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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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18. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 27. März 2014

 

 


Stenographisches Protokoll

18. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode             Donnerstag, 27. März 2014

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 27. März 2014: 9.04 – 16.25 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bericht über den Antrag 260/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsge­setz, das Dienstleistungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

2. Punkt: Bericht über den Antrag 227/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Transparenz und Qualitätssicherung bei AMS-Kursen

3. Punkt: Bericht über den Antrag 189/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich

4. Punkt: Bericht über den Antrag 21/A und Zu 21/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ar­beitslosenversicherungsgesetz geändert wird

5. Punkt: Bericht über den Antrag 22/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG und Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden

6. Punkt: Bericht über den Antrag 190/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung

7. Punkt: Bericht über den Antrag 245/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Freikauf von der Behinderteneinstellungs­pflicht für den öffentlichen Bereich

8. Punkt: Bericht über den Antrag 77/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kol­leginnen und Kollegen betreffend die jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1200 Euro und Pen­sionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex sind Gebot der Stunde

9. Punkt: Bericht über den Antrag 34/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Pensionsreformgesetz 2013

10. Punkt: Bericht über den Antrag 36/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsautomatismus


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 2

11. Punkt: Bericht über den Antrag 37/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversiche­rungsträger

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle)

13. Punkt: Bericht über den Antrag 113/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird

14. Punkt: Bericht über den Antrag 261/A der Abgeordneten Johann Hell, Andreas Ot­tenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das SP-V-Gesetz geändert wird (SP-V-Gesetz-Novelle 2014)

15. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013) geändert wird (146/A)

16. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geän­dert wird (212/A)

17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­schäftsordnung des Nationalrats (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (216/A)

18. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsge­setz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (217/A)

19. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz und das Parteien-Förderungsgesetz geändert werden (202/A)

20. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985 geändert wird (275/A)

21. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert wird (274/A)

22. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (273/A)

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 19

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 39


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 3

Antrag der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Mag. Werner Kogler, Ing. Ro­bert Lugar, Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsaus­schuss) gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung .................................................... 141

Bekanntgabe ................................................................................................................... 46

Verlangen gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kur­zen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 46

Redner/Rednerinnen:

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 145

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 148

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 149

Elmar Podgorschek ................................................................................................... 151

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 152

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 154

Ablehnung des Antrages .............................................................................................. 155

Fragestunde (2.)

Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ............................................................... 19

Dr. Sabine Oberhauser, MAS (13/M); Mag. Gerald Loacker

August Wöginger (16/M); Rouven Ertlschweiger, MSc

Carmen Gartelgruber (19/M); Johann Höfinger, Dietmar Keck

Mag. Aygül Berivan Aslan (22/M)

Ing. Waltraud Dietrich (21/M); Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

Mag. Dr. Matthias Strolz (24/M)

Ulrike Königsberger-Ludwig (14/M); Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Judith Schwentner

Dr. Franz-Joseph Huainigg (17/M)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (20/M); Wolfgang Knes

Mag. Alev Korun (23/M); Dr. Andreas F. Karlsböck

Johann Hechtl (15/M)

Angela Fichtinger (18/M)

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 19

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................  37, 128, 130, 132, 137, 140, 140, 140, 141

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 260/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, August Wöginger,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 4

Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­marktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ge­ändert werden (60 d.B.)         ............................................................................................................................... 39

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 227/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Transparenz und Qualitätssicherung bei AMS-Kursen (61 d.B.) .......................................................................................................................... 39

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 189/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Maßnahmenpaket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (62 d.B.)                                                                                                                                   39

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 21/A und Zu 21/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsge­setz geändert wird (63 d.B.) ............................................ 39

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 22/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG und Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (64 d.B.)         ............................................................................................................................... 39

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 190/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung (65 d.B.)     ............................................................................................................................... 39

Redner/Rednerinnen:

Herbert Kickl ................................................................................................................. 40

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ..................................................................................... 44

Mag. Birgit Schatz ........................................................................................................ 46

August Wöginger ......................................................................................................... 48

Ing. Waltraud Dietrich .................................................................................................. 49

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 50

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ..................................................................  52, 68

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ......................................................................... 54

Rainer Wimmer ............................................................................................................ 56

Mag. Judith Schwentner ............................................................................................. 58

Peter Haubner ............................................................................................................... 61

Rupert Doppler ............................................................................................................. 62

Dietmar Keck ................................................................................................................ 62

Peter Wurm ................................................................................................................... 63

Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................... 64

Josef Muchitsch ........................................................................................................... 65

Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................... 66

Gabriel Obernosterer ................................................................................................... 67

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 68

Annahme des Gesetzentwurfes in 60 d.B. .................................................................... 70

Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 61, 62, 63, 64 und 65 d.B. ...................... 71

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 245/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Freikauf von der Behinderteneinstellungspflicht für den öffentli­chen Bereich (70 d.B.) ............................................................................. 71

Redner/Rednerinnen:

Mag. Helene Jarmer ..................................................................................................... 71

Ulrike Königsberger-Ludwig ...................................................................................... 72


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 5

Dr. Marcus Franz .......................................................................................................... 74

Dr. Franz-Joseph Huainigg ......................................................................................... 74

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ......................................................................... 75

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ......................................................................... 76

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................... 77

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 70 d.B. ......................................................... 77

Gemeinsame Beratung über

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 77/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend die jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Menschen, Mindestpension von 1200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pensionistenpreisindex sind Gebot der Stunde (66 d.B.) ....................................... 77

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 34/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pen­sionsreformgesetz 2013 (67 d.B.)          ............................................................................................................................... 77

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 36/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsautomatismus (68 d.B.)                    77

Redner/Rednerinnen:

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein ......................................................................... 78

Wolfgang Katzian ......................................................................................................... 79

Rupert Doppler ............................................................................................................. 80

Mag. Gertrude Aubauer ............................................................................................... 80

Carmen Gartelgruber .................................................................................................. 81

Mag. Judith Schwentner ............................................................................................. 82

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 82

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ......................................................................... 86

Dr. Marcus Franz .......................................................................................................... 88

Mag. Gisela Wurm ........................................................................................................ 90

Johann Höfinger ........................................................................................................... 90

Mag. Gerald Loacker (tatsächliche Berichtigung) ....................................................... 92

Johann Hechtl ............................................................................................................... 92

Fritz Grillitsch ............................................................................................................... 93

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters – Ablehnung .........................  85, 94

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugendvertretung in der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung – Ablehnung  86, 94

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 66, 67 und 68 d.B. .................................. 93

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den An­trag 37/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger (69 d.B.) .......................................................................................................................... 94

Redner/Rednerinnen:

Rupert Doppler ............................................................................................................. 94

Erwin Spindelberger .................................................................................................... 95

Mag. Judith Schwentner ............................................................................................. 96

Mag. Michael Hammer ................................................................................................. 97


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 6

Leopold Steinbichler .................................................................................................... 98

Bundesminister Rudolf Hundstorfer ......................................................................... 99

Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 100

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehrfache Sozialversicherungen – Ablehnung ..................................................  101, 102

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 69 d.B. ....................................................... 102

12. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (57 d.B.) .......... 102

Redner/Rednerinnen:

Anton Heinzl ............................................................................................................... 102

Andreas Ottenschläger ............................................................................................. 103

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 104

Georg Willi .................................................................................................................. 104

Christoph Hagen ........................................................................................................ 105

Bundesministerin Doris Bures ................................................................................. 106

Dietmar Keck .............................................................................................................. 107

Hermann Gahr ............................................................................................................ 109

Fritz Grillitsch ............................................................................................................. 109

Annahme des Gesetzentwurfes in 57 d.B. .................................................................. 110

13. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 113/A der Abge­ordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (58 d.B.)                                                                               110

Redner/Rednerinnen:

Christoph Hagen ........................................................................................................ 111

Harry Buchmayr ......................................................................................................... 112

Johann Rädler ............................................................................................................ 112

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 113

Georg Willi .................................................................................................................. 114

Elisabeth Hakel ........................................................................................................... 115

Martina Diesner-Wais ................................................................................................ 116

Michael Pock ............................................................................................................... 116

Annahme des Gesetzentwurfes in 58 d.B. .................................................................. 117

14. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 261/A der Abge­ordneten Johann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das SP-V-Gesetz geändert wird (SP-V-Gesetz-Novelle 2014) (59 d.B.) ................................................................. 117

Redner/Rednerinnen:

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 117

Johann Hell ................................................................................................................. 120

Johann Singer ............................................................................................................ 120

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 121

Christoph Hagen ........................................................................................................ 121

Michael Pock ............................................................................................................... 122

Annahme des Gesetzentwurfes in 59 d.B. .................................................................. 124

15. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Julian Schmid, BA, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 7

die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Ju­gendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013) geän­dert wird (146/A) ................................................................................................... 124

Redner/Rednerinnen:

Julian Schmid, BA ..................................................................................................... 124

Angela Lueger ............................................................................................................ 125

Dipl.-Ing. Georg Strasser ........................................................................................... 126

Edith Mühlberghuber ................................................................................................. 127

Rouven Ertlschweiger, MSc ..................................................................................... 127

Zuweisung des Antrages 146/A an den Familienausschuss ....................................... 128

16. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungs­gesetz geändert wird (212/A) ........ 129

Redner/Rednerinnen:

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 129

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 129

Johannes Schmuckenschlager ................................................................................ 129

Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 130

Zuweisung des Antrages 212/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 130

17. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrats (Geschäftsordnungsgesetz 1975) ge­ändert wird (216/A) ............................................ 130

Redner/Rednerinnen:

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 131

Erwin Spindelberger .................................................................................................. 131

Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................. 131

Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 132

Zuweisung des Antrages 216/A an den Geschäftsordnungsausschuss ..................... 132

18. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbe­schäftigungsgesetz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (217/A) ................................................................ 133

Redner/Rednerinnen:

Dr. Nikolaus Scherak ................................................................................................. 133

Josef Muchitsch ......................................................................................................... 134

Johann Rädler ............................................................................................................ 134

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 135

Matthias Köchl ............................................................................................................ 136

Zuweisung des Antrages 217/A an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ........ 137

19. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz und das Parteien-Förderungsgesetz geändert werden (202/A) ............................................................................................................. 137

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Matthias Strolz ............................................................................................ 137

Mag. Norbert Darabos ............................................................................................... 138


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 8

Mag. Dr. Beatrix Karl ................................................................................................. 139

Dieter Brosz, MSc ...................................................................................................... 139

Zuweisung des Antrages 202/A an den Verfassungsausschuss ................................ 140

20. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staats­bürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (275/A)   ............................................................................................................................. 140

Zurückziehung des Verlangens auf Durchführung einer ersten Lesung ....................... 36

Zuweisung des Antrages 275/A an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ........ 140

21. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert wird (274/A)                       140

Zurückziehung des Verlangens auf Durchführung einer ersten Lesung ....................... 36

Zuweisung des Antrages 274/A an den Justizausschuss ........................................... 140

22. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geän­dert wird (273/A) ......................... 141

Zurückziehung des Verlangens auf Durchführung einer ersten Lesung ....................... 36

Zuweisung des Antrages 273/A an den Kulturausschuss ........................................... 141

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 37

87: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

88: Bundesgesetz über die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhalts­ansprüchen mit Auslandsbezug (Auslandsunterhaltsgesetz 2014 – AUG 2014)

89: Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Konsu­mentenschutzgesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geän­dert werden und ein Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Ge­schäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) erlassen wird (Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG)

Bericht ........................................................................................................................... 39

III-62: Bericht zum EU-Arbeitsprogramm 2014 auf der Grundlage des Achtzehn­monatsprogramms des irischen, litauischen und griechischen Ratsvorsitzes so­wie des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2014; BM f. Europa, Integration und Äußeres

Anträge der Abgeordneten

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Möglichkeit der Durchführung eines Gnadenschusses (Fangschusses) durch Organe des öffentlichen Sicherheits­dienstes“ (311/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 9

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird (312/A)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Standards der 1. Tierhal­tungsverordnung für Masthühner“ (313/A)(E)

Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „EU-weites Plastikreduk­tionsprogramm“ (314/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auskunft über Bank­konten und Bankgeschäfte (315/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die vollständige Öffent­lichkeit des Lobbying- und Interessenvertretungs-Registers (316/A)(E)

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inkassoforderungen auf verjährte Zinsen (317/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rechtssicherheit für Men­schen mit Behinderungen im Bereich der Familienbeihilfe im Falle des Scheiterns eines Arbeitsversuches (318/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung anonymisierter Be­werbungsverfahren (319/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationspflicht bei Unter­bezahlung und Abschaffung von Verfallsfristen (320/A)(E)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein bundesweit gerechtes „Bundes­gesetz zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur in Ballungsräumen“ (321/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung der steuerlichen Förderung kapitalgedeckter Pensionsvorsorge (private Altersvorsorge als 3. Säule „prä­mienbegünstigte Zukunftsvorsorge“) (322/A)(E)

Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Familienbeihilfenanspruch für freiwillig Engagierte (323/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von Schulombuds­stellen für SchülerInnen und Eltern (324/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweitbegutachtung von nega­tiv beurteilten schriftlichen Prüfungsaufgaben bei der standardisierten Reife- und Di­plomprüfung (325/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des Bartenstein-Er­lasses in puncto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen (326/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend alle Kinderrechte in die Bundesverfassung (327/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Investitionsfreibetrag für thermische Sanierungsmaßnahmen (328/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wirtschaft und Menschen­rechte (329/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erleichterung der thermi­schen Sanierung von kommunalen Nicht-Wohnbauten (WGG) durch Erweiterung des Geschäftsfelds von Wohnbaubanken (330/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 10

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Opfer von Menschenhandel schützen und Täterverfolgung verbessern (331/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ratifizierung des 12. Zusatz­protokolls zur EMRK (332/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung einer nachhaltigen und solidarischen Flüchtlingspolitik in Europa (333/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend gemeinsame Standards für Asylwerberunterbringung (334/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Grundrechtsschutz im Schub­haftzentrum Vordernberg herstellen (335/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der Zweck­widmung in der Wohnbauförderung (336/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der indi­rekten Forschungsförderung – Erhöhung der Forschungsprämie für EPUs und KMUs (337/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung des Wirt­schafts- und Wissenschaftsstandorts – Forschungsfinanzierungsgesetz zur Erreichung der FTI-Strategieziele bis 2020 (338/A)(E)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend modernes Minderhei­tenschulwesen (339/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des Personenstandswesens (Personen­standsgesetz 2013 – PStG 2013), zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2013, geän­dert wird (340/A)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (341/A)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird (342/A)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Änderungsgesetz, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2013, geändert wird (Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs-Verbesserungsgesetz) (343/A)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bündelgesetz zur fakti­schen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Österreichische Gebärdenspra­che (344/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Stellenbesetzungsgesetz geändert wird (345/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird (346/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz und das Landarbeitsge­setz 1984 geändert wird (347/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (348/A)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 11

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (349/A)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zweckbindung der NoVA-Mehr­einnahmen für nachhaltige Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (350/A)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Pflichtversiche­rung in der gesetzlichen Pensionsversicherung aufgrund von Erwerbstätigkeit in der Pension (351/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehrfache Sozialversi­cherungen (352/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen ökonomisch und ökologisch nachhaltigen Umbau der Energieversorgungsysteme und eine Reform des EURATOM-Vertrags (353/A)(E)

Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung zu Bisphe­nol A“ (354/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erleichterung der thermi­schen Sanierung von kommunalen Nicht-Wohnbauten (WGG) durch Ausdehnung der Regeltätigkeit Gemeinnütziger Bauvereinigungen (355/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wettbewerbsgleichheit durch einheitliche CSR-Regeln (356/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der RFT-For­derung nach einem „Jahrzehnt der Priorität für Universitäten und Forschung“ (357/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Open Data in Österreich (358/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammen­führung aller familienbezogenen geldwerten Leistungen (359/A)(E)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Kunststiftung des Bundes (360/A)(E)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversiche­rung geändert wird (361/A)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping durch sogenannte Billigstbieter aus dem Ausland (362/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzli­ches Verbot der Belieferung von Pflegeheimen mit Arzneimitteln durch den Großhandel (363/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Ulrike Weigerstorfer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Antrag auf Abhaltung einer Volksbefragung zum TTIP nach Vorliegen des Verhandlungser­gebnisses (364/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Meldung und statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen“ (365/A)(E)

Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung von Beratungs­stellen für ungewollt Schwangere“ (366/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 12

Zurückgezogen wurde das Verlangen auf erste Lesung binnen drei Monaten über die Anträge der Abgeordneten

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (273/A) (Zu 273/A)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert wird (274/A) (Zu 274/A)

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (275/A) (Zu 275/A)

Anfragen der Abgeordneten

Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Teleskop-Einsatzstöcke“ (1156/J)

Leopold Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Klage der Europäischen Kommission ge­gen Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien“ (1157/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend „Abtreibung bei einer Minderjährigen mit Unterstützung des Jugendamtes Wien“ (1158/J)

Rouven Ertlschweiger, MSc, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend „Datenmissbrauch durch die Anwendungsprogramme (Apps) auf Smartphones“ (1159/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Kontrollleistung der Bundestheater-Holding (1160/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Situation homo- und bisexueller Jugendlicher in Österreich (1161/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Gutachten zur Rechtmäßigkeit eines Zweitge­halts, das der Präsident des Patentamtes bezieht – erneute Fragestellung wegen Nichtbeantwortung (1162/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend unrechtmäßige Bevorzugung der VIS gegenüber anderen Schulen in freier Trägerschaft (1163/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen (1164/J)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungs­einrichtungen (1165/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Ausga­ben im Kabinett (1166/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kul­tur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Ausgaben im Kabinett (1167/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 13

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, In­tegration und Äußeres betreffend Ausgaben im Kabinett (1168/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Ausgaben im Kabinett (1169/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Ausgaben im Kabinett (1170/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Ausgaben im Kabinett (1171/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Ausgaben im Kabinett (1172/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Ausgaben im Kabinett (1173/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Ausgaben im Kabinett (1174/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Ausgaben im Kabinett (1175/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend Ausgaben im Kabinett (1176/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ausgaben im Kabinett (1177/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Ausgaben im Kabinett (1178/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Ausgaben im Kabinett (1179/J)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum, deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Oberösterreich hatten (1180/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum, deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Tirol hatten (1181/J)

Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Militärrealgymnasium Wiener Neustadt (1182/J)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Schadenersatzklage gegen Demonstrationsveranstalter (1183/J)

Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Finanzplanungen rund um die angebliche ESM-Bank (1184/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Errichtung Lkw-Parkplätze bei der Raststa­tion in Angath (1185/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Zuwendungen der ÖBB an den VCÖ (1186/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 14

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erhalt der Pkw-Mautfreiheit für Osttiroler und der Ermäßigungen wie dem Lkw-Osttirol-Tarif auf der Felbertauernmautstraße (1187/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Drohnenkauf trifft auf „den Boden des Fasses“ (1188/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Goldlagerung und die „Guidelines“ des IWF (1189/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend SIVBEG verwertet Liegenschaften die nicht vom BMLVS verwaltet werden (1190/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Verhandlungen über Gaspreisra­batte mit Gazprom (1191/J)

Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Hinweis auf Verkehrsbehinderungen – Schade­ten Reisewarnungen dem Tourismus?“ (1192/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Polizeieinsätze am Wiener Praterstern (1193/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend 14 Millionen Euro „Anschubfinanzierung“ für den „Wehr­dienst-Neu“ (1194/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Goldbestände der Oesterreichischen Nationalbank und Lon­don Good Delivery (1195/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Gaslieferungen der EU an die Ukraine (1196/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die erheblichen Kosten von Wirt­schaftssanktionen gegen Russland (1197/J)

Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Mitarbeiter der Österreichischen Post AG mit außerösterreichischem Wohnsitz (1198/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Beschimpfungen und Gewalt durch „Mahü-Aktivisten“ (1199/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Gesundheit betreffend Pflegepraktikumsverbot für deutsche Medizinstuden­ten (1200/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Bildung und Frauen betreffend Dohnal-Birken in Wiener Parks (1201/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderungen für Photovoltaik-Module (1202/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 15

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für Photovoltaik-Module (1203/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Umbenennung des „Lebens­ministeriums“ (1204/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Maßnahmen des BMI zur Erreichung eines „Braingain“ (1205/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Maßnahmen des BMASK zur Erreichung eines „Braingain“ (1206/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Maßnahmen des BMWFW zur Errei­chung eines „Braingain“ (1207/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Maßnahmen des BKA zur Erreichung eines „Braingain“ (1208/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Abberufung aus militärischen Rücksichten (1209/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Einführung von „Social Media“ im Bundesheer (1210/J)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend nötigen Austausch der Saab-105OE (1211/J)

MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Milizbeauftragten (1212/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Maßnahmen der Justiz nach dem JUSO-Brandanschlag 2012 in Inns­bruck (1213/J)

Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend Österreich und die NATO (1214/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Verzögerung des Baubeginns der S 7 (1215/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rechnungs­hofes betreffend Interessenkonflikt im Europäischen Rechnungshof (1216/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres betreffend Transatlantisches Handelsabkommen zwi­schen der Europäischen Union und den USA (1217/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend einheitliche Position der österreichischen Bundesregierung zu den Verhand­lungen der Europäischen Union mit den USA über den Abschluss eines Freihandels­abkommens (1218/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesvertei­digung und Sport betreffend „neuer, klar definierter Auftrag“ für die Miliz und deren Neustrukturierung (1219/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 16

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend geldwerte Naturalförderung des Vereins „Wiener Internationale Schule“ – VIS (1220/J)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Beantwortung der dringlichen Anfrage zu einem angeblichen „Daten­leck“ im BIFIE und der Absage sämtlicher nationaler und internationaler Bildungsstan­dardtestungen vom 18.3.2014 (1055/J) (1221/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bil­dung und Frauen betreffend „Sponsorverträge an Österreichs Schulen“ (1222/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bil­dung und Frauen betreffend „Schulbeginn“ (1223/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bil­dung und Frauen betreffend „Politische Bildung an Schulen – Weiterbildung von Leh­rerInnen“ (1224/J)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bil­dung und Frauen betreffend „Kritikpunkte des Rechnungshofberichtes in Bezug auf die NMS“ (1225/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Personalkosten im Ressort (1226/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Personalkosten im Ressort (1227/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Perso­nalkosten im Ressort (1228/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kul­tur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Personalkosten im Ressort (1229/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Personalkosten im Ressort (1230/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Personalkosten im Ressort (1231/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Personalkosten im Ressort (1232/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Personalkosten im Ressort (1233/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Personalkosten im Ressort (1234/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Personalkosten im Ressort (1235/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Personalkosten im Ressort (1236/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Personalkosten im Ressort (1237/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 17

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Personalkosten im Ressort (1238/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Personalkosten im Ressort (1239/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend fehlenden Schwung in der österreichi­schen Wirtschaft (1240/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Tempobeschränkungen auf Autobahnen (1241/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend aktuelle Belagszahlen in den Justizanstalten (1242/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Übergriffe auf Polizisten im Jahr 2013 (1243/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompau­schale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag sowie Staatsbürger­schaftsstatus (1244/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Ju­gend betreffend Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum (1245/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Begnadigungen durch den Herrn Bundespräsident im Jahr 2013 (1246/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Gewalt an Schulen (1247/J)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend geringe Entlohnung der Fach-Sozialbetreuer (1248/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (443/AB zu 452/J bis 465/J und 592/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (444/AB zu 474/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (445/AB zu 466 bis 469/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (446/AB zu 470/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 18

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (447/AB zu 473/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (448/AB zu 478/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (449/AB zu 668/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (450/AB zu 491/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (451/AB zu 505/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (452/AB zu 567/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen (453/AB zu 707/J, 711/J und 889/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (454/AB zu 1047/J bis 1053/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (455/AB zu 484/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kolleginnen und Kollegen (456/AB zu 497/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (457/AB zu 511/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen (458/AB zu 521/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen (459/AB zu 573/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (460/AB zu 594/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (461/AB zu 595/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (462/AB zu 640/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (463/AB zu 713/J)


 


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09.04.29Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung und darf Sie bitten, Ihre Plätze aufzusuchen.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Kunasek, Mölzer und Dr. Nachbaur.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer wird durch die Bundesministerin für Bildung und Frauen Gabriele Hei­nisch-Hosek,

der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz wird durch den Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter sowie

der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter wird ab 16 Uhr durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner vertreten.

*****

Ich gebe bekannt, dass die Fragestunde von ORF 2 bis 10.20 Uhr live übertragen wird, auf ORF III wird diese Sitzung in voller Länge übertragen.

09.05.32Fragestunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden, so wie Sie es ja schon kennen, im Halbrund vorgenommen; die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erfolgt vom Rednerpult der Abgeordneten aus.

Für die Anfrage- und die Zusatzfragesteller – also für die Fragesteller, die Damen und Herren Abgeordneten – steht jeweils 1 Minute Redezeit zur Verfügung. Die Beantwor­tung der Hauptfrage durch den Herrn Bundesminister soll 2 Minuten nicht übersteigen, jene der Zusatzfragen 1 Minute.

Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich mittels der Glocke auf deren Ablauf aufmerksam machen.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Damit kommen wir zur 1. Anfrage, das ist jene der Frau Abgeordneten Dr. Oberhauser.

Ich mache auch darauf aufmerksam, dass die Hauptfrage vollständig wiedergegeben werden muss. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 20

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesmi­nister! Man sieht anhand der Daten, dass die Arbeitsmarktsituation für ältere Arbeit­nehmer immer schwieriger wird. Herr Bundesminister, können Sie uns, aber vor allem den Menschen vor den Fernsehgeräten folgende Frage beantworten:

13/M

„Wie reagiert die österreichische Bundesregierung auf die zunehmend schwierige Si­tuation älterer Menschen am Arbeitsmarkt?“

(Abg. Belakowitsch-Jenewein: Geh, nicht so eine blöde Frage!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Einen wunderschönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Ab­geordneten! Meine Damen und Herren zu Hause! Natürlich ist klar, dass vor allem die Situation der Generation 50 plus, wenn diese arbeitslos wird, auf dem Arbeitsmarkt eine sehr komplexe und schwierige ist. Wir nehmen zusätzlich 350 Millionen € in die Hand, um über ganz spezielle Aktivitäten, das heißt Eingliederungsbeihilfe und soge­nannte Sozialökonomische Betriebe, die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu bewerk­stelligen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Bundesminister, wenn man heute in der Tageszeitung „Die Presse“ über den Arbeitsmarkt Älterer nachliest, dann liest man, dass wir ältere Arbeitslose aus dem Arbeitsmarkt „herausbeschützen“. Ich stehe eher zu den Maßnahmen des AMS und würde Sie gerne Folgendes fragen:

Wie gedenkt das AMS denn diese Maßnahmen, von denen Sie jetzt gesprochen ha­ben, nämlich im Zusammenhang mit diesen 350 Millionen €, umzusetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wie gesagt, das Geld hat ein Mascherl: Dieses Geld darf nur verwendet werden für die Generation 50 plus. Das Ganze läuft unter der Devise „Reife Leistung“. Das ist nicht ironisch gemeint, sondern hängt auch damit zusammen, dass das Menschen sind, die schon länger im Erwerbsprozess gestanden sind, dass das Menschen sind, die sehr wohl wissen, wie etwas läuft. Demzufolge gibt es diese Eingliederungsbeihilfe. Und wir können feststellen, dass 70 Prozent derer, die mit Eingliederungsbeihilfe in den Ar­beitsmarkt zurückfinden, wieder auf Dauer zurückgefunden haben.

Gleichzeitig gibt es für die, wo es gesundheitliche Probleme gibt, sogenannte Sozial­ökonomische Betriebe.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Loacker.

Ich darf Sie bitten, gleich immer in der Nähe der Pulte zu sein.

 


Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Guten Morgen, Herr Minister! Wir ha­ben von Ihren Aktivitäten hinsichtlich der älteren Arbeitnehmer gehört. Jetzt wissen wir, dass von Arbeitslosigkeit überwiegend Personen betroffen sind, die nur einen Pflicht­schulabschluss haben. Daher die Zusatzfrage:

Wie wird die Prioritätensetzung der Bundesregierung der Tatsache gerecht, dass das Risiko, von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, wesentlich stärker vom Bildungsgrad als vom Lebensalter abhängt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 21

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Erstens einmal: Sie gestatten eine kleine Korrektur. – 50 Prozent derer, die arbeitslos sind, haben nur einen Pflichtschulabschluss, und 50 Prozent haben eine Qualifikation, die über die Pflichtschule hinausgeht. Diese haben auch eine kürzere Verweildauer in der Arbeitslosigkeit.

Klar ist, dass wir alles daransetzen müssen, ganz unten zu beginnen, und darum wer­den Sie – so hoffe ich – hier in zwei Jahren eine Ausbildungsverpflichtung mitbeschlie­ßen, so wie wir das im Regierungsprogramm vorgesehen haben. Das heißt, in Zukunft soll es niemanden mehr geben, der nicht über die Pflichtschulzeit hinaus eine weitere Ausbildung macht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 2. Anfrage, das ist die des Herrn Abgeordneten Wöginger. – Bitte.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir ha­ben ja derzeit eine etwas eigenartige Situation am Arbeitsmarkt: Auf der einen Seite gibt es einen Höchststand an Beschäftigten, auf der anderen Seite steigt leider auch die Arbeitslosigkeit. Wir sind zwar immer noch die Nummer 1 in Europa, und das mitt­lerweile seit mehreren Jahren, dennoch ist die Situation natürlich nicht zufriedenstel­lend, dass die Arbeitslosigkeit in unserem Lande nach wie vor im Steigen begriffen ist.

Daher lautet meine Frage, Herr Minister, wie folgt:

16/M

„Was unternehmen Sie, gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der Bundesregierung und dem Arbeitsmarktservice, um angesichts der schwierigen Situation auf dem Ar­beitsmarkt möglichst viele arbeitssuchende Menschen so schnell wie möglich wieder in Beschäftigung zu bringen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Eines der Geheimnisse heißt Qualifikation, heißt Umschulung, Nachschulung, was im­mer man unter Qualifikation verstehen kann. Ein zweites Geheimnis heißt Eingliede­rungsbeihilfen, entsprechende Unterstützung.

Was man schon sagen muss, ist, dass zwei Drittel der Arbeitslosen innerhalb von drei Monaten eine Beschäftigung finden. Es ist nicht so, dass wir da im Bereich Dauerar­beitslosigkeit unterwegs sind. Was wahrscheinlich viel zu wenig bekannt ist: Das AMS hat pro Jahr über eine Million Menschen als Kundinnen und Kunden, das ist die Jah­reszahl, und zwei Drittel davon finden innerhalb von drei Monaten eine Beschäftigung.

Das heißt, wir sind da ganz gut unterwegs, aber klar ist, alles, was Qualifikation ist, was Umschulung ist, was Nachholen von Bildungsabschlüssen ist, ist und bleibt wei­terhin auf der Agenda.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Wö­ginger.

 


Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Ein besonderer Schwerpunkt sind ja auch immer die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Generation 50 plus. Wir haben uns im Regierungsprogramm auch darauf geeinigt, ein langsames Ausgleiten aus dem Erwerbsleben attraktiver zu gestalten. Viele Menschen sind nicht mehr in der Lage, 40 Stunden zu arbeiten, aber dennoch bereit, einer Teilzeitbeschäftigung nach­zugehen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 22

Wir haben auf der einen Seite ein sehr gutes Instrument mit der Altersteilzeit, und im Regierungsprogramm haben wir uns auf die Einführung einer Teilpension geeinigt, die ich persönlich für ein sehr taugliches Instrument halte, um Menschen länger in Be­schäftigung halten zu können. Meine Zusatzfrage, Herr Minister, lautet also:

In welchem Zeitraum gedenken Sie dem Hohen Haus eine Regierungsvorlage zu prä­sentieren, damit wir diese Teilpension auch umsetzen können?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich hoffe, dass ich das spätestens nach Ende der Sommerpause, am Beginn der Herbst­saison hier im Hohen Haus einbringen kann und dass das dann mit 1. Jänner 2015 wirksam werden kann.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ertlschwei­ger, bitte. Herr Abgeordneter Rouven Ertlschweiger ist nicht ... (Abg. Ertlschweiger begibt sich zum Pult, um seine Frage zu stellen.) – Doch! Ich bitte, sich immer gleich ein bisschen in der Nähe des Pultes aufzuhalten, wenn man drankommt.

Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Verzeihen Sie, Frau Prä­sidentin! Geschätzter Herr Bundesminister, laut Statistik Austria ist im Jahresdurch­schnitt 2013 die Teilzeitbeschäftigung bei den Erwerbstätigen gegenüber dem Jahr 2012 auf insgesamt 1 110 300 Teilzeitarbeitskräfte gestiegen. Das ist eine alarmierende Zahl, die bei Ihnen, Herr Minister, sicherlich die Alarmglocken schrillen lassen muss. Ich rich­te daher folgende konkrete Frage an Sie:

Was gedenken Sie zu tun, um so viele wie möglich von diesen rund 1,1 Millionen Teil­zeitarbeitskräften, von denen 45,5 Prozent Frauen sind, in die Vollerwerbstätigkeit zu bringen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich möchte, damit das ja nicht missverstanden wird, eines sagen: Ein nicht unwesent­licher Teil dieser einen Million macht das freiwillig – das muss man dazusagen –, die andere Hälfte macht es unfreiwillig. Wir haben uns an und für sich vorgenommen, dass wir zumindest eine Informationspflicht neu ausbauen. Das heißt, dass Firmen, wenn Vollzeitplätze in der Firma frei werden, zuerst die Teilzeitkräfte fragen sollen. Das findet bei einigen Firmen bereits auf Betriebsvereinbarungsebene statt, aber das wollen wir per Gesetz verordnen.

Was wir weiters natürlich tun wollen, ist, zu versuchen, eine Bewusstseinsbildung da­hingehend voranzutreiben, was Teilzeit alles heißen kann. Unter anderem gehört dazu, und das muss man dazusagen, aber auch ein Aspekt, der nicht vom Arbeitsmarkt ge­steuert wird, das sind Kinderbetreuungseinrichtungen. Die kann der Arbeitsmarkt nicht steuern, die kann der Arbeitsmarkt nur fordern, was ich auch permanent tue, beispiels­weise einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen beziehungsweise Öffnungszeiten dieser Einrichtungen, die auch ein Erwerbsleben ermöglichen. (Präsi­dentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Demzufolge wird das weiterhin ein ständiges Thema bleiben, denn es wird keine Ge­nerallösung geben, das muss man auch offen und ehrlich dazusagen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 3. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Gartelgruber. – Bitte.

 


Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Guten Morgen, Herr Minister! Die aktuel­len Arbeitslosenzahlen vom Februar 2014 zeigen ja erschreckende Tendenzen –


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 23

450 000 Personen ohne Beschäftigung –, und eine Studie der Nationalbank aus dem Oktober 2013 besagt, dass die neu geschaffenen Arbeitsplätze in den Jahren 2011 bis 2013 mit 73 000 Arbeitsplätzen de facto an Ausländer gegangen sind.

Meine Frage an Sie:

19/M

„Welche Maßnahmen werden Sie vor dem Hintergrund der Ostöffnung des Arbeits­marktes setzen, um die Arbeitslosigkeit in Österreich endlich wirksam zu bekämpfen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Erstens einmal bitte und ersuche ich, Zahlen so zu interpretieren, wie sie sind. Zur Stunde sind 400 000 Menschen arbeitslos, die 450 000 sind schon lange Geschichte. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Das ist einmal Punkt eins. Die Tendenz ist weiterhin fallend. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch-Jenewein und Kickl.) – Die Tendenz ist weiterhin fallend. Die nackten Zahlen sind so, wie sie sind.

Punkt zwei: Ich kann Ihrer Argumentation nichts abgewinnen, dass wir durch die Öff­nung des Arbeitsmarktes überschwemmt wurden, denn aus Bulgarien und Rumänien kommt nichts, und die, die wir schon bei uns gehabt haben, waren schon da. (Abg. Be­lakowitsch-Jenewein: Dann hätten wir sie auch gleich zulassen können!)

Und was Sie bei Ihrer Argumentation auch immer vergessen, ist, wie viele Österreicher ins Ausland pendeln (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Nach Bulgarien vor allem!), wie viele Österreicher in der Schweiz arbeiten, wie viele Österreicher in Deutschland arbei­ten. Sie sehen immer nur die Ostspange. Schauen Sie sich einmal die Westspange an – das, wo Sie herkommen –, dann wissen Sie ungefähr, wovon ich rede! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Gartel­gruber.

 


Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Minister! Gerade im Gesundheits- und Sozialwesen gibt es im Februar fast 22 000 Arbeitslose. Auf der anderen Seite wissen wir aber, dass ein Großteil der Mitarbeiter gerade im privaten Pflege- und Ge­sundheitsbereich aus Osteuropa kommt. Meine Zusatzfrage lautet:

Welche Maßnahmen setzen Sie, um mehr Österreicher im Bereich der Pflege zu be­schäftigen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Das ist keine Frage von Österreicherin und Österreicher, es ist erstens einmal eine Frage der Qualifikation (Zwischenruf des Abg. Rädler), welche Menschen wir finden. – Punkt eins.

Punkt zwei: Es muss Ihnen klar sein, dass viele derer, die arbeitslos sind und aus dem Gesundheitssektor kommen, diejenigen sind, die es probiert haben und ausgestiegen sind. (Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.) – Ja, weil sie ausgestiegen sind, weil wir auch überdimensional viele ausbilden. Wir haben zum Beispiel das Fachkräftestipen­dium: zu 70 Prozent Gesundheits- und Sozialbereich. Wir wissen ganz genau, dass ein gewisser Prozentsatz derer, die wir ausbilden, nach ein, zwei Jahren aussteigt, weil sie sagen, das ist – bei vielen Gründen ist das nachvollziehbar, es gibt auch weniger nach­vollziehbare Gründe – nicht das, was ich machen will. Auch das sind Realitäten des Lebens, denen wir uns stellen müssen, die wir anschauen müssen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 24

Demzufolge ist das keine Frage von Inländern und Ausländern, sondern die Frage ist: Wie kann ich in diesen Berufsfeldern die Bezahlung, wie kann ich in diesen Berufs­feldern das schwierige Thema Arbeitszeit so gestalten, dass die Menschen auch in die­sen Segmenten bleiben? (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hö­finger.

 


Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister, ein The­ma, das die Menschen immer wieder bewegt, ist die Frage der in unserem Land be­schäftigten Ausländer. Es wird damit auch sehr oft bewusst Angst geschürt. Wir wissen aber, es gibt momentan so viele Beschäftigte wie noch nie. (Ruf bei der FPÖ: Das ist auch nicht schwierig!) Halb Europa fragt uns: Wie schafft ihr das in Österreich (der Redner beginnt zu husten) – pardon! –, dass ihr so gute Arbeitszahlen habt? (Der Red­ner beginnt neuerlich zu husten.) – Verzeihung!

Was viele Menschen auch nicht wissen: Ausländische Beschäftigte zahlen mehr an Sozialabgaben ein (Abg. Belakowitsch-Jenewein: So ein Blödsinn!), als sie an So­zialleistungen herausbekommen. (Der Redner beginnt neuerlich zu husten.) Entschul­digung! (Bundesminister Hundstorfer reicht dem Redner ein Glas Wasser. – Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Kickl: Aber es wundert mich nicht, dass einem das im Hals stecken bleibt!) – Danke, Herr Bundesminister.

Meine Frage: Können Sie noch mehr Zahlen nennen, beziehungsweise was erwarten Sie in Zukunft betreffend diese Entwicklung, was die Beschäftigung von Ausländern betrifft?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Schauen Sie, in Wahrheit gibt es einen Stagnationseffekt, denn es kommt de facto kei­ne wirkliche Zuwanderung mehr nach Österreich. Die, die wir haben, haben wir.

In Wirklichkeit ist es so, dass wir auch einen Austausch haben: Es sind welche da, die gekommen sind, und nach drei, vier Jahren gehen sie wieder und wandern weiter.

Die größten Zuwanderungsgruppen – das ist ja bekannt; es sind zwei – kommen aus der Bundesrepublik Deutschland und aus Ungarn. Der Rest ist mehr oder weniger se­kundär.

Es ist gar keine Frage – Sie haben das richtig gesagt –, dass die Menschen, die zu uns kommen, in Wirklichkeit mehr einzahlen, als sie herausbekommen. Das ist mit vielen Berechnungen zwischenzeitlich schon so oft bestätigt worden, dass es irgendwann die Freiheitlichen auch verstehen werden und auch einmal nachrechnen werden können.

Fakt ist, die Menschen, die zu uns kommen, kommen als Arbeitskräfte, kommen, um hier tätig zu sein und können hier ihrer Beschäftigung nachgehen.

Ein Satz noch: Ich habe erst gestern wieder eine sehr interessante Veranstaltung ge­habt, wo unter anderem von den Bau-Sozialarbeitern die Einführung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes sehr massiv gefeiert wurde, denn bei allen Schwierigkeiten, die wir dort haben, schützt es die österreichischen Arbeitsplätze, schützt es die österreichischen Firmen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wie sieht das der Kollege Muchitsch?)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Keck.

 


Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, man hat es gerade gesehen: ein Problem erkannt und sofort behoben!

Herr Bundesminister, es wird immer wieder behauptet, Zuwanderung höhle das öster­reichische Sozialsystem aus und Zuwanderer seien Sozialschmarotzer.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 25

Meine Frage: Belastet Zuwanderung das Sozialsystem Österreichs oder bringt die Zu­wanderung Österreich Vorteile?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich habe es zuerst schon gesagt: Die Zuwanderung ist in Wirklichkeit eine Unterstüt­zung des österreichischen Staatshaushaltes, ist ein Plus und bringt etwas. Es kostet weniger, als viele glauben.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 4. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Aslan. – Bitte.

 


Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Guten Morgen! Meine Frage:

22/M

„Was werden Sie unternehmen, um die hohen Inkassokosten in Österreich zu sen­ken?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wir bemühen uns auf der einen Seite gemeinsam mit dem Justizressort bei den Ver­braucherrechten, auf der anderen Seite natürlich auch bei diversen Konkursen. Wir be­mühen uns auch, eine Novellierung des Privatkonkurses in der jetzigen Regierungs­periode zustande zu bringen, weil uns natürlich klar ist, dass die Inkassokosten in Ös­terreich zu hoch sind, und weil wir alles daran setzen müssen, dass sie gesenkt wer­den. Es gelingt auch da und dort, in konkreten Fällen Prozesse juridisch zu unterstüt­zen, was von Zeit zu Zeit ein bisschen eine Linderung der Sachlage bewirkt, wenn diese Prozesse gewonnen werden und im Einzelfall etwas erreicht wird.

Aber klar ist, wir brauchen hier eine noch tiefer greifende Reform, und ich hoffe, dass das jetzt gemeinsam mit dem Justizressort möglich ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Aygül Berivan Aslan (Grüne): Welche Fortschritte gibt es in den Verhandlungen betreffend die Einführung einer österreichischen Gruppenklage?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Es gibt nicht jene Fortschritte, die ich Ihnen gerne berichten würde, nämlich dass wir diesbezüglich schon alles unter Dach und Fach hätten. So weit sind wir noch nicht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 5. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Ing. Dietrich. – Bitte.

 


Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Herr Bundesminister! Pensionen sind nicht nur das Thema der Gegenwart, Pensionen sind wahrscheinlich eines der we­sentlichen Themen, mit denen wir uns in Zukunft herumquälen werden oder beschäfti­gen werden müssen.

Es gibt viele Ungerechtigkeiten im System, und Menschen, die heute schon Probleme haben, die volle Arbeitszeit bis zur Pensionierung körperlich zu schaffen und den gan­zen Anforderungen standzuhalten, haben ein Problem, wenn sie sehen, dass es in Ös­terreich Berufsgruppen gibt, die bei Weitem die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten.

Ich stelle daher an Sie, Herr Bundesminister, folgende Anfrage:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 26

21/M

„Wie werden Sie der Tatsache entgegenwirken, dass im Jahr 2012 nur 0,5 Prozent der Postler und 3,9 Prozent der Eisenbahner bis zum gesetzlichen Pensionsalter gearbei­tet haben?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Sie wissen, dass von der jeweiligen Eigentümervertretung dieser beiden Einrichtungen, die Sie jetzt genannt haben, entsprechende Anweisungen da sind, dass das Pensions­alter entsprechend angehoben werden muss – Punkt eins.

Punkt zwei: Sie wissen, glaube ich, auch, dass das Ganze Vergangenheit ist. Wir leben ganz einfach in einer Übergangswelt, denn sowohl für die Post als auch für die Eisen­bahn gilt seit vielen Jahren das ASVG als Basis der Pensionen. Es gibt noch „Aus­laufteile“. Wir haben noch Altpragmatisierte bei der Post, Altpragmatisierte bei der Te­lekom, bei der Eisenbahn, so wie auch beim Bund, bei den Ländern und Gemeinden, aber es ist seit vielen, vielen Jahren niemand mehr neu in dieses System dazugekom­men. Demzufolge befinden wir uns auf dem Weg, dass irgendwann 2024, 2025, 2026 das ASVG für alle gilt.

Deshalb kann ich sagen: Ja, die Übergangswelt ist so, dass es da oder dort immer noch Schwierigkeiten gibt, aber dieser Sektor – und das muss man auch dazusagen – kennt unter anderem keine Invaliditätspension, sondern nur dienstfähig oder nicht dienstfähig. Und wenn man dort mit 52 Jahren nicht mehr dienstfähig ist, aus welchen Gründen auch immer, dann ist man quasi sofort in dieser Pensionsstatistik drin, wäh­rend im ASVG zumindest in der Zwischenzeile Invaliditätspension drinsteht und man erst dann in die Statistik kommt.

Langer Rede kurzer Sinn: Man muss – und darum kann ich nur ersuchen – immer alles vergleichen. Es gibt, wie gesagt, weder bei der Post noch bei der Eisenbahn, auch nicht bei der Telekom den Begriff der Invaliditätspension.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Können Sie also ausschließen, dass es auch in Zukunft weiterhin privilegierte Berufsgruppen geben wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich kann es nur noch einmal sagen: Seit 1996 gilt für alle Diensteintritte bei den ÖBB, bei der Post, bei der Telekom das ASVG als Basis der Pension – seit 1996! Jene, die davor eingetreten sind, haben teilweise noch – nicht alle – das alte Regime, quasi das alte Beamtenpensionsrecht, aber seit 1996 haben alle nur noch das ASVG. Und alles, was da jetzt dazwischen stattfindet, gehört zum Übergang. Es ist so, ob wir das jetzt wollen oder nicht, und diese Übergangsphase wird, wie gesagt, noch einige Zeit dau­ern. Aber das Ende dieser Phase ist absehbar, denn alle, die seit 1996 dort angefan­gen haben, sind nach dem ASVG versichert.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Bundesminister! ÖBB-Mitar­beiter mit Nachtschicht und Schwerstarbeit – das sind die Mitarbeiter des ausführen­den Betriebsdienstes, also Lockführer, Zugbegleiter, Fahrdienstleiter, Personen im Ver­schub und so weiter – sind gegenüber den Mitarbeitern im Verwaltungsbereich durch ein Urteil des VfGH, das jüngst erging, bedeutend schlechter gestellt. Durch den höhe-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 27

ren Pensionsbeitrag und die geltende Pensionsregelung sind sie wesentlich schlechter gestellt als beispielsweise ASVG-Nachtschicht-Schwerarbeiter.

Besonders schmerzlich für diese Mitarbeiter ist, dass es zu diesem Urteil ein Inter­ventionsschreiben des SPÖ-Vorsitzenden und Bundeskanzlers Faymann gab, dass das präjudiziert hat.

Daher meine konkrete Frage: Was werden Sie konkret tun, um diese Benachteiligung im Bereich der Nachtschicht und Schwerarbeit innerhalb der ÖBB gegenüber dem Verwaltungssektor auszugleichen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Erstens würde ich Sie bitten und ersuchen, ein Schreiben des Herrn Bundeskanzlers, das er im Zuge eines Verfassungsgerichtshofs-Erhebungsverfahrens schreiben muss­te, dort zu lassen, wo es hingehört. Das ist Punkt eins.

Punkt zwei: Sie wissen, dass wir uns sehr wohl bemühen, auch bei den ÖBB Dinge in Richtung Nachtschicht-Schwerarbeit entsprechend weiterzuentwickeln, weil natürlich auch vereinbart war, dass wir dieses Urteil abwarten, um dann zu sehen, wie sich die weitere Zukunft entwickelt. Demzufolge gibt es hier entsprechende Gespräche: Kann man für Berufsgruppen seitens der ÖBB, die noch nicht in der Nachtschicht-Schwer­arbeit drin sind – denn wir haben ja auch die ASVG-Versicherten in diesem Segment drin –, etwas tun oder nicht? Darüber gibt es Gespräche.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 6. Anfrage, das ist die des Herrn Klubobmannes Dr. Strolz. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Bundesminister, Sie haben schon gesagt, seit 1996 sind sämtliche Pensionen in ASVG-Logik umgestellt.

Dennoch die Frage:

24/M

„Was spricht dagegen, alle bestehenden Pensionsregime“ – rascher – „in ein einziges zu überführen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich glaube, jetzt müssen wir ein bisschen in die Tiefe der österreichischen Verfassung einsteigen.

Wir haben eine Umstellung in diesen Bereichen seit 1996. Jene, die schon vorher da­bei waren, haben einen komplett anderen Dienstvertrag mit einer komplett anderen Lo­gik, haben keine Abfertigungsansprüche, nur ein kleines Beispiel. Demzufolge müssten Sie für 20 000 – mehr sind es ja nicht mehr – alles komplett aufrollen. Ich würde Sie wirklich bitten – Entschuldigung, dass ich das jetzt so sage –, sich einmal nur kurz hin­zusetzen und nachzurechnen, was das alles kostet, was das heißt, was das bedeutet. Wo mache ich den Strich, wo höre ich auf? Sage ich dem 45-Jährigen: Du, jetzt ändern wir nachträglich alles bei dir!? – Mit den Sonderpensionen haben wir ohnehin ein The­ma, wo all das relativ komplex ist.

Wir befinden uns in einer Übergangsphase, und diese Übergangsphase müssen wir durchstehen. Und wir haben ja, was ich zuerst nicht gesagt habe, bei den in dieser Übergangsphase befindlichen Menschen schon durch die Einführung der Pensionssi-


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cherungsbeiträge eingegriffen. Alle Personen aus diesem Segment zahlen einen Pen­sionssicherungsbeitrag, um auch von ihnen einen Beitrag zu verlangen, nämlich als, wenn Sie so wollen, gewisse Differenzzahlung zum alten System.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Klubobmann.

 


Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Sie wissen, Herr Minister, wir wollen die Pensionen enkelfit machen, wir glauben, da ist noch zu wenig geschehen. Sie ha­ben auch in Alpbach letztes Jahr erzählt, dass man bei den Sonderprivilegien auch nichts machen könne – jetzt machen wir etwas! Ich glaube, man kann auch an anderen Fronten etwas machen, wenn man möchte.

Meine Zusatzfrage: Glauben Sie tatsächlich, dass mit den Dingen, die Sie reformmäßig auf die Reise gebracht haben – die Richtung stimmt meines Erachtens –, dass Sie mit diesen Reformen das Pensionssystem nachhaltig generationengerecht aufgestellt ha­ben?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich bin zutiefst überzeugt davon, wenn zwei Dinge halten: Punkt eins ist der Beschäf­tigtenstand, und der zweite Punkt ist, wenn es uns gelingt, dass die Generation der jetzt 50-Jährigen später in Pension geht und die Vorgaben, die wir uns im Regierungs­programm gegeben haben, eingehalten werden können.

Wenn diese beiden Punkte eingehalten werden, dann hält unser System, wie es der­zeit ist. Sie wissen aber auch, dass wir in unserem Regierungsprogramm ein Monito­ring festgehalten haben, und dieses Monitoring nehme ich sehr ernst. Es ist das, was dort steht, keine Showpartie, sondern sehr ernst, denn wir müssen schauen, dass die Menschen, so schwierig das ist, so komplex das ist, so unangenehm das ist, später in Pension gehen – so kompliziert das für alle Beteiligten auch ist, das ist gar keine Fra­ge. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 7. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Die Pflege beschäftigt uns auch schon sehr lange und ist ein Thema, das zum Teil sehr emotional diskutiert wird. In den letzten Jahren wurde in diesem Bereich auf Ihre Initiative hin schon sehr viel umgesetzt. Ein wichtiger Punkt dabei war der Pflegefonds, der die Länder und Gemeinden sehr maßgeblich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben un­terstützt.

Meine Frage an Sie, Herr Minister:

14/M

„Wie viele Mittel haben die Bundesländer bisher aus dem Pflegefonds erhalten?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wenn ich die Jahre 2011, 2012 und 2013 zusammenrechne, so haben die österreichi­schen Bundesländer 450 Millionen € bekommen, wobei das Jahr 2013 noch in Abrech­nung ist, um das korrekterweise zu sagen. Im Jahr 2011 waren es 100 Millionen, im Jahr 2012 waren es 150 Millionen und im Jahr 2013 dann, wenn alles endabgerechnet ist, 200 Millionen €.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 29

Abgeordnete.

 


Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Auf der einen Seite gilt es den pflegebedürftigen Menschen die bestmögliche Pflege anzubieten, auf der anderen Sei­te wissen wir alle, dass auch im Bereich der Arbeitsplätze bedarf ist – Sie haben das vorher schon angesprochen –, dass gerade im Pflegebereich viele Menschen ausgebil­det werden.

Meine Zusatzfrage lautet: Wurden über den Pflegefonds auch Arbeitsplätze im Sozial­bereich geschaffen? Und wenn ja, kann man ungefähr beziffern, wie viele Arbeitsplätze das gewesen sind?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wir gehen davon aus – das ist eine Hochrechnung bis 2016 –, dass es rund 60 000 zu­sätzliche Arbeitsplätze im Sozialbereich geben wird. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 haben wir die Zahlen ja schon quasi auf dem Tisch liegen und können sagen, dass für diese Jahre die Prognose gestimmt hat; das bedeutet rund 4 600 Arbeitsplätze 2011, 6 900 im Jahr 2012 und rund 9 200 Arbeitsplätze 2013. Und im heurigen Jahr, davon gehen wir aus, werden wir da noch einmal 10 000 dazubekommen. Das heißt, das, was wir quasi geplant beziehungsweise gemeinsam angenommen haben, ist in der Realität auch eingetroffen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Au­bauer.

 


Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister, der Pflegefonds ist eine tolle Sache, er ermöglicht den Ausbau der mobilen Pflege, die Entlastung der Angehörigen, den Aufbau von Kinderhospiz für schwerkran­ke Kinder, wichtige Vorhaben.

Ich wünsche mir weiters den Aufbau einer Alterswohlfahrt, damit Menschen gar nicht pflegebedürftig werden oder in ein Pflegeheim kommen. Der Justizminister hat dazu schon erste Schritte gesetzt: die unterstützte Entscheidungsfindung, die Reform der Sachwalterschaft.

Meine Frage an Sie: Wie weit sind Sie mit Ihren Gesprächen mit den Ländern, um hier die nötigen Strukturen, die Hilfe vor Ort anzubieten, im Rahmen einer Alterswohlfahrt, nämlich dort, wo Hilfe gebraucht wird?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich glaube, das, was wir tagtäglich tun, ist ja in diese Richtung gehend. Die Bundes­länder und auch wir haben ja genau mit dem Pflegefonds auch Dinge verbunden, näm­lich Überprüfung des Angebotes, Überarbeitung des Angebotes, Veränderung des An­gebotes. So haben wir jetzt zum Beispiel in einigen Bundesländern mobile Hospiz­teams, die es vor zwei, drei Jahren noch nicht gegeben hat; wir haben sie jetzt auf ein­mal.

Das heißt, in den Bundesländern muss man mit den dortigen Gemeinden und Städten schauen, wohin die Reise geht. Wir sind dabei im Hintergrund, um das zu koordinieren, sind dabei, zu schauen, dass das, was vonseiten des Bundes zur Verfügung gestellt wird, nämlich die nachhaltige Finanzierung, da ist. Und wir sind natürlich auch dazu da, zu schauen, ob das in die richtige Richtung geht.

Fakt ist, es geht in die richtige Richtung, wobei die Frage dessen, was im Justizbereich zu klären war, ein Thema ist, das weit über die Pflege hinausgeht, denn das Thema Sachwalterschaft betrifft ja nicht nur pflegebedürftige Menschen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Schwentner.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 30

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Es ist ja ein Ziel der Regierung, die 24-Stunden-Pflege künftig in den Pflegefonds zu integrieren und die derzeitige Artikel-15a-Vereinbarung auslaufen zu lassen. Mich würde interessieren, welche Vorteile Sie sich davon erwarten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Erstens ist es so, dass die Artikel-15a-Vereinbarung zur 24-Stunden-Pflege ein Datum hat, das heißt, wir müssen das ohnehin angreifen. Das ist Punkt eins.

Und Punkt zwei: Ich möchte haben, dass alles im System drin ist. Es ist ja auch so, dass das Geld mitgeht. Es ist ja nicht so gemeint, dass das Geld bei uns bleibt, son­dern dass das Geld mit in den Fonds geht. Wir wollen haben, dass im Bundesland in der Gesamtheit entsprechend vorgegangen werden kann und auch die Abrechnung vorgenommen werden kann. Das ist die Logik, die da dahinter steht.

Die 24-Stunden-Pflege ist aus vielen Gründen damals extra gelöst worden, wobei na­türlich jeder weiß, dass man sie nicht isoliert sehen kann, sondern sie ist immer schon ein Thema des Ganzen gewesen, weil sie auch ein nicht unwesentliches Asset dar­stellt, denn viele Menschen, und das ist ja auch sehr leicht nachvollziehbar, wollen zu Hause betreut werden und nicht stationär.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 8. Anfrage, das ist die des Herrn Abgeordneten Dr. Huainigg. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Guten Morgen, Herr Minister! Für ein selbstbestimmtes Leben ist es für Behinderte und ältere Menschen wichtig, dass sie Hilfsmittel haben, einen Rollstuhl, einen Badewannenlift und so weiter. Bei der Be­schaffung erleben sie aber oft einen langen Hindernislauf, bei der Finanzierung, weil sie von einem Kostenträger auf den anderen verwiesen werden. Sinnvoll wäre da eine Vereinfachung, Flexibilisierung nach dem One-Desk-Prinzip.

Meine Frage an Sie:

17/M

„Was unternehmen Sie, um den Zugang beziehungsweise die Versorgung von Men­schen mit Behinderung mit Hilfsmitteln, Heilbehelfen und so weiter entscheidend zu verbessern?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Abgeordneter, Sie wissen, wir haben uns im Regierungsprogramm vorgenommen, ab 2016 eine sogenannte Bündelung vorzunehmen, das heißt als One-Stop-Shop, wenn Sie so wollen, nämlich an einer Stelle pro Bundesland für jene, die es brauchen, den entsprechenden Zugang zu ermöglichen.

Es wird derzeit in einer Arbeitsgruppe bei mir im Haus vorbereitet, welche Vorausset­zungen dafür notwendig sind, dass wir so eine zentrale Anlaufstelle einrichten können. Demzufolge kann ich Ihnen jetzt zur Stunde nicht mehr sagen als Folgendes: Was im Regierungsprogramm steht, ist Arbeitsauftrag, und wir bemühen uns auch, das ent­sprechend umzusetzen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Hilfsmittel im weiteren Sinne sind persönliche AssistentInnen, die zum Beispiel das Mikrophon halten oder bei der Arbeit


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 31

helfen. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz funktioniert sehr gut, ist bundesweit einheitlich, aber nicht im Freizeitbereich.

In der letzten Legislaturperiode hat es dazu eine Arbeitsgruppe in Ihrem Ministerium gegeben. Wie schauen die Ergebnisse aus? Wie kann die persönliche Assistenz ganz­heitlich umgesetzt werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Ergebnisse sind leider nicht so befriedigend, dass ich Ihnen jetzt sagen kann, wir sind schon dort, wo wir hingehören. Wir stecken da sozusagen noch mitten in der Pipe­line. Wir haben noch keine Umsetzung, dass die persönliche Assistenz allumfassend von einer Stelle angeboten wird. Das existiert noch nicht.

Ich kann nur das wiederholen, was ich hier schon öfters gesagt habe, warum wir auch diese Arbeitsgruppe haben. Ich stehe dazu, dass wir dazu bereit wären, über die PSPs die persönliche Assistenz rund um die Uhr vom Bund her zu organisieren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 9. Anfrage, welche Frau Ab­geordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein formuliert. – Bitte.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsident! Guten Morgen, Herr Bundesminister! In der Bundesrepublik Deutschland wurde eine umfas­sende Studie erstellt, an der sich auch Ihre deutsche Ressortkollegin, SPD-Sozialmi­nisterin Nahles, beteiligt hat. In dieser Studie, die 133 Seiten umfasst, ist klar festge­halten, dass es Sozialmissbrauch durch verarmte Zuwanderer aus EU-Staaten wie bei­spielsweise Bulgarien und Rumänien gibt, aber auch aus anderen Staaten. Darin ist auch ein Forderungskatalog enthalten, was es an Umsetzungsmöglichkeiten geben könnte. Das Ganze ist jetzt einmal eine Studie.

