Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 70. und 71. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation im Hinblick auf die Billigung und Verabschiedung der Änderungen der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens zur Ausweisung der Ostsee und der Nordsee als Emissionsüberwachungsgebiete für Stickstoffoxid (NECA) und deren Wirksamwerdung zu vertreten ist – Beschluss, die Arbeiten am Kommissionsvorschlag nicht fortzusetzen
(119024/EU XXV.GP)
RAT: 12972/16 PUBLIC 17.10.2016 deutsch (Orginalsprache englisch)
EU-V: U32 Offizielles Ratsdokument
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 70. und 71. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation im Hinblick auf die Billigung und Verabschiedung der Änderungen der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens zur Ausweisung der Ostsee und der Nordsee als Emissionsüberwachungsgebiete für Stickstoffoxid (NECA) und deren Wirksamwerdung zu vertreten ist – Beschluss, die Arbeiten am Kommissionsvorschlag nicht fortzusetzen
Proposal for a Council Decision on the position to be adopted on behalf of the European Union at the International Maritime Organization during the 70th and 71st session of the Marine Environment Protection Committee on the approval and adoption of amendments to MARPOL Annex VI concerning the designation and taking effect of the Baltic Sea and North Sea as Nitrogen Oxide Emissions Control Area (NECA) - Decision not to work further on the Commission proposal
Eingelangt am 17.10.2016, U32 Übermittlung
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Dokumente, die sich auch auf die gegenständliche Sitzung (Gremium und Datum) beziehen.
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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