EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-475/16; griechisches Vorabentscheidungsersuchen; Aussetzung bis nach Urteilsverkündung in der schwedischen Rs C-203/15 (Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation); Art. 7, 8 und 52 Abs. 1 GRC; Zulässigkeit einer generellen Verpflichtung zur Vorratsspeicherung von sämtlichen Verkehrsdaten über alle elektronischen Kommunikationsmittel bei bestimmten Zugangsbeschränkungen, Sicherheitsanforderungen und Löschungsverpflichtungen sowie der britischen Rs C-698/15 (beschleunigtes Verfahren gem. Art. 105 VerfO-EuGH; Vereinbarkeit einer nat. Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit Art. 7 und 8 GRC und Art. 8 EMRK; Frage des Zugangs zu den gespeicherten Daten; Auslegung des EuGH-Urteils in den verb. Rs. C-293/12 und C-594/12, Digital Rights Ireland und Seitliner u.a.); Vorlage mit Aussetzung
Erstellt am 11.10.2016
Eingelangt am 12.10.2016, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-475/16/0001-V/7/2016)
- EGH: RS C-475/16