In diesem Zusammenhang würde mich Folgendes interessieren, Herr Bundesminister:

20/M

„Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um den Zugriff von Ausländern auf die österreichischen Sozialtöpfe zu stoppen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich danke Ihnen für diese Frage, denn das gibt mir Gelegenheit, Ihnen hier etwas mit­zuteilen: Frau Nahles ist, bevor sie in diese Arbeitsgruppe eingestiegen ist, bei mir ge­wesen und hat sich über etwas erkundigt, was wir gemacht haben, was die Bundes­republik Deutschland 2006 abgeschafft hat und heute weiß, dass dies ein Fehler war: Das ist die Anmeldebescheinigung.

Mit der Anmeldebescheinigung kann man überprüfen, wer die betreffende Person ist, ob sie in Österreich einen Aufenthaltstitel bekommen kann, weil sie Arbeit, weil sie Ver­mögen hat oder weil sie ganz einfach genügend persönliche Geldmittel zur Verfügung hat, um hier leben zu können.

Demzufolge kommen wir auch indirekt in diesem deutschen Bericht vor: Die Anmelde­bescheinigung ist der Schlüssel. Was wir nie an die große Glocke gehängt haben – weder die Frau Innenministerin noch ich –: Wir haben voriges Jahr 101 Unionsbürger ausgewiesen, weil sie die Bedingungen der Anmeldebescheinigung nicht erfüllen konn­ten. Wir haben gesagt: Das geht nicht.

Wir haben also eine andere Rechtslage und demzufolge sind wir diesbezüglich – ich weiß, das gefällt Ihnen nicht, aber es ist so – um Eckhäuser entspannter als in der Bun-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 32

desrepublik Deutschland. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie sind immer entspannt, Herr Bundesminister!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Bundesminister, Sie haben vorhin auf die Frage des Kollegen Höfinger wieder gesagt, dass die ausländi­schen Arbeitnehmer auch weit mehr in die Sozialtöpfe einzahlen, als sie herausneh­men. Das behaupten Sie seit Jahren immer wieder in regelmäßigen Abständen.

Auf eine schriftliche Anfrage, die wir an Sie gestellt haben, haben wir als Antwort von Ihnen bekommen – und zwar war dies die Anfrage 12982/J –, da sagen Sie wörtlich:

„... dass dem Wunsch der Abgeordneten auf Aufgliederung der Beiträge und Leis­tungen der Sozialversicherungsträger nach österreichischer Staatsbürgerschaft, EU-Bürger und Drittstaatsangehöriger nicht nachgekommen werden kann. Eine derartige Differenzierung kann infolge der bestehenden Datenlage nicht erfasst werden ().“

Herr Bundesminister, wann sind Sie so nett und legen uns auch diese Studien, die Sie hier permanent zitieren, einmal vor?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich glaube, Sie können sich die Studien teilweise selber heraussuchen. (Heiterkeit bei SPÖ und FPÖ.) – Das war jetzt sehr hochnäsig von mir, gebe ich zu, nehme ich sofort zurück. Entschuldigung! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie hätten es uns in der An­frage geben können! – Zwischenruf des Abg. Kickl.) – Ich nehme es ja zurück.

Die OECD hat das für uns berechnet, die OECD ist auch zum Schluss gekommen, dass die fiskalischen Folgen der Zuwanderung für Österreich einen Beitrag für die Staatseinnahmen leisten. Die Zuwanderer zahlen mehr ein, als sie herausbekommen. Aber ich werde Ihnen gern diese OECD-Unterlage zur Verfügung stellen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Auf Basis welcher Daten hat die OECD gerechnet?)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Knes.

 


Abgeordneter Wolfgang Knes (SPÖ): Geschätzter Herr Bundesminister! Es wird fast tagtäglich kolportiert, Österreich würde von Ausländerinnen und Ausländern, speziell von MigrantInnen überrollt.

Meine Frage lautet: Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Sozialmissbrauch durch EU-BürgerInnen zu verhindern beziehungsweise Armutsmigration hintanzuhalten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Ich kann es nur noch einmal sagen: Wir haben hier durch die Anmeldebescheinigung wirklich einen Riegel, der ziemlich komplex ist. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist, wir haben auch die Gesetzeslage bei der Ausgleichszulage, bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung entsprechend angepasst. Das heißt, auch hier haben wir Riegel vorgeschoben. Und wir steuern durch die sogenannte Mangel­berufsliste das Einsickern auf den Arbeitsmarkt, denn Mangelberufe sind nicht alle Be­rufe. Was wir auch gemacht haben, ist das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsge­setz, welches wir noch einmal novellieren wollen.

Weiters haben wir die Übergangsfristen für einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt auf das Maximum ausgedehnt und ausgenützt; das heißt, da wurde sehr vorsichtig vor­gegangen. Und demzufolge kennen wir, wie ich schon zuerst gesagt habe, gewisse Pro­bleme der Bundesrepublik Deutschland nicht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 10. Anfrage, das ist die der Frau Abgeordneten Mag. Korun. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 33

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Guten Morgen! Herr Bundesminister, meine Frage lautet:

23/M

„Wird die Regierung den von ihr angekündigten Entwurf eines Anerkennungsgesetzes für die raschere und bessere Anerkennung von aus dem Ausland mitgebrachten Quali­fikationen 2014“ – also heuer – „dem Parlament vorlegen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wir sind dabei, dass wir ein eigenes Anerkennungsgesetz umsetzen wollen. Die vorbe­reitenden Schritte sind eingeleitet. Sie wissen, dass wir hier nur koordinierende Aktivi­täten setzen können, denn wir sind nicht diejenigen, die die Anerkennungsbehörde sind. Wir haben aber gemeinsam mit dem BMEIA – sprich Kollege Kurz und ich – das sogenannte Netzwerk Anerkennung ins Leben gerufen. Über diese Schiene wird ein österreichisches Anerkennungsgesetz diskutiert.

Klar ist, es geht um die Vereinfachung der Strukturen, der Zuständigkeiten. Es geht na­türlich auch um verkürzte Verfahrensdauern. Und es geht auch – und das ist ganz, ganz wichtig – um die Bewertung von mitgebrachten Qualifikationen, denn eines ist auch klar: Menschen, die zu uns kommen, Menschen, die einen ordnungsgemäßen Aufenthaltstitel haben, sollen, wenn sie Qualifikationen haben, auch die Möglichkeit ha­ben, diese Qualifikationen bei uns nicht nur einzusetzen, sondern auch nach diesen Qualifikationen bezahlt zu werden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Minister, danke für Ihre Ausführungen. Eine ausreichende Antwort auf meine Frage war das nicht, denn diese hat gelautet: Wird das noch heuer, 2014, vorgelegt? Vielleicht wäre eine Antwort darauf möglich?!

Wir haben ja vor zwei Jahren das 50-Jahr-Jubiläum des Beginns der Arbeitskräftean­werbung aus dem Ausland begangen. Bis heute ist es so, dass die mitgebrachten Qua­lifikationen nicht effizient und vor allem schnell anerkannt werden können.

Meine Zusatzfrage lautet daher: Haben Sie jemals ausrechnen lassen, was in diesen 50 Jahren – oder sagen wir: zumindest in den letzten zehn Jahren – dem Staat an Steuern und Abgaben dadurch entgangen ist, dass Menschen, die zwar Qualifikationen mitbringen, aber oft unter ihrem Qualifikationsniveau arbeiten müssen, nicht entspre­chend bezahlt werden? Gibt es da Vorstellungen, Zahlen, die Sie ausarbeiten ließen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Diese Zahlen kann ich Ihnen nicht liefern, ich habe sie nicht. Das, was ich Ihnen liefern kann, ist, dass ich diese Anlaufstellen seit 2013 finanziere, wo es vor allem darum geht, als Wegweiser, als Berater, als Erstanlaufstelle für diese Personen da zu sein, damit sie rascher durch die diversen Behördenverfahren durchkommen.

Das erste Jahr, das wir jetzt hinter uns haben, zeigt, rund 4 600 Personen sind zu uns gekommen und wurden entsprechend unterstützt. Geplant haben wir das für 3 000 Per­sonen, das heißt, diese Zahl 4 600 zeigt auch, dass das besser angenommen wurde, als wir geglaubt haben. Betreffend Anerkennungsgesetz werden wir uns bemühen, so rasch wie möglich einen Entwurf vorzulegen. Ich hoffe, dass wir das Jahr 2014 einhal­ten können.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Karls­böck.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 34

Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Bereits jetzt beklagen manche Praktiker an den Universitäten, dass die Ein­führung der ECTS-Punkte, die der besseren Vergleichbarkeit von Studierendenleistun­gen dienen und eine höhere Mobilität im Sinne des Bologna-Prozesses bewirken soll­ten, das angestrebte Ziel in Wirklichkeit nicht erreicht habe. Die Verfahren seien teils zu kompliziert und viel komplizierter als das alte Nostrifikationsprozedere. Was für die Wissenschaft gilt, lässt sich mutatis mutandis auch auf andere Bereiche übertragen.

Daher meine Zusatzfrage: Was werden Sie tun, um sicherzustellen, dass es eine EU-weite Vereinheitlichung der Qualitätssicherheitsstandards gibt, die einerseits eine se­riöse Vergleichbarkeit von Zeugnissen ermöglicht, andererseits Missbrauch bei der An­wendung von im Ausland absolvierten Berufsausbildungen verhindert?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wir bemühen uns – ich kann das jetzt nur wiederholen, und das sei nicht missver­standen –, mit diesem Anerkennungsgesetz vor allem auch die Bewertungsfrage zu lösen, weil natürlich eines klar ist: Mit dieser Bewertungsfrage geht es darum: Wo sind vergleichbare Qualifikationen?

Das Thema Missbrauch kommt auch vor, keine Frage. Sie wissen, ich versuche, immer das Positivere in den Vordergrund zu stellen, ohne dass das andere vergessen wird. Klar ist aber, wir bemühen uns jetzt einmal über dieses Anerkennungsgesetz vor allem die Bewertungsfrage so zu lösen, damit es für den tertiären Bereich doch europaweit eine einigermaßen einheitliche Schiene gibt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 11. Anfrage, das ist die des Herrn Abgeordneten Hechtl. – Bitte.

 


Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Bundes­minister! Wenn man sich die Jugendarbeitslosigkeit in den EU-28-Staaten ansieht, so wird man feststellen, dass diese durchschnittlich zirka bei 24 Prozent liegt. Das birgt natürlich, für die Zukunft gesehen, sozialen Sprengstoff. Österreich hat durch gezielte Maßnahmen die Arbeitslosigkeit und im Speziellen die Jugendarbeitslosigkeit sehr ge­ring halten können, dennoch sind gerade Jugendliche mit eingeschränkter Arbeitsfähig­keit sehr schwer in den Arbeitsprozess einzugliedern, beziehungsweise haben sie es sehr schwer, in der Arbeitswelt Fuß zu fassen.

Meine Frage lautet daher:

15/M

„Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung, um die Arbeitsfähigkeit jüngerer Men­schen zu erhalten?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Antwort ist einfach: Jugendcoaching als erste Anlaufstelle. Das Zweite ist „Ausbil­dungsFit“. Das Dritte sind Produktionsschulen. Das Vierte ist die überbetriebliche Schie­ne, wenn nichts anderes geht

Demzufolge kann ich nur sagen, es ist uns auch möglich, vor allem durch „Ausbil­dungsFit“ Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen benachteiligt sind, in eine Ausbildung hineinzubringen. Da haben wir derzeit unter anderem 25 Projekte in sieben Bundesländern laufen. Das ist ein neues Projekt, das wir jetzt gestartet haben, weil es mir darum geht, jetzt nicht nur behinderten Jugendlichen, sondern auch sonst sozial


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 35

benachteiligten Jugendlichen, die irgendeinen sonderpädagogischen Förderbedarf ha­ben, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Das heißt, in Summe gesehen ist das ein sehr umfangreiches Paket für junge Men­schen. Eines ist klar: Ich möchte erreichen, dass wir 2016/17 unsere sogenannte Aus­bildungsverpflichtung wirklich umsetzen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Hechtl.

 


Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Bundesminister! Mit der Einführung der „Gesundheitsstraße“ wurde der Grundgedanke der Prävention und Rehabilitation vor genereller Arbeitsunfähigkeit quasi in die Praxis umgesetzt.

Meine Frage lautet daher: Können Sie jetzt schon feststellen, ob es einen Rückgang bei den I-Pensionen gibt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Wir haben durch die Umstellung des Systems für all jene, die ab 1. Jänner 1964 ge­boren wurden oder jünger sind, die befristete Invaliditätspension verunmöglicht. Es gibt keine befristete I-Pension mehr. Es ist ja schon im Jahr 2011 umgestellt worden, unter anderem wurde die „Gesundheitsstraße“ eingeführt. Das ist eines der Projekte gewesen.

Ein weiteres Projekt war die Einführung einer psychiatrischen Rehabilitation, aber am­bulant, nicht stationär. Das war auch ein Teil dieses Projekts.

Langer Rede kurzer Sinn: Wir können bei den Invaliditätspensionen feststellen, dass wir ein Minus von zirka 3 Prozent haben, das heißt, wir haben 2,75 Prozent weniger In­validitätspension, Berufsunfähigkeitspension oder Erwerbsunfähigkeitspension. In ab­soluten Zahlen sind das 5 727 Menschen weniger, die wir derzeit im Bestand haben; das heißt, es geht in die richtige Richtung.

Wir beobachten das jetzt monatlich sehr genau, aber klar ist – und das ist das sehr Er­freuliche –: Nach langer, langer Zeit ist es in die umgekehrte Richtung gegangen, es ist kein Anstieg, sondern ein Rückgang zu verzeichnen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur letzten Anfrage, der 12. An­frage, das ist die der Frau Abgeordneten Fichtinger. – Bitte.

 


Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Als Konsumentenschutzsprecherin werde ich immer wie­der angesprochen, weil es bei den Konsumenten große Verunsicherungen betreffend Internet-, TV- und vor allem auch Telefonverträge gibt. Fragen betreffen auch immer wie­der Fahrgastrechte.

Meine Frage lautet daher:

18/M

„Was unternehmen Sie zur Sicherung der Rechte der Konsumenten in Bereichen mit vielen Problemen bei der Durchsetzung von Konsumenten-Rechten, wie zum Beispiel Fahrgastrechten, Internet-, TV- und Telefonverträgen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Sie wissen, dass die Passagierrechte-Verordnung, die wir in der EU betreffend Bahn, Flugzeug und zuletzt auch betreffend Schiff und Bus beschlossen haben, da große Fortschritte bringt. Stück für Stück geht es darum, dass die Rechte der Benutzerinnen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 36

und Benutzer verbessert worden sind, das heißt, dass die Rechte, was Verspätungen und Annullierungen von Fahrten sowie die Rückerstattung der Fahrtkosten betrifft, aus­geweitet wurden.

Wir haben uns weiters vorgenommen, eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungs­stelle für Beschwerden von BürgerInnen gegenüber Verkehrsträgern zu schaffen. Da sind wir noch dabei, entsprechend vorzugehen. Das BMVIT, das hier ressortmäßig zu­ständig ist, arbeitet bereits an einem Verkehrsschlichtungsgesetz. Das ist auch ein Punkt im Sinne der Verbesserung der Konsumentenrechte, wenn es um das Segment Mobilität geht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Fich­tinger.

 


Abgeordnete Angela Fichtinger (ÖVP): Immer wieder hat man den Eindruck, dass sich der Verein für Konsumenteninformation nicht so sehr einsetzt, wenn es zum Bei­spiel um die Durchsetzung von Fahrgastrechten geht. Immer wieder hört man, dass die ÖBB Kunden mit hohen Preisaufschlägen bestrafen, wenn zum Beispiel der Automat am Bahnhof kaputt ist und man den Fahrschein dort nicht kaufen kann, oder wenn man irrtümlich die Monatskarte vergessen hat. Die Wiener Linien legen manchmal betref­fend gestörten Betrieb der U-Bahn-Linien eine konsumentenfeindliche Haltung an den Tag. Oft gibt es keine ordentliche Information und Betreuung, oft werden auch Ent­schädigungen abgelehnt.

Herr Minister, meine Frage lautet: Wenn diese schlechten Geschäftspraktiken der ÖBB und der Wiener Linien gesetzlich oder durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gedeckt sind, was unternehmen Sie dann dagegen? Und: Wie viele Musterprozesse des VKI laufen in diesem Bereich gerade?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Die Frage der Musterprozesse, was diese Bereiche betrifft, kann ich Ihnen nur schrift­lich beantworten. Das weiß ich jetzt wirklich nicht, ich bin aber gerne bereit, Ihnen dies schriftlich zu beantworten. – Punkt eins.

Punkt zwei. Ich kann es nur nochmals wiederholen: Es wird sich durch das Verkehrs­schlichtungsgesetz, so glaube ich, in diesem Segment einiges bessern, wobei ich weiß, dass die zuständige Ressortverantwortliche, vor allem, was die ÖBB betrifft, das Management dazu angehalten hat, tätig zu werden. Und vom Management glaube ich es auch zu wissen, dass man gewisse Entwicklungen sehr wohl hinterfragt hat. Es gibt ja auch bei den ÖBB eine Ombudsstelle. Man weiß sehr wohl, dass der Fahrgast ein sehr wertvolles Gut ist, der Fahrgast Rechte hat – natürlich auch Pflichten hat, keine Frage –, aber dass die Rechte des Fahrgastes im Vordergrund stehen.

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vielen Dank. Wir haben heute einen Rekord aufgestellt: Die Fragestunde ist zum ersten Mal wirklich eine Fragestunde gewesen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Korun.)

Vielen Dank für die Disziplin der Fragestellerinnen und Fragesteller und auch des Herrn Bundesministers.

Die Fragestunde ist damit beendet.

10.00.21Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Antragsteller folgender Anträge haben das Verlangen auf Durchführung einer ersten Lesung zurückgezogen: Antrag 275/A der


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Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Kolleginnen und Kollegen – das ist Tages­ordnungspunkt 20 –, Antrag 274/A der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin­nen und Kollegen – Tagesordnungspunkt 21 –, Antrag 273/A der Abgeordneten Mag. Ni­kolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen – Tagesordnungspunkt 22.

Daher entfällt bei diesen Tagesordnungspunkten die Debatte, und ich werde die Zuwei­sung der jeweiligen Anträge an die Fachausschüsse vornehmen.

10.01.07*****

Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verwei­se ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mit­teilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 443/AB bis 463 /AB

2. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbe­treuungsgeldgesetz geändert werden (87 d.B.)

Bundesgesetz über die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug (Auslandsunterhaltsgesetz 2014 – AUG 2014) (88 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumenten­schutz-gesetz und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen ge­schlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) erlassen wird (Ver­braucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG) (89 d.B.)

B. Zuweisungen:

Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 303/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftslandprinzip bei der Mindestsicherung

Antrag 308/A(E) der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder!“

Bautenausschuss:

Antrag 304/A der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Ge­meinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird

Familienausschuss:

Antrag 305/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Wahlfreiheit für unsere Familien durch Sicherstellung einer ausreichenden För­derung der familieninternen Kinderbetreuung

Finanzausschuss:

Antrag 309/A(E) der Abgeordneten MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Einführung einer Bagatellgrenze bei der steuerlichen Begünstigung für die Absetzbarkeit von Spenden an Vereine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 38

Gesundheitsausschuss:

Antrag 302/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Anerkennung des Berufes „Wundmanager“ als eigenständige Berufsgruppe in­nerhalb der Gesundheitsberufe

Gleichbehandlungsausschuss:

Antrag 298/A(E) der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen

Justizausschuss:

Antrag 294/A(E) der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bericht des Bundesministers für Justiz über die Fortschritte der Reform­gruppe zum Strafgesetzbuch

Ausschuss für Konsumentenschutz:

Antrag 296/A(E) der Abgeordneten Ing. Waltraud Dietrich, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Evaluierung der Sicherheitslücken von RFID-Systemen“

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Antrag 310/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Änderung des Bundesforstegesetzes 1996 zur Normierung einer verpflichten­den Investitionsquote in den Bundesländern

Umweltausschuss:

Antrag 301/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Änderung des Altlastensanierungsgesetzes

Verfassungsausschuss:

Antrag 293/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird

Antrag 297/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Erweiterung der Zuständigkeiten des Rechnungshofes

Verkehrsausschuss:

Antrag 295/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungs­gesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird

Antrag 299/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Vignette bei Wechselkennzeichen

Antrag 307/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückkauf der ehemaligen Bahnstrecke Hainfeld-Weissenbach an der Tries­ting durch die ÖBB

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Antrag 300/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen be­treffend verpflichtender Netzschalter bei elektrischen Geräten

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):


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Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres zum EU-Arbeitspro­gramm 2014 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des irischen, litaui­schen und griechischen Ratsvorsitzes sowie des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für das Jahr 2014 (III-62 d.B.)

*****

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 6 sowie 8 bis 10 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen somit in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Ta­gesblockzeit von 5,5 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten er­geben:

SPÖ und ÖVP je 74, FPÖ 69, Grüne 58 sowie STRONACH und NEOS je 30 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.02.031. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 260/A der Ab­geordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Dienstleistungsscheck­gesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (60 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 227/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transparenz und Qualitätssicherung bei AMS-Kursen (61 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 189/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen­paket gegen die sektorale Arbeitslosigkeit in Österreich (62 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 21/A und Zu 21/A der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen be-


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treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geän­dert wird (63 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 22/A der Ab­geordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG und Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden (64 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 190/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Herkunftsland­prinzip bei der Mindestsicherung (65 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 6 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kickl. – Bitte.

 


10.03.57

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister, der Sie für Arbeit und Soziales zu­ständig sind oder, um es korrekt zu formulieren, der Sie für Arbeit und Soziales zu­ständig wären, denn ganz erfüllen Sie dieses Anforderungsprofil ja aus unserer Sicht nicht!

Wir diskutieren in diesen Tagen viel über die Europäische Union, und die Bundesre­gierung wird ja nicht müde, bei diversen Veranstaltungen landauf, landab und im Fernsehen in den schönsten Tönen und in den schillerndsten Farben die Vorzüge die­ser Europäischen Union herauszustreichen. Wenn ich mir das genauer anhöre, habe ich manchmal den Eindruck, als müssten wir die Geschichte der Zweiten Republik um­schreiben und als hätten wir es mit der Tatsache zu tun, dass Österreich vor dem Bei­tritt zu dieser Europäischen Union – zum Beispiel in der Ära Kreisky, um es für die So­zialisten verständlicher zu machen – den Status eines Entwicklungslandes gehabt hät­te, so auf der Ebene von Lesotho oder Botswana. Die Diskussion, so wie sie abläuft, erinnert mich manchmal an diese Dinge.

Insbesondere die SPÖ hat ja dann auch im Zuge des bevorstehenden Beitritts zur Eu­ropäischen Union einiges versprochen, Herr Bundesminister, was in Ihren Bereich, näm­lich in den Bereich Arbeit und Soziales, hineinfällt. Da war davon die Rede, dass es ei­nen europäischen Wohlfahrtsstaat geben wird. Das ist also die große Konzeption der Europäischen Union. Da war davon die Rede, dass die Europäische Union dazu dienen wird, dass endlich das Prinzip „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ umgesetzt wird. Da war davon die Rede, dass eine Senkung österreichischer Standards aber über­haupt nicht, nicht einmal ansatzweise in Frage kommt. Und da war natürlich davon die Rede, dass es nicht nur mehr Arbeitsplätze geben wird, sondern vor allem auch attrak­tivere und sicherere Arbeitsplätze.

Ich habe dieses zeithistorische Dokument mitgebracht, eine Publikation der SPÖ mit dem Titel: „Warum wir für Europa sind!“ (Der Redner hält das genannte Schriftstück in die Höhe.) All das ist dieser Publikation entnommen, und die Aufzählung war nicht er-


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schöpfend. Es wurden auch noch bezüglich anderer Ressorts Versprechen gegeben, angesichts derer es einem heute die Haare aufstellt, wenn man das durchliest und sieht, was da alles versprochen worden ist. Es ist auf jeden Fall ein Beweis dafür, wie damals die österreichische Bevölkerung in eine Europäische Union hineinmanipuliert worden ist.

Jetzt fragen wir uns: Wie schaut denn die Wirklichkeit in dieser Europäischen Union aus? Massenarbeitslosigkeit, eine Wirtschafts- und Währungskrise – oder Währungs- und Wirtschaftskrise, beides bedingt einander – und natürlich ein System des massi­ven Sozialabbaus sind einige Stichworte. Und dann schauen wir uns einmal an, wie die Europäische Union, die Europäische Kommission, deren Handlanger Sie mit dieser gan­zen Bundesregierung ja auch sind, diese Dinge angeht!

Ich habe den Jahreswachstumsbericht der Europäischen Kommission des Jahres 2013 mitgebracht. Darin spricht die Europäische Kommission von ambitionierten Reformen, die gegenwärtig in Europa durchgeführt werden. Das betrifft jetzt Ihren Bereich, Frau Kollegin Oberhauser, und die Gewerkschafter sollten insgesamt die Ohren spitzen.

Ambitionierte Reformen  was ist damit gemeint? „In Ländern unter finanziellem Druck“ – ich ergänze: auch Österreich ist unter finanziellem Druck – „wurden Maßnahmen zur Erleichterung flexibler Arbeitsregelungen in Unternehmen, zur Reduzierung der Abfin­dungen bei Beendigung normaler Arbeitsverträge und zur Vereinfachung von Einzel- und Massenentlassungen ergriffen. Darüber hinaus wurden Schritte unternommen, um die Lohnfindung zu flexibilisieren, zum Beispiel durch Vereinfachung der Vorausset­zungen, unter denen Unternehmen aus höheren Tarifabschlüssen ausscheren können, und durch die Überprüfung von Branchentarifabschlüssen.“

Also das, was man da jetzt vonseiten der Europäischen Union geboten bekommt, ist ungefähr das Gegenteil dieser paradiesischen Schilderungen, mit denen Sie die öster­reichische Bevölkerung in die Europäische Union hineinmanipuliert haben! (Beifall bei der FPÖ.)

Und jetzt, Herr Sozialminister, bin ich bei Ihnen angelangt, denn Sie müssen sich dann irgendwann einmal die Frage stellen: Sind Sie ein Arbeits- und Sozialminister, der die Interessen der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vertreten hat – so würden wir das sehen –, oder gefallen Sie sich weiterhin besser in der Rolle der verlängerten Werkbank dieser Europäischen Kommission, deren Vorgangsweise ich gerade skizziert habe? Beides wird nicht zusammengehen, und Sie müssen sich entscheiden. Bisher haben Sie sich so aufgeführt, dass Sie mehr zur EU tendieren.

In Österreich ist die Situation am Arbeitsmarkt alles andere als entspannt. Wenn Sie jetzt glauben, dass Sie mit ein paar tausend Arbeitslosen weniger im Vergleich zum Vormonat Entwarnung ausrufen können, dann haben Sie sich getäuscht und sollten auf Ihre eigenen Experten hören, die in immer kürzeren Abständen die Prognosen für den Beginn von Wachstum und eine Trendumkehr am Arbeitsmarkt immer weiter hi­nausschieben. Das ist nämlich die Wirklichkeit, und es vergeht keine Woche, wo das nicht noch weiter nach hinten verschoben wird.

Wir haben mehr als 400 000 Arbeitslose, und Sie sollten diese Zahl nicht mit irgend­einem anderen Land auf der Welt vergleichen, sondern mit dem, was in Österreich als das normale Niveau gilt, und da ist die Situation bedenklich. Ich ergänze: Etwa 88 000 davon sind arbeitslose Ausländer, und es gibt einen Rekordbesuch bei AMS-Schu­lungen, die hauptsächlich deshalb an die Öffentlichkeit geraten, nicht weil die Erfolgs­quote der Vermittlung dort so hoch wäre und weil die Leute begeistert wären, sondern weil sie diese Kurse frustriert verlassen und weil ihnen dort Zeit und Hoffnung geraubt werden – und das alles für Milliardenbeträge, von denen rote und schwarze Netzwerke profitieren! Das muss man auch einmal dazusagen. (Beifall bei der FPÖ.)


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Trotz dieser Situation, Herr Bundesminister, haben Sie für den Osten aufgemacht. Sie haben den Arbeitsmarkt für weitere Länder geöffnet, und dann stellen Sie sich her und sagen: Aber es kommt ja niemand! Ja wenn niemand kommt, dann hätten Sie den Arbeitsmarkt auch zulassen können. Dann hätten Sie den Arbeitsmarkt abgrenzen kön­nen. Dann hätten Sie sagen können, Rumänien und Bulgarien, bitte warten bis zu ei­nem Zeitpunkt, zu dem das Niveau ein ähnliches ist wie in Österreich. Darauf werden wir sehr lange warten, aber es wäre immerhin einmal ein vernünftiger Ansatz gewesen.

Der Blick wird immer erschütternder, wenn man dann ins Detail geht. Nur ein paar Bran­chen: Reinigungskräfte: plus 21,8 Prozent Arbeitslose, Techniker: plus 15,2 Prozent Arbeitslose, Gesundheits- und Sozialwesen: plus 19,2 Prozent Arbeitslose, Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung, Reparatur – also Automechaniker –: plus 10 Prozent, Einzelhandel: plus 14,8 Prozent, et cetera, et cetera. Diese Liste ist noch lange nicht vollständig.

Wir sind halt der Meinung, dass man angesichts einer solchen Situation auch etwas gegen diese Fehlentwicklungen unternehmen muss, und, Herr Bundesminister Hunds­torfer, das kann weder aus hartnäckiger Ignoranz bestehen, noch daraus, dass man mit hartnäckiger Penetranz darauf hinweist, dass wir auf der anderen Seite ein Be­schäftigungswunder haben, vor allem, wenn Ihnen Ihre eigenen Experten sagen, dass dieses Beschäftigungswunder eigentlich nur zugunsten von nichtösterreichischen Staats­bürgern stattgefunden hat. (Abg. Moser: Na geh!)

Kollegin Gartelgruber hat Ihnen die Quelle zitiert. Die Chefökonomen der Nationalbank haben Ihnen das vorgerechnet. Kein einziger Österreicher hat davon profitiert. (Abg. Moser: Na geh, das glaubst du doch selber nicht!) Der größte Teil dieser Nichtstaats­bürger sind natürlich diejenigen, die von der Ostöffnung des Arbeitsmarktes profitieren. Das ist doch die Wirklichkeit! (Beifall bei der FPÖ.)

Deshalb haben wir Freiheitliche gesagt: Wir müssen einen anderen Weg wählen. Und dieser andere Weg führt zu einer sektoralen Beschränkung des österreichischen Ar­beitsmarktes. Das heißt nichts anderes, als dass wir Österreicher selber bestimmen wollen, wen wir unter welchen Voraussetzungen und für welche Branchen als Arbeits­kräfte in unser Land hereinlassen wollen. Und zwar auch aus dem Bereich der Euro­päischen Union – ja, selbstverständlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann doch nicht so tun, als ob die Situation in der Europäischen Union heute un­verändert gegenüber jener von vor 20 Jahren ist. Das ist doch eine Illusion, und jeder, der nicht umdenkt und reagiert, ist dumm. Die Politik hat doch zu gestalten und Maß­nahmen zu setzen. Das ist doch das, was die Bevölkerung von Ihnen verlangt, und deshalb wäre das das Gebot der Stunde.

Das ist genau das Gleiche, was die – aus Ihrer Sicht – bösen Schweizer gemacht ha­ben. Die Schweizer haben nämlich eine solche Regelung. Wenn diese Regelung aus­läuft, stehen Sie vor der Frage: Wie machen wir denn weiter? – Machen wir es so, wie wir es bisher vernünftigerweise gemacht haben, dass wir das selbst bestimmen? Übri­gens sind genau unter diesen Voraussetzungen und diesen Beschränkungen die Tau­senden Österreicher in der Schweiz beschäftigt und sind dort auch Leistungsträger, und nicht aus anderen Gründen heraus. Oder schlagen wir den Weg ein, den die Eu­ropäische Union allen verordnen will: Türen auf und Mobilität über alles, und jeder kann sich überallhin bewegen, ist doch das wichtigste Schutzinteresse die Aufrechterhaltung der Mobilität?

Mir soll einmal jemand erklären, warum das Schutzinteresse desjenigen, der hier in Österreich sitzt und Interesse daran hat, dass es so bleibt, wie es ist, weniger wert sein soll! Ich kann nicht verstehen, warum dieses Interesse weniger wert sein soll als das Recht eines jeden, sich überallhin bewegen zu können, bei offenen Grenzen – heute, morgen, wann auch immer er will. Darüber sollten wir einmal grundsätzlich nachdenken.


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Also uns geht es um eine sektorale Beschränkung des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Ich denke mir, normalerweise müssten die Genossen ja begeistert Hurra schreien, denn das ist ja das, was Sie jetzt auch in der Arbeiterkammerwahl dem eigenen Wahlvolk überall erklären, dass das unhaltbare Zustände sind und dass man da etwas machen muss. Kollege Muchitsch hat sich ja sogar in der „Kronen Zeitung“ auf einer Doppelsei­te verewigt mit den legendären Worten: „Unsere Leute müssen stempeln gehen, und auf den Baustellen machen billige Osteuropäer die Arbeit.“ – Ja, genauso ist es! (Bei­fall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Und wir versuchen dann, eine Lösung für dieses Problem zu finden, und schlagen eine vernünftige Maßnahme vor – und dann sind die Damen und Herren von der Gewerk­schaftsfraktion der SPÖ auf Tauchstation. (Abg. Oberhauser  auf dem Weg von ihrem Platz zurück in die erste Reihe, auf ihr Mobiltelefon deutend : Na, na! Ich muss nur schauen!) Dann wollen Sie von der SPÖ nichts mehr davon hören. Das zeigt auch, wie doppelzüngig hier agiert wird.

Kollege Muchitsch ist heute nicht im Haus. Er feiert wahrscheinlich noch den Biss jener ach so erfolgreichen Maßnahmen gegen Sozialdumping, von denen er in diesem Arti­kel sagt: „Gesetzeslücke führt dazu, dass Lohndumping auf den Baustellen im Prinzip legal möglich ist.“

So viel zum Thema Lohn- und Sozialdumping effektiv bekämpfen. Irgendwann müssen Sie sich jetzt einmal entscheiden, meine Damen und Herren von der SPÖ!

Wichtig zu erwähnen ist auch noch ein zweiter Punkt, bei dem man nicht so weiter­machen kann wie bisher. In diesem Punkt braucht es ein Umdenken in Bezug auf die Transfer- und die Sozialleistungen. Ich weiß schon, dass das ein Reizthema ist. Die grüne Kollegin hat mir ja schon ausrichten lassen, dass der freiheitliche Vorschlag, den ich jetzt präsentieren werde, jenseitig ist. (Abg. Schwentner: Der ist jenseits!)

Ich kann Ihnen nur sagen: Jenseitig von Ihnen zu sein ist, auf der Seite der Bevöl­kerung zu sein. Wir sind das bei der Frage des Ausländerwahlrechts. Wir sind das bei der Frage der Drogenfreigabe. Da sind wir überall jenseitig von Ihnen, und das ist die richtige Position. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Schwentner: Jenseits der Verfassung!)

Auch in diesem Punkt müssen wir in der Europäischen Union umdenken. In der Euro­päischen Union darf man – und das ist gut so – niemanden diskriminieren. Ich ergänze: Außer die Inländer, die darf man diskriminieren! Wie es zum Beispiel bei der Fami­lienleistung passiert, die wir ins Ausland exportieren, wo 100 € aber – an Kaufkraft ge­messen – deutlich mehr wert sind als in Österreich. Aus meiner Sicht ist das eine Inlän­derdiskriminierung, aber das hat Sie noch nie gestört. In der EU darf man also nie­manden diskriminieren! Vor diesem Hintergrund entsteht natürlich ein Wanderungsan­reiz, den manche unter dem Stichwort „Sozialtourismus“ zusammengefasst haben.

Diesen Sozialtourismus gibt es, und er wird nicht dadurch wegzubekommen sein, dass man „Sozialtourismus“ sowie „Inländerfreundlichkeit“ von irgendwelchen unnötigen Ju­rys dann zum Unwort des Jahres erklären lässt. Das löst das Problem nicht. Nein, wir haben einen anderen Ansatz. Drehen wir das Prinzip um! Wir wollen niemanden diskri­minieren, aber stellen wir die Geschichte auf den Kopf und sagen wir: Es soll jeder so lange, bis er österreichischer Staatsbürger ist – und es hat jeder das Recht, sich darum zu bewerben, sich darum zu bemühen; es wird niemand daran gehindert, sich zu inte­grieren und fleißig zu sein –, im Bereich der Transferleistungen nur das bei uns bekom­men, was er in seinem Heimatland bekommen würde. (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Schatz.Ja, dass Ihnen das nicht gefällt, das verstehe ich schon. Ihnen gefällt immer nur das, wo der Österreicher sozusagen draufbeißt. Das ist das, was Ihnen gefällt. Der Österreicher muss möglichst abbeißen, dann ist das ein Modell, das die Grünen bevorzugen. Wir sehen das umgekehrt (Zwischenruf des Abg. Kat-


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zian), wir hätten das ganz gern, dass der Österreicher ein Profiteur dieses neuen Sys­tems ist.

Der Herr Bundesminister lügt sich ja selber in den Sack. Diese Wanderungsbewegun­gen und diese Möglichkeit eines Ausgleichs finden ja auf einer schiefen Ebene statt. Nennen Sie mir einmal die Zahl der österreichischen Sozialhilfeempfänger in Rumä­nien, Bulgarien, Polen oder sonst irgendwo! Da werden Sie nicht viele finden. Aber wenn wir umgekehrt zu zählen beginnen – obwohl es angeblich keine Daten gibt –, dann werden wir sehr, sehr schnell fündig werden. Und das ist die schiefe Ebene der Europäischen Union, die es geradezurichten gilt. Dafür stehen nur wir Freiheitliche, auch in Form dieser Anträge, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Und wenn es der SPÖ ernst ist mit dem Kampf gegen die Arbeitslosigkeit und dem Kampf gegen den Sozialabbau, dann können Sie heute gar nicht anders, als unseren freiheitlichen Anträgen zuzustimmen. Das geht gar nicht anders! Und wenn Sie das nicht machen – und ich erinnere Sie an meine Ausführungen im Zusammenhang mit den Papieren der Europäischen Kommission, Frau Kollegin –, dann sind Sie einmal mehr Erfüllungsgehilfe einer Europäischen Union, die in Wirklichkeit nichts anderes vertritt als die Profitinteressen von Großkonzernen. Wie Sie sich verhalten, ist Ihre Ent­scheidung. Ich bin sehr gespannt. Sie können umdenken – in der Ausschusssitzung haben Sie es nicht getan! Ich bin aber auch nicht beleidigt, wenn uns – als einziger Fraktion – der Faktor bleibt, Schutzpatron der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

10.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Ober­hauser. – Bitte.

 


10.17.41

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Neubauer: Jetzt wird’s schwer!) Nein, das ist gar nicht schwer, denn den Schutzpatron der österreichischen Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer haben Ihnen die Wiener Wählerinnen und Wähler bei der Arbeiterkammerwahl ganz klar gezeigt: 3,2 Prozent Verluste, unter 10 Prozent – und Gewinne bei der FSG. Sie als Schutzpatron der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! (Beifall bei der SPÖ.)

Verkaufen Sie die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht für so blöd! (Abg. Kickl: Vom Kaske kann der Putin noch etwas lernen!) Glauben Sie wirklich, bei dem, was Sie hier an Populismus, an Fremdenfeindlichkeit, an Jenseitigem – wie die Kollegin Schwentner gesagt hat – bringen, dass die KollegInnen Ihnen wirklich glau­ben, dass das ernst ist?! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

Herr Abgeordneter Kickl, Sie haben dem Herrn Bundesminister gesagt, er soll sich besser um die Anliegen der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kümmern, anstatt sich in dieser Europäischen Union, in die wir uns, wie Sie sagen, hi­neinmanipulieren haben lassen, zu engagieren. Erklären Sie mir dann, warum Sie ei­nen Großteil Ihrer Redezeit zu einem Thema zur Europäischen Union verwenden, ob­wohl wir hier über den österreichischen Arbeitsmarkt reden! (Abg. Kickl: Schauen Sie sich die Tagesordnung an! Lassen Sie mich reden, was ich will!) Sie verlieren kein Wort über das 550 Millionen-Paket, das wir hier beschließen. (Abg. Kickl: Ja, das wer­den wir Ihnen auch erklären! Ich bin ja nicht der letzte Redner! Ich kann Ihnen erklären, warum das so ist! Ein bisschen Geduld!) Und Sie werden nicht zustimmen einem Ar­beitsmarktpaket von 350 Millionen € für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50,


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die lange arbeitslos sind. Dem verweigern Sie Ihre Zustimmung, oder? Diesem Paket werden Sie nicht zustimmen? (Abg. Kickl: Wir werden Ihnen erklären, warum wir so ...!)

Warum kümmern Sie sich nicht um die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, sondern reden da über die Frage der Übervölkerung oder Einwanderung?

Sie als Partei der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – stimmen Sie zu! 350 Millionen für Menschen über 50, die länger als 180 Tage in der Arbeitslo­sigkeit sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Darum stimmen wir ja nicht zu! Deswe­gen!) Ist das ein Problem, dass die FPÖ dem nicht zustimmen kann? (Abg. Kickl: Wir werden Ihnen erklären, warum wir nicht zustimmen, keine Sorge!) Okay! Na dann passt es eh!

Und, Herr Kickl, ich sage Ihnen ganz ehrlich zu dem, was Sie sagen, zum Beispiel in der Frage der Europäischen Union, was Sie hier vorgelesen haben, dieser Vorlese­übung: Wir wählen Gott sei Dank am 25. Mai, und es ist die Sache der österreichi­schen Wählerinnen und Wähler und der europäischen Wählerinnen und Wähler zu zeigen, wo die Europäische Union hingehen soll. (Abg. Neubauer: Ich bin gespannt, ob Sie das am 26. Mai auch noch sagen, Frau Kollegin!)

Soll sie sich dahin weiterentwickeln, was wir derzeit haben, in eine konservative Uni­on? Oder in die Richtung, die wir wollen und wofür die Sozialdemokratie steht, nämlich in eine soziale Union, wo die ArbeitnehmerInnenrechte gewahrt sind und wo es ganz klar ist, dass wir in der Frage, wie wir mit dem europäischen und mit dem österrei­chischen Recht umgehen, ganz klare Positionen haben? (Zwischenrufe der Abgeord­neten Belakowitsch-Jenewein und Höbart.) Das ist die Entscheidung der Österrei­cherinnen und Österreicher. (Beifall bei der SPÖ. Zwischenruf des Abg. Kickl, ein Schriftstück mit der Aufschrift: „Warum wir für Europa sind!“ in die Höhe haltend.)

Herr Kickl, wir haben gestern über die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geredet. (Zwischenruf des Abg. Höbart.) Hätten Sie zugehört, was die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind  ich glaube, der Herr Abgeordnete Gerstl hat das sehr weitschöpfend erklärt , dann wüssten Sie, es ist Aufklärung über das, was in Österreich an Sachthemen aktuell ist. Da gab es vor, glaube ich, zwei Tagen einen „Report Spezial“ zur Frage der Europäischen Union und des Jahrestages des Beitritts zur Europäischen Union, aus der Sie uns offensichtlich herausmanövrieren wollen – denn wenn man Ihre Rede hört, dann heißt das: Raus aus der Europäischen Union! (Abg. Kickl: Nein, das heißt nicht raus aus der EU!) Was Sie ja immer leugnen, aber Sie wollen: raus aus dem Ganzen.

Da wurden Menschen dazu befragt, was man erwartet hat und was gekommen ist. Sie zitieren immer den Ederer-Tausender: Den hat jeder dreimal wieder bekommen! (Ah- und Oh-Rufe bei der FPÖ.) Ja! Herr Kickl, es ist völlig absurd, Sie rechnen in Zah­len  (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Können Sie den Beitrag nachhören? Das sind 100 € (Abg. Kickl: Na großartig! Zwischenruf des Abg. Höbart), und die hat je­der, nämlich in der Frage auch der Industrie, in der Frage der Wertschöpfung, in der Frage des vereinfachten Exports, in der Frage der Wirtschaftsleistung Österreichs, zu­rückbekommen. (Abg. Kickl: Unglaublich!)

Worauf Sie hinauswollen, sind die Preissteigerungen. Das ist 30 Jahre her! Sie müssen auch überlegen, dass die Euroumstellung weiß ich wie lange her ist. (Abg. Höbart: 30 Prozent Reallohnverlust! Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Sie müssen ja auch rechnen, was da mit der Zeit dazukommt.

Also: öffentlich-rechtlicher Rundfunk, ORF, „Report Spezial“ nachhören, nachlesen (Abg. Kickl: Ist bekannt für seine ausgewogene Berichterstattung!), dann sehen Sie, welche Vorteile wir aufgrund des Beitritts zur Europäischen Union haben.


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Zur Frage des AMS: Sie sagen, dass das AMS und die AMS-Kurse nur dazu dienen, um den rot-schwarzen Filz zu bedienen. (Abg. Kickl: Ja!) Ich habe Ihnen das im Aus­schuss schon gesagt: Die Bildungsinstitute wie das WIFI, das BFI bieten seriöse, qua­litätsgesicherte, gute Kurse an. (Abg. Kickl: Und sind alle rot und schwarz!) Das Geld, das Sie verwenden für die FPÖ-Parteiakademie, geht in degoutante Comics betreffend die Europäische Union und betreffend Ihr Frauenbild, das darin vermittelt wird  kein Wunder, dass Sie im AMS keinen Platz haben, um dort Kurse abzuhalten. Und das ist gut so.

Herr Kickl, lassen Sie mich zum Schluss noch Folgendes sagen: Mir ist zehnmal lieber, Österreich geht den Weg in eine europäische Sozialunion, als die Europäische Union wird durch Ihren Mandatar als EU-Neger-Konglomerat verunglimpft. Das ist degoutant, und Sie distanzieren sich nicht, Sie finden das weiterhin in Ordnung. Herr Kickl, der Wähler wird es Ihnen zeigen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Abg. Kickl: Wir können über unhaltbare Vokabeln reden, aber noch mehr über unhaltbare Zustände!)

10.22

10.22.52Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich habe folgende Mitteilung zu machen: Die Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Ing. Lugar, Dr. Hable, Kolleginnen und Kol­legen haben gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt, einen Untersuchungs­ausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria einzusetzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung nach Erle­digung der Tagesordnung statt.

*****

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz. – Bitte.

 


10.23.38

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Ich finde es bedauerlich, dass wir bis dato kaum über den wesentlichsten Block des ersten Tagesordnungspunktes, nämlich über das Arbeitsmarktpaket für Ältere, spre­chen konnten, weil ich doch denke, dass die Arbeitslosigkeit von Menschen in der Al­tersklasse 45 plus, 50 plus ein Thema ist, das uns intensiv beschäftigen sollte. (Abg. Kickl: Ich war auch nicht der einzige Redner der Fraktion!) – Gut, dann schauen wir, was da noch von Ihnen kommt.

Für uns Grüne ist es jedenfalls ein großes Problem, dass immer mehr Menschen eben schon ab einem Alter von 45 Jahren ihre Jobs verlieren, weil sie durch jüngere Arbeits­kräfte ersetzt werden, die billiger sind, die vielleicht auch weniger kritisch sind. Oder sie werden gar durch Leiharbeiter, Leiharbeiterinnen ersetzt. Uns hätte der Ansatz, der auch von der Sozialdemokratie noch vor den Nationalratswahlen stark propagiert wor­den ist, nämlich ein Bonus-Malus-System einzuführen, sehr gut gefallen, nämlich wirk­lich jene Unternehmen, die eben erfahrene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hinaus­kicken, auch zur Kasse zu bitten. Das wäre für uns eine gute Idee gewesen. Das, was heute hier an Maßnahmen vorliegt, ist nicht ganz so nach unserem Geschmack. (Abg. Rädler: Was ist schon wieder schlecht?)


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Es geht zum einen um den großen Block der Lohnsubvention. Es geht dabei darum, dass Arbeit, auch Arbeit von erfahrenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, eben ihren Preis hat. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Preis, dieser Wert vom Arbeitgeber auch zu bezahlen ist. Das ist das Erste.

Das Zweite ist, dass wir nicht genau überprüfen können, inwieweit diese Lohnsubven­tionen auch wirklich eine Wirkung entfalten, im Sinne eines neuen Arbeitsplatzes für ältere Beschäftigte. Das heißt, es ist nicht zu überprüfen, ob dieser Beschäftigte nicht ohnehin in diesem Unternehmen Platz gefunden hätte, auch ohne die Lohnsubvention, also ob diese Maßnahme quasi ins Leere geht. Insofern ist unser Ansatz ein anderer. Uns geht es um die Schaffung von wirklich neuen Arbeitsplätzen durch so etwas wie „Aktion 10.000“ (Beifall bei den Grünen), wo mit öffentlichen Mitteln in Bereichen, die von gesellschaftlicher Bedeutung sind – im Sozialbereich, im Kulturbereich, im Bereich von NGOs –, wirklich ganz konkret Arbeitsplätze geschaffen werden, Arbeitsplätze fi­nanziert werden. Das wäre für uns ein guter Ansatz. Wie gesagt, bei Lohnsubventionen sind wir skeptisch.

Beim zweiten Bereich, wo es um Investitionen im Bereich sozialökonomischer Betrie­be, Investitionen in den zweiten Arbeitsmarkt geht, muss ich sagen, prinzipiell ist es zu begrüßen, dass Menschen, die bereits länger ihre Arbeit verloren haben, wieder Be­schäftigung finden, an den Arbeitsmarkt wieder herangeführt werden – obwohl man bei konkreten Projekten sagen muss, dass es sehr viel Kritik vonseiten der Arbeitslosen­vertreter und -vertreterinnen gibt, was die Qualität dieser Einrichtungen teilweise be­trifft.

Ich möchte in diesem Zusammenhang eine Institution, eine Kategorie herausgreifen, und das sind die gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser und -überlasserinnen. Ich ha­be bereits im Ausschuss angesprochen, dass wir diesen Institutionen äußerst kritisch gegenüberstehen. Das sind nichts anderes als Leiharbeitsfirmen, die entweder vom AMS selbst betrieben werden oder in dessen Auftrag agieren. Diese unterliegen nicht dem LeiharbeiterInnen-KV, unterliegen nicht dem ZeitarbeiterInnengesetz. Deshalb kommen alle die Klischees, die man so herkömmlich über diese Branche hat, hier voll zur Geltung. Die Leute werden schlecht bezahlt, haben – unter Anführungszeichen – „schlechte“ Arbeitsbedingungen, weil sie ununterbrochen zu anderen Auftraggebern geschickt werden.

Herr Minister, ich vermisse eine klare Position von Ihnen zu diesem Bereich. Sie haben auch nicht im Ausschuss klar Stellung bezogen, ob Sie auch diesen Bereich mit diesen Maßnahmen unterstützen wollen. (Beifall bei den Grünen.)

Das war der erste Block der Maßnahmen.

Im zweiten Block geht es dann quasi nur noch ums Geld. Es geht um die Kürzung von Arbeitgeberbeiträgen zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds und zur Unfallversicherung. Da, meine Damen und Herren, war ich schon sehr, sehr erstaunt.

Wir haben die DiTech-Insolvenz vor der Tür oder jetzt bereits eingeleitet, beim bauMax wissen wir nicht, wie es weitergeht. Alpine, dayli sind noch nicht abgewickelt, und Sie wollen die Mittel für den Insolvenzentgeltsicherungsfonds kürzen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar! Mir liegt ein Papier, eine Prognose des Fonds selbst vor, wo klar hervorgeht, wenn es zu dieser Kürzung kommt, häufen sich bis zum Jahre 2017 über 135 Millionen Defizit an. Also bitte, wie können Sie diese Kürzungsmaßnahme recht­fertigen? Ich warte hier noch immer auf eine Erklärung, auch im Ausschuss haben wir sie leider nicht bekommen.

Das Zweite ist die Kürzung der Arbeitgeberbeiträge zur Unfallversicherung. Auch diese Maßnahme kann ich nicht nachvollziehen. (Abg. Rädler: Dann müssen S’ nachden­ken!) Wir sprechen hier von einem Arbeitsmarktpaket für ältere Arbeitnehmer und Ar-


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beitnehmerinnen. Wir wissen, ein großes Thema ist in diesem Bereich die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Wie kann Arbeitsfähigkeit im hohen Maße erhalten werden? – In­dem ich das Unternehmen, die Arbeitnehmer berate, wie sie die physische, teilweise auch psychische Arbeitsfähigkeit erhalten können. Wer macht das? – Die AUVA mit eben den Mitteln, die die Arbeitgeber dafür einzahlen. Und jetzt kürzen Sie diese Mittel, obwohl wir hier verstärkt Tätigkeiten brauchen würden. Ich verstehe Ihre Logik einfach nicht!

Meine Damen und Herren, zusammengefasst nach Regierungslogik geht es hier um ein Paket, wo der Herr Minister von der ÖVP mehr oder weniger die Erlaubnis erhält, aus Mitteln der passiven Arbeitsmarktpolitik aktive Arbeitsmarktpolitik zu finanzieren, 100 Millionen im Jahr, und im Gegenzug auf 200 Millionen ArbeitgeberInnenbeiträge im Bereich des Insolvenzentgeltsicherungsfonds und der Unfallversicherung verzichtet.

Also bitte: Wenn das kein schlechter Deal ist! Unserer Meinung nach ist er das, und ich finde, das ist kein guter Auftakt für diese neue Legislaturperiode im Zusammenhang mit der Arbeit des Sozialressorts. Es wäre an der Zeit gewesen, dass sich das So­zialressort gegenüber der ÖVP endlich auf die Hinterbeine stellt, aber wir sehen hier bereits wieder den ersten Kniefall vor der Wirtschaft und das ist, bitte, ganz und gar nicht gut. (Beifall bei den Grünen.)

10.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wögin­ger. – Bitte.

 


10.31.05

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Mei­ne sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es schade, dass durch den Erstredner diese Debatte über dieses wichtige Wachstums- und Arbeitsmarktpaket in eine Aus­länderdebatte umfunktioniert wurde, noch dazu mit falschen Aussagen. (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Das können Sie halt nicht ! Das ist nun einmal so!)

Zwei Klarstellungen zur Rede des Herrn Kickl: Es gibt Grenzkontrollen für Rumänen und Bulgaren. Diese Länder befinden sich außerhalb des Schengenraumes, daher gibt es diese nach wie vor. Das Zweite ist, dass hier so getan wird, als wenn die Rumänen und Bulgaren in Österreich durchfahren oder dableiben, so wie es ihnen passt. Meine Damen und Herren, das ist nicht möglich. Wir haben gesetzliche Beschränkungen und Schranken hier in diesem Haus auch eingeführt, damit man nicht einfach dableiben kann, ohne einer Arbeit nachzugehen oder finanzielle Mittel nachzuweisen. (Zwischen­ruf des Abg. Bösch.)

Das ist ganz klar in Österreich geregelt. Deutschland wird jetzt versuchen, da nachzu­bessern; sagen wir es einmal so. Wir haben diese Regelungen in Österreich, und da­her finde ich es nicht in Ordnung, dass hier so debattiert wird, immer nur Angst ge­schürt wird und immer nur die Ausländerdebatte in Zusammenhang mit dem Arbeits­markt gesehen wird. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie machen halt Schönrederei!) Das ist dieser Problematik, dieser Herausforderung und dieses Themas nicht würdig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)

Zum Zweiten: Es ist ein Paket mit 550 Millionen €: 350 Millionen für die Aktivierung des Arbeitsmarktes, für Eingliederungsbeihilfen, für Kombilohnmodelle, auch für sozialöko­nomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte. Was ist damit gemeint? Was kann sich die Bevölkerung darunter auch vorstellen? (Abg. Belakowitsch-Jene­wein: Nichts!)  Es geht um Personen, die älter als 50 Jahre und länger als sechs Mo­nate arbeitslos sind.


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Meine Damen und Herren, wir kennen diese durchaus tragischen persönlichen Situa­tionen auch von unseren Sprechtagen. Es ist extrem schwierig, einem über 50-jährigen Arbeitslosen zu helfen, dass er wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Des­halb liegt dieses Gesetz heute auf dem Tisch, und deshalb beschließen wir diese 350 Millionen für ein Wachstums- und Beschäftigungspaket und 200 Millionen für die Lohnnebenkostensenkung  weil es uns wichtig ist, dass die Menschen eine Beschäf­tigung haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wie funktionieren die Eingliederungsbeihilfen? – Es wird in etwa einen Richtwert von rund 2 500 € für drei Monate geben, je nach Situation der einzelnen Betroffenen wird auch Geld zugeschossen, damit diese Menschen wieder aufgenommen werden, damit diese Menschen wieder einen Arbeitsplatz bekommen.

Auch die Senkung der Lohnnebenkosten ist ein aus meiner Sicht wichtiger Anreiz für Beschäftigung. Das muss man nur verstehen, Frau Kollegin Schatz. Natürlich, wenn äl­tere Arbeitnehmer „billiger“ werden  unter Anführungszeichen  beziehungsweise wenn die Lohnnebenkosten gesenkt werden, hat das indirekt auch einen Beschäftigungs­anreiz. (Abg. Schatz: 1 Prozent !) Es gilt aber auch die Hoffnung für die positiven Wachstumsprognosen, die uns derzeit auch von den Wirtschaftsforschungsinstituten prognostiziert werden. Man kann nur hoffen, dass diese auch eintreten. Wir haben lei­der in der Vergangenheit auch manchmal etwas anderes erfahren.

Was ist die Herausforderung für die Zukunft in diesem Bereich, meine Damen und Her­ren?  Das Wichtigste ist, dass wir so viele Menschen wie möglich in Beschäftigung bringen und auch halten können.

Da gibt es zwei Bereiche, die meiner Meinung nach besonderes Augenmerk verdienen: auf der einen Seite natürlich die Jugend. Da haben wir die Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr im Regierungsprogramm. Das Jugendcoaching läuft aus meiner Sicht sehr gut, und die Qualifikation ist dort der Schlüssel für Beschäftigung. Was unbedingt notwendig ist – und das sollte uns einen –, ist die Attraktivierung der Lehre. Wir müs­sen die Lehrberufe wieder attraktivieren! Es gibt einen Mangel an Facharbeitern. Daher ist es unsere Aufgabe, in Österreich auch wirklich eine Welle der Attraktivierung für die Lehre zu starten, meine Damen und Herren. (Abg. Schatz: Wie machen Sie das?)

Der zweite Bereich sind die älteren Arbeitnehmer, das Heben der Beschäftigungsquote bei den über 50-jährigen, auch ein langsames Ausgleiten aus dem Berufsleben zu er­möglichen. Die Altersteilzeit ist ein Instrument. Die Teilpension – das hat heute der Mi­nister bereits in der Fragestunde angekündigt – soll mit 1. Jänner 2015 umgesetzt wer­den.

Meine Damen und Herren, das ist ein wichtiges Wachstums- und Beschäftigungspaket mit insgesamt 550 Millionen €, um vor allem ältere Arbeitnehmer wieder in den Er­werbsprozess integrieren zu können. Das ist unsere allgemeine und gemeinsame Ver­antwortung. Wir handeln, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

10.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Diet­rich. – Bitte.

 


10.36.12

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzte Frau Präsident! Mei­ne geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, die Arbeitsmarktsituation ist ein sehr ernstes Thema. Das ist ein Thema, das indirekt und direkt jeden in diesem Lande betrifft. Wir haben für 2014 die Erhöhung der Arbeitslosigkeit um 7,6 Prozent prognostiziert, haben im Februar 440 843 Personen ohne Job gemeldet gehabt. Das ist wahnsinnig viel, da jede einzelne dieser Personen ein Schicksal hat und jede einzelne


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dieser Personen sich wahrscheinlich dringend wünscht, endlich wieder einen Job zu haben.

Ich freue mich, wenn der Herr Minister sagt, dass wir nun nur mehr 400 000 Arbeits­lose haben (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Stimmt ja nicht!), aber auch da gilt: Jeder einzelne ist zu viel, und wir müssen alles daransetzen, diese Menschen wieder in den Arbeitsprozess integrieren zu können. (Beifall beim Team Stronach.)

