Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 64

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Die Masseure haben sich jetzt auf Bundesebene dazu durchgerungen. Es gibt ja Über­gangsfristen, und wir hoffen, dass es bis dahin ein einheitliches Gesetz gibt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten ohne Fraktionszugehörigkeit.)

15.00


Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es hiezu noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht, danke.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt ge­trennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrge­setz 2002 und das Apothekengesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend eine Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patienten­charta).

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmas­seurgesetz geändert wird.

Es liegt hiezu ein Antrag der Bundesräte Perhab, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, gegen den Beschluss keinen Einspruch zu er­heben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Hiezu liegt ein Antrag der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Verbesserung der Rechtsbedingungen für gewerbliche Masseure und Heilmasseure vor.

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrä­tinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (E 205-BR/06.)

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahnärztegesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der An­trag ist angenommen.

15.02.3712. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Ta-


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