EU-V: Europ. Gerichtshof
verb Rs C-585/15, C-624/18 und C-625/18; polnische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 47 der Grundrechtecharta, Art. 19 Abs. 1 und Art. 2 EUV, sowie Art. 9 Abs. 1 der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG; Altersdiskriminierung; wirksamer Rechtsschutz in von Unionsrecht erfassten Bereichen; Frage zur Verpflichtung des vorlegenden Höchstgerichts nationale Bestimmungen über die (Un-)Zuständigkeit unangewendet zu lassen, die vorsehen, dass Rechtsmittel einer neu zu besetzenden Disziplinarkammer des Höchstgerichts zugewiesen werden, für die jedoch noch keine Richter einberufen wurden; Zweifel des vorlegenden Höchstgerichts an der künftigen Unabhängigkeit dieser neuen Kammer, da die Personalauswahl ausschließlich dem Landesjustizrats obliegt, der nicht unabhängig von Legislative und Exekutive agiert; Vorlagen; Mitteilung über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens; voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 19. März 2019; 9:00 Uhr
Erstellt am 09.11.2018
Eingelangt am 13.11.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-585/18/0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-585/15
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-625/18 | |
EGH: RS C-624/18 |