Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

86. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 30. November 2010

 

 


Stenographisches Protokoll

86. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode       Dienstag, 30. November 2010

Dauer der Sitzung

Dienstag, 30. November 2010: 9.06 – 20.32 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betref­fend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2011 samt Anlagen

2. Punkt: Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankge­setz – TDBG)

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwe­sengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Konsumentenschutz­gesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und das Bundesfinanzierungs­gesetz geändert werden

5. Punkt: Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

6. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1321/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdi­nand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Stra­ßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), das Führerscheingesetz und das Kraftfahrge­setz 1967 geändert werden

8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (13. FSG-No­velle), und Bericht über den

Antrag 801/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung einer Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehr-Einsatz­fahrzeuge bis 5,5 Tonnen, und über den

Antrag 1282/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen be­treffend grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1324/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Geschwindigkeitsflexibilisierung auf Autobahnen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 2

10. Punkt: Bericht über den Antrag 1327/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kol­leginnen und Kollegen betreffend generelles Lkw-Überholverbot auf zweispurigen Auto­bahnen

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp)

12. Punkt: Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakade­mie als internationale Organisation

13. Punkt: Bericht über den Antrag 317/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Fichten­bauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend strafrechtliche Verantwortlichkeit kriminel­ler Bank- und Finanzdienstleistungsmanager

14. Punkt: Bericht über den Antrag 536/A der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird

15. Punkt: Bericht über den Antrag 539/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird

16. Punkt: Bericht über den Antrag 1240/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserten Kampf gegen Wirtschaftskriminalität

17. Punkt: Bericht über den Antrag 775/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert werden

18. Punkt: Bericht über den Antrag 1289/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Jo­sef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend geplante Wirtschafts­kompetenzzentren im Zuge des „Strafrechtlichen Kompetenzpaketes“

19. Punkt: Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Aus­beutung und sexuellem Missbrauch

20. Punkt: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Re­publik Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung

21. Punkt: Bericht über den Antrag 1083/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige

22. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsge­setz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden

23. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Re­gierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich

24. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (1214/A)

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz (B-VG) geändert wird (1219/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 3

27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsge­setz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (1221/A)

28. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert wird (1222/A)

29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­meinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG) geändert wird (1226/A)

30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kol­legen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsge­setz geändert wird (Generationengerechtigkeits-Novelle) (1230/A)

31. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbraucher­kreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Ver­braucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1265/A)

32. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbrau­cherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1266/A)

33. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbraucher­kreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Ver­braucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1267/A)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 23

Geschäftsbehandlung

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung, die Regierungsvorlage betref­fend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2011 samt Anlagen in erste Lesung zu nehmen – Annahme .............  25, 25

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 25

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 27

Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG), (1000 d.B.),


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 4

gemäß § 53 Abs. 5 der Geschäftsordnung an den Finanzausschuss rückzuver­weisen – Ablehnung ...................................................  91, 91

Antrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (994 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑orga­nisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden (997 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie rückzuverweisen – Ablehnung ............................................................................  224, 224

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................  24, 209, 214, 214, 215, 215, 220, 224, 224, 224

Verhandlungen

1. Punkt: Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2011 samt Anlagen – Beschluss auf erste Lesung  26, 25

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG) (1000 d.B.) .............. 44

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 44

Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 46

Karl Öllinger ...........................................................................................................  48, 84

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 51

Josef Bucher ................................................................................................................. 53

Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll ............................................................................... 55

Herbert Kickl ................................................................................................................. 56

Konrad Steindl .............................................................................................................. 58

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 59

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ...................................................................................... 61

Ing. Peter Westenthaler ............................................................................................... 64

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ......................................................................... 66

Elmar Podgorschek ..................................................................................................... 67

Franz Hörl ..................................................................................................................... 68

Mag. Birgit Schatz ........................................................................................................ 70

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 71

Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 73

Alois Gradauer ............................................................................................................. 74

Franz Glaser ................................................................................................................. 75

Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 77

Dr. Günther Kräuter ..................................................................................................... 78

Mag. Ewald Stadler ...................................................................................................... 79

Maximilian Linder ......................................................................................................... 81

August Wöginger ......................................................................................................... 82

Dr. Josef Cap ................................................................................................................ 85

Stefan Petzner .............................................................................................................. 86

Gerhard Huber .............................................................................................................. 87

Karl Öllinger (tatsächliche Berichtigung) ...................................................................... 89

Gerald Grosz ................................................................................................................ 89

Entschließungsantrag der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Abgeltung der Finanzierungskosten für verspätet ausbezahlte


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 5

Förderungen aufgrund nicht zeitgerecht durchgeführter AMA-Kontrollen – Ableh­nung ..................................................................................  88, 92

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Novellierung und sinnvolle Ausgestaltung der Transparenzdaten­bank – Ablehnung ..................  90, 92

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 91

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (922 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (1001 d.B.) ................................................................ 92

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (982 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesenge­setz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Konsumenten­schutzgesetz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und das Bundes­finanzierungsgesetz geändert werden (1002 d.B.) ......................................................... 92

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (983 d.B.): Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem In­ternationalen Währungsfonds (1003 d.B.)      ............................................................................................................................... 92

6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (943 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkom­men und vom Vermögen samt Protokoll (1004 d.B.) .................. 92

Redner/Rednerinnen:

Wolfgang Zanger .......................................................................................................... 92

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ...................................................................................... 93

Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 94

Petra Bayr ..................................................................................................................... 99

Alois Gradauer ........................................................................................................... 100

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 101

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ................................................................... 103

Mag. Wilhelm Molterer ............................................................................................... 105

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 106

Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 107

Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 108

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 108

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Schaffung eines Kerneuropa vor dem Hintergrund des anhalten­den Finanzdesasters in Euro-Mitgliedstaaten und der davon ausgehenden Ge­fahr für den Euro – Ablehnung .......................................  96, 110

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1001, 1002 und 1003 d.B. ................................ 109

Genehmigung des Staatsvertrages in 1004 d.B. ......................................................... 110

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1321/A der Abge­ordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (1020 d.B.)                                                                                                                                  110


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 6

8. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (900 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (13. FSG-Novel­le), über den

Antrag 801/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend die Schaffung einer Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuer­wehr-Einsatzfahrzeuge bis 5,5 Tonnen, über den

Antrag 1282/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssün­dern nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit (1021 d.B.) .......................................................................................... 110

9. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1324/A(E) der Ab­geordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geschwindig­keitsflexibilisierung auf Autobahnen (1022 d.B.)         ............................................................................................................................. 110

10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1327/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelles Lkw-Überholverbot auf zweispurigen Autobahnen (1023 d.B.) ....................................................................................................................................... 111

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 111

Anton Heinzl ............................................................................................................... 112

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 113

Dr. Ferdinand Maier ................................................................................................... 115

Christoph Hagen ........................................................................................................ 117

Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 119

Mag. Rosa Lohfeyer ................................................................................................... 121

Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 122

Peter Haubner ............................................................................................................. 123

Dr. Harald Walser ....................................................................................................... 124

Mag. Josef Auer .......................................................................................................... 124

Stefan Markowitz ........................................................................................................ 125

Johann Rädler ............................................................................................................ 126

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 127

Peter Stauber .............................................................................................................. 128

Maximilian Linder ....................................................................................................... 129

Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 129

Johann Singer ............................................................................................................ 130

Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 131

Hermann Gahr ............................................................................................................ 131

Otto Pendl ................................................................................................................... 132

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1020 und 1021 d.B. ..................................... 133

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1021 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend die Verkürzung des Entzuges einer Lenkberechtigung auf­grund der freiwilligen Ableistung von sozialen Diensten oder anderen Maßnah­men (E 135) .............................................................................. 133

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1022 und 1023 d.B. ........................... 133

Gemeinsame Beratung über

11. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (918 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) (1009 d.B.) ............................................................................ 133


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 7

12. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (924 d.B.): Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation (1010 d.B.)     ............................................................................................................................. 133

13. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 317/A(E) der Abge­ordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend straf­rechtliche Verantwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager (1011 d.B.) .................................................................. 133

14. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 536/A der Abgeord­neten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlun­gen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1012 d.B.)             ............................................................................................................................. 134

15. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 539/A der Abgeord­neten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlun­gen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1013 d.B.)             ............................................................................................................................. 134

16. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1240/A(E) der Abge­ordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserten Kampf gegen Wirtschaftskriminalität (1014 d.B.)     ............................................................................................................................. 134

17. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 775/A der Abgeord­neten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert wer­den (1015 d.B.) ..................................................... 134

18. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1289/A(E) der Abge­ordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend geplante Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des „Strafrechtli­chen Kompetenzpaketes“ (1016 d.B.) ...................................... 134

Redner/Rednerinnen:

Werner Herbert ........................................................................................................... 134

Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 135

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 138

Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................. 140

Christian Lausch ........................................................................................................ 142

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 143

Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ................................................... 145

Dr. Martin Strutz ......................................................................................................... 147

Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 147

Otto Pendl ................................................................................................................... 148

Mag. Daniela Musiol ................................................................................................... 149

Mag. Karin Hakl .......................................................................................................... 150

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ................................................................................... 153

Johann Rädler ............................................................................................................ 154

Dr. Peter Wittmann ..................................................................................................... 155

Hannes Fazekas ......................................................................................................... 156

Ewald Sacher .......................................................................................................... ... 157

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Jo­hannes Jarolim, Mag. Ewald Stadler Kolleginnen und Kollegen betreffend Eva­luierung des strafrechtlichen Kompetenzpakets – Annahme (E 136) ...............................................................  137, 159

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Mag. Heri­bert Donnerbauer, Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 8

Bekämpfung des Sozialbetrugs und strafrechtliches Kompetenzpaket – Annahme (E 137) .......................................  142, 159

Annahme des Gesetzentwurfes in 1009 d.B. ............................................................... 158

Genehmigung des Staatsvertrages in 1010 d.B. ......................................................... 159

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 1010 d.B. ........ 159

Kenntnisnahme der sechs Ausschussberichte 1011, 1012, 1013, 1014, 1015 und 1016 d.B.                      159

Gemeinsame Beratung über

19. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (881 d.B.): Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeu­tung und sexuellem Missbrauch (1017 d.B.)               ............................................................................................................................. 160

20. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (877 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (1018 d.B.) .................... ... 160

21. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1083/A(E) der Abge­ordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige (1019 d.B.) ............................................................................................. 160

Redner/Rednerinnen:

Dr. Susanne Winter .................................................................................................... 160

Anna Franz .................................................................................................................. 163

Mag. Ewald Stadler .................................................................................................... 164

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 166

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 167

Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ................................................... 169

Ridi Maria Steibl ......................................................................................................... 169

Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 170

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Löschung von Kinderpornographie auf Internet-Seiten – Ablehnung .................  162, 171

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen – Ablehnung     165, 171

Genehmigung der beiden Staatsverträge in 1017 und 1018 d.B. ................................ 170

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Z 3 B-VG hinsichtlich 1017 d.B.                         171

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 1017 d.B. ........ 171

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1019 d.B. .................................................... 171

Gemeinsame Beratung über

22. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Re­gierungsvorlage (994 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden (997 d.B.) .............................................................................. 171


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 9

23. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (928 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Öster­reich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Ös­terreich (998 d.B.) ......................................................................................................... 171

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Themessl .................................................................................................... 172

Konrad Steindl ............................................................................................................ 172

Dr. Ruperta Lichtenecker .................................................................................  173, 188

Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 174

Mag. Rainer Widmann ................................................................................................ 175

Franz Glaser ............................................................................................................... 178

Ing. Norbert Hofer .............................................................................................  179, 189

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ....................................................  180, 197

Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 183

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 183

Peter Haubner ....................................................................................................  184, 195

Walter Schopf ............................................................................................................. 187

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ............................................................................... 189

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 190

Hannes Weninger ....................................................................................................... 194

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 195

Entschließungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Katzian, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des GWG im Zusammenhang mit der Umsetzung des 3. Binnenmarktpaketes für den Energiebereich der Euro­päischen Union – Annahme (E 138) ............................  192, 225

Annahme des Gesetzentwurfes in 997 d.B. ................................................................. 224

Genehmigung des Staatsvertrages in 998 d.B. ........................................................... 226

24. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regie­rungsvorlage (993 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geän­dert wird (999 d.B.) .............. 198

Redner/Rednerinnen:

Anna Franz .............................................................................................................. ... 198

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 199

Alois Gradauer ........................................................................................................... 200

Dr. Ruperta Lichtenecker .......................................................................................... 201

Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner ............................................................. 201

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 202

Wolfgang Katzian ....................................................................................................... 203

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 203

25. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommen­steuergesetz 1988 geändert wird (1214/A)         ............................................................................................................................. 203

Redner/Rednerinnen:

Anneliese Kitzmüller .................................................................................................. 204

Mag. Laura Rudas ...................................................................................................... 205

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 205

Ing. Christian Höbart ................................................................................................. 206


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 10

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 207

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 208

Zuweisung des Antrages 1214/A an den Finanzausschuss ......................................... 209

26. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bun­des-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird (1219/A) ........................................................................................................................ 209

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Vock ............................................................................................................ 209

Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 210

Johann Singer ............................................................................................................ 211

Mag. Albert Steinhauser ............................................................................................ 212

Gerald Grosz .............................................................................................................. 213

Zuweisung des Antrages 1219/A an den Verfassungsausschuss ............................... 214

27. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsge­meinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (1221/A) ............................................................................................................................. 214

Zuweisung des Antrages 1221/A an den Verfassungsausschuss ............................... 214

28. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert wird (1222/A)                       214

Zuweisung des Antrages 1222/A an den Verfassungsausschuss ............................... 215

29. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG) geändert wird (1226/A) .................................................................................... 215

Zuweisung des Antrages 1226/A an den Bautenausschuss ........................................ 215

30. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz geändert wird (Generationengerechtigkeits-Novelle) (1230/A) .......................................................... 215

Redner/Rednerinnen:

Ursula Haubner .......................................................................................................... 215

Angela Lueger ............................................................................................................ 216

August Wöginger ....................................................................................................... 217

Ing. Christian Höbart ................................................................................................. 217

Karl Öllinger ................................................................................................................ 218

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 219

Zuweisung des Antrages 1230/A an den Verfassungsausschuss ............................... 220

31. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1265/A)   ............................................................................................................................. 220

Redner/Rednerinnen:

Mag. Birgit Schatz ...................................................................................................... 220

Mag. Johann Maier ..................................................................................................... 221


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 11

Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................... 222

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 223

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................. 223

Zuweisung des Antrages 1265/A an den Justizausschuss .......................................... 224

32. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1266/A)   ............................................................................................................................. 224

Zuweisung des Antrages 1266/A an den Justizausschuss .......................................... 224

33. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1267/A)   ............................................................................................................................. 224

Zuweisung des Antrages 1267/A an den Justizausschuss .......................................... 224

Eingebracht wurden

Petitionen ...................................................................................................................... 24

Petition betreffend „Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen“ (Ordnungs­nummer 65) (überreicht vom Abgeordneten Johann Rädler)

Petition betreffend „Initiative für die Änderung des Mineralrohstoffgesetzes von 2001 und der Deponieverordnungen“ (Ordnungsnummer 66) (überreicht vom Ab­geordneten Erwin Preiner)

Bürgerinitiative ............................................................................................................. 24

Bürgerinitiative betreffend „Gerechtigkeit macht stark – Für mehr Verteilungsge­rechtigkeit!“ (Ordnungsnummer 25)

Regierungsvorlagen .................................................................................................... 23

980: Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011 samt Anlagen

981: Budgetbegleitgesetz 2011

1005: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2010)

1006: Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird

1007: Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011)

1008: Bundesgesetz über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird

1024: Bundesgesetz, mit dem ein Bundes-Tiergesundheitsfondsgesetz erlassen wird und das Tierseuchengesetz geändert wird

1025: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entrichtung eines Ge­sundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrags (GESBG) erlassen wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 12

Berichte ......................................................................................................................... 24

Vorlage 53 BA: Monatserfolg Oktober 2010; BM f. Finanzen

III-187: Bericht, Reihe Bund 2010/12; Rechnungshof

III-190: Bericht über den Ergebnisbericht RETTUNGSGASSE aufgrund der Ent­schließung des Nationalrates vom 24. März 2010, E 84-NR/XXIV. GP; BM f. Ver­kehr, Innovation und Technologie

Anträge der Abgeordneten

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Erfüllung des gesetzlichen Auftra­ges – Absicherung der e-card durch biometrische Merkmale (1356/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterhaltsvorschuss im Unterhaltsverfahren betreffend Aus- und Weiterbildung (1357/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „umfassende Eva­luierung der steuerlichen Förderung in Österreich“ (1358/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Empfeh­lungen des Neunten Umweltkontrollberichts für den Bereich Tourismus (1359/A)(E)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Abschiebung als Rechts­folge bei strafrechtlichen Verurteilungen (1360/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz, BGBl. Nr. 830/1995, geändert wird (1361/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von selbstän­digen Behindertenarbeitsplätzen (1362/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des amtlichen Kilo­metergeldes (1363/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend zeitlich ge­trennte Durchführung von Beratung und Vornahme eines Schwangerschaftsabbruches (1364/A)(E)

Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB), BGBl. 60/1974 i.d.g.F., geändert wird (80/A) (Zu 80/A)

Anfragen der Abgeordneten

Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Sozia­les und Konsumentenschutz betreffend Praktikant/innen/en (6964/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Einsparung von Veranstaltungen zum Nationalfeiertag (6965/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Ausgaben für das System Eurofighter (6966/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Vorrang für Kinder (6967/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Zeitmanagement der Kabinettsmitarbeiter (6968/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 13

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Mineralölsteuer (6969/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Mietunterstützung für die OPEC (6970/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend bisherige Kosten für den Westring (6971/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Fa­milie und Jugend betreffend Mineralölsteuer (6972/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Zukunft der S 36 und anderer steirischer Infra­strukturvorhaben (6973/J)

Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffent­lichen Dienst betreffend Maßnahmen gegen psychische Erkrankungen (6974/J)

Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend Maßnahmen gegen psychische Erkrankungen (6975/J)

Martina Schenk, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffent­lichen Dienst betreffend „Echte Männer gehen in Karenz“ (6976/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Wi­dersprüche und offene Fragen rund um die Causa MÁV-Cargo (6977/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend rechtswidrige Inschubhaftnahme des HTL-Schülers Code E (6978/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Widersprüche und offene Fragen rund um die Causa MÁV-Cargo (6979/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Direktorenbesetzung an der HBLA für Tourismus in Krems (6980/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Frühgeburten – Österreich ist trauriger Spitzenreiter (6981/J)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Zukunft des Heeresspitals (6982/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend die Existenz sogenannter nullter Schulklassen (6983/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Kontrollbericht zum Heeresspital (6984/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Anzeigen aufgrund des Kontrollberichts zum HSP (6985/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Interview mit Fritzl (6986/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 14

Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Ressourcenzuteilung, Evaluierung sowie Anzahl von Schul­versuchen im Bundesgebiet (6987/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Personal- und Sachkosten beim EAD (6988/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend die Teilnahme am NATO-Gipfel 2010 (6989/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend die Teilnahme am NATO-Gip­fel 2010 (6990/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Teilnahme am NATO-Gipfel 2010 (6991/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Zielnetz und Regionalbahnen, unter ande­rem in Oberösterreich (6992/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend 5915/AB, XXIV. GP (6993/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Einsatz von italienischen Streitkräften in Tirol (6994/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend von Linksextremismus motivierte Brandanschläge in Innsbruck (6995/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Einsatz von italienischen Streitkräften in Tirol (6996/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Einsparungen und Änderungen bei der Miliz (6997/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Truppenübungsplatz Allentsteig (6998/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Abrüsterinfo durch ÖGB (6999/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Naturhistorisches Museum und die Aktivitäten des neuen Direktors (7000/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Versteigerung des Bildes „Kirche in Cassone“ von Gustav Klimt (7001/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend Informationskampagne „Rolle von Innova­tionen für Österreichs Zukunft“ (7002/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend Wiener Universitätsbeauftragten Van der Bellen (7003/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 15

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Missbrauch von Tonaufnahmen (7004/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Missbrauch von Tonaufnahmen (7005/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Legalität und Legitimität der IGGiÖ sowie der Wahlen der Islamischen Glaubensgemeinschaft (7006/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Adoptions- und Fortpflanzungsverbot für Lesben und Schwule (7007/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Entsendemodalitäten von RichterInnen/StaatsanwältInnen/Justizwache­beamtInnen zu internationalen Einsätzen, im Besonderen zur EU-Rechtsstaatlichkeits­mission EULEX im Kosovo (7008/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend verdeckte ErmittlerInnen in Österreich (7009/J)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend Budget 2011 – Auswirkungen auf Menschen, Wissen­schaft und Forschung (7010/J)

Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend die Ermittlungen gegen die Internetseite „alpen-donau.info“ (7011/J)

Elisabeth Hakel, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die Ermittlungen gegen die Internetseite „alpen-donau.info“ (7012/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Abgeltungstitel für gemeinwirtschaftliche Leistungen (7013/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Reform der österreichischen Ver­tretungsbehörden im Ausland und das neue Leitbild für österreichische Diplomaten (7014/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz be­treffend die Überprüfungen für die Erteilung von Freigang von Häftlingen (7015/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Zerschlagung eines Schlepperringes (7016/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend die Kampagne „Echte Männer gehen in Karenz“ (7017/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend politischen Willen zum Erhalt des Universitätszentrums Rottenmann (7018/J)

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäi­sche und internationale Angelegenheiten betreffend Verwendung von Bürgerkarten und elektronischer Identitätsnachweise für den Zugriff auf österreichische E-Government-An­wendungen (7019/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 16

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend seltene Erkrankungen (7020/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Jus­tiz betreffend die Auflösung der gemeinnützigen Stiftung UFH (7021/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend geplantes Seniorengefängnis Wilhelmshöhe (7022/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Rechnungshofbericht zum Thema „Erweiterung der Infra­struktur am Militärflugplatz Zeltweg“ (7023/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Strukturierung und Kosten der Vollzugsdirektion (7024/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend bewusstes Verschweigen von Kosten von Ausflügen des MilKdo (7025/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Maßnahmen gegen Geisterfahrer auf österreichi­schen Straßen (7026/J)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend unverständliche kostenintensive Projekte der ASFINAG (7027/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend erhöhte Gefahr eines Terroranschlages in Deutschland (7028/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Arbeitsgruppe „Förderreform“ (7029/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Packungsbeilagen bei Arzneimittel (7030/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Vorhofflimmern – Vorbote des Schlaganfalls und anderer kardiovasku­lärer Komplikationen (7031/J)

*****

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates be­treffend neue Dienstkleidung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Parlamentsdirek­tion (52/JPR)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jaro­lim, Kolleginnen und Kollegen (6294/AB zu 6381/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (6295/AB zu 6383/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dietmar Keck, Kol­leginnen und Kollegen (6296/AB zu 6384/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard The­messl, Kolleginnen und Kollegen (6297/AB zu 6390/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 17

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Bernhard The­messl, Kolleginnen und Kollegen (6298/AB zu 6391/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6299/AB zu 6397/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stad­ler, Kolleginnen und Kollegen (6300/AB zu 6404/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ewald Stad­ler, Kolleginnen und Kollegen (6301/AB zu 6406/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen (6302/AB zu 6389/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (6303/AB zu 6431/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6304/AB zu 6477/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen (6305/AB zu 6380/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kollegen (6306/AB zu 6388/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher, Kolleginnen und Kollegen (6307/AB zu 6402/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (6308/AB zu 6470/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6309/AB zu 6471/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6310/AB zu 6472/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzin­ger, Kolleginnen und Kollegen (6311/AB zu 6394/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Mo­ser, Kolleginnen und Kollegen (6312/AB zu 6396/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6313/AB zu 6400/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (6314/AB zu 6704/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6315/AB zu 6497/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6316/AB zu 6414/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 18

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (6317/AB zu 6456/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6318/AB zu 6495/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen (6319/AB zu 6386/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (6320/AB zu 6387/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6321/AB zu 6392/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (6322/AB zu 6393/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6323/AB zu 6395/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (6324/AB zu 6478/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6325/AB zu 6398/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6326/AB zu 6401/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Kirchgat­terer, Kolleginnen und Kollegen (6327/AB zu 6405/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6328/AB zu 6399/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (6329/AB zu 6408/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kollegin­nen und Kollegen (6330/AB zu 6430/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen (6331/AB zu 6457/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolle­ginnen und Kollegen (6332/AB zu 6459/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kollegin­nen und Kollegen (6333/AB zu 6460/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6334/AB zu 6476/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (6335/AB zu 6407/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6336/AB zu 6415/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 19

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lich­tenecker, Kolleginnen und Kollegen (6337/AB zu 6432/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosen­kranz, Kolleginnen und Kollegen (6338/AB zu 6411/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6339/AB zu 6413/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6340/AB zu 6418/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6341/AB zu 6419/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6342/AB zu 6420/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6343/AB zu 6421/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6344/AB zu 6422/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6345/AB zu 6423/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6346/AB zu 6424/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6347/AB zu 6425/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6348/AB zu 6426/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6349/AB zu 6427/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6350/AB zu 6428/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6351/AB zu 6429/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolle­ginnen und Kollegen (6352/AB zu 6434/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6353/AB zu 6465/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Mo­ser, Kolleginnen und Kollegen (6354/AB zu 6412/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6355/AB zu 6417/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (6356/AB zu 6433/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 20

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (6357/AB zu 6435/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer­hofer, Kolleginnen und Kollegen (6358/AB zu 6436/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (6359/AB zu 6437/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6360/AB zu 6438/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6361/AB zu 6439/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6362/AB zu 6440/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6363/AB zu 6441/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neu­bauer, Kolleginnen und Kollegen (6364/AB zu 6442/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Harald Ste­fan, Kolleginnen und Kollegen (6365/AB zu 6443/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (6366/AB zu 6444/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6367/AB zu 6445/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6368/AB zu 6446/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6369/AB zu 6447/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6370/AB zu 6448/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6371/AB zu 6449/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (6372/AB zu 6450/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6373/AB zu 6451/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6374/AB zu 6463/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (6375/AB zu 6464/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Ho­fer, Kolleginnen und Kollegen (6376/AB zu 6468/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 21

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Kö­nigshofer, Kolleginnen und Kollegen (6377/AB zu 6469/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (6378/AB zu 6454/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (6379/AB zu 6458/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6380/AB zu 6466/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (6381/AB zu 6467/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (6382/AB zu 6568/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen (6383/AB zu 6452/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Josef Jury, Maximilian Linder, Dr. Martin Strutz, Kollegin­nen und Kollegen (6384/AB zu 6453/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (6385/AB zu 6462/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6386/AB zu 6475/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (6387/AB zu 6461/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6388/AB zu 6483/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6389/AB zu 6506/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (6390/AB zu 6482/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6391/AB zu 6487/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (6392/AB zu 6490/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwent­ner, Kolleginnen und Kollegen (6393/AB zu 6501/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6394/AB zu 6489/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordne­ten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (6395/AB zu 6493/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 22

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6396/AB zu 6503/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Kat­zian, Kolleginnen und Kollegen (6397/AB zu 6479/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (6398/AB zu 6480/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Josef Jury, Ma­ximilian Linder, Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen (6399/AB zu 6481/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Anna Franz, Kolleginnen und Kollegen (6400/AB zu 6532/J)

der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6401/AB zu 6507/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (6402/AB zu 6488/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6403/AB zu 6484/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (6404/AB zu 6485/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (6405/AB zu 6499/J)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 23

09.05.58Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Ich darf den Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer sehr herzlich in unserer Mitte begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Die Amtlichen Protokolle der 83. und 84. Sitzung vom 17. November 2010 sowie der 85. Sitzung vom 18. November 2010 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und un­beanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Mag. Schickhofer, Mag. Wurm, Dr. Bar­tenstein, Großruck, Dr. Fichtenbauer, Mag. Brunner und Mag. Dr. Zinggl.

09.07.39Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 6964/J bis 7010/J;

2. Anfragebeantwortungen: 6294/AB bis 6405/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesfinanzgesetz 2011 – BFG 2011 samt Anlagen (980 d.B.),

Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novel­le 2010) (1005 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird (1006 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Kon­sumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011) (1007 d.B.),

Bundesgesetz über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe, mit dem das Tele­kommunikationsgesetz 2003 geändert wird (1008 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Bundes-Tiergesundheitsfondsgesetz erlassen wird und das Tierseuchengesetz geändert wird (1024 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Entrichtung eines Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrags (GESBG) erlassen wird (1025 d.B.);

4. Initiativanträge:

Zurückziehung: 80/A.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 24

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Oktober 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 53 BA);

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 65 betreffend „Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen“, überreicht vom Abgeordneten Johann Rädler,

Petition Nr. 66 betreffend „Initiative für die Änderung des Mineralrohstoffgesetzes von 2001 und der Deponieverordnungen“, überreicht vom Abgeordneten Erwin Preiner,

Bürgerinitiative Nr. 25 betreffend „Gerechtigkeit macht stark – Für mehr Verteilungsge­rechtigkeit!“;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Familienausschuss:

Antrag 1346/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Anpassung der Familienbeihilfe für Bürger aus dem EU/EWR-Raum,

Antrag 1347/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbe­treuungsgeldes;

Finanzausschuss:

Antrag 1352/A(E) der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Bekämpfung der Schwarzarbeit – Vorsteuerabzug bei Errichtung eines Eigen­heims;

Justizausschuss:

Antrag 1351/A(E) der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen be­treffend sofortige Schaffung klarer Ausmalregelungen im gesamten Mietrecht und mit­telfristige Mietrechtsrechtsreform;

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Antrag 1349/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einführung einer Förderobergrenze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 50 000 € pro Betrieb und Jahr aus dem Agrarbudget der EU und Österreichs;

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2010/12 (III-187 d.B.);

Tourismusausschuss:

Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Dr. Gabriela Moser, Mag. Roman Haider, Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend europawei­te Harmonisierung der Hotelsterne-Klassifizierungssysteme,

Antrag 1355/A(E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Vereinfachung von Visa-Be­stimmungen zugunsten von Urlauberinnen und Urlauber aus Drittstaaten“;

Verfassungsausschuss:

Antrag 1345/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kürzung der ORF-Spitzengehälter;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 25

Verkehrsausschuss:

Antrag 1348/A(E) der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Umsetzung Koralmtunnel,

Antrag 1353/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Infrastrukturgesamtstrategie für Österreich;

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Antrag 1350/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Schaffung eines Lehrberufs für Pflege und Betreuung;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Verkehrsausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über den Ergeb­nisbericht RETTUNGSGASSE aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 24. März 2010, E 84-NR/XXIV. GP (III-190 d.B.).

*****

Antrag gemäß § 69 Abs. 3 GOG

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir der Antrag gemäß § 69 Abs. 3 der Geschäftsordnung vor, die Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2011 samt Anlagen (980 der Beilagen) in erste Lesung zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechen-
des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punk­te 3 bis 6, 7 bis 10, 11 bis 18, 19 bis 21 sowie 22 und 23 der Tagesordnung jeweils zu­sammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Ta­gesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten er­geben: SPÖ und ÖVP je 126 Minuten, FPÖ 113 Minuten, Grüne 99 Minuten sowie BZÖ 95 Minuten.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klub­zugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Für die Dauer der Debatte zur Transparenzdatenbank wurde folgende Redeordnung vereinbart: Erste Runde 8 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP 10 Minuten, eine weitere Runde mit je 7 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ 10 Minuten, eine Red­ner-/Rednerinnenrunde mit 6 Minuten und eine weitere Runde mit 5 Minuten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 26

Der vorsitzführende Präsident verteilt zu Beginn der letzten Runde die verbleibende Zeit in der Weise, dass noch alle Fraktionen in der Fernsehzeit gleichmäßig zu Wort kom­men.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Redeordnung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

09.09.301. Punkt

Erklärung des Bundesministers für Finanzen zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2011 samt Anlagen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ich darf dem Herrn Vizekanzler zur Abgabe der Erklärung das Wort erteilen. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


9.10.56

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Bundespräsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! 2010 war und ist ein Jahr der Bewährung für Euro­pa, für Österreich, für die Bundesregierung, auch für mich persönlich, und deswegen möchte ich auch mit ein paar persönlichen Bemerkungen hinsichtlich der letzten Tage beginnen.

Die letzten Tage und Stunden, aber auch die letzten Wochen und Monate waren be­stimmt durch zwei Herausforderungen: erstens durch die Arbeit am Budget und zwei­tens durch die Stabilisierung unserer gemeinsamen Währung, des Euro.

Von Freitag auf Samstag haben wir in der Regierung mit dem Koalitionspartner die letz­ten Details abgeschliffen und das Budget finalisiert. Am Sonntag musste ich nach Brüs­sel zum Treffen der Finanzminister, um dort das zu tun, was notwendig ist, um Europa und den Euro zu stabilisieren, nämlich ein Paket für Irland zu schnüren. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Ein schwerer Job!)

Wir stehen heute am Ende langer und harter Budgetverhandlungen, in einer Phase har­ter und öffentlicher Auseinandersetzungen, am Beginn einer Budgetdebatte im Parla­ment. Wir sollten uns in dieser Stunde darauf besinnen, in welchem Umfeld wir diese De­batte führen werden, wo wir als Republik Österreich heute stehen, was wir in diesem Jahr erlebt, erfahren, aber auch gelernt haben – und führen wir dann eine Diskussion, die den Fakten gerecht wird!

Das sollten wir als Anspruch definieren, um der Verantwortung gerecht zu werden, die wir für dieses Land gemeinsam tragen, ob als Regierung oder auch als Opposition, über das Politikjahr 2010 und die Budgetjahre 2011 bis 2014 und darüber hinaus.

Ich bin davon überzeugt, dass es, wenn wir am 22. Dezember hier im Hohen Haus ein Budget beschließen, nicht nur ein Sparpaket sein wird, sondern es wird ein Zukunfts­paket sein, das wir den Österreicherinnen und Österreichern vorlegen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Union – und da vor allem die Länder der Euro-Zone – musste heuer jene Maßnahmen setzen, die auf nationaler Ebene schon 2009 notwendig waren. Es ging dabei nicht um die Rettung einzelner Ban­ken, es ging um unsere gemeinsame Währung, den Euro. Mit einem Paket von 750 Mil­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 27

liarden € wurde ein einzigartiger Schutzschirm über die Euroländer gespannt (Abg. Ing. Westenthaler: Die Banken werden geschützt, die Menschen werden geschröpft!), und man sieht gerade in diesen Tagen und Wochen, wie wichtig dieses Signal war.

Manche Länder haben in den letzten Jahrzehnten über ihre Verhältnisse gelebt. Sie haben keine strukturellen Reformen angepackt und von einem Tag auf den anderen gelebt (Abg. Kickl: Und die werden jetzt belohnt!), und das kommt die Menschen in diesen Ländern heute leider sehr teuer zu stehen.

2010 ist ein hartes Jahr der Bewährung auch für Österreich. Wir haben bei der Regie­rungsbildung – sie jährt sich in Kürze zum zweiten Mal – schon gewusst, dass wir in die­ser Bundesregierung vor zwei entscheidenden Herausforderungen stehen.

Die erste und wichtigste Herausforderung: Wir mussten Österreich durch die Finanz- und Wirtschaftskrise führen, die Arbeitsplätze und Wohlstand massiv bedroht und gefährdet hat.

Und die zweite Herausforderung: Wir müssen wieder die öffentlichen Schulden abbau­en, weil wir unser Steuergeld für die Zukunftsgestaltung einsetzen wollen und nicht für die Zahlung von Zinsen.

Die weltweite Finanzkrise haben wir in Österreich besser bewältigt als andere Länder der Europäischen Union und auch international. Und jetzt müssen wir unsere Haus­aufgaben machen: Schulden abbauen, die Chancen des Aufschwungs nutzen und Ös­terreich weiter nach vorne bringen. Das ist schwierig, ohne Zweifel, und das ist auch schmerzhaft in vielen Bereichen, aber wenn wir uns einmal umschauen, dann sehen wir schnell, wir sind auf einem guten – ich sage: besseren – Weg als viele andere.

Österreich ist heuer im dritten Quartal – und das sind die aktuellsten Wirtschaftszah­len – mehr als doppelt so rasch gewachsen wie die Europäische Union. (Abg. Kickl: Aber trotz der Regierung!) Wachstum in der EU: 0,4 Prozent, Österreich: 0,9 Prozent. Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in der Euro-Zone  (Von der Besuchergalerie werden Flugblätter in den Saal geworfen. Vier Personen mit Totenkopfmasken entrollen ein Trans­parent, auf dem zu lesen ist: „Budget kills! – Keine Kürzung der EZA“. – Ruf bei der ÖVP: Was ist mit der Parlamentsdirektion? Wieso kommen die Linken da herein? – Weitere Zwi­schenrufe.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, eine Sekunde!

Die Damen und Herren wissen, dass auf der Galerie Kundgebungen untersagt sind. Da­her werde ich bis zur Beruhigung auf der Galerie die Sitzung unterbrechen.

*****

(Die Sitzung wird um 9.14 Uhr unterbrochen und um 9.15 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und ersuche den Herrn Vizekanzler, fortzusetzen.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll (fortsetzend): Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schön, dass in Österreich Meinungsfreiheit herrscht, und daher sollten wir das auch akzeptieren und so sehen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Kommen wir zurück zu den Zahlen und Fakten.

Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit in der Euro-Zone liegt derzeit bei 10,1 Prozent, in Österreich ist sie mit 4,5 Prozent nicht einmal halb so hoch.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 28

Heuer wird die durchschnittliche Neuverschuldung in der EU auf deutlich über 7 Pro­zent steigen. Wo liegt Österreich? – Wieder deutlich besser mit 4,5 Prozent. Im nächs­ten Jahr wird die durchschnittliche Neuverschuldung in der Europäischen Union immer noch bei mehr als 5 Prozent liegen, die österreichische Neuverschuldung mit diesem Budget, das wir heute vorlegen, mit nur 3 Prozent um ein Drittel geringer und damit im Spitzenfeld Europas. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Die Forschungsquote liegt in Österreich 2010 voraussichtlich bei 2,76 Prozent un­serer Wirtschaftsleistung. Wir sind damit europaweit auf Platz 3 hinter Finnland und Schweden, noch vor Deutschland, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Und bei allem Verständnis für die Proteste, die in den letzten Tagen und Wochen ge­äußert wurden und die es gibt: Wir sollen und können auch stolz sein auf das, was wir in Österreich geleistet haben und wo wir heute mit diesem Land in Europa stehen! Auch das ist ein wesentlicher Punkt unserer politischen Arbeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Aber natürlich ist in einer Phase wie dieser auch Selbstkritik durchaus angebracht, müs­sen wir beleuchten, wo wir stehen und welche Herausforderungen vor uns liegen. Die letzten beiden Jahre haben Österreichs Defizit und Neuverschuldung und auch die Staatsschuld sprunghaft ansteigen lassen. Das heißt, dass wir konsequent weiterarbei­ten müssen – auch in den kommenden Jahren –, denn wohin Schulden führen, das se­hen wir gerade auch in diesen Tagen in verschiedenen Teilen Europas.

Der Weg zum Budget war nicht einfach, die Wochen danach erst recht nicht. Seit die Bundesregierung in Loipersdorf ihren Budgetentwurf vorgelegt hat, hat es von vielen Seiten Kritik gegeben, Kritik, die in einzelnen Punkten durchaus nachvollziehbar war. (Abg. Scheibner: Mir kommen gleich die Tränen! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ei­ne einzige Jammerei, was Sie da machen!) Deswegen haben wir in einigen Punkten auch Anpassungen vorgenommen. Und es galt und gilt einmal mehr der Grundsatz: Es gibt einzelne Punkte, über die man diskutieren kann, aber es gibt keine Alternative zum Gesamtpaket!

Die Bundesregierung und ihre Mitglieder haben es sich nicht leicht gemacht. Wir haben unsere Verantwortung wahrgenommen, speziell der Bundeskanzler und ich. Und was wir Ihnen heute hier präsentieren, ist der Kompromiss der Koalition, der möglich war. Es ist kein schwarzes Budget, es ist kein rotes Budget, es ist ein rot-weiß-rotes Bud­get. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)

Ich bekenne mich zu diesem Budget, und mit mir die gesamte Bundesregierung. Es ist ja auch das Budget der Bundesregierung – und nicht der Haushalt des Finanzministers.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2010 war auch für mich persönlich ein he­rausforderndes Jahr. Ich hatte mir für 2010 viel vorgenommen, mehr – das sage ich ganz offen –, als in einem Jahr in dieser Konstellation offensichtlich möglich ist. Dabei haben wir durchaus einiges erreicht. Wir sind in der Krisenbekämpfung sehr erfolgreich. Wir haben erstmals einen Budgetplan für vier Jahre vorgelegt, und wir werden heute auch noch das Transparenzkonto hier im Hohen Haus beschließen.

Bei der Umsetzung großer struktureller Reformen aber stehen wir noch am Anfang der Arbeit. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten viel verhandelt und viel gerech­net, aber ich habe auch viel lernen können in diesen letzten Wochen und Monaten (Ruf bei der FPÖ: Von wem?): über Koalitionen und Kompromisse, über Verlässlichkeit und Verantwortung, über Erwartungen und Enttäuschungen und auch über Gerechtigkeit und Ehrlichkeit.

Die Verschiebung des Budgets, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat sich als ökonomisch vernünftig erwiesen, politisch wird es sicher immer umstritten bleiben. Wir wissen, die Regierung hat nicht alle Erwartungen erfüllen können, und ich weiß auch, ich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 29

selbst habe vielleicht noch nicht alle Hoffnungen erfüllen können, aber – und das sagt auch die Erfahrung der letzten acht Jahre in der Bundesregierung – wir werden die rich­tigen Lehren daraus ziehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist das Selbsthypnose, was ihr da macht?)

Wir werden diese Herausforderungen, vor denen wir stehen, die nicht kleiner, sondern größer geworden sind, mit Entschlossenheit und starkem Willen entsprechend meistern.

Mit diesem Budget, meine sehr geehrten Damen und Herren, legen wir den Grundstein für den Weg Österreichs aus der Schuldenfalle, ein solides Fundament für die politi­sche Arbeit und die Zukunft des Landes. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn ich „wir“ sage, dann möchte ich mich bei ein paar Menschen sehr herzlich be­danken, die uns im Besonderen unterstützt haben. Zum Ersten bei den Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Finanzen: Danke für eine professio­nelle, unermüdliche Arbeit in der Gesetzwerdung dieses Budgets! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es sind auch die beiden Staatssekretäre im Finanzministerium, Reinhold Lopatka und Andreas Schieder, bei denen ich mich sehr herzlich bedanken möchte. Ich habe vorhin von Verlässlichkeit und Verantwortung gesprochen: Ihr lebt sie! Danke auch für eure Ar­beit! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wichtig, hier im Hohen Haus darauf zu verweisen: Das starke Fundament für unser Budget haben wir bereits im Frühjahr die­ses Jahres geschaffen: mit dem Bundesfinanzrahmen 2011 bis 2014. Diese Haushalts­rechtsreform haben wir einstimmig in diesem Hohen Haus beschlossen. Damit haben wir eine verbindliche mittelfristige Budgetplanung mit fixen Ausgabenobergrenzen er­möglicht.

Wie sehr Österreich mit dieser Haushaltsreform international Vorreiter ist, zeigt die Dis­kussion in der Europäischen Union über die verbesserten Budgetregeln. Dort werden Österreich, Schweden und die Niederlande immer wieder als Vorbild für eine vorsor­gende, strikte und konsequente Budgetplanung gewürdigt. Es wird in der Europäischen Union diskutiert, genau diese Ausgabenobergrenzen zum allgemeinen Standard zu ma­chen.

Ich bedanke mich daher bei den Fraktionen dieses Hohen Hauses für die Unterstüt­zung bei diesem finanzpolitisch historischen Vorhaben, das uns gemeinsam gelungen ist. Es wurde das Richtige beschlossen, es gibt die notwendigen Antworten für unser Land.

Dieser Bundesfinanzrahmen hat schon 2009, im wohl schwierigsten Budgetjahr seit lan-
ger Zeit, trotz widrigster Umstände gehalten, auch im heurigen Jahr. Das wissen wir be­reits jetzt, wenn wir das Jahr 2010 beleuchten: Der Finanzrahmen wird halten, und das Budget 2011 zeigt ebenfalls, dass im dritten Jahr seines Bestehens das der Fall sein wird. Der Finanzrahmen hat sich somit als wahrer Stabilitätsanker erwiesen und hat wesent­lich dazu beigetragen, dass wir international zu den nur noch wenigen Staaten – nur noch wenigen Staaten! – mit bester Bonität zählen. Österreich gehört zur Spitze in der Eu­ropaliga.

Diesen Stabilitätsanker illustrieren zwei Zahlen:

Erstens: Wir sparen in den nächsten Jahren mit insgesamt 8,1 Milliarden € mehr ein als jede andere Bundesregierung zuvor.

Und zweitens: Wir ersparen uns in den nächsten vier Jahren damit zusätzliche Zinsen für die Begleichung unserer Schulden in der Höhe von fast 4 Milliarden €.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 30

Ohne unsere Maßnahmen, die wir vorschlagen, wären ursprünglich für 2011 9 Milliar­den € zu zahlen gewesen, durch unseren Budgetplan nur mehr 7,7 Milliarden € – Zin­sen, die wir freibekommen, um in Österreichs Zukunft zu investieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Welche Eckpunkte haben wir festgelegt, und was legt die Bundesregierung zur weiteren Diskussion und Beschlussfassung vor? Ausgehend von der ursprünglichen Planung im Frühjahr können wir noch schneller und entschlossener die Neuverschuldung abbauen. Ursprünglich war eine Reduktion des Defizits auf 2,5 Prozent im Jahr 2014 geplant. Nunmehr erreichen wir einen Wert von 2,2 Prozent. Das ist ein Vorteil für Österreich von 800 Millionen €.

Weshalb können wir die Konsolidierung beschleunigen? Erstens: Es stützt uns eine sehr gute, positive wirtschaftliche Entwicklung, weil wir in der Krise in der Regierung die rich­tigen Maßnahmen gesetzt haben. Der Exportsieger Österreich und die Anpassungsfä­higkeit der Unternehmen auf der zweiten Seite haben in der Krise ihre Wirkung gezeigt. Wir sind wieder auf der Straße des wirtschaftlichen Aufschwungs und Wachstums.

Ebenso hat auch der private Konsum während der Krise nicht nachgelassen, ganz im Gegenteil. Die Steuersenkungsmaßnahmen haben sich ausgezahlt. Damit zeigt sich, dass die Politik insgesamt auf beiden Seiten der Skala, im unternehmerischen Bereich und im Standortbereich, aber auch im privaten Konsum, die richtigen Maßnahmen ge­setzt hat.

Schließlich haben wir in Österreich eine äußerst niedrige Arbeitslosenquote. Die Flexi­bilität der Arbeitgeber in der Krise – und auch dafür herzlichen Dank! – hat einen ent­scheidenden Beitrag geleistet. Jeder Arbeitslose ist einer zu viel. Wir können deshalb niemals zufrieden sein, aber wir können mit Stolz sagen, wir sind in dem Punkt, der die Menschen wohl am meisten bewegt, Spitze in Europa. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diese Entwicklung kann uns optimistisch machen, sie zeigt aber auch eines klar auf: Wachstum ist der wirksamste Hebel, um die Krise zu überwinden, Schulden abzubau­en und die Zukunft zu sichern.

Zwei Jahre der Legislaturperiode haben wir jetzt hinter uns, drei noch vor uns. Wenn wir bei der Nutzung des Aufschwungs so erfolgreich sind wie in den letzten Jahren der Krisenbewältigung, dann können wir optimistischer denn je für Österreich in die Zukunft blicken.

Ebenso wollen wir bis zum Jahr 2014 die Wende in der negativen Schuldenentwicklung einleiten. Diese Wende darf nicht bloß den Bund selbst betreffen, sondern auch die au­ßerbudgetäre Verschuldung.

Die heutige Euro- und Staatenkrise ist eine Krise der immer rasanter und über Jahr­zehnte ständig wachsenden Staatsschulden. Wir müssen daher die Staatsschulden in den Griff bekommen.

Die durchschnittliche Staatsverschuldung steigt in der Euro-Zone heuer auf mehr als 84 Prozent, im nächsten Jahr auf mehr als 86 Prozent. Wo liegen wir im Vergleich? – Wir werden heuer bei gut 70 Prozent liegen, also volle zehn Prozentpunkte unter dem Durch­schnitt der EU. Im nächsten Jahr werden wir mit diesem heute vorgelegten Budget bei der Schuldenquote bei knapp über 71 Prozent liegen, dann schon 17 Prozentpunkte bes­ser als die durchschnittliche Verschuldung in der Euro-Zone.

Nach Schätzung der Europäischen Kommission wird die durchschnittliche Verschul­dung in der Europäischen Union bis 2015 – und das ist kein Ruhmesblatt! – auf über 100 Prozent der Wirtschaftsleistung ansteigen. In Österreich wird mit unserem Budget die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 31

Verschuldung bereits 2014 wieder auf einen Wert von 72,5 Prozent sinken. Ein Drittel niedriger als der Durchschnitt in der Europäischen Union! Seien wir stolz auf das Er­reichte und tragen wir diesen Kurs gemeinsam weiter, dann ist Österreich erfolgreicher als andere! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Letztlich können wir im Budget noch so gro­ße Kostensenkungen durchführen, entscheidend ist: Schulden fressen Zukunft auf, und Zinsen sind Geld für die Vergangenheit. Wer sich zum Schuldenabbau bekennt, muss sich aber auch zum Sparen bekennen. Alles andere ist unredlich in der politischen De­batte und unehrlich gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Nur der Weg aus der Schuldenfalle ist der Weg zu mehr politischem Gestaltungsspielraum für die Zu­kunft des Landes.

Würde Österreich nur eine Stufe der Bonität verlieren, würde uns das zusätzlich bis zu 1,3 Milliarden € an Zinskosten bis 2014 bescheren. Da sehen Sie, wie heikel die Frage der Einschätzung, der Ernsthaftigkeit und der Budgetplanung zu nehmen ist. Wenn die Bonität zurückgeht, zahlen wir ohne Mehrwert 1,3 Milliarden € an Zinskosten auf einen Schlag mehr. Deswegen ist es wichtig und alternativlos, dieses Budget zu diskutieren, aber dann auch zu entscheiden.

Allein die Zinszahlungen, die die Steuerzahler bereits jetzt jährlich zu leisten haben, sind etwa gleich hoch wie jene Summe, die wir für unsere Schulen, für die Bildung unserer Kinder ausgeben. Sie übersteigen das Umweltbudget um das Zehnfache oder die Aus­gaben für Sicherheit um das 3,5-fache. Jeder Steuerzahler bringt im Schnitt pro Jahr 1 100 € nur für die Zinsen unserer Staatsschuld auf – und damit ist noch kein Euro an Schulden getilgt. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer war denn Finanzminister? Schüssel, Molterer! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Das sind Mittel, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wir ohne Nutzen für die Menschen an unsere Kreditgeber zahlen. Niemand hat von diesen Zinszahlungen et­was außer internationale Spekulanten.

Die Bonität Österreichs muss auch für mich als Finanzminister daher der Maßstab sein – nicht meine aktuellen Beliebtheitswerte oder Meinungsumfragen. Wenn Öster­reich im Rating verliert, kostet uns das alle Milliarden, wenn ich in Meinungsumfragen zurückfalle, ist das, ehrlich gesagt, mein Problem und nicht das Problem Österreichs. Ich weiß in diesen Stunden und Tagen bei beiden, wovon ich rede, aber ich weiß auch, wofür ich mich entschieden habe. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir brauchen weniger Gläubiger und mehr Glauben, Glauben an uns und unsere Fä­higkeiten und Möglichkeiten. Und daher ist mein Prinzip, und das sollte unser gemein­sames Prinzip sein: weniger Schulden, weniger Zinsen, mehr für Österreich! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Schließlich und endlich – und das ist mir persönlich auch sehr wichtig – sanieren wir pri­mär bei den Ausgaben. Wir haben beschlossen: 60 Prozent durch Einsparungen, 40 Pro­zent durch Einnahmen, also Steuern, am Gesamtkuchen zu gestalten. Dieses Verhält­nis konnten wir nicht nur halten, sondern über die kommenden vier Jahre zugunsten des Sparens und somit zugunsten der Steuerzahler auch verbessern: von 63,4 Prozent im Jahr 2011 bis zu 68,2 Prozent im Jahr 2014.

Bevor man über zusätzliche Steuern nachdenkt, muss man einsparen und auf die Kos­tenbremse steigen, und das haben wir gemacht.

Das Bundesbudget 2011 sieht im allgemeinen Haushalt Ausgaben von rund 70,1 Mil­liarden € und Einnahmen von knapp 62,6 Milliarden € vor. Das sind die Zahlen und die Eckpunkte. Daraus ergibt sich eine Neuverschuldung von etwa 7,6 Milliarden €.

In der Maastricht-Abgrenzung ist ein gesamtstaatlicher Abgang von rund 3,2 Prozent der Wirtschaftsleistung zu erwarten; die gesamtstaatliche Schuldenquote erhöht sich von rund


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 32

70 auf 71,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Den Weg zur Erreichung dieser Werte in den Jahren 2011 bis 2014 hat die Bundesregierung gemeinsam und jeder Minister in sei­ner Verantwortung getroffen.

Ein beachtlicher Teil der Einsparungen wird auch in der Bundesverwaltung erzielt. Wir haben insgesamt mehr als 80 Einzelmaßnahmen zur Optimierung unserer Verwaltungs­struktur und zur größeren Leistungseffizienz beschlossen. In Summe werden wir durch die Einsparungen in der Bundesverwaltung in den Jahren 2011 bis 2014 Beiträge zur Konsolidierung zwischen 150 und knapp 300 Millionen € erreichen. Insgesamt werden wir bis 2014 2 000 Planstellen einsparen. Wir sparen beim Fuhrpark, im IT-Bereich, wir sparen in der Infrastruktur der Bundesverwaltung. Wir bauen E-Government und den elektronischen Zugang aus und sparen somit auch bei den Postgebühren durch elektro­nische Zustellung und elektronische Aktenläufe – und setzen damit ein ganz klares Signal.

Der Vorwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung würde nur bei anderen sparen – das sehen Sie aus diesen Daten –, ist unberechtigt. Es fängt da­mit an, dass die Politik bei sich selbst wie bei allen anderen spart und ihren Beitrag leistet. (Abg. Bucher: Das sieht man bei den Inseraten, die Sie schalten!) Das betrifft uns alle hier im Hohen Haus: Die Parteien- und die Parteiakademieförderung sinkt bis 2014 um 7 Prozent. Jedes Ministerium setzt auch Reformmaßnahmen und hat die bud­getären Grenzen einzuhalten.

Ich darf nunmehr zu den wesentlichsten Aspekten der einzelnen Bundesministerien kom­men.

Die Sparsamkeit des Budgets 2011 beginnt beim Bundeskanzleramt. Die Ausgaben sinken gegenüber dem Voranschlag 2010 um 2,6 Prozent auf etwa 336 Millionen €. Trotz dieses Sparkurses wurde die Frauenförderung gleich gehalten, womit die finan­zielle Absicherung der Interventionsstellen und der Gewaltschutzzentren sowie der Frau­enservicestellen gelungen ist. Wir reduzieren Medienkooperationen und den Zuschuss an ausgegliederte Rechtsträger, wie etwa an die Statistik Austria.

Das Bundesministerium für Finanzen selbst reduziert im Jahr 2011 seine Ausgaben um 738 Millionen € oder 3,5 Prozent auf 20,3 Milliarden €. (Abg. Mag. Kogler: Insera­tenminister!) Mit dem Budget 2011 zeigt das Finanzressort die Fortsetzung konsequen­ter Personalpolitik und auch die Fortsetzung innovativer Reformen wie zum Beispiel des Personaltransfers.

Alle reden von der Verwaltungsreform – wir leben sie! (Ironische Heiterkeit und Zwi­schenrufe bei FPÖ, Grünen und BZÖ.)

Mit strategischer Ausrichtung zur Betrugsbekämpfung durch die Gründung der Finanz­polizei wird Unternehmertum geschützt und Abgabenhinterziehung entschlossen be­kämpft! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Bundesministerium für Inneres. Die innere Sicherheit hat für die Menschen be­sonderen Stellenwert und daher für die Regierung besondere Priorität. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Stan Laurel und Oliver Hardy!) Die Menschen erwarten sich Sicherheit, und sie haben auch ein Recht darauf. Wir bekämpfen effizient Kriminalität, die seit letztem Jahr um 10 Prozent zurückgegangen ist. Wir geben für Sicherheit etwa 2,35 Milliarden € aus.

Die im Ressort ergriffenen Maßnahmen reichen von der Einrichtung eines eigenen Bun­desamtes für Migration und Asyl bis hin zu einer Neugestaltung und Abgeltung der Si­cherheitskontrollen an den Flughäfen.

Das Budget des Außenamtes beläuft sich 2011 auf 427 Millionen €. Das sind rund 14 Mil­lionen € oder 3,1 Prozent weniger als der Bundesvoranschlag 2010. Um diese Sparvor­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 33

gabe zu erbringen, werden eine Straffung des österreichischen Vertretungsnetzes im Aus­land auf der einen Seite und leider auch – wir haben es heute schon gesehen – eine Re­duzierung der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit erforderlich sein. (Abg. Scheibner: Eine Bankrotterklärung ist das, eine außenpolitische! – Weitere Zwischen­rufe bei BZÖ und Grünen.)

Das Bundesministerium für Justiz hat im kommenden Finanzjahr rund 1,15 Milliar­den € an Ausgaben zur Verfügung und damit um 16 Millionen € oder 1,4 Prozent weni­ger als im Jahr 2010.

Damit der freie Zugang zum Recht und die Sicherstellung der Rechtssicherheit weiter­hin gewährleistet sind, soll mit einer Reihe von Reformmaßnahmen der Gerichtsbetrieb entlastet und eine Verbesserung der Abläufe in der Justizverwaltung angestrebt werden.

Wir schaffen auch die verhandlungsfreie Zeit an den Gerichten ab, damit die Effizienz steigt und der Zugang zum Recht verbessert wird. In der Justizverwaltung wird eine In­stanz abgebaut, im Dolmetscherpool der Gerichte und bei deren Sachverständigen wer­den Optimierungen stattfinden.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung verfügt 2011 über eine Ausgaben­summe von knapp 2,2 Milliarden €. Damit kann der Dienstbetrieb unter Umsetzung struktureller Straffungen in der Verwaltung weiterhin sichergestellt und die vordringli­chen Beschaffungs- und Bauvorhaben auch realisiert werden.

Weiters wird es auch 2011 weiter möglich sein, dass außerordentliche Verkaufserlöse für Liegenschaften, die auch im Zuge der Heeresreform veräußert werden können, der Landesverteidigung zugute kommen.

Im Sport ist es durch die Novelle zum Glücksspielgesetz 2010 gelungen, zusätzliche Budgetmittel für die Förderung des österreichischen Spitzensportes frei zu machen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Konsumentenschutz verfügt im Jahr 2011 über Ausgaben von rund 17,9 Milliarden € und damit über fast 340 Mil­lionen mehr als im Bundesvoranschlag vorgesehen. Diese Steigerung ist sehr wesent­lich auf die sich sehr dynamisch entwickelnden Ausgaben für die Pensionen zurückzu­führen.

Eine wesentliche Dimension von Gerechtigkeit ist für mich aber auch Generationen­gerechtigkeit. Die gegenwärtige Generation darf nicht auf Kosten ihrer Kinder und Enkel leben. Ich habe das im Zuge der Diskussionen um die Budgetkonsolidierung auch unmissverständlich eingefordert. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben daher wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um die Kostenexplosion bei den Pensionen zu dämpfen. Die Langzeitversichertenregelung wird ab 1. Jänner 2014 im Sinne einer Übergangsregelung neu gestaltet. Das Zugangsalter zur Hacklerrege­lung wird in einem Schritt auf 62 Jahre für Männer und auf 57 Jahre für Frauen, dann schrittweise weiter auf 62 Jahre angehoben. Die Anrechenbarkeit von Ersatzzeiten wird eingeschränkt. Damit können wir deutlich die Kostenentwicklung einbremsen.

Auch vor 2013 wird bei der Hacklerregelung schon gespart. Durch die Verteuerung der Schul- und Studienzeiten und die Einführung des kostenpflichtigen Nachkaufs von Aus­übungsersatzzeiten werden in den nächsten drei Jahren in Summe fast 40 Millionen € an Kosten gedämpft.

Der für mich entscheidende Punkt, den wir in den Verhandlungen am vergangenen Wo­chenende erreicht haben: Die Hacklerregelung wird nicht ins Dauerrecht übernommen, sondern bleibt Übergangsrecht und ist damit ein Auslaufmodell.

Die Invaliditätspension wird neu aufgesetzt. Es gilt das Prinzip: Rehabilitation vor Pen­sion! Die Zahl der Zugänge in die Invaliditätspension soll damit um 10 Prozent reduziert werden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 34

Im Pflegebereich – einem wichtigen, zentralen Eckstein der Arbeit in der Bundesregie­rung – kommt es zu einer Veränderung der Zugangsvoraussetzungen bei gleichem Pfle­gegeld für die ersten beiden Pflegestufen. Zugleich wird die Pflegegeldstufe 6 ange­hoben. Damit setzt die Bundesregierung bewusst ein Zeichen in budgetär schwierigen Zeiten, um die besonders Hilfsbedürftigen in unserer Gesellschaft verstärkt zu unterstüt­zen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dem Bundesministerium für Gesundheit stehen 2011 Ausgaben von rund 868 Mil­lionen € zur Verfügung. Das sind um 12,6 Prozent weniger als 2010. Ein wesentlicher Teil dieser Rückführung geht auf eine Adaptierung beim Krankenkassenstrukturfonds zurück, den wir weiterhin mit 40 Millionen € dotieren. Damit bestehen weiterhin finan­zielle Anreize zur Optimierung im Gesundheitssystem. Ich werde dann bei den Offen­sivmaßnahmen auf diesen Faktor noch einmal zu sprechen kommen.

Die beiden Bildungsressorts werden im Unterschied zu den meisten anderen Minis­terien im Jahr 2011 ein höheres Budget zur Verfügung haben als im Jahr 2010. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung von Beginn an Bildung und For­schung einen geringeren Konsolidierungsanteil auferlegt hat als den übrigen Budgetbe­reichen: ein klares Bekenntnis für die Bildungszukunft unserer Kinder. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Bucher: Das heißt „Kürzungen“!)

Darüber hinaus kommt es nicht nur zu weniger Kürzungen, wir haben gerade in diesen drei Bereichen – Bildung unserer Kinder, Forschung und Innovation und auch Universi­täten – auch Offensivmaßnahmen und zusätzliche Mittel vorgesehen.

Für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur stehen 2011 Ausga­ben von rund 7,7 Milliarden € zu Buche. Im Rahmen dieser Mittel kann eine Schwer­punktsetzung zum Ausbau der Ganztagesbetreuung in den Pflichtschulen und damit ei­ne bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie auf Basis des Grundprinzips der Wahl­freiheit erfolgen. (Beifall bei der ÖVP.)

Auch die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 im Bereich der allgemeinbil­denden Pflichtschulen wird durch dieses Budget erfolgreich weitergeführt werden kön­nen.

Das Programm „Lehre mit Matura“ wird entsprechend fortgesetzt.

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung kann seine Budgetaus­gaben 2011 auf rund 3,8 Milliarden € steigern und mit den Offensivmitteln Schwerpunk­te in den Bereichen Universitäten und Fachhochschulen setzen. Während damit an den Universitäten eine Verbesserung von Lehre und Forschung ermöglicht werden soll, wer­den im Fachhochschulbereich zusätzliche Studienplätze geschaffen.

Auch für die Studienförderung stehen mehr Mittel bereit, womit Härtefälle, die durch die Konsolidierungsmaßnahmen im Familienbereich entstehen können, weitestgehend ver­mieden werden sollen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie kann mit knapp 3,1 Milliarden € seine Mittel gegenüber dem Jahr 2010 deutlich aufstocken (Abg. Dr. Mo­ser: Das stimmt ja gar nicht! Da sind Schulden – ÖBB, ASFINAG!), damit die erforder­lichen Projekte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur zu finanzieren sind. Damit werden auch wichtige Großbauvorhaben – wenn auch mit einer gewissen zeitlichen Verzöge­rung – umgesetzt (Abg. Dr. Moser: Das ist eine gedruckte Lüge!) und ein Signal für ei­nen zukunftsorientierten öffentlichen Verkehr gesetzt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Landwirtschafts- und Umweltressort, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann seinen Ausgabenbetrag mit knapp 3 Milliarden € nahezu aufrecht halten. Wir ha­ben Schwerpunkte bei der Finanzierung von Projekten in der ländlichen Entwicklung und


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 35

der Siedlungswasserwirtschaft gesetzt. Wir können mit diesen Budgetdaten in der Land­wirtschafts- und Umweltpolitik unsere Pläne im Umwelt- und Klimaschutz einhalten und erfüllen. (Abg. Neubauer: Aber wirklich nicht!)

Im Wirtschaftsförderungsbereich – im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend – entfällt zwar die Dotierung des Mittelstandsfonds aus Bundesmitteln, allerdings wird die Förderung der thermischen Sanierung mit jeweils 50 Millionen € im Wirtschafts- und im Umweltressort neu veranschlagt. Damit setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für eine in der Vergangenheit sehr, sehr erfolgreiche Förderschiene. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Anschließend möchte ich auf die geplanten Maßnahmen in der Familienförderung ein­gehen. Auch die Familien Österreichs sind von Einsparungen betroffen (Abg. Mag. Stad­ler: Na da schau her!), wobei wir es uns nicht leicht gemacht haben. Wir tragen jedoch alle gemeinsam Verantwortung für die nächsten Generationen. (Abg. Bucher: „Familien­partei“ ÖVP!)

Unsere größte Aufgabe ist daher, den nachkommenden Generationen keine Staats­schuld und solide Staatsfinanzen zu übergeben. Es ist nichts verantwortungsloser, als unseren Kindern einen Schuldenrucksack umzuhängen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Wer hat denn die letzten 24 Jahre mit der Regierung Staatsschulden verur­sacht? Das waren Sie!)

Wir müssen die finanzielle Situation des Familienlastenausgleichsfonds im Auge behal­ten. (Abg. Neubauer: Die Eltern können sich gar keine Kinder mehr leisten!) Nur wenn wir gemeinsam unsere Kräfte einsetzen, können wir die Familienleistungen auch zu­künftig gewährleisten. Der Fonds weist aktuell eine Verschuldung von 3,9 Milliarden € auf. Und mit den vorgeschlagenen Maßnahmen können wir seine Leistungsfähigkeit auch für die Zukunft erhalten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben ursprünglich beschlossen, die Anspruchsdauer bei der Familienbeihilfe zu kürzen, den Alleinverdienerabsetzbetrag bei Familien ohne Kinder sowie den einkom­mensabhängigen Mehrkindzuschlag zu streichen.

In allen drei Punkten – und ich verstand und verstehe die Unruhe in der Diskussion um die Punkte – haben wir nach intensiven Gesprächen mit Betroffenen, mit den Familien­verbänden und intensiven Verhandlungen in der Koalition die Härten abgefedert.

Bei den Mehrkindfamilien bleibt der einkommensabhängige Zuschlag mit 20 € statt 36 € erhalten – ursprünglich waren 0 € vorgesehen.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag bleibt Pensionisten mit einer Pension bis zu 1 155 € monatlich erhalten.

Bei der Familienbeihilfe: Von der Streichung werden die Studienrichtungen ausge­nommen, die zehn Semester und länger dauern, und die Studierenden, die dabei die Mindeststudiendauer nicht überschreiten.

Zusätzlich wurde die Zuverdienstgrenze für Studenten bei der Familienbeihilfe von 9 000 € auf 10 000 € angehoben.

Wir haben also in diesem Paket von den geplanten Einsparungen 55 Millionen € pro Jahr zurückgenommen, ohne unsere Budgetziele im Ganzen zu verlassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die 13. Familienbeihilfe wird zukünftig vom sechsten bis zum 15. Lebensjahr mit ei­nem Pauschalbetrag von 100 € – wie bisher im September – als Schulstartgeld für schul­pflichtige Kinder ausgezahlt.

Wir entlasten auch die Familien mit schulpflichtigen Kindern – das wird gerne verges­sen! – durch die Abschaffung des Selbstbehalts für Schulbücher.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 36

Ich verstehe als Familienvater die Diskussion und die Kritik an den vorliegenden Maß­nahmen durchaus. Trotzdem stehe ich dazu. Denn ich könnte es vor meinen Kindern nicht verantworten, ständig steigende Schulden zu akzeptieren und damit noch größe­re Probleme in die Zukunft zu tragen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Was haben Sie denn die letzten 24 Jahre in der Regierung getan?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bund und Länder haben einen Prozess ver­einbart, der wesentliche Reformimpulse im Bereich der Verwaltung mit sich bringt und in der Summe vieles an Kosten spart. Verwaltungsreform passiert täglich auf allen Ebenen der Verwaltung im Kleinen: Strukturen werden vereinfacht, Standards harmoni­siert, Planstellen nicht nachbesetzt. Und nicht alles – das verstehe ich – wird medial dis­kutiert, was an Erfolgen da ist.

Wir haben zum Beispiel mit dem Projekt „Deregulierung“ eine deutliche Verwaltungs­vereinfachung im Bundesrecht verwirklicht. Sie wird den Verwaltungsaufwand nicht nur in den Verwaltungen der Länder, die diese Gesetze vollziehen, deutlich senken, son­dern auch bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen spürbar sein.

Konkret setzen wir bereits für 2011 40 Maßnahmen in den unterschiedlichsten Verwal­tungsbereichen um, weitere zirka 250 Maßnahmen werden 2011 und 2012 mit den Län­dern verhandelt und umgesetzt.

Ich lade da die Länder ein, ausgehend von diesen Deregulierungsschritten des Bundes auch selbst verstärkt Maßnahmen der Verwaltungsreform zu setzen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch in Erinnerung rufen: Mit der Initiative „Ver­waltungskosten senken für Unternehmen“ leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Wirtschaft. Heuer werden wir unser erstes Zwi­schenziel erreichen, das den Unternehmen eine Einsparung von über 560 Millionen € er­möglicht.

Neben der Ausgabenseite haben wir auch im Bereich der Einnahmen Schwerpunkte setzen müssen, auf die ich nunmehr eingehen will. Dabei standen zwei Grundsätze im Vordergrund, und wir haben sie in beinharten Verhandlungen auch durchgesetzt:

Erstens: Arbeit muss sich lohnen, und Eigentum darf nicht bestraft werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe daher Eigentumssteuern als Belastung für den Mittelstand und die arbeiten­den Menschen in diesem Land abgewehrt. Die Besteuerung der Vermögenssubstanz würde den Menschen ihr hart verdientes Geld aus der Tasche ziehen und auch Eigen­tumsbildung des Mittelstandes verunmöglichen. Deswegen sagen wir Ja zur Beseiti­gung von steuerlichen Schlupflöchern und zur Beseitigung von steuerlichen Schiefla­gen, aber Nein zu einer Eigentumsbesteuerung. (Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens: Wir haben den Standort Österreich für Unternehmen attraktiv gehalten und so Arbeitsplätze gesichert. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber. – Abg. Bucher: Le­bensmittelsteuer führen Sie ein! So schaut es aus!)

Die Steuerpolitik ist ein wesentlicher Faktor für die Qualität und die Attraktivität unse­res Standorts. Wir haben die richtigen Zeichen gesetzt und auch falsche Weichenstel­lungen verhindert. Wir haben uns jede Belastung gemeinsam lange überlegt und disku­tiert. Die Entscheidungen waren nicht einfach, aber wir haben ein ausgewogenes Pa­ket erzielt.

Mit der Stabilitätsabgabe der Banken werden wir vorerst jährlich 500 Millionen € ein­nehmen. Dabei wollen wir  und das ist auch eine interne Schwerpunktsetzung – klei­nere und mittlere regional tätige Institute gar nicht oder geringer belasten. Wir be­steuern also nicht Spareinlagen und das Kundenvermögen, sondern spekulative Pro­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 37

dukte. (Abg. Ing. Westenthaler: Das glauben aber nur Sie! Sie glauben ja auch an das Christkind!)

An dieser Stelle auch ein klares Wort: Die österreichischen Banken sind nicht die Schuldigen an dieser Krise. Österreichs Steuerzahler haben zwar mit Milliarden an Ka­pital und Haftungen die Krise bekämpft und auch Banken stabilisiert – und das war richtig –, aber die Stabilitätsabgabe unserer Banken ist keine Bestrafung, meine sehr geehrten Damen und Herren, sie ist ein Zeichen der Solidarität. Das ist in dieser Situa­tion richtig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Im Gegenzug handeln wir aktiv und entlasten die Menschen mit der Abschaffung der Kreditvertragsgebühr. Für heimische kleinere und mittlere Unternehmen und den Mit­telstand kommt es damit zu einer direkten Entlastung.

Zwei Beispiele: Bei einem Kredit von 100 000 € sind das 800 € Entlastung für den Kre­ditnehmer. Gerade bei Familien – Mittelstand-Investitionen, Wohnungen, Häuser und an­derem – ist das doch ein wichtiges Zeichen. Bei einem Investitionskredit in der mittel­ständischen Wirtschaft von 5 Millionen € sind das fast 35 000 € Ersparnis. Das ist ein richtiges, wichtiges Signal für Familien, Mittelstand und für unseren Wirtschaftsstandort. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist aber auch nicht einzusehen, weshalb die hart arbeitenden Menschen in unserem Land unverhältnismäßig höher besteuert wer­den als kurzfristige Gewinne auf den Finanzmärkten. (Beifall des Abg. Dr. Matznetter.) Deshalb werden auch realisierte Wertpapiergewinne künftig der 25-prozentigen Kapital­ertragssteuer unterzogen, und die einjährige Behaltefrist fällt.

Warum sollen Sparbuchbesitzer schlechter gestellt werden als Aktionäre mit kurzfristi­gen Gewinnerwartungen? (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wir erhöhen damit jedoch keine Steuern, sondern heben eine Steuerbegünstigung beim Verkauf von Wertpapieren auf und korrigieren eine existierende Schieflage. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

Nicht betroffen davon, meine sehr geehrten Damen und Herren – und das ist ein wich­tiger Punkt! –, sind Maßnahmen der Alters- und Zukunftsvorsorge. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich habe immer betont: Alle werden ihren Beitrag zur Budgetsanierung leisten müssen, auch Privatstiftungen. Neben der Anhebung des Zwischensteuersatzes auf 25 Prozent werden künftig Liegenschaftsgewinne dann besteuert, wenn der Stifter eine Kapitalge­sellschaft ist.

Die Budgetkonsolidierung ist eine gemeinsame nationale Kraftanstrengung, zu der jeder Einzelne seinen Beitrag leisten muss. Wir dürfen aber auch nicht vergessen: Ge­rade Privatstiftungen tragen sehr viel für unsere Gesellschaft bei. Vor allem im So­zialbereich sind zahlreiche Stiftungen im Dienste des Gemeinwohls tätig, und auch für Kunst und Kultur – im Sponsoring und in der Unterstützung – spielen sie eine wichtige Rolle. Sie sind auch ein Motor für den heimischen Wirtschafts- und Investitionsstandort und sichern Arbeitsplätze.

Wir können auch darüber diskutieren, wie wir in Zukunft mit Stiftungen gemeinsam das eine oder andere bewegen, um auch in der Entwicklungszusammenarbeit oder wo auch immer klare Zeichen der Unterstützung zu geben.

Wir müssen hier behutsam vorgehen. Wir sind uns der Bedeutung von Stiftungen be­wusst, aber eben auch bewusst, dass sie einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung für den Standort Österreich zu leisten haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wenn wir schon über neue Steuern sprechen (Abg. Mag. Stadler: Jetzt sind wir ge­spannt! Jawohl, über welche denn?), dann gibt es für mich auch einen wichtigen Zugang


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 38

zur Konsolidierung, einen zweiten wichtigen Aspekt: das Ziel der Ökologisierung. (Abg. Mag. Stadler: Keine neuen Steuern, hat es geheißen! Zentraler Satz!)

Ökologisierung bedeutet für mich die Besteuerung begrenzter Ressourcen mit dem Ziel, mit Lenkungseffekten Umweltschutz und Klimaschutz voranzutreiben. Wenn schon Steuern, Herr Abgeordneter, dann sinnvoll.

Klima- und Umweltschutz sowie die Sicherung natürlicher Ressourcen sind für uns nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft und Notwendigkeit. Nur wenn wir heute klug und nachhaltig mit unserer Um­welt umgehen und investieren, können wir langfristig Lebensqualität für die kommen­den Generationen garantieren. Gerade in der weiteren Ökologisierung des Steuersys­tems liegen große Chancen, die wir im Sinn von neuem Wachstum auch nützen wol­len. Jedes Zehntelprozent Wachstum schafft Wohlstand und Arbeitsplätze.

Das Ziel war daher, die Umweltschädlichkeit bestimmter Energieträger in die Berech­nung der Steuer einzubeziehen – Umweltbelastung auch als Faktor für die Steuerbe­lastung –, und das ist gelungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir führen etwa eine Flugticketabgabe ein, erhöhen den CO2-Zuschlag bei Anschaf­fung neuer Fahrzeuge, die über gewissen Emissionsgrenzen liegen, und passen die Mi­neralölsteuer mit 4 Cent pro Liter für Benzin und 5 Cent pro Liter Diesel auf ihre ökolo­gischen Effekte hin an. (Abg. Mag. Stadler: Die Autofahrer ...!)

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir federn auch Härtefälle ab. Die Men­schen, die für den Weg zum Arbeitsplatz auf ihr Auto angewiesen sind, werden spürbar entlastet. Als Ausgleich für die Erhöhung der Mineralölsteuer wird die Pendlerpau­schale um 10 Prozent erhöht und werden 30 Millionen € dafür pro Jahr aufgewendet. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Kickl: Die kriegen von 10 €, die Sie wegnehmen, 1 € zurück! – Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Darüber hinaus schaffen wir nun ein eigenes Jobticket. Damit forcieren wir den öf­fentlichen Verkehr und tragen zu Klima- und Umweltschutz bei.

Die Energieabgabenvergütung ... (Unruhe im Saal. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, ich muss kurz unter­brechen! Es ist ein unglaublich hoher Geräuschpegel hier. (Abg. Kickl: Das ist ja kein Wunder! – Abg. Ing. Westenthaler: Wenn so viel Unsinn verzapft wird!) Wenn die Zu­schauer zu Hause den Herrn Finanzminister, aber auch einzelne Zwischenrufe verste­hen sollen, brauchen wir auch höhere Disziplin im Saal.

Bitte, Herr Vizekanzler.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll (fortsetzend): Die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsunternehmen wird gestrichen, womit wir einer Empfehlung des Rechnungshofs nachkommen.

Auch bei der Gesundheit fordern wir einen Beitrag jener ein, die höhere Kosten für das Gesundheitssystem verursachen, und erhöhen daher die Tabaksteuer.

Schließlich erwarten wir durch das von mir im Sommer präsentierte Betrugsbekämp­fungspaket mehr Einnahmen. Steuer- und Abgabenbetrug führt zu Wettbewerbsver­zerrungen und schadet der Wirtschaft sowie jedem Einzelnen, der dadurch eine höhere Steuerleistung erbringen muss. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Wer Steuern zahlt, darf nicht der Dumme sein, meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Das ist der Grundsatz.

Daher sagen wir der organisierten Wirtschaftskriminalität den Kampf an. Betrugsbe­kämpfung bedeutet mehr Fairness, mehr Chancengleichheit und mehr Schutz für die ös­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 39

terreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem Betrugsbekämpfungspa­ket nehmen wir diejenigen in die Pflicht, die bisher von unserem System profitiert haben, ohne im Gegenzug dafür ihre ehrliche Steuerleistung einzubringen.

Natürlich: Mit der Erhöhung von Steuern hat niemand Freude (Abg. Mag. Stadler: Geh, wirklich?) – und man macht sich auch keine Freunde, wie man hört! (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Wieso wissen Sie das?) Aber schauen wir uns an, was in diesem Jahr an neuen und höheren Steuern alles vorgeschlagen und gefordert wurde – und was davon übrig geblieben ist! Deutlich weniger. (Abg. Ing. Westenthaler: Und wer hat verspro­chen, es gibt keine neuen Steuern? Sie!)

Herr Abgeordneter Westenthaler, schauen wir uns an, was in Griechenland, England, Irland und Portugal beschlossen wurde! (Abg. Scheibner: Wollen wir uns da ver­gleichen?) Und schauen wir uns auch an, was in Deutschland an Sparmaßnahmen auf dem Tisch liegt! Deutschland ist nicht das Sorgenkind, sondern der Konjunkturmotor Europas. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Dann sehen wir: Wir sind gut dran, wenn wir uns mit den meisten europäischen Län­dern vergleichen. Wir sind auf dem richtigen Weg, und wir können uns mit den stärks­ten Volkswirtschaften messen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Das nächste Mal vergleichen Sie uns mit Dschibuti!)

Das Budget ist nicht bloß das Zahlenwerk für die Politik, es ist auch ein Spiegelbild für politische Schwerpunkte.

Durch die konsequente Umsetzung des Konsolidierungspaketes haben wir auch aus­reichend Freiraum für Offensivmaßnahmen geschaffen. Wir wollen den Aufschwung nutzen, Wachstum schaffen und Österreich stärken.

Ab 2011 stehen zusätzlich 400 Millionen € jährlich für ein Zukunftspaket zur Verfü­gung, mit dem wir ganz gezielt Schwerpunkte für zukunftsorientiertes, nachhaltiges, neues Wachstum setzen wollen. Das Zukunftspaket enthält daher folgende Eckpunkte: 100 Millionen € für Forschung und Innovation, 100 Millionen € für die thermische Sa­nierung, 80 Millionen € für die Universitäten, 80 Millionen € für unsere Schulen, 40 Mil­lionen € für unser Gesundheitssystem. Das ist eine Summe von jährlich 400 Millionen €. Das ist bis 2014 ein Gesamtpaket von 1,6 Milliarden €. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Forschung und Innovation sichern die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirt­schaft. Deswegen setzen wir auch hier zukunftssichernde Maßnahmen und investieren jährlich 100 Millionen € zusätzlich in angewandte Forschung und Innovation.

Die steuerliche Forschungsprämie wird von 8 auf 10 Prozent angehoben, kostet uns jährlich 80 Millionen €, bringt aber ein Vielfaches zurück. Die Forschungsprämie ist ein wichtiger, zentraler Standortfaktor. Gerade im internationalen, auch konzerninternen Wett­bewerb gilt es, die richtigen Anreize zu bieten, um Unternehmen in Österreich zu halten.

Außerdem werden wir darüber hinaus zusätzliche Mittel für die Basisprogramme der Forschungsförderungsgesellschaft zur Verfügung stellen.

Ich habe schon die thermische Sanierung erwähnt – ein wichtiges Projekt, das meh­rere Erfolge nach sich ziehen kann, eine Dreifachdividende sozusagen. Wir steigern auf der einen Seite Wohnqualität, senken Betriebskosten und lösen Investitionen in Hö­he von 700 Millionen € aus. Wir sichern nachhaltig Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft, rund 5 000 Arbeitsplätze werden geschaffen beziehungsweise gesichert, und wir leis­ten durch die Reduktion des Energieverbrauchs und von CO2-Emissionen einen deutli­chen Beitrag zum Klimaschutz. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ein zentraler Baustein unseres Zukunftspakets sind die jährlich 80 Millionen € Offensiv­mittel für Universitäten und Hochschulen. Jeder Steuer-Euro, der in Hochschulbil­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 40

dung und Wissenschaft investiert wird, ist ein Euro mehr in Richtung einer besseren Zu­kunft.

Wir investieren zum einen in mehr Qualität in der Hochschulbildung selbst durch bessere Studienbedingungen. Sowohl bei Massenfächern als auch wichtigen technischen – und darauf werden wir ein Hauptaugenmerk zu legen haben – oder naturwissenschaftlichen Fächern werden dies 20 Millionen € in den beiden kommenden Jahren sein. Dies ist ein kräftiger Impuls, mit dem gerade in diesen stark nachgefragten und volkswirtschaftlich so wichtigen Bereichen ein substantieller Impuls zur Verbesserung der Rahmenbedin­gungen gegeben werden kann.

Zweitens: Für die Eingliederung von exzellenten Einrichtungen der außeruniversitä­ren Forschung in Universitäten sind jährlich 12 Millionen € vorgesehen, für den Ausbau der Fachhochschulen etwa 10 Millionen € pro Jahr. Für den Neustart der universitären Overhead-Finanzierung im Rahmen der Forschungsfinanzierung werden im Maximal­ausbau 12 Millionen € zur Verfügung gestellt und für die Leistungsvereinbarung 2013 bis 2015 der Universitäten insgesamt 144 Millionen € als Rücklage, die den Universitä­ten helfen soll, ihren Personalstand zu sichern.

Als Ergebnis des Treffens der Uni-Rektoren und Studierenden haben der Kanzler, die Wissenschaftsministerin und ich mit den Rektoren vereinbart, dass ein neues Modell der Studienplatzfinanzierung voranzutreiben ist. Dieser neue Weg in der Hochschul­politik und ‑finanzierung soll sich lohnen. Transparentere Finanzierung auf der einen Seite, aber auch geregelte Studienzahlentwicklung auf der anderen Seite, das sind die Herausforderungen, die es in den nächsten Monaten zu lösen gilt.

Gerade in Zeiten wirtschaftlicher und finanzieller Herausforderungen ist es für die ge­samte Gesellschaft eines Landes von größter Bedeutung, Bildung und Ausbildung aller Kinder und Jugendlichen zu fördern. Wir stellen dafür 80 Millionen € jährlich zur Verfü­gung.

Um mit den Anforderungen und veränderten sozialen, familiären und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen am Beginn des 21. Jahrhunderts Schritt halten zu können, sind jedenfalls auch Weiterentwicklungen des bestehenden Schulsystems erforderlich. Es geht um einen bedarfsgerechten Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Schulen nach dem Grundsatz der Wahlfreiheit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Das österreichische Gesundheitssystem ist Weltklasse, aber es ist auch teuer. Zur Dämpfung der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung haben wir letztes Jahr ein Krankenkassensanierungspaket geschnürt, das einen verbindlichen Kostendämp­fungspfad festschreibt. Insgesamt sollen mehr als 1,7 Milliarden € gespart werden. Der Kassenstrukturfonds hat sich bislang als effizientes und zielgerichtetes Steuerungsins­trument bewährt. Er wird mit 40 Millionen € jährlich auch weiter dotiert.

Mit dem Budget für 2011 und dem Festsetzen der Ausgaben- und Einnahmeneckpunk­te für die nächsten vier Jahre haben wir ein solides Fundament für Österreich geschaf­fen. Und wenn wir in den nächsten Tagen über dieses Budget diskutieren, dann muss uns immer auch eines klar sein: Es liegt das Budget 2011 auf dem Tisch, aber es geht um mehr, es geht um unsere Verantwortung gegenüber der Republik Österreich. Und diese Verantwortung geht weit über den vorliegenden Budgetzeitraum und den nächs­ten Wahltermin hinaus.

Es sind vor allem drei Punkte, in denen ich die großen, weitreichenden Herausforde­rungen für unsere Arbeit sehe. Erstens: Der gesellschaftliche Wandel. Zweitens: Die Modernisierung unserer Verwaltung und Strukturen. Und drittens: Die Modernisierung unseres Steuersystems.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 41

So wie die Fragen des Budgets und die Sanierung unserer Staatsfinanzen einen klaren Blick für die Realität verlangen, so sehr ist dieser klare Blick für die Realität auch bei Fragen des gesellschaftlichen und demographischen Wandels notwendig.

Es gibt eine gute Nachricht: Die Menschen werden immer älter. Es gibt eine schlechte Nachricht: Die Zahl der Beitragszahler wird immer geringer. Der Anteil der Jugendli­chen und damit der Menschen im erwerbsfähigen Alter sinkt. Der Anteil der Älteren und damit Pensionsempfänger steigt.

Heute sind in Österreich rund 1,9 Millionen Menschen über 60 Jahre alt. Im Jahr 2030 werden es schon 2,8 Millionen sein, 50 Prozent mehr als heute, und im Jahr 2050 3,2 Mil­lionen, 70 Prozent mehr als heute.

Daraus ergeben sich massive Handlungsnotwendigkeiten in allen Systemen unseres Wohlfahrtsstaates. Ich nenne als Beispiele die Pensionen und die Pflege. Der Zu­schuss des Staates in das Pensionssystem wird in den nächsten vier Jahren um rund 2 Milliarden € steigen, von 9 auf 11,4 Milliarden €. Das ist eine enorme Kostendynamik. Und wenn sich das fortsetzt, müssten wir in Zukunft permanent Hochkonjunktur haben, nur um das Pensionssystem finanzieren zu können.

Die Diskussionen und Beschlüsse heute, die wir in den vergangenen Wochen und Mo­naten vorbereitet haben, sind deswegen nur der Anfang einer Debatte, die die politi­sche Agenda in den nächsten Jahren definieren wird. Wie können wir die Finanzierung unserer Sozialsysteme sicherstellen? Wie schaffen wir den Ausgleich zwischen den Generationen? Welche Antworten geben wir auf den demographischen Wandel in all sei­nen Facetten?

Dazu gehört auch das wichtige Thema Migration und Integration mit allem, was sich da an Chancen und Potentialen bietet, und all den Problemen, die das nach sich zieht. Ich bin deswegen froh, dass in Kürze die Einführung einer Rot-Weiß-Rot-Card eine ge­ordnete Zuwanderung ermöglichen wird. Danke der Innenministerin und den Sozial­partnern, dass dieses wichtige Projekt in diesem sehr sensiblen und wichtigen Bereich auf den Weg gebracht wurde. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein anderes Thema, das immer mehr Menschen bewegt und immer mehr Familien auch betrifft, ist das Thema Pflege. Wir alle wissen, dass der Pflegebedarf in den kom­menden Jahren deutlich ansteigen wird, und das fordert uns. Unter dieser Entwicklung leiden derzeit vor allem die Gemeinden des Landes, die die finanziellen Kosten des Anstiegs kaum mehr verkraften können. Da besteht dringender Handlungsbedarf.

Der Bund und somit auch ich als Finanzminister, der ich verantwortlich dafür bin, sind uns dessen bewusst, dass wir zur Lösung des Problems einen Beitrag zu leisten ha­ben. Ebenso erwarte ich aber auch von den Ländern und Betroffenen selbst die Bereit­schaft, dazu beizutragen. Wir können hier, wir wollen hier eine Lösung erzielen. Wir wollen da aufs Tempo drücken und in den nächsten Wochen Gespräche führen, um auch im Pflegebereich wichtige Signale für die zu Pflegenden, für dieses wichtige The­ma und auch für unsere Gemeinden zu setzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Menschen erwarten mit Recht, dass wir die Strukturen unserer Republik modernisieren und auch zukunftsfit machen. Sie er­warten zu Recht, dass wir die Stärken eines modernen Föderalismus mit den Möglich­keiten einer sinnvollen Zentralisierung verbinden.

Zunächst müssen wir aber jetzt mit den Bundesländern einen neuen Stabilitätspakt für Österreich schnüren. Ich bin zuversichtlich, dass wir noch vor Jahresende einen Schritt weiter sein werden. Die Erfahrung der letzten Monate hat gezeigt, wir brauchen gesamtstaatlich ein gemeinsames Ziel für die Stabilität unseres Budgets und für Öster­reich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 42

Die dritte große Herausforderung, vor der ich als Finanzminister ganz besonders stehe, ist die Modernisierung unseres Steuersystems. In den vergangenen Wochen haben wir alle erlebt, wie viele Interessengruppen es gibt und wie lautstark sie sich auch zu Wort melden. Aber es gibt eine Interessengruppe, der ich mich als Finanzminister vor allem verpflichtet fühle, die keine so starke Lobby hat, es sind die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Abg. Bucher: Die schröpfen Sie!)

Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben ein Recht darauf, dass wir ehrlich und sparsam mit ihrem Steuergeld umgehen. Sie haben ein Recht auf ein Steuersystem, das von der Politik nicht nur als gerecht beschrieben, sondern von ihnen selbst auch als gerecht empfunden wird. Es muss leistungsgerecht sein, es muss sozial gerecht sein, es muss familiengerecht werden, es muss generationengerecht und auch praxis­gerecht sein. Wer Steuern zahlt, einmal mehr gesagt, darf nicht der Dumme sein! (Bei­fall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das Steuersystem muss auch zeitgemäß, transparent und verständlich sein. Durch ei­ne umfassende Strukturreform können sowohl die Steuerzahler als auch die Steuerver­waltung entlastet werden. Ich möchte ein verständlicheres, einfacheres Steuersystem. Dieses Ziel werde ich in den nächsten Jahren als Finanzminister ganz konsequent ver­folgen.

Diese schwierige Aufgabe müssen wir alle gemeinsam anpacken und dürfen nicht die eine Gruppe gegen die andere ausspielen: die, die heute mit ihrer Arbeit dieses Land tragen, und die, die darauf angewiesen sind, die, die heute Steuern zahlen, und die, die morgen Steuern zahlen müssen.

Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Jahr 2009 wird als das Jahr der Bekämpfung einer weltweiten Wirtschaftskrise in die Jahrbücher eingehen. Mit nie geahnten Dimensionen an staatlicher Unterstützung und Instrumenten haben wir das Schlimmste verhindert.

Das fast abgelaufene Jahr 2010 wird das Jahr der Stabilisierung unserer Währung und unserer Finanzen werden. Mit einem soliden Budget haben wir unsere Hausaufgaben er­füllt und können uns nun den kommenden Herausforderungen stellen.

Als Finanzminister könnte ich jetzt natürlich sagen: Okay, mit der Vorlage dieses Bud­gets ist die Arbeit getan. Aber für mich und für uns fängt sie jetzt eigentlich erst richtig an.

Ich habe daher drei für mich zentrale Herausforderungen skizziert. Lassen Sie mich jetzt die Ziele nennen, die im Mittelpunkt meiner und unserer Arbeit stehen sollen.

Ich möchte, dass Österreich in fünf Punkten zur Spitze in Europa gehört:

Erstens: Arbeiten wir gemeinsam dafür, dass wir auf dem Arbeitsmarkt Spitze in Euro­pa bleiben! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Österreich gehört heute zu den Ländern mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit.

Zweitens: Sorgen wir gemeinsam dafür, dass wir beim Wachstum ganz vorne in Euro­pa bleiben! Nur damit können wir Wohlstand und Aufschwung garantieren. Dazu brau­chen wir die Wirtschaftsleistung aller und nicht die Steuerleistung weniger. Nur wo Wohl­stand erarbeitet wird, kann es Wohlfahrt geben. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein attraktiver Wirtschaftsstandort Österreich mit einer wettbewerbsfähigen Steuer- und Finanzpolitik und seinem exportorientierten Unternehmertum ist der Schlüssel zu die­sem Wachstum. Unsere Rolle als stärkster Investor in Mittel- und Südosteuropa ist ei­ne zentrale Stärke dabei, diese muss gehalten und ausgebaut werden.

Arbeiten wir – drittens – dafür, dass wir bis 2020 bei Forschung und Entwicklung zur Spitze Europas vorstoßen! Bei der Forschungsquote liegen wir bereits vor Deutschland auf Platz 3, aber bei anderen Parametern sind wir noch nicht so weit. Laut Eurostat sind


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 43

56 Prozent der österreichischen Unternehmen innovativ tätig, in Deutschland liegt die­ser Anteil schon bei fast 80 Prozent. Dieses Potenzial nach oben gilt es zu nutzen und auszubauen.

Sorgen wir – viertens – dafür, dass wir weiterhin zu den familienfreundlichsten Ländern Europas gehören (Beifall bei der ÖVP – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Zynismus!), auch wenn wir in diesem Jahr schmerzhafte Entscheidungen treffen mussten! Öster­reich leistet mehr für seine Familien als jedes andere Land! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Bucher: Mit der höchsten Steuer, das muss man dazusagen!) Jetzt geht es da­rum, dass wir nicht nur bei den Geldleistungen vorne sind, sondern auch bei den Struk­turen, die wir für die Familie des 21. Jahrhunderts bieten. Wahlfreiheit und Vereinbar­keit von Beruf und Familie sind da zentrale Themen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Nehmen wir uns schließlich – fünftens – gemeinsam vor, dass Österreich zu den Län­dern mit den solidesten Staatsfinanzen in Europa gehört! All unsere Pläne und Ziele für Österreich können wir nur dann in die Tat umsetzen, wenn wir auch den nötigen finan­ziellen Spielraum dafür haben. Nur mit einem konsequenten Abbau der Schulden han­deln wir verantwortungsvoll den kommenden Generationen gegenüber. Nur damit kom­men wir aus der Schuldenfalle und ersparen uns tiefe Einschnitte, wie das andere Län­der, die Menschen in anderen Ländern gerade schmerzhaft erleben.

Wir dürfen nicht dauerhaft über unsere Verhältnisse leben und unter unseren Möglich­keiten wirtschaften. Am Sparen führt kein Weg vorbei. Schulden machen ist unsozial. (Abg. Bucher: Sie sind unsozial! Sie machen Schulden!) Es sind die sozial Schwächs­ten, und das sehen wir landauf, landab in Europa, die dann am meisten leiden, wenn Länder in Schuldenkrisen stürzen. Schulden machen ist ungerecht im Sinne der Gene­rationengerechtigkeit, weil es auch die Lasten von einer Generation auf die nächste ver­schiebt. (Abg. Ing. Westenthaler: Das waren Schüttelreime!)

Allen, die diese Bundesregierung kritisieren, möchte ich drei Zahlen sagen, die zeigen, worüber wir hier reden und wie viel wir gemeinsam bewegen. Wir sparen so viel wie keine Bundesregierung zuvor: 8,1 Milliarden in den Ausgaben bis 2014. Und weil wir so viel sparen, können wir uns 4 Milliarden € an drohenden Zinsen ersparen. Und wir in­vestieren 1,6 Milliarden in unser Zukunftspaket. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Finanzpolitik ist nie allein das Ziel der Politik, sondern immer nur das Mittel für erfolg­reiche, verantwortungsvolle Politik. Meine Verantwortung als Finanzminister und unse­re Verantwortung als Bundesregierung ist es daher, das Gesamte im Auge zu behal­ten. Wir müssen eine Finanzpolitik für das Land machen, die nachhaltig ist, eine Finanz­politik, die den Menschen in unserem Land langfristig nützt und nicht schadet, eine Po­litik, die keine Arbeitsplätze vernichtet, eine Politik, die uns nicht in eine Schuldenkrise stürzt wie andere Länder, eine Politik, die Wachstum fördert – kurzum: eine Politik, die ein solides Fundament für die Zukunft Österreichs schafft. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diskutieren wir dieses Budget in den nächs­ten Tagen in aller Klarheit und Härte, und dafür werden Sie sorgen! (Abg. Bucher: Das haben Sie richtig erkannt!) Die wahre Bewertung dieses Budgets wird erst in den nächsten Jahren möglich sein. Ich stelle mich der Debatte, die heute beginnt, und ich stelle mich dann auch dem Urteil, das die Fakten und Zahlen in Zukunft über dieses Bud­get sprechen werden. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich danke dem Herrn Vizekanzler für die Abga­be der Erklärung. Das Budget wird ja morgen in erster Lesung diskutiert werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir wollen Molterer zurück!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 44

10.19.112. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundes­gesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG) (1000 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubvorsitzender Strache. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


10.19.36

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser Land steht ja vor vielen Problemen, und natürlich wird man auch bei der Transparenzdatenbank nicht ganz an der heutigen Budgetrede des Herrn Vizekanzlers vorbeikommen, aber eines unserer größten Probleme in diesem Land ist diese Bundes­regierung. Das kann man leider Gottes mit Fug und Recht heute feststellen und behaup­ten. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist eine Bundesregierung, die wir als eine Ansammlung von Damen und Herren er­leben, die im Grunde genommen nur mutlos verwalten können, überhaupt keine Inno­vation leben – und überhaupt keinen Mut an den Tag legen, wenn es darum geht, wirk­lich die Reformschritte zu setzen, die in diesem Land notwendig wären, nämlich eine notwendige Struktur- und Verwaltungsreform. Wir werden morgen natürlich in der Bud­getdebatte ausführlich darauf eingehen, aber diese Ideenlosigkeit der Bundesregierung ist es ja, die uns überall hin begleitet. Es herrschen Lethargie, Ideenlosigkeit und Untä­tigkeit; aber auch im Bereich der Transparenzdatenbank: Denn das vorliegende Trans­parenzdatenbankgesetz, das nur den Leistungsempfängern, nicht aber den Behörden, Zugriff auf die Daten einräumt, kann aus Sicht der Freiheitlichen Partei nichts bringen.

Da ist viel angekündigt worden. Es war durchaus eine gute und richtige Idee, eine Trans­parenzdatenbank endlich sicherzustellen, um Mehrgleisigkeiten zu verhindern, um Miss­wirtschaft zu verhindern, um Doppel- und Dreifachauszahlungen zu verhindern, um end­lich Gerechtigkeit in diesem Land auch möglich zu machen. Aber dann gehen Sie am Ende her und machen nicht mehr und nicht weniger, als zusätzlich nur Verwaltung zu schaffen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist ja völlig absurd, Herr Vizekanzler. Das ist eine reine Geldvernichtungsaktion, und in Wirklichkeit handelt es sich um eine Intransparenzdatenbank, aber nicht um eine transparente. Intransparent wird in Zukunft die Gestaltung weiter sein und nichts ande­res ist da dahinter. Die Auskünfte über bezogene Leistungen, welche die Bürger nun damit einholen können, entsprechen den Informationen, die für jeden über die Daten sei­nes Girokontos ersichtlich sind. Da gibt es überhaupt keinen Mehrwert.

Aber die Bundesregierung muss zudem mit jedem einzelnen Bundesland über eine Ar­tikel 15a-Vereinbarung verhandeln und diese abschließen, damit die Bundesländer über­haupt sämtliche Datensätze an die Transparenzdatenbank übermitteln können. Einen Mehrwert gibt es aber nicht, weil die Behörden eigentlich gar keine wirkliche Verfügung über diese Daten haben und sie nutzen können.

Das ist eine halbe Lösung, die niemandem etwas bringt. In Wirklichkeit wird sich damit eben nicht mehr und nicht weniger darum bemüht, als mehr Bürokratie zu schaffen, wieder mehr Verwaltungsaufwand zu betreiben. Anstatt eine Verwaltungsreform umzu­setzen, geht man her und macht die Verwaltung noch komplizierter und noch aufwendi­ger.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 45

Herr Bundeskanzler! Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, Sie schaffen es immer wieder, alle negativen Erwartungen, die man in Sie setzt, immer wieder auch zu erfüllen, ja, teilweise sogar zu übertreffen. Es ist wirklich interessant, wenn wir das in den letzten Wochen und Monaten beurteilen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Auch die heutige Budgetrede war ja so eine negative Erwartung, die Sie erfüllt haben, ja, sogar übertroffen haben. Da ist eines transparent geworden, nämlich dass Sie nicht wissen, wie es weitergehen soll. Das ist heute während Ihrer Budgetrede transparent ge­worden. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben gleich auf der ersten Seite Ihrer Budgetrede 2011 einen Druckfehler. Da steht: „Es gilt das gesprochene Wort.“ Also wenn, dann müsste dort stehen, es gilt das ge­brochene Wort, was Sie heute wieder gelebt und bestätigt haben. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Dann geht es weiter, wo Sie hier auf der zweiten Seite sagen: „Die letzten Tage und Stunden waren von zwei Herausforderungen bestimmt, die das ganze Jahr geprägt ha­ben: Die Arbeit am Budget. Die Stabilisierung des Euro.“

Da kann man nur sagen, beides ist ordentlich misslungen, Herr Vizekanzler! (Abg. Hor­nek: Das ist Ihre Kärntner Bank!) Das ist eine Bankenmisswirtschaft, die Sie heute schützen, aber die Menschen, die schröpfen Sie. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist eine Bankenmisswirtschaft, die Sie schützen, der Sie Milliarden unserer Steu­ergelder in Form von Bankenpaketen nachwerfen, aber dann die eigene Bevölkerung schröpfen. – Das ist genau der Auswuchs Ihres Budgets.

Wenn Sie von Schuldenabbau sprechen, ja bitte, wollen Sie die Bürger Österreichs ver­höhnen? Wer war denn die letzten 24 Jahre in der Bundesregierung? – Die Österrei­chische Volkspartei! (Beifall bei der FPÖ.)

24 Jahre lang waren Sie durchgehend in dieser Bundesregierung. Im Jahr 1990, als Sie, nämlich Ihre Partei, schon bereits in dieser Bundesregierung gesessen sind, hatten wir eine Staatsverschuldung von 76 Milliarden €. Wie viele sind es heute? – Heute sind es 197 Milliarden! Ja, wer hat denn diese rund 120 Milliarden € an zusätzlicher Verschul­dung in den letzten Jahren mit zu verantworten? – Ihre Österreichische Volkspartei! (Bei­fall bei der FPÖ.)

Dann aber stellen Sie sich her und reden vom Sparen, von Verantwortung, davon, dass Sie nicht auf dem Rücken unserer Kinder Politik machen wollen?! – Das ist ja letztklas­sig! Da muss man sich ja als österreichischer Bürger gefrotzelt fühlen, wenn Sie mit solchen Floskeln hier heute Politik machen, obwohl Sie für die höchste Staatsver­schuldung dieser Zweiten Republik verantwortlich sind (Zwischenbemerkung von Vi­zekanzler Dipl.-Ing. Pröll), weil Sie weitere Schulden machen werden und weil wir in Richtung 9 bis 10 Milliarden € an Zinsenrückzahlungen pro Jahr kommen werden durch Ihre unverantwortliche Politik, weil Sie nicht bereit sind, eine Staats- und Verwaltungs­reform umzusetzen. Das ist Ihre Verantwortung, Herr Finanzminister! (Beifall bei der FPÖ.)

Da muss man schon bei der Wahrheit bleiben und den Menschen einmal reinen Wein einschenken und nicht in Floskeln herumreden, wie Sie das tun und auch in diesem Bud­get letztlich schriftlich vorgelegt haben.

Dieses Budget – und das ist ja auch immer wieder in den letzten Jahren festgehalten worden – ist eine in Zahlen gegossene Programmatik dieser Regierung. Eine in Zahlen gegossene Programmatik, bei der man wirklich anhand der Daten und Fakten, die ich Ihnen gerade dargelegt habe, auch beweisen und belegen kann, in welch falsche Rich­tung wir gehen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 46

Ein stümperhaftes Flickwerk, wo letztlich Ihre Inhalte sehr, sehr unfair und auch gefähr­lich für das Land sind, weil Sie letztlich eine Loch-auf-und-Loch-zu-Politik betreiben, an­statt wirklich die Wurzeln des Problems in Österreich im Bereich Ihres rot-schwarzen Proporzes in Angriff zu nehmen. Aber genau die schützen Sie, und genau das ist es, was Sie auch leben und heute transparent gemacht haben, Herr Finanzminister, dass Sie hilflos und überfordert sind. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Geh hör auf!) Das ist doch die Realität. (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb plündern Sie die eigene Bevölkerung. Da spielen Sie den harten Mann. Ge­gen die eigene Bevölkerung spielen Sie den harten Mann, aber in Richtung der Euro­päischen Union sind Sie das Weichei. Da wird gekniet und gekuschelt. (Abg. Dr. Jaro­lim: Hallo?! Ein bisschen höflicher bitte!) Da werden die Nettobeiträge nach Brüssel in­direkt gezahlt (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Geh hör auf!), ja sogar direkt unsere Steu­ergelder in die Türkei. Da gehen Sie dann her und zahlen mit unseren österreichischen Steuergeldern Milliarden von Euro für die Banken, wenn es um das Griechenland-Pa­ket geht. Dann wird der neue Schutzschirm für die Iren großartig aufgemacht (Abg. Neubauer: Ohne Volksbefragung!), der vielleicht auch demnächst schlagend wird, ge­nauso wie das weitere Haftungspaket für Griechenland.

Bitte seien Sie doch einmal ehrlich! Es müssen jene Länder, die nicht den Euro-Kri­terien entsprechen, in ihre alten Währungen zurückgehen, sonst werden sie uns in ei­nen finanzpolitischen Untergang führen, sonst wird uns diese Europäische Union in ei­ne Hyperinflation führen. (Beifall bei der FPÖ.)

Man muss doch endlich einmal bereit sein, umzudenken und nicht permanent versu­chen, künstlich eine Euro-Zone am Leben zu erhalten, die gar nicht mehr lebensfähig ist mit diesen Volkswirtschaften in Griechenland, Irland, Portugal oder Spanien. (Beifall bei der FPÖ.) Da müssen Sie doch endlich einmal die Wahrheit möglich machen und auch den Mut haben, die Wahrheit zu sagen.

Genau das ist es, was wir erleben müssen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glo­ckenzeichen.) Wir erleben eine dramatische Krise, die auch durch Ihre EU-Hörigkeit zustande gekommen ist. Das muss man beim Namen nennen und da sind wir Freiheit­lichen das einzige Gegengewicht in diesem Haus. (Anhaltender Beifall bei der FPÖ.)

10.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich darf, bevor Frau Abgeordnete Tamandl zu sprechen beginnt, noch einmal darauf aufmerksam machen: Der Geräuschpegel ist wirklich unglaublich hoch und die Zuseherinnen und Zuseher zu Hause haben gar nichts von dieser Übertragung, wenn hier nicht eine höhere Disziplin herrscht. (Abg. Ing. Westenthaler: Der ORF ...!)

Es gelangt nun Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.28.30

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Wenn die ZuseherInnen an den Bildschirmen dem Herrn Kollegen Strache jetzt nicht so aus­führlich gehört haben, muss ich sagen, dann haben sie nicht viel versäumt. (Beifall bei der ÖVP.) Er hat heute wieder gezeigt, dass er in Wirklichkeit dort gut aufgehoben ist, wo er ist, nämlich in der Opposition.

Keine Ideen für das Land, Sie wollen immer nur Geld ausgeben. Sie wissen nur nicht, wo das Geld hereinkommen soll. (Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Kickl: Die ÖVP Sim­mering! Ein Erfolgsprojekt!) Wenn Sie sich heute darüber beschweren, was der Herr Fi­nanzminister vom Budget berichtet hat (Abg. Kickl: ... 6 Prozent in Simmering! – Abg. Strache: Gewiss, ein Erfolgsprojekt der ÖVP!), dann möchte ich Sie nur informieren:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 47

Wir haben im Mai dieses Jahres schon das Bundesfinanzrahmengesetz beschlossen. In diesem Gesetz haben wir auch schon beschlossen, wie sich die Ausgabenober­grenzen darstellen werden.

Sie kommen heute her und tun so, als wäre das das Erste, was Sie vom Budget gehört haben. Ich bin der Meinung, dass die Regierung gute Arbeit geleistet hat, auch am letz­ten Wochenende, indem sie sich nämlich mit der Kritik der Familienverbände und auch der Studierenden auseinandergesetzt hat. Das muss man auch einmal zur Kenntnis nehmen, wenn man immer nur kritisiert. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber ich frage mich ja nur, Herr Kollege Strache, warum Sie nicht über die Transpa­renzdatenbank gesprochen haben. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Weil er sich nicht auskennt!) – Wahrscheinlich, weil Sie sich nicht auskennen, flüstert mir gerade der Herr Finanzminister zu. (Abg. Kickl: Ist ja gar nicht wahr!) Aber ich denke, Sie haben sich damit überhaupt nicht beschäftigt, denn mit der Transparenzdatenbank werden wir ei­ne Verteilungs- und Leistungsgerechtigkeit erhalten.

Wenn Sie das jetzt alles schlechtreden und wenn Sie sagen, der Grundsatz war gut, aber es ist schlecht, woher wollen Sie das bitte wissen, dass wir in den nächsten Jah­ren nicht wesentlich besser Bescheid wissen? (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.) Bei­spielsweise der Mehrkindzuschlag: Immer wieder wurde kritisiert, der Mehrkindzu­schlag soll gestrichen werden. Jetzt wird er nicht halbiert, sondern er wird 20 € betra­gen. (Abg. Mag. Stefan: Wir reden jetzt von der Transparenzdatenbank!)

Was das mit der Transparenzdatenbank zu tun hat, das kann ich Ihnen schon sagen: Wir werden in den nächsten Jahren wissen, wem der Mehrkindzuschlag dann ausbe­zahlt worden ist, weil wir das Einkommen der Leute dann genau kennen und wir kön­nen genau feststellen, ob der Mehrkindzuschlag den Menschen etwas gebracht hat (Abg. Mag. Schatz: Wer wird denn das wissen? Wissen wir jetzt ...?!), die 20 000 € Einkommen haben, die 30 000 € Einkommen haben oder die 50 000 € Einkommen ha­ben. (Abg. Dr. Hübner: Sie haben den Ausschuss verschlafen!) Das Gesetz wurde ge­nauso gemacht, dass wir das in Zukunft feststellen können.

Wenn der Herr Kollege Strache heute sagt, die Leute wissen das schon von ihrem Kontoauszug, was sie an Einkommen haben, dann kann ich Ihnen sagen: Ich bin da­von überzeugt, dass viele Menschen nur wissen, was sie netto bekommen und nicht, was sie an Sozialversicherung bezahlen, was sie an Lohnsteuer bezahlen. Wissen Sie, dass jemand der 3 000 € brutto verdient, nicht einmal ganz 2 000 € netto herausbe­kommt? (Abg. Strache: Weil die Finanz greift in die Taschen der Bürger! – Zwischen­ruf des Abg. Dr. Graf.) Viele wissen das nicht. Die sehen die 2 000 € auf ihrem Lohn­zettel und das andere wissen sie nicht. Ich glaube, dass es überhaupt nichts Schlech­tes ist, wenn die Menschen genau wissen: Welche Steuern führe ich ab, welche Sozial­versicherungsbeträge führe ich ab, welche Transferleistungen habe ich in Summe erhalten, welche Förderungen bekomme ich und welche steuerlichen Begünstigungen erhalte ich?

Da möchte ich jetzt einmal wissen, was hier zu kritisieren ist? Wir müssen – und das ist selbstverständlich – die Länder dazu bringen, indem man sie dafür gewinnt, dass sie zu dieser Transparenzdatenbank ihre Daten über Förderungen und über ihre Transfers einspeisen, weil wir natürlich Doppelgleisigkeiten verhindern wollen. Das ist ja das, was wir eigentlich von Haus aus mit dieser Transparenzdatenbank erreichen wollten.

Wenn heute ein Bürger zu einer Förderung kommen möchte oder wenn er um eine zu­sätzliche Transferleistung ansuchen möchte, dann ist es jetzt so, dass er oft überhaupt nicht weiß, welche er schon hat, ob er jetzt überhaupt noch irgendwelche bekommt. (Heiterkeit bei FPÖ und Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja ein Nestroy-Quiz!) In Zukunft kann er einen Auszug machen, kann zur auszahlenden Stelle hinge­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 48

hen und kann beweisen, welche Förderungen und welche Leistungen er schon bezieht. Das Ziel ist Treffsicherheit. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: 80-jährige Oma!)

Es können ganz einfach mittels dieser Auswertungen Parameter einzelner Leistungen erstellt werden, von denen wir etwas herauslesen können und eine Steuerung, auch von der Politik her, bekommen.

Herr Kollege Öllinger hebt den Kopf. Im Ausschuss hat er gesagt, er kann sich nicht vorstellen, wie die 80-jährige Oma mit einem Auszug in eine auszahlende Stelle gehen kann, denn die Oma hat wahrscheinlich gar keinen Internetzugang. Ich kann mich erin­nern, im Ausschuss gab es die Debatte um den Abänderungsantrag, dass der nicht rechtzeitig gelesen werden konnte et cetera.

Aber hätten Sie sich gewisse wichtige Punkte durchgelesen, dann hätten Sie gesehen, dass man sich sehr wohl jetzt auch beispielsweise auf einem Gemeindeamt seinen Auszug machen lassen kann, dass man sich bedienen kann. (Abg. Mag. Schatz: Das war der Abänderungsantrag vorher!) – Ja, das macht ja nichts. Frau Kollegin Schatz, dafür ist ja die Ausschusstätigkeit auch da, oder wozu sitzen wir im Ausschuss? Dass wir Geld dafür beziehen? – Nein, dass wir uns mit Gesetzesmaterien beschäftigen und dass wir zusätzliche Änderungen und Verbesserungen herbeiführen. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Öllinger, Sie haben gesagt, Sie können sich schon jetzt vorstellen, wie das sein wird, wenn der Auszug im Mistkübel landet. – Seien Sie mir nicht böse, aber was ist, wenn mein Kontoauszug im Mistkübel landet oder – ich habe es angesprochen – ein Röntgenbild beispielsweise? Jeder Mensch weiß, dass man gewisse Dinge, die ei­nen Datenschutzcharakter haben, auch entsorgen muss, verbrennen muss, zerstü­ckeln muss. Was weiß ich, was alles. Das heißt, das sind Argumente, die sind an den Haaren herbeigezogen, nur weil Sie sich damit nicht beschäftigen wollen, weil Sie es grundsätzlich ablehnen, weil Sie ablehnen, dass sich Leistung lohnen muss (Abg. Öl­linger: Sie schwächen sich selbst!) und dass wir in diesem Land eine Leistungsge­rechtigkeit herbeiführen müssen. Darum kommen Sie mit Argumenten, die ganz ein­fach an den Haaren herbeigezogen sind.

Was die Opposition betrifft, muss ich sagen, das BZÖ hat im Ausschuss überhaupt den Bock abgeschossen. Das BZÖ hat sich fürchterlich darüber aufgeregt, dass ein Abän­derungsantrag, der nicht einmal eine Seite lang war, plötzlich gelesen werden musste. Dann sind sie aus dem Finanzausschuss ausgezogen, haben sich kein bisschen mit der Gesetzesmaterie beschäftigt. Heute haben wir es auch bei Ihnen gesehen, Herr Kollege Strache (Abg. Mag. Stadler: Nicht vom BZÖ!), Sie haben in Ihrer Rede nicht einmal über die Transparenzdatenbank gesprochen, weil Sie sich nicht auskennen und weil Sie sich mit der Materie nicht beschäftigen wollen. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind ahnungslos!)

Wir arbeiten dafür, dass wir zu weniger Doppelgleisigkeiten kommen. Wir arbeiten für mehr Leistungsgerechtigkeit und wir arbeiten für eine nachhaltige Sicherung der Trans­fers für die Familien, denn das ist uns nämlich wichtig. Wenn Sie sich mit dem nicht be­schäftigen wollen, dann sind Sie dort gut aufgehoben, wo Sie sind, nämlich in der Op­position. (Beifall bei der ÖVP.)

10.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Öllinger kommt nun zu Wort. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.35.32

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Finanzminister, ich weiß, das ist Ihr Projekt – und dafür sollten Sie sich auch gebüh­rend schämen. (Beifall der Abg. Dr. Moser.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 49

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses „Projekt Pröll“ kostet uns Millionen Euro – ohne dass es auch nur einen Cent bringt. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Ich zitiere ja nur ungern, aber in diesem Fall muss ich es machen, weil Kollege Wes­tenthaler im Ausschuss gesagt hat, dieses Projekt Transparenzdatenbank ist ja zum Fremdgenieren. Der Vorschlag des Kollegen Westenthaler im Ausschuss war, reden wir nicht mehr darüber, entsorgen wir es und wir sagen nichts davon, dass es das überhaupt gegeben hat. – Das wäre auch wirklich das Beste für dieses Projekt Trans­parenzdatenbank gewesen. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Sie sind doch immer für Trans­parenz!)

Herr Finanzminister, Sie sagen: „Sie sind doch immer für Transparenz!“ – Ja, wir sind für Transparenz. Aber diese Transparenzdatenbank hat mit Transparenz so viel zu tun wie das Tageslicht mit dem Kohlenkeller – nämlich gar nichts! Finster ist es da, wenn man in diese Transparenzdatenbank hineinschaut.

Ich sage Ihnen, das ist geradezu grotesk – die Bürgerinnern und Bürger, die solche Aus­züge für sich beanspruchen werden, werden sich verhöhnt vorkommen. Das ist das, was wir Ihnen im Ausschuss prophezeit haben und was ich an den eher bedrückten und betrübten Gesichtern der Abgeordneten der Regierungsparteien im Ausschuss ablesen konnte. Sehen Sie es selber auch so! Aber es traut sich niemand etwas dagegen zu sagen, weil es ja das Wunschkind vom Herrn Finanzminister ist, dass man die Trans­parenzdatenbank machen muss – koste es, was es wolle. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Finanzminister, entsorgen Sie dieses Projekt! Es wird heute einen Antrag auf Rück­verweisung an den Ausschuss von uns geben. Entsorgen Sie dieses Projekt! Jetzt geht es noch. Ich sage Ihnen noch einmal, dieses Projekt wird keine Transparenz bringen.

Ein Beispiel: Es werden in der Transparenzdatenbank ja auch die Sachleistungen dar­gestellt. Also wenn jemand ein Kind hat, das an der Uni studiert, dann wird in der Transparenzdatenbank angeführt, was das Universitätsstudium kostet. (Abg. Krainer: Auch wenn man zwei Kinder hat!) Das ist interessant, denn das wissen wir alle nicht, was das individuelle Studium kostet.

Das weiß auch der Herr Finanzminister nicht, darum macht er die Milchmädchenrech­nung: Ausgaben für Universitäten – sagen wir 2 Milliarden € – dividiert durch Zahl der Studierenden, dann kommt eine Summe heraus, die lautet 10 000 oder 20 000 € pro Jahr und das legt er dem Bürger/der Bürgerin vor. – Das ist grotesk, sage ich Ihnen. Das ist grotesk, das hat mit den realen Kosten absolut nichts zu tun. (Beifall bei den Grü­nen sowie des Abg. Scheibner.) Das trauen Sie sich noch vorzulegen?! (Abg. Ing. Ho­fer: Das kann nicht wahr sein!)

Zweites Beispiel: Es sollen auch die Kosten, die im Krankheitsfall bei einem Spitalsauf­enthalt aufgewendet werden, dargestellt werden. Das geht gar nicht mit dieser komi­schen Transparenzdatenbank, weil keine einzige Stelle, weder eine Krankenkasse, noch der Bund, noch ein Land, derzeit imstande ist, die realen Kosten, die realen, die wirklichen Kosten, nicht nur die pauschalisierten, darzustellen. Das ist ja grotesk!

Da schreibt man irgendwelche Hausnummern hinein, was der Bund glaubt, das aufge­wendet wird, dann wird es dann noch zusätzlich ... (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Na, geh!) – Selbstverständlich! Sie haben ja offensichtlich noch weniger Ahnung als die Leute, die das professionell administrieren müssen, Herr Finanzminister! (Abg. Brosz: Absurd!)

Oder wollen Sie wirklich behaupten (der Redner wendet sich an Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll), dass Sie die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes darstellen können? Wollen Sie das behaupten? Wollen Sie das wirklich behaupten, Herr Finanzminister? Es gibt niemanden, fragen Sie doch Ihren Parteikollegen! (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 50

Warum sind Sie so aggressiv?) – Nein, ich bin überhaupt nicht aggressiv. Mich ärgert, dass Sie – und nur auf Ihr Bestemm – ein Projekt verfolgen, das Millionen Euro kostet, dass uns allen viel Geld kostet, jedenfalls weit mehr als das, was Sie hier in diesem Entwurf, in dieser Regierungsvorlage in den Erläuterungen darstellen wollen. (Beifall bei den Grünen.)

Kommen wir zu den Kosten! Aber noch vorher: Es hat viele Stellen gegeben, die die Transparenzdatenbank begutachtet haben, aber es hat keine einzige Stelle gegeben, die die Transparenzdatenbank positiv dargestellt hätte, keine einzige positive Begut­achtung. (Abg. Brosz: Nicht einmal die Landwirtschaftskammer!) Macht nichts, denkt sich der Herr Finanzminister, Hauptsache, mein Projekt wird durchgeführt.

Soll ich Ihnen vorlesen, was die einzelnen Stellen sagen? – Das Land Steiermark sagt: Es kann der Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelung nicht gänzlich erkannt wer­den.

Die Industriellenvereinigung, also Ihre Partie, sagt: Allerdings bestehen auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes erhebliche Zweifel, ob die Zielsetzung tatsächlich er­reicht werden kann.

Gemeindebund, Städtebund, Wirtschaftskammer, alle, bis zur Arbeiterkammer, alle ste­hen negativ zu diesem Projekt Transparenzdatenbank.

Macht nichts, sagt der Herr Finanzminister, ich habe mir das zum Geburtstag ge­wünscht, oder was weiß ich, das ist mein Regierungsprojekt – das Budget ist es ja si­cher nicht; das haben wir jetzt in der letzten Stunde genügend erfahren –, ich möchte auch etwas haben, womit ich mich darstellen kann. Für mich ist es die Transparenz­datenbank, sagt der Herr Finanzminister, und die möchte ich haben. Die bestellt er sich bei den Regierungsparteien. Die sagen alle, eigentlich können wir es auch nicht positiv sehen, schauen irgendwie so hinein in den Boden, weil sie nicht darüber diskutieren kön­nen und wollen. Das verstehe ich auch.

Das ist ja auch das Erbärmliche an dieser Sache, dass man eine Transparenzdaten­bank, die diesen Namen absolut nicht verdient, weil sie mit Transparenz, wie gesagt, wirklich nichts zu tun hat oder so viel wie das Tageslicht mit dem Kohlenkeller, be­schließen muss, obwohl es sinnlos ist.

Dann werden da drinnen Kosten dargestellt – letzter Punkt, Herr Finanzminister –: Die Kostendarstellung bei der Transparenzdatenbank ist ungefähr so wie bei den Kosten, die man überhaupt darstellen will. Also was kostet die ganze Geschichte? – Na ja, die Errichtung, das geht noch, das kann man wahrscheinlich tatsächlich benennen, kostest 1,6 Millionen €. Dann sind die laufenden Kosten benannt. Und wissen Sie, wie das ist mit den laufenden Kosten von jährlich 2,5 Millionen €? Das ist nur für den Bund, denn die Länder sind noch gar nicht dabei. Da gibt es ja jetzt Staatsvertragsverhandlungen über eine Artikel 15a-Vereinbarung – das muss man sich vorstellen! –, damit die Län­der überhaupt sagen, was die Kosten sind.

Also die laufenden Kosten pro Jahr sind 2,5 Millionen €. Und die hat man so errechnet, dass man alle gefragt hat, was das kosten wird. Und nachdem alle gesagt haben, das wird davon abhängen, welcher Aufwand damit verbunden ist, hat man hineingeschrie­ben, es kostet sonst nichts zusätzlich, daher nur 2,5 Millionen € pro Jahr.

Das heißt, der Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der sicher die meisten Kos­ten haben wird, die ihm auch abgegolten werden, sagt, wir können es nicht darstellen. Also schreibt der Finanzminister hinein: Hauptverband null Kosten. Das ist Ihre realis­tische Darstellung. Das ist der Beginn eines Projekts Transparenzdatenbank, wo ich sage, mit wesentlich geringerem Aufwand hätten Sie das erreichen können, wenn Sie sich, Herr Finanzminister, was doch eigentlich Ihre Aufgabe ist, mit den Ländern und Ge­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 51

meinden zusammensetzen und über Förderungen reden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ja, wenn es so ist, dass Sie der Meinung sind, dass irgendwo überfördert wurde, dann setzen Sie sich zusammen, machen Sie Ihre Arbeit als Finanzminister, aber belasten Sie nicht die Bevölkerung mit einem Projekt in Millionenhöhe, wo wir sicher in einem Jahr darüber reden werden, wie daneben dieses Projekt ist. (Beifall bei den Grünen.)

10.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


10.44.09

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zur Transparenzdatenbank komme, noch ein paar Worte zu Ih­nen, Herr Bundesminister Pröll. Zunächst einmal volle Unterstützung meiner Fraktion zu einem Ansinnen, das Sie am Schluss Ihrer Rede geäußert haben, nämlich noch eine Steuerreform durchzuführen und das Steuersystem in Österreich zu überarbeiten, denn das ist wirklich dringend notwendig, und da sind wir mit vollem Herzen dabei. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Ich kann auch einfach erklären, wieso wir das als Notwendigkeit sehen. Wir wissen, dass es eine unterschiedliche Art und Weise gibt, Geld und Einkommen zu verdienen und dass das sehr unterschiedlich besteuert wird. Sie haben selbst in Ihrer Rede ge­sagt, dass die Arbeit in Österreich sehr, sehr hoch besteuert wird, das heißt, wenn Sie um Ihr Geld arbeiten gehen, zahlen Sie sehr hohe Steuern und Abgaben, wohingegen für andere Einkommensformen heute wenig, in Zukunft 25 Prozent, zu zahlen sind, zum Beispiel bei Spekulation.

Wenn wir uns anschauen, wie das gesamte Einkommen in Österreich verteilt ist, dann ist etwas mehr als die Hälfte Einkommen aus Arbeit und etwas weniger als die Hälfte ist Einkommen aus Kapital. Wenn wir uns dann aber die Einnahmen des Staates an­schauen, so sind fast 90 Prozent der Einnahmen des Staates Besteuerung und Gebüh­ren auf Arbeit und Konsum (Zwischenrufe beim BZÖ) und nur zirka 10 Prozent auf Ein­kommen aus Kapital, obwohl aus Arbeit nur etwas mehr als die Hälfte verdient wird.

Daraus ersehen wir diese Schieflage des Steuersystems, dass wir Arbeit viel zu hoch besteuern und Kapitaleinkommen, Unternehmensgewinne et cetera viel zu niedrig im Verhältnis dazu. Das heißt, wir müssen runter mit den Steuern auf Arbeit, und wir müs­sen stattdessen schauen, dass jene, die Kapitaleinkommen haben, genauso einen ge­rechten Beitrag leisten wie all jene, die um ihr Geld arbeiten gehen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ.)

Ja, mit diesem Budget schaffen wir wichtige Schritte in diese Richtung. (Abg. Öllinger: Mit der Transparenzdatenbank!) Wir sorgen dafür, dass Stiftungen genauso viel zah­len, wie für Sparbücher gezahlt wird, 25 Prozent. Wir sorgen dafür, dass auch für Spe­kulationsgewinne genauso Steuern zu zahlen sind wie für ein Sparbuch, nämlich 25 Pro­zent und nicht wie bisher null. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es ist weit weg davon, dass wir eine gerechte Steuerbelastung im Vergleich zwischen Arbeit und Kapital hätten. Das ist ein wichtiger Schritt, aber da werden noch viele Schritte fol­gen müssen. Und wenn Sie diesen Weg weitergehen, haben Sie uns sicher als Partner dabei. (Beifall bei der SPÖ.)

Eines noch zu dem, was Sie gesagt haben, was ein Widerspruch ist. Sie haben gesagt, dass Länder oder Menschen über ihre Verhältnisse leben. Eines sage ich: Bei Grie­chenland kann man sicher davon reden, dass hier viele hausinterne, griechenlandin­terne Fehler passiert sind, bei Irland stellt sich das schon ein bisschen anders dar. Die breite Bevölkerung in Irland hat nicht über ihre Verhältnisse gelebt. Das, was Irland pas­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 52

siert ist, ist vor allem auf den Finanzsektor zurückzuführen. Das heißt, ein Teil der iri­schen Gesellschaft, ja, der Finanzsektor, hat über die Verhältnisse gelebt, aber das, was alle Staaten, nämlich die GIPS-Staaten Griechenland, Irland, Portugal und Spanien, ge­meinsam haben, ist nicht nur, dass sie Schwierigkeiten haben, ihre Staatsschulden zu finanzieren, sondern vor allem, dass sie extrem niedrige Steuern einnehmen, vor allem im Verhältnis zu Österreich. Wenn sie genauso Steuern einnehmen würden wie Öster­reich, dann hätten sie kein Finanzierungsproblem und hätten dann auch ein ausgegli­chenes Budget. Das muss man darstellen. (Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ.)

Das, was dort passiert ist, ist, dass Teile über ihre Verhältnisse gelebt haben, Finanz­märkte, auch Teile, etwa mit Boni. Wir haben heute neben der Transparenzdatenbank auch noch andere Punkte auf der Tagesordnung, zum Beispiel einen, den ich für sehr wichtig halte, dass nämlich in Zukunft Bonuszahlungen im Finanzbereich nicht mehr auf kurzfristigen Indikatoren basieren dürfen, sondern erstens transparenter sein müssen (ironische Heiterkeit des Abg. Öllinger), zweitens dürfen sie nicht sofort ausbezahlt werden, sondern ein Teil erst nach fünf Jahren, sodass man sieht, dass das Unterneh­men langfristig positiv aufgestellt ist. Das halte ich jedenfalls für vernünftig, dass das passiert. Und dass das auch zu mehr Transparenz führt, da haben Sie recht.

Zur Transparenzdatenbank kann man sagen, das ist keine Eier legende Wollmilchsau. Der Kollege Öllinger hat recht, sie kann jetzt in der ersten Phase einiges darstellen und einiges nicht. Das heißt, der gesamte Sachleistungsbereich wird sehr rudimentär dar­gestellt, zwar mit echten Zahlen, aber mit nicht allzu aussagekräftigen Zahlen. Ja, das stimmt.

Aber sie kann andere Sache sehr wohl. Sie kann bis zur einzelnen Firma herunter ge­nau darstellen, was die Wirtschaftsförderung dieser Firma ist, was es für Förderungen von verschiedenen Teilen der Bundesregierung gegeben hat. Sie ist offen, dass wir das auch für Länderförderungen ausbauen. Und sie ist sicher etwas, das nicht abgeschlos­sen ist. Sie haben vollkommen recht, wir werden auch noch in einem Jahr darüber dis­kutieren, wie man dieses Projekt weiterentwickeln kann.

Aber das, was es heute jedenfalls kann, ist mehr Transparenz nicht nur, was die Sozial­transfers, was die einzelnen Personen betrifft, sondern auch, was Firmen betrifft, was Wirtschaftsförderungen betrifft, wo wir heute null Transparenz haben. Und auch im Land­wirtschaftsbereich, wo man heute, wenn dort der Server abgedreht wird, nicht mehr sieht, wie das verteilt wird, wird der Server aufgedreht und kann im Landwirtschaftsbe­reich für mehr Transparenz sorgen. (Abg. Öllinger: Nein, für weniger!) Des­wegen un­terstützen wir dieses Projekt. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenbemerkung von Vizekanz­ler Dipl.-Ing. Pröll.)

Wenn Sie hier immer dazwischenrufen und jetzt wieder „Griechenland“ dazwischenru­fen, komme ich zum BWG, das als nächstes auf der Tagesordnung steht. Beim nächsten Tagesordnungspunkt haben wir das BWG, wozu ich bereits gesagt habe, dass wir die Boni klarer und transparenter gestalten, dass wir dafür sorgen, dass Boni nicht mehr zur Gänze und auf kurzfristigen Gewinn hin ausbezahlt werden können, sondern lang­fristig, das heißt, dass es hier einen langfristigen Unternehmenserfolg geben muss und der halbe Bonus überhaupt fünf Jahre nicht ausbezahlt wird, damit nämlich die Firma überprüfen kann, ob das jetzt ein kurzfristiger Erfolg war oder ob das wirklich nachhal­tig ist. Aus solchen Krisen, wie es sie zum Beispiel bei der Hypo Alpe-Adria in Kärnten gegeben hat, ersieht man ja, dass man längerfristig beobachten muss, um zu schauen, ob eine Unternehmenspolitik erfolgreich ist oder nicht.

Das Zweite, was wir beschließen, ist der Rettungsfonds, damit die Oesterreichische Na­tionalbank ihre Anteile in den IWF einzahlen kann, nämlich dass wir diesen Rettungs­fonds, von dem Sie gesprochen haben, auch ordentlich ausstatten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 53

Und ein letzter wichtiger Punkt, glaube ich, auch zu Irland und zu dem, was Ihnen bei Ihren Verhandlungen leider nicht gelungen ist: Irland hat einen der allerniedrigsten Kör­perschaftsteuersätze in Europa, nämlich nur 12,5 Prozent. Mit diesem extrem niedrigen Körperschaftsteuersatz macht es allen anderen Ländern, auch uns, Konkurrenz. (Zwi­schenbemerkung von Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll.)

Es ist sicher ein Fehler, dass es nach wie vor dieses Steuerdumping machen kann. Es ist daher sehr schade, dass es bei den Verhandlungen nicht gelungen ist, zu schauen, dass Irland mit diesem Steuerdumping bei den Unternehmen aufhört, wodurch es uns und vielen anderen schadet und wir dafür diesen Schaden jetzt mitfinanzieren dürfen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Das ist richtig! – Abg. Ing. Westen­thaler: Das ist eine gute Stimmung in der Koalition! Das ist Ihr Partner, der Krainer!)

10.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubvorsitzender Bucher gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.52.06

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vor­liegende Gesetzentwurf zur Transparenzdatenbank ist ja so etwas wie ein Synonym da­für, wie der Herr Finanzminister die Umsetzung seiner Politik versteht. Es dauert schon sehr, sehr lange, und es ist ein sehr langer Weg, Herr Finanzminister, bei Ihnen vom Kopf bis zur Hand. Das merken wir, wenn wir uns den Entwurf dieser Transparenzdatenbank ansehen.

Sie haben auch in Ihrer heutigen Budgetrede zum Ausdruck gebracht, worum es ei­gentlich geht. Diese Budgetrede, Herr Finanzminister, war ja ein einziges Jammerkla­gen, das wir von Ihnen vernommen haben, ein einziges Jammerklagen, ja, ein wehlei­diges Jammerklagen. (Beifall beim BZÖ.) Damit ist ja Ihre private Kapitulation zum Aus­druck gekommen. (Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll: Was?)

Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung, sind reformun­fähig, und Sie sind auch reformunwillig, die Herausforderungen der Zukunft anzugehen. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Finanzminister! Wenn man genau hingehört hat, dann war das das Eingeständnis der völligen Verzweiflung geradezu (ironische Heiterkeit bei Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll), die Schulden in den Griff zu bekommen, denn was Sie betrieben haben, war ja Vergan­genheitsbewältigung der ÖVP, meine sehr geehrten Damen und Herren. Seit 24 Jah­ren in der Bundesregierung, seit 24 Jahren Schulden gemacht, und jetzt das Rekord­defizit zu verantworten, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Ihre Arbeit, die Sie hier zu verantworten haben, Herr Finanzminister, und die mit dieser Budgetrede zum Ausdruck gebracht wurde.

Und da kam der Satz: „Wer Steuern zahlt, darf nicht der Dumme sein.“ – Ich weiß nicht, wem das eingefallen ist. Das, Herr Bundesminister, Herr Finanzminister Pröll, von dem Sie sprechen, ist nicht das, was Sie tun. Das ist etwas völlig Unterschiedliches, denn in Wirklichkeit sind in Österreich die Tüchtigen und die Fleißigen die Dummen. Das kommt durch Ihre Politik zum Ausdruck, und das muss bekämpft werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist der Grundstein des Misserfolgs dieser Bundesregierung. Wir hören jedes Mal: Keine neuen Schulden! Es sind Platituden, die in dieser Budgetrede zum Ausdruck ge­kommen sind. Sie machen Rekorddefizit in zweistelliger Milliardenhöhe und reden da­von, dass wir keine neuen Schulden machen dürfen. Ja, Herr Finanzminister, das ist Lü­genpropaganda, die Sie hier betreiben, und nichts anderes! Das muss einmal auch so of­fen gesagt werden. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 54

Ich habe ja beim Herrn Kollegen Strache schmunzeln müssen, als er gesagt hat, Sie retten damit die Iren. – Ja, in doppelter Hinsicht. Nicht nur die Irländer, sondern auch die Ihren, denn die Ihren sind die Banken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Sie sind Bankenvertreter Nummer eins des Raiffeisenkonzerns, der Sie hier bestellt hat in diese Funktion, um der Raiffeisenbank auch das Geld nachzuschmeißen, das sie braucht für ihre Expansionen und die Übernahme maroder Banken, nicht nur in Ös­terreich, sondern auch in den zentraleuropäischen Ländern.

Wenn Geld da ist für die Banken, wenn Geld da ist für die Euro-Hilfe, den Euro-Ret­tungsschirm, für die Griechen, für die Iren, ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, da muss man sich doch einmal die Frage stellen: Wann ist denn da das Ende der Fah­nenstange erreicht? Geht das jetzt so weiter in den nächsten Monaten und Jahren? Ja, wo werden wir denn das ganze Geld hernehmen für die Rettung halb Europas? Wo soll denn das Geld aufgenommen und erwirtschaftet werden?

Wir sagen: Es muss endlich einmal Schluss sein! Es muss einmal ein Plan B her, der Klarheit schafft darüber, was wir mit Europa und mit der Euro-Zone in Zukunft vorha­ben. Es kann doch nicht sein, dass wir ständig unsere Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler zur Kasse bitten, die Familien, die Pflegebedürftigen und sogar die sozial Schwä­cheren in unserem Land, die für die Rettung des maroden Bankensystems aufzukom­men haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Wir brauchen endlich einmal ein Konzept für die Erhaltung des Euro und, wenn es sein muss, einen „Euro light“, einen Euro der zwei Geschwindigkeiten. Das ist das Rezept, das ist die Formel, über die wir nachzudenken haben, und nicht alles für die Rettung der ma­roden Länder und der maroden Banken zu investieren und aufzubringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Politik des Herrn Finanzministers Pröll ist eine Politik, mit der wir die Bürger zu Bürgen machen. Das kommt mit dieser Politik in Wirklichkeit zum Ausdruck. Und es ist ein Raubbau gegenüber den nächsten Genera­tionen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Finanzminister, vergessen Sie niemals, dass das nicht Ihr Geld, das Sie hier aufnehmen, dass das nicht Ihr privates Geld ist. (Bei­fall beim BZÖ.)

Wenn Sie mit ihrem privaten Geld so umgingen wie mit dem Geld der Steuerzahler, mei­ne sehr geehrten Damen und Herren, Herr Finanzminister, dann müssten Sie in Insol­venz und in den Privatkonkurs gehen. Denn niemand, keine Bank, würde Ihnen Geld ge­ben, weil Sie sich jährlich immer weiter verschulden. Sie müssten in den Privatkonkurs gehen. (Abg. Ing. Westenthaler: Fahrlässige Krida!) Das ist die Realität, und das ist das Ungleichgewicht, das hier zum Ausdruck kommt. (Beifall beim BZÖ.)

Viele fragen sich natürlich – die Familien, die Pflegebedürftigen, die sozial Schwäche­ren –, warum sie hier zu Kasse gebeten werden und warum nicht einmal substantiell in den Strukturen reformiert wird, in der Verwaltung, im Gesundheitsbereich, beispielswei­se bei den Spitälern oder bei den ÖBB, die den Steuerzahler 7 Milliarden € jährlich kos­ten und wo Sie sich jetzt wieder mit der Frage konfrontiert sehen, 400 Millionen € für die ÖBB zur Verfügung zu stellen. Es ist unerträglich geworden, mit welcher Gefühlskälte Sie Finanzpolitik betreiben, Herr Finanzminister Pröll. Das fragen sich die Familien in un­serem Land.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, Sie haben noch eineinhalb Mi­nuten und haben noch keinen Satz zur Transparenzdatenbank gesagt. (Zwischenrufe beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wo haben die anderen zur Transparenzdaten­bank Stellung genommen? Was hat der Krainer dazu gesagt? Was ist das für eine Vor­sitzführung?)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 55

Abgeordneter Josef Bucher (fortsetzend): Frau Präsidentin! Ich werde selbstverständ­lich Ihrer Aufforderung nachkommen und zu dieser Pflanzdatenbank auch ein paar Worte verlieren, denn diese Pflanzdatenbank, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nichts anderes als eine Informationsseite im Netz, wo sich der Steuerzahler darüber informieren kann, welche Sozialleistungen ihm zustehen.

Im Wesentlichen, Herr Finanzminister, haben Sie völlig versagt, die 200 unterschiedli­chen Sozialleistungen in Einklang zu bringen, in der Verwaltungsvereinfachung endlich einmal etwas voranzubringen, die Doppelgleisigkeiten zu beseitigen. Es ist nichts an­deres als eine Informationsseite, die den Steuerzahler Geld kostet, aber im Grunde nichts bringt. Hier wurde wieder sozusagen die alte Manier betrieben: Berge haben ge­kreißt, und ein Mäuslein wurde geboren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Bei­fall beim BZÖ.)

Das ist symptomatisch für die Politik des Finanzministers Pröll. Die Bürger fühlen sich „gepröllt“. Das ist die Tatsache! In Summe: Ihnen geht es nicht darum, das Land zu re­formieren, sondern Ihnen geht es darum, diesen Stillstand zu verwalten. Das ist Pröll-Politik in unserem Land. (Beifall beim BZÖ.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Vizekanzler Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte.

 


11.00.24

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nach der Budgetrede ist das jetzt – überraschend für mich – eine Budgetdebatte zu einem ganz anderen Thema. Ich freue mich sehr, dass ich heu­te hier nach der Budgetrede zu diesem Tagesordnungspunkt, der jetzt eigentlich im Mit­telpunkt der Verhandlung stehen sollte, kurz Stellung nehmen darf, nämlich zur Trans­parenzdatenbank für Österreich. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Ich erinnere: Ich habe im Oktober des letzten Jahres diese Idee in Österreich ventiliert. (Abg. Ing. Westenthaler: Es ist ja davon nichts mehr übriggeblieben! Es ist ja nichts mehr da!) Ich habe auch viele zustimmende Wortmeldungen dazu bekommen, auch aus Oppositionsparteien, wo man meinte, dass wir uns überlegen sollten, diese Idee der Ein­richtung einer Transparenzdatenbank im Sinne der Leistungsgerechtigkeit, im Sinne der Transparenz und auch im Sinne der Vermeidung von Doppelgleisigkeiten voranzutrei­ben. (Abg. Öllinger: Wo? – Abg. Ing. Westenthaler: Wieder die Unwahrheit!)

Ich bin sehr froh, dass wir heute diese Transparenzdatenbank, wie ich hoffe, nun end­lich auch entsprechend beschließen können. (Abg. Ing. Hofer: Das glaube ich nicht!)

Was sind die Eckpunkte dieser Transparenzdatenbank? Was ist hier aus meiner Sicht das politisch dahinterstehende wichtige Projekt? – Wir haben in der Europäischen Uni­on, aber auch in Österreich im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Gemeinden über die letzten Jahre und Jahrzehnte, ich würde nicht sagen, einen Wildwuchs, aber eine Mischung von Transferleistungen erlebt, die aus den verschiedensten Bereichen für Einzelpersonen, für Wirtschaftsunternehmen und für private Haushalte gewährt wer­den, wo wir heute gar nicht mehr wissen, wie viel im Einzelfall von welcher Gebiets­körperschaft und in welchem Ausmaß gewährt wird. (Abg. Öllinger: Sie nicht – ich schon!) Und es ist doch gerecht – um dieses Wort noch einmal in den Mund zu neh­men – und es ist auch richtig, dafür Sorge zu tragen, dass jeder über sich selbst einmal erfährt, was er an Steuern zahlt, was er zurückbekommt, wie viel die Transfers ausma­chen, die ihm gewährt werden (Abg. Öllinger: Bitte! Bitte! Peinlich!), und dass dahin­terliegend die Behörde und wir alle gemeinsam politisch das erfüllen können, was die Bürger zu Recht von uns erwarten. Sie erwarten nämlich von uns, dass Doppelgleisig­keiten erkannt und abgeschafft werden. Und sie erwarten von uns, dass das Prinzip der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 56

Leistungsgerechtigkeit wieder einkehrt und nicht nur über das Verteilen, und das auch noch ohne Kontrolle, gesprochen wird. (Abg. Kickl: Um Gottes willen, da müssen Sie ja selber lachen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Transparenzdatenbank umfasst eine Riesensumme: 78 Milliarden € sind in Österreich in Summe an Transferleistungen un­terwegs. (Abg. Öllinger: Nein, nicht Transferleistungen! Schon wieder nicht aufge­passt!) Und wir wollen nicht mehr und nicht weniger haben, als dass durch bessere Transparenz und durch die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten mehr Treffsicherheit im Sinne derer, die den Steuertopf füllen, gewährleistet wird. Genau das ist die Grund­lage! (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist die Grundlage dieser Transparenzdatenbank: Wir wollen es auf der einen Seite jedem einzelnen Bürger – auch im Sinne von mehr Servicequalität – ermöglichen, über seine Finanzströme Bescheid zu wissen, und auf der anderen Seite im Kampf gegen Doppelgleisigkeiten für größtmögliche Transparenz sorgen.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir jetzt zur Beschlussfassung kommen, und hoffe, dass diese Idee, die ich beziehungsweise die wir in der Österreichischen Volkspartei gemein­sam geboren haben, in der Koalition eine Mehrheit findet, weil es der Einstieg in das richtige System ist (Abg. Öllinger: Rohrkrepierer! – Abg. Ing. Westenthaler: Ein Fias­ko!), und zwar gemeinsam mit den Bundesländern, die wir natürlich auch bitten wer­den, mit an Bord zu kommen, um das zu tun, was Österreichs Bürger erwarten, näm­lich für einen sorgsamen, fairen Umgang mit den Transferleistungen dieses Lan­des zu sorgen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Wer zahlt bei den Bundesländern?)

11.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.

 


11.03.59

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Vielleicht hat es ja damit etwas zu tun, dass der Herr Finanzminister, bevor er Finanzminister geworden ist, lange Zeit im Land­wirtschaftsministerium zugebracht hat, denn das, was er uns hier herinnen und der Be­völkerung heute als sogenannte reife Frucht der regierungspolitischen Budgetüberle­gungen und als Ergebnis von diversen Expertenrunden, Schmirgel-Übungen und Sauna­gängen präsentiert hat, hat aus unserer freiheitlichen Sicht und wohl auch aus Sicht weiter Teile der Bevölkerung maximal eine Tauglichkeit für die Verwendung auf einem politischen Komposthaufen, um es vornehm zu formulieren, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.) Das gilt im Übrigen auch für die Transparenzdatenbank.

Und wir werden in den nächsten Tagen und Wochen mit Sicherheit sehr heftige Diskus­sionen hier herinnen führen, und wir werden auch diese Problematik des Budgets mit all seinen Ungerechtigkeiten, insbesondere im Familienbereich, vor den Verfassungs­gerichtshof bringen, weil wir uns nicht damit abfinden wollen, dass Sie mit Ihrer rot-schwarzen Mehrheit wie mit einem Rasenmäher über wichtige Teile der Bevölkerung einfach drüberfahren. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die durch die rot-schwarzen Proporzregierungen schon leid­geprüften Österreicherinnen und Österreicher wissen doch eines ganz genau: Es gibt in der Zwischenzeit so etwas wie ein eisernes Gesetz dieser Regierungsarbeit. Wenn nämlich eine an sich – und ich sage: „an sich“ heißt nichts anderes als der Möglichkeit nach – vernünftige Sache oder Idee in die Finger dieser rot-schwarzen Regierungs­mannschaft oder in die Finger der roten und schwarzen Abgeordneten hier in diesem Hohen Haus gerät, dann kann man mit größter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass aus diesem an sich Vernünftigen in der Realisierung etwas völlig Unvernünftiges herauskommt, meine Damen und Herren. Das ist in der Zwischenzeit schon eine Ge­setzmäßigkeit, und da können Sie schauen, wohin Sie wollen! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 57

Nehmen wir nur das Beispiel Währungsunion her. – An sich ein sinnvolles Projekt, wenn man die richtigen Staaten daran beteiligt. Allerdings weiß ich nicht, wie viele Erfahrungs­schäden Sie noch brauchen, um draufzukommen, dass das Modell, so wie Sie es nach wie vor dogmatisch befürworten, gescheitert ist. Also auch da wieder ein Beweis Ihrer Starrköpfigkeit und Uneinsichtigkeit!

An sich ist auch die Finanzhilfe für Staaten, die in Schwierigkeiten sind, ein sinnvolles Projekt, wenn man dann einen Schlussstrich zieht, dem Staat wirklich geholfen ist und ein Neuanfang gestartet wird. So wie Sie es aber machen, und zwar am Gängelband der Europäischen Union, indem Sie Geld in ein Fass ohne Boden leeren, ohne jedes Ergebnis und ohne jede Aussicht auf Verbesserung, wird nichts daraus! (Beifall bei der FPÖ.)

Und an sich wäre es – dies, weil wir auch über das Budget diskutiert haben – durch­aus sinnvoll, einmal den Sparstift anzusetzen und den Schuldenberg, den nicht wir, son­dern Ihre Vorgänger, die noch vor uns da oben gesessen sind und sich immer gratu­lieren und beklatschen ließen, auf Kosten der Österreicher angehäuft haben, in den Griff zu bekommen! Aber da müsste man, bitte, bei der Struktur etwas ändern, da müsste man in den aufgeblähten Apparat hineingehen und dürfte nicht, wie Sie das machen, sozu­sagen einen Belastungsschrotschuss mitten hinein in die Bevölkerung abgeben. So wird nichts daraus, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie also an eine Sache herangehen, die an sich vernünftig ist, dann kommt mit Garantie das Gegenteil davon heraus. Und da darf natürlich auch die Transparenzda­tenbank keine Ausnahme von dieser Regel sein.

Meine Damen und Herren! Herr Vizekanzler und ÖVP-Parteichef! Ich meine, dass es am Beginn dieser Debatte über die Transparenzdatenbank kurzfristig zumindest einen Fun­ken Hoffnung gegeben hat. Die Menschen haben geglaubt – und ich habe auch eine Zeitlang dazugehört –, dass die ÖVP vielleicht doch noch irgendetwas Gescheites im Bereich der Familienpolitik zustande bringen kann und dass nicht als Einziges, was in den Geschichtsbüchern seinen Niederschlag finden wird, übrigbleibt, dass die familien­politische Glanzleistung des Herrn Pröll ausgerechnet die Einführung der Homo-Ehe ist. Da war ja ein Funken Hoffnung da!

Allein, Sie haben uns auch in diesem Bereich massiv enttäuscht, meine Damen und Her­ren von der ÖVP, denn im Unterschied zur Homo-Ehe – und diese nenne ich deshalb, weil sie ja so wie die Transparenzdatenbank ein ganz persönliches Kind von Ihnen ist, Herr Vizekanzler, denn Sie waren ja Leiter der Perspektivengruppe, die uns diesen Un­sinn einbrockt hat –, also im Unterschied zur Homo-Ehe, die Sie in letzter Konsequenz und ohne Wenn und Aber durchgezogen haben, haben Sie die Idee der Transparenz­datenbank im Zuge der Verhandlungen mit der SPÖ ins Gegenteil von dem verkehrt, was sie eigentlich hätte sein sollen. Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, ha­ben sich von der SPÖ zum Nachteil der österreichischen Bevölkerung die Mindestsi­cherung auf- und eine effiziente Transparenzdatenbank abschwatzen lassen. Das ist die Wahrheit! Und das ist der Zustand, mit dem wir es jetzt zu tun haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Der Kollege Cap, der sich heute da drinnen versteckt, weil es ihm peinlich ist, will heute zur Transparenzdatenbank gar nichts sagen. Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, hätten aufpassen müssen, als der Herr Kollege Cap in den letzten Wochen und Mona­ten plötzlich begonnen hat, die Transparenzdatenbank zu loben, da hätten Sie wissen müssen, dass spätestens ab dem Moment, in dem der Kollege Cap beginnt, die Trans­parenzdatenbank zu loben, von der Transparenzdatenbank im ursprünglichen Sinn über­haupt nichts mehr übriggeblieben sein kann. Da hätten bei Ihnen die Alarmglocken läu­ten müssen! (Beifall bei der FPÖ.) Aber all das haben Sie ganz einfach zur Kenntnis ge­nommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 58

Sie, meine Damen und Herren, haben den Abbau von Doppelgleisigkeiten versprochen, sprich Verwaltungsreform! – Wir wissen doch, dass Sie die Verwaltungsreform scheu­en so wie der Graf Dracula das Sonnenlicht.

Sie, meine Damen und Herren, haben Kontrolle versprochen! – Das, was Sie jetzt lie­fern, ist vielleicht eine Kontrolle in der Art, wie man in Irland oder in Griechenland die Staatsfinanzen kontrolliert hat. Aber mit dem, wie effiziente Kontrolle funktioniert, hat das überhaupt nichts zu tun!

All das sind Bereiche, meine Damen und Herren, wo dieses Projekt voll und ganz in die Hose gegangen ist!

Kollege Cap, meine Damen und Herren, ist ein gutes Beispiel, und ich möchte ihn zum Abschluss meiner Rede zitieren. Er hat gesagt – da hat das Ding noch einen anderen Namen gehabt, nämlich nicht Transparenzdatenbank, sondern Transferkonto, aber es ist dasselbe –:

„Vergessen wir das Transferkonto. Denn das Transferkonto ist kein Beitrag für mehr Ge­rechtigkeit, kein Beitrag für Verteilungsgerechtigkeit, kein Beitrag im Kampf gegen Miss­brauch und kein Beitrag, wenn jemandem Leistungsgerechtigkeit ein Anliegen ist. Und das Transferkonto ist auch kein Beitrag für eine Verwaltungsreform.“ – Zitatende.

Ja, meine Damen und Herren, genau deshalb, weil es so ist, gibt es auch heute die Zu­stimmung von der SPÖ. (Beifall bei der FPÖ.)

11.10


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


11.10.29

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regie­rungsbank! Sehr verehrte Damen und Herren! Weil wir in Österreich eine der besten Beschäftigungssituationen in Europa haben, weil wir die geringste Arbeitslosigkeit ha­ben, weil wir doch ein gewisses Wachstum aufweisen können und weil wir im europäi­schen Einklang an der wirtschaftlich guten Situation und Entwicklung der europäischen Länder am besten mitwirken, können wir uns erlauben, entsprechende Sozial- und Trans­ferleistungen in diesem Land zu gewähren.

Es werden immerhin über 78 Milliarden € an Sozial- und Transferleistungen gewährt, zu­sätzlich 15 Milliarden € an Förderungen und Subventionen, und da ist es angebracht, dass man mit Hilfe einer Transparenzdatenbank die Gelder kanalisiert, dass man schaut, wohin denn die Gelder fließen, dass man die Strukturen entsprechend festhält und dass man auch den Bürgern klarmacht, welche Wirkung Sozialsysteme eigentlich haben.

Ich habe hier, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Aufstellung von Einkünf­ten von drei Familien mit jeweils zwei Kindern, 10 und 14 Jahre alt.

Die erste Familie hat 950 € monatliches Brutto-Erwerbseinkommen, und mit allen Trans­ferleistungen hat sie ein verfügbares Familieneinkommen von monatlich 2 325 €.

Die zweite Familie, mit selbem Familienstand, hat 1 900 € brutto. Das verfügbare Fami­lieneinkommen beträgt mit allen Transferleistungen 2 540 €.

Und die dritte Familie hat bei 3 800 € Brutto-Einkommen ein verfügbares Famlienein­kommen von 3 079 €.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann in Zukunft der Einzelne in der Trans­parenzdatenbank abfragen. Und wir, die Regierungsverantwortlichen und die politisch Verantwortlichen, haben die Möglichkeit, über diese Strukturen aus den verschiedenen Förderungen und Subventionen entsprechende Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenzusteuern.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 59

Folgendes, meine Damen und Herren, sei hier auch einmal gesagt: Über 70 Prozent die­ser 80 Millionen € an Sozial- und Transferleistungen kommen direkt aus der Wirtschaft über die Lohn- und Lohnnebenkosten. Und wenn die Wirtschaft international nachhal­tig, erfolgreich und auch wettbewerbsfähig sein soll, dann müssen wir danach trachten, dass die Sozialquote nicht weiter nach oben expandiert, denn damit würden wir immer stärker an Wettbewerbsfähigkeit gerade auf dem internationalen Markt einbüßen.

Aber wir würden auch auf nationaler Ebene auf die Grenzen der Kaufkraft stoßen, wenn wir die Lohnnebenkosten mit solchen Sozialkosten und vor allem mit einer Abgaben­quote von etwa 43 Prozent belasten würden. Da gibt es eine gute Benchmark, meine Damen und Herren, und das ist für mich immer wieder die Schweiz. Die Schweiz hat eine Sozialquote von zirka 20 Prozent und eine Abgabenquote von durchschnittlich 30 Prozent. Daran sieht man, wenn man dem Bürger von Haus aus mehr in der Geld­tasche belässt, also weniger von seinen Einkünften wegbesteuert, dann braucht er auch sehr viel weniger Sozialleistungen vom Staat. Und die Wirtschaft ist dadurch auch wett­bewerbsfähiger. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Insgesamt können wir, glaube ich, gerade was die Entwicklungen bei der Arbeitnehmer­besteuerung der letzten Jahre, Herr Kollege Krainer, anbelangt, sehr zufrieden sein. Ich erinnere mich noch daran, dass beispielsweise unter sozialistischen Finanzministern die Steuereinhebung bei etwa 7 000 € Jahreseinkommen begonnen hat, und mittlerweile sind die Arbeitnehmer erst ab einem Einkommen von 14 000 € steuerpflichtig. Damit haben wir mehr als zwei Millionen österreichische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin­nen von der Einkommensteuer befreit.

Wir müssen, meine Damen und Herren, auch darauf aufpassen, dass wir die Leis­tungsträger in diesem Land nicht weiter verunsichern. Wir haben bei etwa 8,2 Millionen Staatsbürgern 3,9 Millionen Erwerbstätige und zirka 4,3 Millionen Nichterwerbstätige. 1,9 Millionen sind in diesem System Nettozahler. Das heißt, die bringen die notwendi­gen Steuer- und Sozialbeiträge auf, um die Kosten für die Sozialsysteme zu begleichen.

Insgesamt sollte diese Transparenzdatenbank dazu führen, dass wir unser Sozial- und Gesellschaftssystem in Balance halten können. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

11.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


11.15.42

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Transparenz, Transparenzdaten – das Budget lässt das auch vermissen! Es ist in mehrfacher Hinsicht ein mutloses und feiges Budget, das hier vorgelegt wurde. Und ge­rade im Bereich Offenheit und Ehrlichkeit ist es besonders schlimm ausgefallen.

Gehen wir gleich in medias res: zum Zukunftsklau, der in der Schulpolitik und an den Universitäten betrieben wird.

Die Bundesregierung hat hier heute wieder verkündet, dass es ein Offensivpaket für die Universitäten gibt. Das ist blanke Provokation! Denn es ist doch so, dass in den Fi­nanzvorschauen den Universitäten massiv Mittel genommen wurden. Das geht in den dreistelligen Millionenbereich. Und jetzt kommen Sie daher und picken irgendwo noch 80 Millionen € dazu, so nach dem Motto: Wir geben noch etwas dazu!

Meine Damen und Herren von der Regierung, Sie müssen alle zum politischen PISA-Test. Ich sage Ihnen das, bevor Sie hier Parlament und Bevölkerung weiter behelligen. (Beifall bei den Grünen.) Und das wäre vielleicht schon für die Vorschulebene gut ge­eignet, denn Sie machen nichts anderes, als dass Sie den Kindern dort drei Zuckerl weg­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 60

nehmen, und dann geben Sie ihnen wieder eines und sagen: So, jetzt habt ihr eines da­zubekommen!

Genau so ist es! Selbst die Dimensionen stimmen. Und das ist einfach eine Sauerei! Das ist dieses Hauses nicht würdig. Nicht einmal der Bevölkerung sollte man das so sagen. Es ist dies die „Vergrasserung“ des Herrn Finanzministers, des „kleinen“ Pröll. Da ihm der „große“ Pröll im Genick sitzt, traut er sich nichts mehr zu machen.

Es ist einfach unwürdig, wie Sie hier aufgestellt sind. Und das werden wir uns in dieser gesamten Debatte nicht gefallen lassen – nachdem wir hier vorhin mit Verschleierungs­rhetorik eine Stunde lang sozusagen benebelt worden sind. Wir werden genau da Trans­parenz hineinbringen, denn wenigstens das muss sein.

Und wir werden für noch ein paar Punkte kämpfen, zum Beispiel dafür, dass Sie diesen Schwindel abstellen. Die Rektorenkonferenz – allen voran Professor Sünkel, aber auch Professor Bast – hat es Ihnen ja regelmäßig ausgerichtet, was das für ein Unsinn ist. Den Universitäten fehlen die 300 Millionen €, das ist allen klar, und zwar nicht deshalb, weil sie das Geld beim Fenster hinauswerfen wollen, sondern deswegen, weil sie es für die notwendigsten Maßnahmen brauchen. Doch Sie sind nicht bereit, das Geld entwe­der woanders einzusparen, was leichter und sinnvoller wäre, oder aber die Steuern dort zu erhöhen, wo es die Richtigen trifft.

Aber Sie waren auch in anderer Hinsicht feig – ich komme zum zweiten und zum drit­ten Punkt –, und zwar in der Hinsicht, dass Sie bei denjenigen kürzen, die sich nicht weh­ren können, und Sie waren außerdem feig, weil Sie die Superreichen und die Reichen wieder haben laufen lassen. (Beifall bei den Grünen.)

Das kann sich nicht ausgehen, auch wenn Sie in der Koalitionsrhetorik – der SPÖ wird es ja gefallen – andere Töne anstimmen. Die Reichen werden gerade ein bisserl gekit­zelt, aber sicher nicht gerecht besteuert. Und da muss man sich so einen Auftritt hier an­hören! Auch das ist eine Kultur der Intransparenz.

Aber zurück zu den Universitäten und zu den StudentInnen, wo es wirklich fehlt! – Dort hineinschneiden kostet einfach Zukunft. Und da hilft es nichts, wenn der Herr Finanz­minister weiß Gott wie oft den Begriff „Zukunft“ in den Mund nimmt. Wie hat er es ge­sagt? – „Schulden fressen Zukunft auf.“Ja, da ist einmal die Frage zu stellen, wo man investiert und wo man spart. Das ist die richtige Frage! Und die Diskussion darüber wollen wir schon die ganze Zeit hier führen. Aber da verweigern Sie sich, bringen hier mit sechswöchiger Verspätung verfassungsbrecherisch irgendein intransparentes Bud­get ein, weil Sie eben genau das nicht debattieren wollen, nämlich das, wo die Schwer­punkte sind. Und dann wird auch noch genau das Falsche erzählt.

„Schulden fressen Zukunft auf.“ Wissen Sie, wer die Zukunft auffrisst? – Das ist diese Bundesregierung, wenn es um die Schulen und um die Universitäten geht! (Beifall bei den Grünen.)

Hören Sie auf mit diesen komischen Plattitüden! Man ist sich ja nicht einmal zu dumm, das in einem Hefterl abzudrucken. Das hätte ein Beitrag zur Verwaltungsreform sein können: dass man entweder eine bessere Budgetrede hält, die es auch wert wäre ge­druckt zu werden, oder dass man auf so ein Druckwerk verzichtet, denn solch einen Un­sinn muss man ja nicht auch noch in Hardcopy pressen. Aber bitte, es ist auch an an­derer Stelle einiges schiefgegangen.

Aber bleiben wir bei dem, was Zukunft bedeutet: Wenn Sie – nächste Feigheit, nächs­ter Schwindel – dann ohnehin hergehen müssen und bei den Studierenden – und da ist ja ursprünglich der ganze Geist dieser Sache spürbar gewesen – reinschneiden wollen bei der Kürzung, und zwar bei der radikalen Streichung der Familienbeihilfe von 26 auf 24 Jahre, genau in diesem Bereich, dann sind Sie ja genau dort, dass Sie zumindest für


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 61

diese Gruppen mehrfach und in mehrfacher Höhe die Studiengebühren durch die Hin­tertür einführen wollen. Da hat sich offensichtlich ursprünglich in Ihrem Loipersdorf-Husch-Pfusch-Verfahren die ÖVP durchgesetzt. Dann sind Sie draufgekommen, dass Sie das so gar nicht durchhalten können, weshalb Sie jetzt Ausnahmen vorgesehen ha­ben. Immerhin! Das ist aber nicht Ihrer Weisheit zu verdanken, sondern das ist den Pro­testen draußen zu verdanken und einer engagierten Opposition hier im Haus. (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden im Übrigen auch noch weiterkämpfen, damit Sie hier ein paar Dinge, die ver­nünftig sind – so betrachtet –, wieder zurücknehmen müssen beziehungsweise mussten.

Aber worin besteht die fortgesetzte Feigheit? – Sie müssen diese Maßnahme jetzt so weit korrigieren, dass jene, die Studienbeihilfenbezieher sind, weiter die Familienbeihilfe beziehen können. Sie müssen sie dort korrigieren, wo eine ganz lange Studiendauer schon vorgeschrieben ist. Wobei es, nebenbei bemerkt, so ist, dass in vielen Studien die meisten ja gar nicht in die Pflichtseminare hineinkommen, weil das ohnehin schon so ein Zustand ist an den Unis, den Sie mit den anderen Maßnahmen noch verschärfen und nicht beheben. Das ist ja die doppelte Bestrafung. Sie müssen diese Ausnahme sinnvollerweise beim Mutterschutz machen, bei den Präsenz- und Zivildienern, bei je­nen, die erst mit 19 Jahren maturieren, und so weiter und so fort.

Wissen Sie, was? Ist das ein Beitrag zur Verwaltungsreform, wenn Sie alle diese Ein­zelfälle wieder dahin gehend durchexekutieren müssen, wer einen Anspruch hat und wer nicht? Sie waren zu feig, eine völlig sinnlose Maßnahme, die ein Anschlag auf die Studierenden und vor allem auf deren Familien war, als Ganzes zurückzunehmen. So viel hätte das nämlich gar nicht einmal gekostet. Aber auch da ist die Feigheit erkenn­bar.

Und letztlich – und das ist das Schlimmste, wenn es darum geht, wie es für die Zukunft laufen soll –: Bei den wirklichen Reformen waren Sie zu feig vor Ihren eigenen Lan­deshauptleuten. Das ist noch viel schlimmer. Dort wären die Millionen tatsächlich drin­nen – wenn schon nicht über Nacht oder im ersten Jahr, aber im zweiten, dritten, vier­ten Jahr –, wenn diese Reformen wirklich angegangen würden.

Es geht also genau darum, dass man sehr wohl auch spart, aber Sparen mit Hirn und Herz! Und genauso Investieren mit Hirn und Herz! – Das wird hier vermisst. Deshalb kann man Ihnen da ein glattes Nichtgenügend ausstellen für diesen Budgetentwurf, denn es wäre nämlich ganz anders gegangen. In Wahrheit bewegen Sie nämlich gar nicht so viel. Die Strukturreformen sind eher minimal, aber der Schaden bei denen, wo Sie kürzen, ist relativ groß. Man wundert sich eigentlich bei diesen Maßnahmen, die Sie setzten, wie man mit so wenig Innovation so viel Schaden anrichten kann.

Letztlich geht es ja genau darum, in den wirklich großen Bereichen zu sparen. Es ist überhaupt nicht einsehbar, dass Sie bei der Schulverwaltung, obwohl schon so lange diskutiert wird und die Vorschläge auf dem Tisch liegen, und bei allen anderen Vor­schlägen, die wir mit dem Rechnungshof erarbeitet haben, weiter säumig sind. Da kann Ihnen dieses Nebelgerede dieser Budgetrede auch nichts helfen. (Beifall bei den Grü­nen.)

11.23


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


11.23.14

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Her­ren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich, da von meinen Vorrednern sehr viel auf das Budget eingegangen worden ist, noch kurz auf die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 62

Aussagen des Kollegen Strache replizieren, der dem Finanzminister Mutlosigkeit und Unentschlossenheit in Sachen Budgetfragen vorgeworfen hat. – Also Mutlosigkeit und Unentschlossenheit kann man dem freiheitlichen Finanzminister Karl-Heinz Grasser wirklich nicht vorwerfen. (Abg. Petzner: ÖVP-Finanzminister! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich erinnere mich noch gut an das Dogma des Nulldefizits, dem faktisch alles geopfert wurde, an die Einführung von Studiengebühren, die nicht den Universitäten zugutege­kommen sind, sondern die zur Sanierung des Budgets verwendet worden sind. Im Zu­ge der Vorbereitung auf die heutige Rede habe ich mir die Bilanz des Finanzministers Grasser angeschaut (Abg. Petzner: Von der ÖVP! – Falsche Partei!), und die „kann sich sehen lassen“: Das waren 2,8 Milliarden € Belastungen für die Menschen und 1,7 Mil­liarden € Entlastungen für die Vermögenden und die Unternehmen.

Mutlosigkeit kann man Ihnen also nicht vorwerfen, allerdings nicht in der Richtung, wie wir ein mutiges Budget verstehen. Und ich glaube, die Ausgewogenheit, die der Finanz­minister heute in seiner Budgetrede bewiesen hat, zeigt, dass wir unter einem sozialde­mokratischen Kanzler einen anderen Weg gehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Doch lassen Sie mich jetzt zum Thema Transferkonto kommen. (Abg. Ing. Westentha­ler: „Transferkonto“?!) Der Finanzminister hat es gesagt, es hieß vor einem Jahr noch „Transferkonto“ und heißt jetzt „Transparenzdatenbank“. Und nein, es ist nicht dassel­be. (Abg. Kickl: Es ist schlechter geworden! Das ist richtig: Es ist schlechter gewor­den!) Und deswegen, Herr Kickl: Die Stellungnahme von Josef Cap, die Sie vorgelesen haben, betraf damals die Frage des Transferkontos, das es in dieser Form – bei der nämlich die Transparenz in einem „Striptease“ der einzelnen Menschen bestanden hät­te, wobei es sich nicht um ein Transferkonto, sondern um ein „Neidkonto“ gehandelt hätte, so wie es dann in den Medien auch sehr bald geheißen hat (Abg. Ing. Westen­thaler: Kein Kontroll- und Steuerungsinstrument! Leider!) – mit der SPÖ nicht gegeben hätte. Diesen „Striptease“ hätte es mit der SPÖ nicht gegeben!

Das heißt, lange Verhandlungen, die wir jetzt mit dem Koalitionspartner geführt haben, haben es dort hingebracht (Abg. Kickl: Dass gar nichts mehr ist!), wo wir es gerne hät­ten (Abg. Kickl: Dass gar nichts mehr ist!), haben es nämlich zu einer Transferdaten­bank gemacht mit jenen Daten, die auch uns interessieren.

Bundesminister Hundstorfer hat es in der Enquete gesagt: 94 Prozent der Transferleis­tungen an die Menschen sind Bundesleistungen. Und er hat gesagt, und da zitiere ich ihn: Wenn der Bund nicht weiß, was er an die Menschen ausbezahlt, was wir hier be­schließen, na dann gute Nacht! (Abg. Ing. Westenthaler: Das wissen Sie jetzt aber auch nicht!)

Genau so ist es: Wir wissen, was an Bundesleistungen an die Menschen ausbezahlt wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber nicht durch die Transferdatenbank!) Was wir nicht in dieser Form wissen, ist, was von Ländern und Gemeinden ausbezahlt wird. Genau diese Leistungen sollen zusammengeführt werden. Allerdings, noch einmal: Es ist kei­ne Datenbank, die den Kleinen betreffen soll. Und auch der Präsident des Österreichi­schen Gewerkschaftsbundes hat zu Beginn der Diskussion gesagt: Wer glaubt, Trans­ferleistungen für die Ärmsten am Mindestniveau erheben zu können, und das alleine, der irrt. – Und genau so ist es. Genau das machen wir heute nicht mehr.

Wir wissen aus einer Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts, die auch in dieser En­quete hier im Parlament vorgestellt wurde, dass es in Österreich nicht gelingt – und das wurde auch von meinen Vorrednern zum Teil schon gesagt –, über das Steuersystem einen sozialen Ausgleich herbeizuführen. Der Ausgleich, der funktioniert, funktioniert bei uns über die Sozialtransfers.

Was heißt das? – Das untere Drittel der Menschen in Österreich erhält 14 Prozent des Bruttomarkteinkommens, das mittlere 29 Prozent und das obere Drittel 57 Prozent. Da


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 63

der Staat durch Umverteilung mittels Transfermaßnahmen eingreift, verschiebt sich die­ses Segment. Das heißt, die Menschen, die sonst nur 14 Prozent Zugriff hätten, haben dann 23 Prozent, die, die 29 Prozent hätten, haben 30 Prozent, und bei denen, die 57 Pro­zent hätten, sind es 46 Prozent. Das heißt, das, was das Steuersystem nicht schafft, ver­suchen wir durch Transferleistungen auszugleichen.

Und wir sehen, dass dieses System auch wirkt, und um dieses System beneidet uns nicht zuletzt ganz Europa. Wir sind mit einer vernünftigen Arbeitsmarktpolitik, mit einer sehr proaktiven Arbeitsmarktpolitik und mit Investitionen in Sozialtransfers äußerst gut durch diese Krise gekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Und nicht zuletzt ist es diesem Umstand auch zu verdanken, dass das Sparbudget, das der Finanzminister heute vorgelegt hat, ein sehr mildes ist im Vergleich zu dem, was an­dere Staaten rund um uns machen können und machen müssen. (Abg. Mag. Josef Auer: Das ist eine Sensation!)

Ich habe schon gesagt, der Ausgleich funktioniert über den Sozialtransfer. Ein paar Zah­len, die vor allem auch die Unterschiede zwischen der Situation von Männern und Frauen aufzeigen:

In Österreich hat jeder siebente unselbständig erwerbstätige Mann ein Einkommen über der Höchstbeitragsgrundlage, aber nur jede 24. Frau. Die progressive Wirkung, die Lohn­steuern haben, nämlich dass die, die mehr verdienen, auch mehr bezahlen, sollte ei­gentlich den Einkommensunterschied verringern. Das funktioniert jedoch nicht, weil die regressive Wirkung von Sozialversicherungsbeiträgen dies nahezu aufhebt. Und Steu­erbegünstigungen, wie sie im Bereich der Lohnsteuer für viele notwendig sind, sind für Frauen, da sie meistens keine Lohnsteuer zahlen, wirkungslos.

Eine Erhöhung von indirekten Steuern, wie sie auch in der Frage der Budgeterstellung angedacht war, nämlich in Form der Mehrwertsteuererhöhung, würde genau diese Men­schen, nämlich Menschen mit niedrigem Einkommen, noch mehr belasten.

Ich erinnere an die im Zusammenhang mit dem Transferkonto vor allem von der Indus­triellenvereinigung damals geprägte Frage der Unterscheidung zwischen Nehmern und Gebern im System. Wenn man dieses System betrachtet, dann muss man dieses Sys­tem über das ganze Leben betrachten. Wir alle sind irgendwann einmal Nehmer (Abg. Ing. Westenthaler: Nein, Sie sind dauernd Nehmer! Der Finanzminister ist Nehmer!), nämlich am Anfang unseres Lebens, wir sind Geber während unseres Erwerbslebens, und wir sind wieder Nehmer, wenn wir in Pension gehen.

Wenn jemand, so wie der Präsident der Industriellenvereinigung, 25 Jahre alt war, als er ins Berufsleben eingetreten ist, so ist er deshalb nicht ein größerer Nehmer als der ÖGB-Präsident, der mit 16 Jahren ins Erwerbsleben eingetreten ist, denn das nivelliert sich während des Lebens. Und, wie gesagt, ich wünsche beiden ein langes Leben in Ge­sundheit, sodass sie möglichst lange nicht zu Konsumenten werden. Das heißt, eine Unterscheidung zwischen Nehmern und Gebern hochzuziehen ist zynisch.

Lassen Sie mich noch ein letztes Wort auch zum Wording des Herrn Finanzministers in seiner Budgetrede sagen. Er hat gesagt, nur wo es Wohlstand gibt, kann es auch Wohl­fahrt geben. – Sehr geehrter Herr Finanzminister! Ich kann Ihnen wirklich versichern, und seien Sie sich dessen sicher: Es wird mit der SPÖ keinen Wohlfahrtsstaat geben. Wir sind keine Partei, wo Almosen an Menschen verteilt werden! (Beifall bei der SPÖ.)

Wofür wir stehen, das ist ein ausgewogener Sozialstaat: ein Staat, wo die, die gesund sind, für die da sind, die krank sind; wo die, die mehr haben, für die da sind, die weni­ger haben; wo die, die Arbeit haben, für die zahlen, die keine Arbeit haben. Einen Al­mosenstaat wird es mit der SPÖ nicht geben! (Beifall bei der SPÖ.)

11.30



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 64

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westentha­ler. – Bitte.

 


11.30.35

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Kollegin Oberhauser, wenn Sie hier philosophieren über die Nehmer, dann muss ich sagen, Sie haben eine ganz we­sentliche Gruppe vergessen, denn die wahren Nehmer sind in Zeiten des Sparens und in Zeiten dieses Budgets Ihre gescheiterten roten und schwarzen Manager im staatli­chen und halbstaatlichen Bereich – von ÖBB, Flughafen, Banken –, die noch mit einer Superpension oder einem Supergehalt abgespeist werden. (Beifall beim BZÖ.) Die ha­ben Sie nicht erwähnt, und die sollten Sie sich einmal vorknöpfen, denn das ist wirklich ein Skandal, was da passiert. (Abg. Bucher: Das ist wahr!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sehe, der Finanzminister hat geredet und fluchtartig das Haus verlassen. Das ist auch eine Art von Parlamentarismus, den er of­fenbar hier ernst nimmt oder auch nicht ernst nimmt. Ich finde das nicht in Ordnung. Ich hätte ihm sonst nämlich ein Bild gezeigt, das derzeit im ganzen Land als Sinnbild für diese Regierung gilt. (Der Redner hält ein Blatt in die Höhe, auf dem oben Oliver Hardy und Stan Laurel und darunter Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll und Bundeskanzler Fay­mann abgebildet sind und zwischen den beiden Abbildungen die Frage „Reinkarnation?“ zu lesen ist.)

Das ist das Sinnbild – es steht für die Ernsthaftigkeit –, wie die Bevölkerung diese Re­gierung sieht: oben die Vorgänger Stan Laurel und Oliver Hardy, und darunter sind der Herr Finanzminister und der Herr Bundeskanzler.

Jetzt sage ich Ihnen: Nach dieser Rede, Herr Finanzminister, muss man dieses Sinn­bild eigentlich in Frage stellen. Denn bei Stan Laurel und Oliver Hardy haben wir von vorn­herein gewusst, dass das, was sie sagen, nicht ernst zu nehmen ist und Unsinn ist. Sie in der Regierung aber glauben das auch noch, was Sie sagen, und meinen das auch noch ernst. Das ist in Wahrheit eine Schande für dieses Hohe Haus und auch für die Re­publik Österreich. (Beifall beim BZÖ.)

Das sage nicht nur ich, das sagt zum Beispiel heute auch der Caritas-Direktor Landau – der mit uns politisch nicht irgendwie verwandt oder irgendwie befreundet ist. Der sagt auch, dass dieses Budget eine Schande ist. Und es ist eine Schande, Herr Finanzmi­nister! Sie sagen immer, es fehlt das Geld. Sie sagen, es fehlt das Geld. Für die Fami­lien, für die Bildung, für die Gesundheit, für die Pensionen, für die Jugend, auch für die Infrastruktur werden die Mittel zusammengestrichen. Überall fehlt das Geld! Aber es ist Geld sofort dann da, wenn wir die Pleitebudgets der Pleiteländer in Europa, wie Grie­chenland und Irland, sanieren müssen! (Beifall beim BZÖ.) Dann ist plötzlich Geld vom Steuerzahler da, Herr Finanzminister!

