Rs C-477/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auf Drittstaatsangehörige; Anwendung der Verordnungen auf Drittstaatsangehörige, die außerhalb der Union wohnen, jedoch für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber vorübergehend in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig sind; Vorlage (155120/EU XXV.GP)

EGH: RS C-477/17 LIMITE
19.09.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-477/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 zur Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auf Drittstaatsangehörige; Anwendung der Verordnungen auf Drittstaatsangehörige, die außerhalb der Union wohnen, jedoch für einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber vorübergehend in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig sind; Vorlage

Erstellt am 19.09.2017

Eingelangt am 21.09.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-477/17/0001-V/7/2017)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
03.03.2021 EGH: RS C-523/20 EUGH
Rs C-523/20; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Begriffs „rechtmäßiger Wohnsitz“ iSd Art. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1231/2010 (Ausdehnung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Verordnungen fallen); Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts; Ausdehnung der A 1–Bescheinigung auf Drittstaatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben; Drittstaatsangehörige – die sich aufgrund eines Aufenthaltstitels vorübergehend in einem Mitgliedstaat aufhalten, über eine von der zuständigen Behörde dieses Mitgliedstaats ausgestellte Erklärung über ihren Unterkunftsort verfügen und in unterschiedlichen Mitgliedstaaten für einen in dem Mitgliedstaat ansässigen Arbeitgeber (als LKW-Fahrer) arbeiten – können sich auf die VO 883/2004 und VO 987/2009 berufen, sofern sie sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten und rechtmäßig dort arbeiten (siehe auch Urteil in der Rs C-477/17; Balandin); Vorlage, Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (53907/EU XXVII.GP)
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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
20.10.2017 RAT: CM 4589/17 EUTO
2646. Tagung des AUSSCHUSSES DER STÄNDIGEN VERTRETER (2. Teil) Termin: 25. und 27. Oktober 2017 Uhrzeit: 10.00 Uhr, 15.00 Uhr Ort: RAT JUSTUS-LIPSIUS-GEBÄUDE Rue de la Loi 175, 1048 BRÜSSEL (159112/EU XXV.GP)