Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 112

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ten in legale Unternehmen, 17 in Immobilien, 15 in bewegliches Vermögen, und 7 benutzten Devisengeschäfte zum Waschen ihrer Erträge.

Das ist bedenklich genug. Aber daß wir nicht aus der allgemeinen europäischen Situation allein Schlußfolgerungen ziehen müssen, das zeigt jener Fall, der aus der österreichischen Sicht über die EDOK, über Mag. Lesjak, in diesen Bericht hineinreklamiert wurde. Ich zitiere wieder zum Kapitel Geldwäsche (Abg. Mag. Barmüller: Das soll man genau lesen!) , auf Österreich bezogen, folgendes aus diesem EU-Bericht:

Österreich ist ein Transitland für die Geldwäsche. Gruppierungen aus der Gemeinschaft unabhängiger Staaten und die Camorra spielen hiebei eine Hauptrolle. Erträge aus im Ausland begangenen Straftaten werden im Hinblick auf ihren Weitertransfer investiert. 1995 wurden etwa 310 Mitteilungen betreffend einen Gesamtwert von 1 440 Millionen Schilling von den Banken übermittelt. Die Beschlagnahmungen wurden auf 373 Millionen Schilling veranschlagt.

Das steht – damit wir überhaupt eine Ahnung bekommen, worum es geht und um welche Größenordnungen es sich handelt – im österreichischen Bericht über die organisierte Kriminalität. Dabei müssen wir noch zugestehen, daß dies erst die Anfänge dessen sind, was in Sachen organisierter Kriminalität auf uns zukommt.

Wir Parlamentarier, im speziellen wir von der ÖVP, gehen jenen konkreten Weg, für den wir immer wieder argumentieren, sehr konsequent, und ich sage es in diesem Saal nun zum wiederholten Male: Die ÖVP ist dafür, der Exekutive jene Möglichkeiten in die Hand zu geben, die notwendig sind, um gegen die auch auf europäischer Ebene agierende organisierte Kriminalität in Österreich vorzugehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Es geht nicht an, daß die Verbrecher mit dem Porsche, unsere Exekutivbeamten aber mit dem Fahrrad durchs Land fahren. Tun wir alles, damit Chancengleichheit besteht! (Beifall bei der ÖVP.)

16.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

16.25

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe hier ein sogenanntes Mustersparbuch, ein Überbringersparbuch, und möchte Kollegen Firlinger, der heute den Vorwurf erhoben hat, daß sich die österreichische Regierung zu wenig um die wahre Aufklärung im Hinblick auf den Euro und das Bankwesengesetz kümmere und bei der Anonymität nicht die Wahrheit sage, eines fragen, nämlich ob er, wie er behauptet hat, mit diesem Überbringersparbuch eine Transaktion vornehmen kann. Er ist ein Träumer, denn mit einem derartigen Überbringersparbuch kann man nur bar einzahlen und bar etwas ausbezahlt bekommen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn er etwas anderes sagt, ist er ein Träumer! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Schwarzenberger: Das ist er ja auch!)

Meine Damen und Herren! Ich gestehe ihm zu, daß er es mir nicht glaubt. Aber es gibt ein Gutachten eines durchaus anerkannten Verfassungsrechtlers, des Herrn Universitätsprofessors Dr. Markus Achatz, der ein Gutachten über die Vereinbarkeit der Anonymität von österreichischen Überbringersparbüchern mit der Geldwäsche-Richtlinie erstellt hat.

Wer mit der Begründung, damit könnte man der Geldwäsche Vorschub leisten, das sogenannte Überbringersparbuch abschaffen will, müßte konsequenterweise auch das Bargeld abschaffen!

Meine Damen und Herren! Beim sogenannten Normalsparbuch ist die Identifikation notwendig – aber nur bei diesem. Das könnte in jeder Währung und beliebig bespart werden. Mit diesem könnten Transaktionen wie Überweisungen, Gutschriften und so weiter ohne Vorlage des Buches vorgenommen werden.


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