Parlamentskorrespondenz Nr. 555 vom 15.12.1999

ERSTE GESETZESBESCHLÜSSE DES NEUEN NATIONALRATS

Pensionserhöhung, Politikerbezüge, Beamtengehälter als Themen

Wien (PK) - Der am 3. Oktober gewählte Nationalrat ist heute zu seiner 4. Plenarsitzung der XXI. Gesetzgebungsperiode zusammengetreten. Es ist dies die erste Sitzung, in der von den Abgeordneten Gesetze beschlossen werden. Auf der Tagesordnung stehen unter anderem  die Pensionserhöhung, die Erhöhung der Beamtengehälter sowie die Regelung der Politikerbezüge. Die Sitzung begann mit einer Aktuellen Stunde, in deren Mittelpunkt die Budgetsituation und damit Finanzminister Rudolf Edlinger stand. Dieselbe Konstellation wird einige Stunden am Nachmittag prägen, wenn eine Dringliche Anfrage der Freiheitlichen Fraktion an den Finanzminister zur Budgetlage aufgerufen wird. Letzter Punkt auf der Tagesordnung ist die Wahl der Vertreter Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarats. Nach Ende der Plenarsitzung ist die Konstituierung der letzten Ausschüsse des Nationalrats angesetzt.

SOZIALRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 1999 (8 d.B. )

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Nationalratspräsident Dr. FISCHER gab bekannt, dass die von den Freiheitlichen eingebrachte schriftliche Anfrage 158/J an den Finanzminister betreffend Kassasturz dringlich zu behandeln ist. Diese Anfrage werde um 15.00 Uhr aufgerufen, teilte er mit. Weiters informierte Fischer darüber, dass die Abgeordnete Dr. PETROVIC (G) beantragt hat, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 15/A betreffend ein Bundestierschutzgesetz eine Frist bis zum 24.1.2000 zu setzen. Eine Debatte darüber werde im Anschluss an die Dringliche Anfrage stattfinden. Zwei weitere Fristsetzungsanträge (bis 24.1.2000) der Grünen betreffen die Anträge 5A/E (Umsetzung der Forderungen des Gentechnikvolksbegehrens) sowie 6A/E (Frauenvolksbegehren), zu denen jedoch keine Debatte abgehalten wird.

Abgeordneter Mag. HAUPT (F) zeigte sich zufrieden darüber, dass mit der zu beschließenden Anpassung der Pensionen durch Sockelbeträge ein - ursprünglich heftig abgelehnter - Vorschlag der Freiheitlichen umgesetzt werde. Dennoch müsse man kritisieren, dass gerade geringste Einkommen deutlich unter dem Sockelbetrag valorisiert werden. Was die Kritik an den freiheitlichen Vorschlägen betrifft, so müsse man sich in Wahrheit fragen, warum 1,1 Mrd. S, das heißt 1 Promille des Gesamtbudgets, als unfinanzierbar erachtet werden.

Die Sozialdemokraten haben sich immer dafür ausgesprochen, dass „kleinere Pensionen kräftiger anzuheben wären“, unterstrich Abgeordnete REITSAMER (SP). Mit den großen Pensionistenvereinigungen wurde nunmehr eine Pensionserhöhung vorbereitet, die sich nach Auffassung der SP-Abgeordneten sehen lassen könne. Durch die zusätzliche Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze, die vorgesehenen Einschleifregelungen sowie die Abstimmung auf die Steuerreform 2000 sei es gelungen, eine gerechte Lösung zu finden. 75 % Prozent der Pensionen werden um mehr als 1 % erhöht und 90 % der Pensionisten erhalten mehr als 0,6 % Prozent, betonte Reitsamer abschließend.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung auf die Initiative der Grünen, das Karenzgeld auf 6.000 S zu erhöhen. Er bedauerte, dass eine Einigung darüber derzeit nicht möglich sei und meinte in Richtung der Regierungsparteien,„sie sollten sich schämen“, wenn man die Wahlkampfversprechen anschaue.

