Rs C-101/18; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 45 Abs. 2 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge: Begriff des „eingeleiteten Verfahrens“; Vorlage (15312/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-101/18 LIMITE
14.03.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-101/18; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 45 Abs. 2 Buchst. a und b der Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge: Begriff des „eingeleiteten Verfahrens“; Vorlage

Erstellt am 14.03.2018

Eingelangt am 16.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-101/18/0001-V 6/2018)