Whistleblowing

Wenn Sie aufgrund Ihrer laufenden oder früheren beruflichen Tätigkeit in der Parlamentsdirektion oder Volksanwaltschaft Informationen zur Verletzung von Vorschriften haben, so finden Sie auf dieser Seite die relevanten Informationen.

Whistleblowing in der Parlaments­direktion und Volks­anwaltschaft

Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über fragwürdige Praktiken in der Parlamentsdirektion bzw. Volksanwaltschaft erlangt haben, können diese an die Interne Stelle der Parlamentsdirektion melden. Hinweise können die Verletzung bestimmter Vorschriften umfassen, wie z. B. zu Vergabeverfahren, Umweltschutz, Geldwäsche, Schutz der Privatsphäre und Korruption.

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz schützt Whistleblower:innen vor Repressalien am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen wie existenzbedrohenden Gerichtsprozessen. Durch die Meldung leisten Sie einen Beitrag zur Bekämpfung von Missständen.

Häufige Fragen zum Whistleblowing

Zum Meldetool

Erklärvideo

Gesetzliche Grundlage und Umsetzung

Hinweisgeber:innen werden seit Inkrafttreten des HinweisgeberInnenschutzgesetzes im August 2023 besser geschützt. Damit setzt Österreich eine entsprechende EU-Richtlinie um.

Das Gesetz schützt Hinweisgeber:innen vor negativen Konsequenzen, wie z. B. Kündigungen, Suspendierungen, Gehaltskürzungen und Disziplinarmaßnahmen. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, kann auf Schadenersatz geklagt werden.

Die Leitlinien zum Whistleblowing in der Parlamentsdirektion / PDF, 85 KB wurden auf Grundlage des HinweisgeberInnenschutzgesetzes erstellt und vom Präsidenten des Nationalrates, Wolfgang Sobotka, erlassen. Sie bieten Hinweisgeber:innen Orientierung und Sicherheit.

Die interne Stelle der Parlamentsdirektion ist gleichermaßen für Hinweise zu möglichen Rechtsverletzungen in der Volksanwaltschaft zuständig.

Wie funktioniert Whistleblowing in der Parlaments­direktion?