Parlamentskorrespondenz Nr. 155 vom 31.03.2000

ANTRÄGE: AKTION FAIRNESS, MIETRECHT UND BUCHPREISBINDUNG

Aus für Hausbesorger alten Stils, gezieltere Ahndung von Verhetzung

VP-FP-ANTRAG ZUR GLEICHSTELLUNG VON ARBEITERN UND ANGESTELLTEN

Die arbeits- und sozialrechtliche Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten - die zentrale Forderung der Aktion Fairness - ist eine "Frage der sozialen Gerechtigkeit", so die Begründung des Antrages zum Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 (ARÄG 2000). Im Bereich der Entgeltfortzahlung soll mit der gegenständlichen Gesetzesinitiative eine materielle Angleichung vorgenommen werden. Für den noch offenen Urlaubsanspruch im Fall der Kündigung soll es nur mehr eine aliquote Ersatzleistung entsprechend der zurückgelegten Dienstzeit geben. Nicht betroffen von der geplanten Neuregelung ist die Angleichung der unterschiedlichen Kündigungsfristen zwischen Arbeitern und Angestellten, da dies in erster Linie in den Kompetenzbereich der Sozial- bzw. Kollektiv-Vertragspartner fällt.

Konkret wird die 14-tägige Wartefrist beim Anspruch auf Entgeltfortzahlung infolge Krankheit für ArbeitnehmerInnen, die den Vorschriften des ABGB, des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes, des Hausbesorgergesetzes und des Heimarbeitsgesetzes unterliegen, gestrichen. Auch sie sollen in Hinkunft nach dem Willen der AntragstellerInnen Anspruch auf Entgelt bis zu sechs Wochen haben. Bei fünfjähriger Dauer des Dienstverhältnisses erhöht sich die Anspruchszeit auf acht Wochen, bei 15-jähriger Dauer auf zehn Wochen und nach 25 Jahren ununterbrochener Dienstzeit auf zwölf Wochen. Durch jeweils weitere vier Wochen behalten die DienstnehmerInnen den Anspruch auf das halbe Entgelt. Zum Ausgleich in der Gebarung des Erstattungsfonds ist vorgesehen, den Beitragssatz der Arbeitgeber von 2,1% auf 2,5% zu erhöhen.

Die gemäß der bereits zurückgelegten Dienstzeit aliquote Ersatzleistung für den Urlaubsanspruch würde nach den Berechnungen von ExpertInnen eine Entlastung der Unternehmen von ca. 2,05 Mrd S bringen. Falls bereits mehr als der anteilsmäßig zustehende Urlaub in Anspruch genommen worden ist, droht den ArbeitnehmerInnen keine Rückzahlung. Sogenannte Postensuchtage sollen nur mehr bei Kündigungen durch den Arbeitgeber gewährt werden.

Die Gesamtbelastung der Krankenversicherung durch die vorliegende Novelle wird mit rund 180 Mill S jährlich beziffert, die zusätzlichen Ausgaben der Pensionsversicherung mit ca. 210 Mill S pro Jahr. Den Dienstgeberanteil am Krankenversicherungsbeitrag für die Arbeiter plant man um 0,3% auf 3,65% zu senken. Das ARÄG 2000 soll mit 1. Jänner 2001 in Kraft treten. (130/A)

ÖVP UND FPÖ WOLLEN VEREINHEITLICHUNG BEFRISTETER MIETVERTRÄGE

Mit ihrem Antrag zu einer Wohnrechtsnovelle 2000 (WRN 2000) beabsichtigen die Regierungsfraktionen in einer ersten Etappe die vordringlichsten Anliegen zur Erneuerung des Wohnrechts, das sie als "wichtigsten Schwerpunkt auf dem Gebiet des Zivilrechts" bezeichnen, rasch umzusetzen. Wesentliche Punkte der Initiative betreffen die Vereinheitlichung und die Vereinfachung befristeter Mietverträge sowie die Aufhebung des Hausbesorgergesetzes, das als "mittlerweile anachronistisch" gewertet wird.