Abgeordneter Dr. BRUCKMANN (VP) wies in seiner Rede auf die demographischen Veränderungen der letzten Jahre hin und merkte an, dass heute schon ein Drittel der Wähler über 60 Jahre alt ist. Zudem sei die Pensionsbezugsdauer stark angestiegen, was nicht nur auf die erfreuliche Zunahme der Lebenserwartung, sondern auch auf das ständige Sinken des Pensionsantragsalters zurückzuführen sei. Die Politik müsse daher den Mut haben, über eine langfristige Sicherung der Pensionen nachzudenken.

Bundesministerin Mag. PRAMMER, die in Vertretung der erkrankten Sozialministerin gekommen war, zeigte sich davon überzeugt, dass das vorliegende Sozialrechts-Änderungsgesetz von den Grundsätzen der Fairness, Solidarität und Gerechtigkeit getragen sei. Für wesentlich hielt Prammer auch die Koppelung der Pensionserhöhung an die Steuerreform 2000, zumal dadurch die Bezieher kleinerer Einkommen besonders berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wies die Ministerin auch darauf hin, dass die Ausgleichszulagenrichtsätze sogar um 2,46 Prozent erhöht werden. Insgesamt handle es sich ihrer Meinung nach um eine sehr faire und gerechte Lösung.

Abgeordneter DOLINSCHEK (FP) bezeichnete den Sockelbetrag zur Erhöhung der Pensionen als einen richtigen Schritt, den seine Partei seit vielen Jahren gefordert hat, bedauerlicherweise sei er aber viel zu gering ausgefallen. Das sei nur ein Tropfen auf den heißen Stein, der kaum ausreiche, um die Preissteigerungen bei Heizöl, Benzin und Diesel auszugleichen. Für unverständlich hielt es der Abgeordnete weiters, Einkommen unter 7 000 S weniger zu valorisieren als höhere und das Karenzgeld nur um 33 S anzuheben. Schliesslich plädierte Dolinschek nachdrücklich dafür, das Pflegegeld anzuheben, insbesondere auch bei Kindern unter drei Jahren.

Abgeordnete Dr. PITTERMANN (SP) zeigte sich stolz auf das Sozialsystem, das in der Zweiten Republik unter Federführung der Sozialdemokratie geschaffen werden konnte. Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, sind nicht auf ihre Angehörigen oder auf Almosen angewiesen, sondern haben einen eigenständigen Pensionsanspruch. Pittermann bekannte sich nachdrücklich zum Umlageverfahren in der Alterssicherung und rechnete an Einzelbeispielen vor, dass das Kapitaldeckungsverfahren keine Alternative zum Umlagesystem darstelle. Der vorgesehene Sockelbetrag sichere zudem eine sozial ausgewogene Erhöhung der Pensionen.

Grundsätzlich sollte sich die Politik, so Pittermann, an den dringendsten Bedürfnissen der Menschen orientieren, wie sie kürzlich weltweit erhoben wurden: Gesundheit, Familie, Arbeit und Frieden, statt den Wünschen der Rüstungsindustrie zu entsprechen, die naturgemäß kein Interesse am Frieden hat.

Abgeordneter GAUGG (FP) erinnerte an die Beteuerungen der Regierung, die Pensionen mit der letzten Reform gesichert zu haben. Jetzt hätten die Vertreter der Regierungsparteien zur Kenntnis zu nehmen, dass die Regierung nicht einmal in der Lage sei, die Pensionen so weit zu erhöhen, dass damit die Preiserhöhungen bei Treibstoff und Heizöl abgedeckt werden können. Die Regierung bringe keine ordentliche Pensionserhöhung zustande, berücksichtige nicht die steigende Lebenserwartung, die wachsenden Ansprüche der Versicherten und auch nicht die steigenden Zahlen an Pensionisten, kritisierte Gaugg. Kreativität sei gefragt und ein Umdenken in Richtung des Drei-Säulen-Modells, wie es von den Freiheitlichen vorgeschlagen wird.

