Stenographisches Protokoll

58. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XX. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 23. Jänner 1997

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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58. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XX. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 23. Jänner 1997

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 23. Jänner 1997: 9.00 – 21.46 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden

2. Punkt: Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über den Österreichischen Rundfunk – ORF (III-31 d. B.)

3. Punkt: Neunzehnter Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1995) (III-20 d. B.)

4. Punkt: Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen (III-42 d. B.)

5. Punkt: Erster Bericht der Bundesregierung über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht) (III-52 d. B.)

6. Punkt: Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Verwaltungsjahr 1994 (Zu III-13 d. B.)

7. Punkt: Erste Lesung des Antrages 371/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz von Tieren (Tierschutzgesetz – TSchG)

8. Punkt: Erste Lesung des Antrages 372/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz zur Begründung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Angelegenheiten des Tierschutzes geändert wird

9. Punkt: Erste Lesung des Antrages 122/A der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967), BGBl. Nr. 267/1967, geändert wird (KFG-Novelle 1996)

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58. Sitzung / Seite 2

Inhalt

Personalien

Verhinderungen 9

Geschäftsbehandlung

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1395/AB gemäß § 92 der Geschäftsordnung 27

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 95

Schriftführerin: Ute Apfelbeck 95

Redner:

Mag. Karl Schweitzer 95

Bundesminister Mag. Viktor Klima 97

Ing. Erwin Kaipel 98

Mag. Franz Steindl 100

Mag. Erich. L. Schreiner 101

Mag. Helmut Peter 102

Antrag der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen, dem Außenpolitischen Ausschuß zur Berichterstattung über das Volksbegehren zum Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Neutralität Österreichs gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 25. Feber 1997 zu setzen 27

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 102

Redner:

Mag. Doris Kammerlander 103

Peter Schieder 105

Dr. Michael Spindelegger 105

Herbert Scheibner 106

Hans Helmut Moser 108

Andreas Wabl 109

Ablehnung des Fristsetzungsantrages 110

Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen, dem Ausschuß für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 5/A (E) der Abgeordneten Dr. Kier und Genossen betreffend Novellierung der Fremdengesetze gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 21. Feber 1997 zu setzen – Ablehnung 28, 185

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 28

Ausführungen des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend das Wirken des Bundeskanzlers Dkfm. Dr. Franz Vranitzky aufgrund dessen bevorstehendem Rücktritt 72

Unterbrechung der Sitzung 95


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58. Sitzung / Seite 3

Fragestunde (12.)

Umwelt, Jugend und Familie 9

Mag. Karl Schweitzer (93/M); Ing. Monika Langthaler, Mag. Thomas Barmüller

Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (91/M); Mag. Karl Schweitzer, Josef Schrefel, Ing. Monika Langthaler, Mag. Thomas Barmüller

Mag. Thomas Barmüller (95/M); Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Georg Wurmitzer, Ing. Monika Langthaler

Dr. Sonja Moser (89/M); Karl Öllinger, Klara Motter, Dr. Ilse Mertel, Hermann Böhacker

Karl Öllinger (96/M); Klara Motter, Manfred Lackner, Edith Haller, Ridi Steibl

Edith Haller (94/M); Johann Schuster, Karl Öllinger, Klara Motter, Gabriele Binder

Brigitte Tegischer (92/M); Elfriede Madl, Franz Stampler, Karl Öllinger, Klara Motter

Ausschüsse

Zuweisungen 27, 179, 185

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (555 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden (573 d. B.) 28

Berichterstatter: Josef Schrefel 28


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58. Sitzung / Seite 4

Redner:

Mag. Reinhard Firlinger 29

Dr. Walter Schwimmer 33

Mag. Thomas Barmüller 35

Kurt Eder 38

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 40, 55

Bundesminister Dr. Nikolaus Michalek 43

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter 45

Dr. Harald Ofner 47

Doris Bures 48

Dr. Volker Kier 50

Dr. Willi Fuhrmann 53

Dr. Michael Krüger 54

Annahme des Gesetzentwurfes in 573 d. B. 58

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Walter Schimmer, Kurt Eder und Genossen betreffend Erarbeitung einer akkordierten steuer- und mietrechtlichen Regelung hinsichtlich der Mietzinseinnahmen – Annahme (E 41) 46, 60

2. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes (III-31 d. B) über den Österreichischen Rundfunk – ORF (546 d. B.) 60

Redner:

Ing. Walter Meischberger 61

Dr. Günther Kräuter 63

Dr. Volker Kier 64

Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch 65

Andreas Wabl 67

Otmar Brix 69

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky 70

Dr. Jörg Haider 73

Dr. Josef Cap 75

Mag. Herbert Haupt 76

Andreas Wabl 77

Kenntnisnahme des Berichtes III-31 d. B. 78

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Erstellung eines medienpolitischen Gesamtkonzeptes – Ablehnung 64, 78

3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses betreffend den Neunzehnten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1995) (III-20/567 d. B.) 78

Redner:

Dr. Johann Stippel 78

Mag. Cordula Frieser 80

Dr. Michael Krüger 81

Dr. Volker Kier 82

Mag. Terezija Stoisits 83

Volksanwältin Ingrid Korosec 86

Dr. Irmtraut Karlsson 88

Karl Donabauer 89

Dr. Günther Kräuter 90

Paul Kiss 91

Volksanwalt Horst Schender 92, 94

Volksanwältin Mag. Evelyn Messner 93

Kenntnisnahme des Berichtes III-20 d. B. 94

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Bericht der Bundesregierung (III-42 d. B.) betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen (549 d. B.) 110

5. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses betreffend den Ersten Bericht der Bundesregierung (III-52 d. B.) über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht) (548 d. B.) 111

Redner:

Elfriede Madl 111

Dr. Elisabeth Hlavac 113

Maria Schaffenrath 115

Rosemarie Bauer 118

Mag. Doris Kammerlander 120

Bundesministerin Dr. Helga Konrad 125

Sophie Bauer 126

Dipl.-Ing. Leopold Schöggl 127


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58. Sitzung / Seite 5

Edeltraut Gatterer 130

Klara Motter 131

Inge Jäger 132

Dr. Martina Gredler 134

Dr. Gertrude Brinek 135

Hannelore Buder 136

Mag. Gisela Wurm 138

Kenntnisnahme der Berichte III-42 und III-52 d. B. 139

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.- Ing. Leopold Schöggl und Genossen betreffend Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft – Ablehnung 129, 139

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend Benachteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt – Ablehnung 132, 139

6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes (Zu III-13 d. B.) über das Verwaltungsjahr 1994 (547 d. B.) 140

Redner:

Ute Apfelbeck 140

Walter Murauer 141

Mag. Thomas Barmüller 143, 153

Anton Leikam 146

Andreas Wabl 148

Franz Stampler 150

Dr. Helene Partik-Pablé 151

Gabriele Binder 152

Georg Wurmitzer 154

Heidrun Silhavy 155, 160

Josef Edler 156

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler 157

Kurt Wallner 159

Kenntnisnahme des Berichtes Zu III-13 d. B. 161

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Erste Lesung des Antrages 371/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz von Tieren (Tierschutzgesetz – TSchG) 161

8. Punkt: Erste Lesung des Antrages 372/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz zur Begründung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Angelegenheiten des Tierschutzes geändert wird 161

Redner:

Ludmilla Parfuss 161

Georg Schwarzenberger 162

Dr. Stefan Salzl 164

Klara Motter 166

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 167

Anna Huber 170

Wolfgang Großruck 171

Mag. Herbert Haupt 172


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58. Sitzung / Seite 6

Heinz Gradwohl 176

Johann Schuster 178

Dr. Stefan Salzl (tatsächliche Berichtigung) 179

Dr. Martina Gredler 179

Zuweisung der Anträge 371/A und 372/A an den Verfassungsausschuß 179

9. Punkt: Erste Lesung des Antrages 122/A der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967), BGBl. Nr. 267/1967, geändert wird (KFG-Novelle 1996) 180

Redner:

Mag. Helmut Kukacka 180

Emmerich Schwemlein 181

Peter Rosenstingl 182

Mag. Thomas Barmüller 183

Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler 184

Zuweisung des Antrages 122/A an den Verkehrsausschuß 185

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Dr. Mag. Heide Schmidt und Genossen betreffend Änderung des B-VG und des Volksanwaltschaftsgesetzes (383/A)

Andreas Wabl und Genossen betreffend Veredelung und Vermarktung der bäuerlichen Urproduktion (384/A) (E)

Andreas Wabl und Genossen betreffend Ökologisierung der Landwirtschaft (385/A) (E)

Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend Regelungen zur Strompreisgestaltung, welche den europäischen Markterfordernissen entsprechen (386/A) (E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. Johann Maier und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Vergabe der Produktion der Autobahnvignette an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten (1862/J)

Dr. Brigitte Povysil und Genossen an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend unzumutbare Erschwernisse für Österreicherinnen, die Gesundheitsberufe ergreifen wollen (1863/J)

Peter Rosenstingl und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend die Werbung für das Fahren mit Licht am Tag (1864/J)

Dr. Jörg Haider und Genossen an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Diskriminierung von Österreicherinnen gegenüber Ausländerinnen bei den Voraussetzungen für die Ausübung medizinischer Berufe – tödliche Gefahr für Österreichs Patienten (1865/J)

Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Anstieg der Heizkosten (1866/J)

Ernst Fink und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Einsparungsmaßnahmen bei den Finanzämtern (1867/J)


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Rudi Anschober und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Vignette 3 (1868/J)

Rudi Anschober und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Vignettenskandal – Teil 4/23. 1. 1997 (1869/J)

Theresia Haidlmayr und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend aufrechte Einberufung von Ing. Peter Zwiauer (1870/J)

Rudolf Anschober und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend Vergabefall Ökopunktesystem (1871/J)

Andreas Wabl und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Alkoholsteuer und Monopolgesetz 1995 (1872/J)

Andreas Wabl und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Alkoholsteuer und Monopolgesetz 1995 (1873/J)

Inge Jäger und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend die ganztägige Betreuung an den österreichischen Schulen (1874/J)

Inge Jäger und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Schulentwicklungsplan in Oberösterreich (1875/J)

Hannelore Buder und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Investitionen durch Bund und Land für den Bezirk Liezen (1876/J)

Hannelore Buder und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Ausbau der A 9 (1877/J)

Anton Blünegger und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Habel Josef, geb. 1. 10. 1968, Einberufung zur Truppenübung vom 9. 1. bis 18. 1. 1997 – Versagung von wirtschaftlichen Befreiungsgründen (1878/J)

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst betreffend Terminal Wels (1879/J)

Mag. Johann Maier und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Schulentwicklungsplan in Salzburg (1880/J)

Maria Schaffenrath und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend die Lehrtätigkeit von Bediensteten der Unterrichtsverwaltung (1881/J)

Dr. Michael Krüger und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Zurücklegung der Strafanzeige gegen den Altbürgermeister von Asten, Herrn Franz Ebner (1882/J)

Dr. Michael Krüger und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Mautpflicht auf Stadtautobahnen (1883/J)

Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Vollziehung des Gesetzes über "Sicherheit in Gerichtsgebäuden" (1884/J)


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Dr. Volker Kier und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend unverständliches Vorgehen von Zollwachebeamten und Gendarmerie gegenüber slowakischen Musikern am Grenzübergang Berg am 31. 12. 1996 (1885/J)

Dr. Volker Kier und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend unverständliches Vorgehen von Zollwachebeamten und Gendarmerie gegenüber slowakischen Musikern am Grenzübergang Berg am 31. 12. 1996 (1886/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1471/AB zu 1498/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni und Genossen (1472/AB zu 1483/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen (1473/AB zu 1589/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ridi Steibl und Genossen (1474/AB zu 1477/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Anschober und Genossen (1475/AB zu 1490/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen (1476/AB zu 1538/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Gerfried Müller und Genossen (1477/AB zu 1556/J)

des Bundesministers für Arbeit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen (1478/AB zu 1568/J)

der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen (1479/AB zu 1495/J)

des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen (1480/AB zu 1478/J)

des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen (1481/AB zu 1682/J)

 

 

 

 

 

 

 


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Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen und eröffne die 58. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet für den heutigen Tag sind die Abgeordneten Dr. Preisinger, Aumayr und Reitsamer.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt – pünktlich um 9 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage – Nr. 93/M – an den Herrn Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird Herr Abgeordneter Schweitzer formulieren. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

93/M

Die Haftung für Schäden aus den praktischen Anwendungen der Ergebnisse der Genforschung sind für den österreichischen Konsumenten nach wie vor ungeklärt – wie weit sind die legistischen Vorbereitungen der von Ihnen seit langem versprochenen Regierungsvorlage eines Umwelthaftungsgesetzes gediehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schweitzer! Wie Sie wissen, fällt die angesprochene Thematik in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Justiz. Daher habe ich auch keine Regierungsvorlage zu einem Umwelthaftungsgesetz versprochen, kann dies gar nicht tun.

Ich darf Ihnen aber mitteilen, daß die Verankerung spezieller Haftungsbestimmungen für Risken aus der Anwendung der Gentechnologie aus meiner Sicht prinzipiell in der Regelung erfolgen sollte, die diesen Bereich gesetzlichen Bestimmungen unterwirft, im Gentechnikgesetz. Mein Ressort hat solche Regelungen erarbeitet und vertreten; aber trotz parlamentarischer Diskussion über Haftungsbestimmungen im Gentechnikgesetz selbst ist dieses Gesetz ohne solche Haftungsregelungen beschlossen worden. Ich bin der Ansicht, daß natürlich auch die Abdeckung solch spezieller gentechnischer Risken über ein Umwelthaftungsgesetz erfolgen könnte, wenn man das will.

In diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, daß entsprechende Entschließungen des Nationalrates an den Bundesminister für Justiz gerichtet waren – um damit noch einmal auf das zurückzukommen, was ich eingangs gesagt habe.

Unter Mitarbeit unseres Ressorts wurde ein solcher Entwurf durch das Justizministerium Ende 1994 fertiggestellt. Allerdings ist es aufgrund der inzwischen angelaufenen Vorarbeiten für


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eine Umwelthaftungsrichtlinie auf europäischer Ebene, Herr Abgeordneter Schweitzer, aus meiner Sicht zurzeit günstiger, in diesem Bereich die internationale respektive die europäische Entwicklung abzuwarten, damit die EU-Konformität eines solchen österreichischen Umwelthaftungsgesetzes gesichert werden kann.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Was werden Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten tun, um das Aussetzen genmanipulierter Pflanzen und das Inverkehrbringen genmanipulierter Lebensmittel zu verhindern, solange dieses Umwelthaftungsgesetz in Österreich beziehungsweise diese Umwelthaftungsrichtlinie auf europäischer Ebene nicht in Kraft ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.


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Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein:
Herr Abgeordneter Schweitzer! Ich darf Sie bei diesem Punkt darauf aufmerksam machen und daran erinnern, daß das in den Kompetenzbereich des Gesundheitsressorts fällt und daher jegliche Maßnahmen – Zulassungen respektive Aussetzungsgenehmigungen – durch das Gesundheitsressort zu erfolgen haben und nicht durch mich als Bundesminister für Umwelt. (Abg. Mag. Schweitzer: Das heißt, Sie haben keine Möglichkeit!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Langthaler.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Bundesminister! Es ist zwar richtig, daß in Österreich die Kompetenz für diesen Bereich beim Justizminister liegt, aber trotzdem war in früheren Zeiten für die Erlangung eines Umwelthaftungsgesetzes der Umweltminister immer so etwas wie ein Motor.

Deshalb noch einmal die Frage: Sind Sie nicht bereit, hier innerhalb der Bundesregierung eine Vorreiterposition einzunehmen, um für ein Umwelthaftungsgesetz – einmal auf nationaler Ebene – zu sorgen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Noch einmal, Frau Abgeordnete: Ich spreche mich für ein Umwelthaftungsgesetz aus, ich spreche mich aber gleichzeitig auch dafür aus, derartige Überlegungen, die in Österreich ja schon angestellt wurden, sehr weit gediehen sind und auch unter unserer Mitwirkung – nämlich des Umweltressorts – erfolgt sind, solche Anstrengungen auch im Kontext der europäischen Überlegungen zu sehen, weil sich eine – es handelt sich nicht um ein europäisches Umwelthaftungsgesetz – entsprechende Richtlinie in Ausarbeitung befindet und es daher nicht nur zweckmäßig, sondern sehr sinnvoll wäre, die österreichischen Anstrengungen koordiniert mit der Entwicklung auf europäischer Ebene vorzunehmen. Diesen Weg werden wir gehen. Das ist voll akkordiert mit dem Herrn Justizminister.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Auch meine Frage bezieht sich auf das Umwelthaftungsgesetz, das, wenn auch nicht unmittelbar in Ihrer Kompetenz, doch immer sehr eng mit dem Bundesministerium für Umwelt verhandelt worden ist – das ist ja auch von Ihrer Seite unbestritten. Sie sagen, Sie sind dafür.

Da Sie dafür sind, meine Frage an Sie: Wann haben Sie das letzte Mal mit dem Herrn Bundesminister für Justiz über das Umwelthaftungsgesetz gesprochen im Sinne des Vorantreibens, und wann werden Sie das nächste Mal mit ihm darüber sprechen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Abgeordneter! Es ist mir der genaue Zeitpunkt nicht mehr erinnerlich, aber am Rande von Ministerratsbesprechungen sprechen der Justizminister und ich immer wieder über die europäische Entwicklung.

Ich werde bei nächster Gelegenheit den Herrn Justizminister beispielsweise darüber informieren, daß wir beim letzten Umweltministerrat in Brüssel dieses Thema wieder diskutiert haben und daß sich jetzt die deutsche Seite aufgrund des in Deutschland ja schon existierenden Umwelthaftungsgesetzes interessanterweise recht kritisch gegenüber einer europäischen Vorgangsweise in dieser Richtung ausspricht.

Der Kontakt und die Zusammenarbeit mit dem Justizministerium und auch von mir persönlich mit dem Herrn Justizminister sind voll gegeben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Weitere Zusatzfragen von SPÖ oder ÖVP sind nicht gewünscht.

Wir kommen daher zur 2. Anfrage: 91/M. Ich bitte Herrn Abgeordneten Keppelmüller um die Formulierung der Frage.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sind Sie als der für den Umweltschutz zuständige Bundesminister der Auffassung, daß eine Mitkompetenz des Umweltministeriums zur Beurteilung der Umweltauswirkungen von Pflanzenschutzmitteln und eine eigenständige österreichische Zulassung, wie sie die EU-Richtlinie ja vorsieht, jedenfalls erforderlich sind ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Kollege Keppelmüller! Ich bitte Sie, die eingereichte Frage zu verlesen.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (fortsetzend): Ich habe von meinem Klub das als eingereichte Frage in schriftlicher Form bekommen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister! Sie kennen den Wortlaut der Frage, er lautet:

91/M

Sind Sie als der für den Umweltschutz zuständige Bundesminister der Auffassung, daß Pflanzenschutzmittel-Zulassungen anderer EU-Staaten nicht automatisch in Österreich anerkannt werden sollten?

Ich bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Danke, Herr Präsident. – Herr Abgeordneter! Ich darf Ihnen mitteilen, daß in der letzten Ministerratssitzung vor der Weihnachtspause, am 17. Dezember 1996, eine Regierungsvorlage für ein neues Pflanzenschutzmittelgesetz verabschiedet wurde.

Im Hinblick auf die Punkte, die Sie hier besonders angesprochen haben, sieht dieses Pflanzenschutzmittelgesetz respektive die dem Parlament zugeleitete Regierungsvorlage vor, daß gemäß § 12/1 die gegenseitige Anerkennung von Pflanzenschutzmittel-Zulassungen, die von einzelnen EU-Staaten erteilt werden, so geregelt wird, wie es Artikel 10 der Pflanzenschutzmittel-Richtlinie vorgibt.

Das heißt, es wird in Österreich ein beschleunigtes Verfahren dann geben, wenn es sich erstens um einen Wirkstoff handelt, der in der Europäischen Union bereits einer sogenannten gemeinschaftlichen Wirkstoffbewertung unterzogen wurde – es ist dies ein sehr modernes Verfahren, das ja auch von Österreich mitgetragen wird; Wirkstoffe werden ja auch durch unsere Experten im Auftrag der Europäischen Union bewertet, und man kann davon ausgehen, daß diese Wirk


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stoffbewertung, wie gesagt, nach modernsten Kriterien durchgeführt werden wird beziehungsweise seit 1996 worden ist –, und wenn zweitens die Umweltverhältnisse des EU-Landes, in dem die Zulassung erfolgt ist, und Österreichs vergleichbar sind.

§ 12/2 dieser Regierungsvorlage sieht vor, daß unter der Voraussetzung eines existierenden Verwaltungsübereinkommens, beispielsweise mit der Bundesrepublik Deutschland, unter bestimmten Umständen auch schon länger zugelassene Produkte in Österreich nur einem formalen Zulassungsverfahren unterworfen sein könnten.

Aber, wie gesagt, dafür bedarf es eines gegenseitigen Verwaltungsübereinkommens, das zweifellos jene Kriterien berücksichtigen müßte und wird, die laut § 12/1 normiert sind, nämlich sehr ähnliche Umweltverhältnisse, klimatische Verhältnisse, um die Voraussetzung von Zulassungen auf gleiches Niveau stellen zu können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Herr Bundesminister! Im Novellierungsvorschlag Pflanzenschutzmittelgesetz hat ja offensichtlich das Landwirtschaftsministerium Ihre Mitkompetenz gestrichen. Wie wollen Sie dann sicherstellen, daß umweltgefährdende Pflanzenschutzmittel, wie zum Beispiel Atrazin, nicht in großem Umfang auf den österreichischen Markt gelangen? Wie sehen Sie das, geben Sie Ihre Mitkompetenz auf, oder werden Sie darum kämpfen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es ist keinesfalls so, daß in dieser dem Parlament zugeleiteten Regierungsvorlage die Mitkompetenzen des Umweltministeriums und auch des Gesundheitsministeriums für das Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln gestrichen worden sind. Lediglich dort, wo derartige Mitkompetenzen vor allem bürokratische und verwaltungsmäßige Mehraufwendungen zur Folge haben, aber inhaltlich nicht wirklich Nutzen bringen, war ich bereit, auf derartige Mitkompetenzen – durchaus im Gegenseitigkeitsverfahren – zu verzichten.

Vom Prinzip her werden Pflanzenschutzmittel in Österreich auch in Zukunft unter Mitarbeit und unter Mitkompetenz des Umweltministeriums zugelassen werden und zugelassen werden müssen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Schweitzer.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Vor dem Beitritt zur Europäischen Union hat Ihre Vorgängerin vor allem damit für den Beitritt geworben, daß sie gesagt hat: Wir werden die höheren Umweltstandards in Österreich aufrechterhalten können!

Wie beurteilen Sie die Tatsache, daß die Abgeordneten Ihrer Fraktion im Europäischen Parlament nicht nur für eine friedliche Nutzung der Kernkraft gestimmt haben, sondern vor allem auch gegen die Aufrechterhaltung eines Summengrenzwertes Pestizide betreffend?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Das ist ein Thema, das noch nicht ausdiskutiert ist. Ich kenne den einzelnen Abstimmungsvorgang und -hintergrund jetzt nicht, aber ich darf Ihnen sagen, daß es die Position des Umweltressorts ist, daß sowohl Einzelgrenzwerte als auch Summengrenzwerte oder ein Summengrenzwert Sinn machen.

Ich darf aber darauf hinweisen, daß das zwar in Brüssel von mir zu vertreten ist, aber von der prinzipiellen Kompetenzverteilung her dem Gesundheitsressort zufällt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Abgeordneter Schrefel, bitte.


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Abgeordneter Josef Schrefel
(ÖVP): Herr Bundesminister! Können Sie sagen, wie sich das Umweltprogramm der österreichischen Landwirtschaft auf den Verbrauch von Pflanzenschutzmitteln ausgewirkt hat, da doch immerhin fast 80 Prozent der Bauern an diesem Programm teilgenommen haben und fast 90 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen davon erfaßt sind?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schrefel! Ich darf Ihnen mitteilen, daß es schon vor dem EU-Beitritt Österreichs zu beachtlichen Reduktionen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gekommen ist, daß unsere Landwirtschaftspolitik da ganz offensichtlich große Erfolge erzielt hat.

Ich darf Ihnen sagen, daß im Fünfjahreszeitraum – von 1991 bis 1995 – der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insgesamt um rund 25 Prozent zurückgegangen ist. Die genauen Zahlen: von 4 487 Tonnen auf nur noch 3 404 Tonnen. Das ist auf das Hektar bezogen ein europaweit einzigartig niedriger Wert. Man kann davon ausgehen, daß in diesem Land immer schon oder jedenfalls in den letzten Jahren eine sehr ökologische Agrarpolitik betrieben wurde.

Konkrete Auswirkungen des ÖPUL im ersten Jahr der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union sind, daß der Pflanzenschutzmitteleinsatz im Jahr 1995 um 6 Prozent zurückgegangen ist, daß der Fungizideinsatz um 10 Prozent, der Insektizideinsatz ebenfalls um 10 Prozent und der Einsatz von Wachstumsregulatoren sogar um 58 Prozent zurückgegangen ist.

Die Linie wurde im ersten Jahr der Mitgliedschaft in der Europäischen Union also nicht nur voll gehalten, sondern sogar noch verstärkt. Deshalb sagt mir auch Landwirtschaftsminister Willi Molterer, daß wir in der nächsten Fünfjahresperiode – bis 1999 – mit einem weiteren Rückgang des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln im Ausmaß von rund 20 Prozent rechnen werden können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Kollegin Langthaler stellt die nächste Zusatzfrage.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Bundesminister! Diese Reduktion, die Sie ansprechen, ist eine relative Sache. Man kann nicht ausschließlich die Tonnagen zum Vergleich heranziehen, wenn die Wirkstoffe an sich intensiver wurden. Das ist wie bei einem Waschmittel: Wenn man zuerst ein normales hatte und dann ein Konzentrat hat, muß man weniger nehmen. – Das nur zur Korrektur.

Herr Bundesminister! In Schweden ist seit Jahren ein sehr ambitioniertes Programm im laufen. Mit einer Pestizidabgabe, einer Steuer wurde dort der Pestizideinsatz auch von den Wirkstoffen her sehr minimiert.

Meine Frage an Sie: Können Sie sich vorstellen – das ginge auch im Rahmen der EU –, daß Österreich allein eine Pestizidabgabe einführt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie haben auf die relative Aussagekraft von solchen Mengen hingewiesen. Dem ist insofern beizupflichten, als moderne Wirkstoffe zwar auf der einen Seite unter Umständen in geringeren Dosen wirksam sind, auf der anderen Seite aber auch – und auch das ist relativ – in der Regel besser erforscht, sicherer und besser abbaubar sind als alte Wirkstoffe. Ich meine, die Relativität geht da durchaus in beide Richtungen.

Ich möchte noch einmal auf die Relativität meiner ersten Antwort verweisen, nämlich darauf, daß Österreichs Pflanzenschutzmitteleinsatz pro Hektar in Relation zu anderen Ländern sehr niedrig ist und daß dieser Vergleich mit Sicherheit ein stichhaltiger ist.


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Was Ihre Frage nach einer Pestizidabgabe betrifft, darf ich darauf verweisen, daß ich damit gleich in Kompetenzen von zwei anderen Ressorts eingreife, nämlich Landwirtschaft und Finanzen – Sie wissen das. Ich weiß, daß zurzeit derartige Überlegungen nicht angestellt werden, kann sie jedoch nicht für alle Zukunft ausschließen.

Insgesamt spreche ich mich dafür aus, daß Umweltpolitik auch durch Steuerungseffekte des Abgaben- und Steuerwesens betrieben wird und daß wir in Österreich diesbezüglich Weiterentwicklungen vornehmen. Aber es ist heute nicht zu sagen, daß das in nächster Zukunft in Richtung Pestizide gehen wird. Derartige Überlegungen werden aus meiner Sicht und nach meiner Information zurzeit nicht angestellt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Mag. Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Wenngleich ich Ihre Meinung teile, daß man sich immer mehr bemüht, ökologische Landwirtschaftspolitik zu betreiben, hat es mich doch beunruhigt, zu hören, daß man überlegt hat, gerade bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Ihre Kompetenzen, nämlich die Kompetenzen des Umweltministers, in diesem Verfahren zu beschränken, allenfalls sogar zu beseitigen. Ist dies eine Überlegung, die nach wie vor aufrecht ist, oder hat sich das erübrigt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Barmüller! Ich darf das wiederholen, was ich schon Herrn Abgeordneten Keppelmüller als Antwort gesagt habe: Vom Prinzip her bleibt die Einvernehmenskompetenz und daher die Mitarbeit, die Mitverantwortung des Umweltressorts, vor allem auch des Umweltbundesamtes bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln aufrecht.

Aber ich stehe Überlegungen sehr positiv gegenüber, die dahin gehen, einzelne Mitkompetenzen dort, wo sie vor allem Bürokratie- und Verwaltungsaufwand verursachen und inhaltlich nicht wirklich von Bedeutung sind, aufzugeben und, wenn möglich, dies nicht einseitig zu tun, sondern sie im Gegenseitigkeitswege mit Ressortkollegen zu tauschen. Das planen wir im Bereich des Pflanzenschutzmittelgesetzes, aber das geschieht samt und sonders unter der Prämisse, daß es zu keiner qualitativen Verschlechterung der Zulassungskriterien kommen darf und wird. Wie gesagt, es sollen dadurch – wenn möglich – Verwaltungsaufwand, Bürokratie und letztlich auch Kosten eingespart werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Damit haben wir diesen Fragenkomplex beendet.

Ich darf Kollegen Barmüller bitten, die Frage 95/M betreffend Atomhaftungsregelung zu formulieren.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

95/M

Wie stehen Sie dazu, daß entgegen der Entschließung vom 9. Februar 1995 keine Maßnahmen zur Schaffung einer wirksamen österreichischen Atomhaftungsregelung gesetzt wurden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Barmüller! Ich teile die in Ihrer Anfrage indirekt enthaltene Kritik an den derzeitigen unzureichenden Atomhaftungsbestimmungen in Österreich. Wir wissen, daß dieses Gesetz aus dem Jahr 1964, also mehr als zehn Jahre vor Zwentendorf und mehr als 22 Jahre vor Tschernobyl, den heutigen Anforderungen in keiner Weise mehr genügt. Diese dort eingezogene Obergrenze von 500 Millionen Schilling ist ebenso unzureichend wie zum Beispiel die Voraussetzung eines Verschuldens oder zumindest einer groben Fahrlässigkeit.


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Gerade der Tschernobyl-Unfall, der Super-Gau, das Unglück, die Katastrophe, zeigt uns, daß es fast absurd ist, ausländische Verursacher eines Atomhaftungsgrundes nicht zur Verantwortung ziehen zu können oder auch beispielsweise die Errichter und Zulieferer nicht in die Haftung miteinbeziehen zu können. – Das zu den Schwachstellen der derzeitigen Situation.

Ich bin daher sehr positiv eingestellt gegenüber allen Arbeiten zur Schaffung einer modernen Atomhaftungsregelung. Ich meine, daß es darum geht, die Schäden auch durch im Ausland befindliche Atomanlagen zu inkludieren. Ich meine, daß es um eine wesentliche Erhöhung der Haftungshöchstbeträge gehen wird müssen, daß die Klärung des anwendbaren Rechtes bei Schädigungen durch Immissionen ausländischer atomarer Anlagen im Vordergrund stehen muß, daß es eine erweiterte Ersatzfähigkeit auch von Spätschäden geben muß – auch da zeigt uns die Erfahrung von Tschernobyl, was hier alles auftreten kann – und daß es auch zu einer Erleichterung des Kausalitätsnachweises vor allem für Personenschäden kommen muß und kommen wird.

Die seither gesetzten Maßnahmen wurden bei einer Tagung am 10. Dezember des letzten Jahres erarbeitet und zusammengefaßt. Veranstaltet wurde diese Tagung vom Justizministerium gemeinsam mit meinem Ressort, dem Außenamt sowie dem Bundeskanzleramt. Der entsprechende Tagungsband wird von mir herausgegeben und zur Verfügung gestellt werden und sollte einen weiteren Schritt in Richtung Erarbeitung zeitgemäßer und moderner österreichischer Atomhaftungsbestimmungen darstellen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann, bitte.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Vor wenigen Wochen wurde im Europäischen Parlament ein Antrag betreffend EURATOM eingebracht, der die Einstellung der Förderung von Kernkraftwerken zum Inhalt hatte. Die Kosten für die Republik Österreich betragen hiefür jährlich 150 Millionen Schilling. Es gab ein sehr knappes Abstimmungsergebnis. Der Antrag wurde abgelehnt. ÖVP-Abgeordnete haben dagegengestimmt.

Herr Bundesminister! Meine Frage an Sie lautet: Hat sich die Antikernkraftwerkslinie Ihres Bundesministeriums, möglicherweise der ÖVP geändert, oder ist dies direkt im Zusammenhang mit einem Fraktionszwang im Europäischen Parlament zu sehen, den es nicht geben soll?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Nein, absolut nicht, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Position der Bundesregierung, die Position meiner Regierungsfraktion ist unverändert. Wir sind auf dem Boden des Atomsperrgesetzes. Wir sind nicht nur davon überzeugt, daß wir in Österreich für alle Zukunft keine friedliche Nutzung der Kernenergie wollen, sondern was für die nächsten Jahre noch bedeutender sein wird, ist, daß wir konsequent daran weiterarbeiten müssen, daß in unserer nächsten Nachbarschaft, insbesondere auch bei unseren mittel- und osteuropäischen Nachbarn, Kernkraftwerke so weit wie möglich stillgelegt werden und daß dort, wo dies nicht möglich ist, zumindest zum Zeitpunkt des Beitritts dieser Länder in die Europäische Union westliche Sicherheitsstandards vorhanden sein müssen.

Das ist eine Politik, die wir sehr konsequent vertreten, an ihr hat sich nichts geändert, und sie wird auch durch Abstimmungsergebnisse auf der Ebene des Europäischen Parlaments in keiner Weise berührt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Ich habe den Zusatzfragenwunsch des Kollegen Barmüller übersehen. – Bitte, Herr Kollege.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Sie haben gesagt, die Veranstaltung am 10. Dezember war der erste Schritt in Richtung eines neuen Atomhaftungsgesetzes. Die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Glauben Sie, daß Sie


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die lange Reise zu einem neuen österreichischen Atomhaftungsgesetz noch im Jahr 1997 abschließen können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Abgeordneter! Ob das im Jahr 1997 noch möglich ist, das ist mir nicht bekannt. Ich darf auch darauf hinweisen, daß es ein schlechter Stil wäre, von hier aus Terminvorgaben an den Bundesminister für Justiz zu richten, aber ich denke, daß dieses Thema inhaltlich außer Streit zu stellen sein müßte und daß wir hier verhältnismäßig rasch zu einer Überarbeitung dieser wirklich veralteten Gesetzesbestimmungen kommen müssen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Wurmitzer ist der nächste.

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie hoch ist die radioaktive Belastung der Umwelt Österreichs aufgrund der Katastrophe von Tschernobyl?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Leider höher, als wir das alle annehmen. Österreich war, was wenige wissen, das Land, das durch den radioaktiven Fall-out nach Tschernobyl im April und Mai 1986 am stärksten betroffen war, mit Ausnahme der direkten Region rund um Kiew und Minsk. Es ist Weißrußland stärker betroffen gewesen als die Ukraine – bedingt durch die ungünstigen Wetter- und Windverhältnisse.

Wir haben in Österreich eine durchschnittliche Bodenbelastung von 16 Kilobecquerel pro Quadratmeter. Das ist leider nicht wenig. Wir haben sogar Spitzenwerte von über 100 Kilobecquerel in kärntnerisch-steirischen Bergregionen, die vom damaligen Regen recht stark betroffen waren. Wir werden auch aufgrund der Halbwertszeit des entsprechenden radioaktiven Isotops noch über Jahrhunderte, nämlich genau 300 Jahre, mit dieser Belastung leben werden müssen, auch wenn sie natürlich innerhalb dieser 300 Jahre kontinuierlich abnimmt.

Allerdings kann ich sagen, daß das Betreten all dieser Wälder, das Essen von Beeren, Schwammerln und dergleichen mehr für den österreichischen Konsumenten ungefährlich sind, weil man davon ausgehen kann, daß der Genuß dieser Schwämme, die dort wachsen, nicht die einzige Nahrungsmittelzufuhr über einen längerfristigen Zeitraum ist. Es gibt hier also keinerlei Bedenken. Das ist gesichert, und das ist geprüft, aber es bleibt unter dem Strich, daß wir auch elf Jahre nach Tschernobyl feststellen müssen, daß wir dieses Unglück, das nie passieren hätte dürfen, nicht nur spüren, sondern daß wir in Österreich die Strahlenbelastung aus den Konsequenzen von Tschernobyl noch fast 300 Jahre deutlich werden messen können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Langthaler, bitte.

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Bundesminister! Welche Initiativen gibt es konkret und aktuell von Ihnen und der Bundesregierung, sich für ein AKW-freies Mitteleuropa einzusetzen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete Langthaler! Ich denke, daß vor allem unsere klare Position in den in den nächsten Jahren beginnenden Beitrittsverhandlungen mit manchen der mittel- und osteuropäischen Länder geeignet sein wird, hier Fortschritte zu erzielen.

Ich darf für die Vergangenheit festhalten, daß es der Staatengemeinschaft insgesamt nicht gelungen ist, innerhalb von zehn Jahren auch nur einen Reaktor in Tschernobyl vom gefürchteten RBMK-Typ zur Stillegung zu bringen. Das ist nicht geschehen, und die Erfolge waren daher, wenn überhaupt, sehr bescheiden.


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Aber wenn Österreich sehr konsequent weiter betont, daß eine Mitgliedschaft unserer mittel- und osteuropäischen Nachbarn zwar auf der einen Seite höchst willkommen ist, wir aber auf der anderen Seite in diesem Punkt, nämlich bei der Sicherheit von Kernkraftwerken, keinen Kompromiß eingehen wollen, weil wir auch keinen Kompromiß eingehen dürfen, so sehe ich dort einen konkreten Ansatz, besonders alte und gefährliche Reaktoren wie Bohunice und ähnliche zur Abschaltung zu bringen und für andere, für die es kurz- und mittelfristig keine Abschaltungsmöglichkeiten gibt, obwohl das natürlich unser erster Wunsch wäre, zumindest westliche Sicherheitsstandards einzufordern und auch zu erreichen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.

Wir kommen nunmehr zur 4. Anfrage, 89/M, an den Herrn Bundesminister.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Abgeordnete Dr. Sonja Moser, um die Verlesung der Anfrage.

Abgeordnete Dr. Sonja Moser (ÖVP): Herr Bundesminister! Sie haben kürzlich ein Familienentsteuerungsmodell präsentiert, das den Kindern beziehungsweise deren Eltern 12 Milliarden Schilling bringen wird. Was waren Ihre Überlegungen dazu beziehungsweise deren Grundlagen?

89/M

Welche Überlegungen sind Grundlage für das von Ihnen präsentierte Familienbesteuerungsmodell, das den Kindern beziehungsweise den Eltern rund 12 Milliarden Schilling bringen soll?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete! Ich versuche das in aller Kürze darzulegen. Die wichtigste Überlegung betreffend dieses Familiensteuerkonzept ist, daß Mehrkinderfamilien auf der einen Seite und Alleinerzieherinnen – und zwar in 90 Prozent der Fälle – auf der anderen Seite nicht in dem Ausmaß an der Wohlstandsentwicklung in Österreich teilnehmen können, wie das wünschenswert wäre.

Es ist zum Beispiel signifikant, daß zwar nur ein Drittel der Bevölkerung in diesem Land weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens aller übrigen Österreicher zur Verfügung hat, daß aber Alleinverdienerfamilien mit zwei, drei, vier Kindern zu wesentlich höheren Prozentsätzen, nämlich bis zu 70 Prozent, unter diese Grenze fallen, die von manchen als Armutsgrenze bezeichnet wird, wobei ich deutlich darauf hinweise, daß Armut hier als sehr relativ zu sehen ist. Aber immerhin, das zeigt deutlich, daß hier ein Motiv gegeben ist, Mehrkinderfamilien auf der einen Seite und Alleinerzieherfamilien auf der anderen Seite stärker als bisher unter die Arme zu greifen.

Dieses Modell entspricht diesen Forderungen voll und ganz. Es bringt Familien bis zu 20 000 S – nach Steuern – pro Jahr mehr, zum Beispiel einer Alleinverdienerfamilie mit drei Kindern. Es bringt einkommensschwachen Familien, Frau Abgeordnete Mertel, mehr als einkommensstarken Familien, weil 20 000 S für eine einkommensschwache Familie mehr bedeuten als für eine einkommensstärkere Familie. Es fußt weiterhin auf dem Prinzip der Individualbesteuerung, und es ist vor allem davon auszugehen und zu hoffen, daß dies auch eine verfassungskonforme Lösung wäre, Frau Abgeordnete.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Dr. Sonja Moser (ÖVP): Herr Bundesminister! Wie wirkt sich Ihr Modell auf Familien aus, die den Kinderabsetzbetrag aufgrund ihres geringen Einkommens nicht steuerlich geltend machen können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete! Die vorgesehenen Erhöhungen der Kinderabsetzbeträge um jeweils 400 S, die insge


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samt die Grundstruktur dieses Familienentsteuerungskonzeptes ausmachen, sollen solchen Familien und Müttern, die aus steuerlichen Gründen diesen Absetzbetrag nicht verwerten können, als Negativsteuer – so wie bisher auch schon üblich – ausbezahlt werden.

Wir denken aber auch daran, daß die Erhöhung des Alleinverdienerabsetzbetrages, die wir anstreben, solchen Alleinverdienern, die auch zuwenig Steuer bezahlen, um diese Absetzbeträge ausnützen zu können, unter Umständen in höherem Maße als bisher als Negativsteuer bar ausbezahlt werden kann, um, wie gesagt, den Kleinverdienern, den einkommensschwachen Familien die vollen Benefizien einer derartigen Familiensteuerreform zukommen zu lassen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Kollege Öllinger, bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Nach meinem Wissen ist der Alleinverdienerabsetzbetrag nicht an die Existenz von Kindern gebunden, zumindest in den meisten Fällen nicht. Welche Überlegungen waren bei Ihnen maßgebend, daß Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag beziehungsweise dessen Erhöhung in ein Konzept der Familienentlastung aufgenommen haben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Die andere Seite der Medaille, Herr Abgeordneter, ist, daß sehr oft Alleinverdiener auch Familie haben. Die Überlegung ist prinzipiell zulässig, hier zu splitten und zu sagen, es handelt sich um Alleinverdiener, die betreuungspflichtige Kinder mitzuversorgen haben, oder es handelt sich um Alleinverdiener, deren – ich sage jetzt einmal – Ehepartner, in den meisten Fällen Ehefrauen, bloß nicht erwerbstätig sind, aber keine Kinder haben respektive niemals Kinder hatten, denn auch das ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal. Unsere derzeitigen Überlegungen gehen jedenfalls davon aus, den Alleinverdienerabsetzbetrag insgesamt einer Erhöhung zuzuführen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie stellen Sie sich angesichts der zuletzt erfolgten Kürzungen von Familienleistungen durch das Sparpaket die Finanzierung der erhöhten Kinder- und Alleinverdienerabsetzbeträge im Ausmaß von 12 Milliarden Schilling vor?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Motter! Es sind genau 11,7 Milliarden Schilling, 8,8 Milliarden Schilling aus dem Titel Kinderabsetzbeträge und 2,9 Milliarden Schilling aus dem Titel Erhöhung der Alleinverdienerabsetzbeträge. Herr Finanzminister Klima hat schon vor längerer Zeit eine Steuerreform für das Jahr 1999 angekündigt. Meine Regierungsfraktion hat dazu schon vor rund einem halben Jahr angemerkt, daß wir im Rahmen einer derartigen Steuerreform der Entsteuerung von Familien Priorität einräumen. Ich bin der Auffassung, daß es keine dramatischen Einschnitte im Familienbereich in den letzten zwei oder drei Jahren respektive durch die Sparpakete I oder II gegeben hat, daß aber Familien natürlich von diesen Sparpaketen auch betroffen sind und daß es jetzt aus den bereits geschilderten Gründen notwendig ist, hier Akzente zu setzen.

Das heißt, diese 11,7 Milliarden Schilling wären im Rahmen einer derartigen Steuerreform zu finanzieren, und erst der verbleibende Überhang, der dann als Bewegungsvolumen, als Verteilungsvolumen noch zur Verfügung steht, könnte zur Abgeltung der sogenannten kalten Progression im Bereich der Lohnsteuer verwendet werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.


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Frau Dr. Mertel, bitte.

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Minister! Obwohl Sie entgegenkommenderweise einige Fragen schon beantwortet haben, bevor ich sie gestellt habe, was ich wirklich als Entgegenkommen betrachte, möchte ich Sie dennoch fragen: Wo haben Sie bei Alleinerziehern und Mehrkinderfamilien mit geringem Einkommen, die aber dennoch eine Steuerleistung erbringen, die soziale Komponente berücksichtigt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete Mertel! Ich denke, daß insgesamt dieses Steuerreformkonzept sehr stark auf die sozial Schwachen, auf die einkommensschwachen Familien abgestellt ist. Allein die Tatsache, daß wir eine Erhöhung der Kinderabsetzbeträge vorsehen, aber das Instrument der Freibeträge nicht benützen, zeigt schon, daß betragsmäßig für jedes Kind der gleiche Absetzbetrag, die gleiche Erhöhung gelten soll und sich daher für die einkommensschwachen Familien die Situation deutlich verbessert.

Darüber hinaus soll das Instrument der Negativsteuer, also der Auszahlung solcher Absetzbeträge, dann, wenn sie steuerlich nicht verwertbar sind, gerade einkommensschwachen Familien zugute kommen. Ich denke, daß diese Familiensteuerreform vor allem eine Entsteuerung für die einkommensschwachen Familien sein soll, und das war auch meine beziehungsweise unsere Zielvorstellung.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.

Herr Abgeordneter Böhacker, bitte.

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist begrüßenswert, daß nun auch die ÖVP in der Frage Familiensteuerreform tätig wird. Wir Freiheitlichen haben bereits vor zwei Jahren ein entsprechendes Modell ausgearbeitet. Aber wie ich gehört habe, ist Ihr Koalitionspartner nicht gerade begeistert von Ihren Vorschlägen.

Ich frage Sie daher, sehr geehrter Herr Bundesminister: Sind Sie bereit, im Sinne der österreichischen Familien, vor allem der einkommensschwachen Familien, im Sinne der Steuerfreistellung des Existenzminimums einer Familie auch andere Mehrheiten hier in diesem Hohen Haus zu suchen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Abgeordneter Böhacker! Ich denke, daß Frau Abgeordnete Mertel ihre Begeisterung im Hinblick auf die Würde des Hohen Hauses nur verborgen hat. Ich darf Ihnen ganz klar sagen, daß ich erwarte, daß wir mit unserem Koalitionspartner hier sehr konstruktive Verhandlungen führen werden und daß wir mit einem sehr guten Verhandlungsergebnis dann in den Ministerrat und anschließend in das Hohe Haus kommen werden, sodaß sich die Antwort auf den zweiten Teil Ihrer Frage erübrigt. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 5. Anfrage formuliert Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte sehr.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Frage:

96/M

Wie hoch ist der Beitrag aus Steuermitteln für den FLAF in den Jahren 1996 und 1997?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger! Der Anteil der Einkommen- und Körperschaftsteuer, der auf gesetzlicher


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58. Sitzung / Seite 20

Basis dem FLAF zuzuführen ist, beträgt für das Jahr 1996 4,92 Milliarden Schilling, der tatsächliche Erfolg betrug 4,96 Milliarden Schilling. Der Bundesvoranschlag 1997 sieht 5,16 Milliarden Schilling vor. Dazu kommt die betragsmäßig fixierte Abgeltung von Ansätzen für Einkommensteuer in Höhe von gleichbleibend 9,5 Milliarden Schilling. Das heißt, daß dem FLAF in diesen beiden Jahren zwischen 14,5 und rund 15 Milliarden Schilling aus Steuermitteln pro Jahr zufließen werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Im Strukturanpassungsgesetz 1996 ist eine Reduktion der Einnahmen aus diesen Titeln auch vereinbart worden, der Beitragsschlüssel wurde verändert, reduziert. Wie hoch ist der Einnahmenverlust für den Familienlastenausgleichsfonds aus diesen Titeln?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Abgeordneter! Ich kann Ihnen die genaue Zahl nicht nennen, es sind einige hundert Millionen Schilling, aber ich darf Ihnen die exakte Zahl nachreichen. Es ist vom Prinzip her richtig, daß der Verteilungsschlüssel in der von Ihnen angesprochenen Richtung verändert wurde und daß es zu einer Senkung der Einnahmen gekommen ist. – Allerdings im Hinblick darauf, daß sich die Einnahmensituation des FLAF insgesamt erfreulich entwickelt und daß wir in diesem Jahr 1997 – bereits periodenbereinigt auf das Jahr 1997 bezogen – im FLAF deutlich höhere Einnahmen als Ausgaben haben werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Bitte, Frau Abgeordnete Motter.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Situation des Familienlastenausgleichsfonds ist bekannt. Wenn Sie auch sagen, daß sie erfreulicher wird, muß ich doch sagen, jetzt ist sie noch nicht erfreulich. Ich frage Sie deshalb: Können Sie sich eine ökologische Steuerfinanzierung des FLAF vorstellen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete Motter! Ich darf Ihnen sagen, daß sich natürlich die Situation verbessert, aber deswegen noch nicht erfreulich ist und daß auch – anschließend an die Frage des Herrn Abgeordneten Öllinger – der FLAF – deswegen habe ich gesagt: periodenbereinigt im Jahr 1997 – noch Schulden beim Herrn Finanzminister hat. Es ist dieser Schuldenstand zurzeit bei 10,9 Milliarden Schilling und kann aufgrund der gegebenen Vorhersagen des Wirtschaftsforschungsinstitutes – das hat auch sehr viel mit Wirtschaftswachstum zu tun – bis zum Jahr 1999 abgebaut werden. Im Jahr 1999 kommt es dann erstmals wiederum, aus heutiger Sicht, zu einem Vermögensaufbau des FLAF.

Was jetzt grundsätzlich die Überlegungen anlangt, die Finanzierung des FLAF gänzlich umzustellen, so ist das sehr gründlich zu diskutieren. Ich darf Ihnen vor allem eines entgegnen, Frau Abgeordnete: Ökologische Steuern haben es ja an sich, daß sie Lenkungsaufwendungen, Lenkungsabgaben sein sollen. Das heißt, daß es in einem bestimmten Zeitraum zu einer Absenkung des Abgabenaufkommens kommen sollte. Die Steuer wird also über die Jahre geringer, weil eben der Steuergegenstand – ich sage jetzt einmal – energiesparsamer verwendet wird. Und das jetzt beim FLAF in Kauf zu nehmen, hielte ich für ein großes Risiko, weil, wie gesagt, dann keine so wie heute mit dem Wirtschaftswachstum zu erzielenden zusätzlichen Dienstgeberbeiträge, die mit 4,5 Prozent der Lohnsumme quantifiziert sind, zu erwarten sind, sondern es unter Umständen sinkende Einnahmen gibt. Und das halte ich für einen erheblichen Pferdefuß solcher Überlegungen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Zusatzfrage: Kollege Manfred Lackner, bitte.


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58. Sitzung / Seite 21

Abgeordneter Manfred Lackner
(SPÖ): Herr Bundesminister! Die Mittelaufbringung zum Familienlastenausgleichsfonds erfolgt, wie wir soeben gehört haben, zu einem überwiegenden Teil aus Steuermitteln und natürlich zum größten Teil aus Mitteln der Dienstgeberbeiträge. Meine konkrete Frage: Ist in Ihrem Ressort mittelfristig an eine Änderung der Mittelaufbringung gerade im Hinblick auf Dienstgeberbeiträge gedacht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.


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58. Sitzung / Seite 22

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein:
Zurzeit nicht, Herr Abgeordneter. Man kann und soll über alles diskutieren, aber die Finanzierungsgrundlage des FLAF ist der Dienstgeberbeitrag. Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß dieser Dienstgeberbeitrag vor noch nicht allzulanger Zeit sogar 6 Prozent betragen hat. Er beträgt jetzt 4,5 Prozent, aber an diesen 4,5 Prozent möchte ich als Familienminister eisern festhalten.


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58. Sitzung / Seite 23

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Danke. – Frau Abgeordnete Haller, bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Über 200 Milliarden Schilling hat man in den letzten 15 Jahren aus dem Familienlastenausgleichsfonds zum Stopfen von Budgetlöchern in anderen Ressorts verwendet. – So lange, bis dieser an und für sich gutdotierte Fonds bankrott war. Die Belastungen aufgrund der letzten beiden Sparpakete haben dazu geführt, daß es zu ganz speziellen Härtefällen gekommen ist, zum Beispiel im Bereich der ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um die Frage.

Abgeordnete Edith Haller (fortsetzend): Ja, ich bin dabei: ... zum Beispiel im Bereich der Heimfahrtbeihilfe – bei mir ist der Herr Präsident besonders kritisch, stelle ich fest –, wo es ja keine großen budgetären Auswirkungen gäbe. (Rufe bei der SPÖ: Nein!) Wird hier an Nachbesserungen gedacht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.


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58. Sitzung / Seite 24

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein:
Frau Abgeordnete! Da sich in Ihrer Zusatzfrage einige Kritikpunkte befunden haben, muß ich diesen zuerst begegnen. Es ist nicht nachvollziehbar, daß der FLAF bankrott gegangen sei. Keineswegs. Ich habe das soeben geschildert. Es ist so, daß der FLAF 1997 mehr Einnahmen als Ausgaben haben wird und daß insgesamt auch von der Verschuldungsseite her die Situation überschaubar ist. Es ist auch nicht nachvollziehbar, daß 200 Milliarden Schilling an FLAF-Mitteln in Budgets anderer Ressorts geflossen seien. Das möchte ich zurückweisen.

Zum Thema Heimfahrtbeihilfe. Im Sparpaket Nummer eins ist diese Heimfahrtbeihilfe auch deswegen, weil sie mancherorts in einem Sinne ausgenützt wurde, der nicht der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit entsprach, abgeschafft worden. Aber ich konzediere Ihnen, daß es bei Schülern im regionalen Bereich zu Härten kommt. Diese Situation ist nicht erfreulich. Ich kenne Einzelfälle, die in der Tat nicht erfreulich sind. Allerdings gilt die Prämisse, daß im Zuge der Umsetzung des Sparpaketes neue Ausgaben bedeckt werden müssen. Ich kann Ihnen daher heute nicht mitteilen, daß an eine Wiedereinführung dieser Heimfahrtbeihilfe gedacht wäre oder ähnliches mehr.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Frau Abgeordnete Steibl stellt die nächste Frage.

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Bundesminister! Meine Zusatzfrage wurde zum Teil schon beantwortet. Dennoch erlaube ich mir, sie zu stellen. Ab wann ist der Familienlastenausgleichsfonds wieder positiv?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.


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58. Sitzung / Seite 25

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Aus heutiger Sicht – immer unter der Prämisse, daß ein Wirtschaftswachstum eintritt, wie es uns das Wirtschaftsforschungsinstitut voraussagt – ab 1999.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.

Wir kommen zur nächsten Anfrage, die von Frau Abgeordneter Haller formuliert wird. – Bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

94/M

Haben Sie die im vergangenen Familienausschuß am 3. Dezember 1996 angekündigte Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Kinderbetreuungsschecks bereits in Auftrag gegeben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete Haller! Diese Studie ist deswegen noch nicht in Auftrag gegeben worden, weil – wie üblich und auch notwendig – das eingereichte Angebot – es liegt uns nur ein Angebot zur Durchführung dieser Studie vor – zur Begutachtung renommierten wissenschaftlichen Einrichtungen übermittelt worden ist. Diese Gutachten sind bis zum 20. Jänner, also erst vor einigen Tagen, bei uns eingelangt und wurden dem Österreichischen Institut für Familienforschung als dem einzigen Anbieter dieser Studie zur Stellungnahme übermittelt. Ich bitte um Verständnis, daß ich hier keine Namen nennen kann, weil im Sinne der Zweckmäßigkeit der Vorgangsweise diese Gutachter anonym bleiben sollten. Es handelt sich jedenfalls um namhafte Gutachter.

Ich darf darauf verweisen, daß ich aber dieser Empfehlung hinsichtlich der Vergabe einer derartigen Studie, die im einstimmig gefaßten Beschluß des Familienpolitischen Beirates in dessen Sitzung am 6. November 1996 zum Ausdruck gekommen ist und der ich damals schon zugestimmt habe, natürlich nachkommen werde.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Können Sie unter diesen von Ihnen jetzt genannten Voraussetzungen gewährleisten, daß der geplante Termin für die Fertigstellung dieser Studie, nämlich der 31. Dezember 1997, auch eingehalten werden kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Gewährleisten, Frau Abgeordnete, kann ich das nicht. Aber wir werden uns bemühen, diesen Termin zu halten, wobei ich dazusage, daß es primär darum geht, eine qualitativ einwandfreie Studie zu diesem wichtigen und auch nicht unumstrittenen Thema zu haben. Diese Machbarkeitsstudie, diese Feasibility-Study, zum Thema Kinderbetreuungsscheck wird von uns allen heiß erwartet. Aber ich werde hier Qualität vor Termindruck stellen. Bis jetzt schaut es so aus, als würden wir bis Jahresende mit der Fertigstellung der Studie rechnen können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Zusatzfrage: Kollege Schuster, bitte.

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Die österreichischen Familien haben großes Vertrauen in Bundesminister Dr. Bartenstein. (Heiterkeit. – Abg. Dr. Haselsteiner: Sie haben diese Frage bestellt!) Meine Frage an Sie, Herr Bundesminister: Wenn nach positivem Abschluß der Familiensteuerreform die wichtige Einführung des Kinderbetreuungsschecks diskutiert wird, können Sie sich in der Prioritätenreihung vorstellen, daß in etwa im Jahr 2000 die Einführung des Kinderbetreuungsschecks in Österreich Platz greifen könnte?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schuster! Priorität hat für mich die Umsetzung der Familienentsteuerung mit dem Jahr 1999. Das sage ich hier sehr klar und deutlich. Aber das Projekt eines Kinderbetreuungsschecks ist durchaus prüfenswert. Es ist sicherlich spannend, ob die ersten theoretischen Berechnungen danach in der Praxis umsetzbar sein werden. Wir sind uns klar darüber, was ein derartiger Kinderbetreuungsscheck kostet, weil ja die Anzahl der Kinder mal Lebensjahre, mal Betrag pro Monat, den die Mutter zur Kinderbetreuung als Scheck erhalten soll, leicht auszurechnen ist.

Wir müssen uns auch sehr gewissenhaft die andere Seite ansehen: Was kann eingespart werden? Welche Leistungen können tatsächlich eingespart werden? Welcher Betrag bleibt dann noch zu finanzieren übrig? Wie finanzieren wir diesen Betrag? Ich möchte hinzufügen, daß Gemeinde-, Länder- und Bundesleistungen auch in einem gesehen werden müssen. Also hier liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns, Herr Abgeordneter.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Nächste Zusatzfrage: Kollege Öllinger.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! In den verschiedenen Modellannahmen für einen Kinderbetreuungsscheck soll dieser unterschiedlich – entweder aus den Familienbeihilfen, aus dem Karenzgeld oder aus den Subventionen für Kinderbetreuung – finanziert werden. Können Sie in den Modellannahmen für die Studie ausschließen, daß die Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks durch eine Streichung oder Kürzung dieser Mittel erreicht werden soll?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Abgeordneter Öllinger! Solange ich die wesentlichen Eckdaten des Projektes Kinderbetreuungsscheck nicht kenne, kann ich weder etwas einschließen noch ausschließen. Die Finanzierungsfrage können wir nur dann stellen und beantworten, wenn wir die Rahmenbedingungen und Daten kennen. Dazu ist es heute einfach noch zu früh.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Abgeordnete Klara Motter, bitte.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Wird – vorausgesetzt, diese Studie wird in Auftrag gegeben – in dieser Machbarkeitsstudie zur Umsetzung des Kinderbetreuungsschecks, was ja in der Studie vorkommt und auch gewünscht wird, berücksichtigt werden, ob Frauen tendenziell von der Erwerbstätigkeit abgehalten werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Abgeordnete Motter! Dieser, ich möchte durchaus sagen, Gefahr oder dieser gewiß nicht erwünschten Nebenwirkung eines derartigen Projektes wird in einer derartigen Studie sicherlich Raum gewidmet werden.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Frau Abgeordnete Binder, bitte.

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Bundesminister! Gibt es internationale Erfahrungswerte bezüglich des Betreuungsschecks? Wie ist Ihre persönliche Einschätzung? Meinen Sie, daß sich dann, wenn sich die öffentliche Hand aus der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen zurückzieht, die Nachfrage nach Betreuungseinrichtungen auf dem freien Markt regeln wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete Binder! Ich kenne keine konkreten ausländischen Erfahrungen, weil ich der Meinung bin, daß es keine derartigen Modelle zumindest über einen längeren Zeitraum im Ausland gibt. Ich kann mir auf der anderen Seite auch nicht vorstellen, daß sich die öffentliche Hand zur Gänze aus der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen zurückziehen wird, weil das ja in manchen Bereichen zum sofortigen Verschwinden solcher Kinderbetreuungseinrichtungen führen würde. Denken Sie an die Vollkosten eines Kinderkrippenplatzes, die jenseits von 20 000 S liegen. Auch im Tagesmütterbereich und anderswo muß man genau prüfen, welche Kosten man auf einen Kinderbetreuungsscheck überwälzen kann. Wir stehen hier am Anfang einer Entwicklung, wo wir sehr, sehr viele Fragen vor uns haben, aber nur wenige Antworten geben können. Wir sind mit einem Thema konfrontiert, das wir mit großer Verantwortung, auch hinsichtlich der Finanzierungsfrage, angehen müssen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals.

Damit kommen wir zum nächsten Fragenkomplex. Frau Abgeordnete Tegischer wird die 7. Anfrage formulieren. – Bitte sehr.

Abgeordnete Brigitte Tegischer (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

92/M

Welche Maßnahmen zur Intensivierung der Information und Beratung über Suchtgiftgefahren, insbesondere in bestehenden Familienberatungsstellen, plant Ihr Ressort?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete Tegischer! Ich glaube, wir alle sind stolz auf die Tätigkeit der fast 300 Familienberatungsstellen, die aus Budgetmitteln meines Hauses gefördert werden. Leider werden in der Praxis allzu viele Wünsche an diese Familienberatungsstellen herangetragen. Ich denke jetzt zum Beispiel an das so wichtige Thema Sektenberatung, wo natürlich auch die Familienberatungsstellen schon ihren Beitrag geleistet haben und in Zukunft in verstärktem Maße leisten sollen. So ist es auch beim Thema Suchtberatung und Suchtprävention. Die Familienberatungsstellen werden ihren Anteil zu leisten haben. Ich bitte nur zu berücksichtigen, daß es sich auch in Zukunft nicht um den einzigen Aufgabenbereich von Familienberatungsstellen handeln wird können.

Im Jahr 1995 wurde erstmals eine österreichweite Fortbildungsveranstaltung zum Thema "Sucht" für alle in Familienberatungsstellen tätigen Berater und Beraterinnen angeboten. Es wurde allen Familienberatungsstellen das vom Anton-Proksch-Institut herausgegebene Buch zum Thema "Sucht in Österreich" zur Verfügung gestellt, und ich darf auch darauf verweisen, daß wir zumindest zwei auf das Thema "Sucht" spezialisierte Beratungsstellen, nämlich in Graz und in Wien, haben. Ich bin sehr dafür, dieses Thema weiter in den Familienberatungsstellen zu verankern. Gleichzeitig sollte man aber auch zur Kenntnis nehmen, daß Familienberatungsstellen einen sehr breiten Aufgabenbereich haben, all diese Aufgabenbereiche wichtig sind und folglich in der Beratung abgedeckt werden sollen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Brigitte Tegischer (SPÖ): Es gibt seit kurzem eine Studie, einen Zwischenbericht über den Drogenkonsum von Jugendlichen, die vom Bundesministerium für Jugend und Familie und vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung herausgegeben wurde. Es geht daraus eindeutig hervor, daß, um Risikofaktoren und Ein- und Ausstiegsverhalten bei der Sucht in den Griff zu bekommen, primär suchtpräventive Maßnahmen wichtig sind.

Jetzt frage ich Sie: Welche Möglichkeiten sehen Sie, primär suchtpräventive Maßnahmen in Ihrem Ressort zu planen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete! Wir können diese Studie jetzt nicht im Detail diskutieren, aber wenn sich herausstellt, daß das Risiko, mit Suchtgift in Kontakt zu kommen, an berufsbildenden Schulen um einen Faktor zwei oder drei höher ist als an allgemeinbildenden höheren Schulen, so wird dort, natürlich in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ressort, ein Schwerpunkt zu setzen sein. Wenn sich herausstellt, daß Nikotin- und Alkoholabusus bei Jugendlichen als Einstiegsdroge leider Gottes sehr, sehr gut "geeignet" sind, zu härteren Drogen zu kommen, leite ich daraus ab, daß gegenüber allfälligen Freigabeüberlegungen, von welchen Drogen auch immer, ein klares Nein zu sagen sein wird. Wenn schon Nikotin und Alkohol Einstiegsdrogen sind, dann ist es Haschisch, um das klar beim Namen zu nennen, erst recht. Das kommt aus meiner Sicht nicht in Frage.

Überlegungen, die in Deutschland von einer Bundestagsfraktion angestellt werden, nämlich die Wochenbedarfsration an Suchtgift bis hinauf zu Heroin überhaupt straffrei zu stellen, halte ich für den falschen Ansatz. Es gilt natürlich durch Maßnahmen der Prävention – die Therapie ist viel, viel schwieriger – unsere Jugend vor Suchtgift zu schützen, wobei ich mit der Realität nicht hinter dem Berg halten will. Die Situation ist nicht nur nicht konstant, sie verbessert sich auch nicht, sondern die Situation an Österreichs Schulen und für Österreichs Jugend verschlechtert sich leider Gottes.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Madl.

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Ihrer Antwort entnehme ich, daß Sie an und für sich sehr für die Prävention sind und nicht für nachhaltige Verbesserungsvorschläge. Können Sie dann meiner Meinung nahetreten, die da lautet, daß eine Aufwertung der Familie, eine Verbesserung deren finanzieller Situation auch eine Art Prävention von Suchtgiftmißbrauch bedeutet?

Meine Frage an Sie lautet: Was werden Sie in Ihrem Ressort noch weiter planen, außer dem schon vorgestellten Familienbesteuerungsmodell, um die finanzielle Situation der Eltern mit Kindern, die derzeit ja nicht gut ist, zu verbessern und somit auch wieder den Kindern die Chance zu geben, in der Geborgenheit der Familie Suchtgiftmißbrauch hintanzuhalten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete! Ich möchte ganz kurz beim Terminus "Geborgenheit" einhaken. Diese Studie sagt uns, daß familiäre Geborgenheit sehr wohl einen Faktor darstellt, um Drogenmißbrauch und anderes bei Jugendlichen und Kindern zu reduzieren beziehungsweise hintanzuhalten, und daß umgekehrt leider Gottes die sogenannte Wohlstandsverwahrlosung bei materiell durchaus bessergestellten Familien Platz greift. Es ist keinesfalls so, daß Suchtgiftmißbrauch nur ein Thema für Kinder aus sozial schlechtgestellten Familien wäre. Nein, gerade auch in einkommensstarken Familien ist das ein Thema, weil eben dort die notwendige Geborgenheit fehlt und das ein echter Risikofaktor ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke.

Zusatzfrage: Abgeordneter Stampler, bitte.

Abgeordneter Franz Stampler (ÖVP): Herr Bundesminister! Wie sehen Sie die Entwicklung des Suchtgiftmißbrauchs in Österreich bei der Jugend generell?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Ich darf das Gesagte noch verdeutlichen, Herr Abgeordneter. Wir müssen hier nicht nur wachsam sein, sondern wir müssen unsere Anstrengungen verstärken. Das, was die Politik tun kann und soll, ist Aufklärung, Aufklärung an den Schulen, aber auch in den Familien. Wenn man weiß, daß dies zu


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den primären Sorgen und Ängsten von Vätern und Müttern von Kindern in der entsprechenden Altersgruppe gehört – und das geht eigentlich schon von zehn, elf Jahren aufwärts –, so erkennt man, wie wichtig das Thema in Österreich leider auch geworden ist.

Ich plädiere sehr dafür, nicht zu glauben, wir würden in Österreich auf einer Insel der Seligen leben. Ganz im Gegenteil: Was sich an Suchtgiftmißbrauch international abspielt, das spielt sich auch in Österreich ab, leider Gottes auch im Hinblick auf den Einstieg und die Verführung unserer Jugend.


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58. Sitzung / Seite 27

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Die nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Abgeordneten Öllinger. – Bitte.

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Welche Maßnahmen planen Sie in Ihrem Ressort über die schon bestehende Beratung über Sekten und destruktive Kulte hinaus, damit beispielsweise die Auseinandersetzung mit esoterischen Strömungen, hinter denen sich sehr oft rechtsradikales Gedankengut versteckt, verbessert werden kann?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie den Zusammenhang gegeben sehen. Ich bitte um Stellungnahme.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Ich sehe ihn nicht, mache aber trotzdem den Versuch einer kurzen Beantwortung. Ich werde bei der Sekten-Enquete am 27. Jänner, also schon in einigen Tagen, einen weiteren Schritt vorstellen, um dem Thema der Sekten in Österreich weitere Aufmerksamkeit zu widmen und vor allem dem Sektenunwesen Einhalt zu gebieten.

Es hat eine Veranstaltung im Hohen Haus vor einigen Tagen gezeigt, wie heiß dieses Thema ist. Ich verweise darauf, daß sich in diesen Tagen wahre Medienkriege zwischen amerikanischen Zeitschriften und den Spitzen Deutschlands abspielen, die dieses Thema zum Inhalt haben. Aber auch wir sind da gefordert.

Ausgehend von der Erarbeitung der Sektenbroschüre haben wir jetzt einen Aktionskatalog, ein Maßnahmenprogramm in die Wege geleitet, das geeignet sein sollte, die Aufmerksamkeit der Österreicher auf dieses Thema zu lenken, damit sie damit umgehen können, wenn sie selbst oder ihre Familienangehörigen mit dem Thema Sekten konfrontiert werden sollten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Klara Motter. – Bitte.

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir sind zu Recht stolz auf die Beratungsstellen in unserem Land. Wir kennen aber auch die finanziellen Möglichkeiten, die Sie haben.

Meine konkrete Frage lautet: Sind Sie bereit, diesen Familienberatungsstellen ausreichende finanzielle Mittel für die Information und Beratung über Suchtgiftprobleme zu geben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Ja, Frau Abgeordnete, soweit das irgendwie geht! Der Budgetansatz von 100 Millionen Schilling für die Familienberatungsstellen ist im Budgetprogramm festgeschrieben. Im Hinblick auf die – Gott sei Dank – sehr niedrige Inflationsrate ist es auch real nur zu einer minimalen Senkung gekommen. Allerdings bringt die Werkvertragsregelung in diesem Bereich einige Probleme mit sich, Frau Abgeordnete Motter, nämlich Kostenerhöhungen infolge der künftig gegebenen Sozialversicherungspflicht. Es ist nicht nur so, daß diese Kosten keine positiven Auswirkungen hätten. Jedenfalls hat beispielsweise die Anhebung der Bagatellgrenze auf 7 000 S, wie mir viele Familienberatungsstellen sagen, das Thema zumindest teilweise entschärft. Deshalb kann ich davon ausgehen, daß die Familienberatungsstellen auch in Zukunft von der Substanz her auf demselben Niveau werden tätig sein können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 60 Minuten der Fragestunde sind abgelaufen. Ich erkläre sie für beendet und danke dem Herrn Bundesminister.

Die übriggebliebene Anfrage wird entweder schriftlich beantwortet oder zurückgezogen werden.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 1471/AB bis 1481/AB.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Familienausschuß:

Antrag 382/A (E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Einrichtung einer zentralen Notrufstelle zur Prävention gegen Kindesmißhandlung;

Justizausschuß:

Teilzeitnutzungsgesetz – TNG (574 der Beilagen);

Verfassungsausschuß:

Antrag 380/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird,

Antrag 381/A (E) der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend die Verwirklichung der Bezügepyramide;

Verkehrsausschuß:

Schiffahrtsgesetz (564 der Beilagen).

*****

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1395/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, daß das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1395/AB der Anfrage 1404/J der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Genossen betreffend Weitergabe der EU-Mittel für Projektrealisierungen durch den Herrn Bundesminister für Finanzen abzuhalten.

Fristsetzungsanträge

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters gebe ich bekannt, daß ein Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Kammerlander und Genossen vorliegt, dem Außenpolitischen Ausschuß zur Berichterstattung über das Volksbegehren: Bun


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desverfassungsgesetz über die Sicherung der Neutralität Österreichs (172 der Beilagen) eine Frist bis zum 25. Februar 1997 zu setzen.

Die erwähnten Verlangen auf Durchführung von kurzen Debatten werden in der Reihenfolge, in der ich sie aufgezählt habe, gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr aufgerufen werden. Allfällige Abstimmungen finden im Anschluß an die entsprechenden Debatten statt.

Weiters teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, daß die Abgeordneten Dr. Kier und Genossen beantragt haben, dem Ausschuß für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 5/A (E) der Abgeordneten Dr. Kier und Genossen betreffend Novellierung der Fremdengesetze eine Frist bis zum 21. Februar 1997 zu setzen.

Dieser Antrag wird im Sinne der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht werden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 4 und 5 sowie 7 und 8 der heutigen Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen eine Einwendung? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Ich gehe nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialsitzung wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten zur heutigen Tagesordnung erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockredezeit von insgesamt neun "Wiener Stunden" vereinbart, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ: 135 Minuten, ÖVP: 126 Minuten, Freiheitliche: 117 Minuten, Liberales Forum und Grüne: je 81 Minuten.

Dieser Vorschlag bedarf der Zustimmung des Hohen Hauses.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einhellig so beschlossen.

1. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (555 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden (573 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung der heutigen Sitzung.

Es liegt mir der Wunsch des Berichterstatters Schrefel vor, die Beratungen im Sinne der Geschäftsordnung einzuleiten. Ich erteile ihm das Wort.

Berichterstatter Josef Schrefel: Herr Präsident! Hohes Haus! Zum schriftlich vorliegenden Ausschußbericht 573 der Beilagen bringe ich folgende Druckfehlerberichtigung zur Kenntnis.

In Artikel III des angeschlossenen Gesetzentwurfes hat es in der Novellierungsanordnung der Ziffer 3 anstelle "§ 29" richtig "§ 28", in der Novellierungsanordnung der Ziffer 4 anstelle "§ 28" richtig "§ 29" zu lauten.

Weiters hat es in Artikel III Ziffer 4 § 29 Abs. 4 anstelle "§ 28 Abs. 1 und 4a" richtig "§ 19 Abs. 1 und 4a" zu lauten.


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Namens des Justizausschusses stelle ich den Antrag , der Nationalrat wolle dem Gesetzentwurf in 573 der Beilagen unter Berücksichtigung der von mir soeben vorgebrachten Druckfehlerberichtigung die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter und trete nun in die Rednerliste ein.

Als erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte, Herr Abgeordneter. Wunschgemäß wird eine freiwillige Redezeit von 10 Minuten eingestellt.

10.09

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Mit der Änderung des Mietrechtes gemäß Regierungsvorlage wurde jener Zustand beendet, der mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz eingeleitet worden war. Es ist jetzt – das halte ich für die wichtigste Änderung, der wir grundsätzlich auch positiv gegenüberstehen – eine Verlängerung der Befristungsmöglichkeiten vorgesehen.

Meine Damen und Herren! Es handelt sich hierbei um ein Reparaturgesetz, das notwendig geworden ist, um in weiterer Folge das berühmt-berüchtigte Stadtnomadentum hintanzuhalten. Es ist, wie gesagt, ein Reparaturgesetz, eine Reform ist es aber nicht. Ich möchte falschen Erwartungshaltungen vorbeugen. Eine Reform ist es deshalb nicht, weil in diesem Fall wesentlich mehr hätte einfließen müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Befristungen, die jetzt für Mietverhältnisse von mindestens drei und höchstens zehn Jahren mit drei Zinsabschlagssätzen von den Kategoriemietzinssätzen vorgesehen sind, sind meines Erachtens rechtlich sehr kompliziert. Man kann aber durchaus darüber diskutieren, weil die ursprüngliche Intention der Regierungsparteien, die darüber verhandelt haben, sicherlich jene war, daß man unterschiedliche Anreizsysteme für den Vermieter je nach Dauer des Mietverhältnisses schafft.

Ich halte es für nötig, darüber zu diskutieren, und wir sind im Sinne unseres vierseitigen Abänderungsantrages der Meinung, daß man zumindest in nächster Zeit mit einem einheitlichen Abschlagssatz von 20 Prozent das Auslangen finden kann. Für uns ist das jedoch kein "Glaubenskrieg", wir sind bereit, darüber zu diskutieren.

Für sehr wesentlich im Sinne erhöhter Rechtssicherheit halten wir den Punkt, daß das Nachforderungsrecht des Vermieters ordentlich geregelt wird. Das ist das Hauptproblem: Wir haben in Österreich so ungefähr das komplizierteste Mietrecht von ganz Europa. Deshalb wäre eine Entflechtung dringend geboten, um allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit zu verschaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wird hingegen entsprechend der Regierungsvorlage verfahren, meine Damen und Herren, so befürchte ich, daß es zu einer Prozeßlawine kommen wird. Da gebe ich nachhaltig zu bedenken, daß uns diese Rechtsunsicherheit schwer zu schaffen machen wird.

Ein weiterer Punkt in unserem Abänderungsantrag betrifft ein System oder eine Regelung, derzufolge es möglich ist, auch bei Althäusern von den bisherigen Richtwertsystemen abzuweichen. Das betrifft jene Fälle, in denen Althäuser in einem sehr guten, auf eine Generalsanierung folgenden Zustand sind und dieser Zustand durch ein Sachverständigengutachten, das nicht älter als zehn Jahre sein darf, bescheinigt wird. In solchen Fällen sollte es im Sinne einer Erweiterung des Wohnraumangebotes dem Vermieter möglich sein, eine angemessene Miete zu verlangen.

Mit dem fünften Punkt werden sich Kollege Krüger und Kollege Ofner auseinandersetzen. Eine Reihe weiterer Änderungen betrifft Spezialprobleme wie die Frage der Vergebührung, die unserer Ansicht nach problematische Regelung hinsichtlich der Pauschalierung des Einnahmenüberschusses und so weiter.


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Meine Damen und Herren! Ich möchte auf einen ganz wesentlichen Punkt hinweisen, der zwingend in eine echte Reform hätte eingearbeitet werden müssen. Ich verstehe, daß das ein heißes Eisen ist und dabei ein heftiges Tauziehen zwischen den Regierungsparteien besteht, sodaß man diese Frage lieber nicht anschneidet. Sie betrifft die meines Erachtens dringend notwendige Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Dringend geboten wäre eine Änderung des § 14 Abs. 7, in dem es darum geht, den Mietern von Genossenschaftswohnungen ein Miteigentumsrecht zu sichern. Im Unterschied zum Erwerb eines regulären Wohnungseigentums, das am Anfang schon besteht beziehungsweise eingetragen wird, würde dies unserem Antrag zufolge am Ende der Ausfinanzierung vorgesehen werden.

Meine Damen und Herren! Mit aller Deutlichkeit muß ich sagen, daß der faktische Umgang mit Genossenschaftswohnungen ein Schwindel unseres Rechtssystems ist. Die Praxis sieht nämlich so aus, daß das gemeinnützige Wohnungswesen auf ein Mietrecht reduziert wird, statt den Bewohnern solcher Wohnungen ein Miteigentum zu sichern. Was in der Praxis läuft, könnte man mit dem Schlagwort "Vorspiegelung falscher Tatsachen" oder mit dem modernen Schlagwort "Etikettenschwindel" umschreiben

Meine Damen und Herren! Der zentrale Punkt in § 14 Abs. 7 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes betrifft den sogenannten Auslaufgewinn, vom Wiener Wohnbaustadtrat Werner Faymann gern mit dem Begriff "Körberlgeld" verniedlicht. Warum ist das die zentrale Kritik? – Ich glaube, den Mietern von Genossenschaftswohnungen ist gar nicht recht bewußt, was dieses "Körberlgeld" ist und daß mit diesem semantischen Begriff Verschleierung betrieben wird.

Meine Damen und Herren! Um es auf den Punkt zu bringen: Die Forderung der Freiheitlichen ist klar und unmißverständlich. Wir verlangen, daß den Wohnungsgenossenschaftern nach vollständiger Ausfinanzierung automatisch das Eigentumsrecht übertragen wird, ohne sie ein zweites Mal zur Kasse zu bitten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nach Ausfinanzierung sind nur noch die Erhaltungsbeiträge zu leisten, sonst gar nichts, meine Damen und Herren! Wenn jetzt die rot-schwarze Koalition in Wien unter dem Druck der Wiener Freiheitlichen sagt, man müsse darüber nachdenken, die Genossenschaften in die Pflicht zu nehmen und den Zins auf Kategorie A-Wert zu senken oder andernfalls die Objektförderungen auszusetzen, dann muß ich sagen: Das kann aber nur ein erster Schritt sein. Es ist nicht ausreichend, weil die Auslaufgewinne weiterbestehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Um Ihnen die Tragweite dieser Maßnahme vor Augen zu führen, nenne ich Ihnen in aller Eile ein paar Zahlen. Die Rede ist derzeit von 60 000 bereits ausfinanzierten Genossenschaftswohnungen, diese haben, vorsichtig gerechnet, einen Verkehrswert von kumuliert 25 Milliarden Schilling. In 18 Jahren, im Jahre 2015, werden 300 000 Wohnungen ausfinanziert sein; auf heutiger Basis ergibt das einen Wert von 125 Milliarden Schilling. Das ist jener Wert an Realvermögen, der den Genossenschaftsmietern vorenthalten wird.

Beim "Körberlgeld", beim Auslaufgewinn geht es um den Betrag von derzeit 1,1 Milliarden Schilling jährlich. Dieser wird sich bis zum Jahr 2015 auf 5,5 Milliarden Schilling erhöhen. In diesen 18 Jahren werden den Genossenschaftsmietern an "Körberlgeld" insgesamt 55,8 Milliarden Schilling vorenthalten, die in die Baulandreserve, in die Objektreserve der Genossenschaften einfließen. Auf diese Art und Weise, meine Damen und Herren, werden die Genossenschaften immer reicher und die Genossenschaftsmieter immer ärmer. Das kann nicht der Sinn eines Gemeinnützigkeitsgesetzes sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist erwiesen, daß Eigentum im Endeffekt billiger ist als Miete, was festgestellt werden kann, wenn man sich diese gesetzliche Regelung vor Augen führt. Meine Damen und Herren! Mit aller Klarheit möchte ich auch sagen: Es gibt nicht nur ein Recht auf Wohnen, sondern auch ein Recht auf Eigentum, und zwar ein Eigentum, das den Genossenschaftern als tatsächliches Eigentum zugeführt wird, und nicht ein Scheineigentum, das den Gemeinnützigen zugute kommt. Dagegen richtet sich meine Kritik. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das muß mit aller Vehemenz gefordert werden. Machen wir reinen Tisch im Wohnungswesen, schaffen wir klare Kategorien: hier Miete, dort genossenschaftliches


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Wohnungssystem mit Eigentum und auf der anderen Seite Eigentum! Nur dadurch können Parteibuch- und Pfründenwirtschaft abgebaut werden, und der Glaubwürdigkeit der Politik wäre wahrhaft ein guter Dienst erwiesen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der in seinen Kernpunkten vom Redner erläuterte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, genügend unterstützt und wird im Hinblick auf seinen Umfang verteilt werden. Er steht zur Verhandlung.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Firlinger, Dr. Krüger, Dr. Ofner zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden (555 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (573 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Der Titel lautet:

"Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, die Zivilprozeßordnung und das Gebührengesetz 1957 geändert werden"

2. In Artikel I Z 2 erhält lit. a die neue Bezeichnung "b)", ihr wird folgende neue lit. a vorangestellt:

"a) In Abs. 1 wird nach Z 2 folgende Z 2a eingefügt:

,2a. der Mietgegenstand in einem Gebäude gelegen ist, das vor dem 8. Mai 1945 errichtet worden ist, wenn durch das Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für Bauwesen, das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nicht älter als zehn Jahre sein darf, bestätigt wird, daß der Zustand der allgemeinen Teile des Gebäudes und des Mietgegenstandes durch eine Generalsanierung dem bei Neuerrichtung eines Gebäudes oder Neuschaffung eines Mietgegenstandes nach dem 8. Mai 1945 zumindest gleichwertig ist;‘"

3. In Artikel I Z 2 lit. b (neu) lautet § 16 Abs. 7 wie folgt:

"(7) Der nach Abs. 2 bis 6 höchstzulässige Hauptmietzins vermindert sich um 20 vH, wenn der Hauptmietvertrag nach § 29 Abs. 1 Z 3 lit. b oder c befristet ist. Im Fall einer Befristung nach § 29 Abs. 1 Z 3 lit. b vermindert sich der Hauptmietzins nur dann, wenn der Mietgegenstand in einem Gebäude gelegen ist, das auf Grund einer vor dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde und die Voraussetzungen von § 16 Abs. 1 Z 2a nicht vorliegen."

4. Artikel I Z 2 lit. b (alt) erhält die Bezeichnung "c)"; der Einleitungssatz lautet wie folgt: "Nach dem Abs. 7 wird folgender Abs. 7a eingefügt:"

5. In Artikel I Z 2 lit. c entfällt Abs. 7a; der bisherige Abs. 7b erhält die Bezeichnung "(7a)".

6. In Artikel I Z 2 lit. c entfallen in Abs. 7a (neu) die ersten beiden Ausdrücke "und 7a".

7. In Artikel I Z 2 lit. c wird in Abs. 7b der letzte Halbsatz durch folgenden Text ersetzt:

"sofern er diesen Anspruch in der Vereinbarung über die Umwandlung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach genau und endgültig bekanntgibt."


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58. Sitzung / Seite 32

8. In Artikel I Z 2 erhält die lit. c die Bezeichnung "d)"; die Worte "bis 7a" werden durch "bis 7" ersetzt.

9. In Artikel I Z 7 lit. a wird in § 29 Abs. 1 Z 3 lit. b nach den Worten "neu errichtet wurde" folgende Wortfolge eingefügt:

"und die Voraussetzungen von § 16 Abs. 1 Z 2a nicht vorliegen"

10. In Artikel I wird nach Z 7 folgende Ziffer 7a eingefügt:

"7a. In § 30 Abs. 2 Z 4 wird am Ende des ersten Satzes folgender Satzteil eingefügt:

,es sei denn, der Mieter gibt die Leistung, soweit sie den von ihm zu entrichtenden Mietzins übersteigt, zur Hälfte an den Vermieter weiter‘"

11. In Artikel I Z 10 wird in § 49b Abs. 1 der Text "§ 16 Abs. 7 und 8" durch "§ 16 Abs. 1, 7 und 8" ersetzt.

12. In Artikel I Z 10 lautet der Satzanfang von § 49b Abs. 3 "§ 16 Abs. 7 in der Fassung"

13. In Artikel I Z 10 wird in § 49b Abs. 4 "7b" durch "7a" ersetzt.

14. In Artikel II erhält die Z 1 die Bezeichnung "1a"; ihr wird folgende neue Z 1 vorangestellt:

"1. § 14 Abs. 7 lautet:

,(7) Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte, die vor Abschluß des Vertrages oder zu diesem Anlaß Beiträge zur Finanzierung des Bauvorhabens oder später anteilige Tilgung der Darlehen zur Finanzierung des Bauvorhabens einschließlich der Darlehen aus öffentlichen Mitteln bezahlt haben, erwerben hierdurch den Anspruch auf Einräumung des Wohnungseigentums an ihrer Wohnung und dem zur Begründung von Wohnungseigentum notwendigen Mindestanteil. Sie sind berechtigt, vorzeitig anteilige Tilgung dieser Darlehen und allfälliger Eigenmittel des gemeinnützigen Bauträgers zur vollständigen anteiligen Ausfinanzierung zu leisten. Mit vollständiger Ausfinanzierung der anteiligen Grund- und Baukosten durch die Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten werden diese berechtigt, die Wohnungseigentumsbewerbern aus den §§ 23 bis 25 Wohnungseigentumsgesetz 1975, BGBl. Nr. 417, in der jeweils geltenden Fassung, erwachsenden Ansprüche geltend zu machen. Kosten, Gebühren und öffentliche Abgaben, die sich aus der Nutzwertfestsetzung, Einräumung und Begründung des Wohnungseigentums ergeben, tragen die Wohnungseigentumsbewerber, wobei ihnen bei späterer Wohnungseigentumsbegründung in derselben Grundbuchseinlage durch andere Personen Anspruch auf anteiligen Ersatz gegen diese zusteht. Das Wohnungseigentumsgesetz 1975, BGBl. Nr. 417, in der geltenden Fassung, ist anzuwenden.‘"

15. In Artikel II Z 5 lit. a wird am Satzanfang von Artikel IV Abs. 1a folgender Text eingefügt:

"§ 14 Abs. 7,"

16. Nach Artikel V wird folgender Artikel VI angefügt:

"Artikel VI

Änderung des Gebührengesetzes 1957

Das Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 172/1995, wird wie folgt geändert:

1. In § 33 wird in Tarifpost 5 Abs. 1 lautet Z 1:

"1. Im allgemeinen..........................1 v.H. aber insgesamt nicht mehr als 3 v.H.;"


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2. In § 33 Abs. 4 wird am Ende von Z 4 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Z 5 angefügt:

"5. Bestandverträge, soweit für einen vorhergehenden Bestandvertrag zwischen denselben Vertragsparteien und über denselben Bestandgegenstand bereits Gebühren entrichtet wurden."

