Rs C-150/21; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Rahmenbeschluss 2005/214/JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen; Begriff der „Entscheidung“ (Art. 1 Buchst. a des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI; Erfordernis eine Sache vor ein „auch in Strafsachen zuständiges Gericht“ bringen zu können (Art. 1 Buchst. a Ziff. ii des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI); Frage, ob die organisatorisch dem Justizministerium unterstellte Staatsanwaltschaft, die über Einsprüche gegen durch Verwaltungsbehörden verhängte Geldbußen entscheidet, als ein „in Strafsachen zuständiges Gericht“ angesehen werden kann; Frage, ob das Erfordernis des Art. 1 Buchst. a Ziff. ii des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI erfüllt ist, wenn die Einlegung eines Rechtsbehelfs bei einem Bezirksgericht erst in einem späteren Verfahrensstadium – nach einer negativen Entscheidung der Staatsanwalt und gegebenenfalls unter Entrichtung einer Gebühr in Höhe der verhängten Geldstrafe – möglich ist; Status der Staatsanwaltschaft; Kriterien der Unabhängigkeit (vgl. verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU, OG und PI, Rs. C-489/19 PPU, NJ, und Rs. C-60/12, Baláž); Vorlage (57771/EU XXVII.GP)

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-150/21; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Rahmenbeschluss 2005/214/JI über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen; Begriff der „Entscheidung“ (Art. 1 Buchst. a des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI; Erfordernis eine Sache vor ein „auch in Strafsachen zuständiges Gericht“ bringen zu können (Art. 1 Buchst. a Ziff. ii des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI); Frage, ob die organisatorisch dem Justizministerium unterstellte Staatsanwaltschaft, die über Einsprüche gegen durch Verwaltungsbehörden verhängte Geldbußen entscheidet, als ein „in Strafsachen zuständiges Gericht“ angesehen werden kann; Frage, ob das Erfordernis des Art. 1 Buchst. a Ziff. ii des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI erfüllt ist, wenn die Einlegung eines Rechtsbehelfs bei einem Bezirksgericht erst in einem späteren Verfahrensstadium – nach einer negativen Entscheidung der Staatsanwalt und gegebenenfalls unter Entrichtung einer Gebühr in Höhe der verhängten Geldstrafe – möglich ist; Status der Staatsanwaltschaft; Kriterien der Unabhängigkeit (vgl. verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU, OG und PI, Rs. C-489/19 PPU, NJ, und Rs. C-60/12, Baláž); Vorlage

Erstellt am 13.04.2021

Eingelangt am 15.04.2021, Bundeskanzleramt (2021-0.270.423)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-508/18 Verbundene Rs C-508/18 und C-509/18; irische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabe zwischen den Mitgliedstaaten; Kriterien zur Beurteilung, ob ein Staatsanwalt eine „Justizbehörde“ iSd Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses ist; Beurteilung der Unabhängigkeit von Staatsanwälten; Relevanz von Leitungs- bzw. Weisungsbefugnissen des Justizministers; Relevanz der Kompetenzen des Staatsanwalts; Vorlagen (35051/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-82/19 Rs C-82/19 (PPU); irisches Vorabentscheidungsersuchen (vgl. verbundene Rs C-508/18 und C-509/18); Auslegung von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabe zwischen den Mitgliedstaaten; Kriterien zur Beurteilung, ob ein Staatsanwalt eine „Justizbehörde“ iSd Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses ist; Beurteilung der Unabhängigkeit von Staatsanwälten; Relevanz von Leitungs- bzw. Weisungsbefugnissen des Justizministers; Relevanz der Kompetenzen des Staatsanwalts; Vorlage und Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens (53434/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-489/19 Rs C-489/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabe zwischen den Mitgliedstaaten; Beurteilung des österreichischen Verfahrens zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls im Lichte der Feststellungen des Gerichtshof in den verb. Rs. C-508/18 und C-82/19 PPU: Frage, ob die Weisungsgebundenheit der österreichischen Staatsanwaltschaft die wirksame Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls ausschließt, auch wenn die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einer umfassenden gerichtlichen Überprüfung vor Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls unterliegt; Kriterien zur Beurteilung, ob ein Staatsanwalt eine "Justizbehörde" iSd Art. 6 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses ist; Relevanz von Leitungs- bzw. Weisungsbefugnissen des Justizministers; Vorlage und Antrag auf Anwendung des Eilverfahrens (70361/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-60/12 Rs C-60/12; Tschechisches Vorabentscheidungsverfahren; Auslegung des Artikels 1 lit. a sublit. iii des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates im Hinblick darauf, ob die Anrufbarkeit eines UVS (und das einschlägige Verfahren) ausreicht, um für eine österreichische Strafverfügung gemäß VStG die Anwendung des Rahmenbeschlusses zu begründen (75972/EU XXIV.GP)