Abgeordneter DONABAUER (VP) unterstrich die Absicht der Volkspartei, sich der sozialpolitischen Herausforderungen engagiert anzunehmen. Dazu zählte er die Existenzsorgen junger Familien und die Glaubwürdigkeit des Pensionssystems für die junge Generation. Die Leistungsfähigkeit dieses Systems illustrierte Donabauer anhand folgender Zahlen: Die Gesamtaufwendungen für Pensionen stiegen seit 1995 von 230 Mrd. S auf 270 Mrd. S, die Zahl der Pensionisten von 1,8 Mill. auf 1,95 Mill. Menschen. Die vorliegende Pensionsanpassung bezeichnete der Redner als systembezogen, überdies enthalte sie mit dem Sockelbetrag ein soziales Element. Für ihn ungelöst seien aber noch Fragen im Bereich der bäuerlichen Pensionen - darüber möchte Donabauer demnächst in Verhandlungen eintreten.

Abgeordneter DOBNIGG (SP) bekannte sich dazu, die Pensionen so zu gestalten, dass sie den Leistungen der Menschen entsprechen, die die Republik Österreich nach 1945 aus Trümmern wieder aufgebaut haben. Gleichzeitig sei dafür zu sorgen, dass die Finanzierbarkeit des Systems gesichert bleibt. Die SPÖ begrüße es, dass drei Viertel der älteren Menschen mit einer Pensionserhöhung von 0,8% bis 2,5% rechnen können, die Ausgleichszulagen angehoben und die Steuerreform bei kleinen Pensionen sozial gerecht ausgeglichen werde. Nicht zu vergessen die Vorteile der Pensionserhöhung für die Wirtschaft: Sie profitiere von einer um 2,8 Mrd. S wachsenden Kaufkraft der Pensionisten infolge Steuerreform und Pensionsanpassung 2000.

Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 1999 wird bei der Abstimmung mit SP-VP-Mehrheit angenommen. Der FP-Entschliessungsantrag betreffend "neuerliche Renten- und Pensionsanpassung bei Unterschreiten der Verbraucherpreiserhöhung nach dem Pensionistenindex" bleibt in der Minderheit der Antragsteller.

SP-VP-ANTRAG 41/A BETREFFEND SOZIALVERS.-ÄNDERUNGSGES. 1999 (9 d.B. )

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Abgeordnete HALLER (FP) kritisierte, dass das ASVG in einer einzigen Plenarsitzung zweimal geändert werde, nur weil die Regierung die flächendeckende Einführung der Chip-Karte um zwei Jahre verschieben und gleichzeitig auch Lösungen für Doppelversicherte verschieben müsse. In getrennter Abstimmung werden die Freiheitlichen Verbesserungen für Frauen bei der Pensionsanrechnung von Kindererziehungszeiten zustimmen. Die FPÖ vermisse aber nach wie vor bessere Bemessungsgrundlagen und eine eigenständige Frauenpension.

Abgeordnete REITSAMER (SP) erläuterte den Initiativantrag hinsichtlich des Ziels, Frauen vor Verschlechterungen im Leistungsrecht zu schützen und bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten eine Meistbegünstigungsklausel einzuführen. Ein Entschliessungsantrag verlängert die Eintrittsmöglichkeit in die von der EU als Best-practise-Modell anerkannte Aufleb-Stiftung bis Ende 2000. Ein SP-VP-Abänderungsantrag zielt außerdem darauf ab, die Schlechterstellung älterer Arbeitnehmer in Teilzeitverhältnissen hintanzuhalten und den Entfall der Unfallversicherungsbeiträge für Lehrlinge im ersten Lehrjahr bis 31. Juli 2000 zu verlängern. Zudem werden die Gemeindevertreter in die Krankenversicherung einbezogen.

