Bundesrat Stenographisches Protokoll 681. Sitzung / Seite 153

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keinesfalls bedroht ist, zum zahnlosen Tiger zu werden. – Ich danke Ihnen herzlich. (Allgemeiner Beifall.)

20.38

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nun darf ich Frau Volksanwältin Bauer das Wort erteilen. – Bitte.

20.38

Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf vorweg sagen: Es ist schön, nach 18 Jahren wieder hier zu sein. Ich sehe nur zwei Personen, mit denen ich zur gleichen Zeit hier im Hohen Haus beziehungsweise im Bundesrat war, aber die Atmosphäre hat sich nicht geändert. Sie ist immer noch spürbar gut, und darüber freue ich mich. Ich freue mich natürlich auch, heute in meiner neuen Funktion hier bei Ihnen sein zu dürfen.

Herr Kollege Stadler hat schon darauf hingewiesen, dass es zum ersten Mal seit Beginn oder seit der Schaffung der Volksanwaltschaft der Fall gewesen ist, dass wieder drei neue Volksanwälte zur gleichen Zeit ihr Amt angetreten haben. Wir haben unsere Geschäftseinteilung trotzdem nicht verändert, das heißt, wir sind in die Geschäftseinteilung unserer Vorgänger eingestiegen. Somit habe ich den Geschäftsbereich von Frau Ingrid Korosec übernommen, die bekanntlich – für all jene, die das wissen, wenn der jährliche Volksanwaltsbericht debattiert wird – ihren Schwerpunkt in den Bundesländern hatte, im Bereich der Gemeinden und der Landesverwaltung.

Es obliegt mir auf Bundesebene die Prüfungskompetenz in drei Ministerien. Diese Prüfungszuständigkeit habe ich im Bereich des Finanzministeriums, des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Trotzdem ist es eine beachtliche Anzahl von Fällen, die wir im Bericht aufzeigen.

Lassen Sie mich aus zeitökonomischen Gründen nur auf die wesentlichsten Dinge, die ich Ihnen sagen möchte, eingehen. – Die häufigsten Beschwerden im Bereich des Finanzministeriums sind nach wie vor – das ist auch nicht neu, darauf wurde schon in den Reden zuvor hingewiesen – die Gebührenfälle. Das Gebührengesetz ist wahrlich ein Gebührendschungel, ich nenne nur die Eingabegebühren, Beilagengebühren, Zeugnisgebühren oder Protokollgebühren. Meist kumulieren diese Gebühren und werden vom Bürger abverlangt, obwohl aus dessen Einreichen oft gar keine Leistung fließt, das heißt, er bezahlt die Eingabegebühr, ohne eine Leistung zu erhalten.

Das ist dem Bürger nicht mehr zumutbar, beziehungsweise nimmt der Bürger diese Dinge nicht mehr einfach zur Kenntnis. Manche Fälle, die wir haben, wären wirklich erheiternd, wenn der Hintergrund nicht so ernst wäre. Leider ist jetzt nicht genug Zeit, aber wir werden in den Fernsehsendungen Gelegenheit haben, diese Fälle darzustellen.

Ich kann daher nur hoffen, dass das, was der Bundesminister für Finanzen in Aussicht gestellt hat, nämlich eine Straffung der Gebühren und zugleich auch eine Änderung im Gebührengesetz, damit Gebühren abgeschafft werden, bald in die Tat umgesetzt wird. Besonders wichtig wäre, denn dann würde der Bürger das auch einsehen, dass man ein Entgelt oder eine Bezahlung erst dann entgegennimmt, wenn die Leistung auch erbracht wurde, wenn also hinter der Gebühr auch eine Leistung steht. Dabei geht es gar nicht so sehr um Sparpotenziale, sondern um Transparenz. Bei Reisedokumenten ist das jetzt schon der Fall: Es gibt eine Gebühr für ein Dokument, die natürlich bundesweit gleich hoch ist.

In diesem Zusammenhang wende ich mich auch gleich wieder an Sie! – Es gibt natürlich auch Verwaltungsgebühren auf Landes- und Gemeindeebene. Das große Problem dabei ist, wie ich bei den Verhandlungen gehört habe, dass man sich nicht einigen kann und eine gemeinsame Gebühr einhebt, die dann – wie auch immer – zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird. Da gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Daher möchte ich auch an Sie als Bundesräte appellieren, eine derartige Vereinheitlichung in den Landtagen und in den Gesprächen mit den Ländern


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