Rs C-493/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2014/42/ЕU über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union; (Un)Zulässigkeit mitgliedstaatlicher Vorschriften zur zivilrechtlichen Einziehung von durch eine Straftat erlangtem Vermögen ohne entsprechende rechtskräftige Verurteilung des Täters, Dritteinziehung; Unschuldsvermutung; Vorlage (24216/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-234/18 LIMITE
30.05.2018
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-493/17; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und 2, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2014/42/ЕU über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union; (Un)Zulässigkeit mitgliedstaatlicher Vorschriften zur zivilrechtlichen Einziehung von durch eine Straftat erlangtem Vermögen ohne entsprechende rechtskräftige Verurteilung des Täters, Dritteinziehung; Unschuldsvermutung; Vorlage

Erstellt am 30.05.2018

Eingelangt am 01.06.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-234/18/0001-V 6/2018)