Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 151

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dass sie in den Organen der Europäischen Union für eine Ablehnung oder umfassende Änderung der von der Europäischen Kommission geplanten Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen eintritt.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fordere Sie auf, heute im Parlament für diesen Entschließungsantrag und damit für den Schutz des österreichischen Wassers zu stimmen. Hände weg von unserem Wasser! (Beifall bei der FPÖ.)

13.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Josef Jury und weiterer Abgeordneter betreffend die geplante EU-Richtlinie für Dienstleistungskonzessionen und Schutz des heimischen Wassers

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 142, 159 bis 162, 166 und 167, 169 und 170, 172 und 173, 180 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 39, 40, 42 bis 46, 48 und 49 (2064 d.B.) in der 187. Sitzung des Nationalrates in der XXIV. GP am 30. Jänner 2013

Der Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen (2064 d.B.) zeigt mit verschiedenen Petitionen wie Nr. 161 PET oder 172 PET einmal mehr auf, dass die Daseinsvorsorge ein zentrales Thema für die Bürgerinnen und Bürger des Landes ist. In Sachen Daseinsvorsorge geht es auch um den Schutz des heimischen Wassers vor dem Ausverkauf an private Investoren.

Die Europäische Kommission hat am 20. Dezember 2011 ein Reformpaket (KOM(2011)897) zum öffentlichen Auftragswesen vorgelegt, das auch einen Vorschlag zur Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen enthält. Während Baukon­zessionen schon bisher im Rahmen der geltenden Vergaberichtlinien geregelt waren, ist die Einbeziehung von Dienstleistungskonzessionen neu.

Die österreichischen Bundesländer haben sich bereits gegen diesen Richtlinien­vor­schlag gewandt und ihre Bedenken in einer einheitlichen Länderstellungnahme gemäß Art. 23 d B-VG zum Ausdruck gebracht (VSt-6848/8 vom 15. Februar 2012). Auch der EU-Ausschuss des Bundesrates hat in seinen Stellungnahmen vom 1. Februar 2012 und vom 19. Dezember 2012 auf die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit dem Subsi­diaritätsprinzip hingewiesen.

Es ist herrschende Rechtsprechung des EuGH, dass solche Vergaben schon nach geltender Rechtslage den europarechtlichen Grundsätzen des Primärrechts unterlie­gen, konkret den Grundsätzen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Öffentliche Auftraggeber sind daher schon heute verpflichtet, die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Diskriminierungsfreiheit, der Transparenz und der Verhält­nismäßigkeit zu beachten, wenn sie sich dafür entscheiden, Dienstleistungskon­zes­sionen an private Unternehmen zu vergeben.

 


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