EU-V: U32 CO-Entscheidung EP und Rat
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/352 in Bezug auf die Möglichkeit einer flexibleren Handhabung der Erhebung von Hafeninfrastrukturentgelten durch das Leitungsorgan eines Hafens oder eine zuständige Behörde vor dem Hintergrund des COVID-19-Ausbruchs
Erstellt am 18.05.2020 von: Interinstitutionelle Beziehungen
Eingelangt am 18.05.2020, U32 Übermittlung
- RAT: PE-CONS 15/20
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