Parlamentskorrespondenz Nr. 1191 vom 14.11.2023

Budget 2024: Mehr Förderung für Asylberechtigte und Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt geplant

Budgetausschuss behandelt Kapitel Arbeit

Wien (PK) – Der Budgetausschuss befasste sich heute mit dem im Bundesfinanzgesetz 2024 (2178 d.B.) vorgesehenen Budget für das Arbeitsressort. Im Budgetkapitel Arbeit (Untergliederung 20), das vorwiegend die Mittel für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie für aktive Arbeitsmarktpolitik enthält, sind für das Jahr 2024 Auszahlungen in der Höhe von rund 9,47 Mrd. € veranschlagt. Dem stehen Einzahlungen von rund 9,35 Mrd. € gegenüber, die überwiegend aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen kommen. Sowohl die Auszahlungen als auch die Einzahlungen sollen damit im Vergleich zum Jahr 2023 ansteigen. Bei den Auszahlungen (2023: 9,27 Mrd. €) wird ein Plus von 199 Mio. € bzw. 2,1 %, bei den Einzahlungen (2023: 8,59 Mrd. €) von 764,4 Mio. € bzw. 8,9 % erwartet.

Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten sowie von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt, wie Arbeitsminister Martin Kocher im Ausschuss erläuterte. Für ein Intensivprogramm zur Eingliederung von Asylberechtigten sind 75 Mio. € vorgesehen. Für die Integration von Menschen mit Behinderungen sind 50 Mio. € an zusätzlichen Mitteln geplant. Insgesamt entfällt der größte Teil der geplanten Auszahlungen mit 9,38 Mrd. € auf den Budgetbereich Arbeitsmarkt, wo die Mittel für die Schwerpunktprogramme enthalten sind. Für den Bereich Steuerung und Services, also die Zentralstelle im Arbeitsministerium, sind rund 46,92 Mio. € vorgesehen, für die Arbeitsinspektion rund 41,03 Mio. €.

Gelder für Asylberechtigte und Menschen mit Behinderung im Fokus

Als besondere Projekte und Vorhaben für das Jahr 2024 werden im Budgetentwurf Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik angeführt. Die Mittel sind zwar mit 916 Mio. € um 65 Mio. € (bzw. -6,6 %) weniger budgetiert als im Jahr 2023, wie der Budgetdienst in seiner Analyse aufzeigt. Durch die Entnahme von zusätzlichen bis zu 125 Mio. €aus der Arbeitsmarktrücklage würden die Mittel aber nominell dennoch steigen. Von Michael Hammer (ÖVP) nach den Schwerpunkten für 2024 gefragt, führte der Arbeitsminister an, dass 75 Mio. € für ein neues Intensivprogramm für die Eingliederung von Asylberichtigten und subsidiär Schutzberechtigten in den österreichischen Arbeitsmarkt geplant sind. Auch die Aufstockung der Mittel zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen um 50 Mio. € sowie das Pflegestipendium, für das weiterhin 30 Mio. € vorgesehen sind, erwähnte Kocher. Insgesamt liegen die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik bei über 4.000 € pro arbeitssuchender Person, erläuterte der Minister auf Nachfrage von Bettina Zopf (ÖVP). Dieser Wert sei nur im Jahr 2022 höher gewesen.

Alois Stöger (SPÖ) interessierte sich genauer für die Mittel zur Integration von Asylberechtigten. Im Jahr 2017 habe es dafür bereits 100 Mio. € gegeben, sagte er. Aus Kochers Sicht seien für diese Maßnahme genug Mittel vorgesehen. Es gebe zudem Gespräche mit den Bundesländern, ob diese sich mit eigenen Instrumenten am Programm beteiligen.

Verena Nussbaum (SPÖ), Christian Ragger (FPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) sprachen die Förderung von Menschen mit Behinderung an. Kocher legte dar, dass die zusätzlichen 50 Mio. € zur Umsetzung einer noch nicht beschlossenen Gesetzesänderung in diesem Bereich geplant seien. Konkret schlägt die Regierung vor, dass die Arbeitsfähigkeit bzw. –unfähigkeit von jungen Menschen mit Behinderungen künftig erst mit 25 Jahren, statt wie bisher mit 15 Jahren beurteilt wird. Damit würden diesen jungen Menschen die Fördermaßnahmen des AMS länger zur Verfügung stehen. Der entsprechende Gesetzesentwurf soll demnächst eingebracht werden. Fiedler und Ragger fragten nach, ob damit verbunden auch das Versprechen "Lohn statt Taschengeld" für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, umgesetzt werde. Für ihn handle es sich um einen ersten Schritt, damit für Menschen mit Behinderung ein voller Zugang zum Arbeitsmarkt gegeben ist, antwortete der Arbeitsminister. Eine Umsetzung der Forderung "Lohn statt Taschengeld" sei aber durch die Rolle der Bundesländer sehr komplex.

