Rs C-368/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Zollrecht; Auslegung von Art. 30 und 60 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; (Ort der) Einfuhr von Gegenständen; Verbringung eines in einem Drittland zugelassenen Transportmittels in die Union unter Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften; Frage, ob der mehrwertsteuerliche Ort der Einfuhr in dem Mitgliedstaat liegt, in dem der zollrechtliche Verstoß begangen und das Transportmittel erstmals in der Union als Transportmittel benutzt wurde, oder in dem Mitgliedstaat, in dem die Person, die den zollrechtlichen Pflichtenverstoß begangen hat, ansässig ist und das Fahrzeug nutzt; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die Art. 87 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Ort des Entstehens der Zollschuld) für entsprechend auf die Einfuhrmehrwertsteuer anwendbar erklärt; Eingang einer Ware in den Wirtschaftskreislauf der Union; vgl. Rs. C-7/20, Hauptzollamt Münster; Vorlage (70588/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-368/21 LIMITE
26.07.2021
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-368/21; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Zollrecht; Auslegung von Art. 30 und 60 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; (Ort der) Einfuhr von Gegenständen; Verbringung eines in einem Drittland zugelassenen Transportmittels in die Union unter Verstoß gegen zollrechtliche Vorschriften; Frage, ob der mehrwertsteuerliche Ort der Einfuhr in dem Mitgliedstaat liegt, in dem der zollrechtliche Verstoß begangen und das Transportmittel erstmals in der Union als Transportmittel benutzt wurde, oder in dem Mitgliedstaat, in dem die Person, die den zollrechtlichen Pflichtenverstoß begangen hat, ansässig ist und das Fahrzeug nutzt; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die Art. 87 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (Ort des Entstehens der Zollschuld) für entsprechend auf die Einfuhrmehrwertsteuer anwendbar erklärt; Eingang einer Ware in den Wirtschaftskreislauf der Union; vgl. Rs. C-7/20, Hauptzollamt Münster; Vorlage

Erstellt am 26.07.2021

Eingelangt am 30.07.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.533.488)

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