Rs C-34/18; ungarisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung (von Nr. 1 lit. q) des Anhangs zur Richtlinie 23/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen betreffend die Überprüfung einer allgemeinen Vertragsklausel, die eine Umkehr der Beweislast bewirkt; Vorlage (14135/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-34/18 LIMITE
06.03.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-34/18; ungarisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung (von Nr. 1 lit. q) des Anhangs zur Richtlinie 23/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen betreffend die Überprüfung einer allgemeinen Vertragsklausel, die eine Umkehr der Beweislast bewirkt; Vorlage

Erstellt am 06.03.2018

Eingelangt am 08.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (GZ BMVRDJ-VA.C-34/18/0001-V 6/2018)

  Aufklappen
Datum Dok.Nr.
Art Betreff
09.12.2020 EGH: RS C-474/20 EUGH
Rs C-474/20; kroatisches Vorabentscheidungsersuchen; Fremdwährungsdarlehen; Rechtsfolgen der Nichtigkeit missbräuchlicher Klauseln; Anwendbarkeit der Richtlinie 93/13 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen auf einen Darlehensvertrag, der vor dem Beitritt der Republik Kroatien zur EU geschlossen, aber nach dem Beitritt auf der Grundlage eines nach dem Beitritt verabschiedeten Gesetzes umgewandelt worden ist; Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 (Unverbindlichkeit missbräuchlicher Klauseln); Nichtigkeit missbräuchlicher Klauseln über Fremdwährungen und einseitige Zinssatzänderungen in Darlehensverträgen; (Un-)Zulässigkeit einer nationalen Regelung, die Gewerbetreibende dazu verpflichtet, dem Verbraucher den Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Darlehensvertrag anzubieten, mit der die für nichtig erklärte Vertragsklauseln durch wirksame Klauseln ersetzt werden – und mit der eine Art der Verrechnung der zu viel geleisteten Zahlungen vorgesehen wird; Ex-tunc-Wirkung der Nichtigkeit der missbräuchlichen Klauseln; Geltendmachung bereicherungsrechtlicher Ansprüche; Verpflichtung der Mitgliedstaaten die Unverbindlichkeit missbräuchlicher Klauseln zu gewährleisten (Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 und vgl. Rs. C-452/18, Ibercaja Banco und Rs. C-34/18, Lovasné Tóth); Vorlage (44093/EU XXVII.GP)