Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 27

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Sie interpretieren "liberal" auf eine Art und Weise, mit der wir uns nie identifizieren können. (Zwischenrufe der Abgeordneten. Mag. Barmüller und Dr. Petrovic. ) Aber es ist Ihr gutes Recht, das zu tun. – Seien Sie versichert, daß wir immer die Verfassung und das Völkerrecht im Auge haben, wenn es um das sensible Thema Beichtgeheimnis geht. (Abg. Mag. Barmüller: Was ist mit den Grundrechten? Gehören die auch zur Verfassung?) Wir wissen, daß das Beichtgeheimnis durch die Verfassung gesichert ist, wir wissen, daß es durch das Völkerrecht gesichert ist, und wir wissen, daß es durch vertragliche Bestimmungen – Konkordat mit dem Vatikan – so abgesichert ist, daß wir auch die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen setzen werden. (Abg. Dr. Petrovic: Nur das Beichtgeheimnis? Das ist wenig!) Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt also zusammenfassend: Die Regierung ist sich dessen bewußt, daß wir in bezug auf die Fahndungsmethoden einen Weg zu gehen haben, der nicht leicht ist. Wir gehen ihn aber. Die Regierung ist sich dessen bewußt, daß wir genau in jenen Bereichen, die zum Beispiel das Beichtgeheimnis betreffen, das tun, was die gläubige Bevölkerung, was das Christentum, was das uns auferlegte Gebot verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)

10.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

10.12

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Minister! Die heutige Debatte gibt uns Gelegenheit, die Verbreitung pornographischer Materialien im Internet zu beleuchten. Man hört hier im Hohen Haus immer wieder die Beschwörung, daß es sich hiebei um ein "neues Medium" handle. Ich bin seit 1994 hier im Hohen Haus – und seit 1994 behandeln wir dieses Thema "neues Medium". Es ist nicht mehr neu, und wir haben uns diesbezüglich darüber schon sehr oft und eingehend in diesem Haus unterhalten und auch gesetzliche Maßnahmen gesetzt. (Abg. Mag. Barmüller: Die Bundesregierung macht nichts!)

Ich möchte nur daran erinnern, daß auch mit Zustimmung des Liberalen Forums im Jahre 1994 der § 207a im Strafgesetzbuch eingeführt wurde, sodaß eben die bildliche Darstellung von Kinderpornographie bestraft wird. Nicht nur die Herstellung beziehungsweise die Verbreitung wird bestraft, sondern auch derjenige, der das einführt, befördert, ausführt oder einem anderen anbietet, verschafft, überläßt, vorführt oder sonst zugänglich macht. Dieser Tatbestand ist nun einmal ein Faktum.

Wenn den Behörden erhärtete Verdachtsmomente vorliegen und diesbezüglich Anträge gestellt werden, dann hat auch ein Untersuchungsrichter nicht nur die moralische, sondern auch die gesetzliche Verpflichtung, diesbezüglich Verfolgungsmaßnahmen einzuleiten. Ich sehe da überhaupt keine Verfehlung, auch wenn man daraus politisches Kleingeld zu schlagen versucht.

In der Vergangenheit hat uns immer wieder der Tatbestand Kinderpornographie beschäftigt. Hinzugekommen ist, daß wir eben in diesem § 207a StGB im Jahre 1996 strengere Strafen vorgesehen haben, und dies war ganz einfach notwendig.

Ich kann mich auch daran erinnern – und das ist nicht einmal ein halbes Jahr her –, daß ein Dringlicher Antrag der ÖVP, und zwar am 19. September 1996, hier im Hohen Haus behandelt wurde. Im Zuge dieser Debatte kam es auch zu einem Entschließungsantrag, der von allen Parteien unterstützt wurde. Ich möchte Ihnen diesen in Erinnerung rufen: Es wurde beschlossen, daß der Bundesminister für Inneres ersucht wird, im Bereich der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit eine zentrale Meldestelle einzurichten, die Hinweise darauf entgegennimmt, daß über das Internet Daten zur Begehung oder Förderung krimineller Handlungen angeboten werden.

Wie wir hörten, ist diese Stelle eingerichtet worden. Es gehen dort auch Informationen und Verdächtigungen ein. Sie, Frau Abgeordnete Schmidt, sagen nun plötzlich, Sie möchten nichts mit Vernaderertum zu tun haben. Dann hätten Sie bitte damals diese Entschließung nicht mittragen dürfen! Es ist selbstverständlich, daß man der zuständigen Behörde auch alle Informationen zugänglich macht.


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