Parlamentskorrespondenz Nr. 1194 vom 15.11.2023

Verdoppelung des Familienzeitbonus im Papamonat prägt Familienbudget 2024

Raab will mehr Vätern Familienzeit ermöglichen

Wien (PK) – Seit 1. Jänner 2023 werden Familienleistungen an die Inflation angepasst. Für das Budget 2024 bedeutet das ein Plus von 719,0 Mio. €, hauptsächlich wegen des Anstiegs der Familienbeihilfe und des Kinderbetreuungsgelds. Zudem wurde der Familienzeitbonus während des Papamonats verdoppelt. Damit will Familienministerin Susanne Raab mehr Väter in die Familienbetreuung bringen, wie sie heute im Rahmen der Budgetdebatte für den Bereich Familie und Jugend im Budgetausschuss erneut unterstrich. Konkret wurde vergangenen Juni eine Anhebung des Familienzeitbonus von 740 € auf 1.480 € im Monat und die jährliche Valorisierung vom Nationalrat beschlossen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 934/2023).

Die Väterbeteiligung in der Karenz zu steigern, war auch SPÖ-Abgeordneter Eva Maria Holzleitner ein wichtiges Anliegen. Andere Länder seien dabei weiter vorne, führte sie aus und sprach sich für eine Informationsoffensive aus.

Bislang sei der Verdienstentgang der Väter nicht ausreichend kompensiert worden, sagte Raab. Nun rechnet sie mit einer Attraktivierungswirkung. Während der Familienzeitbonus früher auf ein allfälliges später vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld angerechnet wurde, gebe es mittlerweile keinen Abzug mehr vom Kinderbetreuungsgeld, hob Raab hervor. Neue Maßnahmen gebe es unter anderem auch in der Elternberatung beim Eltern-Kind-Pass.

Aus Sicht von Norbert Sieber (ÖVP) handelt es sich um ein "gutes Budget für österreichische Familien". Angesichts eines Plus von 719 Mio. € sprach er von einem Erfolg und zeigte sich zufrieden. Die Familienleistungen seien im europäischen Vergleich gut ausgebaut, bestätigte Raab und wies auch auf die steuerlichen Leistungen durch den Familienbonus und weitere sachliche Familienleistungen hin. Das Budget setze Schwerpunkte auf Kinderrechte und Kinderschutz, betonte sie.

Familienbudget in Zahlen

Im Finanzierungshaushalt sind Auszahlungen von 8,842 Mrd. € vorgesehen. Im Vergleich zum letzten Voranschlag bedeutet dies einen Anstieg um 8,9 %, zeigte sich Familienministerin Raab zufrieden. Der Anstieg um 719,0 Mio. € sei insbesondere auf die Familienbeihilfezahlungen zurückzuführen, die um 432,5 Mio. € bzw. 11,3 % ansteigen, so der Budgetdienst des Parlaments in seiner Analyse (2178 d.B.). Wesentliche Rolle spiele dabei die ab 2023 vorgenommene Valorisierung mit einer Anpassung um 9,7 % im Jahr 2024. Gleiches gelte für das Kinderbetreuungsgeld, wo durch die jährliche Inflationsanpassung ein Anstieg um 115,2 Mio. € bzw. 9,2 % erfolgen soll.

Weitere Auszahlungssteigerungen betreffen die Schüler:innenbeförderung (+53,0 Mio. € bzw. +9,6 %) und die Transfers an Sozialversicherungsträger (+52,1 Mio. € bzw. +2,8 %) aufgrund der Aufwertung der Beitragsgrundlage bei den Pensionsversicherungsbeiträgen für Kindererziehungszeiten und der Verdopplung und Valorisierung des Familienzeitbonus. Laut Entwurf zum Bundesfinanzrahmen 2024-2027 steigen die Auszahlungen zunächst auf 8,84 Mrd. € im Jahr 2024 und bis zum Ende der Finanzrahmenperiode weiter auf 9,97 Mrd. € (2179 und Zu 2179 d.B.).

Rosa Ecker (FPÖ) interessierte sich für die Entwicklung des FLAF. Laut Raab sollen die budgetierten Einzahlungen um 754,6 Mio. € bzw. 9,2 % steigen. Dies basiere hauptsächlich auf höheren FLAF-Einnahmen um 716,2 Mio. € aufgrund inflationsbedingt erwarteten hohen Lohnabschlüssen. Aufgrund der Verrechnungssystematik zwischen FLAF und Reservefonds fließt der FLAF-Überschuss laut der Analyse des Budgetdiensts in die Einzahlungen der Untergliederung Familie und Jugend ein.

Abgeordnete für Ausbau der Kinderbetreuungsplätze

Petra Wimmer (SPÖ) machte sich für den Ausbau der Kinderbetreuung stark und interessierte sich für die vorgesehenen finanziellen Mittel. Laut Raab soll der Zukunftsfonds mit 1,1 Mrd. € dotiert sein, wobei 500 Mio. € für die Elementarpädagogik vorgesehen seien. Gespräche zwischen dem Finanzministerium und den Bundesländern über die konkrete Ausgestaltung seien im Gange, sagte sie. Ecker trat für die Vereinbarung quantifizierbarer Ziele im Bereich der Kinderbetreuung im Rahmen des Zukunftsfonds ein. Das Budget bilde hauptsächlich die Valorisierung bestehender Leistungen ab, sagte sie und forderte "frisches Geld für Maßnahmen für Familien".

Der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze sei laut dem vorliegenden Budget Kernaufgabe des Ressorts. Daher forderte Michael Bernhard (NEOS) Maßnahmen zum Ausbau der Kinderbetreuung auch von Seiten der Familienministerin.