Und es ist plötzlich da – ich habe es vorher schon gesagt –, wenn wir die Gehälter und Boni der gescheiterten Manager auszahlen müssen, Ihrer rot-schwarzen Günstlinge bei den ÖBB, am Flughafen oder auch in den Banken. Es ist dann Geld da, wenn wir Ihre Politverwaltung in ganz Österreich mit über 700 Abgeordneten, Mandataren, bezahlen müssen. Es ist dann genug Geld da, wenn im EU-Parlament die Bonzen da draußen übermäßige Gehaltsfortzahlungen und übermäßige Pensionen kassieren, mit einer Er­höhung um 3,7 Prozent. Dann ist Geld da! Dann stimmen Sie zu, Herr Finanzminis­ter! – Es ist wirklich eine Schande und eine Gemeinheit, wie Sie mit dem Geld in die­sem Land umgehen. (Beifall beim BZÖ.)

Genau das Gleiche ist der Fall bei dieser Transparenzdatenbank – der Transparenzda­tenbank, Herr Finanzminister, mit der Sie mit großem Getöse ausgezogen sind. Mit gro­ßem Getöse sind Sie ausgezogen, und ausgegangen ist es wie das berühmte Ereig-
nis im Jahr 1564, das Hornberger Schießen. Dort war es auch so, dass der Herzog von


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 65

Württemberg ausgezogen ist nach Hornberg und dort mit großem Getöse empfangen werden sollte. Dann ist eine Kutsche vorbeigekommen, dann ein Krämerkarren, dann noch eine Rinderherde. Er ist nie gekommen, aber es wurde immer Salut geschossen. Das ist das Hornberger Schießen. Und genauso ist es mit der Transparenzdatenbank: Sie ist nicht da, sie ist nie gekommen. Sie sind gescheitert, Herr Finanzminister! Es gibt keine Transparenzdatenbank! (Beifall beim BZÖ.)

Da hat es einmal vor einem Jahr einen Kuhhandel gegeben, einen Kuhhandel – das wis­sen wir alle noch, das haben alle Medien geschrieben – zwischen der SPÖ und der ÖVP. Die SPÖ wollte die Mindestsicherung und die ÖVP die Transparenzdatenbank. Das war der Kuhhandel. Dieser Kuhhandel ging über die Bühne mit einer völligen Kapitulation der ÖVP. Nach diesem Kuhhandel schaut es so aus, dass die SPÖ auf ihrer dicken Kuh Mindestsicherung reitet, und die ÖVP sitzt mit dem flachen Hosenboden auf der blan­ken Wiese. – Das ist eure Verhandlung! Ihr von der ÖVP seid umgefallen, ihr seid über den Tisch gezogen worden, und ihr habt euch einen feuchten Kehricht geschert um das, was eigentlich in einer Transparenzdatenbank stehen sollte.

Deswegen haben wir auch im Ausschuss folgendes Angebot gemacht, ein unübliches Angebot – Herr Kollege Öllinger hat es schon angesprochen –: Ihr nehmt das zurück, und wir reden nicht mehr darüber, weil wir uns nicht fremdgenieren wollen für diesen Gesetzentwurf, den der Finanzminister da vorgelegt hat. Denn es ist zum Genieren. Es ist keine Transparenz, Frau Kollegin Tamandl. – Wo ist sie denn? Auch nicht mehr da. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Frau Kollegin Tamandl – sie ist auch da –, wenn Ihre Brille, die Sie tragen, so transpa­rent wäre wie die Transparenzdatenbank, dann würden Sie den Ausgang dieses Saales nicht mehr finden! (Heiterkeit bei Abgeordneten des BZÖ.) Das ist die Wahrheit. Da ist überhaupt keine Transparenz drinnen. (Beifall beim BZÖ.)

Wenn man das jetzt abrufen soll von der Transparenzdatenbank, wissen Sie, was im § 3 drinnen steht? – Dass überhaupt nur der Betroffene, das ist schon klar, das abrufen kann. Also jeder, der weiß, was er bekommt und verdient, bekommt das dann noch ein­mal schwarz auf weiß, bekommt den Zettel, kann ihn sich anschauen, denkt sich: Aha, ja, das verdiene ich; danke!, und schmeißt ihn weg.

Aber er muss nicht einmal vollständig sein! Im § 3 steht drinnen:

„Zur Erfüllung des Nachweiszwecks kann der Leistungsempfänger (...) mit Hilfe des Transparenzportals einen Auszug von allen Daten oder“ nur „von einer oder mehreren Leistungsarten“ herunterholen.

Das ist ja eigentlich unglaublich: Es besteht ja nicht einmal die Verpflichtung, eine Ge­samtleistung auszuweisen! Da sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, Herr Finanz­minister.

Jetzt kommen wir auch noch zum Ausschuss, denn der Herr Ausschussvorsitzende Stummvoll darf heute nicht reden. Ich bin froh, dass in der letzten Präsidiale die Vor­gangsweise dieses ÖVP-Abgeordneten als Ausschussvorsitzender massiv kritisiert wor­den ist, und zwar von allen Parteien. Denn eines kann nicht sein, Herr Kollege Stumm­voll, nämlich dass Sie mit umfassenden Abänderungsanträgen – nicht mit einem, Frau Tamandl, sondern mit zwei!; einer war umfassend und auch noch eine Ausschussfest­stellung – aus heiterem Himmel in den Ausschuss kommen, sagen, ihr könnt euch das nicht einmal durchlesen, und dann folgenden Vorschlag machen: Stimmt zuerst ab, und dann könnt ihr die Anträge durchlesen!

Ja wo sind wir denn?! Das ist doch die Abschaffung des Parlamentarismus, die Ab­schaffung jedes gemeinsamen Arbeitens in diesem Haus! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist ein Skandal, und ich bin froh, dass so etwas nicht einreißt, wie das offenbar bei der ÖVP die Vorgangsweise ist. Wir wissen schon: Hände falten, Goschn halten! – Ein


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 66

Zitat, das nicht von mir stammt, sondern aus dem ÖVP-Klub. Dort darf man nichts vor­her lesen. Dort muss offenbar abgestimmt werden, ohne etwas zu lesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind für ein echtes Bürgerkonto – unser Klubobmann hat das Modell auch vorgestellt –, ein Bürgerkonto, wo man die Transfer­leistungen von Bund, Gemeinden und Ländern, und zwar transparent, alle zusammen erfasst, kontrollierend erfasst, um Doppelgleisigkeiten, um Missbrauch abzubauen. Das ist unser Modell, das wir haben.

Noch etwas ist ganz wichtig, und deswegen gibt es auch von uns mit Sicherheit keine Zustimmung: nicht nur, weil das ein unnötiger Gesetzespfusch ist, sondern weil es vie­le Bekundungen gab, auf die nichts gefolgt ist. So haben etwa Herr Kollege Kräuter, der hier in der dritten Reihe sitzt, aber auch Vertreter der ÖVP immer gesagt: Gemein­sam mit dieser Transparenzdatenbank werden wir auch die Parteigelder transparent und öffentlich machen! – Wo ist denn das, Herr Kollege Kräuter? Was ist geworden aus diesem Vorschlag? Wo ist das? Wo steht das drinnen? – Nirgends! Die Parteigelder werden weiterhin von Ihnen versteckt. Und deswegen gibt es von uns auch keine Zu­stimmung für diesen Pfusch, der da auf dem Tisch liegt. (Beifall beim BZÖ.)

11.37


Präsident Fritz Neugebauer: Ich erteile nun Herrn Bundesminister Hundstorfer das Wort. – Bitte.

 


11.37.54

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstor­fer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir ein paar Worte dazu, denn ich glaube, ein paar Dinge muss man etwas zurechtrücken. Es geht darum, dass die Sozialdemokratie, aber auch diese Regierung nicht dafür stehen, einen Überwachungsstaat à la FPÖ haben zu wollen. (Abg. Kickl: Eine Ordnung! – Wei­tere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist eine klare Abgrenzung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Eine Ordnung! – Sie wollen ein Chaos!)

Was Sie wollen, sind ein umfassender Überwachungsstaat und ein totaler Rechtsruck, den Sie derzeit vollziehen, womit Sie glauben auch in Zukunft Wählerstimmen bekom­men zu können. Das sieht man auch an Ihrer Einstellung zu gleichgeschlechtlichen Part­nerschaften. (Ruf bei der FPÖ: Richtig! – Abg. Kickl: Na und? Haben wir halt eine an­dere als Sie!) Hier treffen unterschiedliche Ideologien aufeinander.

Zur Datenbank selbst: Es werden nicht nur Sozialleistungen aufgezeigt, sondern es wer­den auch Transferzahlungen angeführt. Das heißt, alles, was wir an sogenannten För­derungen haben, für alle Sektoren unseres Landes, wird in dieser Datenbank erfasst.

Es ist auch keine Frage, ein Teil davon – ich habe das schon bei der Enquete so ge­sagt – sind natürlich Versicherungsleistungen, wo Menschen einzahlen und dafür eine Leistung bekommen. Aber ein anderer Teil sind reine Förderungen, sind reine Subven­tionen.

Es wird auch alles transparent gemacht, was es an Steuererleichterungen für Konzer­ne gibt, und so weiter. Es geht in Zukunft – und das ist der entscheidende Unterschied, wo wir nicht etwas verwässert, sondern meiner Meinung nach massiv verbessert ha­ben – auch um Gewinnfreibeträge, um Stiftungssteuern und so weiter.

Wir leben in einem Land, in dem das Wort „Datenschutz“ keine leere Worthülse ist – ich glaube, das ist auch allen klar –, sondern in dem der Datenschutz ernst genommen wird. Demzufolge kann der Einzelne natürlich immer einen Auszug über sich selbst ha­ben, und selbstverständlich wird der Einzelne – und das steht ja auch in diesem Ge­setz –, wenn er einen Antrag stellt, seinen Auszug mitbringen müssen, das ist gar keine Frage. Es wird aber die Behörde nicht darin schnüffeln können, sondern der Einzelne wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 67

gegenüber der Stelle, bei der er einen Antrag stellt, transparent machen müssen, was er schon hat.

Was sind Sinn und Zweck? – Sinn und Zweck sind die Sichtbarmachung der Vielzahl von Leistungen. Es geht darum, dass auch – und das ist für mich auch ganz wesent­lich – die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit Abfragen tätigen kann, anonymisiert, nach der Struktur einer Leistung. (Abg. Kickl: Wenn man Sie fragt, wie viele ..., bekommt man keine Antwort!)

Es ist auch ein Controllinginstrument für politische Entscheidungsträger, es ist durch die anonyme Auswertung ein Controllinginstrument, ob man bei gewissen Vorhaben, ob man bei gewissen politischen Ideen die richtige Zielrichtung hat.

Ich denke, es ist ein sehr umfangreiches Portal, eine sehr umfangreiche Datenbank ge­worden, und daher werden wir in Zukunft sehr genau wissen, was wir an Fördermaß­nahmen machen, von welchen Summen wir wirklich reden und was wir an Versiche­rungsleistung den Menschen auch ausbezahlen. Es geht darum – und das ist mir sehr wichtig –, dass Doppelgleisigkeiten natürlich abzubauen sind, dass aber nicht das So­zialschmarotzertum im Vordergrund steht, wie das einige von Ihnen immer wieder un­terstellen, sondern das, was dem Bürger an Leistung zusteht. Und sollte es da oder dort Doppelgleisigkeiten geben, so sind diese zu vermeiden – aber nicht aufgrund einer Neid­debatte, sondern als Ergebnis der Logikdebatte, dass wir keine Doppelgleisigkeiten ha-
ben wollen, was dadurch auch garantiert ist.

Zum Stichwort „Transparenz“ nur Folgendes – weil immer wieder sehr viel über unser Alterssicherungssystem diskutiert wird, über die Pensionen, weil gesagt wird, dass al­les zusammenbricht –: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass das, was wir in Österreich ha­ben, das staatliche umlagenfinanzierte Pensionssystem, sehr transparent ist – für das, was ich einzahle, bekomme ich eine Versicherungsleistung heraus; das hat sich in der Krise sehr bewährt. Und wenn es uns allen gemeinsam gelingt, dass die Österreiche­rinnen und Österreicher länger gesünder im Erwerbsleben bleiben und innerhalb von zehn Jahren die Menschen um ein Jahr später ihre Pension antreten, dann ist dieses System auch in Zukunft sehr, sehr krisensicher. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


11.43.08

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Als wir in die letzte Sitzung des Fi­nanzausschusses gegangen sind mit der Absicht, dieser Transparenzdatenbank zuzu­stimmen, waren wir noch der Meinung, dass es dabei darum geht, Zweigleisigkeiten, Mehrfachsubventionen, doppelte Transferleistungen zu verhindern, die Zusammenar­beit zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen abzustimmen, und vor allem darum, dass die öffentlichen Leistungen dadurch transparenter werden. Da­bei geht es nicht um eine Neiddebatte, sondern ausschließlich um mehr Gerechtigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

Was ist dabei herausgekommen? Wo ist die Transparenz? – Herausgekommen ist ei­ne „Intransparenzdatenbank“! Denn würde ich der Logik des Herrn Sozialministers fol­gen, dann müsste ich jetzt verlangen, dass das Finanzamt in Zukunft auch mein Gehalt und mein Einkommen nicht mehr sehen darf, denn auch das würde schon dem Daten­schutz widersprechen.

Es geht nur darum, dass die öffentliche Hand einen Einblick hat, um zu sehen, wo So­zialmissbrauch und eben diese Doppelgleisigkeiten herrschen. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 68

Die Bundesregierung hat noch nicht einmal, das wurde heute schon erwähnt, diese Ar­tikel-15a-Vereinbarungen mit den Ländern abgeschlossen. Wir wissen ja nicht einmal, ob die Länder und die Gemeinden mitmachen. Das Ganze würde überhaupt keinen Sinn machen, wenn nur die Bundesbehörden dabei wären.

Das Ergebnis ist – und dazu stehen wir – ein zahnloser Tiger, der es nicht wert ist, dass man überhaupt darüber diskutiert. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Warum reden Sie dann dazu?)

Das Einzige, das auf uns zukommt, sind die Kosten für Verwaltung, Wirtschaft, Kam­mern et cetera. Kollege Öllinger hat es ja schon erwähnt: 1,6 Millionen € für die Errich­tung durch das Bundesrechenzentrum und jährliche Kosten von etwa 2,5 Millionen € allein für den Bund. Die Kosten, die da auf die Länder und Gemeinden zukommen, ken­nen wir noch nicht einmal.

Ich darf den Herrn Finanzminister zitieren, der in seiner heutigen Budgetrede gesagt hat:

„Mit der Initiative ,Verwaltungskosten senken für Unternehmen‘ leistet die Bundesregie­rung einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau für die Wirtschaft.“

Na danke! Genau das ist das, was auf uns zukommt: Kosten wiederum für die Wirt­schaft, ohne dass dabei letzten Endes ein Ergebnis herauskommt. Das führt nur zu ei­ner Aufblähung, ohne mehr Effizienz.

Es hat sich da leider die ÖVP – ich kann der ÖVP diesen Vorwurf nicht ersparen – völ­lig über den Tisch ziehen lassen, und sie zieht jetzt dieses Projekt und diese Regierungs­vorlage nur noch durch, um in der Öffentlichkeit nicht das Gesicht zu verlieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Man merkt ja schon an der Vehemenz und der Inbrunst, mit denen die SPÖ diese Re­gierungsvorlage verteidigt, wie sehr sie letzten Endes hinter dieser Regierungsvorlage steht. Und da stellt sich für mich schon die Frage: Möchte die SPÖ deshalb verhindern, dass das transparent wird, weil ja vielleicht genau die von der Asylmafia betroffenen Ausländer unter Umständen die großen Nutznießer unseres Sozialsystems sind, oder aber hat auch die ÖVP gar kein Interesse daran, denn letzten Endes kassieren viel­leicht ihre Günstlinge aus der Landwirtschaft Zwei- und Dreifachförderungen?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Husch-Pfusch-Vorlage ist ein Symp­tom für das derzeitige Bild, das die Regierung bietet. Diese Regierungsvorlage fügt sich lückenlos in die Reihe politischer Fehlschläge dieser Regierung ein. Wir erteilen dieser Regierungsvorlage nicht die Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

11.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hörl. – Bitte.

 


11.47.27

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zu­schauer auf der Galerie und vor dem Fernseher! Der heutige Tag steht auch nach der Budgetrede unseres Finanzministers (Abg. Grosz: Unseres geliebten Finanzministers!) ganz im Zeichen des Budgets: ein Maximum an Sparen und Reformen, ein Minimum an Steuern und Schulden, soweit das unter den gegebenen politischen Umständen mög­lich war, und ein fairer Ausgleich bei allen Interessengruppen. Damit bin ich auch schon beim aktuellen Thema: Fairness, Gerechtigkeit und Transparenz. (Abg. Mag. Widmann: Die Familien!)

Und da ich gesagt habe: „soweit das unter den gegebenen politischen Umständen mög­lich war“, möchte ich Ihnen, Herr Kollege Krainer – er ist momentan nicht im Saal –, schon sagen, dass wir es, wenn Sie eine Steuerreform anbieten, natürlich immer mit sehr großer Vorsicht sehen. Es ist schon sehr klassenkämpferisch, wenn man behauptet, Ka­pital wäre zu wenig besteuert und die Arbeit enorm.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 69

Ich möchte nur festhalten, dass zwei Millionen Österreicher während der Regierungs­zeit Schüssels steuerfrei gestellt wurden, dass also bis zu einem Jahreseinkommen von 14 000 € keine Steuern zu zahlen sind. 4,3 Millionen Österreicher sind nicht er­werbstätig (Zwischenruf des Abg. Mag. Josef Auer), somit ist von 1,9 Millionen er­werbstätigen Österreichern die gesamte Steuerlast zu tragen. Ich denke, dass wir die­se nicht noch mehr belasten können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich gratuliere natürlich auch unserem Vizekanzler, seinen Mitarbeitern und dem Herrn Staatssekretär zum großen Arbeitspensum, das da für Österreich in den letzten Tagen und Wochen geleistet wurde, und ich bedanke mich auch dafür, dass unser Finanzmi­nister mehrere Wochenenden beim Ecofin arbeitend in Brüssel verbracht hat.

Es beruhigt sehr, wenn unser Vizekanzler und Finanzminister in diesen schwierigen Ta­gen (Abg. Grosz: Unser geliebter Finanzminister!), in denen es um die Rettung des Euro geht, in Brüssel ist und dort mit den anderen Finanzministern hilft.

Lieber Seppi Bucher, deine Ausführungen von diesem Rednerpult aus bezüglich des Rettungsschirms waren natürlich sehr laut, sie waren populistisch, aber gerade Sie als Kärntner sind natürlich – wenn also ein Kärntner über Finanzpolitik spricht – nicht sehr glaubwürdig (Abg. Strache: Bekämpfen Sie doch nicht die Kärntner, was soll denn das?! – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ), denn dieses Land wäre, denke ich, froh gewesen, wenn Sie sich in der Finanz- und Bankenpolitik ausgekannt hätten. (Abg. Strache: Un­geheuerlich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Mit der Transparenzdatenbank sollten nun alle Leistungen der öffentlichen Hand, So­zialversicherungsbeiträge, Förderungen, Transferzahlungen, wie wir heute schon gehört haben, sowie steuerliche Vorteile, die bisher weder für den Leistungsempfänger noch für die öffentliche Hand transparent waren, in einer Übersicht erfasst werden, und es sollte Licht in den Transferdschungel gebracht werden.

Durch diese Darstellungen soll eine Grundlage für mehr Leistungsgerechtigkeit, soziale Treffsicherheit und Fairness geschaffen werden. Dieses Datenmaterial soll dazu die­nen, die Harmonisierung und Steuerung der Transferbezüge zu verbessern, Überver­sorgung und Doppelgleisigkeit zu vermeiden. Danach wird es Aufgabe der Politik sein, die staatlichen Transferleistungen auf Basis der neuen Erkenntnisse zu überprüfen, sie zu schärfen und ihre Treffsicherheit zu erhöhen.

Nur so kann der im europäischen Vergleich stark ausgeprägte österreichische Sozial­staat – immerhin 30 Prozent Sozialquote; wir haben heute schon gehört, 80 Milliar­den € werden in diesem Land verteilt; und wenn Sie, Herr Strache, immer wieder be­haupten, wir seien ein kaltes Land, dann ist das einfach falsch, auch die von Ihnen im­mer wiederholte Behauptung macht das nicht richtiger – auch in Zukunft mit vertret­baren Kosten gesichert und weiterentwickelt werden. (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Immerhin drei Viertel, Sie wissen das, aller Steuern und Abgaben in Österreich werden im Transfer umverteilt.

Angesichts der weltweiten Dimension dieser Finanzkrise und des europäischen Dauer­rettungsversuches des Euro hat in allen europäischen Ländern ein Umdenken im Um­gang mit dem Staat und seinen Leistungen stattzufinden. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Moral und Aufrichtigkeit, Fleiß und Sparsamkeit sind Tugenden – Herr Grosz, ich weiß, Sie können mit diesen Begriffen nichts anfangen – und keine Last. (Abg. Grosz: Ist das eine Jungfernrede?) Die Fun-Gesellschaft hat sich dieser Werte zu unterwerfen. (Abg. Dr. Moser: Klären Sie einmal Skylink!)

Ich bin stolz darauf, Österreicher zu sein. Österreich ist ein wunderbares Land. Wo wir uns allerdings bessern müssen, ist unser Hang zum Raunzen und der etwas lockere Schlendrian. (Abg. Kickl: Das sagen Sie einmal dem Finanzminister!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 70

Was Sie, Herr Vizekanzler, hier mit Ihrer Rede am 14. Oktober 2009 im Zusammenhang mit dem Projekt Österreich begonnen haben, wird nun Realität: Erstmals gibt es eine klare Übersicht über alle Transferleistungen. Ich glaube, gerade jetzt, da wir die Min­destsicherung eingeführt haben, ist das sehr wichtig, denn wir werden erst sehen, wel­che Auswirkungen die Mindestsicherung, und da gebe ich Ihnen recht, auf den Arbeits­markt, auf die Bereitschaft, Arbeit freiwillig anzunehmen, haben wird. Da ist Transpa­renz höchst an der Zeit.

Wir alle müssen hier in diesem Hause an Gerechtigkeit und Ehrlichkeit arbeiten – auch für Österreich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


11.52.19

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss zugeben, für mich ist diese Transparenzdatenbank, das entsprechende Ge­setz, schon etwas ganz Besonderes: Es ist definitiv das absolut schrägste politische Projekt, dem ich bisher in diesem Hohen Haus begegnet bin.

Sie haben es ohnehin gemerkt: Bei vielen Reden musste man heute schmunzeln, ob­wohl das Ganze eigentlich nicht zum Lachen ist. Das, was einem in den letzten Mona­ten da im Zusammenhang mit dem Projekt Mindestsicherung begegnet ist, bewirkt eher eine Mischung aus Erstaunen und Entsetzen darüber, wie an dem Projekt Mindestsi­cherung herumgemurkst worden ist.

Denn ursprünglich – Kollege Westenthaler hat das kurz angesprochen – ging es darum, dass Sie von der SPÖ Ihren Wählerinnen und Wählern versprochen haben, die Armut in diesem Land in den Griff zu bekommen. Und es ging darum, dass endlich, nachdem wir Grüne es jahrelang gefordert hatten – Sozialexperten, NGOs, Sozialinitiativen –, so etwas wie eine Grundsicherung auf Schiene gebracht worden ist. Aber Ihrem Koali­tionspartner, der ÖVP, hat das nicht ganz gefallen, denn mit Armutsbekämpfung hat die ÖVP nicht viel am Hut, wenn sie nicht bei einem Charity-Event stattfindet. Mit ei­nem Rechtsanspruch auf Existenzsicherung kann sie eher nicht so gut, sie ist doch die Lobbypartei für die Superreichen in diesem Land.

Es war also klar: Die ÖVP musste bei diesem Projekt Mindestsicherung irgendwie Sand ins Getriebe streuen. Und dieser Sand kam dann auch zum Vorschein, zusammen mit einer enormen Menge heißer Luft in Form dieser Transparenzdatenbank. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte Sie daran erinnern, dass wochenlang kein Politiker/keine Politikerin der ÖVP imstande war, zu erklären, was denn das eigentlich sei, dass bei einer extra einberu­fenen Parlamentarischen Enquete der zuständige Experte keine einzige Frage der an­deren anwesenden Experten und Expertinnen und Abgeordneten klar beantworten konn­te. So war das, das Ganze war nur noch peinlich!

Aber, man höre und staune, trotz alledem war die SPÖ bereit, die Einführung der Min­destsicherung an die Beschlussfassung und Umsetzung dieses Transparenzdings zu knüpfen. Und das Ganze geht noch weiter: Die ÖVP hat so lange weiterverhandelt, bis quasi von dieser Mindestsicherung an Gutem nichts mehr übrig war.

Man muss sagen: Sie von der SPÖ haben sich das Projekt Armutsbekämpfung absolut ruinieren lassen und haben als Zugabe dann noch dieses komische Transparenzding bekommen, und das ist schon ein ganz großer Bauchfleck.

Meine Damen und Herren! Für die ÖVP hat das Ganze schon deutlich mehr Sinn ge­macht: Sie haben zum einen die Mindestsicherung weitgehend ruiniert, Sie haben auch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 71

die SPÖ weitgehend als unglaubwürdig dargestellt, aber Sie hatten dann halt noch die­ses Dingsda zu bearbeiten. Das ist schon ein Problem, denn eines war von Anfang an klar: Wenn die ÖVP etwas nicht haben möchte, dann ist das Transparenz. Die ÖVP möchte nicht Transparenz über Einkommen, Vermögen, Geldströme et cetera. Sie wol­len auch keine Transparenz, was Ihre Parteikasse betrifft. Mit wirklicher Transparenz hat die ÖVP absolut nichts am Hut, aber da gab es halt dieses Zugeständnis von der SPÖ, quasi diesen Transparenzkonto-Blankoscheck. Und das, was dann da herausge­kommen ist, haben wir heute vor uns.

Wir von den Grünen hätten uns endlich eine wirklich existenzsichernde Grundsiche­rung gewünscht, aber daraus ist leider nichts geworden. Wir von den Grünen hätten uns gerne mehr Transparenz gewünscht: Transparenz über Einkommen, über Vermö­gen, über steuerliche Leistungen, über sonstige öffentliche Förderungen. Aber auch daraus ist im Zusammenhang mit dieser Transparenzdatenbank leider wieder einmal nichts geworden.

Das, was Sie uns hier vorlegen, ist absolut unausgereift, ist unlogisch. Wenn Sie sa­gen – wie Frau Kollegin Tamandl das im Ausschuss gemacht hat, Kollege Krainer heu­te hier, auch selbst der Herr Minister –: Fangen wir einmal damit an, es hat sicher in­haltliche Lücken, aber fangen wir mit der Umsetzung einmal an, man kann ja dann wei­terarbeiten!, dann ist das für uns Grüne wirklich alles andere als kompetente Regie­rungsarbeit. (Beifall bei den Grünen.)

11.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


11.57.31

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Staats­sekretäre! Wir haben jetzt von mehreren Seiten eine Reihe von Beiträgen gehört, die weitab von der Transparenzdatenbank sind. (Abg. Mag. Molterer: Zum Beispiel ...!) Zum Beispiel.

Bleiben wir gleich einmal bei den Ausführungen meiner Vorrednerin Mag. Schatz: Das „Dingsda“ ist eine Datenbank. Ich glaube, man muss den Menschen schon erklären, was das ist, denn sonst verstehen sie nicht, was Ihre Kritikpunkte sind. (Abg. Rädler: Die sind ja „so“ dumm!)

Natürlich stand am Anfang die populistische Idee: Ich könnte am Stammtisch Punkte sammeln, wenn ich die sogenannten Sozialschmarotzer sozusagen an den Pranger stelle! (Abg. Scheibner: Von wem war die Idee? – Abg. Ing. Westenthaler: Von wem war denn die Idee? War die nicht von der ÖVP?) Faktisch ist es so, dass hier in Öster­reich manche Punkte weiter reformbedürftig, verbesserungsfähig sind. Ich glaube, die Sorgfalt jener öffentlichen Stellen, die heute darüber entscheiden, ob eine Sozialleis­tung ausbezahlt wird oder nicht, ist eher überbordend. Dass wir in Österreich einen Mangel an Bürokratie hätten, dass sich die öffentliche Verwaltung das zu wenig genau anschaut, bevor sie einen Bescheid ausstellt, diesen Vorwurf kann man nicht machen. Das funktioniert im Regelfall in unserem Land sehr gut. Daher war dieser Ansatz nicht der, aufgrund dessen sich dann die Bundesregierung zu diesem Projekt entschlossen hat und den wir heute hier im Parlament der Beschlussfassung zugrunde liegen haben.

Wir wollen etwas anderes erreichen: Wir wollen verhindern, dass durch den föderalen Aufbau und durch die Diversität, in der das ausbezahlt wird, Fehlförderungen in unse­rem Land stattfinden. (Abg. Mag. Schatz: Aber das werden Sie damit ...!) Natürlich, Frau Kollegin, und zwar ganz einfach, Herr Bundesminister Hundstorfer hat Ihnen ge­rade erklärt, wie das funktioniert: Die Bundesregierung kann diese Datenbank, sobald alle Daten drinnen sind, abfragen und kann dann zum Beispiel feststellen ... (Zwischen­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 72

ruf des Abg. Ing. Westenthaler.) – Ja, das steht in dem Gesetz drinnen. Kein Problem, Herr Kollege, jetzt können Sie zustimmen. Ich sage Ihnen, es steht drinnen: Die Bun­desregierung kann mit Verordnung ... (Abg. Ing. Westenthaler: Der Betroffenen!) Die Bundesregierung kann die notwendigen statistischen Daten aus der Datenbank holen und daraus Erkenntnisse gewinnen.

Um ein praktisches Beispiel zu bringen (Abg. Kickl: Nehmen Sie zum Beispiel die ru­mänischen Ausgleichszulagenbezieher!): Nehmen wir Landeshauptmann Dörfler – gu­te Idee, Herr Kickl! –, der fährt noch wie ein Landesfürst anno dazumal – noch dazu in einem Land, das pleite ist, kaputt gemacht durch zehn Jahre Führung unter Jörg Hai­der (Abg. Kickl: Hören Sie doch auf ...!), ein Land mit 20 Milliarden Schulden aus der Hypo-Geschichte, wo die anderen Österreicher und der Bund auffangen durften (Abg. Kickl: Lauter Rote!) – durchs Land und verteilt Almosen (Beifall des Abg. Köfer) – 100 €! – und schämt sich nicht einmal, bedürftige Menschen in Kärnten antreten zu las­sen, gerade dass sie nicht im Staub liegen müssen. (Abg. Kickl: Man kann auch einen Antrag stellen!) Erfunden von Jörg Haider, fortgesetzt vom amtierenden Landeshaupt­mann.

Damit wissen die Damen und Herren vor den Fernsehgeräten auch: Wenn solche Men­schen wie Sie, Herr Kickl, dran sind, dann dürfen sie sich anstellen und dürfen um 100 € betteln gehen. (Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.) Das ist die Methode, mit der gear­beitet wird. Daher sind wir für einen Rechtsanspruch für Menschen, die arm sind. (Bei­fall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Hören Sie doch einmal auf! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.)

Daher ist es gut, dass wir eine Mindestsicherung haben, damit sie nicht von Leuten wie Ihnen Almosen bekommen müssen. Wir wollen, dass sie 744 € bekommen. Wir sollten uns darüber freuen, dass die Mindestlöhne in der Wirtschaft heute so hoch sind, dass genügend Abstand dazu da ist, um einen Anreiz darzustellen. (Abg. Mag. Schatz: Er­klären Sie das denen, ...!) Ich gratuliere an dieser Stelle auch den Verhandlern der Wirtschaftkammer und der Gewerkschaft zu den 1 300 € Mindestlohn im Handel. (Abg. Mag. Schatz: 1 186 plus 2,3 Prozent ...!) – 1 300 €, Frau Kollegin!

In Schilling sind das ... – Darf ich den Zwischenruf von Ihnen kurz vorher beantworten, damit die Damen und Herren auch wissen, was Sie uns vorhalten? Sie sagen, die Min­destsicherung wäre zu gering. (Abg. Mag. Schatz: Nein, nein!) – 744 €, das war noch vor sieben Jahren (Ruf bei den Grünen: Nein, Mindestlohn!) die Forderung der Gewerk­schaft für den Mindestlohn, nämlich 10 000 S. Das heißt, die 744 € sind eine anständi­ge Mindestsicherung.

Die 1 300 € Mindestlohn sind annähernd 20 000 S, und das ist jener Teil, der durch das heutige Wirtschaftswachstum möglich ist. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Wir sind stolz, dass beides in diesem Land möglich ist, und mein Dank gilt dem Sozial- und dem Fi­nanzminister, dass wir diese Situation inklusive Mindestsicherung haben. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Jetzt weiß ich, warum Sie nicht mehr Staatssekretär sind: wegen Rechen­fehler abgesetzt!)

Zurück zur Transparenzdatenbank: Niemand muss sich davor fürchten, dass er damit einer Neiddebatte ausgesetzt ist. Niemand anderer als er selbst kann die Daten dort ab­rufen. Wir stellen Personen- und Datenschutz her, und wir haben die Möglichkeit ge­schaffen, künftig eine ordnungsgemäße statistische Aufarbeitung vorzunehmen. Und dann werden die Dörfler’schen 100-€-Almosen vielleicht nicht die passende Maßnah­me sein. Wenn das herauskommt, werden sich Kärnten und die FPÖ vielleicht auch be­wegen. – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Sie ha­ben eine Ahnung! – Abg. Strache: Mehr als die 70 € in Wien! Mehr als die 70 € in Wien!)

12.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 73

12.02.53

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Diese ver­murkste Transparenzdatenbank ist ein Synonym für die Politik dieser rot-schwarzen Koalition. Wenn man sich anschaut, wie große Projekte bei Rot und Schwarz verhan­delt werden, dann darf man sich auch nicht wundern, dass das Budget so dasteht, wie es dasteht. Bei Rot und Schwarz werden große Projekte, große Ankündigungen so lan­ge verhandelt, bis nichts mehr dabei herauskommt außer Belastungen für den Steuer­zahler, außer zusätzliche Kosten. Genau so funktioniert die rot-schwarze Politik in die­sem Haus. (Beifall beim BZÖ.)

Schauen wir uns in diesem Zusammenhang an, was der Herr Finanzminister heute ge­sagt hat! Er hat gleich in der Einleitung gesagt, manche Länder haben über ihre Ver­hältnisse gelebt, manche Länder haben keine Strukturreformen in Angriff genommen, manche Länder haben von einem Tag auf den nächsten gelebt (Abg. Amon: Und stimmt das nicht? Stimmt das nicht?), und in all diesen Ländern werden die Steuerzah­ler letztlich die Rechnung bezahlen. – Welches Land hat er denn da gemeint?

Ich weiß, er hat von Irland, von Portugal und von Griechenland gesprochen, aber ich weiß, welches Land er wirklich meint: Österreich! Denn in Österreich funktioniert das genauso: In Österreich werden keine Strukturreformen angegangen, es wird von einem Tag auf den nächsten gelebt, es werden Schulden gemacht ohne eine Perspektive, dass wir das irgendwann einmal wieder zurückzahlen können. Genau so funktioniert die Politik in Österreich! Das ist genau das, was wir seit Jahren immer wieder hier sa­gen: Immer wieder ermahnen wir den aktuellen Finanzminister und die vielen anderen Finanzminister der ÖVP, dass sich hier etwas ändern muss. (Abg. Rädler: Aber in Kärn­ten habt ihr es anders gemacht!)

Heute hat der Herr Finanzminister eine Motivationsrede gehalten – wieder einmal. Wie­der einmal hat er seine Motivationsrede gehalten, in der er uns allen zum x-ten Mal er­klärt: man kann nicht auf Schulden leben, man muss endlich die Verwaltungsreform an­gehen, man muss die Bildungsreform angehen, man muss all jene Reformen angehen, die wir seit Jahrzehnten einfordern. (Abg. Amon: Das stimmt nicht!)

Diese Motivationsrede hat er heute wieder gehalten, und da frage ich mich, wen er überzeugen will: Wir sind überzeugt, die Menschen vor den Fernsehschirmen sind auch überzeugt (Abg. Ing. Westenthaler – auf die Bankreihen der ÖVP zeigend –: Die ÖVP hat Krisensitzung übrigens! Für das Protokoll: Die ÖVP hat Krisensitzung! Die Abge­ordneten ...!), also wen will er überzeugen? Warum bringt er seit Jahren immer wie­der die gleiche Rede? Immer wieder spricht er die Versäumnisse an, spricht das Thema an, dass man nicht auf Schulden leben kann.

Also ich würde dem Herrn Finanzminister empfehlen, diese Rede noch einmal zu hal­ten. Ich würde ihm wirklich Folgendes empfehlen: Halten Sie diese Rede noch einmal, aber halten Sie diese Rede nicht hier im Hohen Haus, sondern zu Hause vor dem Spiegel! Dort können Sie diese Rede halten, denn Sie sind derjenige, der das alles än­dern muss, nicht wir hier! (Beifall beim BZÖ.) Uns brauchen Sie nicht zu überzeugen, Sie müssen sich selbst überzeugen!

Wenn ich mir diese Rede anschaue, dann glaube ich ja, dass sie gar nicht von Ihnen stammt. (Zwischenruf des Abg. Bucher.) Ich glaube, dass irgendein Mitarbeiter diese Rede für Sie geschrieben hat, und ich glaube, er will Ihnen mit dieser Rede etwas sa­gen. Er will Ihnen durch die Blume Folgendes sagen: Lieber Herr Finanzminister, he­ben Sie Ihren Hintern und gehen Sie an die Arbeit! – Das ist die Botschaft, die in dieser Rede steckt. (Beifall beim BZÖ.)

Denn letztlich ist diese Budgetrede nichts anderes als eine Aneinanderreihung von of­fenen Punkten! Sie haben jetzt noch einmal all die Baustellen angeführt, Sie haben noch


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 74

einmal all die Versäumnisse der Vergangenheit angeführt, aber dann kommt nichts Sub­stanzielles, es gibt keine Reformen – es gibt Steuererhöhungen, ja, die gibt es, aber kei­ne Reformen –, und es gibt vor allem keine Maßnahmen im Bildungsbereich (Zwischen­ruf des Abg. Rädler), die wirklich zukunftsträchtig sind. Und wenn Sie sich dann hier herstellen und sagen: Wir verspielen die Zukunft unserer Kinder!, dann sage ich: Ja, das tun wir. Und wer ist daran schuld? (Abg. Bucher: Pröll ist verantwortlich dafür!) Sind wir daran schuld oder sind Sie daran schuld? Das ist die zentrale Frage. (Beifall beim BZÖ.) Deshalb: Tun Sie etwas!

Aber Sie haben ja neben Ihren ganzen Ankündigungen und sonstigen Floskeln auch gleich die Entschuldigung für Ihr Versagen mitgeliefert. Sie haben uns gesagt, warum Sie nichts zustande bringen. Sie haben gesagt – ich zitiere wörtlich –: Das war halt das Maximum, was in dieser Koalition möglich war. – Genau das ist der Punkt!

Sie haben große Projekte – und Sie haben ja die Fehlentwicklungen angesprochen. Dann wird zwischen Rot und Schwarz verhandelt, bis nichts mehr übrig bleibt. Das ist genau die Art, wie Sie Politik machen, das ist auch bei der Transparenzdatenbank ge­nau so passiert: Sie haben große Dinge angekündigt – es war eine sinnvolle Maßnah­me, die Sie hier angekündigt haben –, und letztlich ist nichts davon übrig geblieben. Das ist genau das Problem, das wir in diesem Land haben!

Deshalb, liebe ÖVP, liebe SPÖ, schauen Sie, dass Sie auf einen grünen Zweig kom­men! Es macht doch keinen Sinn, wenn Sie zwar an einem Strang ziehen, aber in un­terschiedliche Richtungen! Wir müssen in diesem Land endlich die Reformen weiter­bringen. Da macht es überhaupt keinen Sinn, wenn Sie sich gegenseitig ein Bein stel­len und wir deshalb in diesem Land nichts weiterbringen. Wenn ich mir diese Transpa­renzdatenbank und diesen Murks dahinter ansehe, dann gute Nacht für Österreich, wenn zukünftig alle anderen Zukunftsprojekte auch so aussehen. (Beifall beim BZÖ.)

12.08


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte.

 


12.08.34

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Die Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war dabei, als der Finanzminister im Oktober vorigen Jahres diese Transparenzdatenbank angekün­digt hat. Im ersten Moment habe ich gesagt: Eine vernünftige Geschichte! (Abg. Räd­ler: Zeitzeuge!) Aber, Herr Finanzminister, was haben Sie daraus gemacht? Ein nutz­loses Etwas, zu nichts zu gebrauchen, hohe Kosten, reine Geldvernichtung, keine Ver­einbarung mit den Ländern im Bereich 15a, Ungewissheit, ob Sie die Datensätze über­haupt bekommen. Und dass nur der Leistungsempfänger Zugriff auf diese Daten ha­ben soll, ist eigentlich ein Witz. (Beifall bei der FPÖ.) Eine Intransparenzdatenbank, wie mein Kollege Podgorschek schon erwähnt hat.

Die Entstehung des Sparpakets und letztlich des Budgets war aus meiner Sicht eine Schmierenkomödie in vielen Akten. Es begann mit einem Verfassungsbruch, dann ka­men die Saunaergüsse von Loipersdorf mit Husch-Pfusch-Belastungspaketen und jetzt diese Budgetrede des Herrn Pröll als für mich absoluter Tiefpunkt. Konzeptlosigkeit, Un­erfahrenheit und Kraftlosigkeit zeichnen diese Bundesregierung aus. (Abg. Grillitsch: Das sagen Sie!) Im Ankündigen war unser Finanzminister Pröll schon immer Europa­meister, aber im Umsetzen war er immer ein Zwerg. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister, ich bin bei Ihnen, wenn Sie sagen, wir müssen im Hinblick auf un­sere Jugend zukünftig sparen, schauen, dass die Schulden gesenkt werden, die Zin­sen herunterkommen – aber Sie machen genau das Gegenteil! Wir werden morgen si­cherlich noch viel darüber reden können; ich sage Ihnen nur eines: Sie haben geplant,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 75

dass die Schulden bis zum Jahr 2014 von 200 Milliarden auf 230 bis 240 Milliarden € ansteigen werden. So nicht! Die Zinsen werden von 8 auf 11 Milliarden € steigen.

Herr Bundesminister, mit der Intransparenz halten Sie es auch beim EU-Rettungspa­ket. Es ist aus meiner Sicht einfach verwerflich, dass der österreichische Steuerzahler jetzt auch für das hoch verschuldete Irland tief in die Tasche greifen muss. (Beifall bei der FPÖ.)

800 Millionen € an Haftungen, oder sind es doch nur 600? (Abg. Strache: Geringfügi­ger Unterschied von 200!) Der Herr Finanzminister weiß, glaube ich, nicht genau Be­scheid, ihm sind die Pläne abhanden gekommen.

Irland ist verschuldet, obwohl in den letzten 10 Jahren 40 Milliarden € von der EU ge­kommen sind und große amerikanische Unternehmungen wegen des Steuervorteils dort investiert haben – trotzdem ist Irland pleite! Aber, meine Damen und Herren, mit der Freiheitlichen Partei Steuergeld für die Absicherung der irischen Schulden ausge­ben? – Nein, nein, und abermals nein! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, es heißt immer, das sind nur Haftungen, das sind keine Budgetmittel; die fließen nicht. – Aber wenn das so ist, dann frage ich Sie, Herr Pröll: Warum keine Haftungen für die Universitäten? (Abg. Grosz: Herr Pröll ist nicht mehr da!) – Ja, das ist sein Problem. Da frage ich Sie schon, Herr Pröll: Warum erlauben Sie den österreichischen Universitäten nicht, Kredite aufzunehmen? Die brauchen drin­gend 300 Millionen €, also wesentlich weniger als Griechenland und Irland.

Warum gestatten Sie, zum Zweiten, der ASFINAG nicht, Kredite aufzunehmen, um den Linzer Westring zu bauen? (Beifall bei der FPÖ.) Dort werden 500 Millionen € ge­braucht und nicht wie bei den Griechen 2,2 Milliarden € und bei den Iren 800 Millio­nen €. (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Wenn wir von Intransparenz sprechen, so muss noch erwähnt werden, dass Sie, Herr Finanzminister, verschweigen, dass das Geplänkel rund um das Budget nur ein Hauch ist gegenüber dem unüberschaubaren, millionenschweren Orkan, der sich über der EU und dem Euro zusammenbraut. Wenn hier nicht Abhilfe geschaffen wird, indem man versucht, die Schuldnerstaaten Irland, Portugal und Griechenland aus dem Verbund hi­nauszubringen und eine starke Eurozone mit Deutschland an der Spitze zu bilden, dann sehe ich schwarz für diese Finanzen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

12.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


12.13.52

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Staats­sekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Opposition entwickelt heute eine eigenartige Sicht der Dinge. – Vorneweg möchte ich mich aber gegen eine Unter­stellung der Abgeordneten Schatz zur Wehr setzen: Die ÖVP ganz einfach explizit zu einer Partei zu erklären, die nichts für die Armutsbekämpfung übrig hätte, finde ich äußerst unfair, und ich verwahre mich gegen derartige Unterstellungen, Frau Kollegin! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Schatz: Was tun Sie denn dafür? Sagen Sie mir ...! Wie bekämpfen Sie die Armut?)

Insgesamt ist es heute seltsam, zuzuschauen, wie die Opposition auf einmal gegen al­les Neue, gegen jede Veränderung ist: Alles soll so bleiben, wie es war. – Im Gegen­teil! Wir als die Regierungsparteien sorgen für Veränderung, sorgen für etwas Neues. (Abg. Neubauer: Die ganze Bevölkerung steht ...!) Ich darf, nachdem Kollege Öllinger jetzt wieder kommt, ein sprachliches Bild von ihm aufnehmen. Er hat vom Kohlenkeller gesprochen. – Ja, wir zünden ein erstes Licht im Kohlenkeller an, wir bringen Licht ins


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 76

Dunkel. (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer und Öllinger.) Wir wollen mehr Transparenz, wir wollen mehr Fairness und nicht – wie Sie – alles beim Alten lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als vor einem Jahr Vizekanzler Pröll das Trans­ferkonto, wie es damals geheißen hat, vorgestellt hat, gab es einerseits begeisterte Zu­stimmung, andererseits wurde es als nicht durchführbar und als ein Anschlag auf die sozial Bedürftigen quasi verteufelt. Ich hoffe, dass nach diesem Jahr jetzt zumindest einige davon überzeugt sind, dass es gerade Letzteres, nämlich ein Anschlag auf die sozial Bedürftigen, nicht ist, denn diese Transparenzdatenbank, wie sie jetzt heißt, ist in meinen Augen gemeinsam mit der Mindestsicherung eine wichtige, eine gute Maß­nahme für mehr Gerechtigkeit und für mehr Fairness in unserer Gesellschaft.

In Zukunft wird es für Förderungsoptimierer schwieriger sein, bei verschiedenen Stellen anzuklopfen und für ein und dieselbe Sache Geld zu lukrieren. Und es ist, glaube ich, eines auch vermieden worden, was am Beginn der Debatte ebenfalls zu Befürchtungen führte, nämlich dass es hier zu einer Neiddebatte kommen könnte. – Dazu wäre es auch tatsächlich gekommen, wenn jedermann in jedermanns Akte Einsicht hätte nehmen kön­nen. Wir haben das sehr plastisch gesehen bei der Veröffentlichung der agrarischen Leistungen, die praktisch ins Netz gestellt wurden, obwohl der Leistung eine Gegen­leistung gegenüberstand. Die Veröffentlichung dieser Daten ist durch den Europäi­schen Gerichtshof aus Datenschutzgründen zu Recht gekippt worden, deswegen wird diese Datenbank genau das nicht tun, sondern es werden nur der Betroffene und die jeweils behandelnde Stelle dazu Zugang haben.

Darüber hinaus gibt es noch viel anderes, was dieses Transparenzkonto, diese Trans­parenzdatenbank können wird. Zum einen wird sie für den Betroffenen selbst die Mög­lichkeit bringen, dass er Nachweise problemlos erbringen kann. Sie wird vermeiden, dass es zu Doppelgleisigkeiten und damit eventuell auch zu Nachzahlungen kommt, und sie wird es auch mit sich bringen, dass es möglich ist, durch anonymisierte Aus­wertungen Zielgruppen genauer zu definieren, Förderungen effizienter einzusetzen und damit auch öffentliche Mittel effizienter einzusetzen. – Sie ist somit aus meiner Sicht durchaus auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung.

Eine Hürde wurde schon angesprochen, nämlich dass die Länder dem noch zustim­men müssen, aber ich bin zuversichtlich, dass das gelingen wird, dass die Länder mit­tun (Zwischenruf des Abg. Neubauer) und die Landtage die entsprechenden Beschlüs­se fassen werden, denn letztlich leisten auch die Länder über den Sozialbereich und viele andere Bereiche wichtige Beiträge für die einzelnen Personen, sodass es einfach Sinn macht, sie dabei zu haben.

Es gab verschiedene Befürchtungen, dass das vielleicht nicht funktionieren könnte, und ich glaube, realistischerweise wird man auch einräumen müssen, dass dieses Trans­parenzkonto eine Anlaufzeit brauchen wird und dass man vielleicht die Praxis wird ab­warten müssen, um zu sehen, wie manches funktioniert und was man letztlich even­tuell auch verändern oder neu gestalten muss. Ich glaube, dass dazu der Bericht, der auch von uns, vom Parlament, vom zuständigen Minister alle zwei Jahre eingefordert wird, eine wesentliche Grundlage sein wird.

Abschließend: Wenn alles so funktioniert, wie es beabsichtigt ist – und ich gehe davon aus, dass das der Fall sein wird –, leisten wir jedenfalls einen Beitrag zu einem gerech­teren Sozialsystem, zu mehr Fairness in den verschiedensten wirtschaftlichen Berei­chen und letztlich auch zu einer Vereinfachung der Verwaltung. Insgesamt ist das also eine runde Sache, und ich möchte ausdrücklich dem Herrn Vizekanzler als Ideengeber und als beharrlichem Umsetzer ein herzliches Danke für diese Idee sagen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.19



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 77

Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


12.19.08

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! (Abg. Neubauer:
... erklären, was eine runde Sache ist!)
Sehr geehrte Staatssekretäre! Werte Damen und Herren! Wenn Kollege Glaser vorhin betont hat, dass die ÖVP eine Partei sei, der die Armutsbekämpfung wichtig ist, dann stellt sich natürlich schon die Frage, wie sich das damit vereinbaren lässt, dass Sie das Budget für die Entwicklungszusammenarbeit um ein Viertel kürzen. – Das ist doch etwas Unwürdiges! Das ist ein Schritt, der für ein Land, das so wohlhabend ist wie Österreich, wirklich eine Schande ist! (Beifall bei den Grünen.)

Werte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und SPÖ, Sie haben heute mehrmals er­wähnt, dass diese Transparenzdatenbank dazu beitragen soll, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, das Controlling zu verbessern und mehr Effizienz zu erreichen. In diesem Zusammenhang möchte ich den Blick auf das Thema Unternehmensförderungen rich­ten, die in Österreich sehr satt fließen. Es sind rund 15,3 Milliarden €, wovon der Groß­teil, nämlich 9 Milliarden, vom Bund und der Rest von den Ländern und Kommunen und Sozialversicherungen kommen. Also was liegt näher, als endlich auch ein System einzuführen, um die Mittel gut und effizient einsetzen zu können – im Sinne einer mo­dernen, einer innovativen, einer zukunftsfähigen ökologischen Wirtschaft!

Jetzt stellt sich aber die Frage: Was passiert tatsächlich? – Dass Wirtschaftsförderung nicht immer effizient ist, das zeigen viele Studien und Evaluierungen, und eines der un­sinnigsten Projekte, die wir in den letzten Monaten erleben durften, war mit Sicherheit die Schrottprämie, in die zig Millionen geflossen sind. Dieses Projekt wurde nachweis­lich von allen Expertinnen und Experten als völliger Unsinn bezeichnet. Die Käufe sind vorgezogen worden, das Geld wurde verschleudert – all das sollte letztendlich in einer guten Förderstruktur nicht geschehen. Um diesen Förderdschungel zu lichten, wäre es dringend notwendig, für die unternehmensbezogenen Förderungen eine Förderbank einzurichten, aber das wird in dieser Form nicht einmal annähernd geleistet. (Beifall bei den Grünen.)

Genauer angesehen hat sich dieses Projekt nicht nur die Opposition – wie wir in der laufenden Debatte bisher gemerkt haben, scheint sie es sich viel genauer angesehen zu haben als die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten von den Regierungsparteien –, sondern es gibt auch berechtigte Kritik aus dem Wirtschaftsministerium oder auch vom Rechnungshof.

In Bezug auf den Förderdschungel und die Subventionen im Unternehmensbereich in Österreich und die Möglichkeit, jetzt tatsächlich ein effizientes Controlling einzuführen, stellt das Wirtschaftsministerium in seiner Stellungnahme ganz klar fest: „Es ist aus dem Entwurf des Gesetzestextes jedoch nicht klar ersichtlich, wie das Controlling be­treffend Doppelförderungen funktionieren kann.“ – Das sagt selbst das Wirtschaftsmi­nisterium. Ein Armutszeugnis für die Gesetzesvorlage, die Sie heute unter dem Ge­sichtspunkt der Kontrolle und der Effizienz beschließen lassen wollen! (Beifall bei den Grünen.)

Auch der Rechnungshof weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass mit diesem Entwurf nicht wirklich etwas vorliegt, das uns weiterbringt in dem Bereich, den Sie heu­te laufend zitiert haben, weil Sie meinen, das sei der Weg, wie wir zu einem effizienten Förderwesen kommen. In umfassender Art und Weise stellt der Rechnungshof fest, dass es ein schwerer Fehler ist, dass nicht schon in der Gesetzesvorlage festgeschrie­ben wird, dass beispielsweise auch Länder und Gemeinden die Daten zur Verfügung stellen müssen, um die Effizienz zu erhöhen, sondern nur auf eine 15a-Vereinbarung ver­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 78

traut wird. Ebenso stellt der Rechnungshof fest, dass die Mehrfachförderungen in die­ser Form nicht erkannt und vermieden werden können.

Summa summarum: Es ist eine lange Debatte zu diesem Thema, besonders intensiv auch im Ausschuss, geführt worden, es ist von Ihnen immer das Credo herangezogen worden: Offenheit, Transparenz, Controlling und Effizienz. – Das Ministerium selbst, vie­le andere Institutionen und der Rechnungshof bescheinigen Ihnen, dass das mit dieser Regierungsvorlage nicht einmal annähernd erreicht wird. (Beifall bei den Grünen.)

12.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Bitte.

 


12.24.26

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine Damen und Herren! Vorerst bringe ich – ein reiner Formalakt – folgen­den Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Inhaltsverzeichnis werden die Zeilen „§ 22a Beschwerdestelle“ und „§ 24a Straf­bestimmungen“ aufgenommen.

*****

Damit ist die Regierungsvorlage finalisiert.

Nun zurück zu den Wurzeln. – Wer ist eigentlich die UrheberIn dieser ganzen Transpa­renzdiskussion und -entwicklung? Wer hat das wirkliche Copyright? Wer hat die ersten Initiativen gesetzt, meine Damen und Herren?

Wir haben schon im Jahr 2003 mit der Einsetzung eines Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses versucht, Licht ins Dunkel der Agrarförderungen zu bringen. Das haben Sie, Herr Strache, und Ihre FPÖ seinerzeit verhindert. Wir sind über­haupt nicht weitergekommen, im Jahr 2003 wurde von Schwarz-Blau alles blockiert. In­sofern ist es dem Herrn Finanzminister anzurechnen, dass er dieses Thema im Vorjahr wieder aufgegriffen hat – allerdings nur einseitig: nur die Arbeitnehmer, die Pendlerin­nen und Pendler, nur die Familien, nur die Pflegegeldbezieher – oder auch die Unterneh­men, die Förderungen der Wirtschaft, der Landwirtschaft? Letztendlich hat sich die SPÖ durchgesetzt und die ÖVP davon überzeugt, dass nicht nur die Transferzahlungen, son­dern selbstverständlich auch die Subventionen und Förderungen durchleuchtet werden müssen.

Wenn man sich beispielsweise die Optionen des Wirtschaftsforschungsinstituts zur Kon­solidierung der öffentlichen Haushalte in Österreich vom Februar 2010 anschaut, so ist es schon signifikant, dass bei 15,5 Milliarden € Förderungen im Jahr – so sagt das Wirtschaftsforschungsinstitut –, ohne irgendjemanden zu stören oder den Arbeitsmarkt zu belasten oder das Wirtschaftswachstum zu beeinträchtigen, potenziell kurzfristig ein Einsparungsvolumen von 850 Millionen € möglich wäre. Das ist natürlich schon gewaltig.

Der Bundesgesetzgeber, meine Damen und Herren, ist bekanntlich nicht allein auf der Welt, sondern es gibt auch eine EU. Und jetzt wurde, nicht zu Unrecht, vom Europäi­schen Gerichtshof eingestellt, dass individuelle Daten im Bereich der Landwirtschaft ver­öffentlicht werden dürfen. Das ist in Ordnung, gehört aber repariert. Selbstverständlich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 79

müssen auch hier Rat und Kommission tätig werden und versuchen, Transparenz si­cherzustellen, damit EU-Mittel nicht an die falschen Stellen fließen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wissen, dass es Bereiche gibt, in denen an Millionäre große Summen an Förderun­gen aufgrund einer Landwirtschaft, womit verschiedene Gewerbebetriebe aber über­haupt nichts zu tun haben, fließen.

Wir brauchen natürlich auch die Unterstützung der Länder – das ist klar –, denn Sub­ventionen fließen ja nicht nur durch den Bund, sondern natürlich auch durch die Länder und durch die Gemeinden.

Apropos Länder, eine Anmerkung zur Verwaltungsreform: Was wird hier nicht alles dis­kutiert, kommentiert, philosophiert, auch polemisiert! Viel Kritik gibt es zu Recht, aber auch viel Kritik zu Unrecht, meine Damen und Herren! So manche Idee ist sehr gut – ich erinnere beispielsweise an die Initiative von Herrn Gesundheitsminister Stöger, dass die Spitäler endlich in Bundeskompetenz fallen sollen –, manche Ideen sind allerdings wie­der blanker Unsinn.

Der Beschluss dieses Transparenzdatenbankgesetzes heute ist ein wichtiger Schritt und ein Startsignal, was die Verwaltungsreform betrifft. Es bringt ein Mehr an Wirtschaft­lichkeit, ein Mehr an Sparsamkeit und Effizienz im öffentlichen Sektor und ist auch die Basis für einen verbesserten Mitteleinsatz und für die SPÖ auch eine Argumentations­grundlage für mehr Verteilungsgerechtigkeit, denn auf Grundlage von Daten, von Er­kenntnissen werden wir die Steuerreform im nächsten Jahr zielgerichteter diskutieren können. Der Herr Finanzminister hat heute in seiner Budgetrede diese Diskussion an­gekündigt. Es wird um eine Entlastung der Arbeit gehen, meine Damen und Herren, um eine Entlastung des Mittelstandes und natürlich um weitere Schritte in der Vermö­gensbesteuerung.

Fünf Punkte hat die Sozialdemokratie umgesetzt – Banken, Aktien, Stiftungen unter an­derem –, drei Punkte sind noch offen: die Vermögensbesteuerung für Vermögen über 1 Million €, Managergehälter, Finanztransaktionssteuer. Die erste Etappe ist gelungen, die zweite Etappe muss im nächsten Jahr folgen. (Abg. Ing. Westenthaler: Lauter Blabla!)

Was ist mit der Transparenz der Parteien? – Das, Herr Westenthaler, haben Sie ver­pennt, denn die Verhandlungen sind längst abgeschlossen. Bei Spenden über 7 000 € gibt es eine Parteieneinigung, alle fünf Parteien werden in Zukunft veröffentlichen. Es wird Sanktionen geben, und die Ergebnisse werden über den Rechnungshof und das Parlament transparent gemacht.

Das Inkrafttreten des Transparenzdatenbankgesetzes wird zeitgerecht gelingen – also eine runde Sache, meine Damen und Herren! Herr Westenthaler, Sie sollten sich et­was besser informieren, bevor Sie hier herumpolemisieren. (Beifall bei der SPÖ.)

12.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


12.29.38

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Vorredner! Kollege Westenthaler hat nichts verpennt, dafür hat deine Fraktion deine Rede verpennt! (Beifall beim BZÖ.) Das war bemerkenswert; Kollege Öllinger und ich waren die Einzigen, die ihm überhaupt zu­gehört haben.

Die Rede zur Transparenzdatenbank, die wir heute gehört haben, die der Herr Finanz­minister nachgeschoben hat, und überhaupt seine ganze Budgetrede haben mich an ein Werk der deutschen Literatur erinnert, nämlich an „Die neuen Leiden des jungen W.“ von Ulrich Plenzdorf.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 80

„Die neuen Leiden des jungen P.“ – der junge P. ist der junge Pröll –, könnte man sie nennen. Die ganze Zeit nur Larmoyanz, was er doch alles leistet. Am Sonntag muss er Irland und somit den Euro retten, dann muss er nebenbei auch noch die Konjunktur ret­ten, die Familien muss er retten, und dann bekommt er auch noch so schlechte Um­fragewerte, so ungerecht wie die Wähler nun einmal sind. Man hat wirklich Mitleid mit ihm, aber am meisten Mitleid hat er selbst mit sich gehabt. Glauben Sie mir, meine Da­men und Herren, außer er selbst hat niemand mit ihm Mitleid! Erstens wird er hoch be­zahlt dafür, und zweitens hat er gar nichts geleistet. (Beifall beim BZÖ.)

Das, was er heute vorgetragen hat, war nicht die Budgetrede eines Finanzministers, meine Damen und Herren, sondern das war die Rechtfertigung eines ertappten Banken­ministers und sonst gar nichts!

Der Herr Finanzminister außer Dienst und nunmehrige Bankenminister will nun also ein Transparenzdatenbankkonto; „Bank“ ist überhaupt einer seiner Lieblingsbegriffe, das ist seine größte Bezugsgröße. – Man könnte bei jedem anderen Finanzminister sagen, jawohl, das soll er haben, er soll wissen, was die Leute an Transferleistungen bekom­men. Aber beim Bankenminister Pröll fällt es mir schwer, ihm solch ein Instrument in die Hand zu geben. Damit er die Bürger noch mehr ausquetschen kann? – Ich denke nicht daran! Wenn jemand lieber irische, britische, deutsche und französische Banken rettet und dafür kein Herz mehr für die österreichischen Familien hat, dann hat er kein Transparenzdatenbankkonto verdient, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Hohes Haus! Der Herr Bankenminister Pröll leidet überhaupt an einem schweren Spra­chfehler, den man manch verlorener Jungfrau nachsagt: Er kann nicht Nein sagen, so­bald er in Brüssel ist. Sobald er in Brüssel ist, weiß er nicht mehr, wie man „Nein“ buch­stabiert; er könnte es auch auf Englisch machen, dann wäre es kürzer – „no“ –, aber er schafft es nicht. No, Nein zu den Spendierhosen, die die Europäische Union für die bri­tischen Banken in Irland hat! Er kann nicht Nein sagen. Es geht dabei um die „Kleinig­keit“ von 85 Milliarden €; an die 800 Millionen € werden die Österreicher dafür aufbrin­gen müssen. Es fällt ihm wirklich schwer, Nein zu sagen.

Er kann auch nicht Nein sagen, wenn es um die Türkei geht. Die Heranführungshilfe beträgt für die Türkei immerhin 4,8 Milliarden €. Im Jahre 2012 bekommt die Türkei, die angeblich nie EU-Mitglied werden soll, 900 Millionen € Heranführungshilfe. Hat jemand hier in diesem Haus jemals den Herrn Bankenminister Pröll Nein sagen gehört? – Ich nicht! (Abg. Ing. Westenthaler: Wo wächst all das Geld?)

Ich habe aber gehört, dass er Nein sagt zu den Bedürfnissen der kinderreichen Fami­lien. Ich habe gehört, dass er Nein sagt zu den Bedürfnissen alleinerziehender Mütter. Ich habe gehört, dass er Nein sagt zu den Ausbildungsbedürfnissen der österreichischen Schülerinnen und Schüler und der Studenten. Ich habe gehört, dass er Nein sagt zum Überlebenskampf der mittelständischen Wirtschaft dieses Landes, meine Damen und Herren! Zu all dem hat er auf einmal sein Nein auf Lager – in Brüssel fällt ihm das nicht ein! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Daher sage ich, solch einem Finanzminister kann man kein Transparenzdatenbank­konto in die Hand geben, damit er die Österreicher noch leichter ausquetschen kann. Bei allem Verständnis für sein Selbstmitleid und bei allem Verständnis für seine heutige Selbsttherapierung, die er bei seiner Budgetrede geliefert hat: Transparenzdatenbank­konto bekommt er keines! (Zwischenruf des Abg. Mag. Josef Auer.) – Endlich ein Zwi­schenruf aus der SPÖ. Bitte, wer war das? (Abg. Mag. Josef Auer gibt sich durch Handzeichen zu erkennen. – Allgemeine Heiterkeit.) Ah ja, dort hinten ist einer aufge­wacht, meine Damen und Herren! Beim Kräuter haben alle geschlafen, jetzt wacht end­lich ein Roter auf. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 81

Darf ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren, dass es das Unsozialste ist, wenn man die eigenen Bürger schröpft, und zwar jene, die es am wenigsten mittragen könnten, näm­lich die sozial Schwachen, und stattdessen englische, deutsche, französische Banken rettet, noch dazu zu einer Zeit, in der die Engländer nicht einmal daran denken, selbst etwas dazu beizutragen. Denn das schaue ich mir noch an, meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Lopatka hat im Hauptausschuss großmundig gesagt, die Briten werden schon etwas dazu beitragen. Sie sind zwar nicht im Euro, sie haben einen Son­derrabatt für den EU-Mitgliedsbeitrag seit Thatchers Zeiten, aber sie werden jetzt einen eigenen Kredit zur Rettung britischer Banken gewähren. Welche Großzügigkeit, meine Damen und Herren!

Ich würde Ihnen einen Ratschlag geben: Bringen Sie den Briten zunächst einmal bei, dass sie ihren Finanzmarkt in London in Ordnung bringen sollen – dort sind nämlich all diese Verbrechen getätigt worden, für die der österreichische und der europäische Steu­erzahler heute mithaften sollen –, bevor wir über die Rettung britischer Banken weiterre­den! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Frau Präsidentin, Hohes Haus, meine Damen und Herren! Sagen Sie nicht, dass ich nichts zur Transparenzdatenbank gesagt habe, es war genug dabei! (Beifall beim BZÖ.)

12.35


Präsident Fritz Neugebauer: Für die nächste Rednerrunde stehen jeweils 4 Minuten Redezeit zur Verfügung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


12.35.20

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um die Transparenzda­tenbank geht und die SPÖ sagt, eigentlich sei sie die Erfinderin der Transparenzdaten­bank, andererseits aber die ÖVP vor einer Woche die Transparenzdatenbank für die Landwirte gesperrt hat, so weiß ich wirklich nicht mehr ganz genau, wer wofür steht oder ob ihr beiden euch nur mehr gegenseitig die Bälle zuspielt.

In Summe ist es aber wirklich wahr, dass wir eine Transparenzdatenbank brauchen, die ihrem Namen gerecht wird. Wir in den Gemeinden stehen auch immer wieder vor der Situation, dass Bürger von uns Leistungen brauchen, dass wir den Bürgern helfen wol­len und wir immer wieder damit konfrontiert sind, dass wir nicht wissen: Bekommen sie Doppelt-, Dreifachleistungen, werden sie überfördert, oder haben sie es wirklich not­wendig und ist es dringend, dass ihnen die Gemeinden zur Seite stehen? Deshalb for­dern wir: Wenn eine Transparenzdatenbank, dann öffnen, dass alle Institutionen Ein­blick nehmen können, um so Leistungsgerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit zu ge­währleisten. (Beifall bei der FPÖ.)

Die gleiche Transparenz würde ich mir auch für die Kontrolle seitens des Rechnungs­hofes wünschen, damit die Gemeinden und die Länder von den Schulden her wirklich vergleichbar werden, denn dann hätte Kollege Hörl nicht mehr den Mut, hier vom Red­nerpult aus im großen Stil über Kärnten zu reden, wenn erst bekannt wird, dass Tirol seine Schulden verdoppelt hat, wenn erst bekannt wird, dass Kärnten schon längst nicht mehr der Schuldenkaiser ist, dass Niederösterreich oder die Steiermark wesent­lich höher verschuldet sind als Kärnten, weil wir in Kärnten sehr wohl darauf schauen, dass wir unser Budget in den Griff bekommen, dabei aber die Familienleistungen nicht vernachlässigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Kärnten ist eines jener Länder, das die höchsten Familienleistungen auszahlt: Baby­geld, Müttergeld, Jugendstartgeld, Schulstartgeld. Wir öffnen unsere Landestankstellen, damit die Bürger billiger tanken können. Wir zahlen auch einen Teuerungsausgleich aus. (Bei­fall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Amon.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 82

Kärnten gibt 0,1 Prozent des BIP für Familienleistungen aus, unabhängig von den insti­tutionellen Kinderbetreuungen, Oberösterreich nur mehr 0,03 Prozent und Salzburg gar nur noch 0,01 Prozent. Ich meine, im Gegensatz zur Bundesregierung, die die Familien schröpft, die den Familien Geld wegnimmt, zeigt Kärnten, dass es das Geld für die Bud­getsanierung nicht bei den Familien holt. (Beifall bei der FPÖ.)

Lieber Kollege Matznetter, der Sie heute kritisieren, dass unser Landeshauptmann Ger­hard Dörfler die Familien mit 100 € abspeist, den Familien gönnerhaft 100 € gibt! Viel­leicht ist es gerade das, was die SPÖ verloren hat: zu erkennen, was 100 € für Fami­lien bedeutet, die ganz wenig verdienen, die wirklich Probleme haben, den Kindern zu Weihnachten ein kleines Geschenk zu machen (Abg. Strache: Der Matznetter kauft sich um 100 € ein Achterl Rotwein!), für Familien, die wenig Einkommen haben, oder aber auch für Familien, die kein Bankkonto mehr haben, weil es gesperrt ist. Diesen Familien soll man doch wenigstens in der Weihnachtszeit 100 € geben! (Beifall bei der FPÖ.)

Jeder kann sich die 100 € holen, er kann sie sich entweder persönlich auszahlen las­sen oder sie ganz normal über ein Formular anfordern. Nicht von ungefähr gehen aber so viele Leute persönlich hin: weil sie den Kontakt zu unseren Landespolitikern suchen und weil sie das Geld schnell und unbürokratisch in die Hand bekommen.

Vielleicht wird die SPÖ noch lernen, wie wichtig es ist, mit den Menschen zu reden und sich ihrer Probleme anzunehmen. Wir in Kärnten tun es! (Beifall bei der FPÖ.)

12.39


Präsident Fritz Neugebauer: Der zuvor von Herrn Abgeordnetem Kräuter einge­brachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Jan Krainer und KollegInnen

zur Regierungsvorlage 940 d.B. betreffend das Bundesgesetz über eine Transparenz­datenbank (Transparenzdatenbankgesetz – TDBG) in der Fassung des Ausschussbe­richtes (1000 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis werden die Zeilen „§ 22a Beschwerdestelle“ und „§ 24a Straf­bestimmungen“ aufgenommen.

Begründung:

Die Änderungen im Inhaltsverzeichnis folgen den inhaltlichen Änderungen im Norm­text.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.39.37

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund ei­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 83

niger Debattenbeiträge, die sich nicht mit der Transparenzdatenbank, sondern viel­mehr mit dem Budget auseinandergesetzt haben, ist es wichtig, seitens meiner Fraktion eini­ge Punkte klarzustellen.

Wir kennen das aus den vergangenen Jahren, dass der Standort den Standpunkt be­stimmt. Das heißt, die Regierung legt nach einer der schwersten Wirtschafts- und Fi­nanzkrisen ein zukunftsorientiertes Budget vor, und die Opposition geht her, kritisiert, kritisiert und kritisiert. Wissen Sie, was ich bei Ihrer Kritik aber vermisse? – Das sind die Lösungsansätze. Es gibt keine Lösungsansätze. Sie gehen hier heraus und kritisie­ren nur. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Neubauer: Ihr seid in der Regierung!)

Herr Kollege Linder, bei aller Freundschaft, an Sie als Kärntner: Kärnten ist das abge­wirtschaftetste Bundesland, das es überhaupt in Österreich gibt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Petzner: Hör auf ...!) In den letzten Jahrzehnten zuerst freiheitlich, dann BZÖ, jetzt FPK – abgewirtschaftet! Wir als Gesamtösterreich müssen einen Rettungsschirm schaffen, damit wir dieses Bundesland nicht pleite gehen lassen müssen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Und Sie stellen sich hier heraus und kritisieren diese zukunftsorientierte Budgetpolitik unseres Finanzministers?! Das ist eine Verhöhnung der Österreicherinnen und Öster­reicher. Gehen Sie nach Hause! Erledigen Sie Ihre Hausaufgaben, schauen Sie, dass Sie Ihr Budget einmal in Ordnung bringen, dann können Sie hier herinnen weiterreden! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist eine Zumutung, was Sie hier aufführen. (Abg. Ing. Höbart: Landeshauptmann Pröll hat die höchste Pro-Kopf-Verschuldung! Hypo Niederösterreich!)

Wo sind Ihre Vorschläge? – Verwaltungsreform! Es kommt immer wieder das Wort „Ver­waltungsreform“. Das ist das Allheilmittel für die Opposition, so bringen wir das Budget für die nächsten Jahrzehnte anscheinend in den Griff.

Wissen Sie überhaupt, dass die Verwaltungsreform seit Bundeskanzler Schüssel, seit dem Jahr 2000 ständig im Gange ist? – 33 000 Beamte wurden in den Jahren 2000 bis 2006 eingespart. Es ist ein Deregulierungsprozess mit den Ländern, mit den Gemein­den im Gange. (Zwischenrufe der Abgeordneten Strache und Kickl.)

Schauen Sie sich das doch einmal an! In Oberösterreich zum Beispiel werden im nächsten Jahr 500 Posten im öffentlichen Dienst nicht nachbesetzt. (Abg. Kickl: Leere Taschen!) Das sind Kraftanstrengungen für die Länder, auch für die Gemeinden. Also stellen Sie sich nicht hier her und nennen nur ein Schlagwort: „Verwaltungsreform“. Als ob Sie so die budgetären Probleme lösen könnten! Meine Damen und Herren, so geht es nicht, so wird es nicht funktionieren. (Beifall der Abg. Mag. Aubauer.)

Im Übrigen sind 40 Maßnahmen in diesem Budget enthalten, die sich eindeutig mit der Verwaltungsreform auseinandersetzen, wo auch Vorschläge von den Bundesländern und den Gemeinden eingearbeitet wurden.

Zweiter Punkt – zu den Grünen –: Armutsbekämpfung. Uns wird hier vorgeworfen, wir täten nichts für die Armutsbekämpfung. Meine Damen und Herren, wir haben hier in diesem Haus eine bedarfsorientierte Mindestsicherung beschlossen, die durchaus auch in der Bevölkerung unter Kritik stand und steht. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Wir ha­ben beschlossen, maximal 744 €, und das zwölf Mal pro Jahr. Zwölf Mal pro Jahr! Da­rauf hat unser Finanzminister Wert gelegt, dass wir nicht 14 Mal, sondern zwölf Mal aus­bezahlen, weil wir einen ordentlichen Abstand zu jemandem haben wollen, der 40 Stun­den arbeiten geht und einen Lohn, ein Gehalt von 1 000, 1 200, 1 300 € netto hat.

Das ist unser Anliegen, meine Damen und Herren! Wir sind jenen Menschen verpflich­tet, die es mit ihren Steuergeldern überhaupt ermöglichen, jene Töpfe zu füllen, damit wir die Sozialleistungen auch auszahlen können. Das sind diejenigen, die wir vor den Vor­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 84

hang holen müssen, meine Damen und Herren, auch im Rahmen einer Budgetdebatte. (Beifall bei der ÖVP.)

10 Prozent der Lohnsteuerzahler – das sind rund 350 000 Menschen – erbringen 50 Pro­zent des gesamten Lohn- und Einkommensteueraufkommens, rund 11 Milliarden €. Bei denen müssen wir uns bedanken, meine Damen und Herren, denn die ermöglichen es, dass wir einen Sozialstaat in Österreich haben, dass wir eine der höchsten Quoten im Sozialbereich haben, und dass es uns insgesamt in Österreich gut geht, meine Damen und Herren.

Leistung muss sich lohnen! – Dieses Prinzip finden Sie im Budget auf jeder Seite. (Bei­fall bei der ÖVP.)

12.43


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


12.43.58

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Wöginger, die Rede war kämpferisch, aber sie war leider in die fal­sche Richtung. (Abg. Amon: Eine exzellente Rede! Nicht zu toppen!) Macht nichts, das nächste Mal wird es schon noch besser werden.

Ich möchte dort weitermachen, wo Kollege Westenthaler aufgehört hat. (Oje-Rufe bei der ÖVP.) Er hat nämlich die Geschichte mit dem Hornberger Schießen erzählt. Herr Kollege Westenthaler, die Geschichte mit dem Hornberger Schießen geht noch weiter. Also Hornberg: Der Herzog fährt nach Hornberg, macht sich auf den Weg. (Zwischen­ruf des Abg. Rädler.) Die Hornberger erwarten ihn, wollen ihn mit einem feierlichen Schießen begrüßen und ihm ihre Ehre erweisen. (Abg. Rädler: Na schau!)

Die Hornberger merken, da kommt etwas heran, es ist eine Postkutsche. Salut wird ge­schossen. Es kommt ein Krämerkarren. Salut wird geschossen. Es kommt eine Rin­derherde. Es wird wieder Salut geschossen. Das Pulver ist verbraucht. Aus. Aber dann haben Sie nicht weitererzählt. (Abg. Mag. Stadler: Dann kommt der Herzog!) – Der Herzog kommt wirklich, und das Pulver war verschossen. Sie konnten nicht mehr schie­ßen. (Abg. Rädler: Märchenerzähler!) Und da heißt es dann in der Geschichte: Einige Hornberger versuchten, durch Brüllen den Kanonendonner nachzuahmen. (Beifall bei den Grünen.)

Und da sind wir jetzt vermutlich in den nächsten Minuten, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich anschließe an das, was Kollege Lindner (Rufe bei der FPÖ: Lin­der!) vom Ex-BZÖ, FPK, jetzt FPÖ, Ihnen über Kärnten, das Paradies und das Maß der Gerechtigkeit erzählt hat. (Abg. Neubauer: ... nichts zu erzählen!) Ich würde einmal behaupten, die Gebrüder Scheuch profitieren wahrscheinlich am meisten von der Trans­parenzdatenbank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie profitieren nämlich insofern – und darauf hat ja der Kollege von der SPÖ hingewie­sen –, als es in Zukunft keine öffentlichen Daten mehr aus der EU-Agrardatenbank ge­ben wird. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stadler: Ungarische BMWs werden da nicht erfasst!) Dann kann man nicht mehr nachlesen, dass die Gebrüder Kurt und Uwe Scheuch einen Haufen an Förderungen erhalten haben, weil sie so ein geringes Ein­kommen als Landwirte haben. (Abg. Mag. Stadler: Ungarische BMWs werden nicht angegeben!) Das war nämlich eine Einkommensförderung, die die Kollegen Scheuch, Kurt und Uwe Scheuch, erhalten haben – aus den Mitteln der EU-Agrardatenbank er­sichtlich. (Abg. Strache: Das ist unrichtig! Absolut unrichtig! – Abg. Mag. Stadler: „Part of the game“!)

Und wissen Sie was? – Auch trotz Transparenzdatenbank, oder gerade wegen dieser Transparenzdatenbank werden wir dann vermutlich nicht erfahren, dass Herr Kurt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 85

Scheuch, der offensichtlich ein notleidender Landwirt ist und nur über einige Hektar Grund gemeinsam mit seinem Bruder verfügt, auf denen er sich abrackern muss, ein Einkom­men als Klubobmann im Kärntner Landtag für seine Fraktion beantragt hat, indem er sagt: Ich habe kein sonstiges Einkommen, daher möchte ich das höhere Einkommen als Klubobmann. (Abg. Ing. Westenthaler: „Part of the game“!)

Es gibt nämlich zwei Einkommenskategorien im Kärntner Landtag: ein höheres Ein­kommen als Klubobmann – das kriegt man nur dann, wenn man kein sonstiges Ein­kommen hat – und ein niedrigeres Einkommen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Er hat das höhere beantragt, obwohl man durch die EU-Agrardatenbank weiß, der gute Mann kas­siert EU-Förderung, weil er so ein geringes Einkommen als Bauer hat. Aber er kassiert. Und er hat selbstverständlich Einkünfte genauso wie sein Bruder, der Herr ... (Abg. Strache: Als Klubobmann hat man Berufsverbot! Ist Ihnen das entgangen, Herr Öllin­ger? – Abg. Amon: Nein! – Abg. Bucher: Nicht im Landtag!)

Nein! Es gibt kein Berufsverbot. Lesen Sie bitte nach, oder fragen Sie ihn! Fragen Sie ihn! Aber auf alle Fälle ist das ein gutes Beispiel dafür, wie diese Transparenzdaten­bank nicht funktionieren wird, denn den Herrn Kurt und den Herrn Uwe Scheuch lässt sie aus dem Kraut. Und das ist fatal. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Das ist un­richtig! Hat keine Ahnung, der Herr Öllinger!)

12.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte. (Ruf beim BZÖ: 40. Budgetrede! – Abg. Ing. Westenthaler: Hornberger Cap!)

 


12.48.19

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist natürlich so, dass die Scheuch-Brüder, die Kärnten beherrschen, als ob das ihr Bauernhof wäre, mit Sicherheit einer Kritik zu unterziehen sind. Jeder, der dieses Land liebt – und ich gehö­re dazu; ich liebe Kärnten wirklich, weil es ein wunderschönes Land ist –, ist immer be­rührt, wenn dann jemand hier herauskommt und so tut, als ob dort paradiesische Ver­hältnisse vorherrschen würden.

Landschaftlich: ja. Von den fleißigen Menschen her: ja. Aber von der Politik her: nein! Das muss man hier einmal in aller Deutlichkeit sagen. Wenn man hier belehrt wird, dass die wahre paradiesische Politik in Kärnten beheimatet sei, besonders wenn das jemand tut, der aufgrund seiner politischen Seelenwanderung schon gar nicht mehr weiß, was er vor seinem Namen für Buchstaben hat – ist es FPK, ist es Blau, ist es Orange?; kein Mensch weiß das mehr –, dann sollte dieser aber immer sehr demütig sein, denn die ge­samte Republik mit ihrem Budget und die Steuerzahler müssen diese 18 Milliarden €-Haf­tung für die Hypo Alpe-Adria mittragen.

Sie sollten nie vergessen, dass damit die budgetär katastrophale Lage in Kärnten auch die Zukunft der Kärntnerinnen und Kärntner berührt. Sie brauchen hier nicht herauszu­kommen und große Belehrungen abzugeben. Das sei Ihnen einmal wirklich gesagt! (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

Aber ich habe mich deswegen zu Wort gemeldet, weil Herr Abgeordneter Kickl hier nicht zwischen Transferkonto und Transparenzdatenbank unterscheiden kann. Frau Ab­geordnete Oberhauser hat in ihrem Redebeitrag auch schon darauf hingewiesen. Das, was Sie ausgeblendet haben, ist, dass es zwischen dem Beginn der Diskussion zum Transferkonto bis zur Transparenzdatenbank einen langen, langen Weg gegeben hat. (Abg. Kickl: Schlechter geworden!)

Jetzt sollten Sie als Oppositionsvertreter eigentlich sagen, es geht in die richtige Rich­tung (Abg. Kickl: In die falsche!), es geht um Transparenz, es geht darum, dass wir se­hen, ob es Doppel- und Dreifachförderungen gibt, es geht darum, nicht neidisch „herum­zuwurln“, sondern bloß darum, für Klarheit zu sorgen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 86

Wenn die Wirtschaftsförderung in Österreich eine der höchsten ist, wenn die Landwirt­schaftsförderung zu den beachtlichsten gehört, wenn wir aber auch Sozialtransfers ha­ben, die wir hier immer wieder diskutieren, sie verteidigen und sagen, auch in schwie­rigen Zeiten muss das gewahrt bleiben, damit in den Geldtaschen der Österreicherin­nen und Österreicher Geld zur Verfügung steht, damit das alles gewahrt ist, um auch Misstrauen abzubauen, dann, so glaube ich, ist es sinnvoll, dass es eine Transparenz­datenbank gibt, die das auch wirklich in der Zukunft ermöglicht. (Abg. Kickl: Hören Sie auf!)

Ich teile jetzt die Kritik vieler hier herinnen, dass es noch kein ausgereiftes, ideales Mo­dell ist. Ich teile diese Ansicht, keine Frage, aber man sollte davon ausgehen, dass es zumindest einmal mehrere Schritte in die richtige Richtung sind, dass jetzt dann die Datenwirklichkeit kommen muss, dass jetzt dann die Länder ihre Daten weitergeben – das wird hier zu wenig diskutiert – und einen Beitrag leisten, dass die Interessen­vertretungen mithelfen, dass alle mithelfen, damit diese Transparenzdatenbank dann auch wirklich Fleisch an den Knochen bekommt, damit das auch wirklich verdeutlicht wird.

Oppositionsarbeit lebt auch von Transparenz. Mich wundert es, mit welcher Noncha­lance Sie hier herauskommen, das einfach runtermachen, ein paar Polemiken zur heu­tigen Budgetrede abgeben – das können Sie auch morgen machen –, und das war es dann. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Nein, das hat keinen Sinn. (Abg. Kickl: Sie sollten sich auf eine Position festlegen! Das können Sie nicht!) Sie sollten respektieren, dass es hier, seitdem wir dieses Thema im Hause behandelt haben, vom Transferkonto zur Transparenzdatenbank, einen echten Fortschritt gab. Das ist noch kein ideales Modell, aber wir werden weiterhin dafür sor­gen, dass das noch ein ideales Modell wird.

Letzter Punkt – zum Kollegen Stadler –: Ich teile zwar die Kritik, was sich da in Groß­britannien abspielt und mit welchen Methoden in Irland teilweise vorgegangen wird, dass sie ja selbst dafür verantwortlich sind, dass die Lage so ist, aber Sie selber  alle hier herinnen, fünf Parteien – haben bei dem Bankenhaftungspaket mitgestimmt. (Abg. Stra­che: Nein! Nicht bei der Irlandhilfe! Beim Griechenland-Paket haben wir dagegen ge­stimmt! Hören Sie auf, Unwahrheiten zu verbreiten!)

Warum? – Beim 100-Milliarden-Paket waren Sie alle dabei, weil Sie begriffen haben, dass es mit kaputten Banken nicht weitergeht. Das ist es! Und das sollten Sie sich wirklich zu Herzen nehmen, bevor Sie hier herauskommen und kritisieren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist eine glatte Lüge, Herr Cap!)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte.

 


12.52.53

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Da­men und Herren! Ich darf als Kärntner eingangs schon Folgendes in Richtung der SPÖ und des Klubobmannes Cap festhalten:

Erstens: Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, Kärnten ist nicht Scheuch-Land! Die Kärntne­rinnen und Kärntner können nichts dafür, dass die Gebrüder Scheuch Wahlbetrug be­gangen haben und in Kärnten eine falsche Politik betreiben (Beifall beim BZÖ), und sie werden – darauf können Sie sich verlassen – den Gebrüdern Scheuch auch bei der kommenden Landtagswahl die entsprechende Absage erteilen. (Neuerlicher Beifall beim BZÖ. – Abg. Strache: Der war zu viel im Solarium, der Herr Petzner!)

Zweite Richtigstellung zum Budgetsprecher der SPÖ, Matznetter, der sich hier original herausstellt und behauptet, Kärnten habe – Zitat – 20 Milliarden € Schulden. – Ich mei­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 87

ne, die Inkompetenz eines Budgetsprechers kann man nicht besser ausdrücken. Es gibt keine 20 Milliarden € Schulden in Kärnten, sondern es gibt Ausfallshaftungen für die Landesbank. Das hat nichts mit Schulden zu tun. Das Bundesland mit der höchsten Verschuldung, meine Damen und Herren zu Hause, damit Sie das auch wissen, ist das Pröll-Land, das ÖVP-Land Niederösterreich. Die höchste Verschuldung aller Bundes­länder hat Niederösterreich, meine Damen und Herren, und nicht Kärnten. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das ist die Wahrheit, die Sie auch zur Kenntnis nehmen müssen, und das hat auch der Staatsschuldenausschuss in seinen offiziellen Zahlen festgestellt, auch wenn es Ihnen nicht gefällt.

Kurz ein Satz zur Transparenzdatenbank. Diese steht ja auch exemplarisch für das Budget, meine Damen und Herren, weil diese Gesetzesvorlage zeigt, dass der Mut bei der Umsetzung die Bundesregierung nicht erst auf halbem Wege verlassen hat, son­dern schon nach den ersten paar Schritten. Die Ziele, die diese Transparenzdatenbank erreichen sollte, werden in keiner Weise erreicht. Es entstehen hohe Kosten, aber kein Effekt, die Länder und Gemeinden sind nicht dabei, und damit wird das Ziel, den Sozial­missbrauch zu bekämpfen und zu verhindern, was auch unser Anliegen war, eindeutig nicht erreicht.

Kollege Cap hat ja heute hier allen 183 Abgeordneten eine ganz klare Empfehlung ge­geben, gegen diese Gesetzesvorlage zu stimmen, indem er selbst zugibt, dass er die Kritik von allen Parteien versteht, ja sogar berechtigt findet. Er hat selbst wortwörtlich hier gesagt: Es handelt sich um ein nicht ausgereiftes Modell. Wir müssen weiter daran arbeiten.

Damit haben Sie ja die Aussage des Kollegen Westenthaler im Ausschuss vollinhaltlich bestätigt, dass es nämlich ein Modell ist, das nicht beschlussreif ist. Es ist nicht be­schlussreif, es ist ein Husch-Pfusch, es ist keine Transparenzdatenbank, es ist eine „Pflanzparenzdatenbank“, der wir hier sicher nicht die Zustimmung erteilen werden, mei­ne Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Ich lade auch die Abgeordneten der SPÖ ein, der Wegweisung ihres Klubobmannes, ge­gen diese Transparenzdatenbank zu stimmen, weil es sich um kein ausgereiftes Mo­dell handelt, Folge zu leisten.

Ein Satz noch zum Budget. Für mich war die folgende Aussage des Finanzministers in seiner Budgetrede bezeichnend. Die zentrale Aussage war nämlich das Eingeständnis seines Scheiterns. Er hat wortwörtlich erklärt und zugegeben, dass er feststellen muss­te, dass er viele seiner eigenen Ankündigungen – und ich nenne hier nur das Beispiel dieses Konklaves in Sachen Verwaltungs- und Staatsreform, wo so lange verhandelt werden sollte, bis weißer Rauch aufsteigt – nicht umgesetzt hat, dass er seine eigenen gesteckten Ziele nicht erreicht hat und dass er das, was er sich vorgenommen hat, nicht umgesetzt hat.

Eine bessere, eine beispiellosere Bankrotterklärung und Erklärung des Scheiterns ei­nes Finanzministers im Rahmen einer Budgetrede habe ich noch nie gesehen, meine Damen und Herren. Das war in diesem Sinne auch ein Bekenntnis der Offenheit und der Wahrheit, das hier heute der Finanzminister abgelegt hat, weswegen wir vom BZÖ diesem Budget auch sicher nicht die Zustimmung geben werden. (Beifall beim BZÖ.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


12.56.48

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Jetzt ist es an der Zeit, dass wir endlich einmal die Feh­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 88

ler dieser Bundesregierung zu korrigieren beginnen. Die ÖVP vertritt hier die Konzerne, vertritt Raiffeisen, verrät dabei aber die Familien, verrät die Bauern, sie vertritt aber noch jemanden: Sie vertritt Irland, sie vertritt Portugal und sie hat Griechenland auch schon bestens vertreten. Bei so einer Betoniererpartei müssen wir endlich einmal alle zusammenstehen, da darf kein Stein mehr auf dem anderen bleiben.

