Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler
Politische Mandate/Funktionen
- Abgeordneter zum Nationalrat (XXII. GP), ÖVP
05.03.2003-29.10.2006
Kurzbiografie
Geb.: 12.05.1939, Wien
Berufliche Tätigkeit: Kammerangestellter i.R.
Weitere Politische Mandate/Funktionen
- Bezirksrat von Wien/Hietzing 1978-1982
- Abgeordneter zum Wiener Landtag und Mitglied des Wiener Gemeinderates 1982-1991
- Bezirksparteiobmann der ÖVP Wien/Hietzing 1992-2003
Beruflicher Werdegang
- Leiter der Abteilung für Verkehrspolitik der Wirtschaftskammer Österreich 1990-2001
- Verkehrs- und wirtschaftspolitischer Referent der Bundessektion Verkehr in der Bundeswirtschaftskammer 1971-1990
- Geschäftsführer der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen 1971-1979
- Assistent an der Technischen Universität Wien 1967-1971
Bildungsweg
- Studium der Rechte an der Universität Wien (Mag. iur.) 1966-1970
- Studium an der Technischen Hochschule Wien (Bauingenieurwesen, Dipl.-Ing.) 1957-1966
- Akademisches Gymnasium Wien (Matura mit Auszeichnung) 1949-1957
- Volksschule Wien 1947-1949
- Volksschule in Freiberg in Sachsen 1945-1947
Ehrenzeichen
- Großes Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
- Großes Ehrenzeichen des Landes Burgenland
- Großes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Kärnten
- Großes Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
- Silbernes Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich
- Goldenes Verdienstzeichen des Landes Oberösterreich
- Goldenes Verdienstzeichen des Landes Salzburg
- Großes Goldenes Ehrenzeichen des Landes Steiermark
- Tiroler Adlerorden in Gold
- Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um das Land Wien
- Großoffizierskreuz (Komturkreuz mit Stern) - päpstlicher Orden des heiligen Silvester
Inhalt und Umfang der Biografien ab 1945 gehen grundsätzlich auf die von den Mandatarinnen und Mandataren selbst gemachten Angaben zurück. Diese können von der Parlamentsdirektion ohne Zustimmung der Betroffenen nicht geändert werden.
Stand: 19.02.2007