3. Nach § 38 wird folgender § 39 angefügt:

"Inkrafttreten

§ 39. § 33 Tarifpost 5 Abs. 1 und Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/1997 tritt mit 1. März 1997 in Kraft."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walter Schwimmer.

10.20

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinem Vorredner, der sich in einen populistischen Wettlauf mit dem Wiener Wohnungsstadtrat begeben hat, möchte ich mich mit der heute zu beschließenden Mietrechtsreform beschäftigen, auf die er praktisch überhaupt nicht eingegangen ist. (Abg. Mag. Stadler: Sehr originell angefangen! – Beifall bei der ÖVP.) Aber ich werde ihm schon noch die gebührende Antwort geben. Da er sich in diesem populistischen Wettlauf im Detail verloren hat, ist ihm gar nicht bewußt geworden, daß die heute zu beschließende mietrechtliche Änderung eine konsequente Fortführung der Reformen des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes ist. (Abg. Schwarzenberger: Sie waren gar nicht im Ausschuß!) Gerade bei den Befristungen wird wirklich ein ganz entscheidender Schritt gemacht.

Mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz – Herr Abgeordneter Firlinger, Sie waren damals noch irgendwo anders als bei der jetzigen Partei – wurden die Kurzbefristungen, die zum Stadtnomadentum geführt haben und die niemand haben wollte, nämlich Halbjahresverträge, Jahresfristverträge, abgeschafft, und zwar richtigerweise abgeschafft. (Abg. Mag. Stadler: Der war in China! Der hat in der Volksrepublik China das Mietrecht studiert!) Ich bekenne mich ja dazu, daß wir diese Kurzverträge abgeschafft haben. Die waren menschenunwürdig und mußten abgeschafft werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Abgeschafft wurden sie nicht!)

Der Schritt, den wir damals gesetzt haben, und zwar anstelle dessen Dreijahresverträge zu machen, ist ein erster Schritt gewesen, aber noch nicht, weil man auch Erfahrungen sammeln wollte, die endgültige Regelung.( Abg. Mag. Firlinger: Die haben nicht wir verhandelt!) Man hat gesehen, das hat auf der einen Seite dazu geführt, daß in einem größeren Ausmaß Wohnungen vermietet worden sind, auf der anderen Seite dazu, daß eine dreijährige Befristung eine sehr starre Angelegenheit ist und daß viele Menschen aufgrund dessen jetzt ihre Wohnungen hätten verlassen müssen, obwohl zwischen Vermieter und Mieter durchaus Einvernehmen bestehen könnte, das Mietverhältnis fortzusetzen.

Daher hat sich die Koalition dazu entschlossen, hier eine sehr praxis- und bedürfnisorientierte Regelung zu machen, die folgendermaßen lautet: Im normalen Altmiethaus sind drei Jahre nicht als starre Befristung, sondern nur als Mindestbefristung sinnvoll. Kürzere Befristungen wollen wir nicht, denn wir wollen nicht wieder zurück zum Stadtnomadentum wie vor dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz. Aber längere Befristungen, wenn sie im Einvernehmen vorgenommen werden, Verlängerungen von Befristungen, wenn sie einvernehmlich sind, bis zu zehn Jahren im Althaus sind eine ganz wesentliche Reform. Das ist ein ganz entscheidender Schritt.

Darüber hinaus ist diese Reform bei der Eigentumswohnung ebenso praxis -und bedürfnisorientiert, bei der Eigentumswohnung, die nicht die typische Mietwohnung ist, die von einem Vermieter mit mehreren Objekten auch auf unbestimmte Zeit vermietet wird, die man üblicher


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weise für bestimmte persönliche Vorhaben eines Tages, vielleicht erst in 20 Jahren, wenn sie für die Enkerln bestimmt ist et cetera, wieder haben möchte, die also nur befristet vermietet wird. Da wäre es völlig falsch, auf Dauer den Mietern und Vermietern Vorschriften zu machen, daß sie höchstens zehn Jahre als Mietdauer wählen dürfen, entweder in einem Fristvertrag oder in Form von fortgesetzten Fristverträgen. Auch da gibt es einen ganz entscheidenden Reformschritt, der vielleicht vor sechs Jahren noch gar nicht vorstellbar gewesen ist, als man bei Eigentumswohnungen von fünf auf zehn Jahre verlängerte. Jetzt heißt es, wenn sich Mieter und Vermieter einig sind, dann sollte befristet gemietet und vermietet werden, solange sie wollen, auch über zehn Jahre hinaus. Das ist wieder ein ganz entscheidender Reformschritt und eine Fortsetzung früherer Reformen (Abg. Mag. Firlinger: Das ist ein Reparaturgesetz, Herr Kollege!) , keine Reparatur, sondern eine konsequente Weiterführung, Herr Abgeordneter Firlinger. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was Sie als kompliziert bezeichnen (Abg. Mag. Firlinger: Steht in der Vorlage drinnen!), ist etwas, womit man den Bedürfnissen in der Praxis Rechnung trägt. Warum sollen zum Beispiel ausdrückliche schriftliche Verlängerungen bei Befristungen gefordert werden? In der Praxis sind die Menschen nicht so. Sie gehen nicht gleich zum Anwalt. Das ist vielleicht dem Willi Fuhrmann nicht recht, aber er weiß ja auch, daß es so ist. Man übersieht einen Termin, und auf einmal sitzt der Vermieter in der Falle oder auch der Mieter, weil er ausziehen muß. Nein, es ist eine stillschweigende Verlängerung um ein Jahr, Zeit genug, sich zu einigen. (Abg. Mag. Firlinger: Das ist ein Reparaturgesetz, Herr Kollege!) Das ist keine Reparatur. Das ist eine ganz wesentliche, entscheidende Verbesserung. Das gab es bisher nicht. Das gab es auch vor dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz nicht; Herr Abgeordneter Firlinger versteht es eben nicht besser. Das ist eine wesentliche Verbesserung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie selbst haben zugegeben, es ist für Sie keine Glaubensfrage. Ein befristeter Mietvertrag ist zweifellos für den Mieter weniger wert als ein unbefristeter, mit Kündigungsschutz ausgestatteter. Ein Abschlag ist daher auch beim dreijährigen Mietvertrag beim 3. Wohnrechtsänderungsgesetz eingeführt worden. Einem Abschlag werden auch Sie zustimmen.

Nun ist aber auch klar, daß sich ein dreijähriger Mietvertrag von einem zehnjährigen Mietvertrag unterscheidet. Was soll kompliziert sein, wenn ich sage, Mietverträge unter vier Jahren haben einen 30prozentigen Abschlag, bis zu sieben Jahren 20 Prozent und darüber hinaus bis zu zehn Jahren 10 Prozent? (Abg. Mag. Firlinger: Derzeit sind es 20 Prozent!)

Herr Abgeordneter Firlinger! Wenn Sie es nicht verstehen, wenn das für Sie kompliziert ist, nehme ich das zur Kenntnis. Ich nehme an, daß die Mieter und Vermieter diese sehr einfache Staffel sehr wohl verstehen und auch wissen, warum sie vom Gesetzgeber heute so eingeführt wird. (Abg. Mag. Firlinger: Warten Sie es ab!) Wir bringen damit aber auch gleich – und auch dazu bekenne ich mich – eine gemeinsame Auffassung der Koalitionsparteien zum Ausdruck: Im Miethaus, im Altmiethaus soll der Regelfall, sozusagen das, was ohne Abschlag ist, der unbefristete Mietvertrag sein.

Ich halte es daher auch für einen ganz entscheidenden Schritt, daß wir uns dazu entschlossen haben, zu sagen, wir wollen auch, daß Mieter und Vermieter, wenn die Möglichkeit besteht, wenn der Vermieter keinen Grund hat, wieder nur befristet zu vermieten, einen befristeten Mietvertrag in einen unbefristeten umwandeln können. Dann ist der Abschlag, der vorher gewährt worden ist, erstens im nachhinein nicht gerechtfertigt, zum zweiten würde aber auch die Hauptmietzinsreserve fehlen, also die Nachzahlung des Abschlages. Auch da ist es wieder günstiger, wenn ich für den zehnjährigen Fristvertrag nur einen 10prozentigen Abschlag hatte und nicht – wie im Antrag der Freiheitlichen vorgesehen – einen 20prozentigen Abschlag. Denn 20 Prozent Abschlag für einen zehnjährigen Fristvertrag würde bei der Umwandlung in einen unbefristeten Mietvertrag bedeuten, daß zwei volle Jahresmieten nachzuzahlen wären, was für den Mieter praktisch unmöglich ist. Sie wollen also die Umwandlung eines befristeten Mietvertrages in einen unbefristeten Mietvertrag praktisch unmöglich machen, weil Sie ihn mit einem 20prozentigen Abschlag bei zehn Jahren verteuern. Herr Firlinger, da spielen wir mit Sicherheit nicht mit! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Lassen Sie mich zu dem, was Sie da sehr populistisch vorgetragen haben, auch etwas sagen. (Abg. Mag. Stadler: So alte Floskeln! Sie sind zu alt mit diesem Begriff! Es ist nicht einmal mehr die Vranitzky-Partie in der SPÖ, die diesen Begriff verwenden würde! ) Zum einen, Herr Stadler, haben Sie völlig ignoriert, daß etwa die Grundkosten, die bei der Eigentumsbildung sehr wohl berücksichtigt werden müßten, im gemeinnützigen Wohnbau nicht abgestattet worden sind. Das, was mich aber an Ihrer Überlegung am meisten stört, ist, daß Sie überhaupt nichts für die Solidarität zwischen den Generationen übrighaben. Da gibt es den einen Mieter, der hat mit öffentlicher Förderung – das kostet uns alle sehr viel Geld, aber das ist notwendig – eine günstige Wohnung bekommen. Er muß nicht alles zurückzahlen, sondern vieles wird von der Förderung übernommen. Dann laufen die Finanzierungskosten aus. Was wir im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz aber vorgeschrieben haben, ist, daß das, was er dann weiterzahlt, dem Wohnungsneubau zugute kommt, und zwar dem zugute kommt, der dann eine ... (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Nein, das ist ja nicht wahr. Sie verstehen das Gesetz einfach nicht. Das wird dem Wohnungsneubau zugeschrieben! Lesen Sie einmal genau das Gesetz, Herr Firlinger, bevor Sie darüber reden! (Abg. Mag. Firlinger: Ich habe es genau gelesen!)

Diese Mittel sollen dem Wohnungsneubau zugute kommen, sind zweckgewidmet, dürfen also für etwas anderes gar nicht verwendet werden. Das hilft damit den künftigen Wohnungssuchenden. Im Gegensatz zu Ihnen trete ich eben für die Solidarität zwischen den Generationen ein, zwischen dem, der schon eine Wohnung hat, und dem, der noch eine Wohnung braucht. Ich werde mir es von Ihnen mit Sicherheit nicht nehmen lassen. (Abg. Mag. Firlinger: Deklarieren Sie es richtig, aber schwindeln Sie nichts vor! )

Dem heute zu beschließenden Bundesgesetz, mit dem das Mietrechtsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden, stimme ich gerne zu, weil es eine gute, eine große und eine konsequente Weiterführung der Reform ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Barmüller.

10.31

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schwimmer! Ich kann Ihre Meinung nicht teilen, daß es sich bei diesem Gesetz um eine Fortsetzung einer Reform handelt, denn in Wahrheit – und das sei noch einmal ganz klar hervorgehoben – ist der Handlungsbedarf, Herr Abgeordneter Schwimmer ... (Abg. Dr. Schwimmer unterhält sich mit Abg. Dr. Fekter.) Herr Abgeordneter Schwimmer! Herr Abgeordneter Schwimmer ist so intensiv mit der Frau Abgeordneten Fekter beschäftigt (Abg. Mag. Stadler: Was ist denn da im Laufen?), daß er nicht realisieren will, daß der Handlungsbedarf, der jetzt im Mietrecht da war, ausschließlich dadurch entstanden ist, daß im Wohnrechtsänderungsgesetz, das von der großen Koalition beschlossen worden ist, eine Regelung getroffen wurde, die einfach nur noch Dreijahresmietverträge erlaubt hat und keine anderen, außer unbefristete. Dadurch ist dieses Stadtnomadentum erst vorangetrieben worden. Das hat letztlich den Handlungsbedarf ausgelöst, Herr Abgeordneter Schwimmer.

Es ist keine Reform, sondern ausschließlich die Reparatur der befristeten Mietverträge, die durch das Wohnrechtsänderungsgesetz entstanden sind. Wenn Sie die Änderungen anschauen, die Sie bei der Mietzinsreservenbildung vornehmen, dann werden Sie erkennen, daß das etwas ist, was durch das Strukturanpassungsgesetz eingeführt worden ist. Dadurch ist das Problem entstanden. Entgegen dem, was Sie hier gesagt haben, Herr Abgeordneter Schwimmer, steht das auch, wie im Vorwort zur Regierungsvorlage nachzulesen ist, anders drinnen. Denn dort steht ja ausdrücklich, "daß der durch das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz neugeschaffene Fristvertragstyp mit einer Mietdauer von genau drei Jahren keine (befristete) Verlängerungsmöglichkeit kennt und daß ohne Einschreiten des Gesetzgebers ab März 1997 für viele Mieter der Verlust ihrer Wohnung die Folge" gewesen wäre. – Das steht ausdrücklich im Vorwort. (Abg. Mag. Firlinger: Er war nicht im Ausschuß!) Sie behaupten etwas anderes. Aber es steht hier in der Regierungsvorlage richtig.


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Herr Abgeordneter Schwimmer! In den Alternativen, die genannt worden sind, wird folgendes gesagt: "Eine Untätigkeit des Gesetzgebers im Bereich der Befristung hätte in absehbarer Zeit erhebliche Konsequenzen sozialer Art, zumal viele Vermieter auf der Beendigung der derzeit nicht befristet verlängerbaren Dreijahresverträge bestehen und damit viele Mieter und deren Familien ihre bisherige Wohnung verlieren würden ..." – Das ist die Analyse, die in der Regierungsvorlage gemacht wird. Wenn Sie sich hier herstellen und sagen, das ist die Reform und die konsequente Fortsetzung der Reform, dann muß ich Ihnen sagen: Da stimmt einfach nicht!

Jetzt weiß ich schon, jeder, der das kritisiert, Herr Abgeordneter Eder, ist dann nach Ihren Aussagen nur noch ein Populist (Abg. Mag. Firlinger: Unsozial!) und setzt sich nicht mit den Problemen auseinander.

Herr Abgeordneter Schwimmer! Ich habe das Protokoll vom 21. Oktober 1993 aus der XVIII. GP ausgehoben – da war ich schon in diesem Hause, sollte man es nicht glauben –, als es um das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz gegangen ist. Ich habe damals behauptet – und ich zitiere Ihnen das –:

"Aber was das Mietrechtsgesetz angeht, sage ich Ihnen, daß die Wahl ..., bloß auf drei Jahre befristete Mietverträge zuzulassen, der falsche Weg ist. Das führt wirklich zu Nomadentum." – Also muß man Befristungen flexibilisieren.

Sie haben mir damals geantwortet, Sie waren nämlich damals mein Nachredner – ich zitiere aus dem Protokoll –: "Auch der Abgeordnete Barmüller hat neben anderen Stereotypen, die er wiedergegeben hat" – offenbar ist das gemeint, was die Befristungen angeht –, "die er aus bisherigen Diskussionen von anderen übernommen hat, offensichtlich, ähnlich wie andere, ohne sich um das Problem selbst zu kümmern, über die angebliche Unlesbarkeit und Unverständlichkeit des Gesetzes Klage geführt." (Abg. Mag. Firlinger: Das sind immer die gleichen Stehsätze, die der Kollege von sich gibt!)

Es handelt sich um ein unlesbares Gesetz, was ja auch Ihre Abänderungsanträge beweisen, die heute in der Früh auch zu uns in den Klub gekommen sind; ich möchte mich für die rechtzeitige Übermittlung trotz allem recht herzlich bedanken. Was die Unlesbarkeit des Gesetzes angeht, gibt es in jenen Kreisen, die sich damit beschäftigen, wirklich keine Diskussion. Es wird hier vom Rednerpult aus von Ihnen immer wieder gesagt, das seien nur Stereotype, die Leute setzen sich mit dem Problem nicht auseinander. Sie sind jetzt aber gezwungen, genau das, was Sie hier als große Koalition beschlossen haben, zu reformieren. Damit bestätigen Sie aber genau die Richtigkeit jener Kritik, die damals von allen Oppositionsparteien gekommen ist, und zwar gerade auch von den Liberalen.

Herr Abgeordneter Schwimmer! Da müßten auch Sie einmal sagen: Wir haben einen Fehler gemacht, es tut uns leid, und wir wollen in diesem Haus eine Diskussion über das gesamte Mietrecht und das Wohnrecht führen, um zu überschaubaren Bedingungen und auch zu lesbaren Gesetzen zu kommen. Dafür, Herr Abgeordneter Schwimmer, sind die Liberalen auch zu haben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Sie erhoffen sich vielleicht noch, daß es von den Oppositionsparteien eine Legitimation dieser Reparatur geben wird, um zu vertuschen, daß das ein Fehler war, den die große Koalition gemacht hat. Jetzt, nach Ablauf der Zeit, müßte man einfach eingestehen, daß es ein Fehler war. Diesen Fehler werden Sie, bitte schön, selbst korrigieren. Dafür werden wir Ihnen nicht unsere Stimme geben, denn wir haben den Fehler, als er eingeführt wurde, nicht hinnehmen wollen und haben daher die Gesetzesvorlage abgelehnt. Jetzt dürfen Sie sie auch selbst reparieren. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Herr Abgeordneter Fuhrmann! Ich weiß nicht, ob Frau Abgeordnete Petrovic in ihrer abweichenden persönlichen Stellungnahme den Herrn Abgeordneten Eder richtig zitiert, wenn sie sagt:

"Im Ausschuß wurde seitens der SPÖ (Eder) die Meinung geäußert, daß die Befristungsregelungen des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes eigentlich von niemandem gewollt waren ..."


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Ich entnehme das jetzt der abweichenden persönlichen Stellungnahme der Frau Abgeordneten Petrovic. Ich verstehe das eigentlich nicht, wenn ich mir die Diskussion im Plenum in Erinnerung rufe, bei der man so vehement dafür gekämpft und gesagt hat ... (Zwischenruf des Abg. Eder. ) Schon, Herr Abgeordneter, und jetzt komme ich gleich dazu: Es wird wieder eine Unterscheidung zwischen Wohnungen in Altbauten und Eigentumswohnungen gemacht. Ich verstehe nicht, Herr Abgeordneter Eder, welchen sachlichen Grund es dafür gibt, daß man sagt, wenn die Leute sich bei Eigentumswohnungen darauf einigen, einen Mietvertrag auf einen bestimmten Zeitraum zu befristen, dann sollen sie eben befristen. (Abg. Eder: Weil es sonst keinen unbefristeten Vertrag mehr gibt! Das wollen wir nicht!) Aber warum soll das nicht auch bei anderen Wohnungen möglich sein, wenn sich Mieter und Vermieter einig sind? Ich bin Ihrer Meinung, wenn Sie sagen, eine Untergrenze muß eingezogen werden. Das ist keine Frage. (Abg. Eder: ... keinen unbefristeten Vertrag mehr gibt!)

Herr Abgeordneter! Wenn es einen Mietvertrag auf 99 Jahre gibt, dann behaupte ich einmal, daß das für mich als 30jährigen auch noch reicht. (Zwischenruf des Abg. Eder. )

Das glaube ich deshalb nicht, Herr Abgeordneter Eder, weil auch heute in der Regel ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Eder. ) Na ja, aber schauen Sie, da muß ich jetzt schon auch einwenden, daß immer wieder gesagt wird, die Situation im Bereich des Mietrechts ist eine sehr problematische, und wenn man da mehr Flexibilität zuließe, dann wären die Probleme viel größer.

Wahr ist aber, daß wir all diese Probleme nicht deswegen haben, weil wir nichts zulassen, sondern deshalb, weil die restriktiven Regelungen, die wir im Mietrechtsgesetz haben, diese Situation hervorgerufen haben. Das ist doch nie ein Markt gewesen. Das wissen Sie doch auch. (Abg. Eder: Das ist ja auch kein Markt!)

Es ist durchaus möglich, flexiblere Bestimmungen zu beschließen. Sie sagen hier ja auch, daß wir gezwungen sind, infolge des Laufes der Dinge aufzumachen. Es hat sich als falsch erwiesen, daß Sie nur Dreijahresmietverträge zugelassen haben. Sie haben gedacht, Sie können mit – jetzt sage ich es einmal so – sozialistischem Recht die Leute zwingen. Das ist nicht gegangen. Das hat es nicht gespielt. (Abg. Marizzi: Geh bitte!)

Herr Abgeordneter Eder, ich sage Ihnen: Auch diese Regelung geht nicht weit genug, denn Sie gehen nur so weit, wie Sie unbedingt unter dem Druck der Zeit jetzt müssen. Wir behaupten, daß mit flexibleren Bestimmungen das Wohnungsproblem besser gelöst werden kann. Es geht nicht darum, Mieter auf die Straße zu setzen, sondern es geht auch uns Liberalen darum, daß man den Leuten eine Wohnung verschafft und ihnen den Zugang dazu ermöglicht. (Abg. Mag. Firlinger: Reparaturgesetz!) Deshalb wäre es sinnvoll, flexiblere Bestimmungen zu machen. Das, was hier gemacht worden ist, ist ein Aufmachen, aber es wird genau nur so viel aufgemacht, wie unbedingt notwendig ist. Es ist nicht die ÖVP, die Sie getrieben hat, hier etwas weiterzumachen. – Soviel zum Bereich der Befristungen.

Zum anderen Punkt, meine Damen und Herren. Es ist gut, daß es eine Erstreckung der Rechtskraft gibt, wenn es stattgebende Feststellungsentscheidungen gibt, etwa bei der Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen. Das ist sinnvoll, denn es ist nicht einzusehen, daß quasi nur diejenigen, die sich gewehrt haben, dann auch in den Genuß der Berechtigung kommen, sondern wenn sich eine Abrechnung als falsch herausstellt, dann muß das allen zugute kommen.

Es wäre sogar noch etwas zu überlegen. Im Zeitalter von Computerabrechnungen, von klaren gesetzlichen Bestimmungen, wenn schon einmal alle Betriebskosten angeführt sind, ist nicht einsehbar, daß es immer wieder zu denselben Fehlern bei Abrechnungen kommt und vielleicht dahintersteht, daß man sich denkt: Da wird sich schon niemand aufregen.

Es gibt auch Stellungnahmen von namhaften Universitätsprofessoren, die besagen, daß das kein Kavaliersdelikt ist, und diese sind sicher auch dem Herrn Bundesminister für Justiz bekannt. Das wäre auch zu thematisieren, denn es geht um einen fairen Interessenausgleich. (Abg. Eder: Wer macht die Abrechnung: der Mieter oder der Vermieter?) Ich meine, Herr Abgeordneter Eder, daß, da diese Abrechnung von seiten der Vermieter gemacht wird, auch von


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politischer Seite klar gesagt werden muß, daß, wenn es solche Abrechnungen gibt, diese richtig zu sein haben. Das ist im Zeitalter von EDV kein Problem, und daher sollte man endlich dazu übergehen, auch in diesem Zusammenhang einen fairen Interessenausgleich herzustellen.

Aber wahr ist, daß Sie im Mietrecht immer auf den engen Befristungsregelungen sitzen und die eine ideologische Seite abdecken und auf der anderen Seite die ÖVP – oft nicht sachadäquat – die Vermierterseite abzudecken versucht. So wird im Proporz in dieser großen Koalition eine sachliche Diskussion über den Bereich des Miet- und Wohnrechts gar nicht zugelassen.

Die Liberalen fordern, daß wir endlich hier im Hause eine Diskussion darüber einleiten und daß wir diese Probleme klar auf den Tisch legen und dann auch einmal vorurteilsfrei über diese Schwierigkeiten reden, damit endlich diese Probleme gelöst werden und nicht nur auf die eigene Wählerklientel geschielt wird. (Abg. Eder: Da haben wir keine Berührungsprobleme!)

Wenn es da kein Berührungsproblem gibt, Herr Abgeordneter, dann würde ich mich freuen, wenn hier nicht behauptet wird, daß die Reparatur, die jetzt von der großen Koalition gemacht wird, und zwar die Reparatur jener Fehler, die Sie selbst vor zwei Jahren gemacht haben, die große Reform ist. Wenn Sie fair und ehrlich eine große Reform in diesem Zusammenhang anstreben, dann werden Sie auch die Liberalen auf Ihrer Seite finden. Es sollen hier alle Probleme auf den Tisch gelegt werden: sowohl jene von Mieterseite als auch jene von Vermieterseite. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall beim Liberalen Forum.)

10.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eder. – Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

10.42

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es war wirklich interessant, Kollegen Barmüller zuzuhören, und ich habe gesagt, es gibt keine Berührungsängste, dieses Thema wirklich ernsthaft auch hier im Haus und mit den Liberalen zu diskutieren. Nur: Ich glaube eines nicht: daß durch diese Diskussion die Ergebnisse dann so einfach und so leicht und so schnell erzielbar sind, denn das Thema Wohnen stellt ohne Zweifel – Herr Kollege Barmüller, das wissen Sie genauso gut wie ich – einen der sensibelsten sozialpolitischen Bereiche dar, und die gerechte und leistbare Verteilung von Wohnraum entsprechend der individuellen Bedürfnisse und Ansprüche der Menschen bedarf einer ständigen kritischen Betrachtung, und daher müssen wir immer wieder an diesen Rechtsmaterien arbeiten.

Gleichzeitig muß aber festgehalten werden, daß gerade im Bereich Wohnen die politischen Ansichten – und das haben wir von meinen Vorrednern bereits gehört – sehr stark differieren: Auf der einen Seite stehen die Vertreter der Hauseigentümer – und mein Vorredner hat eher in diese Richtung argumentiert –, denen naturgemäß Mieter- und Konsumentenschutz nicht unbedingt das vordringlichste Anliegen ist, und auf der anderen Seite stehen die Vertreter der Mieter und der Wohnungssuchenden.

Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokratie hat stets eindeutig Position zugunsten der Mieter und der Wohnungssuchenden bezogen, zumal sich diese aufgrund der gegebenen Situation auf dem Wohnungsmarkt ohne entsprechende gesetzliche Absicherung oftmals in der deutlich schlechteren Ausgangslage befinden würden.

Wie bereits angemerkt, zwingen uns die unterschiedlichen Haltungen zu diesem Thema natürlich zu Kompromissen; Kollege Schwimmer hat das auch gesagt. Da gibt es ganz einfach Kompromisse, und diese muß man verhandeln, und dazu muß man sich durchringen, auch wenn man den Kompromiß nicht liebt.

Wir haben aber immer betont, daß das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz auch für uns einen Kompromiß und keinesfalls die vollständige Umsetzung sozialdemokratischer Wohnungsprogrammatik darstellt.


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Wir haben allerdings auch stets auf jene Punkte des Kompromisses hingewiesen, die aus unserer Sicht weniger befriedigend sind. Einer davon liegt sicherlich im Bereich der Befristungen, die wir heute diskutieren. Das 3. Wohnrechtsänderungsgesetz hat ja mit Wirkung vom 1. März 1994 in diesem Bereich einen neuen allgemeinen Befristungstatbestand, nämlich den sogenannten Dreijahresvertrag, geschaffen. Natürlich kann man darüber kritisch urteilen, was ja hier heute auch schon geschehen ist, aber dieser Dreijahresvertrag – und auch das soll hier noch einmal deutlich klargestellt werden – brachte durch den Wegfall der zuvor massiv praktizierten Halbjahres- und Jahresverträge, an die man sich in konservativen Kreisen anscheinend gar nicht mehr erinnern will, die zum Beispiel in Ballungsgebieten wie in Wien zu Spekulationen, zu Massenquartieren, zur Mieterausbeutung schlimmster Art, nämlich bei den Ärmsten der Armen, geführt haben, eine klare Besserstellung der betroffenen Mieter.

Da ab März 1997 nunmehr die ersten, auf dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz begründeten Dreijahresmietverträge – und es war ein schwieriger Kompromiß, diese drei Jahre zu erzielen – auslaufen und bei der gültigen Rechtslage nur eine Beendigung mit Räumung oder eine unbefristete Erneuerung, aber keine befristete Verlängerung mehr möglich wäre, wurde der nunmehr hier vorliegende weitere Kompromißentwurf ausgearbeitet.

Es ist mir wichtig festzuhalten, daß die Sozialdemokraten als Mieterschutzpartei selbstverständlich nach wie vor für den unbefristeten Mietvertrag als Regelvertrag eintreten. Das ist das, was wir diskutieren müssen! Wenn wir das alles so wirklich aufmachen, stellt sich die Frage, ob wir dann diesen Vertrag überhaupt noch als Regelvertrag bezeichnen können, zumal er nämlich für den Mieter – nämlich dieser Regelvertrag – das höchste Ausmaß an Sicherheit bietet. Denn: Der Mieter kann ja, wenn er will, jederzeit ausziehen. Warum machen wir dann eine Befristung? – Weil ihn der Vermieter irgendwann wieder draußen haben will. Das ist nämlich das Problem!

Gleichzeitig muß zur Kenntnis genommen werden, daß viele Vermieter offensichtlich nicht bereit sind, derzeit bestehende Dreijahresverträge in unbefristete Verträge umzuwandeln. Das hätten sie ja auch tun können! Wenn wir jetzt keine Regelung getroffen hätten, wäre die Alternative folgendes gewesen: Die "lieben", "braven" Vermieter wandeln einfach die Dreijahresverträge in unbefristete Verträge um, und wir hätten keinerlei Probleme gehabt. Aber das geschieht eben nicht! Und in diesem Spannungsverhältnis, meine sehr geehrten Damen und Herren, galt es also, für alle Seiten vertretbare Lösungen zu finden.

Meine Damen und Herren! In Wien beispielsweise werden derzeit jährlich rund 70 000 Mietverträge abgeschlossen, etwa 10 Prozent davon befristet. Schon aus dieser Zahl ist zu schließen, daß mit großem Bedacht und mit Sensibilität an dieses Thema heranzugehen ist.

Ich bin der Überzeugung, daß die vorgeschlagenen Modifizierungen im Bereich der Befristungen sowohl der Zielsetzung der erhöhten Mieterfreundlichkeit als auch der gesteigerten Flexibilität der Befristungsmöglichkeiten gerecht werden. Hauptmietwohnungen und vermietete ältere Eigentumswohnungen, und zwar solche in Gebäuden mit Baubewilligung vor dem 9. Mai 1945, dürfen nunmehr schriftlich auf die Dauer von drei bis zehn Jahre befristet vermietet werden. Die Mindestdauer beträgt also drei Jahre, die Höchstdauer – auch bei Zusammenrechnung von Vertragsverlängerungen – zehn Jahre.

Eine Ausnahme besteht lediglich hinsichtlich der erwähnten älteren Eigentumswohnungen, bei denen wir bewußt eine zeitliche Höchstgrenze für die ursprüngliche oder verlängerte Dauer des befristeten Vertrages nicht haben.

Durch diese flexiblere Handhabung der Befristung müssen Mieter, deren Vermieter sich weigern, einen Dreijahresvertrag unbefristet zu verlängern, nun nicht mehr aus der Wohnung ausziehen, sondern können in der Wohnung bleiben. Das war das Ziel dieser Novelle.

Zusätzlich zu den schriftlichen Befristungen oder Verlängerungen kann auch eine einmalige nicht schriftliche Verlängerung um ein Jahr erfolgen; Kollege Schwimmer hat darauf bereits hingewiesen.


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Meine Damen und Herren! Weitere für den Mieter wesentliche Neuerungen sind, daß, auch wenn der Vertrag auf drei Jahre oder länger abgeschlossen wurde, der Mieter nach Ablauf eines Jahres bereits das Recht hat – auch bei einem Zehnjahresvertrag! –, den Mietvertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist aufzukündigen.

Die Rückforderungsmöglichkeit von überhöhten Mietzinsen – und darauf wurde auch bereits hingewiesen; das war eine besondere Forderung von meiner Fraktion – wird auf die Dauer der Befristung plus ein halbes Jahr, also auf maximal zehneinhalb Jahre, ausgedehnt, und zwar für die gesamte Dauer, also nicht nur für maximal drei Jahre, wie das handelsrechtlich üblich ist. Damit kann, meine Damen und Herren, sichergestellt werden, daß die Mieter ihre Rechte auch tatsächlich in Anspruch nehmen können und nicht deswegen darauf verzichten, weil sie dann immer noch auf eine Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag hoffen.

Ein weiterer Anreiz, längere Befristungen beziehungsweise gleich unbefristete Verträge zu wählen, liegt in den vereinbarten Mietzinsabschlägen, und da gilt das Motto: Je kürzer die Vertragsdauer, desto ungünstiger für den Vermieter. Wir haben da Prozentsätze von 10 bis 30 Prozent entsprechend den verschiedenen Zeiten, die man aus dem Gesetz ersehen kann, festgelegt.

Sinnvoll haben wir auch gefunden, daß eine Umwandlung eines befristeten Vertrages in einen unbefristeten Vertrag durch einfache Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter erfolgen soll, und der Vermieter soll dann das Recht bekommen, daß er jenen Betrag, der in der befristeten Zeit als Abschlagsbetrag gegolten hat, auch vom Mieter nachbezahlt bekommt, der sich damit einen unbefristeten Mietvertrag erkaufen kann. Ich halte das für gut. Sinnvoll in dieser Frage wäre allerdings, daß dann der Mieter auch einmal die Mietzinshöhe überprüfen läßt, damit sein gesamter, auf unbestimmte Mietdauer festgelegter Mietzins auch stimmt.

Für bestehende Dreijahresverträge bedeutet dies eine Verlängerung um mindestens drei und maximal sieben Jahre, allerdings mit jenen Mietzinsabschlägen, die sich auch für neue Mietverträge ergeben.

Es ist weiters eine einmalige, nicht schriftliche, zum Beispiel stillschweigende Verlängerung möglich – das hat Kollege Schwimmer ja auch schon gesagt –, und ich halte das wirklich auch für sehr, sehr gut.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß wir mit dem hier heute in Diskussion stehenden und zum Beschluß bringenden Gesetz, mit dieser Novelle, doch einen wesentlichen Schritt auch wieder in Richtung weiterer Wohnsicherheit gehen können. Ich möchte noch einmal sagen: Für die sozialdemokratische Fraktion sind befristete Verträge grundsätzlich nicht das Ziel. Aber in der Situation, in der wir uns jetzt befinden, ist der Kompromiß in der Form, wie wir ihn jetzt geschlossen haben, akzeptabel.

Erlauben Sie mir, sehr geehrte Damen und Herren, last, but not least dem Herrn Bundesminister und seinen Beamten für die wirklich konstruktive und gute Zusammenarbeit herzlichen Dank zu sagen. Ich hoffe und bin eigentlich sicher, daß das auch in Zukunft so sein wird. – Ich danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic.

10.51

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Mietrecht ist eine für die Bevölkerung, für Hunderttausende Menschen in diesem Lande extrem wichtige Materie, eine Materie, die eigentlich viel zu schade ist, um hier ein Experimentierfeld zu eröffnen, noch dazu, wenn Expertinnen und Experten jeweils vor jeder Änderung sehr genau gesagt haben, was passieren wird. Nur: Sie wollten es nicht hören, Herr Abgeordneter Schwimmer, Herr Abgeordneter Eder!


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Herr Abgeordneter Schwimmer, wenn Sie sagen, man mußte erst Erfahrungen sammeln und deswegen habe man solch extreme Kurzzeitverträge zugelassen, dann frage ich: Mit wem haben Sie denn da Erfahrungen gesammelt? Doch nicht mit Menschen, mit Familien oder Expertinnen und Experten! Wir haben hier ein großes Hearing gehabt, und alle, von der Caritas bis zur Arbeiterkammer, Leute, die im sozialen Bereich kompetent sind, haben gesagt, was passieren wird und daß derartige Verträge absolut unverantwortbar sind. Aber Sie sagen jetzt hier, man mußte Erfahrungen sammeln.

Wenn eine der Parteien, die sich gerne selbst als staatstragend bezeichnet, hier zugibt, daß man da Menschen als legistische Versuchsobjekte eingesetzt hat, dann ist das genau einer jener Gründe, der für die sprichwörtliche Regierungspolitikverdrossenheit in diesem Lande verantwortlich ist. (Abg. Kiermaier: Aber wo denn? Das ist doch nicht wahr!)

Meine Damen und Herren! Stadtnomadentum, kurzfristige Mietverträge sind menschenunwürdig. Ein Vertreter der Regierungsparteien, der Abgeordnete Schwimmer, hat das hier gesagt. Ja ich frage Sie wirklich, auch die Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion: Wer hat denn diese menschenunwürdigen Zustände beschlossen? Wer hat denn diese über Jahre geduldet? (Abg. Eder: Die beschließt doch niemand, die sind entstanden! – Abg. Dr. Khol: Wer beschließt menschenunwürdige Zustände?)

Herr Abgeordneter Eder, Sie sagen – Sie haben es im Ausschuß gesagt und Sie haben es jetzt in Zwischenrufen gesagt –, eigentlich bräuchten wir unbefristete Mietverträge. (Abg. Eder: Grundsätzlich!) Ja, Herr Abgeordneter Eder, genau das brauchen wir! Es ist genauso verheerend, unverantwortlich und menschenunwürdig, wenn eine Familie nach zehn Jahren das Dach über den Kopf verliert, wie wenn sie es nach drei Jahren verliert. In zehn Jahren, da gibt es kleine Kinder, da gibt es eine Schule, die besucht wird, da gibt es einen Arbeitsplatz. Es ist menschenunwürdig, das alles zu verlieren. Aber trotzdem beschließen Sie es hier! Ja ich frage mich: Warum denn?

Sie können doch nicht immer sagen, es ist der Koalitionspartner oder es ist die FPÖ, die in diesem Punkt offenbar genau dieser Meinung ist, nämlich auch für die Beibehaltung der befristeten Verträge eintritt. Sie müssen doch dann sagen: Ja bitte was heißt das für die stärkste Fraktion in diesem Lande, die bei der Wahl im Dezember 1995 genau aus diesem Grund einen sehr großen Vertrauensvorschuß bekommen hat? (Zwischenruf des Abg. Eder. ) Dann frage ich Sie, Herr Abgeordneter Eder: Wofür ist die österreichische Sozialdemokratie bereit zu kämpfen: nur für die Bank Austria – oder auch für Tausende MieterInnen? (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Eder. )

Herr Abgeordneter Eder! Wenn Sie sagen, wir bräuchten grundsätzlich unbefristete Verträge (Abg. Eder: Ja!), dann sage ich Ihnen: Ja!, und jeder Sozialexperte, jede Sozialexpertin wird Ihnen das bestätigen.

Wohnen ist ein Grundbedürfnis, es ist bereits durch die zahlreichen Eingriffe in den Mietzins sichergestellt, daß nicht nur die Kosten für die Erhaltung, sondern eine saftige Rendite beim Grundeigentum herausschaut, also warum beschließt man denn dann keine unbefristeten Verträge?

Die Bundesarbeitskammer hat einen sehr sinnvollen Kompromißvorschlag gemacht, sie hat gesagt: Gut, wenn es ein echter Privateigentümer ist, dann soll er oder sie für sich selbst, die eigene Familie, die eigenen Kinder auch Eigenbedarf beanspruchen können. Das ist auch für potentielle MieterInnen mit Härten verbunden. Aber da sagt man, der grundsätzliche Schutz des Eigentums soll in diesen Fällen Vorrang haben. Das ist ein ohnehin sehr eigentumsfreundlicher, sehr weitgehender Kompromißvorschlag der Bundesarbeitskammer. Das gilt auch in jenen Fällen – und auch das halte ich für sinnvoll –, in denen tatsächlich eine grundlegende Sanierung des Hauses und der Mietobjekte beabsichtigt ist. Auch in diesem Fall soll der Eigentümer eine Wohnung frei bekommen können, soll eine Kündigung möglich sein.

Aber wozu soll man darüber hinaus ein derartig kompliziertes System schaffen? – Es wird ja damit nicht nur ein menschenunwürdiger Zustand prolongiert, nein, Herr Abgeordneter Eder,


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dieser wird ja auch noch um eine Nummer verschlimmert. Sie wissen genauso gut wie ich, daß das Richtwertsystem in der Praxis extrem schwer vollziehbar ist. Es gibt kaum Statistiken über die Ausstattung des Zinshausbestandes der Gründerzeit. (Abg. Dr. Fekter: Eben weil es funktioniert, gibt es keinen Vertrag!) Frau Abgeordnete Fekter! Sie scheinen über die Praxis der Bezirksgerichte und der Schlichtungsstellen sehr wenig Bescheid zu wissen. Ich führe selber derartige Verfahren, und diese sind seit Jahren offen, und alle Beamtinnen und Beamten dort sagen: Wir hängen da im luftleeren Raum! Der Gesetzgeber hat unsere Interessen genauso preisgegeben wie die der Mieterinnen und Mieter! Das Gesetz ist jetzt schon unvollziehbar, der Richtwert ist eine schwammige Masse, und ein prozentueller Abzug von einer schwammigen Masse ergibt genauso ein Gebilde, das Rechtsunsicherheit bedeutet.

Es stellt sich vor allem die Frage: Auf wessen Risiko wird denn da Prozeß geführt? (Abg. Dr. Fuhrmann: In welcher Eigenschaft führen Sie diese Verfahren: als Vermieterin?) Es sind die Mieterinnen und Mieter, die hier ein unkalkulierbares Risiko auf sich nehmen. Es können vielleicht einige wenige Personen derartige Prozesse über Jahre zu Ende führen, aber sozial Schwache können solche Prozesse gar nicht führen, weil sie eine so lange Prozeßdauer und ein solches Prozeßrisiko nicht auf sich nehmen können.

Die Mietervereinigungen empfehlen immer öfters, daß man einen solchen Streit gar nicht auf sich nehmen soll, daß man in der Regel einen für den Mieter oder für die Mieterin schlechten Vergleich abschließt, nur um das Dach über dem Kopf nicht zu verlieren. Die meisten müssen zähneknirschend so einen schlechten Kompromiß akzeptieren. Aber diese Rechtssituation oder, besser gesagt, Unrechtssituation wird jetzt festgeschrieben.

Bei einem zweiten Punkt in dieser Reform ist es mir unverständlich, mit welchen Motiven Sie – vor allem die österreichische Sozialdemokratie – Ihre Zustimmung geben, nämlich bei der Regelung der Besteuerung der Mietzinsreserve.

Bei der Beschlußfassung über das Sparpaket haben Sie gesagt, da gebe es wenigstens einen Punkt, der klar und erkennbar nicht die sozial Schwachen trifft, sondern die Hauseigentümer, das heißt in der Regel sozial besser Gestellte, Reiche. Aber was ist jetzt daraus geworden? – Sie machen jetzt die Besteuerung der Mietzinsreserve, das, was der Hauseigentümer an Steuer von der Mietzinsreserve zahlen muß, zum Absetzposten. Das heißt, die Mietzinsreserve, die eigentlich der Erhaltung des Hauses dient und die in der Regel von sozial schwächeren Mieterinnen und Mietern aufgebracht wird, wird jetzt um die Steuerlast des Eigentümers reduziert. Dem Eigentümer tut das gar nicht weh, der spürt das nicht, das ist bei ihm ein Durchlaufposten. Aber bezahlen müssen das die Mieterinnen und Mieter, und das Geld fehlt dann bei der Erhaltung der Substanz des Hauses.

Da kommt aber noch eine Besonderheit dazu. Herr Abgeordneter Schwimmer, Sie sprachen von der Fortführung von Reformen. Meiner Meinung nach ist es die Fortsetzung und die Intensivierung des Chaos. Sie sind richtigerweise bei der Beschlußfassung draufgekommen, daß das in der Praxis extrem kompliziert werden kann, und zwar noch komplizierter, als das Mietrecht ohnehin schon ist, denn ein Haus kann viele Eigentümer haben, zehn verschiedene, zwanzig verschiedene, mit ganz verschiedenen Steuersätzen. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Wie geht man daher vor? – Man pauschaliert. Und mit welchem Wert? – Mit 40 Prozent. Das heißt aber, daß jede Kapitalgesellschaft – die Kapitalgesellschaften sind beim Grundeigentum, beim Zinshauseigentum im Vormarsch –, daß jede Immobiliengesellschaft automatisch ein Körberlgeld von 6 Prozent verdienen kann, denn der Körperschaftsteuersatz beträgt 34 Prozent, aber, wie gesagt: 40 Prozent darf man ganz automatisch und ohne jeden Nachweis abziehen.

Na, das ist eine wunderbar "sozial ausgewogene" Regelung, bei der die sozial Schwachen, die Mieterinnen und Mieter nicht nur die gesamten Kosten der Besteuerung, sondern auch noch den kleinen Aufschlag für die Kapitalgesellschaft, die 6 Prozent Körberlgeld, zahlen müssen! – Das ist doch wirklich die konsequente Fortführung des Sparpakets und dieser Philosophie der sozialen Ausgewogenheit!


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Was die Haltung des neuen Bundeskanzlers betrifft, so mag man ihm jetzt vielleicht noch zugute halten, daß er im Moment wahrscheinlich sehr viel um die Ohren hat, daß er sich höchstwahrscheinlich nicht mit jeder Detailmaterie befassen konnte. Ich meine aber, das Mietrecht ist eine Materie, mit der sich gerade der neue Bundeskanzler sehr intensiv und sehr rasch befassen wird müssen, denn es geht, wie gesagt, dabei um Hunderttausende Haushalte, um Schicksale von Menschen, von Kindern, von Familien. Aber nun wird eine nicht nur unvernünftige, komplizierte, nicht rechtsstaatliche, sondern auch extrem gegen die sozial Schwachen gerichtete Regelung geschaffen.

Wenn der neue Kanzler antritt und sagt: Ich will mich mehr um die sozial Schwachen kümmern!, dann wird er sich sehr bald mit diesem Mietrecht beschäftigen müssen.

Es ist zwar traurig, daß wir das Mietrecht fast alle fünf Minuten novellieren müssen, weil offenbar politischer Mut und politischer Weitblick fehlen, aber ich garantiere Ihnen, daß der Druck so wachsen wird, daß sich der neue Kanzler schon sehr bald wird erklären müssen.

Ein Allerletztes: Ich sehe im Moment die Sozialministerin in spe noch nicht im Saal. Ich hoffe, sie wird bei der Abstimmung hier sein, und ich meine, ihr Abstimmungsverhalten wird sehr genau beobachtet werden, denn der grüne ... (Abg. Eder: Sie drohen?) Herr Abgeordneter, das ist keine Drohung! (Abg. Eder: Das klingt aber so!) Es ist doch wichtig, daß die Bevölkerung weiß, wie Abgeordnete, Volksvertreterinnen und Volksvertreter zu einer bestimmten Materie stehen. Es mag keine Schande sein, diese oder jene Haltung zu haben, aber eines ist schon sehr bedenklich: daß man den Vorschlag der Bundesarbeiterkammer außer acht läßt, einen Vorschlag, den ich übrigens für einen sehr weitgehenden Kompromiß halte, aber immer noch für einen tragbaren und guten. Es wird schon interessant sein, wie sich die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeiterkammer in diesem Hause, die immer sagen, es sei wichtig, daß die Sozialpartnerschaft im Hohen Haus vertreten ist, zu dem Antrag der Grünen verhalten, der wortidentisch mit dem Vorschlag der Bundesarbeiterkammer ist.

Ich meine, daß gerade Frau Hostasch in ihrer heutigen Funktion und in ihrer Funktion, die sie schon bald als Sozialministerin innehaben wird, auch in der Frage des Mietrechts persönlich gefordert ist, und ich fände es sehr traurig, wenn Frau Hostasch hier eindeutig Interessen gegen die sozial Schwachen vertreten würde und nicht einen sinnvollen Vorschlag der Bundesarbeiterkammer und der Grünen. (Beifall bei den Grünen.)

11.05

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort hat sich nunmehr Herr Bundesminister Dr. Michalek gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

11.05

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Verständnis der Neuregelungen dieser Regierungsvorlage wird durch ihre Betrachtung im historischen Kontext erleichtert.

Von den drei Schwerpunkten haben die Befristungsregelungen und die Abrechnungsbestimmungen in "Mischhäusern" ihre Wurzeln im 3. Wohnrechtsänderungsgesetz beziehungsweise den Umständen dessen Gesetzwerdung, die Neuregelung im Zusammenhang mit der Mietzinsreserve im Wegfall der früheren steuerlichen Regelung durch das Strukturanpassungsgesetz 1996.

Wenn auch das geltende Mietrechtsgesetz 1981 vom Mietengesetz das Grundverständnis übernommen hat, daß der – vom Vermieter bloß sehr beschränkt kündbare – Mietvertrag auf unbestimmte Zeit der Regelfall sein soll, so hat es doch befristete Mietverhältnisse bis zu einer Dauer von höchstens einem halben Jahr zur Gänze aus seinem Geltungsbereich ausgenommen und Fristverträge bis zu einer Höchstdauer von einem Jahr gestattet.

Vor allem die Halbjahresverträge hatten in der Praxis gerade für sozial schwächere Mieter zu den heute schon angesprochenen erheblichen Problemen und Benachteiligungen geführt und waren auch Ansatzpunkt für viele Umgehungsversuche gewesen. Ihre Beseitigung war daher


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eines der wichtigsten Anliegen des 3. Wohnrechtsänderungsgesetzes. Zugleich wurde anstelle der Einjahresfristverträge die Möglichkeit zum Abschluß eines Wohnungsmietvertrages auf genau drei Jahre ohne befristete Verlängerungsmöglichkeit geschaffen.

Diese starre gesetzliche Vorgabe verhindert zum einen die individuelle Wahl einer den Bedürfnissen der Vertragsparteien entsprechenden Vertragsdauer und stellt zum anderen den Vermieter nach Ablauf der drei Jahre vor die Alternative, entweder auf dem Auszug des Mieters zu beharren oder durch ein unbefristetes Mietverhältnis die Disposition über das Mietobjekt auf unbestimmte, jedenfalls lange Zeit zu verlieren.

Dies nahm man offenbar in der Erwartung in Kauf, daß von den neuen Dreijahresfristverträgen nicht zuletzt wegen der vorgeschlagenen Abschlagsregelung in der Praxis nur geringer Gebrauch gemacht würde. Tatsächlich wurden viele, sicher einige Zigtausende solcher Zeitmietverträge abgeschlossen, die ab März dieses Jahres sukzessive auslaufen werden.

Da viele Vermieter nicht gewillt sind, durch ein Belassen des Mieters in der Wohnung ein unbefristetes Mietverhältnis herbeizuführen, wäre ohne ein gesetzgeberisches Einschreiten wohl der allergrößte Teil der Fristmieter zu einem Auszug aus ihrer Wohnung und zur Suche nach einem neuen Mietobjekt genötigt, wobei sie häufig wohl wieder nur befristet mietbare Wohnmöglichkeiten erhalten würden.

Eine von manchen und auch von meiner Vorrednerin angeregte, nur anlaßbezogene Gesetzesreparatur – beispielsweise durch Schaffung bloß einer Verlängerungsmöglichkeit für derzeit bestehende befristete Mietverträge – würde aber das in Bälde akut werdende Problem in Wahrheit nicht beseitigen, sondern nur um einige Zeit aufschieben.

Demgegenüber schien es mir sinnvoller, wenn nun einmal der Schritt in Richtung befristete Mietverträge gemacht wurde, eine grundlegende, zeitgemäße Erneuerung der Befristung im Mietrecht einzuleiten. Ich bin überzeugt davon, daß der hier vorgeschlagene Weg einer Flexibilisierung der mietvertraglichen Befristung innerhalb zeitlicher Ober- und Untergrenzen einen angemessenen Ausgleich zwischen den Bedürfnissen der Mieter nach gesicherter Wohnversorgung – zumindest über überschaubare Zeiträume hinweg – einerseits und den legitimen Interessen der Vermieter an einer mittel- bis längerfristigen Wiederverfügbarkeit ihrer Wohnungen andererseits darstellt sowie eine zukunftsorientierte Perspektive bietet. Das dem Mietrechtsgesetz seit seiner Entstehung innewohnende Grundverständnis, wonach der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit der Regelfall sein soll, bleibt als Prinzip aufrecht und soll durch eine Art Bonus-Malus-System sichergestellt werden, so etwa durch die Bestimmungen über die Befristungsabschläge, wobei ich deren Staffelung, Herr Abgeordneter Mag. Firlinger, gegenüber einer einheitlichen Abschlagsregelung den Vorzug gebe, weil sie innerhalb der Höchstbefristung Anreiz zu einer im Interesse des Mieters gelegenen, möglichst langen Mietdauer bietet, oder etwa durch die Bestimmungen über die für den Vermieter Anreiz bietende Mietzinsnachzahlung bei Umwandlung in ein unbefristetes Mietverhältnis.

Den liberalisierten Befristungsmöglichkeiten werden zur Gewährleistung auch des künftigen Mieterschutzes eine Reihe von Regelungen zur Sicherung der Rechtsposition der Mieter gegenübergestellt, zum Beispiel die Verlängerung der Fristen für die gerichtliche Mietzinsprüfung und für die Rückforderung überhöhter Mietzinszahlungen, die Option des Mieters zur Verlängerung des Mietverhältnisses um ein Jahr, die adaptierten Möglichkeiten zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages durch den Mieter, der damit die Marktgegebenheiten zu seinen Gunsten nutzen kann, und einiges andere mehr.

Um Umgehungen zu vermeiden, gelten alle diese Bestimmungen auch für Eigentumswohnungen in Althäusern, ausgenommen die höchstzulässige Gesamtbefristungsdauer von zehn Jahren, die künftig weder für Eigentumswohnungen in Althäusern noch für Eigentumswohnungen in jüngeren Häusern gilt.

Was die Abrechnungsbestimmungen anlangt, haben sehr ausführliche Expertenberatungen ergeben, daß deren von der seinerzeitigen Nationalratsentschließung angesprochene durchgreifende Harmonisierung in den drei großen Wohnrechtsgesetzen nicht zweckmäßig und zum Teil


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auch gar nicht möglich ist, weshalb man sich auf jenen Bereich konzentrierte, in dem dies nach den Erfahrungen der Praxis tatsächlich notwendig ist, nämlich auf die sogenannten Mischhäuser, in denen neben neu begründetem Wohnungseigentum noch früher eingegangene Hauptmiet- oder Nutzungsverhältnisse bestehen.

Das dafür erarbeitete Harmonisierungsmodell stellt primär auf eine allfällige Vereinbarung zwischen den Beteiligten und in zweiter Linie auf den für Mietverhältnisse maßgeblichen Aufteilungsschlüssel der Nutzfläche ab. In allen drei Wohnrechtsmaterien wird künftig aber aufgrund noch zu erlassender Verordnungen die Zugrundelegung der in den letzten Jahren erarbeiteten einschlägigen ÖNORM über die Abrechnung möglich sein und werden gerichtliche Feststellungsentscheidungen über Anträge auf Überprüfung der Betriebskosten nicht nur zugunsten der Antragsteller, sondern zugunsten aller Mieter gelten.

Die Neuregelung im Zusammenhang mit der Mietzinsreserve knüpft an die Beseitigung der für sie bestandenen Steuerbegünstigungen durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 und die damalige Nationalratsentschließung an, mit der ich aufgefordert wurde, eine Harmonisierung der steuer- und der wohnrechtlichen Bestimmungen über die Mietzinsreserve herbeizuführen.

Ich verhehle nicht, daß ich gegenüber der nunmehr im Gesetzesvorschlag vorgesehenen Adaptierung des Mietrechts eine Harmonisierung durch Änderungen im Steuerrecht präferiert hätte. Eine solche konnte aber aus fiskalpolitischen Gründen zumindest bisher nicht realisiert werden. Es blieb also nur die mietrechtliche Variante, zur Berücksichtigung der Steuerlast eine zusätzliche Ausgabenposition für die Berechnung der Mietzinsreserve vorzusehen. Hiebei an die konkreten einkommensteuerrechtlichen Gegebenheiten bei jedem einzelnen Vermieter anzuknüpfen, wäre mit einem nicht vertretbaren Aufwand und mit einer Reihe von weitreichenden Komplikationen, aber auch Unzumutbarkeiten verbunden, sodaß nur eine Pauschalregelung durch einen generell zur Anwendung kommenden Prozentsatz in Frage kam. Es liegt nun einmal im Wesen einer solchen Pauschalierung, daß sie nicht für alle denkbaren Fälle vollständige Gerechtigkeit herbeizuführen vermag. Die Gesetzesvorlage hat aber versucht, eine angesichts der aufgezeigten Rahmenbedingungen vertretbare Mittellösung vorzuschlagen.

Eine Weiterarbeit an diesem Punkt im Sinne des heute offenbar von den Koalitionsparteien beabsichtigten Entschließungsantrages halte ich aber für sinnvoll, und ich würde darüber hinaus auch die im Justizausschuß angesprochene gebührenrechtliche Entlastung der Fristverträge und ihrer Verlängerung außerordentlich begrüßen.

Abschließend meine ich, daß die vorgelegte Mietrechtsnovelle auf dringende Fragen des Wohnrechts durchwegs sachgerechte, zweckmäßige und großteils auch in die Zukunft weisende Anworten bereithält. Es wird allerdings in den kommenden Jahren genau zu beobachten sein, welche faktischen Auswirkungen von den nunmehrigen Neuregelungen ausgehen werden. Überhaupt aber ist die Fortentwicklung des Wohnrechts im Hinblick auf seine wirtschaftliche und soziale Dimension ein permanenter Diskussionsprozeß, in den sicher auch die heute gemachten weitergehenden Vorschläge und Anregungen seitens des Bundesministeriums für Justiz einfließen werden. – Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte, Sie haben das Wort. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

11.17

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich betrachte die heutige Wohnrechtsmaterie, wie wir sie beschließen werden, als Meilenstein in Richtung mehr Vertragsfreiheit beim Mietrecht. Denn, Frau Kollegin Petrovic, Zwangswirtschaft, wie Sie sich das wünschen, löst die Probleme nicht, sondern schafft sie erst. Ich bin daher sehr froh darüber, daß wir uns sukzessive von der Zwangswirtschaft im Wohnbereich wegbewegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Bereits das 3. WÄG hatte eine Tendenz dazu, nämlich den Richtwert. Frau Kollegin Petrovic, es ist einfach falsch, zu sagen, daß das Richtwertsystem Chaos gebracht hätte – ganz im Gegen


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teil: Wir haben mit dem Richtwertsystem jetzt ein Modell, das marktkonform genau die Zielsetzung erreicht hat, die wir angestrebt haben, nämlich im Hochpreissegment die Mieten drastisch zu drücken. Sie können beobachten, daß auf dem heutigen Mietmarkt die Preise, die noch vor fünf Jahren erzielbar waren, nicht mehr erreichbar sind, und mit dem Richtwert konnte erreicht werden, daß im schlechteren Kategoriebereich die Mieten sich – zugegebenermaßen – zwar erhöht haben, aber auf ein Niveau, mit dem die Erhaltung der Häuser gewährleistet ist.

Diese Flexibilität, die wir in der Befristung jetzt erlauben werden, wird auch mehr Mobilität bringen, das heißt, es kommen mehr leerstehende Wohnungen auf den Markt, Frau Kollegin Petrovic. Und ich glaube, das ist die Zielsetzung, die wir haben wollen. Es ist Vergeudung von volkswirtschaftlichem Vermögen, wenn wir aufgrund der restriktiven Gesetzgebung, die Sie sich wünschen, leerstehende Wohnungen haben! Es ist viel besser für Menschen, die Wohnungen suchen, wenn der Markt auch genug Wohnungen zur Verfügung stellt. (Beifall bei der ÖVP.)

Der voraussehbare Eigenbedarf, der sehr oft gegeben ist, wird in Hinkunft durch die Befristungsmöglichkeit abgedeckt werden können. Bedauerlicherweise ist aber die sehr restriktive Judikatur zum Eigenbedarf bisher nicht befriedigend. Das dringende Wohnbedürfnis dessen, dem die Wohnung gehört, wird in der Judikatur nicht wirklich dem Gesetzestext entsprechend gewürdigt. Der § 30 Abs. 2 Z 8 wird nicht im Sinne dessen, was der Gesetzgeber sich gewünscht hat, angewandt. Ich hoffe, daß wir in weiteren Beratungen doch zu einer Lösung kommen, die es ermöglicht, daß derzeit leerstehende Wohnungen, die aus Angst, sie bei Eigenbedarf nicht nützen zu können, bisher noch nicht vermietet werden, dann auch auf den Markt kommen.

Frau Kollegin Petrovic! Zur Abschlagsregelung bei der 40prozentigen Mietzinsreserve möchte ich hier schon erwähnen, daß wir heute in keinster Weise eine steuerliche Begünstigung beschließen. Bedauerlicherweise ist es uns nicht gelungen, diesbezüglich eine Harmonisierung zwischen Steuerrecht und Zivilrecht zu schaffen, sondern wir können nur im Zivilrecht nachziehen, das reparieren, was im Steuerrecht derzeit bereits geltendes Recht ist.

Es ist nämlich verfassungswidrig, Frau Kollegin Petrovic, wenn Sie einen Steuerzahler einerseits verpflichten, sein Geld, seine Mieteinnahmen zu versteuern und diese Steuer dem Finanzminister abzuliefern, und ihn gleichzeitig auch zivilrechtlich verpflichten, das gesamte Geld mit dem zur Steuer veranlagten Betrag in die Mietzinsreserve einzubringen. Er hat das Geld nur einmal eingenommen, und man kann ihn nicht doppelt verpflichten, es einerseits als Steuer zu bezahlen und andererseits in die Mietzinsreserve einzubringen. Daher haben wir hier nur den verfassungskonformen Zustand hergestellt.

Bedauerlicherweise ist es uns nicht gelungen, eine Harmonisierung, die auch den Mietern zugute kommt, indem sie das Geld für die Erhaltung der Häuser bewahrt, im Steuerrecht zu berücksichtigen. Daher bringe ich nachfolgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Walter Schwimmer, Kurt Eder und Genossen im Zusammenhang mit der Debatte zum Bericht des Justizausschusses (573 der Beilagen) betreffend die Regierungsvorlage (555 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Mietrechtsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden

Um die Erhaltung von Miethäusern zu gewährleisten, ist eine Akkordierung von Zivil- und Steuerrecht hinsichtlich der Mietzinseinnahmen unumgänglich notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:


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Die Bundesminister für Finanzen und für Justiz werden im Hinblick auf die Beschlußfassung einer Änderung der Regelungen betreffend die Mietzinsreserve ersucht, bis Jahresende 1997 eine akkordierte steuer- und mietrechtliche Regelung zu erarbeiten, die einen dauernden Entzug von Mietzinseinnahmen für die Erhaltung und Verbesserung der Miethäuser verhindert.

*****

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen Schlußsatz sagen. Ich gehe davon aus, daß die Regelung im Gebührenrecht für befristete Verträge nicht über unbefristete Verträge hinausgeht. Ich hoffe aber, daß der Finanzminister seine Finanzbehörden anweisen wird, daß, da ja jeder befristete Vertrag von einem Mieter nach einem Jahr bereits gekündigt werden kann, nur das erste Jahr die eigentliche Befristung darstellt. Gebührenrechtlich wünsche ich mir, daß auf dieses erste Jahr, für das die Befristung fix ist, abgestellt wird. (Beifall bei der ÖVP. )

11.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Frau Abgeordnete Dr. Fekter vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsmäßig unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

11.24

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf mich mit einem einzigen Kapitel aus dem vorliegenden Problemkreis auseinandersetzen, das ist die Ziffer 10 des Abänderungsantrages, den die Freiheitlichen eingebracht haben.

Er hat folgendes zum Gegenstand: Zum Anwalt kommen meist ältere Menschen, die erklären, die Wohnung, die sie gemietet haben, sei ihnen mittlerweile zu groß geworden, der Mann sei verstorben, die Kinder seien ausgezogen, das heißt, sie könnten von vielleicht vier Zimmern durchaus zwei entbehren. Andererseits ist die Pension, über die sie verfügen, sehr klein, und sie wollen daher durch Untervermietung etwas dazuverdienen.

Ich muß diesen Leuten, wenn sie zu mir kommen, als Anwalt sagen, daß sie das nicht riskieren können, denn wenn sich diese Untervermietung eines Wohnungsteiles auszahlen soll, dann laufen sie Gefahr, selbst, in ihrer Eigenschaft als Hauptmieter, gekündigt zu werden. Damit ist die Sache von der Seite des Mieters und möglichen Untermieters beendet.

Andererseits kommen meist junge Menschen zu den Politikern und bitten sie, ihnen bei der Beschaffung von Wohnraum zu erträglichen Preisen, zu erträglichen Mieten behilflich zu sein. Da muß man in aller Regel auch bedauernd die Achseln zucken, denn Wohnungen, die sich junge Menschen leisten können – Eigentumswohnungen, Genossenschaftswohnungen, Mietwohnungen, was immer –, gibt es praktisch nicht mehr oder nur sehr selten oder unter größten Schwierigkeiten.

Ich glaube, wir müßten dazu finden, daß jemand, der eine Wohnung hat, der Hauptmieter einer Wohnung ist, die ihm zu groß ist, der außerdem etwas dazuverdienen möchte, untervermieten kann, ohne das Risiko eingehen zu müssen, seine eigenen Hauptmietrechte zu verlieren, denn damit wäre allen geholfen: Der, der die Wohnung hat, der sie aber nicht aufgeben kann, weil er eine kleinere so ohne weiteres nicht bekommt, kann etwas dazuverdienen, und auch der, der ein Dach über dem Kopf braucht, kann es auf dem Umweg über die Untermiete erhalten – meist ist das ja eine Übergangslösung; ich selbst habe nach meiner Eheschließung vor vielen, vielen Jahren als erstes in einem Untermietzimmer gewohnt und bin dort glücklich gewesen –, auch ihm ist geholfen: Er hat ein Dach über dem Kopf.

Bisher ist eine Neuregelung auf diesem Sektor am Widerstand der Hauseigentümer gescheitert. Die Hauseigentümer haben erklärt: Soweit kommt es noch! Wir bekommen als Hauptmiete eine


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Bagatelle, und der Mieter, der in der Wohnung sitzt und wenig zahlt, soll seinerseits das Geschäft machen und untervermieten dürfen? – Damit sind wir unter keinen Umständen einverstanden!

Ich glaube, man müßte den Kompromiß finden – der Abänderungsantrag in seinem Punkt 10 geht in diese Richtung –, daß untervermietet werden darf, daß der Mehrerlös, der vom Untervermieter gegenüber dem, was er selbst für die Wohnung leisten muß, erzielt wird, geteilt werden sollte zwischen dem Hauseigentümer einerseits und dem Hauptmieter andererseits, sodaß auch der Hauseigentümer halbwegs befriedigt erscheint und seinen Widerstand aufgibt und zudem Wohnraum zusätzlich auf den Markt kommt und den Wohnungssuchenden zur Verfügung steht. (Beifall bei den Freiheitlichen. )

Das wäre ein unkomplizierter Vorgang, praktisch unpolitisch, ein rein an das Praktische angepaßter Vorgang, der, wie gesagt, allen Seiten helfen würde: Wohnungssuchende würden Wohnungsteile in Untermiete in Bestand nehmen können – im Wohnungsbereich geht ja alles gleich in die Zehntausende; ich möchte nicht übertreiben, aber viele Tausende solcher Wohnungsteile würden sicher auf den Markt kommen –, meistens nicht sehr begüterte Untervermieter würden etwas dazuverdienen können, und der Widerstand der Hauseigentümer würde aufgegeben werden.

Wir haben, meine Damen und Herren, getrennte Abstimmung hinsichtlich dieser Ziffer 10 beantragt. Ich darf Sie einladen, diesem Änderungswunsch Ihre Zustimmung zu erteilen. Ich glaube nicht, daß irgend jemand dadurch Schaden nehmen könnte. Es könnte nur Nutzen für alle Beteiligten bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen. )

11.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Abgeordnete Bures. – Bitte, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

11.28

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einleitend ist zu sagen, daß es sich bei der jetzigen Regelung, wofür zweifelsohne Handlungsbedarf bestanden hat, natürlich um einen Kompromiß handelt, und ich denke mir, daß es legitim ist, einerseits politische Zielsetzungen darzulegen – Herr Kollege Eder hat hier die politische Zielsetzung der Sozialdemokratie skizziert, nämlich die gänzliche Abschaffung von befristeten Mietverträgen, was in diesem Haus zurzeit nicht mehrheitsfähig ist –, andererseits aber auch auf demokratische Mehrheiten zu achten, die erforderlich sind. Zwischen politischer Zielsetzung und Kompromiß liegt aber noch etwas dazwischen.

Bei der Frage des Findens eines Kompromisses und wie weit man mitgehen kann, spielen die Rahmenbedingungen eine Rolle. Gerade bei befristeten Mietverträgen trifft das zu. Es ist sicher kein Zufall, daß wir wahrscheinlich hier im Haus keinen einzigen Abgeordneten, keine einzige Abgeordnete finden werden, die in befristeten Mietverhältnissen leben, weil das eben die viel schlechtere Form ist, weil es ausschließt vom Kündigungsschutz und weil es überhaupt nichts mit Flexibilität oder Mobilität zu tun hat, sondern Zwangsausziehen ab einem gewissen Zeitraum bedeutet.

Daher sind alle Maßnahmen zu ergreifen, um befristete Mietverträge soweit wie möglich hintanzuhalten (Beifall bei der SPÖ ), und daher ist der befristete Mietvertrag weniger wert, nämlich bei drei Jahren 30 Prozent Abschlag. Ich mache kein Hehl daraus, daß ich mir auch mehr vorstellen hätte können, aber wir dokumentieren damit deutlich: Dieser Mietvertrag ist weniger wert; wir haben immerhin diese 30-Prozent-Regelung bei Dreijahresbefristung, also unter vier Jahren. Das heißt, der Regelvertrag – das war auch einhellige Meinung – muß der unbefristete Mietvertrag sein, weil eben die Befristungen ausschließlich im Interesse der Vermieter sind.

Bei diesem Kompromiß und bei den Verbesserungen habe ich Ihren Kampf im Interesse der Mieterinnen und Mieter hinsichtlich der Frage vermißt, ob Mieterinnen und Mieter, wenn es nun schon diese Abschläge gibt, überhaupt die Chance haben, ihren Hauptmietzins überprüfen zu


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lassen, und wie es mit den Verjährungszeiten ausschaut. Da ist es gelungen, eine Regelung zu schaffen, daß man während der gesamten Dauer der Befristung überprüfen lassen kann, ob dieser Abschlag tatsächlich erfolgt ist und ob der Hauptmietzins, der in Rechnung gestellt wurde, in Ordnung ist oder nicht. Das sind Maßnahmen, die Mieterinnen und Mieter schützen.

Sie haben angeschnitten, daß es, was Überprüfungen des Hauptmietzinses betrifft, immer zu schwammigen Vergleichen komme. Ich möchte als eine Vertreterin der größten Mieterschutzorganisation, der Mietervereinigung, hier festhalten, daß das vielleicht bei Ihnen vorkommt. Bei uns ist das nicht der Fall, daß wir schwammige Vergleiche abschließen, sondern wir setzen uns massiv für die Interessen der Mieter und für deren Rechte ein. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, daß auch die Regelung der Verlängerungsmöglichkeit auf ein Jahr eine positive ist. Weiters halte ich es, da in der Frage von Befristungen immer viel von Flexibilität und Mobilität gesprochen wird, für einen Fortschritt, daß bezüglich befristeter Mietverträge in Eigentumswohnungen eine Änderung erzielt wurde. Hatte man in der Vergangenheit für eine Eigentumswohnung einen befristeten Mietvertrag von sieben Jahren abgeschlossen, konnte man frühestens nach fünf Jahren aus diesem Mietverhältnis aussteigen, auch wenn sich die finanzielle, persönliche oder auch berufliche Situation geändert hat. Ohne Zustimmung des Vermieters zur vorzeitigen Kündigung mußte man Miete für fünf Jahre zahlen. Dazu gibt es eine Änderung dahin gehend, daß man künftig die Möglichkeit hat, diesen Mietvertrag nach einem Jahr und einer Kündigungszeit zu lösen. Frau Kollegin Petrovic! Das ist ein Vorteil gegenüber der jetzigen Regelung, und ich bitte Sie, das auch in der Form zur Kenntnis zu nehmen! (Beifall bei der SPÖ.)

Da sich auch im letzten Sommer wieder die berühmten Urlaubskündigungen als ein großes Problem dargestellt haben – darunter versteht man die Tatsache, daß eine Kündigung 14 Tage nach Zustellung in Rechtskraft erwächst, was sehr viele Spekulanten dazu genützt haben, Urlaubszeiten von Leuten auszuwählen, um ihnen die Kündigung zuzustellen –, halte ich die heutige Änderung, diese 14-Tage-Frist auf vier Wochen auszuweiten, für eine sehr positive Maßnahme. Das ist im übrigen etwas, bei dem wir seitens der Mietervereinigung und seitens der Sozialdemokratischen Partei großen Druck ausgeübt haben, hier eine Änderung voranzutreiben. Kollegin Stoisits hat im Sommer noch gesagt: Dann tun Sie es doch! – Es liegt heute auf dem Tisch, und ich ersuche Sie, Frau Kollegin Petrovic, auch das zur Kenntnis zu nehmen.

Auch hinsichtlich einer weiteren Regelung bin ich froh, daß wir im Zuge der Begutachtung parlamentarisch auch noch einige Abänderungen treffen konnten. Es ist zumindest erreicht worden, daß, wenn es zu größeren Sanierungen in Häusern kommt und damit in der Folge zu §-18-Verfahren, bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter vier Jahren diese Differenz – und da kann man bei einem §-18-Verfahren mit durchschnittlich 40 bis 50 S pro Quadratmeter rechnen – nicht vom Mieter mit dem befristeten Mietvertrag zu bezahlen ist, sondern diese Kosten vom Vermieter zu tragen sind. Das ist eine Änderung, die wir in der parlamentarischen Tätigkeit noch durchgesetzt haben.

Ich möchte auch kein Hehl daraus machen, daß es zu der jetzigen Regelung weitere Forderungen gibt. Die Frage der Verjährungsfrist der Betriebskosten bedarf einer Regelung. Ich halte auch die 40 Prozent aus der Hauptmietzinsreserve, die auf Kosten der Erhaltung des Hauses und sodann auf Kosten der Mieter geht, für keine sehr glückliche Lösung. Der durchschnittliche Steuersatz liegt bei 20 Prozent, aber das ist sozusagen das Wesen eines Kompromisses.

Noch schlimmer war die Übergangsregelung. Diese hätte nämlich zur Folge gehabt, daß eine Entnahme von 40 Prozent entstanden wäre, der gar keine steuerliche Leistung gegenübergestanden wäre. Ich bringe daher nachfolgenden Abänderungsantrag ein.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Doris Bures, Dr. Walter Schwimmer, Kurt Eder, Dr. Maria Theresia Fekter und Genossen zum Bericht des Justizausschusses (573 der Beilagen) betreffend die Regierungsvorlage (555 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Mietrechtsgesetz, das


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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975 und die Zivilprozeßordnung geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Artikel I Z 10 wird § 49b Abs. 6 wie folgt geändert:

"(6) § 20 Abs. 1 Z 2 lit. f in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl Nr. ..../1997, gilt in Ansehung des gesamten im § 18 Abs. 1 eingeführten zehnjährigen Verrechnungszeitraums (einschließlich der vor dem 1. März 1997 liegenden Zeiten) mit der Maßgabe, daß bei der Errechnung des im § 20 Abs. 1 Z 2 lit. f angeführten Absetzbetrages alle in den Verrechnungszeitraum vor 1. Jänner 1996 fallenden Einnahmen und Ausgaben zu berücksichtigen sind, und zwar auch dann, wenn in einem Kalenderjahr die Ausgaben die Einnahmen überstiegen haben; in dem Verrechnungszeitraum ab 1. Jänner 1996 ist der Absetzbetrag durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben jedes Jahres zu berechnen. Bei der Berechnung der Mietzinsreserve für die Kalenderjahre 1996 bis 1998 steht der Absetzbetrag gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. f dem Vermieter insoweit nicht zu, als die Ausgaben (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a bis e) im Saldo der im Verrechnungszeitraum bis 31. Dezember 1995 angefallenen Einnahmen und Ausgaben Deckung finden. Einnahmen und Ausgaben, die vor mehr als zehn Kalenderjahren angefallen sind, sind dabei nicht zu berücksichtigen. Dieser Absatz ist auch auf die am 1. März 1997 noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren anzuwenden; rechtskräftige Entscheidungen werden jedoch nicht berührt."

*****

Um es noch einmal zusammenzufassen: Wir haben mit dieser neuen Regelung Begleitmaßnahmen bei Befristungen beschlossen, die dazu führen sollen, daß es zu keiner Ausweitung von befristeten Mietverträgen kommt. Zielsetzung ist der unbefristete Mietvertrag für alle, die auf die Anmietung einer Wohnung angewiesen sind. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Bures vorgetragene, ausreichend unterstützte Abänderungsantrag wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Dr. Kier das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.37

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte ist erhellend. Ich knüpfe zunächst an die Überlegungen im Spannungsfeld befristete – unbefristete Mietverträge an und möchte das einmal sprachlich richtigstellen. Die Kolleginnen und Kollegen, die von unbefristeten Mietverträgen sprechen, meinen eigentlich die unkündbaren Mietverträge, denn bei normalen Rechtsverhältnissen wäre der unbefristete Mietvertrag der schlechtere Vertrag (Abg. Dr. Khol: Weil kündbar!) , weil kündbar und daher selbstverständlich auch vor Ablauf von drei Jahren, vor Ablauf von fünf Jahren oder was auch immer, insbesondere auch vor Ablauf von zehn Jahren kündbar.

Da wir aber durch viele Jahrzehnte schichtenweiser Überregulierung einen Zustand haben, der de facto unbefristete Mietverträge in unkündbare Mietverträge verwandelt hat, sind die Möglichkeiten, die im Mietrechtsgesetz stehen und Kündigung erlauben, erstens außerordentlich eingeschränkt und zweitens in der Praxis nicht sehr bewährt.

Ich erinnere mich noch an meine Tätigkeit in der Anwaltskanzlei, wo letztlich die Frage des Klienten: Kann ich den Vertrag kündigen? vorsichtshalber sehr ausweichend und schwammig beantwortet werden mußte, weil nicht exakt einschätzbar war, wie die Aussichten waren. (Abg. Dr. Fuhrmann: Das war ein Fehler! Sie hätten gleich nein sagen sollen!) Im Zweifelsfall hat man bei Klienten mit einem starken Nervenkostüm gesagt: Nein, lassen Sie das bleiben! Erstens ist das Verfahren langwierig, zweitens ist der Ausgang ungewiß, versuchen Sie – drittens –, sich irgendwie zu einigen, was in Wirklichkeit die Einladung war – auch wenn man nicht daran mit


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gewirkt hat –, irgendeinen Schwarzgeldtransfer zu machen und dem Mieter irgend etwas zu zahlen, damit er freiwillig geht.

Und so werden viele Menschen durch das geltende Mietrecht regelrecht in den grauen Markt gezwungen. Ich bitte daher, ehrlich zu bleiben: Wenn man von unbefristeten Mietverträgen spricht, dann meint man in Wahrheit unkündbare Mietverträge. Und diese wollen wir Liberalen nicht, weil sie nicht der Wirklichkeit des Lebens entsprechen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Das gilt für beide Seiten. Das wurde ja auch in dieser Novelle jetzt wieder erkannt, deswegen hat man bei den befristeten Mietverträgen – die üblicherweise Verträge sind, die von beiden Seiten und vor Ablauf der Frist nicht gekündigt, wenn auch vielleicht aufgelöst werden können, wenn irgendwelche ganz gravierende Dinge passieren – dem Mieter nach Ablauf eines Jahres das Kündigungsrecht eingeräumt.

Das heißt mit anderen Worten, das, was wir hier als befristete Verträge verhandeln, sind Verträge, die auf eine bestimmte Dauer vom Vermieter nicht gekündigt werden können, auf eine wesentlich kürzere Dauer vom Mieter aber durchaus gekündigt oder wahlweise auch ausgeschöpft werden können. Nur: Sie enden dann, wenn sie aus sind. Das heißt, sie müssen nicht gekündigt werden, und daher enthalten sie ein kleines Element von Rechtsschutz für den Vermieter.

Dieses kleine Rechtsschutzelement, das wir jetzt auf zehn Jahre ausdehnen, wird hoffentlich etwas mehr Wohnungen auf den Markt bringen, denn ich sage Ihnen ernsthaft: Wenn heute jemand zu Ihnen sagt: Ich hätte eine Wohnung frei, die möchte ich gerne auf eine bestimmte Zeit vermieten, aber ich weiß noch nicht genau, wie lange; es werden vielleicht drei oder fünf Jahre sein, ich weiß noch nicht, wann meine Tochter, mein Sohn aus dem Ausland zurückkommt, um wieder hier zu leben, aber ich möchte die Wohnung nicht brachliegen lassen, einfach nur auf Reserve!, dann kann man ihm eigentlich nur sagen: Tun Sie das nicht, wenn Sie ein ängstlicher Mensch sind, denn ich kann Ihnen nicht sagen, was nach drei oder fünf Jahren sein wird: erstens wegen der Judikatur und zweitens wegen der häufigen Mietrechtsnovellen. Ich weiß ja noch nicht, was in drei oder fünf Jahren sein wird, also sage ich: Behalten Sie die Wohnung lieber, lassen Sie sie lieber brachliegen, oder lassen Sie jemanden umsonst drinnen wohnen, weil den Prekaristen können Sie jederzeit wieder entfernen.

Es ist aber selten der Fall, daß der Hauseigentümer so weit geht, daß er nur aus Altruismus die Wohnung irgend jemandem vorübergehend kostenlos zur Verfügung stellt. Daher haben wir eine Asymmetrie, was Wohnungsangebot und -nachfrage anbelangt, die auch dadurch bestimmt ist, daß es Wohnungen gibt, die einfach nicht den Markt erreichen, weil man sie als sorgfältig planender Mensch eben nicht zur Verfügung stellen kann.

Ich bitte daher wirklich: Wer "unbefristet" sagt, soll ehrlicherweise gleich "unkündbar" sagen, dann bringt er es auf den Punkt, und dann werden die Leute auch nicht getäuscht. – Das war es, was ich dazu sagen wollte, das war mir besonders wichtig.

Wenn wir jetzt zu den konkreten Vorlagen und zu den Abänderungs- und Entschließungsanträgen kommen, dann muß ich Ihnen schon sagen: Ich bin mehr als enttäuscht, denn der Abänderungsantrag Bures, Schwimmer, Eder, Fekter ist sicher gut gemeint, aber er zeigt eigentlich nur das ganze Dilemma der Mietrechtsregulierung: zum Beispiel beim Absatz 6, der doch einigermaßen lang ist. Ich bin ein relativ geschulter Jurist, habe ihn zwei, drei Mal gelesen und habe jetzt einen Verdacht , was gemeint sein könnte. Ein Mieter aber, der eine Mietzinsabrechnung überprüfen soll, ist wahrscheinlich völlig außerstande, anhand dieser Bestimmungen zu erkennen, ob er bei der Dotierung der Reserven jetzt "geschnalzt" wurde oder nicht. Selbst die Mietervereinigung wird ihre besten Leute vor Ort schicken müssen, um das zu analysieren.

Und dann wundern Sie sich, wenn die Hausabrechnungen gelegentlich nicht stimmig sind. Sie moralisieren das Problem noch und sagen: Das sind Leute, die wollen abzocken. – Es gibt solche Leute durchaus, ich bestreite das nicht, ich lebe ja nicht in einer heilen Scheinwelt. Ich weiß, daß es Menschen gibt, die ihre Talente auch dazu benützen, um sich unredlich zu bereichern. – Aber das, bitte, ist eine absolute Falle! Der gutwilligste Mensch muß fast zwangs


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läufig einen Fehler bei der Hausabrechnung machen, und nachher wird das dann vielleicht mit mehreren Experten, mit Sachverständigen aufgedeckt, und der Betreffende wird dann an den Pranger gestellt.

Das finde ich einfach nicht gut, noch dazu, wenn man weiß, daß diese ganze Ziffer 6 überhaupt nur notwendig ist, weil Sie im Sparpaket wirklich einen Fehler gemacht haben. (Beifall beim Liberalen Forum.) Sie haben nämlich die Reserven der Häuser, die für die Renovierung gedacht sind und bis dahin unter der Voraussetzung, daß sie innerhalb der richtigen Frist für die Reparatur des Hauses verwendet werden, steuerfrei gestellt waren, steuerpflichtig gemacht. Sie haben mit anderen Worten hier ganz einfach abgeschöpft, aus gebildeten Reserven abgeschöpft.

Jetzt war das Staunen groß, daß das Geld wirklich weg ist und den Häusern nicht mehr zur Verfügung steht. Und die Hauseigentümer sagen mit Recht: Ja, bitte, sie nehmen uns durch Steuern einen Teil der Reserven weg, wollen aber, daß wir die unversteuerte Reserve ins Haus investieren. – Das geht nicht, das Geld ist nicht mehr da.

Daraufhin hat man gesagt: Das ist wirklich schlecht. Es war allerdings sozial ausgewogen, die Mieter waren in dieser Phase noch nicht berührt. Es war eine soziale Ausgewogenheit der besonderen Art: bei der der Mieter noch nicht davon berührt ist und der Hauseigentümer vorerst enteignet ist.

In einem zweiten Schritt sind Sie draufgekommen, daß das nicht gut ist, und in seiner Verzweiflung hat der Herr Bundesminister für Justiz versucht, es über das Mietrechtsgesetz zu reparieren, indem er eine pauschalierte Ausgabe erfunden hat, diese 40 Prozent, um die man jetzt nach § 20 die Mietzinsreserve verringern kann.

Und nun hat sich herausgestellt, daß das, was Sie mit dem Sparpaket abgezockt haben, jetzt die Mieter zahlen. Jetzt war das Staunen wieder groß. Denn wenn jemand das Geld nimmt, dann ist es nicht da. So einfach ist das. Das Geld ist nicht da, und dann muß es irgendwer zahlen, wenn man es braucht. Jetzt zahlen es die Mieter, und das ist Ihnen jetzt auch wieder nicht recht.

Ich sage Ihnen: Hätten Sie es gelassen, wie es war, dann hätten Sie das Problem nicht. Der verdienstvolle Entschließungsantrag der Kollegen Schwimmer und Eder hätte sich ganz einfach in einer Zeile ausdrücken können, nämlich: Rückkehr zur Steuerfreiheit für die Rücklagen. Dann hätten Sie nämlich genau das erreicht, was Sie jetzt wollen. Dazu hätten Sie den Bundesminister für Justiz vielleicht gar nicht gebraucht, das hätte der Finanzminister allein machen können.

Dann hätten Sie nämlich genau den Zustand, daß das Geld gesperrt liegt – für Reparaturen und steuerfrei. Wenn es verwendet wird, kommt es sowohl dem Hauseigentümer, weil seine Substanz dann besser wird, als auch den Mietern, weil sie nicht zur Reparatur dazuzahlen müssen, zugute.

Allerdings: der Finanzminister hätte es nicht gehabt. Und geben Sie zu, daß das die Lösung ist, dann ist der Entschließungsantrag vielleicht immer noch irgendwie verständlich, weil man im Sinne der Wahrung des Gesichts der Koalition so tun muß, als ob es ein Problem wäre, das man lösen muß. Es steht aber nicht dabei, daß es ein Problem ist, das man selber geschaffen hat. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Es ist schlecht, wenn wir uns in so kurzen Zyklen mit Problemen beschäftigen müssen, die zuerst hier mit Mehrheit der Regierungsparteien geschaffen wurden und dann – hoffentlich – mit Mehrheit des Hauses wieder behoben werden. Das merken die Menschen! Die Menschen bemerken, daß wir uns mit uns selber beschäftigen: Wir schaffen Probleme, und dann lösen wir die Probleme wieder. – Mittlerweile zahlen die Leute allerdings mehr, als sie eigentlich zahlen müßten, und das ist nicht gut. – Und wir machen Gesetze, die selbst geschulte Leute, die in rechtsberatenden Berufen arbeiten und Experten sind, da oder dort kaum nachvollziehen können.


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Wenn dieser Entschließungsantrag, der wohl die Mehrheit dieses Hauses finden wird, schnell umzusetzen ist, dann bitte ich die beiden Herren Bundesminister: Zurück an den Start bei den Mietzinsreserven! – Dann haben Sie das Problem gelöst, und inzwischen ist vielleicht auch das Budget schon "gelaufen", für das Sie das Geld gebraucht haben.

Die Konvergenzkriterien werden durch diese Maßnahme sicher nicht gefährdet werden, denn Sie werden meiner Meinung nach ziemlich lange brauchen dafür, und bis dorthin ist sicherlich schon einiges über den Tisch gezogen.

In diesem Sinne bitte ich Sie herzlich: Tun Sie nicht so, als ob Sie hier interessenwahrend für Mieter, für Hauseigentümer handeln würden! Sie handeln bestenfalls – und das nicht sehr geschickt – interessenwahrend für den Finanzminister. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

11.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten.

11.48

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wenn man diese heutige Debatte aufmerksam verfolgt hat, kann man wieder einmal feststellen, daß gerade die Frage des Mietrechtes eine ist, wo, je nach Ansatzpunkt, ungeheuer divergierende Auffassungen, ungeheuer divergierende Interessenlagen vorhanden sind. Die Aussage des Kollegen Eder, daß das eine Thematik ist, die auch einen sehr, sehr hohen sozialpolitischen Aspekt in sich birgt, und zwar in beiderlei Richtung, kann daher nur hundertprozentig unterstrichen werden.