Wenn man nur die Landwirtschaft hernimmt, sieht man, 17 Prozent der Bauern kassie­ren 80 Prozent aller Förderungen. Wer sind denn nun diese 17 Prozent? – Das sind die ÖVP-Günstlinge, das sind Stiftungen, das sind Millionäre, das sind Großindustrielle. (Abg. Öllinger: Die Scheuchs!) Da müssen wir einmal ganz schnell umschichten. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wir müssen es schaffen, dass 80 Prozent der Bauern 100 Prozent bekommen, wir dür­fen nicht die Großindustriellen und die Reichen fördern. Aus diesem Grunde möchte ich noch schnell einen Antrag einbringen, denn jetzt sind über 4 000 landwirtschaftlich Betriebe davon betroffen, dass die AMA mit ihren Kontrollen nicht nachkommt, und auf­grund dessen werden die Herbstförderungen nicht ausbezahlt. Diese Betriebe sind mas­siv in ihrer Existenz gefährdet. Da müssen wir sofort helfen, da kann die ÖVP auch zei­gen, dass sie hilft.

Gerade im Lichte der Transparenzdatenbank ersuche ich euch alle, da zuzustimmen, denn die Bauern sind vollkommen unschuldig. Das hat die AMA allein zu verantworten. Diese verzögerten Auszahlungen haben zur Folge, dass die Leute Kredite brauchen. Nun ist es die Pflicht dieser Bundesregierung, für diese Kredite die Zinsen zu übernehmen.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Huber, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgeltung der Finanzierungskosten für verspätet ausbezahlte Förderungen aufgrund nicht zeitge­recht durchgeführter AMA-Kontrollen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Landwirtinnen und Landwirten, die auf­grund der Nichtauszahlung der Förderung für eine Zwischenfinanzierung Fremdkapital aufnehmen müssen, alle bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung angelaufe­nen Finanzierungskosten zu ersetzen und im Rahmen der Transparenzdatenbank ent­sprechende Zeitrahmen für Kontrollorgane zu definieren, dass sich dieser Umstand im nächsten Jahr nicht wiederholt.“

*****

Ich bitte euch: Stimmt da zu, es geht um die Existenz der Bauern! (Beifall beim BZÖ.)

12.59


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag wird mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Huber, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgeltung der Finanzierungskosten für verspätet ausbezahlte Förderungen aufgrund nicht zeitge­recht durchgeführter AMA-Kontrollen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 89

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Trans­parenzdatenbankgesetz - TDBG) (1000 d.B.)

Landwirtschaftliche Betriebe, die erst vor kurzem kontrolliert wurden, erhalten in diesem Jahr die bereits fällige Herbstauszahlung der EU-Förderungen mit der Begründung nicht, dass eine EDV- mäßige Erfassung noch nicht abgeschlossen sei.

Die Ursache dafür liegt darin, dass die AMA, obwohl sie lediglich fünf Prozent der An­tragsteller von EU-Ausgleichs- und Leistungszahlungen einer jährlichen Vor-Ort-Kon­trolle zu unterziehen hat, mit den erforderlichen Kontrollen säumig ist.

Gerade im Lichte des Beschlusses der Transparenzdatenbank müsste eigentlich zu er­warten sein, dass die österreichischen Kontrollsysteme aufeinander abgestimmt funk­tionieren und hier keine derartigen Defizite herrschen.

Mindestens 4200 Bauern sind von der Untätigkeit der AMA betroffen. Sie sind in ihrer Existenz bedroht und geraten durch eine verzögerte Auszahlung noch weiter in Be­drängnis.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Landwirtinnen und Landwirten, die auf­grund der Nichtauszahlung der Förderungen für eine Zwischenfinanzierung Fremdka­pital aufnehmen müssen, alle bis zu dem Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung an­gelaufenen Finanzierungskosten zu ersetzen und im Rahmen der Transparenzdaten­bank entsprechende Zeitrahmen für Kontrollorgane zu definieren, dass sich dieser Um­stand im nächsten Jahr nicht wiederholt.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Ab­geordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: „Die Scheuch-Brüder“ hat nicht gestimmt!)

 


12.59.32

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Der Herr Abgeordnete und Ober­lehrer Matznetter hat in seiner Rede behauptet, dass 1 300 € Mindestlohn 20 000 ös­terreichische Schilling – in alter Währung – ausmachen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Ich berichtige: 1 300 € brutto Mindestlohn macht in alter Währung 17 888 Schilling, und das zusätzlich noch brutto. 1 300 € brutto sind ungefähr gute 1 000 € netto Mindestlohn.  Das ist wirklich nicht viel. (Beifall bei den Grünen.)

13.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort. 1 Minute Redezeit ist einge­stellt. – Bitte.

 


13.00.28

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe folgenden Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler und Ing. Lugar ein (anhaltende Zwischenrufe des Abg. Krainer):


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 90

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Novellierungsvorschlag für das Transparenzdatenbankgesetz zu übermitteln, der einer­seits die Verlegung der Transparenzdatenbank zu den Finanzämtern und andererseits die Abwicklung sämtlicher Transferzahlungen durch die Finanzämter normiert. Weiters soll das Recht der Behörden auf Einsicht in die Transferkonten der Leistungsempfän­ger eingearbeitet werden. Darüber hinaus wird der Bundesminister für Finanzen aufge­fordert, mit den Ländern eine 15a-Vereinbarung abzuschließen, die sicherstellt, dass auch die Länder und Gemeinden die jeweils von ihnen geleisteten Transferleistungen offen legen und der Transparenzdatenbank melden müssen.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren (anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ), seit 9 Uhr erleben wir in diesem Haus eine Litanei der Unwahrheit. Der Finanzminister brachte 43 Seiten in Wort gegossene Unwahrheit: die Unwahrheit darüber, dass er die Bevöl­kerung in diesem Land in irgendeiner Form entlasten würde  stattdessen belastet er sie –; die Unwahrheit darüber, dass er bei diesem Budget nicht den Weg gewählt hat, den der Rechnungshofpräsident vorgeschlagen hat, nämlich 3 Milliarden € im System und 3 Milliarden € in der Verwaltung einzusparen und endlich die Sozialversicherungsan­stalten in diesem Land zusammenzulegen. Er hat gegenüber der Bevölkerung Wort­bruch begangen, indem er einmal mehr die Familien, indem er einmal mehr die Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer, indem er die Pendler und die klein- und mittelstän­dische Wirtschaft belastet. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Fernsehübertragung ist schon vorbei! Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Der Höhepunkt  sehr geehrter Herr Abgeordneter Cap  der Unwahrheit, der Litanei der Unwahrheit hier in diesem Hohen Haus ist der, dass Sie hier herauskommen und behaupten, dieses Haus, dieser Nationalrat hätte dem Rettungsschirm für Irland zuge­stimmt. Sie haben die Schneid und behaupten hier, dass fünf Parlamentsfraktionen dem kürzlich beschlossenen Rettungsschirm für Irland zugestimmt hätten. (Abg. Strache: So ist es! Ruf bei der SPÖ: Hören Sie zu schreien auf!)

Wissen Sie, was die Parlamentsparteien unterscheidet?  Dass wir auf die Steuergel­der der Österreicherinnen und Österreicher schauen und dass wir es nie zugelassen hät­ten, dass Sie und Ihre Regierung und Ihr leidgeprüfter Finanzminister in Brüssel die­sem Wahn zustimmen und die europäische Finanz und Wirtschaft einmal mehr in den Schuldenturm führen. Bei dieser Unwahrheit machen wir nicht mit, und bei diesem Wahnsinn, den Sie europaweit planen, werden wir auch nicht mitmachen. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ. Zwischenruf des Abg. Krainer.)

13.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Peter Westenthaler, Ing. Robert Lugar , Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 2 betreffend Bericht des Finanzausschus­ses über die Regierungsvorlage (940 d.B.): Bundesgesetz über eine Transparenzda­tenbank (Transparenzdatenbankgesetz - TDBG) (1000 d.B.)

betreffend Novellierung und sinnvolle Ausgestaltung der Transparenzdatenbank


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 91

Das Transparenzdatenbankgesetz verbindet Bürokratie und Ineffizienz bei enormen Kos­ten. Dem Ziel, Transparenz in die diversen Zahlungsströme auf dem Gebiet der Förde­rungen zu bringen, kommt man mit diesem Gesetz jedenfalls keinen Schritt näher. End­gültig absurd wird der vorliegende Gesetzesentwurf, wenn man auch noch in Betracht zieht, dass bis zum heutigen Tag weder Länder noch Gemeinden verpflichtet sind, die von ihnen geleisteten Transferzahlungen an die Transparenzdatenbank zu melden.

Der Umstand, dass Behörden und öffentliche Stellen lediglich aggregierte Daten abfra­gen können, während nur der Betroffenen selbst einen Überblick über alle an ihn ge­leisteten Zahlungen erhält, verhindert eine Information der beteiligten Behörden über Doppelzahlungen, Bedarfsgerechtigkeit und Missbrauch. Genau dies sollte aber mit der Einrichtung der Transparenzdatenbank erreicht werden.

Ebenso fehlt auch die Vereinheitlichung der Zahlungsströme. Diese könnte dadurch er­reicht werden, dass die Transparenzdatenbank beim Finanzamt angesiedelt wird, das auch die Abwicklung der Auszahlung übernimmt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Novellierungsvorschlag für das Transparenzdatenbankgesetz zu übermitteln. der einer­seits die Verlegung der Transparenzdatenbank zu den Finanzämtern und andererseits die Abwicklung sämtlicher Transferzahlungen durch die Finanzämter normiert. Weiters soll das Recht der Behörden auf Einsicht in die Transferkonten der Leistungsemp­fänger eingearbeitet werden. Darüber hinaus wird der Bundesminister für Finanzen aufgefordert, mit den Ländern eine 15a-Vereinbarung abzuschließen, die sicherstellt, dass auch die Länder und Gemeinden die jeweils von ihnen geleisteten Transferleis­tungen offen legen und der Transparenzdatenbank melden müssen.“

*****

13.02.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, den Gesetzentwurf betreffend Transparenzdatenbankgesetz in 1000 der Beilagen nochmals an den Finanzausschuss zu verweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Rückverweisungsantrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1000 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen ei­nen Abänderungsantrag eingebracht, der Änderungen im Inhaltsverzeichnis betrifft.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Ti­tel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Ab­änderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer diesem Gesetzentwurf beitritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 92

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abgeltung der Finanzierungskos­ten für verspätet ausbezahlte Förderungen aufgrund nicht zeitgerecht durchgeführter AMA-Kontrollen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung und sinnvolle Aus­gestaltung der Transparenzdatenbank.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Auch das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

13.05.243. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (922 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (1001 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (982 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Finanzmarktauf­sichtsbehördengesetz, die Gewerbeordnung 1994, das Konsumentenschutzge­setz, das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz und das Bundesfinanzie­rungsgesetz geändert werden (1002 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (983 d.B.): Bundes­gesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Interna­tionalen Währungsfonds (1003 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (943 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermei­dung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1004 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Abgeordnete Zanger. 3 Minuten Redezeit sind ein­gestellt. – Bitte.

 


13.06.39

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist es als positiv zu beurteilen, dass man ein Gesetz


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 93

schafft, wo es darum geht, einheitliche Regeln für die Vergütungspolitik der Banken zu schaffen – Stichworte: Bonuszahlungen und Managergehälter. Es soll ein Vergütungs­ausschuss eingerichtet werden, der sich damit beschäftigt, Ziele und Grundlagen fest­zulegen, unter welchen Bedingungen Manager in Zukunft Bonuszahlungen erhalten sol­len.

Es ist auch sinnvoll, dass man auf einen längerfristigen Unternehmenserfolg abzielt. Da­mit wird der Spekulationsfreudigkeit solcher Herrschaften ein bisschen Einhalt geboten, die ja letztendlich in die Krise geführt hat – und die auch dazu geführt hat, dass wir uns jetzt und hier mit diesem Gesetz beschäftigen.

Ein paar Schwachpunkte möchte ich schon anmerken  obwohl wir dieser Materie grundsätzlich zustimmen werden. Es wird zum Beispiel festgelegt, dass Mitglieder des Vergütungsausschusses über praktische Erfahrung verfügen sollen, über Fachkennt­nis. Was wird sich daraus in der Praxis ergeben? Es wird selbstverständlich die Dis­kussion mit der FMA aufkommen, was die notwendigen Fachkenntnisse sind, welche Qualifikationen tatsächlich gebraucht werden.

Am stärksten, denke ich mir, sollte das Gesetz noch in die Richtung wirken, dass so ei­ne Art Bewusstseinsbildung bei jenen Verantwortlichen erfolgen wird, die in Verhand­lungen mit zukünftigen Managern treten, wenn es also um die Ausverhandlung von Ma­nagementverträgen geht. Aber das wird meines Erachtens nicht viel an der Tatsache ändern, dass der Zeithorizont solcher Manager meist nur mit ihrer Funktionsperiode limi­tiert ist.

Ein zweites Gesetz, dass heute hier beschlossen wird  wo wir allerdings sagen, dass es noch zu unausgegoren ist und zu nichts führen wird , ist das E-Geldgesetz. 2002 wurde dieses Gesetz schon eingeführt und es ist bis dato praktisch wirkungslos geblie­ben, weil zu viele Nebenbedingungen dazu geführt haben, dass es nicht gewirkt hat. Jetzt wird auf das Zahlungsdienstegesetz abgestellt, das ebenfalls schon ein Jahr alt ist, und noch kein einziges Zahlungsinstitut wurde konzessioniert.

Wir sehen da einfach einen zu engen Markt. Es wird zu einer weiteren Verbreitung des E-Geldes kommen, und es wird weiterhin den Geschäftsbanken und ausländischen Instituten vorbehalten bleiben, in diesem Bereich zu wirken, weil auch gewisse Vor­schriften  wie Anforderungen an die Absicherung von Kundengeldern  zu kurz kom­men.

Versicherungslösungen oder Treuhandkonten haben sich als nicht praktikabel erwie­sen, einfach aufgrund der Enge des Marktes; und ich sehe da auch nicht, sage ich jetzt einmal, den Willen der großen Geschäftsbanken, die ja sozusagen eine Konkurrenz dazubekommen. Es wird weiterhin ein sehr enger Markt bleiben, und deswegen wer­den wir für dieses Gesetz nicht zur Verfügung stehen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stumm­voll zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.10.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Entwurf einer Änderung des Bankwesengesetzes muss man zunächst einmal zur großen globalen Fi­nanzkrise zurückblenden, die zweifellos verschiedenste Ursachen gehabt hat: die Sub­prime-Krise in den USA als Auslöser, weltwirtschaftliche Ungleichgewichte aufgrund un­terschiedlicher Wettbewerbsfähigkeit – etwa zwischen USA und China –, mangelnde Ef­fizienz internationaler Finanzmarktaufsichtsbehörden und eine überbordende Staatsver­schuldung vieler Staaten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 94

Es gibt aber auch einen Bereich, der zwar nicht Mitauslöser der Krise war, der Krisen­tendenzen aber schon verschärft hat, und das sind einige – vor allem an der Wall Street – Regelungen für Bonizahlungen an Bankmanager gewesen, die nach folgendem Grund­satz funktioniert haben: Wenn du ein hohes Risiko eingehst und es gut geht, hast du einen hohen Bonus, wenn es danebengeht, wird der Steuerzahler zur Kasse gebeten!

Ich meine, das kann es natürlich nicht sein. Das kann es nicht sein, dass man sagt: Okay, hohes Risiko, hoher Bonus, im positiven Fall kriegt ihn der Manager, im schlechten Fall muss der Steuerzahler dafür zur Kasse gebeten werden! Da muss zweifellos ein Riegel vorgeschoben werden, wobei eine globale Lösung natürlich das Beste wäre, wie auch die Finanzkrise eine globale war, aber es ist immerhin schon ein Fortschritt, dass wir auf EU-Ebene, auf europäischer Ebene eine Richtlinie haben, die wichtige Normen für Vergütungsregelungen vorsieht – vor allem im Hinblick auf die Nachhaltigkeit von Un­ternehmenserfolgen und im Hinblick auf die Abstimmung von Vergütungsregelungen mit einem soliden, seriösen Risikomanagement.

Was wir heute tun, was wir heute beschließen wollen, ist, dass wir diese EU-Richtlinien mit ihren Regelungen – wo sehr genau und punktuell angeführt ist, was in Zukunft für solche Vergütungsregelungen gelten soll – in unser Recht übernehmen. Ich glaube, das ist ein wirklich ganz wichtiger Beitrag, und ich sage noch einmal: Auch wenn andere Dinge vielleicht wichtiger sind, eine neue Finanzmarktarchitektur zum Beispiel, eine stär­kere Kontrolle der Finanzmärkte, gar keine Frage, ist das doch ein wichtiger Teilbe­reich, weil zweifellos Krisentendenzen durch solche Regelungen verschärft werden kön­nen!

Wenn man heute wieder liest – das betrifft nicht uns –, was an der Wall Street schon wieder für Milliarden-Dollar-Boni ausbezahlt werden, dann muss ich sagen, dass natür­lich dem Durchschnittsbürger jedes Verständnis dafür fehlt  umso mehr aus dem Grund, wie gesagt, dass der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird, wenn es daneben­geht. Das hat ja letztlich die ganze Krise auch mitausgelöst.

Eines möchte ich auch noch sagen, weil wir gerade aktuell die Krise in Irland haben und keiner weiß, wann Portugal vielleicht nachfolgt; Griechenland ist auch noch da. Ich glaube, man muss eines feststellen: Es sind nicht die bösen Spekulanten, die da die Zinsen emportreiben, sondern im Grunde testen die Finanzmärkte die Glaubwürdigkeit der Politik!

Man muss so ehrlich sein, zu sagen, der Eurorettungsschirm ist unglaublich wichtig zur Stabilisierung, zur Beruhigung, aber die Finanzmärkte werden erst dann wirklich die Be­mühungen anerkennen, wenn sie sehen, dass sich die Konsolidierungserfolge tatsäch­lich einstellen.

Daher ist es, glaube ich, sehr gut, dass wir heute an einem Tag einerseits die Budget­rede des Finanzministers hatten, wo wir unseren Beitrag zur Budgetkonsolidierung leis­ten, als Zukunftssicherung für unsere Jugend, andererseits aber auch mit dieser Rege­lung, dem Bankwesengesetz, gleichsam vorsorgen, dass in Zukunft nicht Vergütungs­regelungen für Bankmanager mit dazu beitragen, dass eine Krise verstärkt werden kann. In diesem Sinne hoffe ich auf breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.13.42

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich bringe einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler ein, und zwar be­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 95

treffend Schaffung eines Kerneuropa vor dem Hintergrund des anhaltenden Finanzde­sasters in Euro-Mitgliedsstaaten und der davon ausgehenden Gefahr für den Euro.

Ich werde das jetzt kurz in den Grundzügen erläutern: Die Finanzkrise der Staaten wei­tet sich aus. Nach Griechenland kommt jetzt Irland, Portugal dran, wahrscheinlich auch Spanien, vielleicht irgendwann Italien. Das heißt, es ist ein Fass ohne Boden, so wie wir das schon damals immer wieder gesagt haben.

Wir haben jetzt mittlerweile schon 600 Millionen € an Griechenland überwiesen, und zwar 600 Millionen €, die uns im Budget abgehen, die natürlich in Österreich viel besser auf­gehoben wären, und wir werden im Jänner wieder 190 Millionen € überweisen – und das angesichts der Tatsache, dass viele Experten schon davon überzeugt sind, dass Grie­chenland pleitegehen wird, dass das nur eine Frage der Zeit ist.

Griechenland hat heuer 3 Prozent Minus gemacht, nicht, was das Budget betrifft, das wäre ja noch schön, sondern 3 Prozent Minus, was die Wirtschaftsleistung betrifft. Das heißt, wenn das so weitergeht, wird Griechenland nie wieder auf die Füße kommen, und die meisten Ökonomen sehen das auch so. Das heißt, wir werden unser Geld nie wieder sehen.

Was macht jetzt das Finanzministerium? – Das Finanzministerium glaubt ja all diesen Experten nicht, die sagen, dass das Geld für immer verloren ist, nein, das Finanzmi­nisterium geht auf Nummer sicher, und zwar hat das Finanzministerium – und das geht aus einem Bericht hervor –, bevor das Geld nach Griechenland überwiesen wurde, ei­nen Probeeuro nach Griechenland geschickt, um zu sehen, ob das alles sicher ist.

Das heißt – man muss sich das vorstellen! –: Die haben am 14. Mai 1 € überwiesen, um zu sehen, ob der auch wirklich dort ankommt und ob diese ganzen Zahlungsmodali­täten auch dementsprechend sicher sind. Die haben also geglaubt, das würde dort in einem schwarzen Loch verschwinden oder am Ende dieser Datenleitung sei eine Un­terbrechung und deshalb habe man diese Probeüberweisung gemacht und dann hin­terher auch noch festgestellt: Alles sicher, das Geld ist gut angekommen, das Geld kommt gut an, ihr braucht euch also überhaupt keine Sorgen zu machen!

Genau das ist der Punkt: Wir zahlen! Ja, machen Sie einmal einer Mutter, die jetzt we­niger Geld für ihre Kinder bekommt, klar, warum sie ihr Geld nicht bekommt, sondern das Geld nach Griechenland überwiesen wird! Machen Sie ihr das einmal klar und fra­gen Sie, ob sie das auch so will! – Ich kann Ihnen sagen: Das will niemand!

Niemand will sein Geld nach Griechenland überweisen, ohne zu wissen, ob das auch wirklich zurückkommt, und deshalb: Hören wir auf mit dieser Transferunion! Wir brau­chen keine Transferunion. Was wir brauchen, ist ein Kerneuropa. Wir brauchen ein Kern­europa jener Staaten, die sicher sind, die ihr Budget in Ordnung halten, die eine Wirt­schaftsleistung an den Tag legen, die auch mit den anderen Ländern mithalten kann.

Das brauchen wir! Und alles andere kann dann in einer Partnerschaft oder in einer „Eu­ropäischen Union light“ dementsprechend Platz finden. Und was wir auch brauchen, das ist auf jeden Fall ein Abgehen von diesem Retten-um-jeden-Preis. (Beifall beim BZÖ.)

Wir retten alle und jeden, und letztlich stellt sich die Frage: Wer rettet dann die Retter?

Eines ist auch ganz sicher in dieser Republik: Zahlen wird der Steuerzahler – und der „freut“ sich heute schon! (Beifall beim BZÖ.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Lugar, bitte sagen Sie ein oder zwei Sät­ze zur Erläuterung des Antrages. Sie haben an sich – ich habe mir den Antrag durchge­lesen – nichts erläutert. (Zwischenrufe des Abg. Ing. Lugar.) Sagen Sie es ins Mikrofon bitte, nicht mir! – Ein, zwei Sätze, bitte. (Abg. Mag. Kogler: Er soll seinen Antrag erläu­tern!)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 96

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (fortsetzend): Ich sage gern noch ein, zwei Sätze da­zu. Ich habe zwar schon einiges dazu gesagt, aber Sie haben es nicht verstanden. Sie können es ja im Antrag nachlesen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ja, gut.

Also, ich sage noch einmal die Kernpunkte: Die Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union darf nicht über alle Maßen ausgereizt werden, wir müssen die Länder entspre­chend ihrer Stärken einbinden  das habe ich übrigens auch gesagt. Wir brauchen eine besondere Partnerschaft und Assoziationsabkommen  das habe ich auch gesagt , und wir brauchen ein Kerneuropa  das steht auch hier, das habe ich auch gesagt  und einen Grundwertekonsens. Das habe ich nicht gesagt, habe ich aber jetzt gesagt, und damit wird das wahrscheinlich passen.  Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ. Abg. Grillitsch: Sehr gut!)

13.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, und infolge seiner Länge wurde er gemäß § 53 Abs. 4 Ge­schäftsordnungsgesetz bereits an alle Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaf­fung eines Kerneuropa vor dem Hintergrund des anhaltenden Finanzdesasters in Euro-Mitgliedstaaten und der davon ausgehenden Gefahr für den Euro

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5: Bericht des Finanzaus­schusses über die Regierungsvorlage (983 d.B.): Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds (1003 d.B.), in der Sitzung des Nationalrates am 30. November 2010

Die Vorgänge und die Diskussionen in Zusammenhang mit dem Budget- und Finanz­desaster in Griechenland sowie die nunmehr aktuell zu tage getretenen Probleme Ir­lands haben in erschreckender Art und Weise die Defizite dieser Europäischen Union offengelegt.

Einmal mehr wird nun der Steuerzahler gezwungen sein, tief in die Taschen zu greifen, um das – wie vom BZÖ bereits vor Monaten völlig zu Recht so titulierte – "Fass ohne Boden" weiter erfolglos zu füllen.

Weiterhin wird auf Europäischer Ebene Realitätsverweigerung betrieben und Öster­reich macht mit!

Ein Beweis dafür ist die Tatsache, dass der Finanzminister brav österreichisches Steu­ergeld in der Höhe von mittlerweile mehr als 600 Mio. Euro an Griechenland über­wiesen hat, und durch seinen Sprecher sinngemäß ausrichten lässt, dass man hofft auch im Jänner 2011 wieder 190 Mio. Euro überweisen zu dürfen, wenn dieser sich
im Gespräch mit der APA vorauseilend zuversichtlich zeigt, dass Griechenland
die geforderten Ergebnisse liefern werde: "Wir gehen davon aus, dass es passt!" (APA443/23.11.2010)

Genau in dieses Bild passen entsprechende im Hauptausschuss am 25.11.2010 be­handelte Berichte des Finanzministers, in denen dieser Griechenland beinahe als Er­folgsstory darstellt, um die Richtigkeit der überwiesenen hunderten Millionen Euro zu rechtfertigen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 97

Insbesondere wird hervorgehoben, dass die gesamtstaatlichen Kassenausgaben ge­genüber der 1. Hälfte 2009 um 16,9 % verringert wurden. Dies durch Kürzungen bei Löh­nen und Gehältern im öffentlichen Dienst aber auch bei Investitionen.

Laut APA vom 23.11.2010 gingen die öffentlichen Investitionen um 24,6 % zurück.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass aber gerade diese Maßnahmen, wenn zu restriktiv durchgeführt, Kaufkraft senkende Auswirkungen haben und die Kürzung im Bereich von Investitionen negative Auswirkungen auf Beschäftigung und damit Wirt­schaftswachstum haben können. Die Einnahmen stiegen in der ersten Jahreshälfte laut Bericht um 5,9 %. Laut jüngsten Meldungen liegt die Steigerung der Einnahmen in den ersten zehn Monaten aber nur noch bei 3,7 % statt geplanter 6,0 %.

Weniger schön als die vom Finanzminister so positiv dargestellte Entwicklung Grie­chenlands Daten lesen sich die diesbezüglichen Ergebnisse der OECD.

"Auch wirtschaftlich ist für das rezessionsgeplagte Land vorerst kein Licht am Ende des Tunnels absehbar: Die Regierung rechnet damit, dass das Bruttoinlandsprodukt nächs­tes Jahr um drei Prozent schrumpfen wird. EU und IWF hatten nur ein Minus von 2,6 Pro­zent veranschlagt. Der harte Sparkurs der Regierung in Athen belastet nach Einschät­zung der OECD die Wirtschaft des südosteuropäischen Landes. Ein Ende der Re­zession ist nach Einschätzung der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erst 2012 in Sicht, wenn die Strukturreformen greifen und die Aus­landsnachfrage anzieht." (APA 18.11.2010)

Nichts desto trotz erfolgte am 13. September 2010 seitens Österreichs die Überwei­sung des 2. Darlehens in der Höhe von 152.614.834 Euro und wurde - wie bereits aus­geführt – grünes Licht für die nächste Tranche im Jänner 2011 für weitere 190 Mio. Eu­ro – gegeben.

Wenn es jedoch darum geht, im Budget Entschärfungen zu beschließen (z. B. im Fami­lienbereich) ist man weniger flott bei Entscheidungen und betreibt lediglich marginale Zahlenkosmetik am Rücken der Betroffenen!

Während Österreich also damit beschäftigt ist, weiterhin EU-Musterschüler zu spielen und das Geld der Österreicherinnen und Österreicher in marode Mitgliedstaaten zu verschicken, mehren sich jene Stimmen, die die vom BZÖ bereits seit längerem geübte Kritik an der Politik in Zusammenhang mit dem Euro teilen und die geforderte grund­sätzliche Richtungsänderung in der Europäischen Union mit der Zielsetzung eines Kern­europa unterstützen.

So stellt zum Beispiel der deutsche Ökonom Max Otte unmissverständlich fest, dass er den Euro für gescheitert hält und rät zu einer Abschaffung der Gemeinschaftswährung.

"In Europa ist der Euro eine absolute Fehlkonstruktion", sagte der Professor für allge­meine und internationale Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Worms am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur. (APA069/24.11.2010)

Das frühere System fester Wechselkurse sei deutlich besser gewesen, weil verschie­dene Volkswirtschaften sich nicht unter ein Währungsdach zwingen ließen.

Einmal mehr zeigt sich die Richtigkeit unserer Forderung nach einem Kerneuropa mit unterschiedlichen Integrationsstufen.

Unterstützung findet unsere Forderung jüngst seitens des Hayek Instituts, das in einer Studie vom November 2010 zu folgendem Ergebnis gelangt:

"Mehrere aktuelle Analysen zeigen, dass selbst im besten Fall einer Wiederherstellung der preislichen Wettbewerbsfähigkeit der südeuropäischen Peripherieländer der Euro­zone nicht als gewährleistet angenommen werden kann, dass diese Länder den Wett­bewerbsbedingungen der Europäischen Währungsunion auf Dauer gewachsen sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 98

Vielmehr ist zu befürchten, dass aufgrund der strukturellen Schwächen dieser Länder dauerhafte Transfers von den stärkeren Mitgliedstaaten der Eurozone zu leisten sein werden, wenn deren Verbleib in der Währungsunion dauerhaft möglich sein soll. Bin­nen der nächsten Jahre wird die Wahl zwischen einer Transferunion mit Zusatzlasten in Milliardenhöhe für Länder wie Österreich und Deutschland oder eine Re-Dimen­sionierung des gegenwärtigen Euro-Währungsgebiets unausweichlich werden!"

Anstatt grundsätzliche Überlegungen über die Zukunft des Euro anzustellen, macht man sich auf EU-Ebene in Zusammenhang mit Irland bereits über eine Aufstockung des von IWF und der Europäischen Union geschaffenen 750 Milliarden-Euro-Rettungsschirms Gedanken.

Eine solche Aufstockung hätte natürlich - wie die gegenständliche Regierungsvorlage zeigt - massive Auswirkungen auf die nationalen Budgets. So führt die nunmehr zu be­schließende Verachtfachung des Kreditrahmens von 408 Mio. € auf 3,6 Mrd. Euro zu einem Verlust der Gewinnabfuhr der OeNB an den Bund, da die Verzinsung dieser Sonderziehungsrechte zu einem wesentlich geringeren Zinssatz erfolgt als dies bei einer alternativen Veranlagung möglich wäre, derzeit 0,32 zu 1 % somit 0,68 % Diffe­renz.

Die derzeitige Entwicklung im Euro-Raum lässt die Befürchtung zu, dass dieser Kre­ditrahmen innerhalb kurzer Zeit ausgeschöpft werden wird und möglicherweise bald weiter ausgedehnt werden muss.

Im Sinne eines Europas für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger, im Sinne der Schaffung eines Europas, in dem jeder Mitgliedstaat entsprechend seinem Wollen und in Abhängigkeit von der Möglichkeit der Erreichung der entsprechenden Ziele und der Erfüllung der notwendigen Vorraussetzungen in der Europäischen Union eingebunden ist, sowie nicht zuletzt im Interesse des Friedensprojektes Europa stellen die unter­fertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler sowie der Bundesminister für europäische und internationale An­gelegenheiten werden ersucht, sich auf Europäischer Ebene für die Umsetzung nach­stehender Maßnahmen im Interesse eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Eu­ropas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:

Neuverhandlung eines Vertrags für Europa in Hinblick auf eine vollständige institu­tionelle und (kompetenz-) rechtliche Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) unter Teilnahme Österreichs

In diesem Vertrag für Europa sind zum einen ein Grundwertekonsens sowie allgemeine Ziele zu verankern und zum anderen Mindeststandards für einzelne Politikbereiche fest­zuschreiben.

Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergibt sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.

Ziel dieses Modulsystems soll es sein, die Länder Europas entsprechend ihrer Stärke einzubinden, dadurch Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Euro­pas zu beschleunigen und damit letztlich den Fortbestand des Friedensprojekts "Euro­pa" zu sichern.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 99

In einem neu zu verhandelnden "Vertrag für Europa" sind die räumlichen, finanziellen sowie kulturellen Grenzen Europas und eine davon abgeleitete Definition des Begriffs "Aufnahmefähigkeit" der Europäischen Union als Voraussetzung für künftige Erweite­rungen festzuschreiben.

Vor dem Hintergrund des Budget- und Finanzdesasters in Griechenland, Irland und all­fälliger weiterer Euroländer werden der Bundeskanzler, der Bundesminister für Finan­zen bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten auf­gefordert, sich für effiziente Sanktionsmöglichkeiten in Hinblick auf die Einhaltung der Haushaltsregeln, die - im Falle der Nichteinhaltung bzw. der vorsätzlichen Falschinfor­mation und damit einer Gefährdung der Stabilität der Europäischen Union auch zu ei­nem (unter Umständen auch befristeten) Ausschluss eines Mitgliedstaates aus der Wäh­rungsunion führen können, einzusetzen.

In diesem Zusammenhang werden der Bundeskanzler, der Bundesminister für Finan­zen bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten er­sucht, sich auf Europäischer Ebene für die Schaffung einer Euro-Kernzone der wirt­schaftlich starken Euroländer sowie einer "Euro-Light-Zone"" für andere Mitgliedstaaten einzusetzen.

Darüber hinaus werden der Bundeskanzler bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten aufgefordert, auf Europäischer Ebene jegliche Be­strebungen abzulehnen, die dazu führen, dass die Europäische Kommission künftig in die Planung oder Erstellung der nationalen Budgets eingebunden wird.

Schließlich wird die Bundesregierung ersucht, sich auf Europäischer Ebene gegen eine allfällige weitere Aufstockung der Mittel für den vom Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Europäischen Union geschaffenen Euro-Rettungsschirm auszusprechen.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.18.45

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben nicht erst heute bei der Budgetrede das erste Mal davon gehört, dass das Budget für Ent­wicklungszusammenarbeit schrumpfen wird.

Ich sage einmal mehr, dass ich das für ausgesprochen beschämend halte, und ein klei­ner, aber wirklich nur ein sehr, sehr kleiner Ausgleich zu der sehr schlechten Perfor­mance im Außenministerium ist das, was heute im Bereich der Finanzen passiert, näm­lich, dass wir den Internationalen Währungsfonds mit höheren Beiträgen unterstützen werden und da multilaterale Entwicklungszusammenarbeit leisten. Aber, wie gesagt, das ist kein Ausgleich dafür, dass es im bilateralen Bereich wirklich sehr, sehr schlecht aus­schaut. (Beifall bei den Grünen. Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig! Das stimmt!)

Die Aufstockung heute, im Internationalen Währungsfonds ganz speziell, liegt daran, dass die Internationalen Finanzierungsinstitutionen ja relativ schnell auf die Finanzkri­se, auf die Wirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 reagiert haben und dass sie viele Länder bei der Stabilisierung ihrer Zahlungsbilanzen unterstützt haben.

Auf Grund dieser stärkeren Beanspruchung des Internationalen Währungsfonds ist aber auch das Kreditvergabepotenzial desselben sehr stark strapaziert worden, und um Li­quiditätsengpässe in Zukunft zu vermeiden, hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, den Rahmen für eine neue Kreditvereinbarung zu erhöhen, durch die soge­nannten „New Arrangements to Borrow“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 100

Mit unserem österreichischen Anteil, den wir heute beschließen werden, leisten wir mit einen Anteil an der Aufstockung der IWF-Gelder, wir leisten einen Beitrag zur Errei­chung der Millennium Development Goals, der Jahrtausend-Entwicklungsziele der Ver­einten Nationen, und wir zeigen auch unsere internationale Solidarität im Bereich der multilateralen EZA, die sicherlich auch eine effiziente Möglichkeit ist, Entwicklungslän­der generell zu erreichen. So wichtig ich es finde, dass wir die Internationalen Finanzie­rungsinstitutionen unterstützen, so wichtig finde ich es auch, weiterhin die Diskussion darüber zu führen, was denn an deren Arbeitsweisen und Rahmenbedingungen geän­dert werden muss.

Aus meiner Sicht ist es unumgänglich, dass sie in der Wahl ihrer Instrumente viel sen­sibler werden für die Ansprüche von Umwelt-, von Menschenrechts-, von Sozialstan­dards, aber auch von Genderansprüchen und wirklich eine kohärente Entwicklungs­politik machen. Ich sage nur: Der Bau von Kohlekraftwerken mit Geldern, die von den IFIs kommen, ist mehr als überholt, weil wir auf diese Art und Weise die Klimaerwär­mung nicht stoppen werden.

Maßnahmen zu setzen, die Menschenrechte, Frauenrechte, die Rechte von Indigenen, von Minderheiten substanziell treffen, um irgendwelche Projekte zu finanzieren, die dann letztendlich dazu führen, dass zum Beispiel die Nahrungsmittelsouveränität der Länder nur deswegen untergraben wird, weil es irgendetwas braucht an landwirtschaft­lichen Produkten, die man auch exportieren kann, kann keine tragbare Konditionalität, kann keine moderne Politik mehr sein.

Auch die Forderung nach Liberalisierung und nach Privatisierung vor allem von Da­seinsvorsorgeleistungen im Bereich Wasser, Abwasser, Bildung et cetera ist keine mo­derne Entwicklungspolitik. Bei aller Unterstützung dieser internationalen Finanz-Instru­mente gilt nach wie vor, viel Kraft auch darin zu investieren, sie zu modernisieren und sie den neuen Ansprüchen auch tatsächlich anzupassen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

13.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gra­dauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.22.30

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Freunde auf der Zusehergalerie! – Das sind meine Freunde vom Tennisklub. – Schön, dass Ihr da seid! (Allgemeiner Beifall. – Abg. Mag. Molterer – in Richtung Galerie –: Wie spielt er denn? – Ruf von der Galerie: Gut!)

Ein Wort zu Frau Bayr: Ich bin voll bei Ihnen, dass es wichtig wäre, die Entwicklungs­zusammenarbeit mit mehr Geld auszustatten, aber es schaut halt in Österreich, was die Finanzen betrifft, sehr schlecht aus. Bekanntlich ist es so, dass man nur schenken kann, wenn man auch etwas zu verschenken hat, und der Staat hat leider Gottes im Moment nur Schulden und kann sich weitere Aufwendungen in diese Richtung sicherlich nicht leisten. (Abg. Mag. Kogler: Da braucht er mehr als 3 Minuten, wenn der Tennisklub da ist!)

Die Kreditvereinbarung und den Internationalen Währungsfonds betreffend möchte ich ausführen, dass wir von der Freiheitlichen Partei gegen die Aufstockung dieser Kredit­linie für den Internationalen Währungsfonds sind, weil sich die ganze Geschichte mit den Haftungen und Unterstützungen als ein Fass ohne Boden herausstellt.

Nach den griechischen Problemen sind es nun die Iren, die in Schwierigkeiten geraten sind, und wiederum sind EU und Internationaler Währungsfonds aufgerufen, zu helfen. Es zeichnet sich aus meiner Sicht eine Horrorentwicklung ab, denn wer sind die nächs­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 101

ten Kandidaten, die sich um Geld von gesunden Staaten anstellen? – Portugal, Spanien oder vielleicht sogar Italien. Dann sind wir aber fertig, meine Damen und Herren, das he­ben wir nicht!

800 Millionen € Haftungen sind es für Irland – der Herr Finanzminister ist sich nicht si­cher, sind es vielleicht doch nur 600 Millionen €? Ich habe schon einmal erwähnt, dass er möglicherweise den Überblick über diese Dinge verloren hat. Aber eines ist sicher: All diese Unterstützungen gehen auf Kosten des Steuerzahlers, und das darf nicht sein! (Abg. Mag. Kogler: Ja, richtig!) Da stimmen wir nicht zu. Da sind wir hundertprozentig dagegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses leichtfertige Bürgen zu Lasten des Steuerzahlers ist aus unserer Sicht skan-dalös und unverantwortlich – ein Fass ohne Boden eben!

Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, wie es mit Griechenland aus­schaut: 2,3 Milliarden € Kredit, 4 Milliarden € Kredit von der Nationalbank, 15 Milliar­den € Haftungen für Griechenland durch Österreich, insgesamt 21,3 Milliarden €. Und jetzt sind es die Iren: 8 Millionen € Haftungen und sonstige Dinge, die noch kommen werden.

Bei Griechenland muss man vermuten und befürchten, dass dieser Milliardenbetrag, den wir dorthin geliehen und gegeben haben, ein Verlust wird. Das ist zu befürchten – es wä­re schlimm genug!

Warum geht es diesen brustschwachen Euro-Ländern denn so schlecht? – Es sind un­terschiedliche, historisch gewachsene Wirtschaftsräume, die eben unterschiedlichen Rah­menbedingen unterliegen. Im Bereich des Euro sind 16 Volkswirtschaften, die nicht zu­sammenpassen, in ein Konzept gepresst worden. Hilfspakete können Marktverzerrun­gen nicht beseitigen – das ist eine grobe Verdrehung von Ursache und Wirkung –, bes­tenfalls können sie verzögern.

Wir von der Freiheitlichen Partei und viele unserer Mitbürger folgern daraus: Staaten, deren makroökonomische Kennzahlen derart starke Verwerfungen aufweisen, dass sie sinnvollerweise kein Mitglied des optimalen Währungsraumes sein sollten und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sollten die Europäische Währungsunion verlassen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

Das wäre die echte Griechenland-Hilfe. Dann könnten sie wieder mit ihren Währungen floaten, so wie sie es in der Vergangenheit gemacht haben.

In der „Kronen Zeitung“ vom 28. November hat Kurt Seinitz dieses Thema behandelt und unter anderem ausgeführt: Es ist notwendig der Neubau eines harten Kern-Europa, zu dem als Fix-Kandidaten zählen: Deutschland, Österreich, Luxemburg und die Nieder­lande; zweitens Einführung einer neuen oder Wiedereinführung der alten Währungen in den großen Schuldnerstaaten mit massiver Abwertung, damit sie wieder wettbewerbs­fähig sind und werden. – Zitatende. (Beifall bei der FPÖ.)

Einen Punkt habe ich noch, nämlich: Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien. Hier kennen Sie unsere Linie: Doppelbesteuerungsabkommen ja, da stehen wir dahinter, nein aber dazu, wie es zustande gekommen ist, nämlich zu Lasten und auf Kosten des Bankgeheimnisses. Da sind wir konsequent dagegen, und wir lehnen diesen Gesetzes­antrag deshalb ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.27.46

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mit­glieder des Tennisklubs! – Ich sage es deshalb, weil Herr Gradauer einer der wenigen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 102

Abgeordneten bei der FPÖ ist, die zumindest im Ausschuss hin und wieder mit einem gewissen Bemühen um Sachlichkeit auffallen, was in dieser Fraktion ja relativ leicht ist, aber dieses Bemühen wollen wir ihm nicht absprechen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und er hat heute ein paar Punkte gebracht, die in Einzelbereichen tatsächlich zu einem ähnlichen Ergebnis führen – wenn auch aus völlig unterschiedlichen Gründen, was Grie­chenland-Hilfe und Irland-Hilfe betrifft.

Wir haben jetzt ein bisschen eine vermischte Tagesordnung: zum einen eben diese IWF-Geschichte, Internationaler Währungsfonds, und die damit in Verbindung stehende De­batte, und auf der anderen Seite die Beschränkung der Manager-Boni, an sich eine gu­te Sache. Ich werde in dieser Reihenfolge vorgehen.

Also noch einmal zu Griechenland und Irland und überhaupt zur Währungsunion: Es war ja nicht umsonst, Mitte der Neunzigerjahre, als die Grünen davor gewarnt haben und gegen die gleichzeitige Einführung der europäischen Einheitswährung für alle die­se Länder waren, und zwar vor allem zum Nutzen der Länder wie Griechenland, Spa­nien und Portugal. Aber das ist ein anderer Hintergrund.

Nur, das Tückische an manchen ökonomischen Fragen ist Folgendes: Es lässt sich in die eine Richtung etwas leichter nicht implementieren, als es, wenn es einmal beiein­ander ist, wieder aufzulösen. Mit anderen Worten: Es ist halt viel, viel leichter, aus ei­nem Aquarium eine Fischsuppe zu machen, als aus einer Fischsuppe ein Aquarium mit Fischen drin; und das ist ein bisschen das Problem an dieser Stelle.

Der Punkt ist aber – hier treffen wir uns dann schon –, dass es einfach nicht länger hin­nehmbar ist – und wir haben aus diesem Grund bei der Griechenland-Hilfe ja schon mit großer Mehrheit dagegen gestimmt –, dass immer diejenigen, die zunächst mit viel Geld, das sie ohnehin schon irgendwoher haben, dort – unter Anführungszeichen – „in­vestieren“, um nicht zu sagen „spekulieren“, zunehmend hohe Zinsen kassieren mit dem Hinweis auf Marktgegebenheiten, weil ja erhöhte Risiken bestehen würden, und dann, wenn die Risiken schlagend werden, die Ersten sind, die in der Konsequenz, um es ab­zukürzen, bei allen europäischen Steuerzahlern die Hand aufhalten. – Das ist der Me­chanismus, und dagegen wenden wir uns auch! (Beifall bei den Grünen sowie bei Ab­geordneten der FPÖ.)

Deshalb geht es sehr wohl um so etwas wie – jetzt kann man das bezeichnen, wie man will – Gläubigerbeteiligung oder, wenn man so will, Konkursverfahren auch für Staaten. – Lassen wir Kärnten weg in diesem Kontext!

Das ist etwas, das wirklich geschehen muss. Dass es natürlich nicht einfach ange­kündigt werden kann, um dann nicht gemacht zu werden, ist das Allerdümmste – das war aber Frau Bundeskanzlerin Merkel vorbehalten –, weil damit natürlich die Märkte erst recht aufgescheucht werden. Das muss man einfach tun, oder man muss im euro­päischen Recht implementieren, dass es diese Möglichkeit gibt, denn dann werden sich die Marktteilnehmer von vornherein schon anders verhalten. – Das wären hier die richtigen Antworten!

Jedes Mal, wenn es soweit ist, also immer öfter – auch von der österreichischen Regie­rung – hört man jetzt: Das kann so nicht weitergehen! – Na immerhin! Aber es wird in diese Richtung auf Ecofin-Ebene oder auf europäischer Ebene aus meiner Sicht gene­rell zu wenig vorbereitet.

Im Fall von Irland ist die Geschichte ja so, dass dort nicht die ökonomischen Grund­daten völlig verworfen werden, sondern die irischen Banken noch genügend „faule Pa­piere“ auf ihrer – unter Anführungszeichen – „Aktivseite“ haben. Dort ist es mit Sicher­heit ambivalent im Ergebnis. Aber glaubwürdig wird die Politik, wenn sie sich hier absi­chern will – nämlich nicht nur gegenüber den Märkten, sondern auch gegenüber der Bevölkerung –, nur, wenn in diese Richtung etwas unternommen wird, sonst wird das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 103

früher oder später tatsächlich zu einem riesigen Problem. Jetzt allerdings würde ich tat­sächlich vor Hysterie warnen, und ich halte das immer noch für bewältigbar. So ist es ja nicht. Aber was fehlt, ist die Beteiligung jener, die genau daran immer verdienen.

Apropos verdienen – Manager-Boni: Da ist es wieder von großem Nutzen, dass es die Europäische Union gibt. Denn: Das, was jetzt der Herr Finanzminister vor Wochen schon als großen österreichischen Wurf angekündigt hat, ist erstens gar nicht so groß, und zweitens ist das, was dabei Gutes passiert – deshalb stimmen wir diesem Bereich im Übrigen auch zu –, mehr oder weniger durch Richtlinien von der Europäischen Uni­on aufoktroyiert.

Da gibt es jetzt dazu sinnvolle Einschränkungen betreffend Bonuszahlungen an Mana­ger, insbesondere dort, wo es Abkühlphasen gibt und nicht gleich alles ausbezahlt wird. Das ist eine sehr weise Geschichte. Möglicherweise kann die ungerechtfertigte Berei­cherung von solchen Bankmanagern dadurch verhindert werden, aber vor allem haben sie ein Anreizsystem, in ihrer Bilanz nicht immer nur auf das nächste Jahr hin zu spe­kulieren, sondern auf fünf bis sieben Jahre entsprechende ökonomische Daten auch be­triebswirtschaftlich zu produzieren.

Eine letzte Bemerkung aber trotzdem dazu: der Vergleich mit Deutschland. – Die ha­ben das natürlich auch umgesetzt, aber in Deutschland ist eines geschehen, nämlich das, was wir von Anfang an gefordert haben und Sie bis heute verweigern – auch Sie von der SPÖ –: dass wir nämlich die Bankmanagergehälter jener Banken, die staatliche Hilfe in Anspruch nehmen – und das sind in Österreich mittlerweile fast alle – beschränken. Da geht es nicht mehr um Boni-Zahlungen, sondern da geht es um die Beschränkung.

Ist es zu viel verlangt, dass Bankmanager, die die Hand aufhalten für öffentliches Ka­pital – und wenn es nur Kapital ist, ist es immer noch öffentliches Geld –, mit dem Bun­deskanzlergehalt beschränkt werden? Ist das zu viel verlangt? Sind 300 000 € oder 280 000 € zu wenig für diese Herren? – Ich meine: Nein!

Deshalb wäre es vernünftig, wenn Sie endlich diese Anträge, die wir diesbezüglich ein­gebracht haben, auch im Ausschuss behandeln würden und wir sie dann abstimmen könnten, weil es nicht einzusehen ist, dass die Bankmanager mit 6 Milliarden € an öf­fentlichem Geld in ihrer Bilanz selber keinen einzigen Abstrich machen müssen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

13.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.34.30

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige Tagesordnung sieht eine Mischung von verschiedenen Punkten vor.

Nur kurz erwähnt: Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien sowie alle ande­ren erneuerten Doppelbesteuerungsabkommen sind natürlich keine Aufweichung des Bankgeheimnisses, sondern sind innerhalb des OECD-Rahmens abgeschlossen, ha­ben aber vor allem einen ökonomischen Hintergrund: dass es nämlich richtig und wich­tig ist, in den Handelsbeziehungen – in diesem Fall zwischen Österreich und Bulgarien – auch geregelte Maßnahmen, was die Besteuerung betrifft, vorzusehen. Das ist eine wichtige Vorbedingung auch für vernünftige Geschäftsbeziehungen.

Zweitens: Das Bundesgesetz über die Aufstockung der neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds ist nicht im Zusammenhang zu sehen mit Irland, Griechenland oder dergleichen, sondern nur im größeren Rahmen, nicht im engeren Rah­men, so wie die Debatte hier abgelaufen ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 104

Es ist natürlich so – und das muss hier auch einmal gesagt werden –, dass sich der In­ternationale Währungsfonds und auch die Weltbank, die viele Jahre zu Recht unter massiver Kritik gestanden sind wegen der Programme, durch welche vernünftige Struk­turen in ärmeren Ländern zerstört worden sind, gerade bei der Bekämpfung der Krise und der Auswirkungen der Wirtschaftskrise als sehr hilfreiche und gute Instrumente be­währt haben. Man kann auch sagen, dass die Bretton Woods-Institutionen wieder an ihrer ursprünglichen Bedeutung anknüpfen konnten.

Aber ein paar Worte auch zu der sogenannten Euro-Krise, weil ich glaube, dass vieles diesbezüglich in der öffentlichen Wahrnehmung vermischt wird.

Es gibt keine Krise des Euro an sich. Die Fundamentaldaten, die echten Wirtschafts­daten innerhalb der Eurozone und der Länder der Eurozone, sind summa summarum sehr gute Daten und lassen sich mit den Daten der Asienzone, mit den Daten der USA und dergleichen nicht nur vergleichen, sondern sind in vielen Bereichen auch wesent­lich besser und sinnvoller.

Was wir haben, sind haushaltsmäßige Schwierigkeiten einzelner Mitgliedstaaten. Aber auch das ist nicht allein die Erklärung für die Irland-Frage. Natürlich hat Irland in sei­nem Haushalt große Defizite und ist für Irland in der Schere zwischen Niedrigsteu­erpolitik in der Vergangenheit, um Arbeitsplätze und Investitionen anzuziehen, und jetzt eben dem Loch in dem Haushalt, der Weg irgendwie sehr schwierig zu gehen. Es gibt aber auch eine Entkoppelung von der Realpolitik hin zu einer Verfolgung durch Spe­kulationen und Rating-Agenturen, weil es zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich gar nicht
so viel Refinanzierungsnotwendigkeit für Irland gibt. Trotzdem ist diese Diskussion ent­standen.

Da ist es auch notwendig und richtig, dass die Europäische Union reagiert, bei allen Einwendungen – wenn etwa Abgeordneter Kogler sagt, ein Haircut wäre natürlich rich­tiger, eine Beteiligung der Privaten wäre richtig. Nur: Das ist kein Instrument, das in der Eurozone so beschlossen werden kann, und es ist auch kein Instrument, das sich durch eine öffentliche Diskussion in politischen Gremien schaffen lässt, sondern die Frage ist auch, ob wir hier in Hinkunft, abgelöst von den schnellen notwendigen Entscheidungen, auch zu Regelungen kommen.

Lassen Sie mich aber vor allem auf die Umsetzung der CAD-III-Richtlinie eingehen. Wir haben seit Beginn der Finanzkrise sehr viel über die Notwendigkeit, zu regulieren, geredet – für mehr Transparenz, mehr Kontrolle und auch zur Veränderung der fal­schen Anreize im Entlohnungssystem jener Leute, die für die Investitions- und Speku­lationsentscheidungen zuständig sind, sprich: die Bankmanagerinnen und Bankmana­ger. Das, was heute vorliegt im Hohen Haus, ist eine fundamentale Kehrtwende in die­ser Orientierung. Die zu Recht kritisierte kurzfristige Entscheidung vieler Bankmana­ger – auch durch die Entlohnungs- und Anreizsysteme bei den Boni – wird durchbro­chen durch diese Richtlinie und durch die österreichische Umsetzung.

Wir setzen hier einen wichtigen Schritt für eine gerechtere Bankmanager-Entlohnung und für mehr Nachhaltigkeit. Wir werden eine mehrjährige Bemessungsgrundlage da­mit haben. 40 Prozent der Boni werden erst nach mindestens fünf Jahren ausbezahlt. Statt kurzfristiger Kursgewinne geben nun künftig langfristige Erfolge auch den Aus­schlag für die Zuerkennung der Bonuszahlungen. Es ist mehr Transparenz in diesem Gesetz vorgesehen. Es ist eine schärfere Kontrolle vorgesehen, auch Monitoring durch die österreichische Finanzmarktaufsicht und Sanktionsmöglichkeiten für die Finanz­marktaufsicht. Also: Insgesamt ein fundamentaler Kurswechsel und der Einstieg in eine gerechtere und nachhaltigere Entlohnung in diesem Bereich.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir diese Richtlinie, die uns die Europäische Union vor­gegeben hat, auch in der gesamten Bandbreite so umsetzen und hiermit auch für jene


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 105

Institute, die das vielleicht teilweise oder sogar zur Gänze jetzt schon berücksichtigen, die Sicherheit schaffen, dass alle in Zukunft gesetzlich dazu verpflichtet sind und dass nicht mehr das kurzfristige Schielen auf die Aktienkurse wegen der eigenen Boni im Vordergrund steht, sondern die Nachhaltigkeit durch die fünfjährige Streckung und durch die nachhaltigen Kriterien gegeben ist.

Ich glaube, dass das ein ganz wichtiger Schritt ist zum sinnvollen Lehre-ziehen aus der Krise. (Beifall bei der SPÖ.)

13.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Molterer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.40.01

Abgeordneter Mag. Wilhelm Molterer (ÖVP): Meine Damen und Herren! Natürlich ist es eine berechtigte Diskussion, die angesichts dieser kritischen Entwicklung zu führen ist, was mit dem Steuergeld geschieht. Das ist überhaupt keine Frage, dazu sind wir wohl alle da. Nur sollten wir hier die Kirche im Dorf lassen, Herr Kollege Gradauer! In der Frage der Aufstockung des Kreditvergaberahmens für den IMF ist noch einmal Fol­gendes klarzustellen: Es ist eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber der österreichischen Notenbank schafft. Es ist kein Budgetgeld, das hier aufgewendet wird. Es kann sein – das ist keine Frage –, dass dadurch die Gewinnausschüttung der Notenbank etwas ver­ringert wird; das kann sein.

Aber Sie müssen sich schon vor Augen führen, dass gerade in der Krise des Jahres 2008 die viel kritisierten Einrichtungen wie die Weltbank und der IMF jene Institutionen waren, die sofort gehandelt haben, und davon hat auch Österreich profitiert. Ich erin­nere Sie an die Krise, die in Ungarn gewesen ist – in keinem Euro-Land! –: Es waren der IMF und die Weltbank, die sofort dagewesen sind und Ungarn stabilisiert haben. Es war Rumänien, es war Bulgarien – alles keine Euro-Länder! Gerade für die österrei­chische Wirtschaft ist es von essenzieller Bedeutung gewesen, dass damals sofort ge­handelt wurde.

Auch die jetzige Aufstockung ist durchaus in unserem Interesse. Beispielsweise die Beteiligung des IMF an der Rettung von Griechenland liegt bei 22 Milliarden €, in Irland bei 10 Milliarden €, und natürlich ist das auch in unserem Interesse gelegen! Die Kritik an der Politik des IMF und der Weltbank in der Vergangenheit ist durchaus berechtigt, aber diese Institutionen haben gelernt. So etwas wie beispielsweise in Argentinien wür­de beiden Organisationen nicht mehr passieren.

Was mir besonders auffällt, und das ist bis jetzt in der Diskussion nicht gesagt worden: Diese Aufstockung zeigt auch – das müssen wir Europäer, auch wir Österreicher se­hen –, dass sich die Gewichte in der Welt verändern. Die Aufstockung des Kreditrah­mens wird wesentlich von China, von Indien, von Russland und von Brasilien finanziert. Das muss uns Europäer auch sozusagen wach machen, weil deutlich wird, wohin sich in der Weltwirtschaft letztendlich auch die politischen Gewichte verschieben.

Nun auch einen Satz zum Euro: Was mich in der medialen Berichterstattung immer wieder irritiert, ist, dass die Frage der Krise in Europa daran festgemacht wird, wie der Kurs des Euro zum Dollar ist. Das ist meiner Meinung nach ökonomischer Unsinn – ganz offen gesagt –, weil gerade jetzt Deutschland und beispielsweise auch Österreich zeigen, dass die Frage eines Euro-Dollar-Kurses jetzt vielleicht viel mehr der Realität entspricht, als das vor zwei Jahren der Fall war.

Was aber durchaus zu kritisieren ist, ist Folgendes: Als der Euro eingeführt wurde – le­sen Sie das nach! –, war dies eine politische Konzeption, in der dazugesagt wurde, dass dem die wirtschaftlichen Bedingungen nachfolgen müssen. Aber das ist nicht so ge­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 106

schehen, wie es hätte sein sollen. Daher ist meiner Ansicht nach der Rettungsschirm jetzt eine Notwendigkeit, aber kein Ersatz für das, was zusätzlich zu geschehen hat.

Beispielsweise die private Beteiligung an den Kosten der Schulden ist eine Notwendig­keit. Ich erwarte, dass Rompuy, wie angekündigt, bis Jahresende eine Vertragsänderung-Light vorlegen wird, die wir dann auch hier diskutieren, dass wir im Euroraum vertrag­lich die Möglichkeit dazu haben. Wir müssen den Wachstums- und Stabilitätspakt ver­ändern – meiner Meinung nach verschärfen – und zusätzliche Kriterien dazugeben. Ich glaube auch, dass die notwendigen Strukturreformen, wie sie jetzt in Irland und Grie­chenland unter Zwang eingeleitet wurden, in Wirklichkeit freiwillig hätten geschehen müs­sen. So gesehen schließt sich hier der Kreis.

Wenn Österreich in der Budgetpolitik sagt: Wir wollen selbst dafür sorgen, dass wir uns ökonomisch in die richtige Richtung weiterentwickeln!, dann beweist das, dass Nowot­ny, mit dem ich nicht immer einer Meinung war, in einem Punkt absolut recht hat, näm­lich: Schulden machen unfrei, denn wenn man verschuldet ist, dann muss man das tun, was der Gläubiger einem anschafft! – So weit wollen wir es in Österreich nicht kommen lassen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.45.01

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Novellierung des Bankwesengesetzes erfolgt in der Umset­zung von europäischen Richtlinien, wobei ein wesentlicher Fokus auf die aufsichts­rechtliche Überwachung der Vergütungspolitik von Kreditinstituten gelegt wird. Das Ein­gehen übermäßiger Risiken in der Finanzdienstleistungsbranche und unangemessene Vergütungspraktiken haben zu erheblichen Verlusten in Banken und Kreditinstituten ge­führt. Viele gängige Vergütungspraktiken sind mit einem effizienten und soliden Risiko­management nicht vereinbar. Die Aussicht auf höhere Gewinne und das Erzielen kurz­fristiger Gewinne waren in vielen Fällen die Messlatte der Tätigkeit, und diese Praktiken sind zweifellos abzustellen.

Es wurden die Anforderungen der Basel-II-Richtlinie ergänzt und Kreditinstitute aus­drücklich dazu verpflichtet, für alle Kategorien von Mitarbeitern, deren berufliche Tätig­keit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Kreditinstitute auswirkt, eine Vergütungs­politik festzulegen, die mit einem wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Die neu­en Vergütungsbestimmungen sollen das Handeln der Mitarbeiter von Kreditinstituten stärker auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit ausrichten und falsche Anreize in der Ver­gütungsstruktur – wie etwa eine unangemessene kurzfristige Erfolgsorientierung oder zu hohe Risikofreudigkeit – verhindern.

Mit einer weiteren Vorlage, dem neuen E-Geldgesetz 2010, werden der grenzüber­schreitende Zahlungsverkehr mit elektronischem Geld, die Aufsicht der E-Geldinstitute durch die FMA und der Schutz der Kunden geregelt. Bisher durften E-Geldinstitute ne­ben der Ausgabe von E-Geld weder Zahlungsdienste noch andere Dienstleistungen er­bringen, die keine Finanzdienstleistungen darstellen. Dieses eingeschränkte Tätigkeits­feld wird nun erweitert. Eine EU-weite Tätigkeit wird möglich, und neben der Ausgabe von E-Geld und der Durchführung damit in Zusammenhang stehender Zahlungsdienste wird auch die Erbringung sonstiger Zahlungsdienste, die nicht Finanzdienstleistungen sind, möglich.

Die Ausweitung des Tätigkeitsfeldes für E-Geldinstitute unter gleichzeitiger Neufassung der Aufsichtsanforderungen in risikoorientierter Weise fördert die Schaffung neuer Ar­beitsplätze, leistet einen Beitrag zur Finanzmarktstabilität und zum Konsumentenschutz und findet daher auch unsere Unterstützung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 107

Eine abschließende Bemerkung zur Kreditvereinbarung mit dem IWF: Die Finanzkrise hat auch den Internationalen Währungsfonds betroffen. Zahlreiche Unterstützungen zur Stabilisierung haben den Liquiditätsbedarf des IWF erhöht, und daher soll heute auch der Rahmen für neue Kreditvereinbarungen erhöht werden. Österreich wird sich daran mit etwa 4 Milliarden € beteiligen. Für Österreich heißt das im schlechtesten Fall, dass sich aus diesem Engagement der Nationalbank für die Republik eine um maximal 25 Mil­lionen € reduzierte Gewinnabfuhr der Notenbank ergeben kann.

Insgesamt sind dies Vorlagen, die mehr Seriosität und Sicherheit für den Banken- und Finanzsektor mit sich bringen und mehr Stabilität für Euro-Länder bedeuten. Daher wer­den wir auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.48.34

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen uns noch einmal in Erinnerung rufen, welche Ziel­setzung diese EU-Richtlinie, die wir heute umsetzen, hat. Sie ist adressiert an jene In­vestmentbanken, börsennotierten, international tätigen Banken, die ihren Mitarbeitern unanständig hohe Boni gewähren, die zudem eine falsche Lenkungswirkung entfalten: die Ergebnisse der Bank, statt sie längerfristig zu optimieren, kurzfristig zu maximieren. Daher ist die Intention der Richtlinie, soweit sie auf diese Zielgruppe von Banken aus­gerichtet ist, mit einem klaren Ja zu unterstützen. Und natürlich ist auch ihre Umset­zung in österreichisches Recht erforderlich.

Aber wenn wir als nationaler Gesetzgeber eine solche Richtlinie umsetzen, dann liegt es in unserer Verantwortung, sie in einer Form umzusetzen, die auf die Strukturen un­serer Kreditwirtschaft Rücksicht nimmt, also sachgerecht umzusetzen. Sonst bräuchten wir Richtlinien ja nur noch abzuschreiben und könnten jede Verantwortung an Brüssel abgeben. Was wir heute aber tun, wird dieser Verantwortung nur teilweise gerecht. Wir nehmen nur sehr bedingt Rücksicht auf Geschäftsmodelle und Strukturen unserer Kre­ditwirtschaft!

Es wird doch niemand behaupten, dass es in österreichischen Banken Boni-Exzesse gegeben hat. Es wird doch schon gar niemand behaupten, dass es in der Sparkasse in Poysdorf, in der Raiffeisenkasse Bad Ischl oder in der Volksbank in Rattenberg Boni-Exzesse gegeben hat. Daher ist es unsere Aufgabe, darauf zu achten, dass wir gerade jene vielen kleinen Banken, die in der Krise sichergestellt haben, dass die Unterneh­men und die Realwirtschaft weiterhin ausreichend finanziert wurden, nicht jetzt durch eine überschießende Regelung, der eine ganz andere Zielsetzung mit ganz anderen Ad­ressaten zugrunde liegt, völlig unsinnig belasten!

Wir haben gehofft, es werde gelingen, Banken bis zu einer Bilanzsumme von 1 Milliar­de € von der Verpflichtung der Rückstellungsbildung zu entbinden, da diese nur admi­nistrative Aufwendungen, nur zusätzliche Kosten verursachen wird, ohne der Zielset­zung zu dienen! Ich bedauere zutiefst, dass es letztlich nicht möglich war, eine solch sinnvolle Lösung mit unserem Koalitionspartner zu erreichen.

Es wird daher der Koalitionspartner die Verantwortung dafür übernehmen müssen, dass wir mit der Umsetzung der Richtlinie, die in weiten Teilen richtig und gut ist, auch eine Gruppe treffen, die tatsächlich überhaupt nichts mit deren Regelungszielen zu tun hat und die wir nun massiv belasten, was in keiner Weise rechtfertigbar ist. Ich gehe je­doch davon aus, dass wir damit die Diskussion darüber noch nicht abgeschlossen ha­ben. (Beifall bei der ÖVP.)

13.51



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 108

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Hagenhofer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.52.01

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Staats­sekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das E-Geldgesetz, wenn man es vereinfacht so nennen kann, oder die Regierungsvorlage dazu – das ist heute schon einige Male gesagt worden, es ist auch sehr, sehr wichtig – unterstützt einen einheitlichen Rechts­rahmen für die Ausgabe von E-Geld.

Das E-Geldinstitut ist ein Finanzinstitut, das in der Ausgestaltung an Zahlungsinstitute angelehnt ist. Das heißt, die Erbringung von Zahlungsdiensten erfolgt unter den Be­stimmungen des Zahlungsdienstleistungsgesetzes. Dabei sind Kredit- und Einlagenge­schäfte so geregelt, dass sie den Kreditinstituten vorbehalten bleiben.

Wesentlich und neu am E-Geldgesetz ist, dass die Ausgabe von E-Geld – unabhängig davon, von wem sie vorgenommen wird, ob eben vom E-Geldinstitut oder von einer Bank – zwingenden Bestimmungen oder Bedingungen unterworfen ist. Die zwingenden Bedingungen und Bestimmungen beziehen sich auf Transparenz im Zusammenhang mit Information, mit Ausgabe, mit Rücktausch und mit den entsprechenden Entgelten, über die auch schon gesprochen worden ist. Das ergibt zum einen für die E-Geld­emittenten gleiche Wettbewerbsbedingungen und für die Kunden und Kundinnen mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.

Geschätzte Damen und Herren! Eine Harmonisierung der Zahlungsdienste belebt grund­sätzlich den Wettbewerb. Sie ist positiv, setzt aber auch – und das ist besonders wich­tig – entsprechende Wachsamkeit der Wettbewerbspolitik voraus, denn wesentlich ist ne­ben der richtlinienkonformen Umsetzung dieser Regierungsvorlagen auch die Wach­samkeit in Bezug auf die Stabilität des Finanzsystems und des Konsumentenschutzes.

Kollege Ikrath hat soeben von den Boni-Zahlungen gesprochen, die geleistet wurden und die keiner mehr versteht, die aber die Welt-Finanzwirtschaft ins Wanken gebracht haben. Durch dieses E-Geldgesetz sollte auch diese Unanständigkeit – wenn man es verharmlosend so nennen möchte – eingebremst werden, denn das Vertrauen der Kon­sumentinnen und Konsumenten, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, stellt eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Funktionsfähigkeit der Finanzinstitutionen dar. – Dan­ke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas zu Wort gemeldet. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.55.04

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Einen Satz zu Herrn Mag. Ikrath – aber es gilt generell –: Manchmal ist es gut, wenn sich Lobbyisten nicht durchsetzen; so auch in diesem Fall. (Abg. Mag. Ikrath: ... keine Ahnung von der österreichischen Kreditwirtschaft hat!)

Meine Damen und Herren, zum Kern-Europa mit zwei Geschwindigkeiten oder Tren­nung in einen harten und einen weichen Euro: Ich halte diese Trennung – und mit mir auch viele Experten – für eine wirtschaftspolitische Geisterfahrt. Im Übrigen gibt es auch Vorteile, wenn der Euro nicht so stark ist: Die deutsche Exportwirtschaft hat das wohl­wollend zur Kenntnis genommen.

Wir haben hier auch anlässlich der Griechenland-Hilfe darüber diskutiert: Wenn zum Beispiel Griechenland aus der Eurozone ausschert, Herr Gradauer, was wäre dann denn die Folge? – Griechenland führt die Drachme wieder ein, die Schulden werden


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 109

mehr, weil sie ja die Schulden in Euro haben. Was wäre weiter die Folge? – Die Aktien fallen hinunter, die Investoren ziehen ab, und wir starten die Krise neu. Wenn das das Ziel ist, dann sollten wir so vorgehen. Aber ich denke, das kann nicht unser Ziel sein, denn noch einmal so durch die Krise zu steuern, das können wir uns nicht leisten.

Die Krise der Staatsfinanzen hat aber nicht zuletzt in Irland Schwächen der Eurozone zum Vorschein gebracht. Es geht nicht nur um die unterschiedlichen Volkswirtschaften, wie es Kollege Kogler angesprochen hat, nämlich hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, sondern es herrscht auch Steuerwettbewerb unter den Euro-Ländern. Innerhalb der Eu­ropäischen Union sind zwar nicht in jedem Land die Bemessungsgrundlagen gleich, aber es geht nicht an, dass zwölf Länder innerhalb der Union deutlich niedrigere Kör­perschaftssteuersätze als Österreich haben und die meisten dieser Länder sogenannte Nettoempfänger sind. Das kann, wenn man eine gemeinsame Währung dauerhaft hal­ten möchte, so nicht funktionieren, daher brauchen wir mehr und nicht weniger Europa. Ich bin auch der Meinung, wir brauchen eine abgestimmte Politik in Steuer- und Wirt­schaftsfragen.

Noch etwas wird am Beispiel Irlands deutlich: Ausländische Banken ziehen ihr Geld ab und verschärfen dadurch die Krise der irischen Banken. Daher wird es in Zukunft not­wendig sein – das hat auch Kollege Molterer angesprochen –, die privaten Kreditgeber mehr einzubinden und in die Pflicht zu nehmen, aber auch über eine internationale Fi­nanztransaktionssteuer stärker nachzudenken. Ich denke, das Einbinden der Privaten ist ganz, ganz wichtig, weil sie jetzt durch höhere Risikoaufschläge nur profitieren, oh­ne dass sie wirklich mit Zahlungsausfällen rechnen müssen. Es gibt schon derartige Dis­kussionsansätze auf europäischer Ebene, und das ist gut so.

Abschließend noch einmal: Wir brauchen mehr und nicht weniger Europa! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.57

13.57.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1001 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein E-Geldgesetz 2010 erlassen und das Bankwesengesetz, das Zahlungsdienstege­setz, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 982 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 110

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds samt Titel und Eingang in 983 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Kerneuropa vor dem Hintergrund des anhaltenden Finanzdesasters in Euro-Mitgliedstaaten und der davon ausgehenden Gefahr für den Euro.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Re­publik Österreich und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll, in 943 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Geneh­migung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

14.01.277. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1321/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), das Führer­scheingesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden (1020 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (900 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (13. FSG-Novelle), über den

Antrag 801/A(E) der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend die Schaffung einer Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuer­wehr-Einsatzfahrzeuge bis 5,5 Tonnen, über den

Antrag 1282/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrs­sündern nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit (1021 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1324/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Geschwindigkeitsflexibi­lisierung auf Autobahnen (1022 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 111

10. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1327/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend generelles Lkw-Überhol­verbot auf zweispurigen Autobahnen (1023 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zu den Punkten 7 bis 10 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.03.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben heute einige Vorlagen, die durch­aus begrüßenswert und wichtig sind, um die Verkehrssituation auf den österreichischen Straßen zu entspannen.

Die Erste betrifft die Straßenverkehrsordnung. Da gibt es jetzt einige Erleichterungen und Vereinfachungen, die die Arbeit derjenigen, die auf der Straße oder in Kraftfahr­zeugen tätig sind, gängiger und leichter machen. So gibt es zum Beispiel im Zusam­menhang mit Taxis die Einigung, dass man im Bereich der fünf Meter im Kreuzungs­bereich Fahrgäste ein- und aussteigen lassen kann, dass man nicht nur die Busspur, sondern auch die Lichtsignale der Busampel benützen kann, und so weiter. Das ist et­was, wo wir mitgehen und sagen, das ist eine Erleichterung.

Wo wir auch mitgehen und mitstimmen werden, aber einige kritische Gedanken anmer­ken möchten, ist das Führerscheingesetz – dort, wo es Raserei verhindern und bestra­fen soll. So verlängern wir jetzt die Vormerkzeit, wenn ein zweites Delikt vorkommt. Experten – damit meine ich wirklich Verkehrsexperten, nicht solche, die aus der ver­gangenen Wirtschaftskrise eine Verminderung des Verkehrsaufkommens ablesen, sondern solche, die sich wirklich seriös mit der Materie beschäftigen – sagen, dass es normalerweise nicht zu einem Vormerkdelikt allein kommt; wenn jemand in diesen Be­reich kommt, gibt es für gewöhnlich gleich zwei. Wenn man dort jetzt die Vormerkzeit verlängert, kann man das durchaus kritisch sehen.

Was wir aber sehr kritisch betrachten, ist die Verschärfung bei mehr als 90 km/h mehr im Ortsgebiet oder mehr als 100 km/h mehr außerhalb des Ortsgebietes. 50 km/h im Ortsgebiet plus 90 km/h, das sind 140 km/h – 140 km/h im Ortsgebiet finde ich bei aller Liebe doch schon sehr schnell, obwohl ich durchaus auf der Seite der Autofahrer bin. Da könnte man überlegen, ob man eine alte Regelung, die das Ganze mit 180 km/h limitiert hat, noch nebenbei beibehält; denn 100 km/h mehr auf der Freilandstraße wür­de 200 km/h bedeuten, oder auf Autobahnen noch wesentlich mehr. Ich glaube nicht, dass das die Raserei wesentlich beschränken wird.

Kommen wir zum letzten Punkt, nämlich dem KFG mit der automatisierten Datenab­frage oder besser gesagt der Grundlagenschaffung dafür: Da sind wir wieder einmal der Musterknabe. Wir sind die, die europaweit als erste die Daten den anderen zur Verfügung stellen. Frau Minister, ich möchte Sie eindringlich ersuchen, zu schauen, dass nicht nur wir unsere Daten hergeben und dann mit einer entsprechenden Be­strafung reagiert werden kann, sondern dass auch die anderen so weit sind. Ich bitte Sie, sich in der EU stark dafür einzusetzen.

Kommen wir aber – wenn ich schon als Kontraredner eingetragen bin – zu einem Punkt, den wir sehr kritisch sehen, wo es leicht ist, vonseiten der Regierungsparteien zu sagen, nein, das lehnen wir ab. Ich glaube aber, dass sich der Antragsteller Hagen –


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 112

wir haben einen ähnlichen Antrag schon einmal im Plenum behandelt – dabei et­was gedacht hat. Ich spreche vom Überholverbot der Lkw über 7,5 Tonnen auf Straßen, Au­tobahnen und Schnellstraßen, mit zwei Fahrstreifen.

Jeder von uns kennt das. Es fängt mit einer äußerst kritischen Situation an, wenn näm­lich der hintere Lkw zu überholen beginnt. Normalerweise fahren auf der linken Seite Pkws vorbei. Der Lkw muss sich meistens in diese Reihe von Pkws hineindrängen: erste unheimlich kritische Situation, unheimlich viele Verkehrsunfälle. Der Überholvor­gang selbst dauert ja in diesem Fall nicht wie bei einem Pkw mit 20 km/h Unterschied relativ kurz, sondern dauert mit dem üblichen Geschwindigkeitsunterschied von 1 bis 2 km/h mehrere Kilometer.

Auch der Herr Bürgermeister weiß sicher, dass das nicht leicht ist. Daher sollte dieses Überholverbot erlassen werden. Ich weiß natürlich, dass es leicht ist, vonseiten der Re­gierungsparteien zu sagen, da machen wir nichts, das schauen wir uns an. Die Bun­desländer haben dazu schon Stellungnahmen abgegeben, und Niederösterreich – Herr Bürgermeister, nicht lesen, sondern zuhören! – hat gesagt, dass dieses Überholverbot empfehlenswert wäre. Die Einzigen, die es nicht wollen, sind die Tiroler. Ich weiß nicht, ob sie ein bisschen unfallfreudiger sind oder wie auch immer.

Wir würden es auf jeden Fall begrüßen, wenn es käme. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.08.22

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrte Vertreter der öster­reichischen Blaulichtorganisationen! Jeden Tag stirbt mindestens ein Mensch auf Ös­terreichs Straßen, jeder dritte tödliche Unfall ist auf überhöhte Geschwindigkeit zurück­zuführen – das sind die trockenen Aussagen der Statistik. Hinter jedem einzelnen Fall der Statistik verbirgt sich jedoch das Leid der Angehörigen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, es muss für uns alle hier im Hohen Haus in Bezug auf die aktuelle Verkehrspolitik unbestrittener Grundkonsens sein: Sicherheit geht vor, Rasen und die Gefährdung von Menschenleben sind kein Kavaliersdelikt.

Rasen ist kein Kavaliersdelikt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Dr. Mo­ser: Darum sollte man auch ...! Mehr tun!) – Liebe Frau Dr. Moser, ich glaube, wir sind einer Meinung: Rasen tötet nicht nur die Raser, sondern auch viele, die unglücklicher­weise zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass die Anhebung der Strafen für die Raser ein guter und absolut notwendiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit ist.

Raser schützen zu wollen und die Diskussion in die Richtung – hie und da läuft sie so ab –, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen oder gar freizugeben, stehen in krassem Widerspruch zu einer sicherheitsorientierten seriösen Verkehrspolitik. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, wer mit 90 Stundenkilometern mehr im Ortsgebiet un­terwegs ist, also vor Schulen, Kindergärten und anderen schützenswerten Zonen, oder mit 150 Stundenkilometern über Freilandstraßen jagt, gefährdet nicht nur sich selbst, son­dern – und das ist besonders schlimm – auch andere. Ein nach oben hin gestaffelter Ent­zug des Führerscheins – je schneller, desto länger der Entzug – ist aus meiner Sicht eine sinnvolle und wichtige Maßnahme gegen rücksichtslose Raser.

In diesem Zusammenhang ist es auch begrüßenswert, dass im Fall von Verkehrs­strafen die Fahrzeuge ausländischer Lenkerinnen oder Lenker beschlagnahmt werden können, bis diese die Strafe bezahlt haben. Das wird sicherstellen, dass sie nicht unge­schoren davonkommen und die gerechten Strafen leichter eingetrieben werden können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 113

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Erhöhung der Strafen ist nur ein Teil des Kamp­fes für mehr Verkehrssicherheit, Kontrolle und Präsenz der Exekutive auf den Straßen ist für erhöhte Verkehrssicherheit ebenso unumgänglich.

Hohes Haus! Das von unserer Verkehrsministerin Doris Bures initiierte Verkehrspa­ket 2009 hat sich als sehr wirksam herausgestellt. So berichtete der ORF Wien erst in den letzten Tagen, dass trotz verstärkter Alkoholkontrollen, die in Wien durchgeführt wurden, deutlich weniger alkoholisierte Lenker gestraft werden mussten. (Abg. Dr. Moser: ... lo­gisch!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch der sogenannte Blaulichtführerschein stellt ei­nen wesentlichen Beitrag zu mehr Sicherheit dar. Dieser wird den Feuerwehren und Rettungen ihre tagtägliche Arbeit wesentlich erleichtern. Die Einsatzfahrzeuge der Frei­willigen Feuerwehren, aber auch der Rettungsorganisationen, vor allem auch die Not­arztfahrzeuge (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP) wurden, wie wir wissen, nicht zuletzt aufgrund der besseren technischen Ausrüstung immer schwerer. Viele Einsatzfahrzeuge der freiwilligen Organisationen haben das Gesamtgewicht von 3,5 Ton­nen bereits überschritten.

Freiwillige mit B-Führerschein – und damit auch ihre Organisationen vor Ort – wurden durch diese Einschränkung in ihrer Einsatzbereitschaft deutlich eingeschränkt. Dass die Freiwilligen zukünftig nach einer internen und – davon bin ich überzeugt – besten Ausbildung mit dem B-Führerschein auch Einsatzfahrzeuge von bis zu 5,5 Tonnen fah­ren dürfen, ist ein bedeutender Schritt, um die Versorgung und mehr Sicherheit der Be­völkerung flächendeckend zu garantieren.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wissen es – das wurde auch im Ausschuss gesagt –: Über zwei Jahrzehnte wurde von den Blaulichtorganisationen, Feuerwehren wie auch Rettungsorganisationen, immer wieder dieser sogenannte Feuerwehrführer­schein gefordert. Herzlichen Dank an unsere Bundesministerin Doris Bures, sie hat ihn jetzt umgesetzt, und ich freue mich, dass wir heute in diesem Hohen Haus dieses auch beschließen dürfen. Vielen herzlichen Dank dafür, sehr geehrte Frau Bundesministerin! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren, zusammenfassend: Mit der Anhebung der Strafen für extreme Raser und der Einführung des Blaulichtführerscheins wurde ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit und für die flächendeckende Versorgung der Bevöl­kerung gesetzt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. 5 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


14.13.53

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Meine Damen und Herren, vor allem auch auf der Galerie! Frau Ministerin! Einiges ist durchaus positiv zu vermelden. Erstens: Ja, ich bin dafür, dass wir den sogenannten Feuerwehrführerschein haben. Zweitens: Ich bin dafür, dass die Taxis jetzt auch im oder vor dem Kreuzungsbereich halten dürfen. Auch bei der Spurensignalisierung ist unsere Zustimmung gegeben. Auch wenn es da­rum geht, die Kontrolltätigkeit bei den Lkws, die Lebensmittel transportieren, zu erleich­tern. Jawohl, wir sind dafür. Bei der Beschlagnahmung genauso, und auch bei den we­nigen Verbesserungen im Vormerksystem tragen wir Ihren Entwurf mit, Frau Ministe­rin.

Aber gerade Sie, meine Damen und Herren, von den Rettungsorganisationen wissen ei­nes ganz genau – auch Sie, Frau Ministerin, wissen das ganz genau; ich zeige es Ih­nen noch einmal, Ihr Vorwort zum Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm (die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 114

Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe), wo auch das Folgende steht –: „Jeder ein­zelne im Verkehr Getötete oder Schwerverletzte ist einer zu viel!“ (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) – Ja, Kollege Heinzl, das stimmt auch.

Seite 15, Frau Ministerin, heißt es zur Geschwindigkeit: „Die Statistik macht deutlich, dass nicht angepasste Geschwindigkeit die mit Abstand“ – da steht es: mit Abstand! – „häu­figste Unfallursache darstellt. International geht man davon aus, dass eine Reduktion der mittleren Geschwindigkeit um 1 km/h eine durchschnittliche Unfallreduktion von 3 % mit sich bringt.“

Und was machen Sie? – Sie lassen – Kollege Deimek hat es schon erwähnt – alles beim Alten, außer bei den Extremrasern. Wie schaut das ganz konkret aus? – Nur die­jenigen, die im Ortsgebiet 110 km/h fahren, haben mit zusätzlichen Konsequenzen zu rechnen. Darunter gibt es keinen Entzug, darunter bleibt alles beim Alten. Nur diejeni­gen, meine Damen und Herren, die auf Landes-, Bundes- oder Gemeindestraßen mehr als 170 km/h fahren, haben mit mehr Konsequenzen zu rechnen. Nur da gibt es eine Verschärfung des Systems.

Meine Damen und Herren, nur die Extremraser mit 200 km/h und mehr auf der Auto­bahn sind durch diese Gesetzesregelung zusätzlich betroffen. Alle anderen Raser wer­den so bestraft wie bisher. Dabei sagt Ihr Verkehrssicherheitsprogramm – und nicht nur dieses –, Frau Ministerin, dass jedes km/h weniger ein Minus von 3 Prozent an Verkehrsunfällen bedeutet, ist gleich ein Minus an tödlichen Unfällen, ist gleich ein Mi­nus an Leid, Betroffenheit, ich will das ja gar nicht alles aufzählen.

Aber all das greifen Sie nicht an. Es ist sakrosankt, was im Ort bis 110 km/h rast, flitzt und mordet, und es ist sakrosankt, was auf der Landstraße, auf der Bundesstraße bis zu 170 km/h durch die Gegend rast. Genauso unumstößlich ist es für Sie, dass je­mand, der auf der Autobahn bis zu 200 km/h fährt, nicht mit zusätzlichen Maßnahmen zu rechnen hat.

Sie haben das festgeschrieben – keine Änderung. Schauen wir uns das an: Hauptursa­che bei tödlichen Unfällen ist die überhöhte Geschwindigkeit, das steht hier. Was ha­ben wir denn noch? Da steht, dass Österreich im internationalen Vergleich Nachzügler bei der Verkehrssicherheit ist. Österreich ist, was Unfälle mit Verletzten betrifft, nahezu Schlusslicht in der EU. (Abg. Neubauer: Wo steht das, Frau Kollegin?) – Das steht al­les in den Unterlagen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit.

Weiters heißt es da: Anhalteweg ist gleich Reaktionsweg plus Bremsweg. Ein Auto, das mit 50 km/h fährt, hat einen immerhin doppelt so langen Anhalteweg wie eines, das 30 km/h fährt. Was glauben Sie, wie das erst bei 110 km/h aussieht?! Und erst im Ortsgebiet! Und alle, die zwischen 50 km/h und 110 km/h im Ortsgebiet rasen, gehen nach Ihrer Änderung dieser Gesetzesvorlagen praktisch mit derselben Strafe nach Hau­se, so, als hätten Sie keine Änderung durchgeführt.

Frau Ministerin, ich nehme es Ihnen vielleicht ab – vielleicht sagen Sie auch etwas da­zu –, dass Sie wollten, aber nicht konnten; vielleicht sind es nicht Sie persönlich, son­dern der Koalitionspartner, aber bitte klären Sie uns auf, denn letztlich sind Sie als Mi­nisterin voll verantwortlich für den Blutzoll auf der Straße, der sich nicht verringern wird, wenn wir nicht auch in den Bereich eingreifen, den ich jetzt skizziert habe: bei den ganz normalen, täglichen Geschwindigkeitsübertretungen, die immer wieder nicht nur die Lo­kalseiten der Zeitungen mit schrecklichen Bildern füllen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Nein!

Ich habe heute früh mit einem Polizisten telefoniert. Er hat mir erzählt, dass er gestern mit Blaulicht – das müssen Sie sich vorstellen! – auf der Autobahn unterwegs war, mit 140 km/h laut Tacho, 131 km/h nach GPS, also ganz korrekt mit maximal 131 km/h. Die­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 115

ser mit Blaulicht fahrende Polizist ist von zig Verkehrsteilnehmern überholt worden. Die haben sich gar nichts angetan, für die war es nicht einmal ein Kavaliersdelikt, die ha­ben das ignoriert. Sie fürchten sich gar nicht vor Strafen. Sie denken gar nicht daran, dass sie gestraft werden könnten, weil sie oft auch nicht gestraft werden.

Damit komme ich zum Kern des Problems: Wenn Sie im Ministerium, wenn wir hier im Parlament nicht endlich die Einhaltung der Geschwindigkeitslimits massiv sanktionie­ren – vor allem mit Maßnahmen im Vormerksystem, denn überhöhte Geschwindigkeit ist nach wie vor kein Delikt im Vormerksystem; Sie müssen sich einmal diesen Wahn­sinn und Irrwitz vorstellen! –, wenn wir da nicht strenger sanktionieren, dann sieht sich die Exekutive, die Polizei im Stich gelassen. Denn: Es wird ja nicht wertgeschätzt, wenn sie kontrolliert. Es wird ja sozusagen von der obersten Instanz gar nicht positiv bewer­tet, es wird gar nicht unterstützt, es gibt gar keine zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten.

Ich sage es aus Erfahrung: Die Moral bei der Exekutive im Hinblick auf Kontrolle vor Ort sinkt – leider!

Wer das ausbadet, das sind nicht nur die Betroffenen, nicht nur deren Familien, das sind auch die Männer, die bei Einsatzfahrten oft ihr Leben riskieren, die Blaulichtorga­nisationen. Die wissen genau Bescheid, wieso es so oft kracht.

Es darf nicht mehr so oft krachen. Und deshalb, Frau Ministerin, sind wir auch dafür, dass wir bei Tempo 130 km/h auf der Autobahn bleiben und dass die Lkws, die auf der Autobahn unterwegs sind, wenn sie nur zweispurig ist, nicht überholen dürfen. Diesen Vorschlag der FPÖ tragen wir durchaus mit. Wir erwarten uns von Ihrer Seite, dass Sie endlich gegen die Alltagsraser etwas tun. Es darf nicht zum Alltag werden, dass täglich ein Mensch auf der Straße stirbt. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hornek: Wie schnell ist man eigentlich mit dem Rad bergab unterwegs? – Abg. Gahr  in Richtung der das Rednerpult verlassenden Abg. Dr. Moser –: Haben Sie einen Führerschein?)

14.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Maier. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.21.02

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Herren der Feuerwehren aus Niederösterreich und Wien! An der Spitze der Herr Präsident des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes Josef Buchta! Herzlich will­kommen! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich freue mich, dass Sie gekommen sind! Wir beschließen heute den Führerschein für Blaulichtorganisationen, eine Forderung Ihrer Organisation und natürlich auch der Rot-Kreuz-Organisationen. Wir haben das gerne in die Verhandlungen mit aufgenommen, und ich freue mich auch, dass wir das heute beschließen können.

