Verb. Rs C-674/18 und C-675/18; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3, 4 und 5 der Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; Reichweite der Haftung des Erwerbers für Anwartschaften bei einem Betriebsübergang nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betriebsveräußerers, Ausschluss der Anwartschaften, die auf Beschäftigungszeiten vor der Insolvenzeröffnung beruhen; Frage der Maßgeblichkeit des von Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geforderten Schutzniveaus; Vorlage (50420/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-674/18 LIMITE
15.01.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Verb. Rs C-674/18 und C-675/18; deutsche Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3, 4 und 5 der Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen; Reichweite der Haftung des Erwerbers für Anwartschaften bei einem Betriebsübergang nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betriebsveräußerers, Ausschluss der Anwartschaften, die auf Beschäftigungszeiten vor der Insolvenzeröffnung beruhen; Frage der Maßgeblichkeit des von Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geforderten Schutzniveaus; Vorlage

Erstellt am 15.01.2019

Eingelangt am 16.01.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-674/18/0001-V 6/2019)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-675/18