Abgeordneter ÖLLINGER (G) begrüsste die Option für Frauen bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten und die verlängerte eine Eintrittsfrist in die Aufleb-Stiftung, auch hielt er die anderen vorgeschlagenen Abänderungen für diskutabel, bedauerte aber, dass diese Vorschläge nicht bereits im letzten Sozialausschuss unterbreitet wurden. Obwohl man sich längst einig sei, dass es mehr Menschen als nur den Experten des Sozialressorts möglich sein müsse, das ASVG zu lesen und zu verstehen, fahre man darin fort, dieses Gesetz permanent zu novellieren und immer unübersichtlicher werden zu lassen, klagte Öllinger.

Abgeordneter Dr. FEURSTEIN (VP) entgegnete der Kritik Hallers und Öllingers mit dem Hinweis, dass es nicht möglich sei, eine Regierungsvorlage und einen Initiativantrag zusammenzuführen, daher seien zwei Beschlüsse und zwei getrennte Änderungen des ASVG notwendig. Im Inhaltlichen Teil seiner Rede erläuterte Feurstein, warum es erforderlich sei, die derzeitige Regelung bei der Doppelversicherung bis zur Einführung der Chip-Karte weiterzuführen. Unzufrieden zeigte sich der Sozialsprecher der Volkspartei mit der Befreiung von den Unfallversicherungsbeiträgen der Lehrlinge im ersten Jahr. Warum soll diese bewährte Regelung nur bis zum 31. Juli 2000 gelten? - Feurstein hätte sich eine Dauerlösung gewünscht.

Bundesministerin Mag. PRAMMER bezeichnete es als sinnvoll, Massnahmen immer wieder auf ihre Effizienz hin zu überprüfen. So gesehen sei es vernünftig, diese Regelung nur bis 31.07.2000 zu verlängern, denn es könnte ja sein, dass bis dahin eine noch bessere, noch effizientere Massnahme gefunden werde.

In Zukunft werde es nicht nur darum gehen, jungen Menschen Perspektiven zu eröffnen, man müsse auch darauf achten, Frauen verstärkt Zutrittsmöglichkeiten zur Erwerbstätigkeit zu schaffen, weil Frauen so eine bessere Absicherung im Alter erhielten, und auch dem Pensionssystem Zukunftsperspektiven eröffnet würden.

Abgeordnete AUMAYR (F) ortete eine Belastung für die Landwirtschaft durch das Sozialrechtsänderungsgesetz 1999, müssten doch die Nebenerwerbsbauern nun doppelte Beiträge zahlen. Was hier mit den Bauern gemacht werde, sei ein sozialpolitischer Skandal nach dem anderen.

Bundesministerin Mag. PRAMMER bezeichnete es als gute Entscheidung, alle Einkommensformen solidarisch zusammenzufassen, weshalb Ausnahmen der Sache nicht dienlich wären.

Abgeordnete HEINISCH-HOSEK (SP) sprach zu einem Abänderungsantrag, welcher Frauen, die vor dem 1.9.41 geboren wurden, ebenfalls in den Genuss der besseren Anrechnung in Zusammenhang mit Kinderbetreuungszeiten kommen lassen soll. Damit soll sichergestellt werden, dass die alte Regelung nur dann angewandt wird, wenn es für die Versicherten günstiger ist.

Abgeordneter Dr. PUMBERGER (F) unterstrich die Kritik seiner Fraktionskollegin hinsichtlich der Benachteiligung der Nebenerwerbsbauern. Weiters brachte er einen Abänderungsantrag betreffend Abschaffung der Krankenscheinsteuer ein.

Abgeordnete STEIBL (VP) nannte es ein „enorm wichtiges Anliegen“ der ÖVP, eine zufriedenstellende Altersversorgung für Frauen ins Werk zu setzen. Als weitere Forderungen erhob Steibl die nach einer Erhöhung des Karenzgeldes, das allen zur Verfügung stehen solle, sowie die nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Vorlage wird in Dritter Lesung mit den Stimmen der SPÖ und der ÖVP angenommen. Der Abänderungsantrag der F verfällt der Ablehnung.