Im Rahmen dieser Diskussion haben wir seitens der Österreichischen Volkspartei aber auch klargestellt, dass wir eine Verknüpfung der Delikte, die für das Vormerksystem vor­gesehen sind, und jener Delikte, die mit Entzugstrafen geahndet werden, nicht vorneh­men wollen. Die Diskussion hat schlussendlich dahin geführt, dass wir heute dieses Pa­ket beschließen. (Abg. Dr. Moser: Weil es so schlecht ist! Es ist wahrscheinlich wegen Ihnen so schlecht! Deswegen ist es so ein Schmarrn!) – Ich komme dann gleich auf Ih­re Ausführungen zu sprechen, Frau Dr. Moser. Ganz ruhig, ganz ruhig!

Wir werden das heute natürlich beschließen. Die Kollegen meiner Fraktion werden das eine oder andere sicherlich noch dazu sagen, denn dank der Initiative der Österreichi­schen Volkspartei und ihrer Beratung und Unterstützung kam es ja überhaupt erst zu diesem Gesetz. Ich hätte also eher den Vorschlag, schon ein wenig in die Zukunft zu bli­cken.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 116

Es wird auch die Kollegen der Blaulichtorganisationen interessieren, dass wir die Ret­tungsgasse in die politische Diskussion gebracht haben. Es gibt auch einen entspre­chenden Bericht Ihres Hauses, Frau Bundesminister. Angesichts dieses Berichts ist es wohl nur mehr eine Frage von Stunden, bis wir auch das in Gesetze kleiden können und das umgesetzt wird. Ich warte schon darauf und freue mich auf die Beschlussfassung. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Vorhaben, das wir auch etwas beschleunigen könnten, ist die Videoüberwachung von Schutzwegen. Wir alle können uns noch an den traurigen und dramatischen Fall des
7-jährigen Buben im 19. Bezirk, Döblinger Hauptstraße Ecke Pyrkergasse, erinnern.
Dort gibt es jetzt einen Modellversuch mit Videoüberwachung. Ich meine, dass man jetzt schon, losgelöst vom Endergebnis dieser Untersuchung, die Rechtsgrundlagen für die Video­überwachung von Schutzwegen schaffen sollte. Ich denke nicht, dass wir noch abwarten sollten. Was wird denn schon herauskommen? – Es wird herauskommen, dass es sinn­voll ist. Wenn es nicht sinnvoll ist, muss man eben den Versuch nachbessern, aber das heißt noch lange nicht, dass wir keine Rechtsgrundlage dafür brauchen.

Ich erwarte mir auch bald eine Vorlage, was wir in Sachen Sicherheit für Radfahrer un­ternehmen können. Das betreffende Gremium tagt ja schon relativ lange, da könnte man auch bald mit Ergebnissen rechnen.

Lassen Sie mich noch etwas zum Thema Vormerksystem sagen. Das Problem mit dem Vormerksystem ist ja, dass keiner wirklich weiß, was eigentlich im Vormerksystem alles berücksichtigt wird. Frau Dr. Moser! Das ist ja nicht ganz transparent. Frau Bundesmi­nister! Sie inserieren momentan Passfotos ganzseitig. Den Raum, der da verschwen­det wird, könnte man eigentlich nützen, um den Verkehrsteilnehmern mitzuteilen, was al­les im Vormerksystem aufgezeichnet wird, damit man weiß, mit welchen Strafen man da rechnen muss. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.)

Das Geld des Steuerzahlers – Kollege Heinzl gibt mir recht; ich danke für den Zuspruch – könnte man also dafür verwenden, das Vormerksystem publik zu machen, statt irgend­welche Folder zu machen, lieber Kollege Heinzl, die irgendwo in irgendwelchen Amts­stuben verschimmeln. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich meine also, dass wir das Vormerksystem transparenter und bekannter machen soll­ten. (Abg. Dr. Moser: Es geht nicht nur um das Vormerksystem! Wir brauchen den Punk­teführerschein!)

Frau Dr. Moser spricht immer auch von den Schnellfahrern. Ich bitte, sich die Kontroll­dichte, was das Schnellfahren anbelangt, einmal anzuschauen. Sie ist von 2005 bis heu-
te dramatisch gestiegen. Gott sei Dank! Dadurch ist es auch dazu gekommen, dass die Zahl der Delikte angestiegen und jene der Unfallopfer weniger geworden ist. Das ist der Grund! Ich bin für stärkere Kontrolle. Ich danke Frau Bundesminister Fekter, die es in die Hand genommen hat, dass hier endlich kontrolliert wird.

Das ist für mich der sinnvollere Weg, übrigens auch im Zusammenhang mit den Ad­ventmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen. Das wurde auch heute schon angespro­chen. Die Alkoholkontrolle hat dazu geführt, dass die Strafen gesenkt wurden, weil sie ein abschreckendes Mittel ist. Daher bin ich für eine stärkere Kontrolle. (Abg. Dr. Mo­ser: Ja, eben! Man muss aber auch die Sanktionen verschärfen!)

Was das Überholverbot anbelangt – Kollege Deimek hat es in die Diskussion ge­bracht –, würde ich meinen, dass man künftighin – und vielleicht, Frau Bundesminister, sollten wir das auch diskutieren – über ein sektorales Überholverbot für Lkws über 7,5 Tonnen reden sollte, aber nicht so generell, wie das offensichtlich momentan ge­meint ist. Eine sektorale Festlegung von Überholverboten wäre diskussionsfähig.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 117

Ein Letztes noch: Um Begegnungszonen, Shared Spaces ging es in einer Anfrage der Österreichischen Volkspartei, die von Ihnen einmal nicht sehr gut beantwortet wurde, Frau Bundesminister, sondern eher oberflächlich. Deshalb haben wir eine zweite An­frage nachgeschossen. Da sollte man nicht noch lange antworten, sondern gleich ver­suchen, das in Gesetze zu gießen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.26.55

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Bevor ich auf drei Punkte, die wir erst hier verhandeln, betreffend die drei Anträge des BZÖ genauer eingehe – auf die anderen Punkte werden dann meine Kol­legen, die nach mir sprechen, eingehen –, möchte ich daran erinnern, dass die Tages­ordnung des Verkehrsausschusses 20 Tagesordnungspunkte gehabt hat. (Abg. Heinzl: 24!) – 24, sorry. Drei Punkte behandeln wir hier; der Großteil wurde vertagt. Ich möchte auch noch anmerken, dass neun dieser 24 Anträge vom BZÖ gekommen sind. Daran sieht man, wie effizient die Regierung arbeitet, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Lassen Sie mich nun auf die angekündigten Punkte eingehen: Der eine Antrag des BZÖ betrifft die grenzüberschreitende Strafverfolgung von ausländischen Verkehrssündern nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Beschäftigen wir uns einmal ein bisschen näher mit dem Problem: Die Steiermark stellt jährlich 10 000 Strafverfügungen aus, die Aus­länder betreffen, die in der Steiermark Verkehrsübertretungen begehen. Der Großteil be­trifft Italiener. Von diesen 10 000 Ausländern kommt überhaupt nichts. Das ist schon er­schreckend. In Ungarn werden österreichische Strafbescheide nicht einmal akzeptiert. Ich denke, dass hier dringender Handlungsbedarf im Sinne der Gleichbehandlung öster­reichischer Autolenker gegeben ist, meine Damen und Herren.

Das Salzburger Landesrechnungshof sieht eine Ungleichbehandlung von österreichi­schen Verkehrsteilnehmern gegenüber ausländischen Autolenkern genau in diesem Be­reich. Da müssen doch die Alarmglocken laut läuten, und da sollte dringend gehandelt werden, Frau Minister. Unser Antrag läuft darauf hinaus, dass Sie sich auf europäi­scher Ebene entsprechend einbringen und Strafverfügungen nach dem Prinzip der Ge­genseitigkeit nur mehr für jene Staaten eingehoben werden, die auch für uns, für Ös­terreich die Strafbescheide einheben. Das wäre ein fairer Umgang mit diese Angele­genheit, und da wären die österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrer einmal nicht benachteiligt. Derzeit sind die österreichischen Autofahrerinnen und Autofahrer ganz klar benachteiligt.

Ich erinnere Sie an den Juli letzten Jahres. Frau Minister, Sie haben den Vorschlag ge­bracht, dass bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 30 km/h die Strafe mit 70 € fest­gesetzt wird, um auch ausländische Verkehrsteilnehmer verfolgen zu können beziehungs­weise einen Betrag zu haben, der auf EU-Ebene auch eingehoben wird. Da gibt es eine Einigung, da gibt es eine Richtlinie, die das ermöglicht.

Im Prinzip sehen wir jetzt, dass das Ganze in dieser Hinsicht nicht wirkungsvoll war. Ich habe Sie damals schon gewarnt, dass nur die österreichischen Autolenker zum Hand­kuss kommen werden, und das ist leider so eingetroffen.

Ein weiterer Punkt ist die Forderung nach 160 km/h auf dreispurigen Autobahnen. Mein Antrag zielt darauf ab, dass wir heute in vielen Bereichen schon dreispurig ausgebaute Autobahnen haben, welche nach der Bauartgeschwindigkeit für zirka 180 km/h zugelas­sen sind. Man könnte also 180 km/h ohne Gefährdung fahren. Ich meine, dass das auch zu erklären ist. Heute ist es 40 Jahre her, dass die Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 118

auf Autobahnen eingeführt worden ist. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass das da­mals mitten in der Energiekrise war. 40 Jahre später sind die Autos technisch schon so gut ausgestattet und der Verbrauch reduziert, dass locker auch 160 km/h auf den Auto­bahnen gefahren werden kann. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das wäre im Sinne der Verkehrsflüssigkeit, im Sinne dessen, dass wir schneller von A nach B kommen. Der „Lufthunderter“, der von Landesregierungen oft im dreispurigen Bereich verordnet wird, ist eine reine Fopperei und eine Abkassiererei bei den Auto­fahrern. (Neuerlicher Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Damit Sie sehen, meine Damen und Herren, dass sich auch andere Parteien Gedan­ken machen und auf ganz ähnliche Vorschläge gekommen sind: Ich habe hier eine Aussage des damaligen Verkehrssprechers der SPÖ im Jahre 2003, Eder, der bei opti­malen Verkehrsverhältnissen 150 km/h auf Autobahnen im dreispurigen Bereich gefor­dert hat. Sie hätten also normalerweise kein Problem. Heute sind wir ein bisschen wei­ter mit der Technik. Es sind fast zehn Jahre vergangen. Da kann man 10 km/h mehr ver­angen.

Stimmen Sie mit! Geben Sie sich einen Stoß, meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie sehen, ihre eigenen Leute haben das auch schon gefordert. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Moser: Die Verkehrsopfer sind Ihnen wohl komplett egal!?)

Lassen Sie mich abschließend noch auf die Initiative für ein generelles Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen zu sprechen kommen! Meine Damen und Her­ren! Jeder, der mit dem Auto unterwegs ist und so wie ich längere Strecken zurück­legen muss – von Vorarlberg habe ich einen relativ weiten Weg nach Wien –, hat viel Zeit, diese Brummi-Rennen mitzuerleben. Es kommt immer wieder zu äußerst gefähr­lichen Situationen. Sehr viele Unfälle, sehr viele Verletzte, sehr viel Leid, die man ver­hindern könnte, würde man hier einen Riegel vorschieben. Ich sage Ihnen das auch als Polizeibeamter, der das entsprechend beobachtet.

Meine Damen und Herren! Kollege Maier hat angesprochen, dass dieses Überholver­bot vielleicht in manchen Bereichen verhängt werden könnte. Es kommt sicher nicht darauf an, ob das in Vorarlberg ist oder anderswo. Es ist egal, wo man fährt, man kann immer wieder dieselben Situationen feststellen: Bei einem Überholmanöver fährt ein Lkw mit nur etwa 1 km/h Geschwindigkeitsunterschied an dem anderen vorbei, wo­durch sich das Überholen über 10 Kilometer oder noch weiter erstreckt. Andere Aspek­te hat Kollege Deimek ohnehin schon erläutert, wie gefährlich diese Situation mit dem Herausfahren ist.

Hier muss gehandelt werden. Im Sinne der Sicherheit müssen dringend Maßnahmen ge­setzt werden. Die Frau Minister hat das auch schon angedeutet, ich darf sie hier zitie­ren. Die Frau Minister hat das am 23. März 2009 im ORF ebenfalls erläutert:

Mehr Lkw-Überholverbote auf Autobahnen. Überholverbote für Lkw auf Autobahnen und Schnellstraßen sollen nach dem Willen der Verkehrsministerin Doris Bures, SPÖ, ausgeweitet werden. Grund dafür sind die unverhältnismäßig hohen Unfallbeteiligungs­zahlen sowie schwere Unfallfolgen. – Zitatende.

Sie haben das also damals schon erkannt. Dann geben Sie sich jetzt einen Stoß oder einen Ruck! Machen Sie da mit! Unter anderem hat das auch Ihr Parteikollege Niessl in Burgenland gefordert. Der Parteikollege und Onkel des Finanzministers, Landeshaupt­mann Pröll, hat ein generelles Überholverbot auf der A 4 in Niederösterreich gefordert und mehrere entsprechende Vorstöße unternommen. Das war im Jahr 2009. Sie sehen also, wir liegen hier richtig.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, geben Sie sich einen Stoß! Hier können Sie punkten, hier können Sie etwas Vernünftiges tun im Sinne der Ver­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 119

kehrssicherheit und im Sinne der Autofahrer, die sonst vom Finanzminister, wie wir heu­te schon gehört haben, immer nur gerupft werden. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordne­ten der FPÖ.)

14.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.34.26

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Vertreter der Blaulichtorganisationen! Vor mehr als einem Jahr bin ich auch hier gestanden, habe mich sehr gefreut und mich auch beim Hohen Haus dafür bedankt, dass wir gemein­sam ein großes Verkehrssicherheitspaket geschnürt haben. Ich habe das auch deshalb gemacht, weil es in Fragen der Verkehrssicherheit im Hohen Haus immer eine wirklich große Übereinstimmung gibt und weil es ein Bewusstsein gibt, dass uns das doch alle angeht. Man hat jetzt nach den Ausführungen in dieser Debatte hier zwar kurz nicht diesen Eindruck gehabt, aber ich habe beim Verkehrssicherheitspaket letztes Jahr, aber auch bei den Diskussionen, die wir diesmal im Ausschuss geführt haben, wirklich den Eindruck gewonnen, dass es jedem Einzelnen von Ihnen ein wirklich großes Anlie­gen ist, dafür zu sorgen, dass es weniger menschliches Leid auf Österreichs Straßen gibt.

Deshalb möchte ich auch kurz die Gelegenheit wahrnehmen und berichten, was in die­sem Jahr geschehen ist. Was waren die Auswirkungen des gemeinsam beschlossenen Verkehrssicherheitspakets? – Da ist die Bilanz ganz klar. Die Maßnahmen, die wir be­schlossen haben, greifen. Wir haben wirkliche Erfolge erreicht, wie die Unfallstatistik und -zahlen belegen. Es war eine Kombination von guten Gesetzen und guter Kontrolle der Einhaltung dieser Gesetze. Beides ist notwendig, damit wir erfolgreich sein können.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass im ersten Halbjahr 2010 die Zahl der auf Ös­terreichs Straßen durch Alkolenker getöteten Menschen um 44 Prozent gesunken ist. Das ist ein Rückgang, wie wir ihn noch nie hatten, und das hat damit zu tun, dass wir klar gesagt haben, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist. Es hat höhere Stra­fen zur Folge, und es hat zur Folge, dass es einen Führerscheinentzug für einen länge­ren Zeitraum gibt.

Wir haben gemeinsam beschlossen, bei der Verkehrssicherheit gerade im Jugendbe­reich anzusetzen. Wir haben neue Ausbildungsfelder in die Mopedführerschein-Ausbil­dung aufgenommen, auch mehr Fahrpraxis. Auch da hat sich gezeigt, dass wir, was die tödlich verunglückten Mopedfahrer betrifft, bis Ende Oktober, das sind die aktuellen Zahlen, einen Rückgang von über 40 Prozent erreicht haben.

Das zeigt, die Maßnahmen haben tatsächlich gegriffen. Erst gestern hat die Statistik Austria die Gesamtzahl der Todesopfer im Straßenverkehr bekannt gegeben. Jeder Ein­zelne ist da noch immer einer zu viel, das steht ja außer Zweifel, aber in den letzten elf Monaten haben wir da einen Rückgang von 14 Prozent gehabt. Das ist ein positiver Trend! In diesem Sinne freue ich mich auch, dass wir das fortsetzen. Beim Thema Ver­kehrssicherheit darf man nie Halt machen und sich auf positiven Trends ausruhen. Mit großem Engagement arbeiten wir weiter daran, zusätzliche Schritte für mehr Verkehrs­sicherheit zu setzen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Moser: Wo sind die denn?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben klar festgelegt, was die Risiko­gruppen sind, und Rasen ist die häufigste Unfallursache. Die Regelungen, die wir ha­ben und für die man auch eine hohe Akzeptanz bei den Autofahrerinnen und Autofah­rer braucht – auch das ist mir wichtig –, sind gute Regelungen. Frau Abgeordnete Mo­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 120

ser! Man kann in Österreich nicht mit 200 km/h auf Autobahnen herumfahren und es passiert nichts. Ab 180 km/h ist der Führerschein weg. Das ist eine jetzt gültige Rege­lung, und das ist auch gut so. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Moser: Sonst passiert aber nichts! Es gibt keine weiteren Sanktionen!)

Was wir heute gemeinsam beschließen, betrifft wirklich Extrem-Raser. Es geht nicht da­rum, dass man einmal vergessen hat, auf den Tacho zu schauen. Es geht darum, dass wir zusätzliche Maßnahmen setzen, auch wenn das zum Glück nur wenige sind, die sich derart verantwortungslos auf Österreichs Straßen bewegen. Wir sagen klar: Je höher die Tempoüberschreitung ist, desto länger muss man rechnen, dass dann auch der Füh­rerschein weg ist. Ich bin, wie gesagt, sehr froh, dass wir diese Maßnahmen setzen.

Eine zweite Maßnahme, die mir ganz besonders wichtig ist, weil das auch etwas mit dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung zu tun hat, haben Sie, Herr Abgeord­neter Hagen, angesprochen. Es darf nicht zwei Gruppen von Verkehrsteilnehmern ge­ben, nämlich die Inländer, die zur Verantwortung gezogen werden, und womöglich aus­ländische Raser, die die Konsequenzen aus ihrem verantwortungslosen Verhalten nicht zu tragen haben. Selbstverständlich haben die auch die Konsequenzen zu tragen, und ausländische Verkehrssünder dürfen der Bestrafung nicht entgehen.

Ich bin daher sehr froh, dass wir das auch im Ausschuss so diskutiert haben, dass wir in Zukunft eben Maßnahmen setzen werden bis hin zu einer Art Beschlagnahmung des Fahrzeugs, bis die Strafe entrichtet ist, damit auch sie zur Verantwortung gezogen wer­den. Das hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun, weil wir keinen Unterschied machen. Wer sich verantwortungslos auf Österreichs Straßen bewegt, wer sich und andere Menschen gefährdet, der ist zur Verantwortung zu ziehen.

Daher werden wir diese Maßnahme treffen, nämlich: Das Fahrzeug wird angehalten, bis die Strafe auf Heller und Pfennig – auch von ausländischen Autofahrern – beglichen ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

Wir haben schon eine Reihe an Maßnahmen gesetzt, etwa in der Frage der Frontfoto­grafie, damit sich auch ausländische Raser der Verantwortung nicht entziehen können. Mittlerweile sind 90 Radargeräte mit Frontfotografie auf Österreichs Straßen installiert.

Wir haben die Bagatellgrenze auf 70 € angehoben, damit wir auch – sozusagen – im Aus­land die Verfolgung vornehmen können. Ich werde übermorgen in Brüssel beim Ver­kehrsministerrat sein, und wir werden dort – ich habe in den letzten Monaten intensive Verhandlungen geführt – ein Abkommen unterzeichnen, damit wir diesen Halter- und Fahrzeugdatenaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten vornehmen können. Es wird ein Übereinkommen über EUCARIS sein. Damit wird es die Möglichkeit geben, dass es automatisch zu diesem Datenaustausch kommt, ohne Einzelverträge, bilaterale Ab­kommen, ohne dass das, was Sie sagen, geschieht, dass der eine Staat zwar die Da­ten dem anderen bekannt gibt, aber die anderen Länder diese Daten schuldig bleiben. Ich hoffe, dass wir das am Donnerstag beim Verkehrsministerrat auf der Ebene der Eu­ropäischen Union auch so beschließen werden. Ich habe mich sehr engagiert, dass es zu diesem internationalen europäischen Datenaustausch über Verkehrssünder kommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend noch zum Verkehrssicherheits­paket, zu den wirklich guten Grundsteinen, die wir gelegt haben. Vielleicht zeigt es die Diskussion ein bisschen: Frau Kollegin Moser ist für Tempo 100 auf Autobahnen, Herr Abgeordneter Hagen ist für Tempo 160 auf Autobahnen. Ich glaube, mit Tempo 130 sind wir ganz gut gefahren (Beifall bei der SPÖ), und mit den Paketen, die wir gemein­sam beschlossen haben, liegen wir ganz gut. (Abg. Dr. Moser: Die fahren ja alle schneller! Die fahren ja alle schneller!)

Abschließend, weil mir das auch noch wichtig ist, zu den Blaulichtorganisationen. Ich freue mich, dass wir heute eine Novelle des Führerscheingesetzes im Hohen Haus be­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 121

schließen können. Ich freue mich auch deshalb, weil viele Abgeordnete aller politi­schen Parteien mir berichtet haben, welche Probleme sich für die Hilfsorganisationen oft ergeben haben, dass die Ausrüstung zum Glück immer besser wird – bei der Feuer­wehr, bei der Rettung, bei der Cobra, in diesen Bereichen werden wir das machen. Die Ausrüstung wird besser, den Menschen kann schneller geholfen werden, aber gleich­zeitig wird sie schwerer, und es wird damit immer schwieriger, Lenker für diese Fahr­zeuge zu finden, wenn sie über 3,5 Tonnen haben.

Dieses Problem werden wir heute beseitigen und gemeinsam beschließen, dass Fahr­zeuge bis 5,5 Tonnen – natürlich mit gewissen Ausbildungskriterien – von Mitgliedern von Blaulichtorganisationen gelenkt werden dürfen – ob das die Freiwillige Feuerwehr, das Rote Kreuz, oder der Arbeiter-Samariter-Bund sind –, die dafür sorgen werden, dass den Menschen, die Hilfe brauchen, diese Hilfe noch schneller zukommt.

Wie gesagt: Ich bedanke mich bei allen, die sich dafür engagiert haben, dass wir das heute beschließen können. Ich finde, das Schöne dabei ist, dass wir jenen Organisa­tionen, in denen viele Menschen tagtäglich anderen ihre Hilfe zur Verfügung stellen, mit diesem Gesetz heute auch Hilfeleistung geben können. Alles Gute und herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.43


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Lohfeyer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.43.55

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätz­te Zuhörerinnen und Zuhörer, vor allem von den Blaulichtorganisationen! Ich möchte nochmals auf einige Punkte dieses Bundesgesetzes eingehen, mit dem wir heute die Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz ändern wer­den – wichtige Änderungen, wie ich meine, die der Verkehrssicherheit und mehr Kontrol­le dienen werden und die bereits von der Ministerin angesprochene positive Bilanz hof­fentlich fortsetzen können.

Die Novelle des Führerscheingesetzes bezüglich der Maßnahmen gegen Schnellfahrer in Form von Führerscheinentzug – gestaffelt bis zu sechs Monaten – wurde ja bereits ausführlich erläutert. Zu viele Menschen verunglücken bei Unfällen, für die Rasen die Ursache ist. Das betrifft insgesamt fast ein Drittel aller Verkehrstoten pro Jahr, leider in großem Ausmaß auch junge Leute, vor allem in der ländlichen Region. (Abg. Dr. Mo­ser: Darum müssen wir mehr machen!) Entsprechende Konsequenzen sind zu begrü­ßen und werden in dieser Novelle verankert.

Es gibt auch einen Entschließungsantrag, in dem das Ministerium aufgefordert wird, zu prüfen, ob durch eine freiwillige Ableistung von sozialen Diensten die Dauer des Führer­scheinentzugs verkürzt werden soll.

Auch sehr schnell, aber im Sinne der schnellstmöglichen Hilfe, wirkt sich die schon er­wähnte Änderung im Führerscheingesetz aus, die den sogenannten Blaulichtführer­schein betrifft. Dieser ermöglicht das Lenken von Fahrzeugen der Einsatzkräfte bis zu einem Gesamtgewicht von 5,5 Tonnen mit Führerschein B bei zusätzlicher theoreti­scher und praktischer Ausbildung.

So wird verhindert, dass es zu Engpässen bei Einsatzfahrten kommt, vor allem in länd­lichen Gebieten. Es wurde schon angesprochen, dass damit der Forderung der Feuer­wehren vor allem auch in vielen Landgemeinden entsprochen wird, in denen viele Mit­glieder den Führerschein B besitzen, aber keine C-Lenkerberechtigung.

Ebenso wird eine entsprechende Regelung es möglich machen, dass die Einsatzorga­nisationen die Kandidaten mit dem Führerschein B auf Straßen des öffentlichen Ver­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 122

kehrs ausbilden und diese praktischen Schulfahrten im Rahmen gesetzlicher Vorschrif­ten eben selber durchführen können.

Sehr geehrte Damen und Herren, nun zu den Änderungen der Straßenverkehrsordnung: Es wird eine Konkretisierung des Wochenendfahrverbots geben. Eine nach deutschem Vorbild geschaffene Liste wird mehr Rechtssicherheit bringen, welche Lebensmittel am Wochenende transportiert werden dürfen und welche nicht. Ausnahmen wer­den konkre­tisiert.

Das ist zu befürworten, weil dadurch verhindert wird, dass durch ungenaue Bezeich­nungen mehr Lkw-Fahrten durchgeführt werden, als notwendig wären. Es wird der weit­reichende Begriff „leicht verderbliche Lebensmittel“ nun konkret im Gesetz verankert, dass eben Wochenendfahrten nur zur Beförderung von, zum Beispiel, frischem Obst und Gemüse, frischer Milch, Fleisch und Fisch dienen. Zubringerfahrten und Leerstrecken sind gleichermaßen genau zu dokumentieren.

Außerdem neu geregelt wird, dass es für Taxis künftig zulässig ist, im 5-Meter-Kreu­zungsbereich kurz anzuhalten – vorausgesetzt, dass die Sicherheit aller Verkehrsteil­nehmerInnen gewahrt bleibt. So kann es insbesondere in Ballungsräumen mit wenigen Abstellplätzen für Menschen mit Handicap oder für kranke und alte Menschen sehr wohl eine Erleichterung sein, wenn das Taxi nicht erst 100 Meter weiter entfernt halten darf, oder nicht in zweiter Spur halten muss, weil keine Haltemöglichkeiten gegeben sind. Auch für Menschen mit schwerem Gepäck ist dies eine Erleichterung. Das wurde von Taxifahrern ja immer schon praktiziert, ohne dass das eben gesetzlich korrekt war.

Eine weitere begrüßenswerte Gesetzesänderung betrifft die Mitbenützung der Lichtsig­nalampeln von Taxis auf Busspuren.

Die Ministerin hat auch die Novellierung des Kraftfahrgesetzes 1967 schon erwähnt, die eine Lösung für das Problem der ausländischen Verkehrssünder und deren Straf­verfolgung bringen kann. Der Beitritt zur Europäischen Fahrzeug- und Halterdatenbank EUCARIS, den das Verkehrsministerium anstrebt, soll einen direkten gegenseitigen Datenaustausch zwischen den zentralen Fahrzeug- und Führerscheinregistern der be­teiligten Staaten möglich machen.

Im Innenministerium sollen die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen wer­den, und das BMVIT wird entsprechende Verträge mit EUCARIS-Mitgliedstaaten ab­schließen. Nur Staaten, die auch österreichischen Behörden solche Abfragen und Zu­griffe ermöglichen, sollen dann auch entsprechende Auskünfte erhalten.

Das sind, wie ich meine, wichtige Veränderungen zu mehr Verkehrssicherheit und mehr Kontrolle. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Peter Haubner.)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Rosenkranz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.49.08

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Stichwort Feuerwehrführerschein, Blaulichtorganisationen: Ich kann trotzdem – obwohl mein oberster Kommandant aus Niederösterreich da ist – hier mein freies Mandat aus­üben.

Trotz langjähriger Forderungen, Pressemitteilungen oder Ähnlichem bedarf es offen­sichtlich eines Katalysators, so auch in der Frage des Feuerwehrführerscheins. Die APA oder sonstige Tageszeitungen sind nicht das geeignete Instrument, um ein Gesetz zu ma­chen. Ein Gesetz wird hier im Parlament gemacht, und daher – da ich so etwas nicht vorgefunden habe – hat die freiheitliche Fraktion am 23. September 2009 einen entspre­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 123

chenden Gesetzesvorschlag, einen entsprechenden Entschließungsantrag betreffend Feu­erwehrführerschein eingebracht. (Beifall bei der FPÖ.)

Just vor der Ausschusssitzung am 1. Juni hat dann die Frau Bundesministerin dan­kenswerterweise das grüne Licht gegeben, dass tatsächlich eine solche Einigung kom­men soll. Jetzt, am 30. November 2010, ist es in der Beschlussfassung so weit.

Es geht nicht nur um die Frage der besseren Ausrüstung, sondern auch um die Frage der Rechtssicherheit. Was würde passieren, wenn tatsächlich ein – unter Umständen aufgrund der Personen beziehungsweise auch der Ausrüstung – überladenes Feuer­wehrfahrzeug einen Unfall hätte, und im Rahmen eines Gutachtens bei der Unfallre­konstruktion herauskäme, dass dieses Fahrzeug zu schwer war und der Lenker nicht die entsprechende Berechtigung hatte. In dieser Grauzone hat man sich oft bewegt, und Gott sei Dank ist nichts passiert. Aber was würde passieren, wenn aufgrund eines solchen Umstandes eine Haftpflichtversicherung aussteigen würde? Das wollen wir uns nicht ausmalen.

Daher: Danke für diese Regelung, die von allen Parteien getragen wird. Ich möchte hier an dieser Stelle noch einmal anfügen: Die Rechtssicherheit hinsichtlich der Feuer­wehrärzte ist nach wie vor nicht geklärt. (Beifall bei der FPÖ.)

14.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Haubner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.51.11

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Wir haben schon gehört, dass wir heute den Feuerwehrführerschein und natürlich auch – in Bezug auf die Raserproblematik – das Raserpaket mit diesen Ge­setzesvorlagen beschließen werden.

Es ist natürlich auch so, dass dieses Paket für die Wirtschaft Erleichterungen vorsieht. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt für uns, weil die Transportwirtschaft ein äußerst wichtiger Wirtschaftsfaktor ist. Wenn man in Betracht zieht, dass es ungefähr 18 000 Un­ternehmerinnen und Unternehmer in Österreich gibt, die in der Transportwirtschaft tätig sind und über 200 000 Menschen beschäftigen, dann ist es wichtig, dass wir ihnen ei­nerseits die Möglichkeit geben, dass sie das, was wir täglich brauchen, auch rechtzeitig bringen, und dass wir ihnen andererseits auch die notwendige Rechtssicherheit dafür geben, dass sie die Waren transportieren können.

Es ist beachtlich. Wenn auf Österreichs Straßen zirka 370 000 Tonnen jährlich trans­portiert werden, dann ist es nur gut und recht, dass wir hier auch die Rahmenbedin­gungen dementsprechend verbessern.

Bis jetzt war es ja der Fall, dass man aus dem Verkehr gezogen worden ist, wenn man drei Büschel Basilikum im Anhänger hatte. Deshalb bietet diese Liste, die wir jetzt nach deutschem Vorbild – wie schon erwähnt wurde – auflegen, Rechtssicherheit – einer­seits für die Transportwirtschaft, andererseits auch für die Kontrolleure. Ich bin sehr froh – und ich weiß auch, dass die Lebensmittelbranche sehr froh ist –, dass wir hier eine derartige Lösung, einerseits für die Transportwirtschaft und andererseits natürlich auch für den Handel in Österreich, bereitstellen können.

Das Zweite, das natürlich auch sehr erfreulich ist – auch für die Wirtschaft – in Bezug auf die Problematik in der Taxibranche, ist, dass jetzt die Taxis auch im Kreuzungsbe­reich halten können. Ich denke, das sind zwei Maßnahmen, die nach einem gewissen Diskussionsbedarf von beiden Seiten Zustimmung gefunden haben. In dieser Hinsicht,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 124

glaube ich, haben wir hier zwei sinnvolle und notwendige Schritte für die Transportwirt­schaft und für das Taxigewerbe gesetzt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Walser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.53.32

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Frau Ministerin, Sie haben heute schon auf die erfreuliche Statistik hingewiesen: minus 44 Prozent Tote durch Alkolenker.

Denselben Ruck, dieselbe Konsequenz wie im Kampf gegen die Alkolenker würden wir uns erhoffen – und das hat Kollegin Moser ja angesprochen – im Kampf gegen die Ra­serei auf Österreichs Straßen. Die Berechnung von Gabi Moser war ja, glaube ich, ein­drucksvoll genug. Daher möchte ich kurz auf den Antrag eingehen, den Kollege Hagen eingebracht hat, auf mehr Raserei auf Österreichs Straßen.

Da hat sich ja ein Parteikollege schon einmal eine blutige Nase geholt, wenn ich an den ehemaligen Herrn Minister und Vizekanzler Hubert Gorbach denke. Sämtliche Fak­ten sprechen natürlich gegen diesen Vorschlag: Mehr Unfälle, mehr Staus, mehr Schad­stoffe, mehr Umweltbelastung wären die Folge. Das ist überhaupt keine Frage.

Ich würde eher empfehlen: Wenn wir schon für mehr Sicherheit auf den Straßen kämp­fen wollen, würde ich hoffen, dass auch Kollege Hagen künftig mitkämpft, wenn die Vor­arlberger Landesregierung den Lkw-Verkehr verlagern möchte, weg vom Grenzüber­gang Lustenau hin zum Grenzübergang Mäder, wobei wir ein Loch stopfen, um ein an­deres aufzumachen. Der Bauernhof vom Kollegen Stadler wäre dann vielleicht auch eher gesichert, als dass er ... (Abg. Mag. Stadler: Zerschnitten!) – Gut, einen Verbünde­ten habe ich im BZÖ, wunderbar. Vielen Dank, Kollege Stadler, in diesem Fall.

Ein paar Fakten: Was würde passieren bei Tempo 160, Kollege Hagen? Ich beziehe mich hier auf eine Studie des Verkehrsclubs Österreich. (Abg. Dr. Karlsböck: ... Deutsch­land fahren! Nichts passiert!) Der durchschnittliche Anhalteweg: plus 42 Prozent; der durchschnittliche Spritverbrauch: plus 27 Prozent; die CO2-Emissionen: plus 27 Pro­zent; das Unfallrisiko: plus 32 Prozent, bei den tödlichen Unfällen übrigens noch gravie­render: plus 81 Prozent.

Also: Ein höheres Tempo bringt es nicht, das ist genau die falsche Richtung. (Zwischen­ruf des Abg. Hagen.) Wir haben auch wesentlich mehr Staus, wenn ich daran erinnern darf. Wir haben bei Tempo 130 ungefähr 2 300 Fahrzeuge pro Fahrstreifen, bei Tem­po 160 sind es nur mehr knapp über 2 000.

Alles spricht gegen diesen Vorschlag. Es tut mir leid, da kann kein vernünftiger Mensch mit. Aber einen Vorschlag hätte ich: Wenn es unbedingt Tempo 160 sein muss, würde ich das Fahren mit der Bahn empfehlen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Auer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Hagen. – Gegen­ruf bei der ÖVP.)

 


14.56.49

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich glaube, dass wir alle hier im Raum einer Meinung sind, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr im Mittelpunkt des Interesses einer sehr, sehr gu­ten Verkehrspolitik stehen muss. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.) Und da kann ich,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 125

glaube ich, alle beruhigen und feststellen, dass die Bundesregierung – mit Frau Ministe­rin Bures an der Spitze – sehr gut unterwegs ist. Das zeigen die statistischen Zahlen.

Einiges ist schon gesagt worden: Die Frau Minister ist eingegangen auf die Zahlen im Bereich der Jugendlichen und im Bereich der alkoholisierten Verkehrsteilnehmer. (Abg. Dr. Moser: Sie hat die Zahlen über die Geschwindigkeit verschwiegen!) Die Gesamt­zahl der Unfälle hat sich dramatisch reduziert in den letzten vier Jahren, vor allem auch in den letzten zwei Jahren, in denen die Frau Minister zuständig war.

Die Zahl der Verletzten ist gesunken (Abg. Dr. Moser: Ja, weil die so schnell sind!), zum Beispiel von 2 487 auf 1 938, die Zahl der Getöteten ist stark gesunken. (Abg. Dr. Moser: Das haben wir dem Blaulicht zu verdanken!) Also, Frau Dr. Moser, ich kann Ihre Kritik wirklich nicht verstehen. Wir sind auch dagegen, dass es Raser gibt, wir ge­hen gegen die Raser vor. (Abg. Dr. Moser: Ja, bitte, gescheit!) Ihre Argumentation spricht eher dafür, dass Sie einiges nicht so genau gelesen haben, dass Sie darübergerast sind – buchstäblich – über die Informationen.

Ich darf aus dem Verkehrsausschuss zitieren: „Für höhere Geschwindigkeitsübertre­tungen werden längere Entzugszeiten festgelegt.“ (Abg. Dr. Moser: Ja, wenn man 40 bis 50 drüber ist!) „Das erfolgt gestaffelt in 20 km/h Schritten, wobei je Schritt eine ent­sprechend längere Entzugsdauer festgelegt wird.“

Da frage ich Sie schon, ob Sie nicht der Meinung sind, dass eine längere Entzugs­dauer eine gute Vorgangsweise ist. (Abg. Dr. Moser: Ja, aber das Problem ist, Sie ha­ben nur die Hälfte gelesen und zitiert! ... wenn man 40 bis 50 darüber ist!) Sind Sie der Meinung, dass wir nur mit mehr Strafen, mit höheren finanziellen Strafen, mehr errei­chen? – Ich glaube, nicht.

Steigende Geschwindigkeit erhöht natürlich die Gefahr, die Reaktionszeit sinkt. Da­durch kommt es natürlich zu mehr Unfällen, und vor allem steigt die Energie mit dem Quadrat der Geschwindigkeit: Doppelte Geschwindigkeit heißt vierfache Energie, drei­fache Geschwindigkeit heißt neunfache Energie. Und genau die Energie ist ja das, was zu den schrecklichen Auswirkungen führt, dass man nach einem Unfall wirklich völlig anders ausschaut als vorher.

Zum Kollegen Hagen: Ich muss auch die Kritik fortsetzen. Ich weiß nicht, warum Sie diesen Antrag stellen. Sie haben in Ihrer Rede zuerst gesagt, dass es bis 180 km/h ei­gentlich kein Problem wäre, im Antrag schreiben Sie 160 km/h. (Zwischenruf des Abg. Hagen.) Sie formulieren in Ihrem Antrag, bei „bestimmten Witterungsbedingungen und geringem Verkehrsaufkommen“, erläutern aber nicht, wie man das genau handeln soll­te. Also das ist für meinen Begriff eher nur ein Antrag um des Antrags willen.

Als Bürgermeister möchte ich abschließend noch sagen, dass es mich sehr freut, dass es bei den Blaulichtorganisationen zu einer Verbesserung kommt. Für viele Ehrenamt­liche wäre es wirklich unzumutbar, wenn sie noch eine zusätzliche Ausbildung machen müssten. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Frau Minister, im Sinne der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ.)

15.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Marko­witz zu Wort. – Bitte.

 


15.00.34

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Zu den Blaulichtorganisationen ist Folgendes zu sagen: Dieser Antrag ist natürlich auch von uns mit großer Freude zu unterstützen, denn wir vom BZÖ finden, dass die Freiwilligkeit gerade bei den Feuerwehren, bei den Rettungskräften et cetera


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 126

unterstützt gehört. Uns ist wichtig, dass die Einsatzkräfte so schnell wie möglich ans Ziel kommen, um den Menschen in Not zu helfen. Die Regelung, so wie in der Vergan­genheit praktiziert, dass man mit dem B-Führerschein die Einsatzfahrzeuge nicht len­ken durfte, auch bei nur leicht überschrittenem Gewicht, halten wir für zu streng. Die­sen Antrag werden wir natürlich unterstützen.

Kollege Heinzl! Zum Verkehrsausschuss ist zu sagen – Sie haben es ja angespro­chen –, dass 24 Anträge im Ausschuss auf der Tagesordnung standen, 16 davon wur­den vertagt, zwei miterledigt, zwei abgelehnt. Ich denke schon, dass man hier auch einmal an die Regierung herantreten muss. Wenn Sie die Anträge der Opposition nicht ernst nehmen oder sie einfach für unnötig halten, dann gehören sie ins Plenum, dann muss sich der Nationalrat damit beschäftigen. Lehnen Sie die Anträge hier im Hohen Haus ab, müssen Sie dann der Bevölkerung gegenüber argumentieren, warum gewis­se Anträge, die sehr sinnvoll sind, einfach so von Ihnen abgelehnt werden. (Beifall beim BZÖ.)

Über unseren Antrag zur Einführung der Sechs-Monats-Vignette haben wir schon im Dezember 2009 diskutiert, dann wurde er vertagt. Im November haben wir wieder de­battiert, jetzt haben wir wieder vertagt. Meine Damen und Herren! Irgendwann muss ich schon einmal sagen, dass wir, wenn Sie jetzt selbst keine besseren Lösungen ha­ben, das eben das nächste Mal im Plenum besprechen werden. Wir bleiben aber dran an diesem Thema, denn es gibt 220 000 Wechselkennzeichenbenützer in Österreich, und ich sehe sicher nicht ein, dass die Wechselkennzeichenbenützer dauernd ge­schröpft werden. Denn gerade was die Wechselkennzeichen betrifft – bei Oldtimern et cetera – werden die Autos meistens im Sommer benutzt, und deshalb ist eine Sechs-Monats-Vignette mehr als sinnvoll.

Frau Bundesministerin, Sie haben ja im Ausschuss erwähnt, dass es in anderen EU-Staaten nicht so ist. Wenn man ein Wechselkennzeichen hat, muss man für das zweite Auto zahlen. Bei uns ist das nicht so. Warum haben wir die Vignette eingeführt? – Wer die Autobahn benutzt, soll zahlen, und wer die Autobahn nicht benutzt, eben nicht. Also sehe ich es nicht ein, dass man wieder auf die Autofahrer losgeht. Sie werden nämlich schon genug zur Kassa gebeten. (Beifall beim BZÖ.)

Ein wichtiger Punkt, den ich ansprechen möchte, ist das Überholverbot für Lkws. Ge­rade jetzt bei den ersten Wintereinbrüchen haben wir es gesehen: Wie sind die meis­ten tödlichen Unfälle passiert? – Mit Lkws, die viel zu schnell unterwegs waren. (Abg. Neubauer: Wenn sie Sommerreifen gehabt haben!) Bitte? Natürlich, Sommerreifen haben sie gehabt. Abgefahrene Reifen haben sie gehabt. Was waren sie? – Ausländi­sche Lkws waren es. Es wurde zu wenig kontrolliert.

Genau das alles soll sich in Zukunft ändern. Aus diesem Grund halten wir den Antrag, dass es ein Überholverbot gibt, für wichtig – damit die Rasereien aufhören, damit die Sicherheit auf Österreichs Straßen wieder verbessert wird. Für die Sicherheit der öster­reichischen Autofahrer und Autofahrerinnen, Mopedfahrer et cetera sollten wir wirklich danach trachten, dass dieses Überholverbot für Lkws in Kraft tritt. – Vielen Dank. (Bei­fall beim BZÖ.)

15.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Rädler zu Wort. – Bitte.

 


15.03.55

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! (Abg. Dr. Moser: -in! Frau Bundesministerin ist sie!) Sie haben mit Recht darauf verwiesen, dass die Zahl der Verkehrstoten rückläufig ist, dass wir aber trotzdem alle Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen. Das sei zunächst ein­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 127

mal die Verkehrssicherheit im Form der Ausstattung der Fahrzeuge. Es gab in diesem Bereich in den letzten 10 Jahren ja neueste technische Entwicklungen, die sicherlich da­zu beigetragen haben, dass die Unfälle nicht mehr so schwer sind und es vielleicht nicht so oft zu Todesfällen kommt.

Was mich natürlich als Feuerwehrmann und als Ortsstellenleiter des Roten Kreuzes be­sonders freut, ist, dass es nunmehr so weit ist, dass wir Rahmenbedingungen für unse­re Einsatzkräfte schaffen können. Ich meine, dass auch die Ausstattung der Einsatz­fahrzeuge einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, dass es ein Minus bei der Anzahl der Verkehrstoten gibt. Bessere Ausstattung heißt raschere Hilfe vor Ort. Für die Ein­satzkräfte bedeutet es eine gewisse Erleichterung, nicht immer im Hinterkopf zu haben, dass man nicht berechtigt ist, das Fahrzeug zu lenken, wenn eine Person mehr drinnen ist. Das ist, glaube ich, keine gute Voraussetzung für Einsatzkräfte. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich freue mich, dass auch die Schulung, die Prüfung und die Bestätigung der Eignung über die Einsatzkräfte durchgeführt wird.

Es freut mich, dass dieses Thema im Ausschuss fast einstimmig behandelt wurde, der FPÖ-Antrag des Herrn Abgeordneten Rosenkranz mitverhandelt werden konnte und wir durch eine Ausschussfeststellung auch die Schulungsfahrten auf öffentlichen Ver­kehrsflächen ermöglicht haben.

In diesem Sinne danke ich für die Einstimmigkeit – für unsere Einsatzorganisationen, für unsere Feuerwehren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dolinschek ist der Nächste, dem ich das Wort erteile. – Bitte.

 


15.06.05

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Frau Bundesminister! Ich habe Ihre Ausführungen, was die Straf­verfolgung von ausländischen Verkehrsteilnehmern betrifft, die unsere Verkehrslimits nicht einhalten, sehr wohlwollend vernommen. Es ist für keinen österreichischen Ver­kehrsteilnehmer nachvollziehbar, dass die Daten ausgefolgt werden, wenn man selbst in benachbarten Ländern unterwegs ist und Geschwindigkeitsüberschreitungen tätigt, dass das aber umgekehrt auch seitens der Länder der Europäischen Union nicht auf Ge­genseitigkeit basiert. Das versteht niemand.

Deshalb muss ich auch sagen, dass es wichtig ist, dass wir in dieser Hinsicht das Gleich­heitsprinzip haben und auch zu Maßnahmen greifen, wenn ausländische Verkehrsteil­nehmer, die auf österreichischen Autobahnen unterwegs sind, glauben, dass sie sie als Rennbahn benützen können. Dass man dann auch drastische Maßnahmen bis hin zum Führerscheinentzug und zum Entzug des Kfz ergreifen kann, habe ich sehr wohlwollend bemerkt. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist natürlich auch so, dass jeden österreichischen Verkehrsteilnehmer, der viel auf den Straßen unterwegs ist, der sogenannte Föderalismus beim österreichischen Straf­rahmen ärgert. In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Maßnahmen bei bis zu 20 km/h Geschwindigkeitsübertretung. In Oberösterreich werden zum Beispiel bei einer Anonymverfügung 29 € eingehoben, in Vorarlberg 60, und dazwischen pendelt sich die Höhe in anderen Bundesländern ein. Sie können geringfügige Übertretungen mit 12 km/h, 14 km/h oder 15 km/h haben und bezahlen 40, 45, 50 oder 60 €. Das versteht keiner. Es müsste in diesem Bereich einen bundesweit einheitlichen Strafenkatalog statt des Fö­deralismus geben. Das versteht keiner. (Beifall beim BZÖ.)

Was die Tempolimits betrifft, muss ich sagen, dass wir eine Geschwindigkeitsflexibili­sierung brauchen, Kollege Hagen hat das schon ausreichend erläutert. Es ist ein Unter­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 128

schied, ob die Straße nass oder eisglatt ist, ob Schneefall herrscht oder trockene Fahr­bahn und gute Sicht vorliegen. Kraftfahrzeuge sind heute auf hohem Level ausge­rüstet, sie haben ABS und ESP. Im Prinzip wurzelt dieses Tempolimit von 130 km/h in den Siebzigerjahren. Heute sind wir im Jahr 2010, es müsste eigentlich zu einer Ände­rung kommen, zum flexiblen Tempolimit – natürlich nur auf dreispurigen und zweispuri­gen Autobahnen. (Beifall beim BZÖ.)

Zum Überholverbot: Jeder weiß, dass es ein Wahnsinn ist, wenn man oft mehrere Kilo­meter auf einer zweispurigen Autobahn hinter den Lkws nachzuckeln kann, weil sich zwei Lkws ein Privatrennen liefern und der eine mit einem Unterschied von 2 oder 3 km/h den anderen kaum überholen kann. Frau Bundesminister! Es müsste ein generelles Über­holverbot für Lkws auf zweispurigen Autobahnen geben.

Jetzt komme ich noch zu den Blaulichtorganisationen. Ich bin sehr froh über diese 13. Führerscheingesetz-Novelle, die beinhaltet, dass die Mitglieder der Blaulichtorgani­sationen – der Feuerwehren, der Rettungsorganisationen und so weiter – mit einer Zu­satzausbildung jetzt auch Einsatzfahrzeuge bis zu fünfeinhalb Tonnen lenken können. Es ist auf jeden Fall ein Fortschritt für die Blaulichtorganisationen. Wenn man selbst seit 40 Jahren bei der Feuerwehr ist, dann kann man das auch schätzen. Ich glaube, das werden auch alle anderen Blaulichtorganisationen für gut befinden und schätzen. (Bei­fall beim BZÖ.)

15.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Stau­ber zu Wort. – Bitte.

 


15.10.02

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Werte Zuhörer! Ich möchte mich gleich dem Kollegen Dolinschek anschließen. Mir geht es als einem, der viel auf den Autobahnen unterwegs ist und sich so weit wie möglich an die Verkehrs­vorschriften hält, auch in erster Linie einmal darum, dass wir die ausländischen Raser in unserem Land verstärkt zur Verantwortung ziehen können. Man bekommt immer wieder in Tunnels von Ausländern auch noch den Vogel gezeigt, wenn man sich an die Vorschriften hält. Die Verfolgung muss verstärkt bewerkstelligt werden können. Daher vertrete ich auch den Vorstoß Richtung EUCARIS vehement.

Frau Ministerin, ich meine, dass das ein erster Schritt ist. Sie sind ja selbst mit Engage­ment dabei, dass dazu eine europäische Richtlinie erarbeitet wird, damit die grenzüber­schreitende Verfolgung und auch der Austausch der Daten wirklich erfolgen können.

Als Bürgermeister, der selbst eine große Stützpunktwehr und neun Feuerwehren in sei­ner Gemeinde hat, freue ich mich natürlich auch sehr, dass der Wunsch der Feuer­wehren endgültig in Erfüllung geht. Ich weiß selbst, dass es vor allem im ländlichen Raum wochentags nicht leicht ist, die Kameraden zusammenzubringen, wenn zu ei­nem Einsatz geblasen wird, und noch dazu die Leute zu haben, die die Einsatzfahrzeu­ge lenken können. Dass es jetzt wirklich zu einer Erleichterung kommt, ist für mich sehr positiv. Ich freue mich auch für die Einsatzorganisationen, besonders für die Feuerwehr, dass das heute so beschlossen wird.

Ich möchte auch von dieser Stelle aus den Dank an die Tausenden freiwilligen Feuer­wehrleute in Österreich richten. Sehr geschätzter Herr Präsident, geben Sie das an Ih­re Tausenden Kameraden weiter, im Namen der österreichischen Gemeinden und aller Abgeordneten des Hohen Hauses! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Linder gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 129

15.12.09

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Als ich den Führerschein gemacht habe, hat im Büro des Fahrlehrers ein großes Plakat mit folgendem Text gehangen: „22 Pro­zent der Verkehrsunfälle werden von alkoholisierten Kraftfahrern verursacht. Das heißt, dass 78 Prozent der Verkehrsunfälle von nüchternen Kraftfahrern verursacht werden. Können diese nüchternen Idioten nicht von der Straße verschwinden, damit die Ver­kehrssicherheit um 400 Prozent gesteigert wird?“

Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Gott sei Dank gehört dieses Denken der Vergan­genheit an. Ich glaube, dass Alkohol am Steuer heute kein Kavaliersdelikt mehr ist. Ich meine auch, dass es ganz wichtig ist, dass wir mit gutem Beispiel vorangehen, um un­seren Kindern zu zeigen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist, um in der Gemeinde als Politiker zu zeigen, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist. Ich glaube, als Veranstalter soll man Heimfahrhilfen organisieren, damit die Leute beruhigt feiern und trinken können. Ich meine, dass das funktioniert.

Was mich heute auch ganz besonders freut, ist der Feuerwehrführerschein. Ich glaube, es gibt nichts Schlimmeres für einen Feuerwehrmann als Folgendes: Die Sirene heult, man kommt ins Feuerwehrhaus, man hat eine Mannschaft zusammen und kann nicht ausrücken, weil die Kraftfahrer fehlen. Speziell in kleinen Landgemeinden ist es wo­chentags tagsüber fast nicht möglich, Einsatzstärke zusammenzukriegen.

Ich glaube aber auch, dass dieser Beschluss für uns ein wenig richtungweisend sein sollte, dass wir den Organisationen, dem Bürger mehr Verantwortung zurückgeben und nicht alles zu regeln versuchen, nicht glauben, dass wir überall ganz exakte, scharfe Gesetze machen müssen. Ich glaube, die Feuerwehren wissen damit umzugehen. Das ist ein richtiger und guter Schritt in diese Richtung – mehr Freiheit für den Bürger, mehr Entscheidungsfreiheit für die Blaulichtorganisationen. Als Feuerwehrmann freut mich der heutige Beschluss sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

15.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Hakl ist die nächste Red­nerin. – Bitte.

 


15.14.21

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Es wurde schon alles gesagt, nur nicht von mir. So kommt es mir manchmal vor. Deswegen nur ganz kurz zu drei Punkten.

Erstens: Ihnen, Frau Bundesministerin, und auch unserem Verkehrssprecher Ferry Maier meinen Glückwunsch zum ausgewogenen Paket zur Steigerung der Verkehrssi­cherheit. Mit 900 Verkehrstoten liegen wir in Österreich sehr gut. (Abg. Dr. Moser: Nein!) Diese Zahl sinkt auch weiter.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, darauf aufmerksam zu machen, dass in Österreich mehr Menschen Selbstmord begehen als bei Verkehrsunfällen ums Le­ben kommen, und die Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass wir sehr viel Zeit und Energie dafür verwenden, über diese Verkehrstoten völlig zu Recht zu sprechen, dass aber die psychotherapeutische Behandlung für depressionskranke Menschen in die­sem Land aus meiner Sicht nach wie vor jeder Beschreibung spottet. Es ist wirklich dringend notwendig, im Gesundheitswesen tätig zu werden, damit wir auch weniger Selbstmorde und nicht nur weniger Verkehrstote haben. Ich hoffe, dass wir da im nächs­ten Jahr einiges weiterbringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Was die Beschlagnahmung von Fahrzeugen betrifft, mache ich darauf aufmerksam, dass Fahrzeuge nur sichergestellt werden, bis eine Sicherheitsleistung erfolgt. Die Fahr­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 130

zeuge an sich kann man nämlich nicht beschlagnahmen, weil es teilweise gleichheits­widrig wäre. Das wurde in Italien bereits ausjudiziert. Man könnte zum Beispiel das Fahrzeug eines Leasingnehmers, dessen Eigentümer nicht er sondern die Leasingfir­ma ist, nicht beschlagnahmen – weil das immer wieder von Kollegen gefordert wurde.

Frau Kollegin Moser, noch ganz kurz zum Überholverbot auf der zweiten Spur. Im Inn­tal haben wir eine zweispurige Autobahn und über weite Strecken ein Lkw-Überhol­verbot. Ich genieße das sehr. Es ist nämlich tatsächlich unglaublich gefährlich, wenn man ein bisschen schneller fährt und ein Lkw schert mit 80 km/h aus. Dennoch bin ich der Ansicht, dass ein generelles Überholverbot keinen Sinn macht. (Abg. Dr. Moser: Na gut, es geht ja auch nur um zwei Spuren! Bei drei und vier Spuren ist es uns ja egal!) Ich bin für ein generelles Verbot des Befahrens und Benützens der dritten und vierten Spur für Lkw und für Überholverbote mit immer wieder dazwischen eingescho­benen Strecken, wo auch die Lkw auf der zweiten Spur überholen können. Wir müssen den Lkw zwischendurch einmal die Möglichkeit geben, zu überholen. Es gibt es Lkw, die auf Dauer 70 km/h fahren, andere könnten und würden 100 fahren, und die Ermü­dungserscheinungen bei Lkw-Lenkern, die stundenlang hinter einem anderen 70 km/h fahrenden herfahren, würden aus meiner Sicht die Unfallhäufigkeit in großem Ausmaß steigern. Deswegen wäre ein sozusagen durchlöchertes Überholverbot mit Überhol­strecken vorstellbar. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Moser: Denken Sie doch! Nur bei zweispurigen Autobahnen!)

15.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Singer ist der nächste Red­ner. – Bitte.

 


15.17.29

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die vorliegenden Gesetzentwürfe sind ein echtes Sicherheitspaket. Einerseits gehen wir konsequent gegen Raserei vor, anderer­seits wollen wir sichergehen, dass die Rettungskräfte rasch vor Ort sein und helfen kön­nen, wenn im Straßenverkehr etwas passiert.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang, dass Sie die Initiative der ÖVP, des Kollegen Hans Rädler, aufgegriffen haben und die Ein­führung der Rettungsgasse auf unseren Straßen weiterverfolgen und hoffentlich rasch um­setzen werden.

Ein wichtiger Punkt in der Führerscheingesetz-Novelle ist jene Bestimmung, mit der die Führerscheinklasse B künftig zum Lenken von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Ge­wicht von 5,5 Tonnen berechtigt, denn durch die zunehmende technische Ausstattung sind die Einsatzfahrzeuge zwar vielseitiger, aber auch deutlich schwerer geworden. Vor allem den ehrenamtlichen Mitarbeitern bei der Feuerwehr und bei den Rettungs­organisationen soll es ermöglicht werden, diese Fahrzeuge zu lenken. Voraussetzung dafür ist, dass die Organisationen eine Bestätigung über die besondere Eignung der eingesetzten Personen ausstellen, das heißt, dass eine entsprechende Schulung ab­solviert wurde. Das ist für mich eine wichtige Begleitbestimmung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Tausende freiwillige Helfer versehen täglich ihren wertvollen Dienst an unserer Gesellschaft. Dafür sagen wir Danke und schaffen mit dem heutigen Beschluss Rahmenbedingungen, die den Anforderungen gerecht werden. Ich sehe diese Novelle aber nicht nur als praktische Notwendigkeit, sondern auch als Hin­weis dafür, dass die Ausrüstung unserer Rettungs- und Einsatzorganisationen weiterent­wickelt wurde.

Das heißt, wir haben Gott sei Dank Rettungs- und Einsatzorganisationen, die mit Steu­ermitteln, mit Unterstützung der Wirtschaft, mit Spenden vieler, vieler Menschen und mit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 131

dem Einsatz ehrenamtlicher und hauptamtlicher Mitarbeiter sehr gut ausgestattet sind – ausgestattet für jene Menschen, die in einer besonderen Notsituation Hilfe brauchen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir dürfen stolz darauf sein, so großartige Einsatz­organisationen in Österreich zu haben.

Wir dürfen stolz sein auf die vielen ehrenamtlich tätigen Menschen, und wir dürfen stolz sein auf die vielen tollen Hilfeleistungen an der österreichischen Bevölkerung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

15.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes zu Wort. – Bitte.

 


15.20.36

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätztes Hohes Haus! Ein wichtiger Punkt sind auch die Frage der Regelung des Wochenendfahrverbotes für Lkws und lastabhängig die Ausnahmen dazu. Lkws, die frisches Obst, Gemüse, frisches Fleisch, Fleischerzeug­nisse, frischen Fisch, Fischerzeugnisse oder natürlich auch Milch- und Milchprodukte transportieren, sind vom Wochenendfahrverbot jetzt generell ausgenommen. Das ist ge­nau geregelt.

Bis jetzt war es eine komplizierte Angelegenheit, die Versorgung von entlegenen Märk­ten sicherzustellen. Es waren immer wieder von Landesregierungen Ausnahmegeneh­migungen einzuholen, und ein Transport aus dem Gemüsebaugebiet im Osten Öster­reichs zum Beispiel nach Linz oder noch weiter, nach Salzburg, hat mehrere Landesre­gierungen befasst, und es hat bei der korrekten Durchführung immer wieder Ärger ge­geben.

Wir haben nun eine Regelung, die diese wertvollen Transporte möglich macht, er­leichtert, Missbrauch ausschließt. Wir alle können sicher sein, dass wir am Montag in der Früh frische Produkte einkaufen können, auf dem Tisch haben und genussvoll ver­zehren können.

Ich danke für die Erleichterungen. Auch das ist aktive Verkehrspolitik, und es ist auch ein Schritt zur Verwaltungsreform, wenn auch ein kleiner, aber für die, die es betrifft, ein sehr wichtiger. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

15.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


15.22.04

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass es quer durch die Parteien viele Vorschläge und viele Wünsche zur Verkehrssicherheit gibt. Ich denke, der heutige Beschluss ist ein wichtiger Beitrag, die Verkehrssicherheit zu erhö­hen.

Blickt man auf die vergangene Woche zurück: Zehn Todesopfer gab es im Straßenver­kehr, davon ein Fußgänger, ein Radfahrer, und acht Todesopfer waren Bus-, Lkw- und Pkw-Insassen. Von diesen acht Menschen sind fünf wegen nicht angepasster Fahrge­schwindigkeit verunglückt. Das heißt also, gerade das Tempo ist einer der Hauptverur­sacher von tödlichen Verkehrsunfällen, und natürlich ist in dieser Jahreszeit auch die Straßenlage ein wichtiger Faktor.

Ich glaube, wir brauchen noch zusätzliche Maßnahmen, gerade was die Fußgänger betrifft. Es braucht speziell für Fußgänger und Radfahrer zusätzliche Maßnahmen. Ge­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 132

rade auf Schutzwegen passieren sehr oft Verkehrsunfälle, und es trifft oft ältere Men­schen, aber auch junge Menschen, und diese vor allem auf dem Schulweg, beim Über­queren von Schutzwegen.

Wir brauchen in Zukunft auch – das hat Kollege Maier schon gesagt – Rettungsgassen auf Autobahnen und Schnellstraßen. Frau Minister, ich glaube, diesem Wunsch und die­sem Auftrag sollte man möglichst rasch nachkommen.

Wichtig ist, dass es uns heute gelungen ist, einen Durchbruch zu schaffen, indem wir be­züglich ausländischer Raser eine Rechtsgrundlage schaffen. Ich glaube, das war schon immer ein Wunsch seitens der heimischen Bevölkerung, die immer wieder gefragt hat: Was macht ihr gegen ausländische Verkehrsraser? Heute, glaube ich, ist es uns gelun­gen, hier einmal den ersten Schritt zu setzen. Aber wir brauchen weitere Schritte und weitere Gegenseitigkeitsregelungen, um auch mit anderen Ländern Abkommen schlie­ßen zu können.

Für mich gibt es drei Eckpunkte: Einerseits eben die Raser stärker zu bestrafen, die Möglichkeit, ausländische Verkehrsraser zu strafen, und natürlich auch das Vormerk­system, das ja, glaube ich, eine erziehende Maßnahme ist. Ich habe nur einen Wunsch, Frau Minister: Wir brauchen in Zukunft, gerade was das Vormerksystem betrifft, mehr Aufklärung, und ich glaube, mehr Nachdruck und Information, denn das sind meines Erachtens durchaus sinnvolle Maßnahmen, aber die Menschen müssen immer wieder daran erinnert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

15.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Pendl ist als Nächster zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.24.43

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte noch ganz kurz auf den soge­nannten Feuerwehr- und Rettungsführerschein eingehen. Ein schon sehr lange beste­hender, berechtigter Wunsch geht heute mit dieser Beschlussfassung in Erfüllung. Ge­schätzte Frau Bundesministerin, dir und deinem Team herzlichen Dank dafür, aber vor allem möchte ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Verkehrsausschuss sehr herzlich bedanken! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie demonstrativer Beifall und Danke-Rufe beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im nächsten Jahr feiert Europa das Jahr der Freiwilligen. Österreich ist im internationalen Vergleich am besten aufgestellt, was die Freiwilligkeit betrifft. Ich glaube, der heutige Beschluss könnte zu keinem besseren Zeit­punkt erfolgen, weil wir damit Rahmenbedingungen für unsere Blaulichtorganisationen schaffen, auf die sie aufgrund der fortschreitenden Technisierung ganz einfach ein Recht haben.

Ich möchte mich persönlich – und ich hoffe, auch im Namen aller Kolleginnen und Kol­legen – bei allen Feuerwehrkameraden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Blaulicht­organisationen sehr herzlich bedanken. Alles Gute, meine Kolleginnen und Kollegen! (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP und erneut demonstrativer Beifall und Bravorufe beim BZÖ.)

15.26

15.26.05

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 133

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrgesetz ge­ändert werden, samt Titel und Eingang in 1020 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstim­mig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1021 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1021 der Beila­gen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 135.)

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Be­richt 1022 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 1023 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

15.28.1411. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (918 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staats­anwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der straf­rechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) (1009 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (924 d.B.): Überein­kommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als inter­nationale Organisation (1010 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 317/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend strafrechtliche Ver­antwortlichkeit krimineller Bank- und Finanzdienstleistungsmanager (1011 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 134

14. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 536/A der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafge­setzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1012 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 539/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafge­setzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1013 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1240/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserten Kampf gegen Wirtschaftskriminalität (1014 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 775/A der Abgeordneten Ing. Pe­ter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert werden (1015 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1289/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betref­fend geplante Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des „Strafrechtlichen Kom­petenzpaketes“ (1016 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Herbert. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.30.19

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf vorweg mitteilen, dass meine Fraktion dem strafrechtlichen Kompetenzpaket die Zustimmung geben wird und wir auch dem Übereinkommen zur Errichtung einer Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation zustimmen werden.

Was allerdings an dieser Stelle noch erwähnenswert erscheint, ist der Umstand, dass zwei wichtige Anträge, die im Justizausschuss behandelt wurden, nämlich zwei Anträge meiner Fraktion, leider keine Mehrheit fanden. Ich denke, es ist sinnvoll, aber auch wich­tig, das hier noch einmal im Detail zu erörtern, um vielleicht doch noch eine positive Meinungsbildung Ihrerseits, insbesondere der Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, der ÖVP und auch der Grünen, die Sie ja damals im Ausschuss dagegengestimmt haben, zu erwirken.

Zum einen geht es um den Antrag des Kollegen Vilimsky, der in diesem Antrag klar for­muliert, dass die Versammlungsfreiheit eine wichtige und unantastbare Errungenschaft


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 135

in unserer Gesellschaft ist, es allerdings auch traurige Realität ist, dass es mittlerweile bei Kundgebungen und Demonstrationen zu Ausschreitungen, zu Sachbeschädigun­gen und auch zu tätlichen Angriffen gegenüber Exekutivbeamten kommt, und dass hier, um diesen negativen Tendenzen wirkungsvoll entgegenzutreten, eine entsprechen­de Maßnahme in Form einer Verschärfung, eines eigenen Tatbestandes im § 91 StGB, geschaffen werden soll.

Der zweite Antrag, der damit in Zusammenhang steht, ist mein eigener Antrag. Darin wird festgestellt, dass immer mehr Beamte der Hoheitsverwaltung, und hier in erhöh­tem Maße Exekutivbeamte, immer öfter mit Schutzbehauptungen konfrontiert sind so­wie damit, dass durch Unterstellungen oder schlichtweg unwahre Behauptungen ver­sucht wird, einen strategischen Vorteil im Verfahren oder auch in der medialen Darstel­lung zu erwirken.

Dadurch gelangen diese Beamten – häufig sind es Exekutivbeamte – oft in sehr be­drohliche Situationen. Sie erleiden unabhängig von der Schädigung ihres privaten An­sehens auch erhebliche Nachteile durch die strafrechtliche Verfolgung, die oftmals da­mit in Zusammenhang steht (Beifall bei der FPÖ), und man darf auch die oftmals damit verbundenen disziplinären Sanktionen oder auch dienstrechtlichen Benachteiligungen beziehungsweise Beeinträchtigungen nicht vergessen.

Ich denke, auch hier ist es erforderlich, in Form der Schaffung einer – unter Anfüh­rungszeichen – „qualifizierten Verleumdung“ zum Schutz dieser Organe des Staates Maßnahmen zu setzen, die diesen Tendenzen Einhalt gebieten, indem man einerseits in Form einer Generalprävention vonseiten des Rechtsstaates die Grenzen einer über­schießenden Beschuldigung von Beamten klar aufzeigt, und andererseits muss es, den­ke ich, einen sinnvollen Schutzmechanismus geben, damit unsere Polizistinnen und Po­lizisten ihrem ohnehin schwierigen und oftmals gefährlichen Beruf uneingeschränkt nach­gehen können. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

15.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.35.11

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Ich glaube, es ist uns allen klar, dass Wirtschaftskriminalität, vor allem Wirtschaftskriminalität in sehr komplexer, organisierter Form mit sehr hohen Schadenssummen, auch großen Schaden für das Wirtschaftssystem insgesamt und da­mit auch Schaden für unsere Gesellschaft anrichtet.

Daher ist es wichtig, diese Verbrechen auch entsprechend effizient zu verfolgen. Es hat ja auch in den letzten Jahren einige Beispiele gegeben und manchmal auch die Klage darüber, dass in solchen Verfahren ein Staatsanwalt einem Heer von Experten, Wirt­schaftsanwälten, Sachverständigen gegenübersteht und daher einen sehr schweren Stand hat dabei, einen komplizierten, komplexen Sachverhalt auch entsprechend auf­zuklären.

Wir geben heute die Antwort darauf, indem wir ein umfassendes sogenanntes Kompe­tenzpaket hier beschließen, das aus mehreren Teilen besteht.

Einerseits gibt es neue Bestimmungen, ergänzende, verschärfte Bestimmungen über die Abschöpfung der Bereicherung. Es soll effizienter möglich sein, die Bereicherung aus Wirtschaftskriminalität, aus organisiertem Verbrechen abzuschöpfen und damit diese Verbrechen insgesamt einfach unattraktiver zu machen.

Es gibt weiters eine Bestimmung, die die Transparenz staatsanwaltschaftlicher Ent­scheidungen erhöht. Auch das halte ich für einen sehr wesentlichen Punkt. Wir haben in


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 136

der Diskussion der letzten Monate erlebt, wie schwierig es ist, manche Entscheidun­gen, manche Vorgänge innerhalb der Justiz auch öffentlich zu erörtern, schwierig vor allem für die Justiz selbst, insbesondere auch für die zuständige Bundesministerin, weil einerseits hier Persönlichkeitsrechte betroffen sind, der Datenschutz eine Rolle spielt, und andererseits auch manche Ermittlungsschritte dadurch gefährdet werden können, dass man sie öffentlich erörtert.

Da ist zumindest ein Schritt, dass man die Möglichkeit gibt, dass Entscheidungen – es werden vor allem Einstellungsentscheidungen sein – der Staatsanwaltschaft auch trans­parent veröffentlicht werden, mitsamt Begründung, und dadurch auch klarmacht, wa­rum eine Einstellung erfolgt ist, um dem einen gewissen Nimbus, der solche Entschei­dungen manchmal umgibt, zu nehmen und hier mehr Transparenz zu schaffen.

Ein ganz, ganz wichtiger Teil dieses Kompetenzpaketes ist die Schaffung einer einheit­lichen und zentralen Staatsanwaltschaft, in Zukunft gemeinsam mit der bisherigen Kor­ruptionsstaatsanwaltschaft in Wien, um hier wirklich auch entsprechende Ausbildungs­maßnahmen zu ermöglichen, entsprechenden Sachverstand zu sammeln, auch mit ex­ternen Experten gemeinsam, auch entsprechende Wirtschaftserfahrung einbringen zu können und mit dieser österreichischen zentralen Ermittlungsbehörde für Wirtschafts­strafsachen und Korruption entsprechend effizient aufklären zu können und entspre­chend effizient solchen Verbrechen auf die Spur kommen zu können.

Mit diesem Kompetenzpaket wird auch die neue Kronzeugenregelung eingeführt. Bei allen Bedenken gegen Kronzeugenregelungen, die es gibt – ich möchte jetzt gar nicht alle wiederholen –, ist unser Weg gewesen, zu sagen: Wir wollen eine solche Kronzeu­genregelung im Bereich des Wettbewerbs- und Kartellrechts sozusagen versuchsweise einführen. Diese gibt es seit einigen Jahren, die hat sich dort auch bewährt. Die Kron­zeugenregelung ist eine effiziente Möglichkeit, im Bereich organisierter Kriminalität, or­ganisierter Verbrechen Aufklärung zu ermöglichen, indem man Anreize für Beteiligte schafft, dass sie sich hier sozusagen outen, dass sie hier die entsprechenden Anzei­gen machen, dass sie mitwirken an der Aufklärung – und dafür natürlich auch einen ent­sprechenden Vorteil bekommen.

Das ist auch die zentrale Kritik daran, aber ich glaube, dass es diesen Preis wert ist und wir hier eine durchaus vorsichtige Variante einer Kronzeugenregelung wählen, weil ei­nerseits hier auch nicht in jedem Fall Straffreiheit gewährt wird, sondern das, was hier an Vorteil für die Mitwirkung an der Aufklärung gewährt wird, auch in einem Verhältnis stehen soll zu dem Beitrag an der Aufklärung. Es muss sich ja doch um einen wesentli­chen Beitrag handeln.

Und zuletzt haben wir noch die Bestimmungen über die Strafbarkeit von Terrorcamps hier mit aufgenommen. Auch das, glaube ich, ist ein wichtiger Punkt.

Ich bedanke mich bei allen, die hier mitgewirkt haben, insbesondere auch bei der Frau Bundesministerin und ihrem Team im Ministerium, weil es auch noch möglich war, ab­schließend im Bereich des Kompetenzpaketes die Zuständigkeit der Landesgerichte zu erhalten und hier mit einem Abänderungsantrag, der heute noch eingebracht wird, eine Umkehrung herbeizuführen, sodass in Zukunft die Landesgerichte zwar weiterhin zu­ständig sind, aber die Möglichkeit einer Delegierung an das zentrale Wirtschaftsgericht in Wien besteht.

Ich glaube, ein wichtiger Schritt, den wir zum Schluss jetzt noch gemacht haben. Dan­ke an alle, die hier mitgewirkt haben.

Weil es sich hier doch um ein umfangreiches und neues Organisationsrecht handelt, neue organisatorische Schritte im Bereich der Wirtschaftskriminalität, darf ich noch ei­nen Entschließungsantrag einbringen, in dem wir darum ersuchen, hier eine Evaluierung


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 137

durchzuführen und dann die entsprechenden Erfahrungsberichte dem Nationalrat zuzu­leiten.

Der Antrag lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kol­legen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Justizministerin wird ersucht, die durch das strafrechtliche Kompetenzpaket vorge­nommenen Änderungen in der Organisationsstruktur bei der Verfolgung von Wirt­schaftsdelikten nach Ablauf von fünf Jahren einer Evaluierung zuzuführen und dem Na­tionalrat erforderlichenfalls als notwendig erkannte Gesetzesänderungen vorzuschlagen.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend ersuche ich Sie um Zustim­mung zu dieser wichtigen Maßnahme im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität, der auch entsprechende Erfolge bringen wird. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Evaluierung des strafrechtlichen Kompetenzpakets

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1009 d.B.) über die Regierungsvorlage (918 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Straf­gesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Ge­richtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert wer­den (strafrechtliches Kompetenzpaket –sKp)

Durch das strafrechtliche Kompetenzpaket wird eine umfassende organisatorische Än­derung bei der Verfolgung von Wirtschaftsdelikten vorgenommen. Deshalb erscheint es wünschenswert, diese Änderungen nach Ablauf einer angemessenen Zeit einer Überprüfung zu unterziehen, um erforderlichenfalls Adaptierungen vornehmen zu kön­nen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Justizministerin wird ersucht, die durch das strafrechtliche Kompetenzpaket vorge­nommenen Änderungen in der Organisationsstruktur bei der Verfolgung von Wirt­schaftsdelikten nach Ablauf von fünf Jahren einer Evaluierung zuzuführen und dem


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 138

Nationalrat erforderlichenfalls als notwendig erkannte Gesetzesänderungen vorzu­schlagen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheib­ner. – Bitte.

 


15.41.21

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Auch wir sehen in weiten Bereichen dieses strafrechtliche Kompetenzpaket als positiv an, vor allem die Konzentration der Wirtschaftsdelikte bei einer einheitlichen, bei einer zentralen Stelle in Wien. Das ist sicherlich äußerst sinn­voll, ein Großteil dieser Delikte findet ja in Wien statt. Jetzt ist es so, dass hier teilweise erfahrene, teilweise aber auch weniger erfahrene Richter und Staatsanwälte einer Ar­mada von hochgerüsteten und gut ausgebildeten und erfahrenen Rechtsanwälten, Wirt­schaftsanwälten gegenübersitzen. Es geht darum, in diesem wichtigen Bereich für „Waf­fengleichheit“ zu sorgen, und deshalb ist das sicherlich positiv.

Was wir dabei nicht verstehen, ist, dass gleichzeitig ein Antrag, den Abgeordneter Stad­ler eingebracht hat, auf Aufstockung des Personals in diesem Bereich von allen ande­ren Parteien außer dem BZÖ im Ausschuss abgelehnt wurde. 80 zusätzliche Dienst­posten wären, glaube ich, auch für Sie, Frau Bundesministerin, ein zusätzlicher Aspekt, um die Wirtschaftskriminalität aktiv bekämpfen zu können. (Beifall beim BZÖ.)

Bei der Kronzeugenregelung halten wir das Signal für positiv, wenn es darum geht, Mit­täter dazu zu bewegen, an der Aufklärung des jeweiligen Straftatbestandes mitzuwir­ken. Allerdings glauben wir, dass die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich und der Er­messensspielraum, der gegeben ist, ein sehr großer ist und man sich die Praxis sehr genau ansehen muss, ob das auch wirklich so schlagend wird, wie sich das die Exper­ten vorstellen. Es gibt ein paar Dinge, die man wirklich diskutieren sollte: Bei Mord ist die Kronzeugenregelung, das heißt das Freikaufen von einer strafrechtlichen Verantwortung, ausgeschlossen, bei Mordversuch nicht. Es ist auch nicht klargestellt, wie hoch der ei­gentliche Tatbeitrag sein kann, um sich von dieser strafrechtlichen Verfolgung freikaufen zu können.

Hinsichtlich der Transparenzverbesserung bei staatsanwältlichen Enderledigungen mei­nen wir nur, dass auch die Diversion mit eingebunden werden sollte. Ich glaube, da wird auch darüber noch in Zukunft zu diskutieren sein.

Einer weiteren Vorlage, der Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie, stimmen wir zwar zu, allerdings ist schon ein bisschen merkwürdig, dass wir jetzt das Abkommen beschließen, aber diese Akademie schon vor einigen Monaten eröffnet worden ist, aber bitte, das ist vielleicht ein österreichisches Unikum. Soll so sein. Wir hoffen, dass diese Anti-Korruptionsakademie trotzdem oder gerade deshalb besonders gut funktioniert.

Einen Punkt sehen wir nicht positiv, vom Grundsatz her schon, nämlich die Strafbarkeit für Ausbildner und Auszubildende in Terrorcamps, das halten wir für positiv, wobei zu sa­gen ist, dass unser Antrag, den Herr Ing. Westenthaler eingebracht hat, und zwar, dass auch schon die Kontaktaufnahme zu solchen Terrorcamps Strafbarkeit begründet, lei­der ebenfalls von allen anderen Parteien abgelehnt wurde. Aber – und jetzt kommt das große Aber – was ich nicht verstehe, ist, dass man in einer Ausschussfeststellung, an­scheinend auf Betreiben der SPÖ, denn in der ÖVP hat es da, wie im Ausschuss ver­nehmbar war, Widerstände gegeben, ausdrücklich darauf hinweist, dass diese Strafbar­keit nur in ganz bestimmten Fällen zutreffend sein soll, und zwar dann nicht, wenn die­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 139

se strafbaren Handlungen auf die „Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatli­cher Verhältnisse, der Unterstützung gesetzlich anerkannter Schutzziele oder die Aus­übung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet“ sind.

Jetzt muss man sich vorstellen, worum es da geht: Da geht es um Mord, da geht es um schwere Körperverletzung, da geht es um vorsätzliche Gemeingefährdung, da geht es um Luftpiraterie, das heißt um die Gefährdung von Menschenleben, möglicherweise ei­ner großen Anzahl von Menschenleben, und das soll dann gerechtfertigt sein, wenn die­se terroristische Organisation vorgibt, es gehe eigentlich nur um die Wahrung von Men­schenrechten, die Durchsetzung von rechtsstaatlichen Strukturen?! (Abg. Mag. Stadler: Verhinderung von Abschiebungen!)

Meine Damen und Herren, mir ist schon klar, was der Hintergrund – das ist nämlich auch im Gesetz so verankert – dieser gesetzlichen Bestimmung ist: Man wollte in die Vergangenheit gerichtet zum Ausdruck bringen, dass Widerstandskämpfer nicht mit Ter­roristen gleichzusetzen sind. Das verstehe ich auch historisch, unterstreiche ich auch. Aber das ist eine Gesetzesvorlage, die für die Gegenwart bestimmt ist, die in die Zu­kunft gerichtet ist. Wir haben uns in den letzten 50 oder 60 Jahren wohl weiterentwi­ckelt, und es gibt das Verbot der Selbstjustiz, sowohl für den Einzelnen als auch für Grup­pen als auch für Organisationen, ja sogar für Staaten, meine Damen und Herren.

Deshalb ist dieser Rechtfertigungsparagraph abzuschaffen. Die Ausschussfeststellung ist falsch, und das Gesetz ist auch abzuändern. Es kann keine Rechtfertigung mehr ge­ben – egal, für welches Ziel: ob für Mord, für Totschlag, für Körperverletzung, für Sach­beschädigung! Es gibt klare Instanzen, die zur Rechtsdurchsetzung hier verankert sind. (Beifall beim BZÖ.)

Ich frage Sie, Frau Justizministerin: Soll dann der Einzelrichter am Landesgericht darü­ber befinden, wenn jemand bei einem Al-Qaida-Camp eine Ausbildung genießt, ob das wirklich der Durchsetzung rechtsstaatlicher Ziele, nämlich der Scharia in Afghanistan, dient, denn der Herr Karzai ist ja auch nicht demokratisch legitimiert, weil es erwiese­nermaßen Wahlschwindel gegeben hat? Und das soll dann rechtfertigen, dass sich je­mand, ein österreichischer Staatsbürger, in einem Terroristencamp für Mord- und Bom­benanschläge ausbilden lässt?!

Da gibt es Handlungsbedarf, und vor diesem Hintergrund bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Ziffer 10 wie folgt:

„10. Im § 278c entfällt der dritte Absatz.“

2. Die bisherige Ziffer 10 in Artikel 1 erhält die Bezeichnung „11.“.

*****

Ich glaube, das wäre ein klares Signal, dass einzig und allein staatliche Strukturen, in­ternationale Organisationen darüber befinden, was eine gerechtfertigte Maßnahme zur


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 140

Durchsetzung von politischen Zielen ist – aber jedenfalls keine Selbstjustiz in Terrorcamps! (Beifall beim BZÖ.)

15.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht damit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (918 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwalt­schaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) (1009 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Ziffer 10 wie folgt:

„10. Im § 278c entfällt der dritte Absatz.“

2. Die bisherige Ziffer 10 in Artikel 1 erhält die Bezeichnung „11.“.

Begründung:

Die Regelung des § 278c Absatz 3 StGB klassifiziert eine strafbare Handlung trotz Vorliegen der Voraussetzungen des Absatz 1 nicht als terroristisch und damit nicht nach § 278c StGB strafbar, wenn die beabsichtigte Straftat auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, der Unterstüt­zung gesetzlich anerkannter Schutzziele oder die Ausübung oder Wahrung von Men­schenrechten ausgerichtet ist. Problematisch ist jedoch, dass der Wortlaut des Absat­zes einen enormen Auslegungsspielraum bietet. So gehen auch Personen, die Tat­handlungen im Sinne des ersten Absatzes verwirklichen, subjektiv oftmals davon aus, Ziele im Sinne des Absatzes 3 zu verwirklichen und berufen sich darauf. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll dieser Absatz abgeschafft werden.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jaro­lim. – Bitte.

 


15.48.27

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Meine Damen und Herren! Kollege Scheibner, ich glaube, es ist eine völlige Ver­kennung, die du da jetzt dargestellt hast, der Regelung, nämlich der Klarstellung, die im Ausschuss getroffen worden ist. Ich muss bei dieser Gelegenheit auch dankend sa­gen, dass wir uns für die anderen Materien noch ein wenig Zeit genommen haben, um zu verhindern, dass Vorfelddelikte so unbestimmt sind, dass sie von jeder Behörde an­ders ausgelegt werden. Und wir haben ja dieses Thema auch. Im Grunde genommen geht es hier nicht darum, etwas zu verhindern oder Straftaten wie Mord und all diese Delikte zu bestrafen, sondern es geht dabei darum, zu schauen, wer sich für so etwas


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 141

vorbereiten lässt. Und da muss schon sichergestellt sein, dass Veranstaltungen, die et­wa dazu dienen, Walfangmethoden an den Pranger zu stellen, nicht gemeint sind und andere Dinge auch nicht gemeint sind.

Daher steht ja in der Feststellung auch drinnen – und ich glaube, das ist relativ klar –, dass die Katalogstrafen nicht zu gelten haben, „wenn die beabsichtigte Straftat auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, der Unterstützung gesetzlich anerkannter Schutzziele ... ausgerichtet ist“. Und da kann man dann nicht hergehen und von der Scharia und anderen Dingen, die ja meistens auch missbrauchend hier angewendet werden, reden, sondern es ist völlig klar, dass diese Straftaten davon umfasst sind.

Es soll allerdings nicht so sein, wie wir das eben aus diversen Diskussionen der jünge­ren Vergangenheit kennen, dass von einer Behörde wegen etwas verfolgt wird, wo drei andere Behörden – das kennen wir ja – die Verfolgung eingestellt haben. Hier ist auf alle Fälle der Gesetzgeber aufgefordert, sich hier klar zu bekennen.

Ich glaube also, dass die Regel an sich eine sehr vernünftige und auch eine sehr effi­ziente ist, und keiner will Terrorcamps in der hier zitierten Art und Weise.

Diese Gesetzesnovelle ist sonst auch eine sehr positive, weil viele Dinge novelliert werden, die in der Vergangenheit auch als Manko festgestellt worden sind. Die Kron­zeugenregelung – wir haben das schon x-mal hier besprochen – galt ja immer für das Kartellrecht, aber wenn der im Kartellrecht Betroffene dann seine Mitteilung getätigt hat, wer alles noch Mitkartellant war, dann wurde er nach dem Strafgesetz verfolgt, was dazu geführt hat, dass natürlich kein Mensch mehr aussagen wollte. Das Aufzugskar­tell und das Fahrschulkartell sind ja eigentlich nur deshalb aufgeflogen, weil diese Re­gelung bestanden hat, und die wird jetzt auch weiterentwickelt.

Durch die neue Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, die weiterentwickelt wird zu einer Wirtschaftsstaatsanwaltschaft, werden wir eine sehr effiziente und eine sehr sachlich ausgebildete Expertengruppe haben, die gegen Wirtschaftskriminalität auftritt.

Wir haben zuletzt noch eine Diskussion darüber geführt – diese Staatsanwaltschaft ist ja bundesweit zuständig –, ob man nicht auch in Wien einen zuständigen Gerichtshof einrichten sollte, der ausschließlich für das ganze Bundesgebiet für derartige Delikte zuständig sein soll, also dass sowohl der Staatsanwalt als auch der Gerichtshof spe­zialisiert sind. Hier gab es dann von unterschiedlicher Seite Einwände dagegen, die Ge­richtshöfe in den Bundesländern wären genauso in der Lage, diese Verhandlungen ab­zuführen.

Was mich besonders beeindruckt hat, war, dass eigentlich der zuständige Präsident des Landesgerichtes Wien erklärt hat, er wünsche sich das auch nicht, das solle nicht so sein. Daher sind wir letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass grundsätzlich die Zuständigkeiten in den Ländern bleiben, dass allerdings über Anrufung, und zwar so­wohl von der Korruptionsstaatsanwaltschaft, dann von der neuen Wirtschaftsstaatsan­waltschaft, als auch von einer Partei eine Angelegenheit, wenn sie besonders prekär, besonders umfassend, besonders kompliziert vom Sachverhalt her ist, nach Wien in das Gericht geholt werden kann.

Ich darf, nachdem wir auch eine Diskussion geführt haben, dass die Sozialbetrugstat­bestände besonders wichtig sind, verfolgt zu werden, weil es natürlich unser aller Steu­ergeld ist und in vielen Fällen die Staatsanwaltschaften hier nicht wirklich verfolgen, auch einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Jarolim, Donnerbauer und Stad­ler einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 142

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Komplexität der Tathandlungen des Sozialbetruges und der Anzahl an Verfahren we­gen solcher Straftaten eine Annäherung der prozessualen Vorschriften an die Vorga­ben des strafrechtlichen Kompetenzpakets sinnvoll erscheint.“

*****

Ich nehme an, dass dadurch das, was wir derzeit noch offen haben, dann auch ge­schlossen werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ebenfalls ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Bekämpfung des Sozialbetrugs und strafrechtliches Kompetenzpaket

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1009 d.B.) über die Regierungsvorlage (918 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Straf­gesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert wer­den (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp)

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass eine effiziente Verfolgung des Sozialbetrugs auf Grund komplexer Sachverhalte auf Schwierigkeiten stößt und besondere Erfahrun­gen oder Sachkunde erfordert. Im Hinblick darauf sollten weitere Überlegungen ange­stellt werden, inwieweit diese Probleme durch Regelungen im Sinn der strafrechtlichen Kompetenzpakets gelöst werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Komplexität der Tathandlungen des Sozialbetruges und der Anzahl an Verfahren we­gen solcher Straftaten eine Annäherung der prozessualen Vorschriften an die Vorga­ben des strafrechtlichen Kompetenzpakets sinnvoll erscheint.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


15.53.48

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf den Antrag, der im Ausschuss abgelehnt wurde, negativ behandelt wurde, des Abgeordneten Werner Her­bert, 539/A, eingehen, weil ich es einfach nicht nachvollziehen kann, warum dieser An­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 143

trag, ein sehr guter Antrag, abgelehnt wurde. Bei den Grünen kann ich es nachvollzie­hen, weniger nachvollziehen kann ich es bei ÖVP und SPÖ, weil ihre Vorfeldorganisa­tionen im Bereich der Personalvertretung vor den Personalvertretungswahlen etwas ganz Ähnliches fordern. Deshalb verstehe ich es nicht, dass diese Stimmen der Perso­nalvertretung nicht bis zu den Abgeordneten im Parlament durchdringen und man die­sen eigentlich sehr guten Antrag ablehnt. Ich kann es nur dann nachvollziehen, wenn man sagt, Oppositionsanträge, egal, wie gut sie sind, werden grundsätzlich überhaupt ab­gelehnt.

Um auf den Inhalt zu sprechen zu kommen: Exekutivbeamte, Polizisten, Justizwache­beamte sind natürlich immer besonders gefährdet, durch diverse Unterstellungen und unwahre Behauptungen in Misskredit gebracht zu werden. Das kann sowohl strafrecht­liche Konsequenzen nach sich ziehen wie auch das Ansehen des jeweiligen Beamten, der seine Pflicht erfüllt, nachhaltig schädigen.