Ein Weg für diese Integration sind die Kurse. Es werden vom AMS Kurse zur Aus- und Weiterbildung angeboten, und betreffend diese Kurse  wahrscheinlich sind einige toll, sehr erfolgreich – gibt es eine riesige Kritik seitens der Teilnehmer. Viele Teilnehmer kritisieren, dass sie erstens zu falschen Kursen eingeteilt wurden, dass der Kurs kein entsprechendes Niveau hatte, dass er kein Ziel verfolgte und dass sie bei diesem Kurs nichts lernten. Da gibt es Kurseinteilungen, dass zum Beispiel jemand, der ausgebil­deter Computerfachmann ist, einen Basiskurs für Computer machen muss. Der ist da eindeutig fehl am Platz! Oder auch: Wenn jemand, der drei Jahre in New York einen Job gemacht hat, zu einem Basiskurs für Englisch eingeteilt wird. Aber es gibt nicht nur das, sondern: Wenn jemand kurz vor der Pensionierung noch einen Kurs über Kar­riereplanung besuchen sollte, so ist das Ziel eindeutig verfehlt  und auch da geht es um eine Verschwendung von Steuermitteln. (Beifall beim Team Stronach.)

Dass viele diesen Kurs gezwungenerweise besuchen, ist auch Fakt. Sie besuchen den Kurs, damit sie die Mittel nicht verlieren, damit sie die finanziellen Zuwendungen nicht verlieren, aber der Ausweg für die meisten ist dann der Krankenstand. Sie melden sich krank, damit sie sich diesen Kurs nicht mehr weiter antun müssen.

Ich bin sehr froh, dass die Volksanwaltschaft da genau hingeschaut hat. Auch die Volks­anwaltschaft kommt zu dem Entschluss, dass die Kurse oder viele Kurse überteuert sind und nichts bringen. Ich schätze, Herr Minister, das ist der Punkt, wo Sie hin­schauen sollten, weil ich glaube, dass es um Steuermittel, dass es um Schicksale geht. Wir müssen die Menschen aufbauen, weiterbilden, integrieren  und nicht desillusio­nieren, nicht in den Krankenstand, nicht in die Ausweglosigkeit und vielleicht sogar in die Depression bringen. (Zwischenruf des Abg. Hammer.)

Es ist unsere Verantwortung, zu schauen, dass die Leute wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden. Unser Ansatz geht auch in die Richtung, den Wirtschaftsstandort Ös­terreich fit zu machen, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Wirtschaft flo­riert und die Menschen wieder einen Job bekommen. (Beifall beim Team Stronach.)

Das, was jetzt geschieht, ist für uns nur Kosmetik. Damit sind wir nicht zufrieden. Es besteht, wie ich meine, akuter Handlungsbedarf im Bereich des Sozialsystems. (Beifall beim Team Stronach.)

10.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Mag. Loacker gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.40.21

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Der vorgeschlagenen Gesetzesänderung durch die Bundesregierung stehen wir tendenziell positiv gegenüber. Wir können allerdings in das rot-schwarze Loblied nicht voll einstimmen. Es ist zu begrüßen, wenn Mittel in die Hand genommen werden, um älteren Arbeitnehmern den Wiedereinstieg in den Ar­beitsmarkt zu erleichtern, aber wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass das Hauptpro­blem auf dem Arbeitsmarkt bei dem Faktor Bildung liegt. Viele Arbeitnehmer, die auf Jobsuche sind, haben ein Bildungsproblem, und wir sehen dann später das Ergebnis unserer Bildungsmisere auf dem Arbeitsmarkt. Und dort gehört angesetzt! Es ist ja oh­nehin auch vorgesehen, dass Geldmittel in die Ausbildung fließen sollen, nämlich 40 Pro-


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zent. Es könnte mehr sein. Aber es könnte nur dann mehr sein, wenn die Kurse auch treffsicher wären, wie es Kollegin Dietrich vorhin dargestellt hat.

Um den Ausbildungsdefiziten entgegenzuwirken, geht es schon auch darum, Bewusst­sein zu schaffen, und zwar muss sich jeder Arbeitnehmer vor allem in Zeiten, in denen wir länger arbeiten werden, auch selber nicht nur gesundheitlich fit halten, sondern auch bildungsmäßig arbeitsmarkttauglich halten. Weiterbildung ist also nicht rein eine Arbeitgeberverantwortung, sondern eine geteilte Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Nicht umsonst sind Weiterbildungskosten auch steuerlich absetzbar, weil eben der Arbeitnehmer auch in seine eigene Arbeitsmarkttauglichkeit investieren soll.

Die vorgeschlagenen Lohnsubventionen begrüßen wir, soweit diese befristet sind. Ein solch kurzfristiger Anreiz zur Einstellung älterer Arbeitnehmer erleichtert bestimmt die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Das sehen wir absolut positiv. Längerfristige Lohnsubventionen würden wir nicht begrüßen, weil das den Arbeitsmarkt auf negative Weise irritieren würde.

Eine Frage, die sich die Sozialpartnerschaft im Zusammenhang mit älteren Arbeitneh­mern stellen muss, ist die Senioritätslogik unserer Gehaltssysteme. Die Seniorität ist nur in wenigen Ländern, wenn überhaupt irgendwo, so stark ausgeprägt wie in Öster­reich, und damit macht man ältere Mitarbeiter überproportional teurer, und zwar auch in einer Lebensphase, in der der Erfahrungsvorsprung sich dann nicht mehr so aus­wirkt. Damit schädigt man deren Arbeitsmarkttauglichkeit.

Jetzt komme ich zum Punkt Lohnnebenkostensenkung. Nämlich: 0,1 Prozent hier und 0,1 Prozent da. Wie Sie darüber in Jubel ausbrechen können, ist mir nicht erklärlich. Wenn wir Lohnnebenkosten weit über der 30 Prozent-Grenze haben, dann können Sie sich mit 0,1 Prozent, vorsichtig gesagt, schleichen. Das heißt, wenn ich Arbeitgeber bin, erspare ich mir beim durchschnittlichen Mitarbeiter nicht einmal 30 € im Jahr. Das ist einfach nichts. Wenn Sie lohnnebenkostenmäßig etwas tun wollen, dann müssen Sie schon größere Würfe zustande bringen. (Beifall bei den NEOS.)

Ich möchte noch auf Anträge der Grünen eingehen. Da wird zum einen auf eine höhere Nettoersatzrate durch das Arbeitslosengeld abgezielt. Hier liegt Österreich im OECD-Schnitt, das schwankt natürlich ein bisschen, je nachdem wie man das anschaut, wie die individuelle und die Familien- und Einkommenssituation ist. Wo wir weit über dem OECD-Schnitt liegen, ist der Anteil derjenigen Jobsuchenden, die überhaupt eine Ar­beitslosenleistung bekommen. Da liegen nämlich die Skandinavier bei ungefähr zwei Dritteln der Jobsuchenden und wir bei 94 Prozent. Also man darf nicht außer Acht las­sen, dass das österreichische Sozialsystem eine sehr große Leistung erbringt. Man darf da nicht so tun, als ob wir die Menschen auf der Straße sitzen lassen würden.

Die Nettoersatzrate müssen wir natürlich auch kritisch im Hinblick auf den Anreiz, ei­nen Job aufzunehmen, sehen. Eine zu niedrige Nettoersatzrate würde dazu führen, dass vielleicht Job suchende Arbeitnehmer einen Job annehmen, der ihren Qualifika­tionen nicht entspricht. So ein Mismatch wäre natürlich nicht wünschenswert und wür­de einen volkswirtschaftlichen Schaden auslösen. Man muss natürlich auch sehen, je höher die Nettoersatzrate ist, umso geringer ist auch der Anreiz zur Jobsuche. Der Wirtschaftsnobelpreis 2010 wurde an Diamond, Mortensen und Pissarides deswegen vergeben, weil sie nachweisen konnten, dass höhere Leistungen für Arbeitslose dazu führen, dass sich die Menschen mehr Zeit bei der Jobsuche lassen. Je höher der Re­servationslohn ist, umso geringer ist der Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen. Und deswegen darf man nicht einfach nur aus gut gemeinten Motiven heraus diese nach oben schreiben.

Bei Ihrem Antrag, bei der Notstandshilfe das Partner- und Partnerinneneinkommen au­ßen vor zu lassen, können wir nicht mitgehen. Wir glauben, dass das keine Logik hat,


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die in unser System passt. Bei der Bedürftigkeit einer Person ist natürlich darauf abzu­stellen, ob diese versorgt ist oder nicht. Wenn der Partner ein hohes Einkommen hat, dann muss man das unserer Ansicht nach berücksichtigen.

Zu den Anträgen der Freiheitlichen möchte ich möglichst wenige Worte verlieren. Ich finde, das richtet sich in einem gemeinsamen Europa selbst. Ich bedauere das sehr, dass wir auf dieser Ebene argumentieren müssen, und hätte mir einen positiveren Ge­samtzugang sehr gewünscht. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

10.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister Hundstorfer hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


10.46.24

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf ein paar Dinge eingehen, ein paar Dinge zurechtrücken, und ein paar Dinge, glaube ich, muss man politisch sehr klar beantworten und sagen, wo das hingehört.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schatz, ich möchte Sie nur beruhigen: Der Insolvenz-Entgelt-Fonds ist nicht auf dem Weg, selbst ein Problem zu bekommen, denn erstens einmal ist Dayli schon lange eingepreist, das ist überhaupt nicht mehr das Thema für uns, das ist abgehakt, das wird nur abgearbeitet, aber eingepreist ist das schon lange. Ob weitere Firmen kommen werden oder nicht, werden wir sehen. Wir heben ja gleich­zeitig die Befristung – das war bis 2015 befristet – der Befreiung von Arbeitslosenver­sicherungsbeiträgen für 58-, 59-, 60- und 61-Jährige auf. Das wird aufgehoben, wird jetzt Dauerrecht, und das bekommt der Insolvenz-Entgelt-Fonds als zusätzliche Ein­nahme. Demzufolge ist das überhaupt kein Thema. Sollten wir ... (Zwischenruf der Abg. Schatz.) – Das ist noch nicht eingepreist. Die Vorschau, die Sie haben, ist noch nicht eingepreist, Sie müssen das heute erst alles beschließen, dann können wir es einpreisen. Das ist eine ganz einfache Logik.

Und was noch dazu kommt, ist, dass wir davon ausgehen, da die Gesamtkonkursquote in Österreich rückläufig ist, dass so spektakuläre Pleiten, wie wir sie im Vorjahr hatten, natürlich nicht tagtäglich sind. – Punkt eins.

Punkt zwei: Bei der Firma DiTech ist das Thema noch lange nicht dort, dass die Menschen bei uns sind, denn wenn man es genau betrachtet, ist es eine Teilinsolvenz. Die Gehälter und Löhne wurden auch ausbezahlt, es gibt noch keinen Rückstand. So schwierig das Thema für die Firma ist, für uns ist es noch kein Thema. Die AUVA hat auch entsprechende Rücklagen, die kann das sehr wohl auch tun.

Zur Frage der sozialökonomischen Betriebe, wo auch Menschen an andere Firmen verliehen werden, haben wir, wie Sie wissen, eine Evaluierung laufen. Wenn diese Evaluierung fertig ist, dann wird gemeinsam mit dem AMS natürlich entsprechend ge­handelt werden.

Meine Damen und Herren! Abgeordneter Kickl hat sehr ausführlich zulasten der Rede­zeit seiner Fraktion hier vieles gesagt. Ich weiß nicht, wie viel Redezeit jetzt die Ihnen folgenden Redner noch haben. (Abg. Kickl: Keine Sorge! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Ich glaube, man muss ein paar Dinge ein bisschen zurechtrücken.

Sie sollten das, was dem Kollegen Muchitsch Sorgen bereitet, einmal in seiner Ge­samtheit betrachten und in seiner Gesamtheit sehen, um was es geht.

Wir hatten voriges Jahr 691 Anzeigen wegen Unterentlohnung gemäß Lohn- und So­zialdumpinggesetz. Die hatten wir. 50 Prozent österreichische Firmen. 343 österreichi­sche Firmen stecken da drinnen. Dort ist auch ein Problem! Natürlich auch bei aus-


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ländischen Firmen, das ist ja gar nicht das Thema. Aber von den 691 Anzeigen, die wir dort hatten, sind 343 österreichische Firmen betroffen. Unter den 228 rechtskräftig ver­urteilten Firmen sind 62 österreichische Firmen. Und so geht es dahin.

Es ist ja nicht nur so, dass das Lohn- und Sozialdumpinggesetz ein Thema für aus­ländische Arbeitskräfte ist, sondern es ist sehr wohl auch ein Thema für inländische Firmen, die hier Menschen beschäftigen. (Abg. Kickl: Oder ausländische Subunter­nehmer!)

Nein, Herr Kickl, keine Ausflüchte, wenn man Ihnen ein Argument widerlegt. Es ist halt so! Sie können zu argumentieren versuchen, wie Sie wollen.

Zu dem, was Sie zum Beispiel zu EU und Sozialbericht hier gesagt haben: Was Sie nicht dazugesagt haben, ist, dass die Abfertigung neu, die wir 2002 in Österreich be­schlossen haben, europaweit als Vorbild dient, denn das ist der nächste Exportartikel. Und mit der Abfertigung neu sind wir, glaube ich, in Österreich ganz gut unterwegs, und zwar im Interesse von allen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Wer war damals an der Regierung, 2002? Wer hat das beschlossen?)

Wenn Sie mir dauernd mit dem Vergleich mit der Schweiz kommen, dann muss ich sa­gen: Natürlich, ja, die Schweiz hat abgestimmt, demokratisches Recht, gar keine Fra­ge! Die Schweiz hat allerdings einen Ausländeranteil bei den Arbeitskräften von 24 Pro­zent, und wir haben einen Anteil von 12 Prozent. Sagen Sie das auch den Menschen, wenn Sie schon diese Polemik fahren! Dann sagen Sie die Wahrheit, sagen Sie, dass die eine überproportionale Belastung haben und dass das dort zu diesen Abstim­mungsergebnissen führt. (Abg. Kickl: Wissen Sie, was das heißt? Das heißt, dass vie­le Ausländer dafür gestimmt haben!)

Und dann sagen Sie auch den Menschen, dass zum Beispiel 5 807 Österreicherinnen und Österreicher Hartz IV beziehen! Sagen Sie das den Menschen! Wir haben 5 807 Ös­terreicher, die Hartz IV beziehen, also um Eckhäuser mehr als bei uns Rumänen die Ausgleichszulage. Sagen Sie das den Menschen! Halten Sie den Menschen doch nicht immer einen Spiegel vor! Man sieht es beim Arbeiterkammerwahlergebnis, denn in keinem einzigen Bundesland haben Sie ein Plus, und das sieht man auch. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie sich hier herstellen und sagen, es klingt natürlich populistisch ... (Abg. Kickl: Dieses undemokratische Machwerk!) Wenn man ein Minus hat, dann ist es ein unde­mokratisches Wahlrecht. (Abg. Kickl: Es ist undemokratisch!) Seien Sie mir nicht böse, Sie haben ein Problem. Sie kommen mit Ihrer Polemik außer in Ihren eigenen Reihen nicht mehr durch, das ist Ihr Problem. (Rufe bei der FPÖ: Nächste Nationalratswahlen!) Da freue ich mich jetzt schon darauf. Und Sie werden sich wundern!

Wenn Sie zum Beispiel sagen, wir sollen gewisse Leistungen nach dem Herkunftsland­prinzip vergeben, dann sagen Sie den Menschen auch, dass Sie das österreichische Versicherungsprinzip aushebeln! (Abg. Kickl: Transferleistungen! Wenn Sie genau zu­gehört hätten, ich habe von Transferleistungen gesprochen!) Dann sagen Sie das doch den Menschen! Sie wissen doch ganz genau, wann man in Österreich eine Transfer­leistung beziehen kann und wann man sie nicht beziehen kann. Das wissen Sie doch ganz genau. Sagen Sie auch den Menschen, dass 1 300 Österreicher in der Schweiz eine Ausgleichszulage bekommen, um Eckhäuser mehr, als bei uns Rumänen und Bul­garen eine Ausgleichszulage bekommen!

Und wenn Sie über die AMS-Schulungen herziehen, dann bitte kommen wir auch da zur Wahrheit. Die Schulungen, die kritisiert werden, machen 17 Prozent des gesamten Angebotes aus. 17 Prozent! Diese 17 Prozent haben wir entsprechend reformiert oder sind dabei, sie zu reformieren. (Abg. Kickl: Deswegen Transparenz!) Herr Kickl, Sie können sich dann alles anschauen. Es gibt auch Mitarbeiter im AMS, die Ihrer Partei


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zugehörig sind. Diesen Datenfluss haben Sie, das wissen wir. Wir leben in einer De­mokratie, das ist alles nicht mein Problem.

Mein Problem ist nur Folgendes: Sagen Sie den Menschen, dass 83 Prozent des Schulungsangebotes Qualifikationsmöglichkeiten sind, die mit den Menschen abge­stimmt sind, und dass die Menschen hinsichtlich Zufriedenheit mit diesen Kursen die Note 1,91 vergeben. (Abg. Kickl: Wissen Sie, was das ist?) Das sagen Sie auch den Menschen!

Ja, all die Beispiele, die hier genannt worden sind, stimmen, darüber diskutiere ich gar nicht. Das stimmt alles. Bei einer Million Kundinnen und Kunden, bei 300 000 Schu­lungsteilnehmern und Kursteilnehmern kann es zu diesen Promillesätzen kommen. Darüber möchte ich gar nicht diskutieren, nicht einmal ansatzweise. Denn wenn das al­les nicht so wäre, dann hätten wir nicht eine Zufriedenheit von 1,91. Diese Auswertung liegt vor und ist ganz objektiv.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, dass das manchmal wehtut, wenn man auf gewisse Dinge hinweist. Klar ist ... (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ihnen tut es weh! – Abg. Kickl: Kennen Sie auch die Zufriedenheitswerte für die Bundesregie­rung? – 85 Prozent Nicht genügend!) Natürlich kenne ich die, das ist ja gar keine Fra­ge. Sie werden uns dann wieder ein Taferl hinhalten, das ist auch keine Frage. Das ist alles nicht das Problem. (Abg. Kickl: Sie sind ein Realitätsverweigerer!)

Das Problem ist Folgendes: dass Sie, glaube ich, den Menschen wirklich die Wahrheit sagen sollten, was Ihre Intention betrifft. Sagen Sie, Sie wollen kein gemeinsames Eu­ropa! Sagen Sie das endlich einmal! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.) Denn genau das ist die Konsequenz dessen, was Sie hier produzieren. (Abg. Kickl: Gemein­same Schulden wollen wir nicht!)

Sagen Sie den Menschen: Wir wollen eine massive Schädigung der österreichischen Exportwirtschaft, wir wollen eine massive Schädigung des österreichischen Tourismus, wir wollen eine massive Schädigung des österreichischen Forschungsstandortes! – Das ist die Konsequenz dessen, was Sie hier dauernd verlangen! Denn wenn man Ihre Gedankengänge durchdenkt, dann kann das nur heißen: Raus aus Europa!

Unsere Antwort ist: Mit Europa gemeinsam, so komplex die Themen auch sind! Europa gemeinsam erarbeiten! – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


10.55.36

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Bundesminister, diese Polemik von der Regierungsbank aus ist eigentlich Ihrer nicht würdig. Nicht einmal Sie haben es notwendig, dass Sie sich so aufführen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind schon bekannt für deftige Sprüche, und das ist auch in Ordnung, aber, Herr Bundesminister, das, was Sie jetzt geboten haben, zeigt schon, dass wir offensichtlich Ihren wunden Punkt getroffen haben, und das wissen Sie auch ganz genau. Sagen Sie doch einmal den Menschen, was alles Sie hier machen beim AMS! Wenn Sie sagen, 17 Prozent der Kurse sind nicht beliebt. Das macht mehr als 170 Millionen € aus. Sa­gen Sie das doch auch einmal den Menschen dazu!

Herr Bundesminister! Wenn das alles so super wäre, dann frage ich mich schon, wa­rum das AMS Wien hergeht und sagt, sie werden jetzt radikal umstellen bei den Kur­sen. Wenn ohnehin alles so gut ist, dann ist das doch nicht notwendig. Ganz offen-


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sichtlich liegt einiges im Argen bei diesem AMS. (Beifall bei der FPÖ.) Das bestätigen selbst Sie mit Ihren Anfragebeantwortungen.

Wissen Sie, Herr Bundesminister, wenn Sie sich jetzt herstellen und sagen, in der Schweiz ist die Situation anders, weil die einen so hohen Ausländeranteil haben, dann ist daraus zu folgern, dass auch die Ausländer in der Schweiz offensichtlich dafür ge­stimmt haben, dass es keinen weiteren Zuzug von Arbeitskräften geben soll (Beifall bei der FPÖ), weil selbst die Ausländer in der Schweiz, nämlich diejenigen, die dort arbei­ten, nicht möchten, dass es einen weiteren Zuzug von Billigarbeitskräften gibt.

Es ist Kollege Muchitsch, der leider Gottes jetzt nicht da ist, heute schon mehrmals ge­nannt worden. Ich muss schon eines sagen: Hier herinnen stimmt er immer mit Ihnen mit, relativiert seine Aussagen, aber wenn er dann draußen bei Parteiveranstaltungen ist, wenn er irgendwelche Interviews gibt, dann lehnt er sich weit hinaus.

Kollege Kickl hat den „Kronen Zeitung“-Artikel bereits erwähnt. Kollege Muchitsch hat erst vor wenigen Wochen im Burgenland gemeinsam mit dem burgenländischen Lan­deshauptmann von der SPÖ eine Veranstaltung gehabt. Auch dort ist er aufgetreten und auch dort hat er wörtlich gesagt, dass der heimische Arbeitsmarkt vor unfairem Wettbewerb geschützt gehört, und zwar von den ausländischen Firmen, die überprüft wurden. (Beifall und Aha-Rufe bei der FPÖ.)

Herr Bundesminister, hören Sie jetzt einmal zu! Das steht nämlich sehr wohl im Wider­spruch zu dem, was Sie hier gesagt haben. Im Burgenland sind von Jänner bis August 285 inländische Baufirmen auf Lohndumping kontrolliert worden. Nur bei einem einzi­gen Unternehmen gibt es den Verdacht, dass die Arbeitnehmer unter dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt wurden. Anders die Situation bei ausländischen Firmen, die im Burgenland aktiv sind, sagt der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz Josef Muchitsch: Im gleichen Zeitraum wurden im Burgenland 34 ausländische Firmen über­prüft, von 34 gab es 27 Firmen mit Lohn- und Sozialdumping. – Diese Zahlen sind schon ein bisschen anders als Ihre Zahlen, Herr Bundesminister! Hier passt irgendet­was nicht zusammen.

Mir kommt es langsam schon so vor, dass immer dann, wenn Sozialausschuss ist, wenn Sozialdebatte ist, der Herr Kollege Muchitsch gar nicht mehr den Raum betreten darf. Sie haben ihn überhaupt nur mehr als Reserve-Abgeordneten im Sozialausschuss, weil Sie genau wissen, dass Kollege Muchitsch draußen bei den Leuten ganz anders redet. Und vielleicht haben Sie schon Angst, dass Sie ihn hier drinnen auch nicht mehr halten können, weil er nämlich genau das von den Kollegen gesagt bekommt, was los ist beziehungsweise wie es sich wirklich abspielt. Da können Sie mit Ihrer Schönfär­berei nicht weiterkommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie können sich hundertmal hier herstellen Herr Bundesminister, um uns zu erzählen, wie großartig alles läuft, dass es überhaupt keine Probleme gibt und die Arbeitslosig­keit nicht sinkt. Das haben Sie heute in der Früh gesagt, nämlich: Die Arbeitslosigkeit ist schon wieder im Sinken!

Das ist ja „wundervoll“: Wenn wir jetzt ein Prozent weniger Arbeitslose haben, dann müssen wir Ihnen schon auf die Schulter klopfen! Aber der Chef des AMS hat schon angekündigt, dass es frühestens im vierten Quartal 2015 eine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt geben wir. Ich betone: frühestens!

Herr Bundesminister! Das sind die nackten Zahlen, und Sie wissen ganz genau, dass Sie es einfach nicht schaffen werden, da runterzukommen. Und Sie wollen es auch gar nicht schaffen. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben Hunderte Ideen eingebracht, Anträge eingebracht, Vorschläge gemacht. Die werden von Ihnen prinzipiell weggewischt. Sie sagen dann immer: Das ist alles nicht


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durchführbar, das ist böse, das ist schlecht, das ist ausländerfeindlich! – Mitnichten! Das ist für die österreichischen Arbeitnehmer gedacht! Wir sind nämlich die einzige Partei, die offensichtlich noch die Österreicher im Auge hat (Beifall bei der FPÖ) und die für die eigene Bevölkerung und für die Menschen, die hier im Land sind, arbeitet.

Jetzt muss ich schon noch ganz kurz auf den Kollegen Wöginger eingehen, der sich hier hergestellt und gesagt hat, wir brauchen eine Welle der Attraktivierung. Richten Sie es ihm bitte aus, wenn er wieder hier ist!

Eine Welle der Attraktivierung der Lehre brauchen wir, meinte er, und wir haben die Ju­gendausbildungspflicht, er hat aber nicht gesagt, wie er das machen möchte. Er stellt sich hier her, zitiert ein paar Überschriften und geht wieder. Das ist doch keine Politik, die nachhaltig ist! Ihre Politik kommt bei den Menschen genau aus diesen Gründen nicht an. Deshalb, Herr Bundesminister, ist sowohl die ÖVP wie auch Sie in einem ab­soluten Umfragetief. Da können Sie sich jetzt herstellen und mit den 3 Prozent bei der Arbeiterkammerwahl irgendwelche Geschichten erzählen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ja, wir haben 3 Prozent bei der Arbeiterkammerwahl in Wien verloren, aber das ist schon auch eine Auffälligkeit: gerade in Wien!, denn Sie wissen ganz genau, wie es in Wien zugeht und wie Ihre Funktionäre in Wien gearbeitet haben, wie Leute am ano­nymen Wahlrecht gehindert wurden. (Die Rednerin dreht sich zur Regierungsbank um.) Okay, Herr Bundesminister, Sie sind gegangen. Ich nehme das zur Kenntnis. – Aber: Das sind Zustände in Wien, da könnten Sie sich von Russland etwas abschneiden. So läuft es in der Wiener Arbeiterkammer! (Beifall bei der FPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Eines noch zum Abschluss, Herr Bundesminister, falls Sie irgendwo an einem Bild­schirm sitzen und zuhören: Sie haben schon im Ausschuss gesagt, auch mit steigen­der Arbeitslosigkeit geht sich alles aus.

Wir wissen: Die Einnahmen aus den Arbeitslosenbeiträgen betragen derzeit 5,8 Milliar­den €, die Ausgaben 5,9 Milliarden €. Dazu kommen 1,1 Milliarden € für das AMS, und zwar jedes Jahr. Das heißt, hier ist bereits ein Defizit von 1,2 Milliarden €. Aber Sie ha­ben die Chuzpe, zu sagen, das geht sich schon irgendwie aus.

Ja wo soll es sich denn ausgehen? Woher nehmen Sie das Geld dafür? Ich bin schon gespannt, was für ein Budget Sie nach Ostern vorlegen werden, Herr Bundesminister.

Das geht sich hinten und vorne nicht aus. Sie sind nicht willens, Maßnahmen zu set­zen, die die österreichischen Arbeitnehmer schützen. Und Sie sind auch nicht willens, Einsparungen dort vorzunehmen, wo es nicht die Arbeitnehmer trifft. (Beifall bei der FPÖ.)

11.02


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wim­mer. – Bitte.

 


11.02.09

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir erleben bei jeder sozialpolitischen Debatte von den Freiheitlichen leider immer dasselbe Bild: Es wird versucht, Menschen aus­einanderzudividieren, und es wird versucht, Verunsicherung zu verbreiten. Ich glaube, Sie haben zurzeit ein bisschen ein nervöses Verhalten – zu Recht! Denn: Die 3,25 Pro­zent sind ja keine Kleinigkeit, Herr Kickl und Frau Belakowitsch-Jenewein (Zwischenruf des Abg. Kickl), noch dazu von einem Niveau ausgehend, das schon niedrig ist und wo die Gefahr besteht, unter 10 Prozent zu landen. Daher ist Ihr Verhalten natürlich verständlich, denn es tut weh, wenn man verliert. Da gibt es ein eigenes Lied, wie Sie wissen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie verlieren seit Jah­ren!)


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Meine Damen und Herren von der FPÖ, die Menschen haben verstanden, dass sie Ihnen nicht glauben können, weil Sie unterschiedliche Standpunkte – oftmals auch ge­gen die Arbeitnehmer gerichtet – vertreten, und zwar insbesondere im Wahlkampf. Herr Kickl, Sie waren ja selbst auf der Liste, denken Sie einmal darüber nach, ob Sie vielleicht den Ausschlag gegeben haben! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Arbeitsmarkt ist heute schon sehr umfassend beleuchtet worden. Faktum ist – ich möchte das herausstreichen –: Öster­reich bekämpft die Arbeitslosigkeit europaweit am besten!

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, dir, Herr Bundesminister, und deiner Mannschaft zu danken (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist unerhört!), denn man merkt einfach, wie viel Herzblut du in die österreichische Sozialpolitik steckst. Dafür darf ich mich im Namen der Sozialdemokraten recht herzlich bei dir bedanken. (Beifall und Bra­voruf bei der SPÖ.)

Wir haben es heute schon gehört: Die 100 000 Frauen und Männer, die über 50 Jahre sind und aus dem Arbeitsmarkt gedrängt wurden, stellen ein riesiges Problem dar. Wir versuchen jetzt, die Möglichkeit zu schaffen, genau die Schicksale dieser Menschen­gruppe abzufedern. Tagtäglich hören wir Beispiele dafür. Mich hat vor 14 Tagen ein Kollege ersucht, ihn bei der Arbeitsplatzsuche zu unterstützen. 53 Jahre ist er alt, 17 Jahre hat er im Unternehmen gearbeitet. Er wurde jetzt gekündigt, weil er zu teuer ist. Das hat man ihm natürlich nicht gesagt. Er ist ohne Angabe von Gründen entlassen beziehungsweise gekündigt worden. Er hat mittlerweile 100 Bewerbungen geschrie­ben, ganz wenige Beantwortungen sind gekommen, und er hat bis heute keinen Ar­beitsplatz gefunden.

Meine geschätzten Damen und Herren! Da muss entgegengesteuert werden! Und ich darf von unserer Seite her sagen: Wir lassen die älteren Arbeiternehmer ganz sicher nicht im Regen stehen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Einem Gewerkschafter kann man nichts glauben!)

Meine Damen und Herren! Das sind ja Menschen, die schon mindestens 35 Jahre im Arbeitsleben gestanden sind und die haben ein irrsinniges Know-how, und das geht der Wirtschaft und der Gemeinschaft verloren. Ich freue mich, dass sich die Bundes­regierung, mit dem Sozialminister an der Spitze, dieses Problems annimmt. Die 350 Millionen €, die für die nächsten Jahre bereitgestellt werden, werden in dieser Sa­che sicher weiterhelfen.

Stichwort Altersteilzeit – danke, dass sie umgesetzt wurde, und zwar in Richtung 65 Jahre.

Auch die Teilpension ist heute schon angesprochen worden, die wird uns ebenfalls helfen.

Und das Bonus-Malus-System steht ebenfalls in Verhandlung.

Ich möchte aber diese Gelegenheit auch dazu nützen, die Verantwortung der Unter­nehmen stärker einzufordern. Es ist erfreulich, dass die Lebenserwartung steigt, aber das hat zur Folge, dass wir auch immer länger arbeiten müssen. Aber dann müssen auch die Arbeitsplätze vorhanden sein. Doch wir müssen feststellen, dass oftmals das Gegenteil der Fall ist, nämlich: Ältere Arbeitnehmer werden oft aus den Arbeitsmarkt gedrängt, weil sie zu teuer sind oder weil vielleicht gerade ein Abfertigungssprung vor der Tür steht oder weil sie vielleicht öfter im Krankenstand sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da ist ein radikales Umdenken notwendig, da muss ein anderes Bewusstsein geschaffen werden. Dieser Schritt ist ein ganz wichtiger


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 58

Schritt, und ich verstehe, offen gesagt, nicht, dass gerade die grüne Parlamentsfraktion diesen Antrag nicht mittragen kann. Ich finde das wirklich schade! (Beifall bei der SPÖ.)

11.06


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


11.06.29

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Der ist gerade nicht im Saal. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Eigentlich wollte ich wie Herr Kollege Loacker auf Ihren Antrag, Herr Kollege Kickl, betreffend die Min­destsicherungsregelung nach dem Herkunftsprinzip gar nicht eingehen, aber nachdem Sie mich aus dem Ausschuss zitiert haben, nämlich dass ich diesen Antrag als „jen­seitig“ bezeichnet habe, möchte ich hier erklären, was das heißt.

Das heißt nämlich in letzter Konsequenz – der Minister hat es schon ganz schön ge­sagt, und auch Sie sollten es klar und deutlich hier sagen –: Sie wollen raus aus der Europäischen Union!, denn dieser Antrag widerspricht allen Grundrechten, jedem Gleich­heitsgrundsatz und sogar der österreichischen Verfassung. Ich werde Ihnen das auch gerne erklären. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Immer wenn wir etwas ändern wollen, wollen wir Ihrer Meinung nach raus aus der EU! Das ist ein Blödsinn! Solch ein Schmarren!)

Das ist überhaupt kein Schmarren, denn in Ihrem Antrag steht drinnen, dass Men­schen, die in Österreich leben, in Österreich arbeiten und in das österreichische Sozial­system eingezahlt haben und bei uns ihren Lebensmittelpunkt haben, künftig, wenn sie Anspruch auf Mindestsicherung haben, eine unterschiedliche Mindestsicherung be­kommen sollen. (Abg. Kickl: Sie wissen aber schon, dass die Mindestsicherung keine Versicherungsleistung ist!) Das heißt ganz konkret: Jemand aus der Schweiz, der hier lebt, bekommt viel Mindestsicherung, und jemand aus Rumänien, der hier lebt und ar­beitet, bekommt wenig Mindestsicherung. (Abg. Kickl: Ahnungslos! Die Mindestsiche­rung ist keine Versicherungsleistung!)

Ich bin nicht ahnungslos! Genau das steht in Ihrem Antrag drinnen. (Abg. Kickl: Nein!) Das heißt, Sie würden Menschen einfach ungleich behandeln, die ins österreichische Sozialsystem einzahlen und hier ihre Lebenserhaltungskosten haben. (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Die Mindestsicherung ist keine Versicherungsleistung! Das kann man doch verstehen!) – Ich habe das ganz gut verstanden, und alle anderen im Aus­schuss auch! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl: Merken Sie nicht, dass das mit ei­ner Versicherung nichts zu tun hat! Das ist lächerlich!) Reden Sie Klartext und sagen Sie, dass Sie raus aus der Europäischen Union wollen! Reden Sie einfach Klartext! (Abg. Kickl: Die Mindestsicherung ist eine Leistung aus der Sozialhilfe! Das hat über­haupt nichts mit der Versicherung zu tun!) Gut. Passt. Danke.

Ich möchte jetzt eigentlich zu einem Antrag reden, den ich noch einbringen werde, nämlich in Bezug auf Ihren Antrag, der schon im Ausschuss war und dem wir zuge­stimmt haben. Er betrifft die Invaliditätspension und das Rehabilitationsgeld.

Wir haben diesem Antrag im Ausschuss zugestimmt, weil uns ein Punkt nicht bewusst war: dass durch diese Übergangsregelung einige Menschen, die noch weiterhin Reha­bilitationsgeld beziehen werden, weil sie quasi in die Zwischenphase hineinfallen – es geht immerhin, soweit wir es uns ausgerechnet haben, um 1 500 Personen –, weitaus schlechter aussteigen werden, als man gedacht hat.

Es wurde uns folgender Fall bekannt, und zwar hat uns ein Betroffener geschrieben: Er ist 25 Jahre alt, ist behindert, lebt zu Hause bei seinen Eltern, bekommt aber keine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 59

Ausgleichszulage, weil beide Elternteile entsprechend viel verdienen. Er hat bisher ei­ne Invaliditätspension im Ausmaß von 400 € bekommen. Nach dem Auslaufen der In­validitätspension hätte er 857 € bekommen. Aber nach dem Modell, das Sie in Ihrem Antrag eingebracht haben, würde er weiterhin nur 446 € bekommen. Also die Men­schen, die da darunterfallen, deren Invaliditätspension niedriger war als das Rehabili­tationsgeld, werden jetzt wesentlich schlechter aussteigen.

Da geht es um 1 500 Menschen in Österreich. Da geht es um keinen großen Betrag, nämlich für heuer um 5 Millionen € und für nächstes Jahr um geschätzte 3 Millionen €. Aber es geht um sehr, sehr viel Geld für Menschen, denen es sehr schlecht geht und die tatsächlich am Existenzminimum leben.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein, von dem ich hoffe, dass Sie ihn unterstützen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schwentner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 260/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Dienstleis­tungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichts (60 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 4 wird in Ziffer 2a nach dem Klammerausdruck „(§ 262)“ die Zeichenfolge „,jedenfalls aber in der Höhe der Ausgleichszulage (§ 293 Abs.1)“ eingefügt.

*****

Damit wäre gewährleistet, dass niemand schlechter aussteigen kann als zuvor und die Ausgleichszulage quasi gültig ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.11


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Frau Abgeordneter Schwentner eingebrachte Ab­änderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde zum Bericht des So­zialausschusses über den Antrag 260/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsge­setz, das Dienstleistungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichts (60 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 260/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Dienstleis-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 60

tungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichts (60 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 4 wird in Ziffer 2a. nach dem Klammerausdruck "(§ 262)" die Zeichenfolge ",jedenfalls aber in der Höhe der Ausgleichszulage (§293 Abs. 1)" eingefügt.

Begründung

Der im Gesetzesentwurf in der Fassung des Ausschussberichts 60 d.B. vorgesehene Regelungsvorschlag zu Ziffer 2a. ist eine notwendige Korrektur der am 1.1.2014 in Kraft getretenen Rechtslage hinsichtlich jener Menschen, die nach Ende der befristeten Invaliditätspension mit zum Teil existenziellen Einkommenseinbußen zu rechnen ha­ben. Mit der Korrektur dieser fehlerhaften Bestimmung werden jedoch jene Menschen, die außerordentlich niedrige Einkommen aus der Invaliditätspension beziehen muss­ten, nunmehr in einem Aufwischen ihrer Hoffnung, ein eigenständiges Leben mit der neuen Rechtslage beginnen zu können, beraubt.

Insbesondere junge Menschen mit Behinderung, die etwa in einem Haushalt mit ihren Eltern leben (müssen), haben zum Teil außerordentlich niedrige Invaliditätspensionen und erhalten keine Ausgleichszulage. Mit der Schaffung des Rehabilitationsgeldes konnten diese Menschen damit rechnen, zumindest ökonomisch wieder ein eigenstän­diges Leben zu führen. Diese Chance wird ihnen nunmehr wieder genommen.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum für die notwendige Korrektur eines Fehlers des Ge­setzgebers betreffend eine Gruppe von kranken und behinderten Menschen einer an­deren Gruppe von kranken und behinderten Menschen Einkommen und Hoffnung ge­nommen werden muss. Dies betrifft ca. 1550 kranke und behinderte Menschen, die nach dem 1.3.2012 eine befristete Invaliditätspension zuerkannt bekommen hatten und Pensionen unterhalb der Ausgleichszulage beziehen.

Neben der unverständlichen Tatsache, dass kranken Menschen und Menschen mit Be­hinderung (sowie deren Familien) Einkommen und Lebenschancen genommen wer­den, erscheint das Vorgehen auch rechtspolitisch als höchst hinterfragenswert:

Mit der Beschlussfassung am 5.12.2012 konnte die betroffene Personengruppe damit rechnen, nach Auslaufen ihrer Invaliditätspension im Fall einer weiterbestehenden Ar­beitsunfähigkeit ab 2014 ein höheres Rehabilitationsgeld zu beziehen. Die am 5.12.2012 beschlossene Rechtslage trat am 1.1.2014 in Kraft. Seither wird Angehö­rigen der beschriebenen Gruppe ein höheres Rehabilitationsgeld zuerkannt. Nunmehr soll mit Beschluss vom 27.3.2014 den Betroffenen Menschen Geld weggenommen werden.

Es entstehen in gleich mehrfacher Hinsicht unverständliche Formen der Ungleichbe­handlung von Gleichem: Das Einkommen von vorübergehend kranken und behinderten Menschen mit völlig gleichen Beeinträchtigungen unterscheidet sich ausschließlich ob der Frage, an welchem Tag die zuerkannte befristete Invaliditätspension ausläuft. So tritt der Fall ein, dass ein Menschen, dessen Pension bis 29.11.2013 befristet war und weiter nicht arbeitsfähig ist, weiterhin eine Invaliditätspension von beispielsweise € 400,- (mal 14) erhält, eine Person, deren befristete Invaliditätspension am 31.12.2013 ausgelaufen ist, nunmehr 12 Mal im Jahr eine Ausgleichszulage erhält und eine Per­son, deren Invaliditätspension im April 2014 ausläuft, € 446,- (12 Mal im Jahr). Das ist sachlich nicht zu rechtfertigen.

Durch die Beibehaltung der bisherigen Regelung in Bezug auf jene Menschen, die niedrige Invaliditätspensionen erhalten, entstehen keine Mehrkosten, da der Kosten­aufwand bereits im Budget berücksichtigt wurde.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 61

Die nicht vorgenommenen Minderausgaben betragen höchstens € 5 Mio., verteilt auf die beiden Anfallsjahre 2014 und 2015.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


11.11.16

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich möchte das Wachstums- und Beschäftigungspaket auch von einer anderen Seite beleuchten, nämlich von der Seite der Arbeitgeber. Ich denke, gerade jetzt haben wir wieder gesehen, und die KMU Forschung Austria hat es einmal mehr bestätigt: Unsere Klein- und Mittelbetriebe sind die größten Arbeitgeber in diesem Lan­de. Ende Jänner 2014 waren in den KMUs über 1,9 Millionen Menschen, fast 2 Millio­nen Menschen beschäftigt. Also 66 Prozent beziehungsweise zwei Drittel aller Be­schäftigungsverhältnisse sind bei den KMUs angesiedelt.

Die KMUs haben mit ihren Mitarbeitern auch beste Arbeitsverhältnisse, und sie haben diese Arbeitsverhältnisse auch ausgebaut. Und zwar haben sie gegenüber dem Vor­jahr um 12 400 Arbeitsplätze mehr geschaffen. Das beweist, dass gerade die klein- und mittelständischen Unternehmer das Rückgrat unserer Gesellschaft sind und dieser unternehmerische Mittelstand das Land trägt.

Damit bin ich schon beim eigentlichen Thema, nämlich: Wir wollen, dass die KMUs auch in Zukunft Arbeitsplätze schaffen und Lehrlinge ausbilden. Wir haben dieses The­ma gerade in Diskussion: Die duale Ausbildung ist ja das Erfolgsgeheimnis der öster­reichischen Wirtschaft! Unsere Unternehmer bieten, wie wir heute schon öfter gehört haben, attraktive und innovative Lehrplätze an und bilden Fachkräfte für die Zukunft aus. Aber wir brauchen natürlich auch entsprechende Jugendliche, damit wir auch wei­terhin in den Nachwuchs investieren können.

Meine Damen und Herren, es geht darum, dass wir heute – und das ist einer der drin­gendsten Wünsche der Unternehmerinnen und Unternehmer – einen ersten kleinen Schritt machen, nämlich – ich sage das bewusst so – eine Trendwende herbeiführen. Bis jetzt sind die Lohnnebenkosten immer gestiegen, jetzt nehmen wir eine Trendwen­de vor, indem wir erstmals die Lohnnebenkosten senken: das erste Mal um 0,1 Prozent mit 1. Juli und dann das zweite Mal mit 0,1 Prozent im Jahr 2015. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, denn die Lohnnebenkosten sind in Österreich am höchsten und stellen das Problem für die Arbeitgeber dar, wenn es darum geht, dass sie weiter in­vestieren können.

Aus diesem Grunde bedeuten diese Maßnahmen, wie ich schon betont habe, eine Trendwende. Damit senden wir das erste Mal ein wichtiges Signal an unsere klein- und mittelständischen Unternehmer, nämlich dass hier eine Maßnahme gesetzt wird, die sie entlastet. Bei diesem Gesamtpaket – es ist von einem Arbeitnehmer gesprochen worden; ich habe gesagt, es stellt eine Trendwende dar – nehmen wir immerhin 200 Millionen € in die Hand, mit denen wir heuer und nächstes Jahr die Lohnneben­kostensenkung durchführen.

Alle reden von Maßnahmen zur Lohnnebenkostensenkung – wir setzen sie für unsere klein- und mittelständischen Unternehmer, denn sie bilden das Rückgrat unserer Ge­sellschaft! In dieser Hinsicht danke ich den Unternehmerinnen und Unternehmern da­für, dass sie Arbeitsplätze schaffen und Jugendliche ausbilden. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 62

11.14


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dopp­ler. – Bitte.

 


11.14.13

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Rainer Wimmer, Sie haben die Arbeiterkammerwahl in Wien angesprochen und haben gesagt: Verlieren tut weh! Ich erinnere Sie – fragen Sie Ihre Freunde in Salzburg, wie es bei der letzten Landtags­wahl war –, wie weh verlieren wirklich tut, liebe Freunde. (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Wimmer.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Transparenz und Qualitätssi­cherung bei AMS-Kursen sind ein richtiger und wichtiger Ansatz, ja eine dringende Notwendigkeit. Wir haben in Österreich die höchste Arbeitslosenrate seit den Kriegs­jahren zu verzeichnen. Im Jänner waren fast 450 000 Menschen ohne Arbeit. Das sind um 9,5 Prozent mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Viele Menschen be­finden sich in Schulungen, und viele Schulungsteilnehmer fragen sich: Was mache ich hier eigentlich?

Die Kosten dafür betragen mehr als 1 Milliarde €. Leider gibt es da auch Fehlentwick­lungen. Auch wenn es der zuständige Minister nicht gerne hört, es ist so. Wie wäre es sonst zu erklären, dass, wie von meiner Kollegin Dagmar Belakowitsch-Jenewein be­reits erwähnt, sogar das AMS Wien sagt: Sinnlose Kurse gehören gestrichen!

Es kann und darf nicht sein, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass Herrschaf­ten zu Lasten der arbeitslosen Menschen finanziell gut bedient werden. In Zukunft müssen diese Kurse viel mehr unter die Lupe genommen werden. Es müssen Schulun­gen angeboten werden, die die betroffenen Menschen auch wirklich brauchen, statt da­rauf zu schauen, dass so mancher Kursleiter möglichst viel verdient. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

11.16


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


11.16.25

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte vorneweg zwei Klassen der HTL Bulme Graz begrüßen, die jetzt hier auf der Galerie sitzen und unserer Diskussion lauschen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn wir uns den Entschließungsantrag 189/A(E) ansehen, so erfahren wir wirklich nichts Neues. Dieser Antrag reiht sich nahtlos in eine Serie von inhaltsleeren Anträgen, die wir uns alle ersparen könnten, wenn sich die FPÖ endlich einmal besser informieren würde.

Meine Damen und Herren! Es stimmt, Österreich hat derzeit auf dem Arbeitsmarkt hart zu kämpfen. Unser Arbeitsminister Rudolf Hundstorfer hat alle Hände voll zu tun, damit es rasch wieder besser wird. Er meistert das aber gut, meine Damen und Herren (iro­nische Heiterkeit des Abg. Neubauer), denn es ist ein Faktum, dass Österreich auch in dieser schwierigen Zeit immer noch zu jenen Ländern gehört, die die geringste Arbeits­losenrate aufweisen. Das ist wohl der beste Beweis dafür, dass die Arbeit unseres So­zialministers sehr gut ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber bei den Rezepten der Blauen, meine Damen und Herren, sieht das ganz anders aus: Die sind nämlich Populismus pur, sind falsch im Ansatz, sind falsch in der Schlussfolgerung und sind falsch im Ergebnis. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Ihr Handeln ist falsch!) Und sie sind auch EU-rechtswidrig, Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein! Vielleicht sollten Sie Ihren Herrn Mölzer fragen, wie EU-Recht ausschaut, und ihn weniger über Dinge, die in einem Staat wie Österreich wirklich nicht gesagt ge­hören, philosophieren lassen. (Beifall bei der SPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 63

Herr Abgeordneter Kickl, Sie fordern von unserer Bundesregierung ein Maßnahmen­paket ein, das Zugangsbeschränkungen für Nicht-EU-Bürger und für EU-Bürger vor­sieht. Bruno Kreisky würde Ihnen dazu sagen: Lernen Sie Geschichte, Herr Kickl! Denn Sie haben noch immer nicht gelernt, dass für EU-Bürgerinnen und für EU-Bürger die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit im gesamten EU-Raum gilt. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Ich frage mich auch, woher Sie die Information haben, dass es negative Auswirkungen der EU-Ostöffnung gibt. Die siebenjährige Übergangsfrist wurde nämlich wirklich richtig genutzt. Institute wie das IHS sehen nur marginale Auswirkungen auf Österreich. (Abg. Kickl betritt den Sitzungssaal.) – Oh, er ist endlich wieder hier herinnen im Ple­narsaal! – Wie gesagt, Institute wie das IHS sehen nur marginale Auswirkungen auf Österreich, aber anscheinend wissen Sie mehr als wissenschaftliche Institute.

Und was die Nicht-EU-Bürger betrifft, Herr Kickl, so hätten Sie sich Ihren Antrag über­haupt sparen können, denn all das, was Sie darin fordern, ist längstens realisiert. Wir nennen das Rot-Weiß-Rot-Card. Wir prüfen schon längst, welche Qualifikationen wir in Österreich brauchen. Wir nehmen besonders qualifizierte Schlüsselkräfte auf, wir neh­men Fachkräfte in Mangelberufen auf und setzen auch auf Akademiker. (Abg. Kickl: Die gilt innerhalb der EU? Das habe ich gar nicht gewusst!)

Wenn Sie sich, Herr Kickl, wirklich ernsthaft damit auseinandergesetzt hätten, dann würde Ihnen eine Zahl sicherlich bekannt sein, nämlich 27 Prozent. Diese Zahl müss­ten Sie dann kennen. So hoch ist nämlich der Anteil der Akademikerinnen und der Aka­demiker unter all den Zuwanderern, die wir aus Nicht-EU-Staaten haben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.)

Würden wir in dieser Hinsicht nicht prüfen, Kollegin Belakowitsch-Jenewein, dann wäre diese Zahl niemals so hoch. Und wer das ist, wüssten wir dann auch nicht. Es sind Ärzte, es sind Ingenieure und es sind Wissenschaftler, die wir aufgrund der Rot-Weiß-Rot-Card bei uns in Österreich haben.

Ich kann nur eines sagen: Die Politik dieser Bundesregierung, die Politik eines Rudi Hundstorfer und die Politik unseres Bundeskanzlers haben dazu geführt, dass wir mehr Zuwanderer mit gehobener Qualifikation haben. Sie hat dazu beigetragen, dass zu­sätzliche Sozialversicherungsbeiträge eingenommen werden, und sie hat dafür ge­sorgt, dass wir höhere Steuereinnahmen erzielen können.

Was wir von Ihnen bekommen, Herr Kickl, sind Anträge wie der Antrag 189/A. Positiv formuliert ist das ein Papier der Gebrüder Grimm, negativ gesagt ist das ein weiterer Versuch, mit der Verunsicherung von Menschen politisches Kleingeld zu machen. (Bei­fall und Bravorufe bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist gottge­wollt! Unglaublich! – Ruf bei der FPÖ: Da hat er aber jetzt dem Muchitsch ordentlich die Leviten gelesen!)

11.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pe­ter Wurm. (Abg. Kickl: Also was in der EU einmal beschlossen ist, kann man nicht mehr ändern! Das sagen Sie damit! Das ist interessant! Das sollen die Leute ja wis­sen! – Abg. Keck: Schauen Sie, Herr Kickl, laut zu reden, heißt, keine Argumente mehr zu haben! – Ruf bei der FPÖ: Darum haben Sie auch geschrien!)

 


11.20.18

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe ÖVP! Es ist jetzt einige Wochen her, da hat es eine sehr große Veranstaltung in Tirol gegeben, von der Wirtschaftskammer organisiert. Zirka 600 Unternehmer waren anwesend, Festred­nerin war Landesrätin Zoller-Frischauf – die dürften Sie ja kennen. Sie hat den dort An-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 64

wesenden erklärt, wie die Regierungsverhandlungen vonstatten gegangen sind. Sie hat das so erklärt: Die ÖVP hatte damals zwei Wahlmöglichkeiten: eine Tür mit der Aufschrift „Erbschaftssteuern/Vermögensteuern“ und eine zweite Tür mit der Aufschrift „Lohnnebenkostensenkung“. Und natürlich habe die ÖVP die zweite Tür mit „Lohn­nebenkostensenkung“ gewählt. Sie sind mir nicht böse, wenn ich annehme, dass da wahrscheinlich jemand den Türpfosten erwischt hat und nicht die Tür.

Schauen wir uns an, was das, was Sie jetzt machen wollen, für einen Unternehmer be­deutet: 1,50 € (der Redner hält die entsprechenden Münzen in die Höhe) pro Monat pro Mitarbeiter. Das ist Ihre Lohnnebenkostensenkung! (Beifall bei der FPÖ.)

1,50 € heuer und nächstes Jahr wieder 1,50 € – macht 3 €. Jetzt erklären Sie mir bitte, warum ein Unternehmer wegen 3 € im Monat plötzlich eine riesengroße Offensive bei seinen Angestellten starten und plötzlich neue Leute einstellen soll! Das Problem ha­ben Sie überhaupt nicht erkannt, oder Sie haben es erkannt, aber Sie haben mittler­weile so wenig Budgetmittel, dass Sie einfach nichts mehr umsetzen können.

Wichtig ist – und das ist ja auch für die SPÖ ganz wichtig –: Wirtschaft schafft Arbeits­plätze. Und diese 400 000 oder 450 000 Arbeitslosen werden wir nur wegbekommen, wenn die Wirtschaft floriert. Und das Hauptproblem sind heute die Lohnnebenkosten. Wenn Sie diese nicht in den Griff bekommen, wird sich die Situation auf dem Arbeits­markt nicht verbessern.

Meiner Überzeugung nach ist diese Regierung schon lange konkursreif. Sie hoffen auf ein Wunder. Wunder geschehen manchmal. Ich hoffe auch auf ein Wunder: dass diese Regierung möglichst bald ihren Abschied feiert. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.23


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Au­bauer. – Bitte.

 


11.23.13

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möch­te mich nicht darauf einlassen und nicht dazu sprechen, welche Parteitaktik hier jetzt die wichtige ist, ob es um die EU-Wahl geht, um dieses ganze Hickhack. Ich denke mir, wenn jemand zu Hause sitzt, über 50 Jahre alt ist und keinen Job hat, dann hat er an­dere Sorgen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Genau deshalb, weil es ja Probleme auf dem Arbeitsmarkt gibt, ist es wichtig, dass wir heute hier rasch Hilfe beschließen, und das ist nicht so eine Kleinigkeit, wie Sie das vorher angesprochen haben. Es sind 350 Millionen €, die in den nächsten drei Jahren diese Regierung in den Arbeitsmarkt pumpt. Das setzt sich um in Arbeitsplätze.

Was geschieht denn mit dem Geld? – Es verschwindet ja nicht in irgendeiner Verwal­tung. Das geht in Eingliederungsbeihilfen. Das geht auch in den zweiten Arbeitsmarkt. Menschen, die schon länger als ein halbes Jahr keine Arbeit haben und auch auf dem freien Markt sozusagen keinen Job finden, bekommen eben in sozialökonomischen Betrieben Arbeit. Das ist ganz, ganz wichtig. Das ist eine enorme Hilfe für die Betrof­fenen. 20 000 Menschen können so pro Jahr gezielt gefördert werden. Und 8 500 Per­sonen – so hat es der Sozialminister gesagt – werden dauerhaft einen fixen Arbeits­platz bekommen. Das ist schon ein tolles Konzept, und daran sieht man, dass wir da auch etwas tun.

Wie schaut denn derzeit die Lage der Älteren aus? – Ja, auf der einen Seite gibt es die Probleme, deshalb nun die neuen Fördermaßnahmen. Aber auf der anderen Seite, das möchte ich schon betonen, stimmt dieses Vorurteil, dass Ältere überhaupt keine Chan­cen haben, nicht. Im Vorjahr – diese Zahlen möchte ich Ihnen nennen – hat eine halbe Million Menschen wieder Arbeit gefunden. Interessant dabei: Jeder Vierte von dieser


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halben Million war über 50 Jahre alt. Das heißt, es stimmt nicht, dass es gar keine Chancen gibt. Machen wir den Menschen doch Mut, vergraulen wir sie nicht dauernd, und hören wir doch auf mit dieser ewigen Schwarzmalerei! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein Letztes: Herr Minister, danke, Sie haben heute in der Fragestunde auch klarge­stellt, die Teilpension soll ab 2015 wirken. Also wieder ein Anreiz, Menschen länger im Job zu halten. Noch vor dem Sommer wird es die neue Aufschub-Bonus-Pension ge­ben – ein weiterer Schritt für mehr Beschäftigung Älterer.

Insgesamt, meinen wir, ist das ein gutes Konzept. Helfen wir alle zusammen, dass es auch der Erfolg wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mu­chitsch. – Bitte.

 


11.26.23

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr ge­schätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich heute schon einige Male erwähnt worden bin (Ruf bei der FPÖ: Lobend!) – lobend?; das kann man auffassen, wie man will (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir haben Sie sehr gelobt!) –, möchte ich einige Dinge vielleicht klarstellen. (Abg. Kickl: Nicht wieder zu­rückrudern!)

Fakt ist: Wir werden uns nie zurücklehnen können, wenn es darum geht, Maßnahmen zu setzen, um ältere Menschen in Arbeit zu halten. Der Unterschied zwischen den poli­tischen Parteien ist jener, wie man das sieht. Wir werden dort und da nachhelfen müs­sen, dass es gelingt, ältere Menschen am Arbeitsplatz zu halten. Teilweise bei der Wirtschaft, indem wir es attraktiver machen, ältere Arbeitnehmer in Beschäftigung zu halten, auch mit gesundheitlichen Maßnahmen, aber letztendlich auch bei den Betrof­fenen selbst.

Was uns aber klar unterscheidet, ist, wie man mit diesen Menschen umgeht. Und wenn gestern hier der Kollege Strolz von den NEOS die Menschen, die eine Invaliditätspen­sion beziehen, praktisch diffamiert hat, sie in ein Eck gestellt hat mit Korruption, dann muss man sich einmal vor Augen führen, was diese Menschen kriegen, die schwer ar­beiten, die es nicht schaffen, in Beschäftigung zu bleiben, und wo auch keine Maßnah­men mehr möglich sind, diese in Beschäftigung zu bringen. Wenn eine Invaliditätspen­sionistin 756 € monatlich kriegt, wenn ein Schwerarbeiter, der das 60. Lebensjahr im Job nicht schafft, 1 184 € Pension kriegt, dann sind das nicht Menschen, die dorthin wollen. Das sind Menschen, die dorthin müssen, weil sie einfach nicht mehr können, weil sie gesundheitlich praktisch am Ende sind.

Herr Strolz, ich würde Sie wirklich ersuchen, sich beim Thema Pensionen nicht mehr zu Wort zu melden. Ich lade Sie gerne ein: Fahren Sie mit hinaus auf eine Baustelle, suchen Sie mit mir Bauarbeiter, die über 55 sind und die noch arbeiten können! Sie werden nur mehr ganz wenige finden. (Abg. Strolz: Das war ja nicht mein Punkt!)

Um diese Menschen kümmern wir uns, und bei all den Parteien, die uns dabei un­terstützen, bedanke ich mich recht herzlich. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Wir können aber noch etwas machen. Wir können eines machen, nämlich dass wir das ehestmöglich umsetzen, was die Bundesregierung vereinbart hat, nämlich Maßnahmen gegen Scheinselbständigkeit, weitere schärfere Maßnahmen gegen Lohn- und Sozial­dumping und Maßnahmen, die wegführen vom Billigstbieter- hin zum Bestbieterprinzip.


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Und ja, da läuft in diesem Land etwas schief. Ich sage Ihnen eines: Wenn es öffent­liche Ausschreibungen gibt, wo nur der Billigste zum Zug kommt und nicht der Beste, wo nur der zum Zug kommt, der Billigstarbeiter auf öffentlichen Baustellen einsetzt, dann läuft etwas schief in den Ausschreibungen. (Beifall bei Abgeordneten der Grü­nen.)

Das Bundesvergabegesetz 2006 macht es möglich, dass wir öffentlich ausschreiben nach dem Bestbieterprinzip. Wir tun es nicht in diesen Bereichen! Ich lade daher alle Parteien ein, hier mitzutun und mitzuwirken, weil es nicht sein kann, dass auf Bau­stellen, wo unsere Steuergelder eingesetzt werden, Firmen zum Zug kommen, die in diesem Land keine Abgaben leisten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

11.29


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Karl. – Bitte.

