EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
Beschluss des Rates über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt – Annahme
Gruppe: Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) - 1. Teil
betrifft Sitzung am 09.03.2022
Erstellt am 04.03.2022 von: Umwelt und Klimawandel
Eingelangt am 08.03.2022, U32 Übermittlung
- RAT: 6741/22
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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04.03.2022 | 92343/EU XXVII.GP |
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französisch | LIMITE |
Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens. |
Link |
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2022/0042 NLE |
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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RAT: 6433/22 | BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union im Rahmen des zweiten Teils der vierten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber in Bezug auf die Annahme eines Beschlusses zur Festlegung von Schwellenwerten für Quecksilberabfälle gemäß Artikel 11 Absatz 2 dieses Übereinkommens zu vertretenden Standpunkt (92316/EU XXVII.GP) |
Code | Sachgebiet |
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ENV 168 | Umwelt |
COMER 25 | Handelsfragen |
MI 161 | Binnenmarkt |
ONU 30 | Vereinte Nationen |