Rs C-246/16; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung des Art. 11 Teil C Abs. 1 und des Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG; Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Effektivität; Vorlage (109219/EU XXV.GP)

EGH: RS C-246/16 LIMITE
20.06.2016
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-246/16; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung des Art. 11 Teil C Abs. 1 und des Art. 20 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG; Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Effektivität; Vorlage

Erstellt am 20.06.2016

Eingelangt am 23.06.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-246/16/0001-V/7/2016)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
02.03.2021 EGH: RS C-643/20 EUGH
Rs C-643/20; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Erstattung der Mehrwertsteuer auf endgültig uneinbringliche Forderungen; Erbringung öffentlicher Dienstleistungen an Gesellschaften im Eigentum von Gemeinden; Auslegung von Art. 90 Abs. 1 und 2 sowie Art. 273 der Richtlinie 2006/112/EG im Lichte des Urteils in der Rs. C-246/16 und des Beschlusses in der Rs. C-292/19 und den unionsrechtlichen Grundsätzen der Effektivität und der Äquivalenz sowie der Art. 15 und 17 GRC; maßgebliche Verjährungsfrist für die Erstattung der Mehrwertsteuer auf endgültig uneinbringliche Forderungen; Unionsrechtskonformität einer Praxis eines Mitgliedstaats, nach der im Rahmen der Erstattung vom Steuerpflichtigen erwartet wird, dass er als Voraussetzung für die Erstattung der Mehrwertsteuer neben der Geltendmachung dieser Forderung im Liquidationsverfahren weitere Handlungen zur Einziehung der Forderung vornimmt; Unionsrechtskonformität der Pflicht des die Dienstleistung erbringenden Unternehmens zur sofortigen Einstellung der Dienstleistung im Fall der Nichtbezahlung, wenn nationale Regelung die Unterbrechung der Dienstleistungen im Fall der Nichtzahlung untersagt; Vorlage (52491/EU XXVII.GP)