 


11.30.02

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch ich möchte mich zum Antrag 190/A(E) der FPÖ äußern, der von der Abgeord­neten Schwentner bereits als „jenseitig“ bezeichnet worden ist. Es geht ja bei diesem Antrag darum, dass die Mindestsicherung für Ausländer nach dem Herkunftslandprin­zip berechnet werden soll.

Herr Abgeordneter Kickl hat als Zwischenrufer völlig richtig eingeworfen, dass es sich bei der Mindestsicherung um eine Sozialhilfeleistung handelt. Wenn es um den The­menkomplex EU-Ausländer und Sozialhilfe geht, dann sollten Sie sich aber bitte die Unionsbürgerrichtlinie ansehen. Die Unionsbürgerrichtlinie sieht nämlich vor, dass während des Aufenthalts, während der ersten drei Monate der EU-Ausländer (Abg. Strache: Wieso verlangt die CSU das dann? Wieso verlangt dann die CSU das Her­kunftslandprinzip?) – Hören Sie mir bitte zu! Sie werden es wohl schaffen, dass Sie sich zwei Minuten etwas über die geltende Rechtslage anhören. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) Wie gesagt, Sie können die Unionsbürgerrichtlinie auch selber lesen. Lesen bildet, wie wir wissen, aber ich werde mich wirklich bemühen, es Ihnen ganz einfach zu erklären.

Also: In der Unionsbürgerrichtlinie ist vorgesehen, dass kein Mitgliedstaat verpflichtet ist, während der ersten drei Monate des Aufenthaltes EU-Ausländern Sozialhilfe zu ge­währen. Diese Regelung ist ja auch im Artikel 4 Abs. 4 der Artikel-15a-Vereinbarung, die Sie in Ihrem Antrag abgedruckt haben, umgesetzt. Das heißt, wir haben das in Ös­terreich umgesetzt.

Daraus ist zu schließen, dass sich Ihr Antrag nur auf jene EU-Ausländer beziehen kann, die sich länger als drei Monate im Inland aufhalten.

Wie sieht es aber mit denen aus? Auch da gibt es eine klare Regelung in der Unions­bürgerrichtlinie, die auch in Österreich umgesetzt ist. Das Aufenthaltsrecht über drei Monate ist nämlich (Abg. Strache: Warum verlangt die CSU das dann?) Schauen Sie sich die deutsche Umsetzung an, und vergleichen Sie sie mit der österreichischen Umsetzung! (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Kann man das nicht verändern?)

Ich komme noch einmal zurück zu meinem Gedankengang: Ein EU-Ausländer hat nur dann ein über drei Monate hinausgehendes Aufenthaltsrecht, wenn er Arbeitnehmer oder Selbständiger ist oder wenn er über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass er im Inland keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss.

Daraus ist Folgendes zu schließen: Ihr Antrag bezieht sich also auf EU-Ausländer, die aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit ein längeres Aufenthaltsrecht haben. Das heißt, wir


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sprechen hier von Personen, die aufgrund ihrer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit in Österreich Steuern und Sozialabgaben zahlen. Sie dürfen also gleich viel zahlen wie Österreicher, sollen aber niedrigere Leistungen bekommen. Dass das völlig unsachlich ist, liegt wohl auf der Hand. (Abg. Strache: Die CSU macht also unsachliche Vorschläge!) Oder haben Sie das vielleicht so gemeint, dass auch die Steuern und Sozialabgaben, die von den EU-Ausländern zu zahlen sind, nach dem Herkunftslandprinzip zu leisten sind? Das wird ja wohl nicht gemeint sein, oder? (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Und wenn Sie immer von der CSU reden, dann müssen Sie sich bitte die Umsetzung im Inland ansehen. Wir haben die Unionsbürgerrichtlinie im Inland sehr gut umgesetzt; deswegen haben wir mit unserem nationalen Recht keine Probleme. In Deutschland ist die nationale Umsetzung anders erfolgt. Hier muss in Deutschland nachgebessert wer­den. Aber das betrifft nicht die Unionsbürgerrichtlinie, sondern die nationale Umset­zung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

11.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ober­nosterer. – Bitte.

 


11.33.30

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Ga­lerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Es geht heute beim Tagesordnungs­punkt 1 um ein Arbeitsmarktpaket, um Arbeitsmarktpolitik und deren Finanzierung und eigentlich nicht um das gesamte Paket der Sozialleistungen.

Ich möchte mich jetzt nicht bei den Sozialleistungen aufhalten, aber eines wissen wir genau, und ich glaube, da müssen wir den Tatsachen ins Auge schauen: Österreich ist einer der besten Sozialstaaten der Welt, mit bester Absicherung. Wir wissen, dass vie­le auf diese Sozialleistungen zugreifen, für die sie eigentlich nicht geschaffen wurden, und dieser Missbrauch – der Herr Bundesminister sagt das auch immer wieder – ist abzustellen, damit die Menschen, die es notwendig brauchen, auch zu diesen Sozial­leistungen kommen.

Aber nun zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt betreffend Arbeitsmarkt. Wenn ich wie jetzt diese Diskussionen verfolge, dann tut mir – und ich bin selbst Unterneh­mer und weiß, in welch gutem Land wir leben – manchmal wirklich der Bauch weh, wenn ich höre, wie schlecht alles in diesem Staat ist. Statistiken kann man drehen und wenden, wie man will, aber dass Österreich nach wie vor in dieser wirklich schwierigen Zeit die wenigsten Arbeitslosen in Europa hat und bei der Jugendarbeitslosigkeit an zweiter Stelle ist, das sind einfach Fakten, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren.

Wir wissen, dass wir viel zu tun haben werden, um das auch zu halten, und deshalb reagiert auch die Regierung und widmet sich verstärkt dem Thema 50 +, einem der wichtigsten Themen, wo es darum geht, die Leute länger in der Arbeit zu halten, um das Pensionssystem abzusichern, und wo es auch darum geht, dass die Menschen auch eine Zufriedenheit bei der Arbeit haben.

Das Zweite, was Kollege Haubner angesprochen hat: Das ist jetzt nicht das große Wunderwerk, das muss man auch dazusagen, für die vielen Betriebe, dass wir jetzt endlich einen Schritt in die Richtung gehen, die Lohnnebenkosten zu senken. Wir wis­sen, dass wir in diesem Bereich Spitzenreiter im negativen Sinne sind. Wir wissen, dass die Lohnnebenkosten bei uns fast 50 Prozent ausmachen, dass alleine davon die Steuern und Abgaben über 42 Prozent ausmachen. Im europäischen Vergleich sind wir hier nicht Spitzenreiter im positiven Sinn wie Gott sei Dank bei unseren Arbeitsmarkt-


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daten, sondern wir sind Spitzenreiter bei den höchsten Abgaben in der EU. Diese ma­chen im Schnitt der EU-27 nämlich 38,4 Prozent aus.

Wie man Statistiken drehen und wenden kann, haben wir gesehen: Da geht man he­raus mit 1,50 € und sagt, so viel macht das für jeden Betrieb aus. Wir können das auch pro Einwohner oder zumindest pro Österreicher aufrechnen. Das können wir auch ma­chen. Aber wir wissen, von welcher Summe wir da sprechen: Zweimal 0,1 Prozent macht in Summe im Jahr 200 Millionen € aus. Das ist für die Wirtschaft nicht wenig.

Ich sage aber auch ganz klar eines dazu: Um unsere guten Arbeitsmarktdaten und So­zialleistungen aufrechterhalten zu können, ist es in Zukunft unbedingt notwendig, die Lohnnebenkosten weiterhin im Auge zu behalten und zu senken, sodass wir zumindest im europäischen Mittelfeld landen. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der SPÖ.)

11.37


Präsident Karlheinz Kopf: Neuerlich zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.37.38

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Meine Damen und Herren! Ich möchte es ganz kurz machen.

Frau Abgeordnete Schwentner, wie immer meine Fraktion betreffend Ihren Antrag ab­stimmen wird, ich kann Ihnen nur zusagen, wir werden uns das Ganze noch im Zuge des Budgetbegleitgesetzes anschauen, inwieweit wir bei dieser Gruppe von Betrof­fenen eine Treffgenauigkeit haben, ob man hier weiteres Unrecht schafft oder ob es gelingt, etwas auszugleichen.

Wie gesagt, das, was heute hier abgestimmt wird, kann noch revidiert werden bis zum Budgetbegleitgesetz. Das wollte ich Ihnen sagen.

Und abschließend, Herr Abgeordneter Strache: Die CSU ist nicht Europa! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Wow! – Abg. Kickl: Aber Sie sind Europa!?)

11.38


Präsident Karlheinz Kopf: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


11.38.34

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die soziale Frage ist mit Sicherheit eine der drängendsten in Europa, aber auch in Österreich. Ja, Kollege Obernosterer, ich stimme Ihnen zu, Österreich steht in vielen Fundamentaldaten immer noch sehr gut da – ich sage sogar: sehr gut –, was die öko­nomische Lage betrifft, auch was die Arbeitslosenzahlen betrifft. Allerdings ist jetzt kei­ne Zeit für ökonomische und soziale Debatten. Wir brauchen Reformen und leben vom Speck in der Kammer.

Jetzt haben wir das Problem, dass wir in der Kammer ein Riesenloch haben, ein Bud­getloch. Das haben Sie gerade wegretuschiert, aber das Hypo-Loch wird das Budget­loch wieder vergrößern. Ich habe mir das kurz angeschaut: Ob wir Mindestpensionen rechnen oder sonstige Sozialleistungen, wenn du da 1 000 € pro Monat ansetzen wür­dest, dann ist das von der Dimension her nicht so verkehrt. Leider werden es am Schluss mindestens – da können Sie erzählen, was Sie wollen! – 10 Milliarden € sein, die das Hypo-Loch ausmachen. 5 Milliarden € sind schon weg, 4 Milliarden € kommen nach Ihren Angaben noch dazu. Da wissen wir, dass es mindestens 5 bis 6 Milliarden € sein werden. Das heißt also, es sind mindestens 10 Milliarden € am Schluss.

Meine Damen und Herren, das sind aufs Monat gerechnet mehr als 10 Millionen Min­destpensionen!


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Und jetzt sagt die Bevölkerung völlig zu Recht, unabhängig davon, ob das Hypo-Drama in Kärnten seinen Ausgang genommen hat oder nicht – wir alle werden in dieser Frage übereinstimmen, aber es geht auch um die Frage, was auch diese Bundesregierung dann getan oder unterlassen hat; nicht mehr und nicht weniger ist das Thema –, jetzt kommt die Bevölkerung oder kommen viele, viele wahlberechtigte Menschen und sagen: Wir wollen das untersucht haben! Nachdem gerettet wird, was zu retten ist – darüber kann man diskutieren –, soll auf jeden Fall untersucht werden, was zu unter­suchen ist! (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Und dieser Wille, dieser mittlerweile unbändige Wille in der Bevölkerung und in der WählerInnenschaft hat dazu geführt, dass die Petition der Oppositionsparteien – das ist überparteilich insofern, als sich einmal vier Parteien gefunden haben; da sieht man schon, was da für ein Druck dahinter ist, dass man überhaupt zu solch einem Mittel greift –, dass dieses Anliegen jetzt vor einer Stunde von über 100 000 Wahlberechtig­ten unterschrieben war. (Beifall und Bravorufe bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Und deshalb appelliere ich jetzt an die Abgeordneten der Volkspartei (Abg. Obernos­terer: So wichtig ist das Thema Arbeitsmarkt!) und an die Abgeordneten der Sozialde­mokratie (Abg. Obernosterer: So wichtig ist das Thema Arbeitsmarkt für die Grünen!): Geben Sie Ihrem Gewissen eine Chance! Füllen Sie das freie Mandat mit Leben! – Wir wissen, dass Sie unter Druck von Ihren Parteizentralen stehen, das ist längst klar. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Natürlich! (Abg. Zanger – in Richtung ÖVP –: „Hän­de falten, Goschen halten!“)

Schauen Sie, der Landeshauptmann von Vorarlberg wird einen Beschluss, eine Reso­lution vorschlagen für seinen Landtag, dass wir hier – Sie von der ÖVP auch; aufpas­sen, Sie auch! – diesem Anliegen nach Untersuchung nachkommen, weil er weiß, dass eine Regierungskommission, die Sie jetzt vorschieben, nur ein Fluchtversuch nach vor­ne sein kann, mit dem Sie aber hinten herunterhängen werden. Das wird alles nichts nützen. Die Bevölkerung hat ein ganz klares Gefühl dafür – Gott sei Dank –, dass in einer halbwegs ernstzunehmenden parlamentarischen Demokratie diese Aufklärungen, diese notwendigen Untersuchungen ausschließlich Sache eines Parlamentsausschus­ses sind. Na selbstverständlich! (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS. – Abg. Rädler: Hast du kein anderes Thema?) Ja, das ist es schon.

Und es wird nichts nützen, wenn sich der Herr Vizekanzler und Finanzminister nach einer Phase luzider Momente jetzt hinstellt und sagt: Das kostet Unsummen! – Das ist ja die größte Verhöhnung. Wir haben ja schon viele Verhöhnungen erlebt, aber das ist auch eine Verhöhnung der Bevölkerung – wenn man nämlich weiß, dass jede Untersuchung prophylaktisch für die Zukunft, so wie in diesem Fall, Milliarden sparen kann. Und hätten Sie nicht den Untersuchungsausschuss zu den Banken abgedreht, hätten wir uns auch viel Geld erspart. (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Und jetzt ist es wieder so weit. Jetzt stehen wir wieder vor diesen Entscheidungen. Sie stehen auch vor diesen Entscheidungen. (Abg. Rädler: Brauchst du einen Arzt?) – Schade, dass das Protokoll diese unqualifizierten Zwischenrufe nicht alle aufnehmen kann. – Heute haben wir wieder eine Entscheidung zum Untersuchungsausschuss am Ende der Tagesordnung. Auch wenn Sie heute nicht zustimmen dürfen, können oder wollen – ich glaube, es wollen immer mehr –: Diskutieren Sie das! Wir laden Sie ein. Wir laden Sie auch ein, das in Ihren Wahlkreisen zu machen, mit uns. (Abg. Rädler: Reden Sie zum Thema!) Wir werden die Bevölkerung animieren, auch mit Ihnen zu dis­kutieren in Ihren Wahlkreisen, damit Sie erklären, warum das entweder untersucht wer­den soll oder vertuscht werden soll. Das ist alles ganz einfach! Und es sind jetzt über 100 000. In wenigen Tagen werden wir 107 000 erreicht haben. Das ist ein neuer his-


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torischer Höchststand für Petitionen. Das können Sie nicht wegdiskutieren und wegwi­schen.

Und deshalb ganz am Schluss, auch den Herrn Minister ansprechend, weil er ja für die Regierung hier sitzt: Es hat sich ja auch der Herr Mitterlehner dann im Ton vergriffen. Sie, Herr Minister Hundstorfer, haben gemeint, es gibt eh hundert Verfahren bei Ge­richt. – Das hat mit dem alles nichts zu tun! (Abg. Strache: Eine richtige Pflanzerei ist das!) Weder der Pröll noch die Frau Fekter stehen vor Gericht, wenn es um die poli­tische Verantwortung geht. Das ist eine ganz andere Untersuchung. Die brauchen wir. Das verstehen die Leute, die wollen das auch.

Und ich sage Ihnen ganz zum Schluss: Es wird Licht in die Sache kommen, ob Sie da die Decke draufhalten wollen oder nicht. Wir werden auch sonst Wege finden. Aber es gibt nur diesen korrekten Weg der parlamentarischen Untersuchung. Die Wahrheit wird ans Licht kommen – je schneller, desto besser. Und je schneller Sie und Sie (in Rich­tung SPÖ und ÖVP) dabei sind, desto besser für Sie und für das demokratische Parla­ment. Ganz einfach!

Die Wahrheit wird ans Licht kommen. Die Fürsten der Finsternis haben abzudanken. (Beifall bei Grünen, FPÖ, Team Stronach und NEOS. – Die Abgeordneten dieser Frak­tionen erheben sich von ihren Sitzen und halten jeweils ein Schild mit dem Aufdruck „HYPO-PETITION 100.000“ in die Höhe. – Ruf bei der SPÖ: Das ist eine „tolle“ Koa­lition mit den Brandstiftern der FPÖ!)

11.45

11.45.20

 


Präsident Karlheinz Kopf: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Usancen dieses Hauses folgend würde ich Sie bitten, nachdem wir alle die Taferln gesehen ha­ben, diese dann jetzt wieder zu entfernen, damit wir in der Behandlung der Tagesord­nung fortsetzen können.

Zum Wort ist zu diesen Tagesordnungspunkten niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich erkenne keinen Wunsch des Berichterstatters nach einem Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz geändert werden, in 60 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 4 eingebracht.

Wer sich hiefür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Das ist somit angenommen.


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Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 61 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Ausschusses für Arbeit und So­ziales, seinen Bericht 62 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Ausschusses für Arbeit und So­ziales, seinen Bericht 63 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte um Ihr zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ebenfalls an­genommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ausschusses für Arbeit und So­ziales, seinen Bericht 64 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und So­ziales, seinen Bericht 65 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, der gebe ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ebenfalls an­genommen.

11.49.217. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 245/A(E) der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend kein Frei­kauf von der Behinderteneinstellungspflicht für den öffentlichen Bereich (70 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Jarmer zu Wort. – Bitte.

 


11.50.02

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ho­hes Haus! Werte KollegInnen! Liebes Publikum auf der Besuchergalerie und zu Hause! Heute geht es um das Thema Freikaufen im öffentlichen Bereich. Vielen Menschen ist nicht ganz klar oder könnte nicht klar sein, was das bedeutet. Ich will es kurz erklären.


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Wenn Betriebe eine bestimmte Anzahl an MitarbeiterInnen haben, dann brauchen sie auch ein Pendant, eine Person mit Behinderung, die dafür angestellt wird. Und wenn ein Betrieb diesen Ausgleich nicht durchführen kann, dann bedeutet das, er kann sich quasi mit Hilfe einer Ausgleichstaxe freikaufen. Der Betrag ist nicht sehr hoch, es sind zirka 240 € bis in etwa 300 €. Und das ist der Punkt, der für mich wirklich schlimm ist, denn der Staat Österreich kauft sich im öffentlichen Bereich wirklich frei, er erfüllt nicht die Einstellungsquote. Und das ist für mich ein Zustand, der nicht erträglich ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Und das ist der Grund, weshalb ich jetzt einen Antrag stelle, denn der Staat sollte in dieser Sache Vorbildwirkung haben. Man kann nicht von der Privatwirtschaft verlan­gen, dass sie diese Quote erfüllt, und im eigenen, im staatlichen Bereich erfüllt man die Quote nicht und da ist es nicht von Bedeutung.

Unser Sozialminister hat eine Aussendung gemacht und hat gemeint, es wäre alles in Ordnung und es liege nichts im Argen. Da bin ich zur Gänze anderer Meinung. Wenn wir uns die Arbeitslosenzahlen ansehen – arbeitslose Menschen mit Behinderungen –, so haben wir eine doppelte Anzahl an arbeitslosen Menschen. Das heißt, wenn wir die jetzige nochmalige Erhöhung betrachten, um wie viele Menschen mit Behinderungen mehr in Arbeitslosigkeit geraten sind, so haben wir jetzt einen Wert des Fünffachen.

Es gab eine parlamentarische Anfrage und wir haben uns 2011 und den Vergleich zu 2012 angesehen: Wie sieht es denn im öffentlichen Bereich mit dem Freikaufen aus? – Und da möchte ich gerne ein paar Zahlen erwähnen: Es gibt 1 500 Menschen mit Be­hinderung, die im öffentlichen Bereich, im Bereich der Wirtschaftskammer keine Anstel­lung finden. Für 1 500 Menschen bezahlt die Wirtschaftskammer Österreich eine Aus­gleichstaxe. Das heißt, wir haben die verschiedensten Landesstellen der Wirtschafts­kammer Österreich, und wir wissen, dass diese sich freikaufen.

Ich kann mir vorstellen, dass meine KollegInnen, die nach mir noch sprechen werden, davon ausgehen werden und erwähnen werden, dass alles sehr positiv sei und dass Österreichs Arbeitslosenquote eher gering ist. Trotzdem, aus meiner Sicht muss – und das richte ich jetzt an Sie, Herr Sozialminister – gerade der öffentliche Bereich mit gu­tem Beispiel vorangehen. Wir brauchen Maßnahmen, wir brauchen dringendst Maß­nahmen, um der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen entgegenzuwirken. Und noch einmal sei da die wichtige Vorbildwirkung des Staates erwähnt. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.54


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig zu Wort. – Bitte.

 


11.54.24

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möch­te eine Zahl nicht so im Raum stehen lassen, wie sie Frau Kollegin Jarmer jetzt ge­nannt hat, nämlich dass der Bund seine Einstellungspflicht nicht erfülle. Das ist nicht die Wahrheit, Frau Kollegin Jarmer. Der Bund erfüllt seine Einstellungspflicht seit dem Jahre 2007. Ich denke, das wissen auch Sie, und es ist nicht redlich, wenn ich das so sagen darf, dass man hier vom Rednerpult aus eine falsche Zahl in den Raum stellt.

Natürlich ist, Frau Kollegin Jarmer – und das wissen Sie genauso gut wie ich –, die Be­schäftigung von Menschen mit Behinderung eine ganz, ganz große Herausforderung. Ich bin überzeugt davon, dass es für die betroffenen Menschen von ganz großer Be­deutung ist, dass sie Arbeit finden. Das steigert den Selbstwert. Davon bin ich wirklich überzeugt. Bezahlte Erwerbsarbeit ist aus meiner Sicht der Schlüssel für ein selbstbe­stimmtes Leben, und sie ist auch die beste Möglichkeit im Kampf gegen die Armut. Da


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sind wir, glaube ich, alle einer Meinung. Das gilt für Menschen mit Behinderung, und das gilt auch für Menschen ohne Behinderung.

Dass Arbeitslosigkeit – ganz egal, für welchen Personenkreis – niemanden von uns kaltlässt, das hören wir ja immer hier in diesen Debatten – in diesen doch auch sehr kritischen Debatten, aber dass es uns allen ein Anliegen ist, das ist, denke ich, wirklich unbestritten. Ich möchte schon auch betonen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen und auch liebe ZuseherInnen an den Fernsehschirmen, dass es auch und ganz spe­ziell dem Minister wirklich wichtig ist, in diesem Bereich Maßnahmen zu setzen. Erst im ersten Tagesordnungspunkt wurde eine ganz wichtige Maßnahme – leider nicht mit den Stimmen von allen Kolleginnen und Kollegen – beschlossen. Und auch im Bereich von Menschen mit Behinderungen gibt es, und das wissen Sie auch alle, eine Reihe von Fördermaßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz aufnehmen können.

Insgesamt stehen 163 Millionen € pro Jahr zur Verfügung. Es werden rund 70 000 För­derfälle – ich mag diesen Ausdruck gar nicht –, es werden rund 70 000 Menschen un­terstützt, Menschen mit Behinderungen, damit sie in der Arbeitswelt Fuß fassen kön­nen. Und ich denke, das soll man auch nicht kleinreden.

Gerade im Bundesdienst gibt es seit einigen Jahren eine Initiative, die sogenannte bundessache.at, die ganz besonders Menschen mit Behinderungen bei der Aufnahme in den Bundesdienst begleitet, und auch da gibt es durchaus Erfolge zu verzeichnen. Eine Maßnahme, die ich heute auch erwähnen möchte, weil im Zusammenhang mit der Einstellungspflicht der Bund angesprochen wurde, ist, dass im Jahr 2012 bei der Erstellung des Personalplans Menschen mit Behinderung, die einen Grad der Behin­derung von mindestens 70 Prozent aufweisen, vom Aufnahmestopp nicht betroffen wa­ren.

Das sind alles Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen nicht noch geringer ist. Das möchte ich schon auch be­tonen, weil ich natürlich auch weiß, dass leider viele Betriebe ihre Einstellungspflicht nicht erfüllen. Ich möchte wirklich einmal mehr an alle Kolleginnen und Kollegen, die in der Wirtschaft oder in irgendwelchen Wirtschaftsverbänden tätig sind, appellieren, da­rauf hinzuweisen, dass es durchaus positiv ist, wenn Menschen mit Behinderungen in Betrieben angestellt werden. Zurzeit erfüllen nur 25 Prozent der Betriebe die Einstel­lungspflicht, das ist natürlich wirklich ein geringer Prozentsatz.

Ich denke mir, es wäre wirklich an der Zeit, dass man auch in diesem Bereich dazu übergeht, die Win-win-Situation – ich bezeichne das immer so – zu erkennen. Es ist, davon bin ich wirklich überzeugt, eine Win-win-Situation für alle: einerseits für die Be­triebe, weil sie durchaus sehr, sehr motivierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben – Menschen mit Behinderungen sind durchaus sehr, sehr leistungsbereit und einsatzwillig; ich kenne viele, die gerne einen Beitrag leisten möchten, aber im Moment eben keine Chance bekommen –, und es ist andererseits natürlich auch ein Mehrwert, eine Win-win-Situation für die Menschen mit Behinderungen, weil eine Erwerbstätigkeit ihren Selbstwert steigert und weil sie dadurch am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsleben teilhaben können.

Ich glaube, dass wir in diesem Bereich gemeinsam weiterarbeiten sollen. Ich möchte es nicht schönreden – niemand redet Arbeitslosigkeit schön –, ich möchte aber auch nicht verhehlen, dass wir wirklich bemüht sind, in diesem Bereich gemeinsam Schrit-
te zu setzen. Und vielleicht können wir gemeinsam eine Imagekampagne starten, wo man einfach zeigt, wie wertvoll MitarbeiterInnen mit Behinderungen in den Betrie-
ben und auch im Bereich der öffentlichen Hand sind. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. El Habbassi.)

11.58



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 74

Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


11.58.59

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Im Behindertenbereich haben wir echten Handlungsbe­darf, denn die Arbeitslosigkeit ist dort seit 2006 fünf Mal schneller angewachsen als im allgemeinen Durchschnitt. Das sollte uns wirklich zu denken geben.

Wir leben in einem Sozialstaat, und, meine Damen und Herren, das Grundethos eines Sozialstaates und einer Gesellschaft überhaupt misst sich daran, wie wir mit den Schwächsten – mit den Behinderten, mit den Alten, mit den Kranken, mit den Kindern und mit den Ungeborenen – umgehen. Wenn wir sagen, wir wollen diesen Umgang im Sozialstaat konsensuell und gut regeln – und nicht über Privatinitiativen und Charity oder Goodwillaktionen für Behinderte und Almosengaben –, dann muss der Staat hier wirklich eine explizite Vorreiterrolle einnehmen und Verantwortung übernehmen. Das ist eine der wenigen wirklichen und echten Kernaufgaben des Staates. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn das nicht ausreichend gegeben ist, dann hat der Sozialstaat wirklich ein Pro­blem. Wir sehen natürlich, dass die Behindertenquote nicht in allen Bereichen tatsäch­lich erfüllt werden kann, denn bei der Polizei, in der Exekutive, in diversen anderen staatlichen und öffentlichen Einrichtungen Behinderte zu beschäftigen, wäre unter Um­ständen sogar eine Gefährdung der Behinderten. In diversen Büros, Ämtern, Bürger­servicestellen et cetera finden sich aber genug Arbeitsplätze für behinderte Menschen. Es ist sicher gescheiter, den Bürgern Arbeit zu geben, als sie mit 20 oder 22 in Pension zu schicken.

Ein Wort noch zum Sozialstaat: Wir als Team Stronach sind eine Wirtschaftspartei, und uns wird immer gerne unterstellt, wir möchten alles privatisieren und alles Öffentliche abschaffen, den öffentlichen Bereich überhaupt unterlaufen und konterkarieren. – Nein, das ist genau nicht so, meine Damen und Herren! Wir stehen zum Sozialstaat, aber wir sagen, die Dosis macht das Gift. Ein überdosierter Sozial- und Verwaltungsstaat ist kontraproduktiv und schadet den Bürgern, und unter den Bürgern schadet er am meis­ten den Schwächsten: den Behinderten, den Alten, den Kranken und den Kindern.

Wir wollen zielgerichtet Menschen helfen, und zwar durch sinnvolle Maßnahmen, und ich glaube, daher ist es gescheit, den Antrag zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)

12.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. – Bitte.

 


12.02.14

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Beschäftigung ist wichtig, gerade auch für Menschen mit einer Behinderung: dass sie gebraucht werden, dass sie sozial integriert sind. Es ist richtig, dass die Ar­beitslosigkeit gestiegen ist; sie ist generell gestiegen und bei behinderten Menschen überproportional.

Da muss man etwas tun, aber die Maßnahmen, die gefordert werden, dass man die Ausgleichstaxe erhöht, die Strafzahlungen erhöht, sind das falsche Rezept in der mo­mentanen Wirtschaftssituation, die sehr angespannt ist. Der Faktor Arbeit wird ja schon überproportional besteuert, das muss gesenkt werden. Auch den Kündigungsschutz, der aufgelockert worden ist, jetzt wieder straffer zu ziehen, wäre das falsche Mittel, denn damit würde kein neuer Job geschaffen werden. Ich bin ganz der Meinung von Sozialminister Hundstorfer, dass wir uns im Herbst die Evaluierung ansehen und dann


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auch schauen, was man tun kann. Vor allem muss mehr Bewusstsein geschaffen wer­den und auch mehr Information an die Unternehmen kommen, dass es keinen Kündi­gungsschutz in der alten Form mehr gibt.

Es gibt auch andere Dinge, die man tun muss. Man muss die Ausbildung von behin­derten Menschen verbessern, das ist ein wesentlicher Faktor. Ein zweiter Punkt ist, dass das Bundessozialamt – also insgesamt das Sozialministerium – jährlich 140 Mil­lionen € für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ausgibt. Das ist sehr viel Geld, und man muss auch die Effektivität überprüfen und die Treffsicherheit stei­gern. Wir müssen auch die Durchlässigkeit vom zweiten in den ersten Arbeitsmarkt steigern und fördern, damit auch mehr Anreiz besteht, auf dem ersten Arbeitsmarkt ei­nen Job zu bekommen.

Meine Damen und Herren, Beschäftigung hat auch etwas mit Würde zu tun. Ich habe gestern schon gesagt und möchte das heute wiederholen – und immer wieder wieder­holen, bis es wirklich so ist –: Wir müssen die Menschenwürde auch in der österrei­chischen Verfassung verankern. In Deutschland ist sie in Artikel 1 Grundgesetz veran­kert, in Österreich steht sie nicht direkt in der Verfassung. Ich finde, das ist ein Armuts­zeugnis. Menschenwürde auch für die Beschäftigung von behinderten Menschen! – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS.)

12.06


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.06.51

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Seitens meiner Fraktion werden wir die­sem Antrag auch unsere Zustimmung geben, weil ich glaube, dass der Bund da natür­lich eine ganz besondere Verantwortung hat.

Wir haben es jetzt schon mehrmals gehört: Gerade in wirtschaftlich schwachen Zeiten steigt die Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen überproportional. Das ist leider Gottes so. Es ist teilweise nicht wirklich nachvollziehbar, dennoch haben offensichtlich viele Arbeitgeber im Bereich der Wirtschaft auch Angst vor Krankenständen und Ähn­lichem; das ist sicherlich auch mit ein Grund.

Herr Bundesminister Hundstorfer, Sie werden sich jetzt vielleicht wundern, aber ich sa­ge Ihnen Folgendes: Ja, wir anerkennen, dass in Ihrem Ressort selbstverständlich die­se Quote mehr als erfüllt ist. Das ist ein Lob von unserer Seite, auch wenn Sie das jetzt überrascht, aber das ist leider nicht in allen Ressorts so.

Ich denke, es sollte im öffentlichen Bereich überhaupt nicht mehr möglich sein, sich freizukaufen. Warum muss der öffentliche Bereich sich da freikaufen? Das gilt für Mi­nisterien, aber das sollte auch für staatsnahe Betriebe wie beispielsweise die ÖIAG oder die Telekom gelten. Ich glaube, es gibt eine ganz besondere Verantwortung die­sen Menschen gegenüber, und daher ist das einfach nicht nachvollziehbar.

Herr Bundesminister, vielleicht könnten Sie uns sagen, welche Ministerien laut Ihrem Informationsstand da besonders säumig sind beziehungsweise was Sie als Minister für Arbeit und Soziales mit den Ressortkollegen besprochen haben, um diesen Zustand ir­gendwie zu beenden. Ich glaube nämlich, es ist schon relativ unwürdig, wenn behin­derte Menschen immer wie Bittsteller behandelt werden. Es sollte ihr Recht sein, und es sollte gerade der öffentliche Dienst in diesem Bereich eine Vorbildwirkung haben. (Beifall bei der FPÖ.)


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12.08


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


12.08.44

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ein paar Dinge hier klarstellen: Es ist keine Frage, der öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion. Der öffentliche Dienst muss diese Vorbildfunktion wahrnehmen, und der öffentliche Dienst nimmt sie in seiner Gesamtheit auch wahr; in der Gesamtheit sind wir im Plus. Natür­lich haben wir – und das ist kein Geheimnis – bei zwei Ressorts ein Problem, und in diesen zwei Ressorts werden wir immer ein Problem haben.

Wir haben im Unterrichtsressort ein Problem, ob wir wollen oder nicht. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Es gibt einen gewissen Grad der Behinderung, wo es als Lehrkraft nicht mehr geht. Ob es uns jetzt Vergnügen macht oder kein Vergnü­gen macht, auch wenn jetzt in Schulen für Rollstuhl fahrende Lehrkräfte nachträglich Aufzüge eingebaut werden – all das gibt es ja –: Wir haben trotzdem Grenzen, das ist leider so.

Der zweite Sektor, der im Minus ist – es gibt nur zwei Sektoren, die im Minus sind –, ist und bleibt die Exekutive. Sie selber haben Abgeordnete, die aus diesem Sektor kom­men. Ich glaube, Sie wissen, worum es da geht. Auch da gibt es Grenzen.

Das Innenressort bemüht sich natürlich intensiv, ebenso das Justizressort; dort, wo es geht, haben diese Ressorts einen überproportionalen Behindertenanteil. Vom Innenmi­nisterium weiß ich – vom Justizministerium weiß ich es nicht; bitte das nicht misszu­verstehen –, dass es dort eine eigene Behindertensportgruppe gibt, die sich sehen las­sen kann, wo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung hervorragend unter­stützt werden.

Dass mein Ressort überproportional vorne liegt, das ist logisch, aber auch wir – und das sage ich ganz offen –, wir alle haben seit zwei Jahren ein gemeinsames Problem, das ist die Aufnahmesperre. Die Aufnahmesperre ist zwar für Menschen mit Behinde­rung aufgemacht worden, aber ab 70 Prozent – und jetzt wird es etwas dünn. Wir su­chen immer wieder Menschen, wir bemühen uns auch immer wieder um Menschen mit akademischem Abschluss, und, und, und – all das haben wir auch bei uns –, aber trotzdem haben wir da Grenzen.

Es ist nicht einfach, wir werden auch weiterhin aktiv sein. Wir werden auch weiterhin mit den Wirtschaftskammern ein ernstes Wort reden, denn sie sind aus diesem halböf­fentlichen Sektor die säumigsten. Alle Arbeiterkammern sind massiv gut unterwegs, die Landwirtschaftskammer ist knapp gut unterwegs, hervorragend unterwegs ist die Kam­mer der Wirtschaftstreuhänder, aber die sonstigen Wirtschaftskammern haben einen Aufholbedarf, um das einmal so zu umschreiben. Sie können sicher sein, das werden wir nicht links liegen lassen. Wir werden natürlich etwas tun, reden, schauen und ent­sprechende Veränderungsprozesse herbeiführen.

Langer Rede kurzer Sinn – es wurde schon gesagt, was wir tun –: Ich kann Ihnen nur versichern, wir setzen alles daran, dass der Bund weiterhin diese Vorbildfunktion ha­ben wird; wir setzen auch alles daran, dass die halböffentlichen Sektoren da entspre­chend ihren Beitrag leisten, vor allem was die Wirtschaftskammern betrifft – wobei das nicht alle Wirtschaftskammern betrifft, das sage ich auch gleich dazu. Es gibt Wirt­schaftskammern, die genau in der Quote sind, wie zum Beispiel – um eine zu nennen, ohne die anderen zu brüskieren – Kärnten. Kärnten hat die Quote genau erfüllt.

Wir werden weiterhin sehr massiv dranbleiben, weil es natürlich auch mir persönlich sehr große Sorgen macht, dass die Frage der Arbeitsplätze für behinderte Menschen nicht so gelöst ist, wie wir das gerne hätten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.12



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 77

Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


12.12.42

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Jarmer, ich verstehe Ihren Unmut, und ich bin auch der Meinung, dass es katastrophal ist, dass gerade die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen massiv ansteigt. Ich glaube aber, dass das, was Sie hier heute vorschlagen, nicht die richtige Lösung ist.

Wenn wir diese Freikaufsmöglichkeiten für den öffentlichen Bereich komplett verbieten, dann haben wir einfach in gewissen Bereichen Probleme, und das sind genau jene Bereiche, die der Herr Minister – da hinten steht er – gerade angesprochen hat. Im Polizeidienst werden wir diese Quoten nicht erreichen, und wenn es keine Freikaufs­möglichkeiten mehr gibt, dann haben wir faktisch ein Problem. Was passiert dann? – Die einzige Möglichkeit, die Quote zu erreichen, wäre dann, dass wir allfällige Arbeits­plätze schaffen, und sie nur dafür schaffen, damit wir diese Quote erreichen. Das halte ich nicht für einen sinnvollen Weg.

Wie gesagt: Ich verstehe Ihren Unmut, und ich bin auch der Meinung, dass da massiv gehandelt und viel getan werden muss. Klar, der Bund hat eine Vorbildwirkung, und dieser Vorbildwirkung muss der Bund auch gerecht werden, aber in gewissen Berei­chen geht es einfach nicht. Ich glaube daher, dass diese Maßnahme, die Sie hier vor­schlagen, keinen Sinn macht, wir werden diesem Antrag deswegen nicht zustimmen; wiewohl ich – ich wiederhole es noch einmal – den Unmut verstehe und glaube, da muss viel getan werden. Ich glaube, die Maßnahmen, die aus dem Ministerium kom­men, sind sehr gut und dahin gehend muss noch etwas kommen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

12.14

12.14.10


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe diese Debatte.

Ich sehe, der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Damit gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 70 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Antrag ist somit angenommen.

12.14.458. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 77/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die jährli­che Wertanpassung des Pflegegeldes und der Freibeträge für behinderte Men­schen, Mindestpension von 1200 Euro und Pensionsanpassung in Höhe des Pen­sionistenpreisindex sind Gebot der Stunde (66 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 34/A der Ab­geordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensions­reformgesetz 2013 (67 d.B.)


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10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 36/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pen­sionsautomatismus (68 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 10 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Bitte.

 


12.15.50

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ich möchte jetzt kurz zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Hofer, Kickl, Belakowitsch-Jenewein betreffend die jährliche Wertanpassung des Pflegegel­des und der Freibeträge für behinderte Menschen sprechen.

Herr Bundesminister! Es gab im Jahr 2011 eine Umstellung beim Pflegegeld, es wurde sozusagen der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 erschwert. Sie haben damals von einer Kostendämpfung gesprochen; ich möchte jetzt Ihr Wording übernehmen. Diese Kostendämpfung erfolgte aber auf den Rücken jener Menschen, die sich am wenigsten wehren können. Sie haben damals versprochen, es werde niemand zurückgestuft. Auch das ist nicht wirklich so eingetreten. Es waren zahlreiche Menschen bei mir, bei denen es im Jänner oder im Februar 2011 zu einer neuerlichen Feststellung gekom­men ist, die dann die Pflegestufe 2 verloren und nur noch Pflegestufe 1 bekommen ha­ben. Also da wurde den Menschen wirklich etwas weggenommen, das heißt, da waren schon Menschen betroffen, die es nicht immer ganz leicht haben. Ich glaube, man sollte gerade beim Pflegegeld und bei behinderten Menschen nicht den Sparstift an­setzen.

Ich weiß, die Kassen sind leer, das sagen Sie uns auch immer, und Sie sagen auch immer, Sie geben ohnehin mehr aus. Es ist halt immer die Frage, wie man die Wertig­keiten setzt und wo man einspart. Wenn man sich anschaut, dass es beim Pflegegeld seit seiner Einführung einen Realverlust von durchschnittlich 29 Prozent gegeben hat, dann würde ich meinen, dass es jetzt auch einmal an der Zeit wäre, diesen Verlust – den man mit Sicherheit nicht auf einmal ausgleichen kann – insoweit aufzufangen, dass er nicht noch größer wird, und eine jährliche Inflationsanpassung zu beschließen. Ich glaube, das hätten sich pflegebedürftige Menschen verdient.

Dasselbe gilt für die Freibeträge für die behinderten Menschen, die seit dem Jahr 1988 nicht mehr erhöht worden sind. Da liegt bereits ein Realverlust von 60 Prozent vor. Ich glaube, diese Zahlen, Herr Bundesminister, sollten schon auch einmal zu denken ge­ben. Wollen wir diesen realen Wertverlust weiter ansteigen lassen, oder machen wir jetzt einen Schnitt und sagen: Jetzt ist es genug mit dem Verlust, in Zukunft dürfen die­se Menschen nicht noch mehr verlieren. Es ist ja ohnehin schwer genug für diese Be­völkerungsgruppen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Passus, den Sie im Ausschuss ein bisschen abgetan haben – ein bisschen pole­misch, so nach dem Motto: Täte ich eh gern, kann ich aber nicht! –, betrifft die Mindest­pension von 1 200 € brutto als Anerkennung für ein arbeitsreiches Leben. Wenn Sie sagen, Sie können nicht, es gehe halt finanziell nicht, dann ist die Frage, ob man viel­leicht umschichten kann. Vielleicht könnte man bei den Luxuspensionen etwas ein­sparen und das jenen Menschen geben, die es wirklich notwendig haben. Ich glaube, da könnte man sich schon Gedanken machen und vielleicht etwas umschichten, in Richtung der wirklich Ärmsten in diesem Land. (Beifall bei der FPÖ.)

12.18



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 79

Präsident Karlheinz Kopf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Katzian. – Bitte.

 


12.18.55

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte dem Kollegen Loacker danken für seine Ausführungen gestern und heute beziehungsweise für die beiden Anträge, die wir jetzt diskutieren. Das löst nämlich ein wenig das Rätsel, das es für manche gibt, wie denn die NEOS einzuordnen sind. Ist das etwas Neues, oder sind sie doch eine eher sehr alte neoli­berale Partie, so nach dem Motto: Maggie Thatcher lässt grüßen! (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der NEOS.)

Diese Frage ist für mich beantwortet, denn wenn man sich die beiden Anträge ansieht, die wir jetzt diskutieren, oder auch die Ausführungen zur Zahnspange gestern, dann muss ich sagen, das hat mit neu überhaupt nichts zu tun. Das ist maximal uralt, was hier gebracht wird, und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben da nichts Gu­tes zu erwarten, denn was Sie wollen, das ist ein Hineinschneiden in die sozialen Strukturen, in die sozialen Systeme, es ist ein Beenden oder zumindest starkes Ein­schränken des Arbeitsrechts und der Schutzbestimmungen. Das ist maximal retro – egal, ob Sie es jetzt mit Flügeln oder ohne Flügel machen, das ist so. (Beifall bei der SPÖ.)

Allein das Beispiel gestern mit der Zahnspange zeigt das deutlich auf. Sie sagen, Sie stimmen nicht zu, weil das nicht treffsicher ist. Dann haben Sie nicht verstanden, was der gesellschaftspolitische Grundkonsens in diesem Land seit 1945 in der Sozialpolitik ist, nämlich, dass eine Sozialleistung nichts damit zu tun hat, dass ein Bedürftiger ein Almosen bekommt, sondern eine Sozialleistung ist ein Rechtsanspruch. Die verteilungs­politische Wirkung, die Sie ansprechen, wird über Abgaben und Steuern gesteuert, dass diejenigen, die mehr haben, auch mehr Steuern bezahlen. Eine Sozialleistung wird nicht wie ein paar Brösel, die vom Herrentisch runterfallen, als Almosen gewährt. Das ist der große Unterschied. Das haben Sie nicht verstanden oder wollen Sie nicht verstehen, es demaskiert Sie jedenfalls sehr, sehr deutlich. (Beifall bei SPÖ und Grü­nen.)

Im Zusammenhang mit dem Antrag betreffend das Frauenpensionsantrittsalter, der hier vorliegt, frage ich mich: Was soll daran „fortschrittlich“ sein, wenn man das Frauen­pensionsantrittsalter schneller anpasst? Es gibt einen großen Konsens in diesem Haus, gemeinsam beschlossen, nämlich schrittweise ab dem Jahr 2024 bis zum Jahr 2033 das Antrittsalter jährlich um sechs Monate auf 65 Jahre anzuheben. Damit erfolgt 2033 die vollständige Angleichung. Wenn Sie jetzt wollen, dass das früher statt­findet, dann müssen Sie auch die Konsequenzen mitbedenken. Wir haben im Aus­schuss angesprochen, was das mit sich bringt und bringen würde.

Wir wissen, Frauen können heute nicht die Korridorpension in Anspruch nehmen, Frauen haben bisher nur die Möglichkeit gehabt, die Langzeitversichertenregelung in Anspruch zu nehmen. Wir haben die Langzeitversichertenregelung verändert. Beim Frauenpensionsantrittsalter nach der Langzeitversichertenregelung setzen wir in sieben Jahren in Einjahresschritten insbesondere für die Jahrgänge von 1958 bis 1965 eine sehr, sehr schnelle und radikale Veränderung um, die meiner Meinung nach so­wieso schon hart an der Grenze dessen ist, was noch unter dem Begriff „Vertrauens­schutz“ zu subsumieren ist. Aber das, was Sie wollen, hat mit Vertrauensschutz über­haupt nichts zu tun, und daher kann ich mir – neben vielen anderen Gründen, die es dafür gibt, dass das Frauenpensionsantrittsalter langsamer angeglichen wird – das ab­solut nicht vorstellen.

Wir brauchen den Zeitpuffer, wir müssen Vorsorge treffen, dass es Arbeit gibt, und vor allem muss man eines berücksichtigen: Es gibt viele ältere Frauen, die vor vielen Jah-


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ren persönliche Entscheidungen getroffen haben, Entscheidungen in bestimmten Le­benssituationen, und viele können an diesen Entscheidungen in Bezug auf deren Aus­wirkungen heute nichts mehr ändern. Diese Frauen würden Sie vor den Kopf stoßen und in die Arbeitslosigkeit schicken. Das ist absolut nicht das, was wir wollen.

Zum Antrag betreffend das generelle Pensionsantrittsalter und die Automatik kann ich nur noch einmal darauf verweisen, was wir auch im Ausschuss diskutiert haben. Diese Bundesregierung hat ganz klar gesagt, wir erhöhen das faktische Pensionsantrittsalter, wir überprüfen das auch mit einem Monitoring, aber wir schauen uns auch gleichzeitig an, ob eine Beschäftigungsmöglichkeit gegeben ist. Denn: Was sollte das bringen, wenn sich – so wie Sie das befürworten – das Pensionsantrittsalter automatisch er­höht, falls bestimmte Parameter nicht eingehalten werden, was sollte das bringen, wenn es keine Arbeit für die Leute gibt? Wo sollten die hingehen? Das heißt, Sie wol­len sie in die Arbeitslosigkeit schicken. Das kann ja wohl nicht wirklich die Zielsetzung sein!

Deswegen ist vollkommen klar, dass mit diesen zwei Anträgen in Wirklichkeit kein Staat zu machen ist. Jedenfalls von uns werden sie abgelehnt, wie sich das gehört. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.23


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.24.02

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ei­ne jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes ist eine Notwendigkeit, das steht außer Frage. Immer mehr Menschen werden zu Hause gepflegt. In Österreich beziehen der­zeit mehr als 420 000 Menschen Pflegegeld, 83 Prozent davon, also rund 350 000 Men­schen, werden zu Hause versorgt. Von den zu Hause versorgten Personen werden gut 60 Prozent, zirka 255 000 Menschen, ausschließlich von Angehörigen betreut. Würden alle Personen, die zu Hause gepflegt und betreut werden, in öffentliche Einrichtungen, in Senioren- oder Pflegeheime gehen, das wäre undenkbar. Diese Einrichtungen, mei­ne sehr verehrten Damen und Herren, können nicht alle Personen aufnehmen und ver­sorgen.

Deshalb gebührt jenen Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, größter Re­spekt und Anerkennung, und es ist auch wichtig, dass das Pflegegeld, wie es in unse­rem Entschließungsantrag steht, jährlich angepasst wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.25


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


12.25.14

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Ich möch­te an die Ausführungen des Kollegen Katzian zum Frauenpensionsantrittsalter an­schließen. Er hat sehr viel von den Nachteilen gesprochen, die es sicherlich gibt, aber ich möchte schon auch einige Vorteile hinzufügen. Natürlich gäbe es Vorteile, gäbe es ein gleiches Pensionsantrittsalter für Frauen und Männer. Gerade in den letzten Be­rufsjahren ist zum Beispiel der Verdienst am höchsten, das heißt, wer früher in Pension geht, verliert natürlich auch viel an Einkommen und verliert viel an Pension. Aber es ist ganz klar: Es gibt keine parlamentarische Mehrheit dafür, am gesetzlichen Frauenpen­sionsantrittsalter wird in dieser Legislaturperiode sicherlich nicht gerüttelt.

Wir gehen nun einen ganz anderen Weg. Es soll heuer noch die Aufschubbonuspen­sion beschlossen werden. Das heißt, Frauen können, wenn sie ab dem Regelpen-


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sionsalter länger im Job bleiben wollen und können, pro Jahr etwa 10 Prozent mehr Pension lukrieren. Auch das ist ein gutes Angebot, wir freuen uns schon, wenn das verwirklicht wird.

Den geschätzten Kollegen der NEOS, die einen Pensionsautomatismus verlangen, sei gesagt: Stellen Sie sich vor, Experten allein entscheiden, wann wir in Pension gehen, welche Beiträge wir zahlen und vieles mehr! Wir wollen das wohl in den Händen der Politiker lassen. Wir haben ja schon einen Automatismus, die Pensionskommission, aber die wichtigen Entscheidungen müssen in den Händen gewählter Politiker ver­bleiben.

Noch eine Bemerkung zu unserem Pensionssystem generell ist mir ganz wichtig. Wir haben ein sehr gutes System, wir haben stabile, sichere Pensionen. Warum sage ich das? – Wutbürger Roland Düringer ist derzeit in aller Munde, er hat eine Petition an Präsidentin Prammer übergeben. Ich habe vollsten Respekt für Wutbürger, die vieles zu Recht kritisieren, aber ich habe in einem Kommentar von Thomas Hofer gelesen, was denn für Herrn Düringer unser Pensionssystem ist: ein „Pyramidenspiel“. „Anstatt ins System einzuzahlen würde er der Oma das Geld für ihre Pension gerne selber geben und nicht den ,Wapplern mit dem Kassenschmäh‘.“

Da wird es mir gruselig. Solche Vorstellungen machen mich wütend. Ich sage, danke, nein, wir bleiben lieber bei unserem guten Pensionssystem! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.28


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartelgruber. – Bitte.

 


12.28.04

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte mich auch auf den Antrag 34/A des Herrn Kollegen Loacker betreffend das höhere Pensionsantrittsalter für Frauen beziehen. Herr Loacker, ich glaube, Sie wissen wahr­scheinlich nicht, was es für eine berufstätige Frau mit Kindern bedeutet, den ganzen Tag arbeiten zu gehen und die Kinder zu betreuen. Ein Tag hat nur 24 Stunden, und man bräuchte eigentlich 50 – Sie wissen wahrscheinlich nicht, was das für die Lebens­qualität der Frauen bedeutet!

Ich kann diesem Antrag wirklich nichts abgewinnen, wenn Sie sagen, wir müssen so­fort alle früher in Pension gehen, wenn die Rahmenbedingungen für diesen Pensions­antritt noch nicht geregelt sind.

Kindererziehungszeiten, vier Jahre, komplett in die Pensionsversicherungszeiten ein­zurechnen, wäre eine grundsätzlich freiheitliche Forderung. Das wünschen wir uns schon lange, aber es ist noch immer nicht passiert.

Laut aktueller Arbeitslosen-Statistik sind derzeit über 90 000 Personen, die über 50 Jahre alt sind, arbeitslos. Wir haben hier ein Plus von 20 Prozent zu verzeichnen. Mit Ihrem Antrag würden Sie diese Zahl noch erhöhen, denn ich glaube kaum, dass die Betriebe heute in der Lage sind, das so umzusetzen, wie Sie es fordern. Meines Er­achtens ist das eine Verhöhnung von Arbeiterinnen, und das haben sich die Österrei­cherinnen nicht verdient!

Der freiheitliche Standpunkt zu diesem Initiativantrag ist ganz klar. Diskutieren wir nicht die vorzeitige Anhebung des Pensionsantrittsalters, solange nicht das Pensionsantritts­alter gesetzlich ordentlich angeglichen ist, aber vor allem wahren wir den guten Grund für den Weg der Frauen in die Pension, nämlich dass der Arbeitsmarkt ein längeres Ar­beiten für Frauen und Männer zurzeit nicht zulässt. Deshalb bräuchten wir zuerst die


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gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür, dass den Frauen auch die Familienleistun­gen und auch die Pflegeleistungen für die Pension angerechnet werden. – Danke. (Bei­fall bei der FPÖ.)

12.29


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


12.30.25

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Ich habe Ihnen jetzt zwar nicht ganz folgen können, Frau Kollegin, aber schön, dass Sie trotzdem das Frauenpensionsantrittsalter nicht anheben wollen und dass das die meisten hier im Nationalrat so sehen. Wir haben schon im Ausschuss darüber disku­tiert, wir haben auch in den letzten Jahren im Gleichbehandlungsausschuss viel darü­ber diskutiert. Es gibt einen Fahrplan zur Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters, und ich sehe ebenso wie meine Vorrednerinnen und Vorredner keinen Anlass, davon abzuweichen.

Gleichbehandlung – verglichen mit dem Bau eines Hauses: Man setzt nicht zuerst das Dach auf, sondern man braucht zunächst die Grundmauern, und die Grundmauern in Bezug auf Gleichbehandlung von Männern und Frauen – das sagt uns nicht zuletzt schon wieder der letzte Eurostat-Bericht zur Einkommensschere, weil wir noch immer bei rund 23 Prozent Differenz zwischen dem Einkommen von Männern und Frauen liegen –, sprich, die Gleichbehandlung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist nicht gewährleistet, und solange das nicht der Fall ist, können wir auch das Dach nicht draufsetzen.

Ich bin grundsätzlich dafür, dass die Frauen, die länger arbeiten wollen, das auch sol­len. Das heißt, wir müssten uns anschauen, ob es einen besseren Schutz vor Kündi­gungen gibt, ob der Arbeitsmarkt entsprechend vorbereitet ist, das hat auch Kollege Katzian schon gesagt. Das ist er nämlich nicht. Was haben die Frauen davon, dass sie jetzt alle aus der Arbeitslosigkeit – und das ist bei sehr, sehr vielen Frauen der Fall – beziehungsweise aus der Notstandshilfe oder aus anderen Situationen in Pension ge­hen? Das kann nicht Sinn der Übung sein. Das heißt, bitte arbeiten wir gemeinsam an Gleichstellungsmaßnahmen, die notwendig sind, und belassen wir es bei dem Fahr­plan, der jetzt vorgesehen ist! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Gisela Wurm.)

Eine kurze Anmerkung noch zum Pensionsautomatismus. Ich schließe mich den Aus­führungen meiner VorrednerInnen an. Wenn man die Pensionsprojektion alle drei Jah­re anschaut, sieht man, dass man immer wieder auf Fehler draufgekommen ist, dass insofern ein Automatismus im Zusammenhang mit der Frage der Pensionen sehr ge­fährlich ausgehen könnte. Deswegen sind wir auch der Meinung, dass das weiterhin so wie bisher im Sinne der Pensionsprojektion beobachtet werden soll. Das heißt, man wird sich das anschauen und keinen Automatismus einführen, denn das könnte die Pensionen, so wie sie derzeit bezogen werden, gefährden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.32


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


12.33.04

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Ich bedanke mich für die große Aufmerksamkeit, die unseren An­trägen zuteil geworden ist. Es wird oft davon gesprochen, wie super die Lage bei den Pensionen sei, und speziell aus dieser Ecke (in Richtung SPÖ) hört man immer, die


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 83

Pensionen seien gesichert. Auch Andreas Khol etwa sagt, da seien die apokalypti­schen Reiter unterwegs, wenn man irgendwo Kritik äußert.

Jetzt möchte ich eine Außensicht auf die Frage des frühzeitigen Frauenpensionsan­trittsalters werfen, nämlich aus dem Weißbuch der Europäischen Kommission zu einer Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen, und darauf eingehen, welche Reformschritte von der Kommission vorgeschlagen werden. Die Kommission muss wahrscheinlich irgendeine alte neoliberale Geschichte sein, oder wie das Herr Katzian formuliert hat.

In diesem Weißbuch wird als eine Hauptforderung der Abbau der Pensionsschere zwi­schen den Geschlechtern angeführt.

Wörtlich formuliert: „Die Angleichung des Ruhestandsalters für Frauen und Männer sollte unverzüglich umgesetzt werden, da dies die Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte signifikant erhöhen und das Einkommen von Frauen verbessern würde.“ – So viel zum Ursache-Wirkungs-Zusammenhang.

Vor allem die Forderung nach einer „unverzüglichen“ Umsetzung dieser Angleichung ist hervorzuheben.

Im Übrigen sagt auch der AMS-Vorstand Johannes Kopf, er wäre für eine frühere An­hebung in kleineren Schritten. Da sind wir bereit, Ihnen entgegenzukommen. Wenn Sie der Meinung sind – Herr Abgeordneter Katzian hat das durchblicken lassen –, das An­trittsalter in zehn Jahren anzuheben, dann schlagen wir vor: Fangen wir früher an, hören wir zum vorgesehenen Zeitpunkt auf, machen wir 15 kleine statt zehn große Schritte und fangen wir mit den 15 früher an!

Daher bringen wir auch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine frühere Anpassung des Frauenpensionsantrittsalters an das von Männern, um vier Monate pro Jahr ab 2018, vorsieht.“

*****

So viel zur Kollegin Gartelgruber, die gesagt hat, sofort. Diese Panikmache, irgendje­mand wolle das Pensionsalter sofort anheben, das können Sie, das beherrschen Sie bei den Freiheitlichen, den Leuten Angst zu machen. Das haben wir heute schon bei der Arbeitsmarktdebatte gesehen. (Beifall der Abgeordneten Mlinar und Pirklhuber.)

Ein wesentlicher Aspekt, dem sich das Weißbuch der Europäischen Kommission auch noch widmet, ist ein ausgewogenes Verhältnis von Berufsjahren und Ruhestandsjah­ren, und damit sind wir beim Automatismus. Die Europäische Kommission schreibt da­zu:

„Die Koppelung des Ruhestandsalters an die Lebenserwartung würde helfen, ein aus­gewogenes Verhältnis von Berufsjahren zu Ruhestandsjahren zu stabilisieren. Dies ist von zentraler Bedeutung für die langfristige Finanzierbarkeit. [] Eine Anhebung des Ruhestandsalters entsprechend der zukünftig höheren Lebenserwartung würde Bud-


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geteinsparungen von mehr als der Hälfte des projizierten Anstiegs bei den Pensions­ausgaben in den nächsten 50 Jahren bewirken.“

Es geht also nicht nur um eine demographische Sache, sondern es geht auch um die Generationengerechtigkeit, damit die Jungen auch noch etwas davon haben und nicht alle Lasten auf die junge Generation abgeladen werden, die ohnehin schon länger ar­beiten muss, die höchsten Beiträge in der Geschichte zahlt, die niedrigsten Pensionen in der Geschichte bekommen wird. Einige hier herinnen würden sogar noch gerne mehr draufpacken. – Es geht also um das richtige Verhältnis zwischen Berufs- und Ru­hestandsjahren.

Wir haben auch noch einen Vorschlag zur Pensionskommission, und zwar sehen wir dort die Jungen total unterrepräsentiert. Ich will jetzt nicht den Altersschnitt in der Kom­mission, in der ich selbst sitze, schätzen, aber um die Repräsentation der jungen Leute in dieser Kommission zu verbessern, stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugend­vertretung in der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vor­zulegen, durch die sichergestellt wird, dass drei JugendvertreterInnen, welche von der Bundesjugendvertretung entsendet werden, in der Kommission zur langfristigen Pen­sionssicherung vertreten sind.“

*****

Die Kommission zur langfristigen Sicherung der Pensionen soll generationengerechter gestaltet werden und sich in der Zusammensetzung unseres Erachtens dahin gehend verändern, dass weniger Mitglieder durch die Bundesregierung entsendet werden, denn die Kommission berät ja die Bundesregierung, und es macht keinen Sinn, wenn sie sich selbst berät.

