Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 206

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Beiträge der Gewerbetreibenden geht. Das sind ganz konkrete und vor allem objektive Verbesserungen.

Ich muss allerdings der Kollegin Silhavy in einem Punkt zustimmen: Es fehlt uns etwas. Es fehlt uns beispielsweise, wenn wir von der Harmonisierung reden, auch die Harmo­nisierung der Beiträge der Gewerbetreibenden, denn diese sind noch wesentlich höher als die jetzt erfolgte Harmonisierung im Bereich Arbeiter und Angestellte. Wir haben immer noch 8,9 Prozent und eigentlich dieselben Leistungen wie die anderen.

Was aber die öffentliche Diskussion geprägt hat, war etwas anderes und ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden: Das ist das Arzneimittelpaket. Beim Arznei­mittelpaket ist es so wie überall, wenn es um kostendämpfende Maßnahmen geht. Wenn Sie heute als Raucher das Rauchen einstellen und dann das Geld in der Brief­tasche suchen, dann werden Sie es nicht finden.

So ähnlich ist es auch bei den kostendämpfenden Maßnahmen, dass sich die Einspa­rung nicht periodenbezogen in Euro-Beträgen niederschlägt, sondern es ist eben eine Dämpfung. Aber trotzdem ist es sehr begrüßenswert, dass über diese Dämpfung verhandelt wurde, denn der Gesetzgeber hätte das natürlich auch einfach beschließen können. Es war auf der einen Seite positiv, dass die Frau Minister und der Hauptver­band verhandelt haben, weil man Kostenabschätzungen, Folgeabschätzungen vorneh­men kann, weil man das Wissen der Pharmabranche einbezogen hat. Ich finde das Ergebnis beachtlich. Auf der anderen Seite ist bedauerlich, dass die Pharmaindustrie offensichtlich intern in der Umsetzung nicht einer Meinung ist, da das keinen guten Eindruck in der Öffentlichkeit macht.

Ich hoffe, dass man hier wieder zu einer einheitlichen Linie zurückfindet, denn das, was an Maßnahmen im Kostendämpfungsbereich gedroht hat, waren 8 Prozent Rabatt – in Deutschland aber gibt es ganz andere Regelungen, dort wird es nächstes Jahr über­haupt eine gesetzlich festgelegte Dämpfung von 16 Prozent geben.

Es ist das daher ein Weg, den man durchaus fortsetzen könnte, wenn man auf der anderen Seite, was die Erstattung, was die Zulassung anlangt, schneller ist, und auch beim Verfahren, bei der Verordnung Verbesserungen vornimmt. Daher würde ich unse­ren Firmen eher raten, diesen Weg fortzusetzen, die Verordnung und alle anderen Maßnahmen umzusetzen und insgesamt das Positive in den Vordergrund zu stellen.

Weil die Chefarztpflicht mehrmals angesprochen wurde, nämlich dass deren Wegfall nur ein Schwindel wäre. Ich muss Ihnen schon sagen: Die Betriebe ersparen sich dadurch Tausende Stunden für ihre Mitarbeiter, die diese beim Chefarzt versessen haben. Daher ist das eine wohltuende strukturelle Verbesserung. – Danke schön. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

19.41

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Frau Staatssekretärin Haubner. – Bitte.

 


19.42

Staatssekretärin im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kollegin Rauch-Kallat! Meine Damen und Herren! Ich darf in Vertretung des Herrn Bundes­ministers, der leider erkrankt ist, zum 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2003 Stellung beziehen.

Es handelt sich bei dieser Vorlage in dem Teil, für den auch das BMSG verantwortlich ist, im Wesentlichen um Maßnahmen zur Rechtsbereinigung im Zusammenhang mit der Pensionsreform 2003. Ich möchte wirklich den Vorwurf von mir weisen, dass hier schlampig gearbeitet wurde. Es wurden sehr viele Vorschläge der Pensionsversiche-


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