Rs C-489/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabe zwischen den Mitgliedstaaten; Beurteilung des österreichischen Verfahrens zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls im Lichte der Feststellungen des Gerichtshof in den verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU: Frage, ob die Weisungsgebundenheit der österreichischen Staatsanwaltschaft die wirksame Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls ausschließt, auch wenn die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung vor Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls unterliegt; Kriterien zur Beurteilung, ob ein Staatsanwalt eine "Justizbehörde" iSd Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses ist; Relevanz von Leitungs- bzw. Weisungsbefugnissen des Justizministers; Vorlage und Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens (70361/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-489/19 LIMITE
26.06.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-489/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabe zwischen den Mitgliedstaaten; Beurteilung des österreichischen Verfahrens zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls im Lichte der Feststellungen des Gerichtshof in den verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU: Frage, ob die Weisungsgebundenheit der österreichischen Staatsanwaltschaft die wirksame Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls ausschließt, auch wenn die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung vor Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls unterliegt; Kriterien zur Beurteilung, ob ein Staatsanwalt eine "Justizbehörde" iSd Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses ist; Relevanz von Leitungs- bzw. Weisungsbefugnissen des Justizministers; Vorlage und Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens

Erstellt am 26.06.2019

Eingelangt am 02.07.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-489/19/0001-V 6/2019)

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Datum Dok.Nr.
Art Betreff
13.04.2021 EGH: RS C-150/21 EUGH
Rs C-150/21; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Rahmenbeschluss 2005/214/JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen; Begriff der „Entscheidung“ (Art. 1 Buchst. a des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI; Erfordernis eine Sache vor ein „auch in Strafsachen zuständiges Gericht“ bringen zu können (Art. 1 Buchst. a Ziff. ii des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI); Frage, ob die organisatorisch dem Justizministerium unterstellte Staatsanwaltschaft, die über Einsprüche gegen durch Verwaltungsbehörden verhängte Geldbußen entscheidet, als ein „in Strafsachen zuständiges Gericht“ angesehen werden kann; Frage, ob das Erfordernis des Art. 1 Buchst. a Ziff. ii des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI erfüllt ist, wenn die Einlegung eines Rechtsbehelfs bei einem Bezirksgericht erst in einem späteren Verfahrensstadium – nach einer negativen Entscheidung der Staatsanwalt und gegebenenfalls unter Entrichtung einer Gebühr in Höhe der verhängten Geldstrafe – möglich ist; Status der Staatsanwaltschaft; Kriterien der Unabhängigkeit (vgl. verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU, OG und PI, Rs. C-489/19 PPU, NJ, und Rs. C-60/12, Baláž); Vorlage (57771/EU XXVII.GP)
29.11.2019 RAT: 14498/19 EUST
Council Framework Decision 2002/584/JHA of 13 June 2002 on the European arrest warrant and the surrender procedures between Member States - Recent CJEU judgments and application of existing case-law - Exchange of views = Information paper by the Presidency on the CJEU judgments in case C-489/19 PPU (NJ) and C-128/18 (Dorobantu) (5075/EU XXVII.GP)