Im Moment konzentriert sich der Aufgabenbereich der Kommission darauf, nur fünf Bereiche anzuschauen und dazu Vorschläge zu machen. Wir wollen mehr Flexibilität haben. Natürlich entscheidet am Schluss der Nationalrat, aber das soll nicht in der Form passieren, dass man Berichte dieser Kommission einfach schubladisieren kann.

Was mir gar nicht gefällt – ich habe das schon mehrfach gesagt und wiederhole es noch einmal –, was mir gar nicht gefällt, ist: Wir monitoren das eh. – Entschuldigung, aber erklären Sie mir einmal, was auf der Welt ist vom Monitoren und vom Hinschauen schon besser geworden?! Verändern können Sie nur, indem Sie etwas tun, daher kön­nen Sie mit dem Monitoren nichts erreichen. (Abg. Jarolim: Nicht so destruktiv, Herr Kollege!) Wenn Sie etwas mit dem Monitoren erreichen, Herr Kollege Jarolim, dann gratuliere ich Ihnen und lasse mir das gerne zeigen.

Zu Ihnen, Kollegin Gartelgruber: Man merkt, bei den Freiheitlichen dürfen sich nur die Frauen um die Kinder kümmern. Sie sehen das ein bisschen einseitig, das dürfen Sie moderner sehen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wenn Sie Gleichberechtigung haben wollen, dann können Sie das Argument der Kindererziehung nicht ausschließlich auf die Frauen reduzieren. – Danke. (Beifall der Abg. Mlinar.)

12.39



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 85

Präsident Karlheinz Kopf: Die von Abgeordnetem Loacker eingebrachten Entschlie­ßungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend frühere Anhebung des Frauenpensionsantrittsalter

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9 über den Bericht des Ausschusses für Ar­beit und Soziales über den Antrag 34/A der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Pensionsreformgesetz 2013 (67 d.B.)

Das reale Pensionsantrittsalter ist nach wie vor viel zu niedrig, um eine langfristige Si­cherung des Pensionssystems zu gewährleisten. Wie die OECD in ihrem Pensions­bericht 2013 berichtet, ist das Alter, in dem Österreicher in den Ruhestand treten, das achtniedrigste in der OECD. Besorgniserregender ist die Erwerbsquote der Arbeitneh­mer_innen zwischen 55 und 64, die bei nur 43 % und somit deutlich unter dem OECD-Schnitt von 56% liegt. Hier zeigt sich deutlich, dass in Österreich die Erwerbsquote durch Frühpensionierungen gedrückt wird.

Die frühzeitige Anhebung des Pensionsantrittsalters von Frauen kann diesem Trend in der Beschäftigungsquote von älteren Menschen entgegenwirken und damit das Pen­sionssystem entlasten. Eine Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit des Pensionssystems, sondern auch eine wesentliche arbeitsmarkt- und frauenpolitische Dimension. Frauen sind auf dem Arbeitsmarkt einfach früher „alt“ als ihre männlichen Kollegen: Ihr Pensionstermin liegt nämlich 5 Jahre näher. Das hat mehrere negative Auswirkungen für Frauen am Ar­beitsmarkt: Einerseits geht es um Aufstiegschancen, andererseits um Weiterbildungs­möglichkeiten.

Eine Frau ist im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen wesentlich früher am Ende ih­rer persönlichen Karriereleiter angelangt. Sie versäumt viele Karriereschritte, die typi­scherweise oft gegen Ende der Berufslaufbahn noch erfolgen. Hier kann eine Anpas­sung des Pensionsantrittsalters gewährleisten, dass Frauen bis zum Schluss ihrer Er­werbstätigkeit in einem fairen Wettbewerb mit ihren männlichen Kollegen stehen.

Um überhaupt einen solchen Wettbewerb ermöglichen zu können, müssen auch die Weiterbildungsmöglichkeiten die gleichen sein, doch auch hier zeigt sich eine weitere Schieflage. Für Unternehmen ist es einfach weniger attraktiv, ältere weibliche Arbeit­nehmer weiterzubilden, weil die Investition dem Unternehmen weniger lange zur Verfü­gung steht. Ein wesentlicher Faktor, um am Arbeitsmarkt gegenüber männlichen Kol­legen bestehen zu können, wird Frauen dadurch verwehrt und eine Möglichkeit zu mehr Chancengleichheit wird verpasst.

Wie die EU-Kommission in ihrem Weißbuch „Eine Agenda für angemessene, sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“ hervorhebt, ist eine sofortige Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters nötig – ohne Verzögerungen.

Die bereits beschlossene Anhebung des Frauenpensionsantrittsalters ab 2024 findet nicht nur viel zu spät statt, sondern auch viel zu schnell, sodass eine übermäßige Be­lastung des Arbeitsmarktes zu erwarten ist, da dieser nicht auf den starken Anstieg des Arbeitskräftepotenziales vorbereitet ist. Auch AMS-Vorstand Johannes Kopf sieht Ge­fahren in einer zu schnellen und zu späten Anhebung des Frauenpensionsantrittsal­ters. Hervorzuheben sind zudem die gesamtwirtschaftlich positiven Folgen, denn wie internationale Erfahrungen zeigen, entstehen durch solche Maßnahmen nicht nur mehr Jobs, sondern auch das Wirtschaftswachstum steigt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 86

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die eine frühere Anpassung des Frauenpensionsantrittsalters an das von Männern, um vier Monate pro Jahr ab 2018, vorsieht.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Jugendvertretung in der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung

eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 10 über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 36/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pensionsautomatismus (68 d.B.)

Wie der Name schon sagt, soll die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung das österreichische Pensionssystem langfristig sicherstellen und etwaige Entwicklun­gen, die einer langfristigen Sicherung entgegenwirken, aufzeigen.

Die Zusammensetzung dieser Kommission ist allerdings dahingehend zu kritisieren, dass zwar drei Pensionsvertreter_innen, aber nur ein/e Jugendvertreter_in darin vertre­ten sind. Gerade für die Jugendgeneration ist es jedoch von besonderer Bedeutung, das Pensionssystem wirklich langfristig abzusichern.

Im Sinne der Generationengerechtigkeit und mit dem Ziel einer ausgewogenen Be­rücksichtigung der Anliegen aller betroffenen Altersgruppen, ist eine ausgewogene Re­präsentation der verschiedenen Generationen absolut notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vor­zulegen, durch die sichergestellt wird, dass drei Jugendvertreter_innen, welche von der Bundesjugendvertretung entsendet werden, in der Kommission zur langfristigen Pen­sionssicherung vertreten sind.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bit­te, Herr Bundesminister.

 


12.39.33

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur ein paar Din-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 87

ge klarstellen, weil mir im Ausschuss vorgeworfen wurde, eine gewisse Polemik ent­wickelt zu haben. Jetzt muss ich das auch hier klarstellen.

Wenn man sich hier herstellt und meint, der Ausgleichszulagenrichtsatz, die Mindest­pension in Österreich soll 1 200 € betragen, dann klingt das natürlich toll, ist ja keine Frage. Wer von Ihnen würde nicht gerne zu den 260 000 Ausgleichszulagenbeziehern hingehen und sagen: Ab morgen hat jeder von euch 1 200 €. – Aber, wenn man etwas mehr Verantwortung hat, die Polemik wegschiebt und die Nüchternheit des täglichen Lebens voranstellt, dann muss man den Menschen auch sagen, dass das 6,9 Milliar­den pro Jahr kostet.

Von den 6,9 Milliarden kann man zwar eine Milliarde abziehen – das ist die Milliarde, die uns die Ausgleichszulage jetzt kostet. Dann sind es 5,9. Aber man muss den Men­schen erklären, wie man das finanziert. Und wir reden nicht von einer Prognose, die erst in zehn, 15 Jahren abgerechnet wird, so wie die Hypo, sondern wir reden von ei­ner jährlichen Abrechnung. Und das ist das, was ich gesagt habe: Sagen Sie den Men­schen auch, woher das alles kommen soll, und kommen Sie jetzt bitte nicht mit dem Beispiel Sonderpensionen.

Wir greifen jetzt diese Sonderpensionen an, das sind 10 000 Köpfe (Abg. Pirklhuber: Das war überfällig!) – Das ist ja nicht das Thema. (Abg. Brosz: Aber recht hat er!) – Das sind 10 000 Köpfe. Es werden aber nicht elf, zwölf, 13, sondern es werden 10 000 minus. Und wir haben für den Bund eine Einnahmenschätzung von 10 Millionen ge­macht. Ich kann mit 10 Millionen nicht 6,9 Milliarden finanzieren. Das bringen nicht ein­mal die ärgsten Finanzhaie zustande.

Demzufolge bitte ich um Seriosität. Wir sind die Ersten, die jetzt wirklich – und ich hoffe, viele machen mit – diese Sonderpensionen einmal angreifen und dämpfen, auf ein Niveau dämpfen, bei dem viele Leute immer noch nicht verstehen, warum es so hoch ist. Aber wir dämpfen das erstmalig. Wir machen das erstmalig und wissen ganz genau, es kommt nichts mehr nach, da niemand mehr in dieses System einsteigen kann, denn es sind alles sogenannte Auslaufmodelle. Und das ist das, was ich im Aus­schuss gemeint habe: Sagen wir doch den Menschen die Wahrheit.

Wir haben beim Pflegegeld Dämpfungsmaßnahmen gemacht, ja, aber diese Dämp­fungsmaßnahmen führen dazu, dass wir trotzdem mehr Geld ausgeben. Wir geben nicht weniger aus. Und wir haben zwei Begleitmaßnahmen gemacht, und diese Be­gleitmaßnahmen ersuche ich, auch in die Gesamtdebatte miteinzubeziehen.

Die Begleitmaßnahme Nummer eins ist der Pflegefonds. Ob Sie das jetzt hören wollen oder nicht: Wir haben den Ländern seit der Einführung des Pflegefonds den gesamten jährlichen Zuwachs abgefangen. Die Länder haben hier zwar nominell immer noch ei­nen Zuwachs an Ausgaben, aber durch die Querfinanzierung des Pflegefonds sind sie in Wahrheit teilweise sogar in Minderausgaben hineingerutscht, wie ein paar Abrech­nungen der Bundesländer zeigen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Die Länder ja, aber was ist mit den Endverbrauchern?!) – Na, der Mensch zahlt dadurch weniger, weil ja die Steigerung der Leistung über den Pflegefonds querfinanziert wird.

Dann haben wir noch etwas gemacht: Pflegekarenz, Pflegeteilzeit für pflegende Ange­hörige. Das Ganze läuft ja erst seit Kurzem, ich darf Ihnen mitteilen, dass wir aber be­reits 209 Menschen pro Monat hatten. – Das ist nicht die Welt, aber es läuft in Wahr­heit erst seit zehn Wochen. Ich darf Ihnen auch mitteilen, dass wir pro Kopf und Monat für die Pflegekarenz 915 € für den pflegenden Angehörigen aufwenden, das sind die derzeitigen Durchschnittswerte, die werden sich natürlich laufend immer verändern. Was ich aber damit sagen will, ist, auch das ist eine Maßnahme, die finanziert wird, die zur Verfügung gestellt wird, weil wir natürlich wissen, dass ein nicht unwesentlicher Teil zu Hause betreut wird.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 88

Wobei ich zu diesen Zahlenspielen von Herrn Abgeordnetem Doppler Folgendes sa­gen möchte, und das sei jetzt keine Kritik, sondern nur eine Aufklärung: Derzeit haben wir rund 451 000 Menschen, die Pflegegeld bekommen. Da sind wir ja einsame Welt­meister, denn es gibt kein anderes Land auf der Welt, wo 5,31 Prozent der Bevölke­rung Pflegegeld erhalten. Das ist auch deshalb so, weil unser siebenstufiges System einmalig ist, das gibt es nirgendwo sonst auf der ganzen Welt. Sie werden kein ande­res Land finden, wo das so ist. 42 Prozent davon werden zu Hause betreut, ohne Dienste, ohne allem. 32 Prozent erhalten eine mobile Unterstützung – welche Qualität auch immer die mobile Unterstützung darstellt, das weiß ich jetzt nicht, das kann auch „Essen auf Rädern“ sein, kann auch nur Heimhilfe sein oder kann natürlich auch hoch­wertigste Hauskrankenpflege sein. 16 Prozent sind stationär untergebracht und nur 5 Prozent beanspruchen diese berühmte 24-Stunden-Betreuung – mehr sind es nicht.

Was dieser Pflegefonds auch ausgelöst hat, sind ganz neue Wege, denn erstmalig können wir wirklich messen, dass 3 Prozent der Betroffenen in alternativen Wohnfor­men leben. Das ist erstmalig messbar, das geht erstmalig in Größenordnungen hinein. Es war eine der Intentionen des Pflegefonds, auch alternative Wohnformen wie WGs mit zu initiieren.

Das heißt, der langen Rede kurzer Sinn: auch hier der richtige Weg, auch hier die rich­tige Absicherung, aber auch mit dem Augenmaß der Finanzierbarkeit für die Zukunft. Alleine unser Anteil beträgt nur für das Pflegegeld 2,4 Milliarden, dazu kommen weitere 35 Millionen für die Kranken- und Pensionsversicherung der pflegenden Angehörigen und ein paar weitere hunderttausend Euro für die, die in Pflegekarenz und Pflegeteil­zeit sind – dieses Projekt ist noch ganz neu, das wird auch noch auf einen Millionenbe­trag ansteigen. All das muss man zusammenrechnen, wenn wir in Österreich über Pflege reden, und dann kommen noch die Anteile der Städte, Länder und Gemeinden dazu, und dann kommt noch das dazu, was auch die Betroffenen miteinzahlen.

Man sieht, es ist sehr viel Geld in Bewegung, aber gut aufgehoben, gut investiert, und ich glaube, es ist ein sehr gutes Beispiel, wie man mit der älteren Generation, aber auch mit behinderten Menschen würdig umgehen kann. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.47


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


12.47.16

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Werter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Die NEOS haben im Wahlkampf einen Slogan gehabt, der hat mir gut gefallen, der hieß „Habe Mut“. Was wir aber jetzt erleben, bei all diesen An­trägen, bei all diesen Debatten um das Sozialsystem, Pensionssystem, Gesundheits­system, das ist die absolute Mutlosigkeit im gesamten Parlament.

Hier passiert das, was eigentlich immer schon passiert: Es wird versucht, über stück­weise, flickwerkartige Reförmchen Dinge zu verbessern, die schon längst verbessert gehörten, nämlich im Sinne eines immer wieder, seit vielen Jahren geforderten großen Wurfs. Das ist das, was die Menschen erwarten! (Beifall beim Team Stronach.)

Der große Wurf ist das, was man sich in Österreich nicht traut – vielleicht, weil man nicht Baseball spielt, ich weiß es nicht. Jedenfalls kommt hier niemand in der Politik einmal so weit und sagt: Wir wollen jetzt endlich wirklich grundlegend etwas ändern, wir wollen, dass die Pflege und die Gesundheit zusammengelegt werden, dass eine nationale einheitliche Finanzierung passiert! – Wir kommen mit Argumenten wie, da muss man valorisieren, da muss man ein bisschen anpassen, der Herr Hinsichtl muss auf den Herrn Rücksichtl aufpassen und umgekehrt, und die Frau Huber darf nicht mehr kriegen als die Frau Meier, und diese furchtbaren Geschichten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 89

Wer das nicht mehr hören kann, meine Damen und Herren, das sind die jüngeren Leu­te in diesem Land. Denn das sind die Gefoppten, die müssen länger arbeiten und müs­sen diesen gesamten Sozialstaatsapparat mittragen, über diese vielfachen Institutio­nen, die intransparent finanziert sind, die unklar finanziert sind, die wir jetzt mitschlep­pen, indem wir immer wieder stückchenweise Reformen machen.

Bitte nehmen wir doch gesamtparlamentarisch, gesamtösterreichisch endlich unseren Willen, unseren Mut zusammen und wagen wir den großen Wurf! Es geht, es ist mög­lich! Mit einer Zweidrittelmehrheit in diesem Parlament kann man alles Mögliche neu gestalten.

Mein Vorschlag ist – und Sie mögen mich jetzt radikal nennen oder neoliberal oder überhaupt irgendwie völlig jenseitig, ich denke jedenfalls an die Jüngeren und an alle Bürger in diesem Land – und ich sage: Wir können ein neues Pensionssystem haben, nämlich schon in zehn Jahren, wenn wir sagen, ab 2024 beträgt das Pensionsalter für Mann und Frau und in allen Systemen gleichmäßig 67 Jahre, ob das ASVG ist – aus jetziger Sicht –, Beamte, Selbstständige, wer auch immer. Wir sagen, wir haben ein einheitliches Pensionsalter von 67 Jahren, ab 2024, für Männer und Frauen. Punkt. Schluss. Aus.

Wenn man sich traut und das will, dann kann man das in diesen zehn Jahren ganz, ganz ordentlich und seriös umsetzen, wenn wir weiters den Mut haben, uns auch das Umlagesystem näher anzuschauen und dann auch auf ein steuerfinanziertes System umzustellen.

Wir alle wissen, dass wir in diesen lohnabhängigen Beitragssystemen – im Gesund­heitssystem, im Sozialversicherungssystem, im Pensionssystem – ein Megaproblem haben. Alles wird querfinanziert, alles funktioniert in Wirklichkeit nicht mehr. Wir leben in potemkinschen Dörfern, im gesamten Sozialsystem – Potemkin schau oba! –, wir le­ben hinter Kulissen und mit Kulissen. Wir alle wissen, das geht so nicht mehr.

Schauen wir uns die Bevölkerungspyramide an! Das, was einmal eine Bevölkerungspy­ramide war, ist jetzt ein Pilz. Wir kennen – ich habe es gestern schon gesagt – den gro­ßen Wasserkopf, den die Demokratie verursacht, mit den vielen älteren Mitmenschen, die wir haben, und den wenigen jüngeren. Wir tun etwas, was überhaupt nicht sozial und eines Sozialstaats überhaupt nicht würdig ist: Wir fahren nämlich denen mit dem Zwillingsreifen, der unlängst zitiert wurde, ins Gesicht. Das sind die Gefoppten. Und wenn die Jüngeren die Gefoppten sind, sind auch die Älteren die Gefoppten, denn wenn die Jüngeren nicht in der Lage sind, das Geld, das gebraucht wird, im Umlage­verfahren aufzubringen, dann kriegt niemand mehr etwas.

Das soll keine Panikmache sein, sondern das sind auf reinen Berechnungen basierte Zahlen, die alle Pensionsexperten – zumindest dieses Kontinents, die ähnliche Verfah­ren haben wie wir, wie zum Beispiel die Deutschen – schon des Längeren von sich geben. Es gab in Deutschland eine Kommission, die sich aus über 100 Experten zu­sammengesetzt hat, die das längst berechnet, längst auf den Tisch gelegt haben. Die Fakten sind da – und wir wurschteln, mit Verlaub gesagt, noch immer herum und wol­len unsere traditionellen, alten Systeme, weil sie halt gut funktioniert haben, in die Zu­kunft tragen!

Meine Damen und Herren, das wird nicht gelingen. Ich lade Sie ein, ich fordere Sie auf: Haben Sie Mut und machen wir endlich gemeinsam den großen Wurf! – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 90

12.51


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


12.51.36

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ein gebro­chenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen – hieß es einmal bei Heinrich Böll. Und die Österreicherinnen können sich auf uns verlassen. Mit uns wird eine Anhe­bung des Frauenpensionsalters vor der Zeit, also vor 2024, sicher nicht geben. Die Ös­terreicherinnen können sich auf uns verlassen!

Jetzt mache ich eine Replik in die Geschichte, Herr Abgeordneter Loacker. Und zwar: Mitte der neunziger Jahre wurde hier im Hohen Haus gemeinsam mit sehr vielen Politi­kern, Politikerinnen eine Verfassungsbestimmung beschlossen, dass ab dem Jahr 2024 das gesetzliche Pensionsantrittsalter zwischen Frauen und Männern angeglichen wer­den soll, weil man optimistisch – sage ich aus heutiger Sicht – davon ausgegangen ist, dass ab dem Jahr 2024 die tatsächliche Gleichberechtigung erreicht werden sollte. Von der tatsächlichen Gleichberechtigung, sehr geehrter Herr Abgeordneter Loacker, sind wir noch weit entfernt.

Jetzt etwas zu den Zahlen: Wo sind denn die Herren bei der Kindererziehung? Wo sind denn die Männer immer dann, wenn es darum geht, Angehörige zu pflegen, zu be­treuen? Gerade haben wir vom Herrn Minister gehört, dass 42 Prozent der älteren Menschen zu Hause gepflegt werden. Wer ist denn das, der zu Hause pflegt? – Es sind zum Großteil Frauen, die zu Hause pflegen. Zwei Drittel der unentgeltlichen Arbeit wird von Frauen erledigt. Das ist noch immer so!

Ich sage Ihnen eines, wenn Sie die Europäische Kommission zitieren: Selbstver­ständlich haben wir diese Diskussionen auch im EU-Unterausschuss mit den Vertre­tern der Europäischen Kommission geführt. Und da war es nicht so absolut, wie Sie das dargestellt haben, denn natürlich sind da auch das österreichische System und die Besonderheiten heranzuziehen.

Wenn wir die Europäische Kommission zitieren, dann sollten wir vielleicht auch über die Barcelona-Ziele reden, die in unserem Land noch nicht eingehalten werden: 33 Pro­zent der null- bis dreijährigen Kinder sollen, wenn das die Eltern wollen, eine Kinderbil­dungseinrichtung besuchen können. Auch das ist noch nicht erfüllt!

Gender Pay Gap: Auch hier wurde schon erwähnt, dass gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit in Österreich noch lange nicht Realität sein wird. Und, und, und.

Wenn Ihr zunächst Schlechterstellungen für die Frauen erreichen wollt und erst dann das Wichtige in Angriff zu nehmen gedenkt, dann muss ich Ihnen sagen: Bei dieser Verschlechterung machen wir sicher nicht mit! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mlinar: Ihr stellt die Frauen seit Jahren gleich! Macht etwas!)

Jetzt sagen ich Ihnen noch etwas, Herr Abgeordneter Loacker, wenn Sie schon die Frauen besonders benachteiligen wollen, damit wir bei den Fakten bleiben: Der Unter­schied beim tatsächlichen, faktischen Pensionsantrittsalter zwischen Frauen und Män­nern – das hat nichts mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter zu tun, das bei Frauen 60 Jahre und bei Männern 65 Jahre ist und ab 2024 dann zwischen den Geschlechtern angeglichen wird – beträgt nur eineinhalb Jahre. Das wissen Sie doch! Aber es geht doch um die Höhe der Pensionen! Da müssen wir nachjustieren, und da ist auch die Wirtschaft am Zug! – Sie kommen doch von der Wirtschaftskammer. Da ist die Wirt­schaft am Zug: nämlich höhere Löhne zu bezahlen und die Frauen auch länger in Ar­beit zu halten! (Beifall bei der SPÖ.)

12.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


12.55.49

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht meiner


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 91

Stimme jetzt besser als am Vormittag bei der Fragestunde. (Abg. Belakowitsch-Jene­wein: Das war das Wasser des Herrn Minister!) Wenn man wegen einer langwierigen Verkühlung mit Atemluft kämpft und noch dazu einen Frosch im Hals hat, dann kann die Stimme schon einmal wegbleiben. Wenn Sie das hier oder vor den Bildschirmen miterlebt haben, dann verzeihen Sie das, bitte. Vielen herzlichen Dank, Herr Bundes­minister, für den Schluck Wasser. Der hat gut getan, das war eine soziale Tat!

Weniger lobenswert waren die Zwischenrufe, die von manchen FPÖ-Abgeordneten ge­kommen sind – sehr sarkastisch. Sie können mir glauben: Wenn man da vorne in der Mitte steht, live im Fernsehen, und in Wirklichkeit aufgrund seiner Atemnot kein Wort herausbringt, dann ist das entbehrlich. Vielen Dank aber auch an den Präsidenten Ho­fer, der mir dann ein Zuckerl, eine Lutschtablette überreicht hat, damit diese Sache bes­ser wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich jetzt auf den Antrag von Herrn Kollegen Loacker beziehen, bei dem es um den Pensionsautomatismus geht. Eine gu­te Überschrift, da sind wir d’accord. Aber was jetzt den Inhalt dieses Antrags betrifft, klaffen doch unsere Meinungen und Anschauungen weit auseinander.

Wenn ich mich erinnere, sagen NEOS immer: Wir wollen vereinfachen! Wir wollen flie­gen und allen Flügeln geben! – Da muss ich sagen: Momentan fliegt ihr mit diesem An­trag schon sehr tief! – Warum? Ich möchte es erläutern.

Wenn wir von Einfachheit reden, dann muss ich sagen: Es hat dieser Antrag nichts Einfaches in sich, er ist kompliziert und er ist sehr komplex. Ich zitiere jetzt aus diesem Antrag den zweiten Absatz:

„Der Bundesminister möge einen Gesetzesentwurf vorlegen, der einen gesetzlichen Automatismus zur Anpassung des Regelpensionsalters, des Beitragssatzes, des Kon­toprozentsatzes, dessen Erhöhung bei Pensionsantritt nach Erreichen des Regelpen­sionsalters bzw. dessen Verminderung bei Pensionsantritt vor Erreichen des Pensions­alters, sowie des Anpassungsfaktors in Abhängigkeit von der Entwicklung demographi­scher und wirtschaftlicher Kennzahlen, insbesondere der Lebenserwartung, des Ver­braucherpreisindices, der Erwerbsbeteiligung und der Produktivität normiert.“ (Beifall bei den NEOS.) Na, herzlichen Glückwunsch!

Wenn das in der Regel oder in Zukunft es einfacher machen soll, diese Parameter aus­gewogen für all jene, die es betrifft, anzuwenden, dann sage ich Ihnen: Die Sache wird komplexer, komplizierter, wird schwieriger! Ob sie dadurch gerechter wird, das wage ich zu bezweifeln. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Zweite: Sie schlagen vor, es soll ein unabhängiger Expertenrat eingesetzt werden. Wir wissen, dass dieser Expertenrat in unseren Richtlinien weder gewählt noch einge­setzt werden kann. Dadurch entbrennt die Frage: Wer ist ein Experte, und was legiti­miert ihn dazu, eine Aussage zu geben? – Und Sie sagen dazu, das soll natürlich schon eine gesetzliche Voraussetzung haben. Das heißt, der Expertenrat gibt eine Wei­sung, die gesetzlich umgesetzt werden muss. – Auch das ist ja nirgends verankert! Und das hat es auch noch nicht gegeben. Das halte ich wirklich für überflüssig!

Was ist momentan der Status? – Die Regierung hat gesagt: Wir werden uns diesem Thema widmen, wir schauen uns die Sache an, denn wir wollen sie vereinfachen! Das heißt, wir stellen das Pensionsantrittsalter der Lebenserwartung gegenüber und wollen damit einen einfachen Automatismus einrichten. Das schauen sich momentan wirklich Experten an. Aber das soll dann keine rechtliche Verbindlichkeit haben, sondern eine politische Verbindlichkeit, die wir dann ausgewogen umsetzen sollen.

Daher von unserer Seite eine Ablehnung zu diesem Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)

12.59



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 92

Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abge­ordneter Mag. Loacker zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, ich denke, die Bestim­mungen der Geschäftsordnung sind Ihnen bekannt. – Beginnen Sie bitte mit dem zu berichtigenden Sachverhalt.

 


13.00.05

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Abgeordnete Wurm hat mich ver­mutlich in ihrer Rage irrtümlich der Wirtschaftskammer zugeordnet.

Tatsache ist – ich berichtige –, dass mein Arbeitgeber im Privatberuf die Dornbirner Sparkasse ist und nicht die Wirtschaftskammer! (Beifall bei den NEOS.)

13.00


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.

 


13.00.32

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätz­tes Hohes Haus! Ich möchte auf den Antrag 77/A(E) eingehen, in dem die jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes und des steuerlichen Freibetrages gefordert wird. Ich glaube, man kann hier diese Zahlen nicht oft genug erwähnen, dass nämlich in Öster­reich derzeit 451 000 Personen Pflegegeld beziehen und der Bund jährlich dafür zirka 2,5 Milliarden € ausgibt. Ich glaube, diese Zahlen zeigen schon, wie wichtig uns die Pflege der bedürftigen Personen ist. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Wenn 5,31 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher Geld aus den Pflegestu­fen 1 bis 7 beziehen, so glaube ich, zu Recht sagen zu können, dass wir damit im inter­nationalen, ja im weltlichen Bereich bei der Erbringung von Pflegeleistungen als Welt­meister zu zählen sind. Ich möchte, da es hier um die Erhöhung des Pflegegeldes geht, einige Zahlen chronologisch vorbringen, weil es gerade für die Zuseherinnen und Zuseher beziehungsweise vor allem für jene zu Hause, die die zu Pflegenden sind, wichtig ist, genau zu wissen, wie sich das Pflegegeld entwickelt hat.

Seit der Einführung im Jahr 1993 – es war der sozialdemokratische Sozialminister Jolly Hesoun, der damals das Bundespflegegeldgesetz eingebracht hat – wurde das Bun­despflegegeld bis zum Jahr 2008 dreimal erhöht. Die erste Erhöhung erfolgte am 1. Jänner 1994 mit 2,5 Prozent, und zwar durch einen sozialdemokratischen Sozialmi­nister. Die zweite Erhöhung ist mit 1. Jänner 1995 eingetreten, nämlich um 2,8 Pro­zent, und zwar wieder unter einem sozialdemokratischen Sozialminister.

Die dritte Erhöhung ist mit 1. Jänner 2005 eingetreten, nämlich um 2 Prozent, unter ei­ner Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen Partei, geschätzte Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Die vierte Pflegegelderhöhung ist mit 1. Jänner 2009 eingetreten. Damals wurde das Pflegegeld um durchschnittlich 5 Pro­zent erhöht, und das wieder unter einem sozialdemokratischen Sozialminister.

Geschätzte Damen und Herren, es hat eine weitere Erhöhung gegeben, und zwar im Jahr 2011, als das Pflegegeld der Pflegestufe 6 um 18 € erhöht wurde. (Abg. Belako­witsch-Jenewein: Aber ich weise darauf hin, 2011 war kein Vorzeigejahr!) – Ich weiß, Kollegin Belakowitsch-Jenewein, es ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein, aber es ist eine Erhöhung des Pflegegeldes.

Geschätzte Damen und Herren, ich glaube, an diesen Maßnahmen sieht man klar, wo das soziale Gewissen im Bereich der Pflege ist, nämlich: Es ist bei unserem Bundes­minister Rudolf Hundstorfer von der Sozialdemokratischen Partei. Ich möchte aber auch klar feststellen: Ja, es ist richtig, aufgrund der Inflation ist trotz dieser Erhöhungen ein Verlust beim Pflegegeld eingetreten. Und wenn man sich die Zahlen ansieht, so kann man feststellen: Es würde eine Erhöhung des Pflegegeldes im Ausmaß von 1 Pro­zent 25 Millionen € ausmachen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 93

Ich möchte aber auch klar feststellen, dass es im Regierungsübereinkommen festge­legt ist, dass zur Sicherung der Pflege der Pflegefonds für die Jahre 2017 und 2018 um 700 Millionen € ausgeweitet worden ist und für die 24-Stundenbetreuung 310 Millio­nen € bereitgestellt worden sind.

Ich glaube, mit meinen Ausführungen die Bedeutung der Pflege hervorgehoben zu ha­ben, und möchte abschließend feststellen: Für alle Pflegebedürftigen ist die Pflege auch für die Zukunft gesichert. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.04


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


13.05.00

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kol­leginnen und Kollegen! Diese Diskussion zeigt, dass man das Thema Sozialleistungen und Pensionen wirklich sehr verantwortungsbewusst diskutieren muss und sehr verant­wortungsvoll damit umgehen sollte, denn wir stehen – und das wird ja auch in den Diskussionen hier im Hohen Haus immer wieder aufgezeigt – vor einer der größten He­rausforderungen, die wir zu lösen haben, nämlich der demographischen Entwicklung, der demographischen Explosion, wo wir sehen, dass die Menschen – und Gott sei Dank ist es so – immer älter werden, immer gesünder sind, wo wir uns aber letztlich auch die Frage stellen müssen, wie wir im Sinne der Generationengerechtigkeit die Leistungen für die ältere Generation und auch für die jüngere Generation sicherstellen können. In diesem Spannungsbogen bewegen wir uns.

Es klingt natürlich sehr plakativ – ich möchte eigentlich sagen: polemisch –, wenn man sagt: Wir brauchen jetzt eine Mindestpension von mindestens 1 200 €! Auf den ersten Blick: Ja! Nur stellt sich die Frage: Können wir uns das auch für alle leisten?

Ich glaube, wir sollten uns die Einzelschicksale, die es gibt, sehr bewusst ansehen und konsequent versuchen, da Lösungen zu finden, ganz im Sinne einer sozialen Verträg­lichkeit, und nicht plötzlich eine Maßnahme einführen, die 5,9 Milliarden € kostet, ohne dass jemand weiß, wie wir das bezahlen können. 5,9 Milliarden € – das ist genau so viel, wie wir heute in Österreich für Familie und Jugend ausgeben, meine Damen und Herren!

Ich rufe hier auf, zu diesem Thema nicht polemisch zu argumentieren, sondern ver­antwortungsvoll zu handeln, indem wir wirklich bewusst die Sozialverträglichkeit, aber auch die Generationengerechtigkeit im Blick haben. Es hat keinen Sinn, wenn wir hier Maßnahmen setzen, die nur zulasten der nächsten Generation gehen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.06

13.06.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen als Erstes zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 66 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 94

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 67 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen ferner zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend frühere Anhebung des Frau­enpensionsantrittsalters.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir gelangen des Weiteren zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 68 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Jugendvertretung in der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

13.08.3811. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 37/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zu­sammenlegung der Sozialversicherungsträger (69 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


13.09.00

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zusammenlegung der verschiedenen Sozial­versicherungsträger: Das ist eine Uralt-Forderung der Freiheitlichen Partei, die noch immer aufrecht ist.

Es gibt in Österreich immer noch 22 verschiedene Sozialversicherungsträger für rund 8,5 Millionen Menschen, und davon allein 19 im Gesundheitsbereich. Was bei den Pen­sionsversicherungen möglich war, wenn es auch schon einige Zeit her ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, müsste doch auch bei den Sozialversicherungsträgern möglich sein. (Beifall bei der FPÖ.) Pensionsversicherungen von Arbeitern und Ange­stellten wurden nämlich zur PVA zusammengelegt, und das müsste doch auch in die­sem anderen Bereich möglich sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird immer wieder vom Bundesrech­nungshof eingemahnt – und das vollkommen zu Recht –, dafür zu sorgen, dass da end­lich die Strukturen schlanker werden.

Die Zeit ist reif, dass die vielen verschiedenen Sozialversicherungsanstalten endlich zusammengelegt werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 95

13.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Spindelber­ger. – Bitte.

 


13.10.33

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Also, Kollege Doppler, ich finde es ehrlich gesagt mehr als befremdend, wie Sie versuchen, der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Sie versuchen, der Bevölkerung zu erklären, dass Sie künftig die Sozial­leistungen treffsicherer, effizienter und überprüfbarer gestalten wollen.

Schauen Sie sich, meine Damen und Herren vor den Bildschirmen und auch auf der Galerie, einmal an, wie die Treffsicherheit, ginge es nach den NEOS, einmal ausschau­en würde.

Herr Abgeordneter Loacker hat es ja vorhin gesagt: Auf der einen Seite (Zwischenruf des Abg. Doppler) – Sie kommen ja noch dran (Abg. Doppler: Ich war schon dran!) – wird die Pensionsautomatik eingeführt. Das heißt, dass künftig niemand mehr weiß, wann er in Pension gehen kann – ob mit 65, 67 oder gar 70 –, weil diese an die Le­benserwartung gekoppelt wäre. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Das ist das wahre Gesicht derjenigen, die diesen Antrag eingebracht haben, nämlich das Gesicht der NEOS.

Im Gesundheitsbereich ist es nicht anders. Da wollen Sie grundsätzlich nur mehr eine Pflichtversicherung für eine Basisversorgung einführen, nämlich über das Sozialversi­cherungssystem, und ein Modulsystem für vermehrte physikalische Therapien.

Das würde bedeuten, meine Damen und Herren – und das muss man einmal auf den Punkt bringen –, dass jemand, der vermehrte Leistungen in diesem Bereich braucht, weil er vielleicht einen gröberen Unfall erlitten hat und danach langwierige Behandlun­gen über sich ergehen lassen muss, tief in die Tasche greifen müsste für Leistungen, welche bisher zur Gänze von der Krankenkasse finanziert wurden. (Abg. Schwentner: Gleiche Leistungen für alle!)

Da sind Sie, meine Damen und Herren von NEOS, ja fast schon so unsozial wie jene Abgeordneten vom Team Stronach, die da noch eins draufsetzen, indem sie nämlich eine einheitliche österreichische Gesundheitsversicherung fordern, an der sich jeder Bürger beteiligen soll. Darüber hinaus verlangen die Jünger von Frank Stronach auch noch, dass diese Gesundheitsversicherung weder Ambulatorien noch Spitäler oder Re­ha-Zentren besitzen darf, denn diese Leistungen könnten, geht es nach dem vorliegen­den Antrag, künftig auf dem freien Markt zugekauft werden. Es ist meiner Ansicht nach Wahnsinn, solchen Ideen nachzurennen. (Widerspruch bei Grünen, NEOS und Team Stronach.)

Wenn Sie von NEOS und Team Stronach dann gemeinsam hergehen und die Zusam­menlegung aller Krankenversicherungsträger fordern (Abg. Schwentner: Die Grünen auch!), dann sage ich ganz klar und deutlich: Nicht mit uns! Eine Reform der Kranken­kassenstrukturen und der -organisation wird daran gemessen, was sie zur Verbesse­rung unseres bewährten Gesundheitssystems beitragen – und sicherlich nicht daran, ob wir 30, 40 oder 45 Träger haben, die solche Leistungen anbieten.

Alle internationalen Vergleiche zeigen, dass Länder gleicher Größenordnung bis zu 100 Krankenkassen haben. (Abg. Schwentner: Erklären Sie einmal den Menschen, warum das so ist!) Und unsere Krankenkassen – das muss auch gesagt werden – leis­ten bei einem Verwaltungsaufwand von knapp 2 Prozent gute Arbeit, die vor allem auch den regionalen Bedürfnissen Rechnung trägt. (Widerspruch bei Grünen, NEOS und Team Stronach.)

Wenn wir die unterschiedlichen Leistungen der einzelnen Träger anpassen wollen, dann bedarf es dazu keiner Organisationsänderung und schon gar keiner Privatisie­rung. Und wenn das Team Stronach, das anscheinend gar keine Ahnung von unserem sehr bewährten guten Sozialversicherungssystem hat, die österreichische Gesund­heitsversicherung dann auch noch von unabhängigen Experten geführt wissen will, dann sage ich ebenfalls: Nicht mit uns!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 96

Denn was machen denn die privaten Versicherungen? – Das sehen wir ja in Deutsch­land ganz klar: Sie erhöhen, wenn sich am Jahresende das Budget nicht ausgeht, die Krankenversicherungsbeiträge oder kürzen ganz einfach die Leistungen. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Steinbichler.) – Herr Kollege, reden Sie von den Sachen, von denen Sie etwas verstehen! Dann hätten Sie da herinnen überhaupt nichts mehr zum Plaudern. (Widerspruch beim Team Stronach.)

So eine Politik brauche ich in Österreich keinesfalls. Die Österreicherinnen und Öster­reicher brauchen ein Sozialversicherungssystem auf Basis einer Selbstverwaltung, was nichts anderes bedeutet, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter in den jeweili­gen Gremien vertreten sind, um die Interessen ihrer Versicherten bestmöglich zu ver­treten. (Abg. Steinbichler: Da sind wir eh schon beim Thema! – Ruf bei den Grünen: Raus mit den Interessenvertretern!)

Bei den von Ihnen vorgeschlagenen Modellen, wo nur mehr Betriebswirte das Sagen haben, müsste ich mir in Zukunft die Frage stellen: Kann ich mir das Kranksein in Ös­terreich überhaupt noch leisten? (Beifall bei der SPÖ.)

13.15


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schwentner. – Bitte.

 


13.15.12

Abgeordnete Mag. Judith Schwentner (Grüne): Herr Präsident! Werte Zuschauerin­nen und Zuschauer! Mein Vorredner war wohl das beste Beispiel dafür, dass man wirk­lich sagen muss: Raus mit den Interessenvertretern aus diesem System! (Beifall bei Grünen, NEOS und Team Stronach. – Widerspruch bei der ÖVP.)

Wir haben in Österreich 40 Sozialversicherungsträger. Und bitte, Herr Kollege, erzäh­len Sie einmal jemandem, der Anspruch auf eine Leistung hat – beispielsweise bei ei­nem gebrochenen Fuß nach einem Unfall –, was es für einen Unterschied macht, ob er den Anspruch in Bregenz oder in Eisenstadt hat. Es gibt keine regionalen Bedürfnisse bei Krankheiten, bei Verletzungen oder sonstigen Ansprüchen! Es gibt einfach nur das Bedürfnis eines verletzten, kranken Menschen, entsprechend behandelt zu werden. (Beifall bei Grünen, NEOS und Team Stronach sowie des Abg. Doppler.) Wurscht, wo er ist, wo er lebt und welche Postleitzahl er hat. Das ist das Ansinnen dieses Antrags.

Ich habe im Ausschuss auch nicht verstanden, warum Kollege Rasinger, der heute lei­der nicht da ist, das so nonchalant abtut und sagt: Ma, wie oft haben wir diesen Antrag schon gehabt?! Jetzt haben wir ihn schon wieder. – Nicht umsonst. Ich finde diesen Antrag absolut unterstützenswert. (Abg. Doppler: Genau so ist es!) Wir brauchen nicht 40 Sozialversicherungsträger, sondern wir brauchen eine Krankenversicherung, eine Pensionsversicherung und eine Unfallversicherung mit den gleichen Beiträgen, mit den gleichen Leistungen für alle in Österreich. (Beifall bei Grünen, NEOS und Team Stro­nach.)

Auch die Grünen stellen diesbezügliche Anträge seit 1994, und ich verspreche Ihnen, wir werden nicht müde werden, weitere Anträge dazu zu stellen, weil es einfach für nie­manden nachvollziehbar ist; jeder und jede, die irgendwann einmal die Krankenversi­cherung gewechselt hat, wird das verstehen und wissen.

Jede Österreicherin, jeder Österreicher, die/der mit diesem Gesundheitssystem zu tun hat, weiß, dass es mehr als ungerecht ist, dass man bei den unterschiedlichen Kran­kenkassen und Sozialversicherungsträgern so unterschiedliche Leistungen bekommt, dass das niemandem auch nur irgendwie erklärbar ist.

Also bitte, fangen Sie an, diese Idee zu unterstützen! Verstecken Sie sich nicht hinter Interessenvertretungskapriolen, sondern unterstützen Sie diesen klaren Weg! Wir brau-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 97

chen das! Dadurch sparen wir nicht nur viel Geld, wir sorgen dadurch auch für viel mehr Gerechtigkeit in diesem Land. – Danke. (Beifall bei Grünen, NEOS und Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)

13.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Mag. Hammer hat sich zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


13.17.48

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Wenn man zur Frage des Gesundheitssystems den Oppo­sitionsrednern zuhört, dann kann man sich bei dieser Darstellung nur schwer vorstel­len, dass vom österreichischen Gesundheitssystem die Rede ist; weil wir – und das ist ja in anderen Debattenbeiträgen schon gesagt worden – eines der besten Gesund­heitssysteme weltweit haben. (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Der gegenständliche Antrag der NEOS ist wieder einmal ein typisches Beispiel dafür, wie oberflächlich und populistisch man manche Themen besetzen kann, nämlich, wie es ein Medium genannt hat: „Viel Hülle, wenig Substanz“. Aber wenn man sich das ge­nauer anschaut, dann passt es auch, wenn man sich die NEOS anschaut, in ein ganz klares Muster, das sich durch viele Bereiche durchzieht, und das ist einfach zentrali­sieren und zusammenlegen. Das ist eine reine Zentralisierung, und das lehnen wir na­türlich entschieden ab. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Fekter: Richtig!)

Zum gegenständlichen Antrag ein paar Fakten – denn ich glaube, die Menschen ken­nen das System sehr gut und dürfen auch erfahren, wie sich die Dinge wirklich verhal­ten, anstatt immer nur Ihre populistischen Parolen zu hören –:

Faktum ist, dass in unserem Krankenversicherungssystem, in der Sozialversicherung die Verwaltungskosten – und von denen reden wir ja immer – 2 bis 3 Prozent des Ge­samtbudgets betragen. Nun kann man sagen, das ist auch nicht nichts und Optimie­rungen und Einsparungen sind da immer sinnvoll und möglich. Aber selbst wenn man radikale Veränderungen herbeiführt, ändert das nichts an der Gesamtsituation der Fi­nanzierung der Sozialversicherung. Auch das sollte man einmal sagen; denn Sie tun immer so, als ob Milch und Honig ins finanzielle System fließen könnte, wenn man ein bisschen in der Verwaltung einspart.

Faktum ist auch, und auch das muss man sagen, dass seit rund 15 Jahren immer wie­der Zusammenlegungen getätigt werden, wo es sachlich richtig ist, und dass man von ursprünglich 29 auf 22 Träger gekommen ist. Natürlich ist es immer wieder denkbar, weitere Zusammenlegungen zu prüfen, wo es sinnvoll ist.

Wichtiger und dringlicher als organisatorische Maßnahmen und Türschilderdiskussio­nen sind aber andere Maßnahmen, vor allem die Vereinfachung von Melde- und Versi­cherungsvorschriften und natürlich die Transparenz und Zusammenführung des Leis­tungsrechts. Ich gebe zu, das ist kompliziert, aber da kann man vieles machen.

Das Regierungsprogramm sieht aber hier wichtige Vereinfachungen vor, an denen wird gearbeitet. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Im Regierungsprogramm steht kein Wort davon!) – Die müssen Sie nur nachlesen.

Eine grundsätzliche Ausführung noch zur Selbstverwaltung, weil das heute so darge­stellt wird, als ob das ganz etwas Furchtbares wäre. Ganz im Gegenteil! Die Selbstver­waltung hat bei uns eine lange Tradition. Die Einbindung der Sozialpartner bringt eine soziale Einstellung der Rechtsanwendungen. Das Ganze ermöglicht auch, den gesetz­lichen Ermessenrahmen auszuschöpfen. Der soziale Friede und die gemeinsame Ver­antwortung tragen dazu bei. Selbstverwaltung heißt natürlich auch eine gewisse regio­nale und berufsständische Gliederung nach Krankenversicherung, Pensionsversiche­rung und dergleichen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 98

Wichtig ist: Diese Selbstverwaltung ist eine sehr bürgerfreundliche Verwaltung, sehr bürgerorientiert. Die Alternative wäre einfach ein staatliches System, wo ein direktes Amt oder Ministerium die Krankenversicherung vollzieht. Das ist nicht unser Ziel und wir wollen und bekennen uns zu dieser Selbstverwaltung.

Aber sinnvoll ist – an dem wird gearbeitet, an dem sollten wir arbeiten –, dass man die­sen One-Stop-Shop, den gemeinsamen Kundendienst und Servicestellen einrichtet. Da ist in der 52. Novelle schon etwas gemacht worden. An dem werden wir weiterarbei­ten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


13.21.14

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Die Diskussion zeigt, aus wel­cher Position jemand spricht: Der Standort bestimmt den Standpunkt. Herr Kollege Spindelberger! Deine Wortwahl sei dir überlassen, aber ich glaube, du hast dich selber entlarvt. Man weiß, wo du herkommst, und man weiß, was du verteidigst, und das ist nicht im Sinne der Republik Österreich. Das ist nicht im Sinne unserer Steuerzahle­rinnen und Steuerzahler, die jetzt vor den Fernsehgeräten sitzen. Wir treten für eine langfristige, finanzierbare Gesundheitsversorgung ein, die für alle Österreicherinnen und Österreicher gleich ist. Das muss doch erlaubt sein. (Beifall beim Team Stronach.)

Das ist der wesentliche Punkt: Diese Diskussion zieht sich die letzten Tage durch die­ses Haus. Wir haben über die Med-Uni in Linz diskutiert. Wir haben das Problem der niedergelassenen Ärzte diskutiert. Wir haben über die medizinische Versorgung der Bevölkerung diskutiert. Und jetzt diskutieren wir darüber, dass das Geld in die Verwal­tung geht, statt in die Maßnahmen. – Das ist genau das Problem. Und das darf ich doch ansprechen. Ich glaube, das ist das ganz Wesentliche.

Ein Punkt, den ich noch aus Sicht des Teams Stronach ergänzen darf: Wir sind auch für die Prävention. Ich glaube, alle Kolleginnen und Kollegen, auch die der Opposi­tionsparteien, werden sich hier anschließen. Das ist doch der wesentliche billigere und günstigere Ansatz als die Reparatur. (Beifall beim Team Stronach.)

Auch diese Diskussion haben wir gestern geführt. Das hat mit den ganzen Kennzeich­nungen bei den Lebensmitteln zu tun. Das hat mit einem WTO-Abkommen zu tun, wenn wir nicht wissen, wo die Nahrungsmittel herkommen, wie die Umwelt belastet wird, wie das Klima geschädigt wird. Das ist alles im globalen Zusammenhang. Ich glaube, so müssen wir die Diskussion führen. Wir wollen auf jeden Fall ein Gesund­heitskonto für jeden Österreicher und für jede Österreicherin, damit man selber mitbe­stimmen kann, wie man in seinem Leben, wenn man gesund lebt, auch hier Einsparun­gen für sich und für seine Person treffen kann.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger: Wir haben 19 Sozialversicherungen. Ich selber zahle bei drei Sozialversicherungsträgern ein. Das ist ein Staat im Staat. Das braucht bitte keiner! Wir brauchen eine schlanke, effiziente Verwaltung. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)

Abschließend darf ich erwähnen – das ist eines unserer Grundprinzipien und in unse­rem Parteiprogramm verankert –: Wir wollen die Verwaltung abspecken. Wir wollen das Geld für Projekte haben. Wir wollen das Geld für die Wirtschaft haben, damit es al­len Österreicherinnen und Österreichern zum Vorteil gereicht. In diesem Sinne bitten wir um Unterstützung. (Beifall beim Team Stronach.)

13.24



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 99

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Hundstorfer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.24.19

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die diesen Antrag eingebracht haben! Ja, er kommt wirklich immer wieder. Es ist auch immer wieder notwendig, ein paar Antworten zu geben.

Wir haben sechs Betriebskrankenkassen, wo der Verwaltungskostenanteil 0,0 Prozent ist, weil die Betriebe das zahlen. Für die dort Versicherten würde Ihr Vorschlag eine Verteuerung bedeuten. Das ist der Zustand. Das sind Privatbetriebe, die von sich aus die Meinung haben – ob das jetzt lustig ist oder nicht –, wir wollen unsere Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter in einer eigenen Betriebskrankenkasse versichern. – Punkt. (Abg. Steinbichler: Aber die müssen auch Geld verdienen!)

Das ist die günstigste aller Formen, die wir haben. Dann haben wir  (Abg. Steinbich­ler: Das ist ja ein Auslagern an die Wirtschaft!) – Das ist kein Auslagern an die Wirt­schaft. (Abg. Steinbichler: Er versteht es nicht!) Lieber Freund, Leopold Steinbichler, ich weiß nicht, bitte verstehe es!

Die Beteiligung der Verwaltung ist dort 0,0 Prozent. Wir haben weiters hier beschlos­sen – manche haben mitgestimmt, manche haben nicht mitgestimmt –, dass wir eine Gesundheitsreform machen, die massiv auf einer Landeszielsteuerung aufgehängt ist. Diese Landeszielsteuerung wird wahrgenommen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Schauen wir einmal!) Von wem wird sie wahrgenommen? – Sie wird wahrgenommen von den Landesverwaltungen, sie wird natürlich aber auch wahrgenommen von den Repräsentanten der Versicherten auf Landesebene und sie wird auch wahrgenommen von den Playern, Ärztekammer und so weiter. Das ist alles auf Landesebene.

Es ist klar, in dem Augenblick, in dem ich das beschlossen habe, ist natürlich auch, wie immer geartet, eine Landesstruktur notwendig. Wir haben in Wirklichkeit – und das bitte ich, zur Kenntnis zu nehmen – wahnsinnig günstige Verwaltungskosten, trotz die­ser neun Gebietskrankenkassen, und eine sehr günstige Verwaltungsstruktur. Wir ha­ben viele internationale Vergleiche ja immer wieder hier präsentiert. Das können wir wieder alles gerne wiederholen.

Wir haben natürlich auch durch das Prinzip der Selbstverwaltung massiv geringere Verwaltungskosten. Eines ist auch ganz klar: Das ambulante Angebot wird man wei­terhin haben. Man hat in Oberösterreich fünf, sechs, sieben Außenstellen oder zehn Außenstellen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, aber das sind keine Bü­rokratieposten, sondern da geht es darum, dass man Physiotherapie, Zahnärzte und, und, und vor Ort hinbringt. Das Gleiche ist in der Steiermark der Fall. In Wien ist es ein bisschen zentralisierter.

Was ich damit sagen will ist, dass da ja auch viel Logik dahinter ist, warum wir hier eine gewisse Aufteilung haben. Wir haben auch den Bundesdienst. Wir haben die SVA, die wiederum nach ganz anderen Gesichtspunkten arbeitet, wo die Beitragsgrundlage eine ganz andere ist. Und wir haben das auch bei den Bauern, wo ebenfalls die Beitrags­grundlage eine ganz andere ist.

Klar ist, der Hauptverband ist die gemeinsame Klammer. Was du vergessen hast, da­zuzusagen, ist, dass man zwar dreimal zahlt, aber gleichzeitig zahlt man nur bis zu einem Deckel. Man bekommt auch wieder etwas zurück, wenn man so viel Einkommen hat, nehme ich an. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Aber du bekommst etwas zurück und demzufolge, glaube ich, sind wir mit unserem System ganz gut gefahren.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 100

Wir bemühen uns natürlich – und das ist klar – vor allem bei den Gebietskrankenkas­sen, dass das Leistungssegment für alle gleich ist. Das ist gar keine Frage. Aber es ist eben durch die Landeszielsteuerungskommissionen jetzt vieles verländert worden. Ja, es ist so. Es ist eben verländert, wenn es darum geht, wie viele Unfallbetten man in Vorarlberg braucht. Das bestimmt nicht der Zentralist irgendwo, sondern das bestimmt Vorarlberg. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Das war schon vorher so!)

Das ist auch in Oberösterreich so. Oberösterreich bestimmt, wie viele Unfallbetten es braucht. Das macht nicht der Zentralismus, sondern die vor Ort legen das fest. Hier ist natürlich auch die Versicherungsgemeinschaft gefragt. Darum ist das eine ganz gute Entwicklung. Eine ganz andere Situation war bei der Pensionsversicherung gegeben, denn bei der Pensionsversicherung, ehrlich gesagt, gibt es keine Landeszielsteuerung, da zählt nur: Hast du ein pensionspflichtiges Dienstverhältnis, ja oder nein? Und dem­zufolge ist das dort einfacher und nicht vergleichbar. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort kommt nun Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


13.29.10

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Kollege Hammer hat vorhin die Selbstverwaltung herangezogen. Also wie lustig Selbstverwaltung ist, kann man ja auch am gestrigen Beispiel nach­vollziehen. Per Gesetz regeln wir die Beiträge und per Gesetz regeln wir, was die Kas­sen zu leisten haben, und das ist dann in Ihrer Darstellung Selbstverwaltung. – Eine „tolle“ Selbstverwaltung ist das.

Es wird ja von den Vertretern des bestehenden Systems darauf angespielt, das be­stehende System habe eine Logik. Was für eine Logik hat das: Wenn zwei Nachbarn dasselbe gesundheitliche Leiden haben und beide gehen zum selben Arzt, dann haben sie vorher unterschiedliche Beiträge bezahlt. Der Arzt bekommt dieselbe Leistung un­terschiedlich vergütet, und sie bekommen, je nach dem, ob das jetzt eine Sachleistung ist oder nicht, selber auch noch eine unterschiedliche Leistung, weil die zwei einen an­deren Beruf haben.

Also was daran logisch ist, können Sie mir nicht erklären. Und das können die Men­schen auch nicht verstehen, dass sie aufgrund ihres Berufs so unterschiedlich behan­delt werden.

Dann gibt es noch diese grandiosen Mehrfachversicherungen, weil aktive, fleißige Menschen oft verschiedene Tätigkeiten haben und deswegen mehrfachversichert sind. Was daran einfach und speditiv ist, kann mir auch keiner erklären. Weil diese Kassen einander die Beiträge neidisch sind – das haben wir gestern auch schon kurz disku­tiert –, raubrittern sie gegenseitig um die Versicherten. Dann kann es eben sein, dass, wenn jemand selbständiger Seminartrainer ist oder selbständig EDV programmiert, er dann von der Gebietskrankenkasse zum Angestellten erklärt wird und sein Auftragge­ber darf für einen Zeitraum GKK-Beiträge nachzahlen, für den der Arbeitstätige aber bereits SVA-Beiträge entrichtet hat. Die bekommt er nie mehr zurück. Das ist eine letzt­klassige Abzocke auf Kosten von fleißigen Menschen.

Das gäbe es alles nicht, wenn es einen gemeinsamen Krankenversicherungsträger gä­be. Dann würde niemand gegen den anderen um Beiträge rittern. Da zeigt sich, was für Auswüchse Ihr bestehendes System hat, das Sie so wortreich verteidigen. Vielleicht machen Sie das, weil der Herr Kollege Spindelberger selbst einmal Krankenkassen­obmann war und ein sentimentales Verhältnis zu dieser Institution hat. Ja, da können Sie sich nicht davon lösen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 101

Nun möchte ich unseren vorliegenden Antrag, der zur Abstimmung kommt, noch um einen Entschließungsantrag ergänzen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehrfa­che Sozialversicherungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vor­zulegen, mit der sichergestellt wird, dass aufgrund von verschiedenen Erwerbstätig­keitsverhältnissen nicht an mehrere Sozialversicherungsträger Sozialversicherungsbei­träge zu leisten sind. Dabei sollen die Sozialversicherungsbeiträge, die aufgrund des gesamten Einkommens aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit zu leisten sind, dem Sozialversicherungsträger zugeordnet werden, in dem der überwiegende Teil des sozialversicherungspflichtigen Einkommens anfällt.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.32


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehrfa­che Sozialversicherungen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11 betreffend den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 37/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungs­träger (69 d.B.)

Die wirtschaftlichen Abläufe, in denen wir arbeiten, werden immer komplexer und vor allem individueller. Gleiches gilt für die Beschäftigungsverhältnisse, die damit verbun­den sind. Die Zahl jener, die nicht ausschließlich selbstständig bzw. unselbstständig beschäftigt sind, steigt zunehmend. Die Politik hat es bisher aber nicht geschafft, auf diese Entwicklungen einzugehen. Aus diesem Grund wird dieser Personenkreis im So­zialversicherungsrecht stetig mehrfach belastet.

Liegt nämlich tatsächlich eine unselbstständige und zusätzlich noch eine selbstständi­ge Tätigkeit vor, so müssen an die jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger ge­trennt Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Ein Zusammenlegen der Sozialver­sicherungsträger würde dieses Problem lösen, da dadurch nur noch das Gesamtein­kommen des/der Erwerbstätigen, egal ob aus selbstständiger oder unselbstständiger Erwerbstätigkeit, für einen einzigen Sozialversicherungsträger relevant wäre.

Die Regierungsparteien scheinen zeigen allerdings kein Interesse, diesen wichtigen Schritt zu gehen und die Sozialversicherungsträger zusammenzulegen. Dennoch ist es unumgänglich, diese ungerechte Ungleichbehandlung der oben beschriebenen Erwerbs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 102

tätigkeitsverhältnisse, die aus der österreichischen Sozialversicherungslogik entsteht, zu verbessern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass aufgrund von verschiedenen Erwerbstätig­keitsverhältnissen nicht an mehrere Sozialversicherungsträger Sozialversicherungsbei­träge zu leisten sind. Dabei sollen die Sozialversicherungsbeiträge, die aufgrund des gesamten Einkommens aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit zu leisten sind, dem Sozialversicherungsträger zugeordnet werden, in dem der überwiegende Teil des sozialversicherungspflichtigen Einkommens anfällt.“

*****

13.32.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 69 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehrfache Sozial­versicherungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Antrag sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Abgelehnt.

