Rs C-66/20; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung; Auslegung des Art. 2 Buchst. c Ziffer ii der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen; Begriff der „Anordnungsbehörde“; Übermittlung einer von einem deutschen Finanzamt als Anordnungsbehörde erlassenen Europäischen Ermittlungsanordnung an die italienische Vollstreckungsbehörde, ohne vorhergehende Validierung durch einen (Ermittlungs-)Richter, ein Gericht oder einen Staatsanwalt; nationale Regelung, wonach Finanzämter in Verfahren wegen Steuerstraftaten die Funktionen der Staatsanwaltschaft bekleiden; Frage, ob ein Mitgliedstaat eine Verwaltungsbehörde von der Pflicht, eine Europäische Ermittlungsanordnung validieren zu lassen, entbinden kann, indem er sie als „justizielle Behörde“ einstuft; Vorlage (18341/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-66/20 LIMITE
16.04.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-66/20; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung; Auslegung des Art. 2 Buchst. c Ziffer ii der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen; Begriff der „Anordnungsbehörde“; Übermittlung einer von einem deutschen Finanzamt als Anordnungsbehörde erlassenen Europäischen Ermittlungsanordnung an die italienische Vollstreckungsbehörde, ohne vorhergehende Validierung durch einen (Ermittlungs-)Richter, ein Gericht oder einen Staatsanwalt; nationale Regelung, wonach Finanzämter in Verfahren wegen Steuerstraftaten die Funktionen der Staatsanwaltschaft bekleiden; Frage, ob ein Mitgliedstaat eine Verwaltungsbehörde von der Pflicht, eine Europäische Ermittlungsanordnung validieren zu lassen, entbinden kann, indem er sie als „justizielle Behörde“ einstuft; Vorlage

Erstellt am 16.04.2020

Eingelangt am 21.04.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.247.050)