Rs C-28/20; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO); Frage, ob ein Streik von Piloten, der nicht aus Anlass einer Maßnahme des betreffenden Luftfahrtunternehmens, sondern auf Initiative der Arbeitnehmerorganisationen als Arbeitskampfmaßnahme zwecks Verbesserung von Bezahlung und Arbeitsbedingungen erfolgt, als „außergewöhnlicher Umstand“ zu qualifizieren ist; Bedeutung der (Un-)Angemessenheit der Arbeitnehmerforderungen; Relevanz des Umstands, dass das Luftfahrtunternehmen, nicht aber die Arbeitnehmerorganisation einem Schlichtungsvorschlag der staatlichen Schlichtungsstelle für Tarifstreitigkeiten zustimmt; Vorlage (14075/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-28/20 LIMITE
20.02.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-28/20; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO); Frage, ob ein Streik von Piloten, der nicht aus Anlass einer Maßnahme des betreffenden Luftfahrtunternehmens, sondern auf Initiative der Arbeitnehmerorganisationen als Arbeitskampfmaßnahme zwecks Verbesserung von Bezahlung und Arbeitsbedingungen erfolgt, als „außergewöhnlicher Umstand“ zu qualifizieren ist; Bedeutung der (Un-)Angemessenheit der Arbeitnehmerforderungen; Relevanz des Umstands, dass das Luftfahrtunternehmen, nicht aber die Arbeitnehmerorganisation einem Schlichtungsvorschlag der staatlichen Schlichtungsstelle für Tarifstreitigkeiten zustimmt; Vorlage

Erstellt am 20.02.2020

Eingelangt am 24.02.2020, Bundesministerium für Justiz (2020-0.128.172)