Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll85. Sitzung / Seite 168

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ten billiger bekommt, um – ich schätze einmal – zirka 180 000 € schaltet? (Abg. Dr. Lich­tenecker: Brauchen Sie einen Eheberater?) – Ich glaube, das ist nicht sinn­voll, und ich gehe davon aus, Sie empfinden das auch so. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Ge­hen Sie in Therapie! Der Cap hört Stimmen, ...! – Abg. Ing. Westenthaler: Zurück nach Loipersdorf!)

17.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kitzmüller. – Bitte.

 


17.27.17

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Dame, sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Zuhörer! Ich bringe zunächst gleich einmal meinen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kitzmüller, Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bei­behaltung der 13. Familienbeihilfe

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu ergreifen, dass die 13. Fa­milienbeihilfe im derzeitigen Ausmaß vollumfänglich erhalten bleibt. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, wel­che vorsieht, dass die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld in einem Aus­maß erhöht werden, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht.“

*****

Nur ein Wort zu dem vorhin von Bundesministerin Karl angeführten Bologna-Ziel: Wenn man derzeit nicht einmal die Eignungstests für Medizin zwischen Wien, Innsbruck und Graz vergleichen kann, wie sollen dann an den Universitäten alle anderen Ziele erreicht werden?

Familien leisten, wie wir wissen, einen massiven Beitrag zur Budgetkonsolidierung. In den letzten Jahrzehnten ist keine Inflationsabgeltung, keine Valorisierung durchgeführt worden. Der Wertverlust der Familienbeihilfe seit dem Jahr 1992 beträgt durchschnittlich 30 Prozent. Das entspricht zumindest 700 Millionen €, die die Familien nur im Jahr 2010 durch unterlassene Valorisierung weniger bekommen haben. Das heißt, 700 Millionen € haben die Familien durch Unterlassung der Valorisierung an den Staat abgeführt.

Die 13. Familienbeihilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Familienbudgets, die Fami­lien sind darauf angewiesen. Es drängt sich folgende Schlussfolgerung auf, warum die 13. Familienbeihilfe eingeführt und nicht eine Valorisierung vorgenommen wurde: Eine Einführung einer zusätzlichen Leistung ist schneller wieder rückgängig zu machen, als Valorisierungen, die jährlich vorgenommen werden, auszusetzen oder wieder rückgän­gig zu machen. Also drängt sich der Schluss auf, dass die Einführung von Anfang an – das möchte ich jetzt unter Anführungszeichen setzen – ein „Wählerbetrug“ war.

Man lässt die 13. Familienbeihilfe verkommen zu einer Schulstarthilfe, und man speist die Familien einfach mit 100 € ab – und das war es dann!

Auch die Streichung der Auszahlung der Familienbeihilfe für Studenten ab dem 24. Le­bensjahr ist in überwiegendem Maße ein Problem für die Eltern, die darauf angewiesen sind und damit ihre Kinder unterstützen. Die Familien sind nun einmal die Zukunft un­seres Staates, und wenn die Familienbeihilfe gestrichen wird, können es sich viele El-


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