Kritik an der Verteilung der Mittel kam von Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Denn während 75 Mio. € für die Integration von Menschen aus dem Ausland vorgesehen seien, seien nur 50 Mio. € mehr für Menschen mit Behinderungen eingeplant. Ihre Fraktion wolle nicht unterstützen, dass es "permanent nur eine Förderung von jenen, die von außen gekommen sind", gebe. Der Arbeitsminister verwehrte sich dagegen, dass Asylberechtigte und Menschen mit Behinderungen gegeneinander ausgespielt würden. Beide seien wichtige Zielgruppen in der Arbeitsmarktpolitik. Peter Wurm (FPÖ) bezeichnete die Erfolgsbilanz des Arbeitsministers als überschaubar und verwies auf die österreichischen Arbeitslosenzahlen im europäischen Vergleich.

Weitere Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik

Zusätzlich zum Detailbudget "Aktive Arbeitsmarktpolitik" wird es unverändert 270 Mio. € gemäß Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geben, um Menschen über 50 Jahre (165 Mio. €) und Langzeitarbeitslose (105 Mio. €) wieder in Beschäftigung zu bringen. Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) kritisierte in diesem Zusammenhang, dass das Programm Sprungbrett zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen trotz des hohen Bedarfs ersatzlos eingestellt worden sei. Die Mittel dafür gebe es weiterhin, entgegnete Kocher. Das Programm sei lediglich in den Regelbetrieb überführt worden.

Die Gelder für die Lehrlingsförderung sollen 2024 um 10 Mio. € auf 280 Mio. € steigen. Nachdem der Bildungsbonus für Teilnehmer:innen an zumindest viermonatigen Nach- oder Umschulungen ab 2024 ins Dauerrecht übernommen wird, sind dafür 45 Mio. € budgetiert. Diese Maßnahme bezeichnete Markus Koza (Grüne) als wichtig. Er wollte wissen, wieviel der Zuschlag zum Arbeitslosengeld betragen werde und wie hoch die Kosten für die Valorisierung sein werden. Wer an einer mindestens viermonatigen Schulung teilnimmt, erhalte etwa 205 € monatlich zusätzlich zum Arbeitslosengeld, bei einer mindestens zwölfmonatigen Schulung seien es 340 € monatlich, sagte der Arbeitsminister. Von den 45 Mio. € budgetierten Gesamtkosten würden 5 % auf die Abgeltung der Valorisierung entfallen, so Kocher.

Den Mangel an Fachkräften machten Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) und Gerald Loacker (NEOS) zum Thema, die sich nach der Rot-Weiß-Rot-Karte erkundigten. Die jüngste Reform habe einiges vereinfacht, sagte der Minister. Für das heurige Jahr erwarte man einen Anstieg von 30 bis 40 % bei den Bewilligungen der Karte. Bis 2027 sollen jährlich etwa 15.000 Personen über das Instrument in den österreichischen Arbeitsmarkt gebracht werden.

Globalbudget Arbeitsmarkt mit insgesamt 9,38 Mrd. €

Die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik sind im Globalbudget Arbeitsmarkt verortet, das im kommenden Jahr bei insgesamt 9,38 Mrd. € liegen soll. Die Auszahlungen für Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sollen 2024 um 201 Mio. bzw. 5,5 % steigen und 3,83 Mrd. € betragen. Laut Analyse des Budgetdienstes liegt das am leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit sowie an den steigenden Löhnen, welche zu einem höheren Arbeitslosengeld führen. Für die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitslose sind um 164 Mio. € bzw. 8,7 % mehr Auszahlungen veranschlagt. Sie sollen 2024 bei 2,04 Mrd. € liegen. Die Gelder für Bildungskarenz sollen um 50 Mio. € steigen. Ein leichter Rückgang von 15 Mio. € (2024: 515 Mio. €) wird bei den Ausgaben für Altersteilzeit und Teilpensionen erwartet. Hier wird das im Herbst beschlossene schrittweise Auslaufen der Förderung für geblockte Altersteilzeit wirksam.

Rainer Wimmer (SPÖ) kritisierte, dass das Arbeitslosengeld trotz der Teuerung nicht erhöht werde. Damit komme es zu einem Kaufkraftverlust von mehr als 14 % bei den Betroffenen. Kocher sah das anders. Er halte es für richtig, die gestiegenen Kosten über Maßnahmen sozialpolitischer Natur abzufedern und nicht über die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld.

Christian Ragger (FPÖ) thematisierte, dass die Mittel für Bildungskarenz auf 325 Mio. € steigen sollen. Wie Gerald Loacker (NEOS) sprach er in diesem Zusammenhang einen Rechnungshofbericht an, der der Bildungskarenz kein gutes Zeugnis hinsichtlich ihrer Treffsicherheit ausgestellt hat. Man wolle den Bericht berücksichtigen und Änderungen auf den Weg bringen, so Kocher. Ihm sei aber wichtig, gemeinsam mit den Sozialpartnern über Reformmöglichkeiten zu sprechen. Er verwies daher auf eine entsprechende Arbeitsgruppe.