13.33.2712. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (14 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-No­velle) (57 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


13.33.44

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Erstes darf ich feststellen, dass nur 11 Prozent aller gefahrenen Kilometer auf den hei­mischen Autobahnen von Lkws zurückgelegt werden. Trotzdem sind die Lkws für fast ein Viertel aller Unfälle verantwortlich beziehungsweise in diese verwickelt. Diese Un­fallhäufung bedarf eines eindeutigen Handelns, aber zusätzlicher Handlungsbedarf er-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 103

gibt sich auch, weil Lkw-Unfälle mit zu den schwersten Unfällen auf Autobahnen zäh­len. Bei fast bei allen Unfällen mit Lkws gibt es Tote oder Schwerverletzte.

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat sich im letzten Jahr intensiv mit diesem The­ma auseinandergesetzt. Es hat gezeigt, dass sich besonders auf drei- und vierspurigen Autobahnen Unfälle mit Lkws häufen. Noch eines ist mir wichtig, sehr geehrte Damen und Herren, hier festzuhalten: 80 Prozent der Unfälle mit Personenschaden passieren unter Beteiligung von Schwerfahrzeugen und ereignen sich vor allem auf dem linken Fahrstreifen.

Ein weiterer Fakt ist sicher auch die relativ lange Dauer von Überholvorgängen von Schwerfahrzeugen, eben auf dem linken Fahrstreifen. Aber auch die Ungeduld unter den übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern kann wiederum zu un­fallträchtigen Situationen führen. Deshalb ist die Empfehlung der Expertinnen und Ex­perten klar und eindeutig. Sie empfehlen die Einführung eines Fahrverbots für alle Lkws über 7,5 Tonnen auf der linken Fahrspur auf allen drei- und vierspurigen Auto­bahnen. Auf zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen ergeben sich keine Ände­rungen.

Eine ähnliche Regelung gibt es schon in vielen Nachbarländern Österreichs, in Deutsch­land, in der Schweiz, in Italien. Die Erfahrungen sind dort sehr positiv. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist die Verflüssigung des Verkehrs. Alle Jahre im Winter ist es leider so, dass Autobahnen durch hängengebliebene Lkws komplett blockiert werden. Mit dem neuen Gesetz, glaube ich, ist sichergestellt, dass zumindest eine Fahrspur frei bleiben wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, das Fahrverbot für Lkws über 7,5 Tonnen auf der lin­ken Spur aller drei- und vierspurigen Autobahnen leistet, wie ich meine, einen wesent­lichen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit auf unseren Autobahnen. Damit ist auch ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung unseres gemeinsam formulierten Ziels, die Zahl der Verkehrstoten in Zukunft auf null zu senken, gemacht worden. Wir sind diesem Ziel um einiges nähergekommen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gahr.)

13.37


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun kommt Herr Abgeordneter Ottenschläger zu Wort. – Bitte.

 


13.37.20

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Ich bedanke mich für die konstruktive Diskussion, die wir zu diesem Thema schon im Verkehrsausschuss geführt haben. Ich kann mich kurz fas­sen. Einiges hat der Kollege Heinzl schon gesagt. Ich glaube, es besteht hier sehr brei­ter Konsens – Konsens darüber, dass wir hier einen Beitrag zur Erhöhung der Ver­kehrssicherheit leisten. Es wurde auch schon erwähnt, dass es zahlreiche positive Er­fahrungen aus den Nachbarländern gibt.

Ich möchte noch erwähnen, dass es hiebei um circa ein Drittel der Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich geht, das heißt um circa 740 Kilometer. Das ist also nicht unwesentlich, und ich denke, dass wir nach dieser Beschlussfassung sehr schnell auch an die Information für den betroffenen Wirtschaftszweig gehen sollten.

Ich freue mich auch, dass wir Konsens darüber gefunden haben, diese Novelle mit 1. Juni in Kraft treten zu lassen. Das bedeutet, man hat noch Zeit zur Information auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite auch ein Inkrafttreten vor dem Sommerver­kehr. In diesem Sinne freue ich mich auf eine breite Zustimmung und denke, wir wer­den weiterhin konstruktiv an der Verkehrssicherheit arbeiten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.38



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 104

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dei­mek. – Bitte.

 


13.38.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ja, wir beschließen heute die 26. Straßenverkehrsordnungs-Novelle.

Die zwei Punkte, die diese Novelle enthält, sind meiner Ansicht nach durchaus interes­sant und wichtig: Der Hauptpunkt, wie schon angesprochen, ist wieder einmal die Part­nerschaft zwischen Lkw und Pkw. Wie es in einer guten Partnerschaft so ist, gibt es hie und da Friktionen. Die Friktionen sind genau dann, wenn es beispielsweise Geschwin­digkeitsunterschiede gibt, wenn der Lkw aus verschiedenen Gründen, die möglicher­weise dem Pkw-Fahrer nicht sofort einleuchten, eben auf der linkestmöglichen Spur fährt. Genau dort, wo es drei oder vier Fahrspuren gibt, ist das die kritische, die der Pkw-Fahrer emotionell für sich selbst beansprucht, weil er der Schnellere ist. Wenn die dort fahren, dann fangen genau diese Probleme, diese Friktionen an.

Wie schon gesagt, der Geschwindigkeitsunterschied spielt eine Rolle. Wo die größten Geschwindigkeitsunterschiede sind, sind die größten Gefahrenmomente.

Ein weiterer Punkt ist der Winter. Bei winterlichen Fahrverhältnissen, wenn es schneit, ist die linke Fahrspur die am wenigsten befahrene, das heißt, dort wird der meiste Schnee liegen. Wenn dann dort noch ein Lkw fährt und möglicherweise hängenbleibt, dann gibt es auf der ganzen Autobahn oder der ganzen Schnellstraße ein gewaltiges Problem.

Warum kommt ein Lkw überhaupt auf diese ganz linke Spur? – Naja, nur zum Überho­len. Im normalen Verkehr wird er dieses Spur nicht brauchen. Wir wissen, dass dieses Überholen von Lkws nicht ein paar Sekunden, sondern Minuten dauert. Gefühlsmäßig werden diese Minuten zu Stunden, und irgendwann wird man nicht mehr ganz im Rah­men der Gesetze oder der Möglichkeiten, die die Straßenverkehrsordnung vorgibt, fah­ren. Man überholt riskant, man tut also all das, was der VCÖ und andere Organisatio­nen als böse und schlecht hinstellen. Schuld ist dann sowieso immer nur der Auto­fahrer. Genau deswegen wird das jetzt nach guter und reiflicher Überlegung und Dis­kussion geändert, und wir unterstützen das.

Eine zweite wichtige Änderung in dieser Novelle möchte ich auch noch herausheben: Die Fahrzeuge der Finanzverwaltung werden jetzt auch bei Fahrten ohne Blaulicht und Folgetonhorn von einem Teil der Verkehrsvorschriften ausgenommen, um Fahrten zur Observierung entsprechend durchführen zu können. Darauf werden wir beim nächsten Tagesordnungspunkt genauer eingehen. In Summe unterstützen wir diese Novelle. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Willi. – Bitte.

 


13.41.59

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Sehr geehrte Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren, auch auf den Zuseherrängen! Ich hatte einen sehr geschätzten Kollegen bei den Grünen im Tiroler Landtag, Herrn Franz Klug. Er hat in der politischen Debatte immer wieder einmal den Satz verwendet: „Der Berg kreißte, und ein Mäuslein ward geboren.“

Diese 26. Novelle zur Straßenverkehrsordnung ist so etwas: „Der Berg kreißte, und ein Mäuslein ward geboren.“

Wir beschließen also heute zwei kleine Verbesserungen in der Verkehrssicherheit, nämlich gewisse Fahrverbote für Lkws unter bestimmten Bedingungen und dass die Fi-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 105

nanzverwaltung bei der Verfolgung von Tätern ein bisschen aufs Gas drücken darf. Das ist gut und schön, und wir unterstützen das auch. Aber ein bisschen ist diese No­velle der Ausdruck dieser Koalition. Sie nennt sich „groß“, kümmert sich jedoch um kleine Dinge, sozusagen um den Schrebergarten: dort ein Gartenzwerg, dort ein biss­chen herumzupfen.

Das sind nicht die Reformen, die wir brauchen. Wir brauchen in der Verkehrssicherheit große Reformen, und wir brauchen im Verkehrsbereich insgesamt größere und mutige­re Reformen. Das ist es jedenfalls nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Ich wünsche mir, dass wir, wenn wir von Verkehrssicherheit sprechen, die großen Kapitel angehen. Die großen Würfe wären, dass wir zwei Bereiche neu regeln. Das ei­ne ist das Zu-schnell-Fahren. Daraus resultieren ganz viele, zum Teil sehr schwere Un­fälle. Der zweite Bereich ist die Unaufmerksamkeit am Steuer; Stichwort „Handy am Steuer“. (Abg. Auer: Zigaretten!) Das ist die größte Ablenkung und da passiert am meis­ten. Darum sollten wir uns kümmern.

Wie sieht der Verkehr der Zukunft aus? (Abg. Auer: Herr Kollege, und die Zigarette!) – Die Zigarette auch, danke für den Hinweis. (Abg. Auer: Vor allem die Damen! – Abg. Moser: Die Damen?! Wirklich?)

Wir müssen den Verkehr insgesamt neu ordnen. Wir müssen zu einem guten und um­weltgerechten Verkehr hinsteuern und die Rechte der FußgängerInnen stärken. Die Fahrrad-Lobby hat zwölf exzellente konkrete Vorschläge vorgelegt, was wir im Radver­kehr ändern sollten. Natürlich brauchen wir auch einen besser ausgebauten öffentli­chen Verkehr. Darum geht es, meine Damen und Herren!

Wenn Sie schon sagen, dass Sie noch eine große Koalition sind, dann gehen Sie die großen Dinge an – und spielen Sie nicht Schrebergärtner! (Beifall bei den Grünen.)

13.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Hagen zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.44.45

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich mache ganz klar, dass wir diesem Gesetzes­vorschlag zustimmen werden. Das hat mehrere Gründe.

Es ist vernünftig, denn Sie wissen, welche Gefahren von überholenden Lkws auf den Autobahnen ausgehen. Als Vorarlberger, der auch hin und wieder gezwungen ist, mit dem Pkw von Vorarlberg nach Wien zu fahren, kann ich ein Lied davon singen, wie es auf österreichischen Straßen und Autobahnen zugeht. Der Schwerverkehr ist ein gro­ßes Problem, vor allem der überholende Schwerverkehr. Ich habe in verschiedenen Anträgen schon darauf aufmerksam gemacht, dass man dahin gehend Handlungsbe­darf hat.

Jetzt wird die dritte Spur auf Autobahnen und Schnellstraßen als Überholmöglichkeit für Lkw gesperrt. Das ist durchaus vernünftig, mir ist es aber noch ein bisschen zu we­nig, weil es große Probleme im Bereich Überholverbot für Lkw gibt. Wir kennen die kilometerlangen Brummi-Rennen. Wenn ein Lkw-Lenker meint, auf einer zweispurigen Autobahn einen Überholvorgang durchführen zu müssen, obwohl er nur 1 bis 2 km/h schneller ist als der vordere Lkw, dann zieht er zehn Kilometer lange Staus hinter sich her und man kommt nicht vorbei.

In Deutschland ist das so geregelt, dass Lkws höchstens 1,2 Kilometer beziehungs­weise eine Minute für den Überholvorgang brauchen dürfen. In Österreich gibt es keine


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 106

entsprechende Regelung. Man sollte da auch im Sinne der Sicherheit der Verkehrsteil­nehmer über Maßnahmen nachdenken.

Ich will aber die Lkws nicht komplett verteufeln, es soll kein absolutes Überholverbot für Lkws geben, da bin ich dagegen. Man muss aber gewisse Sachen ansprechen und überlegen, ob man die Lkws nicht vielleicht in manchen Bereichen etwas unterstützen sollte.

Ich verstehe bis heute das Nachtfahrverbot für Lkws in gewissen Bereichen bezie­hungsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h in der Nacht auf Autobah­nen nicht. Das kann ich einfach nicht verstehen. Es muss doch etwas wert sein, mög­lichst viele Lkws in der Nacht auf die Straße zu bringen, die die Waren von A nach B bringen, um dadurch die Hauptverkehrszeiten zu entlasten. Das sollte man sicher auch einmal andenken.

Ein weiterer Schritt ist, dass dieses Gesetz auch Ausnahmeregelungen für Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, von Militär­streifen und so weiter enthält. Auch das ist richtig. Das sind Einsatzfahrzeuge, und Ein­satzfahrzeuge unterliegen besonderen Richtlinien im Rahmen der Straßenverkehrsord­nung. Man sollte sie in gewissen Bereichen der Polizei gleichstellen, denn das sind na­türlich Einsatzfahrzeuge, und Einsatzfahrzeuge müssen einfach mehr Rechte als der normale Verkehrsteilnehmer haben. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

13.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Doris Bures zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.

 


13.48.03

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Im letzten Jahr haben 37 Menschen auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ihr Leben verloren. Das waren um 40 Prozent weniger als noch im Jahr 2012. Das ist aber nur so, weil wir uns konsequent, kontinuierlich und immer wieder angesehen haben, was die Ursachen sind, die zu Verkehrsunfällen führen, und was wir tun können, um gegenzusteuern.

Was können wir also tun, um Menschenleben zu retten und das Unfallrisiko auf Ös­terreichs Straßen zu minimieren? – Wir können legistische Maßnahmen setzen, so wie das heute beschlossen werden soll. Wir tun das auch mit Investitionen. Die ASFINAG verwendet jeden zweiten Euro, den sie in die Hand nimmt, dafür, um die Verkehrssi­cherheit zu steigern. Sie baut zweite Tunnelröhren, verstärkt Leitschienen, baut Pan­nenbuchten. Technologien wie Telematiksysteme werden eingeführt. Das sind wirklich Investitionen, die zu mehr Verkehrssicherheit führen. Das ist gut investiertes Geld, das eben dazu führen soll, dass weniger Menschen ihr Leben auf Österreichs Straßen ver­lieren. Da ist jeder Cent, den wir einsetzen, ein gut eingesetzter Cent.

Herr Abgeordneter Willi, daher geht es auch bei der Maßnahme, die wir heute be­schließen, nicht um ein Mäuslein, sondern um Menschenleben. Ich nenne Ihnen nur zwei Zahlen: Während auf der einen Seite Lkws nur 11 Prozent der Fahrleistung er­bringen, ist es so, dass 22 Prozent der Unfälle mit Personenschaden von Lkws ausge­hen. Bei dieser Regelung heute geht es ja um die dritten und vierten Spuren, und da ist es auch so, dass Lkws um 50 Prozent häufiger in Unfälle verwickelt sind, als ihr Anteil am Verkehrsaufkommen ist.

Daher bin ich an sich froh, dass Sie ursprünglich als Proredner gemeldet waren, so wie alle anderen Redner der im Parlament vertretenen Parteien auch, die sagen: Ja, wir setzen eine Maßnahme. Wir verhängen ein Fahrverbot für Lkws über 7,5 Tonnen auf den dritten und vierten Spuren, um genau dieses Unfallrisiko bei Geschwindigkeitsver-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 107

änderungen, bei Überholmanövern zu minimieren. Es geht darum, das auch rechtlich so abzusichern, dass es zu weniger Unfällen kommt. Daher ist das kein Mäuslein, son­dern es geht um Menschenleben.

Sie sind neu in diesem Haus, aber ich bedanke mich für die Vergangenheit, nämlich für die letzten fünf Jahre, in denen wir sukzessive Maßnahmen zur Erhöhung der Ver­kehrssicherheit gesetzt haben. Jedes Jahr haben wir gesehen, dass diese Maßnah­men sinnvoll sind. Wir haben sie evaluiert, wir haben uns angeschaut, ob sie greifen.

Ich bedanke mich jetzt schon für die allgemeine Zustimmung zu dieser Regelung und wünsche mir, dass wir auch in den nächsten fünf Jahren, in der nächsten Legislaturpe­riode, alles unternehmen, um die österreichischen Straßen sicherer zu machen. – Dan­ke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dietmar Keck zu Wort. – Bitte.

 


13.51.37

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werter Kollege Willi! Sie haben das große Glück, dass die Frau Bundesminister auf Ihre Rede geantwortet hat. Hätte sie es nicht gemacht, dann hätte ich es gemacht, und das hätte wahrscheinlich einen Ordnungsruf für mich zur Folge gehabt.

Meine Damen und Herren! Die 26. Novelle der Straßenverkehrsordnung, wie wir sie heute beschließen werden, ist eine äußerst vernünftige und wirklich praxisnahe Maß­nahme.

Unsere Verkehrsministerin Bures unternimmt sehr viel, um den Schwerverkehr auf die Schiene zu bringen. Wir haben gerade erst erfahren, dass die österreichische Linie, auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu setzen, auch auf europäischer Ebene große An­erkennung erhält. In manchen Gebieten ist es aber nicht möglich, den Schwerverkehr auf die Schiene zu bringen. Das ist schlichtweg unmöglich.

Meine Damen und Herren, ich habe große Achtung vor der Arbeit der Fernfahrerinnen und der Fernfahrer. Sie müssen immer großen Druck aushalten, sie haben immensen Zeitdruck, Preisdruck und natürlich auch den Stress im Straßenverkehr. Die überwie­gende Mehrheit der Fernfahrerinnen und der Fernfahrer schafft das mit Bravour, aber trotzdem gibt es schwarze Schafe unter ihnen. Trotzdem werden Lkw-Züge immer wie­der und auch ohne Vorsatz zum Problem oder sogar zur Gefahrenquelle für die restli­chen Straßenverkehrsteilnehmer.

Im geringsten Fall stören Lkws durch Überholmanöver die Flüssigkeit des Verkehrs. Stau oder Bremsmanöver sind aber vergleichsweise noch die kleinsten Probleme, die sie auslösen können. Im Katastrophenfall kann ein Lkw-Zug als plötzlich auftretende Barriere die Ursache für einen Auffahrunfall oder sogar für eine Massenkarambolage sein.

Unternehmen wie Mercedes, Volvo und andere arbeiten bereits an Lösungen dafür. Bis diese Radar-und Abbremssysteme, die zurzeit erarbeitet werden, jedoch ausgereift sind, und vor allem bis sie in allen Lkws auf Österreichs Straßen eingebaut sind, müs­sen wir mit gesetzlichen Mitteln für noch mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen sor­gen.

Das Fahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht auf den äu­ßerst linken Fahrstreifen ist für mich das beste Mittel dazu.

In diesem Sinne habe ich noch folgenden Antrag einzubringen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 108

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heinzl, Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvor­lage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (57 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrs­ordnung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d.B.), in der Fassung des Aus­schussberichtes (57 d.B.) wird wie folgt geändert:

Z 3 lautet:

‚3. An § 103 wird folgender Abs. 15 angefügt:

(15) § 26a Abs. 1 und § 46 Abs. 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ../2014 treten mit 1. Juni 2014 in Kraft.‘“

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

13.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsord­nung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d. B.), in der Fassung des Ausschuss­berichtes (57 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsord­nung 1960 geändert wird (26. StVO-Novelle) (14 d.B.), in der Fassung des Ausschuss­berichtes (57 d.B.) wird wie folgt geändert:

Z 3 lautet:

„3. An § 103 wird folgender Abs. 15 angefügt:

‚(15) § 26a Abs. 1 und § 46 Abs. 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ../2014 treten mit 1. Juni 2014 in Kraft.‘“

Begründung

Als generelles Inkrafttretensdatum der Novelle wird nunmehr der 1. Juni 2014 fest­gelegt; die Regierungsvorlage sah noch den 31. Jänner 2014 vor.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 109

13.54.57

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Kollege Willi, ich meine, viele kleine Schritte führen auch zum Ziel, und ich werde dir noch an einem Tiroler Beispiel zeigen, dass es wichtig ist, dass wir heute diese 26. StVO-Novelle beschließen.

Lkws mit über 7,5 Tonnen bekommen auf dreispurigen und vierspurigen Autobahnen und Schnellstraßen ein Überholverbot. Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss. Es macht einfach Sinn und ist vernünftig, dass wir die Verkehrsspielregeln neu aufstellen.

Jedes Verkehrsopfer weniger ist ein Erfolg, und in den letzten Jahren – da gebe ich der Frau Bundesminister eindeutig recht – ist es durch viele Maßnahmen gelungen, die Zahl der Verkehrstoten in Österreich zu reduzieren. Daran müssen wir alle arbeiten, und das müssen wir auch ernst nehmen.

Ein Drittel der Autobahnen in Österreich, etwa 700 Kilometer, sind dreispurig, 40 Kilo­meter sind vierspurig. Gerade für diese Verkehrsabschnitte beschließen wir heute die­se Novelle. Das ist keine Schikane gegen die Lkws oder gegen den Berufsverkehr son­dern eine Maßnahme für Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss.

Insgesamt gibt es gute Erfahrungen aus Italien, Deutschland und der Schweiz. Es gibt dazu auch genügend Stellungnahmen von Verkehrsexperten, und es gibt absolut greif­bare Zahlen. Auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat sich da aktiv eingebracht. Es macht Sinn, dass wir das heute beschließen.

Wir sind alle dem Verkehr ausgesetzt, wir müssen alle mit dem Verkehr leben und die Auswirkungen des Verkehrs ertragen. Wir sollten aber auch alle darüber nachdenken, wie wir das Ganze sicherer machen können. In diesem Sinne bedanke ich mich bei der Frau Bundesminister dafür, dass es gelungen ist, dass wir heute alle gemeinsam, in einem Schulterschluss, eine sinnvolle, wenn vielleicht auch kleine Maßnahme beschlie­ßen können.

Kollege Willi, noch ein Beispiel: Auf der Brenner Autobahn haben wir starken Nebel, Schneefall und auch Föhn. Diese drei Dinge habe ich am Brenner schon alle erlebt. Genau für den Fall, dass dann ein Lkw auf der linken Fahrspur zum Stehen kommt, ha­ben wir heute eine Antwort. Daher stimmen wir gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.57


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte.

 


13.57.33

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Zu dieser 26. StVO-Novelle gibt es ja Gott sei Dank breite Zustimmung. Aus Gründen der Ver­kehrssicherheit ist dieses Lkw-Verbot auf dem äußersten linken Fahrstreifen ganz we­sentlich und ganz wichtig. Vor allem ist es auch wichtig, dass es mit 1. Juni, also vor dem Sommerbeginn, in Kraft treten kann, um wirklich verstärkte Verkehrssicherheit bie­ten zu können.

Herr Kollege Willi, ich habe eines nicht ganz verstanden, aber Sie könnten uns das ja noch näher erklären: Wie meinen Sie das, dass Sie die Fußgängerrechte auf Autobah­nen stärken wollen? Das verstehe ich nicht ganz. Aber okay, das ist wahrscheinlich ei­ne Definitionsfrage. Vielleicht können Sie uns das noch sagen.

Frau Bundesminister, da ich schon am Wort bin und aus der Obersteiermark komme, bitte ich Sie um Folgendes: Sie haben uns im Ausschuss berichtet, dass jetzt mehr Mit­tel aus Brüssel für Infrastrukturprojekte nach Österreich fließen. Ich appelliere an Sie,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 110

vor allem den Semmeringtunnel und den Koralmtunnel rasch fertigzustellen und dafür entsprechende Mittel einzusetzen. Das ist wichtig für den Wirtschaftsstandort im Süden Österreichs. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Frau Bundesminister, vor allem brauchen wir aber auch die Fertigstellung der S 36. Sie waren ja beim Spatenstich in St. Georgen ob Judenburg dabei. Das ist ja eines meiner Leibthemen. Das soll nicht so sein, dass man sagt: Wir bauen sie zweispurig aus, näm­lich eine Straße herunter und eine Straße hinauf. Wir wollen den vierspurigen Ausbau von Judenburg bis Scheifling. Wir wollen auch den weiteren Ausbau der S 37 von Scheif­ling bis Friesach.

Die Obersteiermark braucht das, die Obersteiermark hat mit großen demografischen Problemen zu kämpfen. Sie ist von Abwanderung betroffen, und wir müssen diesen Wirtschaftsstandort stärken, indem wir auch den Lückenschluss in Richtung Süden ent­sprechend fertigstellen.

Frau Bundesminister, ich bitte Sie: Versuchen wir das wirklich parteiübergreifend zu erreichen – für die Menschen, die dort leben, für Arbeitsplätze in der Region und vor allem auch für die vielen Pendler, denn auf dieser Strecke gibt es jährlich vier bis fünf Tote! Also auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist das eine ganz wichtige Sache, die wir gemeinsam vorantreiben sollten, anstatt uns in parteipolitischem Hickhack zu verheddern. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.59

14.00.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 14 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Heinzl, Ottenschläger, Kollegin­nen und Kollegen vor. Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abände­rungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimm­ten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Heinzl, Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend Z 3 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist Einstimmigkeit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.01.2813. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 113/A der Abgeordneten An­ton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (58 d.B.)

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 111

Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Christoph Hagen. – Bitte. (Zwischenbe­merkung von Bundesministerin Bures. – Abg. Hagen – auf dem Weg zum Redner­pult –: Machen wir eh!)

 


14.01.50

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe mich als Kontraredner gemeldet, weil ich die­sen Gesetzesantrag bis vor Kurzem noch ablehnen wollte, beziehungsweise meine Fraktion wollte ihn ablehnen. Wir haben uns jetzt aber einen Ruck gegeben und wer­den dem mit Bauchweh zustimmen. (Abg. Moser: Zähneknirschend!)

Ich kann es Ihnen kurz erklären: Es geht darum, dass Fahrzeughalter, die in Österreich wohnhaft sind, ihre Fahrzeuge auch in Österreich anmelden müssen. Kurz gesagt: Es geht um eine finanzielle Geschichte. Sobald der Bund bei den Autofahrern irgendetwas Finanzielles macht, habe ich schon Bauchweh. Ich sage es Ihnen, wie es ist: Da kommt nichts Gutes auf die Autofahrer zu.

Es geht aber jetzt doch um eine halbwegs verständliche Sache. Wenn jemand ein Fir­menfahrzeug auf Dauer zur Verfügung gestellt bekommt und in Österreich wohnt, dann muss er das nicht ummelden. Das waren eben meine Bedenken bei diesem Gesetzes­antrag. Das Fahrzeug muss aber nicht umgemeldet werden, wenn man zum Beispiel von einem deutschen Betrieb ein Schriftstück erhält und damit nachweisen kann, dass das Fahrzeug im Firmenbesitz ist, für die Firma verwendet wird und nicht dem Ange­stellten gehört oder er es nicht hauptsächlich verwendet. Das ist das eine.

Um jetzt noch einmal zu den Kosten für die Autofahrer zu kommen: Das ist das große Problem. Meine Damen und Herren! Der Autofahrer in Österreich ist die Melkkuh der Nation. Das ist unbestritten. Ich werde Ihnen das an ein paar Beispielen zeigen, die mir extrem aufstoßen.

Ich bin schon der Meinung, dass man eine Autobahnvignette irgendwie rechtfertigen kann. Die Straßen müssen natürlich gebaut werden, und wir wollen auch Verbesserun­gen haben. Der Punkt ist aber, dass wir eine Indexanpassung haben, meine Damen und Herren, und das haben wir beim Gehalt nicht. Das sind einfach solche Sachen. Es gibt Nulllohnrunden, und trotzdem müssen Sie die Indexanpassung für die Vignette be­zahlen. Das ist also eine Ungerechtigkeit sondergleichen.

Gehen wir weiter zur motorbezogenen Versicherungssteuer: Meine Damen und Her­ren, in zehn Jahren gab es 42 Prozent Steigerung! Erst neulich haben Sie wieder eine Rechnung ins Haus bekommen, liebe Autofahrerinnen und Autofahrer, liebe Motorrad­fahrer, dass Sie wieder an den Staat zahlen dürfen.

Die NoVA wurde wieder erhöht. Der Autofahrer wird wieder gerupft, wo es nur geht. Ich meine, Sie pressen ihn aus, aber da fließt ja schon kein Blut mehr, meine Damen und Herren!

Schauen wir weiter: Die Spritpreise wurden massiv erhöht. Auf dem internationalen Markt sind die Spritpreise hinuntergegangen, aber wir nehmen nichts davon wahr. Die Preise sind ganz minimal gefallen. Das ist auch nicht verwunderlich: Der Staat kassiert Mineralölsteuer auf den Spritpreis. Je höher der Spritpreis ist, desto mehr Steuer kas­siert der Staat. Dann kommt noch das Wahnsinnige, wenn wir das so sehen: Der Staat kassiert auf die Mineralölsteuer und auf den Spritpreis die Mehrwertsteuer. Ein Wahn­sinn! Steuer für eine Steuer kassieren, meine Damen und Herren, das gibt es nur in Österreich oder in Schilda!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 112

Ich könnte jetzt ewig dahindiskutieren, was den Autofahrern noch alles aufgelastet wird. Die Pendlerpauschale haben Sie seit acht Jahren nicht mehr erhöht. Das wäre zum Vorteil des Autofahrers, aber das geht natürlich nicht.

Meine Damen und Herren! Die Autofahrer sind wirklich die Melkkuh der Nation. Das ist der falsche Weg, Frau Minister, und deswegen hatte ich auch so Bauchweh. Ich werde mir jetzt aber einen Ruck geben und diesem Gesetz zustimmen, auch wenn es viel­leicht für den einen oder anderen ein Nachteil ist; insgesamt ist es aber ein Vorteil. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harry Buch­mayr. – Bitte.

 


14.05.33

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie! Worum geht es bei diesem Punkt wirklich? – Bereits im Jahr 2002 wurde für die Einbringung von Fahrzeu­gen mit ausländischem Kennzeichen ins Inland eine einmonatige Frist verankert, ab der die ausländischen Kennzeichen bei der zuständigen Behörde abzugeben sind und eine Zulassung in Österreich zu veranlassen ist. Für diesen Sachverhalt werden alle Personen unabhängig ihrer Nationalität als Inländer betrachtet, die ihren Hauptwohn­sitz, also den Mittelpunkt ihres Lebensinteresses, in Österreich haben. Grundsätzlich gilt, dass dieser Personenkreis Fahrzeuge verwendet, die auch im Inland zugelassen sind, also ein österreichisches Kennzeichen besitzen, und auch alle nötigen Steuern – Kfz-Steuer und so weiter – dafür bezahlen.

Gängige Verwaltungs- und Rechtspraxis war es seither, dass die Frist von einem Mo­nat ab der erstmaligen Einbringung in das Bundesgebiet zu laufen beginnt und dass eine vorübergehende Verbringung aus dem Bundesgebiet diese Frist nicht unterbricht. Das wurde auch durch die Intentionen des Europäischen Gerichtshofes, seinem Ver­gleich im Jahre 2002, unterstützt.

Der Verwaltungsgerichtshof hat nun in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung und in Abkehr von der bisherigen Verwaltungsübung in seinem Erkenntnis vom 21. Novem­ber 2013 entschieden, dass mit jeder Verbringung des Fahrzeuges ins Ausland oder ins übrige Gemeinschaftsgebiet diese einmonatige Frist bei neuerlicher Einbringung des Fahrzeuges in das Bundesgebiet erneut zu laufen beginnt.

Durch den am 17. Dezember 2013 eingebrachten Initiativantrag, einer klarstellenden Bestimmung, soll zur Vermeidung von Unsicherheiten und komplizierten Verfahren rückwirkend mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der einmonatigen Frist in § 82 Abs. 8 des Kraftfahrzeuggesetzes die bisherige Rechtspraxis zweifellos dargestellt werden.

Herr Kollege Hagen! Ich kann Sie beruhigen, was die Steuern betrifft. In 18 EU-Län­dern werden auch Zulassungssteuern für Kfz eingehoben, in einigen Ländern sogar mehrfach, bei jedem Wechsel des Fahrzeughalters. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Johann Rädler zu Wort. – Bitte.

 


14.08.25

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Mit der Än­derung des Kraftfahrzeuggesetzes, mit der Novelle des § 82 machen wir eigentlich das, was sich die Opposition immer wünscht: Wir sorgen neben der Beseitigung von Ungerechtigkeiten dafür, dass es auch zu zusätzlichen Einnahmen kommt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 113

Rund 200 Millionen € an Steuern gehen alljährlich durch die Meldung von Fahrzeugen im Ausland verloren. Dann haben wir noch diese Gesetzeslücke drinnen: Innerhalb ei­nes Monats müsste dieses Auto wieder in Österreich angemeldet werden; wird das Au­to aber ins Ausland verfrachtet, beginnt die Frist neu zu laufen. Wir haben gehört, dass das rückwirkend geändert wird, und das ist gut so.

Jetzt noch ein Wort zur Rede des Kollegen Hagen: Na ja, er hat sich in letzter Sekunde entschlossen, diesen Antrag mitzutragen, unter dem Motto: Man darf ja noch geschei­ter werden. Das ist gut so. Er ist aber gleich wieder in die alte Oppositionsrolle verfallen und hat von 42 Prozent Erhöhung in zehn Jahren bei der Kraftfahrzeugsteuer gespro­chen. Er sagt, die Autofahrer seien eigentlich die Melkkuh der Nation, und erwähnt alle Grauslichkeiten, die in den letzten zehn Jahren auf den Autofahrer abgeladen wurden. Da muss ich dich schon an eines erinnern – ich glaube, du warst beim BZÖ –: Es hat einen Verkehrsminister gegeben, der deiner Partei angehört hat. Dieses Erinnerungs­vermögen sollte man noch haben, auch wenn man gescheiter wird, Herr Kollege Ha­gen. Ich bitte dich, das auch so wahrzunehmen.

Zum Abschluss noch an die Frau Bundesminister gerichtet: Ich schätze Ihren Kampf betreffend Breitbandausbau in den ländlichen Regionen. Sie haben das im Vorjahr hervorragend getragen. Nunmehr sind wir aber in der Situation, dass diese rund 2 Mil­liarden € noch immer nicht zur Verfügung stehen, weil man nicht weiß, wie viel ins Budget hineinkommt und wie viel davon tatsächlich für den Breitbandausbau im ländli­chen Raum genutzt werden wird.

Der Druck der Bürgermeister wird immer größer. Das wissen die Abgeordneten auch aus ihren Regionalwahlkreisen, Herr Kollege von der SPÖ, dass wir da fast mit dem Rücken zur Wand stehen. Die Begehrlichkeiten sind in einer modernen Gesellschaft sehr groß, zumal man ja häufig auch beruflich auf Breitband angewiesen ist. Ich würde Sie ersuchen, mit uns darauf hinzuwirken, dass wir beim Herrn Finanzminister und mit dieser Bundesregierung eine Lösung finden, die unserer Bevölkerung zugute kommt. Ich bin mir sicher, mit Ihrer Unterstützung wird das gelingen.– Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek. – Bitte.

 


14.11.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Ja, wir wollen diesen Antrag heute gerne mittragen, und wir glauben auch, dass es sehr wichtig ist, ein Steuerschlupfloch zu schließen. Wenn das wirklich 200 Millio­nen € pro Jahr sein sollten, wie das Kollege Rädler gesagt hat, die da dem Staat ent­gehen, na ja, so ist das ja nicht nur so, weil es so viele Steuersünder gibt – das mag zum Teil schon so sein, und das wollen wir jetzt ohnehin limitieren –, das ist aber auch so, und da möchte ich dem Kollegen Hagen schon auch ein bisschen recht geben, weil die Steuern insgesamt so hoch sind.

Der Punkt, den ich heute eigentlich ein bisschen diskutieren möchte, ist, dass wir jetzt dieses Schlupfloch für Privatpersonen schließen. Es kommt aber immer wieder vor, und das ist wirklich lästig, und ich weiß auch, dass Sie, Frau Bundesministerin, per­sönlich beziehungsweise Ihr Ministerium da nichts dafür können, sondern da steckt das Finanzministerium dahinter, dass Firmenautos belangt werden.

Ich spreche da jetzt einen konkreten Fall an: ein Unternehmen aus Deutschland mit Mitarbeitern aus der Ukraine, die in der Ukraine ihren Hauptwohnsitz haben und für die Zeit eines Projektes, drei Jahre, vier Jahre, von Deutschland aus arbeiten und mit ei­nem deutschen Auto fahren. Obwohl sie das Schreiben, von dem wir im letzten Aus-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 114

schuss gehört haben, wie das ein Mitarbeiter aus dem Ministerium erklärt hat, auch de­zidiert mitführen, dass sie ukrainische Staatsbürger sind, den Hauptwohnsitz dort ha­ben, dem Firmensitz entsprechend ein deutsches Auto fahren und so weiter, werden sie von der Finanzpolizei aufgehalten und abgezockt. Dann kann sich das Unterneh­men damit auseinandersetzen, wie es das alles wieder zurückbekommt.

Ja, das kann man machen, aber trotzdem bleiben die Kosten, wie wir wissen, immer wieder beim jeweiligen Unternehmen hängen. Und das kann es ja wirklich nicht sein, auch wenn das dann steuermindernd wirkt. Da sollten wir dann doch diese 200 Mil­lionen €, die uns an Steuern entgangen sind und die uns jetzt nicht mehr entgehen werden, dazu nutzen, um die Damen und Herren von der Finanzpolizei endlich einmal entsprechend zu schulen, damit sie wirklich alle Gesetze kennen, auch die, die ihnen gerade nicht so angenehm sind. Vielleicht hilft das dann, dass sie sich auf jene Fälle konzentrieren können, die wirklich interessant sind, die wir mit diesem Gesetz genau abstellen wollen. Ich kann nur hoffen, dass das geschehen wird.

Das Abstellen dieses Steuerentganges werden wir heute beschließen, und ich hoffe auch, dass das zum Zeitpunkt der nächsten größeren Verkehrslawine, Osterferien oder Ähnliches, vielleicht auch schon in Kraft sein wird. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Georg Willi. – Bitte.

 


14.13.55

Abgeordneter Georg Willi (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Danke für die große Aufmerksamkeit bei meiner ersten Rede! – Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Haus – und da regnet es beim Dach herein. Die Grund­mauern sind feucht, die Böden morsch und die Heizung geht nicht, und Sie haben zehn kaputte Fliesen. Wo fangen Sie an zu reparieren? – Wenn es nach der großen Koalition geht, bei den zehn Fliesen. Natürlich soll man die auch reparieren, keine Frage. Ich wünsche mir von Ihnen jedoch, dass Sie die großen Probleme zuerst ange­hen. (Abg. Cap: Versprochen!)

Ich werde mir das in mein Tagebuch schreiben, dass mir Herr Ex-Klubobmann Cap das heute versprochen hat, denn das ist genau das, woran ich verzweifle. Ich erlebe durchaus richtige Schritte in die richtige Richtung, und, Frau Ministerin, ich unterstütze das ja auch. Das passt ja. Nur bin ich es gewohnt, immer wieder zu schauen, was die wirklich wichtigen und vordringlichen Aufgaben sind und was warten kann. Und die Schritte, die Sie setzen, sind kleine Schritte, kleinste Schritte. (Abg. Keck: Aber wichti­ge!) Auch ein Schrebergärtner hat seinen kleinen Garten, und da freut er sich über die kleinen Dinge, die er macht. Wir haben aber in diesem Land viel größere Probleme. Durch das Hypo-Desaster fehlen uns Milliarden, und Sie hätten die Chance gehabt, Gläubiger dieser Bank und ehemalige Eigentümer dieser Bank in die Pflicht zu neh­men. Sie tun das aber nicht, sondern lasten alles dem Steuerzahler auf!

Jetzt kommen Sie und sagen, da gibt es eine Betrügerei bei der Normverbrauchsabga­be, und das wird jetzt saniert. – Gut so, ja. Da geht es um 200 Millionen € und auf der anderen Seite geht es um 10 Milliarden €. Wo wird da diesen Dimensionen Rechnung getragen? (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Mein Appell ist folgender, meine Damen und Herren, und mich freut ja Ihre Erregung, denn die zeigt, dass Sie eigentlich auch der Meinung sind, dass man da etwas ändern muss. (Abg. Eßl: Sie müssen sich einmal auseinandersetzen mit der Materie!) Das tue ich jeden Tag! Jeden Tag tue ich das! (Abg. Eßl: Eben nicht!)

Und genau deswegen komme ich zur Erkenntnis, dass wir einen viel höheren Wissens­stand haben, und statt das, was wir wissen, auch in Gesetze umzusetzen, die dem


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 115

Wissensstand Rechnung tragen, wird gewartet und gewartet. Bei Ihnen herrscht die neue Langsamkeit! Ich bin ja an sich ein Freund der Entschleunigung (Abg. Peter Wurm: Ja, so ist es!), dies aber eher im Verkehr. In der Politik dagegen will ich, dass man die großen Probleme rasch angeht.

Meine Bitte daher: Gehen Sie all diese Dinge – Normverbrauchsabgabe, Fiskal-Lkw, Liberalisierung von Probefahrten, seit Kukacka immer noch alte Fehler – auch an, ge­hen Sie aber vor allem die großen Dinge an! Und da stehen die Hypo Alpe-Adria und die Aufklärung darüber wohl an erster Stelle. (Beifall bei den Grünen.)

14.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte.

 


14.17.06

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege, Sie werden mir schon zugestehen, dass die Hypo ein komplexeres Thema ist als eine Gesetzeslücke bei der Normverbrauchs­abgabe zu schließen, und dass man so ein Thema daher nicht von heute auf morgen einfach entscheidet und beschließt. Ich werde jetzt noch einmal versuchen, kurz und verständlich zu erklären, worum es geht.

Es geht darum, eine Gesetzeslücke bei der Normverbrauchsabgabe zu schließen. Was ist die Normverbrauchsabgabe – man nennt sie auch kurz NoVA? – Ihr unterliegt die Lieferung und der Eigenimport von bisher im Inland noch nicht zum Verkehr zugelas­senen Kraftfahrzeugen. Hier gibt es eine Änderung der begünstigten Nutzungen bei bisher befreiten Fahrzeugen.

Wo fällt die NoVA-Pflicht überall an? – Bei Motorrädern, bei Personenkraftwägen, bei Kleinbussen, Campingbussen, aber auch Sonderfahrzeugen wie Quads und so weiter. Die NoVA ist aufgrund der zolltariflichen Einreihung von Fahrzeugen in bestimmte Po­sitionen der kombinierten Nomenklatur vom Zulassungsbesitzer beziehungsweise von der Zulassungsbesitzerin zu entrichten. Entrichtet wurde die NoVA in der Vergangen­heit aber nur von den Österreicherinnen und Österreichern, die sich strikt an das Ge­setz gehalten haben, denn bisher hat es da ja eine Gesetzeslücke gegeben, die vor­wiegend von Personen, die in grenznahen Gebieten zu Deutschland oder zur Slowakei leben, in denen es ja keine NoVA gibt, ausgenutzt wurde.

Wie war das möglich? – Man meldet sein Auto oder das der Frau, des Sohnes, der Tochter oder der Firma bei einer ausländischen Firma an, nutzt das Auto oder die Au­tos allerdings nur in Österreich, und zwar 29 Tage ausschließlich in Österreich. Und am 30. Tag, wenn die Frist abläuft, fährt man dann für einen kurzen Ausflug nach Deutschland oder in die Slowakei, je nachdem, wo man das Auto angemeldet hat, und reist dann wieder zurück nach Österreich. Dadurch ist man wieder bei Tag eins und kann weitere 28 Tage problemlos in Österreich mit dem Auto fahren.

Was ist das? – Ja, das ist eine Steuerumgehung hinsichtlich der motorbezogenen Ver­sicherungssteuer und natürlich auch der NoVA, und dadurch wurde dem Staat viel Geld vorenthalten. Nicht nur in Zeiten einer angespannten Budgetsituation ist der Ge­setzgeber in so einem Fall gefordert. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz wird das Kraft­fahrgesetz 1967 geändert und dadurch diese Gesetzeslücke geschlossen.

Wie schaut das aus? – Sobald das Auto, das Kfz zum ersten Mal nach Österreich ge­bracht wird, beginnt die Frist von einem Monat, 30 Tagen zu laufen. Das Auto nur vorü­bergehend nach Österreich zu bringen und dadurch wieder bei Tag eins zu beginnen, ist jetzt nicht mehr zulässig. Die Frist zu unterbrechen, das geht nicht mehr. Im Übrigen gilt das Gesetz rückwirkend mit der erstmaligen Einführung der Ein-Monats-Frist, das war im August 2002. (Beifall bei der SPÖ.)

14.20



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 116

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.

 


14.20.25

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Nationalrat! Es ist zu diesem Antrag heute schon sehr viel gesagt worden. Es handelt sich eigentlich um eine Klar­stellung dessen, was eigentlich schon einmal beschlossen worden ist. Wir hörten ja be­reits, dass es darum geht, dass Inländer ein ausländisches Fahrzeug besitzen und, wenn sie länger in Österreich sind als einen Monat und sie die Anwesenheit kurz unter­brochen haben, indem sie ins Ausland gefahren sind, sich österreichische Abgaben und Steuern ersparen konnten. Das Ganze hat sich ergeben durch den Verwaltungs­gerichtshof, der am 21. November 2013 diese Monatsfrist aufgehoben hat und gesagt hat, dass sie eben wieder neu zu laufen beginnt, wenn man einmal im Ausland war. Wir haben auch schon gehört, dass dies für Österreich einen großen Schaden im Aus­maß von 100 bis 200 Millionen € NoVA-Entgang jährlich verursacht, indem da für Steu­erflüchtlinge Tür und Tor offen steht.

Auch aus sicherheitspolizeilicher Sicht ist das natürlich nicht so optimal, denn wir kön­nen bereits jetzt viele Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen und hier beispielswei­se wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Strafe bekommen, nicht erheben und daher dann auch keine Geldbußen einkassieren.

Wir nehmen mit diesem Antrag heute also eine Klarstellung dahin gehend vor, dass die Ein-Monats-Frist mit dem Hereinfahren in unser Land beginnt und nicht durch eine Unterbrechung durch das Verlassen des Landes sozusagen wieder neu zu laufen be­ginnt. Das tun wir rückwirkend ab dem 14. August 2002, damit es nicht zu irgendwel­chen Unsicherheiten kommen kann oder irgendwelche Möglichkeiten zur Klage beste­hen.

Ich habe mitbekommen, dass Sie alle dafür sind, dass wir diese Steuerlücke schließen und dieses Gesetz klarstellen. Das ist der richtige Weg. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

14.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pock zu Wort. – Bitte.

 


14.22.28

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bun­desministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle wurde jetzt schon mehrfach beschrieben, und ich möchte hier jetzt nicht das Gleiche noch einmal wieder­holen. Ich möchte aber vorweg sagen, wir NEOS haben uns ursprünglich gegen die Adaptierung der NoVA ausgesprochen, aber wenn schon NoVA, dann auch richtig und dann auch der Lückenschluss. Daher werden wir diesem Vorschlag auch zustimmen.

Ich möchte mich auch für die gute Auseinandersetzung und Diskussion im Verkehrs­ausschuss bedanken. Ich weiß das sehr zu schätzen, denn wir NEOS waren am An­fang grundsätzlich kritisch eingestellt und haben uns durch die Informationen vonseiten des Ministeriums und vor allem der Bundesministerin umstimmen lassen. Hier aber jetzt noch zwei, drei Anmerkungen zur NoVA im Allgemeinen.

Mir ist vollkommen bewusst: Derzeit wird es aufgrund der angespannten budgetären Lage nicht möglich sein, tatsächlich Mittel aus der NoVA für die Bereiche Verkehr und Energieeffizienz zu reservieren. Trotzdem möchte ich hier zur Diskussion stellen – und ich habe dazu auch einen Selbständigen Entschließungsantrag eingebracht, um das im Verkehrsausschuss zu diskutieren –, ob es denn nicht möglich ist, wenigstens in den Jahren 2016, 2017, 2018 oder danach eine Zweckbindung für einen Teil der NoVA-Ein­nahmen zu erreichen und dadurch den Verkehrsbereich deutlich zu stärken.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 117

Zwei Zahlen zur Diskussion: Seit 1990 ist der Energieverbrauch gerade im Verkehr um 76 Prozent gestiegen, und 95 Prozent des Energieverbrauchs wird derzeit nach wie vor durch den Erdölsektor abgedeckt.

Folgende Maßnahmen wären meiner Meinung nach sinnvoll und zielführend: Wenn wir einen Teil der NoVA zweckbinden – unserer Meinung nach sollten das zwischen 7,5 und 15 Prozent sein –, könnten wir im Bereich Forschung und Entwicklung sowohl die Steigerung der Energieeffizienz in den Bereichen Transport und Verkehr als auch die Weiterentwicklung alternativer Antriebssysteme, insbesondere Hybridantrieb und Elek­tromotoren, wie auch eine bessere Vernetzung unterschiedlicher Verkehrsträger voran­treiben. Ich denke, das wäre im Sinne aller sechs Parlamentsparteien, es wäre im Sin­ne aller österreichischen Regionen, und ich bitte um eine ausführliche Diskussion im Verkehrsausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

14.25

14.25.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 58 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzent­wurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

14.25.5614. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 261/A der Abgeordneten Jo­hann Hell, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das SP-V-Gesetz geändert wird (SP-V-Gesetz-Novelle 2014) (59 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


14.26.29

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Da­men und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie ein Verkehrsprojekt, das erstens die Verkehrsprobleme verschärft, das zweitens Autofahrergeld verschwen­det und das drittens rechtswidrig ist? – Die Oberösterreicherinnen und Oberösterrei­cher unter Ihnen kennen es, es ist der Linzer Westring. (Abg. Deimek: Ganz falsch! Das ist notwendig und sinnvoll!)

Ja natürlich, Herr Kollege, die jetzige Gesetzesänderung, die jetzige Novelle zur stra­tegischen Prüfung Verkehr geht nämlich darauf zurück, dass dieses Projekt, das einer­seits mehr Verkehrsprobleme schafft, andererseits Geld verschwendet, eigentlich rechts­widrig ist, weil nämlich Österreich, um dieses Projekt, dieses antiquierte sogenannte lo­kale, regionale Umfahrungsprojekt realisieren zu können, die EU-Richtlinie „Strategi­sche Umweltprüfung“ falsch und mangelhaft umgesetzt hat.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 118

Ich habe dagegen Beschwerde eingelegt, und die EU-Kommission hat mir recht gege­ben und hat Österreich ein Mahnschreiben gesandt. Aufgrund dieses Mahnschreibens müssen wir heute im Parlament eine Änderung beschließen, damit das etwas rechts­konformer wird.

Meines Erachtens müssen die Juristen im Verkehrsressort leider wieder über ihre eige­nen Schatten springen. Ich bedauere sie ja fast: Die armen Juristen müssen ständig etwas hintricksen, was dann erst wieder Schwierigkeiten macht. Ich fürchte, dass diese Änderung – die Frau Ministerin wird sie ja immer „Konkretisierung“ nennen – wieder nicht die EU-Richtlinie vollinhaltlich und rechtskonform abbildet.

Ich darf Ihnen aber jetzt noch die Problemlage ein bisschen umreißen, denn dieser Westring in Linz ist ja, wie gesagt, Autofahrergeld-Verschwendung. Er sollte ursprüng­lich 600 Millionen € kosten. Es ist eine Brücke geplant, es sind Tunnels geplant. Es gibt dadurch dann eine Verkehrsstauverlagerung, nämlich dorthin, wo diese Umfahrung be­ginnt. Dort wird es sich dann verstärkt stauen, und auch dort, wo sie endet, nämlich am Bindermichl. Auch dort wird es sich dann noch mehr stauen. Insofern verschärft das al­so die Verkehrssituation.

Es hat bei der Umweltverträglichkeitsprüfung dieses Projekts in Linz sogar Unterlagen gegeben, die gezeigt haben, dass die Verkehrsprognosen, die Grundlage waren, damit dieses Lieblingsprojekt der Linzer Lokal- und oberösterreichischen Regionalverkehrs­politik überhaupt möglich wurde, eigentlich falsch sind. Darum dauert nämlich auch die Umweltverträglichkeitsprüfung relativ lang. Ich bin ja neugierig auf die nächste Trickse­rei der armen Juristen in diesem leidgeprüften Ministerium.

Da dieses Projekt, das praktisch nur eine Verlagerung der Staus nach Ottensheim be­ziehungsweise auf den Bindermichl bringt, ursprünglich 600 Millionen € kosten sollte, ist es ja dann angesichts dessen, dass sich die Stadt Linz und auch das Land Oberös­terreich das Geld sparen wollten, in das Ausbauprogramm der ASFINAG gedrückt wor­den. Schon damals – es war, glaube ich, das Jahr 2001 oder das Jahr 2002 – hat mir das BMVIT auf eine Anfrage geantwortet, eigentlich gehört das gar nicht ins Ausbau­programm der ASFINAG, sondern das ist nur von lokaler Bedeutung, nämlich damit die Rudolfstraße verkehrsmäßig entlastet wird. Dafür nehme ich mir halt 600 Millionen € ASFINAG-Autofahrergeld.

Ich sage deshalb „Autofahrergeld“, weil die ASFINAG ja durch die Vignetteneinnah­men, durch die Mauteinnahmen gespeist wird, und da schaut die Ministerin genau da­rauf, dass wirklich jeder Maut zahlt und eine Vignette kauft, dass es da also keine Aus­nahmen gibt – das ist ja wieder durchaus löblich. Nur, dass dieses Geld dann so ver­schwendet wird, nämlich verkehrspolitisch völlig kontraproduktiv, das können wir nicht hinnehmen.

Und jetzt komme ich zum Kern der Sache: Die Frau Ministerin und auch die EU, beide sagen – diesmal sind Sie ja völlig EU-konform –, wenn Verkehrsprobleme auftreten, ist es notwendig, dass man schaut, auf welche Art und Weise man sie strategisch am besten bewältigt und löst. Darum gibt es auf EU-Ebene die Richtlinie Strategische Umweltprüfung: um zu schauen, mit welchen Methoden, mit welchen Maßnahmen man sich ein Problem vom Hals schafft.

Und jetzt hat Österreich – in dem Fall die Landes- und die Stadtpolitik – überhaupt nicht daran gedacht, die Problemlösung mittels Ausbau des öffentlichen Verkehrs her­beizuführen. Normalerweise sagt man, im Ballungsraum, im Zentralraum staut sich der Autoverkehr oft – ist ja klar: viele Arbeitsplätze, Einpendler, und Linz hat überhaupt sehr viele EinpendlerInnen, in dem Fall aus dem Oberen Mühlviertel –, das löse ich, wenn ich den ÖV ausbaue, wenn ich den Menschen attraktive öffentliche Verkehrsmit­tel anbiete. Das sagt ja oft auch Frau Ministerin Bures – das sagt sie oft! –, nur hängt


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sie anscheinend – das ist jetzt eine Unterstellung meinerseits, das gebe ich ohne wei­teres zu – immer entweder an der kurzen Leine der lokalen SPÖ-Politik in Linz oder an der mittellangen Leine der ÖVP-Politik auf Landesebene, die nämlich eigenes Geld sparen wollen – man hätte ja schon längst einmal eine Brücke in Wilhering oder Ot­tensheim bauen können (Abg. Neubauer: Warum hat die der Anschober noch nicht verlangt, der sitzt ja in der Landesregierung?) –, indem man schaut, dass man das kos­tensparend für Land und Stadt ins ASFINAG-Netz hineinreklamiert.

Dann muss die ASFINAG etwas bauen – und das ist auch interessant –, das die ASFINAG ursprünglich eigentlich überhaupt nicht bauen wollte. Ich kenne zwei Gene­rationen von ASFINAG-Direktoren – ich bin ja schon relativ alt –, die sich dagegen ge­wehrt haben. Sie haben sich gewehrt gegen solche Bauprojekte, weil sie sich niemals für die ASFINAG rentieren. Das sagt Ihnen auch jeder! Bei der Umweltverträglichkeits­prüfung haben die ASFINAG-Repräsentanten dann gesagt, die Lkw-Einnahmen über diese zukünftige Westringlösung, das ist ein Klacks, ein Minimalbeitrag zu den Kosten, die ihnen entstehen.

Die Frau Ministerin hat dann – eben wegen der ASFINAG-Probleme – die Reißleine gezogen und hat gesagt: Halbieren wir das Projekt! Machen wir nicht mehr den Nord­teil, sondern machen wir nur mehr die Brücke und Tunnels! Halbieren wir vielleicht auch die Kosten, und die anderen sollen dazuzahlen! – Na, immerhin ein erster Schritt, aber besser wäre es gewesen, zu sagen: Machen wir eine strategische Prüfung, so wie die EU es will, so wie es an sich der Hausverstand sagt! Bauen wir die öffentlichen Verkehrsmittel aus!

Aber in Linz gibt es ja noch einen Schildbürgerstreich. Sie müssen sich vorstellen, jetzt soll die ASFINAG EU-rechtswidrig die neue Brücke bauen – ich kann noch ausführen, wieso –, und auf der anderen Seite wird eine bestehende Brücke, eine Eisenbahnbrü­cke – lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen! –, heruntergewirtschaftet, steht laut Aussagen knapp vor dem Einstellen. Nur mit irgendwelchen Tricks kann man sie noch betriebsbereit halten. Eine Eisenbahnbrücke soll dann ... (Abg. Hammer: Die Grünen wollen das abreißen!) – Ja, da bin ich eh anderer Meinung. (Abg. Neubauer: Das ist jetzt aber schon ...!)

Ich bin ja dafür, dass die Eisenbahnbrücke bleibt, ich sage das ganz offen. Das ist auch intern bekannt, was solls. (Abg. Neubauer: Die Grünen wollen sie abreißen, und Sie argumentieren ...?) Und ich sage es auch extern, das ist überhaupt kein Problem. Diese Eisenbahnbrücke ist nämlich eigentlich bis vor Kurzem auch noch denkmalge­schützt gewesen.

Nun aber zurück zum Kernproblem: Wir haben Beschwerde eingelegt, und die EU hat erzwungen, dass das heute geändert wird, nur sind die Änderungen unserer Einschät­zung nach nicht ausreichend EU-rechtskonform – das wird sich ja dann auch zeigen. Deswegen werden wir dieser Novelle nicht zustimmen und meinen, Frau Ministerin, Sie sollten schlicht und einfach den Hausverstand walten lassen, die öffentlichen Verkehrs­mittel in Linz ausbauen helfen – da brauchen wir auch Bundesgeld – und nicht Auto­fahrergeld in etwas hineinstecken, was wieder nur zu einem Stau führt: zu einem Stau in Ottensheim, zu einem Stau am Bindermichl. (Beifall bei den Grünen.)

Und das ist betriebswirtschaftlich – denke ich an die ASFINAG –, volkswirtschaftlich – denke ich an Österreich – und verkehrspolitisch – denke ich an Europa – völlig wider­sinnig! Umweltpolitisch ist es sowieso ein völliger Holler.

Frau Ministerin, wir haben schon oft darüber geredet, und ich bin daher gespannt auf Ihren Konter. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.35



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 120

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner nach der sehr jugendlich wirkenden Frau Abgeordneten Dr. Moser ist Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


14.35.33

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr ge­schätzte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Moser, wir kennen Ihren Zugang zum Projekt Westring in Linz, dieser Zugang deckt sich halt nicht immer mit dem der ver­kehrspolitisch Verantwortlichen in Oberösterreich und in Linz. (Abg. Moser: Ja, eh! Das habe ich eh gesagt!) Aber heute geht es um eine Änderung des Bundesgesetzes über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich, die ja, wie Sie richtigerweise gesagt haben, durch ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission einge­leitet wurde. Das heißt, wir sprechen hier auch von einer SP-V und nicht von einer SUP, an der wir die Änderungen durchführen müssen.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind rein formaler Natur und dienen der Präzisierung des bereits bestehenden Inhaltes des SP-V-Gesetzes. Zweck dieses Bundesgesetzes ist grundsätzlich, vorgeschlagene Netzveränderungen im hochrangigen Bundesver­kehrswegenetz bei Autobahnen und Schnellstraßen oder etwa auch im Eisenbahn-Hochleistungsstreckenbereich bereits vor Erstellung von Gesetzes- und Verordnungs­entwürfen einer strategischen Prüfung zu unterziehen. Damit sollen bereits im Vorfeld Streckenführungen und Umweltauswirkungen geprüft werden.

Vor allem im Bereich Umweltauswirkungen werden im Vorverfahren bereits Prüfungen durchgeführt, und der Schwerpunkt liegt auch auf diesen Prüfungen im Umweltbereich. So ist etwa festgehalten, dass ein Umweltbericht zu erstellen ist, die Initiatoren diesen Umweltbericht zu veröffentlichen haben und dass die Öffentlichkeit und Umweltstellen die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben.

Meine Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat, wie bereits vorhin er­wähnt, Zweifel an der EU-rechtskonformen Umsetzung im Hinblick auf die EU-Richtli­nie 2001/42/EG geäußert. Laut Kommission fehlen in dem derzeit gültigen SP-V-Ge­setz Verweise auf den Anhang II dieser Richtlinie. In diesem Anhang II sind Kriterien für die Bestimmung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen und die notwendigen Prüfschritte enthalten.

