verb. Rs C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, C-625/19 PPU, C-627/19 PPU; luxemburgisches und niederländische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabe zwischen den Mitgliedstaaten im Lichte des Urteils in den verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU (insbesondere Rn. 75): von der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats ausgestellter Europäischer Haftbefehl; Frage zur Unabhängigkeit der französischen Staatsanwaltschaft (C-566/19 PPU); Fragen zur gerichtlichen Überprüfbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls, die von einer (schwedischen, französischen bzw. belgischen) Staatsanwaltschaft getroffen wurde (C-625/19 PPU, C-626/19 PPU, C-627/19 PPU); Vorlagen; Fragen für die mündliche Verhandlung; Anwendung des Eilverfahrens;voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 24. Oktober 2019, 9:00 Uhr
(75720/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-627/19 LIMITE 23.09.2019 mehrsprachig
EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-566/19 PPU und C-626/19 PPU, C-625/19 PPU, C-627/19 PPU; luxemburgisches und niederländische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabe zwischen den Mitgliedstaaten im Lichte des Urteils in den verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU (insbesondere Rn. 75): von der Staatsanwaltschaft eines Mitgliedstaats ausgestellter Europäischer Haftbefehl; Frage zur Unabhängigkeit der französischen Staatsanwaltschaft (C-566/19 PPU); Fragen zur gerichtlichen Überprüfbarkeit und Verhältnismäßigkeit der Entscheidung über die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls, die von einer (schwedischen, französischen bzw. belgischen) Staatsanwaltschaft getroffen wurde (C-625/19 PPU, C-626/19 PPU, C-627/19 PPU); Vorlagen; Fragen für die mündliche Verhandlung; Anwendung des Eilverfahrens;voraussichtlicher Termin der mündlichen Verhandlung: 24. Oktober 2019, 9:00 Uhr
Erstellt am 23.09.2019
Eingelangt am 23.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-566/19/0001-V 6/2019)
EGH: RS C-627/19
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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