Whistleblowing in der Parlamentsdirektion und Volksanwaltschaft
Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über fragwürdige Praktiken in der Parlamentsdirektion bzw. Volksanwaltschaft erlangt haben, können diese an die Interne Stelle der Parlamentsdirektion melden. Hinweise können die Verletzung bestimmter Vorschriften umfassen, wie z. B. zu Vergabeverfahren, Umweltschutz, Geldwäsche, Schutz der Privatsphäre und Korruption.
Das HinweisgeberInnenschutzgesetz schützt Whistleblower:innen vor Repressalien am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen wie existenzbedrohenden Gerichtsprozessen. Durch die Meldung leisten Sie einen Beitrag zur Bekämpfung von Missständen.