Rs C-489/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabe zwischen den Mitgliedstaaten; Beurteilung des österreichischen Verfahrens zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls im Lichte der Feststellungen des Gerichtshof in den verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU: Frage, ob die Weisungsgebundenheit der österreichischen Staatsanwaltschaft die wirksame Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls ausschließt, auch wenn die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung vor Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls unterliegt; Kriterien zur Beurteilung, ob ein Staatsanwalt eine "Justizbehörde" iSd Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses ist; Relevanz von Leitungs- bzw. Weisungsbefugnissen des Justizministers; Vorlage und Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens
(70361/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-489/19 LIMITE 26.06.2019 deutsch
EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-489/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabe zwischen den Mitgliedstaaten; Beurteilung des österreichischen Verfahrens zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls im Lichte der Feststellungen des Gerichtshof in den verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU: Frage, ob die Weisungsgebundenheit der österreichischen Staatsanwaltschaft die wirksame Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls ausschließt, auch wenn die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung vor Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls unterliegt; Kriterien zur Beurteilung, ob ein Staatsanwalt eine "Justizbehörde" iSd Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses ist; Relevanz von Leitungs- bzw. Weisungsbefugnissen des Justizministers; Vorlage und Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens
Erstellt am 26.06.2019
Eingelangt am 02.07.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-489/19/0001-V 6/2019)
EGH: RS C-489/19
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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