Gewaltprävention und Kinderarmut

Für Sieber ist Kinderarmut nicht akzeptabel, wie er sagte. Daher setze die Bundesregierung Maßnahmen, um Kinderarmut zurückzudrängen, so der Abgeordnete und bezog sich dabei auf eine Analyse des Budgetdiensts. Die Familienleistungen seien zentral, um Kinder in ihrem Aufwachsen zu unterstützen und Kinderarmut entgegenzuwirken, betonte Raab. 42 % der Einkünfte von Familien im untersten Einkommensdrittel seien Familienleistungen, unterstrich sie die armutsreduzierende Wirkung. Zudem wies sie auf Maßnahmen in anderen Budgets wie die Ausweitung des Schulstartpakets hin.

Zahlreiche Missbrauchsfälle in der jüngeren Vergangenheit hätten den weiteren Bedarf an Maßnahmen für Kinderschutz und Gewaltprävention aufgezeigt, hieß es von der Regierungsbank. Neben einer Erhöhung der Mittel für Kinderschutzzentren, gebe es ein neues Maßnahmenpaket zum Kinderschutz. Zudem nannte Raab auf die Frage von Bedrana Ribo (Grüne) die Förderung der Beratung von Familien in Krisensituationen, die Förderung der Elternberatung im Zusammenhang mit dem Eltern-Kind-Pass, die Förderung von Angeboten der Eltern-/Kinderbegleitung bei Trennung und Scheidung (insbesondere pädagogische und therapeutische Gruppen) und die Förderung von Angeboten der Familienmediation bei Trennung und Scheidung. Im Rahmen der Bundes-Jugendförderung werde die Erstellung von Kinderschutzkonzepten mit bis zu 2.500 € gefördert, so Staatssekretärin Claudia Plakolm.

Anhebung der Bundes-Jugendförderung

Nachdem mit 1. Jänner 2023 die Bundes-Jugendförderung erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2001 um 20 % erhöht wurde, wird die Förderung nun auch für das Jahr 2024 um die Durchschnittsinflation von 9,7 % angehoben. Maximilien Köllner (SPÖ) geht die geplante Erhöhung der Bundes-Jugendförderung nicht weit genug. Aufgrund gestiegener Kosten und "mannigfaltigen Krisen" sei einem 40 %-igem Wertverlust entgegenzuwirken, argumentierte er. Es kam zwar, wie Plakolm ausführte, 2023 zum ersten Mal zu einer Erhöhung der Bundes-Jugendförderung, diese werde aber von den geförderten Bundes-Jugendorganisationen hauptsächlich zur Abdämpfung der steigenden Kosten herangezogen.

Köllner setzte sich überdies für die Umsetzung der Österreichischen Jugendstrategie ein. Plakolm zufolge handelt es sich um einen laufenden, ministerienübergreifenden Prozess zur Stärkung und Weiterentwicklung der Jugendpolitik in Österreich. Auch Joachim Schnabel (ÖVP) machte sich dafür stark, Jugendorganisationen zu unterstützen. Bei der Bundes-Jugendförderung gebe es 2023 und 2024 drei Förderschwerpunkte, führte Plakolm aus. Diese liegen in den Bereichen Kompetenzen und Qualifikation, Generationendialog sowie Well-Being und Lebensqualität. Erleichterungen gebe es durch die digitale Antragstellung und bei der Förderungsabrechnung.

Weitere Themen: Von Beauty-Filtern im Netz bis Grundvergütung für Zivildienstleistende

Die gesetzliche Verankerung einer Kennzeichnungspflicht von Beauty-Filtern im Netz war ein Anliegen der SPÖ-Abgeordneten Katharina Kucharowits. Die auf sozialen Medien weit verbreiteten Beauty-Filter hätten dramatische Auswirkungen auf die Psyche und für das Entstehen eines falschen Selbstbilds von Mädchen und Frauen.

Durch den Fonds zur Finanzierung der In-vitro-Fertilisation (IVF-Fonds) besteht für viele Kinderwunschpaare die Möglichkeit zu einer finanziellen Unterstützung, wenn Behandlungen durch bestimmte Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung (Maßnahmen der In-vitro-Fertilisation) zur Erfüllung des Kinderwunsches medizinisch notwendig sind. Dabei handle es sich um eine Maßnahme im Rahmen des Wirkungsziels zur Steigerung der Gesamtfertilität, informierte Raab NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler.

Die Grundvergütung für Zivildienstleistende steige, führte Fiedler weiters aus und hinterfragte, warum das Zivildienstgeld nicht angehoben wird. Laut Plakolm wurden beide Beträge 2023 erhöht. 2024 werde nur die Grundvergütung erneut angehoben.

Die Schüler:innenfreifahrt im Gelegenheitsverkehr wird ab dem Schuljahr 2023/24 auf ein Fördersystem umgestellt. Dies sei im Budget abgebildet, die Umstellung habe keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, unterstrich Raab auf die Frage von den Abgeordneten Wimmer und Ecker. Im Vorjahresvergleich steigen die Auszahlungen für die Schüler:innenbeförderung aufgrund der Indexierung und einer außerordentlichen Erhöhung um 53 Mio. €. Gerhard Deimek (FPÖ) erkannte zusätzlichen Bedarf für die Kindergartenfreifahrt. Raab wies auf die Kompetenzaufteilung hin. Für den Weg in den Kindergarten seien die Bundesländer zuständig. Im öffentlichen Verkehr fahre diese Altersgruppe gratis, so Raab. (Fortsetzung Budgetausschuss) gla

HINWEISE: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.

Details zum Budget 2024, den Änderungen zu den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten.