Rs C-86/20; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Inverkehrbringen von moldawischen Weinen, die Gegenstand von in der EU nicht zugelassenen önologischen Verfahren sind; Dokument V I 1, das aufgrund der VO (EG) Nr. 555/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) Nr. 479/2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor erlassen wurde und eine Bescheinigung einer autorisierten moldawischen Einrichtung enthält, dass das Erzeugnis Gegenstand von önologischen Verfahren war, die von der OIV empfohlen und veröffentlicht oder von der EU zugelassen sind; Frage, ob dieses Dokument bloß eine administrative Voraussetzung für die Einfuhr eines Weines in die EU darstellt; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die durch Berufung auf dieses Dokument V I 1 eine Befreiung von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit für das Inverkehrbringens eines Weines, der Gegenstand von in der Union nicht zugelassenen önologischen Verfahren war, ermöglicht; Vorlage (18085/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-86/20 LIMITE
15.04.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-86/20; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Inverkehrbringen von moldawischen Weinen, die Gegenstand von in der EU nicht zugelassenen önologischen Verfahren sind; Dokument V I 1, das aufgrund der VO (EG) Nr. 555/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EG) Nr. 479/2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein hinsichtlich der Stützungsprogramme, des Handels mit Drittländern, des Produktionspotenzials und der Kontrollen im Weinsektor erlassen wurde und eine Bescheinigung einer autorisierten moldawischen Einrichtung enthält, dass das Erzeugnis Gegenstand von önologischen Verfahren war, die von der OIV empfohlen und veröffentlicht oder von der EU zugelassen sind; Frage, ob dieses Dokument bloß eine administrative Voraussetzung für die Einfuhr eines Weines in die EU darstellt; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die durch Berufung auf dieses Dokument V I 1 eine Befreiung von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit für das Inverkehrbringens eines Weines, der Gegenstand von in der Union nicht zugelassenen önologischen Verfahren war, ermöglicht; Vorlage

Erstellt am 15.04.2020

Eingelangt am 16.04.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.241.376)