Verb. Rs C-798/18 und C-799/18; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, der loyalen Zusammenarbeit und der praktischen Wirksamkeit sowie mit Art. 16 und 17 GRC, der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und Art. 216 Abs. 2 AEUV, insbesondere im Hinblick auf den Vertrag über die europäische Energiecharta; nationale Bestimmung, die die Zahlung von Förderungen erheblich senkt oder verzögert, die bereits gesetzlich gewährt und aufgrund von Verträgen zwischen den Erzeugern von Strom aus Photovoltaik und der zuständigen Gesellschaft öffentlichen Rechts festgelegt wurden; Vorlage
(57582/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-798/18 LIMITE 11.03.2019 deutsch
EU-V: Europ. Gerichtshof
Verb. Rs C-798/18 und C-799/18; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, der loyalen Zusammenarbeit und der praktischen Wirksamkeit sowie mit Art. 16 und 17 GRC, der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und Art. 216 Abs. 2 AEUV, insbesondere im Hinblick auf den Vertrag über die europäische Energiecharta; nationale Bestimmung, die die Zahlung von Förderungen erheblich senkt oder verzögert, die bereits gesetzlich gewährt und aufgrund von Verträgen zwischen den Erzeugern von Strom aus Photovoltaik und der zuständigen Gesellschaft öffentlichen Rechts festgelegt wurden; Vorlage
Erstellt am 11.03.2019
Eingelangt am 12.03.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-798/18/0001-V 6/2019)
EGH: RS C-798/18
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Betreff
EGH: RS C-799/18
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Datum
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