Sinken sollen die Mittel für Kurzarbeit. Das Budget für Kurzarbeitsbeihilfen soll wie vor der Corona-Pandemie wieder bei 20 Mio. € liegen. Für 2023 waren noch 220 Mio. € budgetiert, wobei davon bis September nur 3 Mio. € in Anspruch genommen wurden, wie der Budgetdienst in seiner Analyse aufzeigt. Josef Muchitsch (SPÖ) appellierte an den Arbeitsminister, die Firmen hinsichtlich Kurzarbeit nicht im Stich zu lassen. Ihm würden nämlich Berichte von betroffenen Betrieben vorliegen, denen die Anmeldung von Kurzarbeit vom AMS "ausgeredet" werde. Kocher betonte in diesem Zusammenhang, dass die Kurzarbeit kein konjunkturpolitisches Instrument sei. Das AMS mache sich die Entscheidung über die Gewährung von Kurzarbeitsbeihilfen nicht leicht, versicherte er.

Budget für Arbeitsinspektion und Zentralstelle

Für die Arbeitsinspektion sind mit 41,03 Mio. € um 26,6 Mio. € weniger als im Jahr 2023 vorgesehen. In den Budgetunterlagen wird das mit dem Wegfall der dort veranschlagten COVID-19-Mittel für Sonderbetreuungszeit und die Sonderfreistellung für Schwangere erklärt. Die Anzahl der Planstellen soll mit 390 gleich bleiben. Für Verena Nussbaum (SPÖ) ist die Kontrolldichte der Arbeitsinspektion zu gering, es brauche mehr Personal. Man werde die Stellen im Außendienst von 310 auf 313 erhöhen, sagte der Arbeitsminister dazu. Auch er hätte sich eine Aufstockung der Planstellen gewünscht, habe sich aber in den Verhandlungen nicht durchsetzen können, so Kocher.

Die Zentralstelle im Arbeitsministerium wird mit rund 46,92 Mio. € um rund 6 Mio. € bzw. 14,7 % mehr als im Jahr 2023 zur Verfügung haben. Einen Zuwachs soll es auch bei den Planstellen (+28) geben. Auf die Kritik von Gerald Loacker (NEOS), die öffentliche Verwaltung blähe sich auf wie ein Kugelfisch, führte der Minister an, dass die Verwaltung im Bundesministerium für Arbeit aufgrund der Neugründung erst aufgebaut werden musste. Außerdem handle es sich bei 15 der neuen Planstellen um eine Überführung von bestehendem Personal, das bisher über Leiharbeitsverträge angestellt war. Leiharbeitsverhältnisse seien nicht der Weg, wie ein Ministerium agieren sollte, meinte Kocher. Die Überführung erhöhe die Transparenz, nicht aber die Kosten.

Von Martina Kaufmann (ÖVP) nach der Beschäftigung von Lehrlingen im Ressort gefragt, legte Kocher dar, dass 118 Lehrlinge beschäftigt seien, 21 davon in der Zentralstelle. Bei fünf davon handle es sich um integrative Lehrplätze für junge Menschen mit Behinderungen.

Plus bei Einzahlungen erwartet

Aufgrund der gestiegenen Löhne werden auch die Einzahlungen aus den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen steigen. Laut Analyse des Budgetdienstes ist ein Plus von 782 Mio. € bzw. 9,2 % gegenüber dem für 2023 veranschlagten Wert zu erwarten. Die tatsächlichen Einzahlungen im Jahr 2023 werden aber höher als budgetiert sein, weil auch in diesem Jahr die höheren Beitragsgrundlagen bereits zu Buche schlagen werden. Mit einer Änderung im Budgetbegleitgesetz 2024 hat die Regierung auch eine Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags von 6 % auf 5,9 % auf den Weg gebracht. Diese Maßnahme wird dämpfend auf die Einnahmen wirken. Der Budgetdienst verweist in seiner Analyse auf die Wirkungsfolgenabschätzung zum Budgetbegleitgesetz, in der man von einem Minus von 148 Mio. € für 2024 ausgeht. Die ebenfalls vorgeschlagene Erhöhung der Dienstgeberabgabe auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse um 3 % auf 19,4 % wiederum wird die Einzahlungen um 23 Mio. € steigern.

Laut Budgetdienst werden ab dem Jahr 2024 Überschüsse im Arbeitsbudget erwartet, weil die Arbeitslosenversicherungsbeiträge im Vergleich zu den zweckgebundenen Auszahlungen stark steigen. Im kommenden Jahr soll der Überschuss bei 66 Mio. € liegen. Überschüsse sollen einer haushaltsrechtlichen Rücklage zugeführt werden statt wie bisher in die Arbeitsmarktrücklage des AMS. Mit dem Bundesfinanzgesetz mitverhandelt wird der Bundesfinanzrahmen für die Jahre 2024 bis 2027 (2179 d.B.). (Fortsetzung Budgetausschuss) kar

HINWEISE: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.

Details zum Budget 2024, den Änderungen zu den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten.