VERORDNUNG (EU) Nr. .../... der KOMMISSION vom XXX zur Verweigerung der Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern VERORDNUNG (EU) Nr. .../.. DER KOMMISSION vom XXX über die Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern - Beschlüsse, den Erlass nicht abzulehnen
(52816/EU XXV.GP)
RAT: 5171/15 PUBLIC 12.01.2015 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
VERORDNUNG (EU) Nr. .../... der KOMMISSION vom XXX zur Verweigerung der Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern VERORDNUNG (EU) Nr. .../.. DER KOMMISSION vom XXX über die Nichtzulassung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel betreffend die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern - Beschlüsse, den Erlass nicht abzulehnen
Erstellt am 12.01.2015 von: Bewirtschaftung und Erhaltung der Ressourcen, Überwachung der Fischereitätigkeit, Beziehungen zu den Ländern Nord- und Osteuropas und Nordamerikas, internationale Organisationen, Nordatlantik und Ostsee, Forschung
COMMISSION REGULATION (EU) No …/.. of XXX refusing to authorise certain health claims made on foods, other than those referring to the reduction of disease risk and to children's development and health COMMISSION REGULATION (EU) No …/.. of XXX refusing to authorise certain health claims made on foods and referring to children's development and health - Decisions not to oppose adoption
Eingelangt am 12.01.2015, U32 Übermittlung
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Dokumente, die sich auch auf die gegenständliche Sitzung (Gremium und Datum) beziehen.
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Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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