Es ist klar, daß eine Materie wie das Mietrecht es nicht ganz einfach macht, zu einem Konsens zu kommen, der eine Mehrheitsfähigkeit für gesetzliche Regelungen in diesem Nationalrat schafft.

Da müssen eben beide Interessen ausgeglichen werden: einerseits diejenigen, die Wohnraum schaffen, die das nicht aus Altruismus, aus Liebe zur Gesellschaft und zur Menschheit tun, sondern weil sie selbstverständlich für dieses eingesetzte Kapital auch eine Verzinsung in Form von Mietzinsmargen bekommen wollen, die ihnen auch gehören, und andererseits die Interessenlage derer, die natürlich von einem wesentlich ungünstigeren sozialen Status her Wohnraum brauchen, Wohnraum angeboten bekommen müssen von dieser Gesellschaft, und zwar zu für sie erschwinglichen Preisen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem zivilisierten Staat, der Österreich ja ist, ist es ein Grundrecht der Menschen, zu vernünftigen Preisen und ordentlich wohnen zu können. Diese beiden Interessenlagen muß man immer wieder auf die Bedürfnisse der Gegenwart und der absehbaren Zukunft gesetzlich zu adaptieren versuchen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man es unvoreingenommen betrachtet, wenn man nicht von fundamentalistischen Gesichtspunkten aus zelotisch sagt: Wenn nicht 100 Prozent der Interessenlagen der einen oder der anderen Gruppe erfüllt worden sind, dann ist das auf jeden Fall schlecht!, wenn man das nicht sagt, dann bin ich überzeugt davon, daß man mit der heute zur Beschlußfassung anstehenden Novelle zu den Wohnrechtsgesetzen durchaus zufrieden sein kann.

Es sind wesentliche Verbesserungen für die Wohnungssuchenden geschaffen worden. Die Kollegin Bures und der Kollege Eder haben das ja im Detail schon angeführt, ich brauche das jetzt nicht zu wiederholen. Es sind aber meiner Überzeugung nach andererseits auch Möglichkeiten geschaffen worden, um für diejenigen, die Wohnraum auf den Markt bringen, der ein sehr spezifischer und sehr spezieller ist, der mit keinem anderen Markt verglichen werden kann, auch Anreize dafür zu bieten. Es ist eine flexiblere Möglichkeit geschaffen worden, die Interessenlagen auszugleichen. Es haben diejenigen, die sich aus einem schwächeren sozialen Status heraus nicht ausliefern, aber immerhin doch viel an Arbeit und auch an Barkapital in eine


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Wohnung investieren: durch einrichten, neu tapezieren, ausmalen et cetera – jeder, der schon einmal in dieser Situation war, weiß das, und es war ja schon jeder in dieser Situation, weil es jeden Menschen unmittelbar betrifft und in seinen Lebensbereich eingreift –, nun auch eine bestimmte Sicherheit, auch wenn es ein befristeter Vertrag ist, nicht, so wie es früher mit den halbjährigen Befristungen war, ein "Stadtnomade" werden zu müssen.

Auf der anderen Seite ist auch klargestellt, daß der vom überwiegenden Teil des politischen Spektrums, von der überwiegenden Mehrheit nach wie vor aufrechterhaltene Grundsatz, daß die erwünschte Variante die unbefristete Miete ist, durchaus auch in diesen gesetzlichen Regelungen, die jetzt neu kommen, festgeschrieben ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammenfassend – meine Redezeit geht zu Ende, ich komme daher zum Schlußsatz – bin ich der Überzeugung, daß man dieser Novelle heute durchaus mit gutem Gewissen zustimmen kann. Wir werden das als sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses auch tun, in der Überzeugung, daß dadurch ein weiterer guter Schritt zu einer vernünftigen Entwicklung im Bereich des gesamten Wohnrechtes geschaffen wird.

Man wird sich in Zukunft einige Dinge noch überlegen müssen. Insbesondere werden wir in Verhandlungen mit dem zuständigen Finanzressort eintreten müssen, damit nicht vielleicht schwer argumentierbare gebührenrechtliche Fragen auftreten und daß dann, wenn man verlängert, die Leute nicht zu viel an Vertragsgebühren zu bezahlen haben. Aber das ist eine Frage des Gebührenrechtes, und da werden wir schauen, daß wir im Einvernehmen mit dem Finanzressort möglicherweise für Mieten von Wohnungen eine Deckelung einführen können. Ich kündige an, daß meine Fraktion sich auch diesbezüglich bemühen wird. – Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

11.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Das Wort hat nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte. Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 4 Minuten angegeben.

11.55

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Wir Freiheitliche verkennen nicht, daß die heute zur Beschlußfassung anstehende Novelle durchaus gute Ansätze hat. Ich glaube, daß das in erster Linie dem Justizministerium zu verdanken ist und den Äußerungen des Justizministers im vergangenen Herbst, die geeignet waren, einen entsprechenden Druck auf die Koalitionsparteien zu entwickeln, damit das drohende "Mietnomadentum", "Stadtnomadentum" hintangehalten wird.

Einerseits ist die Rechtssicherheit für die Vermieter gewährleistet, die seinerzeit darauf vertrauen durften, daß ein auf drei Jahre befristeter Vertrag auch tatsächlich drei Jahre dauert, andererseits wurden Möglichkeiten geschaffen, daß eine Verlängerung dieser Befristung bis zu zehn Jahren erfolgen kann und dann mit Option auch noch um ein weiteres Jahr.

Das sind durchaus positive Ansätze. Ich habe aber bereits im Ausschuß erwähnt, daß durch diese Novelle die Mietrechtsproblematik keineswegs einfacher, übersichtlicher und leichter handhabbar wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr zentrale Fragen, steuerliche Fragen und auch Fragen des Gebührenrechtes, wurden mit dieser Novelle nicht gelöst. Ich denke da zunächst an die Mietzinsrücklage. Wir wissen ja, daß durch das Belastungspaket des vergangenen Jahres die Vermieter gezwungen sind, die Mietzinsrücklage bis zum 31. Dezember 1998 aufzulösen. Ich habe Ihnen im Ausschuß gesagt, daß es eine Vielzahl von Häusern gibt, die in einem ordentlichen Zustand sind, sodaß die Rücklagen nicht mit Investitionen auflösbar sind. Und ich darf darauf verweisen, daß nach der derzeitigen Gesetzeslage Investitionen nur dann gegen die Rücklage aufgelöst werden können, wenn diese Investitionen Instandsetzungsmaßnahmen betreffen. Instandsetzungsmaßnahmen bei sanierten Häusern ergeben aber keinen Sinn.

Der Ausweg kann nur in die Richtung gehen – und ich habe in persönlichen Gesprächen diesbezüglich bei der ÖVP Gehör gefunden –, daß die Auflösung auch dann stattfinden kann,


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wenn zusätzlicher Wohnraum auf dem betreffenden Grundstück, für das die Rücklage gebildet wurde, geschaffen wird – etwa eine Aufstockung, etwa ein Dachbodenausbau. Dies würde einen weiteren Impuls in Richtung einer Belebung der Baukonjunktur geben und andererseits wieder mehr Wohnraum schaffen, denn je mehr Wohnraum, desto günstiger sind die Mieten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Allerdings kann das nicht bis 31. Dezember 1998 erfolgen. Dieser Stichtag ist überhaupt ein Unsinn, weil alle Investitionen hingepreßt werden sollen bis 31. Dezember 1998, während 1999 – und da wird mir jeder, der vom Bauwesen eine Ahnung hat, recht geben – dann auf einmal die Auftragsbücher leer sein werden. Es kann der Ausweg nur der sein, den ich aufgezeigt habe.

Die Gebührenfrage wurde bereits angesprochen. Es könnte zu einem Gebührenexzeß kommen, und der ist zu vermeiden. Ich habe auch diesbezüglich im Ausschuß offene Ohren gefunden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend erlauben Sie mir noch folgendes an die Adresse der Österreichischen Volkspartei zu sagen: Der zentrale Punkt unseres Abänderungsantrages betrifft eine Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes. Vom Kollegen Firlinger wurde bereits erklärt, daß der zentrale Ansatz der ist, daß Genossenschaftswohnungen nach Ausfinanzierung, nach Tilgung der Darlehen in Eigentumswohnungen umzuwandeln sind.

Herr Kollege Schwimmer! Ihre Argumentation, daß das gewissermaßen den Generationenvertrag verletzt, ist geradezu abstrus. Herr Kollege Schwimmer! Gerade als Vertreter einer Partei, die sich den Schutz des Eigentums auf ihre Fahnen geheftet hat, zu sagen: Wir sind dagegen, daß aus einem mietähnlichen Zustand, aus einer Genossenschaftswohnung eine Eigentumswohnung wird!, das ist meines Erachtens wirklich eine Kapitulation vor sozialistischem Gedankengut! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich kann mir aber dieses Bestemmverhalten und diese Uneinsichtigkeit in der Österreichischen Volkspartei schon erklären. Da geht es Ihnen wirklich darum, daß Sie Ihre Genossenschaften schützen wollen – und um nichts anderes.

Mir ist ein persönlicher Fall bekannt, der zugegebenermaßen bereits einige Jahre zurückliegt, wo von seiten der Genossenschaft der Architekt, der die Ausschreibung gemacht hat, aufgefordert wurde, nur diejenigen Professionisten heranzuziehen, die bereit sind, der Österreichischen Volkspartei 10 Prozent Parteispenden zu bezahlen. So schaut es in der Praxis tatsächlich aus! Und wenn der Herr Kollege Khol den Kopf schüttelt, dann kann ich ihm in einem persönlichen Gespräch diesen Sachverhalt sicher erklären.

Meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei! Solange nicht die Bereitschaft besteht, sich von Ihrer Einflußsphäre, von den Genossenschaften, zu lösen, so lange wird es keine vernünftige Reform im Genossenschaftswesen geben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: 10-Prozent-Partei!)

12.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich noch einmal Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort gemeldet. Ihre Restredezeit beträgt 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

12.02

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist seitens des Präsidiums eine Klarstellung dahin gehend gewünscht worden, daß das, was ich mündlich ausgeführt habe, den Gegenstand eines Abänderungsantrages der Grünen darstellt, wonach eine andere Regelung hinsichtlich der Befristungen von Mietverträgen durchzuführen ist als diejenige, die von der Regierung vorgeschlagen wird.

Unsere Regelung sieht grundsätzlich den unbefristeten Mietvertrag vor und Befristungen nur in Fällen des echten Eigenbedarfes und bei beabsichtigter Sanierung.


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Gestatten Sie mir noch zuletzt, Herr Bundesminister, zu Ihren Ausführungen, die ja nach meiner Wortmeldung erfolgten, ganz kurz Stellung zu nehmen. Ich denke auch, daß jenseits der politischen Unterschiede, die es zwischen den Regierungsparteien gibt und die zu dieser andauernden schwammigen, unübersichtlichen, intransparenten Regelung führen, es wirklich am schlechtesten und am schädlichsten für eine Justizmaterie ist, wenn man sie permanent ändert. Es ist für Märkte wohl noch leichter zu verkraften, mit einer Regelung, die da oder dort unbefriedigend, aber sehr stabil ist, zu leben. Da finden die Märkte dann meist irgendeinen Ausweg. Ich bin aber der festen Überzeugung, daß sowohl die Interessen der Grundstücks- und HauseigentümerInnen als auch der MieterInnen am meisten durch diese permanente Rechtsunsicherheit geschmälert werden.

Herr Bundesminister! Wenn Sie – absolut zu Recht – sagen, es wäre eine Lösung im Steuerrecht viel gescheiter gewesen als im Mietrecht, dann beweist das, daß wir, wenn der fachzuständige Minister sagt, diese Regelung ist eigentlich keine gute, schon wieder auf die nächste Neuregelung zusteuern.

Herr Bundesminister, ein Allerletztes: Ich halte die Regelung, wie sie jetzt hinsichtlich der Mietzinsreserve getroffen wird, auch für verfassungswidrig. Ich hoffe, es wird gelingen, hier rasch einen Anlaßfall zu einer Entscheidung zu bringen. Ich meine nämlich, es kann nicht sein, daß es steuerlich und mietrechtlich einen Unterschied macht, ob eine GesmbH, eine Aktiengesellschaft ein selbst benutztes Objekt mit eigenen Mitteln saniert und in dieses Objekt investiert oder ob eine im Eigentum einer GesmbH oder AG stehende Liegenschaft, ein Zinshaus mit Mitteln der Mieter und Mieterinnen saniert wird. Jetzt haben wir ganz unterschiedliche Regelungen, obwohl von der Sache her dieser Unterschied nicht einzusehen ist.

Das heißt, ich wage zu prognostizieren, daß dieser Fleckerlteppich nur noch schlimmer wird. Mein Vorwurf gilt hier und heute vor allem der sozialdemokratischen Fraktion, vor allem denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die aus den Interessenvertretungen kommen.

Herr Abgeordneter Eder! Sicher muß man Kompromisse schließen. Aber: In diesen Tagen und Stunden sehen wir, wofür die Sozialdemokratie wirklich kämpft, nächtelang verhandelt: beispielsweise für eine Bankenangelegenheit wie die Causa Creditanstalt/Bank Austria oder zum Beispiel auch um die Person des Landeshauptmannes – vielleicht Finanzministers – Stix.

Das wird der Bevölkerung deutlich vor Augen geführt: Fragen der Macht, der Besetzung von Ämtern, wichtige Finanzentscheidungen im Bankenbereich sind Chefsache. Die werden nächtelang verhandelt. Mein Vorwurf ist der, daß eine sozial zentrale Angelegenheit wie das Mietrecht nicht zur Chefsache gemacht wird und daß in diesem Bereich die Spitzen der Sozialdemokratie nicht auch nächtelang verhandeln. (Beifall bei den Grünen.)

12.06

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete! Ich danke Ihnen für die Klarstellung hinsichtlich Ihres Antrages, der geschäftsordnungsmäßig unterstützt ist, der schriftlich überreicht wurde und in die Verhandlung miteinbezogen ist. Es sind auch die Verteilung und die Vervielfältigung dieses Antrags im Hinblick auf dessen Umfang verfügt worden.

Im übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Petrovic, Freunde und Freundinnen betreffend sachgerechte Regelung der Befristung von Mietverträgen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Art I Z 7 der Regierungsvorlage 555 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 573 der Beilagen wird durch folgende Z 7a bis 7e ersetzt:


Nationalrat, XX.GP
Stenographisches Protokoll
58. Sitzung / Seite 57

"7a. § 29 Abs. 1 und 2 MRG werden wie folgt geändert und lauten:

§ 29. (1) Der Mietvertrag wird aufgelöst

1. durch Aufkündigung,

2. durch den Untergang des Mietgegenstandes, wenn und soweit eine Pflicht zur Wiederherstellung (§ 7) nicht besteht,

3. durch Zeitablauf, jedoch nur wenn

a) in einem Hauptmietvertrag über einen Wirtschaftspark (§ 1 Abs. 5) oder einen Teil desselben oder über eine Wohnung in einem Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen (§ 1 Abs. 4 Z 2) schriftlich vereinbart worden ist, daß er durch Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlischt;

b) in einem Hauptmietvertrag über einen nach dem 31. Dezember 1967 ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel errichteten Mietgegenstand schriftlich vereinbart worden ist, daß er durch Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlischt;

c) in einem Hauptmietvertrag über eine Wohnung, an der Wohnungseigentum besteht, schriftlich vereinbart worden ist, daß er durch Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlischt;

d) in einem Hauptmietvertrag über eine als Geschäftsräumlichkeit genutzte sonstige Räumlichkeit, an der Wohnungseigentum besteht, schriftlich vereinbart worden ist, daß er durch Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlischt;

e) in einem Untermietvertrag schriftlich vereinbart worden ist, daß er durch Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlischt, sofern die ursprüngliche oder verlängerte Vertragsdauer fünf Jahre nicht übersteigt.

4. Ohne Vorliegen der Voraussetzungen der Z 3 wird ein Hauptmietvertrag über eine Wohnung durch Zeitablauf nur dann aufgelöst, wenn schriftlich vereinbart wurde, daß

a) er durch Ablauf der bedungenen Zeit ohne Kündigung erlischt, und

b) die Vertragsdauer zwischen drei und zehn Jahren beträgt, und

c) der Vermieter die vermietete Wohnung für sich oder für im Mietvertrag bestimmte Verwandte in absteigender Linie für mindestens drei Jahre nach Beendigung des befristeten Mietverhältnisses zur Deckung des persönlichen Wohnbedürfnisses nutzen will, oder

der Vermieter eine vermietete Wohnung der Ausstattungskategorie D oder C nach Beendigung des befristeten Mietverhältnisses umfassend saniert und durch Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses diese Sanierung erheblich erschwert würde.

Der Vermieter hat dem Mieter die Absicht nach lit c bei Vertragsabschluß schriftlich mitzuteilen und dem Mieter drei Monate vor Ablauf der Mietzeit schriftlich mitzuteilen, daß diese Verwendungsabsicht nicht besteht.

Hat die Verwendungsabsicht des Vermieters (Z 4c) von Anfang an nicht wirklich bestanden oder ist sie bis zum Ablauf des befristeten Mietverhältnisses weggefallen, so ist die Befristung jedenfalls rechtsunwirksam und hat der Vermieter den Mieter davon in Kenntnis zu setzen. Setzt der Vermieter die von ihm behauptete Verwendungsabsicht nicht um, hat er dem Mieter volle Genugtuung zu leisten.

(2) Ist bei Wohnungen oder Wohnräumen, die vom Mieter zu Zwecken eines Hochschulstudiums, einer Lehrlingsausbildung, des Besuchs einer Allgemeinbildenden Höheren Schule oder Berufsbildenden Höheren Schule oder einer vergleichbaren Ausbildung gemietet werden,


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58. Sitzung / Seite 58

im Mietvertrag schriftlich vereinbart worden, daß er mit Beendigung oder Abbruch der Ausbildung erlischt, so wird der Mietvertrag auch mit dem Eintritt dieser Bedingung aufgelöst.

Ein solcher Mietvertrag erlischt aber jedenfalls dann, wenn der Mieter das 27. Lebensjahr vollendet hat, sofern aber der Mietvertrag in diesem Zeitpunkt noch nicht fünf Jahre gedauert hat oder der Mieter bei Vertragsabschluß das 27. Lebensjahr bereits vollendet hatte, jedenfalls mit dem Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Abschluß des Mietvertrages."

7b. § 29 Abs. 4 MRG wird wie folgt geändert und lautet:

(4) Nach Abs. 1 Z 3 lit a bis d befristete Mietverträge können beliebig oft erneuert werden.

7c. In § 29 Abs. 5 MRG wird die Zitierung auf "Abs. 1 Z 3 lit c" korrigiert.

7d. § 29 Abs. 6 erster Satz MRG wird wie folgt geändert und lautet:

"(6) Besteht bei Überlegung aller Umstände kein vernünftiger Grund zu zweifeln, daß eine Übertragung von Miteigentumsanteilen zum Zweck erfolgt ist, Mehrheitseigentum im Sinne des Abs. 5 und damit die Befristung des Mietverhältnisses gemäß Abs. 1 Z 4 zu umgehen, so gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen."

7e. Nach § 29 Abs. 6 MRG wird folgender Abs. 7 angefügt und lautet:

"(7) Der Mieter hat ungeachtet einer vereinbarten Vertragsdauer nach Abs. 1 oder 2 nach Ablauf einer einjährigen Dauer des Mietverhältnisses das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht, den Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten gerichtlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen."

*****

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt jetzt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.

Ein Schlußwort des Berichterstatters ist nicht gewünscht.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Wir haben jetzt mehrere Abstimmungen durchzuführen.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 573 der Beilagen unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung. Es liegen folgende Anträge dazu vor:

Die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen haben einen Zusatz- sowie einen Abänderungsantrag eingebracht. Dazu hat der Abgeordnete Dr. Ofner ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt, das sich auf die Ziffer 10 des Abänderungsantrages bezieht.

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel I Ziffer 7 gestellt.

Die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich wurde von den Abgeordneten Bures, Dr. Schwimmer und Genossen ein Abänderungsantrag vorgelegt.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Anträgen beziehungsweise den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Ziffer 2 bezieht.


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Stenographisches Protokoll
58. Sitzung / Seite 59

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse jetzt über Artikel I Ziffer 2 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Diese Gesetzesstelle ist in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen worden.

Die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Ziffer 7 eingebracht.

Diejenigen Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag hat keine Mehrheit gefunden und ist abgelehnt.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen einen Abänderungsantrag hinsichtlich Artikel I Ziffer 7 lit. a vorgelegt.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel I Ziffer 7 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Diese Gesetzesstelle ist in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen worden.

Ein Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen hat die Einfügung einer Ziffer 7a in Artikel I zum Inhalt.

Wer dafür ist, möge ein entsprechendes Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt worden.

Die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Ziffer 10 § 49b Abs. 1, 3 und 4 bezieht.

Wer dafür ist, möge ein entsprechendes Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse nunmehr über Artikel I Ziffer 10 § 49b Abs. 1, 3 und 4 in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Mehrheit. Die genannte Gesetzesstelle ist in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen worden.

Die Abgeordneten Bures, Dr. Schwimmer und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Z. 10 § 49b Abs. 6 eingebracht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Mehrheit. Der Abänderungsantrag ist mehrheitlich angenommen.

Ein Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen hat die Einfügung einer neuen Z. 1 in Artikel II zum Inhalt.

Wer für diesen Zusatzantrag ist, möge ein Zeichen geben. – Der Zusatzantrag hat nicht die Mehrheit gefunden. Er ist daher abgelehnt.

Es erübrigt sich damit eine Abstimmung über die beantragte Änderung der Ziffernbezeichnung.

Ferner haben die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel II Z. 5 lit. a eingebracht.


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Stenographisches Protokoll
58. Sitzung / Seite 60

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, möge ein Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über Artikel II Z. 5 lit. a in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Diese Gesetzesstelle ist in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung eines neuen Artikels VI, Änderung des Gebührengesetzes 1957, zum Inhalt hat.

Wer für diesen Zusatzantrag ist, möge ein Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Der Zusatzantrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend den Titel des Gesetzentwurfes eingebracht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über den Titel des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Mehrheit. Der Titel des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung der vom Berichterstatter vorgebrachten Druckfehlerberichtigung.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf in dritter Lesung sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir stimmen jetzt ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Schwimmer, Eder und Genossen betreffend steuer- und mietrechtliche Regelung, die einen dauernden Entzug von Mietzinseinnahmen für die Erhaltung und Verbesserung der Miethäuser verhindert.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Dieser Entschließungsantrag ist mehrheitlich angenommen. (E 41.)

2. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes (III-31 der Beilagen) über den Österreichischen Rundfunk – ORF (546 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen sofort in die Debatte ein.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Ing. Meischberger das Wort. – Bitte. Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.


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12.14

Abgeordneter Ing. Walter Meischberger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da in den letzten Tagen der ORF – wie gewohnt – vor allem dadurch aufgefallen ist, daß er seine Schuldigkeit gegenüber dieser großen Koalition, insbesondere gegenüber der Sozialistischen Partei, getan hat, indem er den neuen Bundeskanzler Klima hochgejubelt und so dargestellt hat, als hätte er keine politische Vergangenheit, als wäre er vorgestern als Meister vom Himmel gefallen, sind wir heute hier dabei, den ORF anhand dieses Rechnungshofberichtes dorthin zu holen, wo auch der zukünftige Bundeskanzler Klima bald wieder landen wird: nämlich auf den Boden der Realität. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der Bericht an sich ist leider nicht besonders interessant, da er von der Zeit her überholt ist. Der Bericht behandelt den Zeitraum von 1986 bis 1990. Wenn man sich medienpolitisch ein bißchen interessiert, weiß man, daß eine derartige Zeitspanne, über die dieser Prüfungszeitraum geht, praktisch medienpolitische Steinzeit ist.

Ich glaube, den einzigen Bezug zur heutigen Zeit kann man wieder einmal im Proporzbereich herstellen. Der Spitzenkandidat der ÖVP in Wien, Ernst Wolfram Marboe, ist ja letztendlich über seine unappetitlichen Großtuereien und Insidergeschäfte im ORF damals als Unterhaltungsintendant gestolpert. Im vorliegenden Bericht scheint der Bezug auf, auf den der Rechnungshof insofern zurückgreift, als auf den letzten Seiten eindeutig darauf hingewiesen wird, daß man einzelnen Mitarbeitern gegenüber finanziell sehr entgegenkommend war. Der Rechnungshof empfiehlt dem ORF, sich größere Zurückhaltung bei Personalausgaben aufzuerlegen. – Das läßt schon tief blicken.

Die Aktualität zu heute will ich deswegen herstellen, weil ich in Erinnerung rufen möchte, wie lang der Arm des Ernst Wolfram Marboe anscheinend noch ist. Er hat damals Insidergeschäfte gemacht, auch mit seinem Sohn und dem Sohn seines Chefproducers Neuspiel. Und genau dieselbe Firma ist heute in einem der berühmten Sidelettern des Wiener Koalitionsübereinkommens vorgekommen. Man hat genau diese Firma, die Firma Sternstunden, die damals schon für einen Skandal gesorgt hatte, versorgt, indem man die in Zukunft boomende Sparte des Kabelfernsehens bereits im Koalitionsabkommen für die Firma Sternstunden des Marboe-Sohnes und seines Freundes abgesichert hat. Das ist Sechziger-Jahre-Denken, das ist Proporzdenken der schlimmsten Zeit. – Das sei hier vor allem deshalb erwähnt, weil man daran sieht, daß die große Koalition in diesen Fragen absolut nicht lernfähig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn man den Bericht – außer im Bereich der hohen Personalkosten und der hohen Pensionsaufwendungen – weiter verfolgt, kommt man vielleicht auch auf die Kritik am Kostenrechnungssystem, das der ORF bisher hatte. Man hatte bereits im letzten Rechnungshofbericht – also 1986 – dieses Kostenrechnungssystem als antiquiert und aus vergangenen Zeiten stammend dargestellt. Dem Kostenrechnungssystem kommt deshalb große Bedeutung zu, weil daraus viele Informationen für die notwendige Geschäftspolitik abzuleiten sind.

Man hat zwar mit 1. 1. 1997 das Kostenrechnungssystem geändert, es bleibt aber trotzdem die Frage offen, warum man dafür zehn Jahre gebraucht hat, nachdem der Rechnungshof dieses System bereits 1986 als antiquiert dargestellt hat. – Es ist das ein sehr fahrlässiger Umgang mit den Vorwürfen des Rechnungshofes aus der letzten Prüfungszeit.

Kritik wird weiters an den unzureichenden Richtlinien im Bereich der Veranlagungsgeschäfte geübt – es wird vor allem darauf hingewiesen, daß eine einzelgeschäftsbezogene Ergebnisrechnung fehlt – und am ORF-Orchester, das anscheinend vor allem ein finanzielles Problemkind für den ORF in Zukunft werden wird. Es ist natürlich schwierig, zu fordern, daß man das ORF-Orchester oder einen derartigen Klangkörper aus finanziellen Gründen auflassen soll, aber man muß sich für die Zukunft diese Frage stellen.

170 Millionen Schilling Gesamtaufwand, davon zirka 78 Prozent Personalaufwand, schlechte Rahmengesetzgebung, schlechte Auslastung, unflexible Orchesterordnung und hohe Kosten – ich weiß nicht, ob sich der ORF in seinem zukünftigen Konkurrenzkampf ein derartiges Hobby


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wird leisten können, weil das Halten oder Erhalten eines derartigen Klangkörpers aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag heraus sicher nicht ableitbar ist.

Nicht verheimlichen möchte ich auch eindeutige Erfolge im Einsparungsbereich. Man hat sich bemüht, da einige Erfolge zu erzielen – sie sind auch nicht ausgeblieben; auch in der jüngeren Vergangenheit –, aber trotzdem muß man sich die Frage stellen, ob diese Einsparungen das finanzielle Überleben des ORF absichern können.

Damit bin ich eigentlich schon beim Kern der Debatte, die im Rechnungshofausschuß geführt wurde: Es geht eigentlich nicht um die Vergangenheit, sondern hauptsächlich um die Zukunft. Man hat mit der neuen Geschäftsführung, die bereits seit zwei Jahren im Amt ist, vielmehr die zukünftige Problematik und die zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten des ORF diskutiert.

Ich glaube, daß diese Debatte deshalb sehr wichtig ist, weil es für den ORF keine rosigen Zukunftsaussichten gibt. Es scheinen in der Vorschau bereits die Verlustankündigungen auf: bis zu 500 Millionen Schilling im Jahr 2000. Das kommt vor allem deshalb auf den ORF zu, weil sich eine andere Konkurrenzsituation ergeben wird. Schuld an dieser Situation ist einmal mehr die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler.

Ich glaube, daß gerade die Medienpolitik einen der großen Schandflecke der jüngeren Vergangenheit dieser großen Koalition darstellt. Man hat es verabsäumt, dem ORF rechtzeitig eine Struktur und eine Grundlage zu geben, die ihn im Konkurrenzkampf überleben lassen. Man versucht jetzt sozusagen, als Wunderkind die neue Gesellschaftsform – die Aktiengesellschaft – über all diese Probleme drüberzustülpen. Es ist hochinteressant, zu erfahren, wer aller für die Aktiengesellschaft eintritt: Generalintendant Zeiler will sie, die SPÖ will sie, der Rechnungshof will sie, die ÖVP will sie, wenn ihre Proporzwünsche dabei erfüllt werden – die Opposition will sie nicht.

Ich glaube, daß es in der Hauptsache darum geht, die verschiedenen Bedürfnisse zu befriedigen: Die Geschäftsführung will den Moloch ORF in der derzeitigen Ausführung aufrechterhalten – das wäre durch die AG gewährleistet. Der Rechnungshof wünscht sich Unternehmensstrukturen, die viel flexibler sind, Managementverantwortlichkeiten und andere Dinge, die absolut zu begrüßen wären. Die ÖVP wünscht sich vor allem die Proporzaufteilung – vor allem durch Landeshauptmann Schausberger ausgesprochen –: 50 Prozent Land, 50 Prozent Bund. Ich persönlich glaube aber, daß der Hauptgrund für die Forderung einer AG für den ORF in der zukünftigen Unfinanzierbarkeit des ORF liegt.

Ich möchte, obwohl mir nur noch wenig Redezeit zur Verfügung steht, noch kurz aus dem Bericht zitieren:

"Zur Weiterführung des ORF im bisherigen Leistungsumfang ist sowohl die Finanzierung durch Rundfunkgebühren als auch durch möglichst hohe Werbeeinnahmen notwendig. Ein spürbarer Rückgang der Werbeeinnahmen" – und dieser ist in Zukunft sicher – "könnte nach Ansicht des RH längerfristig entweder steigende Gebühren oder eine Mittelzuführung durch die öffentliche Hand erfordern."

Das bedeutet, daß zusätzlich zu den Gebühren auch Steuergelder notwendig sein werden, um den ORF in der derzeitigen Ausführung zu erhalten. Und ich glaube, daß das der Hintergrund der Forderung nach einer Aktiengesellschaft ist, weil bei Bundesbesitz und Landesbesitz im Verhältnis 50 : 50 die Eigentümerhaftungen schlagend werden können. – Gegen eine derartige Finanzierung des ORF treten wir auf, und eine solche wird, solange wir etwas zu sagen haben, nicht vorkommen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube vielmehr, wir müssen endlich die Peinlichkeit des ORF-Monopols beseitigen. Die Rechtssprechung in Straßburg ist vor drei Jahren erfolgt, und seit drei Jahren gibt sich Österreich der Peinlichkeit preis, ein menschenrechtswidriges Monopol aufrechtzuerhalten. Da ist mit einem Privat-TV-Gesetz klar Schiff zu machen.


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Man hat öffentlich und breit darüber zu diskutieren, wie der öffentlich-rechtliche Auftrag in Zukunft auszusehen hat, daraus die notwendigen Strukturen und die Aufgabengebiete des ORF abzuleiten, und erst dann kann man über die Rechtsform und die Finanzierung des ORF debattieren.

Noch einen Satz zur Gebührenerhöhung: Im Lichte der Unfinanzierbarkeit hat das ORF-Kuratorium gegen die freiheitliche Stimme bereits vor Weihnachten eine Gebührenerhöhung beschlossen – sie wird mit 1. Jänner 1998 in Kraft treten. Wir sind der Meinung: Es darf zu keiner Gebührenerhöhung kommen, solange nicht der letzte Versuch gemacht wurde, in diesem Moloch ORF einzusparen.

Es sollte sich daher die neue ORF-Geschäftsführung genau überlegen, ob der Massenausflug nach Kitzbühel im Sinne der Einsparung ist. Mehr als 100 ORF-Mitarbeiter werden dort das Hahnenkamm-Wochenende feiern, und zwar nicht nur Lichttechniker, Kabelverleger, Journalisten, Kameraleute und so weiter, sondern vom Generalintendanten abwärts über den Kaufmännischen Direktor bis hin zu allen Intendanten wird sozusagen auf Regimentskosten ein Betriebsausflug gemacht, der in Zeiten des Sparens sicher nicht angebracht ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Herr Abgeordneter, bitte.

12.26

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich im Rahmen meines Beitrages zum Rechnungshofbericht betreffend den ORF mit einem Anliegen der heimischen Musikschaffenden auseinandersetzen – es ist dies ein kulturpolitisches und gleichzeitig auch ein ökonomisches Anliegen.

Meine Damen und Herren! Nur jede 20. – jede 20.! – gespielte Schallplatte oder CD auf "Ö3" ist ein österreichisches Produkt. Auf "Österreich 3": nur jede 20. Schallplatte! In anderen europäischen Ländern ist das völlig anders: In Frankreich etwa werden zu 40 Prozent Aufnahmen französischer Künstler/Künstlerinnen gespielt und gehört. In Deutschland wird die "Top 100 der Hitparade" auch von deutschen Produkten beherrscht. Wie ist es in Österreich? – "I was born in England", "Born in the USA", aber von Österreich nichts zu spüren.

Das muß man nicht nur kulturpolitisch hinterfragen, sondern auch ökonomisch. Von rund 4 Milliarden Schilling, die pro Jahr auf dem Tonträgermarkt erwirtschaftet werden, geht der überwiegende Teil ins Ausland. Die österreichische Musikszene verliert jahraus, jahrein Hunderte Millionen an AKM-Tantiemen. Leidtragende sind natürlich auch Instrumentenhersteller, Instrumentenhandel, Veranstalter, Gaststättenbetriebe und viele mehr. (Demonstrativer Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Im Rahmen einer großen öffentlichen Veranstaltung haben Herr Chorherr von den Grünen, Kollege Kier vom Liberalen Forum, Kollege Morak von der ÖVP und ich für die Sozialdemokraten im wesentlichen übereinstimmend zugesagt, für eine Veränderung der Situation der heimischen Musikschaffenden zu sorgen. Ich meine, daß es im Zuge der Novelle zum ORF-Gesetz zu vernünftigen Rahmenbedingungen für die heimische Musikszene kommen muß, daß es da in Zukunft Veränderungen geben muß, denn daß nur 5 Prozent der Werke, die auf "Österreich 3" gespielt werden, von Österreicherinnen und Österreichern sind, ist eine kulturpolitische Schande.

Meine Damen und Herren! Noch kurz zu einer Schande anderer Art: Herr Dr. Fiedler! Was denken Sie sich eigentlich, wenn Sie aufstehen und sagen: "Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!"? Was denken Sie sich dabei? – Denken Sie sich: Ihr seid eh nur eine dritte Garnitur!? – War das auch früher so, als Sie noch als Klubsekretär zwischen den Reihen der ÖVP-Abgeordneten herumgewieselt sind? (Abg. Tichy-Schreder: Was soll das, Herr Abgeordneter?) Haben Sie sich damals auch gedacht: Alle nur dritte Führungsgarnitur in


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der Wirtschaft, und das bestenfalls!? – Ich bitte Sie wirklich um eine Antwort darauf. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Tichy-Schreder: Also, Herr Abgeordneter!)

Meine Damen und Herren! Noch ein kleiner Ausflug in die Wirtschaftstheorie: Was wird in einem Unternehmen, das zwei Bereiche hat, passieren, wenn sich der eine Bereich, der ein Organ des anderen Bereiches ist, über den anderen Bereich kreditschädigend und herabwürdigend äußert und man in einem zweiten Schritt haben möchte, daß dieser Bereich das Gehalt des anderen bestimmt? (Abg. Tichy-Schreder: Wie Sie hier sprechen, Herr Abgeordneter!)

Herr Dr. Fiedler, nehmen Sie zur Kenntnis: Sie haben den Abgeordneten des österreichischen Nationalrates Schaden zugefügt (Abg. Dr. Maitz: Das ist ja lächerlich!) , was die politische und persönliche Reputation betrifft! Sie haben den Nationalrat, das Parlament herabgewürdigt! – Und Sie, Kollege, machen das auch jetzt gerade. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Dr. Fiedler! Ich fordere von Ihnen, daß Sie sich klar und eindeutig von dieser ungeheuerlichen Aussage distanzieren, wonach Abgeordnete des österreichischen Nationalrates bestenfalls in der dritten Führungsebene einzustufen sind. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Ich sage Ihnen, ich bin nicht bereit, hier einen Beschluß zu fassen, der einen Rechnungshofpräsidenten mit einem derartig gestörten Verhältnis zum Nationalrat bezügerechtlich etwa im Bereich eines Staatssekretärs einstuft! Nehmen Sie das zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum. – Ruf bei der ÖVP: Das ist unerhört! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

12.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Erlauben Sie mir nur die Feststellung: Wir diskutieren jetzt einen Wahrnehmungsbericht über den ORF. Ich bin überzeugt, daß es in dem Haus noch genügend Gelegenheit geben wird, zur Bezügepyramide Stellung zu nehmen.

Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Rufe und Gegenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

12.31

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich werde mich selbstverständlich gerne an den Hinweis von Präsidenten Neisser halten und die Bezügepyramide hier nicht diskutieren. Aber wenn es schon einmal ausgesprochen worden ist, muß auch ich sagen: Das mit der dritten Ebene war keine gute Idee. (Heiterkeit und Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei den Grünen.)

Es war – wie soll ich das sagen? – die Überlegung von Bürokraten, die in Mengengrößen und nicht in Qualitätsgrößen denken. (Beifall beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.) Aber das ist eben so.

Aber uns beschäftigt heute der Wahrnehmungsbericht über den Österreichischen Rundfunk, über den ORF. Dort haben solche Elemente keine Rolle gespielt, wenngleich der ORF sicher eine sehr große Organisation mit sehr vielen Ebenen ist. Aber so etwas steckt vielleicht an. (Heiterkeit.)

Was aber in der Debatte im Rechnungshofausschuß und auch heute interessant war und was der harte Kern dessen ist, was da herausgekommen ist: Es existiert de facto keine medienpolitische konsistente Linie der Bundesregierung. Und das veranlaßt meine Fraktion, einen Entschließungsantrag einzubringen, den ich hier zur Verlesung bringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kier, Dr. Schmidt und PartnerInnen betreffend Erstellung eines medienpolitischen Gesamtkonzeptes


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Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis 31. März 1997 einen verbindlichen Bericht über ihr medienpolitisches Gesamtkonzept für Österreich, in dem die völlige Neuorganisation der medienpolitischen Rahmenbedingungen (unter besonderer Berücksichtigung der Schaffung einer – international üblichen – Medienanstalt) formuliert ist, dem Nationalrat vorzulegen."

*****

Ich darf dazu ausführen, und zwar durchaus ganz bewußt in Anlehnung an den Rechnungshofbericht, daß das für uns die Quintessenz der Schlußfolgerungen aus dem Rechnungshofbericht ist. Solange es keine klaren und eindeutigen medienpolitischen Grundlinien, Grundzüge gibt, wird es nicht gelingen, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk so oder so zu gestalten. Wie wir in der Debatte im Ausschuß feststellen konnten, war auch Generalintendant Zeiler nicht in der Lage, zur auch von ihm vertretenen Auffassung, der ORF sollte eine Aktiengesellschaft sein, mehr zu sagen, als zuzugeben, daß die Rechtsform weniger wichtig ist, entscheidend wäre die Definition des Unternehmensgegenstandes. – Und genau diese Definition des Unternehmensgegenstandes, in der auch zum Ausdruck kommt, was nun eben das öffentlich-rechtliche Element sein soll, damit ich ein duales System lebbar mache, fehlt.

Daher war die einzige Aussage, die ich im Ausschuß mitgeschrieben habe, jene, die vom Generalintendanten Zeiler stammt, nämlich welche Aufgabe er für sich sieht: "Die einen, die Privaten, machen Programm, um Geld zu verdienen, und wir, die Öffentlich-Rechtlichen, brauchen Geld, um Programm zu machen." – Das ist zum Teil schon stimmig, aber umso mehr interessiert mich, wenn jemand sagt: Ich brauche Geld, um Programm zu machen!, nach welchen grundsätzlichen Richtlinien er das machen wird und was er selbst unter "öffentlich-rechtlich" versteht.

Daher bitte ich Sie herzlichst, unserem Entschließungsantrag die Mehrheit zu geben, weil die Karten der Bundesregierung in medienpolitischer Hinsicht auf den Tisch müssen, weil das, was jetzt teilweise geschieht, einfach im dunkeln ist. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Kier vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsmäßig unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Der nächste Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

12.35

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Präsident des Rechnungshofs! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir erleben heute – offenbar ist es die Aktualität – eine Situation, die relativ einmalig ist.

Angesichts einer Diskussion zu einem Rechnungshof-Wahrnehmungsbericht beschuldigt Herr Abgeordneter Kräuter den Rechnungshofpräsidenten der Herabwürdigung des Parlaments. Ich weise das aufs schärfste zurück! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Herr Kräuter! Nehmen Sie zur Kenntnis: Der Präsident des Rechnungshofes war Vorsitzender einer Expertenkommission, die von uns eingesetzt und personell zusammengesetzt worden ist. (Zwischenrufe der Abgeordneten Grabner und Dr. Haselsteiner. )

Ihre Ausführungen kann ich jetzt in zweierlei Hinsicht interpretieren: Entweder ist die SPÖ gegen ein transparentes Gehaltsschema, das die Belastung eines Abgeordneten auch adäquat zum Ausdruck bringt und gegen jeden Wildwuchs bei den Politikerbezügen vorbeugt; das ist die eine Interpretation. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.) – Da wird Sie


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die Zeit einholen und bestrafen, wenn wir nicht handeln. (Abg. Grabner: Sie haben überhaupt keine Ahnung, was in Ihrer Partei vorgeht!)

Oder Sie haben in Wirklichkeit zum ORF nichts zu sagen – dann ist Ihr Angriff auf den Rechnungshofpräsidenten ein Ablenkungsmanöver, das davon ablenken soll, daß die Sozialdemokratische Partei sehr lange gezögert und gebraucht hat, die Zeichen der Zeit, den Umbruch in der Medienlandschaft national wie international zu erkennen und auch in einer entsprechenden Reform des Rundfunkgesetzes, in einer entsprechenden Zulassung medialer Freiheit umzusetzen.

Herr Kollege Kräuter! Das ist auch eine mögliche Interpretation Ihrer heutigen Äußerung. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Es hat natürlich auch Kollege Meischberger – eigentlich ohne einen direkten Zusammenhang mit unserer Sitzung hier – ausgeholt, um Ernst Wolfram Marboe eines "überzubraten".

Der Rechnungshof hat ganz klar gesagt – das ist sicherlich ein Problem der internen Leitungsstruktur des ORF –, daß die Gesamtverantwortlichkeit für Großprojekte nicht hinreichend klar geregelt ist. Das ist ein Problem der jetzigen Organisation, die er als suboptimal bezeichnet. Das aber für einen generellen Angriff auf Ernst Wolfram Marboe zu verwenden, ist sicherlich nicht gerechtfertigt. Ernst Wolfram Marboe hat den österreichischen Hörern und Sehern – ich würde es schon so sagen – kulturpolitische Großereignisse geboten, ob das das "Café Central" gewesen ist, ob das die Aktion "Licht ins Dunkel" gewesen ist, ob das eine der vielen kulturellen Initiativen gewesen ist, die sehr stark zur österreichischen Identitätsfindung beigetragen haben. Das einfach so wegzuwischen und den natürlich auch im Ausschuß zu Wort kommenden Ernst Wolfram Marboe nicht zu zitieren, der von einer persönlichen Intrige im jetzigen Umfeld, in dem der ORF arbeitet, gesprochen hat, halte ich für eine grobe Einseitigkeit.

Ich kann aber die Äußerungen des Kollegen Meischberger auch in einer anderen Richtung interpretieren: Möglicherweise hängen ihm und seiner Partei die Trauben zu hoch. Sein Einfluß wird aus seiner Sicht zu gering geschätzt. Wir alle wissen, meine Damen und Herren, wie ein Rundfunkkonzept à la Freiheitliche Partei aussehen wird: Das "Radio Freies Europa" gibt dafür ein sehr gutes Beispiel, nämlich vom Ausland zu senden, die Mitarbeiter unter der Sozialversicherungsgrenze zu bezahlen, den Rest mit sozialversicherungspflichtigen Werkverträgen anzustellen und darüber hinaus die Programme direkt von der FPÖ-Parteizentrale in Klagenfurt zu gestalten. – Das ist nicht unsere Vorstellung, wie man Rundfunk betreibt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Der Rechnungshofbericht – damit möchte ich wieder auf den Verhandlungsgegenstand zurückkommen – spiegelt eindeutig all jene Probleme wider, die eine öffentlich-rechtliche Anstalt hat, wenn sie sich plötzlich von einer Monopolsituation aufgrund der technischen Entwicklung in einer wettbewerblichen Umgebung wiederfindet. Ich glaube, wir Politiker sollten die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, damit sich dieses Unternehmen erstens ökonomisieren kann und zweitens als öffentlich-rechtliche Anstalt mit öffentlich-rechtlichem Auftrag auch Marktführerschaft übernehmen kann.

Für meine Partei ist klar: Wir wollen ein duales System, dazu bedarf es aber auch – da stimme ich mit Kollegen Kier überein – einer entsprechenden Unternehmensform, und als solche wurde die Aktiengesellschaft von allen Experten bezeichnet, mit klaren Verantwortlichkeiten. Weil der ORF aber einen öffentlich-rechtlichen Auftrag hat, muß dieser genauer als derzeit im Rundfunkgesetz definiert werden.

Wir sollten also mit der Reform der Gegenreform von Bruno Kreisky betreffend das Rundfunkgesetz 1974 nicht lange zögern und dem ORF und seinen Mitarbeitern sehr entschlossen die Möglichkeit bieten, in der stärker werdenden Konkurrenz, im internationalen Wettbewerb auch zu bestehen, und dabei den kulturpolitischen Auftrag, den wir mit einem solchen Medium verbinden, einschließlich der Verpflichtung zur Objektivität der Berichterstattung im Gesetz entsprechend absichern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.42


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Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wabl. – Bitte.

12.42

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kräuter! Sie haben in einem Punkt recht: Die Qualifizierung mit der dritten Ebene war sehr problematisch, denn ich kenne kein Unternehmen, in dem die dritte Ebene bestimmt, wer die erste Ebene ist, und auch kein Unternehmen, in dem die dritte Garnitur plötzlich auch die erste Ebene abwählen darf. (Abg. Leikam: So ist es!)

Herr Kräuter! Sie haben selbstverständlich recht, daß das hier das höchste demokratisch gewählte Gremium ist, das wir in Österreich, in einer demokratischen Republik, haben. Das muß sich aber nicht auch im Gehalt ausdrücken. (Abg. Dr. Kräuter: Das habe ich nicht gesagt!) – Insofern verstehe ich den mißglückten Versuch, hier einfach nur gehaltsmäßige Relationen (Abg. Dr. Kräuter: Das habe ich nicht behauptet!) und weniger demokratiepolitische Relationen herzustellen, deshalb bin ich nicht so ungnädig in der Kritik am Präsidenten des Rechnungshofes (Zwischenruf der Abg. Dr. Schmidt ) , wenngleich die Kommission nicht mit einem Demokratieverständnis geglänzt hat, das wir uns wünschen würden.

Meine Damen und Herren! Die ORF-Problematik ist eine Problematik, die in unserem Land massiv verschleppt worden ist. Das hat mit vielen Dingen zu tun, das hat viele Gründe. Das hat auch damit zu tun, daß jeweils die Mächtigen in unserem Land großen Einfluß auf dieses Medium hatten und noch immer haben.

Deshalb ist dieses Thema besonders sensibel, und der Rechnungshofbericht berührt politische Bereiche, die extrem in eine ganz andere Dimension gehen, die nicht Aufgabe des Rechnungshofes sind. Der Rechnungshof hat viele Dinge klar dargestellt, hat sich aber auch in Bereiche vorgewagt, die sehr problematisch sind.

Die Empfehlung oder zumindest die Kenntnisnahme, daß sich hier die Rechtsform einer AG anbietet, ist meines Erachtens demokratiepolitisch sehr problematisch, und man sollte darüber ganz offen diskutieren, ob es notwendig ist, in einem Land wie Österreich eine reine Kommerzgesellschaft zu gründen, um in diesem sensiblen demokratiepolitischen Bereich zu einem guten Ergebnis zu kommen.

Meine Damen und Herren! Die Grünen wollen ein österreichisches, demokratisch kontrolliertes öffentlich-rechtliches Medienunternehmen haben, das sich auch in einem liberalisierten Markt durchsetzen kann. Das kann aber nicht bedeuten, daß all das, was der kulturelle Auftrag ist, was der öffentlich-rechtliche Anspruch ist, was der demokratiepolitische Hintergrund ist, beiseite gelassen wird, um ein schlagkräftiges Unternehmen österreichischer Provenienz zu kreieren.

Meine Damen und Herren! Das, was sich jetzt im Augenblick abzeichnet und was offensichtlich von einigen intendiert ist, ist ein rein kommerzielles Fernsehen mit ein paar Kompromissen und Angeboten an die jeweiligen Machthaber in unserem Land.

Meine Damen und Herren! Was sich in letzter Zeit medienpolitisch abspielt, ist ein Trauerspiel. Ich denke nur an einige Sendungen in der letzten Zeit, in denen manche Parteien einfach ausgeblendet werden, nur weil sie für dieses große Unternehmen zu klein sind. (Zwischenruf des Abg. Koppler. )

Herr Abgeordneter Cap! Sie wissen zu gut, wie in diesem Unternehmen politisch Einfluß genommen wird. Ich sage Ihnen: Ja, politische Einflußnahme bei solch einem Unternehmen ist korrekt. Die Frage ist, ob diese Einflußnahme transparent ist, der demokratischen Kontrolle unterliegt und ob alle Österreicherinnen und Österreicher nachvollziehen können, wie dieses Unternehmen geführt wird. Wenn Sie sich für einen anderen Weg entscheiden, nämlich den rein kommerziellen, dann müssen Sie zur Kenntnis nehmen, daß Sie darauf überhaupt keinen Einfluß mehr haben und nur die Rahmenbedingungen zu schaffen haben.


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Wir sind für eine österreichische Lösung, mit der die Führung in diesem Unternehmen selbstverständlich genügend Spielraum hat, sich auch in der freien Marktwirtschaft zu bewähren.

Meine Damen und Herren! Die Situation, die wir jetzt haben, ist die, daß wir trotz Monopol nach wie vor massive Marktanteilsverluste haben. Wir haben eine unglaubliche Gegensteuerung mit meines Erachtens quotengeilen Peinlichkeiten, von denen ich jetzt nicht reden möchte. – Trotz Gebühren ist unser ORF manchmal schlechter als Private.

Meine Damen und Herren! Wir haben im ORF-Bereich nach wie vor – und das steht auch in diesem Bericht und ist gestern auch den einzelnen Klubs zugegangen – Betriebsvereinbarungen und Gehaltsschemata, angesichts derer ein Politiker unseres Schlages, Herr Koppler, nur rot werden kann.

Meine Damen und Herren! Es geht nicht an, daß die Politikerinnen und Politiker wegen ihrer unverschämt hohen Gagen, die es gibt, ununterbrochen der öffentlichen Kritik ausgesetzt sind, weil allzu oft von einigen die Politik als Selbstbedienungsladen verstanden wird. Es geht aber auch nicht an, daß in einem Medium, das bisher ein geschützter Bereich war, ähnliche oder zum Teil noch gravierendere Zustände herrschen und sich dort ein duales System der besonderen Art entwickelt, nämlich es gibt die einen, die ununterbrochen dabei sind, dem Unternehmen neue Nahrung zuzuführen, die aber bei den Bezügen möglichst kurzgehalten werden, und es gibt die anderen, die sich in diesem Unternehmen etabliert haben und sich auf eine Art und Weise bedienen, die gerade in Zeiten des Sparpaketes nur als Provokation verstanden werden kann.

Meine Damen und Herren! Wir Grünen sind für eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, aber wir sind gleichzeitig für eine Sicherung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, und wir sind gleichzeitig dafür, daß dieses Unternehmen in österreichischer Hand bleibt.

Meine Damen und Herren! Wir glauben, daß der Kulturauftrag ein besonderer ist und die Privatisierung nicht zielführend ist. Es gibt genug gesellschaftliche Beispiele, bei denen niemand von der Privatisierung redet, weil wir genau wissen, meine Damen und Herren, daß diese Entwicklung für die Demokratie nur nachteilig sein kann. Ich denke hier an den Schulbereich.

Meine Damen und Herren! Warum führt die ÖVP nicht die Diskussion, die Schulen zu privatisieren? Warum führt die ÖVP oder die FPÖ nicht die Diskussion, sämtliche Ausbildungsbereiche, sämtliche Sozialbereiche zu privatisieren? – Meine Damen und Herren! Das sind sensible Bereiche, nur eines geht nicht, nämlich daß sich die Politik davor drückt, klare Positionen zu beziehen. (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluß und zum Abschied des Bundeskanzlers Vranitzky zwei Sätze sagen. Wir haben in der Präsidiale darüber diskutiert, in welcher Form sich der Herr Bundeskanzler von diesem Haus verabschieden kann und soll.

Meine Damen und Herren! Ich halte es für eine Frage der politischen Courtoisie, daß ein Bundeskanzler, ganz gleich, von welcher Partei er kommt, nicht nur das Recht hat, hier von diesem Haus in einer angemessenen und würdigen Form Abschied zu nehmen, sondern daß es auch von den Abgeordneten in diesem Haus, ganz gleich, von welcher Seite, honoriert werden sollte – bei aller Kritik, die auch von den Grünen vorgetragen worden ist. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ sowie dem Liberalen Forum.)

Bei aller Kritik, die von den Grünen vorgetragen worden ist, manchmal vornehm, manchmal weniger vornehm, ist es, so glaube ich, eine Frage des Anstandes, einem Menschen zu danken, der zehn Jahre an der Spitze dieser Regierung gestanden hat und der zehn Jahre seines Lebens dafür verwendet hat, in dieser Republik etwas weiterzubringen. Ob er in manchen Bereichen viel oder wenig weitergebracht hat, werden wir in vielen Diskussionen noch erörtern, aber diese Geste muß möglich sein. Ich danke im Namen der Grünen. (Beifall bei den Grünen, der SPÖ und dem Liberalen Forum.)

12.52


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Präsident Dr. Heinrich Neisser:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brix. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

12.52

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zuerst zu Herrn Kollegen Lukesch. Herr Kollege Lukesch! Ich glaube, Sie sind mit mir einer Meinung, daß es in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit ist, auch Kritik auszusprechen, und ich glaube, Sie sind mit mir einer Meinung, wenn Herr Kollege Kräuter hier etwas kritisiert, auch Personen kritisiert, daß diese Personen nicht sakrosankt sind, sondern daß sie vor allem auch dann Kritik vertragen müssen, wenn sie in der Öffentlichkeit Thesen aufstellen, die wir hier in diesem Haus ganz einfach nicht auf uns sitzen lassen können. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Tichy-Schreder. )

Meine Damen und Herren! Ich bekenne mich dazu, und ich bin stolz darauf, daß ich einer jener Vertreter von den Frauen und Männern eines Bezirkes und Wahlkreises bin, die hier die Interessen in diesem Land wahrnehmen. Wenn diese gewählten Frauen und Männer, die hier das Interesse des österreichischen Volkes vertreten, nur mehr die dritte Garnitur sein sollten, dann wäre es um dieses Land schlecht bestellt, und das hat auch Kollege Kräuter gesagt. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Kollege Lukesch! Folgendes sei Ihnen ins Stammbuch geschrieben: Die Sozialdemokraten treten für ein transparentes Gehaltsschema ein, sie haben nichts bei den Gehältern zu verbergen, sie wollen ein transparentes System haben, aber sie wollen ein gerechtes, ordentliches und anständiges System haben und wollen nicht kritisiert werden, daß sie nur mehr dritte Stufe seien. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich doch noch etwas zum Prüfungsbericht des Rechnungshofes betreffend den ORF sagen. In all den Bereichen im ORF, die sich der Rechnungshof zur Prüfung vorgenommen hat, konnte im Endeffekt ein positives Prüfungsergebnis festgestellt werden. Es wurden – ich weiß schon, das hat sicherlich manchem weh getan – keine Verfehlungen oder gar Skandälchen aufgedeckt, sondern es wurde bestätigt – Kollegin Apfelbeck, das ist schwarz auf weiß nachzulesen –, daß der ORF ein gutes, seriös geführtes Unternehmen ist, das seine Aufgaben ernst nimmt und das sich – das ist vor allem das Entscheidende – fast revolutionär schnell der sich ständig ändernden medialen Umwelt anpaßt und versucht, ein wirklich attraktives, zeitgemäßes Medienunternehmen zu sein.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gerade für den ORF ist es wichtig, daß er sehr kompetent, nützlich und zielstrebig mit den Geldern umgeht. Man spürt – das merkt man vor allem jetzt schon sehr deutlich – die Handschrift der neuen Unternehmensleitung, die Entscheidendes zur Verbesserung beim ORF beigetragen hat.

Trotzdem – ich verhehle das nicht – gibt es natürlich auch einige Kritikpunkte des Rechnungshofes, und ich möchte hier vor allem eine Gruppe herausgreifen, nämlich die Gruppe Sport. Das ist eine sehr interessante Frage, die ich noch nachträglich an den Präsidenten des Rechnungshofes zu stellen habe. Hier schreibt der Rechnungshof auf Seite 12 unter 25.2:

Der Rechnungshof empfahl, anhand von objektiven Kriterien zu bestimmen, welche Sportarten der ORF in welchem Umfang und an welchem Sendeplatz senden soll.

Meine Damen und Herren! Ich hätte gerne gewußt, wie es da um die Objektivität bestellt ist, nach welcher Objektivität man feststellen kann, welche Sportarten auf welchen Sendeplätzen zu senden sind. – Aber es stellt sich auch die Frage an den ORF, ob es gut, vernünftig und richtig ist, daß immer mehr prominente Sportarten mit zwei, drei und mehr Kommentatoren versehen werden, und ob es nicht vielleicht besser wäre, diesen Mehraufwand einzusparen, aber dafür andere Sportarten, die sicherlich auch sehr spannend sind, zu übertragen und diese länger zu übertragen. Ich möchte nämlich diese Gewichtung des ORF bei Übertragungen in Frage stellen.


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Zweitens gab es auch Kritik, die im Zusammenhang mit dem Orchester geäußert wurde. An dem Orchester wurde deswegen Kritik geäußert, weil zum Beispiel in der Orchesterordnung unterschiedlich vereinbarte Dienste zu Auslastungsproblemen des Orchesters führen, und daher sollte auch der ORF diesen Punkt noch einmal neu überdenken und die Kritik des Rechnungshofes sehr ernst nehmen.

Zusammenfassend ist aber festzustellen – dementsprechend war auch die Diskussion im Ausschuß –, daß es eine sehr sachliche, korrekte Kritik gibt, daß an und für sich aber der ORF mit diesem sensiblen Medium so umgeht, wie es die meisten Bürger in diesem Lande auch gerne haben. Wir müssen aufpassen, daß der ORF nicht zum Spielball mancher Interessenten wird, die gerne ihre Interessen im Sinne einer privaten Übertragungsmöglichkeit und ohne daß die Öffentlichkeit darauf einen Einfluß hat, erfüllt hätte. Das sollte nicht sein. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Wir sollten für einen öffentlichen, gut gestärkten und – so, wie es jetzt ist – gut geführten ORF eintreten. (Beifall bei der SPÖ.)

12.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundeskanzler. – Ich erteile es ihm.

12.59

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es für überaus erfreulich, wenn der Bericht des Rechnungshofs zu einem von ihm geprüften Unternehmen doch so positiv ausfällt wie der vorliegende Bericht zum Österreichischen Rundfunk.

Was mir darüber hinaus an dem vorliegenden Bericht betonenswert erscheint, sind die Aussagen des Rechnungshofs zur notwendigen Weichenstellung des ORF für die Zukunft.

Man hat mir in den letzten Wochen und Monaten oft den Vorwurf gemacht, ich würde als eine Art Pressesprecher des ORF auftreten, weil ich ununterbrochen für seine Anliegen eingetreten bin. Ich stehe aber dazu und wiederhole an dieser Stelle: Der ORF ist ein österreichischer Großbetrieb mit öffentlich-rechtlichem Auftrag in einem besonders sensiblen Wirtschaftsbereich wie eben dem der Medien, in dem der Auslandseinfluß ohnehin sehr häufig als zu groß kritisiert wird.

Dazu kommt noch, daß in Österreich eine echte Filmindustrie fehlt, und weil aufgrund des Fehlens einer Filmindustrie die Nachfrage nach österreichischer filmschaffender Kreativität im internationalen Vergleich zurückhinkt, sind für Drehbuchautoren, Schauspieler, Regisseure, Cutter und so weiter relativ wenig Betätigungsmöglichkeiten gegeben. Es ist also umso wichtiger, dieses Unternehmen, was seine Zukunft betrifft, so zu gestalten, daß es auch bei größeren Herausforderungen erfolgreich sein kann.

Im Arbeitsübereinkommen der österreichischen Bundesregierung ist festgehalten, daß zur besseren Lösungsmöglichkeit für die Aufgaben der Zukunft der ORF in eine Kapitalgesellschaft, vorzugsweise in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Ich stehe auch zu diesem Element des Regierungsübereinkommens, weil ich meine, daß es, Herr Abgeordneter Wabl, nicht in erster Linie um die Kommerzialisierung per se geht. Ich halte es für notwendig, daß dem ORF die Möglichkeit gegeben wird, sich im zunehmenden Wettbewerb selbst wirtschaftlich zu stärken – durch das Begehen neuer Betätigungsfelder, durch das Ausweiten von Kooperationsmöglichkeiten und vieles andere mehr. Außerdem sollen eine Reihe von Reorganisationen mit der Errichtung der Aktiengesellschaft parallel laufen, die die Entscheidungsgeschwindigkeit dieser Anstalt erhöhen. Ich glaube nicht, daß es viele Gegenstimmen gibt, wenn ich sage, daß der derzeitige Bestellungsmodus des Generalintendanten ein absolutes Unding ist und man in Wirklichkeit zu klaren Entscheidungsverhältnissen kommen muß.

Nun gibt es aber – Abgeordneter Lukesch hat es bereits erwähnt – zum Thema Schaffung einer Aktiengesellschaft auch Stimmen im Land, die meinen, diese Aktiengesellschaft solle zu


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50 Prozent im Eigentum des Bundes und zu 50 Prozent im Eigentum der Länder stehen, und die Bundesländer sollten mit jeweils einem Vertreter im zu schaffenden Aufsichtsrat vertreten sein. Wenn man nun bedenkt, daß Österreich neun Bundesländer hat und der Bund ja nicht weniger Aufsichtsräte als die Länder haben kann, und wenn wir entsprechend dem Arbeitsverfassungsgesetz auch noch die Betriebsräte dazurechnen, dann wird das ein Gremium, das unter Umständen größer ist als das heutige Kuratorium und überhaupt nicht rascher entscheiden kann. Das ist mein Vorbehalt gegen die 50 :  50-Aktiengesellschaft.

Selbstverständlich sollen die Rechte und die Vermögensansprüche der Bundesländer berücksichtigt werden. Aufgrund meiner Erfahrung meine ich aber, daß eine 50 :  50-AG zu einer Pattstellung führt, bei der Entscheidungen erst recht wieder auf der Strecke bleiben.

Ich bekenne mich außerdem zu einer stärkeren Föderalisierung des ORF, als das heute der Fall ist. Aber ich meine, das kann über das Programm sehr viel besser gemacht werden als über den Aufsichtsrat. Über das Programm geschieht es hörer- und sehernah, der Weg über den Aufsichtsrat wäre formalismusnah.

Meine Damen und Herren! Die Diskussion über die Zukunft der österreichischen Medien im allgemeinen und des ORF im besonderen ist natürlich sehr eng verknüpft mit den Herausforderungen der digitalen Revolution. Es ist das eine wirkliche Revolution unserer Gesellschaft, sie läßt keinen Sektor unberührt. Neue Formen der Arbeit sind dabei angesprochen, neue Formen des Lernens; neue Methoden etwa in der Medizin, neue Formen der Unterhaltung werden möglich. Die Bundesregierung hat daher bei Amtsantritt zehn Arbeitsgruppen eingesetzt, um sich mit allen Aspekten der digitalen Revolution in der neuen Informationsgesellschaft auseinanderzusetzen und zu den notwendigen Schlüssen zu kommen.

Diese Arbeiten sind abgeschlossen. Die Bundesregierung ist dabei, die Ergebnisse der zehn Gruppen – im übrigen war jeweils ein Bundesminister in den Arbeitsgruppen federführend – in einem einzigen Bericht zusammenzufassen, der dann dem Parlament vorgelegt werden wird. Und ich glaube, das wird eine wichtige Impulsunterlage für unzählige Bereiche des Lebens in unserer Gesellschaft sein: für die wissenschaftlichen Hochschulen, für die Unterrichts- und Ausbildungseinrichtungen in unserem Land, aber natürlich genauso für die Bundesländer und für die Gemeinden, um eine möglichst breite Streuung zu erzielen.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsbank! Dies ist der Tag, an dem ich zum letzten Mal hier im Haus das Wort ergreifen darf. Ich möchte mich von Ihnen verabschieden. Viele von Ihnen haben mir im Laufe der Jahre zugerufen, ich hätte ein nicht gut geordnetes Verhältnis zum Parlament, zum Parlamentarismus, zu den Parlamentariern. Ich habe es wohl vernommen. Ich möchte Ihnen aber sagen: Auch wenn es oft so scheinen mochte – im Kern war es nicht so. Ich hatte hier den Standpunkt der Bundesregierung zu vertreten, ich hatte hier meinen eigenen Standpunkt zu vertreten und nicht den Standpunkt der Parlamentsparteien im allgemeinen und der Oppositionsparteien im besonderen. Es war also kein schlampiges Verhältnis zum Parlamentarismus, sondern es war das offensichtliche, aktive Ausleben des Aufeinanderprallens von Standpunkten. Ich glaube, wir wären in der Demokratie schlecht dran, würden wir, nur um dieses Aufeinanderprallen zu vermeiden, die Standpunkte aufgeben. Ich bitte Sie, meine Wortmeldungen, meine Statements, mein Reagieren auf Zwischenrufe, vielleicht meine Körpersprache so zu verstehen: nicht parlamentarismusfeindlich, aber auch nicht nachgeberisch, wo ich das Nachgeben nicht für richtig gehalten habe. (Beifall bei der SPÖ, bei den Grünen und des Abg. Auer. )

Ich habe hier die Aussendung einer Pressekonferenz des Abgeordneten Haider von heute. (Abg. Mag. Stadler: Es wäre ja ein Wunder gewesen!) Überschrift: "Sozialrentner Vranitzky verlangt Pensionsaufbesserung. FPÖ-Obmann kritisiert Gesetzesbeugung." – Wahr ist vielmehr: Ich habe vor mehr als 12 Jahren meine damalige berufliche Tätigkeit als Generaldirektor einer österreichischen Großbank aufgegeben, bin in einvernehmlicher Lösung ausgeschieden und hatte dort einen Pensionsanspruch erworben, der sofort fällig war. Wie ich Ihnen schon oft gesagt habe, habe ich im Einvernehmen mit der Bank diesen Pensionsanspruch ruhen lassen. Das heißt, es wurde keine Auszahlung getätigt.


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Nun wirft mir Dr. Haider vor, ich hätte, wenn ich das richtig verstehe, einen Antrag auf Gehaltfortzahlung gestellt. Das ist auch schon in einigen Zeitungen gestanden. – Wahr ist erstens: Eine Gehaltfortzahlung steht einem Mitglied der Bundesregierung nur dann zu, wenn kein Pensionsanspruch besteht. – Ich habe einen solchen, daher entfällt der Anspruch auf Gehaltfortzahlung.

Zweitens: Warum hätte ich einen Antrag stellen sollen, wohl wissend, daß dem Antrag nicht stattgegeben werden kann? Ich beruhige Sie also in der allerletzten Sitzung, an der ich teilnehme: Seien Sie wenigstens diesbezüglich ruhig und gelassen; all das, was Sie sich hier ausgedacht haben, findet nicht statt.

Meine Damen und Herren! Die Herausforderungen an die Politik, an die Gesellschaft, an die Technik, an die Wissenschaft, an die Kultur werden sicherlich nicht geringer werden. Damit werden auch die Spannungsfelder in der Politik, in der Wissenschaft, in der Verwaltung, zwischen der Regierung und der Volksvertretung, zwischen den politischen Parteien und anderen Gruppen stärker werden.

Ich habe viele meiner Bemühungen in all den Jahren hier darauf konzentriert, Spannungen zu überwinden, konträre Standpunkte, Polarisationen auszugleichen und zu einem gemeinsamen Ende zu finden. Oft hat das Auffinden und Herbeiführen dieses gemeinsamen Endes länger gedauert, und oft hat man mir nachgesagt, mein Harmoniebestreben sei zu stark ausgeprägt. Ich bitte Sie nur, in prekären Angelegenheiten die Alternative von gesellschaftlicher Harmonie mit einzukalkulieren. In wirklich wichtigen und prekären Angelegenheiten ist die Alternative zu gesellschaftlicher Harmonie die gesellschaftliche Disharmonie mit all ihren Folgen. Wir könnten das angefangen von der Waldheim-Zeit bis hin zu anderen Dingen durchargumentieren, durchdiskutieren, aber ich glaube, wir würden doch zu dem Urteil kommen, daß gesamtwirtschaftliche, gesamtstaatliche und gesamtpolitische Stabilität einen wichtigen Stellenwert in der Gesellschaft hat. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und dem Liberalen Forum.)

Erlauben Sie mir, Ihnen in dieser letzten Stunde, in diesen letzten Minuten alles Gute zu wünschen. Ich wünsche Ihnen gute Gesundheit, ich wünsche Ihnen viel Erfolg beim Durchsetzen Ihrer Standpunkte, mit der Hauptabsicht, daß der Erfolg beim Durchsetzen Ihrer Standpunkte zum Nutzen und zum Wohl unserer Republik sein möge, zum Nutzen und zum Wohl der Menschen, die in dieser Republik leben und zum Nutzen und Wohl der Europäischen Gemeinschaft, von der wir ein nicht wegzudenkender Bestandteil, ein nicht wegzudenkendes Element geworden sind.

Ich bedanke mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank, und ich wünsche meinem Nachfolger im Amt und all seinen Mitarbeitern, neuen und nicht neuen, ebenfalls den allerbesten Erfolg und eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Hohen Haus und seinen Mitgliedern. – Ich bedanke mich sehr. Es lebe unsere Republik Österreich! (Standing Ovations bei SPÖ und ÖVP und lang anhaltender Beifall beim Liberalen Forum, bei den Grünen sowie den anwesenden Regierungsmitgliedern.)

13.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Einer, wie ich glaube, guten alten, in allen politischen Wetterlagen bewährten Tradition folgend und auch im Sinne eines politischen Stils, um den wir uns doch gemeinsam, wie ich annehme, bemühen, möchte auch ich von dieser Stelle aus Ihnen, Herr Bundeskanzler, für die mehr als zehnjährige Tätigkeit als Regierungschef dieses Landes, die mit so viel Arbeit, mit so viel Verantwortung und mit so vielen Bürden verbunden ist, auf das Allerherzlichste danken.

Es ist nicht die Zeit, diese Periode der österreichischen Geschichte und Ihre Tätigkeit im Rahmen dieser Periode zu würdigen, aber wir alle wissen, wie wichtig diese zehn Jahre für unser Land und für die Bürger dieses Landes waren. Wir haben uns alle gefreut, Herr Bundeskanzler, wenn wir gesehen und gespürt haben, wie hoch das Ansehen des österreichischen Regierungschefs zum Beispiel im Kreis der europäischen Regierungschefs, bei seinen Kollegen der unterschiedlichsten politischen Richtungen ist, und wir waren auch sehr beeindruckt von den


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von allen Seiten anerkannten erfolgreichen Bemühungen, unser Verhältnis zu unserer eigenen Geschichte besser und klarer zu ordnen.

Es darf zuletzt auch gesagt werden, daß die souveräne Art, wie der Übergang an der Spitze der Regierung von einem Regierungschef zu seinem designierten Nachfolger in Angriff genommen wurde, der Demokratie sicher guttut.

In diesem Sinne, Herr Bundeskanzler, auch von dieser Stelle ein herzliches und aufrichtiges Wort des Dankes. Alles Gute für Sie persönlich und für Ihre Familie in der Zukunft. – Ich danke Ihnen. (Unter anhaltendem Beifall von SPÖ, ÖVP, dem Liberalen Forum und den Grünen sowie von Abgeordneten der Freiheitlichen verabschiedet sich der Bundeskanzler vom Präsidenten des Nationalrates, begibt sich sodann in die Abgeordnetenreihen und reicht den Klubobleuten von SPÖ, ÖVP, den Grünen, dem Liberalen Forum und den Freiheitlichen die Hand.)

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich setze nun in der Erledigung der Tagesordnung fort.

Die nächste Wortmeldung liegt vor von Herrn Abgeordneten Dr. Haider. Ich erteile es ihm.

13.16

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Bevor ich in die Tagesordnung eingehe, nehme ich mir mit Billigung des Präsidenten das Recht, den Feststellungen des Herrn Bundeskanzlers noch eine Bemerkung anzufügen, weil ich davon ausgehe, daß es nicht nur einem Regierungsmitglied gestattet ist, dann und wann etwas außerhalb der Tagesordnung zu sagen, sondern dem Chef einer Oppositionspartei das Recht eingeräumt wird, dazu auch eine Stellungnahme abzugeben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Auch wir Freiheitlichen wünschen Herrn Bundeskanzler Dr. Vranitzky in seinem neuen privaten Lebensabschnitt alles Gute, umso mehr, als wir wissen, daß es eine spannende Zeit war, die gerade zwischen den Freiheitlichen und den Sozialdemokraten in den letzten zehn Jahren abgelaufen ist, vor allem zwischen ihm und mir.

Es war eine spannende Zeit, von der man sagen kann: Vranitzky hat zehn Jahre lang erfolgreich sein Regierungsamt verteidigt. Wir haben in der Zwischenzeit zu einem erheblichen Teil seine Wähler übernommen. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das war eine Arbeitsteilung, die wir schon deshalb erfolgreich nennen können, weil auch das, was er bezüglich ORF gesagt hat – und damit bin ich bei der Tagesordnung –, aufzeigt, warum viele ehemalige Anhänger seiner Bewegung zu Hunderttausenden ins Lager der Freiheitlichen gekommen sind. Wenn er sagt: Der ORF ist ein österreichisches Unternehmen, und ich habe mich als österreichischer Bundeskanzler immer für dieses Unternehmen eingesetzt, weil es schon zuviel Auslandseinfluß gibt in Österreich!, dann muß ich sagen, ich hätte mir auch für die Firma Semperit eine solche Stellungnahme gewünscht und nicht den Ausverkauf und den Verlust Tausender Arbeitsplätze. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich hätte mir eine solche Stellungnahme gewünscht für die Firma Lenzing, die man einerseits subventioniert und wo andererseits Hunderte Arbeitsplätze verlorengehen. Ich hätte mir einen solchen Kampf um die österreichischen Arbeitsplätze in österreichischen Betrieben etwa im Zusammenhang mit der Firma "Konsum" gewünscht, für die dieser Bundeskanzler auch unmittelbar verantwortlich gewesen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das, meine Damen und Herren, ist die Motivation!

Weiters hätte ich mir gewünscht, daß man im Zusammenhang mit dem ORF und dem Rechnungshofbericht sagt, daß es die freiheitliche Opposition gewesen ist, die zum Europäischen Gerichtshof nach Straßburg gehen mußte, um das Monopol des ORF als eine Einschränkung der Meinungsfreiheit zu Fall zu bringen. Es wäre auch in der Macht des Bundeskanzlers gewesen, diesem Richterspruch von Straßburg Rechnung zu tragen, was ja bis heute


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leider nicht der Fall ist. Wir haben sozusagen das Menschenrecht der Meinungsfreiheit in Österreich entgegen dem Richterspruch von Straßburg bis zur Stunde nicht umgesetzt, weil die Regierung in dieser Frage säumig ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, meine Damen und Herren, das erklärt, warum es zu Spannungen zwischen den Sozialdemokraten und den Freiheitlichen kommt, das erklärt, warum Vranitzky und Haider in diesen zehn Jahren ein sehr gespanntes Verhältnis hatten. Und wenn er seiner eigenen Partei als politisches Testament mit auf den Weg gibt, daß die Ausgrenzung gegenüber den Freiheitlichen fortzusetzen ist, weil es etwa die Durchsetzung der Demokratie notwendig macht, dann möchte ich doch darauf hinweisen, daß für Demokratie in diesem Hohen Haus sehr wohl die Freiheitlichen gesorgt haben.

Wir haben aufgeklärt, daß im Zuge der EU-Propaganda der Bevölkerung in vielen Bereichen einfach die Unwahrheit gesagt wurde. Und heute müssen die Regierungsmitglieder selbst zugestehen, daß sie bei einer so wichtigen Zukunftsentscheidung für Österreich mit gezinkten Karten und nicht immer der Wahrheit Rechnung tragend Propaganda gemacht haben, um eine Entscheidung der österreichischen Bevölkerung zu erzwingen.

Das ist nicht unsere Vorstellung von Demokratie (Abg. Dr. Maitz: Das ist keine Wahlrede! Zur Sache!), genauso wie es nicht unsere Vorstellung von Demokratie ist, zu sagen, im Jahre 1994 haben wir bereits über den Euro abgestimmt, wenn man ganz genau weiß, daß es damals geheißen hat, eine Einheitswährung steht nicht zur Diskussion. Wer ja sagt zur EU, sagt ja zu einem harten Schilling. Und jetzt möchte man das auch damals schon erledigt haben. Das ist ein Bruch mit den Prinzipien der Demokratie und der Verfassung, wie sie in Österreich zugrunde gelegt sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist – und das möchte ich dem Herrn Bundeskanzler mit auf seinen Weg geben – nicht Willkür der Opposition gewesen, wenn wir oft sein gestörtes Verhältnis zum Parlament kritisiert haben. Aber wenn ein Bundeskanzler der österreichischen Bevölkerung ein Sparpaket verordnet und gleichzeitig ohne gesetzliche Deckung Milliardenbeträge an Geldgeschenken ins Ausland trägt, dann wird man verstehen müssen, daß die freiheitliche Opposition Wert darauf legt, daß auch eine Regierung ohne klaren gesetzlichen Auftrag keine Geldgeschenke im Ausland zu machen hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn Vranitzky in seinem politischen Testament gesagt hat, daß die Freiheitlichen deshalb auszugrenzen sind, weil sozusagen der antifaschistischen Entwicklung seiner Partei Rechnung zu tragen ist, dann muß ich sagen: Er muß zur Kenntnis nehmen, daß wir Freiheitlichen nicht nur auf dem Boden der österreichischen Bundesverfassung stehen, sondern mit ihm die Meinung teilen, daß man die Geschichte ordnen muß (Abg. Dr. Nowotny: Aber wie!) und daß Österreicher, so wie er es einmal gesagt hat, selbstverständlich auch Täter und Opfer in der Zeit des Nationalsozialismus gewesen sind. Aber wenn man das sagt, dann möchte man auch einmal hören, daß jene ältere Generation in Schutz genommen wird, die durch eine Wehrmachtsausstellung von DDR-Historikern aus dem kommunistischen Bereich in den Schmutz gezogen wird. Auch das ist nicht in Ordnung, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Letztlich ist die Ausgrenzung aus seiner Sicht notwendig, wie er gesagt hat, weil es um die Menschenrechte geht. Da kann ich schon gar nicht mehr mit, denn, meine Damen und Herren, ein Bundeskanzler, der ein Demonstrationsverbot in Österreich erläßt, weil der chinesische Ministerpräsident, der für die Hinmetzelung von Tausenden demonstrierenden Studenten in Peking verantwortlich ist, nicht mit Demonstrationen von Menschenrechtsverteidigern in Österreich konfrontiert werden soll, der kann bitte nicht den Maßstab der Menschenrechtspolitik in unserem Lande bestimmen. Da liegt eine falsche Gewichtung vor, die wir nicht akzeptieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist auch eine falsche Harmonie, um die es hier geht, und das ist es, was uns auseinandergebracht hat. Das ist nichts Persönliches, sondern das sind Grundsätze der Politik. Demokratie, Verfassungstreue, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte werden daran gemessen, wie sie durchgesetzt werden, und nicht, wie sie in Regierungserklärungen proklamiert werden, um am nächsten Tag mit Füßen getreten zu werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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58. Sitzung / Seite 75

13.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. Er hat das Wort.

13.24

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! An sich steht ja jetzt die Diskussion über den Rechnungshofbericht zum ORF auf der Tagesordnung, aber erlauben Sie mir, daß auch ich kurz auf die Ereignisse des heutigen Tages Bezug nehme. Ich denke, daß es sehr notwendig ist, und mein Vorredner hat das mit seinen Äußerungen förmlich provoziert.

Ich glaube, daß Ihr heutiges Verhalten ein Zeichen von Kleinlichkeit ist und ein Zeichen dafür, daß Sie nicht begriffen haben, was Grundkonsens in einer Republik eigentlich bedeutet. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Man kann politisch unterschiedlicher Auffassung sein, ja man kann sogar dafür eintreten, daß man Änderungen in der Verfassung, in der Konstitution haben will. Man kann die politische Kultur kritisieren. Aber das, was Sie heute gemacht haben, das ist politische Unkultur, und das ist auch ein Beweis dafür, daß man sich selbst ausgrenzen kann. Sie haben sich heute mit Ihrem Verhalten selbst ausgegrenzt! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP und der Abg. Dr. Gredler. )

Man kann, wenn sich ein Regierungschef, ein Bundeskanzler verabschiedet, natürlich unterschiedlicher Auffassung sein über die Tätigkeit, für die er verantwortlich war. Da gibt es Positives und Negatives, und natürlich wird eine Oppositionspartei diese Unterschiede zum Ausdruck bringen. Aber hier schweigend zu sitzen, nicht zu applaudieren, sich außerhalb des Grundkonsenses zu stellen, hier darzustellen, daß man eigentlich Haß, Abneigung empfindet, das ist besonders schäbig. Was Sie heute hier dargestellt haben, ist wirklich zu verurteilen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Ing. Langthaler. )

Wahre Größe hat heute Herr Bundeskanzler Vranitzky gezeigt, als er auf Dr. Haider zugegangen ist und ihm die Hand gegeben hat (Beifall bei SPÖ und ÖVP) , natürlich unter Wahrung der grundsätzlichen politischen Unterschiede. Haider aber hat vom Rednerpult aus Geschichtsklitterung betrieben, wieso es diese Meinungsdifferenzen und diese Unterschiede gegeben hat, er ist aufgetreten als der wahre Vertreter von Demokratie und Verfassung und hat geleugnet, warum es diese Unterschiede in Wirklichkeit gegeben hat. – Es wäre mir lieber gewesen, Sie hätten heute hier zu jenen Passagen in der Rede des Herrn Bundeskanzlers gesprochen, in denen es um die Vergangenheitsbewältigung Österreichs gegangen ist, in denen es darum gegangen ist, daß es notwendig ist, einen klaren Trennstich zu ziehen und wirklich aufzuzeigen, wo die Mitverantwortung Österreichs in der Zeit des Nationalsozialismus gelegen ist. Aber das können Sie nicht, weil Sie selbst ein ungeklärtes Verhältnis dazu haben! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Sie müssen mir verzeihen, wenn ich heute etwas emotionell bin, aber dieser Anlaß berührt mich. Ich war oft anderer Auffassung als Bundeskanzler Vranitzky. Ich war sieben Jahre lang an seiner Seite, ich habe wirklich mitbekommen, was Staatsräson für eine Rolle für ihn gespielt hat. Ich habe miterlebt, mit welcher Selbstdisziplin er sich eingesetzt hat. Ich habe miterlebt, wie er gelitten hat unter Gehässigkeiten und persönlichen Beleidigungen. Wir haben unsere Meinungsdifferenzen gehabt, das sage ich hier noch einmal, aber diese Behandlung hat er sich persönlich nicht verdient, diese Verhaltensweise hat sich die Republik nicht verdient, und diese Verhaltensweise ist auch ein schlechtes Beispiel für die junge Generation, von der wir haben wollen, daß sie in diese Republik integriert wird, von der wir haben wollen, daß sie Respekt vor den Ämtern hat, von der wir haben wollen, daß sie Respekt vor dem Parlament hat. Das alles läuft Gefahr, zerstört zu werden, das ist zu verurteilen und das tut mir leid für dieses Land. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, den Grünen sowie der Abg. Motter. )

Ich bin seit 13 Jahren hier in diesem Haus. Ich liebe dieses Haus. Ich mache alles, um hier daran mitzuwirken, daß etwas weitergeht und daß wir für dieses Land etwas erreichen können. Und ich glaube, daß es auch etwas Gemeinsames geben muß.


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Gemeinsames Vorgehen heißt nicht das Trennende verdecken und verwischen, das will niemand. Es soll eine ordentliche Konfliktkultur geben. Aber ich ersuche Sie wirklich im Sinne unserer Republik und der weiteren Entwicklung dieser Republik und der Demokratie, daß Sie überdenken, wie Sie sich gegenüber den anderen Parteien dieser Institution und dieser Republik verhalten haben. Das möchte ich wirklich hier als Appell an diese Oppositionspartei richten, und ich hoffe, daß das zu einem Nachdenkprozeß in Ihren Reihen führen wird.

Abschließend möchte auch ich Herrn Bundeskanzler Vranitzky namens meiner Fraktion Dank aussprechen und diesen Dank mit aller Vehemenz unterstreichen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Haupt. Ich erteile ihm das Wort.

13.30

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, die Rede des Herrn Kollegen Dr. Cap kann nicht so im Raum stehen bleiben, daher habe ich mich auf die Rednerliste setzen lassen. (Abg. Marizzi: Der Haider ist ja gegangen!)

Herr Kollege Cap! Sie haben zwei Dinge erwähnt: erstens, daß in diesem Parlament endlich eine Kultur der Streitbewältigung Platz greifen sollte, die einer Demokratie würdig ist. In diesem Punkt teile ich Ihre Auffassung. Ich bin allerdings nicht der Meinung, daß es, wie Sie gesagt haben, am heutigen Tage nicht angebracht gewesen sei, von seiten der Freiheitlichen Kritik anzubringen.

Und noch etwas sage ich Ihnen, der Sie zehn Jahre an der Seite des Herrn Bundeskanzlers gestanden sind: In diesen zehn Jahren wurde zum ersten Mal in der Zweiten Republik die Geschäftsordnung des Parlaments gegen eine bestimmte Oppositionspartei abgeändert (Abg. Dr. Schmidt: Das ist eine Unterstellung! Das ist unerhört!) , und diese Abänderung der Geschäftsordnung des Parlaments gegen eine Partei hat auch massiv (Abg. Dr. Schmidt: Das darf doch nicht wahr sein!) zur Klimaverschlechterung in diesem Hause beigetragen. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Das sollte man einmal deutlich und klar sagen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man sollte auch deutlich und klar sagen, Herr Kollege Cap, daß es nicht angeht, einerseits immer das Gemeinsame in den Raum zu stellen und auf der anderen Seite all das, was man hier in Sonntagsreden in den Raum gestellt hat, so einfach beiseite zu wischen.

Herr Kollege Cap, Sie haben richtigerweise gesagt, daß wir uns bemühen sollten, das Ansehen des Parlaments, das Ansehen der Parlamentarier und das Ansehen der Demokratie insgesamt wieder zu verbessern. Ich glaube aber, Herr Kollege Cap, daß das mit Sicherheit nicht so gelingen kann, daß man, wenn man gerade will, den Konsens herbeiredet und danach diesen Konsens nicht einmal sucht. Ich meine, daß zum Streiten – wie immer in dieser Welt – zwei gehören und nicht einer allein streiten kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, Herr Kollege Cap, daß es für das Parlament und für die Auseinandersetzung im Parlament auch wichtig wäre, endlich einmal zu überprüfen, wo wir demokratiepolitisch säumig sind. Um zum aktuellen Tagesordnungspunkt zurückzukommen: Seit 1993 gibt es ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte – initiiert nicht nur von den Freiheitlichen, sondern auch von anderen Gruppierungen – gegen den ORF. Die Mehrheiten, die dort verhindern, daß die Demokratie im wichtigsten Massenmedium dieses Landes einzieht, sind bekannt. Zu sagen, daß man sich für Menschenrechte und für mehr Demokratie einsetzt, und dort, wo es einem nutzt, es als obsolet zu betrachten und diese Reden wieder zu vergessen, Herr Kollege Cap, ist in der Rundfunkkommission offensichtlich Ihr tägliches Brot gewesen.

Ich glaube, das sind die Dinge, die die jungen Menschen an der Politik verdrossen machen: die Reden hier im Parlament und die gegenteilige Praxis draußen, das Sein und der Schein. Ich glaube auch, daß es nicht dienlich ist, wenn man sich auf der einen Seite in der Öffentlichkeit für tagespolitische Lösungen einsetzt und später im Parlament ohne Begründung und ohne Angaben diese tagespolitischen Lösungen wieder über Bord wirft.