Meine Damen und Herren! Die heute zu beschließenden Veränderungen sind Voraus­setzungen, um eine Einstellung des bestehenden Vertragsverletzungsverfahrens zu er­wirken. Ich darf Sie um Ihre Zustimmung ersuchen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


14.38.21

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Mein Vorredner, Kollege Hell, hat schon sehr ausführlich die Änderungen dieses Gesetzes dargelegt. Ich kann mich dem nur anschließen. Das heißt, es geht konkret um eine Präzisierung und es geht darum, dass man sich stärker an die EU-Richtlinie hält. Und ich darf da eine Klarstellung machen: Es geht beim Vertragsverletzungsverfahren nicht um eine Säumigkeit der Bundesregie­rung, sondern, wie gesagt, es geht um eine Präzisierung.

Geschätzte Frau Kollegin Moser, ich darf auch aus meiner Sicht ein paar Sätze zum Linzer Westring sagen. Der Westring Linz Süd inklusive der Donaubrücke stellt eine Aufwertung des Wirtschaftsstandortes Linz und der angrenzenden Region dar und be­deutet vor allem eine maßgebliche Entlastung des städtischen Verkehrs. Sie haben an­gesprochen, das sei ein Lieblingsprojekt der lokalen Politik der Stadt Linz und des Lan­des. – Ich darf dem Folgendes entgegenhalten: Es hat entsprechende Umfragen gege-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 121

ben, und diese Umfragen zeigen ganz klar, dass auch die Bevölkerung dieses Projekt unterstützt, weil es, wie gesagt, eine Verkehrsentlastung bedeutet.

Sehr geehrte Damen und Herren, meiner Überzeugung nach ist das Ausspielen des Linzer Westringes gegen den öffentlichen Verkehr der falsche Weg. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.) Ziel muss es sein, Linz auch beim Thema Verkehr zukunftsfit zu machen, und da braucht es Lösungen sowohl für den Individualverkehr als auch für den öffentlichen Verkehr. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neubauer.)

14.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek zu Wort. – Bitte.

 


14.40.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt doch auch die Gelegen­heit nützen, die Diskussion ein bisschen weiter zu fassen, und beim Kollegen Willi an­setzen, der ja auch gemeint hat, das Thema gehört grundsätzlich weiter gefasst. Keine Angst, ich will jetzt keine Hypo-Debatte damit auslösen oder sonst irgendetwas, aber auch die Frau Kollegin Moser hat gesagt, wenn wir Verkehrsentscheidungen treffen, vor allem wenn wir Verkehrsinfrastrukturentscheidungen treffen, gehört das natürlich entsprechend lange vorher geplant. (Abg. Neubauer: Das war mehr als lange geplant!)

So, und jetzt frage ich mich aber: Das Thema Westring, das da angezogen wurde, ist ja kein neues Thema. Das ist ja ein Thema, das ja schon – unter Anführungszeichen – „strategisch“ betrachtet und ausgeleuchtet wurde. (Abg. Moser: Eben!) Da können wir jetzt unterschiedlicher Ansicht sein, was „strategisch“ heißt, aber neu ist das Thema grundsätzlich nicht, genauso wie die Bahnverbindungen im Mühlviertel nicht unbedingt neu sind.

Aber grundsätzlich gesagt: Erstens, dieses Thema oder prinzipiell solche Dinge gehö­ren strategisch betrachtet. Das heißt, diese Gesetzesänderung würden wir auf jeden Fall mitnehmen und mitbeschließen. Man muss sich dann aber einmal im Detail ein bisschen darauf einigen: Was heißt das, wenn ich jetzt für einen Verkehrsweg, für eine bestimmte Sache eine solche Überlegung, eine strategische Prüfung ansetze? Kann ich dann Verkehrszahlen aus den letzten 20 Jahren nehmen? Berücksichtige ich eher die letzten 5 Jahre? Habe ich eine Vorschau auf die nächsten 5, 10 Jahre? Wie wird sich die Wirtschaft entwickeln? Und ich glaube, wenn man das ernsthaft betrachtet, dann werden auf einmal etliche Bauwerke, die absolut außer Diskussion stehen, näm­lich in dem Sinne, dass sie gebaut werden sollen, mit einem Fragezeichen versehen.

Diese Diskussion zu führen ist nicht lustig. Da heißt es dann auf einmal: Ideologie he­rausnehmen! Da heißt es möglicherweise auch: Interessen der Wirtschaft herausneh­men und schauen, was wir uns als Staat leisten können, was man sich in den Bun­desländern leisten kann, was das für die Arbeitsplatzentwicklung heißt – das gehört ge­nauso dazu.

Und wenn wir das dann sehr nüchtern überlegen, dann müssen wir die Diskussion sehr ehrlich abführen und im Notfall dann auch einmal ein Bauprojekt überlegen; aber stra­tegisch gehört es auf jeden Fall bedacht. In diesem Sinne werden wir das auch mittra­gen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.43


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. – Bitte.

 


14.43.25

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf es vorwegnehmen: Auch wir werden hier zu-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 122

stimmen, und zwar aus dem Grund, dass wir kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich haben wollen.

Ich möchte das Thema aber einfach einmal anders angehen, und zwar so: Die Um­fahrung West-Linz ist bekannt. (Abg. Deimek: Ost-Linz fehlt noch!) – Sorry! Das ist ein großes Problem in Oberösterreich, das wissen wir. Wir haben dort überhaupt verschie­dene neuralgische Stellen, die einfach entlastet werden müssen.

Und auch wenn wir jetzt so blauäugig oder so grünäugig sind wie die Grünen in man­chen Bereichen, wird sich der Verkehr nicht einfach davonschleichen. (Abg. Moser: Darum öffentlicher Verkehr!) Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel erklären, und zwar an einem Beispiel aus Vorarlberg.

Die S 18 wird Ihnen ein Begriff sein. Da hat es einen Vogel gegeben, den niemand ge­sehen hat, aber jemand hat ihn gehört. (Zwischenruf der Abg. Brunner.) Man hat ihn zufälligerweise im Burgenland gehört und in der Steiermark, überall bei Straßenpro­jekten, meine Damen und Herren, um diese zu verhindern. – Das ist einfach der Punkt, wie hier gearbeitet wird. So, und jetzt gehen wir weiter.

Jetzt möchte ich Ihnen zur S 18 etwas sagen, das ist die Verbindung zwischen der A 14, der Rheintal Autobahn in Vorarlberg, zur Schweiz hinüber. In der Schweiz ist der Anschluss schon lange gebaut – seit 20 Jahren –, in Vorarlberg ist nichts passiert. Sie wollten in Vorarlberg auch die zweite Röhre des Pfändertunnels verhindern, dadurch wären wir im Verkehr erstickt, ich als Leiblachtaler weiß das. Wenn ich mit dem Auto eine Stunde nach Bregenz brauche und zu Fuß brauche ich etwa gleich lang für sie­ben, acht Kilometer, dann können Sie sich das ungefähr ausrechnen.

Nächster Punkt: Die S 18 haben wir, wie gesagt, immer noch nicht, und das Problem ist, wenn ich heute oder morgen mit dem Flugzeug von Wien nach Altenrhein fliege, dann brauche ich dafür genau eine Stunde. Mit dem Auto von Altenrhein zurück nach Bregenz brauche ich mehr als eine Stunde, so schaut es da verkehrsmäßig aus. Und jetzt erklären Sie mir einmal, ob das für die Umwelt gut ist, wenn ich da im Schritttempo dauernd wieder starten muss, wieder bremsen und so weiter.

Schauen Sie einmal die Benzinuhr an! Da sieht man bei einem modernen Auto, wel­chen Verbrauch man hat. Da sieht man genau, wie viel Dreck da hinausgeschleudert wird. Und es gibt dort keine adäquate Verbindung mit dem Zug oder sonst irgendwie, um schnell nach Bregenz zu kommen, meine Damen und Herren, außer dass es mitt­lerweile einen Shuttle gibt, aber der steckt auch im Verkehr. Das ist die Problematik!

Also ich kann alles verhindern wollen, Frau Kollegin Moser, das verstehe ich, mit UVP und was weiß ich alles. Und dann haben wir noch mehr schöne Projekte, die alle unter diesem Motto verhindert werden beziehungsweise versucht man, diese zu verhindern, und verzögert sie. Das verursacht Kosten, das kostet Arbeitsplätze, dessen sollte man sich auch einmal bewusst sein.

Aber ich werde hier sehr gerne zustimmen, weil diese Umfahrung eine vernünftige Um­fahrung ist, und das kann man nur forcieren. – Danke. (Beifall beim Team Stronach. – Abg. Jarolim: Was ist das für ein Auto? Ist das ein Kabinenroller?)

14.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Pock. – Bitte.

 


14.46.21

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht vorab: Kollege Hagen, ein biss­chen grünäugiger könnten Sie schon sein! Das Thema ist ... (Abg. Neubauer: Das geht schwer!) – Ja, ja! Das Thema ist etwas weiter gefasst gewesen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 123

Wir haben im Ausschuss gegen diese Änderung gestimmt, haben uns aber in der Prü­fung nach dem Ausschuss dazu entschlossen, hier diesen Antrag mitzutragen. (Ruf bei der SPÖ: Sehr gut!) Ich möchte zuerst die Kritik, die wir auch im Ausschuss vorgetra­gen haben, kurz erläutern, aber dann auch die Gründe, die uns davon überzeugt ha­ben, den Antrag mitzutragen.

Im Wesentlichen ging es eben darum, dass die schon mehrfach erwähnte strategische Umweltprüfung nicht vor der Planungsphase durchgeführt wurde, diese aber aufgrund einer EU-Richtlinie notwendig ist.

Diese Prüfung macht Sinn, denn wenn Sie das Verkehrsproblem zur Kenntnis nehmen, wenn Sie es haben, dann ist gegeben, dass Sie auch tatsächlich verschiedene Instru­mente prüfen: Welche Auswirkung hätte der Ausbau des öffentlichen Verkehrs, seien es jetzt Busse, Straßenbahnen, die Bahn selbst? Welche Auswirkungen hätten ver­schiedene Autobahnabschnitte, zwei-, drei-, vierspurig? – Diese Prüfung hat nicht statt­gefunden und es wurde eben der schon genannte Westring gebaut.

Der Rechnungshof sagt hiezu in seinem Bericht vom Juni 2012:

„Ein Planfall, der nur den Ausbau von Maßnahmen im öffentlichen Verkehr ohne Bau der A 26 betrachtete, wurde nicht erstellt. Dadurch konnte nicht festgestellt werden, wel­che verkehrlichen Wirkungen durch den alleinigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs möglich gewesen wären.“

Also die Kritik richtet sich darauf, dass wir nur gerne die Optionen gekannt hätten. Wir hätten gerne die Auswirkungen gekannt, wenn wir nicht nur die Autobahn bauen.

Der zweite Kritikpunkt war die Redimensionierung des Projektes Linzer Westring, näm­lich die Streichung der Umsetzung des Teilstücks A 26 Nord und die Aufteilung des Teilstücks A 26 Süd in drei Verwirklichungsabschnitte im Jahr 2011. Das wurde der Öf­fentlichkeit im Wesentlichen als Kosteneinsparungsmaßnahme verkauft, das kann man leider nicht anders sagen. Und auch hiezu gibt es einen interessanten Bericht des Rechnungshofs, ebenfalls vom Juni 2012. Dieser stellt Folgendes fest:

„Tatsächlich erhöhten sich dadurch jedoch die geschätzten Gesamtkosten: Die lange Um­setzungsdauer bis 2029 wird insgesamt eine erhebliche Verteuerung der Errichtungs­kosten um rd. 43,1 % bewirken – von rd. 451,4 Mill. EUR (...) auf rd. 645,8 Mill. EUR.“

Das bedeutet auch hier, es wird teurer. Es gibt eine Kostenbeteiligung vom Land Ober­österreich und von der Stadt Linz: Es wird für alle Beteiligten teurer.

Warum stimmen wir jetzt aber trotzdem für den Antrag? – Erstens: Es steht das Ver­tragsverletzungsverfahren vor der Tür; es ist auch an uns, ein solches abzuwenden. Und zweitens, und das muss man hier auch klar sagen: Die vorgeschlagene Änderung führt dazu, dass ein solcher Problemfall in Zukunft zumindest deutlich schwerer auftre­ten kann. (Abg. Moser: Ja, in Zukunft!) – Ja, aber wir reden jetzt hier von zwei Dingen. Wir kritisieren ganz klar das, was in der Vergangenheit war, aber wir können keinen Antrag auf eine Verbesserung ablehnen, nur weil es in der Vergangenheit Fehler ge­geben hat. Das heißt, ich habe hier zwei Dinge im Blick und ich sehe hier mehr in die Zukunft als in die Vergangenheit.

Wir wollen, das haben wir schon oft genug gesagt, konstruktiv sein und bringen daher hier einen Vorschlag für Oberösterreich ein – nicht als Antrag, sondern nur für die Dis­kussion. Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Situation in Linz, die nach wie vor nicht optimal, teilweise sogar unerträglich ist, wäre der Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Bezirk Rohrbach und die Anbindung des Mühlkreisbahnhofes an den Lin­zer Hauptbahnhof. Dies würde zu einer wesentlichen Entlastung der betroffenen Stra­ßen führen. Und das wäre sozusagen eine Änderung des Credos, und es wäre eine Al­ternative ohne Privat-Pkw möglich.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 124

In diesem Sinne werden wir den Antrag unterstützen – und ja, wir bleiben konstruktiv. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Moser.)

14.50

14.50.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 59 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.51.0315. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Julian Schmid, BA, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Grund­sätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bun­des-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013) geändert wird (146/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


14.51.25

Abgeordneter Julian Schmid, BA (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Ab­geordnete! Es geht jetzt um einen Initiativantrag zur Abänderung des § 29 des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Unser Vorschlag ist sozusagen, die Anspruchsbe­rechtigung von 18 Jahre auf 21 Jahre zu erhöhen. – So kalt und technisch klingen manche Anträge und manche Dinge bei uns Abgeordneten. Deshalb möchte ich ihnen jetzt kurz von einem Menschen erzählen, über den wir damit hier im Parlament ent­scheiden werden.

Die Jugendliche heißt Christina. Christina hat eine sehr schwere Kindheit gehabt, war ziemlich traumatisiert. Sie ist dann ins SOS-Kinderdorf gekommen und ist dort aufge­wachsen. In dieser Zeit hatte sie natürlich sehr viel aufzuarbeiten, und das hat einige Zeit gedauert.

Christina ist zur Schule gegangen, hat dann eine Friseurinnenlehre angefangen, wel­che sie jedoch wegen einer Allergie abbrechen musste. Sie hat dann eine zweite Lehre angefangen – und dann ist ihr leider ihr 18. Geburtstag dazwischengekommen. Andere feiern normalerweise, aber für Christina war das ein relativ schrecklicher Tag, da mit dem 18. Geburtstag die Jugendhilfe endet. Und das hat bedeutet, dass sie das SOS-Kinderdorf verlassen musste. Jetzt gerade sucht sie relativ verzweifelt einen Job und ist sozusagen mit aller Härte aus unserem System hinausgekickt worden.

Ich verstehe einfach nicht, warum die Politik genau bei diesen jungen Menschen, die ohne Familie aufgewachsen sind, die es wirklich immer schwer gehabt haben und die einfach mehr Zeit brauchen, so brutal agiert. Denn normalerweise ist es ja auch nicht so, dass junge Leute mit 18 Jahren von Zuhause hinausgeschmissen werden, wenn sie sich mitten in der Ausbildung befinden. Ich finde diesen Zustand in Österreich ein­fach nicht fair.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 125

Und was diese Altersgrenze mit 18 Jahren betrifft: Familienbeihilfe zum Beispiel kann man wesentlich länger beziehen, das Top-Jugendticket geht länger, das Jugend-AMS geht länger, viele Vergünstigungen gehen länger als bis 18 Jahre. Ich verstehe daher nicht, warum man genau diese jungen Leute mit 18 Jahren hinausschmeißt.

Es geht um zirka 3 500 Jugendliche und junge Leute, denen es ähnlich geht wie Chris­tina. Manche schaffen den Sprung ins kalte Wasser mit 18 Jahren, andere schaffen den Sprung weniger gut oder gar nicht, was dann oft extrem hohe Folgekosten er­zeugt, auch für den Staat.

Das ist die momentane Situation, die durch die Grundsatzgesetzgebung geschaffen wird. Dazu kommen dann noch die Gesetze, die es diesbezüglich in den einzelnen Bundesländern gibt, wodurch das Ganze regional unterschiedlich wird, denn je nach Bundesland entscheidet sich dann, ob es die Jugendhilfe länger gibt oder ob sie mit 18 Jahren endet.

Momentan ist das ein ziemlich chaotischer Zustand, die Situation ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Das heißt, es macht einen riesigen Unterschied, ob man im SOS-Kinderdorf in Kärnten ist – da hat man sozusagen ziemlich Glück – oder ob man in einer Jugend-WG in Niederösterreich ist – da hat man eher Pech.

Es gibt momentan für eine Änderung in diesem Bereich sehr viel Unterstützung, einer­seits von all den NGOs, den Jugendhilfeeinrichtungen, aber auch – und ich habe durchtelefoniert – von den Landesregierungen gibt es unglaublich viel Unterstützung; nicht nur von den grünen Regierungsmitgliedern in den Bundesländern, sondern auch von den Koalitionspartnern, also von SPÖ und ÖVP.

Auf Länderebene gibt es da gerade sehr große Reformen, und ich hoffe, dass es da jetzt auch auf Bundesebene endlich zu einem besseren Bundesgesetz kommt. Ich hof­fe auch, dass dieser Antrag nicht am Föderalismus oder an irgendeiner sozusagen sehr kleingeistigen Finanzierungsfrage scheitert. Natürlich kostet das Geld. Es kostet Geld, jungen Leuten ein Zuhause zu geben, das ist einfach so. Da sieht man auch, wieviel die ganze unbezahlte Arbeit, die in all den Familien in Österreich jeden Tag ge­leistet wird, wert ist, wieviel es kosten würde, wenn man sie zukaufen müsste.

Ich selbst habe das Glück gehabt, dass ich in einer Familie aufgewachsen bin, die mich jetzt mit 24 Jahren noch unterstützen würde, wenn es darauf ankäme, wenn es notwendig wäre.

Ehrlich gesagt, ich weiß nicht – liebe Jugendsprecher und Jugendsprecherinnen von den verschiedenen Parteien, Asdin, Katharina, Petra und Niki, mich würde interessie­ren, wie ihr das empfindet, ich habe nämlich, ehrlich gesagt, keine Ahnung –, wie es sich anfühlt, ohne Familie aufzuwachsen und ohne wirkliches Zuhause.

Deshalb ist mein Traum einfach, dass alle Jungen in Österreich sozusagen zumindest die gleiche Chance bekommen und zumindest auch die gleiche Zeit haben, groß zu werden, wie uns das möglich war. Deshalb bitte ich euch alle um Zustimmung. – Dan­ke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

14.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


14.56.58

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Schmid, ich geben Ihnen recht: Wir können uns wahrscheinlich gar nicht vor­stellen, wie sich ein Jugendlicher fühlt, der keine Familie hat und der nicht in häusli­cher Obhut lebt. Und Sie werden niemanden auf dieser Erde finden, der nicht unter­stützt, dass da positive Wege gegangen werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 126

Wir wissen aber auch, dass das derzeitige Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz an die Volljährigkeit anknüpft, an die Volljährigkeit mit 18 Jahren, wo es Ausnahmebestim­mungen bis zu 21 Jahren gibt. Es gibt ja darüber hinaus noch Möglichkeiten – aber diese Möglichkeiten gibt es, das wissen wir auch, vonseiten der Länder.

Und Sie, Kollege Schmid, haben es ja in Ihrer Rede auch gesagt: Es kann nicht sein, dass ein Jugendlicher in Wien anders behandelt wird als ein Jugendlicher in Kärnten, als ein Jugendlicher in Niederösterreich. Aber da ist die Dokumentation sehr, sehr schlecht, das wissen wir auch.

Sie haben jetzt gerade von über 3 500 Jugendlichen gesprochen – ich möchte gleich betonen, jeder einzelne ist zu viel. Im Jugendwohlfahrtsbericht von 2012 gibt es eine Statistik, diese ist jedoch nicht sehr scharf. Wir wissen, dass es bei dieser Statistik – darin sind etwa 936 Jugendliche erfasst – die Problematik gibt, dass es länderweise so viele unterschiedliche Varianten gibt, dass man sie gar nicht vergleichen und auch nicht in eine Statistik pressen kann.

Daher haben wir voriges Jahr das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz beschlossen, damit es eine eindeutige, eine einheitliche Dokumentation der Länder geben soll. Das finde ich gut, und dieses Prozedere ist ja bereits ins Laufen gekommen. Und hätten die Länder nicht mit Ende des Vorjahres bereits begonnen, ihre Kinder- und Jugendhilfe­gesetze zu ändern, könnten sie ihre Gelder nicht abholen. Also das ist im Interesse der Länder.

Ich habe natürlich gestern den Bericht in der „ZiB“ gesehen, und wenn die Frau Bun­desministerin meint, sie werde sich dafür einsetzen, mit den Ländern zu sprechen, um für diese Jugendlichen das Beste daraus zu machen, hat sie unsere Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Stras­ser. – Bitte.

 


14.59.22

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mein ganz grundsätzlicher Zugang als Bürgermeister einer kleinen Landgemeinde dazu ist, dass wir in den Ländern und Ge­meinden feststellen, dass der Bedarf an Sozialarbeit steigt. Und es ist die Pflicht von uns Politikerinnen und Politikern, diesen steigenden Bedarf abzudecken.

Auf der anderen Seite sind mit diesem steigenden Bedarf natürlich auch steigende Kosten verbunden. Wir müssen diese Kosten tragen und müssen uns daher überlegen, ob diese Kostensteigerungen mittel- und langfristig zu stemmen sind. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

In diesem Spannungsfeld wird dieser Antrag, der von Ihnen, Herr Schmid, eingebracht wurde, zu diskutieren sein und werden einige Fragen im Ausschuss zu beantworten sein.

Die erste Frage ist: Wie hilft man den über 18-Jährigen, die Sie angesprochen haben, am besten?

Die zweite Frage ist: Was wird die Evaluierung dieses Gesetzes, das 2013 beschlos­sen wurde, bringen? Diese Evaluierung ist mit 2016 bereits in den Raum gestellt.

Und letztendlich werden wir alle uns auch die Frage stellen müssen, ob die finanziellen Mittel, die budgetären Möglichkeiten gegeben sind, diesen steigenden Bedarf zu de­cken.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 127

Das ist mein ganz allgemeiner Zugang, und ich freue mich schon auf die Diskussion im Familienausschuss. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

15.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mühl­berghuber. – Bitte.

 


15.01.17

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz wurde erst im vorigen Jahr neu beschlossen. Nach einem sehr langen Weg und nach sehr zähem Rin­gen ist es dann im Mai in Kraft getreten.

Es sind durch dieses Gesetz durchaus wichtige und notwendige Änderungen umge­setzt worden; zum Beispiel die Regelung der Verschwiegenheit, das Auskunftsrecht, und – das hat auch meine Kollegin schon angesprochen – Dokumentation und Daten­schutz sind hier aufgenommen worden. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Schrit­te waren wichtig und notwendig, denn ein Fall Cain, den es leider gegeben hat, darf nie wieder vorkommen, darf nie wieder passieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte jetzt zum Antrag des Herrn Kollegen Schmid zurückkommen, der junge Er­wachsene, 18- bis 21-Jährige, betrifft. Ich habe heute in der Aussendung gelesen, dass es da um einen Rechtsanspruch geht, den Sie fordern und der im Bundesgesetz ver­ankert werden soll.

Betroffen sind hier junge Menschen, die es nicht leicht im Leben haben, die zum Bei­spiel in einer betreuten Wohngruppe leben, die noch nicht einmal ihre Ausbildung ab­geschlossen haben. Und mit der Erreichung der Volljährigkeit endet der Anspruch auf Hilfe durch die Jugendwohlfahrt. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man solch einen Schritt fordert, muss man zuerst einmal das Ganze untersuchen, schauen, wie viele Fälle es gibt. Dann kommt es auch auf die Bundesländer an, da die Kompetenzen für diesen Bereich bei den Ländern liegen.

Zuerst ist es daher einmal notwendig, dass eine Evaluierung vorgenommen wird. Eine solche ist für das Jahr 2016 vorgesehen, nämlich im Zusammenhang mit der Geset­zesänderung, die voriges Jahr beschlossen wurde und im Mai in Kraft getreten ist.

Es wird sicher eine ausführliche Diskussion im Ausschuss werden. (Beifall bei der FPÖ.)

15.03


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ertl­schweiger. – Bitte.

 


15.04.08

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsi­dent! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich Ihnen zuhöre, wird mir kalt! – Sie re­den von Untersuchungen, Sie reden von Geld. – Meine Damen und Herren, es geht um unsere Kinder! Es geht um die Kinder in Österreich, um die Zukunft dieses Landes! (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Julian Schmid.)

Daher muss ich sagen, Kollege Schmid: Hochachtung, ich unterstütze Ihren Antrag voll und ganz, weil ich glaube, dass das wichtig ist!

Alle Kinder, die vom Jugendamt betreut werden und „fremduntergebracht“ sind – das sind rund 10 000 in Österreich –, wohnen in Einrichtungen der Jugendhilfe. Und die wenigsten dieser Kinder sind mit 18 Jahren auf einem Entwicklungsstand, den ein – unter Anführungszeichen – „normaler“ 18-Jähriger hat. Das geht gar nicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 128

Die seelischen Belastungen in allen Ausprägungen, von Scheidung und Überforderung der Eltern über Verwahrlosung und Gewalt bis hin zu sexuellem Missbrauch, denen diese jungen Menschen in einem desolaten Elternhaus schon seit frühester Kindheit ausgesetzt waren, kann man sich als „normaler“ Mensch nicht vorstellen! Das führt ganz einfach zu Entwicklungsrückständen, das ist eine Tatsache. Das wird Ihnen auch jeder Experte bestätigen; es ist so.

Ich komme selbst aus einer Gemeinde, in der ein SOS-Kinderdorf ist – Pötsching im Burgenland –, und spreche hier auch aus eigener Erfahrung, weil ich die Menschen und viele Betroffene persönlich kenne.

Die Kinder haben in Wirklichkeit kaum eine Chance, dass sie mit 18 Jahren eine Aus­bildung, egal, ob Schule oder Lehre, abgeschlossen haben und mit gutem Gewissen von der Gesellschaft in die Berufswelt entlassen werden können. Das geht nicht.

Sollten diese Unterstützungsleistungen nicht gewährt werden und diese Kinder tat­sächlich mit 18 Jahren aus den Einrichtungen entlassen werden, dann lassen wir ge­nau jene im Stich, die es am schwierigsten im Leben haben. Wir nehmen diesen Kin­dern damit jede Perspektive, ein normales Leben zu führen, und das, meine sehr ver­ehrten Damen und Herren, wird dem Staat schlussendlich erst recht auf den Kopf fal­len!

Sprechen Sie mit Sozialpädagogen, sprechen Sie mit Sozialarbeitern, gehen Sie hi­naus, sie werden Ihnen sagen, wie viele dieser Kinder, die entlassen worden sind und nicht mehr betreut werden, in Kriminalität, in Drogenabhängigkeit oder in Arbeitslosig­keit abstürzen. Die Zahl ist erschreckend! Ich male hier kein Schreckensszenario an die Wand, sondern das ist die Realität!

Die Beendigung von Maßnahmen der Jugendhilfe darf meines Erachtens nicht an das Alter geknüpft sein, sondern muss sich ausschließlich an Kriterien der Selbsterhal­tungsfähigkeit jedes einzelnen Jugendlichen orientieren. (Beifall beim Team Stronach.)

Da darf das Alter keine Rolle spielen, es muss jeder Fall individuell geprüft werden. Und da darf es auch nicht um das Geld oder um irgendwelche Prüfungen, bei denen wir uns das über Jahre hinweg anschauen, gehen. Die Kinder brauchen jetzt unsere Hilfe!

Nur so wird man den Kindern und den Jugendlichen längerfristig helfen und ihnen auch ein normales Leben ermöglichen können.

Und das liegt für mich auch auf der Hand: Wenn wir diese Kinder jetzt im Stich lassen, dann liegen sie als Erwachsene dem Staat ein Leben lang auf der Tasche. Sie bleiben ein Leben lang Empfänger von Transferleistungen. Sie haben gar keine Chance be­kommen, eine normale Ausbildung oder eine Schule zu absolvieren. Sie bleiben Emp­fänger von staatlichen Transferleistungen. Sie sehen damit, es ist das nicht nur eine ethische Frage, sondern auch eine ökonomische Frage, die wir uns hier stellen und die wir beantworten müssen.

Ich appelliere daher an Sie: Retten wir doch bitte einmal zur Abwechslung keine Ban­ken oder Finanzinvestoren, sondern retten wir Jugendliche und Kinder und geben wir ihnen mit der Gewährung von Unterstützungsleistungen die Chance, dass sie ein nor­males Leben führen können. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach und bei Ab­geordneten der Grünen.)

15.07


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 146/A dem Familienausschuss zu.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 129

15.08.0216. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geän­dert wird (212/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile als Erstem Herrn Abgeordnetem Hable das Wort. – Bitte.

 


15.08.27

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Echte De­mokratie bedeutet, dass die Bürger und Bürgerinnen mitdenken, mitentscheiden müs­sen und sollen, und die wollen das auch.

Obrigkeitshörigkeit ist ein Thema der Vergangenheit. Die Bürger wollen eingebunden werden, und dazu gehört es auch, dass die Bürger und Bürgerinnen bei Gesetzesvor­haben rechtzeitig eingebunden werden und mitdenken, mitreden und mitentscheiden können.

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes selbst empfiehlt, dass bei Gesetzes­vorhaben eine Begutachtungsfrist von mindestens vier bis sechs Wochen vorzusehen ist. Leider wird das in der Praxis oft nicht eingehalten. Wir haben erst zuletzt beim Ab­gabenänderungsgesetz gesehen, dass es nicht einmal zwei Wochen waren. Das ist zu wenig, und daher wollen wir gesetzlich eine Mindestbegutachtungsfrist von vier Wo­chen verankern.

Im Sinne einer gesunden und lebendigen Demokratie und Bürgerbeteiligung appelliere ich an Sie, diesen Antrag mitzutragen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

15.09


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte. (Abg. Neubauer: Ich glaube, der sieht das anders!)

 


15.10.02

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Hable, Sie haben diesen Antrag beim § 44 des Geschäftsordnungsgesetzes angesie­delt. Der § 44 des Geschäftsordnungsgesetzes regelt die Auflagefrist nach der Aus­schussberatung bis zur Behandlung im Nationalrat. Daher brächte die Verlängerung dieser Frist nichts, denn da findet weder ein Begutachtungsverfahren noch eine Dis­kussion über das Thema statt. Das wäre eine ausschließliche Straffrist und würde die Begutachtungsfrist nicht verlängern. Das ist die Frist, die zur Auflage notwendig ist.

Was Sie wollen ist, dass die Begutachtungsfrist im Vorfeld vereinheitlicht wird. Ihr An­trag ist daher sachlich falsch. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmuckenschla­ger. – Bitte.

 


15.10.59

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich schließe mich der technischen Wertschätzung meines Vorredners an, möchte aber doch inhaltlich auf das Thema eingehen. Wenn man hier von besserer Demokratie und mehr Demokratieverständnis spricht, muss man schon sagen: Im Antrag ist der Kon­sultationsmechanismus angesprochen, wo Länder und Gemeinden eingebunden sind,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 130

und man sagt, das sei nicht gut genug. – Ich meine, gerade dort haben wir gewählte Vertreter, die miteingebunden sind.

Bei der gesamten Gesetzwerdung ist Österreich ein Vorbild in der Vorbereitung. Inter­essengruppen, NGOs et cetera sind miteingebunden. Und auch die lange Tradition der Sozialpartner hilft uns sehr stark.

Wenn Sie von echter Demokratie und Einbinden sprechen, aber aus einer Fraktion kom­men, in der Mitbestimmung nur durch Bezahlung funktioniert, wenn es darum geht, Lis­tenplätze auf Wahllisten Ihrer Partei zu reihen, dann finde ich es schon ein starkes Stück, wenn Sie uns hier belehren wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.12


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


15.12.12

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Es ist nicht ganz unty­pisch: Kollege Wittmann hat zwar formal recht – der Antrag, so, wie er eingebracht worden ist, entspricht nicht der Zielsetzung, denn dort, wo er angedacht ist, gehört er nicht hin –, das ändert aber nichts daran, dass das Anliegen etwas ist, worüber man diskutieren kann.

Ich bin mir aber nicht so sicher, ob eine fixe Frist – möglicherweise kommen da noch Punkte dazu, die nicht mitgedacht worden sind – praktikabel ist. Was ist bei einem Ini­tiativantrag? – Ich kann ein Gesetz auch jederzeit als Abgeordnetenantrag einbringen, das geht ganz schnell. Wenn man das machen würde, müsste man es logischerweise konsequent durchgedacht machen und sagen, man macht es für jede Gesetzesinitia­tive. Dann stellt sich wieder die Frage, ob es wirklich Gesetzesinitiativen geben kann, die auch eine solche Notwendigkeit haben, wo möglicherweise ein gewisser Zeitdruck vorhanden ist.

Ich teile die grundsätzliche Intention, dass die Fristen nicht relativ willkürlich verkürzt werden sollten – man kann sich vielleicht auch überlegen, ob man mit einer qualifizier­ten Mehrheit vorgeht –, ich habe aber gewisse Bedenken, da sozusagen drüberzustül­pen und zu sagen, es gibt einen Mechanismus, der grundsätzlich gelten kann, denn das macht dann für alle Sonderfälle die Türe zu.

Also: Ich teile bis zu einem gewissen Grad die Intention, technisch gehörte dies auf je­den Fall woanders hin. Vielleicht kann man über den Wunsch, der dahinter steht, se­riös reden. (Beifall bei den Grünen.)

15.13


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 212/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

15.13.4217. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Ge­schäftsordnung des Nationalrats (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (216/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Scherak das Wort. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 131

15.14.03

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Es geht hier um ein Minderheitsrecht. Ich weiß, das passt den Regierungsparteien nicht unbedingt, wir se­hen das ja beim Untersuchungsausschuss. Da wollen Sie ja nicht, dass die Minderheit eine Möglichkeit hat, einen solchen einzusetzen. Das kann man ja noch nachvollzie­hen. Keine Sorge, ich rede nicht lange über den Untersuchungsausschuss.

Das Gleiche haben wir bei der Ministeranklage diskutiert und so weiter und so fort. Kollege Themessl war es, glaube ich, gestern, der darüber diskutiert hat, wie man mit Minderheitsrechten in Deutschland umgeht. Dort lebt man das sehr vorbildlich vor, dass eine ganz, ganz große Koalition auch Minderheitsrechte erlaubt.

Das, was wir hier vorhaben und beantragen, ist ja wirklich eine Kleinigkeit. Es geht nur darum, dass einzelne Abgeordnete die Möglichkeit haben, Auskunftspersonen und Sachverständige in den Ausschuss zu laden. Wenn Sie schon mit den anderen Minder­heitsrechten nicht mitkönnen, dann zeigen Sie doch hier einen gewissen Willen. Wir werden es ja im Ausschuss sehen. Ich bin gespannt darauf, wie Sie argumentieren werden, wieso das auch wieder nicht in Ordnung ist. Aber das wäre gelebte Demokra­tie und Kontrolle, dass eben solche Möglichkeiten vorhanden sind.

Von mir aus: Diskutieren wir noch darüber, ob das ein einzelner Abgeordneter sein muss oder ob es drei sein können, aber dass man so etwas zulässt, wäre doch einmal angeraten. (Beifall bei den NEOS.)

15.15


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


15.15.19

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Kollege Scherak, ich glaube, da handelt es sich nicht um eine Kleinigkeit, wenn Sie sagen, Sie wollen den § 40 des Geschäftsordnungsgesetzes so abändern, dass jeder einzelne oder jede einzelne Ab­geordnete künftig das Recht haben soll, Expertinnen und Experten einzuladen. Würden wir Ihren Intentionen folgen, würde das nämlich eine totale Umstellung des bisherigen Ausschussverfahrens bedeuten.

Führen wir uns Folgendes vor Augen: Im Extremfall, wenn wir einen Ausschuss haben, in dem 24 Abgeordnete vertreten sind, wäre es so, dass jede/r dieser 24 dann die Mög­lichkeit hätte, zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt Sachverständige und Experten einzuladen. Dies würde dazu führen, dass wir überhaupt keinen wie immer gearteten geregelten Ablauf mehr vorfinden würden, und hätte auch zur Folge, dass wir unter Umständen wichtige Gesetze überhaupt nicht mehr beschließen könnten, weil das Ab­stimmungsverhalten dann radikal verzögert werden könnte.

Das ist aus meiner Sicht wirklich eine Schnapsidee, der wir nicht nähertreten können. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

15.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


15.16.37

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als ÖVP stehen wir natürlich für eine sinnvolle Mo­dernisierung der Geschäftsordnung, welche die Arbeit der Abgeordneten in gesetzge­berischer Hinsicht, aber genauso auch in der Funktion der parlamentarischen Kontrolle verbessert. Erst vor Kurzem haben wir hier die Novellierung der Redezeit beschlossen, um eine bessere Planbarkeit der Sitzungen zu gewährleisten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 132

Und Planbarkeit ist natürlich auch eine Thema in den Ausschüssen. Vielleicht sollte man das auch einmal erwähnen: Das österreichische Parlament kann sicherlich nicht als minderheitenfeindlich betrachtet werden. In anderen Parlamenten ist es nicht ... (Widerspruch bei FPÖ und Grünen.) – In anderen Parlamenten ist es beispielsweise nicht der Fall, dass die Opposition Vorsitzende in den Ausschüssen stellt. (Abg. Vav­rik: Warten Sie, bis Sie in der Minderheit sind! Dauert nicht mehr lange!)

Es ist eine Usance, dass man auch Tagesordnungen gemeinsam beschließt. Das gibt Ihnen natürlich auch die Möglichkeit, hier Dinge einzufordern. Es ist auch eine Usance, dass man gemeinsam Auskunftspersonen in die Ausschüsse lädt, nicht nur von der Mehrheit beschlossen.

Man kann alles diskutieren – das möchte ich hier auch durchaus betonen –, auch im Geschäftsordnungsausschuss werden wir das diskutieren. Ich befürchte eben nur, wie mein Vorredner auch gesagt hat, dass genau diese Planbarkeit von Sitzungen und die Diskussionskultur dann nicht mehr gewährleistet werden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.18


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


15.18.11

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Die Frau Kollegin Himmelbauer hat nicht unrecht: Es gibt immer Parlamente, in denen gewisse Dinge noch schwieriger sind. Das niederösterreichische Landesparlament ist ein wunderbares Beispiel dafür. Dort darf man einen Antrag überhaupt erst stellen, wenn man sechs Abgeordnete von 56 hat, also bei 12 Prozent darf man erst einen Antrag stellen. Einen Untersuchungsaus­schuss gibt es dort gar nicht. Man findet, wenn man sich weit genug umschaut – und Niederösterreich ist durchaus ein Land, das nicht zu weit entfernt ist –, immer Beispiele dafür, wo alles noch viel schlechter ist. (Hallo-Ruf des Abg. Rädler.)

Zum Antrag selbst: Auch da bin ich etwas gespalten. Die Intention ist wieder eindeutig. Klar, wir hatten schon oft Debatten – das wissen die Regierungsfraktionen natürlich auch –, in denen wir Experteneinbindungen erst dadurch erzwungen haben, weil wir Tagesordnungen nicht zugestimmt haben und man dann lange diskutieren musste, ob das so stattfindet. Bei wichtigen Gesetzen ist es meistens gelungen, aber es ist ein to­taler Kampf.

Wenn es so interpretiert würde, wie es drinsteht, kann man schon sagen, dass da auch eine gewisse Form von Blockierung leicht möglich wäre. Man kann darüber reden, wie das festgehalten ist. Ich glaube, auch da gibt es einen Ansatz, dass man darüber reden kann, dass es zumindest ein Quantum geben kann, zu welchem Gesetz man das ma­chen kann.

Die Intention, dass es mehr Einbindung gibt, mehr Expertenanhörungen gibt und dass nicht jedes Mal ein Kampf Regierung gegen Opposition stattfindet – denn das ist es in der Regel –, ist gut.

Darüber sollten wir einmal diskutieren. Insofern: Die Intention können wir nachvollzie­hen, über die konkrete Ausformulierung wird man noch nachdenken müssen. (Beifall bei den Grünen.)

15.19


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 216/A dem Geschäftsordnungsausschuss zu.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 133

15.19.5118. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsge­setz sowie das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (217/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen jetzt zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


15.20.15

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Herr Präsident! Wir haben in Öster­reich die Rot-Weiß-Rot-Karte. Das war eine gute Idee und ein guter Schritt, nur umge­setzt wurde sie leider katastrophal. Es ist so, dass von den Drittstaatsangehörigen, die in Österreich studieren, weniger als 20 Prozent danach überhaupt eine Aufenthaltser­laubnis beantragen. Das liegt unter anderem daran, dass das Gesetz so absurd ist, dass sie diese erst gar nicht beantragen.

Von denjenigen, die sie beantragt haben – es waren 1 700 im letzten Jahr –, haben nur 213 Universitätsabsolventen dann die Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten. Das macht einfach keinen Sinn: Man lässt Leute hier in Österreich studieren – es ist ja großartig, dass sie herkommen, um zu studieren –, sie zahlen zwar bis zu einer gewissen Höhe Studien­gebühren, aber trotzdem kosten sie uns noch etwas, und dann sagt man ihnen: Aber dass Ihr hierbleibt, das ist nicht in Ordnung!

Woran liegt es, dass sie nicht hierbleiben können? – Das liegt an drei ganz grundsätz­lichen Dingen. Einerseits steht in diesem Gesetz immer noch drinnen, dass ein Diplom­studienabschluss notwendig ist. Jetzt haben wir aber die Bologna-Struktur und dement­sprechend auf Bachelor und Master umgestellt. Es steht aber immer noch nichts vom Bachelor im Gesetz. Das heißt, wir anerkennen den Bachelor nicht als vollwertiges Studium. Das hatten wir im Bundesdienst auch eine Zeit lang, dass der Bachelor nicht als vollwertiges Studium anerkannt war. Das hat sich geändert. Schauen wir einmal, ob das hier auch so sein wird! Ich hoffe, das wird bald kommen. – Das ist der erste Grund.

Der zweite Grund ist, dass die Frist in Bezug auf die Jobsuche extrem kurz ist. Das sind sechs Monate. Probieren Sie einmal, wenn Sie auch noch eine Antragsfrist von acht Wochen für die Rot-Weiß-Rot-Karte haben, dass Sie das in sechs Monaten auf die Reihe kriegen! Das macht meines Erachtens keinen Sinn.

Und das Dritte – das ist das, was ich am wenigsten verstehe – ist die Sache mit dem Einkommen. Es gibt eine Studie der Universität Wien, dass die Bachelor-Absolventen der Universität Wien nach dem Einstieg in das Berufsleben nicht einmal ansatzweise auf das geforderte Einkommen hinkommen. Aber bei den Bachelor-Absolventen ist im Gesetz ohnehin nichts vorgesehen. Also insofern kann man sagen: Gut, ignorieren wir sie einmal! Aber selbst jene, die das Diplomstudium absolvieren, sind noch immer un­ter der Grenze, und die Absolventen von Masterstudien sind ganz knapp darüber. Jetzt frage ich mich: Wieso hat man so ein Gesetz, wenn man es dann sowieso nicht zu­lässt, dass die Leute, denen man unter anderem das Studium finanziert, wenn möglich, in unserem Land ihr Wissen einbringen können? – Herr Bundesminister Kurz hat das Problem auch erkannt. Ich hoffe, er wird dahin gehend tätig.

Ich glaube, die Vorschläge, die wir gemacht haben, sind sehr sinnvoll. Insofern wäre das auch eine Möglichkeit, einmal zu sagen: Gut, es gibt einen Antrag von der Oppo­sition, und dem könnten wir vielleicht auch einmal zustimmen! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 134

15.22


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


15.22.53

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Einzige, wo man wirklich sagen kann, wir sollen im Ausschuss darü­ber reden, ist der Punkt betreffend Verlängerung des Aufenthalts bei der Arbeitssuche. Alles andere, Herr Kollege Scherak, ist in der jetzigen Zeit mehr als fraglich, bezie­hungsweise muss man wirklich hinterfragen, wie sinnvoll das ist.

Wenn wir heute bei den Tagesordnungspunkten 1 bis 6 über hohe Arbeitslosigkeit diskutieren, dass wir auf dem Arbeitsmarkt große Probleme haben, und jetzt mit Ihrem Antrag eine Senkung des gesetzlichen Mindestlohns, eine Senkung der Mindestent­lohnung für StudienabsolventInnen von 45 auf 40 Prozent gefordert wird, dann muss ich sagen: Das wäre eine Schaffung von zwei Klassen!

Wir haben immer ein Prinzip verfolgt: gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort mit den gleichen Lohnnebenkosten. Diesen Antrag zum jetzigen Zeitpunkt einzubrin­gen, ist meiner Meinung nach sehr unrealistisch beziehungsweise überhaupt total reali­tätsfern, und zwar vor allem angesichts dessen, dass auf dem Arbeitsmarkt bezie­hungsweise auch bei der Wirtschaft eine sehr geringe Nachfrage bei steigender Ar­beitslosigkeit gegeben ist und, wo bereits vorhanden, entsprechend legale Beschäfti­gungsmöglichkeiten für Drittstaatsangehörige geschaffen worden sind. Ich erinnere daran, 2010/2011 hat die Bundesregierung da Maßnahmen gesetzt. Und das ist mo­mentan der Status, der ausreicht.

Letztendlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es da zu einer Lösung kommen wird. Wenn der österreichische Arbeitsmarkt, wenn die österreichische Wirtschaft diese Maß­nahmen braucht, gut, dann werden wir darüber reden, aber momentan nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

15.24


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


15.24.56

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordne­ter Muchitsch, da bin ich nicht Ihrer Meinung. Ich kann mich eher dem Abgeordneten Scherak anschließen, denn die Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein Erfolgsmodell. Man kann natürlich über eine Evaluierung nachdenken – das kann man nicht nur, das muss man auch.

Es gibt Probleme, die sich jetzt zeigen, wie bei der Anerkennung der Bachelor-Studien, aber auch die Problematik der Fristen, bis wann eine Arbeit gefunden werden muss, ist gegeben. Diese sechs Monate sind eine sehr kurze Zeitspanne, das verstehe ich auch.

Unser Herr Außenminister und zuständiges Regierungsmitglied für diese Angelegen­heit, Herr Kollege Kurz, hat sich im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes auch dazu bereit erklärt, da Veränderungen vorzunehmen. Ich glaube, dass wir da auch die NGOs einbinden sollten, und das Sozialministerium, das die Zuständigkeit hat, sowie das Innenministerium nicht vergessen sollten. Da könnte man, so meine ich, eine Lösung finden, die sehr zukunftsorientiert ist. Das hat nichts mit dem Arbeitsmarkt zu tun, der belastet ist, betrifft nicht die Mindestlöhne, wie immer Sie es erwähnt haben, Herr Kol­lege Muchitsch. Das ist schon ein gewaltiger Unterschied: der Arbeitsmarkt oder die Hemmnisse, die man Fachkräften in den Weg legt.

Daher bin ich sehr froh darüber, wenn wir das dann im Ausschuss beraten und dort vielleicht doch Einstimmigkeit erzielen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang, da der Kollege Brosz – er ist eh schon wieder da (Abg. Brosz: So schnell geht das!) – gemeint hat, in Niederösterreich höre die De­mokratie auf, etwas sagen. Er ist Niederösterreicher, ihm geht es ganz gut in Nieder-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 135

österreich, glaube ich. Er sollte einmal darüber nachdenken, warum es dort keinen Un­tersuchungsausschuss gibt. – Weil es keine Anlässe gibt, das haben Sie noch nicht be­merkt. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei Grünen, NEOS, Team Stronach und FPÖ.)

Ich habe Ihnen den Beweis mitgebracht, das heutige „NEWS“. Ich darf Ihnen daraus vorlesen:

„Das jahrelange Sobotka-Bashing“ von den Grünen und auch von der vorherigen SPÖ „ist zu Ende. Die ÖVP und die erneuerte SPÖ unter Matthias Stadler einigten sich im Landtag auf die Fortsetzung der Veranlagungs-Politik, jedoch mit erneuerter Strate­gie.“ – Das ist das eine.

Und das Zweite ist: Es kommt ja jetzt wieder eine gewaltige Debatte, es geht wieder um die Hypo (Abg. Schwentner: Das ist gut so!); manche können es schon gar nicht mehr hören, am meisten die Freiheitlichen, weil sie direkt betroffen sind. (Beifall bei Ab­geordneten der ÖVP.) Schauen wir uns einmal – das geht eindeutig aus diesem „NEWS“-Bericht hervor – die Haftungen an! Dies auch deswegen, da vom Herrn Abge­ordneten Kogler vorgestern die Hypo Niederösterreich in einem wirren Zusammenhang genannt wurde.

Da heißt es:

„Zu den Haftungen: Kärnten ist für seine Hypo in Relation zum Budget solche im Aus­maß von 605 Prozent eingegangen. Vorarlberg: 294 %, Burgenland 200 %, Tirol 144 %. Niederösterreich“ – Herr Niederösterreicher Brosz – „nur zu 67 Prozent ().“

Deshalb keine Untersuchungsausschüsse. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Brosz: Da sind ja die Zwischenrufe vom Rädler noch besser als die Reden!)

15.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


15.28.30

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste auf der Galerie! Ich muss mich eingangs für die erheiternden Momente beim Kollegen Rädler bedanken. Das war sehr lustig, vor allem diese Anmerkung, es brauche keinen Untersuchungsausschuss in Niederöster­reich.

Nun aber zum eigentlichen Thema. – Es schaut so aus, dass die Bundesregierung jah­relang an einem starren bloßen Quotensystem festgehalten hat, das folgendermaßen ausgeschaut hat: Man hat gesagt, wir haben zum Beispiel 500 Quotenplätze, der 501. hat Pech gehabt, egal, wie gut er ausgebildet ist, welche Arbeitserfahrung er mitbringt und ob er in Österreich als qualifizierte Arbeitskraft gesucht wird oder nicht.

Im Jahr 2006 haben die Grünen ein Einwanderungsmodell, angelehnt an das kanadi­sche Einwanderungssystem, vorgelegt, in dem unterschiedliche Merkmale wie Berufs­ausbildungen, Sprachkenntnisse, Berufserfahrungen, aber auch Familiengemeinschaft in Österreich berücksichtigt werden könnten. Im Jahr 2010, also vier Jahre später, hat die Bundesregierung zwar das Prinzip dieser von Kriterien geleiteten Arbeitsmigration übernommen, hat dafür aber ein sehr restriktives Modell vorgelegt.

Wir haben damals schon, nämlich beispielsweise am 15. Dezember 2010, gesagt, dass das ein naives, weltfremdes und viel zu restriktives System ist. (Abg. Rädler: Nicht so hart! Positiver!) Kritik wurde zum Beispiel von Kollegen Scherak geäußert, und den meisten seiner Punkte muss man sich anschließen. Vor allem muss man sich auch


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 136

ganz konkret die Frage stellen: Ist das ein lebensnahes, ist das ein praxisnahes Mo­dell? – Die Antwort lautet: Leider überhaupt nicht!

Man muss sich auch folgende Frage stellen: Wenn jemand zum Beispiel sehr gut quali­fiziert ist und die Möglichkeit hat, in die USA, nach Australien oder nach Kanada auszu­wandern, warum sollte er sich für Österreich entscheiden, zumal Deutsch leider keine Weltsprache ist? Die wichtigste Weltsprache ist nun einmal Englisch. Die Frage muss man leider so beantworten: In Kanada oder in den USA schaut es zum Beispiel so aus, dass jemand, der hoch qualifiziert ist und dort eine Arbeit beziehungsweise Arbeitge­ber/Arbeitgeberinnen findet, die ihn beschäftigen wollen, ein unbefristetes Aufenthalts­recht bekommt. In unserem System mit der Rot-Weiß-Rot-Karte bekommt er ein ein­jähriges Visum, das er vielleicht verlängern kann, vielleicht auch nicht.

Die Einkommenshürden wurden genannt. Dass die Familienzusammenführung in den meisten Fällen selbst von gesuchten, qualifizierten Arbeitskräften einer Quote unter­liegt, wurde noch nicht genannt. Also es gibt mehrere Punkte, die wir im Ausschuss im Detail besprechen sollten beziehungsweise müssen. Tatsache ist: Diese sogenannte Rot-Weiß-Rot-Karte ist nicht lebensnah, ist nicht praxisnah, muss reformiert werden! Sie ist, wie die Bundesregierung meint, ja dazu geschaffen worden, um Studienabsol­venten und -absolventinnen in Österreich zu halten, die bei uns jahrelang studiert und ein Studium abgeschlossen haben, oder qualifizierte Personen nach Österreich zu ho­len oder in Österreich zu halten.

Ich freue mich auf die Diskussion darüber. Ich hoffe, dass sie ohne Scheuklappen, sachlich und fundiert ablaufen wird. Vielen Kritikpunkten, die von NEOS geäußert wur­den, schließen wir uns an und sind auch der Meinung, dass die Rot-Weiß-Rot-Karte dringend modernisiert und reformiert werden sollte. Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


15.32.18

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Ge­schätzte Zuseherinnen und Zuseher vor den Fernsehapparaten und vor dem Internet! Jede Schlüsselkraft ist ein Gewinn fürs Österreichs Arbeitsmarkt. Das sage nicht ich hier heute, sondern das sagt AMS-Vorstand Johannes Kopf, und er hat recht damit.

Ich bin auch über die Ausführungen von SPÖ-Seite sehr verwundert. Wir müssen end­lich einmal kapieren, dass es in der Wirtschaft sehr stark um Teamarbeit geht. Oft ist es ein Problem, wenn nur einer im Team – sei es zum Beispiel der Programmierer aus Indien – nicht die Möglichkeit hat, hier in Österreich tätig zu werden. Da legen wir Hür­den in den Weg und riskieren Tausende andere Arbeitsplätze durch diese Einzelhal­tung.

Wir haben mit dieser Rot-Weiß-Rot-Karte grundsätzlich ein richtiges Instrument ge­schaffen – das hat meine Kollegin Korun auch schon gesagt –, aber wir haben die Hür­den zu hoch angesetzt und die Karte zu unattraktiv gemacht. In Deutschland hat man nach dem Studienabschluss zum Beispiel 18 Monate lang die Möglichkeit, einen Job zu suchen. In Österreich geht es gerade einmal um den Vorschlag von 6 auf 12 Mona­te zu gehen. Ich sage das deshalb, weil wir uns immer wieder auch gerne mit Deutsch­land vergleichen.

Wir müssen eine Struktur schaffen, die eine Willkommenskultur schafft. Wir müssen ei­gentlich den roten Teppich für diese Schlüsselkräfte ausrollen, sie willkommen heißen und nicht die Logik verfolgen, die immer auch von FPÖ-Seite kommt, nämlich so zu tun, als ob jemand mit fremder Staatsbürgerschaft als Bittsteller hierher kommt. Das ist genau das Grundübel! Es sind keine Bittsteller und Bittstellerinnen, sondern wir können


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 137

es uns nicht leisten, nur hinauszuzögern, hinzuhalten, mit bürokratischen Erfordernis­sen zu kommen.

In Österreich gibt es ohnehin einige Dinge, die nicht so attraktiv sind. Ich spreche zum Beispiel die Parteibuchwirtschaft an. In keinem anderen Land der Welt ist es in der Wirtschaft so wichtig, welches Parteibuch man hat, wie in Österreich. Das ist ein Uni­kum. Die Menschen werden sich dann vielleicht für USA, Hongkong oder einen ande­ren Staat entscheiden, wenn hier in Österreich die Parteibuchwirtschaft so maßgebend ist. Wenn wir dann noch mit bürokratischen Hürden und Verzögerungen kommen, dann heißt das eigentlich für diese Schlüsselkräfte nur: Ihr seid hier nicht erwünscht, wir wol­len euch nicht, sucht euch etwas anderes!

Die Zahlen bestätigen das – es wurde heute schon erwähnt –, wenn von 1 700 Aka­demikerInnen ein Abschluss vorliegt und nur 12 Prozent dann die Rot-Weiß-Rot-Karte bekommen.

Mein Appell ist es also, hier ganz, ganz dringend nachzujustieren, den roten Teppich auszurollen und von dieser Bittstellermentalität wegzukommen, hin zu einer modernen Willkommenskultur, wie sie Österreich verdient hat, wie es der Name Rot-Weiß-Rot-Karte auch verdient hat. Danke sehr. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

15.34


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 217/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

15.35.0019. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz und das Parteien-Förderungsgesetz geändert werden (202/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strolz. – Bitte.

 


15.35.19

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir wollen (Ruf bei der SPÖ: Flügel!) – einen be­flügelnden Parlamentarismus, so ist es! Wir wollen ein lebendiges Arbeitsparlament. Das ist unser großes Ziel. Das ist etwas, das wir in der Zweiten Republik noch nie hatten – ein modernes Arbeitsparlament. Manche grinsen, da sie es gar nicht glauben können. Das verstehe ich, weil sie es auch noch nie erlebt haben, aber das gibt es in anderen Ländern. (Zwischenrufe der Abgeordneten Steinbichler und Vetter.)

Wenn Sie zum Beispiel – ich greife heraus – Norwegen anschauen: Wie gehen die an die Fragen des gesellschaftlichen Wandels und an Politik heran? – Die sagen: Okay, wir haben da Themen, wir haben verschiedene Parteien. Was geht? Was können wir an Lösungen umsetzen? Die kommen dann auf so Ideen wie zum Beispiel, dass man sogar Minderheitsregierungen bilden kann. Warum? Weil sie sagen, wir suchen ent­lang von Themen Mehrheiten im Parlament. Die Volksvertreter und Volksvertreterinnen arbeiten an Lösungen entlang von Sachfragen, und das ist nicht immer so starr und so strikt wie im Parteienstaat Österreich.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 138

Deswegen wollen wir ins Parlament investieren. Und wo holen wir das Geld her? Aus der Parteienförderung! Österreich ist absolute Europaspitze in Sachen Parteienförde­rung. Das wissen Sie. Wir sind nach Japan – nicht vergleichbar mit uns – Vizewelt­meister, und wir haben noch einmal draufgelegt. Die Parteienförderung in den Bundes­ländern ist von der Höhe her ein echter Skandal. Da sollte man den Rahmen ein­schränken. Und auf Bundesebene sollten wir zwischen 2015 und 2042 – und da sind wir mittlerweile schon sehr moderat geworden – 3 Millionen € pro Jahr gut heraus­schneiden.

Wenn wir die Länder auch entsprechend in die Ziehung nehmen, mit 9,6 Millionen € pro Jahr in diesen Jahren bis 2042, dann können wir den Umbau dieses Hauses in ein modernes Arbeitsparlament, der jetzt ansteht, aus eigenen Kräften finanzieren, indem wir ein bisschen in der Parteienfinanzierung umschichten und indem wir klar in den Parlamentarismus investieren.

Was wird das Ergebnis sein? – Wir werden in der Parteienförderung immer noch klar Europameister sein, also wir werden absolute Spitzenklasse sein. Es muss keine Partei Angst haben, dass sie am Hungertuch nagt. Und eines auch zur Beruhigung: Parteien werden immer zu wenig Geld haben. Also wenn wir alle ein bisschen weniger haben, haben wir alle trotzdem Schulden, aber es wäre im Sinne der Sache ein guter Zug, und ich glaube, es ist auch angesichts der Lage der Nation und ihrer Finanzen mehr als angemessen. – Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei den NEOS und bei Ab­geordneten des Teams Stronach.)

15.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Darabos. – Bitte.

 


15.38.15

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kol­lege Strolz, Sie unterliegen einem fundamentalen Irrtum, was Norwegen betrifft. Wir hatten in Norwegen in den letzten Jahren auch aufgrund eines tragischen Ereignis­ses – Sie wissen das genau – die Entwicklung, dass ein sozialdemokratischer Minis­terpräsident abgewählt wurde. Die Entwicklung, die Sie hier skizziert haben, entspricht überhaupt nicht den Tatsachen – leider.

Ich bin enttäuscht von Ihnen, da es das zweite Mal in zwei Tagen ist, dass Sie einen sehr populistischen Ansatz wählen. Wir haben gestern Ihre Ergüsse zur I-Pension ge­hört. Ich würde Sie gerne einmal einladen, mit mir gemeinsam mit einer 57-jährigen Frau zu sprechen, die einen Pensionsantrag stellt, da sie entlassen wurde und die Hand nicht mehr heben kann. (Abg. Strolz: Das war nicht mein Punkt!) Hier von Kor­ruption und so weiter zu reden, ist aus meiner Sicht unerträglich und leider auch eine Entwicklung in Richtung Neoliberalismus, die ich von Ihnen nicht erwartet hätte. (Abg. Strolz: Das ist Populismus, was Sie machen!)

