EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-317/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art 18 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO); Schadenersatz aufgrund eines Unfalls während einer Pauschalreise; örtliche Gerichtszuständigkeit für Reisevertragssachen, bei denen sowohl der Verbraucher (als Reisender) als auch der Reiseveranstalter ihren Sitz im selben Mitgliedstaat haben, welcher nicht Reiseziel ist ("unechte Inlandsfälle"); Recht auf den gesetzlichen Richter; Vorlage
Erstellt am 28.09.2020
Eingelangt am 29.09.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.623.232)
- EGH: RS C-317/20