EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-335/19; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung von Art. 90 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Grundsätze der steuerlichen Neutralität und der Verhältnismäßigkeit; Berichtigung der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen im Fall einer teilweisen oder vollständigen Nichtzahlung; Einschränkung der Möglichkeit zur Berichtigung, weil Schuldner und Gläubiger einen bestimmten steuerlichen Status haben; Vorlage
Erstellt am 28.06.2019
Eingelangt am 02.07.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-335/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-335/19