Rs C-410/19; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Auslegung des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 86/653/EWG zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter; Begriff des „Handelsvertreter“ bzw. des „Verkaufs von Waren“; Handelsvertretereigenschaft eines selbständigen Gewerbetreibenden, der Kunden Computersoftware liefert, indem er eine Kopie der Computersoftware elektronisch zur Verfügung stellt und eine unbefristete Lizenz zu deren Nutzung erteilt; Vorlage (70345/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-410/19 LIMITE
01.07.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-410/19; Vorabentscheidungsersuchen des Vereinigten Königreichs; Auslegung des Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 86/653/EWG zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter; Begriff des „Handelsvertreter“ bzw. des „Verkaufs von Waren“; Handelsvertretereigenschaft eines selbständigen Gewerbetreibenden, der Kunden Computersoftware liefert, indem er eine Kopie der Computersoftware elektronisch zur Verfügung stellt und eine unbefristete Lizenz zu deren Nutzung erteilt; Vorlage

Erstellt am 01.07.2019

Eingelangt am 02.07.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-410/19/0001-V 6/2019)