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Ich glaube, wir alle hier im Parlament sollten – wenn uns die Demokratie wirklich am Herzen liegt – die Fehler bei uns selbst suchen, denn nur so wird es gelingen, den Grundkonsens herzustellen. Das Beibehalten und das weitere Ziehen von Gräben hat diesen Staat schon in der Ersten Republik an den Rand des Abgrunds gebracht. Ich glaube, wir wären gut beraten, dies in der Zweiten Republik nicht wieder aufleben zu lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Wabl! Wünschen Sie eine Wortmeldung oder eine tatsächliche Berichtigung? – Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wabl. Ich erteile es ihm. (Abg. Wabl: Ich darf aber bei einer Wortmeldung auch eine tatsächliche Berichtigung machen?!) – Wenn Sie sich zu Wort melden, dann brauchen Sie nicht noch eine tatsächliche Berichtigung zu machen.

13.34

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Haupt! Sie haben hier den Sachverhalt im Zusammenhang mit der Geschäftsordnungsreform einfach unwahr dargestellt. Sie haben gesagt, diese habe das erste und einzige Mal gegen die Stimmen der Opposition stattgefunden. – Herr Abgeordneter Haupt! Ich habe damals bei der ersten Novelle das erste Mal richtigen Zorn gegenüber Ihrer Fraktion empfunden, die damals den Untersuchungsausschuß billigst verkauft hat. Es war nämlich paktiert, daß das ein Minderheitenrecht wird, weil es nicht sein kann, daß die Mehrheit hier in diesem Hause bestimmt, wann ein Gegenstand untersucht werden soll. Das war paktiert! Ihre Fraktion aber hat sich irgendeinen Vorteil herausgeholt und aufgrund dessen von diesem Punkt Abstand genommen. Meine Fraktion, die Grünen, haben damals deshalb dagegen gestimmt, weil sie es als ungeheuerlich empfunden haben, welch billigem Kaufpreis Sie zugestimmt haben. Daher stellen Sie sich nicht heute ans Rednerpult und sagen, man hätte eine Geschäftsordnungsnovelle gegen die Freiheitlichen beschlossen, und das sei undemokratisch gewesen. Herr Abgeordneter Haupt, wir haben damals lange verhandelt, da waren auch Sie dabei. Aber Sie wollten eine gemeinsame Geschäftsordnungsnovelle nicht mittragen. Das war das Problem! Mit Ausgrenzung hat das nichts zu tun gehabt.

Ich sage Ihnen noch etwas, Herr Abgeordneter Haupt. Ich war immer der Auffassung, daß man mit Ihnen und mit den Mitgliedern der freiheitlichen Fraktion einen Diskurs führen soll, daß man mit Ihnen hart diskutieren soll. Ich war immer der Meinung, daß man das auch ernst nehmen soll, was Sie sagen. Aber ich war auch immer der Meinung, daß eine Politik und Politiker nichts in Regierungsämtern verloren haben, die eine Art der Politik betreiben, wie Sie das machen! (Beifall bei den Grünen und bei der SPÖ. – Rufe bei den Freiheitlichen: Wir schon!)

Das hat mit Ausgrenzung nichts zu tun! Das hat damit zu tun, ob in unserer Republik bestimmte Personen Verantwortung übernehmen sollen oder nicht. Ich halte Sie für genauso wichtig für die Demokratie wie alle anderen Parteien hier. Aber ich halte es nicht für gut und für unserer Demokratie nicht zuträglich, wenn Sie glauben, hier und heute die Frage der Republik und der Verfassung bemühen zu müssen, weil Ihr Klubobmann-Stellvertreter nicht weiß, was er will, und nicht weiß, daß es angemessen ist, einem Mann auch dann Respekt zu zollen, wenn dieser nicht Ihrer politischen Ideologie entspricht und wenn Sie ihn hart kritisieren.

Meine Damen und Herren! Die Grünen haben oft genug hier massiv die Bundesregierung kritisiert, die Liberalen ebenso. Auch in den eigenen Reihen hat es massive Kritik gegeben. Nur: Diese Art der Auseinandersetzung, Herr Kollege Haupt ... (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) – Ich weiß, ich weiß! Es gibt auch persönliche Verletzungen, die Sie im Zusammenhang mit der sogenannten Ausgrenzung erlitten haben. Aber es ist eine prinzipielle Frage, ob diese Art der Politik auch in Führungsämtern zu Hause sein soll. (Abg. Dr. Graf: Das entscheidet der Wähler!) Das entscheidet der Wähler – und dieses Haus! Das hat nichts mit Ausgrenzung zu tun, Herr Kollege. Die Freiheitliche Partei war schon einmal in der Regierung und hat dort wenig bis nichts zusammengebracht.

Kollege Haider und Kollege Haupt haben heute hier beleidigt reagiert. Ich habe mich gefragt, was sein wird, wenn der Bundeskanzler sich verabschiedet. Wie wird der Applaus sein? –


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Manche werden heftig applaudieren, manche weniger. Ich will nicht so dramatisieren wie Kollege Cap, daß das gleich in Staatsdimensionen übergeht. Jedenfalls hat Frau Kollegin Partik-Pablé applaudiert, hat dann gesehen, daß sie die einzige ihrer Fraktion war und sofort damit aufgehört. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Na das stimmt aber gar nicht! Ich wollte nur ...! – Abg. Dr. Krüger: Das ist doch lächerlich!)

Natürlich ist das lächerlich! Das ist es ja, daß Ihre Partei so oft lächerlich ist! Das ist genau das Problem, Herr Krüger, das wir haben: daß Ihre Partei oft so lächerlich ist in ihrem Auftreten in diesem Haus, daß es nicht möglich ist ... (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Krüger: Wir sind ja nicht im Zoo!) – Herr Abgeordneter! Das hat mit Zoo nichts zu tun.

Frau Abgeordnete Partik-Pablé ... (Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) – Gut, Sie haben bewußt nur kurz applaudiert, weil Sie bewußt dem Bundeskanzler nur kurz Respekt zollen wollten. Okay. (Ruf beim Liberalen Forum: Vielleicht hat sie gebetet!)

Meine Damen und Herren! Ich komme schon zum Schluß. Ich wollte nur diese eine Sache richtigstellen. Da ich im Rahmen einer tatsächlichen Berichtigung nur 2 Minuten Redezeit gehabt hätte, habe ich mir erlaubt, einen normalen Redebeitrag zu leisten. Ich wollte das nicht im Raum stehen lassen. Ihre Anmerkungen, Herr Kollege Haupt, waren einfach herausfordernd, ich mußte das tun. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Jetzt werden Sie verstehen, daß ich Ihnen nicht noch zusätzlich das Wort zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile, sondern die Debatte hiemit für geschlossen erkläre.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, den vorliegenden Bericht in III-31 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme des Berichtes III-31 stimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, das ist mit Mehrheit angenommen .

Darüber hinaus stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Kier und Genossen betreffend die Erstellung eines medienpolitischen Gesamtkonzeptes.

Ich bitte, daß jene Damen und Herren, die für die soeben genannte Entschließung stimmen wollen, ein Zeichen der Zustimmung geben. – Ich stelle fest, das ist abgelehnt worden.

Damit haben wir diesen Punkt der Tagesordnung erledigt.

3. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses betreffend den Neunzehnten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1995) (III-20/567 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch auf mündliche Berichterstattung liegt mir nicht vor.

Wir gehen daher sofort in die Debatte ein.

Es gibt, soviel ich sehe, nur Pro-Wortmeldungen. Als erster gelangt Herr Abgeordneter Stippel zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.41

Abgeordneter Dr. Johann Stippel (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Konnte ich gestern bei der Behandlung des Forschungsberichtes meine Ausführungen mit Dankesworten beginnen – Dankesworten an den scheidenden Bundesminister Dr. Scholten –, so habe ich heute die Freude und die Ehre, meine Ausführungen mit Gratulationsworten beginnen zu können.


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Ich gratuliere der Institution Volksanwaltschaft zu ihrem 20jährigen Bestehen. Doch frage ich mich: Was wäre eine Institution ohne die handelnden Personen? – Daher gilt mein besonderer Dank allen Damen und Herren Volksanwälten, die in diesen 20 Jahren die Volksanwaltschaft zu einer erfolgreichen Institution gemacht und geführt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Speziell gilt das natürlich für die sich derzeit im Amt Befindlichen, denen ich auch weiterhin als einer, der sehr häufig zum Bericht der Volksanwaltschaft hier das Wort ergriffen hat, viel, viel Erfolg wünsche, vor allem viel Erfolg im Interesse unseres Staates und im Interesse der Menschen, die in diesem Staate leben.

Was ist denn der Sinn, was ist die Aufgabe der Volksanwaltschaft? – Sie hat jenen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen, die glauben, nach beendeten ordentlichen Rechtsgängen nicht recht bekommen zu haben beziehungsweise jenen, die alleine kaum oder überhaupt nicht die Chance hätten, zu ihrem Recht zu gelangen. Die Volksanwaltschaft mit ihren bewährten Fachleuten, mit Möglichkeiten der Intervention kann da helfen und tut das auch seit 20 Jahren, und zwar in einem größeren Ausmaß, als wir es damals bei der Gründung der Volksanwaltschaft angenommen haben, und auch mit einer beachtenswerten Anstrengung.

Ich darf einige Zahlen aus dem Bericht der Volksanwaltschaft 1995 nennen. 8 343 Personen haben die Volksanwaltschaft um Hilfe gebeten. Davon sind immerhin 6 007 Beschwerden für zuständig befunden worden. Ich möchte jedoch dazu sagen, daß natürlich auch Menschen zur Volksanwaltschaft kommen und um Hilfe ersuchen, bei denen festgestellt werden muß, daß die Volksanwaltschaft für diese Fälle ganz einfach nicht zuständig ist. Aber auch dann – ich habe selbst einmal in einem solchen Fall bei der Volksanwaltschaft interveniert – ist man bereit, nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft zu erteilen.

1995 hat es 3 274 Prüfungsverfahren und zusätzlich 86 amtswegige Prüfungsverfahren gegeben. Interessant ist, daß wir gegenüber den Vorjahren einen gewissen Rückgang der Verfahren sehen. Das mag damit zusammenhängen, daß sich die Menschen zufriedener fühlen, aber vielleicht auch damit, daß die Rechtssicherheit im Bewußtsein der Bevölkerung zugenommen hat.

Interessant ist aber auch, daß die Verfahren nicht gleichmäßig auf die Bundesländer aufgeteilt sind. Im Schnitt sind die meisten Verfahren im Burgenland angesiedelt, was damit begründet werden könnte, daß kleinere Einheiten leichter überschaubar sind, daß dort auch die Institution und die Personen der Volksanwaltschaft besser bekannt sind und man daher die Hilfe der Volksanwaltschaft auch stärker in Anspruch nimmt.

Die Volksanwaltschaft hat gemäß Artikel 148 Abs. 3 B-VG auch ein Mitwirkungsrecht an der Erledigung der an den Nationalrat gerichteten Petitionen und Bürgerinitiativen unter bestimmten Voraussetzungen. Da ist die Volksanwaltschaft im Jahre 1995 mehrfach tätig geworden, genauso bei Gesetzesbegutachtungen.

Die Volksanwaltschaft hat ein Problem aufgedeckt im Zusammenhang mit Stellungnahmen zum Tabakmonopolgesetz und zum Poststrukturgesetz, nämlich das Problem der Ausgliederung. Aufgrund der Ausgliederung könnten nämlich gewisse Kontrolldefizite entstehen, das heißt, daß manche Bereiche nicht mehr im Sinne des Gesetzgebers von 1977, als die Volksanwaltschaft geschaffen wurde, kontrolliert werden können, von denen der Gesetzgeber damals sehr wohl gewollt hat, daß diese der Kontrolle der Volksanwaltschaft unterliegen. Ich bin überzeugt davon, daß sich das Hohe Haus über dieses Problem noch Gedanken machen wird müssen.

Die Öffentlichkeitsarbeit der Volksanwaltschaft ist eine sehr wichtige Sache: einerseits, um selbst bekannt zu werden, und andererseits, um den Menschen den Zugang zur Volksanwaltschaft zu erleichtern.

Ich halte auch die internationalen Kontakte für sehr, sehr wichtig. Es ist immerhin bemerkenswert, welche Bedeutung Österreich und die österreichische Volksanwaltschaft im internationalen Kontext haben. Ich denke nur daran, daß beispielsweise Innsbruck Sitz des europäischen Ombudsman-Institutes ist.


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Die österreichische Volksanwaltschaft hat bereits mehrfach – wenn ich mich richtig erinnere – Länder vor allem aus dem ehemaligen Ostblock beraten, beginnend mit Polen. Dort dient die österreichische Volksanwaltschaft als Vorbild für die dortigen ombudsmanähnlichen Einrichtungen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wenn ich auf die Regierungsbank zu den dort sitzenden Volksanwälten schaue, dann zähle ich zwei Damen und einen Herrn. Das Verhältnis spiegelt sich auch bei den Angestellten der Volksanwaltschaft wider. Die Frauenquote liegt bei fast 58 Prozent. Man scheint bisher damit recht gut gefahren zu sein. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich hätte gerne noch einige interessante Einzelfälle erwähnt, doch denke ich, daß es in Anbetracht der uns vorgegebenen Redezeitbeschränkung zunächst einmal reicht, was ich hier ausgeführt habe. Nochmals Gratulation, herzlichen Dank und: Ad multos annos! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Stippel hat allen Volksanwälten und Mitgliedern der Volksanwaltschaft gedankt, auch jenen der Vergangenheit. Ein Mann der ersten Stunden, Herr Dr. Zeilinger, feiert in diesen Tagen seinen 80. Geburtstag. Ich glaube, wir sollten auch ihm besonders herzlich gratulieren. (Allgemeiner Beifall.)

Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Frieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

13.50

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Sehr verehrte Volksanwältinnen! Lieber Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Ich schließe mich dem Dank meines Vorredners an. Wir danken Ihnen für Ihre Arbeit und bitten Sie, auch in Hinkunft ein effizientes Hilfsorgan dieses Hauses zu sein. Ich sage diesen Begriff "Hilfsorgan des Hauses" bewußt und gehe darauf noch einmal ein. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich danke aber auch Ihren Mitarbeitern, denn wir wissen alle, ohne Mitarbeiter sind wir, ich möchte es nicht so salopp ausdrücken: aufgeschmissen, aber ohne ihre wertvolle Arbeit beziehungsweise Hilfe könnten wir niemals so effizient arbeiten.

Ich glaube, daß sich auch der Dank der Bürger gegenüber der Volksanwaltschaft darin zeigt, daß in den vergangenen 19 Jahren mehr als 85 000 Prüfungsverfahren durchgeführt wurden. Diese Zahl sagt alles, was die Effizienz und die Akzeptanz durch den Bürger betrifft. Aber es werden nicht nur Prüfungsverfahren durchgeführt, sondern auch Auskünfte erteilt. Meiner Erfahrung nach – und Kollege Stippel hat das auch schon erwähnt – gibt es pro Monat an die 9 000 Anfragen auf Auskünfte. Hochgerechnet sind das etwa 180 000 Anfragen pro Jahr.

Allein diese Zahlen beweisen, wie wichtig die Institution der Volksanwaltschaft für diese Republik, wie wichtig diese Ombudsmanidee ist. Die Volksanwaltschaft hat im Jahre 1991 eine Enquete mit dem Titel "Weiterentwicklung der Ombudsmanidee" durchgeführt. Bei dieser Enquete wurden wertvolle Anregungen ausgearbeitet. Es wurden Problembereiche aufgezeigt und vor allem auf Kontrolldefizite hingewiesen. Ich freue mich, daß ich mich mit Kollegen Stippel diesbezüglich einer Meinung weiß, daß die Erweiterung der Kontrollzuständigkeit auf ausgegliederte Rechtsträger dringend notwendig ist. Ich gehe davon aus, daß auch die anderen Fraktionen dieses Hauses diesem Anliegen der Volksanwaltschaft zustimmen.

Ein zweiter Punkt ist das Anerbieten der Volksanwaltschaft, bei der Gesetzwerdung Hilfestellung zu leisten. Ich wiederhole: Hilfestellung. Die Volksanwaltschaft möchte nicht in die Gesetzwerdung unmittelbar eingreifen oder sozusagen uns die politische Entscheidung abnehmen, sondern das Angebot der Volksanwaltschaft lautet, uns Erfahrungen zu vermitteln, die sie aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit macht, um uns die Möglichkeit zu geben, bei der laufenden Gesetzgebung diese Erfahrungen zu verarbeiten beziehungsweise aufgedeckte Mängel rechtzeitig


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zu beseitigen. Ich für meinen Teil nehme diesen Vorschlag gerne an, die Mehrheit meiner Fraktion ebenso.

Die Volksanwaltschaft ist wie der Rechnungshof ein Hilfsorgan des Nationalrates, und wir wären gut beraten, diese beiden Institutionen nicht so abzuqualifizieren, wie das Kollege Kräuter beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt bezüglich Rechnungshof getan hat. Ich kann dem nicht zustimmen. (Abg. Dr. Kräuter: Sie verwechseln das!)

Anläßlich des 20jährigen Bestehens der Volksanwaltschaft wurde der Vorschlag gemacht, eine parlamentarische Enquete hier im Haus durchzuführen. Meinem Vernehmen nach ist das bei allen Parteien dieses Hauses auf Zustimmung gestoßen, und wir sollten wirklich – nicht nur, um den Geburtstag der Volksanwaltschaft zu beklatschen – diese Enquete als Anlaß nehmen, um all die Anregungen, die uns die Volksanwaltschaft übermittelt hat, seriös und ernsthaft zu diskutieren, und diese Ombudsmanidee weiterzuentwickeln. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt.

13.55

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Ich habe selten einer meiner Rede vorangegangenen Wortmeldung so viel abgewinnen können und so viel Konsens mit meinen eigenen Vorstellungen erkennen können, wie gerade eben. Darum erlauben Sie mir eine kleine Reprise über die Debatte zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt, Herr Präsident. Ich möchte nur ein paar Sätze darüber verlieren.

Ich glaube, die Debatte über Applaus oder Nicht-Applaus hat an Kuriosität nichts zu wünschen übrig gelassen. Es ist doch wirklich skurril, daß man von einer Partei, die mit der Amtsperiode eines Bundeskanzlers abrechnet und in dieser Amtsperiode wenig Gutes für die Entwicklung unseres Landes erkennen kann, erwartet, daß sie, wenn der Bundeskanzler zurücktritt, plötzlich in Jubelstürme ausbricht und hier entsprechenden Applaus spendet.

Glauben Sie mir eines: Wenn Herr Dr. Haider beziehungsweise unsere Fraktion geklatscht hätte, hätte sich Kollege Cap unter Garantie hierher gestellt und gesagt: Welche Scheinheiligkeit der freiheitlichen Fraktion! Man kritisiert den Bundeskanzler und die Regierung zehn Jahre lang, und jetzt spendet man noch Applaus. Herr Kollege Cap hätte gesagt: Das ist ja typisch für die Freiheitlichen, so nach dem Motto aus dem Wilden Westen: Nur ein toter Indianer ist ein guter Indianer!: Jetzt, da der Bundeskanzler zurückgetreten ist, ist man plötzlich mit ihm einer Meinung in verschiedenen Sachen und applaudiert ihm. – Also das ist wirklich lächerlich, und ich glaube, diese Debatte richtet sich von selbst. (Abg. Kiermaier: Sie bleiben auf dem Niveaupegel!) – Danke sehr herzlich. Aus Ihrem Munde möchte ich das durchaus als Kompliment verstanden wissen, sehr geehrter Herr Kollege.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich jetzt der Volksanwaltschaft widmen, und ich glaube, daß die Volksanwaltschaft uneingeschränkte Zuwendung verdient. – Kollegin Frieser hat mit Recht die legistischen Defizite angesprochen. Als Vertreter einer Oppositionspartei stelle ich mir jedoch die Frage: Was hat denn die Regierungsparteien bisher daran gehindert, diese Verbesserungsvorschläge in die Tat umzusetzen und einen Gesetzesvorschlag, der ja von der Volksanwaltschaft unterbreitet wurde, in einen eigenen Gesetzesantrag fließen zu lassen und hier zur Beschlußfassung zu bringen? – Das ist mir unverständlich, aber ich möchte diesen Redebeitrag wenigstens als Absichtserklärung der Regierungsparteien auffassen, noch in der laufenden Legislaturperiode diesen Änderungen die Zustimmung zu erteilen.

Meine Damen und Herren, es ist in der Tat ein Kontrolldefizit der Volksanwaltschaft aufgrund der laufenden Ausgliederungen der Bundesbetriebe zu beklagen. Ich glaube, daß es nur legitim ist, wenn wir uns in diesem Zusammenhang auf die sogenannte Versteinerungstheorie im Verfassungsrecht berufen, nämlich daß wir den Willen des Verfassungsgesetzgebers unter Be


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dachtnahme auf die damalige Situation interpretieren. Diese Interpretation läßt nur den Schluß zu, daß die Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft auch hinsichtlich der ausgegliederten Rechtsträger gegeben sein muß.

Nun wissen wir allerdings aus der Praxis, daß die ausgegliederten Rechtsträger den Wünschen und der Überprüfung der Volksanwaltschaft bisweilen skeptisch bis ablehnend gegenüberstehen, und wenn sich da nichts ändert und wenn Zweifelsfälle bestehen bleiben, wird es wohl im Interesse der Republik Österreich sein, dieses Kontrolldefizit zu beseitigen, indem man durch eine positive Normierung Klarheit schafft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Punkt wurde noch nicht angesprochen, der meines Erachtens auch sehr wichtig ist, damit die Volksanwaltschaft, die ohnedies schon eine große Akzeptanz in der Bevölkerung aufweist, noch eine größere Akzeptanz und noch ein größeres Verständnis und noch mehr Vertrauen durch die Bevölkerung bekommt: Ich spreche die Unterstützungspflicht der überprüften Behörde an. Es ist gesetzlich normiert, daß die Behörde eine umfassende Unterstützungspflicht zu leisten hat.

Gleichzeitig beklagt sich die Volksanwaltschaft auch darüber – und das sicher mit Recht –, daß bestimmte Behörden nur sehr zögerlich in ihren Antworten sind und sich die Aktenvorlage und die Antwort oft über viele Monate hinziehen.

Wir wissen auch, daß – genauso wie es im anwaltlichen Beruf ist – jede Säumigkeit einer Behörde oder des Gerichtes dem Anwalt in die Schuhe geschoben wird, ohne daß er etwas dafür kann, so ist das auch in der Bevölkerung. Wenn ein Beschwerdefall an die Volksanwaltschaft herangetragen wird und die Behörde dann nicht reagiert, so wird dies letztlich, was das Image und das Vertrauen der Bevölkerung der Volksanwaltschaft gegenüber anlangt, der Volksanwaltschaft angelastet. Die Überlegung der Volksanwaltschaft ist, die Antwortpflicht innerhalb einer bestimmten Frist festzuschreiben, und der vierwöchigen Frist, die von der Volksanwaltschaft vorgeschlagen wird, kann man sicher beitreten.

Von Frau Kollegin Frieser wurde zu Recht angesprochen, daß die Volksanwaltschaft durchaus auch im Gesetzwerdungsprozeß, wenn sie es wünscht, anzuhören ist. Im konkreten Fall wurde der Vorschlag unterbreitet, daß die Volksanwaltschaft berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll, an Ausschußsitzungen des Hohen Hauses teilzunehmen. Diese Teilnahme ist zweckmäßig: Die Volksanwaltschaft könnte ihre Erfahrung hinsichtlich der Vollziehung der Gesetze und ihrer Schwachstellen einbringen, und das kann im Sinne von verständlichen und leicht administrierbaren und sinnhaften Gesetzen nur von Vorteil sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schluß kommend schließe ich mich den Geburtstagswünschen an die Volksanwaltschaft – wir feiern heuer ja das 20jährige Jubiläum – an. Ich gratuliere Ihnen dazu, daß die Bevölkerung der Volksanwaltschaft großes Vertrauen entgegenbringt, und kann Ihnen als Vertreter der freiheitlichen Opposition unsere uneingeschränkte Unterstützung ankündigen, wenn es darum geht, die Verbesserung der Prüfungskompetenz zu unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Er hat das Wort.

14.03

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich kann mich der Wortmeldung meines Vorredners unmittelbar anschließen und insbesondere auch seine Ausführungen zu den offenen Wünschen und der Verbesserungsnotwendigkeit im Namen der Volksanwaltschaft unterstützen.

Ich freue mich, darauf hinweisen zu können, daß wir inzwischen einen entsprechenden Initiativantrag eingebracht haben, der naturgemäß heute nicht zur Debatte steht, der aber doch von seinem Gehalt her eine Positionierung zum Bericht der Volksanwaltschaft bedeutet. In diesem streben wir insbesondere an, die Prüfungskompetenz der Volksanwaltschaft auszuweiten, und


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zwar im Verständnis dessen, was Ausgliederung heißt. Ich will jetzt die Formulierungen hier nicht zum Vortrag bringen, weil es nicht von Interesse ist, aber wir versuchen, die Intention der Volksanwaltschaft in einem Initiativantrag umzusetzen. Und ich bin guten Mutes, daß, wenn wir in den Ausschußberatungen die Materie behandeln werden, es sich hierbei um eine außerordentlich mehrheitsfähige Sache handeln wird, zumal ich mich noch gut daran erinnere, daß sich, als wir im Ausschuß debattiert haben, in dieser Frage alle Fraktionen sehr offen geäußert haben.

Einen weiteren plausiblen Wunsch der Volksanwaltschaft haben wir aufgegriffen, indem wir auch die Fristen anders darstellen, als sie derzeit gehandhabt werden. Diese vier Wochen sind zwar durchaus erstreckbar von seiten der Volksanwaltschaft, aber damit wird schon im Gesetz der Ordnungsrahmen deutlicher sichtbar für die Behörden, die zwar zur Hilfestellung und zur Auskunft verpflichtet, aber gelegentlich doch sehr zögerlich sind. Daß dabei das Bundesministerium für Inneres in Fremdenangelegenheiten besonders stark hervorsticht, hat mehrere Gründe. Einer davon ist, daß man dort sicher schneller antworten könnte, der zweite und hauptsächliche Grund ist aber, daß die zugehörige Materie offenbar hochgradig reformbedürftig ist.

Die Anhäufung von Beschwerdefällen kann immer in zwei Ursachen gelegen sein: einerseits in der schlechten Anwendung der Gesetze im Sinne von mangelnder Sorgfalt im Vollzug, andererseits in schlecht anwendbaren Gesetzen, die dann zu Mißstimmigkeiten führen und bei der Bevölkerung auf kein Verständnis stoßen. Und daß gerade in diesem Zusammenhang die Volksanwaltschaft und all ihre Mitarbeiter ganz wesentliche Beiträge leisten, um auch Verständnis herzustellen, zu heilen, aber gleichzeitig auch unmißverständlich zum Ausdruck zu bringen, daß die Republik Österreich nicht will, daß irgend jemand im Stich gelassen wird, nur weil er beim Zugang zum Recht Probleme hat, ist eine auch demokratiepolitisch ganz wichtige Facette.

In diesem Sinne haben wir auch gerne in unseren Initiativantrag aufgenommen, daß in Zukunft Anregungen für die Änderungen von Bundesgesetzen seitens der Volksanwaltschaft möglich sein sollten und daß auch die Anhörung im Rahmen des Bundesfinanzgesetzes wesentlich intensiver sein möge, um eben vorzubeugen statt zu heilen.

Ein weiteres und wichtiges Reformfeld wäre unserer Auffassung nach, auch einmal ernsthaft über den Bestellungsmodus zu diskutieren. Wir sind der Meinung, daß es nach wie vor einen Gesamtvorschlag des Hauptausschusses geben sollte, daß er aber von der bisherigen Automatik befreit werden könnte, indem man den Hauptausschuß in die Lage versetzt, aus den Vorschlägen aller im Hohen Haus vertretenen Parteien mit Mehrheit einen Dreiervorschlag auszuwählen.

Ich komme schon zum Schluß meiner Ausführungen und möchte es nicht verabsäumen – nicht deswegen, weil es auch meine Vorredner schon getan haben, sondern weil es tatsächlich meinem allgemeinen Empfinden entspricht –, nicht nur aus Anlaß des langjährigen Bestandes, sondern auch und vor allem aus Anlaß der nachhaltigen Bewährtheit dieser Einrichtung den hier anwesenden Damen Volksanwältinnen und dem Herrn Volksanwalt, aber insbesondere auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen meinen Dank auszusprechen, weil ich weiß, daß uns das Zusammenwirken der VolksanwältInnen und ihrer Mitarbeiter so positive – im Sinne von qualifiziert hochstehende – Berichte ermöglicht. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stoisits. Sie hat das Wort.

14.07

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Ich schließe nahtlos an meinen Vorredner, Kollegen Dr. Kier, an. Erstens dankt auch meine Fraktion für die Arbeit, die Sie, meine Damen und Herr Volksanwalt, mit dem ganzen Staff, den Sie in der Volksanwaltschaft haben, leisten. Es ringt mir auch Bewunderung ab, daß, obwohl die Beschwerden


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der Bürger und Bürgerinnen immer mehr und intensiver werden, die Zahl der Büros, der Mitarbeiter und die Mittel, die Sie zur Verfügung haben, nicht steigt und nicht wächst – bedauerlicherweise. Ich meine, diese Institution hat in den zwei Jahrzehnten, seit sie besteht, so hervorragende Arbeit geleistet, daß Sie sich nicht in Bescheidenheit üben, sondern hier vehement mehr Mittel verlangen sollten.

Der Bericht, den Sie uns jährlich legen, ist für die Mitglieder des Nationalrates höchst aufschlußreich. Sie haben als Hilfsorgane des Nationalrates die Möglichkeit, etwas zu beobachten, wo wir selbst als Mitglieder der Legislative nicht die Möglichkeit haben, das im Detail zu hinterfragen. Sehr viele Beschwerden, die auch an Mitglieder des Hohen Hauses herangetragen werden, geben zwar einen Überblick darüber, ob unsere Arbeit, die wir leisten, mangelhaft ist oder nicht, aber Sie haben tatsächlich einen kompletten und totalen Einblick darüber, ob Gesetze, die beschlossen werden, in der Exekutive dann auch tatsächlich so umgesetzt werden, wie es der Nationalrat beabsichtigt.

Inzwischen ist es so, daß ich leider sagen muß: Ihr Bericht, den Sie uns legen, ist kein Ruhmesblatt für unsere Arbeit. Die Anzahl der Seiten wird jährlich mehr, auf denen die Fehlerquellen aufgelistet werden und unserer Arbeit, unserer legislativen Arbeit kein gutes Zeugnis ausgestellt wird. Darum ist es für mich bei dieser heutigen Debatte nicht so wesentlich, auf die einzelnen Details Ihres umfassenden Berichtes einzugehen, obwohl das auch interessant wäre, vor allem wenn man sich bei den einzelnen Ressorts im Detail anschaut, wo es krankt. Gerade meine Lieblingsministerien – Volksanwalt Schender leistet hier hervorragende Arbeit – stehen immer ganz besonders im Visier der Volksanwaltschaft, vor allem das Innenressort mit seinen speziellen Bereichen, aber auch zahlreiche andere Bereiche, die die Volksanwältinnen Frau Dr. Messner und Frau Korosec zu betreuen haben.

Ich möchte auf etwas eingehen, was auch schon Gegenstand der parlamentarischen Verhandlung ist, nämlich auf zwei Anträge, die die Grünen zur Reform der Volksanwaltschaft eingebracht haben. Auf der einen Seite steht der Bestellungsmodus – dazu hat Kollege Kier schon ein paar Worte gesagt –, und auf der anderen Seite die Frage, was die Wünsche der Volksanwälte sind und wie wir darauf eingehen.

Das Fehlverhalten der Verwaltung, das Sie immer wieder aufzeigen, ist ja nur ein Teil Ihrer Kritik und Ihrer Arbeit. Ihnen geht es auch schwerpunktmäßig um die legislativen Unzukömmlichkeiten, und um diese Unzukömmlichkeiten besser in den Griff zu bekommen, gibt es von Ihrer Seite – wir haben das gerne aufgenommen – den Wunsch, in den Gesetzgebungsprozeß viel intensiver und weitreichender eingreifen zu können als bisher. Es ist ja nett, wenn Sie einmal im Jahr in den Nationalrat kommen und einmal im Ausschuß anwesend sein dürfen und dann hier sitzen. Sie sehen die Anwesenheit im Plenum, und das hat nicht nur mit dem Abschied des Herrn Bundeskanzlers zu tun. Ich erinnere mich an die letzten Jahre. Das Interesse der Kolleginnen und Kollegen an der Diskussion über die Berichte ist unter sozusagen normalen Umständen auch nicht intensiver. Heute haben wir einmal das Glück, daß wir bei Tageslicht über die Volksanwaltschaft diskutieren, und die Leute sind trotzdem nicht da; bis jetzt habe ich es immer auf die späte Nachtstunde zurückgeführt.

Es entsteht ein bißchen der Eindruck, daß wir einander nicht ernst nehmen, denn Sie sind ja ein Hilfsorgan des Nationalrates. Wir sollten den Ball, den Sie uns zuspielen, aufgreifen. Ich habe es in der Form getan, indem ich einen Initiativantrag eingebracht habe, von dem ich hoffe, daß sich der Verfassungsausschuß demnächst damit beschäftigen wird und, wie ich von den einzelnen Kollegen aus den Fraktionen weiß, sich auch tatsächlich ernsthaft damit beschäftigen wird.

Der Inhalt dieses Antrages deckt sich in fast allen Punkten mit den Wünschen, die die Volksanwaltschaft selbst vorbringt, und geht auch ein wenig darüber hinaus. Es geht erstens darum, daß die Volksanwaltschaft die Chance haben sollte, Gesetzesanträge an den Nationalrat zu richten, um so die Möglichkeit zu haben, im Fall von gravierenden legislativen Mißständen den Nationalrat zu zwingen, sich mit den Anregungen der Volksanwaltschaft auseinanderzusetzen.


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Darüber hinaus geht es zweitens auch darum, daß die drei Volksanwälte an den Sitzungen des Nationalrates teilnehmen sollten, und zwar weit über diesen eingeschränkten Umfang, den sie jetzt haben, hinaus – konkret auch dann, wenn es um neue Bestimmungen aufgrund ihrer Anregungen geht. Sie sollten an den Beratungen der Ausschüsse, aber auch an den Plenarberatungen teilnehmen, um präventiv wirken zu können. Denn das, was Sie jetzt machen, ist ein Wirken im nachhinein, und das ist manchmal auch wirkungslos, wie Sie ja selbst wissen. Hier geht es sozusagen um die Prävention, darum, den Nationalrat und das gesetzgebende Organ vor Fehlern zu bewahren, und dies erfordert mehr, als diese Fehler in schriftlichen Berichten festzuhalten.

Das Teilnahmerecht an den Sitzungen des Bundesrates und der Bundesversammlung haben wir in unseren Antrag deshalb nicht aufgenommen – es sind schon Fragen diesbezüglich aufgetaucht –, weil der Bundesrat ja keine Abänderungen an bereits beschlossenen Gesetzen vornehmen kann. Deshalb erscheint uns diese Möglichkeit auch nicht so wesentlich.

Der zweite Antrag beschäftigt sich mit der sogenannten Wahl der Volksanwälte, die keine Wahl ist, sondern ein Nominierungsrecht der drei mandatsstärksten Parteien. Das ist zwar erst 20 Jahre alt, aber das ist eine Mentalität aus den fünfziger Jahren, die hier noch durchschlägt. Wir haben den einfachen Vorschlag, dem Modus der Wahl des Rechnungshofpräsidenten zu folgen, also dem Hauptausschuß die Möglichkeit zu geben, ein Hearing durchzuführen, sich die bestgeeigneten Kandidatinnen und Kandidaten anzuhören, diese dann zu nominieren und dem Nationalrat die Möglichkeit einer echten Wahl der Volksanwälte und Volksanwältinnen zu geben.

Ich möchte hier mit dieser Fehleinschätzung aufräumen, die öfters vorgebracht wird, daß es den kleinen Oppositionsparteien darum geht, die Volksanwaltschaft zu vergrößern. Weil es damals nur drei Parteien im Nationalrat gab, gab es auch nur drei Volksanwälte, und jetzt soll es fünf geben oder, wenn es sechs Parteien gibt, sechs. – Ganz im Gegenteil! Die Zahl und der Aufbau des Amtes und der Institution erscheinen uns absolut zweckentsprechend, ebenso die Arbeitsaufteilung und somit die Möglichkeit, über das ganze Bundesgebiet zu wirken. Uns geht es nicht darum, die Zahl der Volksanwälte zu erhöhen, sondern uns geht es darum, daß diese Proporzaufteilung aufhört. Die drei mandatsstärksten Parteien haben die Möglichkeit zu nominieren, und die anderen können nicht einmal mitreden, ob ihnen die KandidatInnen passen oder nicht. Es ist ja so, daß die viert- und die fünftstärkste Partei, selbst wenn sie theoretisch gemeinsam größer wären als die drittstärkste Partei, nicht die Möglichkeit haben, jemanden zu nominieren und sich durchzusetzen. (Abg. Scheibner: Nur theoretisch!)

Kollege Scheibner macht gerade einen Zwischenruf. Das würde ich nicht empfehlen, weil gerade die Freiheitliche Partei tritt ja immer wieder gegen Postenschacher auf (Zwischenruf des Abg. Scheibner ) und dagegen, daß irgendwelche politischen Sphären zwischen Rot und Schwarz aufgeteilt werden. Dort, wo ihr mitnaschen könnt, tut ihr es völlig ungehemmt. (Abg. Scheibner: Was ist mit dem Pilz?) Eine Initiative der Freiheitlichen, um diese gesetzliche Bestimmung abzuändern, würde ich mir, um ein klein wenig Glaubwürdigkeit in das, was sonst gesagt wird, zu bringen, wünschen. (Abg. Scheibner: Wenn es darum geht, mit der SPÖ gemeinsam eine Geschäftsordnungsreform gegen die Freiheitlichen zu beschließen, da sind Sie ganz ruhig!)

Das hat überhaupt nichts damit zu tun, daß zum Beispiel Herr Volksanwalt Schender, der von der Freiheitlichen Partei vorgeschlagen wurde, eine Arbeit leistet, die unseren Respekt absolut hat und mit der wir zufrieden sind. Ich glaube, er würde bei einer wirklichen Wahl und bei einem Hearing, dem er sich im Nationalrat zu stellen hätte, das Vertrauen bekommen, weil er eine Leistung bringt, die fern von parteipolitischer Einflußnahme ist. Das ist die Intention des Gesetzesvorschlages, den wir eingebracht haben.

Ich hoffe, daß ich die Damen Volksanwältinnen und den Herrn Volksanwalt demnächst hier in diesem Hause wieder treffe, wenn es eine Abänderung dieser gesetzlichen Bestimmungen in dieser Richtung gibt, die sie selbst vorgeschlagen haben. Wir haben uns die Freiheit genommen, Ihre Vorschläge in Form eines Antrages hier einzubringen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.19


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Als nächste zu Wort gelangt Frau Volksanwältin Korosec.

14.19

Volksanwältin Ingrid Korosec: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft möchte ich zu den aufgeworfenen Fragen, aber vor allem zur Weiterentwicklung doch einiges sagen.

Vorweg bedanke ich mich natürlich im Namen von uns drei Volksanwälten, aber auch – und das ist dankenswerterweise erwähnt worden – im Namen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz herzlich für den Dank und für die Anerkennung, die wir für unsere Arbeit von Ihnen hier bei der bisherigen Debatte erhalten haben.

Wir sind in der Volksanwaltschaft – ich glaube, das hat Frau Kollegin Frieser schon sehr treffend erwähnt – ein Team. Einerseits gibt es die Volksanwälte, andererseits die Mitarbeiter. Und diese Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – wie Sie gehört haben, sind die Frauen in der Volksanwaltschaft mit fast 58 Prozent durchaus im Vormarsch – müssen als Voraussetzung juristische Kenntnisse haben, um die Fälle zu bearbeiten. Aber sie müssen darüber hinaus ein sehr ausgeprägtes soziales Gewissen haben, und das ist es, was wir an unseren Mitarbeitern so schätzen. Ich freue mich, daß ich ihnen Ihren Dank weitergeben kann.

Wenn zu den einzelnen Fällen Fragen auftauchen, werden meine Kollegin und mein Kollege später darauf eingehen.

Es ist schon erwähnt worden: Wir sind 20 Jahre jung, wir haben also ein Jubiläumsjahr. In diesen 20 Jahren hat die Institution der Volksanwaltschaft nicht nur das Vertrauen der Menschen in diesem Land errungen, sondern wir haben uns auch bei den Verwaltungsbehörden durchaus Anerkennung verschafft.

Allerdings – das muß man auch sagen – hat man in 20 Jahren viel Erfahrung gewonnen. Wir konnten feststellen, daß es Kontrolldefizite gibt, daß es Problembereiche gibt, die Anlaß sein müßten, tatsächlich Veränderungen vorzunehmen und nicht nur über eine Weiterentwicklung nachzudenken, sondern diese auch tatsächlich umzusetzen.

Wir haben in unseren Berichten eine Reihe von Vorschlägen gemacht, es wurde und es wird öffentlich diskutiert. Wir haben heute sowohl von der liberalen Fraktion als auch von der grünen Fraktion Anträge gehört, und es liegen unsere eigenen Anträge bei den Klubobleuten aller fünf Fraktionen sowie beim Herrn Präsidenten des Nationalrates auf.

Es wurde heute auch die Idee der Enquete aufgegriffen. Wir begrüßen das, aber auch ich möchte wie Frau Kollegin Frieser darauf hinweisen, daß es im April 1991 die Enquete "Die Weiterentwicklung der Ombudsmann-Idee" gegeben hat. Immerhin sind seither fast sechs Jahre ins Land gezogen. Abgesehen davon, daß diskutiert wurde, hat es keine Weiterentwicklung gegeben.

Was will ich damit sagen? – Wir begrüßen die Idee der Enquete, aber wir hoffen, ich sage sogar, wir erwarten, daß aufgrund dieser Enquete, aufgrund der Diskussionen, die dort stattfinden, anschließend von Ihnen Initiativen ergriffen werden, um die Problembereiche, die immer wieder andiskutiert werden, auch tatsächlich zu lösen.

Wir Volksanwälte sammeln aufgrund unserer Tätigkeit sehr authentische und sehr unmittelbare Erfahrungen, was die Sorgen der Menschen mit dem Recht, mit den Vorschriften der Gesetzesflut, der Gesetzessprache und so weiter betrifft. Daher halten wir es für so wichtig, den Kontakt mit Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, viel enger als bisher zu knüpfen. Wir sollten öfter die Gelegenheit haben, mit Ihnen zu reden, und nicht nur dann, wenn der Bericht gebracht wird. Da haben wir besonderes Pech, denn immer dann, wenn große Ereignisse im Land stattfinden, steht auch unser Bericht auf der Tagesordnung. Ich erinnere mich: Vor einem Jahr ist die Regierung zurückgetreten, auch heute sind wir nicht gerade mit Glück gesegnet. Das sieht man auch an der Teilnahme hier. Aber das könnte man eben dadurch


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ändern, indem wir Sie immer dann, wenn wir glauben, es gibt etwas zu sagen, darauf aufmerksam machen, und wir sollten auch tatsächlich die Gelegenheit dazu haben. – Nun zu den Änderungsvorschlägen, die heute diskutiert wurden.

Frau Kollegin Stoisits hat gemeint, den Bundesrat würde sie nicht einschließen. Wir glauben, da wir in sieben Ländern Landesvolksanwälte sind – abgesehen von Tirol und Vorarlberg sind wir überall Landesvolksanwälte –, daß es schon zur föderalistischen Aufgabenstellung gehört, den Bericht auch an den Bundesrat weiterzugeben und auch legistische Anregungen dem Bundesrat bekanntzugeben. Damit würde auch die Länderkammer die Gelegenheit erhalten, sich mit der Volksanwaltschaft und mit den angesprochenen Fragen und Problemen auseinanderzusetzen.

Bei den stattgefundenen und noch stattfindenden Ausgliederungen, die heute von Ihnen allen erwähnt wurden – ob es um die Post, das Tabakmonopol, die Bundesforste et cetera geht –, geht es nicht wirklich um Privatisierung im eigentlichen Sinn, sondern lediglich um die Übertragung von staatlichen Aufgaben an Rechtsträger, die nicht als staatliche Verwaltung organisiert sind. Während die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes in der staatlichen Verwaltung gegeben ist, haben wir diese bei den neuen Rechtsträgern nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kein Bürger, keine Bürgerin, die bei uns waren, kann das verstehen, wenn wir sagen müssen, leider, die Bundesforste können wir nicht mehr prüfen. In diesem Bereich sollte man unserem Vorschlag, analog dem Rechnungshof die Prüfkompetenz auch uns zu geben, nähertreten, und zwar nicht in unserem Interesse, sondern im Interesse der Menschen dieses Landes, für die wir letztendlich alle da sind.

Der dritte Bereich – Dr. Krüger hat es schon angeführt – ist die Befristung. Wir halten es für sehr wichtig, daß die Anfragen von den von uns geprüften Behörden sofort erledigt werden. Auch hier erwarten die Menschen zu Recht, daß man ihnen sehr rasch Informationen und sehr rasch Hilfe gibt, sofern dies möglich ist.

Ich will hier kein Mißverständnis aufkommen lassen: Es ist nicht so, daß uns die Behörden sehr lange warten lassen. Im großen und ganzen funktioniert es, aber es gibt so wie überall negative Ausnahmen, wo man x-mal urgieren muß, bis man dann doch eine Antwort bekommt. Wir glauben, daß die Frist von vier Wochen, die von Ihnen, Herr Abgeordneter, angeschnitten worden ist, durchaus machbar ist und gesetzlich verankert werden sollte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vierte Bereich ist ein sehr wichtiger Bereich, er ist allerdings auch der umstrittenste Bereich.

Es wurde hier erwähnt, daß sich die Volksanwaltschaft bewährt hat. Ich war immer überzeugt davon; ich war auch überzeugt in der Zeit, in der ich nicht hier auf der Regierungsbank, sondern in Ihren Reihen gesessen bin. In den eineinhalb Jahren meiner Tätigkeit als Volksanwältin hat sich dieser Eindruck noch stärker manifestiert. Aber gerade weil ich beide Seiten kenne, plädiere ich so engagiert dafür, daß die Erfahrungen der Volksanwaltschaft in dem Ausmaß genützt werden sollten, in dem es möglich wäre.

Das ist auch der Grund, daß wir vorgeschlagen haben, daß die Mitglieder der Volksanwaltschaft das Recht haben sollten – das Recht, nicht die Pflicht –, an Verhandlungen und Ausschüssen teilzunehmen, um jene Aufgaben wahrzunehmen, die wir aufgrund der vielen Erfahrungen mit den Bürgern haben, um das weiterzugeben, um Ihnen das zeitgerecht mitzuteilen, um auch in der Gesetzesentstehung und in der Gesetzwerdung beratend – ich möchte das noch einmal betonen, denn hier gibt es offenbar Mißverständnisse – mitzuwirken.

Ob Sie unsere Überlegungen aufgreifen, müssen Sie entscheiden. Wir sind jedenfalls davon überzeugt, daß unsere Arbeit zunächst einmal für den einzelnen Bürger, die einzelne Bürgerin wichtig ist, daß unsere Arbeit aber letztendlich für unser gesamtes demokratisches Staatswesen von Bedeutung ist und wir für Sie eine ganz wichtige Entscheidungshilfe sein können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir danken Ihnen für Ihr Interesse, vor allem auch für die Vorschläge, bei denen es tatsächlich sehr große Übereinstimmung gibt. Ich hoffe sehr, daß


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wir in Zukunft mehr Gelegenheit haben, hier in diesem Haus mit Ihnen zu diskutieren. Als Volksanwälte sehen wir aber unsere Aufgabe in erster Linie darin, in Ihrem Auftrag wieder das Bestmögliche für die Menschen in diesem Land zu leisten.

Ich habe im Vorjahr, als ich das erste Mal hiersein durfte, ein Zitat gebracht, das ich, weil ich zutiefst davon überzeugt bin, auch heute wiederholen möchte: Nicht den Menschen verstaatlichen, sondern den Staat vermenschlichen – das muß unser Ziel sein! (Allgemeiner Beifall.)

14.30

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karlsson. Sie hat das Wort.

14.31

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Als Bruno Kreisky Bundeskanzler wurde, hatte er im Rahmen des Projektes der Durchflutung aller Lebensbereiche mit Demokratie als einen der ersten Vorschläge die Übertragung des schwedischen Ombudsmann-Systems in das österreichische System ins Auge gefaßt. Es dauerte über sechs langwierige Verhandlungsjahre, bis diese Volksanwaltschaft etabliert wurde. Es ist wirklich schön, zu sehen, daß diese Institution nach 20 Jahren so unumstritten ist, bei allen Fraktionen und allen Vorrednern, und auch ich möchte mich dem Dank an die Volksanwältinnen und den Volksanwalt und deren Mitarbeiter anschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

Den Überlegungen beziehungsweise Forderungen betreffend die Ausdehnung der Kontrollfunktion auf ausgegliederte Betriebe kann ich sehr viel abgewinnen. Ich möchte dazu nur bemerken, im Vorgriff auf die nächste Debatte, daß dies natürlich auch – ich hoffe, daß das ebenfalls die einmütige Zustimmung findet – für das Bundesgleichbehandlungsgesetz und dessen Anwendung wird gelten müssen. Aber dazu wird ja in der Debatte zu den nächsten beiden Tagesordnungspunkten noch einiges zu sagen sein.

Ich möchte aber auch der Aufforderung der Frau Volksanwältin Korosec nachkommen und einen konkreten Fall aus dem Bericht herausgreifen und eine Frage daran anschließen. Es geht jetzt nicht darum, ob die Regierungsparteien da etwas tun sollen, sondern es geht darum, daß die Volksanwälte aufgrund ihrer konkreten Erfahrung, Herr Abgeordneter Krüger, aus ihrer Arbeit ganz andere Aspekte der Gesetzgebung zu sehen bekommen als wir, die wir hier im Hohen Haus sitzen, weil sie ja tagtäglich mit verwinkeltsten Fällen beschäftigt sind. Und darum geht es. Es hat schon einmal eine diesbezügliche Anregung gegeben, und jetzt gibt es sie im Bericht auf Seite 61 und 62 wieder. Es geht dabei darum, daß die Frist für die rückwirkende Gewährung von Hinterbliebenenleistungen von bisher sechs Monaten auf fünf Jahre ausgedehnt wird.

Ich bin deshalb so sehr dafür, weil wir diesen Fall – ebenfalls angeregt von der Volksanwaltschaft – sozusagen am anderen Ende des Lebens, nämlich bei der Geburt, gesetzlich gerichtet haben. Die Familienbeihilfe – es handelt sich dabei meistens um Einzelfälle –, die nicht bezogen wurde, obwohl sie zugestanden wäre, wird nunmehr auch rückwirkend gewährt.

Im Einschreitungsfall ging es um eine Witwe mit fünf Kindern, der aufgrund verschiedenster Verwicklungen, obwohl sie einen Anspruch hatte, jahrelang die Hinterbliebenenversorgung nicht zugestanden wurde, und ich glaube, daß wir bei so gravierenden Ereignissen wie Geburt und Tod sehr wohl eine Verlängerung der Frist des Anspruches ins Auge fassen sollten. Frau Volksanwältin Messner hat sich damit beschäftigt, und mich würde interessieren, wie diese Geschichte ausgegangen ist.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! – Ich würde einen Feldversuch vorschlagen, bevor wir da gesetzliche Änderungen machen, nämlich daß wir alle, die wir hier sitzen – wir sind ja in den verschiedensten Ausschüssen vertreten –, unseren Ausschußvorsitzenden in den Ausschüssen im Jahr des Jubiläums der Volksanwaltschaft nahelegen – und das kann ab nächster Woche sein; die Geschäftsordnung macht es möglich! –, bei der Beratung von Gesetzesvorlagen, in deren Zusammenhang die Volksanwälte Fälle gehabt haben beziehungsweise Vorschläge ge


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macht haben, diese als Experten in den Ausschüssen zuzuziehen. Das wäre ein Feldversuch im Jubiläumsjahr, und nächstes Jahr wird berichtet, wie das ausgegangen ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Feurstein: Das geht ja jetzt schon! Das kann man jederzeit!)

14.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

14.35

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren der Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Als vor 20 Jahren hier der Beschluß gefaßt wurde, eine Volksanwaltschaft einzurichten, hat man absolutes Neuland betreten. Es gab diese Einrichtung nur in den skandinavischen Ländern, und ich weiß es aus der Diskussion in der Öffentlichkeit, daß man oft gefragt hat: Braucht man das überhaupt?

Die Debatte heute ist für uns schon ein Anlaß, daß wir auf einen Bezug nehmen, der unter uns sitzt, nämlich auf unseren Vizekanzler außer Dienst, auf unseren Dr. Alois Mock, der damals als Klubobmann wesentlich dazu beigetragen hat, daß diese Einrichtung geschaffen worden ist. (Beifall bei der ÖVP sowie Beifall des Abg. Dr. Stippel. )

Und daß sich diese Einrichtung bewährt hat, das brauchen wir heute fast niemandem zu erklären: Dieser stolze Bericht, meine Damen und Herren, zeigt nicht nur sehr deutlich, daß Sie in dem abgelaufenen Jahr viel gearbeitet haben, sondern auch, daß Sie in wesentlichen Situationen dem Bürger ein wichtiger Partner waren.

Es ist heute der Vorschlag eingebracht worden, daß man anläßlich "20 Jahre Volksanwaltschaft" eine Enquete durchführen sollte, und dieser Vorschlag ist, so glaube ich, ein guter. Ich bin auch der Meinung, Frau Volksanwalt, daß es wenig Sinn machen würde, eine Enquete zu machen, um lange Beratungen zu führen, sondern daß es wirklich nur Sinn macht, wenn wir diese Enquete dazu nützen, um eine Analyse zu machen: Was haben wir in diesen 20 Jahren alles bewerkstelligt, bewegt, und wo wollen wir hin, was sind unsere Ziele? Es darf natürlich nicht nur bei der Beratung und Formulierung unserer Ziele bleiben, sondern wir müssen sie auch umsetzen. Denn Tatsache ist, daß sich die Zahl der Vorsprachen laufend vermehrt, es ist aber auch eine Tatsache, daß die Zahl der Prüfungsverfahren etwas rückläufig ist.

Aus meiner Arbeit weiß ich, daß man, wenn Bürger kommen und man ihnen keinen Rat mehr geben kann, weil sie sagen, das ist alles für mich nicht verständlich, ihnen eine Telefonnummer beziehungsweise Adresse gibt und sagt: Gehen Sie zur Volksanwaltschaft! Ich habe eigentlich noch niemanden erlebt, der nicht zufrieden gewesen wäre, und deshalb gebührt Ihnen unser Dank und unsere Anerkennung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wie sehen wir Sie? – Wir sehen Sie als Dolmetscher, als Moderator zwischen der Verwaltung und dem Bürger. Wir müssen wissen, daß die Welt komplizierter geworden ist, daß viele Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und ähnliches mehr den Bürger oft vor unlösbare Probleme stellen, und deshalb ist es wichtig, daß er jemanden hat, der ihm einen Weg weist.

Ich habe Verständnis, wenn Sie in Ihren Vorschlägen auch erwarten, daß man auf Ihre Bedürfnisse eingeht, nämlich derart, daß Bearbeitungsfristen festgesetzt werden. Es macht nämlich wirklich wenig Sinn, wenn man sich engagiert all dieser Dinge annimmt, aber dann lange warten muß, bis eine Antwort kommt.

Ich glaube, daß es sinnvoll ist, daß man Ihre Prüftätigkeit mit der des Rechnungshofes irgendwie in Einklang bringt. Ich möchte mich hier nicht festlegen, was da vielleicht alles zu machen wäre, sondern ich möchte nur sagen: in Einklang bringt. Das wäre ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Weiterarbeit der Volksanwaltschaft.

Ich glaube, meine Damen und Herren der Volksanwaltschaft, daß es auch für Sie wesentlich wäre, wenn Sie wieder mehr Öffentlichkeitsarbeit betreiben würden. Persönlich habe ich wenig Freude damit, daß die Bürgersorgen über den ORF nur von Walter Schiejok und Vera Russwurm transportiert werden. Sie wären die viel Berufeneren dazu. Sie könnten sich dort viel


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professioneller, viel besser darstellen, und darum wäre das anläßlich 20 Jahre Volksanwaltschaft ein Vorschlag, auch darüber nachzudenken.

Es ist heute mehrmals auch vorgeschlagen worden, daß Sie in die Gesetzesvorberatung mit einbezogen werden sollen. Auf Seite 110 und 111 Ihres Berichtes kann man zum Beispiel lesen, daß Sie wertvolle Anregungen gemacht haben. Des weiteren steht zum Beispiel auf Seite 147 zu lesen, daß ein Exekutivbeamter jahrelang um seine Rechte kämpfen mußte. Sie haben ihm – und das sei positiv vermerkt – geholfen, daß er eher zu seinem Recht kam.

Ich glaube, daß es auch richtig ist, daß es aufgezeigt wird, wenn es irgendwo Mißstände gibt. Zum Beispiel kann man in Ihrem Bericht auf Seite 143 das Innenministerium betreffend lesen, daß die Verfahren sehr mühsam ablaufen, daß sie unbegründet lange dauern, und das soll abgestellt werden. Hier ist Handlungsbedarf gegeben.

Sie nehmen auch Ihre Aufgaben in einigen Bundesländern wahr, und in Ihren Vorschlägen haben Sie festgehalten, daß es Sinn machen würde, wenn die Volksanwaltschaft auch im Bundesrat Bericht geben könnte. Diese Anregung halte ich für wichtig und diskussionswürdig.

Insgesamt gesehen glaube ich, daß wir auf die Volksanwaltschaft stolz sein sollen und mit Zufriedenheit und Genugtuung sagen können, deren Errichtung war eine gute Entscheidung, aber wir alle müssen daran arbeiten, daß wir diese wichtige Einrichtung, die eigentlich von allen hier vertretenen Parteien Zustimmung findet und Komplimente bekommen hat, im Interesse der Bürger und unseres Landes Österreich weiter ausbauen und mehr in Richtung Bürgerrechte und Bürgerdienste erweitern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Freiheitlichen.)

14.41

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

14.42

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Ich möchte auch herzlich zum Tätigkeitsbericht und eigentlich auch zur Öffentlichkeitsarbeit gratulieren, wenn ich beispielsweise an die Pressekonferenz im Dezember denke. Es haben sich alle Medien sehr intensiv und auch, wie ich glaube, sehr positiv mit der Volksanwaltschaft beschäftigt.

Was mir bei all diesen Pressemeldungen nicht gefallen hat, sind Vorschläge zur Gesetzgebung, die gekommen sind. Ich zitiere aus der "Presse" vom 28. Dezember 1996: Der Rechnungshof sollte jeweils die Kostenfolgen, die Volksanwaltschaft aber die Bürgerverträglichkeit überprüfen – und jetzt kommt es –, bevor das Gesetz im Nationalrat behandelt wird.

Meine Damen und Herren! Das kann ich mir nicht vorstellen. Anregungen, Hinweise, Empfehlungen der Volksanwaltschaft sind dem Nationalrat natürlich jederzeit herzlich willkommen. Jahresberichte sind eine sehr wertvolle Unterlage. Aber die Gesetzgebung ist und bleibt ureigenste Aufgabe der Abgeordneten. Das ist ein Verfassungsprinzip.

Ich wundere mich auch darüber, wie Kollegin Stoisits – für die Grünen doch etwas unbefangen – heute im Porzellanladen "Bundesverfassung" gustiert hat, das war ungewöhnlich. Wir haben im Verfassungsausschuß über die Problematik gesprochen, und Frau Volksanwältin Korosec hat das eigentlich klargestellt – ich zitiere wörtlich –: Die Volksanwaltschaft ist ein Hilfsorgan des Nationalrates, beratend tätig, und es wird nicht gefordert, bei der Gesetzgebung einzugreifen.

Ich bin damit eigentlich sehr zufrieden gewesen, es hat sich allerdings heute ein bißchen anders angehört. Beispielsweise sieht Artikel 148d Abs. 3 im Entwurf der Volksanwaltschaft vor, daß die Mitglieder der Volksanwaltschaft das Recht haben, an Verhandlungen in Ausschüssen und Unterausschüssen des Nationalrates und des Bundesrates auf ihr Verlangen jedesmal gehört zu werden. Das kann ich mir eigentlich so nicht vorstellen.


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Eine Enquete anläßlich "20 Jahre Volksanwaltschaft" kann ich mir sehr gut vorstellen, das kann man auch im feierlichen Rahmen machen. Allerdings kann so eine Enquete nicht Anlaß dazu sein, Verfassungsprinzipien auf den Kopf zu stellen, eher schon dazu, 20 Jahre Einsatz der Volksanwaltschaft zu würdigen.

Es ist im Verfassungsausschuß von Frau Volksanwältin Korosec auch ausgesprochen worden, daß die Volksanwälte sehr oft "Dolmetscher" von Gesetzen sind. Ich hätte einen Vorschlag – nachdem auch im "Standard" zu lesen war, daß von der Volksanwaltschaft beklagt wird, daß seit Jahren von einer Neukodifikation des ASVG gesprochen wird, aber nichts passiert ist –, vielleicht ist es ein interessanter Vorschlag: Machen Sie einen Entwurf, machen Sie das ASVG bürgerfreundlich, übersetzen Sie diese Materie in eine bürgerfreundliche Sprache, und präsentieren Sie das Ergebnis eines solchen Entwurfes anläßlich der Enquete "20 Jahre Volksanwaltschaft"! Machen Sie diesen Versuch!

Es wäre ein schöner Erfolg, wenn es gelingen würde. Wir würden uns sehr darüber freuen. – Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiss. – Bitte.

14.45

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Volksanwältinnen! Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Ich möchte meine Rede einem Teilbereich des Berichts der Volksanwaltschaft widmen, und zwar jenem Teil, den Volksanwalt Horst Schender bearbeitet, und er ist dem Bundesminister für Inneres gewidmet.

Ich registriere, daß mit großer Akribie 257 Beschwerdefälle angeführt sind, Beschwerdefälle, die sich hauptsächlich auf die Administration, das Fremdenrecht und auch auf Handlungen von Exekutivorganen beziehen. Als Sicherheitssprecher der Österreichischen Volkspartei werde ich mit einer Unzahl von Interventionen, von Problemfällen konfrontiert, wie sie eben auch Herr Volksanwalt Horst Schender tagtäglich in seiner politischen Wahrnehmung und damit natürlich auch in seiner administrativen Verantwortung zu lösen hat. Ich gebe ehrlich zu, daß ich mir manchmal denke, ich bin froh, daß wir die Volksanwaltschaft haben, denn sie dokumentiert am besten, wo Not am Mann ist. Sie dokumentiert in diesem Bericht, daß es echte Probleme, Anliegen, Sorgen gibt.

Drei Bereiche sind es – und ich habe sie schon einige Male in Fachgesprächen mit dem Herrn Innenminister deponiert –, die sich mit dem decken, was Horst Schender auch aufzeigt. Das erste sind die Verwaltungsvorgänge im Bereich des Innenministeriums. Die tun mir fürchterlich weh. In diesem Zusammenhang wurde mir eine Unzahl an Sorgen mitgeteilt, bekam ich Schreiben, habe ich persönliche Vorsprachen gehabt, und immer wieder geht der Vorwurf in dieselbe Richtung: Im Innenministerium scheint manchmal eine Bürokratie tätig zu sein, die taub ist gegenüber Vorschlägen in Richtung Servicebetrieb, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmenskultur. Da gibt es einen schwerfälligen Apparat, und es gibt lange dauernde bis gar keine Beantwortungen einer unglaublichen Zahl an Eingaben.

Herr Volksanwalt! Es war mir eine Genugtuung, durch Sie bestätigt zu finden, was ich persönlich auch in vielen, vielen Situationen erleben mußte.

Es ist gut für den einzelnen Bürger, denn daraus schöpft er Hoffnung und Kraft, daß er weiß, es gibt eine Institution in diesem Land, die ihm hilft. Es ist aber auch gut für einen Parlamentarier, zu wissen, daß er durch einen Volksanwalt Rückendeckung erhält.

Der zweite Punkt: Natürlich wenden sich betroffene Exekutivorgane sehr oft an mich und sagen: Bei all dem, was die Beendigung meiner Beamtendienstlaufbahn betrifft, meinen Eintritt in die Pension, gibt es Sorgen, gibt es Probleme. – Ich freue mich, Herr Volksanwalt, daß Sie in exemplarischer Art und Weise zwei Fälle aufgezählt haben, die auch mir persönlich zugetragen worden sind. Und es ist halt nicht einsichtig – und ich freue mich, daß das schriftlich


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dokumentiert ist –, daß es unklare, unterschiedliche Auskünfte gibt über Fakten, die nicht unklar und unterschiedlich interpretiert werden dürfen.

Ich kann nicht nachvollziehen, daß es Rechtsmittelbelehrungen gibt, die unrichtig sind und damit den Bürger, den Gendarmeriebeamten, den Polizisten in die Irre führen. Und ich kann mich schon gar nicht damit abfinden, daß daraus dem einzelnen Nachteile erwachsen und der Minister persönlich dies in einer für mich eher schnoddrigen, kühlen, kalten Art und Weise abtut. Damit identifiziere ich mich nicht, das ist nicht mein Stil, so verstehe ich in keiner Weise Verwaltung, schon gar nicht Verwaltung im Innenministerium. (Beifall bei der ÖVP.)

Der letzte Punkt: Es reden Vertreter aller Parteien dasselbe, wenn es um die Exekutive als unseren Freund und Helfer geht. Die Exekutive sorgt für unseren Schutz, sie sorgt für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit, und wahr ist, daß dann, wenn Exekutivbeamte in Ausübung ihrer dienstlichen Verpflichtungen verletzt, schwer verletzt, manchmal sogar getötet werden, ein schwerfälliger Apparat in einer für mich wiederum nicht nachvollziehbaren kaltschnäuzigen Art und Weise den einzelnen Beamten schuldig macht, indem er sagt: Unprofessionell gehandelt! Die Vorgangsweise war nicht gesetzeskonform!

Es gibt ein Eigenverschulden, obwohl aus dem Aktenverlauf klar und deutlich hervorgeht, wenn man analysiert, wenn man interpretiert, wenn man schlußfolgert, daß der einzelne wahrlich im besten Wissen dessen, was er zu tun hat, agiert hat.

Es wird also eine Schuldzuweisung an den einzelnen vorgenommen, die einen einzigen Hintergrund hat: die monetäre Sicht. Es soll das Ganze billiger werden, billiger für das Innenministerium und damit billiger natürlich auch für die Republik Österreich.

Herr Volksanwalt, geschätzte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe abschließend eine sehr persönliche Hoffnung. Nicht daß ich dies dem Innenminister, der noch im Amt ist, zuschieben würde – ich weiß, wie abhängig er von einem funktionierenden Beamtenapparat ist –, ich habe aber die Hoffnung, daß der designierte Innenminister Karl Schlögl, der ja immerhin Beamtenstaatssekretär ist, der Bürgermeister ist, genau weiß, wo die Achillesferse im Innenministerium beheimatet ist, nämlich in einem schwerfälligen Apparat, der molochartig nach der "Mir san mir"-Mentalität genau das nicht tut, was unsere Intention wäre.

Ich habe also die Hoffnung, daß mit dem neuen Innenminister ein Motivationsschub bei den Beamten einkehrt. Ich habe die Hoffnung, daß die Serviceeinrichtung Innenministerium in Zukunft eine Unternehmenskultur an den Tag legt, die Sie, Herr Volksanwalt, und damit natürlich die gesamte Volksanwaltschaft zufriedenstellt, die die Abgeordneten befriedigt, die aber vor allem dem einzelnen Bürger, dem Exekutivorgan, das als Petent an das Ministerium herantritt, jene Sorgfalt angedeihen läßt, die es sich erwarten darf. (Beifall bei der ÖVP.)

14.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Volksanwalt Schender. – Bitte.

14.52

Volksanwalt Horst Schender: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich ganz kurz noch Stellung beziehe zu einzelnen Redebeiträgen, die nach den Ausführungen der Frau Vorsitzenden Korosec gebracht wurden. Ich muß mir mit meiner geschätzten Amtskollegin Messner nämlich aus Geschäftsordnungsgründen die restlichen 6 Minuten teilen, hat mir der Herr Präsident mitgeteilt, und ich bitte um Vergebung, wenn ich auf einzelne Details in Ihren Reden nicht allzu breit eingehen kann, um nicht zu erzwingen, daß Sie nach der Unterbrechung der Tagung weitere Zeit in Anspruch nehmen müssen.

Herr Abgeordneter Donabauer! Sie haben gemeint, die Zahl der Prüfungsverfahren in der Volksanwaltschaft sei zwar rückläufig, aber ansonsten seien Sie mit unserer Arbeit ganz zufrieden. Ich muß Ihnen leider sagen, die Zahl der Prüfungsverfahren ist nicht rückläufig, sondern sie nahm im vergangenen Jahr 1996 um 25 Prozent zu, von 3 500 auf 4 500, sodaß wir also in einem oberen Spitzenbereich der Prüftätigkeit und am Rande der Belastbarkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft angelangt sind.


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Daß unsere Öffentlichkeitsarbeit im Fernsehen nicht mehr entsprechend Berücksichtigung findet, bedauern wir selber zutiefst. Wir haben uns mit der neuen ORF-Führung gleich am Anfang ihrer Amtsübernahme zusammengesetzt, haben alle drei gemeinsam ein Gespräch geführt und versucht, wiederum mit unseren Problemen ins Fernsehen und in den Rundfunk stärker Eingang zu finden. Leider hat die Geschäftsführung diesem Ansinnen nicht den gebührenden Raum geboten, sodaß wir nur hin und wieder eingeladen werden, eine Stellungnahme zu konkreten Fällen in den Nachmittagssendungen abzugeben, aber eine eigene Sendung, wie wir sie früher gewohnt waren, Sonntag für Sonntag bestreiten zu können, war man nicht mehr gewillt uns einzuräumen.

Es wird also diese Form der Volksanwaltschaftstätigkeit durch Mitarbeiter des ORF leider auch in Hinkunft die einzige Möglichkeit sein, und wir werden quasi nur als Hölzlwerfer und Kommentatoren der Tätigkeit des Herrn Schiejok und der Frau Russwurm eingeladen werden.

Herr Abgeordneter Kräuter! Sie haben gemeint, wir hätten uns darum beworben, zur Gesetzesprüfung vor der Beschlußfassung eingeladen zu werden. Das entspricht nicht den Tatsachen, Herr Abgeordneter. Wir wollen nur an der Gesetzeswerdung in den Ausschüssen teilnehmen, wenn eine Notwendigkeit dazu besteht, wenn ein gegebener Anlaß besteht, wenn wir zu einem konkreten Gesetzentwurf seitens der Volksanwaltschaft ganz besonders wichtige und bedeutsame Erfahrungswerte einzubringen glauben. Wenn das der Fall ist, sollten wir, wie wir glauben, eingeladen werden, an der Diskussion im Ausschuß teilzunehmen, aber eine Begutachtung des Gesetzes oder gar eine Gesetzesprüfung haben wir nie verlangt und wollten wir nicht für uns in Anspruch nehmen.

Die bürgerfreundliche Sprache – das ist ein Randprodukt einer Pressekonferenz gewesen – sollte natürlich in die Gesetzestexte Eingang finden und wäre natürlich erstrebenswert, aber daß wir vorher jedes Gesetz überprüfen im Hinblick auf diese bürgerfreundliche Sprache und deren Anwendung in den Gesetzentwürfen, damit würden wir uns viel zu viel zumuten.

Herr Abgeordneter Kiss! Sie haben eine Reihe von sehr freundlichen Anmerkungen zum Bericht über das Bundesministerium für Inneres gemacht ... (Abg. Kiss: Unfreundliche!) Mir gegenüber, hinsichtlich meiner Tätigkeit freundliche und unfreundliche gegenüber dem Bundesminister für Inneres. Ich kann Ihnen nur sagen, wir haben den Bereich des Bundesministeriums für Inneres betreffend natürlich eine große Zahl von Beschwerden zu bearbeiten, vor allem was den Bereich des Fremdenrechtes betrifft. Ich habe aber auch ein gewisses Verständnis für den Innenminister und seine Beamten, wenn es sich dort und da ein wenig bei der Beantwortung spießt, weil natürlich eine Unzahl von Behördenvorgängen, vor allem im Bereich des Fremdenrechtes, in den letzten Jahren über die Beamten hereingebrochen ist und sich naturgemäß dieser Umstand auch auf die Beantwortung unserer Anfragen ausgewirkt hat.

Aber insgesamt teile ich natürlich Ihre Einschätzung im großen und ganzen, Ihre Einschätzung deckt sich ja im wesentlichen auch mit den Beobachtungen, die ich im Bericht festgelegt habe.

Jetzt möchte ich nicht mehr auf weitere Details eingehen, wiewohl ich mir noch einige Notizen gemacht habe. Ich danke Ihnen sehr verbindlich für die freundlichen Worte der Unterstützung unserer Tätigkeit, für Ihre Worte der Anerkennung unserer Tätigkeit und darf Sie ersuchen, von der Möglichkeit der Einschaltung unserer Institution im Rahmen Ihrer Abgeordnetentätigkeit möglichst umfassend Gebrauch zu machen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei den Freiheitlichen und dem Liberalen Forum.)

14.58

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Kollege.

Das Wort hat nun Frau Volksanwältin Evelyn Messner. – Bitte.

14.58

Volksanwältin Mag. Evelyn Messner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte nur ganz kurz – mehr Zeit bleibt mir nicht mehr – auf die Frage von Frau Abgeordneter Dr. Karlsson eingehen. Es liegt mir dieser Bereich schon sehr lange


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sehr am Herzen. Es ist so, daß diese fünfjährige rückwirkende Zuerkennungsmöglichkeit für Hinterbliebenenleistungen seinerzeit im Begutachtungsverfahren zwar noch in der ASVG-Novelle drinnen war. Sie ist leider nicht bis ins Hohe Haus gekommen, das heißt, diese Änderung ist auf der Strecke geblieben.

Da die Zeit sehr kurz ist, möchte ich wirklich nur zwei grundsätzliche Sätze sagen. Es geht mir hier ganz wesentlich, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, darum, daß ich mich nicht nur als "Dolmetscherin", nicht nur als Mitarbeiterin im Prüfbereich dieses Hohen Hauses für die Verwaltung verstehe, sondern ich glaube, wir Volksanwälte sollten uns auch als Vermittler zwischen den Bürgern und der gesetzgebenden Körperschaft verstehen. Und es sind gerade die Menschen im sozialen Bereich, die mir in meinem Geschäftsbereich tagtäglich begegnen, die das, was die Gesetzgebung, was Sie alle in diesem Land Österreich diesen Menschen zugedacht haben, nicht wirklich in Anspruch nehmen können, sei es, weil sie so alt sind, sei es, weil sie ein so großes Informationsdefizit aufgrund ihrer regionalen Herkunft haben, sei es, daß dieses Informationsdefizit aus ihrer bildungsmäßigen Herkunft stammt. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade wenn man als Volksanwältin für die sozialen Angelegenheiten zuständig ist, so wie ich, dann, glaube ich, darf man nicht müde werden, immer wieder genau auf diese legistischen Härten hinzuweisen, und es ist uns allen und mir auch ganz persönlich ein Anliegen, daß Sie als Abgeordnete uns hier bitte Ihr geneigtes Ohr schenken. Es geht ganz konkret darum, tagtäglich den Menschen, die zu uns kommen, sozusagen als Sprachrohr, als Verstärker zu dienen, den Menschen unsere laute Stimme zu leihen, eine Stimme, die auch hier in diesem Haus gehört werden sollte.

Sprachlich heißen wir in Österreich nicht "Ombudsmann", sondern Volksanwalt . Genau dieses Advokatorische in unserer Bezeichnung, dieses Anwalt-für-den-Bürger-Sein ist etwas, was für unser Amtsverständnis – ich glaube, ich darf das für uns alle drei sagen – sehr wesentlich ist. Ganz besonders kommt es zum Tragen im sozialen Bereich, in meinem Geschäftsbereich.

Ich bitte Sie daher: Nehmen Sie unsere legistischen Anregungen, immer wenn wir sie Ihnen mit auf den Weg geben dürfen, so, wie sie gemeint sind: als eine Hilfestellung für den Bürger, als Information für Sie und als ein echtes Anliegen von uns drei Volksanwälten! Darum ein herzliches Bitteschön und ein Dankeschön dafür. (Allgemeiner Beifall.)

15.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Volksanwalt Schender noch mit einem einzigen Satz, wie er uns garantiert hat.

15.01

Volksanwalt Horst Schender: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Über Wunsch des Herrn Abgeordneten Donabauer möchte ich eine Klarstellung vornehmen. Herr Abgeordneter Donabauer hat richtigerweise darauf verwiesen, daß im Jahre 1995 die Zahl der Beschwerden zurückgegangen ist. Ich habe Sie daraufhin darauf aufmerksam gemacht, daß aber im darauffolgenden Jahr 1996 die Zahl der Beschwerden wiederum um 25 Prozent, nämlich um etwas mehr als 1 000, zugenommen hat. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort seitens der Berichterstatterin wird nicht gewünscht.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht III-20 der Beilagen zur Kenntnis nehmen zu wollen.


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Im Falle der Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht mit Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1395/AB

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zur Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 1395/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, daher erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Der erste Redner hat eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zum Wort gemeldete Staatssekretäre sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Rufe beim Liberalen Forum sowie bei den Grünen: Die Anfragebeantwortung ist nicht verteilt worden!) Sie ist verteilt worden. Es werden für jene, die sie nicht haben, noch zusätzlich Kopien verteilt. (Abg. Hans Helmut Moser: Die Regierungsparteien haben sie vielleicht, wir nicht! – Abg. Mag. Kammerlander: Wir haben sie auch nicht! Wir wissen nicht einmal, zu welchem Thema sie lautet! – Abg. Schieder: Herr Präsident! Sie ist nicht verteilt worden!) Sie ist nicht verteilt worden? (Rufe: Nein! )

Ich unterbreche die Sitzung.

(Die Sitzung wird um 15.03 Uhr unterbrochen und um 15.04 Uhr wiederaufgenommen. )

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und bitte Frau Abgeordnete Apfelbeck, die Anfragebeantwortung 1395/AB zu verlesen.

Schriftführerin Ute Apfelbeck: "Auf die – aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene – schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen vom 30. Oktober 1996, Nr. 1404/J, betreffend Weitergabe der EU-Mittel für Projektrealisierungen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen ..."

Der weitere Wortlaut der Anfragebeantwortung 1395/AB lautet:

Zu 1. bis 10.:

Die Vollziehung der von diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten fällt primär in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes. Ich verweise daher auf die Ausführungen in der Antwort auf die gleichlautend an den Herrn Bundeskanzler gerichtete Anfrage Nr. 1393/J.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. – Bitte, Herr Abgeordneter. Maximale Redezeit: 10 Minuten.

15.04

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zur Debatte stehende Anfrage beziehungsweise deren Beantwortung wurde sowohl an den eben aus der Regierung ausgeschiedenen Bundeskanzler Vranitzky als auch an Sie, Herr Finanzminister, gerichtet, wobei Sie mir auf unsere Frage geantwortet haben, daß die Vollziehung der in diesen Fragen angesprochenen Angelegenheiten primär in den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes fällt. Diese Feststellung


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ist insofern unzutreffend, als auch Ihre Zuständigkeit eindeutig festgelegt ist. Für die finanzielle Abwicklung der EU-Strukturfonds in Österreich ist nämlich folgende Vorgangsweise vorgesehen:

Für die Vereinnahmung aller Strukturfondsmittel im Bundeshaushalt sind Sie und Ihr Ministerium zuständig, auch für die Koordination der finanziellen Administration, was die einzelnen Fonds betrifft, wie ESF, EAGFL oder EFRE.

Herr Bundesminister! Besonders die Antworten auf die Fragen 2 und 8 bedürfen einer äußerst umfassenden Erklärung. Sie antworteten mir auf die Frage 2:

"EU-Mittel dürfen erst nach Abrechnung der Projekte ausgezahlt werden. Bei Investitionsförderungen, die das Schwergewicht der EFRE-kofinanzierten Maßnahmen ausmachen, liegt es in der Natur der Projekte, daß zwischen Genehmigung und Fertigstellung ein längerer Durchführungszeitraum liegt. Das gilt vor allem für größere Investitionsprojekte."

Herr Bundesminister! Deshalb ist zum Beispiel im Burgenland von der Förderungssumme erst ein Teil von 2 Prozent und gesamtösterreichisch gesehen von 6 Prozent ausbezahlt worden.

In der Beantwortung der Frage 8 heißt es sogar:

"Die angesprochenen EFRE-Mittel werden von den für die einzelnen Maßnahmen zuständigen Bundes- und Landesstellen umgehend an die Projektträger ausgezahlt, sobald die Auszahlungsvoraussetzungen (in Form von Projektabrechnungen) vorliegen. Eine Akontierung" – und das ist ganz besonders bemerkenswert – "von EU-Mitteln vor Projektabschluß und Vorlage der Rechnungen samt Zahlungsbelegen ist nicht zulässig."

Soweit die Auskunft aus dem Bundeskanzleramt beziehungsweise aus Ihrem Ministerium, Herr Bundesminister.

Ganz anders lautet allerdings der Text der vom Bundeskanzler herausgegebenen Broschüre, was die Förderung der Regionalpolitik betrifft, die sich auf die europäischen Vergaberichtlinien stützt. Diese entsprechen haargenau den österreichischen Förderungsrichtlinien. So ist die gesetzlich festgelegte Form der Vergabe von Förderungen und der praktizierten Form seitens Ihres Ministeriums beziehungsweise des Bundeskanzleramtes eine äußerst unterschiedliche. Es ist nämlich festgehalten, daß die Auszahlung der Tranchen ratenweise zu erfolgen hat: zuerst eine Akontierung, maximal 50 Prozent der Tranche, die zweite Rate, sobald mindestens die Hälfte der ersten Rate verwendet ist – und die Restzahlung nach Endabrechnung der Tranche. So hat das zu geschehen!

Was hier in Österreich passiert ist, entspricht genau dem Gegenteil dessen, was in den offiziellen Richtlinien festgehalten wurde, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was soll also der Förderungswerber – zum Beispiel im Burgenland, dem vor dem Beitritt zur Europäischen Union so viel versprochen wurde – davon halten, wenn er sich auf diese offiziellen Informationen und auf diese offiziell festgehaltenen Richtlinien für die Vergabe von Förderungen nicht verlassen kann, wenn er vom Bundeskanzleramt, wenn er von Finanzminister auf das Geld länger warten muß, als das bitte notwendig ist? Vor allem: Was soll er sich denken, wenn er sich diese offizielle Information besorgt hat und die Praxis dann eine ganz andere ist, er sich aber darauf verlassen hat, daß die offizielle Information Gültigkeit hat?

Meine Damen und Herren! Ich entnehme diesen Unterlagen des weiteren, daß es die Koordinationsaufgabe ist, die rasche, möglichst plankonforme Inspruchnahme der EU-Mittel, die reibungslose Weiterleitung beziehungsweise Aufteilung auf Endbegünstigte unter Vermeidung unnötiger Transaktionen und der Sicherung voller Transparenz über den Stand der finanziellen Abwicklung der Programme zu gewährleisten. – Von rasch und reibungslos, von Vermeidung unnötiger Transaktionen ist überhaupt nichts festzustellen! Genau das Gegenteil ist der Fall: Es geht nichts rasch, es geht nichts reibungslos, und es wird jegliche Transparenz vermieden!


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Sie haben nach wie vor das Geld auf irgendwelchen Konten, die sie uns nicht bekanntgegeben haben, Herr Bundesminister, kassieren offensichtlich dafür Zinsen, die, wie man aus dem Bundeskanzleramt und auch aus dem Finanzministerium hören kann, dann, soferne es die EU gestattet, dem Budget zugeführt werden sollen.

Herr Bundesminister! Das ist ein Umgang mit Förderungsmitteln, der höchst aufklärungsbedürftig ist, und ich hoffe, eine entsprechende Aufklärung hier und heute zu erhalten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wie ich bereits gesagt habe, sind österreichweit insgesamt – und das kommt auch aus Ihrer Anfragebeantwortung zutage – erst 6 Prozent der Mittel weitergegeben worden und für das Ziel-1-Gebiet Burgenland gar erst 2 Prozent zur Auszahlung gelangt, weil das Geld – entgegen den Vorschriften! – auf irgendwelchen Konten bei der österreichischen Förderungseinrichtungen liegt. Sicher ist, daß die Mittel für Gemeinschaftinitiativen direkt im Bundeskanzleramt liegen. Sie werden ja bereits demnächst Gelegenheit haben, das zu verifizieren.

Bezüglich der Zinsen ist, wie gesagt, laut Information aus Ihrem Bundeskanzleramt zu erfahren, daß es geplant ist, diese dem Finanzministerium zufließen zu lassen.

Herr Bundesminister! Aufgrund dieser bisherigen, wie ich meine, nicht sehr professionellen Vorgangsweise, ist zu befürchten, daß Mittel aus Fonds nicht ausgeschöpft werden können, wie uns ja schon mehrfach berichtet, wie bereits mehrfach nachgewiesen wurde, und daß in weiterer Folge unter Umständen Kürzungen der österreichischen Zuteilungen die Folge sein könnte, weil Österreich in Brüssel aufgrund solcher Vorgangsweisen unter Umständen in Argumentationsnotstand geraten könnte.

Das ist ein weiterer Beweis für mich, für meine Fraktion, für die Österreicher, die sich um Förderungen beworben haben, wie häufig dilettantisch in dieser Bundesregierung vorgegangen wird, wenn es sich um EU-Angelegenheiten handelt – sehr zum Nachteil der Österreicher, vor allem jener Österreicher, die sich einmal um Förderungen beworben haben.

Herr Bundesminister! Ich stelle fest, daß hier einmal mehr der Beweis dafür erbracht ist, daß in EU-Fragen nicht offen agiert wird, daß in EU-Fragen nicht die volle Wahrheit gesagt wird, daß in EU-Fragen nicht transparent vorgegangen wird.

Herr Staatssekretär Schlögl, der künftige Innenminister, hat wohl recht, wenn er meint, daß die Unzufriedenheit bei Förderungswerbern deshalb steigt, weil die Unübersichtlichkeit enorm ist und sehr häufig Unwissenheit und Dilettantismus zu bemerken sind, was die Bearbeitung diverser Förderungsansuchen im Bundeskanzleramt und Finanzministerium betrifft. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.14

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte.

15.14

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer, Sie haben am 30. Oktober 1996 eine gleichlautende Anfrage an das Bundeskanzleramt, an das Bundesministerium für Finanzen und an das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten gerichtet. Gleichlautend mit der Antwort meines Kollege Farnleitner wurde Ihnen damals der Standpunkt des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes mitgeteilt, daß für die angesprochenen Angelegenheiten aufgrund der Zuständigkeiten ausschließlich das Bundeskanzleramt zuständig ist (Abg. Mag. Schweitzer: Das stimmt nicht!) , und das Bundeskanzleramt, sehr geehrter Herr Abgeordneter Schweitzer, hat Ihnen diese Ihre Anfrage sehr, sehr ausführlich beantwortet. (Abg. Dr. Haider: Aber falsch!)

Herr Abgeordneter Schweitzer! Wenn Sie in Ihren Ausführungen hier des öfteren gesagt haben, ich hätte Ihnen auf Frage 2 oder auf Frage 8 Antworten gegeben, dann muß ich Ihnen sagen:


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Das habe ich nicht getan! (Abg. Dr. Haider: Er nimmt vorweg, daß Sie Bundeskanzler werden!) Ich habe schon ein bißchen – Herr Abgeordneter Dr. Haider meint es gerade – gemerkt, daß es zwischen meiner Aufgabe als Bundesminister für Finanzen und meiner allfällig zukünftigen Aufgabe doch manchmal Vermengungen gibt. (Abg. Dr. Krüger: Allfällig?) Ich bin vom Bundespräsidenten noch nicht angelobt worden, und, wie ich schon gesagt habe, die österreichische Bundesverfassung kennt nur einen Bundeskanzler. (Abg. Dr. Krüger: Haben Sie Zweifel?)

Auf der anderen Seite freut es mich, daß Sie mich anscheinend als Finanzminister nicht missen mögen (Abg. Scheibner: Aber nur anscheinend!) und mich so oft noch ins Parlament als Finanzminister holen. Das freut mich schon! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Haider: Das ist die unterschiedliche Behandlung zu Vranitzky!)

Noch einmal zum Ablauf, wie im Rahmen der Regionalprogramme der EU-Strukturfonds – im wesentlichen EFRE, der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, ESF, der Europäische Sozialfonds, EAGFL, der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft – die Abwicklung und die Ausgangslage ist. Für jeden dieser Fonds gibt es in Österreich ein fondskorrespondierendes Ressort. Dieses fondskorrespondierende Ressort ist Ansprechpartner für die Kommission und für die Koordination der gesamten Programmabwicklung verantwortlich, auch für die Überwachung der Programmumsetzung selbst.

Das Bundeskanzleramt ist das fondskorrespondierende Ressort für den Fonds der regionalen Entwicklung. Es ist demnach zuständig für die Beantwortung von Fragen, die Sie im Zusammenhang mit dem Ziel-1-Programm – beispielsweise im Burgenland – gestellt haben, und es verfügt auch über die Daten betreffend Mittelausschöpfung und über den finanziellen Stand der Programmumsetzung.

Von dieser Koordinationsfunktion der fondskorrespondierenden Ressorts zu unterscheiden ist die Funktion der Kofinanzierung von EU-Programmen, von dem, was aus nationalen Haushaltsmitteln tatsächlich geschieht. Dafür ist in Österreich das auf der jeweiligen Bundesebene zuständige Ressort verantwortlich, auch für die Verwendung der von der Europäischen Union kommenden Mittel.

