Rs C-580/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 (Begriff der Arbeitszeit) der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Frage der Bewertung von Rufbereitschaftszeiten von Feuerwehrleuten, in welchen zwar der Aufenthaltsort nicht festgelegt, aber eine bestimmte Zeitspanne für das Eintreffen am Einsatzort vorgegeben wird; Frage nach der Relevanz der Häufigkeit von Einsätzen während der Rufbereitschaft; Vorlage (74249/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-580/19 LIMITE
05.09.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-580/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 2 (Begriff der Arbeitszeit) der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Frage der Bewertung von Rufbereitschaftszeiten von Feuerwehrleuten, in welchen zwar der Aufenthaltsort nicht festgelegt, aber eine bestimmte Zeitspanne für das Eintreffen am Einsatzort vorgegeben wird; Frage nach der Relevanz der Häufigkeit von Einsätzen während der Rufbereitschaft; Vorlage

Erstellt am 05.09.2019

Eingelangt am 06.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-580/19/0001-V 6/2019)