EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-424/13; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 14 Abs. 1 der Tierschutztransport-Verordnung (EG) Nr. 1/2005; Erfordernis der behördlichen Abstempelung des Fahrtenbuchs bei Rindertransport (ohne Antrag auf Ausfuhrerstattung) vom Allgäu nach Usbekistan; extraterritoriale Anwendung der Verordnung auch auf jenen Teil der Transportstrecke, der sich außerhalb der Union befindet
Erstellt am 28.08.2013
Eingelangt am 04.09.2013, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-424/13/0001-V/7/2013)
- EGH: RS C-424/13