Rs C-752/18; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 4 Abs. 3 UAbs. 2 und Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV, des Art. 197 Abs. 1 AEUV, des Art. 47 Abs. 1 GRC sowie des Art. 9 Abs. 4 Satz 1 der Aarhus-Konvention; Missachtung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen durch die Verwaltung; Zulässigkeit der Anordnung einer Zwangshaft gegenüber Amtsträgern eines Bundeslandes zur Durchsetzung der Fortschreibung eines Luftqualitätsplans gemäß Art. 23 der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG mit einem bestimmten Mindestinhalt (Dieselfahrverbote), wenn Zwangsgeldandrohungen und –festsetzungen gegenüber dem Bundesland fruchtlos blieben und sich die höchsten politischen Amtsträger weigern, die gerichtlich auferlegten Pflichten zu erfüllen; nationale Rechtsgrundlage für die Verhängung der Zwangshaft zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, aber Konflikt mit einer verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; Wahrung der Rechtsstaatlichkeit; Vorlage (50436/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-752/18 LIMITE
15.01.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-752/18; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 4 Abs. 3 UAbs. 2 und Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV, des Art. 197 Abs. 1 AEUV, des Art. 47 Abs. 1 GRC sowie des Art. 9 Abs. 4 Satz 1 der Aarhus-Konvention; Missachtung rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidungen durch die Verwaltung; Zulässigkeit der Anordnung einer Zwangshaft gegenüber Amtsträgern eines Bundeslandes zur Durchsetzung der Fortschreibung eines Luftqualitätsplans gemäß Art. 23 der Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG mit einem bestimmten Mindestinhalt (Dieselfahrverbote), wenn Zwangsgeldandrohungen und –festsetzungen gegenüber dem Bundesland fruchtlos blieben und sich die höchsten politischen Amtsträger weigern, die gerichtlich auferlegten Pflichten zu erfüllen; nationale Rechtsgrundlage für die Verhängung der Zwangshaft zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, aber Konflikt mit einer verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung; Wahrung der Rechtsstaatlichkeit; Vorlage

Erstellt am 15.01.2019

Eingelangt am 16.01.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-752/18/0001-V 6/2019)