Die Novellierung des Mietrechtsgesetzes sieht einen einheitlichen Befristungsabschlag von 25% anstelle der bisher nach Befristungsdauer differenzierten Reduktion der Mieten vor. Damit werden die meisten Sonderregelungen obsolet, da der neue Fristvertragstypus für sämtliche dem Mietrechtsgesetz unterliegende Mietverträge und Mietobjekte in gleicher Weise gelten soll. Auch Untermietverträge sollen miteinbezogen werden. Die Mindestdauer für befristete Mietverträge beträgt drei Jahre, sie können beliebig oft verlängert werden, eine Höchstdauer ist nicht festgelegt.  

Durch Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz soll der Erwerb geförderter Mietwohnungen durch die Mieter erleichtert werden. Sie können nach insgesamt 10-jähriger Nutzungsdauer einen Antrag an die Bauvereinigung auf Übertragung ihrer Wohnung in das Eigentum stellen, wenn dafür ein Einmalbetrag für Grund und/oder Baukosten über 688,02 Schilling (50 Euro) pro Quadratmeter geleistet wurde. Bislang mussten mehr als 50% der Grundkosten bezahlt werden, um eine Option zu erlangen. Diese Bestimmungen gelten jedoch nur für nach dem 30. Juni 2000 aus öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen und Geschäftsräume.

Die geplante Aufhebung des Hausbesorgergesetzes begründen die AntragstellerInnen mit zu hohen Betriebskosten, die vor allem durch das Entlohnungssystem und den Kündigungsschutz bei Dienstwohnungen entstünden. Sie erhoffen sich damit eine Senkung der Entgelte für Hausbesorgung und Hausbetreuung und interpretieren das Wort "angemessen" in dem Sinne, dass die künftigen Beträge für diese Arbeiten die bisherigen Aufwendungen nicht übersteigen dürften. Um allzu große soziale Benachteiligungen für die derzeit beschäftigten Hausbesorger zu vermeiden, sieht der Antrag eine weitere Geltungsdauer des derzeitigen Gesetzes sowie allfälliger Änderungen dazu für alle Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Juli 2000 abgeschlossen wurden, vor. Für nach diesem Datum vereinbarte Dienstverträge sollen die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten, da "besondere Gesichtspunkte der Schutzbedürftigkeit der Hausbesorger im Vergleich mit anderen Arbeitnehmern nicht ersichtlich sind". (129/A)

ÖVP UND FPÖ: NATIONALE BUCHPREISBINDUNG NACH FRANZÖSISCHEM VORBILD

Da die grenzüberschreitende Buchpreisbindung zwischen Österreich und der BRD nur mehr bis 30. Juni 2000 Gültigkeit hat, nachdem sie von der EU-Kommission für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erklärt worden ist, haben VP- und FP-Abgeordnete eine parlamentarische Initiative zur gesetzlichen Verankerung einer nationalen Buchpreisbindung gestartet. Sie begründen ihren Antrag damit, dass die Büchervielfalt aufrechterhalten und Beeinträchtigungen des lauteren Wettbewerbs auf dem Buchmarkt verhindert werden müssen. Als Vorbild dient die französische Regelung, die vor dem EuGH bereits mehrmals Stand gehalten hat.

Intention des Gesetzentwurfes ist es, auf die Stellung von Büchern als Kulturgut Bedacht zu nehmen, gleichzeitig aber auch Konsumenteninteressen zu wahren sowie die Gegebenheiten des Buchhandels zu beachten. Die Bestimmungen sollen nicht nur für in Österreich verlegte Bücher gelten, sondern auch für importierte. Der Endverkaufspreis ist laut Antrag vom Verleger oder Importeur festzusetzen und bekannt zu machen, wobei dies als ein Mindestpreis zu verstehen ist. Ein etwaiger Einkaufspreis-Vorteil muss jedoch weitergegeben werden. Die geplanten Regelungen sehen auch Ausnahmen, etwa für wissenschaftliche Bibliotheken oder für den Buchklub der Jugend, vor und räumen Möglichkeiten für Rabatte und Sonderpreise ein. Das Gesetz soll auf fünf Jahre befristet sein, um damit den "dynamischen Entwicklungen" auf dem Buchmarkt Rechnung zu tragen. (126/A)  

