EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-246/16; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung des Art. 11 Teil C Abs. 1 und des Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG; Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Effektivität; Vorlage
Erstellt am 20.06.2016
Eingelangt am 23.06.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-246/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-246/16