Die zweite Geschichte ist die Parteienförderung. Wir sind in Österreich nicht dazu an­getan, von Haselsteiners und Stronachs abhängig zu sein. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. Abg. Strolz: 3 000 Spender, über eine Million Euro!)

Mein Vater ist Maurer gewesen. Er hat bei Herrn Haselsteiner gearbeitet. Das war der schlechteste Arbeitgeber aller Arbeitgeber, die er über diese 50 Jahre als Maurer ge­habt hat. (Abg. Strolz: Geht’s noch, oder?) – Ja, es geht noch. Ich kann Ihnen das ganz genau erklären. Es kann nicht sein, dass Politik von Mäzenen abhängig ist – egal, ob Stronach oder Haselsteiner. (Abg. Steinbichler: Wie können Sie da überhaupt ur­teilen?) Das ist einfach unerträglich. (Abg. Strolz: Über eine Million von über 3 000 Men­schen!)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 139

Und dieser populistische Ansatz ist, ehrlich gesagt, zu diskutieren. Wir haben leider heute nicht die Zeit dafür, aber wir werden das auch in der Öffentlichkeit diskutieren.

Sie glauben, mit diesem populistischen Ansatz durchkommen zu können, aber auf Dauer, wenn man die Diskussion ernsthaft führt, wird das nicht gelingen, denn es ist einfach wichtig, dass Demokratie finanziert wird, dass Demokratie auch von der öffent­lichen Hand finanziert wird – und dafür stehen wir. (Abg. Strolz: Europameister!)

Sie wollen offensichtlich, dass diese öffentliche Finanzierung hinuntergewischt wird und wir eine Finanzierung haben, die nur mehr in Richtung 1914, 1918 geht, wo es ein Kurienwahlrecht gegeben hat. (Abg. Neubauer: Wahlplakate im Wahlkampf ...! Zwi­schenruf des Abg. Steinbichler.) – Ja, es ist so! Ich weiß schon, dass das weh tut, aber wir wollen eine Demokratie, die von der öffentlichen Hand finanziert ist, und dazu stehen wir auch. (Abg. Strolz: Sie haben mir nicht zugehört! Wir sind nachher immer noch Europameister!) Diesen populistische Ansatz, den Sie hier wählen, können wir nicht mittragen, insofern werden wir diesen Antrag – auch jetzt, wenn es nur um die erste Lesung geht – ablehnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.41


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete Dr. Karl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.41.18

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zum Glück müssen wir uns unsere Demokratie nicht erkämpfen, sondern leben in einer Demokratie, und unsere Demokratie muss uns auch etwas wert sein. Das bedeutet auch, dass wir sowohl die Parteien finanziell för­dern als auch den notwendigen Parlamentsumbau finanzieren müssen. Hier darf es kein Entweder-oder geben, und das eine darf gegen das andere ganz einfach nicht ausgespielt werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Gesetzespaket für mehr Transparenz bei der Finanzierung und Förderung von Parteien erst am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist. Jetzt geht es darum, diese neue Rechtslage zu evaluieren, wobei hier die Vorlage der Rechenschaftsberichte im Herbst abgewartet werden sollte. Auf dieser Basis sollten dann die notwendigen Reformschritte vorgenommen werden, und deshalb halte ich nichts davon, bereits im Vorfeld laufend kleinere Änderungen im Parteiengesetz und im Parteien-Förderungsgesetz vorzunehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

15.42


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. – Bitte.

 


15.42.44

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne): Herr Präsident! Ich muss sagen, ich bin jetzt ehrlich gesagt schon etwas verwirrt, angesichts des – ich glaube – vierten unter­schiedlichen Antrags, den die NEOS zur Parteienförderung eingebracht haben. Ist das jetzt der Antrag, der gilt, oder gelten die anderen auch? Wir haben bei 75 Prozent an­gefangen und sind jetzt bei der Parlamentssanierung. (Abg. Strolz: Wenn Sie nicht mitgehen!)

Man kann über eine angemessene Höhe der Parteienförderung durchaus diskutieren. Diesen Antrag halte ich allerdings in dieser Form für skurril, das ist schon bemerkens­wert. Sie nehmen die Parlamentssanierung her, wo wir doch alle wissen, dass in den letzten 50 Jahren in diesem Haus nie etwas saniert geworden ist, und zwar aus fol­gendem Grund: Es hat immer geheißen, da geht es um die Politik, und für die Politik Geld in die Hand zu nehmen ist grundsätzlich schwierig! Und jetzt führen die Sanie­rungsversäumnisse der letzten Jahre zu einer massiven Kostenexplosion.


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Das Einzige, das in diesem Haus vor Jahren saniert wurde, ist die Eingangsrampe. Ich weiß nicht, ob Sie die Diskussion damals mitbekommen haben, warum das passiert ist. Bei der Uni drüben ist eine Balustrade eingestürzt, es gab einen Todesfall. So ist man draufgekommen, dass auch hier der Eingangsbereich einsturzgefährdet ist. Das war das Einzige, wo man sich dann einmal drübergetraut hat, etwas zu verändern.

So zu tun, als würden wir hier eine Bude für uns machen, für die Abgeordneten, und das Haus für uns sanieren, und deshalb muss man das aus der Parteienförderung fi­nanzieren – wirklich, das wäre nicht einmal dem Bucher eingefallen! Der hatte viele Ideen, aber das wäre selbst dem Bucher nicht eingefallen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Man kann ja darüber diskutieren, wie hoch die Parteienförderung sein soll, aber die Parlamentssanierung damit auszuspielen, dass jetzt die Parteien quasi das Parlament sanieren sollen – ich weiß nicht, ob das dann jeder nachher mitnehmen kann, oder so –, das finde ich echt skurril.

Ich glaube, das Parlamentsgebäude verdient es, endlich so gestaltet und saniert zu werden, dass nicht 40 Prozent der Energie nach außen geheizt werden, dass es nicht bei der Barrierefreiheit komplett unten liegt und dass nicht die Gefahr besteht, wenn es irgendwo brennt, dass das ganze Haus zusammenfällt. Ich würde echt ersuchen, dass man die Frage der Parlamentssanierung aus diesem Spiel herausnimmt und sagt: Ma­chen wir das, was notwendig ist! Der Parlamentarismus verdient sich ein Gebäude, mit dem auch die Österreicherinnen und Österreicher eine Freude haben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

15.44


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 202/A dem Verfassungsausschuss zu.

*****

Die Verlangen auf Durchführung von ersten Lesungen hinsichtlich der Tagesordnungs­punkte 20 bis 22 wurden zurückgezogen, daher finden diese Debatten nicht statt.

*****

20. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürger­schaftsgesetz 1985 geändert wird (275/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf:Ich weise den Antrag 275/A dem Ausschuss für innere An­gelegenheiten zu.

21. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert wird (274/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Den Antrag 274/A weise ich dem Justizausschuss zu.


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22. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (273/A)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Den Antrag 273/A weise ich dem Kulturausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

15.46.18 Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Ing. Lugar, Dr. Hable, Kolleginnen und Kol­legen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria.

Da dieser Antrag inzwischen an alle Abgeordneten verteilt wurde, braucht eine Verle­sung durch den Schriftführer nicht zu erfolgen.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten Elmar Podgor­schek, Werner Kogler, Robert Lugar, Rainer Hable und weiterer Abgeordneter

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Zur näheren Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Hypo Group Alpe-Adria wird ein Untersuchungsausschuss ein­gesetzt, der aus insgesamt 18 Abgeordneten im Verhältnis SPÖ 5, ÖVP 5, FPÖ 4, Grüne 2, TS 1, NEOS 1 besteht.

Gegenstand der Untersuchung

I. Aufsichtswesen und Veranlassungen sowie Unterlassungen der Aufsicht bzw. des Finanzministeriums

1. Aufklärung über die wahrgenommenen Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten aller mit der Bankenaufsicht betrauten Behörden und öffentlichen Einrichtungen sowie der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt hinsichtlich der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014, insbesondere welche Prüfbe­richte in welcher Form vorgelegt, welche Mängel festgestellt und welche Aktivitäten da­raufhin gesetzt wurden.

2. Klärung der Verantwortung der Organe der Republik Österreich, insbesondere der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, der Finanzprokuratur, des Finanzministeriums, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der zunehmenden Schwierigkeiten der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014.

3. Prüfung der Auswahl, der Tätigkeit und der Beaufsichtigung der vom Finanzminis­terium bestellten Staatskommissäre in der Hypo Group Alpe-Adria und damit verbun-


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denen Unternehmen inklusive deren Berichte, das Zustandekommen und Verwertung derselben sowie allfällige Veranlassungen durch die zuständigen Aufsichtsorgane und das Finanzministerium im Zeitraum 2000 bis 2014.

4. Aufklärung über die Tätigkeiten der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur im Rahmen der Finanzierung des Bundeslandes Kärnten, insbesondere vor dem Hinter­grund der Haftungssituation des Bundeslandes, ab Beginn dieser Tätigkeiten bis 2014.

5. Aufklärung über die Kontaktnahme und den Austausch der zuständigen österreichi­schen Bankaufsichtsbehörden und der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt mit und durch die/den entsprechenden ausländischen Aufsichtsorgane/n und Geldwäsche­stellen im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2000-2014.

6. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der aus dem möglichen Versagen der Bankenaufsicht resultierte.

II. Phase vor der öffentlichen Hilfe

7. Aufklärung über den Stand der möglichen Verfahren nach dem Finanzstrafgesetz im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe-Adria, insbesondere jene im Zusammen­hang mit den Gewinnen der kurzzeitigen Eigentümer der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen vor dem Einstieg der BayernLB.

8. Aufklärung über den Stand der Strafverfahren im Zusammenhang mit der Hypo Group Alpe Adria.

III. Partizipationskapital im Jahr 2008

9. Aufklärung über die Notwendigkeit, Ursachen, Zusammenhänge und Hintergründe der Gewährung von Partizipationskapital durch den Bund an die Hypo Group Alpe-Ad­ria im Jahr 2008, sowie der Feststellung der angeblichen Systemrelevanz der Hypo Group Alpe-Adria.

10. Klärung der Frage, ob direkte oder indirekte Einflussnahmen auf die Österreichi­sche Nationalbank, auf die FMA oder auf sonstige Stellen im Zusammenhang mit der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Hypo Group Alpe-Adria getätigt wurden, ins­besondere bei der Erstellung einer "Stellungnahme der OeNB zum Antrag auf Zeich­nung von Partizipationskapital der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Öster­reich" durch die OeNB.

11. Aufklärung über die Frage, wie der Austausch der Bundesregierung, des Finanz­ministeriums, der Bankaufsichtsbehörden oder anderer Stellen mit der EU-Kommission als Wettbewerbsbehörde erfolgte und über die nach diesem Austausch inhaltlich ab­weichende Stellungnahme der OeNB im Vergleich zur ursprünglichen Stellungnahme der OeNB.

IV. Verstaatlichung im Jahr 2009

12. Untersuchung über die Notwendigkeit, Ursachen, Zusammenhänge und Hinter­gründe sowie den Ablauf des Erwerbs der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich im Jahr 2009, sowie der Feststellung der angeblichen Systemrelevanz der Hypo Group Alpe-Adria.

13. Untersuchung etwaiger Verfehlungen seitens österreichischer Verantwortungsträ­ger hinsichtlich der Verhandlungsführung im Rahmen der Verstaatlichung mit den Alt­eigentümern BayernLB, Grazer Wechselseitige Versicherung und Land Kärnten.


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14. Aufklärung über das Zusammenspiel österreichischer, bayerischer und deutscher politischer Funktionsträger und Bankverantwortlicher im zeitlichen mittelbaren und un­mittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria durch die Re­publik Österreich.

15. Aufklärung über die konkreten Tätigkeiten und Verhandlungsstrategien der Verant­wortungsträger der Republik Österreich, insbesondere seitens des Finanzministers bzw. des Finanzministeriums, der Finanzprokuratur, der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank im Zusammenhang mit dem Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria.

16. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der durch den Erwerb der Hypo Group Alpe-Adria durch die Republik Österreich ent­stand.

V. Handlungen und Unterlassungen ab der Verstaatlichung

17. Untersuchung der Verantwortung für die jahrelange Verschleppung einer Entschei­dung über die Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria.

18. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Bundesre­gierung, des Finanzministeriums und anderer Stellen mit der Europäischen Kommis­sion insbesondere im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Bescheides der EU-Wettbewerbsbehörde zur Hypo Group Alpe-Adria.

19. Klärung der Kontakte, Verhandlungen und Entscheidungsprozesse der Organe der Hypo Group Alpe-Adria sowie des Finanzministeriums bzw. der Finanzprokuratur mit Vertretern der BayernLB und des Freistaats Bayern im Zusammenhang mit der Frage der Bewertung eines eigenkapitalersetzenden Darlehens und sonstiger gerichtlicher Verfahren.

20. Aufklärung über den Kenntnisstand von Bundesbehörden, insbesondere OeNB, FMA über die Gläubigerstruktur der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014.

21. Klärung der Frage, welche Bundesbehörden wann und mit welchem Ergebnis wel­che nationalen und internationalen Clearingstellen - insbesondere die Central Counter­party Austria bei der Wiener Börse und als deren Abwicklungsbank die Kontrollbank - kontaktiert und bezüglich der Struktur der Anleihegläubiger der öffentlich besicherten Anleihen der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen befragt haben.

22. Aufklärung über die Einsetzung, die Zusammensetzung, die Tätigkeit, die Ergeb­nisse und die Ergebnisverwertung der "CSI Hypo" und der "SOKO Hypo" und die Zu­sammenarbeit dieser beider Einrichtungen mit anderen Stellen der Republik, insbe­sondere mit den Strafverfolgungsbehörden.

23. Aufklärung über die mögliche Einflussnahme von Bundesregierung, Finanzminis­terium, OeNB und FMA auf die Organe der Hypo Group Alpe-Adria und über mögliche aktienrechtliche Umgehungen der Organe durch das Finanzministerium oder andere Organe des Bundes.

24. Aufklärung über den möglichen finanziellen Schaden für die Republik Österreich, der durch das Verschleppen einer Entscheidung über die Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria entstanden ist.

25. Aufklärung über den Stand der Vorbereitungen im Finanzministerium hinsichtlich einer Irrtumsanfechtung bezüglich der Verstaatlichung der Hypo Group Alpe-Adria.


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VI. Taskforce und Finanzmarktbeteiligungs-AG

26. Untersuchung über die vom Finanzministerium und den dazugehörigen Beratern, insbesondere der Taskforce und internationalen Beratungsunternehmen im Auftrag des Finanzministeriums, analysierten möglichen Szenarien zur Abwicklung der Hypo Group Alpe-Adria samt Klärung der dazugehörigen Entscheidungsfindungsprozesse.

27. Aufklärung über die Wahrnehmungen, Tätigkeiten und die Remuneration der nach § 3 FinStaG errichteten staatlichen Finanzmarktbeteiligungs-AG FIMBAG im Zusam­menhang mit der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2008-2014.

VII. Beraterverträge und -kosten

28. Aufklärung über die Wahrnehmung der Eigentümerrechte des Bundes hinsichtlich Grund, Inhalt, Umfang, Auswahl und Kosten der von der Hypo Group Alpe-Adria im Zeitraum 2008-2014 beauftragten Berater.

29. Aufklärung über die Beauftragung und Kosten von Beratern seitens des Finanz­ministeriums für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria.

VIII. Verflechtungen von öffentlichen Stellen mit Banken und Finanzinstitutionen

30. Aufklärung über die Einflussnahmen auf die Geschäftsführung der Bundesregie­rung sowie auf die Aufsichts- und Entscheidungsorgane Finanzministerium, Kabinette des Finanzministeriums, FMA, OeNB und die Stelle der Geldwäschebekämpfung im Bundeskriminalamt aufgrund von Verflechtungen und Netzwerken mit Banken, Versi­cherungen und sonstigen Finanzinstitutionen.

IX. Spenden an politische Entscheidungsträger

31. Aufklärung darüber, von welchen Banken, Versicherungen und sonstigen Finanz­institutionen es im Zeitraum 2000-2014 Spenden oder andere Zuwendungen in welcher Höhe an politische Entscheidungsträger in Bundesangelegenheiten gab und ob diese dem Rechnungshof gesetzeskonform gemeldet wurden.

32. Aufklärung darüber, ob diese Vorgänge mit möglichen direkt oder indirekt in Aus­sicht gestellten oder tatsächlichen Leistungen der politischen Entscheidungsträger ver­bunden waren.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von sämt­lichen Akten, Berichten, Protokollen, zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Verträgen, Steuerakten, E-mails und sonstigen Unterlagen der Bundesministerien für Finanzen, für Inneres, für Justiz, für Wirtschaft, Familie und Jugend, des BKA, deren nachgela­gerter Dienststellen, der Österreichischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsichtsbe­hörde, der Finanzprokuratur, der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur, der FIMBAG, der "Task Force" Hypo Alpe Adria, der Organe (teil-)verstaatlichter Banken, der Statistik Austria, des Rechnungshofes, der Finanz- und Justizbehörden, der Geld­wäschestelle im Bundeskriminalamt betreffend den Untersuchungsgegenstand sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln und die politische Verantwortung prüfen.


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Begründung

Die Fehlentwicklungen rund um die Hypo Alpe Adria sind seit vielen Jahren beispiellos und von der Schadenshöhe einzigartig in der Geschichte der 2. Republik. Letztlich braucht es nach bestmöglicher Schadensminimierung eine Klärung der politischen Ver­antwortung in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Ziel durch die Aufklärung eine ähnliche Entwicklung in Zukunft zu vermeiden.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser De­batte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Mi­nuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort ge­meldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zu Wort gelangt zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Ing. Lugar. 10 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


15.47.03

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir ha­ben es heute schon gehört, wir sind in der glücklichen Lage, dass 100 000 Bürger in dieser relativ kurzen Zeit eine Petition unterstützt haben, in der ein Untersuchungsaus­schuss gefordert wird. Natürlich ist es ein sehr erfreuliches Signal, dass sich, in so kurzer Zeit, so viele Menschen bereiterklärt haben, dieses Verlangen zu unterstützen, das ja auch sinnvoll ist. Betrachtet man es jedoch ganz genau, so ist es eigentlich eine Schande, dass sich das Parlament bei der Bevölkerung Unterstützung organisieren muss, um etwas zu tun, was eine Selbstverständlichkeit in diesem Haus sein sollte, und zwar dass das Parlament das macht, was auch in der Verfassung steht: nämlich die Regierung mit einem Untersuchungsausschuss zu kontrollieren! (Beifall bei Team Stronach, FPÖ, Grünen und NEOS.)

Das ist die Schande, die Sie mit Ihrer Mehrheit hier zu verantworten haben. Ich frage mich: Wie ist es möglich, dass in Deutschland ein Viertel der Abgeordneten einen Un­tersuchungsausschuss beantragen kann? Dort soll es sogar noch auf 20 Prozent re­duziert werden, denn in Deutschland ist ihnen die Kontrolle etwas wert, in unserem Parlament jedoch nicht. Da frage ich mich: Wofür brauchen wir überhaupt einen Un­tersuchungsausschuss? Was macht ein Untersuchungsausschuss für einen Sinn, wenn nur die Mehrheit ihn einberufen kann? (Ruf bei der SPÖ: Aber Sie selbst nicht!)

Jetzt wissen wir, in einer Koalition, beziehungsweise in einem funktionierenden Par­lament, gibt es eine Regierungsmehrheit. Jetzt soll mir jemand einmal erklären, was ein Untersuchungsausschuss für einen Sinn macht, den nur die Mehrheit einberufen kann! Das heißt, die Regierung, die über den Untersuchungsausschuss kontrolliert werden soll, muss selbst diesen Untersuchungsausschuss einberufen. So nach dem Motto: Der, der kontrolliert werden soll, kontrolliert sich selbst! Glauben Sie, dass das funktioniert? Warum, glauben Sie, haben alle entwickelten Demokratien ein Minderhei­tenrecht für Untersuchungsausschüsse oder für ähnliche Instrumente? – Weil das eben notwendig ist, dass eine Minderheit die Möglichkeit hat, hier zu kontrollieren!

Mittlerweile sind wir ja gar nicht mehr die Minderheit. Die Opposition erreichte bei der Wahl 46 Prozent, also fast die Mehrheit. Mittlerweile, wenn man den Umfragen glaubt, sind wir sogar schon die Mehrheit. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Und nicht einmal dann


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lassen Sie sich dazu hinreißen, etwas zu tun, was selbstverständlich sein sollte und wofür wir nicht die Bevölkerung brauchen sollten, um es hier durchzusetzen! Ein Parla­ment, das sich ernst nimmt, muss einen Untersuchungsausschuss zu etwas so Wichti­gem auch zulassen. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)

Die allergrößte Frechheit ist ja der Herr Finanzminister. (Ruf bei der ÖVP: Stronach 2 Prozent!) Der Herr Finanzminister sollte von einem Untersuchungsausschuss kontrol­liert werden. Das ist ja die Idee dahinter. Das heißt, wir wollen Folgendes wissen: Hat der Finanzminister, hat das Finanzministerium, hat sein Amtsvorgänger alles richtig ge­macht oder gibt es im Hintergrund Vorgänge, die aufgeklärt werden müssen? Das wol­len wir wissen.

So, und jetzt kommt der Herr Finanzminister her und installiert eine eigene Kommis­sion, die er selbst ins Leben ruft, eine Regierungskommission, und lässt sich nicht vom Parlament kontrollieren, so, wie das in der Verfassung steht. Ich kann ab jetzt nur je­dem Unternehmer, der da draußen heute zusieht, Folgendes empfehlen: Wenn Sie das nächste Mal eine Steuerprüfung haben, dann gründen Sie eine eigene Kommission, die Sie prüft, und nicht das Finanzministerium – denn das wäre komplett das Gleiche. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn Sie eine Steuerprüfung haben, dann gibt es das Finanzministerium, das Sie nach österreichischem Recht überprüft, genauso wie die Regierung das Parlament kontrol­lieren soll mit einem Untersuchungsausschuss! (Abg. Krainer:  das Parlament nicht kontrollieren!)  Aber nein, der Finanzminister macht eine eigene Geschichte, und zwar deshalb, weil das ja alles so teuer ist. Ein Untersuchungsausschuss soll angeblich 1 Million € kosten – ein unvorstellbarer Betrag, wenn man weiß, dass allein die Berater bei der Hypo 300 Millionen € kassiert haben! Unvorstellbar! Aber da muss man einspa­ren!

Das nächste Argument ist, das könnte ein Tribunal werden. – Also wenn das das Pro­blem ist, dann schaffen wir Untersuchungsausschüsse heute hier ab, denn dann wer­den wir nie wieder einen haben! Die Kosten werden nicht weniger, und die Gefahr, dass es ein Tribunal wird, die ist ja immer da. Nur frage ich mich: Können Sie das nicht verhindern? Sie als Regierungsparteien haben die Möglichkeit, auf die Zusammenset­zung des Untersuchungsausschuss Einfluss zu nehmen. Sie können auf den Vorsitz Einfluss nehmen. Sie können ihn jederzeit abdrehen. Sie können Einfluss auf den End­bericht nehmen. Sie haben ja ohnehin die Möglichkeit, hier alles Mögliche zu beein­flussen.

Eine Frage an die SPÖ: Sie haben auf Ihrem 42. Parteitag, das ist jetzt eineinhalb Jah­re her, im Oktober 2012, einen Beschluss gefasst, dass es ein Minderheitenrecht ge­ben soll. Jetzt ist die Frage, warum Sie da nicht mitgehen wollen. Ich glaube, ich kenne die Antwort: Sie haben keine Ahnung, was da herauskommen wird. Sie wissen ja nicht, was der Herr Pröll damals bei der Notverstaatlichung gemacht hat, da hatten Sie ja we­nig Einfluss. Das heißt, Sie fürchten sich selbstverständlich, dass Sie in diese Sache mit hineingezogen werden. (Abg. Deimek: Sind schon mittendrin!) Das ist der Grund dafür, warum Sie hier der ÖVP die Mauer machen. Das ist ja das Problem, und jetzt werfen Sie Ihre eigenen Überzeugungen über Bord.

Der Herr Faymann ist ja nicht müde geworden, im Wahlkampf landauf, landab gegen die Banken, die Spekulanten, gegen alles Mögliche zu predigen. Angesichts dessen, was Sie hier machen, ist das ein reiner Hohn, denn letztlich haben Sie durch die Not­verstaatlichung, die die ÖVP verbrochen hat und wo wir jetzt genau wissen wollen, warum das so passiert ist, den Banken und Spekulanten die Mauer gemacht. Sie ha­ben den Landes-Hypos, der Raiffeisenbank, Sie haben auch den Bayern, die jetzt fre-


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cherweise noch 2 Milliarden € extra haben wollen, einen Dienst erwiesen  und das als SPÖ. Da kann man nur sagen: Schämen Sie sich! (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn Sie weiterhin diesen Untersuchungsausschuss blockieren, dann kann ich Ihnen nur eines sagen: Es wird Ihnen auf Dauer nicht gelingen, denn der Druck wird so groß werden, auch von der Bevölkerung. Da kann ich nur heute all jene, die zusehen, bitten: Unterstützen Sie uns weiter! Wir schaffen es leider nicht ohne Unterstützung der Bevöl­kerung. Es wäre schön, wenn das Parlament aus eigener Kraft dies hier bewerkstel­ligen könnte, aber das kann es nicht. Das Parlament ist schwach, es ist leider schwach. Es ist leider zu einer Abstimmungsmaschine verkommen, wo die Regierungsfraktionen letztlich über alles drüberfahren.

Wir wollen wieder zu dieser alten Stärke, die wir einmal hatten, zurückkehren. Das Par­lament muss wieder stark werden und muss wieder der Anwalt der Menschen, der Bür­ger da draußen sein und all das, was nicht gepasst hat, aufzeigen! (Beifall beim Team Stronach.)

Ich höre immer von den Regierungsparteien: Ich kann es nicht mehr hören, die Hypo, das geht mir so auf die Nerven!  Na, waschen Sie sich rein! Sie können sich von die­sem Verdacht, dass da etwas passiert ist, reinwaschen. (Zwischenruf des Abg. Heinzl.) Wissen Sie, wie das geht?  Indem Sie einen Untersuchungsausschuss zulassen und dann in diesem Untersuchungsausschuss lückenlos alles offengelegt wird und viel­leicht kommt heraus, ich weiß es ja nicht, dass Sie alles richtig gemacht haben, dass Sie alles zum Wohle und im Sinne des Steuerzahlers gemacht haben. Vielleicht kommt das heraus und dann haben Sie diese Absolution, die Sie sich ja alle wünschen. Dafür brauchen wir diesen Untersuchungsausschuss.

Eine Sache noch, was den Konkurs betrifft, weil das immer wieder behauptet wird, es wird ja immer mit falschen Argumenten gearbeitet (Zwischenruf des Abg. Katzian): Es heißt immer, in Kärnten wären die Spitäler geschlossen worden, die Kindergärten, die Schulen, wenn Kärnten in Konkurs gegangen wäre. Und jeder, der das sagt, weiß, dass er lügt. Jeder, der das sagt, weiß, dass er lügt, denn man müsste nur das Buch von Kenneth Rogoff lesen, in dem 600 Jahre Finanzkatastrophen und an die 200 Staats- und Länderkonkurse beleuchtet werden, und bei keinem einzigen Fall wurde eine Schu-
le oder sonst irgendetwas zugesperrt.

Letztlich, und das verwechseln viele ganz absichtlich, hat der Private, wenn er in Kon­kurs geht, ein Problem. Wenn der Staat oder das Land in Konkurs geht, haben die Gläubiger ein Problem.  So schaut es aus! (Abg. Schieder: Sieht man auch in Argen­tinien!) Und wer waren die Gläubiger der Hypo?  Die Banken, die Versicherungen, die Bayern natürlich, die BayernLB, die Raiffeisen, die Landes-Hypo, alle Ihre Freunde. Das ist ja das Problem, das war der Grund dafür, warum verstaatlicht wurde, und das muss in einem Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden! (Beifall beim Team Stronach und bei Abgeordneten der NEOS.)

Wenn Sie jetzt behaupten, ich sage die Unwahrheit, dann brauchen wir erst recht einen Untersuchungsausschuss, denn dort haben Sie die Möglichkeit, das, was ich jetzt ge­sagt habe, zu widerlegen. Aber weil Sie wissen, dass das stimmt, wollen Sie diesen Ausschuss nicht. (Zwischenruf des Abg. Katzian.) Sie wissen, dass ich recht habe. Sie haben leider die Interessen der Bürger für Ihre Freunde von den Banken, für Ihre Lan­deshäuptlinge und alle, die sehr daran interessiert waren, geopfert. Das ist wirklich traurig und auch schäbig. (Präsidentin Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich kann Ihnen nur eines sagen: Nützen Sie heute die Gelegenheit und machen Sie das Richtige, stimmen Sie zu und wir können das endgültig vom Tisch bringen! – Vie­len Dank. (Beifall bei Team Stronach, NEOS, Grünen und FPÖ. Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Katzian.)

15.57



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nun zu Wort kommenden Abgeordneten beträgt jeweils 5 Minuten.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


15.57.46

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Lugar, um zu beweisen, dass das, was Sie sagen, nicht stimmt, brauche ich keinen Untersuchungsausschuss, den braucht hier keiner. Die Interessen, die wir hier vertreten haben  (Abg. Kogler: Herrgott! Abg. Kickl: „Krainer braucht U-Ausschuss“ habe ich verstanden!) – Oh je, haben wir Probleme mit dem Zuhören? Den braucht hier keiner – für die, die nicht so gut zuhören können.

Der Grund dafür, warum der Weg der Insolvenz zu Recht nicht gegangen wurde, sind die Interessen der Kärntnerinnen und Kärntner und in weiterer Folge aller Menschen in unserem Land, und ausschließlich nur deren Interessen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Schauen Sie, ich würde ein bisschen aufpassen mit diesem komischen Demokratiebild, das Sie hier propagieren. Was gilt jetzt hier herinnen? Gelten Wahlergebnisse oder gel­ten Meinungsumfragen? Wenn Sie sagen, es gelten die Meinungsumfragen, dann fra­ge ich Sie: Was machen Sie noch da, Kollege Lugar? Dann können Sie gleich Ihre Sa­chen zusammenpacken und aus der Tür hinausgehen! (Beifall bei der SPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP. Abg. Kogler ein Schild mit der Aufschrift: „HYPO-PETITION: 100.000“ in die Höhe haltend : Das gilt!)

Es gibt keine Meinungsumfrage, laut der Sie überhaupt noch hier sitzen. Ich sage Ih­nen, für mich gilt der Wahltag und die Wahlentscheidung, und das respektiere ich. Wenn Sie hier herauskommen und sagen, aber in den Umfragen schaut es anders aus, dann dürften Sie überhaupt nicht mehr hier herinnen stehen. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Aber Sie auch nicht mehr!) Überlegen Sie sich gut, was Sie hier machen! (Ruf bei der FPÖ:  sind nur mit Müh und Not hereingekommen! Zwischenruf bei der ÖVP.)

Die Debatte führen wir ja nicht zum allerersten Mal. Ich darf wiederholen, wir haben ausführlich in unserem Klub die Frage eines Untersuchungsausschusses diskutiert und haben noch immer fünf gute Gründe, wieso wir der Meinung sind, dass derzeit ein Un­tersuchungsausschuss nicht gut und falsch wäre.

Der erste Grund ist, dass wir in einem Untersuchungsausschuss auf Bundesebene gar nicht die wahren Verantwortlichen untersuchen könnten, weil wir natürlich Entscheidun­gen von Landtagen, Landesbeschlüsse, Landesorgane gar nicht untersuchen können als Bundesparlament. Dafür sind wir nicht zuständig. (Abg. Kickl: War das Ihre Argu­mentation in Kärnten .?! Unglaublich!)

Das Zweite ist, dass wir davon ausgehen, dass jedenfalls im Moment ein großer Scha­den für die Bank möglich wäre. Ich habe schon öfters gesagt: Bevor die Töchter in Süd­osteuropa nicht verkauft sind, denken wir nicht einmal daran, weil wir wissen, dass es, wenn es uns nicht gelingt, diese zu verkaufen, um mehrere Milliarden geht, die der Steuerzahler zusätzlich zahlen müsste. Uns ist das Geld des Steuerzahlers hundert­mal wichtiger als die Frage, ob man jetzt oder irgendwann untersucht. (Abg. Walter Ro­senkranz: Es gibt in Österreich eine Bank, die eine Bad Bank ist: die Regierungsbank! Die gehört abgewickelt, ganz hurtig!)

Ich bringe Ihnen da ein Zitat von Herrn Haber von der Universität Krems, der gesagt hat, jetzt geht es darum, die Bank abzuwickeln, untersuchen kann man in zwei, drei Jahren auch noch. Aber der Schaden, der jetzt entstehen würde, ist bedeutend größer. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)


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Dritter Punkt: Die Frage der Verfahrensordnung brauche ich hier nicht lang und breit zu argumentieren, weil sich alle Fraktionen immer einig waren, dass wir die Verfahrens­ordnung modernisieren müssen.

Der vierte Grund ist, dass der Rechnungshof gerade prüft, seit Juni letzten Jahres. Da haben wir auch immer gesagt, wir wollen einmal den Bericht des Rechnungshofs se­hen. Auf Antrag der Grünen überprüft er die Notverstaatlichung.

Der fünfte Grund – das haben wir auch immer so argumentiert – ist die politische Kul­tur. Da kann ich Ihnen auch zwei Argumente bringen, die jetzt nicht von der SPÖ kom­men: Das erste Argument ist von der Politologin Stainer-Hämmerle von der Universität Klagenfurt, die gesagt hat, dass ein Untersuchungsausschuss in der derzeitigen Stim­mung ein reines Tribunal wäre und selber vorgeschlagen hat, man sollte eine Exper­tenkommission einsetzen  das, was die Regierung jetzt aufnimmt. (Abg. Brosz: Das nächste Mal ! Wäre einfacher! Abg. Belakowitsch-Jenewein: Eine Vertuschungs­kommission!)

Das zweite Argument ist von der Journalistin Martina Salomon vom „Kurier“, die auch in einer Debatte mit Kogler (Abg. Kogler: Jessas!) – da muss der Kogler gleich „Jes­sas“ rufen – und Strache gesagt hat: Je länger ich Ihnen zuhöre, umso mehr bin auch ich gegen einen Untersuchungsausschuss, weil das, was Sie hier machen, ist einfach Holz zerschlagen, Vertrauen zerschlagen und nicht aufklären. (Zwischenruf bei den Grü­nen.)

Zusammenfassend: Das sind fünf gute Gründe, wieso solch ein Ausschuss zurzeit nicht gut ist. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Sie haben keinen einzigen guten ge­nannt!)

Aber es gibt schon noch eine Frage, die wir ganz oft an die Grünen gestellt haben: Er­klären Sie uns doch endlich, wieso Sie jahrelang, meiner Meinung nach zu Recht, ge­sagt haben, wir brauchen eine Abwicklung dieses Instituts, wir brauchen eine Bad Bank! Jetzt, da die Regierung das macht, sagen Sie, das, was Sie selber immer als beste Lösung gefordert haben, wäre jetzt plötzlich die schlechteste Lösung. (Abg. Brosz: Das könnten wir im Untersuchungsausschuss klären zum Beispiel!) Die Antwort ist ohnehin einfach: Sie sind einfach ein Populist und kein redlicher Politiker, was das betrifft. Dann würden wir uns viel leichter tun. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Zwischenrufe bei den Grünen.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Lopat­ka. – Bitte.

 


16.02.38

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Frau Präsidentin! Der Opposition ist der Untersuchungsausschuss sehr wichtig – so wichtig, dass Klubobmann Strache, Klubobfrau Glawischnig und Klubobfrau Nach­baur nicht einmal da sind. So wichtig ist Ihnen dieses Thema. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. Abg. Kickl: Ach Gott! Nur weil mit Ihnen sonst keiner redet!)

Ich sage Ihnen, was wir wollen!

Wir wollen Aufklärung. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir wollen die bestmögliche Ab­wicklung der Hypo. Wir wollen, dass dieser Kärntner Skandal nie mehr wieder in Öster­reich vorkommt! Das sind unsere drei Hauptanliegen.

Was machen wir daher? Was tun wir? (Rufe bei der FPÖ: Nichts! Vertuschen! Zu­decken!)  Wir tun alles, dass die Justiz ihrer Arbeit nachkommen kann. Mehr als 300 000 Aktenseiten, mehr als 100 Verfahren, schon jetzt ein Dutzend Verurteilungen.


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(Abg. Neubauer:  sitzen im Häfen!) Es gibt kein zweites Verfahren, wo so viele Er­mittler, so viele Staatsanwälte eingesetzt werden. Die Justiz ist der richtige Ort, sage ich Ihnen, wo aufgeklärt werden muss, denn dieser Kriminalfall ist aufzuklären. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. Zwischenrufe bei den Grünen sowie des Abg. Walter Rosenkranz.)

Der entscheidende Punkt ist aber folgender – und da bitte ich die Opposition, auch auf Experten zu hören –: Wolfgang Brandstetter, Universitätsprofessor für europäisches und österreichisches Wirtschaftsstrafrecht (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Zufällig Justizminister! Abg. Pilz: Der Spezialist für Steuerhinterziehung in Liechtenstein!), hat vielleicht mehr Expertise als Sie, Herr Abgeordneter Pilz. Aber es freut mich, dass Sie Zeit gefunden haben, hier bei dieser Debatte dabei zu sein. (Zwischenruf bei der ÖVP. Abg. Pilz: Ich werde Sie auch im Gerichtssaal besuchen!)

Ich sage Ihnen eines: Der Justizminister hat hier ganz klar gesagt, dass ein U-Aus­schuss die Arbeit der Justiz in der Vergangenheit eher behindert hat, als er genützt hat. (Abg. Pilz: Bei Ihnen besteht ja Fluchtgefahr!) Parlamentspräsidentin Prammer hat ebenso gemeint, und sie hat die Untersuchungsausschüsse in der Vergangenheit un­mittelbar miterlebt, die Ermittlungen der Gerichtsverfahren dürfen durch einen U-Aus­schuss nicht beeinträchtigt werden. (Ruf bei der FPÖ: Gewaltenteilung!)

Jetzt komme ich zu einer mit einer langen Erfahrung ausgestatteten Persönlichkeit der Justiz, Dr. Irmgard Griss, langjährige OGH-Präsidentin. Sie meint zu dieser Frage: „Ich glaube nur, dass er nicht zweckmäßig ist, so lange Gerichtsverfahren und staatsan­waltschaftliche Ermittlungen laufen. Diese Parallelität hat sich in der Vergangenheit nicht immer günstig ausgewirkt.“ (Abg. Kickl das Schild mit der Aufschrift „HYPO-PETITION: 100.000“ in die Höhe haltend : Die Menschen sehen das anders!)

Sie wollen das Gegenteil. Ihnen ist die Aufklärung der Justiz anscheinend nicht so wichtig, dass sie im Vordergrund steht. Wir wollen das nicht. Wir wollen, dass die Justiz ungestört arbeiten kann, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Wir wollen auch nicht, dass die Abwicklung der Hypo gefährdet wird, meine Damen und Herren! Wir wollen auch nicht, dass der Verkauf der Hypo-Töchter gefährdet wird. (Abg. Kickl noch immer erwähntes Schild in die Höhe haltend –: Sie sollten länger reden, dann könnten wir sehen, wie es da raufgeht!) Hören Sie da auch wieder auf ei­nen Experten: IHS-Chef Keuschnigg hat letzte Woche in einem Interview gesagt, für ei­nen Verkauf wäre das sicher nicht positiv. Uns geht es darum, hier zu bestmöglichen Lösungen zu kommen. (Abgeordnete der Freiheitlichen halten verschiedene Fotos von Ex-Landeshauptmann Jörg Haider und anderen Persönlichkeiten in die Höhe, unter anderem Gaby Schaunig und Wolfgang Schüssel.)

Und weil die Freiheitlichen – ich verstehe, dass Sie übernervös sind (Zwischenrufe bei der FPÖ) – hier viele Bilder von Landeshauptmann Haider zeigen: Landeshauptmann Haider ist am 8. April 1999 gewählt worden. (Abg. Kogler hält die aufgeschlagene Zeit­schrift „NEWS“ in die Höhe mit der Überschrift: „KRIMINALFALL ÖVP“.) Der grüne Hy­po-Aufdecker, der große Verdienste errungen hat, wie Klubobfrau Glawischnig in der letzten Debatte gemeint hat (Abg. Kogler: Ja, schauen wir es uns an!), hat in seinem Schlussbericht gesagt, dass die exzessive Wachstumspolitik der Hypo insbesondere seit 1999 eine Steigerung erfahren hat, massiv forciert worden ist. Im April 1999 ist Jörg Haider Landeshauptmann geworden. Sie wissen es! Die Haftungen sind angestie­gen von 4 Milliarden auf beinahe 25 Milliarden. Zu welchem Schluss kommt Holub am Ende seines Berichtes? Ich zitiere ihn wortwörtlich. Er hat gemeint:

„Es kann festgestellt werden, dass die Notverstaatlichung der HGAA verhindert werden hätte können, wenn sämtliche aufgezeigten operativen Schwächen der Bank“ auch ent­sprechende Reaktionen hervorgerufen hätten.


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Er sagt weiter: „Damit wurde das Interesse des Landes zur Sicherung des Volksver­mögens durch die Landesaufsicht nicht wahrgenommen. () In diesem Zusammen­hang kann die Notverstaatlichung als verhinderbar festgestellt werden, wenn entspre­chend rechtzeitig und umfassend die festgestellten Mängel“  durch das Land Kärn­ten  „behoben worden wären.“ (Abg. Kogler: Ja, schauen wir uns das an! Tun Sie nicht erklären, tun wir untersuchen!)

Zu diesem Schluss kommt Holub am Ende seines Berichtes. Das sind seine Ausfüh­rungen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl. – Abg. Kogler: Während der Lopatka redet, sind wieder 1 000 Unter­schriften mehr gekommen!)

16.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Elmar Podgorschek. – Bitte.

 


16.07.59

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Klubobmann Lopatka! In einem stimmen wir vollkommen überein: Wir wol­len Aufklärung. Da haben Sie vollkommen recht. (Beifall bei der FPÖ. Die Abgeord­neten der Regierungsfraktionen halten Schilder mit der Aufschrift „HYPO KÄRNTEN: DANKE FPÖ“ in die Höhe.)

Nur im Gegensatz zu Ihnen – ja, danke, dass Sie mir genau das zeigen – stehen wir zu unserer Verantwortung und stehen dazu, dass in Kärnten damals alle Parteien den An­leihen zugestimmt haben. (Abgeordnete der FPÖ halten neuerlich Schilder mit der Auf­schrift „HYPO-PETITON: 100.000“ sowie verschiedene Fotos in die Höhe, auf denen der ehemalige Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider und andere Persönlichkeiten, unter anderem Gaby Schaunig und Wolfgang Schüssel, abgebildet sind.) Aber bei der Notverstaatlichung, da waren nur schwarz und rot beteiligt. Das ist der Unterschied. (Beifall bei der FPÖ.)

Während Sie hier netterweise die Taferln in die Höhe halten – ich sage auch: Danke FPÖ!, nämlich dass wir darauf bestehen, dass es einen Untersuchungsausschuss gibt –, haben wir schon über 104 000 Unterschriften gesammelt. Das ist die erfolg­reichste Petition, die jemals gestartet wurde, und es werden noch mehr, denn es brö­ckelt bei Ihnen schon. (Beifall bei FPÖ und Team Stronach.)

Schauen Sie einmal! Selbst im Sparkassen-Sektor gibt es jemanden. Wie heißt er? – Herr Michael Ikrath; ich kann mich erinnern, er war Abgeordneter der ÖVP in der letz­ten Legislaturperiode. (Der Redner hält einen Zeitungsausschnitt in die Höhe.) Was steht da oben als Überschrift? „Sparkassen sauer auf Politik, Ruf nach Hypo-U-Aus­schuss“.  Das sind Ihre Leute, die kennen das auch mittlerweile. (Beifall bei der FPÖ.)

Oder das Land Vorarlberg: In Vorarlberg wird es demnächst einen einstimmigen Be­schluss des Landtages geben, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Dann gibt es Funktionäre auf allen Ebenen, wenn ich nur in meiner eigenen Heimatgemeinde schaue ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine Sekunde, Herr Abgeordneter!

Ich denke, es wird Zeit, die Schilder wieder einzuholen – bei allen! – Danke.

Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Elmar Podgorschek (fortsetzend): In meiner eigenen Heimatgemeinde haben sogar der SPÖ-Vizebürgermeister und ein ÖVP-Stadtrat unterschrieben, weil deren Basis dabei nicht mehr mitspielt. Sie sind stinksauer auf ihre Parteien, weil nur vertuscht werden soll. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll18. Sitzung / Seite 152

Diese Kommission, die Sie einsetzen wollen, kann doch einen Untersuchungsaus­schuss nicht ersetzen! Diese Kommission hat doch überhaupt kein Recht und keine Möglichkeit, Zeugen vorzuladen oder die FMA oder die OeNB dazu zu zwingen, Akten zu schicken. Was soll denn dabei herauskommen? (Beifall bei der FPÖ und bei Abge­ordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Und Sie missbrauchen eine honorige Richterin. Frau Dr. Griss ist eine durchaus hono­rige Richterin, und sie wird von Ihnen nur missbraucht! (Die Abgeordneten Rasinger und Lopatka: Na hallo! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Wahrheit tut weh!

Wenn Sie dauernd sagen, dass wir an diesem Kärntner Desaster schuld sind: Sie ha­ben gerade das Bild gesehen, das gezeigt wurde. Wer war denn mit Jörg Haider im Porsche? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Die Steirer nicht, aber Ihr ehemaliger ÖVP-Bun­desparteiobmann Schüssel! (Zwischenruf des Abg. Kogler. – Gegenrufe bei der ÖVP.) Das waren die sogenannten Konstruktiven der Freiheitlichen, und die Destruktiven sit­zen Ihrer Ansicht nach hier. Aber es ist umgekehrt! Wir sind die Konstruktiven, weil wir wollen, dass der Demokratie endlich zum Recht verholfen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Mit Ihrer Weigerung zur Zustimmung zu einem Untersuchungsausschuss beziehungs­weise dadurch, dass Sie Ihr Versprechen, dass der Untersuchungsausschuss ein Min­derheitsrecht werden soll, nicht halten, treten Sie die Demokratie mit Füßen. Aber die Bevölkerung wird Sie bestrafen! Sie werden sehen: Bei der nächsten Wahl werden Sie die Rechnung dafür bekommen, denn Hochmut kommt vor dem Fall. (Beifall bei der FPÖ.)

Kontrolle ist ein Grundrecht des Parlamentarismus, und diese Kontrolle wollen Sie uns versagen. Sie sind die Handlanger der Regierung. Ich kann Ihnen nur sagen: Stimmen Sie endlich zu, denn die Bevölkerung wird Ihnen das Vertrauen auf alle Fälle bei der nächsten Wahl versagen! (Beifall bei der FPÖ.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wer­ner Kogler. – Bitte. (Abg. Rasinger: Der Showmaster! – Abg. Kogler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Genau! – Abgeordnete der Oppositionsfraktionen halten Plakate mit der Aufschrift: „HYPO-PETITON: 100.000“ in die Höhe.)

 


16.12.29

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bringe wenige Punkte, auch wenn sich das wiederholt. Aber auch die ÖVP-Argumentation und die SPÖ-Argumentation wiederholt sich. Zu den Experten und Ex­pertinnen, die Sie nennen: Sie werden für eine sachliche Lösung und Aufarbeitung im Sinn der Rettung im Hinblick auf dieses Schlamassel – was halt noch zu retten ist – solche und solche Experten und Expertinnen finden.

Es hat sich nur gezeigt, dass in den letzten Wochen und Monaten jene Expertinnen und Experten deutlich in der Überzahl waren, die die geordnete Insolvenz empfohlen haben, letztlich sogar diejenigen, die der Herr Finanzminister aufgrund unseres Drucks herbeigerufen hat. Und als es dann so weit war, dass eigentlich schon wesentlich mehr Personen als diese sogenannte Taskforce die geordnete Insolvenz wollten, dann wur­de Spindelegger in der Nacht auf diesen Schwarzen Freitag gezwungen, die Kiste zu­zumachen, weil die Trümmer schon komplett weggeflogen sind. Aber das ist ja nichts Neues. (Abg. Schieder: Wofür war Kogler? Er war immer für die Bad Bank!)

Also sowohl was die sachliche Lösung betrifft, als auch was die Einschätzung des Un­tersuchungsausschusses betrifft, wird es solche und solche ExpertInnen geben. Selbst­verständlich, Herr Lopatka, das war jetzt keine große Kunst! Einen hab Sie „daher­zaht“! (Abg. Lopatka: Was heißt „daherzaht“?) Aber mit diesem werden Sie nicht weit hüpfen, weil am Schluss die Frage der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses


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in einer entwickelten parlamentarischen Demokratie keine Frage ist, die Klubobleute, die kurz zuvor – und deshalb unter Umständen Schuld auf sich ladend – Hypo-Staats­sekretäre waren, klären. Herr Schieder! Herr Lopatka! Wenn Sie sich das noch lange gefallen lassen wollen, dann ist das eh Ihr Thema!

Es wird jedenfalls schwierig werden, dass diese Klubobleute dem Hohen Haus er­klären, dass Expertinnen und Experten zuständig sind, während bereits 100 000 bezie­hungsweise mittlerweile schon 104 000 Bürgerinnen und Bürger diesen Untersuchungs­ausschuss wollen. Und recht haben sie! Die Untersuchung dieser Missstände ist keine Frage der „Expertokratie“! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Das ist eine Frage, die wir hier klären müssen! Es gibt keinen anderen Ort dafür. Stu­dieren Sie die Verfassung! Immerhin strapazieren Sie diese sonst auch oft genug.

Damit sind wir schon bei diesem Thema. Ich werde vielleicht am Schluss noch kurz etwas dazu sagen, was die Motivierung des Untersuchungsausschusses betrifft. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Zeigen Sie ruhig hin auf die FPÖ! Wir sind bekanntermaßen keine Freunde. (Abg. Schieder: Jetzt schon ein bisserl! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Sie werden es nicht wegbekommen. Wenn Sie nämlich beachten wür­den, dass der Antrag  (Lebhafte Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) – Frau Präsidentin!

Der Antrag, der hier vorliegt und den Sie studiert haben sollten, beinhaltet, dass der Untersuchungszeitraum in einem ersten ausführlichen und langen Kapitel die Jah­re 2000 bis 2007 beschreibt. Und hinsichtlich dieser Jahre ist natürlich nicht unmittelbar jedes Bankgeschäft zu prüfen, der Untersuchungsausschuss könnte ja auch bei einer anderen Bank in diese Geschäfte nicht hineinleuchten, aber es geht dabei ja um die Untersuchung der staatlichen Behörden und um das mögliche Aufsichtsversagen von Notenbank und FMA.

Wir haben es ja im Banken-Untersuchungsausschuss erlebt, dass wir über die Prüfbe­richte, die diese Behörden ausgestellt haben, sehr wohl zu den Banken gekommen sind, und das wäre jetzt genau so. Das war auch der Grund, warum Sie beide den Ban­ken-Untersuchungsausschuss abgedreht haben, weil nämlich die Berichte dramatisch schlecht waren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von FPÖ, Team Stro­nach und NEOS.)

Sie drehen die Ausschüsse immer dann ab – auch das ist nichts Neues, sondern leider immer noch die bittere Wahrheit, aber es wird nicht mehr lang dauern und die Zeit wird kommen, dass wir eine andere Geschichte hier erzählen können –, wenn es interes­sant wird, etwa den Eurofighter-Untersuchungsausschuss, über den Banken-Untersu­chungsausschuss habe ich gerade geredet, und das gilt auch für den Telekom-Unter­suchungsausschuss. (Zwischenruf des Abg. Krainer sowie Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ja! Kriminalfall ÖVP!

Als wir, Gabi Moser, Peter Pilz, dazu kamen, das Schwarzgeldkontensystem der ÖVP aufzudecken – nachdem Sie die Orangen im Ausschuss vorgeführt haben und die Orangen auch bei Gericht schon einmal sozusagen zu ihrem Auftritt gekommen sind, alles richtig! –, als es also um die ÖVP ging, wo die Dimension eine wesentlich größere ist, haben Sie und mit Ihrer Unterstützung wieder einmal diesen Ausschuss abgedreht! Das ist der Missstand in der Republik, mit dem jetzt abgefahren wird! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

Halten wir jetzt noch kurz inne und betrachten wir die Jahre 2008 und 2009: Im Dezem­ber 2008 hat Jörg Haider nachweislich nicht mehr gelebt, diesbezüglich können Sie sich auf den Kopf stellen! Damals ging es darum, dass ein manipuliertes Gutachten der Notenbank den Ausschlag gegeben hat, dass die ersten 900 Millionen € an Steuergeld in eine kaputte Bank geschoben wurden, und zwar von Ihnen (in Richtung ÖVP-Bank-


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reihen) und von Ihnen (in Richtung SPÖ-Bankreihen)! (Beifall bei den Grünen. – Prä­sidentin Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Und wenn wir jetzt am Schluss feststellen, dass 104 000 unterschrieben haben – und es werden noch viel mehr werden –, dann sollten Sie das zeitgeschichtlich nicht ver­gessen. (Der Redner schüttelt einen Schlüsselbund.) Lesen Sie nach in der jüngeren Zeitgeschichte Mitteleuropas, was das bedeutet, und meditieren Sie bis zum nächsten Mal, falls Sie heute noch nicht zustimmen! Denken Sie daran: schlafen, träumen, auf­wachen, neue Motivation, neues Gewissen, freie Mandate. – Das hat Österreich ver­dient! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von FPÖ, Team Stronach und NEOS.)

16.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rainer Hable. – Bitte.

 


16.18.26

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! (Der Redner zeigt eine Tafel mit der Aufschrift: „Hypo-Petition: 100.000“, auf wel­cher „100.000“ mit Rotstift auf „104.000“ ausgebessert wurde. – Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen und Team Stronach.)

Geschätzte Bürgerinnen! Sehr viele Junge heute auf der Galerie: Willkommen im Par­lament!

Ja, die Zahlen schreiten munter voran. 100 000 waren es heute am Vormittag, jetzt am Nachmittag sind es schon 104 000. Der Gegenwind, geehrte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und SPÖ, kommt nicht nur von den vier Oppositionsparteien, sondern dieser kommt ganz massiv aus dem Volk. Und sie werden diesen, wenn Sie heute nicht zu­stimmen, in Zukunft noch viel massiver spüren! (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten von FPÖ, Grünen und Team Stronach.)

Wir haben Kärnten, wir haben Salzburg, wir haben Linz, wir haben Niederösterreich, wir haben St. Pölten. Herr Kollege Rädler, es war wirklich lustig, als Sie gesagt haben, dass man in Niederösterreich das Instrument des U-Ausschusses nicht brauche, weil es dort keinen Anlassfall gebe.

Ich erinnere Sie daran: In Niederösterreich gibt es Spekulationsverluste von 1 Milliar­de € beziehungsweise in Wirklichkeit viel mehr. (Beifall bei den NEOS und bei Abge­ordneten von FPÖ, Grünen und Team Stronach. – Abg. Schittenhelm: Das stimmt nicht!) Ganz genau wissen wir es nicht, weil die Länderfinanzen intransparent sind, das ist richtig! Niederösterreich folgt Linz und hat jetzt auch den eigenen Swap-Skandal.

Ich möchte mich mit den Argumenten, die jetzt wieder genannt wurden, warum wir kei­nen Untersuchungsausschuss brauchen, kurz auseinandersetzen: Kollege Krainer hat gesagt: Das wurde ja für die KärntnerInnen wegen der Landeshaftungen gemacht! – Da frage ich mich: Was hat uns die sogenannte Notverstaatlichung, die weder in Not geschehen ist, noch eine Verstaatlichung war, geholfen? (Abg. Hofinger: Die Bayern hatten keine Haftung!) Wir haben die Landeshaftungen trotzdem. Der Unterschied ist: Wir haben zu den Landeshaftungen zusätzlich noch die ganze Bank am Hals. Das ist der Unterschied! (Abg. Hofinger: Die Bayern hatten keine Haftung!)

Der Schaden, wie er sich jetzt darstellt, beträgt mindestens 10 Milliarden €, 6 Milliarden sind schon hineingegangen, 4 Milliarden € kommen auf jeden Fall noch dazu. Das sind nicht unsere Zahlen, sondern das sind die Zahlen der Regierung beziehungsweise der Taskforce.

Interne Quellen sagen, dass nicht 4 Milliarden, sondern noch 6 bis 10 Milliarden € da­zukommen, und dann wären wir schon bei 12 bis 16 Milliarden € Schaden. (Zwischen­ruf des Abg. Hofinger.)


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Die Landeshaftungen hätten wir locker so auch übernehmen können. Eine so hohe Ausfallsquote hätten diese Landeshaftungen nie haben können! Das wäre eine Aus­fallsquote von 75 Prozent, da wären wir noch billiger davongekommen, nach dem, was wir jetzt schon als Schaden angerichtet haben beziehungsweise den Steuerzahlern auf­bürden.

Zweites Argument, das vorgebracht wurde: Abwicklung von Assets und U-Ausschuss gemeinsam sind nicht möglich. – Das kann ich nicht nachvollziehen! Ich weiß nicht, warum das nicht geht, dass man Vermögenswerte verkauft und gleichzeitig einen U-Ausschuss hier im Parlament abhält! (Zwischenruf des Abg. Hofinger.) Dieses Argu­ment müssen Sie mir noch näherbringen, aber bitte nicht nur uns, sondern auch den BürgerInnen Österreichs.

Was aber sicherlich nicht geht – und da wäre ein Untersuchungsausschuss bestimmt auch hilfreich –, ist, dass jetzt nicht nur diese gesamten Kredite beziehungsweise ein Großteil davon verloren sind, sondern dass die Vermögenswerte, die noch übrig sind, auch noch verschleudert werden. Diesbezüglich kann der Untersuchungsausschuss, der auch die Hintergründe aufzuklären hat, warum hier so hohe Ausfälle zu verkraften sind, Aufklärung leisten.

Außerdem wurden laufende Verfahren genannt: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt gar keine laufenden Verfahren zu den entscheidenden Fragen. Wel­ches Verfahren gibt es denn zur Notverstaatlichung? – Gar keines! Das sind nur vorge­schobene Argumente! Natürlich können wir jetzt und heute diesen Untersuchungsaus­schuss auf den Weg schicken.

Außerdem wurde die unabhängige Regierungskommission genannt. (Abg. Kickl: Das ist ein Widerspruch in sich!) Diese Regierungskommission hat überhaupt keine ent­sprechenden Instrumente. Sie kann keine Zeugen laden. Die Leute, die freiwillig kom­men, stehen nicht unter Wahrheitspflicht. Und es gibt überhaupt kein rechtliches Instru­ment, dass dieser Regierungskommission Akten vorgelegt werden. Das kann diese nicht veranlassen! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen und Team Stronach.)

Diese Instrumente kommen nämlich – und das ist natürlich im Sinn der Sache und im Sinne des Parlaments – nur dem Parlament beziehungsweise einem parlamentari­schen Untersuchungsausschuss zu. Daher gehört der Untersuchungsausschuss dort­hin, wo er eben hingehört, nämlich hier ins Parlament! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen und Team Stronach. – Bravoruf des Abg. Kogler.)

Zu guter Letzt möchte ich mich bei den mittlerweile 104 000 Bürgerinnen und Bürgern bedanken. Helfen Sie uns weiter mit! Unterstützen Sie unseren Antrag! Gemeinsam werden wir den Druck aufrechterhalten, und gemeinsam werden wir es schaffen, dass dieser Untersuchungsausschuss kommt! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten von FPÖ, Grünen und Team Stronach.)

16.24

16.24.10


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung. – Meine Damen und Herren, bitte entfernen Sie die Tafeln! Sie haben es offensichtlich noch nicht wahrgenommen, dass wir mitten in einem Abstimmungsprozess sind. – Danke.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Ing. Lugar, Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Un­tersuchungsausschusses.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit und damit abgelehnt.

16.25.08Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 311/A(E) bis 366/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 1156/J bis 1248/J eingelangt.

*****

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass wir noch eine Sitzung haben, die auch ei­ne Tagesordnung vorsehen wird? – Gut.

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für 16.26 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen.

Diese Sitzung ist geschlossen.

16.25.47Schluss der Sitzung: 16.25 Uhr

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien