EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-244/20; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Hinterbliebenenrente; Frage zur Gültigkeit von Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 1979/7/EWG (keine Anwendbarkeit der RL auf Leistungen für Hinterbliebene); Auslegung der Art. 2,3 und 6 EUV sowie Art. 17 Abs. 1 und Art. 21 Grundrechtecharta; Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei faktischer Lebenspartnerschaft; Nachweis der Voraussetzung des mindestens zweijährigen Bestehens der Lebenspartnerschaft (durch Eintrag in ein Register oder notarielle Beurkundung); Nichtigerklärung einer Sonderregelung für Katalonien, die zum Nachweis keine Registereintragung oder notarielle Beurkundung der Lebenspartnerschaft verlangte, mit sofortiger Wirkung und ohne Übergangsfrist mit der Folge, dass der Zugang zu Hinterbliebenenrente für Personen in Katalonien – mangels Kenntnis des Formerfordernisses bzw. Möglichkeit, den Nachweis zu erbringen – unmöglich bzw. erschwert war; Fragen zum Vorliegen einer mittelbaren Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Geburt bzw. der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit; Vorlage
Erstellt am 22.07.2020
Eingelangt am 27.07.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.472.418)
- EGH: RS C-244/20