Das Bundesministerium für Finanzen ist kein kofinanzierendes Ressort, sondern lediglich, wenn Sie so wollen, die Buchhaltung, die kontoführende Stelle, bei der die Ressorts in eigener Verantwortung die Mittel abrufen. Wir haben deshalb auf das Tempo der Progammumsetzung keinerlei Einfluß.

Ich bitte, sehr geehrter Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer, zur Kenntnis zu nehmen, daß meine Erstanfragebeantwortung vom Dezember 1996 tatsächlich den Gegebenheiten entspricht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich mache aufmerksam, daß die folgenden Ausführungen eine Rededauer von höchstens 5 Minuten haben dürfen.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.19

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Aufregung um die EFRE-Mittel, um die Strukturfondsmittel, die Investitionsförderung für den Zeitraum von 1995 bis 1999, sind, Herr Abgeordneter Schweitzer, für mich nicht ganz nachvollziehbar. Wenn Sie sich die Projekte im Burgenland anschauen, dann werden Sie sehen, daß es vorwiegend große Projekte sind, wo es auch entsprechende Zeiträume zwischen Genehmigung und Fertigstellung gibt, denn für den Ablauf und die Planung ist natürlich ein großer Zeitaufwand erforderlich. Daß bei der Auszahlung die entsprechende Form und auch die entsprechenden Schritte einzuhalten sind, ist wohl verständlich.


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Bei der Akontierung, die Sie hier angesprochen haben, liegt offensichtlich eine Verwechslung Ihrerseits vor. Sie verwechseln die Akontierung Europas mit jener vom Bund. Da ist eine Akontierung zweifellos möglich, nicht aber eine Akontierung an den Projekterrichter.

Daß aber Teilrechnungen möglich sind, ist auch eine Tatsache, Herr Abgeordneter Schweitzer. Ebenfalls ist es eine Tatsache, daß die Mitteln nicht verfallen können.

Wenn die Mittel aus dem Jahre 1995 – aus welchen Gründen auch immer – nicht losgelöst werden können, dann können sie auf 1996 übertragen werden.

Wir liegen im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern in der Umsetzung besser als so manch anderer Staat. Das ist – darauf hinzuweisen, ist, so glaube ich, wichtig – für Österreich positiv.

Zu der angesprochenen Verzinsung: Natürlich gibt es eine Verzinsung für jene Mittel, die in Österreich liegen, die zur Auszahlung kommen. Es ist aber auch Tatsache, daß durch Kofinanzierungen Mittel vorzeitig zur Auszahlung gelangen, und zwar speziell im Zeitraum vor den Schlußrechnungen, die üblicherweise doch etwas länger dauern als Teilrechnungen. Da fallen zweifellos auch Zinsen an. Diesbezüglich heißt es in der Beantwortung, daß es eine Zinsenausgleich gibt. Das ist zweifellos auch korrekt.

Die Zahlen in Ihrer Anfrage sind nicht mehr aktuell, sie beziehen sich auf das Jahr 1996, sind also "rückständige" Zahlen, und das mag symptomatisch für Sie sein. Sie wissen ja, daß die Genehmigung der Ziel-1-Projekte im November 1995 erfolgt ist und Sie sich in Ihrem ... (Abg. Mag. Schweitzer: Welches Datum hat die Anfragebeantwortung?) Die Ziel-1-Projekte sind im November 1995 genehmigt worden, sodaß das eigentlich erst ein gutes Jahr her ist. Daß da Anfangsprobleme bestanden, ist keine Frage, das soll auch zugegeben werden, das war bis Mitte des Vorjahres so, aber es ist dann durch das neue Monitoring-System eine wesentlich bessere Situation eingetreten.

Sie schreiben in Ihrer Anfrage vom 20. August 1996 – ob bewußt oder unbewußt, das möchte ich nicht bewerten – Zahlen vom zweiten Quartal, und zwar vom Juni des Vorjahres. Die 38 Millionen Schilling, die Sie hier angeführt haben, mögen in etwa richtig sein. Richtig ist aber auch, daß die ausbezahlten Mittel mit Jahresende, also kurz nach dem Monat August, bereits 140 Millionen Schilling betragen haben.

Auch die Zahl des Umsetzungsgrades, was das Burgenland betrifft, beziffern Sie mit demselben Datum mit 2 Prozent. Tatsächlich liegen wir bei 11,4 Prozent. Außerdem ist richtig, daß im Burgenland 41,5 Prozent der Mittel für die 75 Projekte vergeben wurden. Das wird sich im Burgenland sehr positiv auf die Arbeitsplätze auswirken, und das freut uns besonders.

Daß gegenwärtig die Maßnahmen Infrastrukturmaßnahmen sind, bedingt auch, daß es von der Zahl her noch etwas weniger Projekte sein werden, die auch nicht so arbeitsplatzwirksam sein werden. Aber die Folgeprojekte, die ja noch kommen werden, werden gerade in diesem Bereich dann einen deutlichen Anstieg bedeuten.

Es hat im Jahre 1996 der Europäische Rechnungshof da bereits geprüft und nichts beanstandet, sondern – im Gegenteil! – lobende Worte gefunden. Also man kann da der Politik keine Säumigkeit nachweisen – auch Sie, Herr Schweitzer, nicht! Es müßte vielleicht die Wirtschaft rascher arbeiten, rascher Rechnung legen. Dann könnte es auch rascher zur Auszahlung kommen.

Daß nicht alle Mittel für das Burgenland ausgelöst werden, wird sicher nicht zutreffen. Unser Landeshauptmann Karl Stix als Vater des Ziel-1-Gebietes wird da den Strukturausgleich ganz bestimmt schaffen (Abg. Scheibner: In welcher Funktion?) und wird auch, wenn er Landeshauptmann bleibt, dafür sorgen, daß er diese positive Arbeit zu Ende führen kann. Wenn nicht, wird er zweifellos ein Gewinn für die Bundesregierung sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie, Herr Abgeordneter Schweitzer, irgend jemanden Säumigkeiten anlasten wollen, dann könnten Sie das vielleicht bei Ihrem "Seilbahn"-Landesrat im Burgenland tun. Da gibt es zweifel


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los Fälle der Säumigkeit. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.25


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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder:
Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mag. Steindl vor. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Haider: Er erklärt jetzt die Position der ÖVP Burgenland!)

15.25

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Jörg Haider! Ich möchte vielleicht ein bißchen tiefer gehen, als das mein Kollege Kaipel getan hat. Der Grund, warum das Burgenland Ziel-1-Gebiet geworden ist, ist ganz einfach der, daß wir im Burgenland damals ein Pro-Kopf-Einkommen unter 75 Prozent des Europadurchschnittes hatten, nämlich 63 Prozent, daß jeder dritte burgenländische Arbeitnehmer außerhalb seines Heimatortes beziehungsweise außerhalb des Burgenlandes arbeiten muß, also ein Pendler ist, daß das Burgenland in der Industrieproduktion, bei der Steuerkraftquote und in vielen anderen Bereichen ganz hinten ist. Es gibt also keine Spur von einem breiten Gürtel des Wohlstandes, wie es einige Politiker im Burgenland früher gemeint haben, und es deutet auch nichts darauf hin, daß wir auf einer Überholspur wären.

Es war daher ein großer Erfolg beider Parteien, die damals in der Regierung waren, nämlich der SPÖ und der ÖVP – und das möchte ich schon korrigieren –, daß das Burgenland Ziel-1-Gebiet nun geworden ist. Das muß man einmal betonen! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden die versprochenen 2,5 Milliarden Schilling von der Europäischen Union sicherstellen. (Abg. Dr. Haider: Eine Million ist von mir gekommen! Ich habe pünktlich bezahlt! – Abg. Marizzi: Aus dem Sozialfonds!) Eine Million ist von Haider für Donnerskirchen dazugekommen.

Ich möchte daran erinnern: Von der Europäischen Kommission ist erst am 16. November 1995 entschieden worden, und entgegen der Panikmache der FPÖ – der Herr Schweitzer hat damals eine Aussendung gemacht und gemeint, die Burgenländer würden die Kofinanzierung nicht zusammenbringen – haben wir die Kofinanzierung zusammengebracht. Entgegen Ihrer Panikmache, Herr Kollege Schweitzer, haben wir ein burgenländisches Programm, ein Planungsdokument erstellt, und das ist am 18. Jänner 1996, also vor einem Jahr, in der burgenländischen Landesregierung verabschiedet worden. (Abg. Dr. Haider: Ich habe gezahlt!) Innerhalb eines Jahres sind im Burgenland, Herr Dr. Haider, 700 Projekte eingereicht worden. (Abg. Dr. Haider: Jetzt ist der Rauter drinnen, jetzt geht etwas weiter!) Diese sind überprüft worden. Ihres vom Sozialfonds, Herr Dr. Haider, ist nicht dabei, das wurde nicht mitberücksichtigt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haider: Das ist noch gar nicht dabei! Stell’ dir vor!)

Nein. Es waren 700 Projekte, die dann ausgesucht wurden. Wir werden auch diese Förderungsmittel auslösen. Ich habe mir heute den aktuellen Stand von der WIBAK geben lassen. Es schaut ganz gut aus. Sie haben natürlich, Herr Kollege Schweitzer, in dieser Ihrer Anfrage völlig veraltete Zahlen gebracht. Es gibt neuere; ich stelle sie Ihnen dann gerne zur Verfügung. (Abg. Dr. Haider: Nur 1 Prozent!) Nein, nein, es sind nicht 1 Prozent, sondern es sind bei weitem mehr als 1 Prozent.

Herr Kollege Schweitzer! Sie sagten zum Beispiel, daß nur 38 Millionen Schilling ausbezahlt wurden. In Wirklichkeit sind mit Stand 31. Dezember 1996 bereits 139 Millionen Schilling ausbezahlt worden. Ihr Vorwurf geht also, wie immer, völlig ins Leere.

Wir werden es im Burgenland auch ohne die Freiheitlichen schaffen. Wir werden diese Mittel, die uns von der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden – und das sind, Herr Kollege Kaipel, nicht nur Förderungsmittel für Großprojekte, sondern auch für Kleinbetriebe; auch ich bin dafür, daß die bäuerliche Struktur gefördert wird –, bis 1999 komplett ausschöpfen. Dessen können Sie sicher sein! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schreiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.29

Abgeordneter Mag. Erich L. Schreiner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, ich möchte nun der Wahrheit eine Gasse schlagen.

Erste Feststellung: Herr Bundesminister, Sie sind deswegen auch zuständig, weil an sich diese Zinsen – Sie haben gesagt, Sie beziehungsweise das Bundesministerium für Finanzen ist für die Kontoführung zuständig – auch Einnahmen für den Säckelwart dieser Republik sind.

Zweite Feststellung: Herr Bundesminister für Finanzen Klima, Sie sind auch deswegen zuständig, weil all diese Finanzierungen aus Brüssel ja den Effekt haben sollten – wenn wir nicht in die Förderfalle, wie Ihr Kollege Farnleitner hier gemeint hat, hineintappen wollen –, daß wir erhöhte Steuerleistung, weniger Arbeitslose, mehr Beschäftigte und mehr Investitionsvolumen haben.

Darum geht es uns, und darum ging es auch dem Kollegen Schweitzer bei dieser Anfrage, die an Sie und an das Bundeskanzleramt und an den Wirtschaftsminister gerichtet war. Das möchte ich von diesem Rednerpult aus einmal festgestellt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Als zweites und drittes möchte ich Ihnen folgendes zur praktischen Durchführung sagen – ich möchte mich jetzt nicht in das Thema Ziel-1-Gebiet des Burgenlandes vorwagen, sondern ich möchte in meiner unmittelbaren Umgebung, in Niederösterreich, bleiben –: Der Niederösterreichische Landtag hat ein Budgetüberschreitungsgesetz für die Finanzierung der Beitragszahlungen an die Europäische Union beschlossen, und ich gestehe ein, daß im ersten Jahr einer Beitragszahlung von über 1 Milliarde Schilling ein Rückfluß von lediglich 53 Millionen Schilling gegenüberstand.

Im ersten Jahr, also 1995, ist es vielleicht richtig gewesen, das nicht so genau zu sehen, aber, Herr Bundesminister, folgendes muß man schon hervorheben: Die Konstruktion des österreichischen Förderungswesens insgesamt – diesbezüglich sind Sie sowohl als Bundesminister für Finanzen als auch als künftiger Bundeskanzler gefordert –, eine Konstruktion mit insgesamt 126 verschiedenen Förderarten verteilt auf Bund und Länder, stellt für den sogenannten Förderungswerber wirklich einen Förderungsdschungel dar! Es macht keinen Sinn, wenn jemand Projekte einreicht und von Pontius zu Pilatus laufen muß, damit er ein paar tausend oder ein paar hunderttausend Schilling bekommt – und das dann vielleicht genehmigt bekommt, vielleicht auch nicht. Mir sind Fälle aus Niederösterreich bekannt, da ist ein Förderansuchen zwischen dem landwirtschaftlichen Bereich und dem gewerblichen Bereich sechs Monate hin und hergeschickt worden, weil sich keiner zuständig gefühlt hat.

Herr Bundesminister! Damit muß es aus sein! Das geht ganz einfach gegen die Interessen der arbeitenden Menschen, gegen die Interessen der Wirtschaft! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ansonsten stehen wir 1999 da, und die Europäische Union wird uns sagen: Ihr Österreicher seid zwar Nettozahler, ausgenützt habt ihr die Refundierung an Fördermitteln im Ziel-1-Gebiet, im Ziel-5b-Gebiet und im Ziel-2-Gebiet nicht. Wir werden bei der nächsten Tranche – ich denke gar nicht an eine etwaige Osterweiterung, da werden wir dann überhaupt durch den Rost fallen mit sämtlichen Zielförderungen – nicht einen Betrag von 21,099 Milliarden Schilling bekommen, sondern erheblich weniger, aber der sogenannte Nettobeitrag, den wir jetzt schon zu zahlen haben, wird dann ein erheblich größerer sein. Und das bitte bei knappem Budget, bei Sparpaket und angesichts der Tatsache, daß Sie, Herr Bundesminister für Finanzen Klima, mit einem Belastungspaket jedem Österreicher in die Tasche gegriffen haben. Das muß auch einmal gesagt werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir sind dafür, daß diese Fördermittel so rasch wie möglich zurückkommen, und so rasch wie möglich heißt: Vereinfachungsschritte bei der Auszahlung, rasche Umsetzung, Vereinfachung bei den österreichischen Förderungen, Einschränkung von 126 auf von mir aus 20 Förderarten, Übersichtlichkeit für den Unternehmer, Übersichtlichkeit für die Landwirte, Übersichtlichkeit für


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jene Mittel, die in die Arbeitsmarktverwaltung fließen. Das ist unsere Sorge, die wir beim jetzigen Handling bezüglich dieser Projekte haben.

Ich habe hier die Kurzfassung eines Handbuches, das dankenswerterweise von zwei österreichischen Autoren geschrieben wurde. Ich habe mir das angesehen. Da gibt es ein großes Kompendium, das ein Unternehmer unmöglich durchlesen kann, denn das umfaßt über 2 000 Seiten. Da kann er blättern, blättern, blättern und findet dennoch keinen Weg, wie er zu diesem Geld kommt. Da geht es aber um Steuergelder dieser Republik, die wir nach Brüssel geschickt haben, und jetzt müssen wir bitten und betteln, damit wir sie wieder zurückbekommen. Das ist die Realität, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.34

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.34

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Man muß sich direkt bei Kollegen Schweitzer bedanken, daß er dieses Thema hier zur Sprache bringt. Da passieren ja ganz abenteuerliche Sachen in diesem Land! Die Europäische Union beteilt uns mit Förderungsmitteln, die österreichischen Stellen sind aber nicht in der Lage, das schnell genug abzuwickeln, infolgedessen behalten sie das europäische Geld einmal, buchen die Zinsen auf ihr Konto, bis sie endlich die Kofinanzierungsmittel beieinander haben, um sie dann auszuschütten. Darum geht es doch letztlich.

Ich kann daher eigentlich Herrn Mag. Steindl nicht verstehen – er ist doch Bürgermeister einer Gemeinde im Burgenland –, und ich kann auch Herrn Kaipel nicht verstehen, der ja auch ein Burgenländer ist. Man enthält euch Geld vor zu Lasten eurer Zinsen – und ihr verteidigt diese Politik noch. Also so etwas von Nibelungentreue, von Parteitreue habe ich überhaupt noch nicht erlebt! Es ist das wirklich ganz spannend! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir sind wieder einmal an einem Punkt angelangt, an dem wir feststellen müssen, daß Förderprogramme der Europäischen Union von uns in ihrer Durchführung behindert werden, weil wir die Kofinanzierungsmittel nicht zustande bringen. Zusätzlich gibt es noch die Tatsache, daß man den Förderungswerbern die Zinsen und die Liquidität, die sie ja brauchen, um ihre Projekte durchzuführen, vorenthält – und dann schreibt der Bundeskanzler in die Anfragebeantwortung hinein, das wäre alles ganz normal, über die Programmlaufzeit würde sich das schon ausgleichen. Nur, was hat jemand davon, der ein Projekt abführt, wenn er Zinsen zu Lasten eines möglicherweise anders vorfinanzierten verliert.

Ich glaube also, daß der Herr Finanzminister – welcher jetzt entschwunden ist – es sich ein bißchen einfach macht, sich auf die reine Kompetenzfrage zurückzuziehen, und ich meine, Kollege Schweitzer wäre gut beraten, diese Sache mit dem neuen Herrn Bundeskanzler noch einmal aufzurollen. Es lohnt sich, glaube ich, wirklich, da nachzustierln. (Beifall beim Liberalen Forum.)

15.36

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die Rednerliste ist erschöpft, die Debatte damit geschlossen.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zu einer weiteren kurzen Debatte, und zwar über den Antrag der Abgeordneten Mag. Kammerlander und Genossen, dem Außenpolitischen Ausschuß zur Berichterstattung über das Volksbegehren, Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Neutralität Österreichs (172 der Beilagen), eine Frist bis 25. Februar 1997 zu setzen.

Nach Schluß dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.


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Wir gehen in die Debatte ein. Ich mache abermals darauf aufmerksam, daß die maximale Redezeit 5 Minuten beträgt; beim Erstredner 10 Minuten. Stellungnahmen der Mitglieder der Bundesregierung und zu Wort gemeldeter Staatssekretäre sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort hat Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. – Bitte.

15.37

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Am 24. April 1996 ist das Volksbegehren eingebracht worden, das vorsieht, in der Verfassung nach Artikel I einen Artikel Ia hinzuzufügen – mit dem Ziel und dem Zweck, zu verhindern, daß die Neutralität scheibchenweise abmontiert, ausgehöhlt, demontiert oder nicht beachtet wird. Ein Formulierungsvorschlag sieht vor, daß nicht nur die Bundesregierung alles in diese Richtung gehende zu unterlassen hat, sondern daß im Falle der Aufgabe der Neutralität auch eine Volksabstimmung durchzuführen ist.

Eines ist schon verwunderlich: Dieses Volksbegehren haben relativ viele Leute unterschrieben, es hat 360 000 Unterschriften gehabt und ist somit ein ziemlich erfolgreiches Volksbegehren gewesen, daneben hat es in der letzten Zeit aber noch ein Volksbegehren gegeben, das sehr erfolgreich war, aber dieses ist wesentlich schneller vom Parlament behandelt worden, es wurde entsprechend beachtet und fand auch Beachtung in einem öffentlichen Hearing und in Debatten, nämlich das Tierschutzvolksbegehren.

Da aber haben wir ein Volksbegehren, das Ihnen – diese Vermutung liegt schon sehr nahe – nicht bequem ist, Ihnen nicht so recht paßt, denn dieses Volksbegehren ist einige Zeit, nachdem es im Parlament eingebracht worden war, in einem Unterausschuß "entsorgt" worden. Wir haben damals im Außenpolitischen Ausschuß schon unsere Bedenken geäußert, daß diese Thematik, wenn sie in einen Unterausschuß kommt, dort mehr oder weniger auf Nimmerwiedersehen beziehungsweise bis hin zu den gesetzlichen Fristen "entsorgt" ist und sozusagen in Ruhe dahintümpelt, aber nicht wirklich behandelt wird, daß vor allem nicht die entsprechende und durchaus wichtige Diskussion hier im Hause stattfindet.

Diese unsere Befürchtungen sind genau eingetreten. Sie haben es nicht diskutiert, Sie haben die Thematik als solche nicht behandelt. Wir haben von diesem Rednerpult aus auch schon öfter gefordert, daß Sie doch endlich den Mut haben sollten, diese öffentliche Diskussion über die Neutralität und darüber hinaus gehend natürlich auch über die Konzeptionen, über dieses Sich-Abzeichnen einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu führen, sich dieser Diskussion zu stellen und sich auf Pro- und Kontrapositionen, die durchaus hier im Haus vorhanden sind, einzulassen und das nicht immer wie ein lästiges Beiwerk von sich zu drängen und so zu tun, als wäre das eine heiße Kartoffel, die Sie lieber fallen lassen. Und wenn sie gerade wieder einmal auftaucht im Zuge einer Dringlichen Anfrage oder eines Dringlichen Antrages, dann ist in Ihren Augen offensichtlich schon wieder genug getan für die nächsten Monate, dann brauchen wir über dieses Thema nicht mehr zu diskutieren, meinen Sie.

Sie scheinen zu unterschätzen, daß laut Meinungsumfragen 70 Prozent nach wie vor für die Aufrechterhaltung der Neutralität sind. (Abg. Schieder: Wir nehmen die Aktion halbe/halbe so ernst, daß wir sogar wissen, wie man heiße Kartoffeln behandelt! Man läßt sie abkühlen und schält sie dann!) Sie vielleicht, Herr Kollege Schieder, aber über die Aktion halbe/halbe werden wir beim nächsten Tagesordnungspunkt noch diskutieren. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und bei den Freiheitlichen.)

Sie scheinen trotzdem zu unterschätzen, daß die Neutralität eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung hat. Sie scheinen zu vergessen, daß es Wahlversprechen gibt – auch von Ihrer Partei, Herr Kollege Schieder, im Zuge des EU-Wahlkampfes abgegeben –, und Sie scheinen auch zu vergessen, daß es Wahlversprechen gibt, eine Volksabstimmung durchzuführen, wenn sich an diesem Status etwas ändert.

Warum zeigen wir das jetzt wieder auf, und warum bringen wir diesen Fristsetzungsantrag? Ich weiß schon, Herr Kollege Schieder, Sie werden sich bemühen, hier aufzuzeigen, daß ich erst


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gestern mit Ihnen über diesen Termin am 19. geredet habe und daß wir zu diesem Termin 19. Februar unsere Zustimmung gegeben haben. Das stimmt, wir haben unsere Zustimmung zu diesem Termin am 19. gegeben, aber ich sehe darin überhaupt keinen Widerspruch, denn es wird ja für eine Oppositionspartei wohl legitim sein, aufzuzeigen, daß Sie ein halbes bis ein dreiviertel Jahr nichts getan haben in dieser Sache, daß Sie einen Antrag im Unterausschuß vergammeln, einfach ruhen haben lassen. Und das ist sehr wohl auch bezweckt damit, daß Sie erst dann, wenn die Fristen immer näherrücken und Sie nicht mehr auskönnen, zu einer gemeinsamen Terminfindung kommen.

Herr Kollege Schieder, ich verstehe das deswegen noch viel weniger, weil wir im Außenpolitischen Ausschuß im allgemeinen eine recht gute Konsensfindung haben, wenn es um Termine, um Dringlichkeiten von Tagesordnungspunkten oder von Anliegen geht. Deswegen ist es mir eigentlich umso unbegreiflicher, daß es so lange Zeit in Anspruch genommen hat, bis dieser Antrag über Neutralität, bis dieses Volksbegehren hier im Parlament behandelt wird. Vielleicht können Sie eine Erklärung dafür geben, woran es denn gelegen hat, daß ein dreiviertel Jahr beziehungsweise ein gutes halbes Jahr, wenn ich den Herbst berücksichtige, kein Termin gefunden werden konnte, zu dem dieser Unterausschuß tagt.

Es ist erfreulich, daß der Unterausschuß tagt, es ist erfreulich, daß wir uns geeinigt haben, daß er öffentlich tagt, daß er unter Hinzuziehung von Experten tagt, aber hätten wir das vor Weihnachten zustande gebracht und hätten wir einer solchen Behandlung rechtzeitig oder früher Platz und Raum gegeben, dann wäre es auch möglich gewesen, vielleicht in dem einen oder anderen Punkt noch intensiver zu diskutieren. So haben wir einen Tag Zeit, eine Unterausschußsitzung Zeit, und dann soll jedenfalls – das soll unser Fristsetzungsantrag einfach noch einmal untermauern – dieses Volksbegehren im Parlament behandelt werden. Genau das sieht unser Antrag vor: Spätestens am 25. Februar soll dieser Antrag behandelt werden.

Die Befürchtungen, die wir haben, daß dieses Anliegen, das für diese 360 000 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen ein ganz wesentliches ist, immer auf die lange Bank geschoben wird, bewahrheitet sich immer wieder, was schon daraus hervorgeht, wenn ich hier aufzähle, was allein in diesem letzten Jahr geschehen ist und was unserer Meinung nach – damit sind wir durchaus nicht alleine – zu einer ständigen Aushöhlung, Unterhöhlung oder scheibchenweise Demontierung der Neutralität führt.

Das beginnt unserer Meinung nach mit dem Beitritt zur NATO-"Partnerschaft für den Frieden", es beginnt aber vor allem mit dem gemeinsamen Manöver mit der NATO, das im Herbst stattgefunden hat, vor allem mit diesem Übungszweck und mit der Art und Weise, wie dieses Manöver durchgeführt wurde. Das setzt sich damit fort, daß vorige Woche ein gemeinsames Gruppenstatut mit der NATO unterzeichnet wurde, von dem wir zumindest bis heute offiziell noch keine Kenntnis haben, das am Parlament vorbei behandelt wird. Dazu gehört unserer Meinung nach auch der Beobachterstatus bei der Westeuropäischen Union. Auch wenn das keine konkrete Beistandspflicht bedeutet, was ich schon weiß, so hat das doch eine eminent politische Bedeutung, denn, bitte, stellen Sie sich vor, wir wären vor zehn Jahren in einen Beobachterstatus bei den Warschauer-Pakt-Staaten eingetreten. Das wäre ein ordentliches politisches Erdbeben gewesen! (Abg. Hans Helmut Moser: Da hätten Sie zugestimmt!) Nein, hätte ich auch nicht.

Jetzt tun Sie bei diesem Beobachterstatus der Westeuropäischen Union und bei der "Partnerschaft für den Frieden" bei der NATO so, als wäre das irgendwie nur ein Gesellschaftsspiel, sonst nichts, als hätte das überhaupt keine politische Bedeutung. Das kann ja wohl nicht wahr sein!

Zu guter Letzt haben wir ein Entsendegesetz in einem anderen Unterausschuß zur Behandlung liegen, das auch die Entsendung von Kampfeinheiten und Kampftruppen in Verbänden vorsieht, und zwar durchaus nicht nur für Peace keeping, sondern sehr wohl auch für Peace enforcement – noch dazu mit einer ziemlich unklaren Definition von Friedenssicherung. Da ist mit einiger Verspätung auch die Freiheitliche Partei draufgekommen, daß das eine etwas sonderbare Gesetzesvorlage in Verbindung mit der Neutralität ist.


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All das zeigt, daß die Befürchtungen jener 360 000 Personen, die dieses Volksbegehren unterzeichnet haben, zu Recht bestehen. Denn diese Bundesregierung setzt jedes Mal wieder neue Tatsachen und neue Fakten, mit denen diese Neutralität ausgehöhlt und unterhöhlt wird, ohne daß hier im Parlament darüber diskutiert wurde, ohne daß darüber im Parlament beschlossen, geschweige denn eine Volksabstimmung durchgeführt wurde.

Noch einmal: Um nichts anderes geht es uns: Wir wollen aufzeigen, daß Sie, allen voran die Regierungsparteien, ein dreiviertel Jahr Zeit gehabt haben, diese Materie zu behandeln, und daß das jetzt wirklich höchst an der Zeit ist. Daher unser Antrag, daß wir am 25. Februar dieses Anliegen in einer öffentlichen, durchaus seriösen Weise behandeln, wie es dieses Volksbegehren verdient, wie es vor allem all jene Menschen verdienen, die es unterzeichnet haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ab jetzt beträgt die Redezeit pro Abgeordnetem 5 Minuten.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.47

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Selbstverständlich sind solche Begehren ernst zu nehmen – sie werden auch ernstgenommen. Es ist das Volksbegehren im Unterausschuß nicht, wie Frau Abgeordnete Pollet-Kammerlander gesagt hat, von Regierungsseite hingeschoben worden, sondern es war ein Antrag einer Oppositionspartei, das zusammen mit einem zweiten Antrag in einem Unterausschuß zu behandeln.

Die Frist für die Behandlung endet am 20. März. Einvernehmlich wurde die Sitzung des Unterausschusses und des Ausschusses – einvernehmlich zwischen allen Fraktionen – für 19. Februar 1997 festgelegt. Und jetzt kommt die Frau Abgeordnete Kammerlander und verlangt, daß eine Frist bis zum 25. Februar gesetzt wird, weil sonst nicht sichergestellt sei, daß es behandelt wird.

Also alle haben sich bereits geeinigt, daß es am 19. Februar behandelt wird, daß ein Hearing und auch der Vollausschuß stattfindet und es daher abgeschlossen werden kann – alle, auch die Frau Abgeordnete Kammerlander selbst –, und nachdem diese Einigung gegeben ist, bringt sie einen Fristsetzungsantrag bis 25. Februar.

Jetzt kann sie sagen, wenn es ohnehin schon eine Einigung gibt, dann könnt ihr nicht gegen den Fristsetzungsantrag sein. Wenn der Herr Präsident gestattet, werde ich ein Beispiel aus dem täglichen Leben greifen: Wenn mich jemand verpflichten würde, daß ich mir täglich die Zähne putze, würde ich in dieser Verpflichtung kein Problem sehen – ich putze sie mir zweimal täglich (Abg. Dr. Khol: Bravo! – Beifall der Abg. Rosemarie Bauer. ) –, dennoch würde ich mir denken, daß diese Aufforderung an mich eigentlich unterstellt, ich wünsche nicht, sie mir zu putzen. Und dasselbe ist mit diesem Antrag. Sie unterstellt damit: Ohne ihren Antrag wäre keine Bereitschaft gegeben, diese wichtige Frage zu behandeln. Aber genau das ist schon vereinbart: eine Behandlung am 19. Februar im Ausschuß.

Dieser Fristsetzungsantrag ist eine nette, aber unnötige Scheinaktivität von Ihnen, Frau Abgeordnete. Ich hoffe, daß Sie im Außenpolitischen Ausschuß auch noch bessere Aktivitäten setzen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Sehr gut!)

15.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Spindelegger vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.50

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zunächst darf ich auch zu diesem Fristsetzungsantrag Stellung nehmen.


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Frau Kollegin, dem, was Kollege Schieder gesagt hat, ist eigentlich nichts hinzuzufügen. 19. Feber 1997 ist der Termin. Ich glaube daher, daß Ihr Antrag in Wirklichkeit obsolet geworden ist. Inhaltlich möchte ich aber diese Bühne durchaus dazu nützen, zu den Punkten Stellung zu nehmen. Das war ja wohl Ihre Absicht, weswegen das heute auf die Tagesordnung gesetzt werden sollte.

Ich glaube, daß das Thema der Sicherheitspolitik, das Sie damit anschneiden, keines ist, bei dem man mit Hüftschüssen Politik machen kann. Sicherheitspolitik ist eine Frage einer langfristigen Einschätzung, die einer ganz fundierten Analyse bedarf. Danach erst sind die Entscheidungen zu treffen.

Bei dem, was uns heute in dieser sicherheitspolitischen Situation Europas begegnet, sind eine Reihe von Punkten zu beachten. Wir kennen ein neues Szenario in Europa, wir wissen, daß wir an einer sicherheitspolitischen Randlage gelegen sind, wir wissen aber sehr wohl auch, wie viele Punkte offen sind in dieser sicherheitspolitischen Debatte. Ich nenne ein paar davon.

Wir haben gerade in Europa eine Regierungskonferenz laufen, die wahrscheinlich im Herbst dieses Jahres zu einem Ergebnis auf dem Gebiet einer Neustrukturierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik kommen wird. Noch zeichnet sich nicht klar ab, wie die Lösung aussehen wird. Ich würde mir sehr wünschen, daß eine Struktur herauskommt, die in diesem Dreieck der europäischen Institutionen – ob das jetzt Kommission oder Rat, ob WEU und NATO ist – einen Schwerpunkt bilden wird. Wie er genau aussieht, ob das eine Planungszelle bei der Kommission oder beim Rat sein wird, wissen wir alle noch nicht.

Ein zweiter Punkt: Gerade war der Generalsekretär der NATO bei uns – auch im Parlament – und hat von der "NATO neu" berichtet. Wir haben in einem Gespräch mit ihm genau hinterfragt, was er eigentlich unter dem Titel "neu" versteht, was sich da abzeichnet. Exakt konnte er uns das noch nicht belegen, aber es hat sich bei näherem Hinhören sehr wohl gezeigt, daß es sowohl in der Organisation als auch in der Struktur und vielleicht auch in den Zielen eine Neuorientierung gibt. Wie sie aussehen wird, werden wir erst erfahren. Mitte dieses Jahres wird es wahrscheinlich eine Neuaufnahme geben, neue Mitglieder werden der NATO beitreten. Es ist also ein sicherheitspolitisches Umfeld gegeben, in dem sich das in diesem Jahr sehr wohl verändern wird.

Ich möchte einen dritten Punkt anschneiden. Die NATO verhandelt gerade mit ihrem frühesten Gegner, weswegen sie eigentlich gegründet wurde: Rußland soll gemeinsam mit der NATO einen Pakt aushandeln. Wie er aussehen wird, wissen wir auch nicht. Man spricht darüber, daß es vielleicht sogar die Möglichkeit einer sicherheitspolitischen Zusammenarbeit geben könnte.

Meine Damen und Herren! Wenn das nicht neu, wenn das nicht revolutionär ist, dann frage ich mich, wie man heute bei einer Hüftschußpolitik auf der einen Seite, die verlangt, die Neutralität sofort abzuschaffen, während eine andere Seite verlangt, nur ja ewig neutral zu bleiben, entscheiden sollte. (Abg. Scheibner: Ihr setzt euch zwischen zwei Sessel! Das ist eure Politik!) Nein, wir setzen uns nicht zwischen zwei Sessel (Abg. Dr. Graf: Sondern in den Wartesaal!) , sondern wir gehen den seriösen Weg, und das würde ich auch der Freiheitlichen Partei sehr empfehlen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Der seriöse Weg in der Sicherheitspolitik kann nicht heißen, mit Hüftschüssen sofort Regelungen herbeizuführen, die morgen vielleicht wieder umzustoßen sind, sondern der seriöse Weg in einer sicherheitspolitischen Landschaft kann nur heißen: Analyse – und danach Entscheidung. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordnete Scheibner. – Bitte Herr Abgeordneter.

15.54

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Spindelegger vor mir hat jetzt von einem seriösen Weg der Volkspartei in der Sicher


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heitspolitik gesprochen. (Heiterkeit des Abg. Hans Helmut Moser. ) Meine Damen und Herren! Kollege Spindelegger! Was ist denn dieser seriöse Weg in der Sicherheitspolitik? Ist es der, den ihr draußen im Ausland jetzt geht, dort, wo es opportun ist, für die NATO, für die WEU zu sein, überall zu sagen, wir sind ohnehin dafür, wir können halt noch nicht, denn da gibt es einen Koalitionspartner, der läßt uns noch nicht, aber wir wollen alle, und zwar so schnell wie möglich hinein? Das sagen Sie im Ausland. Hier herinnen reden Sie vom "seriösen Weg". Nichts überstürzen, keine Hüftschüsse! Wir müssen noch zuwarten und dürfen die Neutralität nicht von heute auf morgen aufgeben. Herr Kollege Spindelegger! Ist das der seriöse Weg der Volkspartei? – Na danke schön! Auf diesen "seriösen" Weg können wir gerne verzichten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie, Herr Kollege Schieder, haben das Beispiel mit dem Zähneputzen gebracht. Diesen Vergleich möchte ich aufgreifen. Nicht jeder, der vorgibt, Zähne zu putzen, tut es auch wirklich. Ich nehme nur meine zweijährige Tochter her. Die tut auch immer so, als ob sie die Zähne putzen würde, und trotzdem muß man nachhelfen, damit sie es auch wirklich tut. (Abg. Schieder: Hoffentlich hat sie das Schwindeln nicht beim Vater gelernt!) Genauso geht es mit der SPÖ in der Sicherheitspolitik und in der Neutralitätspolitik, Kollege Schieder. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben uns im Außenpolitischen Ausschuß bezüglich einer Debatte zur Neutralität, zu den entsprechenden Anträgen die Alternative gegeben, sie zu vertagen oder in diesem Unterausschuß endzulagern oder zumindest zwischenzulagern. Sie waren damals vor einigen Monaten nicht bereit, diese Debatte zu beginnen und zu führen.

Es gibt jetzt Gott sei Dank einen Termin für diesen Ausschuß, und es gibt eine Fristsetzung bis 20. März, deshalb werden wir auch dem Fristsetzungsantrag der Grünen nicht zustimmen, denn ich möchte bei dieser Ausschußsitzung nicht die Argumentation hören, daß wir, wenn wir vielleicht noch weitere Experten hören möchten und daher im Ausschuß noch in einer zweiten Sitzung beraten sollten, dies wegen der Fristsetzung nicht können. Ich bin froh darüber, daß wir heute darüber debattieren können, aber die Fristsetzung mit 20. März sollte uns eigentlich genügen.

Trotzdem, Kollege Schieder, meine Damen und Herren: Sie drücken sich um die wirkliche Entscheidung, wie es in der österreichischen Sicherheitspolitik weitergeht. Sie wissen ganz genau – gerade Sie, Kollege Schieder, Sie, Kollege Spindelegger, Kollege Maitz und wer aller hier in der Außen- und Sicherheitspolitik noch unterwegs ist –, daß der Zug in eine klare Richtung geht. Auch Generalsekretär Solana hat es gesagt, die neue Sicherheitspolitik geht in eine klare Richtung. Die NATO ist nicht mehr ein Verteidigungsbündnis allein, kein Militärbündnis, sondern entwickelt sich zu einer Friedens- und Sicherheitsorganisation, und jeder, der dort dabei ist, wird mithelfen, dauerhaften Frieden und Sicherheit in Europa zu schaffen und die Demokratieprozesse in Osteuropa unumkehrbar zu machen.

Herr Kollege Schieder! Sie wollen, daß Österreich hier abseits steht. Das verstehen wir nicht. Auch Generalsekretär Solana hat es nicht verstanden, das wurde deutlich, als er in seinem Schlußwort meinte – Kollegen Kostelka hat es ja richtig "gerissen", als er das gehört hat, denn das sagte der Sozialist Solana –, die NATO sei das wichtigste Instrument – und darin liege ihre wichtigste Bedeutung –, daß die Renationalisierung der Armeen und der Verteidigungspolitik in Europa verhindert wird. (Abg. Schieder: Da bin ich ja sehr dafür!) Die Renationalisierung wird verhindert, Kollege Schieder, Kollege Kostelka! Da wollen Sie als Sozialisten, als Sozialdemokraten abseits stehen? Das verstehe ich überhaupt nicht. Welche Ideen Sie damit verfolgen, ist wirklich merkwürdig.

Sie wissen auch, daß der Status der dauernden Neutralität, der völkerrechtlichen Neutralität in Wahrheit nicht mehr aufrechtzuerhalten ist, und Sie wissen auch ganz genau, daß mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union diese Neutralität de facto aufgehoben wurde, denn Sie haben ohne Wenn und Aber dem Maastricht-Vertrag zugestimmt, der eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vorsieht. Wo ist denn da noch Platz für eine ernstgenommene völkerrechtliche dauernde Neutralität, die ja bedeutet, daß man sich aus jedem Konflikt


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heraushalten muß, daß man auch in Friedenszeiten eine konsequente Neutralitätspolitik mit allen potentiellen Konfliktparteien einhalten muß?

Also das wissen Sie doch ganz genau, daß das nicht einzuhalten ist, aber Sie schwindeln sich halt immer wieder über diese Fragen hinweg, letztlich auch bei dem schon angeführten Entsendegesetz, in dem auf der einen Seite – sowieso schlecht formuliert – Maßnahmen der Friedenssicherung, also auch Kampfeinsätze, verankert sind, in den Erläuterungen hingegen – denn man könnte ja fragen, was das bedeutet – wird zwar auch auf die Anforderungen der dauernden Neutralität Bezug genommen, eine Seite vorher aber auch auf die eben schon angeführte vorbehaltlose Solidarität im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.

Also Widersprüche über Widersprüche, weil Sie ganz einfach nicht in der Lage sind, der Bevölkerung die Wahrheit zu sagen, weil Sie nicht in der Lage sind, neue Richtlinien zu schaffen und neue Weichenstellungen in der Sicherheitspolitik für Österreich zu treffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Kollege Schieder! Sie werden sich nicht länger davor drücken können, diese sicherheitspolitischen Entscheidungen zu treffen. Ansonsten haben Sie es zu verantworten, daß Österreich immer mehr ins demokratiepolitische und außenpolitische Abseits in Europa gerät. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Hans Helmut Moser. – Bitte Herr Abgeordneter.

15.59

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kammerlander! Mit Ihrem Antrag auf Fristsetzung springen Sie wirklich auf einen fahrenden Zug auf, denn klar ist: Wir haben jetzt endlich einen Termin für die Sitzung des Unterausschusses. Es war meine Fraktion, die diesen Unterausschuß beantragt hat. Der Außenpolitische Ausschuß hat dem auch zugestimmt, weil es notwendig ist, meine Damen und Herren, die Frage der zukünftigen österreichischen Sicherheitspolitik sehr umfassend zu diskutieren. Es ist daher sinnvoll und zweckmäßig, dies in einem Unterausschuß auch tun, denn dort, Frau Kollegin Kammerlander, haben wir die Möglichkeit, Experten beizuziehen, dort haben wir die Möglichkeit dieser notwendigen und umfassenden Diskussion.

Mir ist die Frage der Neutralität, die Frage unserer zukünftigen Sicherheitspolitik, die Frage unserer Mitgliedschaft in der Westeuropäischen Union oder in der NATO wirklich viel zu ernst, als daß ich es für ausreichend hielte, sie hier im Rahmen einer paarminütigen Debatte zu diskutieren. Ich glaube daher, Sie tun dieser Sache keinen guten Dienst.

Wir meinen, wir brauchen diese umfassende Diskussion. Wir stimmen zu und sind froh darüber, daß wir jetzt den 19. Februar als Termin festgelegt haben. Wir von den Liberalen sind grundsätzlich dafür, daß Fragen, die an das Parlament herangetragen werden – wie beispielsweise die des Neutralitätsvolksbegehrens –, sehr rasch im Parlament beraten werden sollen. Wir glauben aber, daß es überhaupt keinen Sinn macht, am 19. Februar eine Unterausschußsitzung zu machen und dann am 25. Februar hier im Nationalrat zu beraten. Kollege Scheibner hat es ja auch richtig gesagt, wir hätten dann wieder die Argumente, wir hätten keine Zeit gehabt, Experten beizuziehen, wir hätten keine Zeit gehabt, umfassend zu diskutieren. Daher werden wir Ihrem Fristsetzungsantrag heute sicherlich nicht zustimmen.

Meine Damen und Herren! Meine Vorredner sind auch auf die eigentlichen politischen Fragen eingegangen. Es ist höchste Zeit, daß wir eine umfassende sicherheitspolitische Diskussion führen. Es ist höchste Zeit, daß wir uns von der sicherheitspolitischen Konzeption der Neutralität verabschieden, weil sich die strategische und politische Situation, die seinerzeit die Neutralität begründet hat und als eine richtige Antwort auf die damaligen Gegebenheiten hat dastehen lassen, verändert hat. Daher ist es im Interesse des Landes und im Interesse der Sicherheit der Menschen Österreichs, daß wir, wenn sich die Gegebenheiten verändern, auch die Konzeption


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den neuen Gegebenheiten anpassen. Daher ist heute die Neutralität à la 1955 nicht die richtige Antwort darauf.

Meine Damen und Herren! Niemand in Europa versteht, warum Österreich sich so ziert, sich auch in sicherheitspolitischer Hinsicht in die europäische Sicherheitsarchitektur einzubringen. Wir treten in den europäischen Gremien immer wieder für eine Integration, für eine verstärkte europäische Integration Österreichs ein, und es ist nicht logisch und auch nicht konsequent, daß wir gerade in einer so wichtigen Frage wie der Sicherheitspolitik eine weiterführende europäische Integration ablehnen.

Wir Liberalen meinen, daß eine solche notwendig wäre und daß Österreich sich in eine europäische Sicherheitsarchitektur einbringen sollte. (Beifall beim Liberalen Forum.) Wir haben daher auch einen entsprechenden Entschließungsantrag eingebracht.

Herr Kollege Schieder! Ich darf Sie als außenpolitischen Sprecher kurz um Ihre Aufmerksamkeit ersuchen. (Abg. Schieder: Ja, selbstverständlich!) Wir haben am 28. Februar 1996, das heißt vor einem Jahr, einen Antrag betreffend den Vollbeitritt Österreichs zur Westeuropäischen Union eingebracht. Es wäre höchste Zeit – und ich darf Sie darum ersuchen –, daß auch dieser unser Antrag in diesem Unterausschuß beraten wird, weil er inhaltlich mit der Frage der Neutralität zusammengehört. Wir halten es für notwendig, und wir meinen, daß es die richtige Antwort wäre, wenn Österreich der Westeuropäischen Union beitritt, weil wir die Möglichkeit haben, nachdem wir 1995 Mitglied der Europäischen Union geworden sind, auch dieser Sicherheitsstruktur beizutreten und dadurch mehr Sicherheit zu gewinnen.

Daher erwarten wir, daß neben dem Volksbegehren zum Thema Neutralität auch unser Antrag betreffend den Vollbeitritt Österreichs zur Westeuropäischen Union beraten und behandelt wird. Das ist eine Notwendigkeit im Sinne und im Interesse unseres Landes. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die letzte Wortmeldung dazu kommt von Herrn Abgeordneten Wabl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.04

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schieder! Das Volksbegehren betreffend Neutralität liegt seit 24. April vorigen Jahres vor. Sie haben sich, um mit Ihrem wunderbaren Vergleich zu argumentieren, ein Jahr lang nicht die Zähne geputzt. Karies verursachen offensichtlich Herr Fasslabend und Herr Schüssel, und Sie schauen dabei zu. Das ist das Problem. Einerseits wissen wir natürlich, wie Volksbegehren in diesem Haus meistens behandelt werden. Aber das andere Problem, daß Teile der Bundesregierung ganz offensichtlich die Neutralität verletzen, ist Ihnen sicher nicht entgangen. Sie wissen auch, daß die Unterschrift unter das gemeinsame Truppenstatut mit der NATO, in der vorigen Woche unterschrieben von Außenminister Schüssel, ein eklatanter Bruch der Neutralität ist. (Abg. Schieder: Aber darum geht es gar nicht!)

Ich weiß, darum geht es Ihrer Meinung nach nicht. – Ich sage Ihnen, darum geht es schon! Es hat im Osten eine merkwürdige Sprachregelung gegeben. Da ist die ganze Rote Armee eine "Friedensarmee" gewesen; die ganze Rote Armee war eine "Friedensbewegung". Alle Jugendorganisationen waren "Friedensorganisationen"; jedes Treffen war ein "Friedenstreffen". – Und die "NATO neu" ist plötzlich auch eine "Friedensgemeinschaft". – Daß das ein ganz gewöhnliches Militärbündnis ist, an das wir zufällig angrenzen, scheint Ihnen nicht recht zu sein, weil es in Ihre alte Diktion nicht hineinpaßt und vor allem in die Volksmeinung nicht hineinpaßt. 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung sehen das ganz anders, und jetzt müssen Sie die Sprache neu erfinden und sagen: Das ist eine "NATO neu", da können wir Beobachterstatus haben. Das Beispiel mit dem Beobachterstatus im Warschauer Pakt hat Sie wahrscheinlich geschreckt, vor allem Herrn Scheibner. Aber was Sie hier bereits tun, ist eine absolute Demontage der Neutralität.


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Und Sie, Herr Abgeordneter Schieder, schauen da zu. Es mag schon sein, daß Ihnen das persönlich weh tut, aber Sie sollten dafür sorgen, daß genau dieser Widerspruch aufgeklärt wird, den Kollege Scheibner hier angesprochen hat.

Solana sagte – Originalton –: Der Beitritt zur NATO verhindert die Renationalisierung der Armeen. – Da hat er natürlich recht. (Abg. Schieder: Das hat er nicht gesagt! Nein! Er hat gesagt, die NATO verhindert! Der "Beitritt" hat er nicht gesagt!) Lassen wir es in der Tendenz. In der Tendenz ist natürlich die NATO gemeint.

Herr Abgeordneter Schieder! Wenn sich mehrere Nationen zu einem Militärpakt zusammenschließen, dann ist das natürlich kein nationales Heer mehr. Aber das, was Sie, jene Sozialdemokraten, die die Neutralität ernst nehmen, anstreben sollten, wäre, zu verhindern, daß es eine Renationalisierung gibt, nämlich eine Dezimierung der nationalen Armeen bei einer gleichzeitigen demokratischen Errichtung einer großen Einheit wie der UNO. Das wäre der Weg, den wir gemeinsam beschreiten könnten.

Das sind die beiden großen Alternativen, meine Damen und Herren: Hier der strikte und rasche Beitritt zu einem Militärbündnis: möglichst schnell bei der NATO, staatstragend und hinten herum, mit Fasslabend und Shakehands und Unterschriften vorige Woche; da eine zögerliche sogenannte staatstragende Partei, die nach wie vor beide Augen zuhält, manchmal auch nicht zuhört, wenn Schüssel und Fasslabend längst vorbereiten, daß die österreichische Neutralität aufgegeben wird. Und das ist das Problem. Sie sollten offensiv genau diese Renationalisierung verhindern, aber gleichzeitig dem Panzerliberalismus abschwören. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Hans Helmut Moser. )

Herr Moser! Lassen Sie das! Ich weiß, Sie wollen schöne Abfangjäger, schöne Panzer, da sind Sie in Ihrem Element. Aber bitte: Denken Sie darüber nach, ob es für eine liberale Partei vernünftig ist, bei einem neuen großen Militärbündnis dabei zu sein. Ein Militärbündnis bleibt ein Militärbündnis, auch wenn es neu ist, Herr Abgeordneter Moser. Wenn die Zeiten sich ändern, dann wird es ein böses Erwachen geben. Deshalb verlangen wir die Fristsetzung und die möglichst rasche Behandlung im Sinne der österreichischen Bevölkerung.

Herr Kollege Schieder! Es tut mir ja so leid, daß Sie in so einer Zwickmühle sind. Sie putzen sich offensichtlich die Zähne – aber dem Fasslabend auf die Finger zu klopfen und dem Schüssel einmal die Hand zurückzuhalten, damit er nicht bei jedem Schriftstück dabei ist, das nach großen starken Männern, Maschinen, Panzern und Flugzeugen aussieht, wäre vielleicht noch besser. (Beifall bei den Grünen.)

16.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte, die Plätze einzunehmen. Ich bitte die Mitarbeiter, die Gänge zwischen den Sitzreihen zu verlassen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag, dem Außenpolitischen Ausschuß zur Berichterstattung über das Volksbegehren: Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Neutralität Österreichs (172 der Beilagen) eine Frist bis 25. Februar 1997 zu setzen.

Im Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Minderheit . Der Antrag ist damit abgelehnt.

4. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Bericht der Bundesregierung (III-42 der Beilagen) betreffend den Abbau von Benachteiligungen von Frauen (549 der Beilagen)


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5. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses betreffend den Ersten Bericht der Bundesregierung (III-52 der Beilagen) über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht) (548 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich nehme nun die Verhandlungen über die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung betreffend Berichte des Gleichbehandlungsausschusses auf.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Madl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.10

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister! Unsere Kritik im Ausschuß und auch jetzt im Plenum, daß in den vorliegenden Berichten aus den Jahren 1993 und 1994 – sie sind Ende 1996 in den Ausschüssen behandelt worden – die Veränderungen, die sich mittlerweile durch die Sparpakete I und II ergeben haben, keinen Niederschlag gefunden haben, bekommt jetzt aufgrund des personellen Wechsels im Frauenressort eine besondere Note. Die Frau Ministerin verschafft sich durch diese Berichte, die gar nicht so schlecht ausgefallen sind, zwar einen einigermaßen guten Abgang, hinterläßt aber ihrer Nachfolgerin ein immens großes Paket ungelöster und schwerwiegender Frauenprobleme, weil sie aufgrund ihrer mangelnden Durchsetzungskraft gegenüber ihren Ministerkollegen und ihrer Zustimmung zu den Belastungspaketen I und II im Ministerrat – wodurch Frauen schwer belastet wurden – die wirklichen Probleme der Frauen in Österreich verstärkt, wenn nicht negiert hat.

Frau Minister! Sie haben sich in Ihrer Amtszeit mit Randgruppenproblemen und Problemen, die Frauen nur am Rande interessieren, beschäftigt, um den eigentlichen Problemen, nämlich gravierenden Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen, auszuweichen. Das ist auch eine Möglichkeit, Problemen aus dem Weg zu gehen. Chancengleichheit gibt es in Wirklichkeit bis heute nicht. Das hat auch die Bundesfrauensekretärin des ÖGB in einer Presseaussendung vom 12. August festgestellt. (Abg. Dr. Mertel: Wer ist das?) Die Bundesfrauensekretärin Elisabeth Holzhauser hat am 12. August festgestellt, daß Frauen im Durchschnitt nicht nur länger arbeitslos sind, nicht nur weniger Arbeitslosenunterstützung und Notstandshilfe beziehen, sondern auch durch die neue Karenzregelung mit der Verkürzung von 24 Monaten auf 18 Monate benachteiligt sind, weil dadurch Frauen mit Kindern besonders hart getroffen werden.

Im neuen Arbeitslosenversicherungs-Gesetz, dem Sie, Frau Ministerin, zugestimmt haben, sieht die Bundesfrauensekretärin eine neuerliche Attacke gegen die Bedürfnisse der Frauen. Sie stellt fest, daß aufgrund des neuen Arbeitslosenversicherungs-Gesetzes zum Beispiel Personen, die früher halbtags- oder teilzeitbeschäftigt waren, nunmehr eine Ganztagsbeschäftigung annehmen müssen, um weiterhin Arbeitslosenunterstützung beziehen zu können. Das trifft besonders Frauen mit Betreuungspflichten sehr schwer.

Weiters schreibt die Bundesfrauensekretärin: Frauen würden dadurch ohne Absicherung in die illegale Beschäftigung getrieben werden. – Das ist das Ergebnis einer Frauenpolitik, wie sie von Frau Ministerin Konrad in den letzten Jahren betrieben wurde.

Sie haben auch der Werkvertragsregelung zugestimmt, Frau Minister, obwohl Sie genau wissen – wir haben es in den Debatten über die Werkvertragsregelung immer wieder vorgebracht –, daß besonders Frauen, die früher teilzeitbeschäftigt waren, nun in eine Werkvertragsregelung abgedrängt werden, die nicht von sozialer Stärke geprägt ist, in der weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld fällig werden, in der es keinen Urlaubs- und keinen Arbeitslosenversicherungsanspruch gibt. Genau die Situation, die wir damals geschildert und die Sie als Schwarzmalerei bezeichnet haben, ist eingetroffen. Viele Frauen, die vorher teilzeitbeschäftigt waren, arbeiten jetzt unter einer solchen Werkvertragsregelung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie glauben es nicht, aber es ist so. (Zwischenrufe der Abg. Sophie Bauer. ) Gut, daß Sie es zugeben!


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Das ist keine Politik, die man in einem Frauenministerium in Österreich betreiben sollte.

Sie haben an den Bedürfnissen der Frauen vorbeiregiert, Frau Minister! Sie haben Probleme wie zum Beispiel die pensionsrechtliche Absicherung von Frauen, die ausschließlich Familienarbeit leisten, die soziale Absicherung jener Frauen, die sich für den Arbeitsplatz Familie entschieden haben, nicht einmal aus der Ferne angepackt. (Abg. Binder: Stimmt ja nicht!) Bringen Sie bitte Tatsachen!

Auch für Frauen im Berufsleben haben Sie in Wirklichkeit keinen Finger gerührt. Für diese Frauen, Frau Ministerin, ist es nicht wichtig, wie sie nach einer Eheschließung heißen. Solange die Unterschiede im Lohn- und Gehaltsniveau nicht beseitigt werden, so lange ist ihnen egal, wie sie nach der Eheschließung heißen, ob sie den Namen des Mannes angeben oder einen Doppelnamen führen, und wie letztendlich die Kinder heißen. Dort oben auf der Galerie sitzen viele Schüler und Schülerinnen, die später ins Berufsleben einsteigen werden. Frau Ministerin Konrad! Können Sie den Mädchen dort oben garantieren, daß der Beruf, den sie ergreifen werden, für sie gleich dotiert sein wird wie für einen Mann? Sie können das bis heute nicht und werden es auch nicht können, weil Sie nicht mehr lange im Amt sind.

Es wäre für viele Frauen interessant, eine Hilfe zu bekommen, damit sie nach der Zeit der Kindererziehung den Wiedereinstieg ins Berufsleben leichter schaffen. (Abg. Sophie Bauer: Das haben wir geleistet!) Es wäre auch wichtig gewesen, sich für eines der unzähligen Modelle für Kinderbetreuungseinrichtungen einzusetzen, damit die berufstätige Frau beruhigt ihrem Beruf nachgehen kann, weil sie ihre Kinder in der Zwischenzeit gut aufgehoben weiß.

Sie haben den Frauen bis heute nicht die Wahlfreiheit geboten, den Arbeitsplatz Familie anzunehmen oder sich für den Beruf zu entscheiden. Es ist für viele Frauen heute finanziell nicht möglich, sich für den Arbeitsplatz Familie zu entscheiden.

Selbst eine Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft in den drei Bundesländern, wie Sie sie uns in den Ausschüssen versprochen haben, haben Sie nicht geschafft. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Sophie Bauer. ) In einer Klubklausur Ihrer Partei haben Sie, Frau Minister, dem Bundeskanzler nicht einmal sagen können, was es kostet, eine Anwaltschaft in einem Bundesland zu errichten. – Mit solchen Frauen in der Regierung werden die Frauenprobleme Österreichs sicher nicht gelöst werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kammerlander: Mit Ihnen auch nicht!)

Sie haben uns im Ministerium gesagt, für diese Anwaltschaften sei im Moment kein Geld da. Aber es ist Geld da für eine Werbekampagne, über die ganz Österreich lacht. (Abg. Dr. Mertel: Wir lachen nicht!) Diese hat bis heute 3 Millionen Schilling gekostet! Frau Minister, mit diesem Geld hätten Sie ein Jahr lang zwei Regional-Anwaltschaften finanzieren können. Aber "Halbe Männer machen ganze Ganze" oder "Ganze Halbe machen ganze Halbe" – oder wie blödsinnig dieser Spruch lautet – war Ihnen wichtiger! (Abg. Dr. Mertel: Sie sind ungerecht!) 3 Millionen Schilling bis heute auszugeben, statt tatsächlich etwas für Frauen zu tun, für Frauen in den westlichen Bundesländern, die sich sexuell belästigt oder ungleich behandelt vorkommen, war Ihnen wichtiger! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Minister! Wenn es so weitergeht, ist es nicht verwunderlich, daß der Wunsch auftaucht, Ihr Ministerium abzuschaffen.

Sie haben allen Belastungspaketen zugestimmt, obwohl Sie im Ministerrat ein Vetorecht gehabt hätten. Sie haben die Probleme der österreichischen Frauen vielleicht erkannt, sind ihnen aber ausgewichen. Wenn sich nach 20 Jahren sozialistisch dominierter Frauenpolitik die Situation der Frauen so darstellt, wie sie heute ist, dann meine ich, daß die Probleme von sozialistischer Hand nicht gelöst wurden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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16.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. – Bitte, Frau Abgeordnete. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung sind angezeigt.

16.19

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat behauptet, daß sich unsere Frauenministerin nur mit Randthemen und Randgruppen befaßt habe. Ich stelle das ganz entschieden in Abrede. Die Frauenministerin hat in den eineinhalb Jahren, die ihr zur Verfügung standen, sehr wichtige, ganz entscheidende Fragen der Frauenpolitik aufgegriffen. (Abg. Madl: Welche?)

Ich möchte einige Themen nennen, die sie vorbereitet hat und die aufwendige sowie zum Teil sehr langwierige Vorbereitungsarbeit erfordert haben. Die Frauenministerin hat erst vor kurzem Modelle einer selbständigen Alterssicherung vorgestellt. Ich glaube, das ist kein Thema, das nur eine Randgruppe beschäftigt. Es ist ein Thema, das alle Frauen beschäftigen muß, ein Thema, das alle Frauen betrifft. Wenn wir wissen, daß die Frauenpensionen nach wie vor weit unter den Männerpensionen liegen, dann ist es notwendig, darüber nachzudenken, daß Frauen im Alter Sicherheit haben, daß sie für ein arbeitsreiches Leben auch eine entsprechende Alterssicherung bekommen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Madl: Wieso haben wir das jetzt noch nicht, wenn die Erkenntnis da ist? Wo sind die Ergebnisse?)

Sie können einer Frauenministerin, die eineinhalb Jahre lang gearbeitet hat, nicht vorwerfen, daß sie innerhalb dieser Zeit nicht alles geschafft hat! Aber sie hat begonnen, in diesem zentralen und wichtigen Bereich eine Initiative zu setzen, über die diskutiert und die verwirklicht werden muß. Ich halte das für eine Frage, die sehr viele Frauen betrifft und den Frauen sehr viel bringen kann. (Abg. Dr. Graf: Kritisieren Sie Ihre Vorgängerin, daß nichts getan worden ist!)

Sie versuchen, sich über die Kampagne "Ganze Männer machen halbe/halbe" lustig zu machen. (Abg. Dr. Graf: Schieder hat sich lustig gemacht!) Ich weiß, daß diese Kampagne polarisiert, ich weiß, daß es dagegen auch viel Widerstand gibt. (Abg. Madl: Verschwendung ist das!) Andererseits halte ich es für sehr wichtig, daß über dieses Thema endlich diskutiert wird. (Abg. Madl: Gelacht wird!) "Verschwendung" – das fällt Ihnen ein im Zusammenhang mit Fraueninitiativen? (Zwischenrufe der Abg. Binder und Dr. Mertel. ) Alles, was für Frauen geschieht, ist Verschwendung! Wir kennen diese Haltung.

Ich glaube, daß hier ein ganz zentrales Thema angesprochen wird: das Thema der Partnerschaft in der Familie. Wenn es keine echte Partnerschaft gibt, dann ist es für Frauen schwer, Beruf und Familie zu vereinbaren. Das ist aber der Wunsch der meisten Frauen. Die Frauen wollen Beruf und Familie vereinbaren können! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Madl: Dann sollte man es ihnen erleichtern durch Kinderbetreuungsstätten!)

Sie reden von Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie (Abg. Madl: Ja!) – das ist aber nicht das, was die Frauen wollen. (Abg. Dr. Graf: Sie können nicht wissen, was alle Frauen wollen!) Die Frauen wollen eine Familie und Kinder haben, und sie wollen einen interessanten Beruf ausüben. Das müssen wir ihnen ermöglichen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Damit komme ich zu einer weiteren Maßnahme der Frauenministerin. Es gibt 600 Millionen Schilling für zusätzliche Kinderbetreuungseinrichtungen, die demnächst verteilt werden sollen. Das ist etwas besonders Wichtiges, daß die Kinder gut betreut sind, während die Frauen ihren Beruf ausüben. Die Frauen müssen die Sicherheit haben, daß die Kinder gut betreut sind und sie sich auf ihren Beruf konzentrieren können. (Abg. Madl: Das Problem gibt es schon seit Jahren!)

Ich möchte auch etwas anderes erwähnen, das die Frau Bundesministerin betrieben hat: die Einrichtung eines Businessfrauen-Centers. Es ist zwar eine ganz andere, aber ebenfalls wichtige Sache, daß es Frauen ermöglicht wird, sich selbständig zu machen, Unternehmerinnen zu werden. Das wird damit unterstützt. Ich glaube, daß auch das eine gute und wichtige Initiative gewesen ist.

Die Frauenministerin – auch das möchte ich noch erwähnen – hat sich weiters sehr erfolgreich dafür eingesetzt, daß es in der EU in Zukunft einen Rat für Gleichbehandlungsministerinnen


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geben wird. Das ist wichtig, weil diese Fragen bisher nur im Sozialbereich, nur von den Sozialministern behandelt worden sind. Nach der Regierungskonferenz wird es auch den Rat der Gleichbehandlungsministerinnen geben, eine Initiative, die auf das Bestreben unserer Frauenministerin zurückgeht. Ich glaube, daß auch das eine sehr positive Initiative ist. (Abg. Madl: Wenn der Rat soviel weiterbringt wie die Ministerin in diesem Land, ist er auch umsonst!)

Frau Kollegin! Es ist bedauerlich: Man sieht, wie leicht es die Männer haben, wenn Frauen sich so leicht auseinanderdividieren lassen. (Abg. Madl: Ja, bedauerlich!) Ich glaube, wir sollten versuchen, gemeinsam etwas für die Frauen in unserem Land zu erreichen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Schmidt. )

Zusammenfassend möchte ich sagen, daß ich es wirklich bedauere, daß Frau Bundesministerin Konrad nicht mehr die Gelegenheit hat, all diese Initiativen, die ich aufgezählt habe – darüber hinaus gibt es noch weitere –, zu verwirklichen und selbst umzusetzen. Ich möchte ihr für ihre engagierte Tätigkeit in der Bundesregierung sehr herzlich danken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP, des Liberalen Forums und der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Einige Worte noch zu den Berichten, und zwar zur Frage der Frauengleichstellung im Bundesdienst. Im Bundesdienst ist die Lage der Frauen, was die Gehälter betrifft, zweifellos besser als in der Privatwirtschaft. Stellt man aber innerhalb der einzelnen Sparten Vergleiche an, so muß man erkennen, daß Frauen trotzdem noch immer benachteiligt sind. Staatsanwältinnen verdienen weniger als Staatsanwälte, Richterinnen weniger als Richter, Akademikerinnen in der allgemeinen Verwaltung verdienen weniger als Akademiker. An den Universitäten ist die Ungleichheit am krassesten. Nur etwas mehr als 3 Prozent der ordentlichen Universitätsprofessoren sind Frauen. Das läßt sich nicht allein mit der Alterspyramide erklären.

Sieht man sich die Daten genau an, so zeigt sich, daß Frauen nach wie vor an die "gläserne Decke" stoßen. Das heißt, daß sie noch immer nicht zu den Führungspositionen durchdringen. Es spricht eine deutliche Sprache, daß es im Staatsdienst nur vier Sektionschefinnen gibt!

Diesem Mißstand soll das Bundesgleichbehandlungsgesetz entgegenwirken, und ich meine, daß es tatsächlich Fortschritte gegeben hat. Aber es hat sich auch gezeigt, daß in den männerdominierten Bereichen die Herren recht trickreich sind und zum Beispiel versuchen, Frauen schlechter zu bewerten und dadurch zu verhindern, daß die Frauenquote erfüllt werden muß, oder die Frauen daran hindern, Weiterbildungsmöglichkeiten zu nützen.

Es ist daher sehr wichtig, daß sich die Ressortleiter dafür einsetzen, daß Frauen gefördert werden, Weiterbildungsmaßnahmen ergreifen können und schließlich entsprechend befördert werden.

Wichtig ist es deshalb auch, das Bundesgleichbehandlungsgesetz so zu reformieren, daß die Gleichbehandlungsbeauftragten mehr Rechte bekommen.

Ich möchte noch eine Sache zur Sprache bringen, die bereits in der vorangegangenen Debatte von Kollegin Karlsson erwähnt worden ist. Es ist bei Ausgliederungen von Bundesinstitutionen wichtig, darauf zu achten, daß das Bundesgleichbehandlungsgesetz für die Mitarbeiterinnen weiterhin gilt. Bei der Arbeitsmarktverwaltung ist das geschehen, in anderen Bereichen nicht. Zum Beispiel bei der vorgesehenen Ausgliederung der Bundestheaterverwaltung wäre es sehr wichtig, daß die Bestimmungen des Bundesgleichbehandlungsgesetzes weiterhin gelten.

Meine Damen und Herren! Es ist wichtig, daß wir in jenem Bereich, in dem wir am meisten die Möglichkeit haben mitzugestalten – im Bundesdienst und im gesamten öffentlichen Dienst –, besonders darauf achten, daß die Frauen Chancen erhalten und die Gleichberechtigung nicht nur ein Lippenbekenntnis ist. Daher halte ich es für besonders wichtig, daß wir uns auf diese Frage konzentrieren und in nächster Zeit Überlegungen für eine Reform anstellen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.29


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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder:
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.29

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schade, daß Kollegin Madl jetzt nicht mehr anwesend ist. Ich halte es keineswegs für meine Aufgabe, die Frauenministerin zu verteidigen, muß aber Kollegin Madl, wenn sie sich für die Gleichbehandlungsanwaltschaften in den Bundesländern so stark macht, daran erinnern, daß ihre Kollegin Haller diese Anwaltschaften im Gleichbehandlungsausschuß als Nebensächlichkeit, als etwas, was Frauen überhaupt nicht interessiert, abgetan hat.

Der Kinderbetreuungsscheck der Freiheitlichen ist eher eine frauenfeindliche als eine -fördernde Maßnahme. Ich würde gerade die Kollegen und Kolleginnen von der Freiheitlichen Partei bitten, sich die Zitate ihres Parteiobmannes noch einmal in Erinnerung zu rufen, der meinte, daß die Selbstverwirklichung der Frau eine Illusion sei; sie möge doch daheim bleiben und das Heranwachsen der Kinder zu guten und tüchtigen Menschen beobachten. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich betrachte es ja schon als Fortschritt, daß heute die Diskussion über Frauenangelegenheiten nicht beim letzten Tagesordnungspunkt stattfindet. Allerdings sind die zu diskutierenden Berichte nur eine Beschreibung eines tatsächlich traurigen Zustandes im Bereich der Frauenpolitik, und sie beschränken sich mehr oder weniger auf das Niederschreiben von bereits bekannten Tatsachen, was ich auch schon im Ausschuß bemängelt habe. Leider fehlen konkrete Maßnahmen und Zielvorgaben in den einzelnen Ministerien.

Ich halte es nicht für richtig, hier die Frauenministerin als einzelne Person für alles zur Verantwortung zu ziehen. In allen Ministerien besteht akuter Handlungsbedarf, und ich glaube, daß gerade in diesem Bereich die Regierung einmal mehr nach dem Motto "Reden statt handeln!" vorgegangen ist und ihre Reformunfähigkeit unter Beweis gestellt hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Ich kann Ihnen den Vorwurf nicht ersparen, daß Ihr Noch-Bundeskanzler Vranitzky im Wahlkampf 1994 groß versprochen hat, daß von 150 000 neuzuschaffenden Arbeitsplätzen 50 000 auf Frauen entfallen sollten. Es ist leider beim Denken geblieben. Ich kann Ihnen auch den Vorwurf nicht ersparen, daß Sie noch 1995 mit dem berühmten und fast schon berüchtigten Slogan "Wir werden nicht zulassen, daß ..." in die Wahl gegangen sind. Frau Ministerin! Ihnen kann ich den Vorwurf nicht ersparen, daß Sie es als Mitglied des Verhandlungsteams zugelassen haben, daß wichtige frauenpolitische Anliegen im Koalitionsübereinkommen gestrichen und im Sparpaket II einige für Frauen sehr einseitig benachteiligende Maßnahmen gesetzt wurden. Ich erinnere nur an den Nachkauf von Pensionszeiten, die De-facto-Kürzung von Karenzzeiten für Alleinerzieherinnen und so weiter.

Besonders nachteilig wirkte sich aus, daß die Gleichstellungspolitik als fester Bestandteil von Wirtschafts- und Strukturpolitik gestrichen wurde, was auch prompt dazu führte, daß in allen großen Berichten des letzten Jahres zur wirtschaftlichen Situation in Österreich das Wort "Frauen" nicht einmal mehr vorgekommen ist.

Ich bedauere es wirklich sehr für die Frauen in Österreich, daß die SPÖ – fast möchte ich sagen – in die Knie gegangen ist vor einer nicht existierenden Frauenpolitik einer neokonservativen ÖVP, die Frauen nach wie vor nur als Teil der herkömmlichen Familie und als kostenlose Sozialhelferinnen definiert.

Es zeigen sich bereits die ersten negativen Auswirkungen: Die ohnehin unterdurchschnittliche Frauenerwerbsquote ist rückläufig, und die Arbeitslosenzahlen steigen bei den Frauen deutlich stärker als bei den Männern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich gebe gerne zu, daß gerade Sie in letzter Zeit einige dieser Themen aufgegriffen haben. Es geht gar nicht darum, wie


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man zu diesen Positionen steht, welche Einstellung man selbst dazu hat, sondern ich glaube, daß es im hohen Maße wichtig ist, daß Frauenanliegen in der Öffentlichkeit stärker diskutiert werden.

Nun aber möchte ich zum Bericht der Bundesregierung über den Abbau von Benachteiligungen von Frauen kommen. Dieser spiegelt ja geradezu die Ignoranz einzelner Ministerien wider, wenn es um die Frauenproblematik geht. Es wird auch kein Zufall sein, daß es das ÖVP-Wirtschaftsministerium ist, dessen Aussagen in krassem Widerspruch zur tatsächlichen Situation stehen. Wenn nämlich in diesem Bericht steht, daß dort höchste Leitungsfunktionen nur aufgrund der Altersstruktur nicht auch mit Frauen, sondern nur mit Männern besetzt sind, dann brauche ich mir nur den Stand der Verwirklichung anzusehen, da wird es ganz deutlich: Es wurden drei Männer als Sektionsleiter neu eingestellt, zwei Männer davon als Gruppenleiter, aber keine Frau. Bei den Abteilungsleitern und -leiterinnen stehen 28 Männern nur fünf Frauen gegenüber. Ich frage mich, inwieweit ich überhaupt noch einem Bericht des Wirtschaftsministeriums Glauben schenken kann. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Aus den Aussagen der ÖVP-Unterrichtsministerin in diesem Bericht geht hervor, daß auch ihr die Problemlage bekannt ist. Sie macht deutlich, daß 25 Prozent der 20- bis 25jährigen Frauen keinen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluß haben, daß wir die höchsten Ausbildungsunterschiede zwischen Männern und Frauen im OECD-Vergleich haben und die geringsten Raten von Abgängerinnen in den technischen und mathematischen Bereichen. Weiters ist Österreich im Bereich der Informatikausbildung und Ingenieurwissenschaften ohnehin an letzter Stelle. Aber genau in diese Bereiche wird investiert, die Technikmilliarde ist nur eines der jüngeren Beispiele dafür.

Die Unterrichtsministerin hat ja erkannt, daß das Problem in der österreichischen Schulstruktur liegt und daß den geschlechtsspezifischen Tendenzen im Bildungsbereich nicht entgegengewirkt wird. Die Unterrichtsministerin bedauert das sogar – ich zitiere –: "Bei der Gruppe der Mädchen und jungen Frauen kommt ein zweifellos vorhandenes Potential an menschlichen Begabungen und Fähigkeiten aus verschiedenen Gründen nicht zur Entfaltung."

Aber ihre Maßnahmen beschränken sich auf Namensänderungen von Schulen, Wahlmöglichkeit zwischen technischem und textilem Werken und auf die Einführung des Unterrichtsprinzips "Erziehung zur Gleichstellung von Männern und Frauen". Aber diese Maßnahmen bleiben ohne entsprechende Begleitmaßnahmen reine Alibiaktionen! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Es gibt keine konkreten Ansätze oder Maßnahmen im strukturellen Bereich, im organisatorischen Bereich, im inhaltlichen, pädagogischen, didaktischen Bereich, etwa in der Lehrer- und Lehrerinnenausbildung.

Die Situation in ihrem eigenen Ministerium stellt sich auch nicht gerade gut dar: sechs Sektionsleiter, keine Sektionsleiterin, zwölf Gruppenleiter, eine Gruppenleiterin, 62 Abteilungsleiter, aber nur 12 Abteilungsleiterinnen! Man kann das bis zu den Landesschulbehörden verfolgen, und Sie können es Wien verdanken, daß der Durchschnitt etwas besser ausschaut, denn von 800 Leitungsfunktionen entfallen nur rund 150 auf Frauen! Die Situation an den Schulen selbst spricht auch eine deutliche Sprache.

Auch der Bundesminister für Arbeit und Soziales erkennt diese problematische Situation, denn es kommt zu einem überdimensionalen Ansteigen der Teilzeitbeschäftigung, allerdings mit sehr niedrigen Qualifikationsanforderungen, davon liegen zwei Drittel im Hilfsarbeiterinnenbereich. Einkommensdifferenz, Einkommensunterschiede, längere Arbeitslosendauer, Frauenpensionen, die nur halb so hoch wie die der Männer sind – das alles kennzeichnet die Situation der Frauen.

Das Arbeitsmarktservicegesetz gibt den eindeutigen gesetzlichen Auftrag, der geschlechtsspezifischen Teilung des Arbeitsmarktes und der Diskriminierung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegenzuwirken. Das Arbeitsmarktservice kommt aber diesem Auftrag nicht ausreichend nach. Der Sozialminister kann nicht einmal feststellen, für wie viele Frauen Höherqualifizierungsmaßnahmen gesetzt wurden. Möglichkeiten, die sich aufgrund des Europäischen So


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zialfonds ergeben, werden kaum oder nur unzureichend genützt. Gute Frauenprojekte werden ohne Angabe von ausreichenden Gründen abgelehnt. Initiativen scheitern am Behördendschungel, an mangelnder Koordination, an mangelnden Finanzierungsmöglichkeiten und am Informationsdefizit.

Ich glaube schon, daß das Arbeitsmarktservice – vielleicht sozialpartnerschaftlich dominiert – die Bildungseinrichtungen der Sozialpartner vor unliebsamem Wettbewerb von privater Seiter schützen möchte. Frauenfreundlich ist das allerdings nicht! Immer dann, wenn Institutionen männlich dominiert sind – und das sind die Sozialpartnerschaften leider –, dann gehen die Chancen für Frauenprojekte ohnehin in Richtung Null. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Leider kann ich jetzt aus Zeitgründen nicht mehr im Detail auf die anderen Ministerien eingehen, aber eines haben die Berichte aus den Ministerien gemeinsam: keine konkreten Maßnahmen, keine konkreten Zielvorgaben, hie und da eine Arbeitsgruppe, ein Forschungsprojekt für Frauen. Das wird aber zu wenig sein, um die fast schon dramatische Situation der Frauen in Österreich zu verbessern.

Frau Ministerin! Sie haben auch aufgrund der Diskussion im Ausschuß zumindest eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um den inhaltlichen Teil dieser Berichte in Zukunft zu verbessern und eine Evaluierung überhaupt möglich zu machen.

Der Bericht der Bundesregierung über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung zeichnet natürlich auch ein trauriges Bild, und die Vorbildwirkung von seiten des Bundes ist in diesem Zusammenhang wirklich sehr in Frage zu stellen.

Der Frauenanteil in höheren Funktionen ist allgemein sehr gering, falls überhaupt vorhanden. Die einzige Ausnahme ist das Familienministerium: Von 17 Abteilungen werden sieben von Frauen geführt, aber das werte ich ja nur als Beweis dafür, daß diese Grundeinstellung nach wie vor besteht, daß Frauen, wenn überhaupt, eben nur für Familie zuständig sein können.

Die Teilzeitbeschäftigung wird in allen Ministerien fast zu 100 Prozent von Frauen geleistet. Eine höherwertige Teilzeitbeschäftigung mit Karrierechancen ist nicht existent.

Die Kommissionen – und das ist ja bezeichnend für die Situation –, die für die Leistungsfeststellung und für die Aufnahme zuständig sind, sind männlich dominiert.

Bei den Oberstaatsanwaltschaften und Oberlandesgerichten haben Frauen in Führungsebenen sowieso Seltenheitswert; man könnte sie geradezu als Rarität bezeichnen.

Es entstehen hier natürlich auch noch zusätzliche Probleme. Bei den Lehrgängen für Höherqualifizierungen sind Frauen kaum präsent. Ich persönlich finde es ganz besonders tragisch, daß auch das Gleichbehandlungsgebot in diesem Bereich, im Bereich der Ministerien selbst, verletzt wird. Die Gleichbehandlungskommission befaßt sich mit den verschiedensten Anträgen, wo Frauen beim beruflichen Aufstieg und bei der Zuteilung von Funktionen kraß diskriminiert werden. Darum geht es in einem Großteil aller Anträge, die an die Kommission herangetragen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht einmal der Bund, nicht einmal die Ministerien haben Vorbildwirkung, auch da wird Gleichstellung nicht ernsthaft angestrebt. Ohne drastische Änderungen, ohne daß jetzt endlich Maßnahmen gesetzt werden, wird es bis zum Jahr 2012 dauern, bis nur 40 Prozent der höher- und bestbezahlten Bediensteten Frauen sind. Es wird sogar bis zum Jahre 2237 dauern, bis das auch bei den Sektionsleiterinnen der Fall sein wird. Ich hoffe wirklich, daß die neue Frauenministerin so viel Durchsetzungsvermögen mitbringt, daß diese Entwicklung beschleunigt wird.

Meine Kollegin Motter wird noch einen Entschließungsantrag einbringen, der die Regierung zum Handeln auffordert, statt daß wie bisher nur geredet wird. Ich glaube, die Frauen in Österreich verlangen zu Recht, daß von den dafür Verantwortlichen endlich Taten gesetzt werden. Sie haben diese Vertröstungen, dieses reine Diskutieren wirklich satt. Ich finde es daher nicht über


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raschend, daß sie zur Selbsthilfe gegriffen und ein Volksbegehren eingeleitet haben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. Es wird eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 10 Minuten angezeigt.

16.43

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, ich glaube, die Frauen haben es satt, das Frauenthema immer so larmoyant behandelt zu wissen, wie es meine Vorrednerin soeben getan hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Grunde genommen steht heute der Gleichbehandlungsbericht betreffend den öffentlichen Dienst zur Diskussion. Ich habe mich eines Lächelns nicht erwehren können, als ich in den Frühnachrichten gehört habe, heute stünde nichts Besonderes, nur das Mietrecht, auf der Tagesordnung. Das hat mich ein bißchen an die Zeit erinnert, als wir debattiert haben, ob es notwendig ist, einen Gleichbehandlungsbericht vorzulegen. Ich glaube, das war sicher wichtig.

Ich bin an sich gegen eine Überfülle an Berichten, und es ist schade, daß durch die Unterbrechung dieser Legislaturperiode der Bericht nicht auf dem neuersten Stand ist, aber gerade hier, glaube ich, ist es wirklich sinnvoll, daß man abfragen, daß man vergleichen kann, wie sich die Gesetzesmaterie entwickelt hat.

Ich glaube, wir müssen sehr froh darüber sein – wir waren uns alle hier in diesem Haus einig –, daß der Bund durch dieses Bundesgleichbehandlungsgesetz eine Vorreiterrolle hat, aber wir haben gehofft, daß es auch in den Ländern rascher, als dies der Fall ist, Landesgleichbehandlungsgesetze gibt.

Ich habe schon bei meiner letzten Rede zum Thema Gleichbehandlungsbericht der öffentlichen Wirtschaft gesagt, daß wir aufgerufen sind und uns dafür einsetzen müssen, in den einzelnen Bundesländern noch rasch entsprechenden Druck auszuüben, damit es auch in den Ländern rascher zu diesen Regelungen kommt.

Das Gleichbehandlungsgesetz und der Bericht dazu beziehungsweise auch das Förderungsgebot für den Bundesdienst sind wirklich sehr, sehr notwendige Maßnahmen. Im großen und ganzen können wir damit zufrieden sein, aber das Optimum ist es freilich nicht. Es ist in diesen drei Jahren auch nicht durchsetzbar.

Meine Vorrednerin hat gemeint, in der Schulstruktur hätte Frau Bundesministerin Gehrer sehr wohl erkannt, daß es hier nicht nur Probleme gibt, sondern daß die entsprechende Entwicklung zu langsam vor sich geht. Sie räumt aber ein, daß das in der Struktur liegt. – Warum räumt sie das nicht auch einem Ministerium ein? Wir kennen hier nämlich nur Zahlen, aber wir können das Alter der angestellten Personen nicht verändern.

Das ist ja auch das Haupt-Handicap im Schulbereich. Wenn es dort einen Leiter gibt, der noch jung ist, dann wird er dort noch lange erhalten bleiben. Man hat da also kaum eine Möglichkeit einzugreifen.

Aber ich möchte in diesem Bereich auf etwas ganz anderes hinweisen. Ich glaube, daß wir hier an einem Problem vorbeireden. Ich habe von der Frau Bundesministerin die Vorstellungen aus diesen Erfahrungen des Gleichbehandlungsgesetzes und des Berichtes bekommen und wie wir manches noch ändern könnten. Das ist ja der Sinn solcher Berichte, daß man sagt: Wo muß man Verbesserungen vornehmen?

Ich würde hier jedenfalls einen Punkt aufgreifen, nämlich die Bewertungskriterien in den einzelnen Bereichen zu überdenken. Sie sind oft der Hemmschuh, auch bei Kommissionen, letztendlich den Frauen den Vorzug zu geben – oder gar nicht einmal den Vorzug zu geben, sondern sie zu berücksichtigen.


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Manches, was Frauen leisten, ist in diesem Kriterienkatalog nicht enthalten oder wird niedriger geschätzt als die Leistung der Männer. Daher möchte ich auch hier noch einmal urgieren, daß auch die Lehrer in diese Gleichbehandlungsgesetze aufgenommen werden. Oft hört man, Beamte und Lehrer hätten das gleiche Schema, das sei überhaupt kein Problem, aber gerade dort liegt der Teufel im Detail, in der Sache selbst.

Wir merken immer wieder, daß zum Beispiel die Bewertungskriterien oft ein Hemmschuh dafür sind, daß Frauen zu ihrem Recht – von unserer Warte aus gesehen – kommen, daß dadurch Frauen die Chance genommen wird, den einen oder anderen Posten zu bekommen.

Allemal – und ich nenne nur einen Fall – wird zum Beispiel die Mitgliedschaft bei einem Gesangsverein für einen Mann höher bewertet, als wenn eine Frau bei Schulfeiern und Schulveranstaltungen ein Rahmenprogramm gestaltet. Mir ist ein solcher Fall bekannt, und ich meine, es gibt sicherlich noch mehrere Möglichkeiten einer Gleichschaltung beziehungsweise der Einführung anderer Bewertungskriterien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Madl hat ja eingangs geradezu eine Tirade von Versäumnissen aufgezeigt. Eines möchte ich Ihnen noch sagen – und das gilt für alle Redner, die immer wieder – es fällt mir hier wirklich die Tibetanische Gebetsmühle ein – versuchen darzustellen, wie arm die Frauen durch das zweite Sparpaket, durch das Belastungspaket geworden sind. Ich sage es zum wiederholten Male: Ich weiß, wir mußten Leistungen zurücknehmen – und das war auch für uns nicht einfach. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie oft ist in diesem Hause in den Jahren vorher – wir haben es alle vergessen – von Mißbrauch gesprochen worden, von Über-Forderungen, von Angeboten, von Reglementierungen, vom Einsatz effizienter Mittel, damit tatsächlich jene, die es brauchen, auch genügend Mittel zur Verfügung haben. Bekennen wir uns doch dazu, daß das auch etwas Wesentliches ist.

Da gerade die Kollegin Madl das gesagt hat: Es war vorwiegend die Freiheitliche Partei, die in dieser Richtung immer aktiv geworden ist und alle als "Mißbräuchler" bezeichnet hat. Wir haben damals auch sehr deutlich die Gefahr gesehen, und jetzt haben wir einmal ein paar Dinge abgestellt, wir haben die Gesetzeslage verändert, und es gibt andere Strukturen.

Wir haben tatsächlich nicht so viel Geld, daß wir uns auch sinnvolle Einrichtungen, wie zum Beispiel das zweite Karenzjahr, also diese zwei Jahre weiter hätten leisten können.

Das muß man einmal sehen, das muß man vielleicht in dieser Klarheit auch einmal sagen. Wir bedauern das auch, aber es war das nun einmal eine unumgängliche Maßnahme, und ich hoffe, daß wir, wenn es wieder wirtschaftlich bessere Zeiten gibt, den Frauen und besonders jenen Frauen helfen können, die es brauchen – was ja jetzt zum Großteil auch der Fall ist.

Es ist hier auch ein bißchen über die Zukunft gesprochen worden, liebe Frau Bundesministerin. Ich bedanke mich herzlich für die gute Zusammenarbeit. Sie wissen aber – und in letzter Zeit ist es ein bißchen mehr aufgebrochen –, daß es verschiedene Richtungen gibt, die Sie eingeschlagen haben, mit denen ich mich persönlich, mit denen sich aber auch meine Fraktion und vor allem auch die Frauen meiner Fraktion nicht ganz einverstanden erklären.

Ich stoße mich nicht an diesen 3 Millionen Schilling für diese Werbeaktion. Wenn sie etwas bringt, dann ist es mir recht. Es ist mir recht, wenn die Bewußtseinsbildung bis ins Wohnzimmer der Menschen gelangt. Ob dieser Weg der richtige ist, ob er ankommt, ob er etwas bewirkt, das will ich hier gar nicht qualifizieren.

