Rs C-769/19; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 der Richtlinie 2012/13/EU (Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf in Strafverfahren) und des Art. 47 Abs. 2 GRC (Grundsatz der Verhandlung innerhalb einer angemessenen Frist); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach im Fall einer mangelhaften Anklageschrift das Gerichtsverfahren eingestellt und die Sache zur Erstellung einer neuen Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen werden muss; keine Möglichkeit einer Mängelbehebung der Anklageschrift in der vorbereitenden Gerichtsverhandlung; Gefahr einer erheblichen Verzögerung des Strafverfahrens; Vorlage (5576/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-769/19 LIMITE
02.12.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-769/19; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 der Richtlinie 2012/13/EU (Recht auf Unterrichtung über den Tatvorwurf in Strafverfahren) und des Art. 47 Abs. 2 GRC (Grundsatz der Verhandlung innerhalb einer angemessenen Frist); (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, wonach im Fall einer mangelhaften Anklageschrift das Gerichtsverfahren eingestellt und die Sache zur Erstellung einer neuen Anklageschrift an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen werden muss; keine Möglichkeit einer Mängelbehebung der Anklageschrift in der vorbereitenden Gerichtsverhandlung; Gefahr einer erheblichen Verzögerung des Strafverfahrens; Vorlage

Erstellt am 02.12.2019

Eingelangt am 03.12.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-769/19/0001-V 6/2019)