Rs C-216/15; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Anwendbarkeit der RL 2008/104/EG über Leiharbeit (Auslegung des Art. 1 Abs. 1 und 2) auf die Überlassung eines Vereinsmitgliedes an ein anderes Unternehmen zur Arbeitsleistung, wenn sich das betreffende Vereinsmitglied bei seinem Vereinsbeitritt verpflichtet hat, seine volle Arbeitskraft auch Dritten zur Verfügung zu stellen, wofür das Vereinsmitglied auch eine Vergütung erhält; Vorlage (69850/EU XXV.GP)

EGH: RS C-216/15 LIMITE
15.06.2015
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-216/15; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Anwendbarkeit der RL 2008/104/EG über Leiharbeit (Auslegung des Art. 1 Abs. 1 und 2) auf die Überlassung eines Vereinsmitgliedes an ein anderes Unternehmen zur Arbeitsleistung, wenn sich das betreffende Vereinsmitglied bei seinem Vereinsbeitritt verpflichtet hat, seine volle Arbeitskraft auch Dritten zur Verfügung zu stellen, wofür das Vereinsmitglied auch eine Vergütung erhält; Vorlage

Erstellt am 15.06.2015

Eingelangt am 18.06.2015, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-216/15/0001-V/7/2015)