Ich habe schon in einem anderen Zusammenhang gesagt: Was sogar Frau Johanna Dohnal einmal sehr gefährlich überspitzt gemacht hat, war die Sache mit der sexuellen Belästigung. Wir haben dann rasch einen Gesetzesbeschluß gefaßt, und dann ist die Sache abgeflaut. Auch dies war eine Gratwanderung, es bestand die Gefahr, daß dieses Thema ins Lächerliche abgleitet. Es gab sogar von seiten der Frauen bereits großen Widerstand, sie meinten, es würde ihnen schaden. Wir hatten also einen ähnlichen Fall. – Ich habe das Gefühl, daß uns Frauen das mehr schadet als nützt.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nur eine Erkenntnis gewonnen, und hier wende ich mich vor allem an die Kolleginnen. Ich glaube gar nicht mehr, daß die Bruchstellen bei den Frauen immer so sind. Ich belächle es nur mehr, wenn das Liberale Forum hier versucht, uns immer als konservative Partei hinzustellen. Ich glaube, da gibt es noch ganz andere. Aber ich bekenne mich zu einem Status beziehungsweise zu einer Wertigkeit der Frau, und ich maße mir nicht an, den Frauen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Daher respektiere ich alle Formen und Lebensmodelle, für die sich Frauen entscheiden. Ich sehe das als Auftrag, für die Frauen etwas zu bewirken oder auch diese Wahlmöglichkeiten zu bewerkstelligen oder zumindest die Rahmenbedingungen zu schaffen.

Das eine Thema ist also dieses "halbe/halbe". Ich glaube, daß die Frauen vielleicht auch deswegen hier nicht so mitgehen, weil die Probleme woanders liegen, weil sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind und andere Ängste und Sorgen haben. Ich habe bei der letzten Diskussion, die wir gemeinsam führten, auch den Eindruck gehabt, daß jene Frauen, die es sich faktisch immer schon gerichtet haben, also sozusagen die Powerfrauen und die Karrierefrauen, am allermeisten über diese Initiative lachen. Sie sagen: Das ist ewiggestrig, das brauchen wir gar nicht – im Gegensatz zu jenen, die es tatsächlich brauchen.

Es wird daher die Frage sein: Wo setzt man die Schwerpunkte der zukünftigen Frauenpolitik an? Ich glaube, Schwerpunkte wären Arbeitsplätze, Jobs, eine Eigenvorsorge, Selbständigkeit, Absicherung. Das ist, glaube ich, der richtige Weg.

Ich möchte aber von dieser Stelle aus auch betonen, daß das Modell der eigenständigen Altersabsicherung, das Sie uns das letzte Mal vorgezeigt haben – es war noch keine Gelegenheit, hier etwas dazu zu sagen –, erstens sehr kompliziert ist, aber vielleicht ist es deswegen so kompliziert, weil es eine Umschichtung der berufstätigen Frau zu einer Frau bringt, die entweder wenig berufstätig war oder nicht. Das findet nicht meine Zustimmung. Da bin ich eher für einen Ausgleich auch zu Lasten der Männer. Aber ein Ausgleich zwischen berufstätiger Frau und nicht berufstätiger Frau wäre meiner Ansicht nicht akzeptabel; dafür kann ich nicht sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich hoffe, daß die nächste Frauenministerin, eine gestandene Landespolitikerin, die heute schon faktisch Regierungsmitglied auf Landesebene ist, hier vielleicht doch einen anderen Akzent setzt.

Im großen und ganzen haben wir viele Ziele. Frauenschicksale sind breit gestreut. Die Frage ist immer: Wie setzen wir die Schwerpunkte?

Ich weiß nicht, ob es nicht nach diesen letzten 17 Jahren, in denen die Verantwortung für die Frauenpolitik bei der SPÖ lag, Zeit wäre für eine Wende, ob wir nicht doch in diesen schwierigen Zeiten ... (Abg. Schaffenrath: Aber bitte nicht zur ÖVP! Bitte nicht!)

Mit Ihrer Animosität der ÖVP gegenüber müssen Sie selbst fertig werden, Frau Schaffenrath! Mich stört Ihre Animosität nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir sollten meiner Meinung nach danach trachten, die wahren Probleme, jene, die die Frauen vorrangig drücken, in Angriff zu nehmen.

Frau Ministerin, ich wünsche Ihnen alles Gute! Wenn ich in den Tageszeitungen richtig gelesen habe, werden Sie weiterhin diesem Hohen Haus angehören, wir werden also weiterhin miteinander arbeiten können. Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

16.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. – Bitte.

16.55

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Ich bedauere es – und das ist eigentlich fast immer so, seit ich diesem Haus


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angehöre –, und es ist sozusagen fast Routine, daß immer dann, wenn es beispielsweise um den Gleichbehandlungsbericht geht, die Bänke hier fast leer sind und die Stimmung ziemlich fad ist. Ich muß mich dann auch immer aufraffen und frage mich: Wie bringt man eigentlich da jetzt sozusagen den notwendigen Dampf hinein auch in dieses Plenum? Denn ein gewisser Dampf wäre eigentlich wichtig für diese Anliegen, und er wäre auch durchaus gerechtfertigt, um den notwendigen politischen Druck zu erzeugen, der ja durch diese Berichte allein nicht zustande kommt.

Ich bedauere es auch, was auch diesmal wieder passiert ist – und lassen Sie mich diese kleine Kritik noch anbringen –, daß Sie hier zwei ziemlich unterschiedliche Berichte wieder zu einer Debatte zusammengefaßt haben. Ich bedauere das nämlich deshalb, weil ich es für ganz notwendig erachten würde, diese Berichte in die Tiefe gehend zu diskutieren. Das macht aber eine solche Debatte nicht möglich.

Wenn ich auf der einen Seite jetzt Stellung nehmen soll zu einem Bericht über Gleichbehandlung im öffentlichen Bereich, im öffentlichen Dienst, und auf der anderen Seite zu einem Bericht zum Abbau von Benachteiligungen, der eigentlich etwas grundlegend anderes ist, so ist es nicht möglich, mit dem entsprechenden Nachdruck und der entsprechenden Ernsthaftigkeit auf diese Bereiche einzugehen.

Und eines an alle meine Vorrednerinnen, die hier schon des öfteren bemängelt haben, daß der notwendige politische Druck fehlt oder eben nicht derselbe Elan der Fraktionen dahintersteht: Das mag auch daran liegen, daß wir uns selbst nicht die Möglichkeit einräumen, mit der entsprechenden Zeit ausgestattet in die Tiefe der Berichte zu gehen. Ich bedauere das zutiefst, denn diese Berichte würden es verdienen!

Lassen Sie mich beginnen mit dem Bericht über die Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst. Diesbezüglich werde ich mich relativ kurz fassen, weil mir dann die Überleitung zum nächsten Bericht wichtiger ist.

Das Wesentliche an diesem Bericht und warum wir dagegen stimmen, ist, daß er so, wie er verfaßt ist, nichts hergibt. Es fehlt die Gesamtübersicht und vor allem die Evaluierung dessen, was sozusagen die Zahlen oder die Beschreibungen der einzelnen Frauenförderungsmaßnahmen, die da oder dort noch angehängt sind bei den einzelnen Ministerien, konkret bedeuten. Es fehlt jegliche Hinterfragung und Überprüfung dessen, was die Zahlen hergeben. Es fehlt jegliche Einschätzung, und vor allem – und das bedauere ich besonders – fehlt die Gesamtübersicht.

Wir haben uns ja – ich bin sehr froh darüber – in einer Arbeitsgruppe zusammengefunden, die zum erstenmal überlegt hat: Was könnte ein Kriterienkatalog für die Erstellung von Berichten sein? Ich halte das für sehr wichtig und hoffe, daß das mit dieser Ernsthaftigkeit fortgesetzt wird, sodaß wir in der Zukunft über Berichte diskutieren können, die sozusagen etwas hergeben und worüber wir auch wirklich diskutieren können.

Ich sage Ihnen eines – und ich komme ja sozusagen aus diesem Fach –: Ein reines Zahlenmaterial ist üblicherweise der Anhang eines Berichtes, und der Bericht interpretiert sozusagen dieses Zahlenmaterial. Beim Bericht über die Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst ist es umgekehrt, und es ist eigentlich sogar für Fachleute schwierig, diesen Wust von Zahlen durchzukämmen und sich durchzukämpfen und dann selbst eine Gesamtübersicht zu erstellen.

Daher verschleiert auch dieser Bericht, worum es eigentlich geht und was sozusagen die Eckdaten dieses Berichtes sind. Die Eckdaten sind, daß es sehr wohl einen sehr großen Nachholbedarf und auch ein sehr großes Nachholen im öffentlichen Bereich gegeben hat. Das ist auch positiv zu vermerken, aber dieses Nachholen hat vor allem in den unteren Verwendungsgruppen und Dienstklassen stattgefunden – und nicht in den oberen. Man kann daher zu Recht von einem "gläsernen Plafond" sprechen, den es in der Verwendungsgruppe A und genau ab einer gewissen Dienstklasse gibt und wo das Verhältnis zwischen Männern und Frauen genau umgekehrt ist wie in den unteren Verwendungsgruppen und Dienstklassen. Das sollte uns schon auch zu denken geben.


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Da möchte ich Ihnen schon widersprechen, Frau Kollegin Bauer! Da lassen die Auswirkungen des Sparpaketes sehr wohl eine gravierende Änderung zumindest spürbar werden. Es ist meine große Erwartung, daß der nächste Bericht auch kritisch auf die Auswirkungen des Sparpaketes eingehen wird. Wir werden das dort merken. Warum? – Weil sich nämlich, wenn Sie mit betroffenen Frauen reden, wenn Sie auch mit Gleichbehandlungsbeauftragten reden, herausstellt, daß es massiven Druck auf die Frauen gibt, daß befristete Verträge im Zuge des Sparpaketes nicht verlängert werden, weil der Personalstand ja nicht erhöht werden kann, was beim Halten des Lohnniveaus automatisch dazu führt, daß es im Personalstand der einzelnen Ministerien zu Reduktionen kommen muß. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt massiven Druck auf Frauen, die in Karenz gehen, sich doch zu überlegen, ob sie nicht lieber gleich zu Hause bleiben wollen, weil man ihnen nicht garantieren kann, daß sie, wenn sie zurückkommen, in derselben Verwendungsgruppe, am selben Arbeitsplatz sozusagen wieder ihren Einsatz finden. Es gibt also sozusagen sehr feine Instrumentarien. Es gibt das Phänomen, das man nie beweisen wird können, daß es zu einer Ausschreibung kommt, zum Beispiel im Hochschulbereich, wo sich qualifizierte Frauen melden oder auch qualifizierte Frauen an erster Stelle stehen, und plötzlich wird diese Dienststelle aufgelöst, weil es das Sparpaket gibt, es heißt, wir müssen jetzt einsparen.

Zufällig sind es aber in der Mehrzahl immer jene Bereiche, wo endlich Frauen zum Zuge kämen oder sich beworben haben. Ob das jetzt ein Zufall ist oder ob das so etwas wie ein feiner Mechanismus ist, der sich da entwickelt hat, das können wir nie beweisen. Das werden wir alle, die wir hier sitzen, nie nachvollziehen können, wie das funktioniert. Aber es funktioniert – das sage ich Ihnen – erstaunlicherweise. Es funktioniert perfekt.

Das führt dazu, daß wir genau diese Situation haben, daß Frauen in Entscheidungspositionen – das betrifft auch den öffentlichen Dienst, man kann sagen in Bausch und Bogen – nicht vertreten sind. Wenn Frauen in Entscheidungspositionen im öffentlichen Dienst nicht vertreten sind, führt das dazu, daß manche Entscheidungen, die dort zu fällen sind und gefällt werden, auch entsprechend ausschauen.

Es wären einige Dinge dringend notwendig und dringend zu machen: ein klarer Kriterienkatalog, eine Evaluierung, eine Gesamtübersicht, die Effekte des Sparpaketes sollten im Bericht nachzuvollziehen sein. Es wäre zu überlegen – das merkt man auch, wenn man diese Berichte liest –, ob es nicht sinnvoll wäre, eine Gleichbehandlungsanwältin auch für den öffentlichen Dienst vorzusehen. Es wäre mit Nachdruck darauf zu dringen, daß die Geschlechterparität auch in Kommissionen und in Beiräten tatsächlich eingehalten und nicht großzügig darüber hinweggeschaut wird.

Soweit zu diesem Bericht über die Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst.

Das, was aber meiner Meinung nach der eigentliche Kern der Sache in der Frauenpolitik ist und sein sollte, ist der Bericht über den Abbau der Benachteiligung, dem ja sozusagen ein ganz klares Ziel zugrunde liegt, nämlich die Änderung des Pensionsantrittsalters. Daher ist in einem gewissen Zeitrahmen zu überprüfen, was sich mit diesem Paket geändert hat, das damals beschlossen wurde, in bezug auf die Benachteiligung der Frauen.

Das allein würde eine ausführliche Debatte hier im Hohen Haus verdienen. Das ist einer der gravierendsten gesellschaftspolitischen Bereiche. Der Bericht gibt überhaupt nichts her, das ist das Verblüffende, aber gar nichts. Nicht nur, daß er zu spät kommt, dafür kann man noch Erklärungen finden, warum er zu spät kommt. Die Schilderungen der einzelnen Ministerien sind beliebig, es kann in keiner Weise ein Vergleich angestellt werden. Es wird in keiner Weise auf die eigentliche Fragestellung eingegangen – das ist nämlich auch noch ein Phänomen –, sondern es wird einfach zum Teil nur aufgelistet, was es so gibt – zum Teil ungeachtet dessen, ob es die eigenen Bediensteten im Ministerium oder ob es allgemeine Frauenförderungsmaßnahmen betrifft, natürlich auch völlig ungeachtet dessen, ob diese Maßnahmen gegriffen haben. Das läßt sich überhaupt nicht nachvollziehen.


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Der Bericht ist untauglich, untauglich für das, wozu er dienen sollte. Wir sind nicht in der Lage, dieses Parlament ist nicht in der Lage, zu beurteilen, ob es irgendeinen Abbau von Benachteiligungen gegeben hat. Es ist nicht in der Lage, zu beurteilen, ob die angepeilte Gleichsetzung des Pensionsalters nach diesem Bericht überhaupt durchführbar ist.

Erstaunlicherweise glauben Sie von den großen Parteien, Sie müssen diesem Bericht zustimmen. Sie müßten ihn ablehnen! Wenn Sie sich in Ihren frauenpolitischen Anliegen einigermaßen ernst nehmen, könnten Sie diesen Bericht nur ablehnen – nicht, um irgendeine Ministerin zu kompromittieren, bei weitem nicht, sondern um dieser Bundesregierung zu zeigen, wie erbärmlich diese Politik ist, die sie macht, und wie wenig es möglich ist, auch nur einen Bericht der einzelnen Ministerien auf den Tisch zu bringen, der der Fragestellung nur in etwa gerecht wird.

Um Ihnen nur einige Beispiele zu nennen: Zum Beispiel bringt das Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz, das einen hohen Frauenanteil bei den Pflegeberufen hat, überhaupt nichts über die Maßnahmen in diesem Bereich. Kein Wort. Es ist nicht nachvollziehbar, ob es zu einem Abbau von Benachteiligungen gekommen ist, in welchem Ausmaß, in welchem Sinne – kein Wort.

Im Bericht des Bundesministeriums für Inneres findet sich kein Wort darüber, ob es eine spezielle Ausbildung von Polizistinnen für den Umgang mit Gewalt in der Familie gibt. Kein Wort dazu. Das ist ein wesentlicher Bestandteil, wenn es um den Abbau von Benachteiligungen geht. Wie geht die öffentliche Hand, wie gehen Polizisten und Polizistinnen damit um? Gibt es eine spezielle Ausbildung? Wie schaut das gesellschaftspolitische Modell dazu aus? – Dazu gibt es kein Wort in dem Bericht. Wie soll ich mir da ein Bild machen?

Das Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten berichtet in keiner Weise, ob es wirtschaftliche Förderungen eingestellt hat, weil es zu einem Verstoß zum Beispiel gegen das Gleichbehandlungsgesetz in der Privatwirtschaft gekommen ist. Das könnte es aber, und das wäre auch ganz wesentlich. Das gibt es nicht, kommt nicht vor. Es gibt eine gesetzliche Maßnahme. Es gibt aber keinen Bericht darüber.

Ich frage mich: Wozu dient dieser Bericht? Warum stimmen Sie diesem Bericht zu? Was wollen Sie damit bezwecken? Was wollen Sie beurteilen? Welche frauenpolitischen Agenden wollen Sie damit evaluieren? Wie wollen Sie heute feststellen, was Sie dann im nächsten Jahr, in den nächsten drei Monaten oder wann immer beschließen wollen? – Sie können das gar nicht.

Sie haben so wie ich und wie wir alle keine Ahnung davon, wie es wirklich ausschaut – ganz zu schweigen davon, daß natürlich das berühmte Wort "Sparpaket" und die Auswirkungen hier nicht berücksichtigt sind. Natürlich ist es auch im Bereich von frauenfördernden Maßnahmen zu Reduktionen gekommen.

Aber lassen wir das einmal beiseite. Selbst wenn ich den Stand von 1994, vor dem ersten Sparpaket, hernehme, läßt es keine Beurteilung der Situation zu. Das ist es, was mich eigentlich betroffen macht.

Es macht mich betroffen, wenn ich sehe, daß eine Aktion anläuft, die – das hätte ich auch nicht gedacht, und das gebe ich ehrlich zu – auf den Kern trifft, wie man es schöner und besser nicht haben kann. Denn wenn eine öffentliche Aktion eines Ministeriums in diesem Land derartig polarisiert, dann ist sie jedenfalls richtig, das sage ich Ihnen. Und all jene, die glauben, es ist falsch, liegen falsch damit. Diese Aktion ist absolut richtig.

Frau Kollegin Madl! Sie haben wirklich keine Ahnung. Entschuldigen Sie, daß ich das so sage. Ich sage das sehr ungern. Ich will unter Frauen immer höflich bleiben. (Abg. Madl: Unter Frauen ist gut!) Aber ich sage Ihnen eines, wir können hier lange lamentieren – hören Sie mir zu, ich habe Ihnen auch zugehört, ohne reinzuschreien, falls Ihnen das aufgefallen ist – über die Maßnahmen, die zu setzen sind, damit Frauen wieder Arbeitsplätze haben, und über Arbeitslosigkeit. Momentan sind nicht sehr viele junge Mädchen auf der Galerie, aber man muß auch darüber reden, wie sie eine Arbeit finden werden. Aber wir sollten zum eigentlichen Thema kommen, daß Frauen nach wie vor als unsichere Arbeitskräfte gelten – und das nicht nur deswegen,


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weil sie Kinder bekommen oder bekommen könnten, sondern weil sie unter Umständen kranke Kinder zu Hause haben, weil sie in der Regel auch noch Eltern zu versorgen haben und weil sie zu einem hohen Prozentsatz jedenfalls die Doppelbelastung von Beruf und Haushalt haben.

Das ist der wehe Punkt. Das ist der Punkt, warum Arbeitgeber heute nach wie vor, wenn sie frei, ohne irgendwelche Gleichbehandlungsgesetze beachten zu müssen, wählen können, lieber Männer und nicht Frauen nehmen, weil Frauen als unsichere Arbeitskräfte gelten. Das ist der wehe Punkt.

Tun Sie nicht so, als ob es sich dabei um die Privatsphäre handeln würde! – Es ist nicht die Privatsphäre. Wenn nicht im Bewußtsein etwas geändert wird – und deswegen finde ich die Kampagne gut –, dann können wir hier lange über Gesetze reden, es wird sich aber insgesamt nichts ändern.

Ich denke, daß beides zusammengehört, nämlich das Bewußtsein und die öffentliche Diskussion zusammen mit den Gesetzesinitiativen.

Deswegen bin ich über die Reaktion auf diese Kampagne erstaunt gewesen, und eigentlich bin ich erstaunt darüber, daß sich jetzt, da eine Ministerin – wieder einmal –, eine Frauenministerin auf wenig elegante Art und Weise gegangen wird, alles an dieser Kampagne entzündet. Das wiederum bestätigt nur noch einmal mehr, es hat genau den Nerv getroffen – auch bei Ihnen, die Sie da sitzen. Es hat auch bei Ihnen genau den Nerv getroffen, was mit dieser Kampagne ausgelöst wird, weil sie genau an die Grundprinzipien geht. Nur leider, das sage ich Ihnen, hat sie sich nicht einen Schritt weitergetraut. Leider! Was wäre denn die Konsequenz? – Nicht die gesetzliche Verankerung! Die Konsequenz wäre die Sanktion, ganz klar, nur die Sanktion und nur die Strafe. (Zwischenrufe beim Liberalen Forum.)

Zum Beispiel – ich sage das so – in Form von Cash, in Form von Berechnung von Unterhaltszahlungen bei der Scheidung. Das ist die einzige Sprache, die die Männer verstehen, nicht Treue oder Untreue. Das interessiert keinen Menschen, sondern es geht darum: Wer hat die Arbeit in einer Ehe gemacht? Wer hat die Belastungen auf sich genommen? Wer hat die Sorgen auf sich genommen?

Dieser Teil soll dann bei der Unterhaltszahlung auch entsprechend berücksichtigt werden. Das ist der einzig konsequente Schritt nach solch einer Kampagne. Aber ich hoffe – ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben –, daß wir über diese Initiative und über deren logische Fortsetzung auch noch im Parlament werden diskutieren können. (Abg. Dr. Schmidt: Aber Sie müssen sich für eine Position entscheiden, Frau Kollegin! Verschuldensfrage ja oder nein?)

Eines möchte ich noch am Schluß sagen – es steht mir nicht an und es liegt mir fern, eine Ministerin zu verteidigen, die zur Regierung gehört, aber eines muß schon klargestellt werden, und das war wieder deutlich –: Die Feinde – wenn man will, unter Anführungszeichen oder nicht – einer Frauenministerin sind nicht so sehr in der Opposition zu suchen, sondern auf der eigenen Regierungsbank. Denn wenn eine Frauenministerin, die ohnedies keine Kompetenzen hat, bei dem wenigen, was sie noch tun kann, von den eigenen Regierungskollegen nicht unterstützt wird, aber auch nicht von den Kollegen der eigenen Fraktion, dann führt dies offensichtlich dazu, daß sie ihren Hut nehmen muß.

Ich kenne die Nachfolgerin nicht. Ich habe nur die Erwartung und den Anspruch, daß wir nicht von vorne beginnen müssen, daß wir die Initiativen, die gesetzt sind, die ich für wichtig erachte – es ist schon gesagt worden: die Pensionsabsicherung für Frauen, die Novellierung des Gleichbehandlungspaketes in der Privatwirtschaft, das Berichtswesen, in dem die Frage der Ehe und Scheidung auch schon andiskutiert wurde, die Frage der Quotenregelung für die Parlamente –, in der parlamentarischen Behandlung auf dem derzeitigen Stand aufbauend fortsetzen können. Aber ich bedauere es, und das ist auch – das soll man sehen, ganz egal, welcher Partei man angehört, das kann man wirklich ganz ruhig sehen – ein Symptom, daß bei Regierungsumbildungen zuerst über das Frauenministerium als solches diskutiert wird und die Frauenministerin – wie gesagt – sehr unelegant verabschiedet wird.


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Wie auch immer, unabhängig davon, ob sich unsere politischen Standpunkte da oder dort treffen werden oder auch nicht: Ich wünsche Ihnen, Frau Ministerin, für Ihren weiteren Weg alles Gute und möchte Ihnen für die Arbeit und für die Initiativen, die Sie eingebracht haben, auch wenn ich vielleicht nicht mit allem konform gehe, trotzdem herzlich danken. (Beifall bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

17.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort ist nunmehr Frau Bundesministerin Dr. Konrad gemeldet. – Bitte.

17.14

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Dr. Helga Konrad: Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Zwei Berichte über den Stand der Gleichstellung liegen heute zum ersten Mal vor und machen vieles sichtbar, was ohne sie nicht so deutlich wäre.

Ich habe schon im Gleichbehandlungsausschuß angekündigt, daß ich es dennoch für notwendig halte, daß die Aussagekraft der Berichte künftig gesteigert wird, das heißt, daß die Gestaltung der Berichte so verändert wird, daß die gewonnenen Daten besser evaluiert und verglichen werden können.

Erste Vorschläge für eine Verbesserung der Berichte sind erarbeitet, und ich nenne daraus einige Punkte:

In den Berichten soll ein Gleichbehandlungsbegriff definiert werden, der für alle Ressorts verbindlich gilt. Notwendig ist ein Kriterienkatalog, der die Fortschritte der Gleichstellung sichtbar, meßbar und vergleichbar macht. Der Inhalt der Berichte muß standardisiert werden, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Es wird einen formalen Zusammenhang zwischen Gleichbehandlungsbericht und Förderplänen geben müssen. – Derzeit schlägt sich die Unkonkretheit der Förderpläne in der Unkonkretheit der Berichte nieder. Gefordert sind also auch konkrete Förderpläne in den einzelnen Ressorts.

Ergebnisse der laufenden Evaluierung müssen ihren Niederschlag in der jeweiligen Ressortpolitik finden. In diese Richtung muß weitergearbeitet werden.

Weiterzuarbeiten ist aber auch an den vielen frauenpolitischen Vorhaben, die notwendig sind und verwirklicht werden müssen, wenn die Gleichberechtigung der Frauen, wenn das Recht aller Frauen auf gleiche Chancen etwas zählt. Wenn die Frauen gleichberechtigte Bürgerinnen in diesem Land sind, dann haben auch sie wie die Männer das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren – ohne ständig schwelende Vorwürfe und krankmachende Überlastung. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP, bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

Deshalb habe ich aus den Bundesbudgetmitteln 600 Millionen Schilling für den Ausbau von qualifizierten ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen mobilisiert. Deshalb habe ich mich für die gemeinsame Verantwortung von Frauen und Männern für die Arbeit, die in der Familie zu leisten ist, eingesetzt und entsprechende Regelungen im Ehe- und Familienrecht erarbeitet. Wenn die Frauen gleichberechtigte Bürgerinnen in diesem Land sind, dann haben auch sie wie die Männer ein Recht auf Arbeit und gleiche Chancen am Arbeitsmarkt.

Deshalb habe ich arbeitsmarktpolitische Projekte für Frauen gefördert. Deshalb habe ich an einem Beschäftigungspakt für Frauen gearbeitet. Deshalb habe ich den Aufbau eines Netzwerkes für Frauen, die sich selbständig machen wollen, begonnen und ein Business-Frauen-Center eingerichtet, und deshalb gibt es ab 1998 die erste regionale Anwältin für Gleichbehandlung im Westen Österreichs, also ab 1998 ist diese erste regionale Anwältin fix zugesagt. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Deshalb habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß 1 Milliarde Schilling für Technologieentwicklung nicht an den Frauen vorbeifließen darf.

Wenn die Frauen gleichberechtigte Bürgerinnen in diesem Land sind, dann haben auch sie – wie die Männer – ein Recht auf eine eigenständige Alterssicherung – egal, ob sie verheiratet


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sind oder nicht. Ich habe deshalb die Grundlagen für eine Weiterentwicklung unseres Pensionssystems erarbeitet und Modelle für eine eigenständige Alterssicherung vorgestellt, damit nicht weiterhin Hunderttausende Frauen ohne Pensionsanspruch im Alter leben müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn die Frauen gleichberechtigte Bürgerinnen in diesem Land sind, dann haben auch sie – wie die Männer – ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ich habe deshalb den Beschluß des Gesetzes gegen Gewalt in der Familie vorangetrieben, das nur dann praktisch wirksam sein wird, wenn die Interventionsstellen gegen Gewalt fix eingerichtet und gesetzlich verankert sind. Derzeit sind österreichweit fünf dieser Drehscheiben im Aufbau beziehungsweise im Betrieb.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Frauenpolitik muß sich mit den Gegebenheiten beschäftigen, sie darf sich mit ihnen aber nicht abfinden. Die Frauenpolitik einer Frauenministerin findet in den vorhandenen Strukturen statt und muß diese doch immer wieder in Frage stellen und verändern. Das wird von vielen nicht verstanden, das wird als Bedrohung empfunden und vielfach abgelehnt.

Frauenpolitik ist Teil der Wirtschafts- und Finanzpolitik, Frauenpolitik ist Teil der Sozial- und Gesundheitspolitik, der Familienpolitik, sie ist Teil der Kultur- und Bildungspolitik, und sie ist gleichzeitig Demokratiepolitik.

Frauenpolitik ist aber auch mehr als ein Teil dieser Politikbereiche, und deshalb braucht Frauenpolitik eigene Strukturen. Ich habe mich deshalb immer für ein eigenständiges Frauenministerium eingesetzt, und die Einrichtung einer Frauensektion im Bundeskanzleramt ist ein erster wichtiger Schritt. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

Auf EU-Ebene wird es 1998, wenn Österreich die Präsidentschaft in der EU innehat, also den Vorsitz in der EU führt, erstmals einen offiziellen Frauen- und Gleichstellungsministerrat oder GleichstellungsministerInnenrat geben. Diese meine Initiative hat gute Chancen, ein institutioneller Bestandteil der EU zu werden.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! "Wir sind entschlossen, alles Erforderliche zu tun, um alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen zu beseitigen und alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die sich der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Förderung und der Machtgleichstellung der Frauen entgegenstellen, und die Männer zu ermutigen, sich voll an allen Maßnahmen zur Herstellung von Gleichberechtigung zu beteiligen."

Der zitierte Entschluß steht in der Deklaration der 4. Weltfrauenkonferenz der UNO, die im Vorjahr beschlossen wurde. Österreich ist diesem Entschluß verpflichtet, ebenso wie alle Mitgliedstaaten der UNO.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bedanke mich sehr herzlich für die Zusammenarbeit, und am Schluß muß ich doch noch sagen: Ich bin im übrigen der Meinung, daß Männer endlich halbe-halbe machen sollten. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, den Grünen und beim Liberalen Forum.)

17.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen. Sie haben auch am Applaus der Männer gesehen, daß Sie offensichtlich für Ihren Schlußappell allgemeine Zustimmung finden werden.

Ich erlaube mir, Ihnen auch von meiner Seite alles Gute für die Zukunft zu wünschen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ, bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum.)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sophie Bauer. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

17.24

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benach


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teiligung von Frauen umfaßt Beiträge der einzelnen Ministerien, der Landesregierungen und des Österreichischen Städtebundes für die Jahre 1993 und 1994.

So findet man auf Seite 79 des Berichtes zum Beispiel Maßnahmen im Bereich der Steiermärkischen Landesregierung, aufgrund derer es möglich ist, durch eine Landesbeamtengesetz-Novelle die Arbeitszeit je nach Wunsch auf 75 Prozent oder 50 Prozent zu reduzieren. Dies ist aber nur für jene Frauen ein Vorteil, die sich das auch finanziell leisten können.

Es fehlt jedoch noch immer eine Gleichbehandlung der Arbeitnehmerinnen im Bereich der Landesregierung, weil es – im Gegensatz zum Bundesdienst – keine gesetzlichen Gleichbehandlungsregelungen gibt. (Zwischenruf der Abg. Steibl. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Steibl! Obwohl es seit Jahren in Graz ein Referat für Frau, Familie und Gesellschaft gibt, wird die Verwirklichung des Landesgleichbehandlungsgesetzes immer wieder von den anderen Fraktionen – nicht von der sozialdemokratischen Fraktion – verhindert. (Abg. Steibl: Das stimmt nicht!) – Ich habe leider wenig Zeit.

Dies scheint auch die Taktik in anderen Bundesländern – das ist jetzt an Frau Abgeordnete Madl gerichtet – zu sein: In Vorarlberg haben nämlich die ÖVP-Männer und die FPÖ sowie die Gemeinden ein Gleichbehandlungsgesetz zu Fall gebracht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch diese Erfahrungen ist es für die Verwirklichung von Chancengleichheit und zur Unterstützung der Frauen vor Ort notwendig, Frauenberatungsstellen einzurichten. Es ist mir gelungen, in meinem Bezirk eine Beratungsstelle zu errichten, und wir können vielen Frauen Hilfestellungen anbieten, zum Beispiel in Form von Kinderbetreuung, Informationen in Problemsituationen, aber auch bei der Umsetzung verschiedener Projekte.

Die Verwirklichung der Beratungsstelle war aber nur durch die Ersthilfe und Unterstützung durch unsere Bundesministerin Dr. Helga Konrad möglich. Ich darf dir, sehr geehrte Frau Bundesministerin, den herzlichsten Dank namens jener Frauen, denen dadurch geholfen werden konnte, sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein. )

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich hoffe, daß deine Überlegungen zu Förderungen für Frauenberatungsstellen auch weiterhin vorangetrieben werden, und ich darf dir nochmals für deinen bisherigen Einsatz und die Unterstützung der Frauen von dieser Stelle aus herzlichsten Dank sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Schöggl das Wort. Herr Abgeordneter, Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 8 Minuten bekanntgegeben. – Bitte.

17.28

Abgeordneter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Es tut mir leid, daß ich bei den Gleichbehandlungsfragen immer als einziger Mann spreche – vielleicht findet sich ein zweiter; vielleicht können wir dann halbe-halbe machen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das Thema ist an und für sich sehr ernst, und es wurde hier gesagt, die Frauen seien deswegen am Arbeitsmarkt benachteiligt, weil sie als unsichere Arbeitskräfte gelten. Woher kommt denn das? – Das kommt daher, weil unsere Steuermodelle, die Familienbesteuerung, derzeit so gestaltet sind, daß es einem Alleinverdiener fast nicht möglich ist, eine Familie zu ernähren, und dadurch sind die Frauen gezwungen, arbeiten zu gehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Viele gehen nicht arbeiten, weil sie es gerne möchten, sondern weil einfach unser Familiensteuermodell so ist, und darum sind die Änderungsvorschläge der Freiheitlichen der richtige Weg. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch. )


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Vielleicht melden Sie sich nachher. Es ist Bedarf an Männern, denen die Gleichbehandlung ein Anliegen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den letzten Tagen häufen sich hier im Parlament auf der Regierungsbank die Abschiedsszenen. Es ist so, daß Ministerinnen und Minister, die dem "Klimawechsel" nicht standhalten, ausgetauscht werden, die also quasi gewogen und für zu leicht befunden wurden.

In einer Pressemeldung von Andreas Unterberger heißt es unter dem Titel "Stunde der Opportunisten" – ich zitiere –: "Lediglich der Kopf von Frauenministerin Konrad, nach übereinstimmender Ansicht schwächstes Glied in der Regierung, findet sich nicht auf der Liste der geforderten Opfer.

Wollen ,Krone’ und FPÖ dem neuen SP-Chef eine schmerzlose Trennung von der Frauenministerin ermöglichen? Bei Konrad geht es aber in Wahrheit nicht um die Verzichtbarkeit einer Person, sondern eines ganzen Ministeriums. Dieses verdankt seine Existenz ja nur dem Glauben von zwei Dutzend SP-Frauen, daß die Partei ansonsten weibliche Stimmen an die beiden Kleinparteien verlieren würde."

Frau Minister! Große Erfolge waren der Frauenpolitik in der Zeit, in der Sie sie vertreten haben, wahrlich nicht beschieden. Wahrscheinlich liegt es daran, daß die Zielsetzungen nicht den tatsächlichen Bedürfnissen entsprochen haben, wobei ich zugebe, daß die Aktion halbe-halbe tatsächlich vom werbepsychologischen Standpunkt aus ein Erfolg ist. Ich bekomme zum Beispiel viele Anrufe von zufriedenen Männern, die sagen: Seien wir froh, jetzt brauchen wir nur mehr die halbe Hausarbeit zu machen, früher mußten wir die ganze Hausarbeit erledigen. – Ich glaube, das ist scherzhaft gemeint.

Wenn ich aber auf der anderen Seite an die 10 Millionen Schilling denke, die diese Aktion in Summe kosten wird, dann muß ich sagen, daß man mit diesem Geld wahrscheinlich sehr viel direktes Leid und direkte Not von betroffenen Frauen lindern könnte. Das Geld wird allerdings in diese Aktion gesteckt.

Zu den heute zu diskutierenden Berichten: Es sind doch einige Informationen enthalten, die interessant sind. Es ist zwar – und da gebe ich Kollegin Kammerlander recht – lediglich statistisches Material. Es wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen, wie sich die Beschäftigtenzahlen in den einzelnen Ministerien und Bundesdienststellen verändern. Aber ich glaube, man sollte das nicht allzu negativ sehen. Es ist teilweise doch eine große Anzahl von weiblichen Beschäftigten nachgewiesen.

Der Frauenanteil in den leitenden Funktionen ist allerdings noch unbefriedigend. Das wird sich aber, da bin ich mir völlig sicher, schon relativ bald ändern, allein schon aufgrund der Tatsache, daß bereits über 50 Prozent der Studierenden Mädchen sind, die selbstverständlich aufgrund ihrer Qualifikation dann auch in leitende Funktionen und Positionen kommen werden. Ich betone aber, und das habe ich hier schon mehrfach gesagt, daß das einzige Kriterium für die Postenvergabe in den höheren Dienststellen die Qualifikation ungeachtet und unabhängig vom Geschlecht sein muß und kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dem Bericht der Gleichbehandlungskommission entnehme ich, daß von den 35 durchgeführten und 29 abgeschlossenen Verfahren lediglich in neun Fällen – also etwas weniger als einem Drittel – Verletzungen des Bundesgleichbehandlungsgesetzes festgestellt wurden. Dieses Faktum ist sicherlich verbesserungswürdig. Aber dennoch ist, glaube ich, auch der Umkehrschluß zulässig, der zeigt, daß bei der überwiegenden Anzahl der Fälle, nämlich über zwei Drittel, exakt nach den Vorgaben der Gleichbehandlung vorgegangen wurde.

Frau Minister! Sie haben wieder die sagenhaften 600 Millionen Schilling für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze angesprochen. Aber Sie wissen, es ist die Kofinanzierung durch die Länder notwendig, und wie wir auch bei den EU-Förderungen für die Ziel-2-Gebiete sehen, ist Kofinanzierung immer ein sehr heikles Thema, vor allem deswegen, weil die Kassen leer sind, die Länder kein Geld haben, weil ja schließlich die Konvergenzkriterien für die Teilnahme an der


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Währungsunion erkauft werden müssen. Davon sind – das ist heute auch schon mehrfach angeklungen – natürlich in erster Linie die Frauen betroffen, weil sich das Belastungspaket, das diesen Kriterien entsprechen muß, besonders für die Frauen auswirkt.

Ich komme auf eines Ihrer Lieblingsthemen – das ist auch eines meiner Anliegen –, auf die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaften zu sprechen. Ich glaube, wenn wir darauf warten, bis überall regionale Gleichbehandlungsanwaltschaften eingerichtet werden können, werden die verfügbaren Mittel immer zuwenig sein. Darum erlaube ich mir, weil ich meine, daß es ein dichtes Netz von bereits bestehenden Institutionen gibt – ich habe das letzte Mal von den Anwälten gesprochen –, einen Entschließungsantrag einzubringen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Schöggl, Dr. Graf, Haller, Dr. Krüger und Kollegen betreffend Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft, eingebracht im Zuge des Berichtes des Gleichbehandlungsausschusses über den Ersten Bericht der Bundesregierung über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu überprüfen, welche bereits flächendeckend im gesamten Bundesgebiet bestehenden Institutionen mit den Agenden der Gleichbehandlungsanwaltschaft betraut werden können, und des weiteren einen Kostenvergleich zwischen diesen sich anbietenden Alternativvarianten und den erst einzurichtenden Gleichbehandlungsanwaltschaften vorzunehmen.

*****

Ich denke, wenn wir bestehende Institutionen mit diesen Aufgaben betrauten, wäre eine Kosteneinsparung erreicht und wir hätten früher ein flächendeckendes Netz dieser Institutionen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Frau Minister! Sie waren auf anderen Gebieten aktiv. Sie haben Studien in Auftrag gegeben. Eine, die mir besonders ins Auge gestochen ist, ist die Studie betreffend soziale Aspekte der Lebenssituation von Prostituierten. Ich denke, wir haben wirklich andere Sorgen in diesem Land. Vor allem ein Kapitel beschäftigt sich mit der Arbeitszeit und mit der Freizeit von Prostituierten. Dafür habe ich wirklich wenig Verständnis. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Höchste Zeit, daß eine Ablöse kommt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für Ihre Nachfolgerin haben Sie einen Riesenrucksack geschnürt. Das Pensionsrecht muß verbessert werden. Vor allem für jene Frauen, die bei Krediten mitunterschrieben haben und dann jahrelang die Schulden zahlen müssen, muß eine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden. Von uns haben Sie beziehungsweise Ihre Nachfolgerin in diesen Punkten die volle Unterstützung.

Ihnen persönlich aber – wir wissen, Sie werden uns im Hohen Haus für viele Diskussionen und für die Zusammenarbeit im Gleichbehandlungsausschuß weiterhin zur Verfügung stehen – wünsche ich alles Gute. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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17.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Schöggl vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gatterer. – Bitte. 7 Minuten Redezeitbeschränkung werden gewünscht.

17.36

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Wenn man bedenkt, daß 1897, also vor 100 Jahren, die erste Frau in Österreich, nämlich Gabriele Possanner, an einer österreichischen Universität promoviert hat, allerdings erst nachdem sie ein Medizinstudium im Ausland absolviert hatte, dann muß man sagen: Es ist für die Frauen sehr viel getan worden. Es ist 99 Jahre her, daß es Mädchen in Österreich erstmals möglich war zu maturieren, und zwar als Externistinnen an einem akademischen Gymnasium.

Wenn man das so betrachtet, dann muß ich sagen, daß wir sehr viel erreicht haben. Die Absolventenzahlen an der Universität von 1993/94 lauten: 4 616 Frauen gegenüber 5 807 Männern, und im Jahr 1999 sollen laut Voraussagen die Frauen mit den männlichen Kollegen gleichgezogen haben.

Trotzdem zeigen die vorliegenden Berichte, daß es zur wirklichen Gleichbehandlung noch ein weiter Weg ist. Frauen – da sind heute schon sehr viele Zahlen genannt worden – verdienen in zwei Jahren nur 68,8 Prozent eines mittleren Männereinkommens. Das zeigt, daß wir sehr viel Nachholbedarf haben, obwohl die Frauen großteils im Bildungsbereich sehr aufgeholt haben.

Die Probleme wurden aufgezeigt. Sie hängen zum Teil damit zusammen, daß Frauen durch Familienpflichten in ihrer Karriere behindert werden. Es fängt meistens damit an, daß sie bei gleichwertiger Ausbildung bei der Aufnahme bereits geringer eingestuft werden, und es hängt damit zusammen, daß Betriebe weniger Frauen zu Fortbildungskursen schicken. Ich glaube, wir haben da wirklich viele Zielsetzungen.

In den Berichten heißt es ja: Gesellschaftliche, familiäre und wirtschaftliche Benachteiligungen der Frauen sollen abgebaut werden. Ich bin sehr stolz, daß wir in Kärnten unter Landeshauptmann Zernatto das erste Landesgesetz geschaffen haben, das mehr oder weniger die Gleichbehandlung der Frauen im Landes- und im Gemeindedienst gewährleisten soll. Wir sind sehr stolz darauf, daß wir das durchgezogen haben.

Daß der öffentliche Dienst wirklich eine Vorbildfunktion hat, weil Frauen im öffentlichen Dienst mehr oder weniger für gleiche Arbeit den gleichen Lohn erhalten, ist sehr positiv. Aber man muß natürlich auch sagen, daß sehr wenig Frauen Beamtenstatus haben. Und ich glaube, gerade bei Einsparungen im Bereich öffentlicher Dienst werden wir in Zukunft schauen müssen, daß es nicht heißt: Frauen zuerst, nämlich daß Frauen diejenigen sind, die als erste betroffen sind, wenn es um Einsparungsmaßnahmen geht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Frau Ministerin! Es ist leider so, daß wir diese Berichte zu einem Zeitpunkt diskutieren, zu dem Sie den Sitz auf der Regierungsbank wahrscheinlich wechseln und wieder in die Kollegenschaft zurückkehren.

Es ist deswegen heute auch nicht sehr angebracht, auf ideologische Unterschiede einzugehen, die wir durchaus haben und die auch legitim sind. Warum sollen alle Frauen einer Meinung sein? Warum sollen wir nicht ideologische Unterschiede in unseren Auffassungen haben und auch vertreten? Ich glaube, es wäre nicht in Ordnung – meine Kollegin Rosemarie Bauer hat das auch angeführt –, unsere Konflikte heute hier öffentlich auszutragen.

Die Diskussion, die Sie wahrscheinlich in letzter Zeit verfolgt haben, über die Aktion Männer machen halbe-halbe beziehungsweise Männer und Frauen machen halbe/halbe ... (Abg. Dr. Haselsteiner: Ganze Männer machen halbe/halbe!) Danke. Kollegin Schaffenrath hat so verwirrend dazu gesprochen, daß ich es schon fast nicht mehr sagen kann. Also: Ganze Männer machen halbe-halbe. Leider war es so, daß das zwar an den Wirtshaustischen sehr viel diskutiert wurde, aber der erste Mann, der das verwirklicht hat – und das tut mir leid –, ist der nächste Bundeskanzler, nämlich Herr Klima. Zwei Männer wollten von der Regierungsbank gehen, und zwei Frauen mußten von der Regierungsbank gehen. Ich würde sagen, vom ersten Ansatz her ist es sehr traurig, daß das genau da eingefordert und durchgeführt wird.


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17 Jahre Frauenpolitik von SPÖ-Staatssekretärinnen und -ministerinnen: Ich glaube, wir müssen zugeben, daß es Teilerfolge gegeben hat. Meiner Meinung nach ist es so, daß in der Zukunft Chancen liegen, und der Hauptaufgabenbereich muß sein, für die Frauen Arbeitsplätze zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und die soziale Absicherung für Frauen zu gewährleisten.

Es ist ein gutes Zeichen, daß eine sehr bewährte Kollegin, nämlich Frau Hostasch, das Sozialministerium übernimmt und daß wir zusätzlich eine Frauenministerin haben werden. Ich erwarte mir davon sehr viel für die Frauen. Aber generell muß man sagen: Es wird immer zuwenig sein, die Frauenpolitik nur den Frauen zu überlassen und sie dabei nicht zu unterstützen.

Ich wünsche Ihnen, Frau Ministerin, für die Zukunft alles Gute. Wir werden versuchen, in einigen Bereichen über die Parteigrenzen hinweg unsere neuen Ministerinnen und speziell die Frauenministerin zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.

17.42

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Sophie Bauer, Sie haben recht, wenn Sie hier berichten, daß in Vorarlberg ein Gleichbehandlungsgesetz zu Fall gebracht wird, und das, obwohl zum Beispiel in der Verwendungsgruppe A 57 weibliche 253 männlichen Mitarbeitern gegenüberstehen und in der Verwendungsgruppe B 54 weibliche 241 männlichen. – Ich glaube, diese Zahlen sprechen Bände, und auch das Zu-Fall-Bringen des Gleichbehandlungsgesetzes in Vorarlberg. Ich möchte jetzt gar nicht weiter darauf eingehen. Herr Kollege Feurstein, ich glaube, wir haben noch Gelegenheit genug, darüber zu diskutieren. (Abg. Dr. Feurstein: Ich bin nicht verantwortlich!)

Meine Damen und Herren! Meine Kollegin Schaffenrath ist bereits auf die Situation der Frauen im Zusammenhang mit den Berichten über den Abbau von Benachteiligungen von Frauen und über den Stand der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst eingegangen. Ich möchte nur noch einmal festhalten, daß in sämtlichen Ministerien der Frauenanteil am Gesamtpersonalstand überwiegt, jedoch bei höherwertigen Funktionen der Frauenanteil immer noch sehr gering ist, wenn überhaupt vorhanden. Weiters wird Teilzeitbeschäftigung in einzelnen Ministerien fast zu 100 Prozent von Frauen geleistet, aber auch da kaum bei höher eingestufter Arbeit.

Besonders herausheben möchte ich, daß die Repräsentanz von Frauen im Verfassungsgerichtshof ein Armutszeugnis darstellt, denn derzeit befindet sich unter den 14 Vollmitgliedern nur eine einzige Frau.

Meine Damen und Herren! Zehn Jahre große Koalition haben auch da zu Politikstillstand und Reformstau geführt. (Abg. Dr. Haselsteiner: Das ist empörend!) So ist auch im letzten Koalitionsabkommen festzustellen, daß wesentliche für Frauen relevante Punkte weggefallen sind. Einer der wohl wichtigsten Punkte für Frauen, nämlich Gleichstellungspolitik als fester Bestandteil von Wirtschafts- und Strukturpolitik, scheint nicht mehr auf. Auch dazu ein nochmaliger Hinweis, weil es uns sehr wichtig ist, auf die Ausführungen meiner Kollegin Schaffenrath.

Meine Damen und Herren! Die Folgen dieses Versäumnisses und die mangelnde Umsetzungskraft seitens des Frauenministeriums sind der Grund dafür, warum Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden. Es ist auch erschreckend, wenn man weiß, daß laut Angaben des Arbeitsmarktservice die Zahl der weiblichen Arbeitslosen um ein Viertel, nämlich auf 120 000, steigen wird.

Meine Damen und Herren! Wir wissen, daß gerade die Erwerbstätigkeit den Frauen ihre Unabhängigkeit sichert und eine sozialrechtliche Absicherung gewährt, und deshalb müssen Maßnahmen getroffen werden, Frauen am Arbeitsplatz zu unterstützen, statt Frauen in die Arbeitslosigkeit und in die damit verbundene Armut zu drängen. Um dies zu verhindern, muß sich in vielen Bereichen baldigst etwas ändern.


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Frau Kollegin Bauer ist jetzt nicht hier, aber ich möchte es trotzdem sagen: Wir fordern keine neoliberalen Utopien, sondern wir orientieren uns im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kollegin Bauer – ich hoffe, man richtet es ihr aus –, an der Realität, an den echten Frauenbedürfnissen, die eigentlich für alle Frauen auch hier im Hohen Haus Priorität haben sollten. So sind zum Beispiel durch die restriktiven Bestimmungen der Gewerbeordnung in Österreich beschämend geringe Selbständigkeitsquoten besonders bei Frauen zu verzeichnen.

Weiters, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten, ist auch zu befürchten, daß es durch das Festhalten am Nachtarbeitsverbot für Frauen zwangsläufig zu einem weiteren Abbau von Frauenarbeitsplätzen kommen wird. Ein Beispiel haben wir bereits bei Suchard in Vorarlberg.

Offensive Arbeitspolitik für Frauen bedeutet aber auch, jene Bedingungen zu schaffen, die der Diskriminierung keinen Raum mehr geben. Ein erster und sehr wichtiger Schritt wäre daher die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Ein kleiner Hoffnungsschimmer, Frau Ministerin, besteht, daß im Westen doch bald eine Gleichbehandlungsanwaltschaft eingerichtet wird. Aber ich glaube, wir dürfen uns auf diesen kleinen Lorbeeren nicht ausruhen. Es ist zuwenig, wir brauchen mehr. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Weiters müssen aber auch neue Arbeitsformen geschaffen werden, denn Job-sharing, Telearbeit und ausgelagerte Arbeitsplätze sowie qualifizierte Teilzeitarbeitsplätze liegen besonders im Interesse der Frauen.

Meine Damen und Herren! Abschließend: Ich glaube, daß wir alle einer Meinung dahin gehend sind, daß der Bund als Arbeitgeber Vorbildwirkung haben muß. Im Hinblick darauf, daß leider immer wieder einschlägige Entschließungsanträge und Initiativanträge der Oppositionsparteien von den Regierungsparteien blockiert werden, stellen die Abgeordneten Schmidt, Schaffenrath, Motter und Partner/innen folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Schaffenrath, Motter und Partner/innen betreffend Benachteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis spätestens 31. März 1997 jene Regierungsvorlagen einzubringen, die der Beseitigung der genannten Benachteiligungen der Frauen am Arbeitsplatz dienen, um sie einer parlamentarischen Behandlung zuführen zu können."

*****

Herr Kollege Schöggl, zu Ihrem Antrag: Wenn Sie glauben, daß diese Anwaltschaften in bestehende Einrichtungen eingebaut werden könnten, dann frage ich Sie: Warum wurde nicht bereits etwas unternommen? Warum ist immer noch eine krasse Benachteiligung der Frauen festzustellen? – Wir können Ihrem Antrag unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Frau Abgeordnete Motter soeben vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsmäßig unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Jäger. – Bitte, Sie haben das Wort. Gewünschte Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

17.49

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich begrüße grundsätzlich diesen ersten Bericht über die Gleichbehandlung und Frauen


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förderung sowohl in Österreich allgemein als auch im Bundesdienst. Das war ja eine Initiative des Frauenministeriums und eine wesentliche Forderung im Gleichbehandlungspaket.

Ich möchte Frau Kollegin Kammerlander recht geben: Zum Teil wurde die Berichtspflicht von den Ministerien bei weitem nicht so wahrgenommen, wie ich mir das erwartet hätte. Natürlich wäre auch eine Verbesserung hinsichtlich der Vergleichbarkeit der statistischen Punkte möglich, und es ist sicher richtig, daß der nächste Bericht abgewartet werden muß, weil erst dieser tatsächlich etwas darüber aussagen wird, wie die Forderungen, die jetzt an den Bundesdienst gestellt werden, auch wirken und umgesetzt werden.

Ich möchte mich in meiner Rede auf zwei Aspekte beschränken: erstens auf die wesentlichen Aussagen dieses Berichts und zweitens auf die Aussagen über die allgemeine gesellschaftliche Situation der Frauen.

Das Außenministerium zum Beispiel hat die Berichtspflicht nicht wirklich ernst genommen, es sind wahrscheinlich einfach Statistiken herangezogen worden. Wenn man sieht, daß gerade dort in den höheren Verwendungsgruppen qualifizierte Frauen beschäftigt sind, aber auf 68 Botschafter nur eine einzige Botschafterin kommt, dann denke ich mir, daß wir uns in Zukunft diesbezüglich tatsächlich etwas überlegen müssen, und das muß auch Konsequenzen haben. Es kann nicht so sein, daß wir hier zwar darüber diskutieren, es aber keine direkten Auswirkungen gibt. Und da genügt es auch nicht, daß wir jetzt eine sehr engagierte Staatssekretärin im Außenamt haben, es muß auch konkrete Umsetzungen in allen anderen Bereichen des Außenministeriums geben.

Dieselbe Situation finden wir vor allem bei den Universitäten. Vorhin ist angesprochen worden, daß so viele Frauen studieren. Das stimmt, aber es gelingt noch immer nicht, daß diese studierenden Frauen tatsächlich auch aufsteigen. Es gibt keinen einzigen Dekan, in den höheren Verwendungsgruppen sind keine Frauen, und auch da müssen wir uns wirklich konkret überlegen, wie wir in dieser Sache weitertun. Ich denke, das ist Sache des Gleichbehandlungsausschusses.

Grundsätzlich ist es so, daß in Österreich nur vier Sektionsleiterinnen 80 Sektionsleitern gegenüberstehen. Das Ziel des Gleichbehandlungsgesetzes, nämlich wenigstens 40 Prozent der A-Posten mit Frauen zu besetzen, ist also noch fern.

Auffallend in diesem Bericht ist auch, daß die Teilzeitarbeitsplätze in den Ministerien überwiegend von Frauen wahrgenommen werden. Das zeigt, daß weiterhin überwiegend die Frauen für die Betreuungs- und Versorgungsarbeit zuständig sind.

Zum Abschluß möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, wirklich danken. Sie haben zwei ganz wesentliche Bereiche in Ihrer Tätigkeit aufgegriffen: Erstens, daß eine eigenständige finanzielle Absicherung der Frauen notwendig ist. Es geht nicht an, daß Frauen nur über die Ehe abgesichert sind. Jede dritte Ehe wird geschieden. Das heißt, die Ehe ist keine Versicherung für Frauen.

Das zweite ist, daß die Versorgungsarbeit auch von den Männern übernommen werden muß, damit die Frauen für die Wirtschaft nicht weiterhin als billige und unsichere Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Wenn auch die Männer sozusagen bereit sind, für ihre Kinder die Versorgungsarbeit zu übernehmen, dann wird sich auch die Wirtschaft darauf einstellen müssen, daß auch Männer einmal eine Zeitlang in Karenz gehen, daß auch Männer Teilzeitarbeit verrichten.

Eine der wichtigsten Forderungen für mich ist auch noch, daß wir die verpflichtende Teilzeitbeschäftigung für Väter und für Mütter bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes tatsächlich auch in der Privatwirtschaft durchsetzen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)


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58. Sitzung / Seite 134

17.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte. 8 Minuten Redezeit.

17.55

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kollegen! Ich möchte ein bißchen über die Grenzen hinweg die Situation der Frauen in Europa beleuchten. – 70 Prozent der in Armut Lebenden sind Frauen, mehr als die Hälfte der Arbeitslosen Europas sind Frauen, ihre Löhne betragen nur drei Viertel jener der Männer beziehungsweise bei nicht handwerklichen Tätigkeiten sogar nur 55 Prozent, dies, obwohl es sogar eine Richtlinie für gleiches Entgelt gibt, die die Nr. 75/117 EWG trägt, also aus dem Jahre 1975 stammt. – Eine traurige Bilanz für Europa.

Man sagt immer, die Kommission soll Vorbild sein. Die Kommission hat auf ihrer niedrigsten Ebene 51,2 Prozent Frauen rekrutiert, in der mittleren Führungsebene 20 Prozent, und in der obersten Entscheidungsebene ist der Anteil der Frauen von 3 auf 6 Prozent gestiegen. Gratuliere! Das ist für mich kein Vorbild!

Genauso ist die Situation an den Unis: ordentliche Professoren: 3 Prozent Frauen, außerordentliche Professoren: 6 Prozent Frauen.

Kollegin Jäger hat vorhin erwähnt, daß es eine Botschafterin gibt. Ich traue mir als Tochter eines Botschafters zu, ein Urteil zu fällen über die Möglichkeiten von Frauen in diesem Beruf. Eine Botschafterin Österreichs ist, glaube ich, ein niederschmetterndes Ergebnis für das Außenamt. (Abg. Dr. Schmidt: Das ist wahr!)

Aber die Europäische Union, die ja so fortschrittlich tut, hat ein diesbezügliches Programm Now installiert. Wie Sie wissen, Frau Bundesministerin, werden heuer ungefähr 72 Millionen Ecu dafür ausgegeben werden. Für die Anpflanzung von Tabak werden von der Europäischen Union heuer insgesamt ungefähr 2 Milliarden Ecu ausgegeben werden. – Also man sieht: Die Frauen sind 72 Millionen wert, die Tabakpflanze 2 Milliarden!

Ich glaube, daß wir Österreicherinnen und Österreicher aufgerufen sind, in der Europäischen Union eine Vorreiterrolle zu spielen, und in diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen dafür danken, daß es einen Rat für Gleichbehandlung geben wird. Vorreiter sind wir in der Europäischen Union aber sicher noch nicht. Denken wir daran, wie das Verhandlungskomitee bestückt ist, das die Nachfolgekonferenz zu Maastricht vorverhandeln soll. Keine einzige Frau ist in diesem Komitee! Als letztes Jahr über die Frauen verhandelt wurde, haben Sie die Mitarbeiterinnen gebeten, diesen Part zu übernehmen, weil sich die Herren außerstande gesehen haben, über die Frauen in der Europäischen Union zu verhandeln.

Ich möchte Ihnen einiges vorlesen, was an Anregungen gekommen ist und was ich Ihnen, Frau Bundesministerin, mit auf den Weg geben möchte, weil Sie wahrscheinlich die Möglichkeit haben werden, Ihrer Nachfolgerin beziehungsweise dem künftigen Kanzler einiges zu sagen.

Wir vom Liberalen Forum haben schon lange gefordert, daß Privatunternehmer, die nachweisen können, daß sie die Chancengleichheit in ihrem Unternehmen berücksichtigen, Vorrang bei der Vergabe öffentlicher Aufträge haben sollen. Das, meine Damen und Herren, wäre eine Möglichkeit, hier in Österreich innovativ zu sein. Die Niederlande haben so ein Gesetz bereits beschlossen.

Weiters könnten wir einfordern, bei Privatunternehmen, wo Frauen unzureichend vertreten sind, eine Korrektur in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften oder mit Ombudsleuten vorzunehmen. Das, meine Damen und Herren, ist in Schweden bereits erfolgt.

Weiters würden wir uns wünschen, daß im zukünftigen Kabinett für alle Minister Kurse für Chancengleichheit abgehalten werden, mit dem Ziel, ihr Bewußtsein für die gleichwertige Vertretung zu steigern. Das, meine Damen und Herren, ist in Schweden durchgeführt worden und wäre vielleicht eine gute Anregung, die Sie Herrn Klima geben könnten.

Zum Schluß möchte ich noch eine Frau zitieren, die sich auf dem europäischen Sektor gut bewährt hat; Frau Crepaz ist leider nicht mehr dort tätig. Sie sagte in einem Bericht, der letztes Jahr verabschiedet wurde: Wir brauchen einen größeren Anteil von Frauen im Entscheidungs


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prozeß, und zwar einerseits, damit unsere Einrichtungen ein genaueres Abbild der Gesellschaft bieten, die sie repräsentieren, andererseits jedoch auch deshalb, weil Frauen unterschiedliche Erfahrungen und neue Perspektiven einbringen werden. Dann heißt es weiters: ... verstärkte Beteiligung von Frauen in Entscheidungsorganen und Entscheidungsgremien für eine Erneuerung von Werten, Ideen, Verhaltensweisen sorgen würden, die der Gesamtheit der Gesellschaft zugute kommen.

Und weiters: Grundsätzlich kann man sagen, daß wir die Probleme unserer Gesellschaft nicht lösen werden, wenn die Hälfte dieser Gesellschaft vom Entscheidungsprozeß ausgeschlossen ist. Frauen müssen an der Gestaltung unserer Welt beteiligt werden.

Frau Ministerin! Könnten Sie bitte dem zukünftigen Herrn Bundeskanzler Klima ausrichten, er möge sich überlegen, ob er nicht eine dritte Frau in sein Team aufnimmt. Ich meine, daß wir in Österreich genügend Fachfrauen haben und er da in einem großen und weiten Teich sozusagen fischen kann. Und ich meine weiters, daß es an der Zeit wäre, daß auch er vielleicht ein Signal in diese Richtung setzt. Er hat ja noch nicht definitiv sein Team vorgestellt. Daher möchte ich diese Anregung, die für ihn bestimmt ist, Ihnen mit auf den Weg geben. (Abg. Dr. Schmidt: Notfalls finden sich auch parteifreie Frauen!) Notfalls gibt es auch parteifreie Fachfrauen, es ist auf jeden Fall ein weites Feld vorhanden.

Frau Bundesministerin Konrad! Im Namen des Liberalen Forums möchte ich Ihnen wirklich danken. Ich möchte Ihnen deswegen danken, weil Sie sich so engagiert haben in einem Bereich, in dem nicht alle Verständnis dafür haben, wo man nicht immer Lob kassiert, aber wo ich glaube, daß es wichtig ist, daß Frauen wie Sie auch in künftigen Regierungen präsent sind. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. – Bitte. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

18.03

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Lassen Sie mich zum Gleichbehandlungsbericht mit einem Zitat beginnen: "Berufliche Gleichstellung", heißt es da, "mit Männern verletzt nicht nur die Hierarchiegrenze der Höherwertigkeit von Männern und der Geringschätzung von Frauenarbeit, sondern stellt darüber hinaus arbeitsinhaltliche Geschlechtertrennung zur Disposition." – Ich füge hinzu: Deshalb tut sie den Männern auch so weh.

Welche Conclusio können wir daraus ziehen? Was ist damit gemeint? – Frauenpolitisch müssen wir im Sinne einer Gerechtigkeitspolitik genau dort ansetzen. Ich glaube, bisher haben wir zu sehr das Augenmerk auf die besonderen Qualitäten von Frauen gerichtet, auf ihre besondere Qualifikation und Neigungen. Ich nenne da welche, die in einem Absatz zusammengefaßt sind: Die Frauen sind tolerant, geduldig, emotional, flexibel, belastbar. Sie können gut Geschichten erzählen, Geburtstage merken, verlorene Socken wieder finden, unterhalten, chauffieren, zuhören, Ratschläge geben, das Aussehen – ihr eigenes und das ihrer Mitmenschen – verbessern und so weiter.

Das hat natürlich dazu geführt, daß wir auf die Herausbildung dieser Qualitäten so viel Augenmerk gerichtet und nicht gesehen haben, daß in ganz bestimmten Entscheidungs- und Machtbereichen andere Qualitäten besonders honoriert werden, daß sie wichtiger sind. In der öffentlichen Verwaltung zum Beispiel hat das dazu geführt, daß diese Tugenden des Zuhörens, Kommunizierens, Vorbereitens und so weiter ganz wunderbar für die zuarbeitenden Aufgaben der Frauen qualifizieren.

Die Männer kümmern sich natürlich um die wichtigen Positionen, um Entscheidungspositionen.

Carol Gilligan – sie kennen Sie wahrscheinlich, Frau Bundesministerin – hat in einer namhaften Studie nachgewiesen, daß Männer, wenn Sie von der Menschenpolitik reden, natürlich immer von der Männerpolitik reden, und daß Entscheidungsstrukturen, die Menschen meinen sollen,


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immer nur Männer berücksichtigen. Das heißt, wir müssen uns das einmal ganz genau anschauen, um Einfluß auf diesen Ebenen zu bekommen, um dann mit besseren Ergebnissen dazustehen.

Gegenwärtig gibt es im öffentlichen Dienst – das zeigt der Bericht – mehr Vertragsbedienstete als Beamtinnen, was schon angesprochen wurde, und mehr Männer in Führungspositionen. Wenn wir also nicht wollen, daß Frauen weiterhin in der Entscheidungsaufbereitungsarbeit dominieren, während das Entscheiden selbst und die Machtposition bei den Männern liegt, dann, meine ich, müssen wir vor allem in der Personalvertretung, in der Gewerkschaft, bei den Gleichbehandlungsbeauftragten mit einem sehr intensiven Motivations- und Mobilisierungsprogramm beginnen. Gleichstellungspolitik als Gerechtigkeitspolitik in diesem Sinne, nämlich teilhaben können an Machtpositionen, ist Weiterbildungspolitik, damit der Satz: Sie ist nicht qualifiziert! einfach als Ausrede demaskiert werden kann und gar nicht mehr gilt.

Frauen müssen also in die traditionellen Verwaltungsstrukturen, auch wenn sie sie nicht genügend zielführend finden, auch wenn sie sie als unzweckmäßig, umwegig und überholt finden, eindringen, um sie von innen zu verändern.

Meine Damen und Herren! Frauenpolitik verlangt Ausdauer, Konsequenz, Hartnäckigkeit, Widerstandskraft und Langmut. Die erfolgreichen Führungskräfte in den Ministerien, die Ministerinnen und Minister, die jetzt und heute gute Motivationsarbeit leisten, ernten diese Früchte nicht mehr. Das heißt, jene, die jetzt Mobilisierung betreiben, übergeben die gute Arbeit dann der zweiten und nächsten Ministergeneration. Das soll uns aber nicht traurig machen, Hauptsache ist, es geschieht das Richtige für Frauen.

Unsere Frauenpolitik muß sich daher auf mehr Frauen in qualifizierten Positionen richten, also mehr Frauen in Führungspositionen, um gleichzeitig die traditionell auf Männerwirklichkeit gerichteten Verhaltensmuster zu ändern. Das heißt, Frauenpolitik braucht zweierlei: einerseits natürlich 50 Prozent der Top-Positionen und auch eine andere Art und Qualität von Auffassung, damit Männer nicht im Namen von Menschenpolitik ihre eigene Männerpolitik machen können.

Wir haben jetzt viele Diskussionen über die Gehaltspyramide geführt und dabei von oben nach unten gearbeitet. In Wirklichkeit erleben wir vor allem im öffentlichen Dienst – und dazu nehmen wir heute Stellung – diese Pyramide auch, was die Geschlechterverteilung anlangt, also an der Spitze sind ganz wenige Frauen, unten hingegen viele.

Wenn wir eine gerechte Pyramide für die Bezüge bauen, so sollten wir auch einen gerechten Baukörper für die Geschlechtervertretung im öffentlichen Dienst bauen. Dabei wünsche ich mir boshafterweise nicht, daß die Pyramide auf den Kopf gestellt wird, sondern da wünsche ich mir einfach eine Säule mit einer gleichen Verteilung. Das wäre doch ein gutes Ziel – die Volkspartei sagt dazu: Vorsorge statt Fürsorge, also selbständige Frauen, die nicht abhängig sind. Mit Ihnen, Frau Bundesministerin, an einem anderen Platz und mit Ihrer Nachfolgerin an diesem hier werden wir gute Politik machen. Alle guten Wünsche mögen Sie begleiten! – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Buder. – Bitte. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

18.08

Abgeordnete Hannelore Buder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit vielem, was meine Vorrednerinnen gesagt haben, kann ich teilweise beziehungsweise sogar ganz übereinstimmen.

Wenn wir heute die Berichte des Gleichbehandlungsausschusses diskutieren und über den Abbau von Benachteiligungen von Frauen sprechen, so wissen wir alle, daß diese Berichte erste Daten und Zahlen erfassen und wiedergeben. Dahinter steht aber vielmehr. Natürlich wissen wir alle, daß mit der Berichtlegung ja nicht genug getan ist. Es müssen diesen Berichten noch Taten folgen. Ich hoffe, daß der nächste Bericht, der bis zum Juni dieses Jahres vorzulegen ist, auf


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heute genannte Kritikpunkte eingehen und uns Abgeordneten auch wieder über die erzielten Fortschritte berichten wird.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz das von vielen gepriesene, flexible Arbeitszeitmodell ansprechen. Ich finde Flexibilität gut, doch darf sie nicht zu Lasten nur der berufstätigen Frauen gehen. Bei Arbeitszeitregelung und Flexibilität muß auch auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten der Frauen Rücksicht genommen werden, sodaß nach Absprachen eine für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer passende Lösung gefunden werden kann.

Bei flexiblen Arbeitszeiten ist auch darauf Rücksicht zu nehmen, daß die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes gegeben ist, denn zu lange Wegstrecken verhindern jede Möglichkeit für Frauen, zu arbeiten. Ich meine, bei gutem Willen beiderseits ist es sicher möglich, zum Beispiel einer alleinerziehenden Verkäuferin eine Arbeitszeit zu gestalten, die es ihr auch ermöglicht, ihre Kinder zu betreuen. In diesem Zusammenhang ist immer wieder der Ausbau von bedarfsgerechten Kinderbetreuungseinrichtungen zu fordern. Wir brauchen Kindergärten und Horte, die ganztags geöffnet haben, mindestens aber von 6 Uhr bis 19 Uhr. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Kinderbetreuungseinrichtungen müssen sich am Berufsleben der Frauen orientieren, also ebenfalls Öffnungszeiten anbieten, die flexibel sind und den Wünschen und Bedürfnissen von Frauen gerecht werden. Ich finde es unmöglich, wenn zum Beispiel das Arbeitsmarktservice einer Frau eine Arbeit anbietet, die Kinder im Alter von zwei und vier Jahren hat, jedoch um 5.30 Uhr mit der Arbeit beginnen sollte. Wo soll diese Frau ihre Kinder um 5.30 Uhr hingeben?

Sehr geehrte Damen und Herren! Flexible Arbeitsplätze werden häufig mit Teilzeitarbeitsplätzen in Verbindung gebracht. Wir Frauen müssen bedenken, daß dann viele Männer glauben: Meine Frau ist nur teilzeitbeschäftigt, da schafft sie ja Haushalt und Kinderbetreuung locker. Ein Teilzeitjob bedeutet, daß Frauen weniger bezahlt bekommen, dafür mehr unbezahlte Arbeit leisten. Männer haben 5 ½ Stunden Freizeit, Frauen laut Statistischem Zentralamt nur 4 Ύ Stunden.

Bei den Begriffen Halb und Dreiviertel werden Sie vermutlich auch an die Werbekampagne der Frauenministerin denken, bei der die partnerschaftliche Aufteilung der Hausarbeit verlangt wird. Man kann in einer Partnerschaft sicher nicht alles vorschreiben. Es kann nicht alles vorgeschrieben werden, was zu tun und was zu unterlassen ist. Allerdings finde ich es selbstverständlich, daß jeder der berufstätigen Partner seinen Teil an den Haushalts- und Betreuungsarbeiten leistet, damit nach getaner Arbeit auch die verbleibende Freizeit geteilt und gemeinsam verbracht und genutzt werden kann.

Und wenn eine Frau eben besser mit Hammer und Zange umgehen kann, dann soll sie eben diese Arbeit machen. Vorfälle, wie sie mir neulich eine 35jährige Frau erzählte, finde ich furchtbar: Sie hatte am Silvesterabend einen Ehekrach, nur weil sie nach getaner Arbeit – kochen, abwaschen und dergleichen – es sich erlaubt hat, dem Mann das Geschirrtuch in die Hand zu drücken. So weit soll es nicht kommen! (Beifall bei der SPÖ.)

In der heutigen Ausgabe einer steirischen Zeitung steht, daß viele Männer in den eigenen Reihen nur Spott und Hohn für so manche Gleichbehandlungskampagne übrig haben, teils aus Ignoranz, teils, weil sie es sind, die auch innerhalb der eigenen vier Wände über ihren Schatten springen müßten. Meine Herren des Hohen Hauses! Ich glaube, Sie haben gute Kondition, springen Sie über diesen Schatten! (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Werbekampagnen haben Ziele, Ziele, zu verändern, Ziele, manches, das selbstverständlich sein sollte, auch selbstverständlich zu machen, sodaß man diese Selbstverständlichkeit auch so empfindet. Wenn unsere Frau Bundesministerin mit ihren Werbekampagnen und Studien, die sie in Auftrag gab, einiges dazu beitrug, daß diese unsere Gesellschaft eine bessere, eine frauenfreundlichere wurde und wird, so sollte dir das, liebe Frau Bundesministerin, eine kleine Genugtuung sein.

Werbekampagnen sollen natürlich auch kritisch hinterfragt werden, und dazu gehört auch Mut. Diesen Mut, liebe Frau Bundesministerin, den hattest du an dieser Stelle.


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Dank gebührt unserer scheidenden Frau Bundesministerin aber auch für die Vorarbeiten und Studien, die sie in Auftrag gab, um allen Frauen eine eigenständige Alterssicherung zu geben. Auf die Verwirklichung werden die Frauen allerdings noch warten müssen – ich hoffe, nicht lange.

Finanzielle Unabhängigkeit und Eigenständigkeit sollen allen Frauen Österreichs möglich sein. Bis das verwirklicht ist, brauchen wir ein Frauenministerium und Berichte, die aufzeigen, wie es um die Lage der Frauen bestellt ist. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als letzte Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort gemeldet. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

18.15

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist sehr erfreulich, daß wir heute den ersten Bericht der Bundesregierung über den Stand der Verwirklichung der Gleichstellung und Frauenförderung im Bundesdienst diskutieren. Er ist allerdings noch mit einigen Kinderkrankheiten behaftet.

Meiner Ansicht nach ist es der größte Mangel, daß keine einheitliche Datenerhebung in den Ministerien und den anderen Dienststellen durchgeführt wurde und daß dieser Bericht nur eine Zusammenstellung von Daten, ohne Einleitung, Gesamtübersicht und Zusammenfassung ist. Daß das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten zum Stichtag nicht einmal Daten zur Verfügung stellte, ist eigentlich auch nicht tolerierbar.

Diese Unterlassung bedeutet nämlich, daß exakte und aussagekräftige Analysen verhindert werden und somit auch der Wert der Arbeit der anderen Ressorts vermindert wird. Damit solche Mängel in Zukunft abgestellt werden können, hat auf Anregung im Gleichbehandlungsausschuß unsere Frauenministerin sofort reagiert und eine Arbeitsgruppe geschaffen, an der Frauen der verschiedenen Fraktionen teilhaben – eine namhafte Sozialwissenschaftlerin ist auch dabei –, damit dieser Bericht eine wirklich gute Arbeitsunterlage sein kann. Aller Anfang ist schwer, man kann nicht alles auf einmal hineinpacken. Meiner Ansicht nach soll das Frauenministerium auch die Erstellung eines Kriterienkatalogs übernehmen, ebenso die Koordination und Endredaktion dieses Berichts.

Ich habe mir nun die Mühe gemacht, einige Daten der Ministerien – soweit vorhanden – zusammenzufassen und zu vergleichen. Der vorgegebene Frauenanteil, die Zielvorgabe im öffentlichen Dienst, ist, wenn man den Gesamtdurchschnitt betrachtet, nahezu erreicht. Es braucht jedoch kein Jubel aufzukommen, denn wenn man es sich dann genauer durchschaut, sieht man, daß Frauen in den niedrigen Verwendungsgruppen überrepräsentiert sind. Je höher aber die Verwendungsgruppe, je höher die Position, je besser die Hierarchie, desto weniger Frauen. Dieses Prinzip ist erkennbar.

Wenn ich mich zum Beispiel im Bereich der Akademikerinnen umschaue, dann sehe ich, daß es 32,8 Prozent Akademikerinnen gibt, bei den Sektionsleiterinnen beträgt der Anteil lediglich 3,1 Prozent. Diese Zahlen sind ohne die fehlenden Daten des Außenministeriums erhoben. – Das alte Prinzip, je wichtiger die Position, desto geringer der Frauenanteil, kann auch klar aus der Zusammensetzung der Kommissionen und Beiräte ersehen werden.

Genauer habe ich mir auch noch die Situation an den Universitäten angeschaut, die ja heute schon einige Male von den Vorrednerinnen angesprochen wurde. Derzeit sind zirka 45 Prozent der Studierenden Frauen. Diese stehen dem Lehrpersonal gegenüber. Beim Lehrpersonal schaut es wieder anders aus. Bei den oft ohne Anstellung und nur halbtags beschäftigten Lehrbeauftragten beträgt der Frauenanteil zwar noch 26 Prozent, diese sind weit weg von den 40 Prozent, und sinkt bei den Assistentinnen immerhin bereits auf 20,4 Prozent, und so ist – wie heute schon einige Male erwähnt – der Karriereschritt von der Assistentin zum Lehrstuhl nahezu kaum zu machen. Der Anteil der ordentlichen Professorinnen beträgt zum Beispiel nur 3,38 Prozent, in absoluten Zahlen ausgedrückt stehen in Österreich 40 Professorinnen 1 142 Professoren gegenüber. (Abg. Dr. Graf: Wie viele davon sind habilitiert?) – Daß es keine weiblichen


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Dekane und Rektoren gibt, ist ganz klar, wenn die Zahlen bereits in diesen Bereichen zu wünschen übriglassen.

Es gilt, unkonventionelle Maßnahmen zu setzen, kreativ zu sein, damit genau diese eklatante Ungleichbehandlung abnimmt. (Beifall bei der SPÖ.)

Zurück nun zum allgemeinen Bericht. Etliche Ministerien haben überhaupt keine Vorschläge zum Abbau der Benachteiligung gemacht, andere haben sehr wohl Vorschläge abgegeben. Gemeinsam ist allen, daß die Kinderbetreuungseinrichtungen, die Rahmenbedingungen entsprechend sein müssen, um der Frau Berufstätigkeit und Familie ermöglichen zu können. Um Karriere beziehungsweise Beruf und Familie zu ermöglichen, bedarf es Rahmenbedingungen und meines Erachtens im öffentlichen Dienst auch der Änderung verschiedener Paragraphen im Beamten-Dienstrechtsgesetz.

Zusammenfassend möchte ich sagen, daß Sie, Frau Ministerin, sehr viele Maßnahmen für die Frauen in Österreich gesetzt haben. Daß vieles vielleicht nicht – das kennen wir ja alle, die in der Frauenpolitik tätig sind – begrüßt wurde und daß man sich nicht immer beliebt macht, das wissen wir. Kämpfen wir weiterhin dafür, daß das Prinzip halbe/halbe verwirklicht wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.21

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine weitere Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Keine der Berichterstatterinnen wünscht ein Schlußwort.

Wir kommen jetzt zu Abstimmungen. – Ich bitte, Platz zu nehmen.

Ich lasse über jeden Ausschußantrag getrennt abstimmen.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, den vorliegenden Bericht III-42 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Bericht ist mehrheitlich angenommen worden.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen betreffend Benachteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit . Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, den vorliegenden Bericht III-52 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für die Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Bericht ist mehrheitlich zur Kenntnis genommen worden.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Schöggl und Genossen betreffend Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.


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6. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes (Zu III-13 der Beilagen) über das Verwaltungsjahr 1994 (547 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sofort in die Debatte ein.

Als erste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Apfelbeck zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

18.24

Abgeordnete Ute Apfelbeck (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus! Der Rechnungshof hätte sich verdient, daß man seine Arbeit mehr würdigt, wenigstens in der Form, daß man der Diskussion über seine Berichte mehr Zeit eingeräumt hätte.

Ich werde jetzt trotz Zeitmangels versuchen, einen kurzen Querschnitt durch den Nachtrag des Tätigkeitberichtes zu ziehen.

Bakteriologisch-seriologische Untersuchungsanstalt in Innsbruck, Seite 73 des Rechnungshofberichtes: Die Untersuchungsanstalt führt Gratisuntersuchungen für das LKH Innsbruck durch, was dem Bund einen Einnahmeausfall von 100 Millionen Schilling in fünf Jahren, also 20 Millionen Schilling pro Jahr beschert. Dafür bekommen die Mitarbeiter Taxanteile, die zwar rechtlich nicht gedeckt sind, ihnen aber oft ein zweites Monatseinkommen sichert.

Meine Damen und Herren! Wie verrechnet wird, geht am schönsten aus der Tatsache hervor, daß die Tiroler Gebietskrankenkasse ihre Honorare auf ein Privatkonto des Anstaltsleiters zahlt, die dieser dann wiederum verzögert weitergibt (Unruhe im Saal) , sodaß ihm gelegentlich ... (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) – Danke, Herr Präsident – ... bis zu 4 Millionen Schilling Fremdgelder zur Zinsennutzung zur privaten Verfügung standen.

Bewährungshilfe: Seite 93 des RH-Berichtes. Besonders geldintensiv darf in einer sozialistischen Regierung natürlich die Bewährungshilfe arbeiten. Statt der vorgesehenen 30 Betreuungsfälle pro Helfer kommen in Österreich nur 14 auf einen Betreuer. Der Steuerzahler leistet, wie man sieht, im Notfall auch das Doppelte.

Oder Rundfunkämter, Seite 139 des Tätigkeitsberichtes: Die Post- und Telegraphenverwaltung ersetzte 1993 und 1994 das EDV-Rundfunkverrechnungssystem durch ein modernes Verfahren. Aufgrund unzureichender Vorbereitung ergab sich – und das stellte der Rechnungshof im Bericht fest – eine 16monatige Verzögerung und eine 50prozentige Überschreitung der Kosten, die die Rundfunkteilnehmer bezahlen müssen.

Oberösterreichische Gebietskrankenkasse: Bereits 1983 hat der Rechnungshof nach einer Prüfung Rationalisierungsmaßnahmen vorgeschlagen und die Verbesserung der Dienstpostenstruktur angeregt. Anläßlich der Überprüfung 1994 konnte festgestellt werden, daß die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse diesen Empfehlungen und Anregungen nicht gefolgt ist.

Besonders "lieb" empfinde ich jedoch die Anmerkung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf Seite 41 unter Punkt 5.3, gerade angesichts der Erhöhung der Rezeptgebühren und des Verkaufs der Krankenscheine an die Patienten: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fordert die Kasse auf, diesmal den Empfehlungen des Rechnungshofes konsequent nachzukommen.

Einen besonderen Sumpf bilden jedoch die öffentlichen Mandatare, die aus den Reihen der Gebietskrankenkasse kommen: Öffentliche Mandatare müssen die Freizeit eingeräumt bekom


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men, die ihr öffentliches Amt erfordert. Sie können in dem Maß weiterbezahlt werden, das das öffentliche Amt ihnen sonst an Einkommenseinbußen bescheren würde.

Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse – selbst zwar finanzmarod – kürzte nur zweien von 42 Mitarbeitern, die öffentliche Mandatare geworden sind, die Gelder. Die Überlegung der Oberösterreichische Gebietskrankenkasse, die dem Rechnungshof zu Protokoll gegeben wurde, war: Sie sollten durch die Annahme eines öffentlichen Mandates keinen Schaden erleiden.

Interessant ist auch der Anteil an weiblichen Beschäftigten in der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse. Im Hilfsdienst führen Frauen mit 6 zu 1, im B-Dienst mit 196 zu 4 und im C-Dienst mit 419 zu 271. Anders ist es im mittleren Dienst: Da heißt es bereits 51 zu 156 – wohlgemerkt: 51 Frauen und 156 Männer. Im gehobenen Dienst steht es 13 zu 104 – 13 Frauen, 104 Männer, im höheren Dienst stehen 2 Frauen 29 Männern gegenüber, im leitenden Dienst steht es 0 zu 5 – keine einzige Frau gegenüber fünf Männern.

Das Bonzentum in Oberösterreich ist also männlich. Der Rechnungshofkritik wird von den oberösterreichischen Kassenmännern damit gekontert, daß ohnehin ein Komitee betreffend Reform bestünde, dem bereits Vorschläge gemacht wurden.

Aber es besteht keine Hoffnung für die Damen, denn der Hauptverband der Sozialversicherungsträger erblickte bisher keine Benachteiligung weiblicher Bediensteter.

Meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten! Da hätten Sie Handlungsbedarf! Ihre neue Bundesministerin, die aus Oberösterreich kommt, könnte da halbe/halbe machen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Oder: Kommen wir zum Neubau der Veterinärmedizinischen Universität in Wien. Wie man mit dem Steuergeld wirtschaftet, zeigt das Wirtschaftsministerium. Beim Neubau der Veterinärmedizinischen Universität wurden die Architektenleistungen ohne Wettbewerb ausgeschrieben, wurde die Haustechnikplanung freihändig vergeben, wurde bei der Beauftragung mit der Inneneinrichtung auf ausreichende Koordinierung nicht geachtet. Stetige Änderungswünsche der Nutzer führten zu sieben Fassungen des Raum- und Funktionsprogrammes und zu vier Fassungen des Vorentwurfes.

Allein die Planungsänderungen kosteten den Steuerzahler 81 Millionen Schilling und verursachten eine Bauverzögerung von 46 Monaten. Die Verzögerung, diese 46 Monate, liegen dem Steuerzahler mit 143 Millionen Schilling, ohne Finanzierungsbedarf gerechnet, auf der Tasche. Der Steuerzahler muß ohnehin all das erwirtschaften, was das Bundesministerium ver wirtschaftet. Meine Damen und Herren! Das sind zehn Jahre Regierungspolitik von SPÖ und ÖVP! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster ist Herr Abgeordneter Murauer zu Wort gemeldet. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

18.32

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident des Hohen Hauses! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Herren Minister! Hohes Haus! Der Rechnungshof, das Kontrollinstrument des Parlaments, hat wieder eine umfassende Arbeit geliefert, und ich möchte den einzelnen Beamten wirklich meine Anerkennung diesbezüglich zollen und mich dafür bedanken.

Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf den Rechnungshofbericht über die Stapo lenken. Wenn man alleine die erste Seite dieses Berichtes liest, so hat man den Eindruck, daß alles getan wurde, um Kosten zu verursachen, um möglichst desorganisiert vorzugehen, daß minderqualifizierte Beamte in minderer Anzahl demotiviert sind, daß es in der Stapo zu möglichst keinen Ergebnissen kommt und daß man ein Funktionieren geradezu verhindert.


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Im Rechnungshofausschuß hat uns der hiefür zuständige Minister Einem erklärt, daß seit eineinhalb Jahren reformiert werde – und daß der Weg das Ziel sei. – Herr Innenminister! Das gilt vielleicht für eine Automarke, aber nicht für die Stapo! Angesichts der Wichtigkeit der Sicherheit in Österreich ist dies ein unhaltbarer Zustand. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Öffentlichkeit und die Medien haben diesen Mißstand aufgezeigt, und wir lesen in den Überschriften der Zeitungen: schwerste Mängel in der Stapo. Wir lesen von Überschneidungen, Doppelgleisigkeiten, Mißtrauen untereinander und unerfahrenen Beamten.

Eine andere Zeitung machte darauf aufmerksam, daß es Fahndungsverbote bei der Erarbeitung beziehungsweise Beobachtung der linken Terrorszene gegeben hat. Und das Ganze gipfelt im Buch eines Mitarbeiters der Stapo, Herrn Kemper, mit dem Titel "Verrat an Österreich", in dem er massive Kritik an seiner Dienststelle und an seinen Vorgesetzten übt. Der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Sika, räumt ein, daß diese Kritik durchaus gerechtfertigt sei – eine Erkenntnis, meine Damen und Herren, die für sich spricht. Nach einer Zeit, in der andere Zeit hatten, ein Buch zu schreiben, hatte Herr Generaldirektor Sika diese Einsicht.

Wenn Herr Klubobmann Kostelka einen Lösungsansatz bringt, indem er meint, man müsse die Nachrichtendienste von Heeres-Nachrichtenamt, Heeres-Abwehramt und Stapo zusammenlegen, so halte ich diesen Lösungsansatz für äußerst bedenklich. Er spricht in diesem Zusammenhang auch von "Geheimdiensten". Sehr geehrter Herr Klubobmann! Die Stapo ist kein Geheimdienst. (Abg. Wabl: Natürlich!) Auch wenn dies Kollege Wabl behauptet, stimmt es nicht.

