Rs C-61/21; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 13 Abs. 1 (Grenzwerte und Alarmschwellen für den Schutz der menschlichen Gesundheit) und Art. 23 Abs. 1 (Luftqualitätspläne) der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG; Anspruch auf Ersatz für den gesundheitlichen Schaden eines Einzelnen bei hinreichend qualifiziertem Verstoß eines Mitgliedstaats gegen die sich aus der Luftqualitätsrichtlinie ergebenden Verpflichtungen, wenn der Schaden in unmittelbarem und sicherem Kausalzusammenhang mit der Luftqualitätsverschlechterung auftritt; Konsequenzen des Nichterreichens bzw. der Überschreitung der NO2 (Stickstoffdioxid) und Feinstaub PM10-Grenzwerte; Haftung des Staates für den Ersatz von Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (hier: Verschlechterung der Luftqualität); Vorlage; Ersuchen um Auskunft an das vorlegende Gericht und Antwort dieses Gerichts (59537/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-61/21 LIMITE
28.04.2021
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-61/21; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 13 Abs. 1 (Grenzwerte und Alarmschwellen für den Schutz der menschlichen Gesundheit) und Art. 23 Abs. 1 (Luftqualitätspläne) der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG; Anspruch auf Ersatz für den gesundheitlichen Schaden eines Einzelnen bei hinreichend qualifiziertem Verstoß eines Mitgliedstaats gegen die sich aus der Luftqualitätsrichtlinie ergebenden Verpflichtungen, wenn der Schaden in unmittelbarem und sicherem Kausalzusammenhang mit der Luftqualitätsverschlechterung auftritt; Konsequenzen des Nichterreichens bzw. der Überschreitung der NO2 (Stickstoffdioxid) und Feinstaub PM10-Grenzwerte; Haftung des Staates für den Ersatz von Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (hier: Verschlechterung der Luftqualität); Vorlage; Ersuchen um Auskunft an das vorlegende Gericht und Antwort dieses Gerichts

Erstellt am 28.04.2021

Eingelangt am 29.04.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.310.915)