kämpft haben, allerdings im Auftrag jenes Klubobmannes, der gerade neben Ihnen sitzt.
Und auch der letzte Untersuchungsausschuss ... (Abg. Dr. Stummvoll: Auch?) – auch, ich rede von einem anderen „auch“ – brachte auch Ergebnisse, die herzeigbar waren. Es wurde auch Reformbedarf erkannt. Es wird hoffentlich nie mehr Kabinette geben, in denen sich die Kabinettsmitglieder wichtiger dünken als die Minister und die Ministerinnen, die Minister gar nicht wissen, was sich hinter den Türen abspielt, und das dann trotzdem Einfluss auf den realen Gang der Dinge hat.
Von den üblichen Machtmissbrauchsvorwürfen wollen wir da gar nicht reden. Die sind ja zum Teil durch hervorragendes Aktenmaterial bestätigt worden, Aktenmaterial, das Sie in der Regel gewohnt waren zu schwärzen in Ihren Einfluss-Sphären. Auch hiefür wird es dann Regelungen brauchen, die dem Minderheitsrecht dann, wenn ein Ausschuss eingesetzt worden ist, in weiterer Hinsicht folgen, sodass auch bestimmte Instrumente des Ausschusses zum Minderheitsrecht werden. Ich würde Ihnen in dieser Hinsicht ja recht geben, denn sonst bringt das ja wirklich nichts. Die Anzahl muss beschränkt werden. Dafür gibt es hundert gescheite Modelle. Auf eines werden wir uns einigen.
Irgendwann und bald einmal wird sich auch die ÖVP dieser „Gescheitheit“ nicht mehr verschließen können. Denken Sie nach! Werden Sie rechtzeitig gescheit! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
1.24
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag 897/A(E) der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Untersuchungsausschüsse als Minderheitsrecht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 102.) (Beifall bei SPÖ, Grünen, und FPÖ.)
Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (907/A)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.
Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Verfassungsausschuss eine Frist bis 23. September 2008 zur Berichterstattung gesetzt.
Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung liegt nicht vor.
Wir gehen daher in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als erster Redner Klubobmann Dr. Schüssel mit einer Redezeit von 4 Minuten. – Bitte, Herr Klubobmann.
1.25
Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Frau Präsidentin! Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, und zwar aus mehreren Gründen nicht. Sie
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