Es kann sich in diesem Zusammenhang nur um mangelnde Kenntnis der Aufgaben der einzelnen Institutionen handeln, oder es ist das – was ich hoffentlich nicht anzunehmen brauche – eine beinharte ideologische Überlegung. Die ÖVP lehnt dies strikt ab. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Zur Klarstellung der unterschiedlichen Aufgabenbereiche: Das Heeres-Nachrichtenamt – und das sollen wir durchaus wissen – erfüllt eine immanente Aufgabe jeder Armee und ist nach außen gerichtet, es ist für die Analyse der Situation im Ausland verantwortlich. Das Heeres-Abwehramt ist quasi ein Werkschutz des Heeres, um subversive Elemente und subversive Tätigkeiten vom Bundesheer abzuhalten. Und die Stapo ist im Sicherheitspolizeigesetz verankert; in der österreichischen Rechtsordnung findet man diesen Begriff überhaupt nicht.

Die besonderen Aufgaben der Staatspolizei sind – und das sollte man sich bei der Beurteilung der Staatspolizei beziehungsweise beim Durcharbeiten des Rechnungshofberichtes vor Augen halten ... (Abg. Koppler: Bist du ein Pro- oder ein Kontra-Redner? – Abg. Dr. Khol: Ein guter Redner! – Beifall bei der ÖVP.)

Kollege Koppler! Es ist nicht meine Schuld, wenn du meine Ausführungen nicht ganz verstehst. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Du paßt vielleicht zuwenig auf; andere Dinge möchte ich nicht annehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die Aufgaben der Staatspolizei sind die Beobachtung der linken und rechten Szene, die Bekämpfung des Terrorismus, die Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus, die Bekämpfung verbotener Nachrichtendienste und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. – Nicht die Zusammenlegung dieser Organisationen, sondern die maximale Koordination ist die Forderung. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Rechnungshofkritik bezüglich der personellen Defizite in diesem Zusammenhang: Der Rechnungshof berichtet leider, daß es bei der Staatspolizei qualitative und quantitative Mängel in der Personalbesetzung gibt. Es kommt zu Schwierigkeiten im vorgelagerten analytischen Bereich, und das ist der Auslöser von Verlusten in der Effizienz, bei der Erfüllung des operativen Bereiches. Das heißt, meine Damen und Herren, die Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus ist mangels konkreter, umfassender und qualitativer Informationen nicht oder nur zum Teil in der Lage, ihrer Aufgabe nachzukommen, und sie wird somit zum Sicherheitsproblem unseres Staates.


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Die organisierte Kriminalität hingegen ist vernetzt, ist bestens organisiert, und zwar national als auch international. Sie kennt keine Grenzen, die wir sehr wohl kennen, sie kennt keine Aufgliederung von Delikten, die es bei uns innerhalb der Stapo-Organisation gibt, und sie hat selbstverständlich keine Skrupel, und es steht ihr jedes technische Gerät zur Verfügung. Sie bedient sich selbstverständlich auch der technischen Möglichkeit des Abhörens.

Organisierte Kriminalität als internationale ... (Abg. Dr. Haselsteiner: ... Lauschangriff!) – Die lauschen bereits, was unsere Exekutive nicht darf. Kollege Haselsteiner! Ich darf mit Ihrer Zustimmung rechnen, wenn es darum geht, neue technische Methoden auch unserer Exekutive zur Verfügung zu stellen, damit man organisierten Verbrechen entsprechend Einhalt gebieten kann. (Abg. Dr. Haselsteiner: Nein, dürfen Sie nicht!) Auf jeden Fall steht die Österreichische Volkspartei dafür! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Haselsteiner: Die Österreichische Volkspartei steht auch für andere Irrtümer!)

Sie werden auch noch zu dieser Erkenntnis kommen, sollten Sie selber einmal in den Kreis organisierter Verbrechen kommen – was ich Ihnen bei Gott nicht wünsche.

Die internationalen Verbrechersyndikate kontrollieren den Suchtgifthandel, kontrollieren in Österreich die Bereiche Prostitution, Menschenhandel und Waffenhandel, sind auch in der Betriebsspionage tätig und bedienen sich – und auch darauf müssen wir unser Augenmerk richten – des religiösen Fanatismus.

Geschätzte Damen und Herren! Unsere Antwort, unsere Konsequenz – wie dies auch der Rechnungshof anführt – müssen die Zusammenführung und Koordination sowie besonders die Kommunikation des Staatsschutzes und der EBT, der Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus, sein. Das heißt, im operativen Bereich der EBT sind die Sicherheitsdirektionen der einzelnen Länder einzuladen, damit es da zu einem möglichst großen Zusammenwirken kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es ist zu wünschen, daß sich die zögerliche Haltung in Fragen der inneren Sicherheit von Minister Einem nicht im Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Verkehrsangelegenheiten fortsetzt und daß der designierte Innenminister Schlögl gerade bei der Reform der Staatspolizei rasch und zielorientiert handelt. Er hat dabei die Unterstützung der Österreichischen Volkspartei. (Beifall bei der ÖVP.)

18.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Mag. Barmüller das Wort. – Bitte.

18.41

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Herren Bundesminister! Ich möchte zwei Bereiche aus diesem Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes das Verwaltungsjahr 1994 betreffend herausgreifen: auch in Anlehnung an den Sonderbericht betreffend den Verbund, über den wir gestern verhandelt haben, den Bericht über die KELAG, insbesondere was den Stromverbrauch und die Tarifgestaltung angeht. Der Rechnungshof hat nämlich an drei exemplarischen Beispielen – Abgeordneter Wabl freut sich schon auf diese – ganz klar aufgezeigt, daß im Bereich der Tarifgestaltung, was Großkunden anlangt, ganz bewußt Mindererlöse in Kauf genommen werden. Ich beziehe mich hier auf den Zeitraum der Prüfung, der im Jahre 1992 ansetzt.

Immerhin geht es um Mindererlöse für die KELAG in Höhe von rund 27 Millionen Schilling im Jahre 1993. Im Rahmen der Stromabgabe an einen kommunalen Elektrizitätsversorger in Kärnten ist es dazu gekommen, daß dieser Wiederverkäufer einen wesentlich geringeren Arbeitspreis, nämlich nur 63 Prozent desselben, zu zahlen hatte, sodaß die KELAG einen Mindererlös in Höhe von 26,5 Millionen Schilling in der Zeit von 1989 bis 1993 hinnehmen mußte.

Außerdem hat es das Bundesland Kärnten in seinen Tourismusgebieten durchgesetzt, daß die KELAG trotz ungünstiger Abnahmebedingungen den einzelnen Liftbetreibern oder Seilbahnbetreibern beziehungsweise auch den Betreibern von künstlichen Beschneiungsanlagen einen


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besonders begünstigten Durchschnittspreis gewährt hat, sodaß in der Zeit von 1992 bis 1994 ein Mindererlös in Höhe von 55 Millionen Schilling zustande gekommen ist.

Der Rechnungshof empfiehlt beziehungsweise mahnt ein, daß man eine Reform der Großkundentarife im Hinblick auf eine kostengerechte Preisgestaltung durchführen soll.

Meine Damen und Herren! Ich sage das deshalb, weil immer dann, wenn wir hier im Hohen Hause über Einspeisevergütungen für erneuerbare Energieträger reden, die auch nach Ihrer Einschätzung, nach Einschätzung der großen Koalition, für Österreich eine industriepolitische Option sein können, hier gesagt wird: Das geht nicht, das ist nicht wirtschaftlich, und die EVUs müssen darauf schauen, daß sie möglichst große Gewinne machen! – Ich wundere mich, daß ich dann in einem Rechnungshofbericht lesen muß, daß es doch gang und gäbe ist, daß sie in einzelnen Tarifbereichen – unsachlicherweise, wie ich meine – solche Vergünstigungen gewähren. Ich sage deshalb, daß es unsachlich ist, weil die KELAG, vom Rechnungshof darauf angesprochen, daß das doch nicht gehe und daß man sich doch an den tatsächlichen Kosten orientieren solle, gesagt hat: Eigentlich ist uns gesagt worden, daß der finanzielle Ausgleich für die nichtkostendeckenden Tarife bei den genannten Abnehmergruppen über die Wirtschaftsförderung des Landes Kärnten ausgeglichen werden soll. – So steht es im Bericht des Rechnungshofes.

Meine Damen und Herren! Es geht nicht an, daß quasi über die Hintertür, über Tarife, die schwer durchschaubar, nicht transparent sind, eine Wirtschaftsförderung betrieben und nicht tatsächlich ausgewiesen wird, wohin das Geld geht oder woher es kommt. Es ist notwendig – Abgeordneter Wurmitzer schaut schon sehr kritisch, aber ich glaube, Sie werden mir zustimmen –, daß, wenn man auf politischer Ebene meint, daß das erforderlich ist, man das dann klar offenlegt und es nicht erst durch einen Rechnungshofbericht ans Tageslicht kommt.

Meine Damen und Herren! In Anbetracht dieser Tarifgestaltung dürfte auch in diesem Hause nicht mehr das Argument gebraucht werden, daß man nicht einen besonderen Tarif für die erneuerbaren Energieträger in Österreich vorsehen darf. – Das zum einen.

Zum anderen: Ich wollte Sie heute nicht mehr mit einem unselbständigen Entschließungsantrag traktieren, sondern der Abgeordnete Kier und ich haben den Entschließungsantrag, den wir gestern schon als unselbständigen Antrag eingebracht haben, als selbständigen Entschließungsantrag wieder eingebracht. Wir greifen darin neuerlich in genau der gleichen Wortfolge die Empfehlungen des Rechnungshofes auf, daß man im gesamten Bereich der Energieversorgung darauf schauen muß, daß endlich jene Rationalisierungspotentiale, die da sind, genutzt werden.

Wir haben – so wie gestern – als dritten Punkt hinzugefügt, daß es nicht so sein darf, daß, wenn der Energiemarkt in Österreich aufgrund des Beitritts zur Europäischen Union geöffnet wird, dann jene Rationalisierungsmaßnahmen nicht gesetzt werden und das, was an Mindererlösen, wie ich sie Ihnen hier aufgezählt habe, entsteht, dann von den privaten Haushalten oder bei den Gewerbetarifen hereingeholt wird.

Wir haben diesen Entschließungantrag als selbständigen eingebracht und möchten ihn auch im Rahmen des Wirtschaftsausschusses behandelt wissen und hoffen, daß Sie dieser Forderung insofern zustimmen, als auch Sie der Meinung sind, daß von den Energieversorgern kostendeckende Tarife in alteingesessenen Wirtschaftsbereichen verlangt werden sollen, daß aber klar sein muß, welche Gruppen welche Kosten verursachen und welche Tarife ihnen aber zuzuordnen sind.

Der Entschließungsantrag ist vor allem deshalb notwendig, weil der Rechnungshof zwar anmerkt, daß die KELAG bemüht ist, seinen Empfehlungen weitestgehend nachzukommen, daß der Gehalts- und freiwillige Sozialaufwand bereits rückläufig ist, daß man ein neues Pensionssystem eingeführt hat, aber auch einmahnt, daß genau diese Rationalisierungsmaßnahmen weiter vorangetrieben werden müssen. Er sagt es auch in seinen Schlußbemerkungen auf Seite 36 im Hinblick auf die Öffnung des Energiemarktes.


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58. Sitzung / Seite 145

Meine Damen und Herren! Es ist notwendig, daß hier im Hause politisch klargelegt wird, daß es nicht akzeptiert wird – und insofern könnten wir auch Herrn Bundesminister Farnleitner den Rücken stärken –, daß Rationalisierungspotentiale nicht ausgeschöpft und dann die Kosten auf die privaten Haushalte überwälzt werden. Das ist etwas, was die Liberalen nicht zulassen wollen.

Der zweite Bericht, den ich herausgreife, betrifft die Gemeinnützige Industrie-WohungsgesmbH in Linz. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß schon im ersten Tätigkeitsbericht ein Schwerpunkt auf die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften gelegt wurde. Auch da setzt sich das fort, wovon vielleicht Herr Abgeordneter Murauer geredet hat, wenn er es auch nicht so klar angesprochen hat. Denn wenn ich mir anschaue, wie hier entgegen den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes agiert wird, daß es um Beträge geht, die in die Hunderte Millionen Schilling gehen, die in Wertpapiere gesteckt werden, die anderen Firmen zugeschoben werden, dann muß ich sagen, Herr Abgeordneter, ist das zumindest nach meinem Dafürhalten ein politisches Verbrechen. Diese Vorgangsweise geht mit den Bestimmungen des Gesetzes nicht konform. Es wird das immer wieder vom Rechnungshof kritisiert. Aber es wird vom Herrn Abgeordneten Murauer, der sich so große Sorgen um das organisierte Verbrechen macht, eigentlich nie in diesem Hause aufgegriffen. Er hat noch nie gesagt, daß man in diesem Bereich endlich diese Unseligkeiten abschaffen muß, die ganz klare Gesetzwidrigkeiten darstellen.

Meine Damen und Herren! Es ist auch interessant – wo ja unbestritten ist, daß die Aufgabe der gemeinnützigen Bauvereinigungen nur sein kann, preiswerte Wohnungen zu errichten und zu verwalten –, daß dann von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft, die zu 99 Prozent zum Zeitpunkt der Prüfung der VOEST-Alpine AG gehört hat und zu 1 Prozent der Donauländischen Baugesellschaft, die interessanterweise auch wieder zu 100 Prozent der VOEST-Alpine AG gehört, die Finanzierung von Wohnbauten im Ausmaß von 80 Millionen Schilling nicht durchgeführt wird, sondern daß von dieser Gesellschaft bei einem Liquiditätserfordernis von 152 Millionen Schilling in Wertpapieren 183 Millionen Schilling angelegt und Bankguthaben in der Höhe von 49 Millionen Schilling auf die hohe Kante gelegt werden, wodurch in Wirklichkeit dem Wohnbau rund 80 Millionen Schilling entzogen wurden.

Die Folge davon ist, daß das Wohnungsangebot gering ist und daß natürlich die Preise für die Wohnungen hinaufgetrieben werden. Und dann reden Sie, wenn es um das Mietrecht und um das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geht – so wie heute auch schon –, davon, daß man das Mietrecht restriktiver machen muß, weil da so viele Unseligkeiten passieren. Aber niemand von Ihnen redet davon, daß in Wirklichkeit durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, dessen Einhaltung eigentlich auch von Ihrer Bundesregierung, meine Damen und Herren, zu kontrollieren ist, zumindest vom Finanzminister, dem Wohnbau Mittel entzogen werden, und man weiß nicht, wohin sie fließen. Vom Rechnungshof, wird das sehr klar kritisiert.

Es geht sogar so weit, daß – und das ist schon im Tätigkeitsbericht 1991 angesprochen worden – von der GIWOG zwei der ÖIAG zuzuordnende gemeinnützige Wohnbaugesellschaften mit einem gewinnberechtigten Grundkapital von 7,4 Millionen Schilling zum Preis von insgesamt 340 Millionen Schilling angekauft wurden. Das hat der Rechnungshof kritisiert. Man ist ihm aber in seiner Kritik nicht gefolgt.

Es wäre gesetzlich nur erlaubt gewesen, den Ankauf in der Höhe des Grundkapitals zu machen, also nur in der Höhe von 7,4 Millionen Schilling, aber man hat 340 Millionen Schilling gezahlt. Und dann nach dieser immensen, 45fachen Überzahlung ist es zu einer Wertberichtigung der Aktien gekommen, nämlich um insgesamt 73 Millionen Schilling auf 267 Millionen Schilling, und der derzeitige Verkehrswert der Aktien beträgt überhaupt nur 5,4 Millionen Schilling.

Meine Damen und Herren! Es ist ganz offensichtlich, daß im Falle der GIWOG ein Gesetz in Anspruch genommen worden ist, das Steuerbegünstigungen vorsieht, dessen Sinn und Zweck es ist, daß Wohnungen gebaut werden, und deshalb wird diesen Firmen eine Sonderstellung zugestanden, wodurch sie auch im Wettbewerb mit Privaten besser konkurrieren können. Und es wird von dieser Bundesregierung nicht sichergestellt, daß die Privilegien, die dieses Gesetz vorsieht, auch nur bestimmungsgemäß verwendet werden.


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58. Sitzung / Seite 146

Wir meinen – und ich würde Sie, Herr Rechnungshofpräsident, bitten, das auch auszuführen –, daß es notwendig ist, eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit in die Wege zu leiten. Und mich würde interessieren, Herr Präsident, wie man da vorgeht. Ist es so, daß Sie solche Vorfälle auch direkt an die kontrollierende Stelle weiterleiten, an die politisch zuständige Stelle, damit es zu solchen Prüfungsmaßnahmen kommt? Ist im konkreten Fall eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit in die Wege geleitet worden? Und wie, Herr Präsident, meinen Sie, ist vorzugehen von diesem Hause? Was ist notwendig – vielleicht muß man das aus Ihrem Munde hören, damit es getan wird –, um endlich solche Gesetzesverstöße abzustellen, daß über die gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Geld dem Wohnbau de facto entzogen wird, wider jede gesetzliche Bestimmung? Was, Herr Präsident, muß man Ihrer Meinung nach machen, um das endlich abzustellen? Und ist, so wie es der Rechnungshof empfohlen hat, eine Rückabwicklung dieses konkret von Ihnen hier angesprochenen Geschäftes geschehen?

Insgesamt, meine Damen und Herren, wird klar – und deshalb verweise ich noch einmal auf den Entschließungsantrag, den Abgeordneter Kier und ich heute eingebracht haben –: Die Empfehlungen des Rechnungshofes, solange sie nur in diesen Berichten stehen, sind zuwenig. Wir müssen sie in Form von Entschließungsanträgen auch als klare Aufträge an die Bundesminister formulieren, damit das wirklich durchgesetzt wird.

Wenn Ihnen, meine Damen und Herren, der Wohnungsbereich und der Mietbereich ein solches Anliegen sind, wie Sie heute schon gesagt haben, dann stimmen Sie endlich zu, daß im Bereich der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften auch jene Überprüfung stattfindet, die sicherstellt, daß wir günstige Wohnungen in Österreich haben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Leikam. – Bitte.

18.53

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein umfangreicher Rechnungshofbericht und zeitliche Beschränkungen bringen es mit sich, daß Abgeordnete, die dem Rechnungshofausschuß angehören, sich nur mit einem Teil der Materie beschäftigen können, die in diesem Rechnungshofbericht enthalten ist. So wird unter anderem für unsere Fraktion die Kollegin Binder zum Stapo-Bericht sprechen.

Ich möchte dem Kollegen Murauer nur folgendes zu seinen Ausführungen hier mitgeben: Er scheint den Rechnungshofbericht tatsächlich nicht gelesen zu haben. (Beifall des Abg. Koppler. – Abg. Murauer: Sie irren, Herr Kollege!) Das, was er hier gesagt hat, bezog sich auf Zeitungsberichte und nicht auf den Inhalt des Rechnungshofberichtes. Aber im Detail wird Kollegin Binder noch darauf eingehen.

In den Schlußbemerkungen des Rechnungshofes zum Stapo-Bericht werden genau drei Punkte kritisiert: Es wird die Zusammenlegung der Gruppen C und D sowie eine deutlichere Abgrenzung der Aufgaben der Abteilung II/7 und der Sondereinheiten empfohlen. Weiters weist der Rechnungshof darauf hin, daß die administrativen Arbeiten innerhalb dieser Sondergruppen von der Allgemeinen Verwaltung und nicht von den Spezialisten wahrgenommen werden sollten. – Dem ist überhaupt nichts hinzuzufügen.

Aber ein Grund für eine derartige Kritik, wie sie Kollege Murauer hier geübt hat, ist zumindest dem Rechnungshofbericht nicht zu entnehmen – möglicherweise aber den Tageszeitungen oder dem ÖVP-Pressedienst. Eine andere Möglichkeit kann es wohl nicht geben. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Es trifft sich gut, daß vor mir Kollege Barmüller gesprochen hat und das Kärntner Elektrizitätsunternehmen zum Thema seines Debattenbeitrags gemacht hat, denn genau mit diesem Thema will auch ich mich beschäftigen, nur in einer anderen Form, als das Kollege Barmüller getan hat.


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58. Sitzung / Seite 147

Der Rechnungshof hat das Kärntner Elektrizitätsunternehmen für die Jahre 1989 bis 1995 geprüft. 1989 ist gleichzeitig auch ein neuer Vorstand in der Kärntner Elektrizitätsunternehmung, in der KELAG, installiert worden. (Abg. Wabl: Rot oder schwarz?) – Nur rot! Gute Unternehmer, gute Vorstände sind eben nur innerhalb der sozialdemokratischen Bewegung zu finden. Nehmen Sie das bitte einmal zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ.)

Die KELAG beweist das ja! Wenn Sie das nicht glauben, dann lesen Sie im Rechnungshofbericht nach. Dort steht, daß der neue Vorstand innerhalb der KELAG so gute Arbeit leistet, daß die Reformen, die in der KELAG vorgenommen wurden – der Herr Rechnungshofpräsident nickt schon, ausnahmsweise einmal (Beifall bei der SPÖ sowie Beifall des Abg. Dr. Haselsteiner ) –, beispielgebend für die gesamte österreichische E-Wirtschaft sind. – Nachzulesen im Rechnungshofbericht und nicht in den Zeitungen, wie das Kollege Murauer offensichtlich getan hat! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Koppler: Der Murauer war heute so schwach!)

1989 bis 1992 hat der neue Vorstand massive Reformen eingeleitet, Reformen – und das erwähne ich hier besonders – gemeinsam mit den Mitarbeitern des Unternehmens. Das ist schon deswegen zu erwähnen, weil wir in anderen Bereichen eine solche Vorgangsweise vermissen, daß Mitarbeiter und Vorstand gemeinsam an einer guten Sache arbeiten. Ansonsten ist es so, daß in größeren Betrieben, Unternehmen von Reformen gesprochen wird, daß das in der Regel aber immer gleichbedeutend mit der Freistellung oder Entlassung von Arbeitnehmern, mit der Kürzung von Löhnen, mit Teilzeitarbeit, mit der Streichung freiwilliger Leistungen et cetera ist. Da werden die Arbeitnehmer nicht eingebunden. – Bei der KELAG war es anders, und es ist etwas Gescheites herausgekommen, etwas so Gescheites, daß der Rechnungshof sogar sagt: vorbildhaft für die gesamte Energiewirtschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Nachahmung für manche Unternehmer empfohlen: das Kärntner Elektrizitätsunternehmen. (Abg. Dr. Haselsteiner: Für die TIWAG vielleicht!) – Ich spreche über die KELAG. Kärntner Kollege Haselsteiner, ein bißchen mehr Lokalpatriotismus! Kärntner Kollege, reden wir über Kärnten, nicht über die TIWAG! (Abg. Dr. Haselsteiner: Wieso? Haben Sie was gegen die TIWAG?)

Der Rechnungshof hat einen Punkt, den Kollege Barmüller hier erwähnt hat, nämlich den verbilligten Strom für die stromintensive Industrie, kritisiert und festgestellt, daß das nach Auffassung des Rechnungshofes nicht in Ordnung sei. – Ich habe dazu eine andere Meinung. Ich komme aus einem Bezirk, in dem es zwei solcher stromintensiven Betriebe gibt. Hätte die KELAG diesen beiden Betrieben, nämlich der Treibacher Industrie und der Donau-Chemie in Brückl, diesen verbilligten Strom nicht geliefert, wäre es dort zweifellos schon seit längerem zu Entlassungen, zur Freistellung von Arbeitnehmern und im zweiten Fall mit Sicherheit zur Schließung des Betriebes gekommen. Daß die KELAG stromintensiven Betrieben verbilligten Strom liefert, ist auch ein regionalpolitisch wichtiges und arbeitsplatzsicherndes Instrument. Ich bekenne mich dazu, und es ist notwendig und wichtig, daß die KELAG Wirtschaftsförderung in dieser Form betrieben hat. (Beifall bei der SPÖ. – Präsident Dr. Brauneder übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wer gegen diese Maßnahme das Wort ergreift, ist gegen die Sicherung der Arbeitsplätze in ohnehin schwierigen Regionen unseres Landes! (Beifall bei der SPÖ. – Widerspruch beim Liberalen Forum und bei den Grünen. – Abg. Dr. Haselsteiner: Reden Sie doch nicht einen solchen Stumpfsinn!)

Herr Kollege Haselsteiner! Großartiger Unternehmer! Lassen Sie sich von einem "kleinen" Abgeordneten, der nicht soviel von der Wirtschaft wie Sie versteht, sagen, daß es schwierig ist – das werden Sie selbst wissen –, einen Betrieb in ein Seitental Kärntens hineinzubekommen beziehungsweise die derzeitigen Betriebe dort zu halten. Und wenn diese Betriebe wie in Brückl, wie in Althofen mit so großen Problemen zu kämpfen haben und einen erhöhten Strompreis zahlen müssen, dann können sie dort nicht mehr existieren. Daher ist das unserer Meinung nach eine wichtige arbeitsplatzsichernde Maßnahme. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wabl. )


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58. Sitzung / Seite 148

Aber, meine Damen und Herren, nicht nur diese stromintensive Industrie bekommt den begünstigten Strom, nein, auch die Seilbahnwirtschaft in Kärnten bekommt ihn!

Auch die Seilbahn auf das Goldeck, die dem Kollegen Haselsteiner gehört, ist Nutznießer von ermäßigten Stromtarifen in Kärnten (Rufe bei der SPÖ: Ah so!) , und daher bin ich jetzt einigermaßen überrascht, daß Kollege Haselsteiner mir den Vorwurf macht, daß ich zu wenig von der Wirtschaft verstehe. Er jedenfalls ist durchaus bereit, für sein Unternehmen den verbilligten Stromtarif in Anspruch zu nehmen. (Abg. Dr. Haselsteiner: Sie verstehen zu wenig!)

Lieber Kollege Haselsteiner! Sei ein guter Vorreiter und verzichte auf den verbilligten Stromtarif! Die Kärntner Stromabnehmer werden es dir zu danken wissen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Haselsteiner: Die sollten die Zähler umstellen!)

Noch einmal: Der Rechnungshof kritisiert diese Vorgangsweise. Der Rechnungshof ist ein beratendes und kein beschlußfassendes Organ. Unsere Fraktion bekennt sich zu dieser Maßnahme, wobei da in nächster Zeit durchaus eine andere Situation eintreten kann. Es gibt Gespräche, es gibt Verhandlungen mit dem Verbund, daß sich künftighin Großabnehmer des internationalen Stromnetzes bedienen können.

Wenn das funktioniert und auch die Leitungen zur Verfügung stehen – da werden noch sehr viele Verhandlungen notwendig sein –, dann mag diese Sache vielleicht schon beim nächsten Rechnungshofbericht ohnehin eine andere Richtung genommen haben, und wir werden darüber nicht mehr zu diskutieren brauchen. Derzeit brauchen wir aber für die stromintensiven Betriebe diesen verbilligten Strom (Abg. Wabl: Das ist unzulässig!) , weil wir Arbeitsplätze im ländlichen Bereich sichern wollen – im Gegensatz zu den Grünen und zu den Liberalen! Die anderen Parteien haben zu diesem Punkt noch nichts gesagt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wabl mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.02

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Kritik des Kollegen Barmüller könnte, wenn man sie oberflächlich betrachtet, ein Ansatz einer innerparteilichen Kritik sein (Heiterkeit bei der SPÖ) , wenn man aber in die Tiefe geht, wird einem ganz klar, was da das Problem ist – und Kollege Barmüller hat das ganz richtig dargestellt –: Da wird auf Kosten der Privathaushalte Wirtschaftsförderung betrieben. Herr Abgeordneter Leikam, Sie haben recht (Abg. Leikam: Immer!) , wenn Sie versuchen, in Kärnten Wirtschaftspolitik, Ansiedelungspolitik zu betreiben, indem Sie den Industriellen, den Gewerbetreibenden Begünstigungen zukommen lassen, indem Sie ihnen als Startkapital oder ähnliches Förderungen zukommen lassen. Aber dann deklarieren Sie das bitte, machen Sie Gesetze dafür, machen Sie Förderungstöpfe oder Fonds (Abg. Leikam: Wir sind mitten drinnen!) , und dann versuchen Sie, das in den Gremien, in den Landtagen oder hier im Nationalrat durchzubringen.

Was das Unzulässige ist, Herr Abgeordneter Leikam, ist, daß die KELAG Angst davor hat, daß sie an andere Stromlieferanten im Binnenmarkt Großkunden verliert, zum Beispiel aus Italien, zum Beispiel aus Goldeck. Die Liftgesellschaft Goldeck behauptet: Wir kaufen nicht nur von der KELAG, das ist uns zu teuer, wir beziehen vom Nachbarland Italien den Strom! Da jetzt nur mehr Binnenmarkt herrscht und die Binnenmarktregelungen da sind, kann ich ... (Zwischenruf des Abg. Leikam. ) Wann Herr Haselsteiner zusperrt, das werden wir noch alle sehen – oder auch nicht. Die entscheidende Frage ist, daß sich die KELAG mit unzulässigen Mitteln ihre Großkunden behält, indem sie die Privathaushalte zur Quersubventionierung der Industrie verpflichtet. (Abg. Leikam: Wir haben versucht, sie dazu zu bringen, daß sie das tun, denn wir sind für die Sicherung der Arbeitsplätze!) Das ist wettbewerbsverzerrend, intransparent und falsch, denn genau diese Art der Strom- und Energiepolitik führt zu den Mißständen, die wir insgesamt in Österreich auf dem Stromsektor haben. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Barmüller. ) Danke schön, Herr Kollege Barmüller. (Abg. Leikam: Diese Mißstände vertrete ich gerne!)


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58. Sitzung / Seite 149

Von Herrn Haselsteiner zu verlangen, daß er mehr für den Strom bezahlt, Herr Kollege Leikam, das halte ich wohl für einen sehr guten roten sozialdemokratischen Witz aus Kärnten. Kein Unternehmer wird freiwillig an die KELAG mehr bezahlen, wenn er in beinharten Verhandlungen günstige Stromtarife herausholt.

Nur: Der Rechnungshof hat klar festgestellt, Herr Kollege Leikam, daß diese Art der Quersubventionierung unzulässig ist. (Abg. Leikam: Arbeitsplatzsicherung im ländlichen Raum! Nicht jeder hat einen Gasthof in Wien! Arbeitsplatzsicherung!) Sie verteidigen das hier mit dem Wort "Wirtschaftsförderung". (Abg. Leikam: Ja!) Das ist falsch! (Abg. Leikam: Nein!) Machen Sie Wirtschaftsförderung – holen Sie aber nicht das Geld aus den Privathaushalten, die ihren Strom nicht von woanders beziehen können! Denn: Dafür hat ja das Monopol der KELAG gesorgt. Deshalb müssen dort auch keine Rationalisierungsmaßnahmen vorgenommen werden, weil die KELAG ein Monopolbetrieb ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Leikam. ) Es wurden welche vorgenommen, nur: In welcher Art und Weise? (Abg. Leikam: Vorbildhaft! Das sagt der Rechnungshof!)

Dort ist man gar nicht gezwungen, massiv zu rationalisieren, weil sie ja nach wie vor einen Monopolbetrieb haben. Sie, Herr Kollege Leikam, haben ja erfreulicherweise mit einer ungewöhnlichen sozialdemokratischen Offenheit zugegeben, daß dort alle Vorstände rot sind und man in Kärnten noch etwas auf Tradition hält. (Abg. Leikam: Die brauchen sich nicht zu schämen, das sind gute Leute!) Ich glaube, da kommen sie schon dem Haider entgegen, dem größten "Traditionalisten" in Kärnten.

Meine Damen und Herren! Die Kritik an der KELAG ist ja ausführlich diskutiert worden. Kollege Barmüller hat das gut dargestellt, aber Kollege Leikam hat hier versucht, mit unzulässiger Argumentation, mit dem Hilfsargument "Wirtschaftsförderung" diesen unhaltbaren Zustand aufrechtzuerhalten.

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf einen zweiten Punkt in diesem Nachtrag des Rechnungshofberichtes eingehen, und zwar auf die Staatspolizei.

Die Kritik des Rechnungshofes an der Staatspolizei war massivst. (Abg. Leikam: Na, na, na!) Unsere alten Urteile – die Gegner mögen sagen: unsere Vorurteile – wurden da bestätigt. Wie die Staatspolizei organisiert ist und welche gravierenden Mängel dort festgestellt wurden, läßt einem Demokraten ein bißchen den Schauer über den Rücken laufen.

Herr Abgeordneter Leikam! Wir waren – zu Recht – der Staatspolizei gegenüber immer skeptisch. Ihre Aufgaben haben sich verändert. Gott sei Dank! Früher hatten ja die Staatspolizei und der Heeres-Nachrichtendienst nichts anderes zu tun, als bei friedensliebenden Ökologen herumzusitzen und dauernd irgendwelche komischen Nachrichten und Bemerkungen aufzuschreiben, um dann in großen gesammelten Werken Wind zu machen über die "staatsfeindliche Tätigkeit" der Umweltschützer. (Abg. Leikam: Na, na, na!)

Jetzt, da die Staatspolizei endlich bei einer tatsächlichen Bedrohung eingreifen sollte, ist sie maßlos überfordert. Aber uns beunruhigt vielmehr, daß dieses Hohe Haus mit den dafür vorgesehenen Kontrollgremien nicht volle Einschau in die Arbeit, in die Aktivitäten der Staatspolizei hat. Da, Herr Kollege Leikam, müssen Sie uns, glaube ich, recht geben. (Abg. Leikam: Sogar einen eigenen ständigen Ausschuß haben wir!) Aber dort wird ja mit Ihrer Mehrheit ständig verhindert, daß tatsächlich Informationen ans Licht kommen. (Abg. Koppler: Mit dem Murauer!)

Meine Damen und Herren! Mir bleibt nur mehr, da das Licht schon blinkt und ich heute nicht mehr so kampfeslustig bin, dem Rechnungshof für die exzellente Arbeit zu danken. Er ist ja heute schon so "fleißig" kritisiert worden ist. – Und damit möchte ich meine Rede beenden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)


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58. Sitzung / Seite 150

19.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stampler. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

19.08

Abgeordneter Franz Stampler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Für Österreich, einem Land an der Schwelle zu den ehemaligen Ländern des Ostblocks und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zu den, wenn man den Medien glauben darf, Betätigungsfeldern der sogenannten Russenmafia, ist es unumgänglich, über Einheiten, die zum Beispiel auf den Kampf gegen das organisierte Verbrechen spezialisiert sind, zu verfügen.

Auch der politische Extremismus und der damit verbundene Terrorismus machten vor unserem Land nicht halt. Trauriger Höhepunkt waren sicherlich die Briefbombenserien. Umso wichtiger ist es, glaube ich, daß die Tätigkeit der Staatspolizei und ihre Effizienz regelmäßig vom Rechnungshof überprüft werden und dieser Verbesserungsvorschläge macht.

Nun steht der Rechnungshofbericht über die Staatspolizei für den Überprüfungszeitraum Oktober bis Dezember 1994 heute hier in diesem Hohen Haus zur Diskussion. Die Aufgaben der Staatspolizei wurden von der Gruppe C, die der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit im Innenministerium unterstellt ist, wahrgenommen. Die Gruppe C wiederum besteht aus drei Abteilungen: aus der Abteilung II/6, Personen- und Objektschutz, der Abteilung II/7, Staatsschutz, und der Sondereinheit EBT, der Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus.

Der Rechnungshof stellte in seiner Überprüfung fest, daß der Ablauf zwischen den einzelnen Abteilungen und Referaten der Sondereinheit besser koordiniert werden soll, damit es erstens in Zukunft nicht passieren kann, daß die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut, und damit zweitens dieselben Arbeiten nicht mehrfach durchgeführt werden müssen. Daher müssen, wie dies der Rechnungshof empfiehlt, die Tätigkeitsbereiche ablauforganisatorisch aufeinander abgestimmt und die Aufgabenwahrnehmungen entflochten werden.

22 Abteilungen für Staats-, Personen- und Objektschutz sind der Gruppe C nachgeordnet. Zwei Drittel davon sind mit zwei bis zehn Beamten besetzt, welche auch Vollzugsaufgaben für andere Abteilungen zu besorgen hatten. Der Rechnungshof empfahl in seinem Bericht, die Zahl der nachgeordneten Stellen zu verringern, um so eine Zersplitterung der Kräfte zu vermeiden.

Da sowohl eine Abteilung und eine Sondereinheit der Gruppe D als auch eine Sondereinheit der Gruppe C mit der Bekämpfung der verschiedenen Formen der organisierten Kriminalität betraut waren, empfahl der Rechnungshof eine Verschmelzung beider Gruppen für eine gemeinsame Planung und Zusammenarbeit.

Der Bundesminister für Inneres hat aber in einer Sitzung des Rechnungshofausschusses erklärt, daß es nicht sinnvoll wäre, diese Gruppen zusammenzulegen, da eine klare Aufgabentrennung gegeben ist. – Ein regelmäßiger Informationsaustausch und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Anklagebehörde und Staatspolizei nach erfolgten Anzeigen beziehungsweise Rückmeldungen wurden vom Rechnungshof ebenfalls vermißt.

Ein besonderes Problem entdeckte der Rechnungshof noch bei den Überstunden. Durchschnittlich wurden pro Beamten 100 Überstunden im Monat ohne Aufzeichnung über Dienstverrichtungen geleistet. Laut Auskunft des Herrn Ministers wurde durch Einführung des Tagesberichtes und durch eine Änderung der Anordnungsbefugnis die Zahl der Überstunden verringert.

Einige Punkte wurden vom Rechnungshof noch hervorgehoben und als verbesserungswürdig erachtet, so zum Beispiel die Umstellung des Journaldienstes, die Leitung im Rahmen der Sondereinheit, bei der der Rechnungshof der Meinung ist, daß zu oft neue unerfahrene Beamte mit leitenden Funktionen betraut wurden, des weiteren die Gefahrenzulage, die Verwaltungstätigkeit, die Fremdreinigung, der Stellenplan, dessen Anpassung der Rechnungshof wünscht, da alle im Exekutivdienst tätigen Beamten der Zentralstelle zu Lasten der Bundespolizei und der Bundesgendarmerie tätig waren.

Hohes Haus! Es ist, glaube ich, viel wichtiger, aus den Problemen, die aufgezeigt wurden, kein politisches Kleingeld zu schlagen, sondern von der Zukunft zu sprechen. Die Aufgaben, die auf die Staatspolizei noch zukommen werden, werden bestimmt nicht leichter. Ich habe Hochach


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58. Sitzung / Seite 151

tung vor jedem Beamten, der sich für die Sicherheit dieses Landes einzutreten bereit erklärt – und mitunter auch seine Gesundheit und sein Leben dafür einsetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese Leute gehören, so meine ich, unterstützt, und die Politik und wir Politiker haben die Aufgabe, ihnen alle nur erdenklichen Mittel zur Verfügung zu stellen, die sie zur Bekämpfung der Kriminalität eben brauchen.

Der Herr Innenminister hat die Aufgabe, organsiatorische Grundvoraussetzungen zu schaffen. Dies ist zum Teil geschehen, aber noch – wie eben vieles auf der Welt – verbesserungswürdig. Es obliegt uns hier in diesem Hohen Haus, jene Maßnahmen, die der Innenminister setzt, zu beobachten, zu kontrollieren und Verbesserungsvorschläge zu machen.

Arbeiten wir alle gemeinsam weiter für die Sicherheit Österreichs, und helfen und unterstützen wir die Beamten in ihrer nicht leichten Arbeit! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

19.15

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich befasse mich mit dem Teilbereich Stapo im Rechnungshofbericht. An die ÖVP gerichtet möchte ich sagen: Ich vermisse von Ihnen kritische Worte zur Arbeitsweise eines Ministers, solange Minister noch fest im Sattel sitzen. Aber da hört man leider von der ÖVP keine kritischen Worte. Erst vor Wahlen oder wenn der Minister nur noch ein paar Tage im Amt ist, trauen Sie sich aus Ihrer Reserve heraus. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sonst streuen Sie den Ministern immer nur Rosen, so auch dem Innenminister in der Stapo-Sache, und Sie tragen gar nichts dazu bei ... (Abg. Schrefel: Meinen Sie damit mich?) Na klar meine ich Sie damit. Sie haben ja heute an diesem Stapo-Bericht einmal ausnahmsweise Kritik geübt – während Sie sonst, wie gesagt, immer nur versuchen, den Minister nur ja nicht anzugreifen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Stapo-Bericht ist wirklich erschütternd. Er ist noch erschütternder angesichts der Tatsache, daß Noch-Innenminister Einem zugesagt hat, eine große Stapo-Reform durchzuführen. Das hat zu seinem Arbeitsprogramm gehört. Nur: Leider hat weder eine große noch eine kleine Stapo-Reform stattgefunden. – Jetzt tritt der Minister ab, und wir sind nach wie vor mit einer Stapo konfrontiert, die, wie gesagt, laut Rechnungshofbericht in wirklich katastrophalem Zustand ist. Es besteht nämlich wirklich dringender Handlungsbedarf, da grundsätzliche Reformen durchzuführen.

Der Rechnungshof hat, wie schon meine Kollegen vorhin gesagt haben, angeprangert, daß die Organisationsform derart verwirrend ist und eine klare Zuordnung absolut fehlt, sodaß es ununterbrochen zu Koordinationsschwierigkeiten kommt. Es gibt Zersplitterungen, und daher werden Kräfte nicht effizient eingesetzt. Es gibt Konkurrenzdenken, Mißtrauen, was auch mein Vorredner erwähnt hat.

Wir wissen aus verschiedenen Aktionen, daß aufgrund dieses Konkurrenzdenkens eine Sonderorganisation der anderen derart mißtraut, sodaß es zu keinem einvernehmlichen Handeln kommen kann, sondern jede in eine andere Richtung arbeitet und keine von der anderen weiß, was sie macht.

Wir haben beispielsweise bei den Untersuchungen der Briefbombenaffäre in Klagenfurt erlebt, daß die EBT gar nicht eingreifen durfte, weil sich die lokalen Behörden in Klagenfurt vehement dagegengestemmt haben und dadurch wertvolles Know-how verlorengegangen ist, etwa bei der Spurensicherung.


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58. Sitzung / Seite 152

Es sind auch schon die enormen Überstundenleistungen erwähnt worden. 2,5 Millionen Schilling im Monat sind für Überstunden in der Sondereinheit EBT angefallen. Alles in allem also ein wirklich katastrophaler Befund.

Wir haben den Minister öfters aufgefordert, er möge endlich Ordnung machen, und zwar nicht nur bei der Stapo, sondern überhaupt in allen Sonderorganisationen, weil sie allesamt dringend einen Reformschub notwendig hätten. – Leider Gottes war aber der Herr Innenminister mit anderen Problemen beschäftigt. Wir wissen es ja alle: Vorrangig war ihm die Familienzusammenführung, vorrangig war ihm auch, in der Ausländerpolitik tätig zu sein, während er bei den Strukturen, die wirklich für die Sicherheit verantwortlich sind, überhaupt nichts unternommen hat.

Zu den Ausführungen meines Vorredners möchte ich folgendes sagen: Er hat gemeint, wie vieles in der Welt so sei auch die Stapo verbesserungswürdig. – Also es geht ja gar nicht mehr darum, irgend etwas zu verbessern, was woanders auch nicht funktioniert, sondern da geht es um grundlegende Strukturveränderungen.

Herr Minister Einem hat es sich immer einfach gemacht: Er hat, um Strukturen zu bereinigen, Personal eingespart, hat Polizeidienststellen geschlossen, hat Gendarmeriedienststellen geschlossen, er hat es aber verabsäumt, grundlegende Strukturreformen durchzuführen, wie bei-spielsweise mehr Personal von der Verwaltung, vom Innenbetrieb für draußen abzuziehen. Das wäre dringend notwendig gewesen. Nein, er hat das nicht gemacht, sondern er ist den Weg des geringsten Widerstandes gegangen.

Meine Damen und Herren! Diesen Innenminister werden wir für diesen Rechnungshofbericht nicht mehr verantwortlich machen können. Aber wir werden den neuen Innenminister schon bei seinem Amtsantritt auffordern, im Bereich der Stapo Ordnung zu machen und eine Reform, die dringend notwendig ist, durchzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Binder. – Bitte.

19.20

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Zum ersten: Frau Partik-Pablé, Sie haben gesagt, Sie üben Kritik am Bericht. – Ich glaube eher, Sie möchten, wie immer, Kritik an unserem Minister Einem üben. Das steht Ihnen natürlich zu. Das ist so Ihre Art und Weise. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Der Rechnungshof hat das nicht erfunden, was da drinsteht!)

Zum zweiten: Vor einigen Stunden hat Ihre Kollegin Madl ein donnerndes Plädoyer für die Familien gehalten. Sie aber stellen sich hier her und meinen, Familienzusammenführung sei das Letzte, was man machen kann. (Abg. Dr. Partik-Pablé: In der Art und Weise ja!) Also an Ihrer Glaubwürdigkeit muß ich wirklich zweifeln! Oder gibt es für Sie tatsächlich Menschen zweiter Klasse, meine Damen und Herren von den Freiheitlichen? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Nicht Menschen zweiter Klasse, sondern andere Staatsbürger!)

Kollege Murauer! Bei Ihrer Wortmeldung ist mir spontan eingefallen: Zack, zack! Mehr kann ich dazu nicht sagen. Wie es mit dem Lesen ist, hat bereits mein Kollege Leikam ausgeführt: Berichte kann man natürlich so lesen, wie man es gerne möchte. Es gibt ja einige ÖVP-Politiker, die mit dem Lesen manchmal Probleme haben – oder zumindest nur ein Buch haben. Es gibt da Legenden, die sich darum ranken. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute einen Bericht, der 1994 in Auftrag gegeben, 1995 erstellt und 1996 zur Diskussion gestellt wurde.

Meine Damen und Herren! Zum Thema Staatspolizei gibt es natürlich einige Anmerkungen des Rechnungshofes, und zwar, wie schon angedeutet wurde, zum Bereich der Anpassung der Staatsschutzarbeit, zum Bereich der Abgrenzung zwischen Analysearbeit und Operativtätigkeit und so weiter. Es gibt natürlich auch Empfehlungen des Rechnungshofes, und es gibt auch eine


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Stellungnahme des Ministers vom Herbst 1996 zu den aufgeworfenen Problemen und Kritikpunkten, nämlich daß sehr viel innerhalb der Staatspolizei verändert und viele Verbesserungen vorgenommen wurden.

Erstens gibt es Überstunden in jener Höhe, die der Rechnungshof in seinem Bericht ausgewiesen hat, nicht mehr.

Zweitens hat der Herr Minister festgestellt, daß die Bekämpfung der organisierten Kriminalität nun koordiniert erfolgt. Auch ich halte das für sehr wichtig. Es werden unterschiedliche Informationen genützt und zusammengeführt.

Auch Doppelgleisigkeiten bei der Abteilung Staatsschutz und der Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus wurden beseitigt. Ein zweiter Schritt wird die Tätigkeit der Staatspolizei in den Bundesländen betreffen.

Nur: In einem Punkt kann das Ministerium den Empfehlungen des Rechnungshofes nicht nachkommen, und zwar in der Frage der Zusammenlegung der Gruppe C, Staatspolizei, und der Gruppe D, Interpol. Da haben das Ministerium und der Minister eine andere Meinung. Meine Damen und Herren! Es wird Beweggründe geben, warum diesen Empfehlungen des Rechnungshofes nicht nachgekommen wird. Ich meine, wir müssen diese Entscheidung respektieren und akzeptieren, die auch im Hinblick auf die EU-Integrationsrichtlinien getroffen wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Abschließend: Minister Einem hat aufgrund des Rechnungshofberichtes 1994 viele Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitspolizeigesetzes getroffen. Es ist sicherlich noch einiges veränderungsbedürftig. Aber meiner Meinung nach wäre es auch dringend notwendig, ähnliche gesetzliche Regelungen für die sogenannten Dienste beim Bundesheer zu überlegen. Da gibt es noch offene Fragen. Meine Fraktion hat erste Schritte eingeleitet. Ich fordere Sie auf, diesen zu folgen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vom Herrn Abgeordneten Mag. Barmüller liegt eine zweite Wortmeldung vor. Ihre Redezeit, Herr Abgeordneter, ist daher auf 9 Minuten beschränkt.

19.24

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Abgeordneter Leikam, ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um ganz kurz eines in Ihrer Argumentation herauszustreichen: Sie sagten, begünstigte Stromtarife seien zur Arbeitsplatzsicherung notwendig. – Ich bin nicht Ihrer Meinung, und ich glaube nicht, daß Sie ein sachliches Argument haben, mit dem Sie erklären könnten, warum die stromintensive Industrie günstige Stromtarife bekommen soll, von denen die KELAG gesagt hat, sie bekäme das über die Wirtschaftsförderung des Landes Kärnten ohnehin wieder zurück, während die Gewerbebetriebe diese Begünstigungen nicht haben.

Sie werden nicht bestreiten können, Herr Abgeordneter Leikam, daß gerade im Bereich des Gewerbes sehr viele Arbeitsplätze gesichert werden. (Abg. Leikam: Gäbe es den Betrieb in Brückl nicht mehr, würde auch das Gewerbe sehr stark darunter leiden!) Aber diese Vergünstigungen, Herr Abgeordneter Leikam, bekommen die Gewerbebetriebe nicht. Die müssen strampeln, die müssen sich anstrengen, die sind von sehr vielen Unwirtlichkeiten betroffen, aber diese Begünstigungen bekommen sie nicht. Das ist der eine Punkt!

Der zweite Punkt ist: Es besteht die Gefahr, daß genau diese Gewerbebetriebe und die privaten Haushalte im Zuge der Öffnung des Energiemarktes, weil Rationalisierungspotentiale nicht ausgenützt werden – wobei unbestritten ist, daß in der KELAG dieser Prozeß schon begonnen hat –, zur Kasse gebeten werden. Nicht umsonst merkt der Rechnungshof an, daß das hier weitergehen muß. Nehmen Sie die Schlußbemerkung auf Seite 36 her, dann werden Sie das sehen.


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Der letzte Punkt – in diesem Zusammenhang noch eine Frage an Sie, Herr Präsident des Rechnungshofes – : Unter Absatz 7 der Schlußbemerkungen heißt es:

"Bei den Stromlieferungsverträgen mit der stromintensiven Industrie wäre eine Kostendeckung anzustreben. Die Gewährung von Sonderkonditionen innerhalb einer Abnehmergruppe sollte aus Gründen der Gleichbehandlung vermieden werden."

Herr Präsident! Ich frage von diesem Pult aus nach: Heißt das, daß sogar innerhalb der Gruppe der stromintensiven Industrie einzelne Betriebe über irgendeine Art der Abwicklung bessere Tarife bekommen als andere? – Wenn das der Fall ist, dann ist es nämlich genau das, was der Rechnungshof schon allein innerhalb einer Gruppe kritisiert, wozu Sie, Herr Abgeordneter Leikam, sicher nicht sagen können, daß es gerechtfertigt ist, wenn Sie schon meiner Argumentation nicht folgen, daß es nicht gerechtfertigt ist, die Industrie zu bevorzugen und dafür das Gewerbe zu belasten.

Deshalb, Herr Abgeordneter, wird folgendes klar: Es geht um die politische Wertigkeit, wo man welche Tarifgestaltung macht. Ich weise noch einmal darauf hin: Wenn die erneuerbaren Energieträger in Österreich wirklich genützt werden sollen, dann müßte es doch, wenn schon für diese Bereiche etwas gemacht wird, auch möglich sein, für die erneuerbaren Energieträger etwas zu machen. Das möchte ich angemerkt haben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Leikam: Ich kann weder Ihnen noch dem Präsidenten folgen! Ich sehe die Problematik, daß die Betriebe nicht mehr existieren würden!)

19.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wurmitzer. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

19.27

Abgeordneter Georg Wurmitzer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bevor ich mit meinen eigentlichen Ausführungen beginne, möchte ich eine Äußerung des Kollegen Haselsteiner, die er während der Rede des Abgeordneten Murauer hier von seinem Platz aus gemacht hat, energisch zurückweisen. Er hat in Zusammenhang mit der Staatspolizei Österreichs zweimal die Bezeichnung "Gestapo" verwendet. Ich meine, daß das eines demokratisch gewählten Abgeordneten nicht würdig ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Aus dem Rechnungshofbericht möchte ich drei Themen herausgreifen: erstens die Fleisch- und Wurstwarenexporte durch die AMA, die Agrarmarkt Austria, zweitens die Produktionsumlenkungsmaßnahmen bezüglich des Getreideanbaues und drittens die Kärntner Elektrizitätsaktiengesellschaft KELAG. Allen drei Bereichen ist gemeinsam, daß sie im Berichtszeitraum mit enormen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten, sich an die geänderten Bedingungen des Marktes anzupassen. Am besten gelungen ist das der AMA. Dieser ist es gelungen, die Exportentwicklung bei Fleisch und Wurst in den Jahren 1992 bis 1994 von 1 000 Tonnen pro Jahr auf 16 000 Tonnen pro Jahr zu steigern. Die AMA war also in diesem Bereich absolut erfolgreich und erhält dafür auch ungeteiltes Lob seitens des Rechnungshofes.

Was in diesem Zusammenhang nicht in Ordnung war, war die Erstellung der Ausfuhrpläne, und zwar deshalb, weil der Finanzminister damals eher eine abwartende Haltung einnahm und mit den Budgetausgaben und den Budgetstützungen für die Exportmaßnahmen eher bremsend wirkte. Die AMA selbst hat insgesamt positiv und absolut im Interesse der Bauern und der Landwirtschaft Österreichs gearbeitet.

Auch im zweiten Bereich, der Produktionsumlenkung für den Getreideanbau, hat es eine rasante Entwicklung gegeben. Bis zum Jahre 1994 war es so, daß Österreich jährlich etwa 3,4 Milliarden Schilling für die Stützung des Getreideexportes aufwenden mußte. Es ist klar, daß der damalige Landwirtschaftsminister massive Gegenmaßnahmen und Alternativmaßnahmen in Angriff genommen, Alternativkulturen forciert und auch die Flächenstillegung unter der Bauernschaft Österreichs publik gemacht hat.


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Auch da sprechen die Zahlen eine sehr deutliche Sprache. Betrug im Jahre 1987 die Fläche der Alternativkulturen 66 000 Hektar, so waren es im Jahre 1994 257 000 Hektar oder die vierfache Fläche. Bei der Grünbrache gab es ebenfalls eine enorme Steigerung von 1 000 Hektar im Jahre 1987 auf 96 000 Hektar im Jahr 1993.

In der Summe ergab sich dadurch außerdem noch eine Budgetersparnis von insgesamt 660 Millionen Schilling. Man kann daher sagen: Auch diese Maßnahmen des Landwirtschaftsministeriums waren sehr erfolgreich.

Heute hat sich die Situation auf dem Weltgetreidemarkt rasant geändert: Die Getreidevorräte reichen nur mehr für 50 Tage, und die EU macht heute bereits eine sehr, sehr strenge Bewirtschaftung und will sogar Teile der Flächenstillegung in ihrem Bereich rückgängig machen. Wir Österreicher sind in der glücklichen Situation – das möchte ich von dieser Stelle aus sagen –, daß wir die Eigenversorgung mit Getreide und Brot in diesem Land durch die Arbeit unserer heimischen Bauern sicherstellen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Dazu kommen die positiven Auswirkungen des ÖPUL-Programmes, die Winterbegrünung und der verminderte Einsatz von Chemie, sodaß die Österreicher in dieser Angelegenheit wirklich ein sicheres Gefühl haben können.

Nun zum dritten Bereich, zur KELAG. Sie hatte die größten Schwierigkeiten, sich in diesem genannten Zeitraum marktkonform zu verhalten. Herr Kollege Leikam, leider kann ich in dein Loblied auf die KELAG nicht ohne Einschränkung miteinstimmen. (Abg. Leikam: Was bist denn du für ein Kärntner?) Die KELAG ist nach wie vor ein geschlossenes System (Abg. Leikam: Ja, was ist denn das?) , und was nicht paßt, sage ich dir auch: Sie hat überhöhte Personalkosten, denn 34 Prozent ihres Gesamtaufwandes gehen für das Personal auf. Die SAFE in Salzburg kommt mit 24 Prozent aus, das heißt, für diese 10 Prozent mehr haben die Strombezieher sowie auch die Industrie und Arbeitsplätze in Kärnten aufzukommen. Das ist es! (Abg. Mag. Barmüller: Das ist eine Rede!) Sie hat außerdem den niedrigsten Umsatz an Strom pro Arbeitnehmer, nämlich 2,3 Millionen Kilowattstunden pro Arbeitnehmer.

Was noch fehlt, ist ein entsprechendes Kostenmanagement. Zudem verfügt die KELAG auch über eine aufgeblähte Organisation mit 21 Abteilungen. Da gibt es sicher noch viele Möglichkeiten zum Einsparen, wenn ich beispielsweise nur daran denke, daß die Direktoren für ihre Dienstreisen dreimal soviel kassieren wie ein Minister und daß die Vorstandsentschädigungen 5,5 Millionen Schilling ausmachen. (Abg. Leikam: Wie kann dann der Rechnungshof schreiben: "beispielhaft für die gesamte Energiewirtschaft"? Wie kann das drinnenstehen?) Das ist sicher nicht notwendig. Da ist noch sehr viel zu reformieren, da gibt es noch sehr viel zu verbessern. (Abg. Leikam: "Beispielhaft" steht drinnen!)

Ich möchte schließen mit dem Satz: Wenn die KELAG nicht in der Lage ist, sich anzupassen, dann wird sie es sehr schwer haben, im Markt von morgen, im großen Strommarkt Europas konkurrenzfähig zu sein. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Leikam: Das verstehe ich jetzt nicht! "Beispielhaft" steht drinnen!)

19.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

19.33

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Herr Kollege Wurmitzer, ich habe anläßlich einer Debatte zu einem anderen Rechnungshofbericht hier schon einmal angemerkt: Ich würde mir manchmal wünschen, daß nicht nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern auch volkswirtschaftliche Gesichtspunkte stärkeren Niederschlag finden würden. Zu Ihrem Beitrag, den Sie gerade geliefert haben, denke ich mir, wenn Ihnen als erstes zu den Sparmaßnahmen immer nur Rationalisierungen auf dem Personalsektor einfallen, ist das im volkswirtschaftlichen Sinn nicht unbedingt das beste Mittel. (Beifall bei der SPÖ.)


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Der Nachtrag zum Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 1994 wurde in drei Sitzungen des Rechnungshofausschusses behandelt, und zwar für die Bereiche Staatspolizei, KELAG und die Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria.

Die Überprüfung der Fleisch- und Wurstexporte, Herr Kollege Wurmitzer, konnte keinerlei Zukunftsperspektiven ergeben, da sie durch den EU-Beitritt sozusagen gegenstandslos geworden sind. Aber das ist für mich ein Beispiel – deswegen möchte ich es schon auch hier aufzeigen –, daß auch der Rechnungshof aus meiner Sicht – ich kann hier ja nur meine persönliche Meinung wiedergeben – für die parlamentarische Arbeit sich nicht immer als besonders effizient erweist. Dies liegt zum Teil an der Differenz zwischen Prüfungszeitraum, Prüfungsergebnis und der Behandlung hier im Plenum, zum anderem aber auch daran, daß – wie man an diesem von mir gebrachten Beispiel gesehen hat – einfach politische Entwicklungen Schlußfolgerungen nicht mehr zulassen.

Ich möchte aber diesen Tätigkeitsbericht schon zum Anlaß nehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Rechnungshof auch einmal als Hilfsorgan dieses Hohen Hauses anzusprechen, insbesondere im Zusammenhang mit dem heute auch schon von einigen anderen Rednern erwähnten Vorschlag betreffend Einkommenspyramide. Ich denke, daß der Demokratie kein guter Dienst geleistet wird, wenn unabhängig von Einkommensrelationen die Legislative geringer gewertet wird als diverse Exekutivorgane. Kollege Wabl hat es heute schon sehr drastisch beschrieben mit dem Hinweis, daß sozusagen die "dritte Ebene" den Repräsentanten oder die Repräsentanten eines Hilfsorgans, die dann in der ersten Ebene angesiedelt sind, wählt.

Politik, meine Damen und Herren, begleitet ja nicht nur uns; Politik begleitet jeden einzelnen Menschen in diesem Staat in jeder Minute, in jeder Sekunde seines Lebens. Meinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern kann es zum Beispiel nicht egal sein, ob sie sich im Falle einer Geburt darauf verlassen können, daß es ein funktionierendes Gesundheitssystem in Österreich gibt, oder – ich nehme das andere Beispiel – ob bei einem Todesfall – auch wenn wir den Menschen nicht behilflich sein können, ihre seelischen Schmerzen zu tragen – für organisatorische Pflichten Vorsorge durch die öffentliche Hand getroffen wird.

Jeder von uns – ich nehme an, daß das für Sie auch gilt – wird mit diversesten Problemen konfrontiert: Das geht vom Aufstellen einer Gartenbank bis zu Altersvorsorgefragen. Wir, meine Damen und Herren, die Politik, die Parteien, die dieses demokratische System garantieren, formulieren unsere politischen Ziele, und der Wähler als Souverän entscheidet durch sein Stimmverhalten, welche Politik umgesetzt werden soll. – Ihre Abwertung der Legislative erachte ich daher als demokratiepolitisch gefährlich.

Mein Mißtrauen, Herr Dr. Fiedler, wird aber auch dadurch genährt, daß Sie schon wiederholt in der Presse mit Ihrer Forderung zitiert worden sind, daß der Rechnungshof eine eigenständige Institution werden und nicht als Organ des Parlaments fungieren solle. – Wie Sie genau wissen, entspricht das nicht der Bundesverfassung.

Es war mir wirklich ein Anliegen, im Zusammenhang mit diesem Tätigkeitsbericht Ihnen, Herr Dr. Fiedler, diese Kritik auch von dieser Stelle aus einmal mitzuteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Edler. – Bitte.

19.37

Abgeordneter Josef Edler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Zum Tagesordnungspunkt Bericht des Rechnungshofes möchte ich mich kurz mit dem Thema Agrarmarkt Austria, AMA, auseinandersetzen. Da geht es um die Fleisch- und Wurstwarenexporte, besonders – Kollege Wurmitzer hat das schon hervorgehoben – um den Anstieg der Exporte von Fleisch- und Wurstwaren in den Jahren 1993 und 1994. Dabei, meine Damen und Herren, ist darauf hinzuweisen, daß das nur aufgrund eines guten Marketings, durch gute Bewirtschaftung der Lebensmittel- und Nahrungs


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mittelindustrie und besonders auch aufgrund der Leistungen der Mitarbeiter möglich war. Ich glaube, das sollte man besonders hervorheben. (Beifall bei der SPÖ.)

Auf diese Exportoffensive, meine Damen und Herren, können wir wirklich stolz sein, denn wir wissen ganz genau, welche Probleme es aufgrund des BSE-Skandals auf dem Rindfleischmarkt in der ganzen Welt und besonders innerhalb der EU gibt. Daß Österreich derzeit trotzdem mehr exportiert – besonders nach Osteuropa oder nach Südeuropa, aber auch nach Italien und Deutschland –, ist besonders erfreulich und soll hier angemerkt werden.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß man innerhalb der AMA auf diese Kritik seitens des Rechnungshofes reagiert hat und daß wir nach den Diskussionen, die im Ausschuß geführt wurden, erwarten können, daß diese Kritik innerhalb der AMA auch umgesetzt wird.

Meine Damen und Herren! Wenn wir uns einmal auch die Summen vorstellen – 1996 wurden immerhin mehr als 20 Milliarden Schilling an degressiven Preisausgleichen, Marktordnungsprämien und anderen Förderungen an die Agrarwirtschaft ausbezahlt –, können wir daraus ersehen, welche Verantwortung da inkludiert ist.

Zum Schluß meiner kurzen Ausführungen, meine Damen und Herren, möchte ich doch auch positiv auf unsere Landwirtschaft hinweisen. Ich glaube, wir können stolz darauf sein, daß sie sich zeitgerecht umgestellt hat, wir können stolz sein auf unsere Bauern, daß sie heute in der Lage sind, wirklich hohe Qualität zu liefern, und daß diese Qualität nicht nur im Inland angenommen wird, sondern daß wir auch gute Exportergebnisse erzielen konnten und sicherlich auch in der Zukunft große Exportchancen haben werden.

Hier ist anzumerken, daß wir in Österreich praktisch in einem Delikatessenladen leben. Das gilt es, gemeinsam zu erhalten beziehungsweise noch auszubauen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun der Herr Präsident des Rechnungshofes. – Bitte, Herr Präsident.

19.40

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Barmüller hat zwei Fragen an mich gerichtet im Zusammenhang mit dem Nachtrag zum Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes über das Jahr 1994.

Die erste Frage lautete, wie weit im Zusammenhang mit der Kritik des Rechnungshofes an der GIWOG seitens der überprüften Stelle beziehungsweise auch seitens der Aufsichtsbehörde den Empfehlungen des Rechnungshofes Rechnung getragen wurde.

Herr Abgeordneter! Ich darf Ihnen dazu sagen, daß unser letzter Stand der Ermittlungen folgender ist: Wir haben mit der Aufsichtsbehörde – nicht nur mit der überprüften Gesellschaft selbst, sondern auch mit der Aufsichtsbehörde – den Kontakt gesucht und in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, im besonderen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, gedrängt. Nach dem letzten Stand der Informationen ist zwar den Empfehlungen des Rechnungshofes, so wie sie im Bericht enthalten sind, umfänglich nicht entsprochen worden, es wurde aber seitens der Aufsichtsbehörde – also im konkreten Fall der Oberösterreichischen Landesregierung – der GIWOG der Entzug der Gemeinnützigkeit angedroht. – Das ist der derzeit letzte Stand.

Herr Abgeordneter! Sie wissen – das kommt auch im Bericht zum Ausdruck –, daß wir uns, was die GIWOG betrifft und die Probleme, die sich um die GIWOG ranken, schon seit einigen Jahren sehr intensiv dieses Themas annehmen. Wir haben in diesem Zusammenhang eben nicht nur mit der geprüften Stelle selbst, sondern auch mit der Aufsichtsbehörde sehr intensiven Kontakt und auch einen Schriftverkehr gepflogen, und wir werden natürlich, da wir uns mit dem derzeitigen Ergebnis nicht zufriedengeben, auch in Zukunft weiterhin bestrebt sein, daß unseren


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Empfehlungen nachgekommen wird, und wir werden auch bei der Aufsichtsbehörde vorstellig werden, wie nun, nachdem einmal der Entzug angedroht worden ist, in weiterer Folge einerseits von seiten der GIWOG verfahren wird oder noch werden wird, und andererseits in Erfahrung bringen, was die Aufsichtsbehörde nun zu tun gedenkt, wenn die GIWOG den diesbezüglichen Forderungen der Aufsichtsbehörde nicht nachkommen sollte. – Soweit zur ersten Frage.

Die zweite Frage, Herr Abgeordneter, hat sich darauf bezogen, ob es innerhalb der stromintensiven Industrie noch weitere Unterschiede im Strompreis gibt oder nicht. – Dazu wäre zu bemerken, daß diese Frage mit einem glatten Ja zu beantworten ist. Allerdings sollte man nicht der Fehlannahme unterliegen, daß es sich dabei schon um vorgeformte Abstufungen der Strompreistarife handelt, sondern es handelt sich dabei um sogenannte Sondervertragskunden, mit denen auf individueller Basis seitens des EVU der Strompreis ausgehandelt wird.

Der Rechnungshof ist der Meinung, daß dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz widerspricht. Er hat sich im Bericht diesbezüglich auch kritisch geäußert und als eine der Empfehlungen ausgesprochen, daß diese Möglichkeit abgestellt werden möge.

Frau Abgeordnete Silhavy! Sie haben im Zusammenhang mit dem Berichtsteil über die AMA die Meinung vertreten, der Rechnungshof habe hier nicht sehr sinnvoll gehandelt beziehungsweise keine richtigen Entscheidungsgrundlagen für die Abgeordneten geschaffen, da er etwas überprüft hat, was ohnedies bald nach unserer Prüfung nicht mehr in Geltung gestanden ist und heute nicht mehr in Geltung steht.

Frau Abgeordnete! Ich darf Ihnen dazu folgendes sagen: Der Rechnungshof hat diese Prüfung nicht von sich aus vorgenommen, sondern – wie dies auch im Bericht festgehalten ist – über begründetes Ersuchen des damals zuständigen Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft. Ein solches begründetes Ersuchen ist vom Rechnungshof zu erfüllen – egal, ob er nun der Meinung ist, eine solche Prüfung sei sinnvoll und zukunftsorientiert, oder ob er eine andere Ansicht dazu vertritt. Ich will mich hier nicht äußern und weiter darüber ergehen, welche Ansicht wir dazu vertreten hätten. Eine solche Überlegung stand für uns gar nicht zur Debatte, denn wir mußten diesem Auftrag nachkommen.

Ich verwahre mich auch dagegen, Frau Abgeordnete, daß Sie in diesem Zusammenhang dem Rechnungshof eine zeitliche Verzögerung anlasten wollten. Es war das eine äußerst expeditive Prüfung. Sie fand im Frühjahr 1995 statt, der Bericht kam im Sommer 1995, die Stellungnahme der geprüften Stelle im Herbst 1995, und im März 1996 wurde dieses Prüfungsergebnis in dem vorliegenden Bericht dem Nationalrat zugeleitet. Daß es von März 1996 bis nunmehr in den Jänner 1997 gedauert hat, daß dieser Bericht hier im Plenum behandelt wird, ist nicht in die Ingerenz des Rechnungshofes fallend.

Ich weise daher diesbezüglich den Vorwurf zurück, der Rechnungshof habe einerseits eine Prüfung vorgenommen, die keine Zukunftskomponente aufgewiesen habe, und andererseits, daß er gewissermaßen dafür verantwortlich sei, daß dieser Bericht nun verspätet behandelt werde. Das entspricht nicht den Tatsachen, und wir haben auch die zeitliche Abfolge im Bericht angeführt. (Beifall bei der ÖVP.)

Was die weitere Bemerkung anlangt, Frau Abgeordnete, daß von meiner Seite aus Äußerungen gefallen seien beziehungsweise daß es diesbezüglich auch schriftliche Ausführungen gebe, in denen die Frage der Organstellung des Rechnungshofes behandelt wird, habe ich bereits einmal klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, daß ich auf dem Boden der Verfassung stehe und daß natürlich der Rechnungshof als Organ des Nationalrates tätig wird – mit allen daraus resultierenden Konsequenzen. Das ist selbstverständlich, und ich habe das in der Praxis auch niemals in Zweifel gezogen oder in irgendeiner Weise Anlaß dazu gegeben, daß dies von anderer Seite in Zweifel gezogen werden könnte.

Aber, Frau Abgeordnete, ich darf auch darauf verweisen, daß es eine grundsätzliche Diskussion über eine Neuorientierung und Neupositionierung des Rechnungshofes während der vergangenen Jahre gab – nicht nur im Rechnungshof, sondern auch hier in diesem Hause –, daß eine Reihe von verschiedenen Vorstellungen dazu entwickelt wurde, die allesamt eine Verfassungs


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änderung bedingt hätten und die allesamt, so wie sie von den verschiedenen Parteien geäußert wurden, nicht in das Fünfte Hauptstück der Verfassung, also in das geltende Verfassungsgefüge, hätten eingebaut werden können. Nur kann man auch diesen anderen Vorstellungen, die zum Teil die Billigung des Rechnungshofes fanden – zum Teil fanden sie sie auch nicht –, nicht von vornherein unterstellen, daß damit die Verfassung außer Kraft gesetzt werden sollte, sondern wenn man der Meinung ist, daß eine Neupositionierung des Rechnungshofes erreicht werden sollte – und es waren auch Proponenten Ihrer Partei dieser Ansicht, Frau Abgeordnete –, dann ist es nur legitim, daß man darüber diskutiert. Die Konsequenz wäre, daß man eine Verfassungsänderung vornimmt. Sie können sie vornehmen, der Rechnungshof kann sie bestimmt nicht vornehmen.

Ganz generell noch zur Organstellung des Rechnungshofes: Der Rechnungshof ist ein Organ des Nationalrates, und er agiert auch als solches. Das ist in der internationalen Sicht – wenn man hier einen internationalen Vergleich anstellen will – durchaus nicht selbstverständlich, und wir finden eine Reihe von Rechnungshöfen, wo dies anders ist. Ich will sie nicht zum Vorbild nehmen, aber ich möchte damit nur zum Ausdruck bringen, daß Vorstellungen, die von der derzeitigen Verfassungsrechtslage abweichen, nicht notwendigerweise solche sind, die dann das Verhältnis zwischen Nationalrat auf der einen Seite und Rechnungshof auf der anderen Seite völlig anders gestalten würden beziehungsweise die die Kooperation zwischen Nationalrat und Rechnungshof, die ich als selbstverständlich voraussetze, auf eine andere Basis stellen würden.

Ich glaube, es kann in dieser Republik niemandem verboten sein, auch nicht dem Rechnungshofpräsidenten, Überlegungen anzustellen, wie allenfalls eine Neupositionierung des Rechnungshofes aussehen könnte. Es wurde von Ihrer Partei in diesem Zusammenhang eine Reihe von Vorschlägen erstattet, und es scheint mir nur legitim zu sein, wenn die Spitze des Rechnungshofes dazu auch Gegenvorschläge erstattet beziehungsweise sich auch dazu äußern kann. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Parnigoni: Jetzt hat ein "Klubdirektor" gesprochen, und die "dritte Ebene" hat dazu geklatscht!)

19.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wallner. – Bitte.

19.49

Abgeordneter Kurt Wallner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte den vorliegenden Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes dazu nützen, kurz zum Themenbereich Staatspolizei zu sprechen. Ich glaube, es sollte einmal wiederholt werden, welche Aufgaben die Staatspolizei hat, nämlich den Personen- und Objektschutz, den Staatsschutz und die Bekämpfung des Terrorismus. Das bedeutet für mich, daß die Staatspolizei jene Einrichtung des Staates ist, die den Bürger, den demokratischen Staat und seine Einrichtungen und Repräsentanten schützt. Daher ist eine Kontrolle notwendig und sinnvoll, aber auch eine bestmögliche Unterstützung dieser Staatspolizei, die im Interesse der Menschen unseres Landes tätig ist.

Meine Damen und Herren! Dieser Bericht datiert aus dem Jahre 1994, daher hat er nicht jene Aktualität, die man sich wünschen könnte, und es wurde auch von verschiedenen Fraktionen herbe Kritik daran geübt.

Ich möchte Ihnen folgendes sagen: Vieles, was im vorliegenden Rechnungshofbericht kritisiert wurde, ist bereits einer Lösung zugeführt worden, so unter anderem auch die hohe Zahl von Überstunden der Beamten, die schon längst zurückgegangen ist. Aber es ist noch viel mehr geschehen. Es erfolgte in der Zwischenzeit eine Vollausstattung mit Personalcomputern, die Software wurde implementiert, und die Bediensteten der genannten Einheit werden zurzeit geschult. Das bedeutet natürlich einen massiven Auf- und Umbau im Bereich der Staatspolizei, gleichzeitig stellt das aber auch die Grundlage für weitere Reformschritte dar, die man darauf aufbauen kann. Das steht natürlich nicht im gegenständlichen Rechnungshofbericht, weil diese Maßnahmen, die ich zuletzt erwähnt habe, erst im Jahre 1996 umgesetzt wurden.


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Meine Damen und Herren! Eine grundsätzliche und wichtige Bemerkung sei mir zum Schluß meiner Ausführungen noch erlaubt, was die Kritikpunkte des Rechnungshofes anlangt, vor allen Dingen auch Vorschläge, konkret jenen Vorschlag, Staatspolizei und Kriminalpolizei zu verschmelzen.

Ich glaube, meine Damen und Herren, diesem Vorschlag kann man ganz einfach nicht folgen – das geht auch aus der Stellungnahme des Innenministeriums hervor –, und zwar aus recht objektiven Gründen. Die Beamten der Staatspolizei und die der Kriminalpolizei finden völlig unterschiedliche Inhalte ihrer Tätigkeiten vor, sie erhalten eine völlig unterschiedliche Ausbildung und haben unterschiedliche Kenntnisse. Auch weltweit gesehen wäre es ein Unikat, würde man Kriminalpolizei und Staatspolizei verschmelzen. Das könnte natürlich unter einem Innenminister Stadler passieren (Abg. Mag. Stadler: Ich nehme jede Initiative des Rechnungshofes sehr ernst!) , und daher bin ich sehr froh darüber, daß sich diese große Koalition wieder konsolidiert hat – trotz all der Schalmeienklänge, die Sie hie und da an den Tag legen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Ich habe gar nicht gewußt, daß der Rechnungshof das vorhat!) Bitte, ich habe Sie jetzt nicht verstanden. Sie wollen wieder nach Vorarlberg zurück? – Dann lassen Sie sich nicht aufhalten. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) Nichts gegen Vorarlberg, Herr Kollege Feurstein, Sie können nichts dafür.

Meine Damen und Herren! Abschließend: Die Kriminalpolizei soll nur jene Informationen bekommen – ich meine jetzt auch die Nutzungsklausel, die ich hier nicht näher erläutern möchte, wofür es ein unterschiedliches Zugriffsrecht gibt –, die sie braucht, um ihre kriminalpolizeilichen Tätigkeiten erfüllen zu können, und nicht Informationen vielleicht im Hinblick auf politische, religiöse oder andere Hintergründe, die sie einfach nicht benötigt. Das ist aus staatspolitischen und demokratiepolitischen Überlegungen abzulehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.53

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Silhavy vor. Zweite Wortmeldung, daher 17 Minuten.

19.53

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Keine Sorge, ich werde diese Zeit nicht ausschöpfen, aber da die Möglichkeit einer tatsächlichen Berichtigung in diesem Fall nicht gegeben ist, mußte ich mich ein zweites Mal zu Wort melden.

Herr Präsident! Ich habe gesagt – und ich habe dem Rechnungshof keinen Vorwurf gemacht –, daß die Effizienz für die parlamentarische Arbeit wegen der Zeitdifferenz zwischen dem Überprüfungszeitraum, dem Vorliegen des Prüfberichtes und der Behandlung im Plenum nicht immer gegeben ist. Genau diesen Punkt habe ich so formuliert. Auch aus der Zeitabfolge, die Sie geschildert haben, ergibt sich nicht nur die Differenz zwischen Vorliegen des Berichtes und der Behandlung im Plenum, sondern es ist logisch, daß sich, wenn man Dinge überprüft, die vergangen sind, daraus eine Zeitdifferenz ergeben muß.

Ich habe Ihnen auch keinen Vorwurf gemacht, Herr Präsident, daß Sie Ideen haben, wie man den Rechnungshof anders führen könnte, denn ich denke, sich darüber Gedanken zu machen, ist das legitime, demokratische Recht, das jeder Mensch in Österreich hat, aber Sie haben es, Herr Präsident, selbst sehr richtig formuliert, daß wir, die künftighin "dritte Ebene", hier die politischen Entscheidungen fällen. Und das wollte ich damit dokumentiert haben! (Beifall bei der SPÖ.)

19.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort der Frau Berichterstatterin wird nicht gewünscht.

Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen, und ich bitte die Mitarbeiter, die Gänge zwischen den Sitzreihen zu verlassen, womit ich alle Mitarbeiter


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ohne Ausnahme meine, auch Sie hier im Zwischengang der ÖVP, wenn Sie bitte etwas weiter hinten Platz nehmen. – Danke.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht Zu III-13 der Beilagen zur Kenntnis nehmen zu wollen.

Ich bitte die Damen und Herren um ein Zeichen der Zustimmung, so sie diese erteilen. – Dies ist die Mehrheit . Der Antrag ist damit angenommen .

Das Abstimmungsverfahren ist beendet.

7. Punkt

Erste Lesung des Antrages 371/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz von Tieren (Tierschutzgesetz – TSchG)

8. Punkt

Erste Lesung des Antrages 372/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz zur Begründung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Angelegenheiten des Tierschutzes geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin beider Anträge. Es ist dies Frau Abgeordnete Parfuss. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.56

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit 150 Jahren wird von Tierschützern die Bundeskompetenz im Tierschutz eingefordert. Viele Vorstöße in diese Richtung wurden auch von politischen Parteien in den letzten Jahren vorgenommen. Letztlich hat auch das Tierschutz-Volksbegehren der Forderung nach Bundeskompetenz mit 460 000 Unterschriften Nachdruck verliehen.

Unsere Fraktion ist sich der Problematik des Tierschutzes in Österreich und in Europa voll bewußt. Wir wissen, daß Handlungsbedarf besteht, und wir haben deshalb die beiden Anträge eingebracht. Lassen Sie mich Fakten für die Bundeskompetenz und das Bundestierschutzgesetz aufzählen:

Punkt 1: Die BSE-Krise beziehungsweise deren Verhütung verlangen, die fatalen Haltungs- und Fütterungsgewohnheiten bei den Nutztieren auch international zu überdenken und neue, bereits erprobte Wege, die erfolgreich sind, zu gehen. Denken wir nur an die Biobauern.

Punkt 2: Es sind Schutzbedingungen für alle Tiere zu schaffen. (Beifall der Abg. Dr. Petrovic .) Es kann und darf nicht sein, daß Heim-, Zoo-, Zirkus-, Wild- und Sporttieren kein Schutz gewährt wird.

Punkt 3: Zurzeit gibt es neun verschiedene Landesgesetze. Jedes Land regelt den Tierschutz für sich. Die Folge davon: unterschiedliche Bedingungen und Strafen bei Übertretungen, weiters Wettbewerbsverzerrungen für die Tierhalter beziehungsweise -züchter bereits innerhalb von Österreich.

Punkt 4: Wir haben die Verpflichtung, EU-Rechtssetzungsakte in Österreich umzusetzen, wenn wir nicht eine Klage riskieren wollen.


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Die Ziele dieser Anträge sind: klare Strukturen, einheitliche Kriterien innerhalb von Österreich zu schaffen, um auch – da gehe ich durchaus mit der ÖVP konform – Forderungen an die Europäische Union im Tierschutzbereich stellen zu können, und zwar punktuell, klar und mit einer Stimme.

Geschätzte Damen und Herren! Am 20. November vorigen Jahres hat ein öffentliches Tierschutz-Hearing in diesem Saal stattgefunden. Der überwiegende Teil der zahlreichen Experten hat sich sehr engagiert und eindeutig für eine Bundeskompetenz beziehungsweise für ein Bundestierschutzgesetz ausgesprochen. Auch drei Parteien haben sich dort wie auch im letzten Unterausschuß für die Bundeskompetenz ausgesprochen. Lediglich die ÖVP hat noch Bedenken, aber auch sie zeigte sich erfreulicherweise im Unterausschuß gesprächsbereit über einheitliche, verbesserte Regelungen.

Ein Wort zur Presseaussendung des Kollegen Schwarzenberger vom heutigen Tag: In dieser Presseaussendung spricht er sich gegen ein Bundestierschutzgesetz aus, und zwar mit der Begründung, daß es keine inhaltlichen Verbesserungen bringt. – Offensichtlich hat er den Entwurf noch nicht genau durchgelesen und studiert, denn in diesem Entwurf werden alle von ihm geäußerten Befürchtungen und Bedenken widerlegt!

Ich glaube, wir müssen noch sehr intensiv darüber diskutieren. Ich bin überzeugt davon, daß dann Mißverständnisse der Art, wie sie in dieser Aussendung zu finden sind, ausgeräumt werden können. Ich bin sehr froh darüber, daß der nächste Termin für diese Auseinandersetzung und Information bereits für 20. Feber 1997 mit einigen geladenen Experten anberaumt wurde.

Ich möchte noch auf eine weitere Presseaussendung hinweisen. Ich habe sehr gehofft, daß Klubobmann Khol jetzt anwesend ist, wenn ich darauf zu sprechen komme. Es handelt sich hiebei nämlich um eine ganz interessante Presseaussendung, und zwar von Bischof Laun. Er regt sogar eine eigene Papst-Enzyklika über Tierschutz an! So heißt es in dieser APA-Meldung, daß Bischof Laun argumentiert habe, daß Tiere "Geschöpfe Gottes" sind und nicht nur eine "Sache". Dem Bischof seien "quälende Formen" der Nutztierhaltung ein Dorn im Auge. – Originalzitat: "So schuldlos irrig das Gewissen der Christen bisher auch gewesen sein mag: Sie werden nachdenken müssen, wie sie mit den Tieren umgehen." Das bezieht Bischof Laun speziell auf die Hühner- und Schweinehaltung. – Ich denke, das sind sehr starke Worte, welchen nichts hinzuzufügen ist!

Geschätzte Damen und Herren! Wir wollen eine breite Zustimmung zu unserem Entwurf. Wir wollen alle Fraktionen dafür gewinnen. Wir wollen noch im Detail diskutieren. Wir wollen auch eine Regelung mit der ÖVP. Wir sind überzeugt davon, daß es durchaus möglich sein wird, die ÖVP dazu zu gewinnen. Wir wollen einheitliche, strenge Kriterien im Tierschutzbereich und bessere Lebensbedingungen für – wie Bischof Laun sagte – die Geschöpfe Mensch und Tier. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordnetem Schwarzenberger vor. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

20.03

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Österreichs Landwirtschaft ist im europäischen Vergleich sehr klein strukturiert. Im Durchschnitt entfallen in Österreich 19 Rinder auf einen Bauernhof. Das bedingt, daß bei diesen Betrieben automatisch ein hohes Tierschutzbewußtsein vorhanden ist. In vielen Fällen gehört, vor allem bei den Zuchtbetrieben, dem Tierbestand der eigentliche Stolz des Bauern. Auf den Bauernhöfen ist in der Regel der Tierbestand das höchste Gut, denn von der Veredelung des Tierbestandes hängt auch der Erfolg im Zusammenhang mit dem jährlichen Einkommen ab.

Auch wir sind für einen einheitlichen Tierschutz in Österreich. Die einzelnen Tierschutzstandards in den Ländern sollen nicht allzusehr voneinander abweichen. Aber der einheitliche Tierschutz ist in Österreich auch mit Artikel 15a-Vereinbarungen erreichbar. Die Bundesländer haben nach


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zweijährigen Verhandlungen eine Artikel 15a-Vereinbarung abgeschlossen, die in der Zwischenzeit von allen Landtagen beschlossen wurde. Daher würde ich es an und für sich als eine komische Haltung betrachten, wenn wir jetzt, nachdem sich die Landtage so bemüht haben, mit einem Bundesverfassungsgesetz, ohne mit den Ländern zu verhandeln, deren Interessen wieder wegwischten! Es ist ein eigentümliches Föderalismusverständnis, wenn wir hier Kompetenzübertragungen beschließen sollen, ohne überhaupt mit den Ländern verhandelt zu haben!

Wissen Sie, daß zwei Drittel der landwirtschaftlichen Wertschöpfung aus der Tierhaltung stammen? Würde die landwirtschaftliche Tierhaltung in die Bundeskompetenz übertragen werden, dann würden nur mehr das Bodenrecht und der Pflanzenschutz bei den Ländern verbleiben. Da in der Zwischenzeit auch alle Bundesländer bestehende Gesetze insgesamt oder auch durch Verordnungen angeglichen haben, haben wir österreichweit im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutztierhaltung von allen 15 EU-Ländern den strengsten Tierschutzstandard erreicht.

Es stimmt, daß wir für den Bereich der Heimtierhaltung noch kaum Regelungen haben. Aber auch Regelungen, für die der Bund zuständig ist, wie etwa die betreffend den Tiertransport, sind nur mangelhaft. Wir haben in Österreich zwar ein hervorragendes Tiertransportgesetz Straße, wir haben auch ein den EU-Bestimmungen entsprechendes Tiertransportgesetz Luftverkehr, es gibt aber keines für die Eisenbahn, obwohl wir bereits seit 1. Jänner nach EU-Richtlinie auch ein Tiertransportgesetz Eisenbahn haben sollten.

Es verhält sich nicht so, daß es auf diesem Gebiet nicht zu diesbezüglichen Zwischenfällen kommt. Ich kann mich daran erinnern, daß vor zwei Jahren in meiner Nachbarschaft auf dem Bahnhof Schwarzach-St. Veit bei Verschubarbeiten so grob fahrlässig vorgegangen wurde, daß dort drei Pferde in den Waggons verendet sind. Auch das sollte man aufzeigen, auch dafür sollte man Regelungen schaffen!

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Streit um den Tierschutz hat sich hauptsächlich in Richtung Kompetenzfrage verlagert. Wir sind der Auffassung, daß wir den Bundesländern nicht alle Kompetenzen entziehen sollten – noch dazu, wenn bisher mit den Bundesländern darüber überhaupt keine Verhandlungen geführt wurden.

Wenn die Bundesländer in der Lage sind, das Behindertenwesen, die Sozialhilfe, das Rettungswesen, die Krankenhäuser, das Baurecht oder das Jagdrecht selbst zu regeln, wir jetzt das Gesundheitsministerium mit dem Sozialministerium zusammenschließen und in Zukunft nach dem SPÖ-Antrag Tierschutz auch durch das Sozialressort behandelt werden soll, so stellt sich wirklich die Frage, ob wir nicht mit einem strengen, alle Länder übergreifenden Artikel 15a-Vertrag eine bessere Regelung haben, da der Bund noch dazu keine Struktur hat, das auch umzusetzen. Es müßten wiederum die Länder mit ihren Einrichtungen dieses Bundesgesetz vollziehen, zu dem sie sich jedoch nicht bekennen. Wir wissen auch, daß es in der Frage der Tiertransporte nicht am Gesetz mangelt, sondern an der Ausführung beziehungsweise der Kontrolle dieses Gesetzes.

Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern, versuchen wir deshalb, den Tierschutzstandard auch europaweit zu verbessern. Wenn zum Beispiel nach dem Tierschutzgesetz in Salzburg die Legehennenhaltung in Batterien ab dem Jahr 2001 untersagt wird, so wird man dort sofort über die Grenze etwa nach Freilassing in Bayern ausweichen, denn das sind nur 5, 10 oder 20 Kilometer, und Legehennen werden dort unter wesentlich schlechteren Bedingungen gehalten werden, als das in Österreich erlaubt ist. (Abg. Haigermoser: Was sagt Fischler dazu?) Damit wäre dem Tierschutz in Österreich also kein Erfolg beschert! Wir haben deshalb bereits am 13. Juni 1996 einen Entschließungsantrag betreffend die europaweite Verbesserung des Tierschutzstandards eingebracht.

