Rs C-317/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art 18 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO); Schadenersatz aufgrund eines Unfalls während einer Pauschalreise; örtliche Gerichtszuständigkeit für Reisevertragssachen, bei denen sowohl der Verbraucher (als Reisender) als auch der Reiseveranstalter ihren Sitz im selben Mitgliedstaat haben, welcher nicht Reiseziel ist ("unechte Inlandsfälle"); Recht auf den gesetzlichen Richter; Vorlage (32950/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-317/20 LIMITE
28.09.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-317/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art 18 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO); Schadenersatz aufgrund eines Unfalls während einer Pauschalreise; örtliche Gerichtszuständigkeit für Reisevertragssachen, bei denen sowohl der Verbraucher (als Reisender) als auch der Reiseveranstalter ihren Sitz im selben Mitgliedstaat haben, welcher nicht Reiseziel ist ("unechte Inlandsfälle"); Recht auf den gesetzlichen Richter; Vorlage

Erstellt am 28.09.2020

Eingelangt am 29.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.623.232)

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