Rs C-292/19; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung des Art. 90 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; nachträgliche Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage, wenn die Forderung des Verkäufers endgültig uneinbringlich wird; Vorlage und Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung (826/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-292/19 LIMITE
25.10.2019
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-292/19; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Auslegung des Art. 90 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; nachträgliche Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage, wenn die Forderung des Verkäufers endgültig uneinbringlich wird; Vorlage und Beschluss gemäß Artikel 99 der Verfahrensordnung

Erstellt am 25.10.2019

Eingelangt am 29.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-292/19/0001-V 6/2019)

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