Rs C-207/16; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 7 und 8 GRC; Frage, welchen Schweregrad die Tatsachen, die Untersuchungsgegenstand in einem Strafverfahren sind, aufweisen müssen, damit Maßnahmen angeordnet werden können, die in das durch Art. 7 und 8 GRC gewährleistete Recht auf Unverletzlichkeit der Kommunikation eingreifen, insbesondere zur Erlangung gespeicherter Daten zu Kommunikationsvorgängen über das Mobilfunknetz; Vorlage mit Aussetzung bis Urteil in der schwedischen Rs C-203/15 und der englischen Rs C-698/15 (106382/EU XXV.GP)

EGH: RS C-207/16 LIMITE
30.05.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-207/16; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 7 und 8 GRC; Frage, welchen Schweregrad die Tatsachen, die Untersuchungsgegenstand in einem Strafverfahren sind, aufweisen müssen, damit Maßnahmen angeordnet werden können, die in das durch Art. 7 und 8 GRC gewährleistete Recht auf Unverletzlichkeit der Kommunikation eingreifen, insbesondere zur Erlangung gespeicherter Daten zu Kommunikationsvorgängen über das Mobilfunknetz; Vorlage mit Aussetzung bis Urteil in der schwedischen Rs C-203/15 und der englischen Rs C-698/15

Erstellt am 30.05.2016

Eingelangt am 03.06.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C.207/16/0001-V/7/2016)

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