Nur ein kurzes Beispiel noch zum Abschluss: Ich habe mir hier einen Bericht aus der „Kleinen Zeitung“ vom 26. November 2010 herausgefischt: Häftling verletzt – jetzt er­mittelt der Staatsanwalt.

Da kam es zu einer ganz ähnlichen Sache: Eine Krankenschwester, die einen Häftling medizinisch versorgt hat, wurde von diesem mit einem medizinischen Gerät attackiert. Die Justizwachebeamten sind daraufhin der Krankenschwester zu Hilfe geeilt und ha­ben den Häftling überwältigt. Was war dann die Folge? Der Häftling hat behauptet, es handle sich um überschreitende Nothilfe.

Ich denke, das ist sicherlich ein ganz schlechtes Zeichen und geht vor allem komplett in die falsche Richtung. Deshalb würde ich es gut finden, wenn die Regierungsparteien das noch einmal überdenken würden und sich hier nicht nur mit Dank und Anerken­nung am Rednerpult, sondern auch mit Taten, das heißt mit Zustimmung zu diversen gu­ten Oppositionsanträgen, hinter die Exekutive stellen würden.

Ich bitte daher, das noch einmal zu überdenken und diesem Antrag des Abgeordneten Herbert zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


15.56.40

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt ein längst überfälliges Paket. Ich erinnere, für das Aufschnüren der stren­gen Antikorruptionsbestimmungen haben Sie, Frau Justizministerin, gerade drei Mona­te nach Ihrer Angelobung gebraucht – für die Umsetzung der Kronzeugenregelung 18 Mo­nate. Es ist schade, dass es erst eine öffentliche Missstandsdebatte gebraucht hat, da­mit der notwendige Druck entstanden ist, hier Änderungen vorzunehmen. Das ändert aber nichts daran, dass das Paket insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung ist.

Die Kronzeugenregelung ist international ein Erfolg, sie ist im Kartellrecht ein Erfolg. Wenn man hört, dass im Kartellrecht 80 Prozent der Fälle über die Kronzeugenrege­lung aufgegriffen werden konnten, dann spricht das eine klare Sprache. Das ist der Schlüssel, um korrupte Systeme aufzubrechen, und daher, glaube ich, ist auch die Kon­sequenz der Straffreiheit gerechtfertigt.

Ebenfalls sehr gut finde ich die Tatsache, dass jetzt die Staatsanwaltschaften bei Ein­stellung von Strafverfahren gegenüber den Opfern begründungspflichtig werden, sofern sie das beantragen. Das ist im Sinne der Effizienz auch in Ordnung, dass da ein eigener Antrag notwendig ist. Diese Maßnahme ist deswegen notwendig, weil bisher Opfer Ein­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 144

stellungen bekommen haben mit zwei, drei lapidaren Sätzen, die sie nicht verstehen konnten. Das ist jetzt anders.

Was ich aber nicht verstehe, ist, dass Sie im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes jene Opfer, die Fortführungsanträge stellen, bestrafen wollen, indem Sie für den Fall der Ab­lehnung des Fortführungsantrages 90 € Gebühr verrechnen. Darüber werden wir reden müssen, denn das halte ich für eine falsche Maßnahme. Wir werden uns ja dem Bud­getbegleitgesetz in den nächsten Wochen zuwenden.

Gut finde ich auch, dass jetzt in Glamourfällen der Rechtsschutzbeauftragte Fortfüh­rungsanträge stellen kann. All das sorgt für mehr Transparenz und mehr Vertrauen. Wir hätten das schon früher gebraucht, das hätte Ihnen wahrscheinlich den einen oder anderen weniger gestörten Urlaub gebracht. Wir wissen ja, den einen oder anderen Ur­laub haben Sie wegen justizpolitischer Debatten abbrechen müssen.

Auch die Schaffung der zentralen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft halte ich für richtig. Wir schaffen damit eine schlagkräftige, hochspezialisierte Behörde. Das wird mit Sicherheit zu mehr Effizienz und zu mehr Qualität bei der Verfolgung von Wirt­schaftsdelikten führen. Man erweist aber dem besten und richtigsten Anliegen einen schlechten Dienst, wenn man die Betroffenen nicht einbindet.

Am 22. Oktober habe ich ein Schreiben vom Präsidenten der Staatsanwälte erhalten, von Mag. Jarosch, wo er Folgendes schreibt:

Mit großem Befremden mussten wir, die österreichischen Staatsanwältinnen und Staats­anwälte, zur Kenntnis nehmen, dass der Ministerrat eine Regierungsvorlage zur Schaf­fung einer zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschafts- und Korrup­tionsstrafsachen dem Nationalrat vorlegte. Diese Information erhielten wir, ohne zuvor in irgendwelche Gespräche eingebunden worden zu sein, aus dem Radio. – Zitatende.

Das halte ich nicht nur für einen schlechten Stil, sondern das schafft natürlich auch bö­ses Blut in der Sache.

Worauf spielt Jarosch an? – Im Ministerialentwurf war vorgesehen, dass es vier Kom­petenzzentren gibt und dass die Strafsachen dann an den Landesgerichten verhandelt werden. Ganz knapp, bevor das in den Ministerrat gekommen ist, war plötzlich alles anders: Es gibt eine zentrale Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, und es wird alles am Landesgericht Wien verhandelt. Das haben wir dann im Justizausschuss diskutiert. Da hat es offensichtlich dann massiven Protest gegeben.

Alle Landesgerichtspräsidenten haben gesagt: Nein, wir wollen nicht, dass das von den Landesgerichten abgezogen wird! – Bis zum Justizausschuss war das egal. Gestern hat der Präsident des Landesgerichtes Wien Forsthuber gesagt: Wir Wiener wollen ja eigentlich gar nicht, dass alles in Wien verhandelt wird!

Heute kommt der Abänderungsantrag: Alles wieder retour. Verhandelt wird nicht alles in Wien, sondern es soll wieder an den Landesgerichten in den Bundesländern verhan­delt werden.

Sachlich kann man das alles diskutieren, aber die Vorgangsweise ist schlicht unpro­fessionell. Diesen Vorwurf kann ich nicht ersparen. Da ist keine klare Linie erkennbar: Einmal alles in den Ländern, einmal alles im Wiener Landesgericht. Das stärkt nicht gerade das Vertrauen in die legistische Planung Ihrerseits, Frau Justizministerin! (Bei­fall bei den Grünen.)

Nicht viel anders ist es beim Thema „Terrorcamps“. Wir behandeln ja heute ein Paket zum Thema Wirtschaftskriminalität. Und ein kleiner Paragraph behandelt die Frage der Strafbarkeit von Terrorcamps. In der Sache kann man wiederum darüber diskutie­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 145

ren. Aber, erstens: Es hat nichts mit Wirtschaftskriminalität zu tun. Gut, rein formal kann man das machen. Es handelt sich ums Strafgesetzbuch. Nur: Die Vorgangsweise ist wiederum unprofessionell.

Es gibt ein Paket von Ihnen: Das ist das Terrorismuspräventionsgesetz, und es gibt be­reits eine Fülle an bestehenden Strafbestimmungen bezüglich krimineller Organisation, terroristischer Vereinigung. Es wäre längst an der Zeit gewesen, sich alle diese Para­graphen anzuschauen, sie sich auch dahingehend anzuschauen, wo es Fehlentwick­lungen gibt. Ich sage nur Stichwort: § 278a, § 278b, also „Kriminelle Organisation“ – das ist der berühmte „Tierschützer-Paragraph“ –, aber auch „Terroristische Vereinigung“. Es hat ja auch die Anwendung dieses Paragraphen in bestimmten Strafverfahren gegeben.

Es wäre höchst an der Zeit gewesen, zu sagen: Ja, da gibt es unterschiedlichste Pa­ragraphen! Es gibt einen Änderungsbedarf, das ist bei den Terrorcamps! Schauen wir uns das mit Expertinnen und Experten an! Schauen wir, dass wir bestehende Paragra­phen missbrauchssicher machen! – Dann kann man eventuelle legistische Lücken noch füllen.

Dieser Debatte wollte man sich nicht stellen. Daher hat man über einen Abänderungs­antrag die Strafbarkeit von Terrorcamps beim Gesetzesantrag zum Thema „Wirtschafts­kriminalität“ angehängt.

Unsere Zustimmung gibt es dafür nicht. Wir stimmen keinem weiteren Terrorcamp-Paragraphen oder anderem Paragraphen zu, solange Sie sich nicht der Debatte um be­stehende Missbrauchsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der „Terroristischen Vereini­gung“ und der „Kriminellen Organisation“ stellen.

Daher werden wir heute eine getrennte Abstimmung zu Art. 1 Z 10 verlangen. Wir wer­den dem Antrag bezüglich Terrorcamps in zweiter Lesung nicht zustimmen – nicht des­wegen, weil wir nicht grundsätzlich diskussionsbereit sind, sondern deshalb, weil wir wol­len, dass diese Strafbestimmungen aus einem Guss gemacht werden.

Da muss ich auch die FPÖ und die SPÖ ansprechen. Die FPÖ und die SPÖ haben sich beide kritisch zum Terrorismuspräventionsgesetz geäußert. Das ist sehr hilfreich gewesen, und das spricht auch durchaus für die rechtstaatliche Sensibilität dieser Par­teien in diesem sehr sensiblen Bereich. Auch da ist durchaus erkannt worden, dass die Gefahr besteht, dass man vorgibt, dass der Österreicher und die Österreicherin die bestbewachtesten BürgerInnen sind, aber tatsächlich zu den bestüberwachtesten Bür­gerInnen werden.

Was ich aber nicht verstehe, ist, warum man sich darauf einlässt, dass man einen Teil, nämlich die Terrorcamps, herausschält. Die ÖVP ist eine Partei der harten Verhandlun­gen. Sie versteht nur eines: Sie will etwas, und dafür gibt sie etwas! Die Geschichte schaut so aus: Die ÖVP will die Terrorcamps und bekommt sie und muss nichts geben. Wer glaubt, dass man in anderen Bereichen noch jeweils zu Reformen kommt, der träumt. Dafür versteht die ÖVP das politische Geschäft – unter Anführungszeichen – „viel zu gut“. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Mag. Ban­dion-Ortner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.05.00

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wissen Sie, was Long and Short Butterfly Spread Options sind? Wissen Sie, was eine Plain Vanilla Option ist oder eventuell ein Split Capital Investment Trust? – All das sind genau diese Dinge, um die es in die­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 146

sen großen komplexen Wirtschaftsverfahren geht. Ein Staatsanwalt sieht sich heutzu­tage in derartigen Verfahren einer Armada von hochspezialisierten Rechtsanwälten ge­genüber. Das schafft ein Ungleichgewicht, und das soll sich jetzt ändern.

Das soll sich ändern durch die sogenannte WKStA, die Wirtschafts- und Korruptions­staatsanwaltschaft. Das bedeutet bessere Ausbildung mit Praxisbezug. Das bedeutet Teambildung. Das bedeutet den Zukauf von Know-how und auch die Spezialisierung darauf, kriminell erworbenes Vermögen aufzustöbern und sicherzustellen. Denn: Ver­brechen darf sich nicht lohnen.

Das Ganze soll dort stattfinden, wo es bereits eine Infrastruktur gibt. Vor allem ist es sehr wichtig, dass das Ganze bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft abgehandelt wird, denn zwischen Korruption und der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität lässt sich oft nicht so genau unterscheiden. Die Abgrenzung ist sehr, sehr schwierig. Deshalb soll das an einer zentralen Stelle geschehen.

Übrigens, zur Vorgangsweise: Das Ganze war ein Ergebnis eines Begutachtungsver­fahrens. Es wurden alle eingebunden, auch die Staatsanwälte. Wenn der Herr Jarosch nicht zur Besprechung kommt, kann ich auch nichts dafür.

Aber es soll nicht nur mehr Kompetenz beschlossen werden, sehr geehrte Damen und Herren, auch mehr Transparenz soll beschlossen werden, denn Transparenz schafft Ver­trauen.

Wie Sie wissen, gab es vor einiger Zeit die große Vorverfahrensreform. Die Funktion der Staatsanwälte hat sich massiv verändert. Sie sind jetzt die Herren/die Frauen sozu­sagen des Ermittlungsverfahrens. Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen sind grund­sätzlich nicht öffentlich. Das ist ein Nährboden für Verschwörungstheorien und für Miss­verständnisse. Auch das soll sich jetzt ändern.

Vor allem Einstellungsentscheidungen in Verfahren, die von besonders öffentlichem In­teresse sind, sollen nunmehr im Internet veröffentlicht werden. Auch Opfer sollen jetzt besser erfahren, warum ein Verfahren gegen einen Verdächtigen eingestellt wurde. Und die Position des Rechtsschutzbeauftragten soll gestärkt werden.

Aber nicht nur Kompetenz und Transparenz sind sehr wichtig für den Rechtsstaat, auch geeignete moderne Instrumente sind wichtig. Hier kommen wir zur Kronzeugenrege­lung. Vor allem im Bereich der Korruption und Wirtschaftskriminalität sind die Täter be­sonders konspirativ. Es gilt, verbrecherische Strukturen aufzubrechen. Die Kronzeugen­regelung wird uns dabei helfen. Im Kartellrecht sind es sogar 90 Prozent der Fälle, die durch die Kronzeugenregelung aufgedeckt werden. Sie war dort also wirklich ein großer Erfolg.

Ich bin auch sehr froh darüber, dass in diesem Paket die Bestimmungen gegen Terror­camps mit beschlossen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, in Zeiten wie diesen ist es einfach notwendig, derartige Bestimmungen zu machen. Ich meine, die Terrorge­fahr ist allgegenwärtig. Ich glaube, es wird wohl von niemanden hier bestritten, dass die Terrorgefahr ernst zu nehmen ist.

Es ist ein sehr wichtiges Paket, das heute hier beschlossen wird. Ich bin überzeugt da­von, dass durch mehr Transparenz, durch mehr Kompetenz und durch bessere Instru­mente das Vertrauen in die Justiz noch mehr gesteigert wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 147

16.09.28

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Justizmi­nisterin! Da auch die Justiz ihren Beitrag zum Sparpaket des Bundes leisten muss, wenngleich wir wissen, dass das sicherlich einer jener Bereiche ist, wo am falschen Platz gespart wird – das Personal ist angesprochen worden –, möchte ich auf den As­pekt zu sprechen kommen, dass sich neben den zweifellos positiven Aspekten des straf­rechtlichen Kompetenzzentrums in Wien auch ein negativer Aspekt versteckt, nämlich dass damit verbunden in Wirklichkeit eine Abwertung der regionalen Gerichtsstandorte in den Bundesländern betroffen ist.

Sie haben von dem Begutachtungsverfahren gesprochen, in das alle im Vorfeld einge­bunden gewesen sind. Wir haben Ende Oktober, als die Begutachtungsfrist zu Ende gegangen ist, einen Antrag hier im Hohen Haus eingebracht, der sich insbesondere auf die geplanten Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des „Strafrechtlichen Kompetenz­paketes“ bezogen hat. Hier hat es, wie Sie wissen, Pläne gegeben, dass im Zuge oder mit Vorgabe der Effizienzsteigerung Wirtschaftsverfahren ab einer Höhe von 5 Millio­nen € nur mehr an vier Standorten in Österreich abgehandelt werden sollten.

Wir haben deshalb diesen Antrag auch in dem Hinblick eingebracht, dass es nicht zu einer Zwei-Klassen-Justiz kommen darf und dass auch die Bedeutung der regionalen Gerichtsstandorte nicht vermindert werden soll, im Gleichklang natürlich die Verfahren dadurch auch verteuert werden würden.

Wenn man nun das Gesetz, das wir heute hier beschließen, ansieht, dann schaffen wir – und das ist der positive Aspekt – zwar eine zentrale Staatsanwaltschaft zur Ver­folgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hier zentriert und mit Sitz in Wien.

Was ich nicht verstehe  und das war auch der Grund unseres Antrages –, ist, dass aber auch die Zuständigkeit der Gerichte für die Behandlung dieser Fälle in Wien zen­triert wird. Es heißt in § 32a, „Zuständigkeit für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“:

„Den beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingerichteten besonderen Gerichtsab­teilungen“ „obliegt für das gesamte Bundesgebiet die Führung des Hauptverfahrens auf Grund von Anklagen“, wie ich sie bereits zitiert habe.

Das heißt nichts anderes, als dass es zu einer massiven Abwertung der Landesge­richte kommen wird, damit verbunden natürlich auch ... (Abg. Scheibner: Ihre Fraktion hat den Antrag abgelehnt!) – Ja, Kollege Scheibner, wie wir wissen, war ich zu diesem Zeitpunkt noch freier Abgeordneter, habe auch keine Möglichkeit gehabt, im Ausschuss das zu tun. Deshalb verweise ich jetzt noch einmal darauf, dass wirklich eine versteckte Abwertung und Einsparung dieses Standortes damit auch beinhaltet ist.

Ich bitte Sie, Frau Justizministerin, darauf Rücksicht zu nehmen und vielleicht doch zu überlegen, ob diese Verfahren nicht auch im regionalen Bereich abgehandelt werden können. (Beifall bei der FPÖ.)

16.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Ik­rath. – Bitte.

 


16.13.24

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Zu meinem Vorredner: Das versteht ja überhaupt keiner mehr! Man schafft ein Kompe­tenzzentrum, weil man weiß, dass sehr komplexe wirtschaftliche Verfahren derzeit nicht mit der notwendigen Effizienz verfolgt werden können. Wir wissen, dass sehr speziali­sierte Anwaltskanzleien einer Justiz gegenüberstehen, für die vielfach erst jetzt mit die­sem Gesetz die notwendige Ausbildung und umfassende Sachkompetenz künftig si­chergestellt werden kann. Es geht dabei um eine Spezialisierung. Damit ist überhaupt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 148

keine Abwertung anderer Gerichte verbunden, zumal wir ja wissen, dass 95 Prozent der Causen, um die es geht, ohnehin dem Gerichtsstand Wien unterliegen. Und es sind doch heute schon fast in allen Fällen Wiener Anwaltskanzleien, die die Vertretung des Beschuldigten oder des Angeklagten übernehmen.

Wie man daraus konstruieren kann, dass damit eigentlich eine verdeckte Abwertung an­derer Gerichte verbunden ist, kann wirklich nur der eigenwilligen Phantasie eines Abge­ordneten wie Ihnen entspringen. (Abg. Mag. Stadler: Es geht um die Strafsache Hypo Alpe-Adria! Das ist der Punkt!)

Dieser Vorwurf ist sicher falsch. Wir wollen, dass man endlich jene Causen, die wir alle kennen – von Meinl bis zur Immofinanz –, mit der notwendigen Schnelligkeit und mit der notwendigen Wirksamkeit bekämpfen kann.

Das wollen wir doch alle. Das hatte ich jedenfalls bisher so verstanden. Doch kaum macht die Justizministerin ernst, setzt die notwendigen Maßnahmen, stellt die richtigen Weichen, wird schon kritisiert – mit Argumenten, die bestenfalls Scheinargumente sind.

Dann muss man doch fragen: Wollen das diese Abgeordneten womöglich gar nicht? Könnte ja auch zutreffen. Man könnte sagen: Ich will die Wirtschaftskriminalität gar nicht konsequent bekämpfen! Mir ist der Wirtschaftsstandort und seine Optik interna­tional gleichgültig! – Dann soll man es aber auch gleich so sagen und sich nicht hinter fadenscheinigen, schlechten Argumenten verstecken. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Er hat ja nur Angst, dass er in Wien aussagen muss in der Hypo-Sache!)

Desweiteren erleben wir alle, dass sich die Staatsanwaltschaft immer wieder massiver Kritik diverser Medien ausgesetzt sieht. Gerade in großen Wirtschaftsfällen – und ich bringe als Fallbeispiel die Causa Meinl – könnte es aber auch mit entsprechenden In­seratenschaltungen in Zusammenhang stehen, wenn die Berichterstattung innerhalb von wenigen Wochen aus der Täter- eine Opferrolle macht.

Daher muss man der Staatsanwaltschaft in Zukunft auch die Möglichkeit geben, im Rah­men dessen, was die Strafverfolgung duldet und was der Personenschutz erlaubt, Trans­parenz an den Tag zu legen, ihre Position öffentlich darzustellen und zu begründen.

Abschließend möchte ich neuerlich den Wunsch äußern, dass man seitens der Justiz­behörden – gerade weil in der Wirtschaftskriminalität der öffentliche Raum eine große Rolle spielt und wir das gelittene Vertrauen der Menschen in die Justiz wieder stärken wollen und müssen – eine viel professionellere Kommunikationsarbeit künftig an den Tag legt und hiefür alle Voraussetzungen schafft. Dort investiert, ist es sicher gut investiert im Sinne unseres Rechtsstaates. (Beifall bei der ÖVP.)

16.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: „Danke“! – Abg. Pendl – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wenn es notwendig ist!)

 


16.17.18

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Erstens glaube ich, dass das Justizpaket in Ordnung ist. Ich möchte nur zur Thematik Spezialstaatsanwaltschaften, Spezialgerichte sagen: Die­se Diskussion ist eigentlich uralt, Frau Bundesministerin!

Ich glaube, aufgrund der Entwicklung muss man aber heute ganz einfach erkennen, dass man in vielen Bereichen, ob es die Staatsanwalten oder die Gerichte sind, immer mehr Spezialisierungen braucht. Ich denke, es ist ja durchaus legitim, diese Diskussion, ohne dass ein Gericht abgewertet wird, führen zu können. Mehr – so meine ich – kann


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 149

man nicht dazu sagen. Da irgendetwas hineinzuinterpretieren entbehrt jeder Grundlage und jeder Logik, wie ich meine.

Ich glaube aber auch, dass es durchaus berechtigt ist ... Ich wundere mich nur über die Aussage, Herr Kollege Steinhauser, dass wir die Frage mit den Terrorcamps nicht or­dentlich diskutiert hätten! Monatelang wurde das in allen Bereichen diskutiert. Ob es einem gefällt oder nicht, ist ja ganz etwas anderes!

Wir haben die Verpflichtung, für unsere Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Maß­nahmen zu setzen. Jeder verfolgt die Medien. Ich glaube, dass es eine lange Diskus­sion auch mit den Experten gegeben hat. Da geht es natürlich um die Qualität, sowohl was die Verfassung als auch die Rechtsstaatlichkeit betrifft. Das ist ja glasklar, wie ich meine. Es muss aber auch in unserem gemeinsamen Interesse sein.

Über diese Drohungen wird dann immer wieder ganz aufgeregt berichtet. Alle mögli­chen Sitzungen werden sofort einberufen, und über alles muss man diskutieren. Man muss aber – so meine ich –, nachdem man das mit Fachleuten, mit Experten ausdisku­tiert hat, in vertretbarer Zeit auch zu einer Umsetzung kommen.

Stellen Sie sich die Diskussion vor, wenn etwas passieren würde. Seien wir uns wirk­lich ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann würden alle wieder gescheit reden und meinen, das haben wir verschlafen und es wurde hier nicht rechtzeitig Vorsorge ge­troffen.

In Summe handelt es sich um ein Justizpaket, es geht um strafgesetzliche Bestimmun­gen, da kann man auch nicht sagen, das passt da nicht hinein. Das sind alles lang dis­kutierte Themen. Ich glaube, es wird damit ein wesentlicher Beitrag sowohl im Hinblick auf die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger als auch auf den Rechtsstaat ge­leistet.

Ich lade Sie dazu ein, dem vorliegenden Justizpaket Ihre Zustimmung zu geben. (Bei­fall bei der SPÖ.)

16.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mu­siol. – Bitte.

 


16.20.17

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Die Debatte rund um dieses Paket zeigt, dass ein Werk, ein komplexes Ge­setzeswerk, das noch dazu im Entstehungsprozess durchaus auch als Flickwerk be­zeichnet werden kann, mit Abänderungsanträgen und Abänderungsanträgen zu den Ab­änderungsanträgen, manchmal auch die Kolleginnen und Kollegen des Hauses über­fordert. Denn wenn Vorredner wie Kollege Ikrath und Kollege Strutz hier über die Kon­zentrierung dieser Wirtschaftskorruptionsgeschichte diskutieren und der eine hier pro und der andere kontra spricht, dann war doch aus beiden Debattenbeiträgen ersicht­lich, dass sie den Abänderungsantrag, den Kollege Steinhauser hier auch schon be­sprochen hat, der aber von den Regierungsfraktionen und nicht von der grünen Frak­tion kommt, offensichtlich verschlafen oder nicht gekannt haben.

Ja, ursprünglich war es so, dass eine Konzentration auf das Landesgericht Wien vor­gesehen war, aber aufgrund dieses Abänderungsantrages ist es wohl doch so, dass die Konzentration sich jetzt nur mehr auf die Staatsanwaltschaft bezieht und alle ande­ren Verfahrensschritte, sprich die Verhandlungen, sehr wohl an den Landesgerichten stattfinden sollen. Insofern war die Diskussion, die Sie hier abgeführt haben, überholt.

Zu den Ausführungen des Kollegen Pendl möchte ich bezüglich der Terrorcamps sa­gen: Unsere Kritik ist nicht eine inhaltliche, wir verschließen uns einer Diskussion über


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 150

die Terrorcamps überhaupt nicht, aber unsere Kritik ist die, dass es hier eine ganze An­zahl von Paragraphen gibt, die sich eben mit kriminellen Organisationen beschäftigen – der „Tierschützerparagraph“ 278a, § 278b –, die bereits in Anwendung stehen, wo es mas­sive Kritik auch aus ExpertInnenreihen gibt, die dahin geht, dass die Anwendung sehr fragwürdig ist und Missbrauch Tür und Tor geöffnet sind.

Wir kritisieren, dass die Justizministerin vor einem Jahr eben ihr Terrorismuspräven­tionspaket vorgestellt hat, dass es hier massiven Widerstand gab, dass sie dann zu­rückgefahren ist mit ihrem Elan und jetzt einen Punkt herausgreift und diesen in Form eines Abänderungsantrags einfädelt und hier beschließen lässt, während über all die anderen Punkte, wo dringender Diskussionsbedarf unter Einbeziehung der ExpertIn­nen wäre, keine Diskussion stattfindet. Dagegen verwahren wir uns, und das ist unser Kritikpunkt, dass man sich hier nicht der Gesamtfrage annimmt, dass man hier nicht eine Gesamtdiskussion abführt, sondern einen Punkt herausgreift.

Und da verstehen wir vor allem die SPÖ und Sie, Kollege Jarolim, nicht, denn Sie sind ja grundsätzlich einer, der sich zum § 278a durchaus inhaltlich auf unserer Welle befin­det und sehr wohl auch kritische Äußerungen schon öffentlich gemacht hat. Vor die­sem Hintergrund ist es nicht verständlich, dass Sie sich hier für dieses Flickwerk herge­ben und nicht auch dahin gehend gewirkt haben, dass es hier eine Gesamtdiskussion zu diesem einzelnen Paragraphen gibt.

Vor diesem Hintergrund – Kollege Steinhauser hat es schon angesprochen – werden wir in zweiter Lesung diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen. (Beifall bei den Grü­nen.)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Hakl gelangt als Nächs­te zu Wort. – Bitte.

 


16.24.03

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich einen Abände­rungsantrag einbringen, der bereits verteilt wurde; ich darf ihn also in den Grundzügen erläutern.

Richtigerweise bekommen wir in Wien eine neue zentrale Staatsanwaltschaftseinheit zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Aber Inhalt des Abänderungsantrages ist, dass dennoch auch große Wirtschaftsfälle – Herr Kollege Lausch, Sie haben das wahr­scheinlich noch nicht gelesen, es wurde soeben verteilt – an den übrigen Gerichten ver­bleiben.

Ich darf vielleicht einmal erläutern, warum das Sinn macht, obwohl die Staatsanwalt­schaft zentriert in Wien bleiben wird.

Wir haben bei der Großbetriebsprüfung, die tatsächlich zu Einsparungen im Bereich des Finanzamtes geführt hat, gesehen, dass sich mittlere und größere Betriebe in Ös­terreich nur noch in Wien die Steuerberater suchen. Ich hätte befürchtet, dass sich, wenn auch alle großen Wirtschaftsverbrechensfälle nur noch in Wien abgehandelt werden, jedes mittlere Unternehmen, das zum Beispiel als Geschädigter vertreten werden muss, bei einem großen Konkurs mit einer betrügerischen Beteiligung auch nur noch in Wien die Rechtsanwälte sucht. Ich frage mich, wo dann junge Akademiker überhaupt noch irgendwo anders in Österreich tätig sein können.

Auch aus diesem Grund – abgesehen davon, dass es auch den Unternehmern, den Betroffenen, den Beschuldigten aus meiner Sicht nicht zumutbar zu sein scheint, auto­matisch immer jedes Verfahren in Wien zu führen – halte ich es für richtig und wichtig, dass in Hinkunft nur auf Entscheidung des Obersten Gerichtshofes oder des Gerichtes


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 151

in Wien ein solches Verfahren in Wien zentriert werden kann. Dass aber diese Flexibil­ität gegeben ist, ist gut und richtig. In diesem Sinne hoffe ich, dass auch die FPÖ die­sem Abänderungsantrag zustimmen wird. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kurz zu einem zweiten Punkt. Wir beschließen heute die Strafbarkeit von Terrorcamps. Sie sehen mich nachhaltig erschüttert darüber, dass zum einen die Grünen nicht zu­stimmen, dass aber zum anderen bereits im Ausschuss eine Ausschussfeststellung ge­troffen wurde mit einem Inhalt, den ich wirklich nicht teilen konnte und kann. Ich habe die Unterlage jetzt oben auf meinem Tisch vergessen und nehme mir die Zeit, sie noch kurz zu holen. (Die Rednerin holt die Unterlage. – Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Falsche Rede!)

Mit den Terrorcamps wird die Ausbildung für terroristische Zwecke strafbar gemacht. Das heißt also, wer eine andere Person in der Herstellung oder im Gebrauch von Spreng­stoff, Schuss- oder sonstigen Waffen, schädlichen oder gefährlichen Stoffen und so wei­ter unterrichtet, sei es im Inland oder im Ausland, der soll bestraft werden.

Bitte, meine Kollegen bei den Grünen, ich bin erschüttert, dass es über diesen isolier­ten Punkt in diesem Haus keine Einigung gibt, dass so etwas absolut verurteilenswert ist und dass so etwas – zu welchem Zweck auch immer – nicht geschehen darf. Und wenn dieser Punkt ohnehin isoliert betrachtet wird, hätte ich mir, ganz ehrlich, von Ih­nen als Partei, die vorgeblich immer für Demokratie und Menschenrechte steht (Abg. Dr. Pirklhuber: „Vorgeblich“?!), mit einem Bekenntnis zur Gewaltfreiheit Ihre Zustim­mung zu einem Verbot dieser Terrorcamps und zu einer Strafbarkeit dieser Terror­camps wirklich erwartet.

Aber ich bin auch einigermaßen erschüttert über die Kollegen der SPÖ (Hö-Rufe bei der SPÖ), die darauf gedrungen haben, im Ausschuss eine Feststellung zu machen, dass nur unter ohnehin ganz engen Bedingungen ein solches Terrorcamp strafbar sein soll. Sei’s drum, die eingeschränkte Anwendung sehe ich ein.

Aber als letzter Satz dieser Ausschussfeststellung wurde dann auch noch vorgeschla­gen – und ohne diesen Satz hätte die SPÖ die Terrorcamps nicht strafbar gemacht –:

„Selbst bei Erfüllung all dieser Bedingungen gilt eine strafbare Handlung dennoch nicht als terroristisch und ist eine Ausbildung zur Begehung solcher Katalogstraftaten nicht nach § 278e StGB strafbar, wenn die beabsichtigte Straftat auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, der Unterstüt­zung gesetzlich anerkannter Schutzziele oder die Ausübung oder Wahrung von Men­schenrechten ausgerichtet ist.“

Ich bin Mitglied des Europarates, und eines kann ich Ihnen allen hier versichern: Ich bin zutiefst erschüttert. Ich habe dem nicht zugestimmt. Wer dem Gewaltverzicht zur Durchsetzung legitimer politischer Interessen tatsächlich ehrlich zustimmt, darf solche Einschränkungen aus meiner Sicht nicht vornehmen. (Beifall beim BZÖ.)

Kollege Cap und Kollege Jarolim haben mir am Rande des Ausschusses gesagt, das sei vorgesehen, ein Vorbehalt in den zugrunde liegenden Artikeln der Konvention aus dem Europarat. Das habe ich mir auch herausgesucht. Da steht dann:

„Jede Vertragspartei stellt sicher“ – und das ist die einzige Einschränkung, die drinnen­steht – „, dass bei der Schaffung, Umsetzung und Anwendung der Strafbarkeit nach den Artikeln 5 bis 7 und 9 die Verpflichtungen zur Wahrung der Menschenrechte, ins­besondere das Recht auf freie Meinungsäußerung, auf Vereinigungsfreiheit und auf Religionsfreiheit, wie sie in der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grund­freiheiten, im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in ande­ren völkerrechtlichen Verpflichtungen enthalten sind, soweit diese auf die Vertragspar­tei anwendbar sind, geachtet werden.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 152

Das hätten wir hineinschreiben können, nicht mehr und nicht weniger. Das passt auch.

Das, was jetzt in der Ausschussfeststellung steht, bedeutet zum Beispiel: Südtirol hat das Recht auf Selbstbestimmung. Es ist legitimes Ziel und rechtsstaatlich und völker­rechtlich vielfach bestätigt. Aber wenn jemand Terrorcamps einrichtet, um vielleicht ein­mal eine terroristische Straftat zu begehen, um dieses Selbstbestimmungsrecht durch­zusetzen, dann darf das nicht unsere Zustimmung finden, wenn wir es mit einer demo­kratischen Durchsetzung von politischen Zielen ernst meinen.

Das Gleiche gilt – und ich glaube, dass dies der Hintergrund dieses Absatzes ist (Abg. Scheibner: Warum hat die ÖVP zugestimmt?) – zum Beispiel für Frente Polisario in der Westsahara. Ich weiß nicht, ob irgendjemand aus den Reihen der SPÖ oder je­mand, den Sie kennen, dort tätig ist oder Terrorcamps besucht hat.

Aber ich rätsle noch immer, warum man auf diese Wendung vonseiten der SPÖ be­standen hat, warum die Grünen dem zugestimmt haben. Ich hoffe, dass solche men­schenrechtswidrigen Sichtweisen bei uns nicht einreißen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

16.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, nachdem Sie den Abände­rungsantrag ausreichend erläutert haben, werde ich ihn jetzt zur Verteilung bringen, weil er ja erst jetzt eingebracht wurde, nämlich gemäß § 53 Abs. 4 GOG, und er steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kol­legen

zum Bericht des Justizausschusses (1009 d.B.) über die Regierungsvorlage (918 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessord­nung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompe­tenzpaket – sKp)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der straf­rechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) in der Fassung des Berichtes des Justizausschusses (1009 d.B.) wird wie folgt geändert:

I. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

1) In Z 7 wird im § 32a Abs. 1 nach dem Wort „Straftaten“ ein Beistrich und folgender Halbsatz angefügt:

„soweit eine Delegierung gemäß § 39 Abs. 1a erfolgt ist“

2) In Z 7 entfällt im § 32a der dritte Absatz mit der Bezeichnung „(3)“.

3) Nach der Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:

„7a. § 39 wird nach dem Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:

 „(1a) Ein wichtiger Grund im Sinne des Abs. 1 liegt auch in Verfahren vor , die von der WKStA auf Grund der Bestimmungen der §§ 20a und 20b geführten werden, wenn die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 153

Führung des Hauptverfahrens vor den nach § 32a Gerichtsorganisationsgesetz einge­richteten besonderen Gerichtsabteilungen des Landesgerichts für Strafsachen Wien im Hinblick auf den Umfang des Verfahrens, den Haftort der Beschuldigten, den Aufent­halt von Zeugen, Sachverständigen und anderen Beweismitteln oder zur Vermeidung von Verzögerungen oder Verringerung von Kosten einer wirksamen und zügigen Füh­rung des Hauptverfahrens in Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen zweckmäßig wä­re. In diesem Fall hat der Oberste Gerichtshof oder das Oberlandesgericht Wien auf Antrag des Angeklagten oder der WKStA das Verfahren dem zuständigen Gericht ab­zunehmen und seine Führung den erwähnten besonderen Gerichtsabteilungen des Landesgerichts für Strafsachen Wien zu übertragen, soweit deren Zuständigkeit nicht ohnedies nach § 36 Abs. 3 vorletzter Satz begründet wäre.

4) Die bisherige Z 7a (Einfügung des § 47a samt Überschrift) erhält die Bezeichnung „7b“.

5) In Z 11 wird im § 115 Abs. 1 Z 3 das Wort „erweitertem“ durch das Wort „erweiter­ten“ ersetzt.

6) In Z 12 wird im § 115 Abs. 5 das Wort „erweitertem“ durch das Wort „erweiterten“ er­setzt.

7) In Z 32 wird im § 514 Abs. 13 nach dem Zitat „20b“ ein Beistrich und das Zitat „§ 39 Abs. 1a“ eingefügt.

8) In Z 32a wird § 516 folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) Die Bestimmungen der §§ 194 Abs. 3 Z 1 und 209a Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XX/XXXX, sind, soweit sie auf die Zuständigkeit der WKStA verweisen, bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen über die Zuständigkeit der WKStA gemäß § 514 Abs. 13 in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. XX/XXXX auf die KStA anzuwenden.“

II. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

1) In Z 1 wird im § 32a das Klammerzitat „(§§ 20a und 32a StPO)“ durch das Klammer­zitat „(§§ 20a, 32a und 39 Abs. 1a StPO)“ ersetzt.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten. – Bitte.

 


16.32.07

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin! Hohes Haus! Frau Kollegin Hakl, ich glaube, wir sind alle nach­haltig erschüttert aufgrund Ihrer eben gemachten Ausführungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Uns war es wichtig, in der Ausschussfeststellung sicherzustellen, dass der initiierte Zweck erreicht wird und dass nicht über das Ziel hinausgeschossen wird. (Abg. Scheibner: Der Zweck heiligt die Mittel!)

Die Justiz ist und war mit Vorwürfen konfrontiert, insbesondere auch in Wirtschaftsver­fahren, wie schleppende Verfahren, zu wenige Staatsanwälte, die Kompetenz würde fehlen oder auch die Erfahrung der Staatsanwälte und Staatsanwältinnen wäre unge­nügend. Es gab wiederholte Wechsel vor allem in Wirtschaftstrafverfahren, Verset­zungen, wo sich der neue Staatsanwalt/die neue Staatsanwältin in Akten, die Zigtau­sende Seiten umfassen, wieder neu einlesen, einarbeiten musste, und das führte na­türlich auch zu einer langen Dauer des Verfahrens.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 154

Wichtig ist, dass jetzt auch durch Bundeskanzler Werner Faymann, aber auch auf Druck der Öffentlichkeit ein Justizgipfel initiiert und die Justizministerin dadurch auch aufgefordert wurde, dieses strafrechtliche Kompetenzpaket vorzulegen. Es ist wichtig, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wieder gestärkt wird.

Herr Kollege Grosz, auch wenn Sie da die ganze Zeit reden, zuerst sagen Sie, Sie sind da, dann sind Sie wieder weg, jetzt sind Sie wieder laut hörbar da. Was ist denn mit Ih­nen los? (Abg. Scheibner: Wie passt das jetzt wieder? Wer hat Ihnen das eingelernt?) Es wäre besser, wenn Sie sich Ihre eigene Situation einmal überlegen würden.

Wichtig ist, dass die Staatsanwaltschaft jetzt gebündelt die Kompetenzen hat, weiters, dass ExpertInnen beigezogen werden. Es ist wichtig, dass die Staatsanwaltschaft bei Verfahren dranbleiben kann und dass vor allem auch die Transparenz erhöht wird. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Die Transparenz wurde ja auch vom EGMR gefordert. Durch diese gesetzliche Bestim­mung wird diesem Anspruch auch Folge geleistet.

Insgesamt gesehen ist es ein wichtiges Paket, wobei jedoch ein Makel bleibt, über den wir alle noch diskutieren müssen, und zwar ist das die Weisungsfreistellung der Staats­anwaltschaft vom Justizministerium. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Rädler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.35.06

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Öster­reich wird von Frauen regiert. Das finde ich schön. (Abg. Grosz: Das gehört sich so!) – Das gehört sich so.

Am 2. September hat UN-Generalsekretär Ban Ki-moon erklärt, die Einrichtung einer Anti-Korruptionsakademie hier in Österreich sei ein globaler Meilenstein in der Betrugs­bekämpfung und in der Korruptionsbekämpfung. Es ist aber auch ein Meilenstein der blau-gelben Politik, der blau-gelben Erfolgspolitik der ÖVP Niederösterreich. Das hören jetzt viele nicht gerne, weil ja auf Bundesebene gerade über die Länder sehr hergezo­gen wird. (Zwischenruf des Abg. Weninger.)

Herr Kollege Weninger, du bist auch beteiligt, denn es war Liese Prokop im Jahr 2006, die das Zustandekommen dieser Einrichtung in Niederösterreich erreicht hat. Das ist der blau-gelbe Wissenschaftsbereich, der Bogen, der sich von Tulln, Krems bis hinunter jetzt über Laxenburg nach Wiener Neustadt zieht. (Zwischenrufe.)

Der Redner, der mir folgen wird, der ehemalige Bürgermeister der Stadt Wiener Neu­stadt wird ja diesen Weg unterstützen. Natürlich ist da auch ein bisschen Unmut dabei, denn die SPÖ in Niederösterreich ist derzeit damit beschäftigt, die letzten Mitglieder rauszuwerfen. Deshalb hat sie in Niederösterreich zu diesem Wissenschaftsbereich nichts beigetragen. Das wissen wir. Das ist der Leitner-Kurs, man streitet lieber, als dass man für das Land arbeitet.

Herr Kollege Weninger, Sie müssen das wissen. Unser Industrieviertel war das Reich der SPÖ. Dort wart ihr zu Hause, in den Stahlwerken, bei Semperit, bei den rauchen­den Schloten. Wo sind Sie jetzt? Gott sei Dank haben wir die blau-gelbe Politik der ÖVP mit den rauchenden Köpfen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) – Herr Kol­lege Rosenkranz! Da könnten Sie sich als Niederösterreicher auch eingliedern.

Ich verweise nur auf die Forschungseinrichtung in Wiener Neustadt, den Technopol, wo 600 Forscher arbeiten, auf medAustron, wo du im Aufsichtsrat sitzt, wo nächstes Jahr mit


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 155

den Bauarbeiten begonnen wird. Das ist blau-gelbe Wissenschaftspolitik! (Abg. Petz­ner: Skylink!) – Das ist Wien. Du musst dich da ein bisschen verkennen.

Ich freue mich, dass diese Einrichtung in Laxenburg ihren Platz gefunden hat. Und ich freue mich, dass ab 2011 auch ein Bachelor-, ein Masterprogramm angeboten wird und dass es damit ein breites Netz im Wissenschaftsbereich gibt, auch im Hinblick auf Vor­beugung von Kriminalität, insbesondere Korruption.

Jetzt darf ich Kollegen Wittmann ersuchen, diesen Weg in Niederösterreich ebenso lo­bend zu erwähnen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. – Bitte.

 


16.38.11

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Zunächst zu den Ausführungen meines Vorredners. Selbst­verständlich unterstütze ich die Einrichtung dieser Akademie. Aber diese Rede hätte besser in den Niederösterreichischen Landtag gepasst. Man sollte ein bisschen weit­räumiger denken, wenn man hier im Parlament spricht, und vor allem zum Thema spre­chen. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Kollege Scheibner, das ist ein bisschen unfair in der Argumentation, weil Sie wis­sen, dass das nicht stimmt. (Abg. Scheibner: Doch!) – Nein, es stimmt nicht, was Sie gesagt haben. Es ist lediglich die Qualifikation als terroristisch mit diesen Paragraphen gemeint. Das heißt, die Grundtat bleibt weiterhin strafbar, aber sie wird nicht als ter­roristisch qualifiziert. Das heißt nicht, dass irgendjemand straffrei geht, wenn er einen Mord begeht oder ein Komplott oder eine Verschwörung dazu, sondern die Grundtat bleibt in derselben Strafhöhe strafbar, aber sie wird nicht als terroristisch qualifiziert. (Abg. Scheibner: Aber die Ausbildung!)

Das Problem ist, dass man gerade in Wiener Neustadt das Kind mit dem Bade aus­schüttet. Wenn man Tierschützer, die nachweislich oder nicht nachweislich – das wird das Verfahren ergeben – nicht mehr gemacht haben als Sachbeschädigung, aufgrund des Terrorismusparagraphen verfolgt, weil es eine Vereinigung ist, nämlich die Vereini­gung der Tierschützer, dann kann man auch jeden Hundezüchterverein zum Terror­camp machen. Und das wollen wir nicht. Das ist auch über das Ziel hinausschießend. Das ist in dieser Ausschussfeststellung nachzulesen, nicht mehr und nicht weniger. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Es bleibt der Grundtatbestand bestehen, wird auch bestraft in derselben Höhe, wie er hier bestraft werden kann, er wird nur nicht als terroristisch qualifiziert. (Abg. Scheib­ner: Überhaupt nicht!) Und das weißt du genau, in deiner Argumentation lässt du das aber weg. Das ist eigentlich eine unfaire Argumentation, weil da herauskommen würde, dass es einen Rechtfertigungstatbestand gäbe, den es nicht gibt. (Abg. Scheibner: Na­türlich! Die Ausbildung!)

Aber im Grunde genommen sind wir uns einig darüber, dass Terrorcamps und die Aus­bildung zum Terror bestraft gehören, und das wird damit geschaffen, das ist grundver­nünftig. Wir erfüllen damit auch ein Übereinkommen des Europarates.

Letztendlich wird die Bekämpfung der Korruption und der Wirtschaftskriminalität in ei­ner spezialisierten Staatsanwaltschaft zusammengefasst, die auch über die nötigen Res­sourcen verfügen wird, um solch umfangreiche Verfahren zu erledigen und Vorerhebun­gen zu führen.

Das ist notwendig. Wir haben es gehört, auf der einen Seite sitzen Spezialisten, die sich permanent mit derartigen Wirtschaftsabläufen befassen, auf der anderen Seite meis­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 156

tens nicht entsprechend ausgebildete Staatsanwälte. Das wird jetzt verbessert, so­dass die Verfolgung der Wirtschaftskriminalität besser gewährleistet ist. Das ist, meine ich, ein grundvernünftiger Ansatz in diesem Paket.

Ich glaube, dass auch die Neuregelung betreffend die Abschöpfung eine Verbesserung in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität bringt und letztendlich auch die Kronzeu­genregelung eine Verbesserung darstellt.

Man hat das Ganze auf sechs Jahre befristet – auch das finde ich grundvernünftig –, um dann eine Evaluierung vornehmen zu können und es in den dauerhaften Rechtsbe­stand überzuführen.

Wir werden in diesem Sinne dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Faze­kas. – Bitte.

 


16.41.45

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Die Neuerungen im „Strafrechtlichen Kompetenzpaket“ sind auch für die Exe­kutive mit sehr wichtigen Aufgaben und Maßnahmen verbunden. Das sehr heftig disku­tierte Thema der Terrorcamps führt dazu, dass auch die Präventions- und Aufklärungs­arbeit intensiver vorangetrieben werden kann.

Einen weiteren wesentlichen Bereich stellt, finde ich, aber auch die Möglichkeit dar, kri­minelles Wirtschaftsvermögen künftig einziehen zu können, weil ich davon ausgehe, dass gerade da in der Spezialprävention erfolgreicher gearbeitet werden kann.

Der dritte Aspekt ist die Kronzeugenregelung. Der ist ein Aspekt, der im Zusammen­hang von immer komplexer werdenden kriminellen Entwicklungen und der damit ver­bundenen schwierigen Bedingungen sowohl für die Justiz als auch für die Sicherheits­behörden dazu beitragen soll, nachhaltige Erfolge zu erzielen.

Ich finde es aber auch positiv und sehr gut, dass wir das Ganze befristet haben und es nach sechs Jahren einer Evaluierung unterziehen werden, weil wir dann sehen werden können, wo Nachbesserungsbedarf vorhanden ist.

Ein Anliegen ist es mir auch, auf jene Anträge einzugehen, die die Kollegen Herbert und Lausch noch einmal eingebracht haben und die im Ausschuss abgelehnt worden sind. Ich vertrete die Meinung, dass wir uns – und in diesen Anträgen ist auf den Geist des Jahres 1848 eingegangen worden – gerade mit solchen Anträgen in Gefahr bege­ben, Elemente eines polizeistaatlichen Wesens einzubringen (Zwischenruf des Abg. Her­bert), denn es geht da nicht nur darum, die Polizistinnen und Polizisten zu schützen, Kollege Herbert, sondern wir wissen ganz genau, dass mit solch einer Tatbestimmung ein eskalierender Konflikt in keiner Weise verhindert werden kann. Ich habe schon im Ausschuss gesagt: Deeskalation und vernünftige Vorbereitungen sind für mich das Maß aller Dinge und dienen auch dazu. (Beifall bei der SPÖ.)

Des Weiteren möchte ich festhalten, dass es genügend Tatbestände gibt. Sie wissen das ganz genau: Es gibt den Tatbestand der Körperverletzung, jenen der qualifizierten Körperverletzung, es gibt den Tatbestand „tätlicher Angriff“, es gibt den Tatbestand „Wi­derstand gegen Beamte“ und vieles andere mehr. Das heißt, jetzt hier ein weiteres Zei­chen zu setzen und extrem zu pönalisieren, wenn sich Entwicklungen im Rahmen einer Versammlung ergeben, würde bedeuten, dass wir uns hier auf sehr gefährliches Terrain begeben, was unsere Versammlungsfreiheit betrifft. Ich sage das noch einmal, weil Sie das auch in Abrede gestellt haben.

Dasselbe gilt für den qualifizierten Verleumdungstatbestand, auch wieder gegen Beam­te. Auch da muss es in einem demokratischen, in einem reifen Rechtssystem möglich


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 157

sein, dass sich Bürgerinnen und Bürger zur Wehr setzen – egal, ob zu Recht oder zu Unrecht. Wir haben auch da Möglichkeiten. Es gibt ja den Verleumdungstatbestand, er muss nicht zusätzlich erfunden werden, denn sonst haben wir dasselbe überall. Sie wis­sen es ganz genau: In der Straßenverkehrsordnung haben wir das ja auch für die Poli­zistinnen und Polizisten.

Da ist die Situation einfach so gelagert – und das sollte man akzeptieren –, dass hier das Strafrecht genügend Handlungsspielraum gibt. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

16.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Sacher gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.45.12

Abgeordneter Ewald Sacher (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Als letzter Redner hiezu, soweit ich weiß, darf ich für uns So­zialdemokraten noch einmal feststellen, dass mit dem heute ausgiebig diskutierten „Strafrechtlichen Kompetenzpaket“ gleich mehrere wesentliche Punkte fixiert werden, auf die, wie ich sagen darf, Frau Bundesministerin, die Bürgerinnen und Bürger schon warten. Dieses Paket wird meiner Meinung nach auch jenes Vertrauen der Bevölke­rung in die österreichische Justiz verbessern helfen, das manchen Menschen draußen in letzter Zeit angeschlagen erschienen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, vor allem wird – und soll – dieses Paket das Gefühl der Menschen stärken, dass wirksam gegen Missstände und Kriminalität in Österreich vorgegangen wird.

Ergänzend zu den heute diskutierten Eckpunkten ist die mehrfach kritisierte Bestim­mung im Sinne der Terrorprävention zu erwähnen, mit der sich der Justizausschuss schon eingehend befasst hat. Durch einen Abänderungsantrag wurde aus dem geplanten Terror-Präventionsgesetz die Bestimmung bezüglich Ausbildung für terroristische Zwe­cke aufgenommen. Dieser Tatbestand ist im Sinne der internationalen Terrorbekämp­fung für uns wichtig und wird auch durch internationale Vorgaben, denen sich Öster­reich verpflichtet fühlt, für uns erforderlich.

Der Justizausschuss hat im Zusammenhang mit § 278 in seinem Ausschussbericht be­schlossen, den Abänderungsantrag in die Regierungsvorlage einzufügen. Diese Initia­tive geht auf unseren Justizsprecher Jarolim zurück.

Ich möchte noch einmal zum Abgeordneten Scheibner und zur Frau Kollegin Hakl und anderen hier festhalten: Dies ist aus unserer Sicht eine deutliche Verbesserung des ur­sprünglichen Ministerialentwurfes, und zwar deswegen, weil damit sichergestellt wird, dass es bei notwendigen Terrorbestimmungen nicht zu einer Überinterpretation und zu überzogener, möglicherweise undemokratischer Auslegung kommen kann, sehr geehr­te Frau Mag. Hakl. (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)

Als einer, der sich den Menschenrechten verpflichtet fühlt, sage ich, dass nicht unter dem Titel der Terrorbekämpfung über das Ziel geschossen werden darf und die Grund­rechte der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt werden dürfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Darum geht es uns, sehr geehrte Damen und Herren: dass nicht die vom Gesetzgeber beabsichtigte Zweckrichtung missbraucht wird, dass der Einsatz nicht gegen demokra­tische und rechtsstaatliche Interessen geht und der Einsatz für die Ausübung und Wah­rung der Menschenrechte nicht auf dieselbe Stufe gestellt wird wie krimineller Terror und Terrorismus-Ausbildung. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Zurufe von der rechten Seite brauchen wir nicht, die Bundesregierung wird auf diesem Sektor ihre Arbeit auch so erfolgreich fortsetzen,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 158

daher brauchen wir auch den Antrag des Abgeordneten Westenthaler nicht. Die öster­reichische Bevölkerung kann sich weiterhin sicher fühlen, auch wenn Sie weiter verun­sichern. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.48

16.48.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 11: Entwurf ei­nes Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der straf­rechtlichen Kompetenz geändert werden, in 1009 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen und

Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Don­nerbauer, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Stein­hauser vor.

Ich werde – entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes – über die von den er­wähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen beziehungsweise dem Ver­langen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen daher zunächst zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordne­ten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf die Einfügung einer neuen Zif­fer 10 in Artikel 1 sowie die sich daraus ergebende Änderung der Ziffernbezeichnung be­zieht.

Wer dafür eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 10 des Gesetzent­wurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Jaro­lim, Mag. Donnerbauer, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen, der sich auf die Einfü­gung einer neuen Ziffer 7a in Artikel 2 sowie die sich daraus ergebende Änderung der Ziffernbezeichnung bezieht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen, der folgende Änderungen zum Inhalt hat: Artikel 2 Ziffer 7, Ziffer 11, Ziffer 12, Ziffer 32 und Zif­fer 32a sowie Artikel 4 Ziffer 1.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 159

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist Einstimmigkeit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Evaluierung des strafrechtlichen Kompetenzpakets.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 136.)

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Bekämpfung des Sozialbetrugs und strafrechtliches Kompetenzpaket.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 137.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 12.

Zunächst lasse ich über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des ge­genständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation, in 924 der Beilagen gemäß Arti­kel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen, ab­stimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag, die arabische, chinesische, spanische und russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Ab­satz 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenhei­ten aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Jus­tizausschusses, seinen Bericht 1011 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1012 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen des Weiteren zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1013 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dazu die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 160

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 16: Antrag des Jus­tizausschusses, seinen Bericht 1014 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1015 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1016 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.55.4119. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (881 d.B.): Überein­kommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (1017 d.B.)

20. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (877 d.B.): Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Beitritts der Republik Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesent­führung (1018 d.B.)

21. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1083/A(E) der Abgeordneten Jo­sef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjäh­rungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige (1019 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 19 bis 21 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Winter. – Bitte.

 


16.56.41

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Sowohl das strafrechtliche Kompetenzpaket als auch diese drei jetzt en bloc zu diskutierenden Punk­te über den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sind in der letzten Justizausschusssitzung diskutiert worden. – Okay, gut.

Anzumerken ist dazu allerdings – und das zieht sich wie ein roter Faden durch –: Im Justizausschuss wurde über das strafrechtliche Kompetenzpaket zirka zwei Stunden dis­kutiert, über die drei nun zur Debatte stehenden Tagesordnungspunkte, die dem Schutz unserer Kinder dienen – und die meisten hier im Parlament bezeichnen sich als Lobby­isten von Kindern –, hingegen nicht einmal fünf Minuten. Durchgewunken, durchgewun­ken, abgelehnt: So sieht die Realität aus! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 161

Frau Minister, ich erinnere mich noch sehr gut an Ihre Antrittsrede, in der Sie sagten, Sie seien der Schutz der Kinder, Sie wollen alles, was im rechtlichen Bereich möglich ist, unternehmen, um Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen.

Damals war ich sehr begeistert von Ihnen – und das ist eigentlich schon sehr viel bei meinen Erfahrungen mit der Justiz –, aber leider haben auch Sie das nicht ganz so durchgehalten, wie wir in der FPÖ uns das vorgestellt haben.

Nun zu TOP 19: Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor se­xueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Das ist sicher das erste und das einzi­ge internationale Rechtsinstrument, das die verschiedenen Formen der sexuellen Aus­beutung als Straftat einstuft. Dazu gehören Kinderhandel und Kinderpornografie. Es stellt auch eine Verbindung her zwischen Geber und Nehmer beziehungsweise zwi­schen Nachfrage und Angebot, und es werden international sowohl der Zuhälter und der Händler als auch der Freier mit sehr hohen Strafen belegt.

Es gibt auch neue Strafformen, und zwar gibt es das „Corrupting“ – das ist die Nöti­gung eines Kindes zur Betrachtung von pornografischen Darstellungen – und das „Groo­ming“ – das ist die Anwerbung eines Kindes im Internet für sexuelle Zwecke.

Frau Minister! Wir in der FPÖ haben uns in diesem Zusammenhang Gedanken darüber gemacht, ob man diese Straftatbestände nicht verschärfen könnte, und ich möchte da­zu einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Winter, Gartelgruber und weiterer Ab­geordneter einbringen.

Kurz zum Inhalt dieses Antrages: Nachdem in Europa der Online-Pädophilie-Markt boomt und das Geschäft mit dem Tausch und dem Handel von pädophilem Material in­nerhalb von fünf Jahren um nahezu 150 Prozent gestiegen ist und man weiß, dass es sich da um sehr junge Menschen handelt, und zwar bei 42 Prozent der Dargestellten um Kinder, die unter sieben Jahre alt sind, und bei 77 Prozent der Dargestellten um Kinder, die jünger als neun Jahre sind, müsste das eigentlich jeden hier im Raum er­schüttern. Wahrscheinlich wissen Sie das ohnehin, aber das scheint Sie nicht zu inter­essieren, denn weshalb sonst wird dagegen nichts unternommen?

Wir haben nach einem Weg gesucht, um Pädophilie und Kinderpornografie im Internet zu sperren beziehungsweise auszuschließen, und sind zu der Meinung gelangt, dass Web-Filtering unter Umständen ein guter Weg dazu wäre.

In diesem Zusammenhang bringen die unterfertigen Abgeordneten folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Winter, Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Lö­schung von Kinderpornographie auf Internet-Seiten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die rechtlichen Voraussetzungen für die Löschung kinderpornographi­scher Inhalte aus dem Internet schafft.“

*****

Punkt zwei der En-bloc-Diskussion basiert auf dem Inhalt der Haager Konferenz für in­ternationales Privatrecht und dient ausdrücklich dem Schutz von Kindern, und zwar geht es dabei um Angelegenheiten der Kindesentführung, der Verbringung ins Ausland und der Zurückhaltung im Ausland. Auch dazu können wir unsere absolute Zustim­mung geben. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 162

Nun zu TOP 21, zum Antrag der Abgeordneten Bucher und Kollegen vom BZÖ: Alle in diesem Saal, die Juristen sind, werden mir vermutlich sofort an den Kopf werfen, dass es das Zweite Gewaltschutzgesetz gibt und dass in diesem Gewaltschutzpaket die Verjährungsfristen angehoben wurden, ab dem 28. Jahr und den darauf folgenden. Au­ßerdem wurden auch die Strafen verschärft. Sowohl Strafverschärfung als auch die Verlängerung der Verjährungsfrist halten den Täter aber nicht unbedingt von einer Tat ab. Wir sind daher der Meinung, dass man diesem Antrag zustimmen soll, weil der Tä­ter nur dann, wenn er ein tatsächliches Unrechtsbewusstsein an den Tag legt, unter Um­ständen von seiner Tat abgehalten werden kann.

Zum Schluss ein kurzes Zitat von Klaus Kinkel, FDP-Politiker und Justizminister im Jah­re 1992. Wir schauen doch immer wieder nach Deutschland, und ich meine, wir sollten uns das auch auf die Fahnen schreiben.

Kinkel sagte: Kinder sind keine Ware, sondern das höchste Gut einer zivilisierten Welt! – Ich möchte noch anfügen: Körperliche Wunden heilen, Seelen bluten aber ein Leben lang. (Beifall bei der FPÖ.)

17.02


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Winter, Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Löschung von Kinderpornographie auf Internet-Seiten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 19 betreffend Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (881 d.B.): Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Miss­brauch (1017 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 30. November 2010.

In Europa boomt der Online-Pädophilie-Markt: Das Geschäft mit dem Tausch und Han­del von pädophilem Material ist in den vergangenen fünf Jahren um 150 Prozent ge­wachsen. Die Zahl der pädophilen Bilder im Internet sei um 400 Prozent gestiegen. Das geht aus einem 2009 veröffentlichten Dossier des italienischen Kinderschutzver­band „Telefono Arcobaleno“ hervor. 3.000 Kinder seien allein im Jahr 2008 Opfer die­ses Geschäfts geworden. 58 Prozent der Nachfrage von pädophilen Bildern stamme aus Europa, heißt es in dem Dossier des Verbands, der in den vergangenen 13 Jahren rund 228.000 Anzeigen wegen Pädophilie im Internet erstattet hat. 42 Prozent der dar­gestellten Kinder sind unter sieben Jahre alt, 77 Prozent sind jünger als neun Jahre. Schätzungen internationaler Organisationen zufolge werden mit Internet-Pädophilie rund fünf Milliarden Euro pro Jahr erwirtschaftet. Bilder missbrauchter Kindern kosten zwischen 30 und 100 Euro. Für einen Film werden bis zu 300 Euro bezahlt.

Österreich ist kein Produktionsland, was die Herstellung von kinderpornografischen Bil­dern oder Videos betrifft – Die Provider befinden sich in der großen Überzahl im Aus­land, am häufigsten in den USA, gefolgt von Russland, Spanien und den Niederlanden. Allerdings haben zahlreiche Konsumenten von Kinderpornographie ihren Hauptwohn­sitz in Österreich. Auch nehmen Meldungen bei der online Meldestelle „Stopline“ im Bundeskriminalamt wegen des Verdachts auf kinderpornografische Inhalte im Netz zu: Im Jahr 2008 wurden von „Stopline“ mehr als 5.000 solcher Hinweise bearbeitet. Die Zahl der Meldungen ist seit zehn Jahren konstant steigend, zu 90 Prozent beziehen sich diese auf kinderpornografische Inhalte.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 163

Mit Web-Filtering (Zugangssperren von Internetseiten mit illegalen Inhalten, Anm.) als Maßnahme im Kampf gegen Kinderpornografie hat man vor sechs Jahren in Norwegen begonnen. 2005 sind Schweden und die Niederlande gefolgt, in Deutschland wird es gerade heftig diskutiert. Allerdings konnte ein entsprechendes Gesetz dort bislang auf­grund von Einwänden des deutschen Bundespräsidenten nicht in Kraft treten. Auch in Österreich ist man bisher gescheitert, Provider davon zu überzeugen.

Die deutsche Bundesregierung will einstweilen auf Basis des genannten Gesetzesent­wurfs zum Web-Filtring die Löschung kinderpornografische Inhalte betreiben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die rechtlichen Voraussetzungen für die Löschung kinderpornografi­scher Inhalte aus dem Internet schafft.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


17.02.14

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Nicht oft genug kann man den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch einfordern. Täglich hören wir von an Kindern be­gangenen Gräueltaten. Wir alle wissen, dass die Täter nicht einer bestimmten Gesell­schaftsschicht zuzuordnen sind. Nein! Es gibt solche in allen Schichten der Gesell­schaft. Dabei ist sexueller Missbrauch von Kindern immer eine grobe Verletzung der Kinderseele. Vorzeitige sexuelle Erlebnisse stören die Selbstbestimmungsfähigkeit ei­nes jeden Menschen, und die Folgen sind schwerwiegend und nachhaltig.

Das Übereinkommen der Mitgliedstaaten des Europarates, das wir heute beschließen, sieht sehr klare Richtlinien zum Schutz von Kindern vor, und zwar sowohl auf nationa­ler als auch auf internationaler Ebene. Es beinhaltet weiterführende Bestimmungen zur Prävention und auch härtere Strafen für Täter.

Inzwischen ist es einfach beängstigend, wie durch die Verwendung moderner Techno­logien das Ausmaß an Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern zugenom­men hat. Unsere Zeit ist geprägt von neuen Technologien, und diese Entwicklung macht auch vor Minderjährigen nicht Halt. Konnte man seine Kinder früher schützen, indem man ihr Umfeld beobachtete und kontrollierte, so ist das heute schon viel schwieriger geworden. Die Gefahr lauert oft schon im Kinderzimmer. Man glaubt seine Kinder in Si­cherheit, dabei ist das Gegenteil der Fall.

Leider gibt es sexuell abartige Menschen, die es auf die Neugier unschuldiger Kinder abgesehen haben. Wir haben heute schon gehört, dass das sogenannte Grooming die Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Kindern ist, die die sexuelle Ausbeutung die­ser Kinder zum Ziel haben. Dieses Grooming wird nun zum ersten Mal als Straftatbe­stand in einem internationalen Vertrag erfasst.

Jährlich gibt das Innenministerium eine Statistik über sexuelle Gewalt an Kindern he­raus. Im letzten Jahr waren österreichweit 512 Kinder betroffen. Die Dunkelziffer ist aber natürlich wesentlich höher.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 164

Bis vor zehn Jahren war der sexuelle Missbrauch überhaupt ein Tabuthema. Gott sei Dank sind wir heute weiter, und das Schweigen, das den sexuellen Missbrauch umgibt, ist durchbrochen worden. Missbrauch an Kindern ist auf jeden Fall zu verhindern.

Mit diesem Übereinkommen kommen wir dem Kampf gegen sexuelle Gewalt ein Stück näher, denn durch die internationale Zusammenarbeit werden die Auslieferung von Tä­tern und die Rechtshilfeverfahren erleichtert. Wir dürfen nicht müde werden, gegen se­xuelle Ausbeutung von Kindern zu kämpfen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.05


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


17.05.30

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Zu­nächst bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Ing. Westenthaler, Schenk, Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Ver­dacht auf Missbrauch von Minderjährigen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Miss­brauch von Minderjährigen in der Strafprozessordnung normiert wird.“

*****

Hintergrund ist dabei, dass das Schutzinteresse des Kindes über allem stehen muss und sich nicht Einzelne, auch nicht Verwandte, hinter verwandtschaftlichen Beziehun­gen verschanzen können sollen, sondern verpflichtet sein müssen, wenn sie von Kin­desmissbrauch Kenntnis erlangen, auch tatsächlich anzuzeigen, und wenn sie es nicht tun, sich auch selbst strafbar machen. Das gilt im Übrigen auch für BetreuerInnen in Kinderbetreuungseinrichtungen. (Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Übereinkommen zustimmen. Ich möch­te aber kritisch anmerken – das betrifft aber nicht Sie, Frau Bundesminister –, dass es doch sehr lange gedauert hat, bis dieses Übereinkommen endlich in den Nationalrat ge­kommen ist. Drei Jahre sind seit der Unterfertigung verstrichen. Im Oktober des Jah­res 2007 wurde das Übereinkommen auf Lanzarote unterfertigt, und erst jetzt behandeln wir die Ratifizierung dieses Übereinkommens. Ich hoffe, dass es mit der gesetzlichen Umsetzung nicht auch so lange dauert, Frau Bundesminister! Diese Hoffnung setze ich in Sie, weil ich meine, dass diese Regelungsmaterie so dringlich ist, dass man da nicht weiter zuwarten, sondern zügig mit entsprechenden gesetzlichen Umsetzungsmaßnah­men vorgehen sollte. Es bedarf der einfachgesetzlichen Umsetzung, und daher sollte der Nationalrat mit entsprechenden Gesetzesvorschlägen beliefert werden.

Nun aber noch eine Anmerkung zur vorhergehenden Debatte. Herr Präsident, ich neh­me an, Sie erlauben mir das.

Herr Kollege Sacher, meine Damen und Herren von der SPÖ: Es gibt keinen guten und keinen schlechten Terrorismus. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Bitte? – Es gibt keinen „gu­ten“ und „schlechten“ Terrorismus, auch nicht, wenn er sich auf Südtirol bezieht. Es gibt nur schlechten Terrorismus, der Opfer fordert. Was immer man hineininterpretieren möchte: Das, was hier zum Teil zum Ausdruck gekommen ist, ist die Denke, die seiner­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 165

zeit auch die Rote Armee Fraktion hatte, die auch die Brigate Rosse in Italien hatten und die auch die Action Directe in Frankreich hatte. Terrorismus, in welcher Form auch immer, ist grundsätzlich von einem entwickelten Rechtsstaat, wie es Österreich nun ein­mal ist, abzulehnen! (Beifall beim BZÖ.)

Nun zu meinem Anliegen in der anhängigen Debatte an Sie, Frau Bundesminister: Al­les, was mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch in Zusammenhang steht, und all das, was Kollegin Franz vollkommen richtig vorgetragen hat, wird erst seine Bestands­probe haben, wenn man sehen kann, wie es in der Praxis läuft.

Und wenn wir gerade von der Praxis reden, Frau Bundesminister, komme ich zu mei­nem konkreten Anliegen: Sie können anhand des Falles Kampusch zeigen, dass Ihnen das wirklich ein ernst zu nehmendes Anliegen ist. Ich ersuche Sie, die Ermittlungen nicht nur bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck laufen zu lassen, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck die führende Ermittlungsbehörde ist. Ich habe nämlich, meine Damen und Herren, erhebliche Bedenken, ob die Staatsan­waltschaft Innsbruck hinreichend Deckung hat, die politischen Implikationen, die sich immer deutlicher abzeichnen, auch wirklich aufzudecken.

Mittlerweile besteht eindeutig der Verdacht, dass es hinter diesem Fall Kampusch ei­nen seit langem tätigen, politisch potenten Kinderschänderring gibt, der über beste Be­ziehungen zu politischen Parteien verfügt. Meine Damen und Herren! Wiegen Sie nicht den Kopf. Ich habe einzelne eurer Kollegen schon darüber informiert. Es gibt massive Verdachtsmomente, dass hier ein seit Jahren tätiger Kinderschänderring den Tathinter­grund für diesen Fall liefert, und es ist nicht wegen Fräulein Kampusch notwendig, dass dieser Fall aufgeklärt wird, sondern das ist notwendig, weil es unter Umständen in der Vergangenheit weitere Opfer gegeben hat, und es ist notwendig, weil es unter Umstän­den in der Zukunft weitere Opfer geben könnte. Daher ist diesem Kinderschänderring, sei er auch noch so mächtig und noch so gut vernetzt, das Handwerk zu legen! (Beifall beim BZÖ.)

Die Praxis, meine Damen und Herren, wird anhand dieses spektakulären Falles erst zeigen, wie ernst es der Republik Österreich mit der Umsetzung dessen tatsächlich ist, was wir heute mit dieser Konvention beschließen. Kein Abkommen und kein Gesetz ist in der Lage, Kinder zu schützen. Erst die Praxis, das entschlossene Vorgehen der Jus­tizorgane – und damit letztlich auch des Justizministeriums, Frau Bundesministerin – sowie das entschlossene Vorgehen der Polizei und der Ermittlungsorgane werden zei­gen, dass man Kinderschändern in diesem Land jetzt wirklich das Handwerk legen möch­te. (Beifall beim BZÖ.)

17.10


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Ing. Westenthaler, Schenk, Grosz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Justizausschusses über den An­trag 1083/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige (1019 d. B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 166

Zum Wohle der Kinder fordert das BZÖ eine verpflichtende und uneingeschränkte An­zeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen.

Denn die bisherigen Regelungen betreffend eine Anzeigepflicht bei Verdacht auf Miss­brauch von Minderjährigen sind nicht ausreichend. So normiert § 54 Abs. 5 des Ärz­tegesetzes, dass ein Arzt, für den sich in Ausübung seines Berufes der Verdacht er­gibt, dass ein Minderjähriger misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell miss­braucht worden ist, grundsätzlich Anzeige an die Sicherheitsbehörde zu erstatten hat. Gegen diese Regelung spricht zunächst die Einschränkung des Anwendungsbereiches auf Ärzte. Des Weiteren ist mit mehr als 13 000 Unterstützern der von Roman Ertl ins Leben gerufenen Bürgerinitiative abzulehnen, dass eine Ausnahmemöglichkeit für Fäl­le besteht, in denen sich der Verdacht gegen einen nahen Angehörigen (§ 166 StGB) richtet. Hier kann die Anzeige so lange unterbleiben, als dies das Wohl des Minderjäh­rigen erfordert und eine Zusammenarbeit mit dem Jugendwohlfahrtsträger und gegebe­nenfalls eine Einbeziehung einer Kinderschutzeinrichtung an einer Krankenanstalt er­folgt. Dagegen spricht insbesondere, dass 80 bis 90 Prozent der Missbrauchsfälle im familiären Umfeld stattfinden.

Alles in allem erfordern die Wichtigkeit und der Rang der geschützten Kinder eine aus­nahmslos gegenüber allen Personen geltende, ausnahmslose Anzeigepflicht. Das BZÖ ordnet nämlich das Wohl der Kinder als primär zu schützendes Schutzgut ein und for­dert, dass zu dessen wie auch immer gearteten Erhaltung und Verteidigung eine unein­geschränkte Verpflichtung bestehen muss.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Miss­brauch von Minderjährigen in der Strafprozessordnung normiert wird.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


17.10.32

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Übereinkommen des Euro­parates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ist ein umfassendes Abkommen. Auf europäischer Ebene gibt es bereits einen Rah­menbeschluss, und auf EU-Ebene wird eine neue Richtlinie des Europäischen Parla­ments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie zum gegenwärtigen Zeitpunkt ge­rade diskutiert.

Erlauben Sie mir, um die Dimension von Kindesmissbrauch, von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vor Augen zu führen, kurz auf einen Bericht der EU-Kom­mission einzugehen. Nach Angaben der EU-Kommission sind weltweit 1,2 Millionen Kin­der und Jugendliche Opfer von Menschenhändlern. Die meisten von ihnen werden in der Prostitution – nämlich 43 Prozent – oder als Arbeitskräfte und Zwangsarbeiter – das sind zirka 32 Prozent – ausgebeutet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 167

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade aufgrund dieser Zah­len ist es notwendig, dass die Staaten auf internationaler Ebene gemeinsam gegen der­artige Kriminalität – das ist sehr oft organisierte Kriminalität – vorgehen.

Man muss auch sagen, dass die neuen Informations- und Kommunikationstechnolo­gien nicht nur viele positive Errungenschaften, sondern auch neue Probleme gebracht haben. So wird das Internet zur Verbreitung und Ausübung von strafrechtlichen Delik­ten, und zwar im Internet und mit Hilfe des Internets, verwendet. Hohes Haus! Das gilt unter anderem gerade auch für Kinderpornografie im Internet.

Gerade aus diesem Grund ist es notwendig, dass auf internationaler Ebene dagegen vorgegangen wird. Aber wir haben ein Problem: Das Problem besteht derzeit darin, dass kinderpornografische Inhalte auch dann, wenn sie von privaten Meldestellen oder von der Polizei entsprechend angezeigt werden, in bestimmten Ländern nicht gelöscht werden. Über 60 Prozent beziehungsweise knapp 70 Prozent der Server mit kinderpor­nografischen Inhalten befinden sich in den USA, zirka 20 Prozent in Russland. Und ge­rade dort haben wir das Problem, dass diese Seiten, obwohl sie aufgezeigt werden, nicht gelöscht werden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dafür brauchen wir internatio­nale Regelungen. Es wird nun diese europäische Richtlinie geben, die unter anderem gerade auch den Straftatbestand „Grooming“ vorsieht.

Daher halte ich den Entschließungsantrag der FPÖ für gut gemeint, glaube aber, dass derzeit auf europäischer Ebene gemeinsam Regelungen ausgearbeitet werden müs­sen, die zu einem erfolgreichen Kampf gegen Kinderpornografie im Internet und gegen sexuellen Missbrauch von Kindern führen.

In diesem Sinne darf ich Sie alle ersuchen, diesen Weg auf europäischer Ebene zu un­terstützen und heute diesem Abkommen zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


17.14.23

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das vorliegende Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor se­xueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ist wichtig und richtig. In diesem Über­einkommen werden zahlreiche materielle Straftatbestände festgehalten, die bereits jetzt auch in Österreich strafbar sind, wie etwa sexueller Missbrauch, Kinderprostitution, Kin­derpornografie. Ein Straftatbestand, nämlich die Kontaktanbahnung zu Kindern, würde dazukommen.

Wir können hier immer über höhere Strafen diskutieren, wir müssen aber wissen, dass höhere Strafen allein eine Tat nicht verhindern. Entscheidend ist vielmehr, ob wir bei der Strafverfolgung erfolgreich sind und ob die Täter damit rechnen müssen, überführt zu werden, das heißt, ob es gelingt, Kinderschänder oder Konsumentinnen und Konsumen­ten von Kinderpornografie zu finden und zu verurteilen.

Ich habe mir einmal angeschaut, was Österreich im Kampf gegen die Kinderpornogra­fie tut, und das war, gelinde gesagt, erschreckend! Ich habe mir die Entwicklung ange­schaut. Es gibt die Meldestelle für Kinderpornografie im Internet seit 1998. Damals sind 389 Meldungen eingegangen. Im Jahr 2008 waren es bereits 5 238 Meldungen, es gab also eine Verdreizehnfachung. Im Jahr 1998 gab es 57 Anzeigen, im Jahr 2008 waren es bereits 862, also eine Verfünfzehnfachung.

Jetzt kommt es aber! Ich habe mir auch angeschaut, wie viele Planstellen es in diesem Bereich gibt. 1998 waren es vier, und 2008 waren es ebenfalls vier, obwohl sich die Mel­dungen verdreizehnfacht und die Anzeigen verfünfzehnfacht haben!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 168

Noch besser beziehungsweise – wie man sagen muss – noch erschreckender waren die Zahlen der ermittelnden Beamten in diesem Zusammenhang. Beim Landeskrimi­nalamt Wien, zu dem wahrscheinlich die meisten Straftaten zuzuordnen sind, waren es 1998 acht, und im Jahr 2004 wurde diese Zahl von acht auf sechs reduziert. Das ist beschämend!

Ich habe mich dann auch noch dafür interessiert, inwieweit man versucht, Täterstra­tegien herauszufinden, um adäquat reagieren zu können. Ich habe die Innenministerin, nicht die Justizministerin, gefragt, ob diese Internetseiten, betreffend welche es Anzei­gen gegeben hat, öffentlich zugänglich sind oder ob diese irgendwie verschlüsselt wa­ren. – Das weiß man nicht.

Weiters habe ich gefragt, wie viele auf Servern in Österreich waren. – Das weiß man nicht.

Weitere Fragen lauteten: Wie viele Internetseiten waren auf EU-Servern? – Das weiß man nicht.

Wie viele Kinderpornoseiten gab es im Rahmen von OECD-Ländern? – Das weiß man nicht.

Zusammenfassend kann man sagen: Man weiß gar nichts! Man hat sich mit den Tä­terstrategien nicht beschäftigt, und man ist personell unterbesetzt.

Richtig ist: Das Problem kann man nur international lösen. Die Vereinigten Staaten sind aber beispielsweise hartnäckige Verweigerer der Zusammenarbeit.

Daher war meine letzte Frage an die Innenministerin: Was haben Sie bereits interna­tional gemacht, um im Kampf gegen Kinderpornografie Allianzen zu schmieden? – Ant­wort: Fehlanzeige.

Man kann also höhere Strafen fordern oder über neue Straftatbestände nachdenken, all das bringt jedoch nichts, wenn man bestehende Straftatbestände schlampig oder nicht verfolgt.

Heute liegt auch ein Entschließungsantrag der FPÖ zum Thema Sperren oder Löschen von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt vor. Ich sage jetzt „Sperren oder Löschen“, denn das geht nicht so klar aus dem Inhalt hervor. In der Begründung ist von Sperren beziehungsweise von Filterung die Rede, im Antragstext selbst ist dann aber von Löschen die Rede. Das sind jedoch zwei komplett unterschiedliche Dinge! Sperren bedeutet, dass die Seite technisch verhängt wird, aber online bleibt, dass also der durch­schnittlich kundige Kinderpornografie-Internetuser über eine Nummernadresse die Sei­te weiter ansurfen kann. Damit ist nichts gewonnen! Beim Löschen hingegen wäre ga­rantiert, dass die kinderpornografischen Inhalte vom Netz gehen.

Mein Zugang dazu ist relativ klar: Löschen statt Sperren. Die FPÖ hat sich offensicht­lich noch nicht ganz entschieden beziehungsweise hat die Begrifflichkeit noch nicht ge­klärt. Daher kann ich diesem Antrag nicht zustimmen. (Abg. Mag. Karin Hakl: Die Ser­ver stehen im Ausland!)

Die Server stehen im Ausland. Daher wäre es einmal notwendig, dass die Innenminis­terin etwas tut und mit den Amerikanern in einen Dialog eintritt! Wenn sie da nichts tut, dann wird sich daran auch nichts ändern! Das ist der entscheidende Punkt! Natürlich stehen die Server im Ausland. Aber so lange Ihre Innenministerin säumig ist, wird auf diesem Gebiet nichts geschehen. Wir werden nur mit Löschen weiterkommen, mit Ver­hängen wird man einen durchschnittlichen Konsumenten von Kinderpornografie nicht abhalten können.

Richten Sie daher Ihrer Innenministerin aus, dass sie endlich etwas tun soll, anstatt Sonntagsreden zu halten! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.19



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 169

Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Mag. Ban­dion-Ortner. – Bitte.

 


17.19.38

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es trifft zu: Der Kampf gegen Kindes­missbrauch und Kinderpornografie hat bei mir höchste Priorität, und das habe ich unter Beweis gestellt, zum Beispiel mit dem Zweiten Gewaltschutzpaket.

Meine Damen und Herren, Sie erinnern sich: Es wurden Verjährungsfristen verlängert, die Strafen verschärft und vor allem ein neuer Straftatbestand eingeführt: die wissentli­che Betrachtung von kinderpornografischen Darstellungen. Damit sind wir nach wie vor in Europa Vorreiter. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber es gehört noch einiges getan, keine Frage, und es geschieht auch einiges. Es ist so, dass noch diese Woche am Freitag im Europäischen Rat das Thema Kinderporno­grafie – die neue Richtlinie – behandelt wird, und ich werde nicht müde, in zahlreichen Einzelgesprächen mit Justizministerinnen und Justizministern dieses Thema zu disku­tieren. Ein besonderes Anliegen ist mir, dass man kinderpornografische Darstellungen, Seiten im Internet sowohl löschen als auch sperren kann. Beides ist richtig! Dafür wer­de ich mich vehement einsetzen (demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Winter), auch wenn die Internet-Lobby schimpft und von Zensur spricht. Aber es gibt keine Denkver­bote in diesem Bereich, und die Wörter „Meinungsfreiheit“ und „Kindesmissbrauch“ in einem Satz zu verwenden, das ist für mich wirklich unerträglich. (Beifall bei ÖVP und BZÖ, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Dr. Winter.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde es weiterhin unter Beweis stellen und ich verspreche Ihnen: Ich bin sehr dahinter, dass man massiv gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie kämpft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und BZÖ.)

17.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


17.21.45

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Danke, Frau Bundesministerin, für Ihre jetzi­gen Ausführungen und für das, was Sie jetzt vorhaben und umsetzen werden. Ich bin überzeugt davon, dass Sie sich mit all Ihrer Macht einsetzen werden und wir dann wie­der einen weiteren wichtigen Schritt setzen können.

Kinder zu schützen, das ist uns oberstes Prinzip, darin sind wir uns alle einig, und das haben auch alle Rednerinnen und Redner deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir waren auch im Ausschuss in Hinblick auf diesen Gesetzentwurf alle einer Meinung.

Ich möchte nur noch einen Punkt herausgreifen, der mir persönlich sehr wichtig ist: die Stärkung der Rechte der Kinder und die Wahrnehmung ihrer Bedürfnisse. Das Wohl des Kindes ist für uns eine zentrale Aufgabe, das zentrale Anliegen, und ich möchte wieder appellieren, dass die Rechte der Kinder jetzt endlich in der Bundesverfassung verankert werden. Wir haben ja mit dem Koalitionspartner eine Einigung erzielt, eine Einigung, der auch die Opposition endlich zustimmen sollte. Wenn Sie sich dazu durchringen könnten, dann hätten wir meiner Meinung nach einen wichtigen, längst fäl­ligen Schritt getan. Ich würde mir wünschen, dass diese Einigung zur verfassungs­rechtlichen Verankerung noch vor Jahresende über die Bühne geht.

Ich bitte Sie, dass Sie angesichts all dessen, was wir immer wieder sagen – und was hoffentlich nicht nur Sonntagsreden sind –, im Sinne des Wohls des Kindes auch der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 170

Verankerung der Kinderrechte in der Bundesverfassung, wenn diese Vorlage in den Ver­fassungsausschuss kommt, zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


17.23.46

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch kurz ein paar Anmerkungen zum BZÖ-Antrag bezüglich der Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen bei Minderjährigen machen. Hier steht im Zentrum ganz sicher die Abwägung zwischen den Bedürfnissen der Opfer, der präventiven Wirkung der Verjährbarkeit sowie praktischen Fragen betreffend die Strafverfolgung. (Zwischenruf.)

Aus materieller strafrechtlicher Sicht ist eine Verjährung auch deshalb angebracht, weil bei dem langen Zeitraum zwischen einer Tat und der Strafe oft die geforderte Wirkung nicht mehr vorhanden ist, so wie die präventiven Aspekte zur Vermeidung künftiger Straftaten oder Rechtsbrüche auch nicht mehr in dieser Form gegeben sind.

Ebenso sprechen prozessuale Gesichtspunkte dafür. Viele Experten sind auch der Meinung – und das ist für jeden auch einsichtig –, je länger eine Straftat zurückliegt, desto schwieriger ist die Rekonstruktion. In der Regel gibt es hier dann große Beweis­schwierigkeiten, und die Gefahr von Fehlurteilen besteht.

Daher ist die Regelung im österreichischen Strafgesetzbuch, wonach Verjährungsfris­ten nach der Schwere der Delikte abgestuft sind, auch sehr sinnvoll. Delikte mit langer beziehungsweise lebenslanger Freiheitsstrafe, wie Mord zum Beispiel, können über­haupt nicht verjähren.

Im Sexualstrafrecht – die Frau Ministerin hat es auch schon erwähnt – ist in den letzten 15 Jahren eine sehr restriktive Gesetzgebung erfolgt. Die erste wesentliche Verbes­serung wurde 1998 eingeführt, und zwar ist aufgrund dieser die Zeit von der Straftat bis zur Erreichung der Volljährigkeit des minderjährigen Opfers nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet worden.

Der zweite Schritt folgte dann mit dem Zweiten Gewaltschutzpaket 2009, wo die Ver­jährungsfrist verlängert wurde, und zwar bis zum 28. Lebensjahr.

Ich denke, ein weiterer Punkt, warum eine gänzliche Abschaffung auch nicht vertretbar ist, ist der Umstand, dass auch aus der Sicht der Opfer im Verarbeitungsprozess eine zeitliche Rahmenfrist für allfällige Anzeigen sehr wichtig sein kann, um das Erlittene, um die Tat auch abschließen zu können und damit nicht erneut eine Traumatisierung der Opfer stattfindet.

Ein Argument noch – weil das auch im Antrag angeführt ist –: dass nicht immer gleich beurteilt wird. Ein Argument wäre zum Beispiel: Wenn ein Opfer 17 Jahre und 11 Mo­nate alt ist, dann könnte es lebenslang verfolgen. Ist das Opfer 18 Jahre alt, könnte es nicht mehr so sein. Auch hier wäre also keine sachgerechte Differenzierung gegeben.

Wir können uns daher einer gänzlichen Abschaffung aus diesen Gründen nicht an­schließen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.27

17.27.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wir kommen daher zu den Abstimmungen.

Wir stimmen über jeden Ausschussantrag getrennt ab.

Zunächst Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexuel­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 171

ler Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, in 881 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist einstimmig be­schlossen.

Antrag des Justizausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Ar­tikels 50 Abs. 2 Z 3 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Wer dem beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist ebenso einstimmig be­schlossen.

Abstimmung über den Antrag, die französische Sprachfassung des Staatsvertrages ge­mäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Ein­sichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegt.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich Sie um Ihr Zeichen. – Das ist einstimmig beschlossen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Winter, Kollegin­nen und Kollegen betreffend die Löschung von Kinderpornographie auf Internet-Seiten.

Wenn Sie für diesen Entschließungsantrag sind, bitte ich um ein Zeichen. – Er findet keine Mehrheit. Abgelehnt.

Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständ­lichen Staatsvertrages: Erklärung der Republik Österreich über die Annahme des Bei­tritts der Republik Mauritius zum Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte in­ternationaler Kindesentführung, in 877 der Beilagen gemäß Artikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 1019 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Ver­dacht auf Missbrauch von Minderjährigen.

Wenn Sie dafür sind, bitte ich Sie um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

17.30.0122. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (994 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und –orga­nisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden (997 d.B.)

23. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (928 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich (998 d.B.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 172

Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 22 und 23 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Kollege Themessl. – Bitte.

 


17.30.36

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Zu Tagesordnungspunkt 22, ElWOG: Bei aller Kritik, die teilweise anzubringen ist, überwiegen für uns doch die Vorteile für den Konsumenten. Aber dazu wird mein Kollege Ing. Hofer noch nähere Ausführungen machen.

Zu TOP 23, zum Bau dieser Erdgas-Pipeline: Diese lehnen wir ab, und zwar mit der gleichen Argumentation, mit der wir auch schon den Bau von „Nabucco“ abgelehnt ha­ben. Immer wieder mit der Begründung zu kommen, sich von gewissen Staaten unab­hängiger zu machen und zusätzliche Erdgas- und Erdölleitungen nach Österreich zu bauen, ist unserer Meinung nach energiepolitisch der völlig falsche Weg. Auch Ihre Ar­gumentation stimmt nicht: Dadurch machen Sie sich nämlich zusätzlich von anderen Ländern abhängig.

Österreich ist immer abhängig von Ländern, die liefern, die zuliefern oder wo wir durch unser Land liefern.

Daher nochmals: Das ist energiepolitisch aus unserer Sicht gesehen der völlig falsche Weg. Man sollte endlich mehr Geld in die Hand nehmen, mehr dafür tun, dass unser Land energieautark wird – und das heißt, in erneuerbare Energie in Österreich zu in­vestieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben Sie bereits vor zwei, drei Jahren aufgefordert, endlich auch das Ökostrom­gesetz auf eine vollkommen neue Basis zu stellen. Ich kann Sie nur ersuchen, diesbe­züglich etwas zu tun – und eben das Ökostromgesetz wirklich zukunftsweisend abzu­ändern. Zum Thema erneuerbare Energieformen in Österreich muss vermehrt gear­beitet werden, um uns vom Ausland unabhängiger zu machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


17.32.20

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir behandeln in dieser Regierungsvorlage das 3. Energie-Bin­nenmarktpaket.

Folgende Auswirkungen wird diese ElWOG-Novelle haben: Erstens bringt sie eine Stärkung der Verbraucherrechte; viel mehr an verstärkten Verbraucherrechten werden damit umgesetzt. Es wird ein Tarifkalkulator mit Höchstpreisregelungen für Nebenge­bühren eingesetzt. Die Änderung der Lieferantenwechselfrist für Kunden stellt meiner Überzeugung nach eine ganz wesentliche Verbesserung der Konsumentenrechte dar. Diese Frist wird von bisher acht auf drei Wochen verkürzt.

Zweitens wird eine wirksame Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber vorange­trieben. Damit wird es also Stromerzeugern und ‑anbietern möglich sein, Netze ohne ir­gendeine Diskriminierung zu nutzen. Es wird dadurch, meine Damen und Herren, er­heblich mehr Wettbewerb im Bereich der Stromerzeuger geschaffen.

Drittens wird die Regulierungsbehörde E-Control neu geregelt, und man kann davon ausgehen, dass diese Tätigkeit in Österreich auch weiterhin unabhängig und transpa­rent ausgeführt werden soll. Dazu wird in dieser Novelle festgelegt, dass die E-Control


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 173

von der Organisationsform einer GesmbH in die einer Anstalt öffentlichen Rechts abge­ändert werden soll, ähnlich der Finanzmarktaufsicht, was bewirken soll, dass die E-Con­trol ihre Regulierungstätigkeit noch unabhängiger wird ausüben können.

Insgesamt, meine Damen und Herren, wird diese Novelle sicherlich dazu beitragen, dass es mehr Transparenz, mehr Verbraucherschutz und mehr Wettbewerb im Energiebe­reich geben wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


17.34.55

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Den beiden Vorlagen, die dann zur Abstimmung kommen, werden wir Grünen in dieser Form nicht zustimmen können.

Ich fange jetzt gleich mit dem Abkommen mit Russland in Bezug auf die „South-Stream“-Gasleitung an. Dieses Abkommen widerspricht dem Ziel Österreichs, möglichst energieautark zu werden, sich also im eigenen Land selbst mit Energie versorgen zu können.

Ebenso widerspricht dieses Abkommen den Zielen des Klimaschutzes – und es stellt das Ganze keinen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Österreich dar. Das sind doch alles Dinge, die jeder sehen müsste.

Wir von den Grünen wollen für Österreich eine umweltfreundliche, eine leistbare und sichere Energieversorgung, und wir meinen, dass Gasleitungen da nur eine Über­gangslösung sein können und es keinen Sinn macht, zig Milliarden Euro in den Bau von Gasleitungen zu stecken.

Es ist auch nicht verständlich, wenn in der Vorlage beim Punkt „Auswirkungen in um­weltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit“ steht – was glauben Sie, mei­ne Damen und Herren? –: „Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.“

Meine Damen und Herren, das hat ja geradezu einen gewissen amüsanten Aspekt – und das wissen Sie auch. Es wäre wirklich an der Zeit, auch auf das Thema Klimaver­träglichkeit klar hinzuweisen.

Ein weiterer Punkt ist, wie in Bezug auf Artikel 7 und 8 dieses Abkommens die Kom­mentierungen in der Vorlage lauten. Zu Artikel 7 heißt es:

„Die Republik Österreich wird dem South Stream-Projekt im Einklang mit dem gelten­den Recht die günstigsten Zoll- und steuerlichen Bedingungen einräumen.“

Und da stellt sich schon die Frage, gerade eben auch in Zeiten von Sparpaketen, wa­rum denn das notwendig ist; wir haben ja heute schon gehört, welche Einschnitte es wo geben soll. Aber ausländischen Konzernen wollen Sie von den Regierungsparteien die günstigsten Bedingungen einräumen. Und genauso steht das auch in den Erläuterun­gen zum Artikel 8.

Das ist doch geradezu ein Hohn, wenn man sich vor Augen hält, dass laut Ihrer Bud­getvorlage der Entwicklungszusammenarbeit ein Viertel deren Budgets gestrichen wird! (Beifall bei den Grünen.)

Nun zum ElWOG: Na ja, eine viel diskutierte Geschichte, und ich verhehle nicht, dass es auch Vorteile in dieser Gesetzesvorlage gibt. Und das betrifft durchaus auch die Konsumenten und Konsumentinnen. Beispiele: Die Transparenz bei den Rechnungen, die so viel beklagt und bejammert wird, wird besser. Die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten bei einem Anbieterwechsel werden gestärkt – und es wird ein recht­licher Rahmen für das Smart Metering eingeführt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 174

Trotz der Bedenken, die angeführt werden in Bezug auf den Datenschutz, glaube ich, dass Smart Metering eine Innovation, eine Technik darstellt, die zukunftsweisend ist, und zwar nicht nur im Sinne des Konsumentenschutzes, sondern dass das auch in Be­zug auf den Klimaschutz Vorteile bringen kann.

Insofern gibt es eben auch positive Regelungen, aber diesen stehen auch Nachteile gegenüber. Sie wissen, es gibt große Klagen seitens der heimischen Ökostromanbie­ter, dass sie sich durch diese Gesetzesvorlage benachteiligt fühlen, dass sie befürch­ten, dass damit der heimische Ökostromausbau behindert werden kann. Und das ist et­was, was wir in dieser Form natürlich nicht wollen.

In Bezug auf diese neue Behörde ist ja heute schon einiges gesagt worden, wo man da Vorteile sehe, aber das hat natürlich auch Nachteile. Wir glauben, dass nach wie vor die rechtlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen dieser neuen Regierungsbehörde nicht wirklich geklärt sind – und es vor allem auch keine zweite Instanz beim Rechts­weg gibt und so die Rechtssicherheit beeinträchtigt werden kann.

Auch was die Kontrollierbarkeit dieser obersten Behörde betrifft, ist das nur sehr, sehr schwammig formuliert; im Prinzip ist das nicht wirklich klar.

Angesichts der Tatsache, dass dieser Behörde ein Budget von 14 Millionen € zuge­standen wird, muss man doch sagen, dass das klar in die Kompetenz des Budgetrech­tes gehört und damit in die Kompetenz des Parlaments. Aber auch das ist nicht gemacht worden.

Daher: Aus den von mir angeführten Gründen werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


17.40.01

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir setzen heute mit diesem Gesetz das 3. Energie-Binnenmarkt­paket der Europäischen Union um. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass es dadurch eine Vielzahl an Veränderungen und, wie ich meine, auch Verbesserungen im Energiesektor gibt.

Folgendes muss man bei solch komplexen Gesetzeswerken aber gleich dazusagen: Es gibt immer eine sehr große und breite Gruppe von sehr unterschiedlichen Interes­sen, die bei solch einer Gesetzwerdung zu berücksichtigen sind. Es gibt viele Ratschlä­ge, viele Empfehlungen, auch viel Kritik, und es ist immer eine große Herausforderung, alles unter einen Hut zu bringen. Ich denke, dass das im Großen und Ganzen gelun­gen ist und uns heute ein tragfähiger Kompromiss vorliegt; ein Kompromiss, der am Ende dieses Prozesses gewährleistet, dass wir in puncto Versorgungssicherheit, Preis­gestaltung und Nachhaltigkeit besser aufgestellt sind, als das vorher der Fall war.

Was bringt dieses Gesetzespaket konkret? – Zum einen die Grundlage für einen fairen Wettbewerb auf dem Energiemarkt, einen Wettbewerb, der auch den Kundinnen und Kunden zugutekommt. Wir haben uns bemüht, diese Vorgabe der Europäischen Union so umzusetzen, wie es für die AkteurInnen im Energiebereich, also die Konsumenten und die Erzeuger, richtig und wichtig ist.

Aber wenn wir von Wettbewerb sprechen, möchte ich auch sehr deutlich darauf hinwei­sen, dass wir in letzter Zeit in anderen Materien eindrucksvoll mit ansehen mussten, was liberalisierte Märkte ohne Kontrolle anrichten können. Diese Art von Wettbewerb wollen wir in einem so zentralen Feld der Daseinsvorsorge, wie es der Energiesektor und die Versorgung mit Strom sind, nicht. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 175

Dort, wo der Markt an seine Grenzen stößt, muss entsprechend regulierend eingegrif­fen werden. Dabei sollen weder die Konsumenten noch die Erzeuger zwangsbeglückt werden, sondern Ziel ist es, eine gute Voraussetzung für Versorgungssicherheit und leist­bare Energie sicherzustellen.

Meine Damen und Herren, wir haben auf der einen Seite die Rechte der Konsumenten, das Recht auf Grundversorgung mit Energie, auf transparente Preisgestaltung sicher­gestellt, aber auch Regelungen für jene geschaffen, die aufgrund ihrer persönlichen wirtschaftlichen Situation von der Stromabschaltung betroffen sind. Ich sage ehrlich dazu, ich persönlich hätte mir – ich habe das auch im Wirtschaftsausschuss gesagt – noch mehr Maßnahmen zur Bekämpfung der Energiearmut gewünscht, sehe aber auch ein, dass das aufgrund der prekären Situation, die wir beim Budget insgesamt haben, sehr schwierig ist.

Auf der anderen Seite haben wir versucht, die Rahmenbedingungen so auszugestal­ten, dass die Versorgungssicherheit gesteigert wird und die Qualität der Versorgung auch in Zukunft gewährleistet ist.

Von meiner Vorrednerin wurde schon auf die Festlegung von Smart Metering, also ei­ner Umsetzung dieses 3. Binnenmarktpakets, hingewiesen. Ich brauche nicht noch ein­mal zu erklären, worum es da geht, sondern ich möchte dazu nur sagen – weil es in diesem Zusammenhang viele Bedenken der Datenschützer gibt –, dass wir alles tun müssen, dass, wenn Smart Metering umgesetzt wird, auch die Kriterien des Daten­schutzes erfüllt werden.

Letztlich geht es darum, eine Verbreiterung der KonsumentInnenrechte bei der E-Con­trol Austria zu schaffen und auch die Rahmenbedingungen in der E-Control den neuen Gegebenheiten und Herausforderungen aufgrund der Vorgabe der Europäischen Uni­on anzupassen.

Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass wir mit diesen heutigen Be­schlüssen das Thema nicht erledigt, nicht enderledigt haben, es kommen weitere The­men auf uns zu, die in der nächsten Zeit erledigt werden müssen, nämlich die Themen Energieeffizienz, Ökostrom und letztlich aus dem 3. Paket auch noch das Gaswirt­schaftsgesetz. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


17.44.06

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das ElWOG verfolgt uns ja schon fast eineinhalb Jahre lang, auch das Vorgän­gergesetz, das in Beratung ging, das Wettbewerbsbeschleunigungsgesetz, das wir nicht zustande gebracht haben – zum Schaden der Konsumenten, zum Schaden auch vieler Unternehmer.

Seitens des BZÖ haben wir immer auch versucht, konkrete Anträge einzubringen; Stichwörter: Anbieterwechsel in drei Wochen, transparente Stromrechnungen. Daher hat dieses Gesetz für uns etwas Licht, aber sehr viel Schatten. Wir werden daher in ei­ner getrennten Abstimmung den Paragraphen, die das beinhalten, zustimmen, aber es gibt auch sehr viele Kritikpunkte.

Ein Hauptkritikpunkt war, dass die Gesetzesmaterie von rund 200 Seiten erst zwei Ta­ge vor den Beratungen im Ausschuss den Abgeordneten zugegangen ist. Das sind Din­ge, die untragbar sind, die mit seriöser Politik nichts mehr zu tun haben. Und hinter den Kulissen gibt es auch einen internen Streit in der ÖVP, höre ich, aber auch in der Koali­tion, ob man das Gesetz, so wie es jetzt vorliegt, als Husch-Pfusch-Gesetz wirklich durch­bringen soll. – Da bin ich schon sehr gespannt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 176

Ich möchte auf einige Kritikpunkte ganz konkret eingehen, Herr Minister, die uns be­sonders stören. Ich denke dabei etwa an die Entnehmereigenschaft von Pumpspei­cherkraftwerken, die als Entnehmer auch Nutzungs- und Netzverlustentgelte zahlen. Es geht nicht um das Zahlen, sondern es geht um die Höhe: nämlich dreimal so viel wie in der BRD. Und die Pumpspeicherkraftwerke sind auch Bestandteil eines funktionieren­den Systems mit erneuerbarer Energie, die man dafür benötigt.

Ein zweiter Punkt war der Preisdeckel, der bis vor Kurzem noch im Gesetz gestanden ist, im Hinblick auf die Beschaffung der Sekundärregelenergie. Dazu kommt, höre ich jetzt, ein Abänderungsantrag, das soll noch ausgebessert werden. Das ist positiv zu be­werten.

Ein Hauptkritikpunkt ist aber die Verpolitisierung der E-Control. Die E-Control, das sage ich hier einmal ganz frei, unter Walter Boltz war eine Institution, die dafür gesorgt hat, dass den Kunden Hunderte Millionen an Stromkosten zurückgegeben wurden. Ich ha­be fast den Verdacht, dass Walter Boltz zu erfolgreich war, und bringe Ihnen dazu ein Zitat von Minister Mitterlehner aus dem „WirtschaftsBlatt“ vom 23. November 2010.

Minister Mitterlehner wird gefragt, wieso Boltz gehen soll, und sagt darauf: „Aber sein Vorwurf an die Versorger, sie hätten beim Ökostrom dem Konsumenten 77 Millionen € zu viel verrechnet, ist von der Wettbewerbsbehörde nicht bestätigt worden.“

Herr Minister, Sie liegen da völlig falsch. Die Wettbewerbsbehörde hat nämlich in ihrem Bericht im April 2010 festgestellt:

„Es dürfte zutreffen, dass die EVU unter dem Titel Mehraufwendungen für Ökostrom in der Vergangenheit höhere Beträge ausgewiesen haben als sich aus tatsächlich ange­fallenen Kosten aus der Zuweisung von Ökostrom ergeben hatten.“

Im Klartext: Rund 30 Millionen bis 35 Millionen wurden zu viel verrechnet. – Sie haben das hier bestritten.

Das heißt, Boltz braucht einen politischen Aufpasser, das objektive Zwei-Augen-Prinzip wird durchbrochen – er wurde auch von Bartenstein besetzt, ist also eigentlich ein Bund-Vertreter, ein ÖVP-Vertreter, jetzt brauchen wir noch einen Landesvertreter, einen ro­ten Vertreter. Wir brauchen das Vier-Augen-Prinzip: zwei rote Augen, zwei schwarze Au­gen. Das ist anscheinend das Ziel, damit da ja nichts passiert. (Abg. Dr. Lichtenecker: Mindestens fünf Grüne!)

Im Gespräch dafür ist – ist ja nicht unbekannt – Andreas Eigenbauer, der der roten Reichshälfte zuzuordnen ist – er ist Energiebeauftragter der Stadt Wien –, und dann ist das Ganze wieder abgerundet. Das ist ein doppelter Proporz, der hier eingesetzt wer­den soll – für eine Behörde! Für eine Behörde wie etwa auch ein Bürgermeister oder ein Bezirkshauptmann. Ich frage mich daher, ob wir in Zukunft auch zwei Bürger­meister haben werden, zwei Bezirkshauptmänner je Bezirk et cetera. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Das sind Dinge, die nicht akzeptabel sind, wie auch das Fehlen der Cool-Down-Phase für Besetzungen im Vorstand oder auch in der Regulierungskommission: Man kann vom EVU sofort hineinwechseln, was eigentlich international nicht üblich ist.

Oder die Regulierungskommission: Da gibt es fünf statt drei Mitglieder, und auch da soll es bereits, zwar ist nichts gesetzlich verankert, aber doch politische Zusagen geben, dass auch dort Ländervertreter hineinkommen.

Der Regulierungsbeirat, der den Vorstand berät, wird überhaupt sozialpartnerschaftlich und auch mit Ländervertretern bestückt. Und der Vorstand hat es dann zu begründen, wenn er eine Empfehlung des Regulierungsbeirates nicht umsetzt. – Das muss man sich einmal vorstellen! Das heißt, in Zukunft beraten die Länder den Vorstand, was er zu tun


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 177

hat oder nicht zu tun hat. Das heißt im Klartext, den Bock zum Gärtner zu machen, denn die E-Control sollte eigentlich auf die Länder aufpassen, um die Stromtarife güns­tig zu gestalten, und was macht man? – Man setzt Ländervertreter hinein. Na welchen Ratschlag werden die der E-Control wohl geben?

Dann passieren vielleicht auch so Dinge, dass man in Zukunft etwa auch Kosten von ehemaligen Magistratsbeamten in Wien, Pensionen, oder auch Sponsoring von Fuß­ballvereinen in den Stromrechnungen vorfinden wird, obwohl das mit Sicherheit nicht hi­neingehört.

Ein weiterer Punkt ist das Beschwerderecht der Sozialpartner Wirtschaftskammer, Bun­deskammer. Wir meinen, dass eine Stellungnahmemöglichkeit im Rahmen des Verord­nungserlassverfahrens bei den Kostenbescheiden durchaus genügt hätte.

Eine Frage, die auch angesprochen worden ist, ist Smart Metering. Kosten-Nutzen-Ef­fekte sind völlig offen. Wer trägt die Kosten? Diesbezüglich übt auch die Arbeiterkam­mer sehr heftige Kritik. Im Endeffekt wird es der Kunde zahlen, und, und, und. Man könn-
te diese Liste weiter fortsetzen.

In Summe bleibt ein Gesetz mit wenig Licht, ein Gesetz, das eigentlich nur Mindest­standards der EU umsetzt, aber die Hausmacht der EVUs, die Länder, die roten und schwarzen Landesfürsten, absichert. Das kommt mir fast so wie bei den Lehrern vor: Pröll in Niederösterreich schafft an, und Herr Mitterlehner macht es auf Bundesebene.

Ein Gesetz, das den Proporz verankert, ein Gesetz, das Bürokratie schafft, ein Ge­setz – das sagen auch Experten –, das wahrscheinlich viele Dinge teurer machen wird, und ein Gesetz, das kaum Vorteile, aber Kosten für die Konsumenten bringen wird. Da frage ich mich, warum die FPÖ hier zustimmen wird. Auf die Argumentation freue ich mich schon, denn ich glaube, das Gesetz ist so nur abzulehnen.

Die Gas-Pipelines wurden angesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gasverbrauch in der EU soll laut EU-Kommission bis 2030 um 13 Prozent sinken. Da frage ich mich, warum wir Gas-Transitleitungen durch Österreich bauen.

In diesem Abkommen ist auch ein Gasliefervertrag von rund 2 Milliarden Kubikmetern pro Jahr für Österreich enthalten. – Jetzt bauen wir „Nabucco“, dann bauen wir „South-Stream“ dazu, wobei diese Pipeline Teil von „South-Stream“ ist. Dann, meine Damen und Herren, sitzen wir auf dem Gas drauf – und keiner wird es mehr brauchen, wenn wir die erneuerbare Energie wirklich vorantreiben.

Daher: Auch dieses Abkommen ist letztlich abzulehnen.

Herr Wirtschaftsminister, ich spreche Sie jetzt als Energieminister an: Sie haben am 22. November 2010 in der Hofburg eine Veranstaltung abgehalten: „Pakt für Energie­effizienz“ hieß die. Wissen Sie eigentlich, Herr Minister Mitterlehner, wen Sie dazu ein­geladen haben? – Dazu haben Sie Stephan Kohler, den Geschäftsführer der dena, der Deutschen Energie-Agentur, eingeladen. Wissen Sie aber auch, Herr Minister, was Ste­phan Kohler laut Deutschlandausgabe der „Financial Times“ gesagt hat? Ich lese Ihnen das vor:

Durch die Photovoltaik entsteht ein Riesenproblem in den Netzen, so Kohler, das bis­lang – und das mag vielleicht in Ansätzen berechtigt sein, sage ich jetzt dazu – kaum be­achtet worden ist.

Und jetzt kommt’s: „Der Ausbau der Photovoltaik muss deshalb schnell drastisch ein­geschränkt werden“, sagte Kohler.

Und das ist Ihr „Experte“ für die Energieeffizienz; das ist Ihr „Experte“ für erneuerbare Energieformen in Österreich. – Dazu kann ich nur sagen: Auf solche Experten kann man getrost verzichten!


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 178

An Joschka Fischer möchte ich jetzt gar nicht erinnern, der sitzt als Gas-Lobbyist ir­gendwo in Deutschland. Ein ehemaliger Bundeskanzler der ÖVP berät die Atomlobby in Deutschland. (Beifall beim BZÖ.) Und die FPÖ stimmt völlig ahnungslos einem ElWOG zu, das die Konsumenten unter dem Strich belastet und mit dem der Proporz sogar noch ausgebaut wird!

Da kann man wirklich nur mehr sagen: Gute Nacht, nachhaltige und kostengünstige Energien in Österreich! (Beifall beim BZÖ.)

17.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Glaser. – Bitte.

 


17.51.37

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kolle­ge Widmann, ja, wir stimmen dieser Gesetzesvorlage gerne zu, weil sie eine Fülle von Detailregelungen bringt, die in Summe für die Konsumentinnen und Konsumenten be­achtliche Vorteile darstellen.

Sehr positiv zum Beispiel ist, dass in Zukunft ein Anbieterwechsel wesentlich schneller erfolgen kann; ein solcher muss spätestens in drei statt wie bisher in acht Wochen vollzogen sein. Ebenso wird ein Anbieterwechsel wesentlich günstiger sein: 30 € statt bisher 70 €. Wir hoffen, dass damit die Hemmschwelle, den Anbieter zu wechseln, deut­lich gesenkt wird.

Aus meiner Sicht sollte es da auch eine gewisse Garantie für den Preis, den der neue Anbieter offeriert, geben, denn man hört schon oft auch Klagen darüber, dass gleich nach dem Wechsel der Preis erhöht wird. Aber das muss man wahrscheinlich dem Markt überlassen.

So, wie nun dieser erleichterte Anbieterwechsel doch mehr Wettbewerb bringen wird, wie wir hoffen, wird hoffentlich auch die Entflechtung einerseits von der Energieerzeu­gung über den Versorger vor Ort und über den Versorger mit der Infrastruktur dazu bei­tragen, dass tatsächlich mehr Wettbewerb zum Tragen kommt.

Es stimmt schon, was gesagt wurde, nämlich dass verschiedene Landesgesellschaften eine solche Entflechtung nur mit Widerwillen betreiben, wobei ich meine, dass das si­cherlich eines der Haupthindernisse für den Wettbewerb – dieser fehlt eben – ist.

Wichtig für die Konsumentinnen und Konsumenten ist auch, dass es Transparenz bei den Strompreisen gibt, dass Vergleichbarkeit gegeben ist, dass vor allem Stromrech­nungen leichter zu lesen sein werden und dass Gebühren und Nebengebühren leichter verglichen werden können.

Angesprochen wurde auch schon die zukünftige Regelung bezüglich Smart Metering. Das ist sicherlich eine Regelung, die finanzielle Ersparnisse bringen kann und bringen wird, die auch Energieersparnis bringen soll und letztlich auch einen Beitrag zum Kli­maschutz darstellen soll, wobei aus meiner Sicht weniger die angeführten datenschutz­rechtlichen Bedenken ein Problem sind, sondern ich sehe ein Problem darin, dass man noch nicht wirklich weiß, ob sich der Aufwand für das, was an Ersparnis möglich sein könnte, lohnen wird. Ich glaube, da braucht es noch ein gutes Stück an praktischer Er­fahrung.

Abschließend möchte ich nur noch feststellen, dass es für uns alle wichtig ist, den Ausbau von Ökostrom weiter zu verfolgen, denn meines Erachtens gibt es dazu keine wirkliche Alternative. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Da haben Sie recht!)

17.54


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 179

17.54.36

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Kollege Glaser hat zuletzt das Smart Metering an­gesprochen. – Ich glaube, es wird sich auszahlen, weil die Herausforderungen, die wir in den nächsten Jahren zu meistern haben werden, Smart Metering notwendig ma­chen. Denken Sie etwa daran, meine Damen und Herren, dass in den nächsten Jahren immer mehr Menschen auf Elektromobilität umsteigen werden, und wenn man Smart Grids, wenn man Smart Metering verfolgt, dann weiß man, dass die Möglichkeit be­steht, dass diese vielen Elektroautos, die in Österreich unterwegs sein beziehungswei­se auch in den Garagen stehen werden, sozusagen als Pufferspeicher dienen werden, um Spitzen abdecken zu können.

Diesbezüglich hat es ja in den letzten Jahren kaum Fahrzeuge gegeben, die marktreif gewesen wären; das waren wirklich nur sehr wenige. Jetzt aber gibt es diese Fahrzeu­ge auf dem Markt. Ich glaube gar nicht, dass die Menschen deswegen umsteigen wer­den, weil sie so ganz besonders umweltbewusst sind, und dass sie deswegen Mehr­kosten in der Anschaffung in Kauf nehmen werden, sondern ich glaube, dass die Men­schen ganz einfach deswegen umsteigen werden, weil in Zukunft diese Autos immer günstiger werden. Das sehen wir ja schon jetzt bei einem Modell, das auch Denzel im­portiert, mit Stromkosten von etwa 2 € auf 100 Kilometer, wobei man auch dazusagen muss: volles Drehmoment in jedem Drehzahlbereich des Motors. Sie sehen also: Es gibt sehr viele Vorteile.

Übrigens könnten wir schon jetzt mit jener Energie, die in Österreich aus Windkraft er­zeugt wird, Elektromobilität in Österreich flächendeckend ermöglichen. Das heißt, Ös­terreich als zukunftsorientiertes Land wäre durchaus in der Lage, in diesem Bereich autark zu werden, was ein ganz, ganz großer Fortschritt wäre. Und dazu brauchen wir eben auch Smart Grids und Smart Metering.

Ich bin der Meinung, dass man Investitionen in Smart Metering vorziehen und in Zeiten, in denen es eine erhöhte Arbeitslosigkeit gibt, in solche Maßnahmen investieren sollte. Ich habe auch in Gesprächen mit den Landesenergieversorgern gesagt, dass es sinn­voll wäre, wenn sich der Bund im Bereich dieser Investitionen beteiligen würde, weil das alles eben auch den Arbeitsmarkt entlastet. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das können sich die Unternehmen selber leisten!)

Was das ElWOG anlangt: Anbieterwechsel ist etwas ganz Wichtiges für einen freien Kunden, dass er leichter als bisher die Möglichkeit hat, ohne höhere Gebühren den An­bieter zu wechseln, dass es eine ganz klare Trennung zwischen dem Erzeuger und demjenigen, der das Netz betreibt, gibt. Nicht alle haben mit diesem Weg große Freu­de, ich unterstütze ihn aber sehr.

Es gibt natürlich viele Interessengruppen, die vorstellig werden, die ihre Ideen, ihre ei­genen, persönlichen Interessen oder Interessen der Unternehmen in dieses Gesetz ein­binden wollen. Bei den Vorrednern habe ich einige Kommentare gehört, die ich eins zu eins von diesen Interessenvertretern gehört habe, die hier von manchen heruntergebe­tet wurden.

Ich bin der Meinung, dass es notwendig ist, diese Beschlussfassung zu setzen, und ich bin auch der Meinung – wir werden später über einen Abänderungsantrag sprechen –, dass es notwendig ist, bei Infrastrukturinvestitionen darauf zu achten, dass Interessen, die die Energieautarkie in Österreich betreffen, nicht unter den Tisch gekehrt werden. Auch das muss ein öffentliches Interesse sein, wenn es darum geht, die Menschen in Österreich mit heimischer und erneuerbarer Energie zu versorgen.

Was den Bau von Pipelines anlangt, glauben auch wir, dass es nicht sinnvoll ist, in ei­ne Technologie zu investieren, die in Wirklichkeit keine große Zukunft hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 180

Die Zukunft der Energiepolitik in Österreich liegt in der Wasserkraft, in der Windkraft, in der Photovoltaik, in der Solarthermie, in der Geothermie und in der Biomasse. Daher müssen wir alles daran setzen, dass diese Energieträger bestmöglich genutzt werden.

Wir werden heute im Rahmen dieses Beschlusses unsere Stimmen zur Erreichung ei­ner Verfassungsmehrheit zur Verfügung stellen, auch wenn wir nicht von allen Teilen des Gesetzestextes – das liegt aber in der Natur der Sache – restlos begeistert sind, wie Sie sich ja vorstellen können. Ich meine jedoch, dass es notwendig ist, dass eine Oppositionspartei, die erkennt, dass Österreich in manchen Bereichen auch Kompro­misse benötigt, hier aktiv wird und ihre Stimmen zur Verfügung stellt. (Abg. Mag. Wid­mann: Was war der Preis? Wie hoch war der Kaufpreis?)

Das, meine Damen und Herren, gilt aber auch in Bezug auf das Budget: Auch da wä­ren wir Freiheitlichen bereit, wenn es um eine Strukturreform geht, die notwendigen Stimmen für Verfassungsmehrheiten zur Verfügung zu stellen.

Im Übrigen: Ich glaube, dass ein solcher Weg in Zukunft öfter beschritten werden soll­te. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Das heißt, BürgerInnen und ...!)

17.59


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Mitterleh­ner. – Bitte.

 


17.59.10

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was hier und heute zur Be­schlussfassung steht, ist die Umsetzung des sogenannten Dritten Energiebinnenmarkt­paketes, das die Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes regelt. Die Schwerpunkte der Neuerungen sind ja schon von einigen Vorrednern angesprochen worden; ich darf da­her nur kursorisch auf die wichtigsten Neuerungen verweisen.

Der eine große Bereich ist der Bereich der Verbraucher- und Kundenrechte. Wir ha­ben, was einen Lieferantenwechsel anlangt, nunmehr die Festlegung, die wir schon länger haben wollten: statt acht Wochen nunmehr eine Frist von drei Wochen, bis der Wechsel vollzogen ist. Das stellt eine eindeutige Verbesserung dar; genauso auch, was die Kosten hiefür betrifft.

Wir haben, was die schutzbedürftigen Kunden anlangt, klare Regelungen: eine Höchst­preisregelung für Abschaltkosten, die Vorauszahlungszähler und Mahngebühren – bis­her 70 € – werden neu gerechnet, dieser Betrag ist mit 30 € begrenzt. Sicherstellun­gen, Vorauszahlungen werden nun auf eine Monatsrate begrenzt – früher wurden bis zu drei Raten verlangt.

Auch was die Kundeninformation anlangt, die Vergleichbarkeit der Tarife, gibt es ein ge­naues Modell. Was den Tarifkalkulator betrifft, also den Tarifrechner, den es seit 2001 gibt, werden nunmehr die Lieferanten verpflichtet, die diesbezüglichen Daten zur Verfü­gung zu stellen. Was früher freiwillig war, soll jetzt gesetzlich verpflichtend geregelt wer­den.

Das Smart Metering-System ist mehrfach angesprochen worden. Wir haben da ver­schiedene Stufen, und die erste Stufe wird sein, dass wir eben mit der heutigen Be­schlussfassung den rechtlichen Rahmen dafür haben, und auf Basis von wirtschaftli­chen Bewertungen werden die Details hinsichtlich Einführungszeitraum, Flächende­ckung unter Einbeziehung der Branche, Konsumenten- und Datenschutzrechte im Rah­men einer Verordnung noch berücksichtigt werden.

Im Endeffekt ist der springende Punkt nicht, was geregelt wird, sondern was die Kun­den davon haben, und die Kunden haben damit einfach bessere Steuerungsmöglich­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 181

keiten, was ihren Energieverbrauch anlangt, was die Effizienz anlangt, und damit eine Optimierung, die eigentlich vor allem den Verbrauchern nützen sollte.

Wir haben als zweiten Punkt auch eine Regelung bezüglich der Entflechtung. – Da ha­ben wir zwei unterschiedliche Bereiche. Der eine ist der Bereich der Übertragungs­netze: Da bieten wir mehrere Wahlmöglichkeiten zwischen den einzelnen Systemen an, die eine entsprechende Entflechtung gewährleisten, ohne zu tief in die Eigentumsrech­te einzugreifen, um damit nicht unnötige Kosten zu verursachen.

Was die Verteilernetze anlangt – dort, wo dann eben auch der Kunde die Relevanz sieht –, haben wir schon 2004 eine Entflechtung gehabt. Dort gibt es jetzt eine entspre­chende Neuerung, was die Markenpolitik betrifft: Der Markenauftritt, das Logo, der Na­me muss so dargestellt werden, dass der Kunde klar zwischen dem Netzbetreiber und dem Erzeuger unterscheiden kann.

Weiters fordert die Richtlinie, und das setzen wir um, dass der Verteilernetzbetreiber ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen haben muss, um unabhängig vom Mutterkonzern zu sein. – Die Detailregelungen bei dieser Umsetzung liegen nach wie vor bei den Ländern.

Damit kommen wir zum dritten Bereich, der in der Öffentlichkeit die größte Aufregung verursacht beziehungsweise Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, das ist die Neuge­staltung der Regulierungsbehörde; wir mussten das wegen der Vorgaben der Richtlinie umsetzen. Wir hatten bis jetzt eine GesmbH und brauchen nun eine Behörde sui ge­neris, wenn wir sie so nennen wollen. Wir haben uns an der Konstruktion der Finanz­marktaufsicht orientiert, denn der Hintergrund war, dass es nur mehr eine einzige na­tionale Regulierungsbehörde gibt und es zudem – das war die Neuerung – auch eine un­abhängige Berufungsinstanz geben muss.

Wir haben, wie gesagt, die Konstruktion nach dem Vorbild der FMA gewählt und haben damit drei Organe: Vorstand, Regulierungskommission und Aufsichtsrat. Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern; aufgrund der Größe, Aufgaben und so weiter wird der Vor­stand erweitert. Das betrifft genau die Frage, die angesprochen worden ist: Einzelvor­stand, Zweiervorstand. Herr Kollege Widmann, Sie haben recht, es sind Ländervertre­ter, die da drinnen sitzen. (Beifall des Abg. Huber.) Weil wir neun Bundesländer haben, können die beiden Vorstände nur aus einem Bundesland kommen!

Im Endeffekt haben Sie recht, aber es gibt kein Nominierungsrecht der Länder, son­dern es gibt ein Nominierungsrecht von uns, und das ist ein klarer Unterschied zu dem, was Sie hier gesagt haben, und das ist die Realität. Es ist auch wichtig, da wir vom In­stanzenzug her ein anderes Prinzip haben, dass wir dort ein Vier-Augen-Prinzip klar ge­regelt haben. Das ist der Hintergrund. (Abg. Mag. Widmann: ... Beirat, Herr Minister! Beirat! – Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)

Die Regulierungsbehörde agiert in regulatorischen Bereichen weisungsfrei. Der Instan­zenzug innerhalb der Regulierungsbehörde ist wie folgt: In Bescheidverfahren ist die erste Instanz der Vorstand, und die zweite Instanz, die Berufungsbehörde, ist die Regu­lierungskommission. Dann kommt das Verfahren, das es auch bisher gegeben hat, näm­lich die Anrufung des VwGH.

Im Endeffekt, ich möchte hier jetzt nicht weiter ins Detail gehen, sind das drei ganz kon­krete Umsetzungsbereiche.

Es gibt eine Frage, die auch von Ihnen immer wieder gestellt worden ist: Handelt es sich dabei um eine Umsetzung von Mindeststandards, oder kommen wir da jemandem entgegen? – Ich glaube, wir haben eine ausgewogene Regelung getroffen. Es wäre fa­tal, wenn jemand in diesem Bereich sagen könnte, seinen Interessen wurde zum Durch­bruch verholfen, denn es muss eine Balance der Möglichkeiten geben, und ich glaube, diese ist ausgewogen vorhanden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 182

Das gilt insbesondere auch bezüglich der folgenden einzelnen Argumente und des Vorbringens: Die Kosten für Pumpspeicher, was die Netztarife anlangt, haben wir schon im Ausschuss diskutiert, und, Herr Kollege Widmann, mich hat es gewundert, dass Sie dort die Argumentation des Verbunds übernommen haben. – Wunderbar! Das ist ein Unternehmen, das im Eigentum des Staates ist, aber es wäre ungerecht, wenn da der Verbund, der ohnehin begünstigt ist, noch weitere Begünstigungen bekäme, denn das würden dann eigentlich die Konsumenten bezahlen, oder wer immer ein Pumpspei­cherkraftwerk betreibt – es ist ja nicht nur der Verbund in dem Bereich tätig.

Sie haben auch angesprochen, ich hätte im „WirtschaftsBlatt“ hinsichtlich des Regula­tors etwas von 77 Millionen gesagt. – Das macht schon einen Unterschied! Sie haben dann irgendwo 30 bis 35 Millionen genannt, und auch diese Zahl ist nicht verifizierbar gewesen, sondern sie steht im Raum: Das ist eine Vermutung, möglicherweise ist das so! Das werden wir dann auch im Rahmen des Ökostromgesetzes neu regeln müssen.

Es gibt auch, was Frau Kollegin Lichtenecker angesprochen hat und was wir im Aus­schuss diskutiert haben, keine Benachteiligung der Ökostromerzeuger durch diese Re­gelung (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenecker), sondern das Ökostromgesetz regelt die erneuerbaren Energien. Was wir hier regeln, sind natürlich bestimmte Bereiche – wir haben es im Ausschuss schon genau erklärt (Abg. Dr. Lichtenecker: Netzverluste! Netz­verluste!) –, nämlich dass Anlagen bis 5 MW und so weiter vom Netzbereitstellungsent­gelt ausgenommen sind und so weiter, aber selbstverständlich nicht von den Informa­tionsverpflichtungen. – Das ist sinnvoll, denn wenn ich irgendwo Windkraftanlagen oder etwas Ähnliches, auch im Solarbereich, betreibe, dann muss der entsprechende Betrei­ber die Information haben, sonst kann er nicht ausreichende Leitungskapazitäten zur Ver­fügung stellen.

Ich möchte noch einmal auf die Ländermitsprache zurückkommen: Da ist viel hineinge­heimnisst und aufgebauscht worden. Im Endeffekt haben wir eine gute Entscheidung gefunden: Die Entscheidungsgremien der Bundesbehörde werden vom Bund besetzt, und die Ländervertreter sind im Regulierungsbeirat vorgesehen. Das ist auch inhaltlich sinnvoll, weil ja die Länder für die Verteilernetze zuständig sind. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.) Daher ist es eine höchst sinnvolle Vorgangsweise, ihre Beratungskom­petenz da einzubringen.

Meine Damen und Herren, meines Erachtens liegt ein durchaus ausgewogenes Gesetz vor, was die Umsetzung anlangt. Ich bedanke mich ausdrücklich bei der FPÖ, und las­sen Sie mich auch darauf hinweisen, dass ich mich wundere, dass die anderen Par­teien diesen Umsetzungen nicht zustimmen, weil es eindeutige Verbesserungen für die Konsumenten und Verbraucher gibt und weil sich der Rest im Wesentlichen punktge­nau an der Richtlinie orientiert. Daher kann ich die Ablehnung nicht nachvollziehen.

Zum Zweiten, weil auch South Stream und die diesbezüglichen Möglichkeiten ange­sprochen worden sind: Da sollten wir gleichfalls die Kirche im Dorf lassen, was unsere Möglichkeiten anlangt. Das ist ein Projekt, das nicht wir betreiben. Von einigen tausend Kilometern liegen 56 in Österreich. Das stärkt unsere Möglichkeiten im Bereich der Versorgungssicherheit, denn wir alle streben zwar die Autarkie an, aber wir wissen, was den Verbrauch anbelangt, haben wir 20 Prozent vom Endverbrauch Strom – dort kön­nen wir die erneuerbaren Energieträger forcieren –, aber was den anderen Teil des Ver­brauchs betrifft, haben wir zwar im Jahr 2020 hoffentlich 34 oder noch mehr Prozent davon, aber ein großer Teil wird einfach auch vom Erdgas abhängen. Und Erdgas, Frau Kollegin Lichtenecker, ist umweltfreundlich, ist, was CO2 anlangt, eine gute Energie. (Abg. Dr. Lichtenecker: Übergangstechnologie!)

Daher werden wir auch dann im Hinblick auf eine bestimmte Absicherung der Konsu­menten und der Wirtschaft nach wie vor Erdgas brauchen, aber auch, was die Versor­gungssicherheit betrifft, eine Drehscheibenfunktion für Europa haben – und auch ha­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 183

ben sollen, denn das ist es, was die EU im Energiebereich durchaus von uns wünscht, weil die Wettbewerbsstärke und die Unabhängigkeit Europas ansteigen wird, wenn wir, was die Quellen anlangt, unabhängiger werden, aber auch was die Routen anlangt, un­abhängiger werden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

Meine Damen und Herren, damit darf ich auch schon schließen. Es tut mir leid, dass meine Ausführungen etwas länger waren, als das sonst der Fall ist. Ich darf mich bei allen beteiligten Parteien, die letztendlich hier zustimmen, herzlich bedanken, vor allem aber auch bei den Interessengruppen und bei unserem Haus. Es war eine sehr kom­plexe, sehr umfangreiche Materie, die hier geregelt wird. Dafür ein Danke, und ich hof­fe, dass die Umsetzung genauso funktioniert wie angestrebt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


18.09.50

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Der Zahlungs­streit zwischen Russland und der Ukraine im Jahr 2006 hat uns gezeigt – der Herr Mi­nister hat es gerade selbst angesprochen –, wie schnell es auch in Europa zu Versor­gungsengpässen bei fossilen Energien kommen kann. Der Konflikt hat wieder einmal gezeigt, dass eine einseitige Abhängigkeit schnell nach hinten losgehen kann. Damit so etwas nicht noch einmal passieren kann, gibt es jetzt dieses Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der South-Stream-Erdgas-Pipeline auf dem Hoheitsgebiet der Republik Österreich.

Was bedeutet dieses Abkommen? – Es bedeutet natürlich gegenseitige Unterstützung bei der Verwirklichung des Projektes, und dazu zählt unter anderem auch die Erleichte­rung zum Beispiel bei der Ausstellung von Genehmigungen oder günstigere Bedingun­gen auf nichtdiskriminierender Basis, aber auch, dass sich alle dafür einsetzen, dass die Pipeline den Status eines Projektes im Rahmen der Transeuropäischen Netze bekommt.

Ich sage hier aber bewusst und ganz deutlich: Wir sagen gleichfalls, das soll kein Zei­chen dafür sein, sich auf fossile Energieträger zu versteifen. Auf lange Sicht gesehen führt natürlich kein Weg an alternativen Energiequellen vorbei. Fakt ist aber auch, dass es bis zur Vollversorgung mit alternativen Energiequellen noch sehr viele Jahre dauern wird, und bis dahin müssen wir eben auch mit fossilen Energien und auch mit Hilfe die­ser South-Stream-Pipeline dafür sorgen, dass die Menschen nicht frieren. – Danke. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


18.11.38

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister, Sie haben als letzten Satz gesagt, Sie hoffen, dass das zum Wohle der Konsumenten dann auch so umgesetzt wird. – Sie haben schon recht, die Hoffnung stirbt zuletzt, aber das zeigt natürlich auch, dass Sie sich selbst nicht ganz sicher sind, ob hier alles so passieren wird (Bundesminister Dr. Mitterlehner: O ja!), wie Sie es auch vorhaben, sonst hätten Sie es ja nicht gesagt. Das ist nun einmal so. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.)

Natürlich ist es erfreulich, wenn der Anbieterwechsel jetzt wesentlich schneller vor sich geht und günstiger passiert, wenn also die dafür benötigten Zeiten reduziert werden und die Summen, die dafür zu berappen sind, ebenfalls (Bundesminister Dr. Mitterleh­ner: ... sich vornehmen!) – das ist ja in Ordnung, Herr Bundesminister –, aber was mir dabei fehlt, sind sozusagen die Sanktionen bei der Nichteinhaltung der Auflagen beim


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 184

Anbieterwechsel. Diese fehlen jetzt ganz einfach, wenn das jemand nicht einhält. – Das ist einmal das eine.

Die Transparenz und die Vergleichbarkeit bei Stromrechnungen, so wie es bisher war, sind natürlich ein Wahnsinn: Da hat sich keiner auf einer Rechnung ausgekannt! Wenn das jetzt im Sinne des Konsumenten so sein wird, dass man es auch nachvollziehen kann, ist das in Ordnung, keine Frage.

Was aber die in diesem Gesetz festgeschriebene Verpolitisierung angeht, Herr Bun­desminister, so gefährdet diese jetzt die Unabhängigkeit der E-Control. Sie schießen damit im Prinzip Herrn Boltz ab, es ist nichts anderes. Die Länder als Eigentümer der EVUs sollen nun in den Regulierungsbeirat mit einbezogen werden. Im Prinzip schaf­fen sie damit nichts anderes als einen Doppelvorstand statt eines Geschäftsführers. Der Proporz wird wieder eingeführt, und die Verwaltung wird dadurch aufgebläht, weil es jetzt nun einmal eine Regulierungskommission mit fünf statt bisher drei Posten gibt. Das machen Sie damit, das ist nun einmal so. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Preiner: ... ei­nen BZÖ-Geschäftsführer!)

Mit dieser Novelle erhalten die Wirtschaftskammer und die Bundesarbeitskammer so­zusagen ein Beschwerderecht gegen die Kostenbescheide der E-Control. – Ich meine, eine Stellungnahmemöglichkeit im Zuge des Verordnungserlasses hätte auch gereicht. Das hätte eigentlich genügen müssen!

Wie es mit dem Smart Metering ausschauen wird, werden wir erst sehen, denn die Kos­tentragung in diesem Bereich ist ja noch nicht genau definiert. Es gibt da ja auch schon massive Kritik von der Arbeiterkammer und so weiter, weil vor einigen Jahren bei den Hausbrieffachanlagen Ähnliches passiert ist.

Wenn die bisherigen Stromzähler gegen neue, intelligente, ausgetauscht werden und es etwas bringt, dann ist es in Ordnung, aber solch eine überstürzte flächendeckende Einführung bringt gewisse Gefahren mit sich! Zuerst einmal muss geklärt werden, ob die Konsumenten auch einen Nutzen davon haben, wer die Kosten trägt und wie der Datenschutz in diesem Bereich sichergestellt wird. – Wenn die Kunden bessere Steue­rungsmöglichkeiten haben, dann ist es okay, aber wir werden diesbezüglich erst einmal sehen, wie das in Zukunft ausschaut.

Das Netzbereitstellungsentgelt tragen jetzt allein die Verbraucher. Es ist so, dass der Erzeuger, der Produzent praktisch nichts dafür zahlt, sondern allein der Verbraucher zahlt etwas dafür. Der Produzent nutzt das Netz ebenso, muss aber nichts zahlen. Er könnte theoretisch alles durch ausländische Firmen erbauen lassen und damit die Wertschöpfung sozusagen aus dem Land abziehen, sich die Netzbereitstellung aber von den Verbrauchern zahlen lassen. Das kann sicherlich nicht im Sinne des Konsu­menten sein! (Beifall beim BZÖ.)

18.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


18.15.38

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir alle wollen einen funktionierenden Energiemarkt, und für diesen ist natürlich ganz wichtig, dass die Liberalisierung der Energiemärkte ganz schnell umge­setzt wird. Er spielt auch eine ganz zentrale Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit Euro­pas, deshalb hat die Europäische Union schon im September 2009 dieses 3. Binnen­marktpaket entsprechend verabschiedet und damit die rechtlichen Rahmenbedingun­gen für den Binnenmarkt bei Strom und Gas neu gestaltet.

Nehmen wir nicht immer von vornherein an, dass das nicht funktioniert, sondern gehen wir einmal davon aus, dass es funktioniert, und dessen bin ich mir ziemlich sicher. Des­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 185

halb ist ja auch in langen Verhandlungen unter Einbeziehung der verschiedensten In­teressen der Unternehmen, der Haushalte, der Energiekonsumenten, der Energiever­sorger, der Netzbetreiber, der E-Control, der Bundesländer in fairen Verhandlungen rasch ein Kompromiss für die Umsetzung dieser EU-Richtlinie gefunden worden und damit die Umsetzung des EU-Energiebinnenmarktes gelungen, und dafür möchte ich Herrn Minister Mitterlehner sehr herzlich danken.

Ich bringe aber auch in diesem Zusammenhang folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen zur Re­gierungsvorlage 994 d.B. in der Fassung des Ausschussberichtes 997 d.B. betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und ‑organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Artikel 1 (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010) wird wie folgt geändert:

1. In § 4 wird nach der Z 6 folgende Z 7 eingefügt:

„7. das öffentliche Interesse an der Versorgung mit elektrischer Energie, insbesondere aus heimischen, erneuerbaren Ressourcen, bei der Bewertung von Infrastrukturprojek­ten zu berücksichtigen.“

2. In § 36 entfällt der erste Satz

3. § 69 Abs. 1 lautet:

„§ 69. (1) Die Beschaffung der Sekundärregelung erfolgt mittels wettbewerblich organi­sierter Ausschreibungen, die durch den jeweiligen Regelzonenführer regelmäßig durch­geführt werden. Die Bedingungen für die Beschaffung der Sekundärregelung sind von der Regulierungsbehörde bescheidmäßig zu genehmigen. Gegenstand der Ausschrei­bung ist der Preis für die Vorhaltung der Leistung und für die tatsächliche Erbringung der Arbeit. Für die Reihung der Angebote sind Leistungs- und Arbeitspreis maßgeblich. Durch das Systemdienstleistungsentgelt sind 78 % der Kosten für die Sekundärregelung auf­zubringen, die restlichen Kosten werden über die Verrechnung der Ausgleichsenergie auf­gebracht.“

4. In § 113 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:

„(3) Soweit auf einer Starkstromleitung, die die Staatsgrenze gegenüber einem Dritt­staat überschreitet, ein marktorientiertes Verfahren zur Kapazitätszuteilung betrieben wird, sind Energielieferungen, die ausschließlich der Erfüllung von zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen gegen­über dem betreffenden Drittstaat dienen, von dem Verfahren zur Kapazitätszuteilung ausgenommen, soweit die Energielieferung 10 vH der technisch verfügbaren Kapazität der Leitung nicht übersteigt.“

*****

Die Versorgungssicherheit ist – das steht außer Zweifel – besonders wichtig, da die Im­portabhängigkeit in der Europäischen Union seit 1990 um 20 Prozent auf insgesamt 56 Prozent gestiegen ist und diese sich bis 2030 noch auf über 65 Prozent steigern wird, wenn wir da nichts verändern. Deshalb glaube ich, dass diese Versorgungssi­cherheit auch im Rahmen des hier umgesetzten 3. EU-Binnenmarktpaketes als zentra­les Ziel anerkannt werden soll. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.20



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 186

Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage 994 d. B. in der Fassung des Ausschussberichtes 997 d. B. be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisa­tionsge­setz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Artikel 1 (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010) wird wie folgt geändert:

1. In § 4 wird nach der Z 6 folgende Z 7 eingefügt:

„7. das öffentliche Interesse an der Versorgung mit elektrischer Energie, insbesondere aus heimischen, erneuerbaren Ressourcen, bei der Bewertung von Infrastrukturprojek­ten zu berücksichtigen.“

2. In § 36 entfällt der erste Satz

3. § 69 Abs. 1 lautet:

„§ 69. (1) Die Beschaffung der Sekundärregelung erfolgt mittels wettbewerblich organi­sierter Ausschreibungen, die durch den jeweiligen Regelzonenführer regelmäßig durch­geführt werden. Die Bedingungen für die Beschaffung der Sekundärregelung sind von der Regulierungsbehörde bescheidmäßig zu genehmigen. Gegenstand der Ausschrei­bung ist der Preis für die Vorhaltung der Leistung und für die tatsächliche Erbringung der Arbeit. Für die Reihung der Angebote sind Leistungs- und Arbeitspreis maßgeblich. Durch das Systemdienstleistungsentgelt sind 78 % der Kosten für die Sekundärrege­lung aufzubringen, die restlichen Kosten werden über die Verrechnung der Ausgleichs­energie aufgebracht.“

4. In § 113 wird nach dem Abs. 2 folgender Abs. 3 eingefügt:

„(3) Soweit auf einer Starkstromleitung, die die Staatsgrenze gegenüber einem Dritt­staat überschreitet, ein marktorientiertes Verfahren zur Kapazitätszuteilung betrieben wird, sind Energielieferungen, die ausschließlich der Erfüllung von zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen gegen­über dem betreffenden Drittstaat dienen, von dem Verfahren zur Kapazitätszuteilung ausgenommen, soweit die Energielieferung 10 vH der technisch verfügbaren Kapazität der Leitung nicht übersteigt.“

Begründung:

Zu Z 1 (§ 4 ElWOG 2010):

Um im Rahmen der Genehmigungsverfahren eine ausgewogene Interessensabwä­gung zu ermöglichen, wird die Versorgungssicherheit als öffentliches Interesse im ElWOG verankert. Dabei sollte im Hinblick auf die übernommenen internationalen Kli­maschutzverpflichtungen und die angestrebte Reduktion der Importabhängigkeit dem Ausbau der heimischen erneuerbaren Energien, unter Berücksichtigung von Kosten­aspekten, besondere Priorität zuerkannt werden. Die Richtlinie 2009/72/EEG des Eu­ropäischen Parlaments und Rates vom 13.07.2009 über gemeinsame Vorschriften für


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 187

den Elektrizitätsbinnenmarkt sieht anerkennt die Versorgungssicherheit als zentrales Ziel der Richtlinie.

Zu Z 2 (§ 36 erster Satz ElWOG 2010):

Der Regelungsinhalt findet sich bereits im § 7 Abs. 2 GWG und kann daher entfallen.

Zu Z 3 (§ 69 Abs. 1 ElWOG 2010):

Die prozentuelle Verteilung der Kosten der Sekundärregelung entspricht dem langjähri­gen Durchschnitt der Arbeits- und Leistungskosten. Geringfügige Abweichungen sind systembedingt bei der Festsetzung des Systemdienstleistungsentgelts zulässig.

Bei erfolglos verlaufener Ausschreibung hat der Regelzonenführer diskriminierungsfrei die Erzeuger zur Bereitstellung und Erbringung der Sekundärregelung zu verpflichten, wobei eine Minimierung der Gesamtaufwendungen anzustreben ist. Den derart ver­pflichteten Erzeugern sind die tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen (insbeson­dere Kosten für Ersatzbeschaffungen) zu ersetzen.

Zu Z 4 (§ 113 ElWOG 2010):

Die auf Basis von Staatsverträgen geregelte grenzüberschreitende Lieferung von Elek­trizität bedarf aus Gründen der Rechtssicherheit einer gesetzlichen Grundlage. Für die diesbezüglichen Lieferungen (anteilige länderspezifische Wassernutzung) ist die not­wendige Leitungskapazität nach einer positiven sachlichen Prüfung der Verhältnismä­ßigkeit hinsichtlich der Gesamtkapazität der grenzüberschreitenden Leitung von der Ver­steigerungsverpflichtung auszunehmen.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Kolleginnen und Kollegen, ich avisiere, dass ich, da im Hinblick auf den Abänderungsantrag selbst eine kurze Unterbrechung der Sitzung für die Erstellung des Croquis nicht ausreichen würde, die Abstimmungen über die An­träge zu den Tagesordnungspunkten 22 und 23 auf das Ende der Sitzung verlege. Ich läute daher auch nicht ein.

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Schopf. – Bitte.

 


18.20.28

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte ein paar Punkte im Zusammenhang mit dem Bau der Gaspipeline ansprechen.

Wir wissen ja alle, welche Schwierigkeiten und Probleme wir in den Jahren 2006 und 2009 mit der Gasversorgung hatten. Daher, denke ich, ist es notwendig und wichtig, dass diese Pipeline errichtet wird.

Wir wissen auch, dass der Importbedarf in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in manchen Ländern Europas weiterhin massiv zunehmen wird. Auch in Österreich ist es ein Faktum, dass der Bedarf, was das Gas betrifft, größer ist. Die Versorgungssicher­heit ist wichtig für die Bevölkerung – diese Diskussion kennen wir seit dem Jahr 2006 –, vor allem aber auch für die Unternehmungen und für die gesamte Wirtschaft. Daher ist es notwendig und wichtig, dass diese Pipeline für neue Bezugsquellen und neue Trans­portwege und Transportrouten errichtet wird.

Wir wissen, dass die Fertigstellung für das Jahr 2015, also in zirka fünf Jahren, geplant ist. Es werden ab dem Jahr 2015 insgesamt pro Jahr 31 Milliarden Kubikmeter Gas fließen. Es wird auch in Österreich notwendig sein, dass die jeweiligen Unternehmun­gen ihre Investitionen dafür tätigen. Der Herr Minister hat gesagt, es geht um zirka


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 188

55 oder 56 Kilometer. Das bedeutet letztendlich Beschäftigung, und das ist richtig und wichtig.

Meine Damen und Herren! Für die beteiligten Unternehmungen, vor allem auch für die beteiligten Länder Russland und Österreich ist es wichtig, dass mit dieser Vorlage und vor allem mit dem Abkommen zwischen Österreich und Russland stabile Rahmenbe­dingungen auf beiden Seiten existieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


18.22.44

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst gleich einmal zum Abänderungs­antrag, den Kollege Haubner vorgelesen hat, zu § 4, wo nach der Z 6 Z 7 eingefügt werden soll. Ich lese das jetzt noch einmal vor, und ich ersuche Sie, besonders auf den ersten Halbsatz zu achten:

„7. das öffentliche Interesse an der Versorgung mit elektrischer Energie, insbesondere aus heimischen, erneuerbaren Ressourcen, bei der Bewertung von Infrastrukturprojek­ten zu berücksichtigen.“

Das „öffentliche Interesse“ – und in der Begründung, meine Damen und Herren, ist die Rede von der „Versorgungssicherheit“ und der Priorität, die dieser zuerkannt wird.

Wissen Sie, was das heißt? – ÖVP und SPÖ wissen haargenau, was das heißt. Daher ist dieser Abänderungsantrag jetzt zum Schluss der Debatte eingebracht worden und nicht, was korrekt gewesen wäre, im Ausschuss oder 24 Stunden vor dem Plenum. Das ist eine unglaubliche Vorgangsweise! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kog­ler: Sauerei!)

Was heißt das? Was heißt „das öffentliche Interesse“? – Sie wissen genau – und die FPÖ macht mit bei diesem Spiel –, dass das im Zusammenhang mit der Umweltver­träglichkeitsprüfung letztendlich ein Freibrief ist, ein Freibrief für den Kraftwerksbau, ein Freibrief für den Leitungsbau. Meine Damen und Herren, so etwas darf nicht sein! Es gibt Rechte für die Bürgerinnen und Bürger, und diese müssen geachtet werden. (Bei­fall bei den Grünen.)

Letztendlich geht es bei diesem Abänderungsantrag, den Sie im Husch-Pfusch-Verfah­ren, aber sehr geplant und sehr überlegt eingebracht haben, darum, über Nachbarn, über Anrainerinnen/Anrainer und über den Naturschutz drüberzufahren, und das wer­den wir uns so nicht bieten lassen! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Sie müssen sich im Klaren darüber sein – auch Sie von der FPÖ –, dass Sie mit der Unterstützung genau dieses Abänderungsantrages Umwelt- und Bürgerrechte torpe­dieren. Sie werden damit zu rechnen haben, dass nicht nur wir Grünen laut aufschrei­en, sondern auch alle Umweltorganisationen und Bürgerrechtsorganisationen dazu. (Bei­fall bei den Grünen.)

Kollege Hofer, reden Sie bitte nicht mehr von Bürgerinnen- und Bürgerrechten, von Rechten der Österreicherinnen und Österreicher im Zusammenhang mit Infrastruktur­projekten! Reden Sie bitte nicht mehr davon, was Umweltschutz und Naturschutz heißt, denn das, was hier jetzt vorgelegt worden ist, widerspricht genau diesen Rechten! Mit etwas Rückgrat wäre es selbstverständlich, dass Sie das in dieser Form nicht unter­stützen. Sie plaudern so nett, Herr Hofer, über Smart Metering und Elektroautos und so weiter, nehmen aber mit keiner Silbe dazu Stellung, dass es darin um eine gravierende Einschränkung der Rechte für Umwelt und BürgerInnen geht. Das darf so nicht sein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 189

Wir haben heute einen Rückverweisungsantrag gestellt. Diese Gesetzesmaterie ist mit dem Abänderungsantrag, den Kollege Haubner eingebracht hat, in verschiedenen Punk­ten massiv verändert worden, was diese Vorgehensweise sehr wohl rechtfertigt, die Vorlage an den Ausschuss rückzuverweisen und die Beratungen erneut aufzunehmen, um eine gerechte Lösung für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, für die Rechte der Umwelt und des Naturschutzes zu finden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abge­ordneten des BZÖ.)

18.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. – Bitte, Frau Kollegin. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung der sich zum Rednerpult bege­benden Abg. Fürntrath-Moretti –: Erklären Sie das einmal!)

 


18.27.02

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hoch geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Österreich und die Europäische Union stehen im Wettbewerb mit vielen anderen Ländern. Deshalb sind auch die Libe­ralisierung und die Versorgungssicherheit der Energiemärkte, wie heute schon des Öf­teren erwähnt, von zentraler Wichtigkeit. Energiekosten belasten nicht nur die privaten Haushalte, sondern auch die Unternehmen, weshalb diese Kosten sehr wohl einen ent­scheidenden Einfluss auf unsere Wirtschaft und auf unsere Arbeitsplätze haben.

Einige Schwerpunkte wurden bereits genannt: Stärkung und Absicherung der Verbrau­cherrechte, wirksame Entflechtung der Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreiber, Gewährleistung des freien Marktzugangs für die Versorger, Entwicklung von Kapazitä­ten für neue Erzeugeranlagen, Harmonisierung der Zuständigkeiten der Regulierungs­behörden sowie Maßnahmen zur Gewährleistung und Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde.

Einige Beispiele wurden schon genannt. So etwa der leichtere Wechsel von Anbietern innerhalb von drei Wochen. Kunden haben auch das Recht – das hat der Herr Minister sehr schön erklärt –, dass sie sämtliche sie betreffende Verbrauchsdaten erhalten. Es gibt weiters die freie Lieferantenwahl, die aus meiner Sicht sehr wichtig ist. Das heißt, jeder an ein Netz, ob Strom oder Gas, angeschlossene Kunde kann sich von einem Lie­feranten seiner Wahl versorgen lassen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der Lieferant registriert ist.

Ziel dieser Regelungen ist es, Mindestnormen festzulegen, um den Verbraucherschutz, die Versorgungssicherheit, den Umweltschutz und den Wettbewerb in allen Mitglied­staaten sicherzustellen. – Alles in allem Regelungen, die nicht nur unseren privaten Haushalten, sondern auch unseren Unternehmen nützen und damit auch unseren Wirt­schaftsstandort stärken und sichern. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte.

 


18.29.22

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Ich bin immer wieder amüsiert, wenn die Grünen ans Rednerpult treten und so tun, als wären sie tatsächlich eine Partei, der Umwelt­schutz am Herzen liegt. Das ist lange nicht mehr der Fall. Sie sind eine Partei, die sich der Gesellschaftspolitik verschrieben hat, die vor allem Gesellschaftspolitik macht, Poli­tik für Zuwanderer, Asylwerber – natürlich alles legitim –, sich aber sicherlich nicht für Um­weltschutz starkmacht, meine Damen und Herren!

Denn eines – ich sage es noch einmal – kann nicht sein: dass Ihre Bundesobfrau (Abg. Dr. Lichtenecker: Aber hören Sie doch auf!), Frau Kollegin, mit dem Golftascherl in der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 190

Hand in der Früh ins Auto einsteigt und dann so tut, als würde sie Ressourcen schonen (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP), dass Ihre Bundesobfrau in ihrer Wohnung in Wien mit Gas heizt und so tut, als würde sie die Umwelt schonen, dass Ihre Bundesobfrau mit dem BMW vor dem Parlament vorfährt und so tut, als wür­de sie die Umwelt schonen. Das ist wirklich letztklassig und nicht wirklich glaubwürdig. (Abg. Dr. Lichtenecker: Hören Sie doch auf! Sie wissen ganz genau, dass das ein Un­sinn ist!) Ich will ihr ja nicht zumuten, dass sie ihr Kind mit der Straßenbahn in die Be­treuung bringt, natürlich nicht. Da muss man mit dem BMW fahren, das ist ganz klar.

Da sind die Grünen immer gleich. Ihr redet von Umweltschutz, aber: Wir sind gegen die Biomasse, da könnte doch Feinstaub entstehen! Ihr seid für den Umweltschutz, aber: Wir sind gegen die Wasserkraft! – Ihr Grünen seid unglaubwürdig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ihr seid für den Umweltschutz, aber ihr seid gegen den Bau von Windkraftwerken, denn dadurch könnten doch einige Vögel gestört werden. – Das, meine Damen und Herren, ist unglaubwürdige Politik, und das werden wir sicherlich nicht unterstützen! (Ru­fe bei der ÖVP: Wir auch nicht!)

Ich sage Ihnen, wenn wir Wasserkraftwerke in Österreich bauen, dann leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass dieses Österreich auch energieautark wird. Das geht nicht ohne Wasserkraft! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Sie verraten die Bürgerinnen und Bürger in Österreich und den Um­weltschutz!)

Sie von den Grünen mit Ihrer eigenartigen, weltfremden Philosophie am süßlich duften­den Lagerfeuer sind für Österreich sicherlich keine Partei, die wirklich Regierungsver­antwortung tragen kann. Ich freue mich schon auf Ihre Arbeit in Wien und bin ge­spannt, wie Sie in Wien Ihre Ziele umsetzen wollen. Darauf bin ich wirklich neugierig. (Abg. Dr. Lichtenecker: Das wird genauso gut funktionieren wie in Oberösterreich!) Ich bin davon überzeugt, dass es ein riesiger Flop werden wird, der dafür Sorge tragen wird, dass nach der nächsten Wiener Landtagswahl der Bürgermeister Heinz-Chris­tian Strache heißen wird. (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Wie glaubwürdig diese Linkslinkpolitiker im grünen Mäntelchen sind, das sieht man an Joschka Fischer. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Joschka Fischer – ein Grün-Politiker durch und durch (Abg. Dr. Lichtenecker: Nehmen Sie Stellung zum Abände­rungsantrag!), jetzt Lobbyist für die großen Konzerne für die Kernkraft. Sobald die Grü­nen an den Futtertrog kommen, sind sie auch schon käuflich, meine Damen und Her­ren! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hörl.)

Daher: Wir stehen dazu, dass man in Österreich auch Wasserkraftwerke bauen muss. Wir stehen dazu, dass wir in Österreich auch Biomassekraftwerke benötigen. Wie wol­len Sie den erneuerbaren Energiebedarf in Österreich umsetzen? – Wollen Sie an Ih­rem Fahrrad mit dem Dynamo Strom erzeugen und diesen ins Netz einspeisen? Wie soll das funktionieren? (Abg. Dr. Lichtenecker: Herr Hofer, machen Sie sich doch nicht lächerlich mit Ihrer Argumentation!) Oder soll Frau Glawischnig in ihren BMW einen Stromgenerator einbauen, oder wird sie beim Golfspielen Energie erzeugen, die ins Netz eingespeist wird? – Mit Sicherheit nicht, meine Damen und Herren!

Wir stehen dazu: Österreich braucht auch die Wasserkraft! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


18.33.06

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mit der Umsetzung des 3. Energiepaketes wird auch der österreichische Energiemarkt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 191

verändert und damit natürlich auch das Gaswirtschaftsgesetz. Ich bringe daher einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Katzian, Haubner, Kolleginnen und Kolle­gen ein, den ich in seinen Grundzügen im Folgenden erläutere:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat möglichst rasch, längstens bis En­de Februar 2011 einen Gesetzentwurf zukommen zu lassen, mit dem

die europäischen Vorgaben des 3. Energiepakets im Gasbereich umgesetzt werden,

die Voraussetzungen geschaffen werden, die Stellung Österreichs als Drehscheibe im europäischen Gasverbund zu erhalten und auszubauen,

die Strukturen auf Verteilerebene erhalten bleiben,

vertikal integrierte Unternehmen auch weiterhin über ihre Unternehmensteile verfügen können und dadurch die Möglichkeit haben, Steuereinnahmen für Österreich zu erar­beiten,

die Benennung eines Marktgebietsmanagers durch die Fernleitungsnetzbetreiber, der den koordinierten Betrieb des Gesamtnetzes des Marktgebietes sicherstellt, gewähr­leistet wird,

gewährleistet wird, dass es einen Verteilgebietsmanager gibt, der die Schnittstelle zwi­schen Fernleitungs- und Verteilnetz verwaltet,

vorzusehen ist, dass zwischen Verteilgebietsmanager und Marktgebietsmanager eine Verpflichtung zur Kooperation festgelegt wird,

im Bilanzierungsmodell des Marktgebietes unterschiedliche Clearingsysteme vorzuse­hen sind,

die Erweiterung des Rucksackprinzips bis zum Virtuellen Handelspunkt möglich ist.

Dabei sind folgende Prämissen zu wahren:

Der Katalog der österreichischen Fernleitungen ist anzupassen.

Es geht um den Erhalt der langfristigen Kapazitätsreservierungen für die Inlandsver­sorgung und für den Transit. Dazu ist im Gaswirtschaftsgesetz eine Bestimmung vorzu­sehen, die eine Kündigung der bestehenden Verträge aufgrund der Tarifumstellung aus­schließt.

Die bestehenden Tarifmethoden als notwendige Investitionsanreize werden beibehalten.

Das „Independent Transmission System Operator-Model“ in Österreich wird umgesetzt.

Jeder Netzbenutzer soll beim Marktgebietsmanager registriert sein und den Bilanzie­rungsregeln im Marktgebiet unterliegen.

Die Implementierung der zukünftigen europaweit verbindlichen Regelungen wird ange­messen vorbereitet.

Es wird eine klare transparente Schnittstelle zum Fernleitungsnetz geschaffen.

Das geltende Marktmodell der Regelzone im Verteilernetz kann in das neue System übergeführt und die Clearingstelle entsprechend angepasst werden.

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.35


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschlie­ßungsantrag der Abgeordneten Katzian, Haubner, Kolleginnen und Kollegen wurde


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 192

schriftlich überreicht, ist genügend unterstützt und steht daher in Verhandlung. Wegen seines Umfanges wird er vervielfältigt und verteilt. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katzian, Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des GWG im Zusammenhang mit der Umsetzung des 3. Binnemarktpaketes für den Energiebereich der Europäischen Union

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (994 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elek­trizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz er­lassen werden (997 d.B.)

Die Umsetzung des 3. Energiepaketes der Europäischen Union führt zu Veränderun­gen des österreichischen Energiemarktes. Es kommt zu einer Neuordnung im Strom-, aber auch im Gasmarkt; die Energieregulierungsbehörde wird anders strukturiert wer­den.

Österreich nimmt aufgrund seiner Lage inmitten von Europa eine zentrale Rolle als Erdgasdrehscheibe ein. Diese – auch für die Versorgungssicherheit Österreichs und Europas mit Erdgas - besondere Funktion soll im Zuge der Weiterentwicklung des ös­terreichischen Gasmarktes erhalten bleiben und ausgebaut werden. Um das für Ös­terreich beste und möglichst homogene Ergebnis für den Energiemarkt zu erzielen, be­darf es der Einbeziehung der Interessen aller Teilnehmer in allen Bereichen des Mark­tes (Strom, Gas, Organisation des Marktes).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat möglichst rasch, längstens bis En­de Februar 2011 einen Gesetzentwurf zukommen zu lassen, mit dem

die europäischen Vorgaben des 3. Energiepakets im Gasbereich (Richtlinie 2009/73/EG „Erdgasbinnenmarktrichtlinie“ sowie Verordnung (EG) Nr. 715/2009 („Zugangsverord­nung“) in österreichisches Recht (Gaswirtschaftsgesetz IV; „GWG IV“) umgesetzt werden,

durch geeignete Regelungen für die Fernleitungsebene die Voraussetzungen geschaf­fen werden, die Stellung Österreichs als Drehscheibe im europäischen Gasverbund zu erhalten und auszubauen,

auf der Verteilerebene die bewährten und mit beträchtlichem Aufwand etablierten Strukturen erhalten bleiben,

vertikal integrierte Unternehmen auch weiterhin über ihre Unternehmensteile im Ein­klang mit den europarechtlichen Vorgaben verfügen können und dadurch die Möglich­keit haben, Steuereinnahmen für Österreich zu erarbeiten,

auf dem Bundesgebiet in jedem Marktgebiet nur eine Entry-Exit Zone eingerichtet wer­den soll, sofern das Marktgebiet auch über Fernleitungen verfügt,

eine Konzentration des Gashandels am Virtuellen Handelspunkt (VHP) eines Marktge­bietes angestrebt wird. Dazu soll die bereits am ITAB (Interactive Trading Area Baum­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 193

garten) (und in Oberkappel) eingerichtete Marktorganisation (OTC- und Börsehandel) von CEGH (Central European Gas Hub) auf den VHP übergeführt werden,

die Benennung eines Marktgebietsmanagers durch die Fernleitungsnetzbetreiber, der den koordinierten Betrieb des Gesamtnetzes des Marktgebietes sicherstellt, gewähr­leistet wird

gewährleistet wird, dass es für das Verteilnetz es einen Verteilgebietsmanager („AGGM“, Austrian Gas Grid Management AG) gibt, der die Schnittstelle zwischen Fernleitungs- und Verteilnetz verwaltet,

vorzusehen ist, dass zwischen VGM und MGM hinsichtlich der obenangeführten Koor­dinationsaufgaben eine Verpflichtung zur Kooperation festgelegt wird z. B. Infrastruk­turplanung,

die Möglichkeit geschaffen werden soll, die Funktionen des VGM und MGM, soferne die Eigentümer es wünschen, auch im MGM zusammenzulegen,

im Bilanzierungsmodell des Marktgebietes unterschiedliche Clearingsysteme (Endkun­den und Handel) vorzusehen sind,

die Erweiterung des Rucksackprinzips bis zum Virtuellen Handelspunkt möglich ist.

Folgende Prämissen sind weiters zu wahren:

Im Sinne der neu gefassten Definition von Fernleitung ist der Katalog der österrei­chischen Fernleitungen anzupassen.

Durch die Umstellung auf das Entry-Exit System bleiben die existierenden langfristigen Kapazitätsreservierungen für die Inlandsversorgung und für den Transit erhalten. Dazu ist im Gaswirtschaftsgesetz eine Bestimmung vorzusehen, die eine Kündigung der be­stehenden Verträge aufgrund der Tarifumstellung ausschließt.

Die bestehenden Tarifmethoden als notwendige Investitionsanreize für den weiteren Ausbau des österreichischen Fernleitungsnetzes werden beibehalten.

Das von österreichischer Seite auf Ratsebene vertretene ITO-Model („Independent Transmission System Operator“) im Sinne eines Schutzes der Investoren in Österreich wird umgesetzt, mit Maßgabe der Beibehaltung der Stellung der Inhaber der Transport­rechte im Einklang mit den Entflechtungsoptionen der Richtlinie.

Bei den Zertifizierungsbestimmungen sollen bereits bestehende und erprobte Koopera­tionen in ihrer Funktionsfähigkeit (das Fernleitungsgesamtnetz wird in Österreich durch die OMV betrieben) ohne Schaffung zusätzlicher „overhead“ Strukturen (Gemeinschafts­unternehmen) weiterhin ermöglicht werden.

Die Fortsetzung der erfolgreichen Entwicklung des Central European Gas Hub (CEGH) wird ermöglicht. CEGH soll weiterhin Central Matching Agent (CMA) bleiben, um eine überregionale Anbindung anstelle des ITAB zu schaffen. Die CMA Plattform wird keine Handelslokation darstellen, Handel soll ausschließlich am VHP stattfinden.

Jeder Netzbenutzer soll beim MGM registriert sein und unterliegt den Bilanzierungs­regeln im Marktgebiet. Es gibt zwei Bilanzgruppentypen (mit und ohne Endkundenver­brauch) für die auch unterschiedliche Clearingerfordernisse bestehen. Das bestehende AGCS Clearing System soll nur für den Endkundenverbrauch weiterbestehen. Die der­zeit unterschiedlichen Regime der Bilanzierung für Fernleitung und Verteilung sollen über einen im GWG zu definierenden Zeitraum harmonisiert werden mit dem Ziel, die Bilanzierung der Gasmengen im Marktgebiet in einem Regime abzuwickeln, unter Be­rücksichtigung der Vorgaben in den europäischen Leitlinien und Netzkodizes.

Dabei ist sicherzustellen, dass alle durch den Netzbenutzer durch Nominierungen be­einflussbaren Balancing-Erfordernisse und -Aktivitäten auf dem VHP zu konzentrieren


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 194

und in einem mit den Handelsaktivitäten abzuwickeln sind. Die Imbalances, die durch die Abweichung des tatsächlichen Verbrauchs der Endkunden von der Prognose ent­stehen sollen in der bisherigen Form von AGCS abgewickelt und im Nachhinein abge­rechnet werden.

Die Implementierung der zukünftigen europaweit verbindlichen Regelungen wird ange­messen vorbereitet.

Es wird eine klare, aber für die Netzbenutzer transparente Schnittstelle zum Fernlei­tungsnetz (Einkauf von Exitkapazität durch den bisherigen Regelzonenführer in seiner neuen Rolle als Verteilnetzmanager) geschaffen.

Das geltende Marktmodell der Regelzone im Verteilernetz kann in das neue System übergeführt, und die Systemfunktionen Regelzonenführer (nunmehr Verteilnetzmana­ger) und Clearingstelle entsprechend angepasst von den derzeitigen Funktionsträgern weiter ausgeübt werden.

Von der begrenzten Prognostizierbarkeit herrührende Unausgeglichenheiten im Vertei­lernetz werden wie bisher durch den Regelzonenführer (Verteilnetzmanager) ausgegli­chen und durch die Clearingstelle abgerechnet.

Der in Österreich im europäischen Vergleich gut funktionierende Speichermarkt wird keiner zusätzlichen Regulierung unterworfen und der bisher bestehende ausschließlich verhandelte Speicherzugang bleibt aufrecht.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


18.36.16

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Die österreichische Energiepolitik verpflichtet sich den Grund­sätzen der sicheren und leistbaren Energieversorgung, dem bewussten und effizienten Umgang mit Energie und dem verstärkten Einsatz von erneuerbarer Energie. Gleich­zeitig gibt es in diesem Hohen Haus auch den politischen Konsens, die klimapoliti­schen Ziele unbedingt erreichen zu wollen und die Kernenergie als Energieproduktion uneingeschränkt abzulehnen. Um diese Ansprüche erfüllen zu können, wird die heimi­sche Energieversorgung auch weiterhin auf einem Mix von traditioneller und erneuer­barer Energie beruhen.

Unter den Aspekten der Versorgungssicherheit, der Wettbewerbsfähigkeit, der Nach­haltigkeit und der Leistbarkeit müssen wir auch die europäische Gasversorgung organi­sieren. Während der Erdgaslieferunterbrechungen von Russland über die Ukraine im Jahr 2006 und im Jahr 2009 wurde die starke Abhängigkeit von russischen Gasim­porten und das Fehlen alternativer Versorgungsstränge heftig kritisiert. Wenn wir heute das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der russischen Föderation zum Erdgas-Pipeline-Projekt South Stream beschließen, dann ist das ein weiterer Schritt zur Diversifizierung der Transportsysteme und möglicher zukünftiger Erdgasanbieter.

Während das Nabucco-Projekt Europa mit Erdgas aus dem zentralasiatischen und kaspischen Raum versorgen soll, ist das South-Stream-Projekt eine zusätzliche Anbin­dung aus Russland über das Schwarze Meer nach Mittel- und Südeuropa. Bei beiden Projekten könnte Österreich eine zentrale Rolle als europäische Erdgasdrehscheibe spielen.

Da in Europa die Nachfrage nach Erdgas trotz verstärktem Ausbau lokaler erneuer­barer Energieproduktionen bis zum Jahr 2030 auf rund 250 Milliarden Kubikmeter stei­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 195

gen wird, müssen rechtzeitig Maßnahmen zur langfristigen Versorgungssicherheit ge­setzt werden.

Wir werden die Bemühungen um Energieautarkie weiter forcieren, Energiesparmaß­nahmen verstärken, die Atomenergie als Alternative weiterhin ausschließen und deut­lich darauf achten, dass Energie Konsumenten und Wirtschaft langfristig und leistbar zur Verfügung steht. (Beifall bei der SPÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


18.39.08

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kollegin Lichtenecker, ich glaube, das ist jetzt unbegründete Panikma­che. Es ist kein Geheimnis, wir, die ÖVP, bekennen uns zum Ausbau der Wasserkraft und zum Ausbau der erneuerbaren Energie. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Es geht uns, wie in dem Gesetzestext beschrieben, um eine ausgewogene Interessen­abwägung zwischen Umweltschutz und der Versorgungssicherheit mit Energie. Insbe­sondere wollen wir eben eine Forcierung der erneuerbaren heimischen Energien. Ge­nau das steht in diesem Gesetzestext, und genau das wollen wir. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Lichtenecker: Kollege, schau es genauer an!)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


18.40.02

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es war immer schon so, dass, wenn es wirklich um die Umweltschutzinteressen gegangen ist, die ÖVP der verlängerte Arm der Bauindustrie und sonst was war. Aber da treffen Sie sich ja mit der Gewerkschaftsfraktion von der SPÖ. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Aber dass die FPÖ hier hergeht und Sie sich, Herr Hofer, als Umweltsprecher verklei­den (Rufe bei der ÖVP: Na geh!), sich da herausstellen und mit Ihrer Zweidrittelmehr­heit-Besorgung die Räuberleiter für die Umweltzerstörer machen und das noch als Fort­schritt verkaufen, das ist neu. (Beifall bei den Grünen.)

Ihre Verunglimpfungen sind nicht neu, aber dass Sie das jetzt auf diese Art und Weise relativ durchschaubar machen, schon. Man hätte Ihnen ja fast mehr zugetraut, aber kommen wir noch einmal kurz zur Sache: Ja, selbstverständlich sind die erneuerbaren Energieträger dort, wo es um Energieumwandlung und -erzeugung geht, das Richtige und die Zukunft. (Abg. Mag. Karin Hakl: Richtig!) Aber, bitte schön, alles mit Maß und Ziel.

Gerade im Strombereich ist es doch so, dass wir uns auch um den Nachfragesektor, um den Verbrauch kümmern müssen. (Abg. Mag. Karin Hakl: Mehr sauberer Strom, kein Atomstrom!) Sie haben ja von den Wirtschaftsdaten im ökonomischen und im ökologischen Bereich offensichtlich keine Ahnung. Sie beweisen das mit jedem Zwi­schenruf, Frau Kollegin Hakl, gerade schon wieder. Es ist besser, wenn Sie da viel­leicht schweigen.

Wenn Sie sich einmal anschauen, wie die Zuwachsraten im Strombereich sind, werden Sie draufkommen, dass wir in vielen Regionen Österreichs – man kann das auch bun­desländerweise herunterrechnen – mit den Kraftwerksprojekten, die noch geplant sind, wovon man einzelne im Übrigen durchaus umsetzen soll, seriös umgehen. Und Sie wissen ganz genau, dass dort, wo wir regieren, in Oberösterreich zum Beispiel (Heiter­keit des Abg. Dr. Graf), genau diese Einzelfallprüfungen dahin gehend waren, ob Pro­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 196

jekte noch sinnvoll sind – nicht nur in Abwägung der energiewirtschaftlichen, sondern eben auch der Umweltinteressen.

Aber es hilft ja trotzdem nichts. Selbst wenn alles an Restbeständen, was an Was­serkraftpotential in Österreich noch verfügbar ist, genützt werden würde, könnte man mit diesen Ausbauprogrammen alleine niemals den Zuwachs einfangen. Ich darf Sie übrigens darauf aufmerksam machen, dass ja schon weit über 70 Prozent verbaut sind. Das können Sie sehen, wenn Sie sich all die Staustufen an der Mur in der Steier­mark anschauen würden. Ich sage Ihnen: Wenn sich die Stromwirtschaftspolitik grund­sätzlich nicht ändert, dann kommen wir nicht zurande. Auch wenn in der Zwischenzeit ein Bau an der Mur-Staustufe begonnen wird, ist der steirische Stromzuwachs so groß, dass wir damit nur einen kleinen Teil abdecken können.

Wir schaffen mit einer Mur-Staustufe – und die ist gar nicht so klein – nur 30 bis 40 Pro­zent des Stromzuwachsverbrauchs von einem Jahr (Abg. Mag. Karin Hakl: Eben!), das heißt, 20 Wochen. Die bauen aber drei Jahre. Wissen Sie, was das heißt? – Wir müs­sen ständig an allen Flüssen Österreichs gleichzeitig Staumauern errichten, die verblei­benden Fallhöhen, die es noch gibt, damit wir überhaupt den Zuwachs einfangen. Das kann ja nicht sein! Der Zauber ist in ein paar Jahren vorbei. Graben Sie dann eine zweite Donau, oder was? – Sie haben wirklich keine Ahnung!

Sie haben nicht nur vom Umweltschutz keine Ahnung, sie haben auch ökonomisch kei­ne Ahnung von den Dingen, denn sonst würden Sie schon längst sehen und kapieren, dass es darum geht, in die Gesamtstrategie einzugreifen und auch bei den Ver­brauchszuwächsen im Strombereich etwas zu machen. Ansonsten ist das Gerede von Energieautarkie da ein völliger Schwachsinn.

Sie wissen ganz genau, was da drinnen ist. Mit wesentlich weniger Geld würden wir wesentlich mehr Effizienz im Strombereich erreichen, wenn wir nur diesen Wahnsinn abstellen würden, dass wir in Österreich – speziell in Österreich; und das sind ja die Vorgängerregierungen, die das jahrzehntelang forciert haben, auch in den Bundeslän­dern – mit Strom Raumheizung betreiben, mit Strom immer noch Warmwasserberei­tung betreiben.

Mit viel weniger Mitteln könnten da wesentlich mehr Kilowattstunden eingespart wer­den, als Sie dort beim Investieren rausschmeißen. (Beifall bei den Grünen.) Das wollen Sie aber nicht wissen, weil Sie der verlängerte Arm der Verbundgesellschaft und wie die alle heißen sind. Das wird nicht gemacht, weil die kein Interesse daran haben, weil die so phantasielos sind und mit Ihnen zusammen daran festhalten, diese Modelle eben nicht zu entwickeln, mit denen wir Energie sparen können und wo man an der Energieeffizienz verdienen kann. (Abg. Grillitsch: Reg dich nicht so auf!)

Natürlich ist das vernünftig! Diese Modelle gibt es überall. Die werden zum Teil unter­miniert. Natürlich ginge das. Volkswirtschaftlich macht es viel mehr Sinn, sich sowohl die Verbrauchsseite, als auch die Angebotsseite anzuschauen. Aber Ihnen fällt wie weiland bei Hainburg nichts anderes ein, als noch eine Staumauer und noch eine Stau­mauer zu bauen. Die haben Sie mittlerweile vor dem Kopf. Es ist hier ein Kreativitäts­defizit eingetreten. (Beifall und Bravorufe bei den Grünen.)

Ich kann mir das jedes Mal in der Steiermark mit der EStAG anschauen. Die sitzen alle völlig aufgeblasen in ihren Vorstandsetagen, und denen fällt nichts anderes ein, als mit einem Haufen Steuergeld und einem Haufen Stromgeld – nämlich dem von den Kun­den – Inseratenkampagnen zu schalten und den ganzen Blödsinn noch positiv zu be­leumunden, anstatt endlich in das Richtige zu investieren. Das tun sie aber nicht!

Das sind von Fall zu Fall Wasserkraftwerke, jawohl, aber es geht längst um die Um­steuerung in diesem Bereich. Längst um die Umsteuerung! Wenn Sie sich anschauen, wo überall in Österreich Strom verschwendet wird, dann würden Ihnen die Grausbirnen aufsteigen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 197

Mittlerweile sind ja die Stromtarife für die Gewerbetreibenden so gering, dass es sich offensichtlich überall wunderbar rentiert, dass man im Freien – im Freien!; Sie können ja herumgehen in der Stadt – mit Strom die Luft aufheizt. Im Freien! Super! Bravo! Und da sagen Sie, dass ist eine vernünftige Energiepolitik?! Genieren Sie sich! Genieren Sie sich! (Abg. Gahr: ... Raucherregelung!) – Schreien Sie nicht dazwischen!

Jedes Mal ist es das Gleiche! Sie wollen nicht wahrhaben, dass es hier um eine grund­sätzliche Umsteuerung geht. Und der Herr Umweltminister, der ja jetzt nicht hier ist – mir ist ohnehin der Herr Mitterlehner lieber, denn mit dem kann man wenigstens ge­scheiter diskutieren –, mit dem kann man nämlich nicht ordentlich diskutieren. (Abg. Gril­litsch: Hör auf!)

Den Herrn Umweltminister werden wir uns jetzt genau vornehmen. Der geht immer auf Steuergeldkosten her, inseriert und inseriert: grüne Arbeitsplätze, grüne Energiepoli­tik. – Das Gegenteil machen Sie! Unter Missbrauch von Steuergeldern werden die Leu­te noch angelogen, und die grünen Arbeitsplätze, die Sie schaffen, sind jene für die In­serierer in den Zeitungen und für ein paar Plakatierer. Etwas anderes bringen Sie ja nicht zustande. Das werden wir uns jetzt einfach vornehmen. (Beifall bei den Grünen.)

Sie wollen ja immer erklären: Die ÖVP, die Zukunftspartei, Ökologie, Ökonomie – unter einem Hut vereinen. (Abg. Grillitsch: Ökosozial!) Wenn man sich da auf Sie verlassen würde, dann wäre das der klassische Verrat. Bei Ihnen ist ökologisch und ökonomisch in einen Zusammenhang gebracht immer nur, dass sich die Ökonomie vor der Ökolo­gie durchsetzt. Und das ist aber langfristig auch ökonomisch falsch. (Abg. Grillitsch: Arbeit schaffen – Umwelt schützen: Das ist unser Motto!) Das sollten Sie längst ver­standen haben. Das tun auch einzelne weise Leute bei Ihnen. Nur: Die haben mittler­weile nichts mehr zu sagen. (Abg. Grillitsch: Arbeit schaffen – Umwelt schützen, Herr Kogler!)

Und auch Sie, Herr Bundesminister, sind mir zu nahe an diesen ganzen Stromgesell­schaften. Emanzipieren Sie sich einmal! (Beifall bei den Grünen.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Mitterleh­ner. – Bitte.

 


18.46.57

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Irgendwie hat mich jetzt der Herr Abgeord­nete Kogler zur Diskussion herausgefordert. Ich möchte wirklich nicht intensiv darauf eingehen, jedoch Folgendes klarstellen: Das, was mit der Umsteuerung jetzt von Ihnen mehrmals genannt worden ist, was wir alles tun müssen, das können Sie bitte in der EnergieStrategie Österreich nachvollziehen. Nicht nur wir, sondern viele andere haben auch erkannt, wenn wir den Verbrauch des Jahres 2005 für das Jahr 2020 sicherstel­len wollen, dann können wir nicht auf den Ausbau der Wasserkraft allein setzen. (Abg. Mag. Kogler: Ja eh! Da sind wir uns eh einig!) Da muss ich Ihnen sagen, wir haben das sehr vorsichtig angenommen.

Sie kennen den Masterplan, dazumal noch von Energieminister Bartenstein mit seinen Experten entworfen. Da waren 7 Terawattstunden enthalten. In der Energiestrategie ha­ben wir jetzt 3,5. Das ist wirklich eine sehr maßvolle, sehr vorsichtige Herangehens­weise – auch unter Berücksichtigung der Umweltschutzinteressen und aller Möglichkei­ten.

Das, was in diesem Bereich die Energiestrategie eigentlich im Vordergrund hat, ist ge­nau das, was Sie angesprochen haben: die Effizienz. In Wirklichkeit gibt es ja drei Be­reiche. Der eine Bereich ist die thermische Sanierung. Die wollen wir mit den 400 Mil­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 198

lionen € in den nächsten Jahren angehen. Der zweite Bereich sind neue Antriebssys­teme, wie E-Mobility bei den Autos. Der dritte Bereich sind Managementsysteme in Un­ternehmungen, wo man einfach den Input effizienter in Richtung Output gestalten muss.

Das, was wir vorhin mit diesem Pakt für Effizienz angesprochen haben, soll viele Fir­men dorthin bringen, mit Energie noch sorgfältiger als bisher umzugehen. Daher: All das, was gesagt worden ist, kann man dort nachvollziehen.

Auch dazu, was das öffentliche Interesse anlangt, einen Satz: Es geht nicht darum, Frau Kollegin Lichtenecker, den bevorzugten Wasserbau – oder wie immer das früher gehei­ßen hat – einzuführen und damit Rechte außer Kraft zu setzen, sondern es geht da­rum, einfach vorzusehen, dass es überhaupt öffentliches Interesse gibt. Das ist näm­lich in diesem Bereich überhaupt nicht vorgekommen. Es gibt Interesse an Versor­gungssicherheit, und das schränkt die Umwelt- und Bürgerinteressen nicht ein. Die sind genau im Verfahren festgelegt.

Das sollten Sie auch klarstellen, damit da nicht wieder Ängste entstehen, die zu fal­schen Befürchtungen und sonstigen Entscheidungen führen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.49


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wie angekündigt: Es gibt kurzfristig eingebrachte Abänderungs- beziehungsweise Zu­satzanträge. Es reicht eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Ab­stimmung nicht aus. Daher verlege ich die Abstimmung zu den Tagesordnungspunk­ten 22 und 23 an den Schluss der Sitzung.

18.49.4724. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorla­ge (993 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird (999 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir setzen in der Erledigung der Tagesordnung fort und kommen zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Dazu zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


18.50.17

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Damen und Herren! Das Maß- und Eichgesetz wird mit dieser Vorlage an die neu erlassenen Richtlinien und Verordnungen der EU angepasst. Wenn wir uns jetzt diese Regierungsvorlage genauer anschauen, dann erkennen wir im Wesentlichen vier neue Regelungen.

Erstens: die Harmonisierung des Maß- und Eichgesetzes mit den Anforderungen des Gemeinschaftsrechtes.

Zweitens: die Übertragung der Ermächtigung von Eichstellen an das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen und damit verbundene Ergänzungen und Klarstellungen im Maß- und Eichgesetz.

Drittens: die Anpassung der Bestimmungen betreffend Marktüberwachung und eichpo­lizeiliche Revision an die Anforderungen der Europäischen Union.

Viertens: die Einführung der Eichpflicht für Kältezähler und Zusatzeinrichtungen für Messgeräte zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale wie Gas, Flüssigkeiten und thermische Energie.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 199

Gleichzeitig wird den Forderungen der Konsumenten nachgekommen, so zum Beispiel im Gesundheitsbereich. Da werden bei bestimmten Strahlenmessgeräten, die ein Be­standteil von Röntgengeräten sind, die Eichpflichten ausgeweitet.

Außerdem wird die berühmte Verwendung der Tara-Taste eingeführt. Das Wurstpapier soll nun nicht mehr als Verpackungspapier zum Preis der Ware dazu verkauft werden. Das war ein langer Wunsch der Konsumenten.

Es hat Bedenken von Inhabern kleiner Geschäfte gegeben. Diese wurden jedoch aus­geräumt, indem eine lange Übergangsfrist bis 2015 geschaffen wurde.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass durch die Modernisierung des Maß- und Eichgesetzes vor allem die Wirtschaft entlastet wird. Es werden überholte Eich­pflichten aufgehoben und die Nacheichfristen werden verlängert. Das bedeutet eine erfreuliche Kostenersparnis und gleichzeitig natürlich auch Erfreuliches für Konsumen­ten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

18.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte. (Abg. Strache: Die Wurstsemmel wird ... schmecken!)

 


18.52.38

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): An sich würde man ja den Tagesord­nungspunkt Maß- und Eichgesetz als nicht besonders wichtig einschätzen, obwohl darin so grundsätzliche Dinge wie Gewicht, Länge, Zeit und so weiter gesetzlich defi­niert werden. Also wir beschäftigen uns hier mit Grundlagen der Existenz und deren Mess­barkeit.

Übrigens, wenn wir uns den Scherz erlauben wollen: Sehr exakt sind wir noch nicht als europäischer Gesetzgeber, denn diejenigen, die zumindest zwölf Schulstufen hatten, kön­nen sich an die allgemeine Relativitätstheorie erinnern. Wir wissen heute, dass es zum Beispiel von der Geschwindigkeit abhängig ist, wie schnell die Zeit vergeht. Sie vergeht umso langsamer, je schneller sich der Beobachter bewegt.

Der zweite Teil davon war aber: 1916 hat der spätere Nobelpreisträger Albert Einstein die allgemeine Relativitätstheorie bei einem Vortrag vor der Preußischen Gesellschaft dargestellt. Es wurde inzwischen aber auch experimentell bewiesen, dass auch die Gravitation die Zeit beeinflusst. In einem berühmten Experiment 1975/76, dem soge­nannten Maryland-Experiment, wurde tatsächlich nachgewiesen, dass Atomuhren, die sich 15 Stunden lang in 30 000 Fuß Höhe, also ungefähr 10 000 Meter Höhe, befinden, um 53 Nanosekunden langsamer gehen.

Im Gesetz müsste daher drinnen stehen: bei Wiener Null oder bei null Erdspiegel oder bei einer Gravitation von 9,81 Meter pro Sekundenquadrat.

Wir verzeihen dem Minister die Ungenauigkeit, denn unsere Wählerinnen und Wähler quält etwas ganz anderes, nämlich Wurstpapier: ja oder nein? (Abg. Dr. Lichtenecker: Ich glaube, dass Ihre Wähler etwas anderes quält: das Budget!) Die Wurstpapierfrage! Und bei der Ignoranz, die manche Oppositionsabgeordnete gegenüber den Problemen der im Handel Tätigen an den Tag legen, muss man doch darüber reden, Frau Kolle­gin. Nämlich einfach darüber hinwegzugehen, so nach dem Motto: Wie ist die Arbeits­situation von Beschäftigten in den Feinkostabteilungen österreichischer Märkte?, das würde ich nicht tun. Die sagen nämlich, dass sie, wenn wir eine Regelung hätten, wo sie zusätzlich Papier auflegen, die Tara-Taste drücken, das Papier nehmen, zur Wurstma­schine gehen, den Aufschnitt draufgeben, das Papier wieder hingeben müssen, einen zusätzlichen Arbeitsgang hätten, der vor allem dann, wenn mehrere Kunden warten, ein extrem unangenehmer Vorgang wäre.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 200

Wir von der SPÖ nehmen solche Einwendungen ernst, ohne den Grundsatz der Netto­verwiegung in Frage zu stellen. Das heißt, es war in langen Gesprächen mit der Wirt­schaft – und an dieser Stelle danke ich dem Herrn Bundesminister auch für die Klar­stellung – möglich, das Problem so zu lösen, dass beim Artikelstamm das Tara-Ge­wicht hinterlegt wird (Abg. Öllinger: Das Tragische ist, dass du 5 Minuten über das Problem reden kannst! Das ist unglaublich! – Heiterkeit bei den Grünen) und dass es der Kollege Öllinger immer noch nicht begriffen hat. (Abg. Grosz: Ich würde vor­schlagen: Abbruch der Rede!) Auch ihm sind die 4 000 Handelsangestellten völlig egal. In der Sekunde, in der dieser Zwischenruf kam, haben inzwischen hundert Angestellte gleichzeitig die Wurst abgewogen, denn die arbeiten nämlich zum Teil bis 21 Uhr, bis sie alles gereinigt haben. Man kann deren Probleme völlig ignorieren. Ich wünsche den Grünen viel Glück, wenn sie es weiter tun.

Wir nehmen die Bedürfnisse der Menschen ernst. Wir haben eine Lösung dafür ge­funden. Wir werden auch weiterhin Lösungen finden, wo wir auf Menschen eingehen, die im Schnitt 1 400, 1 500 € für einen harten Job im Handel verdienen. Wir ignorieren weder mit einem Scherz noch mit einem Darüber-Hinweggehen, wie es der Kollege Öl­linger macht, deren Probleme, sondern finden Lösungen und tun das nicht scherzhaft ab.

Der Scherz wäre am Anfang meines Redebeitrags angemessen gewesen, Karl Öllin­ger, nicht zur Arbeitssituation der Handelsangestellten. Dagegen verwahre ich mich, denn die haben einen harten Job.

Ich danke dem Minister. Wir haben eine Lösung gefunden. Ab dem nächsten Jahr wird die Wurst nur noch netto gewogen. Das Papier muss nicht mehr gezahlt werden, und die Angestellten haben keine zusätzliche Arbeit. Ich danke, dass diese Lösung möglich war. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gradauer. – Bitte. (Abg. Öllinger: Bitte weitere 5 Minuten!)

 


18.57.04

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Als Lebensmittelgroßhändler muss ich mich natürlich auch zum Wurstpapier äußern – nicht, weil ich glaube, dass das so ein wichtiges Thema ist. Aus meiner Sicht ist es nicht un­bedingt notwendig, dass man hier etwas ändert. Es ist eben eine Anpassung an das EU-Recht, wie man mir erzählt hat. Es liegt die Lösung vor, dass man mit der Tara-Taste diese Geschichte erledigen kann. Das Gesetz ist so ganz in Ordnung.

Nur, Herr Matznetter: Das ist ein Nullsummenspiel, das sage ich Ihnen schon, denn wenn man bisher das Papier mit der Wurst mitgewogen hat und sozusagen das Papier für die Wurst mitbezahlt hat, so wird es in Zukunft eben anders sein (Abg. Strache: Papier extra!): Das Papier wird man extra als Verpackung mitbezahlen müssen, denn diese vielen Tonnen Papier für die Verpackung, die trägt keiner, die kann keiner zahlen im Handel. Das kann keiner zahlen im Handel! Das ist einfach so. Deswegen sage ich: Das ist ein Nullsummenspiel. (Abg. Strache: So wird das alles relativiert vom Herrn Matz­netter!)

Auch die Übergangsfristen, Herr Minister, sind sehr in Ordnung. Wir von der FPÖ stim­men diesem Gesetz zu, aber es ist keine so wichtige Geschichte.

Ich möchte noch auf einen Umstand hinweisen, Herr Minister. Da werde ich wirklich böse, das ist dieses AGES-Gebührenvorhaben. Die AGES möchte in Zukunft eigene Gebühren einführen, und zwar sollen künftig pro Lebensmittelbetrieb je nach Größe zwischen 1 500 und 43 000 € Jahresgebühr an die AGES bezahlt werden, damit die AGES die Kontrollen bei den Lebensmittelbetrieben durchführt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 201

Ich frage mich wirklich: Welchem kranken Gehirn fallen solche Lösungen überhaupt ein? – Da müsste man zum Beispiel in der Folge, wenn das Schule macht, sagen: Wir zahlen ab sofort eine Polizeiabgabe, damit die Polizisten den Verkehr regeln und schauen, dass alles ordnungsgemäß nach dem Straßenverkehrsgesetz geht! Oder: Das Finanzamt müsste eine Finanzamtgebühr bekommen, damit es die Prüfungen bei den jeweils betroffenen Firmen durchführt.

Also ich glaube schon, dass man hier aufpassen muss, denn aus meiner Sicht ist es so, dass der Staat Steuern einhebt und dass daraus diese Leistungen auch bezahlt wer­den müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wenden uns ganz entschieden gegen diese Art der Kostenüberwälzung. Herr Mi­nister, ich würde dich bitten – du kommst ja auch aus dem Bereich des Lebensmittel­handels –, dass du versuchst, dieses Vorhaben abzuwenden, denn ein probates Mittel, um diese Kosten hereinzubringen, wären sicher Einsparungen in der Verwaltung und auch beim Herrn Minister Stöger. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

 


19.00.14

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Öllinger: Jetzt kommt der Wurstsemmelkonter! Hei­terkeit bei den Grünen. Abg. Strache: Mit Salami!) Zum Kollegen Matznetter: Ich fin­de, du hast die Wichtigkeit des Dienstleistungssektors, die Belastung der VerkäuferIn­nen zu Recht angesprochen, das ist völlig richtig.

Ich bin überzeugt davon, dass der Verkauf und die Arbeit, die dort geleistet wird – auch in der Gastronomie –, deren Anforderungen und was es von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern braucht, völlig unterschätzt und zu wenig geschätzt wird. Da halte ich eine Veränderung auch für notwendig und dies sollte sich, meine Damen und Herren, auch immer in den Löhnen widerspiegeln. Es ist nämlich fast unbezahlbar, ein gutes Service im Verkauf und in der Gastronomie zu haben. Das ist inzwischen in vielen Teilen Ös­terreichs wahrlich ein Luxus. (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden dieser Gesetzesvorlage zustimmen, und ich möchte meinen Redebeitrag mit der Überschrift von einem Kommentar von Rainer Nowak in der „Presse“ vom 17. November beenden, der getitelt hat: „Die Regierung für das Wurstpapier“ und da­runter angeführt, dass es doch erstaunlich ist, dass wir einen Kanzler haben, der es tatsächlich als Unsinn und Illusion bezeichnet, dass ein Budget mit einer Verwal­tungsreform durchaus auch konsolidiert werden kann. (Beifall bei den Grünen. Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

19.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesmi­nister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.01.57

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben dieses Thema auch im Ausschuss gehabt und es relativ kurz besprochen, denn viele von Ihnen ha­ben ganz sicher recht, wir haben momentan einfach wichtigere Themen, als uns lang und breit über die Tara-Taste und Ähnliches zu unterhalten. (Demonstrativer Beifall bei den Grünen. Abg. Öllinger: Ja!) Ich darf aber trotzdem den Zusammenhang dar­stellen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 202

Der Zusammenhang ist das Maß- und Eichgesetz, und wir haben einige Richtlinien der EU umzusetzen. In diesem Zusammenhang haben wir auch diese an sich schon meh­rere Jahre diskutierte, leidige Frage gelöst. Es ist darauf hingewiesen worden, dass, was die Eichfristen und Ähnliches anbelangt, durchaus auch Umsetzungen erfolgt sind, die auch im Interesse der Unternehmen sind; damit werden Kosten gespart.

Wir haben das Interesse, was die Tara-Taste anbelangt, dass wir eine Regelung fin­den, die die Unternehmen und vor allem ihre Mitarbeiter nicht belastet. Daher ist es mir sehr recht, wenn wir dann auch eine moderate Umsetzung finden, was gewisse Vor­gänge anbelangt, wenn sich zum Beispiel jemand mit einem anderen in der Bedienung abwechselt. Wenn wir da eine Art Pauschallösung finden können, ist es mir recht, wir wollen da niemanden in der Umsetzung quälen. Wir wollen auf der anderen Seite die Rechte der Konsumenten wahren. Daher finde ich, dass das eine durchaus moderate Lösung ist, die wir jetzt gefunden haben.

Herr Kollege Gradauer hat noch die AGES angesprochen: Das ist heute nicht Thema, ich habe es auch nicht erfunden. Wir werden über das Thema noch öfter sprechen können, weil da jetzt durchaus einige begründete Argumente gefallen sind, die man noch diskutieren muss. Daher danke ich einmal für den einen Themenbereich, über den anderen wird man noch reden.  Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

19.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.03.52

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Hohes Haus! Wir stimmen diesem Harmo­nisierungsgesetz aus vielerlei Gründen zu, wobei wir natürlich, was das Wurstpapier betrifft, schon sehr versucht wären, nicht zuzustimmen – denn, so wie das Wort „Wurst­papier“ schon sagt, es ist wirklich wurst. Den Menschen ist das komplett wurst.

Herr Matznetter – jetzt geht er gerade –, Sie sind wirklich am Puls der Zeit, Sie haben das Ohr am Menschen, denn wenn Sie sagen, dass die Menschen das Wurstpapier quält und diese gewaltigen Investitionen in das Wurstpapier nicht zumutbar sind, dann frage ich mich, ob Sie tatsächlich einmal Kontakt mit irgendwelchen Wählern haben, denn die quälen im Moment ganz andere Dinge.

Eines ist auch ganz sicher: Wenn Sie sich hier herstellen und uns erklären, wie die Re­lativitätstheorie funktioniert, dann kann ich Ihnen auch erklären, dass das überhaupt nicht von Belang ist. Die Relativitätstheorie betrifft vielleicht jene, die mit dem Navi un­terwegs sind und wissen wollen, wie das genau funktioniert, oder die Atomstrom be­ziehen, denn dort hat die Relativitätstheorie wirklich Relevanz. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Hier auf der Erde haben wir ganz andere Probleme, und die Probleme stehen in Verbindung mit Ihrem Budget, das Sie auch mit verbrochen haben. – Erstens. (Beifall beim BZÖ.)

Zweitens haben wir Probleme bei Kartellen, bei Preisabsprachen, wo die Menschen wirklich im großen Stil über den Tisch gezogen werden. Da geht es nicht um ein Wurst­papier, wo man ein, zwei Cent mehr zahlen muss. (Zwischenruf des Abg. Riepl.) – Nein, da geht es um großen Betrug, wo letztlich die Europäische Kommission das Geld für diese Absprachen und für diese Milliardenbeträge mitunter abschöpft, die da zu viel verrechnet wurden.

Da ist die Europäischen Union dann da und schöpft das ab, und die Menschen, die über Jahre zu viel gezahlt haben, bekommen nichts. Das sind die Probleme, über die wir sprechen sollten, und nicht über das Wurstpapier, das in diesem Zusammenhang sicher nur ein ganz kleiner Bereich ist, wo man Verbesserungen machen muss.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 203

Deshalb, Herr Matznetter, sprechen Sie nicht über die Relativitätstheorie und über die quälenden Probleme beim Wurstpapier, sondern sprechen Sie über Ihre Gemeinhei­ten, was das Budget betrifft, und über die Dinge, die die Menschen wirklich belasten. (Beifall beim BZÖ. Abg. Dr. Matznetter: Habe ich etwas Falsches gesagt?)

19.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Katzian zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.06.13

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Meine Damen und Herren! Ich ziehe die Debatte sicherlich nicht in die Länge, der Kollege Gradauer hat gesagt, dass es nicht so wichtig ist, und in der Tat gibt es wichtigere Dinge.

Aber ich möchte vielleicht doch eines sagen, nämlich dass es viele Menschen gibt, die im Verkauf beschäftigt sind – vor allem Kolleginnen in den Feinkostabteilungen der gro­ßen Supermärkte, aber auch in kleineren Geschäften – und die wirklich Angst hat­ten, dass sie, wenn das so umgesetzt wird, wie es ursprünglich einmal diskutiert wurde, im­mer zwischen Tara-Taste und Schneidemaschine hin- und herhüpfen müssen und dann die Konsumenten in der Schlange die Verkäuferinnen schimpfen.

Daher war es auch so wichtig, da zu einem guten Kompromiss zu kommen, der zum einen das Handling in den großen Ketten möglich macht – was für uns sicherstellt, dass wir auch in Zukunft frische Feinkost haben werden und nicht alles nur mehr eingepackt wird – und zum anderen durch entsprechende Übergangszeiten auch sicherstellt, dass jene, die in kleinen Geschäften beschäftigt sind, die notwendige Zeit haben, um das auch entsprechend umzusetzen.

Ich glaube, dieses Gesetz und auch die Einigung darüber ist ein Ausdruck dessen, dass man versucht hat, auf alle Bedürfnisse, die entstehen, einzugehen und diese zu berück­sichtigen. Ich meine, es ist ein guter Kompromiss, dem wir alle zustimmen sollten.

Zu den Zwischenrufen von vorhin möchte ich nur sagen: Es ist schon wichtig, dass man sich auch um die KollegInnen im Handel kümmert, und zwar in einer Form, die zeigt, dass man auch weiß und versteht, was ihre Bedürfnisse sind. Da braucht es halt auch mehr, als einen Haufen Schotter vor die Wirtschaftskammer hinzuschütten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.07

19.07.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 999 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.08.42 25. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuerge­setz 1988 geändert wird (1214/A)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 204

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Kitzmüller. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.08.43

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kol­legen! Werte Zuhörer! Wir haben heute Vormittag ja schon gehört, was für steuerliche Belastungen auf die Familien zukommen. Es ist nichts besser geworden, es ist nicht weniger geworden, ganz im Gegenteil, wir haben Kürzungen und Streichungen von Leistungen zu vermerken; und da die FPÖ, wie wir wissen, die einzige Familienpartei ist, die sich auch in schwierigen Zeiten um die Familien und darum kümmert, dass die steuerlichen Belastungen der Familien so weit wie möglich abgeschwächt werden (Bei­fall bei der FPÖ), haben wir auch gegenständlichen Antrag eingebracht: einen Antrag, der eine steuerliche Entlastung für die Familien in unserem Land bringen soll.

Mit diesem heute vorgestellten Belastungspaket degradiert die Regierung die Familie zur Melkkuh der Nation. Das zeigt sich immer mehr und immer deutlicher in den Graus­lichkeiten, die uns da offenbart worden sind. Meine Damen und Herren, da muss ein Umdenken stattfinden. Die Grundlage jedes progressiven Steuersystems, wie es auch das österreichische Steuerrecht ist, ist das Prinzip der Besteuerung nach Leistungs­fähigkeit  zumindest sollte es so sein. Das aber wiederum bedeutet, dass Personen mit gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich besteuert werden müssen. Die finanzielle Situation unserer Steuerzahler kann man nicht auf Lohn- und Einkommensteuer redu­zieren, die finanzielle Situation wird auch ganz gewaltig durch Unterhaltspflichten mit­bestimmt.

Meine Damen und Herren, jeder von Ihnen weiß, was da auf eine Familie zukommt, wenn man nur ein Kind auf Schikurs schicken muss. Ein Beispiel zum besseren Ver­ständnis: Ein Alleinstehender mit einem Jahreseinkommen von 11 000 € zahlt keine Steuern, was ja auch richtig und gut ist. Wenn wir jetzt aber einen Alleinverdiener ha­ben, einen Alleinerhalter einer Familie mit vier Personen, dann hat der mit einem Jah­reseinkommen von 22 000 € beileibe nach Abzug sämtlicher Unterhaltspflichten im Jahr unbestritten weit weniger als 11 000 € zur Verfügung.

Er bezahlt 3 000 € an Steuern im Jahr, und da soll man von einer gerechten Besteue­rung sprechen? Familien mit mehr Kindern sind nicht nur durch das bestehende Sys­tem der Individualbesteuerung benachteiligt, sondern noch dazu auch dadurch, dass sie – zu Recht – sehr viel in ihre Kinder investieren, in Bildung und in deren Lebensweg.

Aber diese Menschen zahlen und investieren damit in die zukünftigen Steuerzahler, in die zukünftigen Pensionszahler für die, die keine Kinder haben und steuerlich ständig begünstigt sind. Bei uns bedeutet die Entscheidung für Kinder heute, besonders für den Mittelstand, so viel wie eine Strafsteuer. Diese Schröpfung der Familien bei Lohn- und Einkommensteuer muss beendet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Sozial gerecht ist unser Modell auch für Alleinerzieher mit zwei oder mehr Kindern und auch für geschiedene oder getrennt lebende Eltern. Da gibt es eine Regelung ähnlich unserer Regelung, wie wir sie für gemeinsam lebende und miteinander wirtschaftende Eltern haben. Genau das ist das Ziel dieses Modells.

Meine Damen und Herren, mit diesem unserem System ist eine gerechte Besteuerung gewährleistet, und – was auch nicht außer Acht zu lassen ist – jeder Steuerzahler kann sich selber errechnen und selber ersehen, wie viele Steuern er zu bezahlen und wie viel er zu entrichten hat. Er kann sich auch entscheiden, welches Modell er will: Optiert er in das neue Modell oder bleibt er im alten System?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 205

Wir Freiheitliche sind auch da, wie in allen anderen Fällen, für die Wahlfreiheit der mün­digen Bürger. (Beifall bei der FPÖ.)

19.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Rudas zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.13.43

Abgeordnete Mag. Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie! Ich glaube, mit diesem Antrag wird sehr deutlich, wo die unterschiedlichen Positionen der Regierung und der Opposi­tionspartei FPÖ sind. Sie wollen durch die Hintertür ein Familiensplitting einführen, wäh­rend wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie möglich machen wollen, indem wir unter anderem 80 Millionen € in ganztägige Kinderbetreuung investieren. Also was an einem Familiensplitting-Modell, und besonders an Ihrem Familiensplitting-Modell, ge­recht sein soll, ist mir ein Rätsel. (Abg. Kitzmüller: Das ist ein Familiensteuersplitting – und kein „Familiensplitting“!)

Vielleicht erklären Sie uns das im Ausschuss dann näher, weil wenn ich, wenn ich 40 Stunden arbeite, gegenüber jemandem, der zusammen 80 Stunden arbeitet, einen Steuervorteil habe, so ist das leistungsfeindlich. Viel wichtiger wäre es für Familien, be­sonders aber für Frauen, dass man ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen hat. (Abg. Kitzmüller: Das und das! Wahlfreiheit!) Sie wollen zurück in vergangene Zeiten und Frauen wieder zurück an den Herd drängen. Wir wollen sie im Arbeitsmarkt un­terstützen, und das ist sicher nicht mit dem Familiensplitting, sondern ausschließlich mit dem Ausbau von ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen möglich. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenrufe des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, deshalb einfach ins nächste Jahrhundert springen und anerkennen, dass Frauen heute unabhängig im Erwerbsleben sein wol­len. Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)

19.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Ta­mandl zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.15.23

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Bei dieser Familienbesteuerung, die Sie hier vorschlagen, sind mir ein paar Dinge aufgefallen. Erstens bin ich auch der Meinung meiner Vorrednerin, dass es nicht zielführend ist, wenn jemand, der weniger verdient, plötzlich von einem höheren Betrag Steuern bezahlen soll. (Abg. Kitzmüller: Das ist doch ein Blödsinn!) – Das ist kein Blödsinn, dann hätten Sie sich den Antrag durchgelesen. (Abg. Dr. Rosen­kranz: ... mit Lesen und verstehen ein Problem?!)

Auf der anderen Seite möchte ich schon bemerken, dass wir uns in Österreich bewusst für eine moderne Form der Familienbesteuerung ausgesprochen haben. Im Jahr 2009 haben wir eine Steuerreform gemacht, wo wir mit einem ersten Schritt begonnen ha­ben, einen Kinderfreibetrag in der Höhe von 220 € pro Kind einzuführen. Der kann auch in 60 Prozent für die Mutter, 60 Prozent für den Vater, auch beispielsweise für ge­schiedene unterhaltsverpflichtete Väter, geteilt werden.

Ich denke, das ist ein erster Schritt. Natürlich ist das ein Betrag, der wirklich nur als erster Schritt betrachtet werden kann, denn auch wir würden uns natürlich seitens un­serer Arbeitnehmerschaft wünschen, dass wir ein steuerfreies Existenzminimum pro Fa­milienmitglied zusammenbringen, sodass wir wirklich auch die wirtschaftliche Leistungs­fähigkeit darstellen können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 206

Aber wir wollen, im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kollegin, beispielsweise nicht die Indivi­dualbesteuerung in Frage stellen. Wir wollen keine gemeinsame Veranlagung, denn das hat sich in den siebziger Jahren bewährt. Sie können sich erinnern, in den siebzi­ger Jahren gab es noch den Familienvorstand, den Familienerhalter. Wir wollen in die­se Zeit nicht zurück, das ist retro, und wir sind dafür, dass das so beibehalten wird, wie es jetzt ist. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Erstens haben Sie da auch drinnen, dass die Familienbesteuerung beispielsweise bei Scheidung und Trennung auch funk­tionieren soll. Ich frage mich dabei: Manche Geschiedene, Getrennte können sich nicht einmal über Besuchszeiten einigen oder auf eine gemeinsame Obsorge. Wie soll man sich dann auf eine gemeinsame Besteuerung einigen? (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, und dass plötzlich die Unterhaltszahlun­gen für die Kinder der Alleinerzieherin angelastet und als Einkommensbestandteil an­gesehen werden sollen, mit einem Gewichtsfaktor von 1,3  ich muss Ihnen sagen, das kann ich mir nicht vorstellen, das ist absolut abzulehnen.

Das Letzte, was zu kritisieren ist, oder was ich mir überhaupt nicht vorstellen kann, ist Folgendes: Man stelle sich vor, eine Familie kann auswählen, ob sie der Familienbe­steuerung zuspricht oder ob sie der Individualbesteuerung zuspricht, mit einem Deckel von 4 000 €. Wer bitte soll die Parallelrechnung machen? Jede Familie müsste sich ei­nen Steuerberater nehmen, um das überhaupt auf die Reihe zu kriegen.

Die Finanzbeamten wären so ausgelastet, dass man noch weiß Gott wie viele anstel­len müsste, denn sonst könnten die das gar nicht erledigen. Ich denke, wir werden im Ausschuss noch genügend Gelegenheit haben, dies zu diskutieren. So wie es hier ist – das sage ich Ihnen gleich –, werden wir das sicherlich ablehnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Höbart zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.18.36

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Hohes Haus! Ich möchte die Kollegin Rudas, die leider den Sitzungssaal verlassen hat, einmal darauf hinweisen, dass uns, sprich der Freiheitlichen Partei, die Wahlfreiheit sehr wichtig ist. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Ich weiß nicht, wie oft wir das noch beto­nen müssen.

Ich möchte auch kundtun, dass letztendlich die Variante des Kindergeldes mit der längsten Bezugsdauer die gefragteste ist. Das heißt, Eltern – oftmals die Mütter, manch­mal auch die Väter – wollen bei ihren Kindern sein. (Beifall bei der FPÖ.) Also ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist, dass natürlich vor allem die linke Reichs­hälfte am liebsten Kinder gleich mit ein, zwei Monaten in irgendwelche sogenannten Kinderbetreuungseinrichtungen abschieben will. Damit haben wir uns auch schon – nein, wir haben uns noch nicht damit abgefunden, das werden wir natürlich stetig weiterbe­kämpfen und die Gesellschaft informieren, dass das der falsche Weg ist.

Zur Kollegin Tamandl: Ich möchte Sie schon daran erinnern, dass die ÖVP-Perspekti­vengruppe seinerzeit dem freiheitlichen Modell eines Familiensteuersplittings sehr po­sitiv gegenübergestanden ist. Soviel ich weiß, hat diese Perspektivengruppe den Vor­schlag sogar der Mutterpartei unterbreitet – dass Sie wieder einmal von diesen guten Themen abgleiten, das ist für mich nichts Neues, denn letztendlich ist die ÖVP ja als Familienpartei kläglichst gescheitert. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 207

Anneliese Kitzmüller hat es schon hinlänglich dargestellt, warum unser Familiensteuer-Modell ein sehr gutes ist. Der Hauptpunkt ist der, dass wir bei der Fertilitätsrate mit rund 1,4 weit unter dem – unter Anführungszeichen – „Reproduktionsfaktor“ liegen. Letztend­lich sichert uns das die Zukunft nicht, das wissen wir ganz genau.

Stattdessen setzt die Regierung darauf – ob Rot oder Schwarz, völlig egal, die einen oder die anderen wollen es aus anderen Beweggründen –, diese fehlenden Geburten ständig mit einer Zuwanderung zu kaschieren; und wir wissen, dass die Zuwanderung in den letzten Jahrzehnten oftmals eine Zuwanderung ins Sozialsystem war. Das müs­sen wir feststellen. (Beifall bei der FPÖ.)

An die Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ gerichtet: Der Name Peer Steinbrück sagt Ihnen doch etwas. Der letzte sozialistische Finanzminister vor der Ära Merkel hat unlängst ein Buch herausgebracht – da brauchen Sie jetzt gar nicht in Ihren Sitzen zu versinken –, in dem er nämlich festgestellt und kundgetan hat, dass die Zuwanderung in Deutschland oftmals oder überwiegend eine Zuwanderung am Arbeitsmarkt vorbei in die sozialen Sicherungssysteme Deutschlands ist.

Ich frage mich: Müssen Politiker und Manager immer aus dem System ausscheren, um auf diese Tatsache oder auf die Fakten draufzukommen? – Da müssen Sie sich selbst einmal die Frage stellen, ob Sie hier nicht auf einem Irrweg unterwegs sind. Wir be­haupten: Sie sind auf einem Irrweg unterwegs, das wird auch stetig bewiesen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte noch einmal zusammenfassen, was letztendlich unser Familiensteuer-Mo­dell darstellt: Das Haushaltseinkommen wird auf die Kopfanzahl gewichtet, und es wird dann die Steuerlast berechnet. Es ist also in der Tat ein gerechtes Steuersystem, wenn man auf die Köpfe der Familie die Steuerlast berechnet. Ich wüsste nicht, wo hier et­was Abwegiges zu erkennen ist.

Wir stellen auch fest, dass in Frankreich, wo ein sehr ähnliches System eingeführt wur­de, die Geburtenrate bereits wieder auf zwei Kinder angestiegen ist, und das interes­santerweise nicht in den durch die Zuwanderung völlig zerstörten Vororten von Paris, sondern in der breiten Mittelschicht. Hier hat ein Prozess eingesetzt, vor allem die Mit­telschicht in Frankreich wünscht sich und bekommt wieder mehr Kinder. (Beifall bei der FPÖ.)

Zusammengefasst möchte ich diesen höchst sinnvollen Antrag wie folgt darstellen: Mehr Kinder ist gleich weniger Steuern, das sollte jedem hier klar sein, ist gleich mehr Gerechtigkeit, ist gleich eine höhere Geburtenrate – und das ist gleich auch die Zukunft.

Meine Damen und Herren, stimmen Sie daher diesem Antrag der FPÖ zu! (Beifall bei der FPÖ.)

19.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Kogler. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.22.59

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Ob diese Gleichung so aufgeht, ist die Frage. Aber eines muss man der FPÖ indirekt zugutehalten, weil die KollegInnen phasenweise gesagt haben: durch die Hintertür. – Nein, das ist ganz klar. Was Sie wollen, das ist klar ersichtlich, das ist eine Haltung. (Abg. Ing. Höbart: Mehr Kinder wollen wir!) – Nicht nur das, sondern auch das Instrument ist klar beschrieben, nämlich das steuerliche Familien-Splitting. Das ist auch nachvollziehbar.

Die andere Frage ist nur, wenn das bei gleichem Steueraufkommen sein soll, dann ist die Konsequenz auch klar: Die Diskrepanz soll mit dem Vorschlag eingeebnet werden,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 208

die Steuerlast wird sich verschieben. Wenn Sie AlleinverdienerInnen in einer Familie oder in einem Haushalt hätten und das mit dem gleichen Bruttoeinkommen beider von woanders vergleichen, dann ist klar, was passiert. Dann ist in der jetzigen Situation der Haushalt mit Alleinverdienern schlechter gestellt, wenn er auf das Gleiche kommt. Das ist logisch bei der Progression, und das wollen Sie beheben.

Das ist ja alles nachvollziehbar, nur, der Punkt ist ein ganz anderer. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Der Punkt ist, dass es auch im gesellschaftlichen Verständnis unterschied­lich wird. Deshalb bin ich positiv überrascht von Frau Kollegin Tamandl, dass es ihr of­fensichtlich darum geht, nicht nur aus steuertechnischen Gründen beim Individualsteu­er-Prinzip zu bleiben, sondern auch aus Lebensmodellgründen so anzusetzen, weil ja die moderne Gesellschaft nicht mehr so ohne Weiteres im Vater-Mutter-Kind-Schema existiert. (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Dann stellt sich auch die Frage, wie man steuerlich damit umgeht. Man soll nicht über das Steuersystem Gesellschaftspolitik betreiben, das wird man anders auch machen können.

Zum letzten Argument: Wenn es Ihnen schon so wichtig ist, mehr Kinder haben zu wol­len, dann sollte uns eines zu denken geben: Die finanziellen Transfers und Leistungen, auch die indirekten Vergütungen über das Steuersystem, sind in Österreich nicht so gering, das stimmt. Aber helfen tut es an der Stelle nichts, das sehen wir in anderen Staaten. Sie haben in den Ländern höhere Geburtenraten, wo sehr viele sogenannte Sachleistungen – auch ein fremder Ausdruck in diesem Zusammenhang –, eben mehr Kinderbetreuungsangebote, existieren, wo es unter dem Strich und mit vielen anderen Maßnahmen zusammen den Frauen erleichtert wird, in ihrer eigenen Wahl – der freien Wahl, von der Sie ja reden – auch leichter ins Berufsleben zurückkommen zu können.

Das sind eigentlich die Lösungen, wenn Sie denn schon mehr Kinder wollen. Aber da müssen Sie in die skandinavischen Länder schauen, oder von mir aus in dem Fall so­gar nach Frankreich, die haben genau ein anderes System gewählt, genau nicht das Familien-Splitting. (Beifall bei den Grünen.)

19.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Lu­gar zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.26.06

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Das Problem, das dahinter steht, ist: Wir haben zu wenige Kinder. Das ist, glaube ich, unbestritten in diesem Haus. Mit einer Geburtenrate von 1,4 werden wir es nicht schaffen, die Sozial­systeme zu erhalten, und wir werden es sicher auch nicht schaffen, unser Umlage-Pen­sionssystem weiterzufinanzieren, zumindest nicht in 20, 30 Jahren. Also was tun? Das ist die zentrale Frage: Was kann man da tun?

Wenn man sich die Redebeiträge vergegenwärtigt, dann frage ich mich schon, ob das immer so am Puls der Zeit ist, was hier geäußert wird. Nur ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, ein Paar, relativ jung, beide verdienen gut, beide sind Vollzeit beschäftigt, sind so­genannte Dinks. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen, aber sie sind übrigens sehr beliebt, diese Dinks, bei allen möglichen Werbefachleuten und bei den Banken. „Dinks“ bedeu­tet „Double income – no kids“. Da gibt es sogar eine eigene Kategorie dafür, das sind meistens die, die über ein entsprechendes Einkommen verfügen, dieses auch dement­sprechend wieder unter das Volk bringen und denen es relativ gut geht.

So ein Paar will jetzt ein Kind bekommen, und jetzt stellt sich die Frage – und das ist die zentrale Frage, glaube ich, was diesen Antrag betrifft –: Ist diese Entscheidung für ein Kind abhängig von der finanziellen Situation oder nicht? – Das ist ja die zentrale Frage.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 209

Die zentrale Frage ist: Wollen sie deshalb keine Kinder, weil sie es sich nicht leisten können, oder weil sie es nicht wollen? – Wenn sie es nicht wollen, dann müssen wir ideologisch darüber reden, okay, das können wir an einer anderen Stelle machen.

Wenn sie es aber nicht können, weil sie es sich nicht leisten können, dann wird es kri­tisch. Genau das ist der Punkt, und deshalb ist dieser Vorstoß auch aus meiner Sicht sehr zu unterstützen, denn es ist wirklich so in Österreich, wenn zwei Vollzeit verdie­nen und einer fällt aus, wird es schwierig. Und einer fällt aus, egal, was Sie machen, Frau Rudas, in der Kinderbetreuung. Sie können doch nicht ernsthaft glauben, dass eine Mutter oder ein Vater – das ist jetzt egal – das Kind Vollzeit in Betreuung gibt von der ersten Lebensminute weg. Da braucht man keine Kinder zu bekommen. Ich habe selbst zwei Kinder, ich will auch Zeit mit ihnen verbringen. (Ruf bei der FPÖ: Waren Sie in Karenz?)

Das heißt, eine Betreuung rund um die Uhr, sodass ich wieder Vollzeit arbeiten kann, dass mir kein Einkommensverlust dadurch entsteht, das ist eine Illusion. Es wird also immer einen Einkommensverlust geben, wenn Kinder kommen. Und jetzt ist der Ge­setzgeber am Wort, der diesen Einkommensverlust so abmildert, dass Kinder wieder leistbar werden. Um das geht es letztlich. (Beifall beim BZÖ.)

Eines ist auch ganz sicher: Menschen, die sich für Kinder entscheiden, neben all den emotionalen und sonstigen Dingen, die da mitspielen, haben auch einen unschätz­baren Wert für unsere Gesellschaft. Sie leisten etwas, das in anderen Bereichen abge­golten wird. Ich nenne nur das Pflegegeld zum Beispiel. Hier wird auch Arbeitsleistung abgegolten, weil das ein wertvoller Dienst für unsere Gesellschaft ist. Genauso ist das Kinderkriegen ein wertvoller Dienst für unsere Gesellschaft. Da dürfen wir uns nicht zu schade sein, das einmal anzusprechen. Es ist ein Dienst an unserer Gesellschaft, und das muss man auch dementsprechend abgelten.

Deshalb: Wenn wir unser System langfristig erhalten wollen, dann dürfen wir keine ideologischen Scheuklappen anlegen und müssen alles tun, um den Menschen wieder Kinder auch finanziell zu ermöglichen, denn Kinder werden wir brauchen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1214/A dem Finanzausschuss zu.

19.29.3926. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz (B-VG) geändert wird (1219/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 26. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vock. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.30.06

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Mein Präsident! Hohes Haus! Die hier einge­brachten Anträge sind vier Teile von insgesamt sieben Anträgen zum Thema „Leistba­res Wohnen im gemeinnützigen Wohnbau“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 210

Wir haben ersucht, alle Anträge gemeinsam im Wirtschaftsausschuss zu behandeln, lei­der sind sie aber derzeit auf vier Ausschüsse verteilt, was wahrscheinlich aufgrund des komplexen Themas nicht sinnvoll ist. Es wäre sinnvoller, das in einem zu diskutieren.

Das Problem grundsätzlich ist Ihnen allen sicherlich bekannt. Es galt früher der Grund­satz: Ein Viertel bis maximal ein Drittel des Einkommens muss man für das Wohnen rechnen. Heute ist es aber so, dass im urbanen Gebiet bereits ein durchschnittliches Einkommen für das Wohnen aufgewendet werden muss, egal, ob es jetzt gemein­nützigen Wohnbau betrifft oder eine Eigentumswohnung, denn der gemeinnützige Wohn­bau ist heute genauso teuer wie die Anschaffung einer Eigentumswohnung.

Gerade junge Familien, die ihre Existenz gründen wollen, haben daher immer wieder Probleme mit den Finanzen und damit verbunden immer wieder Beziehungsprobleme. Die Scheidungsrate gerade bei jungen Familien ist auch im urbanen Bereich gerade des­wegen sehr hoch.

Deshalb hat unser Präsident Dr. Martin Graf mit seinem Team eine Initiative gestartet und mit Anträgen untermauert. Wir würden gerne im Detail über diese Anträge disku­tieren und schlagen vor, dies zumindest gemeinsam in einem Ausschuss, zum Beispiel im Bautenausschuss, zu machen oder, noch besser, im Zuge einer Parlamentarischen Enquete zu diskutieren.

Helfen Sie mit, dass das Wohnen im gemeinnützigen Wohnbau wieder leistbar wird! (Bei­fall bei der FPÖ.)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Becher. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.31.50

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte schon ein bisschen inhaltlich etwas dazu sagen, weil ja auch im Bautenausschuss der Herr Präsident Graf eine inhaltliche Wortmeldung dazu abge­geben hat.

Im Wesentlichen verlangen diese Anträge die Prüfung oder die Möglichkeit der Prüfung gemeinnütziger Bauvereinigungen durch den Rechnungshof, wobei ich dazu anmerken möchte, und das wird auch übersehen, dass die gemeinnützigen die meistgeprüften Unternehmen sind (Abg. Grosz: Aber von sich selbst!) – vom Revisionsverband.

Dazu möchte ich, weil das auch immer bestritten wird, Folgendes sagen: Die Prüfer beim Revisionsverband haben eine akademische Ausbildung, sie müssen drei Jahre Praxis machen, dann erst können sie eine Eignungsprüfung ablegen, sind weisungsfrei und haften natürlich auch wie in jedem anderen Wirtschaftsunternehmen.

Darüber hinaus werden die Gemeinnützigen geprüft von den Ländern; die müssen of­fenlegen und werden auch durch die Länder, die ja die Förderungsgeber sind, geprüft.

Nicht angesprochen in diesen Anträgen wurde die Prüfungsmöglichkeit – und das ist aus Gleichheitsgründen natürlich auch notwendig – aller privater Bauträger, die nicht gemeinnützig sind, die nämlich zwei Drittel der Wohnbauförderungsmittel erhalten. Ein Drittel bekommen von den 2,4 Milliarden € die Gemeinnützigen und zwei Drittel fallen an Private. Da ist die Prüfungsmöglichkeit nicht angesprochen, und das würde natür­lich aus Gleichheitsgründen dazu gehören.

Nicht angesprochen wurde die Prüfungsmöglichkeit des Rechnungshofes überhaupt nach dem Genossenschaftsrevisionsgesetz, in dem sämtliche Genossenschaften orga­nisiert werden.

Wenn man heute „ORF online“ gelesen hat, so konnte man einen Fall aus der Stei­ermark verfolgen, wo ein Immobilienunternehmer vor dem Aus steht, wo die Wohnungs­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 211

eigentümer um ihre Einlagen fürchten. Er hat schlecht gewirtschaftet, ein Privater, kein Gemeinnütziger, hat ohne Gewerbeberechtigung gearbeitet, war gleichzeitig Makler, Hausverwalter, Bauträger, alles in einem, und jetzt wissen die Wohnungseigentümer nicht, wie es weitergeht. Das wäre bei einem Gemeinnützigen ganz sicher nicht mög­lich.

Hinsichtlich der verlangten Bedarfsprüfung ist auch die gesetzliche Regelung klar. Ge­meinnützig anerkannte Bauvereinigungen müssen sich einer Bedarfsprüfung unter­ziehen, das heißt, es muss Nachfrage bestehen. Diese Regelung hat sich auch be­währt, eine Bedarfsprüfung wird durch die zuständige Landesregierung vorgenommen, damit die Marktteilnehmer auch auf ihre möglichen Ressourcen hin untersucht werden und ob es seriöse Teilnehmer sind; unseriöse würden keinen Zugang zum Wohnungs­markt bekommen.

Die Effizienz solcher Bedarfsprüfungen ist auch in der Realität zu erkennen, denn im österreichischen gemeinnützigen Wohnbausektor hat es bis auf einmal keine schwer­wiegenden Unregelmäßigkeiten gegeben. Sie werden sich erinnern, es hat einen einzi­gen Kriminalfall gegeben, bei dem es einen unseriösen Marktteilnehmer gegeben hat. Das war der ehemalige FPÖ-Abgeordnete Rosenstingl, die Niederösterreichische Ge­nossenschaft, und der war dort führend tätig und ist für diese kriminellen Handlungen dann auch strafrechtlich verurteilt worden. (Abg. Öllinger: Da waren noch ein paar an­dere dabei!)

Ein weiterer Antrag kritisiert die Übertragung der Mietwohnungen, also gemeinnützige Bauvereinigungen ins Wohnungseigentum, den Fixpreis. Diese Fixpreisregelung bedeu­tet, dass per Gesetz ein Preis nur offenkundig nicht angemessen ist, wenn er über den ortsüblichen Preis hinaus geht.

Hier verlangt der FPÖ-Antrag, dass gemeinnützige Bauvereinigungen ihre Wohnungen künftig mehr oder weniger unter dem allgemeinen Marktniveau anbieten müssen. Die Bestimmung des Kaufpreises, dieses Fixpreises – und daran möchte ich auch erin­nern –, ist erst im Jahr 2000 unter Beteiligung der FPÖ in der Regierung eingeführt wor­den.

Bei gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen wird auf jeden Fall das Kostendeckungs­prinzip eingehalten, so wie es im WGG auch vorgesehen ist. Ich denke nicht, dass Sie eine Privatisierung meinen, wie es bei der BUWOG war. Wir konnten ja dem „Wirt­schaftsBlatt“ am 4. Oktober dieses Jahres entnehmen, dass unter der damaligen Mit­wirkung von Karl-Heinz Grasser und Freunden aus der FPÖ unser aller Eigentum, also die BUWOG-Wohnungen, um 800 € pro Quadratmeter an bestimmte Unternehmen ver­kauft wurden und dann von diesen Unternehmen weiter um 1 700 € bis 3 000 € an die bisherigen Mieter verkauft wurden.

Zusammenfassend möchte ich zu diesen Anträgen sagen, dass es mit uns ganz sicher zu keiner Schwächung oder zur Zerschlagung, sondern nur zu einer Stärkung des ge­meinnützigen Sektors kommen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Singer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.37.31

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der FPÖ, Sie fordern mit diesen und den fol­genden Anträgen, die Prüfungskompetenz des Rechnungshofes auch auf die gemein­nützigen Bauvereinigungen auszuweiten.

Ich schätze die Arbeit des Rechnungshofes sehr, ich werde aber den Eindruck nicht los, dass seitens der Opposition nur mehr dem Bundesrechnungshof eine entsprechen­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 212

de Prüfungskompetenz, und die allumfassend, zugetraut wird. (Abg. Neubauer: Ist ja nicht wahr! Das stimmt ja nicht!)

Zweitens verstehe ich nicht – Kollegin Ruth Becher hat das bereits angesprochen –, warum der Rechnungshof lediglich die gemeinnützigen prüfen soll und nicht alle Bau­vereinigungen. (Abg. Grosz: Klar, weil sie kein Steuergeld kriegen, die privaten!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Derzeit ist es so, dass alle gemeinnützigen Bauver­einigungen der Genossenschaftsrevision unterliegen, egal, ob es sich dabei um Genos­senschaften oder Kapitalgesellschaften handelt.

Bei der genossenschaftlichen Prüfung geht es um eine umfassende Geschäftsführungs­prüfung, das heißt, es geht nicht nur um eine Genossenschaftsrevision, in der nur die Gesetzmäßigkeit und Satzungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geprüft wird, sondern auch, ob die Geschäftsführung der gebotenen Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit entspricht.

Aber auch auf die Frage, ob die Genossenschaft ihren satzungsgemäßen Förderungs­auftrag erfüllt hat, erstreckt sich die Prüfung. Mit dieser materiellen Prüfung ist auch die Möglichkeit verbunden, Prüfungsverfolgungsmaßnahmen zu setzen und auch auf die Ab­stellung der aufgezeigten Mängel hinzuweisen.

Zur Frage der Prüfungsqualität möchte ich nur einen Punkt herausgreifen, der auch be­reits angesprochen worden ist, nämlich im österreichischen genossenschaftlichen Prü­fungswesen ist im Gegensatz zur deutschen Regelung nicht der Verband Träger der Prüfung, sondern der beim Verband angestellte Prüfer. Der Revisor ist unabhängig und weisungsfrei und unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz.

Zusammenfassend sehe ich daher keine Notwendigkeit, eine Änderung in der Prü­fungskompetenz herbeizuführen. In der Diskussion in den Ausschüssen werden wir uns vertieft mit diesen Anträgen beschäftigen.

Sehr geehrte Damen und Herren! In der Begründung der Anträge ist mehrfach ausge­führt worden, dass gemeinnützige Wohnbauvereinigungen milliardenschwere Förde­rungen durch die öffentliche Hand erhalten. Ja, sie erhalten Mittel für die Errichtung und Sanierung von Wohnungen. Dazu einige Zahlen: Das Neubauvolumen der Gemeinnüt­zigen beträgt 2,1 Milliarden €, damit werden rund 16 000 Neubauwohnungen errichtet. Die Gemeinnützigen verwalten insgesamt 815 000 Wohnungen, sie sind damit ein wich­tiger Wirtschaftsfaktor Österreichs. Rund 45 000 Arbeitsplätze werden damit abgesi­chert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Gemeinnützigen sind ein wesentlicher Faktor in Österreichs Wohnbaulandschaft. Sie haben bisher mehr als 875 000 Wohnungen er­richtet. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Steinhauser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.41.04

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden uns einer Debatte dieser Anträge in den Ausschüssen natürlich nicht ver­schließen. Ich möchte aber nicht verschweigen, dass wir dem Anliegen, die Prüfungs­tätigkeit des Rechnungshofs auch auf die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen aus­zudehnen, bisher skeptisch gegenübergestanden sind. Der Rechnungshof soll primär die Öffentlichen oder die Teilöffentlichen prüfen und soll dort seinen Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 213

Natürlich sind Gemeinnützige sehr nahe an Öffentlichen dran: Sie bekommen massive Förderungen, sie sind von der Ertragssteuer befreit. Da kann man schon argumentie­ren, dass es ein erhöhtes Interesse gibt und daher auch die Prüftätigkeit des Rech­nungshofs Sinn macht. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – es gibt ja derzeit schon Kontrollmechanismen! Es ist von den VorrednerInnen von der ÖVP und der SPÖ auch schon gesagt worden: Der Revisionsverband prüft, und es ist über die Prü­fungsrichtlinienverordnung auch sichergestellt, dass das durch unabhängige Prüferin­nen und Prüfer passiert.

Natürlich gibt es optisch eine Schieflage, wenn der Revisionsverband auf der einen Seite die Prüftätigkeit durchführt und auf der anderen Seite Interessensvertretung ist. Aber für eine Gesetzesänderung wird es etwas mehr als eine optische Schieflage brau­chen, das heißt, es wird konkrete Missstände brauchen, die eine Gesetzesänderung rechtfertigen. Wenn es diese konkreten Missstände nicht gibt, dann heißt das, dass das System der Prüfung durch den Revisionsverband und die anderen Prüfinstanzen funk­tioniert, und dann braucht man auch keine Gesetzesänderung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.43.05

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident! Herr Abgeordneter Steinhauser! Frau Abgeordnete Becher! Herr Abge­ordneter Singer! „Der Revisionsverband war einerseits Prüforgan, zugleich jedoch auch die Interessensvertretung der von ihm zu prüfenden gemeinnützigen Bauvereinigun­gen. Die Organe des Revisionsverbandes bestanden überwiegend aus Funktionären der gemeinnützigen Bauvereinigungen.“ – Seite 105.

Seite 106: Der Rechnungshof „beurteilte das im Bereich der gemeinnützigen Bauver­einigungen bestehende Kontrollsystem“ äußerst „kritisch. „Da die Aufsichtsbehörden im beobachteten Zeitraum von drei Jahren keine eigene Prüfung veranlassten, baute das Kontrollsystem in der Praxis nahezu vollständig auf der Tätigkeit des Revisionsverban­des auf.“ – Seite 106.

Seite 107, Herr Abgeordneter Steinhauser: „Der Rechnungshof konnte eine umfangrei­che Kontrolltätigkeit durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Stellen in diesem Be­reich daher nicht nachvollziehen.“ – Nicht der Pressedienst des BZÖ, auch nicht der Antrag der Abgeordneten Bucher, Westenthaler oder der nunmehrige Antrag des Ab­geordneten Graf, nein, der Bericht des österreichischen Rechnungshofes 2009, Se­rie 7! Ich gratuliere zu der Weitsicht, auch den Damen und Herren von SPÖ und ÖVP.

Und: Jawohl, es stimmt, wir wollen die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften der Rechnungshofkontrolle unterziehen, weil sie sich eben die Ertragssteuer sparen, weil sie daher im Gegensatz zu anderen privilegiert sind, weil für sie, wie die Arbeiter­kammer – auch keine Institution des BZÖ, sondern, glaube ich, der Sozialdemokratie – bereits im Jahr 1990 festgestellt hat, dass nicht die Interessen der Wohnungsnutzer im Vordergrund stehen, sondern vorwiegend die Profitinteressen der beteiligten Kreditins­titute; die beteiligten Kreditinstitute der sogenannten gemeinnützigen Wohnbaugenos­senschaften wie die Raiffeisen Landesbank Burgenland, die Sparkasse, das Sozial­werk Bau-Holz, der ÖGB, die BAWAG, die Stadt Linz, die Oberbank, die Bank für Oberösterreich, die BAWAG Graz, die Erste Bank, Herr Sallmutter, Frau Hostasch, Adolf Ottendorfer, Herr Mag. Heinz Vogler, in diesem Fall die Wohnbauvereinigung für Privatangestellte Gemeinnützige GesmbH, noch einmal die BAWAG, der Verbund, die Kammer der gewerblichen Wirtschaft, das Bankhaus Krentschker & Co., die Raiffeisen­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 214

landesbank. Überhaupt liest sich da Raiffeisen bei jeder zweiten sogenannten gemein­nützigen Wohnbaugenossenschaft, weil, sehr geehrte Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, der Rechnungshof festgestellt hat – das können Sie 2009 in den „Oberösterrei­chischen Nachrichten“ nachlesen – und gleichzeitig auch die Arbeiterkammer festge­stellt hat, dass sie ihren Mietern durch die Bank Kosten verrechnen, die an der oberen Grenze liegen, und weil diese sogenannten gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaf­ten nicht gemeinnützig arbeiten, zum Wohle der Allgemeinheit (Abg. Mag. Prammer: Nicht so laut!) – Verzeihung! –, sondern Umsatzrenditen von bis zu 39 Prozent haben. Frau Präsidentin, das ist nicht gemeinnützig!

Frau Präsidentin, Sie werden mir das durchaus zugestehen: Gemeinnützig bedeutet, dass wir das, was wir einnehmen, zum Wohle der Allgemeinheit und unserer Genos­senschaftsmitglieder ordentlich aufteilen, die Mieten senken und den Menschen in die­sem Land das Leben erleichtern, auch das Wohnleben erleichtern, sehr geehrte Da­men und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Was diese Wohnbaugenossenschaften tun, ist eben genau das Gegenteil, wenn sie Renditen erwirtschaften, wenn sie Gewinne einstreifen, wenn sie den Bankinstituten ge­hören, wenn sie sich um die Ertragssteuer drücken und damit Steuergeld in Anspruch nehmen.

Daher, sehr geehrte Damen und Herren, unterstützen wir selbstverständlich den An­trag des Abgeordneten Graf, zumal die Abgeordneten Ing. Westenthaler und Bucher am 10. Oktober 2007 denselben Antrag eingebracht haben, am 27. Dezember 2007 ei­ner von Ing. Westenthaler gekommen ist, 2008 einer gekommen ist und der Antrag des Abgeordneten Graf sich in die Bemühungen einreiht, die wir seit Jahren hier in diesem Haus einbringen und die der Rechnungshof auch einbringt.

Ich freue mich daher auch angesichts dieser Unterlagen und Materialien, die nicht dem BZÖ-Pressedienst entspringen, auf eine befruchtende Diskussion im Ausschuss ohne Redezeitbeschränkung. – Ich danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1219/A dem Verfassungsausschuss zu.

19.47.4227. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützig­keitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (1221/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 27. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein. – Zu Wort ist niemand gemeldet.

Ich schließe daher die Debatte und weise den Antrag 1221/A dem Verfassungsaus­schuss zu.

19.48.2328. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 16. Ju-
ni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl.
Nr. 144/1948,
geändert wird (1222/A)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 215

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 28. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein. – Zum Wort ist niemand gemeldet.

Ich schließe daher die Debatte und weise den Antrag 1222/A dem Verfassungsaus­schuss zu.

19.49.0429. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­meinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG) geändert wird (1226/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 29. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein. – Zu Wort ist niemand gemeldet.

Ich schließe daher die Debatte und weise den Antrag 1226/A dem Bautenausschuss zu.

19.49.3830. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsge­setz geändert wird (Generationengerechtigkeits-Novelle) (1230/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort ist Frau Abgeordnete Haubner gemeldet. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


19.50.09

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Das Wort „Generationengerechtigkeit“ ist heute vom Finanzminister in seiner Bud­getrede schon sehr strapaziert worden. Ich habe noch nie so oft wie heute das Wort „Generationengerechtigkeit“ aus dem Munde eines Regierungsmitgliedes gehört, unter dem Titel: Schulden machen ist nicht generationengerecht, „Wer heute zahlt, darf mor­gen nicht draufzahlen“, daher Generationengerechtigkeit. Und er hat selbst gesagt: Die wesentliche Dimension von Gerechtigkeit ist für mich Generationengerechtigkeit.

Ich kann das alles nur unterstreichen – mit dem einen Unterschied: Dass es seitens der Regierung und seitens des Finanzministers eigentlich nur verbale Ausdrücke sind und die Realität anders aussieht. (Beifall beim BZÖ.)

Die Realität sieht so aus, dass man immer auf aktuelle Problemlagen reagiert und die Generationengerechtigkeit dort, wo es notwendig wäre, nicht im Auge hat.

Ich weise nur auf die Reformstaus im Gesundheitssystem hin; hier liegt sehr viel Geld, auch für die Zukunft des Gesundheitssystems, damit es so für die nächsten Generatio­nen erhalten bleibt. Ich denke an die Bildung, an die Bildungsreform, die auf Eis liegt; man beschäftigt sich jetzt ausschließlich mit der Erweiterung der Ganztagsbetreuung in den Schulen. Ich denke an die verschiedenen Pensionsmodelle; die Pensionskosten ex­plodieren laut vorliegendem Budget. Ich denke an die noch immer überbordende Büro­kratie und die zusätzliche Schaffung von Verwaltungseinheiten. Ich denke an die vielen Privilegien, also alles Dinge, die es endlich zu lösen gilt, auch oder gerade im Sinne der Generationengerechtigkeit für unsere nachfolgenden Generationen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 216

Was tun man letztendlich? – Man belastet die Familien, die Familien, in denen jene Ge­nerationen heranwachsen, in denen jene Generationen betreut werden, denen man in Zukunft gerecht werden will. Daher besteht in der Praxis ein Widerspruch.

Wir schlagen deshalb vor, dass wir ab sofort wirklich die Weichen für eine echte Gene­rationengerechtigkeit stellen, dass wir wegkommen von dieser „Nach mir die Sintflut“-Haltung und in Richtung der Überprüfbarkeit aller Handlungsweisen der Politik gehen, dass wir ein wirksames Instrument für die Politik einführen, das Prinzip der Generatio­nengerechtigkeit als umfassendes Nachhaltigkeitskonzept in der Bundesverfassung verankern und festschreiben, dass damit auch Schluss ist mit leeren Versprechungen, Schluss mit Täuschungen, Schluss mit Absichtserklärungen und dass die Politiker – ganz gleich, welcher Farbe –, die in der Regierung sind, die Verpflichtung übernehmen, hier zu handeln und jeweils die Auswirkungen aller Handlungen, die sie setzen, auf die nachfolgenden Generationen zu überprüfen.

Es ist dies im Grunde nichts Neues. Es gibt einige vergleichbare Länder in Europa, wie zum Beispiel Tschechien, die Schweiz oder Polen, die diesen Passus schon in ihrer Verfassung haben. Ich lade alle sehr herzlich ein, vor allem die Kolleginnen und Kolle­gen von den Regierungsparteien, den Worten, die wir immer wieder hören, auch Taten folgen zu lassen und im zuständigen Ausschuss eine konstruktive Lösung zu finden. (Bei­fall beim BZÖ.)

19.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Lueger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.54.13

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Haubner hat zu ihrem Antrag betreffend Generationengerechtigkeit in der Ver­fassung sehr deutlich dargelegt, was sie damit will; nichtsdestoweniger gibt es noch Problematiken, die man auch bedenken muss. Unter dem Blickwinkel der Diskussion der Budgetentwicklung – das haben wir heute auch gesehen und gehört – kann es nicht sein, dass Jung gegen Alt steht. Solange die Problematik so ist, dass sich junge und alte Menschen gegenseitig als Sozialschmarotzer bezeichnen, spielen sie eigent­lich nur denjenigen in die Hände, die nicht ausgleichen wollen, sondern die zum Teil nur schüren wollen. Das ist aber nicht unser Ziel.

Wenn ich mir den Generationenkonflikt anschaue, und ich sage jetzt zusätzlich noch einmal Generationenkonflikt, da es ja um Gegenwart gegen Zukunft geht, aber auch einen kurzen Blick in die Vergangenheit richte: Wer von uns hätte voraussehen kön­nen, dass es zu einer solchen Krise kommt, die es gab und mit der wir auch budgetär schwer zu kämpfen haben?! Schauen wir uns die aktuelle Lage und die aktuelle Situa­tion des Budgets auch unter dem Blickwinkel an, dass wir auf die Gegenwart schauen müssen, denn da könnte man auch Arm gegen Reich, Männer gegen Frauen, Arbeits­lose gegen arbeitende Menschen oder Beschäftigte gegen Arbeitslose sehen.

Wir haben hier im Hohen Haus die Aufgabe, ein Verfahren zu entwickeln und auch im Budget ein möglichst ausgewogenes Verfahren weiterzuentwickeln, aber natürlich auch für die Zukunft eine ausgewogene Aufteilung mit zu gestalten, damit wir den Sozial­staat Österreich sichern können, ihn stärken und letztendlich auch ausbauen können. Daher bin ich überzeugt davon, dass wir betreffend Generationengerechtigkeit im Ver­fassungsausschuss noch einmal genauer darüber diskutieren müssen und auch kon­kret darüber diskutieren müssen, wie wir das verankern wollen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. 3 Mi­nuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 217

19.56.27

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ein Sprichwort, das vielfach verwendet wird, vor allem auch in der Politik: Wer die Jugend hat, der hat die Zukunft. Und Generationengerechtigkeit ist ab­solut ein wichtiges Thema.

Frau Kollegin Haubner, Ihrem Antrag können wir insgesamt sehr viel abgewinnen (Abg. Grosz: Aber?), weil heute auch der Vizekanzler in seiner Budgetrede mehrmals darauf hingewiesen hat, wie wichtig es ist, dass man auch an die nachkommenden Genera­tionen denkt. Schulden sind höchst unsozial und auch nicht generationengerecht (Zwi­schenrufe bei Grünen und BZÖ), sie verbauen der kommenden Generation die Zu­kunft. Deshalb ist es wichtig, dass wir in diesem Bereich Änderungen herbeiführen.

Wir diskutieren hauptsächlich im Sozialbereich gewisse Notwendigkeiten, sei es bei den Pensionen, sei es im Gesundheitsbereich, weil wir hier akuten Handlungsbedarf ha­ben. Ich würde mir auch wünschen, dass wir Jugendthemen aktiver ansprechen. Wir sind meistens auf den Problemfeldern beheimatet, auf denen akuter Handlungsbedarf besteht, das sind aber eher die Themen, die im Bereich der Senioren oder der älteren Generation beheimatet sind. Deshalb halte ich es wirklich für wichtig, dass wir hier auch einen anderen Zugang finden und das durchaus auch verankern.

Die demographische Entwicklung ist natürlich bedrückend für die Politik. Nur eine Zahl, meine Damen und Herren: Die Anzahl der über 75-Jährigen wird sich bis zum Jahr 2040 verdoppeln, sie wird von 700 000 auf 1,4 Millionen Menschen anwachsen. Deshalb ist es, glaube ich, wirklich notwendig, dieses Thema voranzutreiben. (Abg. Ing. Höbart: Fa­milien-Steuersplitting!)

Ja, ich höre „Familien-Steuersplitting“. Es gibt einen anderen Vorschlag, der vorhin beim Antrag von Frau Abgeordneter Kitzmüller diskutiert wurde: Es gibt das steuerfreie Exis­tenzminimum für unversorgte Familienmitglieder – eine Initiative des ÖAAB, die durch­aus weiterzuverfolgen ist. Wir müssen jene, die Kinder haben, in unserem politischen Wirken, in unserem politischen System mehr in den Vordergrund stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Insgesamt, Frau Kollegin Haubner, halten wir diesen Antrag, wie gesagt, für sehr wich­tig und interessant. Ich glaube, es wird eine gute Diskussion im Verfassungsausschuss geben, auch was die Verankerung dieser Rechte anbelangt. Wir sind jedenfalls dazu bereit, in Zukunft eine generationengerechte Politik zu machen. (Beifall bei der ÖVP so­wie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Höbart. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.59.04

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Hohes Haus! Kurz in Richtung des Kollegen Wöginger: Wer die Jugend hat, hat die Zukunft; Sie haben es völlig richtig erkannt. Die Jugend strömt der Freiheitlichen Partei wie keiner anderen Partei zu. Wir haben die Zukunft, da können Sie sicher sein! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Wir von der Freiheitlichen Partei werden diesem Initiativantrag nicht zustimmen. Das hat einen einfachen Hintergrund, denn uns ist es eigentlich unbegreiflich, dass eine Par­tei, die sich ein bisschen zukunftsorientiert darstellt oder sogar manchmal, ich möchte schon fast sagen, die Frechheit besitzt, sich als freiheitlich zu bezeichnen, letztlich das Sozialversicherungssystem in den Verfassungsrang heben will!

Das ist meiner Ansicht nach völlig unbegreiflich. Am Ende des Tages wäre die Konse­quenz dieses Initiativantrags, dass sich Rot und Schwarz mit diesem Antrag durchaus


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 218

anfreunden könnten. (Zwischenrufe beim BZÖ.) – Na selbstverständlich stimmt das! (Abg. Grosz: Nicht nur lesen, studieren!) – Doch, wir haben ihn sehr gut studiert. Wir wehren uns gegen Bestrebungen, Funktionärsklüngel und Vetternwirtschaft in die Ver­fassung zu heben – wie es übrigens in der letzten Legislaturperiode passiert ist, als Sie ja auch noch groß aufgeschrien haben – der Rest der Republik leider nicht –, als letzt­endlich die Sozialpartnerschaft in den Verfassungsrang gehoben wurde.

Damals waren Sie noch dagegen, aber jetzt versuchen Sie offensichtlich einen Platz im Bett der Regierung zu finden. Nach der nächsten Wahl wird es ohnehin vorbei sein, da können Sie sicher sein. Die Freiheitliche Partei wird diesem Initiativantrag aus besag­ten Gründen nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.48

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Haubner! Wo Sie das Problem konkret beschreiben, kann ich dem folgen; wo Sie von dem Schlagwort Generationengerechtigkeit reden, mit dem Sie nach der Pröll-Rede, glaube ich, ebenfalls ein Problem haben, kann ich dem allerdings nicht mehr folgen.

Wir Grüne gehen schon lange von dem Grundsatz aus, dass wir nach Tunlichkeit un­seren Nachkommen die Erde so zu übergeben haben, dass sie zumindest die gleichen Bedingungen vorfinden, wie wir sie hatten und wie wir die Erde verlassen. Das wäre genau das, was auch Sie wollen. Nur sehe ich es umfassender: Das erste Problem liegt darin, Generationengerechtigkeit – so wie ich sie interpretiere, in Bezug auf unse­re natürlichen Lebensgrundlagen – weiterzudenken und zu entwickeln.

Der zweite Punkt – zumindest in dem, was Ihr Antrag beschreibt, fehlt das schon völ­lig –: Ich bin der Meinung, dass wir die Erde unseren Nachkommen nicht so hinterlas­sen, dass einerseits bei einem winzigen Prozentteil der Erdbevölkerung – weltweit, aber auch in Österreich – riesige Vermögen angehäuft werden, die anderen hingegen nicht dieselben Chancen haben wie dieses eine Prozent. Das ist der zweite Punkt.

Ganz konkret auf den Antrag heruntergebrochen heißt das für mich: Damit wir da wei­terkommen, müssten wir nicht nur diese Gerechtigkeit in Bezug auf das Pensionssys­tem schaffen, sondern selbstverständlich auch Gerechtigkeit in Bezug auf die Entwick­lung von Produktivität, Arbeitschancen, was auch immer. Doch da versagen wir akut – beziehungsweise sagt ein Teil der Politik, das geht uns nicht wirklich etwas an.

Vierter Punkt: Heruntergebrochen auf das Pensionssystem, mit dem Sie sich ja im Kern beschäftigen, würde das bedeuten: Wir müssen das Gleiche, was Sie in Bezug auf das soziale Pensionsversicherungssystem vorhaben, selbstverständlich auch auf alle priva­ten und halbprivaten Pensionsvorsorgesysteme anwenden.

Auch da wird aktuell ein Riesenunterschied gemacht, wie hoch ich den Prozentsatz in der Ansparphase ansetze und wie hoch ich ihn in der sogenannten Absparphase an­setze. Je nachdem, wie ich das gewichte, schädige ich das eine Mal die zukünftige Ge­neration, beziehungsweise bevorzuge ich die jetzt bereits von solchen Pensionsleistun­gen profitierende Generation.

Alles, was in Ihrem Antrag in Bezug auf das soziale Pensionsversicherungssystem alleine angedacht ist, wäre also viel weiter zu sehen. In diesem Sinne haben wir über­haupt kein Problem, die Debatte aufzunehmen. Die Grünen sind die Ersten, die sich um die Zukunft beziehungsweise um die zukünftigen Generationen Sorge gemacht ha­ben. (Beifall bei den Grünen.)

20.04



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 219

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.04.14

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wird die Sache noch interessant. (Ruf bei der SPÖ: Genau!) Wie wir hören, schreibt sich jeder „Nachhaltigkeit“ auf die Fahnen, nur hat jeder einen anderen Zugang dazu. Der Herr Vizekanzler sagt heute, Nachhaltigkeit ist das größte Prinzip, das wir beim Budget aufrechterhalten müssen. Nur: Wie handhabt er das?

Kollege Wöginger geht hier heraus und sagt, dieser Antrag ist sehr wichtig und inter­essant, es gibt einige Anliegen, die Sie hier unterstützen können. – Aber, Herr Kollege Wöginger, wir wissen genau: In den nächsten zweieinhalb Jahren, solange diese Pe­riode läuft, werden Sie diesen Antrag genauso vertagen wie alle anderen von den Op­positionsparteien! Das wird so sein.

Kollege Höbart von der FPÖ geht heraus und sagt, er versteht da einiges nicht, weil wir sozusagen die Sozialpartnerschaft in den Verfassungsrang erheben. (Abg. Mag. Stad­ler: Er kennt sein eigenes Parteiprogramm nicht!) Herr Kollege Höbart, ich glaube, da verwechselst du einiges. Ich glaube, es wäre sinnvoll, wenn du dein eigens Parteipro­gramm durchlesen würdest. Darin steht nämlich genauso viel von der Generationenge­rechtigkeit wie hier in diesem Antrag. Das solltest du dir einmal zu Gemüte führen.

Bund, Länder und Gemeinden sollen nämlich durch eine Ergänzung der Verfassung in Zukunft dazu verpflichtet werden, in ihrem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit zu beachten und die Interessen der zukünftigen Generationen zu schützen – und das soll in sämtlichen Bereichen so sein.

Die Verwaltung ist noch nicht angesprochen worden. Sie ist jetzt auch kein Thema bei den Budgetberatungen, darüber wurde noch kein Wort verloren.

Gleiches gilt für den Bereich Gesundheitsversorgung: Bald werden wir sie uns so nicht mehr leisten können. Die jüngere Generation – beziehungsweise jede Generation – hat ein Recht, darauf vertrauen zu können, dass diese Nachhaltigkeit besteht. (Beifall beim BZÖ.)

Dasselbe gilt auch für Sozialversicherungsanstalten, und auch für Pensionen! Der Herr Vizekanzler hat heute seine Budgetrede gehalten. Darin sagt er unter anderem:

„Das Zugangsalter zur Hacklerregelung wird in einem Schritt auf 62 Jahre für Männer und auf 57 Jahre für Frauen, dann schrittweise weiter auf 62 Jahre angehoben.“

In einem Schritt, von einer Minute auf die andere! Wer also zu Silvester um 23.59 Uhr geboren ist, hat noch einen Zugang zur Hacklerregelung, und der andere, der zwei Mi­nuten später geboren ist, nicht mehr. So kann es doch wohl auch nicht gehen, das hat mit Nachhaltigkeit überhaupt nichts zu tun! (Beifall beim BZÖ.)

Da ist noch einiges im Argen. Vor allem Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion, möchte ich sagen: In diesem Bereich ist noch einiges aufzuarbeiten. Ich erinnere mich sehr gut an vergangene Diskussionen im Sozialbe­reich. Da wurden sämtliche Dinge im Bereich der Hacklerregelung kritisiert. Heute wird das noch verschärft: Jetzt sitzen Sie mit in der Koalition und in der Regierung und ha­ben das zu beschließen. Ich bin neugierig, was da noch herauskommen wird. Auf je­den Fall sollten wir alle daran arbeiten, dass es eine Generationengerechtigkeit auch in Zukunft gibt und jeder darauf vertrauen kann. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Höbart liest das Parteiprogramm!)

20.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 220

Ich schließe daher die Debatte und weise den Antrag 1230/A dem Verfassungsaus­schuss zu.

20.08.2031. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbrau­cherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrau­chern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1265/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 31. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.08.44

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Meine Damen und Herren! Alle drei Anträ­ge, die ich jetzt kurz vorstellen möchte, beziehen sich auf das Verbraucherkreditgesetz. Die Änderungen sind auf drei Anträge aufgesplittet, damit Sie später die Möglichkeit haben, auch nur einem Teil zuzustimmen. Wäre die ganze Materie in einem Antrag zusammengefasst, hätte er bei Ihnen wohl überhaupt keine Chance.

Zum Inhalt: Sie erinnern sich, das Verbraucherkreditgesetz wurde von Ihnen hier im Haus erst vor einigen Monaten beschlossen. Es hatte aber neben den vielen deutli­chen Verbesserungen unserer Meinung nach durchaus auch einige Mängel und Lü­cken. Wir haben bereits damals darauf aufmerksam gemacht. Es gab einen sehr um­fassenden Abänderungsantrag zu dieser Materie, der aber von Ihnen – wenig überra­schend – abgelehnt wurde. Diese neuen Initiativanträge sind der wiederholte Versuch, das Thema in die Debatte zu bringen. Ich möchte diese drei Anträge jetzt kurz vorstellen.

Mit dem Antrag 447/A sollen Kleinkredite unter einer Kreditsumme von 200 € in das Reglement des Verbraucherkreditgesetzes einbezogen werden. Es gibt einfach Bevöl­kerungsgruppen, die generell einkommensschwach sind. Jugendliche zum Beispiel ver­fügen über ein relativ geringes Einkommen, für sie stellt eine derartige Summe keine zu ignorierende Bagatelle dar. Hier haben wir eben eine Schutzlücke.

Ihre Argumentation, wonach die Vollharmonisierung der EU-Richtlinie ein entspre­chendes Heruntergehen der Grenze nicht zuließe, ist nicht nachvollziehbar; weil die Vollharmonisierung sagt, dass mindestens auf der Höhe von 200 € eine Wirksamkeit bestehen muss.

Weiters enthält dieser erste Antrag die Forderung, Pfandleihverträge in den Anwen­dungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes mit einzubeziehen, weil gerade diese Pfand­leihverträge oft sehr hohe effektive Zinssätze haben und es in diesem Bereich einen aus­gedehnteren Schutz brauchen würde.

Mit dem zweiten Antrag, 448/A, wollen wir eine relative Kleinigkeit. Es geht darum, dass man, wenn man ein Konto abschließt, darüber informiert werden muss, zu welchen Rahmenbedingungen beziehungsweise Konditionen der Überziehungsrahmen zur Verfü­gung gestellt wird.

Wenn man ein Konto eröffnet, hat man unter Umständen noch keinen Überziehungs­rahmen, weil man zum Beispiel Schüler, Student et cetera ist. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Überziehungsrahmen eingeräumt wird, gibt es keinerlei Informationspflicht der Bank mehr. Das sollte unserer Meinung nach geändert werden.

Im dritten Antrag, 449/A, geht es um die Forderung, die Hypothekarkredite in die Rück­trittsrechte mit einzubeziehen. Das ist bisher nicht der Fall, wurde vor Beschlussfas­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 221

sung des Verbraucherkreditgesetzes von der Arbeiterkammer kritisiert und auch danach noch von einigen Institutionen bemängelt.

Meine Damen und Herren, ich hoffe auf eine konstruktive weitere Debatte im Aus­schuss zu diesen Punkten – unter Einbeziehung der Erfahrungen, die wir bis dahin zu diesem noch relativ neuen Verbraucherkreditgesetz schon haben werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.12.52

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Kollegin Schatz hat sehr engagiert diese drei Anträge vorgetragen. Die Ziel­richtungen sind seit der Beschlussfassung des Verbraucherkreditgesetzes bekannt. Ich persönlich meine, man sollte, bevor man zu einer Novellierung des Verbraucherkre­ditgesetzes schreitet, Erfahrungswerte aus dem Beratungsbereich abwarten, um auch andere Problembereiche dabei zu berücksichtigen.

Trotzdem sollte man sich mit diesen Anträgen sehr genau auseinandersetzen. Ich möchte das ganz kurz machen.

Dem Antrag 1267/A, der einerseits die Aufnahme der Pfandleihverträge beinhaltet, kann ich persönlich sehr viel abgewinnen, doch sehe ich hier ein Problem: Problema­tisch ist für mich die Ausnahme von – ich nenne es einmal so – Bagatellkrediten. Ich möchte nicht missverstanden werden: Das sind Kredite, die bis zu 200 € gehen. Ich weiß nicht, ob es vertretbar ist, dass auch bei einem derartigen Kredit alle Schutzmaß­nahmen des Verbraucherkreditgesetzes zur Anwendung gelangen; denn wenn derarti­ge Kredite in den Anwendungsbereich fallen, müssen auch Bonitätsprüfungen durch­geführt werden. Darüber sollte man sich noch ernsthaft Gedanken machen. Ich persön­lich kann dem noch wenig abgewinnen.

Was den Antrag 1266/A betrifft – darin geht es um die Informationsverpflichtung –, so kann man darüber reden. Von der Beratung ist mir eine derartige Problemstellung nicht bekannt. Daher meine ich, man sollte eine Zeit abwarten, um diese aufgezeigten Anlie­gen dann abzugleichen mit den Gesamtproblemen, die sich in der Beratung ergeben ha­ben werden.

Was den dritten Antrag, Antrag 1265/A, betrifft – darin geht es um Hypothekarkredite –, so habe ich persönlich aus Beratungserfahrung dazu eine andere Position. Das Haupt­problem ist nicht der Hypothekarkredit, sondern das Grundgeschäft. Wenn nun der Hy­pothekarkredit unter den Geltungsbereich dieses Verbraucherkreditgesetzes fällt, dann könnte man zurücktreten. Vom Grundgeschäft kann man aber nicht zurücktreten.

Das Grundgeschäft kann ein Sanierungsvertrag oder ein Liegenschaftskauf sein. Wenn man nun zurücktritt vom Hypothekarkredit, hat das zur Folge, dass bei einem Rücktritt vom Grundgeschäft auch Stornogebühren anfallen, und die sind relativ hoch.

Kollegin Schatz, ich möchte auf einen Gedankenfehler aufmerksam machen. Im An­trag 1267/A steht unter § 4 Abs. 4, dass dieser Abschnitt nicht für Kreditverträge gilt, „die von einem Land, einem von einem Land eingerichteten Fonds oder einer von einem Land beauftragten juristischen Person nach den gesetzlichen Vorschriften über die Wohnbauförderung geschlossen werden“.

Genau hier, aus besagten Gründen, wird ein Rücktritt bei einem derartigen Vertrag ausgeschlossen, weil es hier eben um das Grundgeschäft geht. Dieselbe Problematik haben wir auch bei Hypothekarkrediten.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 222

Das sind meine kritischen Anmerkungen aufgrund meiner Beratungserfahrung. Ich wür­de meinen, dass wir diese Materie im Justizausschuss ernsthaft diskutieren sollten. Wir sollten aber auch danach trachten, Daten aus dem Beratungsbereich zu bekommen, um vielleicht gemeinsam zu einer größeren Lösung vorhandener Defizite zu kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Mag. Donnerbauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.17.12

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Natürlich, sehr geehrte Frau Kollegin Schatz, werden wir diese Anträge auch neuerlich – es ist, wie Sie schon gesagt haben, eine Wieder­holung – sehr konstruktiv und inhaltlich diskutieren. Ich möchte diese Diskussion hier gar nicht vorwegnehmen, aber doch zwei Anmerkungen machen. Zuerst eine Anmer­kung zur Frage des Prozedere.

Ich darf hier die Daten nochmals zur Kenntnis bringen beziehungsweise in Erinnerung rufen: Dieses Gesetz ist am 23. März 2010 im Nationalrat eingelangt, am 13. April 2010 wurde es im Justizausschuss intensiv diskutiert – Sie haben ja darauf hingewiesen –, am 21. April 2010 wurde es hier im Hohen Haus wieder diskutiert und beschlossen, am 11. Juni 2010 – also vor nicht einmal einem halben Jahr – ist es in Kraft getreten.

Die Frage stellt sich, ob es Sinn macht, dass man hier neuerlich Anträge einbringt, die schon diskutiert wurden, mit denen wir uns schon inhaltlich auseinandergesetzt ha-
ben, zu denen wir aber eben unterschiedliche Positionen haben. (Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz.) – Frau Kollegin, ich spreche Ihnen nicht das Recht ab. Sie haben natür­lich das Recht, auch immer wieder dieselben Anträge einzubringen. Sie dürfen sich dann nur nicht wundern, wenn wir in anderen Bereichen manchmal Anträge vertagen, weil wir eben die Erfahrung gemacht haben, dass Anträge, wenn wir sie ablehnen, bei der nächsten Sitzung neuerlich eingebracht werden. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Schatz.)

So ähnlich kommt mir das jetzt vor. Wir haben das diskutiert. Wir sind in diesen ein­zelnen Bereichen eben zu anderen Überzeugungen gekommen, als Sie sie haben. Aber wie viel Sinn macht es, wenn wir uns jetzt jedes halbe Jahr oder alle drei Monate wieder mit denselben Themen beschäftigen? Ich glaube, es gibt genug andere The­men, mit denen wir uns beschäftigen könnten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch inhaltlich möchte ich dazu noch eine Anmerkung machen – nicht zu einzelnen Bereichen, wir werden das diskutieren, sondern zur generellen Frage: Wir versuchen einerseits, Verbraucher, Bürgerinnen und Bürger immer mehr zu schützen, andererseits entmündigen wir sie dadurch.

Mein Ansatz ist ein anderer, nämlich auch die Privatautonomie, selbständiges Denken, selbständiges Entscheiden zu stärken, zu informieren, aufzuklären. Das wäre der rich­tige Ansatz – anstatt hier immer mehr an vermeintlichem Schutz aufzubauen und damit den Bürgerinnen und Bürgern, den Verbrauchern die Illusion zu geben: Du bist immer und überall geschützt, du kannst ohne nachzudenken irgendetwas unterschreiben, du kannst sicher irgendwann wieder davon zurücktreten.

Das ist für mich der falsche Ansatz. Damit führen wir die Menschen eher aufs Glatteis, anstatt sie aufzuklären, ihnen mehr Selbständigkeit beizubringen und ihnen in diesem Bereich die Autonomie einzuräumen, die ihnen zusteht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 1 Minute Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 223

20.20.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich kann ich mich den Ausführungen des Kolle­gen Donnerbauer anschließen. Wir sollten bei uns in Österreich nicht ein Konsumen­tenschutzsystem aufbauen, das US-amerikanische Verhältnisse erzeugt, das heißt, wenn Firmen, Banken, Versicherungen nicht im Vorhinein entsprechend gewarnt haben und verschiedene Systeme parallelziehen, dann kann der Bürger mit verschiedensten Mög­lichkeiten zurücktreten, wird geschützt und so weiter.

In diesem besonderen Punkt jedoch gibt es schon etwas, weswegen ich mich auch an einem Gesetz, das erst vor wenigen Monaten beschlossen wurde, nach einem halben Jahr schon eine Änderung durchzuführen traue, nämlich wenn ich draufkomme, dass es etwas gibt, was man noch ändern sollte, wenn Änderungsbedarf gegeben ist.

Ich weiß nicht, ob wir in den diversen Beratungsstellen der Arbeiterkammer, des VKI in Wien und so weiter diese Erfahrung schon haben. Wir wissen es auch selber, wenn jemand zum Beispiel privat verschiedene Erfahrungen gemacht hat, denn gerade im Kreditbereich gibt es ja im Beratungssektor etliche schwarze Schafe, die unseriös beraten. Da gibt es durchaus Bedarf, aber ob der in der Menge und Breite gegeben ist, wage ich derzeit noch zu bezweifeln.

Ich würde also sagen, wir sollten das durchaus positiv und konstruktiv diskutieren, vor allem den Antrag 1265/A mit Bezug auf den Hypothekarkredit. Den Anträgen 1266/A und 1267/A kann man mit kleinen Änderungen durchaus zustimmen. Man sollte das Ganze sehr konstruktiv diskutieren. Beim Antrag 1265/A, beim Rücktrittsrecht vom Hy­pothekardarlehen, sehe ich ähnliche Probleme wie Kollege Maier. Ich freue mich auf entsprechende Diskussionen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Riepl – in Richtung des sich zum Rednerpult bege­benden Abg. Dolinschek –: Schon wieder der Sigisbert!)

 


20.21.54

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Werte Damen und Her­ren! Kollege Riepl, ich weiß, dass du mich gerne vom Rednerpult aus sprechen hörst. Dies ist sicherlich eine gute Gelegenheit dazu. (Beifall beim BZÖ.)

In dieser ersten Lesung zum Verbraucherkreditgesetz muss ich Folgendes sagen: Herr Kollege Donnerbauer, natürlich hat man hier Gelegenheit, zu argumentieren, warum man so viele Anträge der Opposition vertagt, etwa weil man sowieso das eine oder an­dere vorhat. Sie vertagen jedoch sowieso jeden Antrag der Opposition, das ist eine Tatsache, egal, von wem er ist, ob er von der FPÖ ist, ob er von den Grünen ist oder vom BZÖ. Das ist eben einmal so! (Abg. Amon: Das stimmt überhaupt nicht!)

Das ist nun einmal so. Tatsache ist jedoch, dass im Verbraucherkreditgesetz das Rück­trittsrecht von Hypothekarkrediten ausgeklammert ist. – Das ist das Problem. Wenn es eine Regierungsvorlage gibt, die das bereinigt, dann habe ich nichts dagegen. Auf je­den Fall soll das im Sinne des Konsumenten und nachvollziehbar sein. Das Rück­trittsrecht im österreichischen Verbraucherkreditgesetz wird im Widerspruch zum sons­tigen Konsumentenschutz geregelt.

Es wäre wichtig, dass eine Korrektur umgesetzt wird, egal, in welcher Form das ge­schieht. Bringen Sie eine Regierungsvorlage oder einen Antrag der Koalitionsparteien ein, Herr Kollege Donnerbauer! Wenn wir dem Antrag etwas abgewinnen können, wer­den wir dem auch seitens der Opposition zustimmen. Frau Kollegin Schatz, ich nehme an, wenn es im Sinne von uns allen ist, dann werden wir das auch machen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 224

Ansonsten wird jedoch auf jeden Fall jeder Antrag der Opposition verteufelt, egal, von wem er stammt. Das ist eine traurige Tatsache. Das ist kein Umgang miteinander in diesem Parlament, also gehen Sie von dieser Praxis in Zukunft ab! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 1265/A dem Justizausschuss zu.

20.24.1432. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbrau­cherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrau­chern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1266/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 32. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein. – Zu Wort ist niemand gemeldet.

Ich schließe daher die Debatte und weise den Antrag 1266/A dem Justizausschuss zu.

20.24.4633. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Verbrau­cherkreditverträge und andere Formen der Kreditierung zugunsten von Verbrau­chern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) geändert wird (1267/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Schließlich kommen wir zum 33. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein. – Zu Wort ist niemand gemeldet.

Ich schließe daher sogleich die Debatte und weise den Antrag 1267/A dem Justizaus­schuss zu.

20.25.18Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 22 und 23

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte 22 und 23, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag abzustimmen.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfes in 994 der Beilagen liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden, in 994 der Beilagen, nochmals an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie zu verweisen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden, in 994 der Beilagen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 225

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung er­forderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordne­ten fest.

Hiezu haben die Abgeordneten Peter Haubner, Katzian, Kolleginnen und Kollegen ei­nen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Wid­mann, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abände­rungsantrag sowie dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Peter Haub­ner, Katzian, Kolleginnen und Kollegen, der die Einführung einer neuen Z 7 in Art. 1 § 4 zum Inhalt hat.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend Art. 1 § 36 und § 69.

Bei Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur getrennten Abstimmung über Art. 1 §§ 76, 80, 81 und 82 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes beitreten, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines neuen Abs. 3 in Art. 1 § 113.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheit­lich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Katzian, Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des GWG im Zusammenhang mit der Umsetzung des 3. Binnenmarktpaketes der EU.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 226

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 138.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und In­dustrie, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb der Erdgas-Pipeline auf dem Hoheits­gebiet der Republik Österreich, in 928 der Beilagen, gemäß Artikel 50 Abs.1 Z 1 Bun­des-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.31.19Einlauf

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1356/A(E) bis 1364/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 7011/J bis 7031/J eingelangt.

Schließlich ist eine Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kolle­gen an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden: 52/JPR.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.32 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.32.13Schluss der Sitzung: 20.32 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien