Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 118

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raschend, daß sie zur Selbsthilfe gegriffen und ein Volksbegehren eingeleitet haben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. Es wird eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 10 Minuten angezeigt.

16.43

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, ich glaube, die Frauen haben es satt, das Frauenthema immer so larmoyant behandelt zu wissen, wie es meine Vorrednerin soeben getan hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Grunde genommen steht heute der Gleichbehandlungsbericht betreffend den öffentlichen Dienst zur Diskussion. Ich habe mich eines Lächelns nicht erwehren können, als ich in den Frühnachrichten gehört habe, heute stünde nichts Besonderes, nur das Mietrecht, auf der Tagesordnung. Das hat mich ein bißchen an die Zeit erinnert, als wir debattiert haben, ob es notwendig ist, einen Gleichbehandlungsbericht vorzulegen. Ich glaube, das war sicher wichtig.

Ich bin an sich gegen eine Überfülle an Berichten, und es ist schade, daß durch die Unterbrechung dieser Legislaturperiode der Bericht nicht auf dem neuersten Stand ist, aber gerade hier, glaube ich, ist es wirklich sinnvoll, daß man abfragen, daß man vergleichen kann, wie sich die Gesetzesmaterie entwickelt hat.

Ich glaube, wir müssen sehr froh darüber sein – wir waren uns alle hier in diesem Haus einig –, daß der Bund durch dieses Bundesgleichbehandlungsgesetz eine Vorreiterrolle hat, aber wir haben gehofft, daß es auch in den Ländern rascher, als dies der Fall ist, Landesgleichbehandlungsgesetze gibt.

Ich habe schon bei meiner letzten Rede zum Thema Gleichbehandlungsbericht der öffentlichen Wirtschaft gesagt, daß wir aufgerufen sind und uns dafür einsetzen müssen, in den einzelnen Bundesländern noch rasch entsprechenden Druck auszuüben, damit es auch in den Ländern rascher zu diesen Regelungen kommt.

Das Gleichbehandlungsgesetz und der Bericht dazu beziehungsweise auch das Förderungsgebot für den Bundesdienst sind wirklich sehr, sehr notwendige Maßnahmen. Im großen und ganzen können wir damit zufrieden sein, aber das Optimum ist es freilich nicht. Es ist in diesen drei Jahren auch nicht durchsetzbar.

Meine Vorrednerin hat gemeint, in der Schulstruktur hätte Frau Bundesministerin Gehrer sehr wohl erkannt, daß es hier nicht nur Probleme gibt, sondern daß die entsprechende Entwicklung zu langsam vor sich geht. Sie räumt aber ein, daß das in der Struktur liegt. – Warum räumt sie das nicht auch einem Ministerium ein? Wir kennen hier nämlich nur Zahlen, aber wir können das Alter der angestellten Personen nicht verändern.

Das ist ja auch das Haupt-Handicap im Schulbereich. Wenn es dort einen Leiter gibt, der noch jung ist, dann wird er dort noch lange erhalten bleiben. Man hat da also kaum eine Möglichkeit einzugreifen.

Aber ich möchte in diesem Bereich auf etwas ganz anderes hinweisen. Ich glaube, daß wir hier an einem Problem vorbeireden. Ich habe von der Frau Bundesministerin die Vorstellungen aus diesen Erfahrungen des Gleichbehandlungsgesetzes und des Berichtes bekommen und wie wir manches noch ändern könnten. Das ist ja der Sinn solcher Berichte, daß man sagt: Wo muß man Verbesserungen vornehmen?

Ich würde hier jedenfalls einen Punkt aufgreifen, nämlich die Bewertungskriterien in den einzelnen Bereichen zu überdenken. Sie sind oft der Hemmschuh, auch bei Kommissionen, letztendlich den Frauen den Vorzug zu geben – oder gar nicht einmal den Vorzug zu geben, sondern sie zu berücksichtigen.


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