SPÖ: KUNSTBUDGET MITTELFRISTIG AUF 1,8 MILLIARDEN ANHEBEN

Aufgrund des vorliegenden Budgetvoranschlages ergibt sich für das Bundes-Kunstbudget (excl. Bundestheater) eine Kürzung um rund 12%, rechnen SPÖ-Abgeordnete in einem Antrag vor. Sie verlangen daher, die Budgetmittel für das Jahr 2000 dem im Vorjahr erreichten Stand von 1,25 Mrd S anzupassen. Gemäß dem Vorschlag des Weißbuchs zur Reform der Kulturpolitik in Österreich sollen die Ausgaben des Bundes für Kunst (excl. Bundestheater) mittelfristig auf zumindest 1,8 Mrd S erhöht werden. (124/A[E])

SPÖ FÜR JÄHRLICHEN MENSCHENRECHTSBERICHT

Ein jährlicher Bericht über die Einhaltung, den Stand und die Fortentwicklung der Menschenrechte in Österreich böte nach Ansicht der SPÖ die Möglichkeit zu einer breiten öffentlichen Debatte über dieses Thema, "was dem Ziel eines weiteren Anhebens der Menschenrechtsstandards in unserem Land zuträglich wäre". Außerdem sollten laut gegenständlichem Antrag Regierungsvorlagen im Hinblick auf ihre Verträglichkeit mit den Grundrechten überprüft werden. Auf deren Beachtung müsste auch beim Gesetzesvollzug besonderes Augenmerk gelegt werden. (125/A[E])

SPÖ: DEMOKRATISCHE LEGITIMATION FÜR VERSICHERUNGSVERTRETER

Durch entsprechende Änderungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes, des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes und des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes wollen SP-Abgeordnete sicherstellen, dass der Entsendung von Versicherungsvertretern in die Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger eine demokratische Legitimation zugrunde liegt. Außerdem sollen die Mitglieder des beim Hauptverband eingerichteten Beirats auf Vorschlag der im Bundesseniorenbeirat vertretenen Seniorenorganisationen bestellt werden. Der Beirat soll auch zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung Stellung beziehen und Anträge einbringen können. (131/A)

SP WILL VERHETZUNGSPARAGRAPHEN PRÄZISIEREN

Die Bestimmung des Verhetzungsparagraphen 283 des Strafgesetzbuches, wonach auch jener zu bestrafen ist, der gegen eine Gruppe "hetzt, oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht", geht nach Ansicht der SPÖ teilweise ins Leere. Die Erfüllung dieses Tatbestandes kann nämlich insofern umgangen werden, indem sich die Verhetzung nicht gegen die Gruppe selbst, sondern gegen deren führende Vertreter richtet. Damit wird jedoch vom Täter der gleiche Unwertgehalt erfüllt, so die Antragsbegründung, denn jene werden in der öffentlichen Meinung mit ihrer Gruppe gleichgesetzt. Die SP-Abgeordneten wollen daher eine Ausweitung des Tatbestandes der Verhetzung auch für den Fall erreichen, wenn sich die Agitation auf "führende Vertreter" bestimmter Gruppen bezieht. (127/A)

GRÜNE: RECHNUNGSHOFPRÜFUNG FÜR "WORLD SPORTS AWARD"

Die Anfragebeantwortung 209/AB nehmen die Grünen zum Anlass, eine Sonderprüfung des Rechnungshofes hinsichtlich der gebarungsrelevanten Vorgänge bei der Abwicklung des "World Sports Award of the Century 1999", der am 19. November des Vorjahres in der Staatsoper stattfand, zu beantragen. Hinterfragungswürdig scheinen den AntragstellerInnen die Ansuchen, welche den Förderungsentscheidungen zugrunde lagen, weiters die für den Förderungswerber günstige Vereinbarung bezüglich der Gewinne und der Vertrag mit dem ORF. (128/A)

(Schluss)