Darüber hinaus wird meistens übersehen, daß im Tierschutzvolksbegehren vom vergangenen März im § 3 Abs. 5 die Förderung von artgerechter Tierhaltung sowie die Finanzierung von Maßnahmen, die zur Umstellung auf artgerechte Tierhaltung erforderlich sind, gefordert wird. (Abg. Haigermoser: Warum werden Lebendtiertransporte subventioniert?)


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Es müssen auch die Mehrkosten, die dadurch entstehen, getragen werden. Wenn es zu einem Bundestierschutzgesetz kommt, sollte durch Abänderungsanträge erreicht werden, daß von jenen Ministerien die Mehrkosten bezahlt werden, welche den Bauern, die sich dem europäischen Wettbewerb stellen müssen, übertriebene Auflagen aufoktroyieren.

Es soll auch in Zukunft in Österreich Bauern geben, die in der Lage sind, Tiere zu halten. Unsere Bauern sind wesentlich besser in bezug auf den Tierschutz als andere europäische Bauern. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir brauchen daher eine Gesetzgebung mit Augenmaß, um nicht gegenteilige Effekte zu erreichen, Effekte, die aus Tierschutzgründen keineswegs erwünscht sind! (Beifall bei der ÖVP.)

20.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Salzl. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

20.10

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute die erste Lesung einer Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle, mit der die Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Angelegenheiten des Tierschutzes geändert werden soll.

Diese Verfassungsänderung betrifft Artikel 11. Ich nehme an, daß damit die bereits eingebrachte Verfassungsgesetzesänderung betreffend Artikel 12, die schon im Unterausschuß behandelt wird und die lediglich eine Rahmengesetzgebung bewirkt hätte, obsolet geworden ist. Wir hätten dann nämlich zusätzlich zu diesem Rahmengesetz weiterhin die neun Landestierschutzgesetze mit unterschiedlichen Regelungen.

Den ebenfalls eingebrachten Gesetzentwurf eines Bundestierschutzgesetzes sehe ich lediglich als Diskussionsgrundlage, wobei ich nach Zuweisung an den Unterausschuß, in dem auch das Tierschutzvolksbegehren diskutiert wird, mit Sicherheit noch einige Gedanken einbringen werde, da noch einiges geändert und verbessert werden muß.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige grundsätzliche Bemerkungen über den Tierschutz, der sowohl den Bereich der Haus- und Lieblingstiere als auch den Bereich der Nutztierhaltung, also eine Vielzahl von tierschutzrelevanten Bereichen betrifft. Gerade diese Problematik der Aufteilung auf verschiedene Bereiche macht eine umfangreiche und umfassende Regelung so schwierig. Es kommt dadurch in unserer Gesellschaft immer wieder zu Ausreden und Ausflüchten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Gesellschaft und somit wir alle erheben den Anspruch, hoch zivilisiert zu sein und über eine enorme Kulturgröße zu verfügen. Unsere alltägliche Praxis im Umgang mit Tieren, also mit unseren nichtmenschlichen Mitgeschöpfen, steht oftmals im krassen Widerspruch dazu. Wenn Tierschutz wirklich ein Maßstab für die Moral und für die Kultur eines Volkes ist, haben wir also auf diesem Gebiet raschest Handlungsbedarf! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Denn Probleme und Mißstände beim Tiertransport, wie sie vor kurzem in schauerlichen Bildern gezeigt wurden, sowie Probleme und Mißstände bei der industriellen Tierhaltung, wie etwa bei der profitorientierten Fleischproduktion, müssen raschest gelöst und abgestellt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch Versäumnisse im Artenschutz sind nicht mehr länger tolerierbar. Unser Zuwarten, unser Zusehen und unser Dulden dieser Zustände ist in keiner Weise mehr zu rechtfertigen. Dabei ist in den letzten Jahren noch ein weiteres gravierendes Problem dazugekommen, nämlich die gentechnische Veränderung von Tieren sowohl zum Zwecke der Forschung als auch zur Produktionssteigerung und zur Gewinnmaximierung – und dies auf Kosten der gequälten Tiere. In dieser Hinsicht muß rasch etwas geschehen! Wir


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Freiheitlichen bekennen uns daher auch zu einer bundeseinheitlichen Regelung des Tierschutzes! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit Jahren tritt die FPÖ für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz ein und hat das auch mehrmals in diesbezüglichen Anträgen bekundet. Leider wurden diese Anträge jedoch entweder auf die lange Bank geschoben oder abgelehnt. Wir waren daher sehr froh über den großartigen Erfolg des Tierschutzvolksbegehrens und haben dieses auch massivst unterstützt, zumal es sich in den wesentlichen Punkten genau mit unserem freiheitlichen Tierschutzkonzept deckt, das wir bereits vor zirka drei Jahren erarbeitet und das wir damals auch vielen Tierschutzorganisationen zugesandt und zur Verfügung gestellt haben.

In diesem freiheitlichen Tierschutzkonzept wurden bereits damals die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung und ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz gefordert. Weiters wurden bereits damals die Schaffung einer eigenen Tieranwaltschaft und die Förderung des Tierschutzes mit öffentlichen Mitteln verlangt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn sogar in der föderalistischen Schweiz bundeseinheitliche Regelungen beim Tierschutz möglich waren und dort europaweit vorbildlich funktionieren, so muß das doch auch in Österreich möglich sein! Ich appelliere in diesem Zusammenhang insbesondere an die ÖVP, ihre starre Haltung gegen ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz aufzugeben und 460 000 Unterschriften, Herr Abgeordneter Schwarzenberger, nicht länger zu ignorieren! (Abg. Schwarzenberger: Seit wann seid ihr solche Zentralisten?)

Ich sehe darin nämlich insbesondere eine Chance für die kleinstrukturierte Landwirtschaft und für unsere kleinen landwirtschaftlichen Betriebe, auf die auch Sie sich bezogen haben, die auf eine naturnahe und auf eine tiergerechte Produktion hinweisen können. Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß viele dieser Betriebe, Bio-Betriebe und Betriebe des Freilandverbandes, bereits freiwillig auf diese Produktionsart umgestellt haben. Sie produzieren bereits freiwillig nach dem Tiergerechtheitsindex. (Abg. Schwarzenberger: Das ist bereits in den Ländergesetzen verankert!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube auch, daß das sehr flexible Modell der Beurteilung der landwirtschaftlichen Tierhaltung nach dem Tiergerechtheitsindex eine Chance für unsere Landwirtschaft gerade in Zeiten von Fleischskandalen und der BSE-Krise darstellt. Selbstverständlich muß es für die Umstellung auf dieses Modell von Professor Dr. Bartussek ausreichende Übergangsfristen geben, und selbstverständlich muß es auch finanzielle Hilfestellung für einzelne Betriebe geben, um diese Betriebe nicht existentiell zu gefährden.

Herr Kollege Schwarzenberger! Sehen Sie sich dieses Modell an! Wir haben auch in der letzten Unterausschußsitzung beschlossen, Herrn Professor Bartussek als Experten einzuladen und mit ihm einmal zu berechnen, wie viele Betriebe in Österreich bereits im wesentlichen die Kriterien für dieses flexible Modell erbringen würden. – Ich bin überzeugt davon, daß nur relativ wenige Betriebe Handlungsbedarf in Richtung Umstellung hätten. Außerdem bekämen diese noch genügend Übergangsfristen für die Umstellung eingeräumt. Ich bin der Meinung, daß man, wenn man das nicht in Betracht zieht, leichtfertig eine große Chance für die Landwirtschaft vertut. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Das haben wir bereits in den meisten Landesgesetzen verankert!)

Herr Kollege Schwarzenberger! Sie werden aufgrund der unterschiedlichen Landesgesetze und der unterschiedlichen Regelungen, die Sie zum Beispiel in bezug auf die Hühnerhaltung in Salzburg selbst angeführt haben, niemandem erklären können, daß den Menschen in einem Bundesland Tiere weniger wert sind als in einem anderen. Tiere sind Geschöpfe Gottes! Ich glaube, daß wir daher Handlungsbedarf haben. Alle Tiere müssen nach einheitlichen Gesichtspunkten und möglichst gut behandelt werden! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Mit der Artikel 15a-Vereinbarung wird ohnedies dafür gesorgt!)

Herr Kollege Schwarzenberger! Sie wissen ganz genau, daß die Artikel 15a-Vereinbarung damals sozusagen ein Placebo war, um gewisse Tierschutzorganisationen ruhigzustellen. Gleich


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zeitig, Herr Kollege Schwarzenberger – und auf diesem Gebiet können wir uns ohne weiteres treffen –, muß auch auf EU-Ebene etwas geschehen. Auch dort muß es möglichst rasch ... (Abg. Schwarzenberger: Sind Sie Tierarzt oder nicht?) Selbstverständlich! Deswegen ist mir der Tierschutz auch ein besonderes Anliegen! Ihnen ist hingegen das Wohlergehen nur einiger weniger Bauern ein Anliegen. Die Situation der vielen kleinen Bauern, die damit eine Riesenchance hätten, ist Ihnen anscheinend kein Anliegen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Weiterer Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. )

Herr Kollege Schwarzenberger! Sie können sich ja noch einmal zu Wort melden! Ihre Argumentation, die Sie hier am Rednerpult vorgetragen haben, war jedoch wirklich haltlos. Das bestand lediglich in einem Verschieben von Problemen. Sie weisen auf die Probleme anderer hin, ohne die eigenen zu lösen! Lösen Sie doch hier in unserem Land die eigenen Probleme – und weisen Sie doch nicht immer nur auf Probleme in anderen Ländern hin! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber das war schon immer Ihr Problem in der ÖVP, daß Sie immer den Splitter im Auge des anderen gesehen haben, den Balken im eigenen Auge jedoch nicht!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleichzeitig – das möchte ich betonen – muß natürlich auch auf EU-Ebene etwas geschehen. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht: Auch innerhalb der EU muß es möglichst rasch zu Verbesserungen im Tierschutz kommen. Auch dort muß der Tierschutz möglichst rasch gleichberechtigt neben den wirtschaftlichen Zielen und den wirtschaftlichen Interessen in den EU-Verträgen verankert werden. Im Zuge der Regierungskonferenz müßte daher die im Maastricht-Vertrag enthaltene, nur unverbindliche Erklärung endlich in konkretes EU-Recht umgewandelt werden.

Ich freue mich, daß plötzlich auch die ÖVP – eine Presseaussendung von Ihnen von heute beweist das auch – genau das fordert, was sie vor zirka zwei bis drei Monaten noch abgelehnt hat. Herr Kollege Schwarzenberger! Damit will ich Sie auf Ihre Widersprüchlichkeit hinweisen: Vor zirka zwei bis drei Monaten haben Sie hier im Hohen Haus einen diesbezüglichen Antrag von mir, von uns Freiheitlichen, im Zuge der Regierungskonferenz darauf zu drängen, daß der Tierschutz im EU-Recht verankert wird, abgelehnt. Daher freue ich mich, daß bei Ihnen anscheinend doch ein Umdenken stattgefunden hat. Es wird jedoch nicht möglich sein, die Problematik auf die EU abzuschieben, sondern wir müssen die Probleme hier in unserem Land lösen. Gleichzeitig müssen wir allerdings auch darauf drängen, daß auch in der EU in Richtung Tierschutz etwas weitergeht. (Abg. Schwarzenberger: Ich weiß, daß Sie die Bauern in Österreich ruinieren wollen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freiheitlichen bekennen uns jedenfalls zu einem umfassenden und bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz! Wir werden auch weiterhin für die Interessen der Tiere eintreten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Motter vor. – Frau Abgeordnete, Ihre Fraktion hat noch eine Restredezeit von 11 Minuten.

20.22

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Liberalen begrüßen die heutige erste Lesung über ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz. Auch ich kann mich vollinhaltlich den Ausführungen meiner Vorredner anschließen.

Meine Damen und Herren! Über 460 000 Bürgerinnen und Bürger unterzeichneten ein Volksbegehren. Vier Parteien hier im Hohen Haus haben immer wieder bekundet, daß sie sich für einen bundeseinheitlichen Tierschutz einsetzen werden. Seit Jahren ist bekannt, daß im Hinblick auf alle einschlägigen Gesetze, die sich mit Tierschutz befassen, ein bundeseinheitliches Gesetz zielführender wäre als Artikel 15a-Vereinbarungen mit den Bundesländern.

Herr Kollege Schwarzenberger! Ich stimme Ihrer Feststellung in Ihrer heutigen Presseaussendung zu, daß sich der Tierschutz nicht allein auf die landwirtschaftliche Nutztierhaltung be


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schränken darf. Im vorliegenden Gesetzentwurf der SPÖ sind noch keine Bestimmungen für die Haus- und die Heimtierhaltung ausgewiesen; diese sollten aber ebenfalls in diese Gesetzesvorlage eingearbeitet werden. Dabei haben Sie unsere volle Unterstützung! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Allerdings darf das nicht Anlaß dafür sein, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz abzulehnen, wie das heute wieder der Fall war. Herr Kollege Schwarzenberger! Wer behauptet denn, daß man mit den Ländern nicht verhandeln will? Auch Sie wissen, wie oft wir im Zusammenhang mit den Tierschutzgesetzen mit den Bundesländern verhandelt haben! Aber die Bundesländer nehmen einen Justamentstandpunkt ein. Dazu kann ich Ihnen sagen, daß der dafür zuständige Landesrat von Vorarlberg meint: Wir lassen uns doch von den Wienern nicht sagen, wie wir unsere Viecher im Montafon anzubinden haben! – Das zeigt doch, wie uneinsichtig diesbezüglich viele Länder nach wie vor sind!

Wir Liberalen bekennen uns zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz, sehen aber trotzdem die Problematik in der Landwirtschaft. Es müssen entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, da gebe ich Ihnen recht. Denn die in der Landwirtschaft Tätigen dürfen nicht noch weiter in Richtung Armutsgrenze gedrängt werden, sondern es muß ihnen geholfen werden. (Abg. Dr. Lukesch: Sie wollen die Steuern erhöhen!) – Nicht erhöhen, umschichten, Herr Kollege! (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei der SPÖ.) Haben Sie schon einmal davon gehört? Wir wollen sie nicht erhöhen, und ich bin überzeugt davon, daß wir in der landwirtschaftlichen Förderung ohne weiteres umschichten können!

Meine Damen und Herren! Wir werden uns in naher Zukunft mit dieser Gesetzesvorlage und mit weiteren Anträgen aller Parteien hier im Hohen Hause, die, davon bin ich überzeugt, weitergehen als dieses Gesetz, in einem dafür eingerichteten Unterausschuß noch ausführlich auseinandersetzen, und wir werden darüber beraten können. Ich hoffe, daß es gute und zielführende Auseinandersetzungen im Sinne echter und zielführender Tierschutzbestimmungen sein werden. Ein Volk wird schließlich auch daran gemessen, wie es sich mit der Kreatur Tier auseinandersetzt. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei der SPÖ.)

20.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Dr. Petrovic vor. – Bitte, Frau Abgeordnete. Die Restredezeit für Ihren Klub beträgt 13 Minuten.

20.26

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie üblich bei ersten Lesungen, auch wenn es um den Antrag einer Regierungspartei geht, finden diese meistens – und so auch heute – in den späteren Abendstunden statt und nicht im vollen Rampenlicht der Öffentlichkeit. Aber wir haben zumindest eine sehr qualifizierte Öffentlichkeit, denn wenn ich zur Galerie hinaufschaue, dann sehe ich Frau Präsidentin Loubé und Frau Präsidentin Mathias. – Ich denke, daß die österreichische Tierschutzbewegung von diesem Haus als Verbündete gesehen werden soll, wie ich meine, auch von der ÖVP.

Warum vier Fraktionen in diesem Haus für die Bundeskompetenz eintreten, ist eigentlich sonnenklar. Es ist dies wirklich das falsche Feld für den Föderalismus. Föderalismus ist wichtig. Föderalismus gewährleistet, daß die Verwaltung und teilweise auch die Gesetzgebung in Einheiten vor sich gehen, die überschaubar sind und auch auf regionale Besonderheiten Bedacht nehmen können. Aber es ist wirklich nicht zu erklären, wieso wir in einem relativ kleinen Land wie Österreich neun verschiedene Gesetze haben sollen, die sehr, sehr unterschiedliche Standards aufweisen und vor allem jeweils immer das regeln, was halt in dem betreffenden Bundesland nicht sehr schwierig ist. In Wien ist es sicherlich leicht, strengste Standards für die landwirtschaftliche Nutztierhaltung festzulegen, weil es hier kaum eine solche gibt. (Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. )

Herr Abgeordneter Schwarzenberger! Aber gerade das Wiener Tierschutzgesetz ist betreffend Heimtierhaltung – und das ist in Wien eine dominierende Frage – sehr fortschrittlich, weil es auch klare Verbote ausspricht. So ist darin etwa das klare Verbot enthalten, exotische Tiere zu


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halten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Ich meine, daß das eine gute Regelung ist.

Tierschutz ist wirklich kein Feld für Föderalismus, denn Tier empfinden an unterschiedlichen Orten nicht anders. Es geht um Tierschutz! Es geht nicht um die regionalen Interessen der Jägerschaft oder ähnliches, sondern es geht um den Schutz der Tiere. Dieser wird angestrebt. Ein Huhn, ein Schwein oder ein Rind empfinden nichts anderes – egal, ob sie jetzt im Burgenland oder in Vorarlberg gehalten werden! (Abg. Schwarzenberger: Das trifft auch auf Behinderte zu!)

Herr Abgeordneter Schwarzenberger! Ich bin absolut dafür, daß es auch im Tierschutz Kompetenzen der Länder geben soll, insbesondere wenn es zum Beispiel um die Förderung von noch höheren und noch besseren Standards geht. Bei Vergleichen mit dem Sozialbereich wäre ich jedoch insgesamt sehr, sehr vorsichtig! Aber es geht in diesem Fall wirklich um die Verhinderung von Quälereien. Und in diesem Zusammenhang ist das Spektrum der unterschiedlichen Regelungen wirklich sehr breit, was für mich eigentlich unverständlich ist. Denn das, was die Juristen zusammengestellt haben, liest sich wie eine Liste aus einem Folterkabinett: Sie beinhaltet etwa das Abätzen der Hörner, das Kupieren oder das Durchtrennen der Stimmbänder, damit Tiere durch ihre Schmerzenslaute die Nachbarschaft nicht stören.

Herr Abgeordneter Schwarzenberger! Es ist Ihnen doch sicherlich auch ein Anliegen, daß das abgeschafft wird, aber das kann nicht funktionieren im Bereich der Länder, denn Sie wissen so gut wie ich: Da sind einmal da, einmal dort Landtags- oder Gemeinderatswahlen, da ist der ganze politische Apparat beschäftigt, und da gibt es keine kontinuierliche Weiterentwicklung, wie wir sie wollen.

Wir können durchaus darüber reden, ob die Länder im Gegenzug eine Aufwertung ihrer Kompetenzen erfahren sollen. Und auch die Grünen sind durchaus bereit, sich konstruktive Beiträge hiefür zu überlegen. Unserer Meinung nach könnte das in manchen Bereichen – bis hin zum Steuerrecht – durchaus diskutiert werden, aber gerade der Bereich des Tierschutzes ist für die Regionalisierung ein untaugliches Gebiet.

Die Beispiele in den Medien, die uns alle wachgerüttelt haben – vor allem dank des Journalisten Manfred Karremann –, sind leider auch österreichische Beispiele. Noch ist es so, und da haben Sie recht ... (Abg. Freund: Das war nicht in Österreich!) Das sind leider auch Bilder aus Österreich. Wir haben es im Ausschuß diskutiert, und ich habe Ihnen auch gesagt, daß ich selber in Ställen war – etwa auch in dem eines ÖVP-Bürgermeisters wie des Herrn Latschenberger – und mich davon überzeugt habe, daß es diese Dinge in der Praxis, in der Realität gibt. Daher sind auch wir in Österreich gefordert.

Wir haben großteils noch klein- und mittelbäuerliche Strukturen, und die Tierschutzbewegung – das erkennen Sie doch auch – ist der Verbündete der bäuerlichen Produktion. Durch wen ist es erreicht worden in den letzten Jahren, daß wir zwar immer noch zu wenig, aber doch eine Bewußtseinsbildung hinsichtlich Ernährung haben, daß immer mehr Leute bereit sind, für gute Produkte auch einen höheren Preis zu zahlen? – Das war die kontinuierliche Arbeit der Tierschutzbewegung. Und daß heute auch in großen Lebensmittelketten – ob das "Billa" oder "Spar" ist – die Art der Hühnerhaltung oder die Frage der gentechnikfreien Zone Österreich zum Verkaufsargument geworden ist, ist ebenfalls dieser Bewußtseinsarbeit zuzuschreiben.

Die Tierschützerinnen und Tierschützer gehen gerne für die österreichischen landwirtschaftlichen Betriebe auf die Straße und sagen den Leuten, warum Produkte, die von artgerecht gehaltenen Tieren kommen, die besseren Produkte für Menschen sind und daß sie einen fairen Preis erzielen müssen.

Ich denke daher, wir sollten diese Verhandlungen wirklich ernsthaft führen. Ich glaube, daß es gut ist, sie mit Experten zu führen. Selbstverständlich kann man an diesem SPÖ-Entwurf noch vieles verbessern, aber er ist eine sehr taugliche Grundlage, um einmal mit der Diskussion zu beginnen. Ich war sehr positiv überrascht über den Inhalt dieses Entwurfes. Was uns momentan eben noch fehlt, ist der politische Wille dahinter.


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Ich habe es im Ausschuß schon gesagt und will es hier wiederholen: Geben Sie doch der Bevölkerung das Gefühl, daß nicht nur die Auseinandersetzung um die Bank Austria oder die Person des neuen Finanzministers zur Chefsache gemacht wird, machen Sie doch einmal wirklich etwas, wofür sich Hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher nicht nur interessieren, sondern mit ihrer Unterschrift einsetzen, zur Chefsache! Erst dann werden wir weiterkommen und nicht nur leere Kilometer zurücklegen, wenn auch der politische Wille da ist, wirklich etwas weiterzubringen.

Ich bin da sehr optimistisch, vor allem was die Person des neuen Bundeskanzlers betrifft, denn – ich sage das hier auch als Oppositionsabgeordnete und als Tierschützerin – ohne Noch-Minister Klima hätten wir das Tiertransportgesetz nicht so rasch und wahrscheinlich auch nicht in der vorliegenden Form erreicht. Wir waren ihm und seinen Beamten sehr, sehr dankbar für diese Arbeit, und wir wollen in dieser Art und Weise weitermachen.

Der nächste Bereich ist ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz. Die österreichische Tierschutzbewegung hat eine lange Entwicklung hinter sich. Früher hat es immer geheißen – ein bißchen wie bei den Grünen –, die Tierschützer und Tierschützerinnen sind zerstritten, die kommen ja politisch nicht auf einen Nenner. Das ist vorbei! Die österreichische Tierschutzbewegung besteht aus vielen sehr, sehr unterschiedlichen Vereinen, aber diese können gemeinsame Prioritäten setzen. Das war zunächst das Tiertransportgesetz. Und da Sie ein Tiertransportgesetz Schiene anregen, schlage ich Ihnen vor: Setzen wir uns zusammen! Wir haben großes Interesse daran, daß alle Bereiche des Transports geregelt und daß Tiere überall geschützt sind – egal, ob auf dem Luftweg, auf der Straße oder auf der Bahn. (Abg. Schwarzenberger: Dort sind Sie ja säumig!) Wir können diese Säumigkeit sofort überwinden, wir setzen uns zusammen, und ich denke, die Verhandlungen werden sehr rasch zu einem positiven Ende kommen.

Das nächste Ziel, die nächste Priorität der Tierschutzbewegung ist das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz – das ist ganz, ganz wichtig –, aber ich sage Ihnen jetzt schon: Die Tierschutzbewegung wird auch dann, wenn wir das erreicht haben, weitermachen. Wenn wir das erreicht haben – und wir werden es erreichen –, können sich das alle auf ihre Fahnen heften. Das ist dann kein Verdienst allein der SPÖ oder der Grünen oder einer Fraktion, sondern wir können damit zeigen, daß dieses Parlament handlungsfähig ist, daß wir nicht nur teilweise mißglückte Regelungen schaffen können, sondern daß wir auch wieder einmal etwas im Interesse der Bevölkerung zusammenbringen. Und ich denke, das wäre wichtig für alle Parteien in diesem Haus.

Der nächste Bereich wird sicher jener der Tierversuche sein. Ich war sehr traurig über die Diskussion, die wir anläßlich meines Antrages zur tierversuchsfreien Universität Graz hatten. Ich führe das darauf zurück, daß da wirklich noch grobe Wissensdefizite bestehen, etwa wenn von diesem Rednerpult aus gesagt wird – auch von Ärzten –, daß Menschen daran sterben, wenn keine Tierversuche gemacht werden. Es wird lange dauern, aber wir können wirklich gerne und im Detail darüber reden. Ich nehme mir viel Zeit dafür, und auch die Vorsitzenden der großen Vereine werden sich viel Zeit nehmen, Ihnen anhand von Beispielen zu zeigen, daß das Gegenteil wahr ist. 53 000 Ärzte im angelsächsischen Raum sind bereits für die Abschaffung aller Tierversuche organisiert. Bei uns sind wir leider noch nicht soweit, denn das ist auch ein Bewußtseinsprozeß, aber ich sage Ihnen, das wird das nächste Ziel sein.

So wird Schritt für Schritt das Niveau des Tierschutzes in diesem Lande angehoben werden, und der nächste Schritt, den wir wirklich brauchen und für den Ihnen die Bevölkerung dankbar sein wird, ist ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz.

Meine Damen und Herren! Vergessen Sie bitte nicht: Alles, was wir für den Tierschutz tun, tun wir gleichzeitig für den Menschenschutz, für den Umweltschutz. Und das sollte wohl für alle Parteien Motivation genug sein! (Beifall bei den Grünen.)


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20.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Huber. – Bitte.

20.38

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Tiere empfinden, wenn sie nicht artgerecht gehalten werden, wenn sie gequält werden, Schmerz, und dieser Schmerz ist immer gleich, ganz egal, wo sich dieses Tier aufhält. Daher hat meine Kollegin Parfuss schon punktuell die wichtigen, die ganz gewichtigen Gründe dargelegt, warum der Tierschutz in der Verfassung verankert werden soll und warum es dieses bundeseinheitliche Tierschutzgesetz geben soll.

Es ist die Verhinderung von Tierleid, es sind aber auch die ganz berechtigten Anliegen der Konsumenten, auf die ich näher eingehen möchte und warum ich ein Plädoyer für so ein rigides gesamtösterreichisches Gesetzeswerk zum Schutz von Tieren und damit indirekt auch zum Schutz von Menschen halten möchte.

Was hat der Konsument mit Tierschutz zu tun?, möchte man fragen. Was hat die Qualität eines Bratens mit Tierschutz zu tun? Ich meine, jeder, der schon irgendwann einmal gekocht oder gegrillt hat, weiß ganz genau, daß die Tierhaltung, daß die Fütterung, daß die Art und Weise, wie Tiere transportiert oder geschlachtet werden, sich letztlich ungeheuer stark auf den Geschmack, auf die Güte und darauf auswirkt, wie das Stück Fleisch, das letztlich dann gegessen wird, aussieht.

Gerade der Lebensmittelbereich ist hochsensibel, und der österreichische Konsument legt nun einmal sehr, sehr großen Wert auf hochqualitative, gesunde und vor allem sichere Lebensmittel. Ich nehme an, da gehen Sie mit mir d’accord. Aber speziell die in den letzten Monaten erfolgte Entwicklung auf dem Fleischmarkt ist es, die mich mit großer Sorge, vielleicht sogar mit Angst erfüllt. Die Problematik des BSE ist heute bereits angesprochen worden, hinzu kommen aber noch denaturierte Fütterungsmethoden und das Streben nach Gewinnmaximierung. All das hat zu diesem Horror am Eßtisch geführt.

Die Folgen, die sich in Wahrheit heute noch nicht einmal in Ansätzen seriös abschätzen lassen, haben die ahnungslosen Konsumenten zu tragen. Fast täglich langen neue, besorgniserregende Meldungen von der BSE-Front ein, und es steht zu befürchten, daß sich die traurigen Prognosen, die von Tausenden BSE-Opfern in England sprechen, in letzter Konsequenz unter Umständen auch bewahrheiten könnten. (Abg. Freund: BSE gibt es nicht in Österreich!) Es ist das aber eine logische Folge der Massentierhaltung und der denaturierten Fütterung. Da sind wir uns doch hoffentlich einig. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei den Kolibakterien liegen die tödlichen Fakten auch schon auf dem Tisch. Durch die mangelnde Hygiene in der Produktion und in den Ställen können sie sich ungehemmt verbreiten und haben in den letzten Monaten bereits 15 Menschenleben in England gefordert.

Vor wenigen Tagen schlug die Weltgesundheitsorganisation Alarm: Salmonellen sind mit herkömmlichen Antibiotika nicht mehr behandelbar. Ja warum entsteht denn das? – Der Grund für diese Resistenz liegt wohl im übermäßigen Einsatz von Antibiotika in der Tierzucht. Das nimmt immer stärkere Formen an. (Abg. Freund: Das hat aber nichts mit Salmonellen zu tun!)

Die von mir geschilderten Szenarien sind eben leider keine Horrorszenarien, sondern sind traurige Fakten, sind Realität. Der Hauptgrund hiefür liegt primär in der Massentierhaltung. Das ist ganz eindeutig, das liegt auf der Hand. Hunderte im wahrsten Sinne des Wortes "arme Schweine" sind auf engstem Raum zusammengepfercht in High-Tech-Ställen untergebracht, "Industriehennen" ohne Federn sind in Legebatterien Schnabel an Schnabel in Gitterkäfige gesperrt. Wir alle wissen, was da in der "modernen", in der sogenannten modernen industriellen Landwirtschaft gespielt wird.

Diese Haltungsmethoden machen die Tiere krank, aggressiv und verhaltensgestört, und gerade diese Zunahme von Krankheiten macht es notwendig, Tonnen von Medikamenten einzusetzen – ich möchte mich gar nicht damit auseinandersetzen, wie viele dieser Medikamente illegal verabreicht werden –, Medikamente, die dann wohl logischerweise auch in unserem Mittags... (Abg. Freund: Können Sie das beweisen, was Sie da behaupten? – Weitere Zwischenrufe.) Sie brauchen sich nur umzuhören in Ihrer Umgebung. (Abg. Freund: Bleiben Sie auf dem Boden


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der Tatsachen!) Ich bin überzeugt davon, Ihnen wird man es sozusagen unter der Hand gestehen. (Beifall bei der SPÖ.) Eine Reihe von Medikamenten landet damit letztlich unweigerlich auch auf unserem Mittagstisch und führt zu den von mir vorhin geschilderten Szenarien.

Vor diesem Hintergrund wird deutlich und verständlich, daß Österreich ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz braucht, weil dieses auf eine artgerechte Tierhaltung abstellt. Wenn es uns gelingt, Legebatterien, Spaltböden, die Waschbetonplatten statt der Streu für die Schweine oder das Abnehmen der Hörner bei den Rindern zu verhindern, dann können wir auf einen gut Teil der Pharmaprodukte verzichten, die jetzt noch den Tieren verabreicht werden. Und es steht für mich außer Zweifel, daß glückliche Tiere seltener krank sind, daß sie besser gedeihen und auch eine wesentlich bessere Fleischqualität liefern. (Abg. Freund: Haben Sie eigentlich eine Ahnung von den Dingen, über die Sie da sprechen?)

Wenn wir den Tieren etwas Gutes tun und uns damit selbst die Gesundheit bewahren wollen, dann, meine ich, sind dieser vorgelegte Gesetzentwurf zum Schutz der Tiere und ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz ein Gebot der Stunde. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum sowie bei den Grünen.)

20.44

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Großruck. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

20.44

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Würden die Tiere sprechen können, dann könnten wir es uns in der Diskussion, in der Argumentation und in der Antragstellung leichtmachen. Dann könnten wir hier die Tiere aufmarschieren lassen, und jedes Tier könnte uns sagen, was es am liebsten hätte und was wir am besten für es tun sollten.

Nur: So ist es nicht, meine Damen und Herren, und deshalb gehen wir von verschiedenen Ansätzen aus an den Tierschutz heran. Das ist auch gerechtfertigt. Die Landwirtschaft hat eine andere Sicht, eine berechtigte berufliche Sicht, was den Tierschutz anlangt, einer, der nur Haustiere hält, hat wiederum eine andere Sicht. Ich meine, daß die Diskussion gut und befruchtend ist, wenn wir wirklich etwas für die Tiere tun wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte hier eine klare Feststellung treffen. Die Österreichische Volkspartei bekennt sich zu einem umfassenden Tierschutz, die Österreichische Volkspartei will den Tierquälern das Handwerk legen und kämpft deshalb auch für einen wirksamen und effizienten Tierschutz. Genauso klar möchte ich feststellen, daß uns lieber ist, mehr Tierschutz als mehr Bürokratie zu haben, daß wir eine bessere Einhaltung der bestehenden und guten Landesgesetze befürworten – nicht aber ein Bundesgesetz, das aufgebauscht ist, das viel kostet, das nicht exekutierbar ist.

Um diese Diskussion, die sachlich geführt werden muß, geht es auch, und ich verwahre mich, meine Damen und Herren, gegen Behauptungen – egal, ob sie hier im Haus aufgestellt werden oder über lancierte Zeitungsmeldungen –, mit denen der Österreichischen Volkspartei zu unterstellen versucht wird, etwas gegen den Tierschutz zu haben, oder sie sogar in das Reich der Tierquäler eingereiht wird. Dagegen verwahre ich mich ganz entschieden! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Meine und unsere Devise ist: Lieber Tierschutz als Bürokratie! Wir nehmen die 460 000 Unterschriften, die beim Volksbegehren erbracht wurden, ernst. (Beifall bei der ÖVP.) Wir sehen die große Zahl der Österreicherinnen und Österreicher, wir sehen die große Sensibilität seitens der Bevölkerung gegenüber dem Tierschutz, wir sehen, wie groß die Tierliebe in Österreich ist, und wir sehen, daß Tierschutz ein permanentes Anliegen ist, das thematisiert werden muß.

Wir wissen aber auch: Jedes Gesetz ist nur so gut, so gut es exekutiert werden kann und so gut sich die Bevölkerung daran hält. Es dürfte keine Kindesmißhandlungen geben, denn dagegen gibt es Gesetze. Genauso dürfte es keine Tierquälereien geben, denn es gibt genügend Ge


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setze, die dies verhindern wollen. Trotzdem werden uns Tag für Tag via Fernsehen – Gott sei Dank, muß ich sagen; ich danke jenen, die das aufzeigen – erschreckende Bilder von Verbrechen an Tieren ins Haus geliefert, die die Bevölkerung aufrütteln müssen. Genauso aber, meine Damen und Herren, gehören Tierbilder ins Haus geliefert vom Kupieren von Schwänzen und von Ohren von Kleintieren. Das ist genauso Tierquälerei wie das, was uns von der EU geliefert wird.

Diesbezüglich gehört die Bevölkerung sensibilisiert, und unsere Aufgabe ist es, dahin gehend zu wirken und bewußt zu machen, daß der Tierschutz ein Problem, aber auch eine Herausforderung ist. Das kann man mit Bundesgesetz oder mit guten Landesgesetzen regeln, das sollte aber nicht die essentiellste Frage des Tierschutzes sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es geht bei jenem Antrag, der vorliegt, um ein Aufblasen der Bürokratie, um eine Entmachtung der Länder hinsichtlich deren Kompetenz – ich sage es so, wie es ist – und um die Errichtung neuer zentraler Amtsstellen. Dieses Gesetz, das kommen soll, schützt nur ein Tier, nämlich den Amtsschimmel – und damit hat sich’s!

Schauen Sie sich an, was in diesem Gesetz etwa über das Töten von Tieren steht. Lesen Sie es durch, ich bin überzeugt davon, es haben viele nicht gelesen. Ich lese Ihnen eine Passage über die Begriffsbestimmungen vor:

"Ein Sporttier ist ein Tier, das überwiegend zu Sportzwecken eingesetzt wird. Ein Pelztier ist ein Tier, das zum Zweck der Pelzgewinnung gehalten wird. Ein Wildtier ist ein Tier, das weder ein Nutztier noch ein Heimtier ist." – Und weiter geht es mit ähnlichen Passagen. Lesen Sie sich bitte diesen Gesetzentwurf durch – dann werden Sie draufkommen, daß das in der vorliegenden Form nicht zu beschließen ist, wenn wir uns nicht lächerlich machen wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie weiterlesen, dann kommen Sie drauf, daß auch die von mir sehr geschätzte Frau Edith Klinger ihre Sendung einstellen müßte, denn sie würde mit jeder Sendung gegen das hier vorliegende Tierschutzgesetz verstoßen.

Lassen wir also, meine Damen und Herren, die Kirche im Dorf! Lassen wir die Kompetenzen dort, wo sie am besten aufgehoben sind, nämlich bei den Ländern, die in ihren Landestierschutzgesetzen teilweise weit über dem EU-Niveau liegen! Trachten wir vielmehr danach, daß wir unseren gemeinsamen Entschließungsantrag durchbringen, der darauf gerichtet ist, daß die Standards europaweit angehoben werden – zum Schutz und im Interesse der Tiere! (Beifall bei der ÖVP.)

20.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten.

20.50

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige erste Lesung über ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz befindet sich eigentlich wieder im gleichen Debattenzustand, in dem wir uns das letzte Mal im Verfassungsunterausschuß befunden haben: Vier Fraktionen des Hohen Hauses sind offensichtlich aus guten Gründen gewillt, dieses Bundestierschutzgesetz zu verabschieden, und betrachten die Artikel 15a-Rahmenvereinbarungen mit den Ländern als nicht ausreichend. Die Österreichische Volkspartei hingegen meint, daß die Artikel 15a-Rahmenvereinbarungen ausreichend sind und daher ein Bundestierschutzgesetz nicht notwendig wäre.

Ich bin an und für sich ein Föderalist und habe mich immer für die Länderrechte stark gemacht, aber ich bin der Ansicht, daß gerade Artikel 15a-Vereinbarungen und die Erfahrungen, die wir damit gemacht haben, mit Sicherheit nicht zur Befriedigung aller Interessen geführt, sondern – im Gegenteil – die unterschiedlichen Positionen der einzelnen Länder erst recht transparent gemacht haben.


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Ich meine, daß im Hearing hier im Parlament Kammerpräsident Dr. Jäger, aber auch der engagierte Tierschützer, Erstredner und sozusagen Einbegleiter dieses Hearings, Festetics, klargemacht haben, zu welchen Verzerrungen diese Artikel 15a-Regelungen für ein und dieselbe Tierart bei ein und demselben Nutzungszweck hier in Österreich führen und welch haarsträubende Ungerechtigkeiten den Tieren gegenüber aufgrund der heutigen Gesetzeslage entstehen und verursacht werden, auch welche Rechtsunsicherheit diesbezüglich existiert. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es sollte uns als Parlamentarier nicht egal sein, daß wir einer Rechtsunsicherheit noch Vorschub leisten. Wir sind der Verfassung verpflichtet, und mit dieser Verpflichtung gegenüber der Verfassung sind wir auch verpflichtet, dafür zu sorgen, daß Gesetze hier im Parlament verabschiedet werden, die nicht eo ipso Lücken aufweisen, die es Rechtsbrechern erst recht ermöglichen, einen Rechtsbruch zu setzen, und daß dieser nur ein Ausnahmefall ist, nämlich der Ausnahmefall jener verschwindend kleinen kriminellen Minderheit – auch Tieren gegenüber –, die weder in diesem Lande noch in der menschlichen Gesellschaft überhaupt zu beseitigen ist – auch durch das beste Gesetz nicht.

Ich kann daher dem Kollegen Großruck nur in einigen Teilen seiner Rede recht geben. Ich gebe ihm dort recht, wo ich glaube, daß der vorliegende Gesetzentwurf des Kollegen Kostelka nicht in allen Dingen ausgefeilt ist, und ich bin durchaus dankbar dafür, daß auch im Unterausschuß zum Ausdruck gekommen ist, daß man das als Diskussionsgrundlage betrachtet und nicht als der Weisheit letzten Schluß.

Wenn wir den Unterschriften und der Meinung der Österreicherinnen und Österreicher, die engagiert hinter diesem Volksbegehren gestanden sind und auch heute noch mit ihren Repräsentanten als spärlicher Rest der öffentlichen Meinung in Österreich hier unserer Diskussion folgen, Rechnung tragen wollen, dann sollten wir das nicht so einfach abtun. Wir haben Artikel 15a-Vereinbarungen, das Beste in der EU ist uns gerade gut genug – aber das Gute in Österreich werden wir erst dann tun, wenn wir das Beste in der EU erreicht haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es gibt einen alten Bauernspruch, den ich gerade den Landwirten hier in Erinnerung bringen möchte: "Das Ausgezeichnete ist der Feind des Guten." – Ich wäre zufrieden, wenn ich es nach zehn Jahren Diskussion im österreichischen Parlament – vermutlich am Ende meiner parlamentarischen Tätigkeit – irgendwann einmal in den nächsten Monaten hier noch erleben könnte, daß das Gute von diesem Parlament verabschiedet wird und das Ausgezeichnete auch in Europa die Vision für morgen, für übermorgen für die Mehrheit in diesem Parlament bleibt.

Lassen Sie mich aber auch noch auf aufgeworfene Fragen der heutigen Debatte zu sprechen kommen. Ich war 1973 ein junger Tierarzt, der die Tierärztliche Hochschule verlassen und seine dortige Tätigkeit als Assistent aufgegeben hat und in die österreichische Praxis, nämlich als Landpraktiker nach Spittal an der Drau, gegangen ist. Damals war es modern und aktuell, den extremen Kurzstand – Sie werden sich sicher noch erinnern, Kollege Schwarzenberger – zu postulieren. Alle Firmen, die Tierschutzgeräte, Stände und Stalleinrichtungen propagiert haben, hatten damals wunderschöne Fotos von angeblich glücklichen Kühen mit wunderschönen weißen Milchspiegeln – und das in einer Aufstallung, in der kein Schmutz zu sehen war, was auch aus hygienischen Gründen favorisiert wurde.

Legionen von Beratern sind in die Betriebe ausgeschwärmt, haben die Bauern veranlaßt, ihre Stände um Millionen Schilling umzubauen, bewährte Langstände, in denen sich die Tiere artgerecht niederlegen und ausruhen konnten, wegzuschremmen und auf das damals moderne Ausmaß zu verkürzen. Oben drauf kamen dann die elektrischen Kuhtrainer, die dafür sorgten, daß sich die Kühe dann auch tatsächlich nicht beschmutzen konnten, weil sie genau in jenen Zonen der Wirbelsäule, dort, wo die Eierstöcke und ihre entsprechenden Feedbackzonen in der Haut sind, elektrische Schläge bekommen haben, wenn sie ihren Kot und ihren Harn nicht ordnungsgemäß abgesetzt haben.


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Sie sind sauber geblieben, sie sind hygienisch geblieben, aber sie haben Fruchtbarkeitsstörungen bekommen, die zu massivem Einsatz von Hormonen geführt haben. Die Fruchtbarkeit hat in manchen Beständen von sechs bis neun Kälbern auf unter drei Kälber abgenommen. In der Milch ist die Zellzahl von unter 100 000 bei vielen Betrieben, obwohl sie ordnungsgemäß gearbeitet haben, auf über 100 000 Zellen gestiegen. Die Extremitäten, namentlich die Hinterextremitäten, sind massiv geschädigt worden, Krankheiten haben überhandgenommen. Therapieeinsatz von Antibiotika, Hormonen und Cortison waren an der Tagesordnung, um den bäuerlichen Betrieben in dieser Form überhaupt eine Zukunft zu geben.

Kein Mensch hat gefragt, was diese Aktion gekostet hat. Gebracht hat sie nur jenen etwas, die diese Produkte verkauft haben, und jenen, die in diesen Betrieben als meine Berufskollegen als Tierärzte gearbeitet haben und dann mit massivem Hormon- und Antibiotikaeinsatz die Tiere wieder dorthin gebracht haben, wo sie früher auf natürliche Weise waren, nämlich jährlich ihr Kälbchen abzuwerfen, entsprechend Milch zu geben, und zwar in einer Zusammensetzung, die einer A-Qualität und nicht einer schlechteren Qualität entsprach, um so auch den finanziellen Erfolg für den bäuerlichen Betrieb zu garantieren.

Ich sage das deswegen so lange und so breit, weil ich damit zum Ausdruck bringen möchte, daß Tierschutz durchaus nicht im Gegensatz steht zum ökonomischen Interesse der Bauern, sondern daß Tierschutz dort, wo er mit Hirn und mit Herz eingesetzt wird, tatsächlich nicht nur dazu führt, daß der bäuerliche Betrieb überlebt, sondern auch eine gute Partnerschaft mit den Konsumenten, die Wert auf ordnungsgemäß produzierte Ware und auf tierschutzgerechte Haltung der Tiere legen, bringt. Kollegin Petrovic hat das ja bereits anklingen lassen.(Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, daß gerade jene Partei, die sich unter ihrem Parteiobmann Dr. Riegler der ökosozialen Marktwirtschaft, der Partnerschaft zwischen den Bauern und den Konsumenten und der Kennzeichnung von ordnungsgemäß auf dem Markt produzierten Produkten verschrieben hat, heute falsch beraten ist, wenn sie einigen schwarzen Schafen, die immer noch glauben, mit Tierleid Geschäfte machen und nur damit auf dem Markt überleben zu können, die Mauer macht und nicht einen Umdenkprozeß vollzieht, den wirklich sehr viele in der Landwirtschaft schon vollzogen haben, indem sie nämlich nicht den Tierarzt und Firmen, die ihnen Produkte verkaufen wollen, die oft wirklich tierquälerisch sind, fördern und propagieren.

Ich sehe schon ein, daß es auch dort wirtschaftliche Interessen und wirtschaftliche Notwendigkeiten gibt, aber ich möchte folgendes klipp und klar sagen: Schauen wir doch auf den Bereich der Jagdwirtschaft in Österreich. Als ich 1970 meine Jagdprüfung gemacht habe, hat der Jagdschein unseres westlichsten Bundeslandes Vorarlberg nahezu nichts gegolten. Wer in Österreich in einem anderen Bundesland mit einem Vorarlberger Jagdschein die Jagd ausüben wollte, wurde dort so angesehen wie auf den Weltmärkten jemand, der ein panamesisches oder ein jugoslawisches Kapitänspatent hat. Es war das ein negatives "Qualitätszeichen". – Heute ist das Vorarlberger Jagdrecht weitgehend vorbildlich. Der Druck der Schweiz, aber auch der alemannische Geschäftssinn und die alemannische Überlegung, Fairneß auch den Tieren gegenüber einzubringen, haben dazu geführt, daß ein Umdenkprozeß in unserem westlichsten Bundesland stattgefunden hat, der gerade in Vorarlberg eine Situation geschaffen hat, die für viele östliche Bundesländer durchaus nachahmenswert wäre.

Ich sage daher, daß wir das Rad nicht neu zu erfinden brauchen, sondern wir sollten das, was in der Diskussion in Österreich in den letzten zehn Jahren erarbeitet wurde, umsetzen. Jeder, der nicht vordergründigen Lobbies des Alltagsgeschäftes die Mauer machen will, sondern der langfristigen Absicherung einer tiergerecht produzierenden Landwirtschaft und einem langfristigen, fairen Bündnis zwischen Konsumenten und Bauern, wäre gut beraten, umzudenken und den Weg mit den anderen vier Fraktionen mitzugehen, ein bundeseinheitliches Rahmengesetz zu verabschieden, das von den Ländern jederzeit zur Verbesserung, aber nicht hin zur Verschlechterung überschritten werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch der Bereich der Haustiere ist im vorliegenden Gesetzentwurf ungenügend geregelt. Ich sage das ganz klar und deutlich. Ich kenne sehr viele Kolle


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ginnen und Kollegen ... (Abg. Dr. Khol: In unserer Verfassung gibt es keine Rahmengesetze! Es gibt Grundsatzgesetze, und Sie wissen, daß die Auslegung durch den Verfassungsgerichtshof sehr streng ist und daß die Länder hier überhaupt keinen Spielraum haben: weder zum Schlechteren noch zum Besseren! Also lernen Sie die Verfassung, Herr Kollege!)

Herr Kollege Khol! Sie haben mir das schon einmal gesagt und haben mir dann eine Verfassungsklage angedroht. Wie sie ausgegangen ist, brauche ich Ihnen heute nicht zu sagen: Sie wissen es. Sie haben sich dort das geholt, was man eine "blutige Nase" nennt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Khol! Denken Sie doch an diese Diskussion in der letzten Legislaturperiode! Sie werden sich noch daran erinnern, wie Sie hier behauptet haben, daß die Verabschiedung eines Bundesgesetzes durch mich verfassungswidrig gewesen wäre. Sie wissen, wie die Prüfung durch den Herrn Bundespräsidenten ausgegangen ist! Lassen wir doch diese Querelen in der Vergangenheit! Sie sind heute nicht besser als vorgestern. (Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. )

Herr Klubobmann Khol! Ich glaube, Sie sollten Ihre juristischen Überlegungen dahin gehend einsetzen, den Willen der Mehrheit der Fraktionen hier in diesem Haus, aber auch den guten Willen der Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher in dieser Materie durchzusetzen. Sie wären gut beraten, wenn Sie das nicht behinderten! Das wäre, glaube ich, ein Gebot der Stunde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber nunmehr wieder zu jenen Dingen, die ich eigentlich relevieren wollte, nämlich zu den Angelegenheiten des Tierschutzes im Bereich der Haustiere: Es gibt auf diesem Gebiet eine Reihe von Operationsmethoden, die schlichtweg abzulehnen sind. Es gibt auch eine Reihe von Tierärzten, die zum Beispiel schon seit Jahren Boxer weder an den Ohren noch am Schwanz kupieren und solche Operationen aus gutem Grund unterlassen. Es gibt in unserer Berufsgruppe aber auch solche, die dieses Geschäft, solange es zulässig ist, besorgen. Es gibt in Österreich in diesem Bereich auch einen Bundesländertourismus, weil so etwas in manchen Bundesländern verboten ist, in anderen aber noch nicht. Und davon halte ich nichts!

Ich habe in meiner Praxis sehr viele dieser kupierten Tiere gesehen, die in durchaus renommierten Tierkliniken behandelt wurden, was aber trotzdem keinen Erfolg gebracht hat. Auf diesem Gebiet verhält es sich ähnlich wie auch in der Humanmedizin bei vielen kosmetischen Operationen: Man kann jeden Abend im Fernsehen sehen, daß die Medizin zwar sehr viel kann, aber der Körper sich gegen medizinische Eingriffe dort, wo sie nicht gerechtfertigt sind, erfolgreich wehrt und der Patient dann stärker verunstaltet aus der Operation hervorgeht, als er vorher war, was natürlich dem kosmetischen Zweck der Operation widerspricht.

Ob sich der Geldeinsatz in diesem Bereich lohnt, wage ich ohnedies zu bezweifeln. Zweitens ist das aber auch aus tierschützerisch-ethischer Sicht abzulehnen. Zum dritten liegt in vielen Bereichen sogar tierquälerische Vorbereitung vor, wenn die Gesundheit des Tieres – namentlich der Ohren, aber auch anderer Bereiche – massiv gestört und beeinträchtigt wird. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Das hat es auch im Bereich der Pferdehaltung gegeben. Als die Pferde noch mehr im Gebrauch waren, war es durchaus üblich, ihnen die Schwänze zu kupieren. Als dann der Gebrauch der Pferde zurückging, wurde schon in den dreißiger Jahren diese brutale Methode, die Pferde zu verunstalten, in allen Bundesländern Österreichs einheitlich verboten. – Wir sollten in dieser Hinsicht aus der Vernunft unserer Vorgänger in den gesetzgebenden Körperschaften lernen und uns nicht auf eine Partout-Standpunkt stellen!

Es gibt im Zusammenhang mit einem zeitgemäßen Tierschutzgesetz in dieser Republik keinen Grund für Befürchtungen der Bauern, daß sie nicht existieren können. Ich sehe darin geradezu eine Hoffnungschance für den bäuerlichen Betrieb, in Zukunft besser und zu faireren Preisen anbieten zu können, ohne der Wettbewerbsverzerrung durch Massenprodukte dubioser Herkunft ausgesetzt zu sein.


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Ich glaube, daß die Gesetzgeber auch insofern fair sind, als dort, wo Umstellungsschwierigkeiten zu befürchten sind – wie Sie wissen, etwa durch die neuen Belüftungsvorschriften in Salzburg –, in entsprechender Form an der Umgestaltung mitgewirkt wird, womit auch ein volkswirtschaftlicher Effekt im positiven Sinn erzielt werden kann.

Ich darf für meine Person zu dieser Debatte feststellen: Ich stehe nach wie vor hinter den Bemühungen, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu verabschieden. Wir Freiheitlichen sind diskussionsbereit, und ich verspreche auch den bäuerlichen Vertretern hier, daß ich – so wie in der Vergangenheit – darauf achten werde, daß auch in Zukunft die Möglichkeit für die weitere Existenz unserer bäuerlichen Familienbetriebe unter den Gegebenheiten des uns vorschwebenden Tierschutzgesetzes besteht.

Ich meine, wir sollten uns endlich an die Arbeit machen! Der Zeithorizont ist knapp genug! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte.

21.05

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Für meine Fraktion haben bereits zwei Kolleginnen dargelegt, wie sich unsere Stellungnahme zum Konsumentenschutz und zum Tierschutz – und für mich ist Tierschutz auch Menschenschutz – darstellt. Lassen Sie mich kurz aus der Sicht unserer Landwirtschaftsfraktion dazu Stellung nehmen.

Eine einheitliche Rechtsnorm in der Form eines Bundestierschutzgesetzes – und das wurde heute schon einige Male angesprochen – bringt sicherlich auch mehr Sicherheit für die produzierenden Bauern. Herr Kollege Schwarzenberger! Wir alle wissen, daß durch die Artikel 15a-Verträge diese einheitliche Rechtsnorm nicht umgesetzt werden kann. Daher besteht die Notwendigkeit für ein Bundestierschutzgesetz.

Es wurde auch schon erwähnt – ich möchte das unterstreichen –, daß 460 000 Unterschriften beim Volksbegehren ein Auftrag sind. Das kann von uns nicht weggewischt werden, sondern wir müssen das als Auftrag betrachten, hier rasch zu handeln. Wenn ich mich recht an das Expertenhearing erinnere, so kann ich feststellen, daß fast alle Experten bei diesem Hearing für eine einheitliche Regelung durch ein Bundestierschutzgesetz eingetreten sind.

Wenn also vier von fünf Fraktionen in diesem Haus für ein einheitliches Bundestierschutzgesetz eintreten, so bin ich guter Hoffnung, daß es gelingen wird, in einer sachlich fundierten Diskussion auch die Bedenken, die seitens der Österreichischen Volkspartei bestehen, Herr Klubobmann Khol, auszuräumen. Im Gegensatz zu Kollegen Schwarzenberger bin ich der Ansicht, daß dieses einheitliche Bundestierschutzgesetz kein Problem und keine Belastung für unsere Landwirtschaft und vor allem für unsere klein strukturierte Landwirtschaft darstellt, sondern ich glaube vielmehr an einen positiven Effekt und an eine Chance für unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft.

Denn – meine Kollegin Huber ist schon darauf eingegangen – der Konsument möchte Qualitätsprodukte vorfinden, Produkte, die nicht aus Massentierhaltung mit all den Problemen, die auch mein Vorredner bereits angesprochen hat, stammen. Der Konsument legt Wert auf Qualitätsprodukte, auf Produkte, von denen er weiß, wie sie produziert wurden, von denen er weiß, daß sie auf hohem tierschützerischen und damit menschenschützerischem Level produziert wurden. Durch 30 Prozent weniger Krankheitsfälle auf den nach natürlichen Methoden und nach dem Gedankengut des Tierschutzes produzierenden Bauernhöfen wird bewiesen, daß in der kleineren Struktur durchaus die Möglichkeiten gegeben sind, erstens gesünder und zweitens durchaus kostengünstig und aufgrund der höheren Qualität auch für den Produzenten wirtschaftlicher zu produzieren.


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Hohes Haus! Noch ein Beispiel für diese Chance. Österreich ist mit seinen Biobauern im europaweiten Bereich durchaus ein Vorreiter. Von den 20 000 Biobauern liegen bereits 16 000 viehhaltende Biobauern über den durch dieses Gesetz vorgeschlagenen Richtlinien und Normierungen. Das ist das Positive daran. Diese Biobauern haben in der Zwischenzeit ihre wirtschaftliche Existenz besser abgesichert. Wenn sich im europäischen Durchschnitt mehr Konsumenten diese Produkte wünschen, so sehe ich gerade auf diesem Gebiet eine Chance für die österreichische Landwirtschaft, mit einer artgerechten Tierhaltung sowohl wirtschaftlich als auch tierschützerisch besser unterwegs zu sein.

Wir brauchen aber – auch das wurde schon angesprochen – eine breite Basis für die Umsetzung eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes. Kollege Haupt hat vorhin auch von den Beratern gesprochen. Diese Berater werden wir ebenfalls brauchen, denn in diesem Punkt gebe ich ihm recht: Es hilft uns nichts, wenn wir ein Gesetz haben, das dann nicht vollzogen wird.

In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, lade ich auch Sie ein, in den folgenden Beratungen ernsthaft an diese Sache heranzugehen! Denn wir werden die Berater in den Landwirtschaftskammern brauchen, die vor Ort beraten und für den Tierschutz eintreten.

Wir wollen nicht einerseits von der Europäischen Union eine einheitliche Regelung im Bereich des Tierschutzes fordern, wobei wir aber andererseits nicht in der Lage sind, einem Wanderzirkus Einhalt zu gebieten, der in allen Bundesländer unterwegs ist, weil wir eben neun verschiedene Tierschutzgesetzgebungen haben.

Kollege Schwarzenberger hat vom Tiertransportgesetz Schiene gesprochen, das noch ausständig ist. – Wir haben kein Problem damit, auch bezüglich dieses Bereichs zu verhandeln und rasch Umsetzungen durchzuführen. Denn wenn wir Vorgaben geben, die österreichweit gültig sind, dann werden es auch unsere Vertreter in Brüssel leichter haben, die europäische Normierung zu verbessern und zu vereinheitlichen.

Kollege Schwarzenberger! Noch eine Anmerkung: Die Ansiedelung dieses Bereichs im Gesundheitsressort ist leicht zu erklären: Im zukünftigen gemeinsamen Ressort Soziales und Gesundheit wird die Veterinärmedizin angesiedelt sein. Tierschutz fällt ebenfalls in diesen Bereich. Daher wird auch der Vollzug in diesem Bereich untergebracht.

Folgende Bemerkung noch: Zahlreiche Abänderungsvorschläge und Änderungswünsche von Tierschutzorganisationen zu unserem heute in erster Lesung diskutierten Antrag liegen bereits vor, und ich kann versichern, daß diese sehr eingehend prüfen werden. Unser Vorschlag ist nicht der Weisheit letzter Schluß, dessen sind wir uns auch bewußt, aber es soll das der Beginn von sachlich intensiven Diskussionen sein, die als Ziel – das wurde heute schon oft erwähnt – eine bundeseinheitliche Regelung haben, damit in Österreich einheitlich mehr Sicherheit und mehr Schutz für unsere Tiere gewährleistet ist.

Es freut mich ganz besonders, daß in dieser Unterausschußsitzung auch ein Vertreter der Österreichischen Volkspartei erklärt hat, daß die Bereitschaft zu einer sachlichen Diskussion im Hinblick auf eine Umsetzung durchaus gegeben sei. Das macht mich zuversichtlich, daß es uns in guter Zeit gelingen wird, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz hier zu verabschieden. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich zum Abschluß – über alle sachlichen Meinungsverschiedenheiten zu diesem Tierschutzgesetz hinweg – diese Gelegenheit nützen, dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses, Herrn Kollegen Schwarzenberger, zu seinem heutigen 55. Geburtstag zu gratulieren. Ich hoffe, Herr Kollege, daß wir uns in Ihrem 56. Lebensjahr einigen werden und ein Bundestierschutzgesetz hier beschließen können. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich schließe mich diesen Wünschen an.


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Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Johann Schuster. Freiwillige Redezeit: 6 Minuten.

21.15

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Applaus des Hauses bekommt jemand, der Geburtstag hat. Applaus zu einer Regierungsvorlage oder zu einem Antrag bekommt man vom ganzen Haus, wenn es Übereinstimmung aller Parteien gibt. In diesem Sinne gelingt es vielleicht in weiteren Ausschüssen, daß zu einer Vorlage, die wir heute diskutieren, auch alle applaudieren können.

Einige meiner Vorredner haben insbesondere zu den Anträgen 371/A und 372/A der Abgeordneten Dr. Kostelka und Parfuss Stellung genommen. Meine Damen und Herren! Die Sozialdemokraten haben in erster Linie aus Sicht der Konsumenten argumentiert, die ÖVP-Abgeordneten aus Sicht der Produzenten, vor allem der bäuerlichen Familienbetriebe, die Freiheitlichen – das kann man mit einem Blick auf die Rednerliste feststellen – vom Standpunkt des Tiergesundheitsdienstes und der Tierärzte. – Das ist sehr bezeichnend: Die Freiheitlichen, die immer wieder als die großen Wortspender im landwirtschaftlichen Bereich auftreten, haben heute zu dieser Thematik zwei praktizierende Tierärzte ans Rednerpult geschickt, jedoch keinen einzigen tierhaltenden Bauern! Man kann sich darauf seinen Reim machen! (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Ich bin froh darüber, daß der Antrag der Abgeordneten Kostelka und Parfuss noch weiter diskutiert und nicht als fertiges Papier betrachtet wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei und Hohes Haus! Ich kann nämlich einem speziellen Paragraphen, nämlich § 15, in dem es um Gutachten geht, überhaupt nichts abgewinnen. Dort heißt es:

"Damit sich Tierhalter Klarheit über die Qualität ihres Tierhaltungssystems verschaffen und eine Bestrafung wegen Unterschreitung des Mindeststandards nach dem Tiergerechtheitsindex vermeiden können, können sie ein behördliches Gutachten einholen. Ein Landwirt ist daher dann nicht zu bestrafen, wenn ihm ein solches eingeholtes Gutachten" et cetera, et cetera "gute Punkte gibt."

Man betrachtet in diesem Paragraphen eindeutig den Bauern als jenen, der bestraft werden muß, wenn er nicht "spurt". So, geschätzte Damen und Herren, kann das sicherlich nicht funktionieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich weiß, daß zwischen den Bundesländern Burgenland und Oberösterreich ein großer Teil Österreichs liegt. Abgeordneter Salzl, seines Zeichens Tierarzt, hat in der letzten Unterausschußsitzung Kritik an der oberösterreichischen Haltung geübt. Die Landwirtschaftskammer-Vollversammlung hat sich nämlich am 10. Dezember das Recht herausgenommen, eine Resolution zu fassen. In dieser Resolution heißt es, "daß die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen in Verbindung mit der Artikel 15a-Vereinbarung über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft absolut ausreichen, um dem Ziel eines umfassenden Tierschutzes in Österreich zu entsprechen. Die Vollversammlung fordert vehement, die derzeit laufende politische Diskussion sofort zu beenden."

Herr Kollege Salzl! Wir beide können weitgehend auf eine sachliche Gesprächsbasis verweisen. Ihre Kritik an dieser Resolution ist aber doch sehr kurios. Denn Ihre politischen Vertreter in der Landwirtschaftskammer-Vollversammlung, die freiheitlich gewählten Bauernfunktionäre, haben dieser Resolution einhellig zugestimmt. (Rufe bei der ÖVP: Hört! Hört! – Abg. Schwarzenberger: Das waren ja Bauern und keine Tierärzte!) Letzten Endes wundert mich das aber nicht, weil diese praktizierende Bauern sind – Sie jedoch nicht! (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Die Bauernschaft verlangt mehr Ehrlichkeit in der Tierschutzdebatte. Anstatt daß in der Öffentlichkeit weitere Auflagen für die Nutztierhaltung gefordert werden, sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen entsprechend vollzogen werden. Ich möchte einen Appell an die zwei freiheitlichen Abgeordneten, die von Beruf Tierarzt sind, richten: Es sollte in Ihrem Interesse liegen, daß eine Vielzahl von Bauern auch Nutztiere halten können. Denn damit können Sie auch Ihren eigenen Beruf absichern! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.19


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Stenographisches Protokoll
58. Sitzung / Seite 179

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Salzl gemeldet: Laut Geschäftsordnung 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

21.1


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Stenographisches Protokoll
58. Sitzung / Seite 180

9

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Schuster hat hier vom Rednerpult aus behauptet, die oberösterreichischen Vertreter in der Landwirtschaftskammer hätten dieser Resolution zugestimmt, weil sie praktizierende Bauern seien, während ich kein praktizierender Bauer wäre.

Ich stelle richtig: Ich bin sehr wohl praktizierender Bauer. Nehmen Sie das bitte endlich einmal zur Kenntnis! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gredler. – Bitte.

21.20

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur auf jene Äußerungen zurückkommen, die von ÖVP-Seite gefallen sind, daß es keinen Beweis für die Äußerung der Kollegin Huber bezüglich der Resistenzen gegen Antibiotika, die auch bei Menschen auftreten, gibt.

Dazu muß ich Ihnen mitteilen: Ich hatte in Brüssel Gelegenheit, an einem Hearing zu diesem Thema, das mir bislang etwas fremd war, teilzunehmen.

Sie werden wissen, daß Wachstumsförderer in der Tierzucht verwendet werden und daß diese Wachstumsförderer oftmals nichts anderes als Antibiotika sind. Sie werden auch wissen, daß in Österreich zum Beispiel Ampicillin in der Zufütterung verboten ist. Sie werden aber sehr wohl auch wissen, daß voriges Jahr in Deutschland bei 25 Prozent der gezogenen Proben von Fleisch- und Wurstwaren Ampicillin nachweisbar war. (Abg. Schwarzenberger: Das ist in Österreich verboten!) Sie wissen aber sehr genau, daß diese Lebensmittel auch zu uns nach Österreich kommen!

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen sagen: Das Problem der Resistenz bereitet Intensivmedizinern und Antibiotika-Spezialisten zunehmend Sorge. Über die Konsumation von Fleisch von Tieren, denen solch wachstumsfördernde Mittel verabreicht wurden, insbesondere auch von Hühnerfleisch, bilden sich Kreuzresistenzen aus. Das bedeutet nichts anderes, als daß es vorkommen kann, daß Antibiotika, etwa wenn sie jemandem auf der Intensivstation in einer ernsthaften Situation verabreicht werden, nicht mehr greifen.

Ein Arzt – und ich glaube, auch von ÖVP-Seite wird dieser als Experte zugelassen – hat diese Situation ganz besonders genau analysiert. Dieser Experte ist niemand anderer als der Chefbehandler des Herrn Bundespräsidenten, nämlich Herr Professor Granninger. Ich bitte daher die Kollegen von der ÖVP, sich einmal bei Professor Granninger zu erkundigen, welche Antibiotika, die an Tiere verfüttert werden, beim Menschen Resistenzen bewirken und was das etwa für die Intensivmedizin in 20 Jahren bedeuten wird: Es wird Tote geben, weil wir keine effizienten Antibiotika mehr haben, um betroffene Menschen in einer relativ banalen Situation mit wirkungsvollen Mitteln zu retten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.23

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Daher schließe ich die Debatte.

Ich weise die Anträge 371/A und 372/A dem Verfassungsausschuß zu.

9. Punkt

Erste Lesung des Antrages 122/A der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967), BGBl. Nr. 267/1967 geändert wird (KFG-Novelle 1996)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Wir können gleich in die Debatte eingehen. Der Begründer ist Abgeordneter Mag. Kukacka. Als freiwillige Redezeit sind mir 6 Minuten genannt worden. – Bitte.

21.23

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Volkspartei hat in der Sitzung des Nationalrates vom 28. Februar 1996 einen Gesetzesantrag eingebracht, das Mindestalter für das Lenken eines Motorfahrrades unter bestimmten Voraussetzungen von 16 auf 15 Jahre zu senken. (Beifall bei der ÖVP.)

Worum geht es uns dabei, meine Damen und Herren? – Vor allem in ländlichen Gebieten müssen Jugendliche oft lange Wegstrecken zwischen Wohnung und Schule beziehungsweise Wohnung und Arbeitsplatz zurücklegen, da sie in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung keinen Lehrplatz finden oder keine geeignete weiterführende Schule besuchen können. Sie sind deshalb auf eine Mitfahrgelegenheit angewiesen – diese gibt es aber selbstverständlich nicht immer –, da sie meist auch kein öffentliches Verkehrsmittel in akzeptabler Entfernung verwenden können.

Was bleibt ihnen also übrig, als oftmals entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ein Moped zu benützen? Kommt es jedoch in einem solchen Fall zu einem Unfall, besteht neben den straf- und zivilrechtlichen Folgen auch kein Versicherungsschutz, was für den Betroffenen gravierende finanzielle Nachteile mit sich bringt.

Diese Situation können wir nicht akzeptieren, dagegen muß doch etwas unternommen werden! – Das zum ersten. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweiter Punkt: In der Regel findet die Mofaausbildung im letzten Pflichtschuljahr an der Schule statt. Die Prüfung wird noch während des Schuljahres, also im Regelfall mit 15 oder 15 1/2 Jahren abgelegt. Die Jugendlichen dürfen aber erst mit 16 Jahren mit dem Moped fahren. Das heißt, sie müssen oft sechs bis acht Monate bis zur Inbetriebnahme eines solchen Fahrzeugs warten.

Diese Regelung ist natürlich insbesondere für jene Jugendlichen negativ, die wegen mangelnder öffentlicher Verkehrsverbindungen zum Erreichen ihrer Lehrstätte oder ihres Schulortes dringend ein Mofa benützen müßten. Die Jugendlichen in ländlichen Regionen, aber auch die Lehrer, die an den Schulen die Ausbildung zur Erlangung des Mopedausweises durchführen, drängen daher immer wieder auf Herabsetzung des Mindestalters der Berechtigung zum Lenken eines Mofas auf das vollendete 15. Lebensjahr – und das seit vielen Jahren. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das ist ein parteiübergreifendes Anliegen, nicht nur ein Anliegen der Österreichischen Volkspartei, sondern auch eines von Jugendorganisationen anderer Parteien.

Unsere bisherigen Initiativen wurden unter Hinweis auf das Unfallrisiko von Zweiradlenkern abgewiesen. Es stimmt, daß in dieser Gruppe ein höheres Unfallrisiko besteht; das wollen wir nicht bestreiten. Allerdings muß festgestellt werden, daß entsprechende Regelungen in anderen Ländern bereits bestehen. In der Schweiz ist das Mofafahren etwa schon ab 14 Jahren erlaubt, und in vielen deutschen Bundesländern gibt es solche Regelungen. So zum Beispiel wurde in Bayern die Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre mit großem Erfolg verwirklicht. Deshalb wollen wir mit unserem Initiativantrag die Möglichkeit schaffen, daß das auch bei uns realisiert wird. Es sollen eine entsprechende theoretische und praktische Mopedprüfung abgelegt und ein entsprechendes psychologisches Gutachten erstellt werden, wodurch die charakterliche Einstellung


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eines Fahrzeuglenkers getestet werden soll. Außerdem soll die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen, weil wir meinen, daß die Erziehungsberechtigten in diesem Zusammenhang entsprechende Verantwortung tragen, eine Verantwortung, die selbstverständlich nicht einfach auf die Politik abgewälzt werden kann.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, möchte ich an Sie appellieren, unserem Initiativantrag zuzustimmen! Noch einmal: Es ist dies ein parteiübergreifendes Anliegen. So hat zum Beispiel die Sozialdemokratische Partei Oberösterreichs gemeinsam mit den anderen Landtagsparteien einstimmig eine Resolution im Oberösterreichischen Landtag verabschiedet, daß diese Initiative im Nationalrat durchgesetzt werden soll.

Meine Damen und Herren! Unterstützen Sie unsere Initiative! Schaffen Sie die Möglichkeit, daß in ländlichen Gebieten, in denen Jugendliche ein Moped benötigen, um ihren Lehrplatz, ihren Arbeitsplatz oder ihre Schule unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen, für diese Jugendlichen eine entsprechende Ausnahme vorgesehen wird, wie das eben in unserem Antrag formuliert ist. (Beifall bei der ÖVP.)

21.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwemlein. 5 Minuten Redezeitbeschränkung wurde mir bekanntgegeben.

21.28

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich soll man über jede Art von Antrag – wer immer ihn stellt und welche Interessen auch immer dahinter stehen – diskutieren. Und wir Sozialdemokraten werden uns der Diskussion stellen.

Herr Kollege Kukacka! Es schmerzt mich jedoch zutiefst, daß Sie auf der einen Seite mit auffälliger Vordergründigkeit diesen Antrag argumentieren, gleichzeitig sind wir aber hinsichtlich des so wesentlichen Kapitels der Schnürung eines Pakets von Verkehrssicherheit, bei dem es um viel mehr geht, zu einem Stillstand gekommen, kommen da nicht weiter.

Ich würde mich daher freuen, wenn Sie sich auf der einen Seite endlich einmal dazu entschließen könnten, etwas für die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu tun. Von mir aus können wir dann zusätzlich auch über den Mopedführerschein für die 15jährigen diskutieren. Das sollten wir nicht auseinanderdividieren, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Als wesentlichen Punkt sehe ich aber – da haben Sie mir dankenswerterweise das Argument geliefert – einen Satz, Herr Kollege Kukacka, den Sie hier gesagt haben: Setzen wir die Fahrerlaubnis auf 15 Jahre herunter – unter bestimmten Voraussetzungen. Da bin ich jetzt bei Ihnen: Im Detail liegt der Hund begraben. Alleine, wenn ich mir vorstelle, daß man daran denkt, eine Routenbindung vorzunehmen! Ja, wer soll denn das exekutieren? Wer soll das überprüfen? (Abg. Mag. Kukacka: Das braucht man nicht zu überprüfen!) Das ist eine für mich nicht nachvollziehbare Sache.

Gleichzeitig denke ich mir folgendes: Sie kommen mit dem Beispiel daher und sagen, das funktioniert woanders auch, die sollen mit dem Moped fahren, ein Geschwindigkeitslimit ist ja gegeben. Sie wissen, es ist ohne größere Probleme möglich, technisch zu manipulieren, und ein junger Mensch ist mit einem Moped unterwegs, das dann womöglich 70 oder 80 Stundenkilometer fährt. Ob das in unserem Interesse liegt? Das kann ich mir nicht vorstellen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Kollege Maitz, wenn wir darüber diskutieren, dann sollten wir, glaube ich, alle Argumente hören: nicht nur wir Ihre, sondern Sie auch unsere Argumente.

Wenn Sie von dem Gedanken ausgehen, einen medizinisch-psychologischen Eignungstest zu machen, da schaue ich mir an, was die Qualität dieses Tests sein soll! Wir wissen, daß es viele Menschen gibt, die Tests ... (Abg. Mag. Kukacka: Das gibt es in Bayern!) Es gibt so viele Dinge, Herr Kollege Kukacka! Sie können in Amerika mit 16 Jahren Auto fahren, aber mit 20 ½ Jahren dürfen Sie noch nicht einmal ein Budweiser trinken. (Abg. Mag. Kukacka: Aber beim Waffenge


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setz wollen Sie schon einen Test!) Nein, ich bin nicht bereit, die Argumente in dieser Form abzuwägen. (Abg. Mag. Kukacka: Warum wollen Sie es beim Waffengesetz?) Hören Sie mir zu, Herr Kollege!

Ein nächstes Argument – das "gefällt" mir überhaupt –: Wir machen die Fahrerlaubnis von der Zustimmung der Eltern abhängig. – Na, ein wunderbares Abschieben von Verantwortung, so nach dem Motto: Wir, der Gesetzgeber, sind gut, wir schauen, daß ihr alles machen könnt, aber an euren Eltern liegt es. – Also ich glaube, daß das einfach von der Begründung her eine mehr als unzulässige Angelegenheit ist. (Abg. Mag. Kukacka: Vieles andere sollen die Eltern aber verantworten!)

Meine Damen und Herren! Ich denke, wir alle – da gebe ich Ihnen recht – sind mit diesem Problem befaßt, und die Jugendlichen wollen das, aber dann gehen wir von folgendem aus: Diskutieren wir im allgemeinen, welchen Stellenwert diverse Altersgrenzen haben, jetzt nicht nur diese Regelung Kraftfahrzeuge betreffend, sondern viele andere auch, weil die Jugendlichen sich in ihrer Reife verändert haben. Diskutieren wir darüber! Das ist zweifelsohne legitim.

Aber wenn wir Derartiges verfolgen, dann bedenken wir auch – Sie haben das zugegeben, Herr Kollege Kukacka –, daß sich klarerweise eine neue Gruppe gefährdeter Personen auftut. Jetzt können wir versuchen, Statistiken in negativster Form oder in schaumgebremster Form anzulegen, um abschätzen zu können, mit wie vielen Verkehrstoten, Leichtverletzten wir es zu tun haben, aber ich lade Sie, Herr Kollege Kukacka, und Sie alle, meine Damen und Herren von der ÖVP, ein, zu hinterfragen, ob wir es wirklich wollen, eine neue, zusätzliche Altersgruppe in der Art und Weise in das Verkehrsgeschehen einzubinden, daß wir sie allen Gefahren aussetzen.

Es ist auch Tatsache: Wir können die Verantwortung nicht allein beim Verkehrsteilnehmer belassen, wenn wir gleichzeitig wissen, welche persönlichen Schicksale dahinterstecken, wenn wir gleichzeitig auch wissen, welcher volkswirtschaftliche Schaden dahintersteckt. In diesem Fall dürfen wir, glaube ich, nicht so leichtfertig darüber hinweggehen. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Zum Schlußsatz kommend, Herr Präsident: Ich lade Sie von der ÖVP nochmals herzlich ein: Reden wir darüber, aber vergessen wir nicht, daß ein sehr wesentliches Paket zur Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in Österreich vorliegt! Da erwarte ich mir aber dann von Ihnen allen die gleiche Mobilität und die gleiche Form der Zustimmung, wie sie möglicherweise zu diesem Antrag kommen wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Kukacka: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?)

21.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rosenstingl. – Bitte.

21.35

Abgeordneter Peter Rosenstingl (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, diese Diskussion ist berechtigt! Wir erleben es ja tagtäglich, wenn man mit jungen Leuten spricht, wenn man mit den betroffenen Eltern spricht. Die Argumente, warum diese Diskussion berechtigt ist, wurden schon gebracht; insbesondere im ländlichen Bereich besteht ein diesbezüglicher Bedarf.

Wir müssen bei dieser Diskussion aber beachten, daß es auch Gegenargumente gibt. Es ist natürlich so: Je jünger man ist, desto weniger Aufmerksamkeit bringt man dem Verkehrsgeschehen entgegen. Man muß Wege finden, um diese Herabsetzung der Altersgrenze vielleicht doch zu ermöglichen, ohne die Verkehrssicherheit dadurch zu gefährden.

Ich bin aber der Ansicht, daß dieser Weg gefunden werden muß – ohne den Zusatz, der in diesem Antrag steht, daß das nur für bestimmte Strecken oder einen bestimmten Zweck gelten soll, denn entweder ist jemand reif, mit einem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen, oder er ist es nicht. Es kann doch nicht so sein, daß man sagt, in die eine Richtung darf jemand mit dem Moped fahren, aber nicht in die andere Richtung, denn das kann derjenige nicht.


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Daher glaube ich, daß wir das einmal in Ruhe diskutieren sollten. Wir sollten uns überlegen, was man bei der Ausbildung, was man bei den Prüfungen machen kann, um zu einer gewissen Sicherheit, soweit es möglich ist, zu kommen, sodaß man eventuell die Altersgrenze doch senken könnte, aber die Sicherheit hat, daß dadurch nicht zusätzliche Gefahren entstehen, und man den betroffenen Jugendlichen trotzdem entgegenkommt.

Diese Diskussion sollte aber auch dazu genützt werden, einen Stau bei der KFG-Novelle zu beseitigen. Ich glaube, hier liegt Handlungsbedarf vor. Wir müssen darüber sprechen, wie eine verbesserte Ausbildung im Verkehrsbereich insgesamt aussehen soll. Das sollte nicht länger durch den Punkteführerschein in irgendeiner Form gestoppt oder blockiert werden. Ich glaube, der Punkteführerschein ist nicht das Um und Auf in Österreich. Wir sollten – abgesehen vom Punkteführerschein – in diesem Bereich einige Schritte vorwärts machen, und im Bereich der Herabsenkung des Alters für Mopedfahren sollten wir im Interesse der Jugend Österreichs zu einer Lösung kommen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Barmüller. – Bitte. (Abg. Dr. Fuhrmann: Schneller! Die Zeit ist uneinholbar! – Abg. Mag. Barmüller: Sie läuft noch nicht einmal, Herr Abgeordneter! – Ruf: Thomas, mach’s kurz!)

21.38

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Liberalen haben, was diesen Antrag angeht, eher das Gefühl, daß hier ein gewisses Mißverhältnis zwischen einzelnen Tagesordnungspunkten und vor allem den Grundsätzen, die die ÖVP da vertritt, besteht. Auch ich meine – das hat Abgeordneter Rosenstingl nach meinem Dafürhalten richtig ausgeführt –, es kann nicht um eine Ausnahmegenehmigung gehen, sondern entweder ist jemand fähig, am Verkehr teilzunehmen – oder er ist es eben nicht. Es kann nicht so sein, daß man so quasi von Nord nach Süd in die eine Richtung 5 Kilometer und diese Strecke retour verkehrstauglich ist, von Ost nach West oder von West nach Ost aber nicht. Das ist irgendwie nicht stimmig, das werden Sie mir zugestehen.

Daher muß es einfach um die Frage gehen: Ist es richtig, Leuten im Alter von 15 Jahren bereits zuzugestehen, daß sie Mofa fahren dürfen, und zwar überall? Es ist nicht einzusehen, warum sie nur auf einer gewissen Strecke fahren sollen, und es wird in der Praxis dann auch so sein, daß sich die Leute nicht daran halten. Das muß man ja auch klar sehen. (Abg. Fink: Das wollten wir eh nicht! Halten sie sich heute daran?)

Herr Abgeordneter! Mir ist noch etwas wichtig: Sie haben eigentlich keine Bedenken, daß man noch viel früher radfahren darf. Und wenn ich mit dem Fahrrad am Verkehrsgeschehen teilnehme, dann darf ich, wenn ich stark genug bin, "bügeln" wie der Teufel, das kann mir Wurscht sein, bergauf oder bergab, aber mit dem Mofa darf ich das dann nicht. Das stimmt wieder nicht zusammen.

Ich glaube, wenn Sie zugestehen, daß jemand in der Lage ist, im Straßenverkehr radzufahren, wenn er in der Lage ist, den Überblick zu bewahren – da geht es ja auch darum, daß Fußgänger, Radfahrer und auch Mopedfahrer eher die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind, weil sie keine Knautschzone um sich herum haben ... (Abg. Mag. Kukacka: Sind Sie für das Mofa mit 12 Jahren?) Nein, ich möchte Sie darauf hinbringen, daß Sie sich um die eigentliche Frage drücken, und die eigentliche Frage lautet: Sollen wir nicht generell das Alter senken? (Abg. Mag. Kukacka: Ja, senken wir es!) Sie sagen das so mit einem Schulterzucken: Senken wir es! Wahr ist aber, daß Sie in Ihrem Antrag schreiben, daß Sie ganz bewußt nicht für eine generelle Herabsetzung des Mindestalters auf das 15. Lebensjahr eintreten. (Abg. Mag. Kukacka: Damit auch die Bedenkenträger zustimmen können!) Das kann man ja dann im Ausschuß noch bereden, Herr Abgeordneter. Ich würde bei einem solchen Antrag nicht schon von Anfang an nachgeben und so die Grundsatzfrage gar nicht stellen.

Folgendes ist mir auch aufgefallen: Herr Abgeordneter Großruck ist hier heruntergegangen und hat gesagt: Wir wollen Tierschutz statt Bürokratie. – Wenn ich mir aber anschaue, was Sie hier wollen, so soll man eine theoretische Fahrprüfung ablegen, man muß ein positives psychologi


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sches Gutachten haben, bei dem die körperlichen, geistigen und charakterlichen Eigenschaften getestet werden und die Einstellung zum Fahrzeug überprüft wird. (Abg. Mag. Kukacka: Das ist das bayrische Modell!) Augenblick! Das ist ja extreme Bürokratie, das werden Sie mir zugestehen. (Abg. Mag. Kukacka: Für die Sicherheit!) Ich erinnere mich daran, daß etwa bei der Handhabung von Waffen, Herr Abgeordneter, die ÖVP gesagt hat, es kann doch nicht angehen, daß man jeden, der ein Schießgewehr hat, generell als gefährlich einstuft und einer psychologischen Prüfung unterzieht.

Ich bin ja grundsätzlich einmal bei Ihnen, ich verstehe aber nicht, warum Sie bei 15jährigen annehmen, daß sie in dieser Hinsicht überprüft werden sollen. Wenn 15jährige in der Lage sind, eine Fahrprüfung abzulegen, wenn sie beweisen, daß sie technisch ein solches Moped handhaben können, dann kann man ihnen auch generell zugestehen, daß sie am Straßenverkehr teilnehmen.

Das wird unsere Position sein, mit der wir in diese Diskussion gehen. Es wird aber natürlich auch zu beachten sein, wie die Unfallzahlen konkret ausschauen, wie die Risikogruppen ausschauen. Das sind alles Argumente, die im Ausschuß erwogen werden sollen, aber wir sollten die Grundsatzfrage auf den Tisch legen: Soll die Altersgrenze generell, Herr Abgeordneter Großruck, und grundsätzlich gesenkt werden, damit wir nicht genau diese Bürokratie, die Sie schon in Fragen des Tierschutzes nicht haben wollen, dann bei den 15jährigen einführen? – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mühlbachler. – Bitte. (Abg. Mag. Kukacka: Du hast noch eine Stunde Redezeit!)

21.42

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den einen Vorrednern ist dieser Initiativantrag zu liberal gehalten, den anderen zu restriktiv – aber in Wirklichkeit, glaube ich, wollen sich alle um eine absolut notwendige Entscheidung herumdrücken. (Abg. Mag. Barmüller: Im Gegenteil!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Barmüller! Uns geht es darum, daß jenen geholfen wird, die absolut benachteiligt sind (Beifall bei der ÖVP) , nämlich jenen jungen Leuten, die abseits der öffentlichen Verkehrsmittel wohnen und die für das Erreichen ihrer Schule an manchen Tagen größte Erschwernisse in Kauf nehmen, die für das Erreichen ihres Ausbildungsplatzes größte Erschwernisse in Kauf nehmen müssen. Diesen wollen wir helfen! (Abg. Mag. Barmüller: Und ich will mehr!)

Um ihnen rasch helfen zu können, wollen wir einen Grundkonsens erreichen, der darauf aufbaut, daß möglicherweise eine Einschränkung gemacht wird, daß möglicherweise ein medizinisch-psychologischer Test in Kauf genommen wird und so weiter und so fort. Wenn Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, sagen, das alles ist nicht notwendig, wir sind für eine liberale Lösung – ja, selbstverständlich werden wir dieser liberalen Lösung zustimmen! (Beifall bei der ÖVP sowie beim Liberalen Forum.)

Ich sage Ihnen aber noch etwas, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es geht jetzt nicht nur um diese eine Dimension, daß die Mobilität der Jugend erhöht wird, sondern es geht durchaus auch um eine wirtschaftliche und raumordnerische Dimension. Was glauben Sie, wie viele Kleinstbetriebe im ländlichen Raum ihre Lehrlinge nur deswegen rekrutieren und Lehrlinge deswegen aufnehmen, weil sie darauf angewiesen sind, daß sie Facharbeiter haben. Die würden ihr Mitarbeiterreservoir schlagartig, könnte man sagen, verlieren. Darum geht es uns auch!

Wir wollen diese ländlichen Kleinstbetriebe am Leben erhalten. Viele Jugendliche nehmen es nicht mehr in Kauf, bei größter Kälte, bei Regen mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu ihrem Betrieb zu kommen. (Abg. Fuchs: Aber mit dem Moped schon? Das ist nicht logisch!) Mit dem Moped geht es auf jeden Fall schneller, gnädige Frau, als zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Die müssen eben sehr viele Wegstrecken zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigen, auch Schüler. Ich


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glaube, Sie kennen den ländlichen Raum nicht und daher argumentieren Sie in dieser Weise. (Heiterkeit der Abg. Fuchs .)

Wissen Sie, ich habe es schon in der Diskussion gemerkt, daß es ganz offensichtlich ein Auseinanderklaffen zwischen den Interessen jener Abgeordneten gibt, die aus dem urbanen Bereich kommen, und jenen, die aus dem ländlichen Bereich kommen. Ich bin ein Vertreter aus dem ländlichen Bereich, und daher bin ich wirklich voll und ganz dafür, daß dieser Initiativantrag zur Durchsetzung kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

21.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Daher schließe ich die Debatte.

Den Antrag des Kollegen Kukacka weise ich dem Verkehrsausschuß zu .

Damit haben wir die Tagesordnung erledigt.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Kier und Genossen, dem Ausschuß für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 5/A (E) betreffend Novellierung der Fremdengesetze eine Frist bis zum 21. Februar 1997 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag Kier zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit . Der Antrag ist abgelehnt .

Einlauf

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 383/A bis 386/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 1862/J bis 1886/J eingelangt.

Ich berufe die nächste Sitzung des Nationalrates für unmittelbar nach Schluß dieser Sitzung ein und erkläre diese Sitzung für geschlossen.

Schluß der Sitzung: 21.46 Uhr