ERSTE LESUNG DES G-ANTRAGES 43/A BETREFFEND ÄNDERUNG DES BUNDESPFLEGEGELDGESETZES

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Abgeordnete HAIDLMAYR (G) beklagte eine beständige Reduktion des Pflegegeldes durch fehlende Valorisierung, was in Wirklichkeit einer scheibchenweisen Abschaffung des Pflegegeldes gleichkomme. Zu kritisieren sei, dass das Geld zum Stopfen von Budgetlöchern verwendet wird, anstatt den Betroffenen zugute zu kommen. Auf Ablehnung der Rednerin stösst auch die neuerliche Kürzung des Taschengeldes für Menschen in Pflegeheimen. Auch die 54. ASVG-Novelle habe „drastische Verschlechterungen“ für Pflegebedürftige ergeben, bemängelte die Rednerin.

Abgeordnete SILHAVY (SP) stellte die Frage, ob es nicht bessere und zielführendere Massnahmen als bloss eine Valorisierung gebe. Hier brauche es Kreativität wie bei der letzten Novelle. Eine Verdoppelung des Taschengeldes sei wenigstens für jene anstrebenswert, die, in Ermangelung einer Pension, auf eben dieses angewiesen seien.

Abgeordnete GATTERER (VP) verwies auf die bisher gesetzen  Massnahmen, die auch bei den Betroffenen selbst auf positive Resonanz gestossen sei. Überdies müsse die Behauptung zurückgewiesen werden, dass in diesem Zusammenhang Mittel zweckentfremdet worden seien. Als Grundlage für weitere Schritte regte die Rednerin einen Bericht des Sozialministeriums über den Istzustand an. Weitere Perspektiven wären etwa die Reintegration behinderter Kinder in die Gesellschaft, Hilfestellung für die Eltern und dergleichen mehr.

Abgeordnete Dr. PARTIK-PABLE (F) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Antrag der Grünen, handle es sich doch um „uralte Forderungen der F“. Seit 1994 sei das Pflegegeld nicht valorisiert worden, was eine kontinuierliche Schmälerung des Pflegegeldes bedeutet habe. Gerade an den Behinderten dürfte aber nicht gespart werden.

Abgeordnete Dr. LICHTENBERGER (G) unterstrich, es sei notwendig, das Problem des Pflegegeldes für Kinder unter drei Jahren zu lösen. Wenn behinderte Kinder keine Frühförderung erhielten, entstünden enorme Konsequenzen, Entwicklungsrückstände könnten später nicht mehr aufgeholt werden, warnte sie. Es falle den Kindern ein Leben lang auf den Kopf, wenn sie aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht frühzeitig gefördert werden könnten.

Abgeordneter FISCHL (F) hielt fest, man dürfe den Bereich Altenpflege nicht nur auf monetäre Aspekte einschränken. Dieser Sektor nehme einen immer höheren Stellenwert in der Gesellschaft ein. Zum Pflegegeld für Kinder unter drei Jahren merkte der Abgeordnete an, es gehe nicht um so viele Betroffene, "als dass sich die Politik das nicht leisten könnte". Der SPÖ warf er vor, massiv die Demontage des Sozialstaates zu betreiben.

Abgeordneter HAIGERMOSER (F) appellierte an die Abgeordneten, sich "der Schwächsten der Gesellschaft", der Behinderten, anzunehmen. Seiner Ansicht nach sollte man versuchen, Behinderte überall, wo es nur möglich ist, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. In diesem Zusammenhang kritisierte er das Streichen von Lohnzuschüssen für die Anstellung von Behinderten.

Abgeordnete Dr. MOSER (G) klagte, behinderte Menschen könnten die Menschenrechte nicht in vollem Umfang für sich in Anspruch nehmen. Sie wies darauf hin, dass es ursprüngliches Ziel des Pflegegeldes gewesen sei, den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, in der Praxis würden die Menschen aber immer noch in Pflegeheimen betreut. Moser urgierte daher einen Ausbau der ambulanten Betreuung.

Dritter Nationalratspräsident Dr. KHOL wies den Antrag 43/A dem Sozialausschuss zu. (Fortsetzung)


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